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Die Erfindung betrifft eine, insbesondere als Dachbahn ausgebildete, photolumineszierende Bitumenbahn.
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Aus
WO 2012/150191 A2 ist ein recyclingfähiges bituminöses Dachbedeckungsmaterial bekannt, das durch eine oder mehrere bituminöse Schichten gebildet wird und zudem mit einer Einlage und/oder Verstärkung versehen ist.
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DE 10 2007 048 177 beschreibt eine Dachabdeckung mit reflektorischer Beschichtung, die aus retroreflektierenden Glaskugeln ausgebildet ist. Die Dachbahn, die insbesondere eine Bitumen- oder Polymerbitumendachbahn ist, kann mit ihrer lichtabstrahlenden Beschichtung als Hitzeschutz bei starker Sonnenstrahlung und zur Energieeinsparung bei der Klimatisierung von Räumen eingesetzt werden. Die Dachabdeckung ist allerdings wegen der für die Beschichtung verwendeten Festkörperbestandteile nicht recyclebar.
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DE 20 2011 108 634 U1 offenbart eine Spielfeld-Markierung durch eine elektrische Beleuchtungsanordnung wobei die elektrische Beleuchtungseinrichtung in einer linienförmigen Anordnung auf der Bodenfläche angebracht ist. Die vorgestellte elektrische Beleuchtungseinrichtung benötigt allerdings elektrischen Strom, um eine leuchtende Spielfeld-Markierung bereitzustellen.
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Es ist wünschenswert, die Recyclingfähigkeit von bituminösem Schichtmaterial zu erhalten und dennoch vergleichsweise einfach die Möglichkeit für eine leuchtende Markierung auf einer Bitumenbahn zur Verfügung zu stellen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine entsprechende Bitumenbahn anzugeben.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine photolumineszierende Bitumenbahn des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird hierzu eine photolumineszierende Bitumenbahn vorgeschlagen, die aus einer oder mehreren bituminösen Schichten gebildet wird, wobei ein streubares und photolumineszierendes Material auf einer äußeren bituminösen Schicht aufgetragen ist, welches eine Schmelztemperatur aufweist, die über einer Verarbeitungstemperatur der äußeren bituminösen Schicht und unterhalb einer Schmelztemperatur der einen oder mehreren bituminösen Schichten liegt.
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Ein Vorteil der Erfindung liegt in einer vergleichsweise einfach möglichen Bereitstellung von leuchtenden Markierungen auf der Bitumenbahn mittels dem streubaren und photolumineszierenden Material. Dies macht einen elektrischen Stromanschluss oder ein externes Bestrahlen der Bitumenbahn überflüssig. Da das beispielsweise für Markierungen genutzte Material streubar ist, ist eine einfache Herstellung der photolumineszierende Bitumenbahn denkbar, wobei möglicherweise bisherige und bereits bekannte Prozessschritte zur Herstellung einer Bitumenbahn unverändert beibehalten werden können. Folglich ist ein geringer wirtschaftlicher Aufwand für die erfindungsgemäße Bereitstellung einer photolumineszierende Bitumenbahn denkbar. Der Inhalt der internationalen Patentanmeldung
WO 2012/150191 A3 wird diesbezüglich durch Zitat in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung aufgenommen. Die beschriebenen Herstellungsverfahren für die als Dachbedeckungsmaterial ausgebildete Bitumenbahn werden hiermit dieser Beschreibung hinzugefügt.
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Weiterhin hat diese Nutzung von Bitumenbahnen den Vorteil, dass nach einer typischen Nutzungsdauer von Bitumenbahnen, die im Bereich der Nutzung als Dachbedeckung bei 20 bis 30 Jahren liegt, eine Weiterverwendung des in der Bitumenbahn enthaltenen Bitumens unter Einschmelzung und anschließender Neuformung möglich ist.
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Dass das streubare und photolumineszierende Material eine Schmelztemperatur besitzt, die über der Verarbeitungstemperatur der äußeren bituminösen Schicht liegt, hat den Vorteil, dass somit ein Schmelzen dieses Materials in der Herstellung vermieden wird.
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Solch ein Schmelzen würde, durch eine teilweise Überdeckung des streubaren und photolumineszierenden Materials durch Bitumen, zu einer Verschlechterung einer Abstrahlhelligkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn führen.
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Andererseits sieht die Erfindung vor, dass die Schmelztemperatur des streubaren und photolumineszierenden Materials unterhalb der Schmelztemperatur der einen oder mehreren bituminösen Schichten liegt. So wird sichergestellt, dass bei einem gewollten Einschmelzen des Bitumens auch das darauf aufgetragene streubare und photolumineszierende Material eingeschmolzen wird, was beispielsweise eine Recyclebarkeit der erfindungsgemäßen photolumineszierenden Bitumenbahn sicherstellt.
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Bevorzugte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche und geben im Einzelnen vorteilhafte Möglichkeiten an, wie die oben erläuterte photolumineszierende und recyclebare Bitumenbahn, insbesondere Dachbahn, im Rahmen der Aufgabenstellung sowie hinsichtlich weiterer Vorteile zu realisieren bzw. auszugestalten ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, ist die photolumineszierende Bitumenbahn als Dachbahn ausgebildet oder bildet einen Teil einer Dachbahn. Dadurch, dass Dachbahnen regelmäßig direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, hat diese bevorzugte Weiterbildung den Vorteil, dass die für eine Leuchtfähigkeit von photolumineszierenden Material notwendige vorherige Lichteinstrahlung regelmäßig vorliegt. Weiterhin kann das erfindungsgemäße Auftragen von streubarem und photolumineszierendem Material als zusätzliche Beschichtung einen Hitzeschutz bei starker Sonnenstrahlung bilden und zur Energieeinsparung bei der Klimatisierung von Räumen dienen.
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In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist das streubare und photolumineszierende Material als Polyethylen(PE)-Granulat ausgebildet. Die Verwendung eines Granulats in dieser Weiterbildung hat den Vorteil, dass in dem Granulat enthaltene Partikel robuster gegenüber äußeren Einflüssen sind, beispielsweise was eine Haftfestigkeit an der bevorzugt als Dachbahn ausgebildeten Bitumenbahn betrifft, als feinkörnig ausgebildete Materialien. Weiterhin kann die Verwendung eines PE-Granulats die Recyclefähigkeit des streubaren und photolumineszierenden Materials erhöhen. PE ist für Recycling ein nahezu idealer Kunststoff, denn während viele andere Kunststoffe durch thermische Belastung im Rahmen des Recyclingvorgangs sehr stark abbauen, kann PE ohne wesentliche Schädigungen recycelt werden. In einer Variante dieser Weiterbildung ist das PE-Granulat aus PE-Kugeln gebildet.
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In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der photolumineszierenden Bitumenbahn ist das PE-Granulat unter Beigabe von photolumineszenten Additiven, insbesondere von photolumineszierenden Seltenen Erden, hergestellt. Diese Weiterbildung hat den Vorteil, die die Verwendung von photolumineszierenden Seltenen Erden dazu führt, dass das PE-Granulat nicht toxisch ist. In einer Variante dieser Weiterbildung werden PE-Partikeln photolumineszenten Additiven aufgetragen, was schließlich zu dem PE-Granulat führt. In einer weiteren Variante wird zur Herstellung des PE-Granulats ein PE-Masterbatch verwendet, in welchen photolumineszente Additive, insbesondere photolumineszierende seltene Erden, beigefügt werden.
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In einer bevorzugten Weiterbildung ist die photolumineszierende Bitumenbahn zu mindestens 80 %, insbesondere zu über 90 % recyclebar. In einer Variante dieser Weiterbildung ist die photolumineszierende Bitumenbahn zu 95 % recyclebar. Derart gute Weiterverarbeitungswerte werden durch eine geeignete Wahl der Substanzen zur Herstellung der bituminösen Schichten und des streubaren und photolumineszierenden Materials erreicht. Insbesondere die Recyclingfähigkeit von Bitumen und von PE führt zu einem hohen Anteil an recyclbaren Produkten in der photolumineszierenden Bitumenbahn. Dies ist dadurch besonders vorteilhaft, dass ein Verbrennen der Bitumenbahn sehr umweltschädlich ist und zu einem hohen CO2-Ausstoß führt.
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In einer Weiterbildung der Erfindung, weist die, insbesondere als Dachbahn ausgebildete photolumineszierende Bitumenbahn mindestens eine Einlage und/oder Verstärkung auf, welche aus in einer bituminösen Schicht eingebetteten Fasern oder Drähten, oder aus einer oder mehrerer Arten der Kunststoffe Polypropylen, Polyamid, Poylethen, Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polyacrylnitril, Ethylenvinylazetat gebildet wird. Diese Weiterbildung hat den Vorteil, dass eine Formbeständigkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn unterstützt werden kann. In einer Variante dieser Weiterbildung besteht die Einlage und/oder Verstärkung nahezu ausschließlich aus einem Material mit einer Schmelztemperatur, die zwischen 50°C und 220°C liegt, genauer gesagt zwischen 100°C und 200°C. Dies hat den Vorteil, dass die Einlage und/oder Verstärkung bei einem Einschmelzen der Bitumenbahn mit eingeschmolzen wird, was eine Recyclebarkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn sicherstellt. In einer weiteren Variante dieser Weiterbildung, weist die photolumineszierende Bitumenbahn als Einlage ein Polyestervlies mit einem Schmelzpunkt bei etwa 250°C auf.
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Eine Wahl der Einlage oder Verstärkung, oder des photolumineszierenden Materials ist auch von dem für die Bitumenbahn genutzten Bitumen abhängig. So ist die Temperatur, bei der das Bitumen flüssig wird (also die Verarbeitungstemperatur), von der Art des Bitumens abhängig. Wenn dem Bitumen Füllstoff und Modifikator hinzugefügt und das Bitumen modifiziert wird, entsteht eine bituminöse Masse, also ein Bitumencompound, das eine hohe Viskosität aufweist. Bei einer solchen Art modifizierten Bitumens und somit einem Bitumencompound mit zahlreichen Zufügungen (Füllstoffen, Modifikator) ist es erforderlich – um letztendlich dem Bitumencompound eine flüssige Form zu verleihen – die Verarbeitungstemperatur höher zu halten, beispielsweise auf 200°C. Wenn nur wenige Zufügungen vorhanden sind, kann das Bitumencompound bereits bei einer niedrigeren Temperatur flüssig sein, etwa bei 100°C. Die Verarbeitungstemperatur der entsprechenden Bitumensorte beträgt somit 100°C. Zumeist verfügt das bituminöse Beschichtungsbad über eine Verarbeitungstemperatur von etwa 180°C.
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In einer Weiterbildung der Erfindung weist die äußere bituminöse Schicht eine Erweichungstemperatur zwischen 40°C und 150°C auf.
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In einer Weiterbildung der Erfindung sind die eine oder die mehrere bituminösen Schichten aus einem Destillationsbitumen der Sorte B70/100 oder B160/200 gebildet, das mit einem Polyethylenwachs verschnitten ist. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die Schmelztemperatur aus.
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In einer weiteren Weiterbildung sind die eine oder die mehreren bituminösen Schichten aus einem Destillationsbitumen gebildet, mit einem linear aufgebautem Styrol-Butadien-Styrol(SBS)-Anteil mit einem Verhältnis von mehr als 1:4 von linear aufgebautem zu radial aufgebautem SBS-Anteil. In einer Weiterbildung sind die eine oder die mehreren bituminösen Schichten aus einem Destillationsbitumen mit einem SBS-Anteil zwischen 7 % und 13,5 % gebildet.
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In einer weiteren Weiterbildung der Erfindung hat die photolumineszierende Bitumenbahn eine Bahnstärke zwischen 1 mm und 10 mm. In einer bevorzugten Variante dieser Weiterbildung hat die photolumineszierende Bitumenbahn eine Bahnstärke von 4 mm. Eine geringe Bahnstärke kann eine Verarbeitung der photolumineszierenden Bitumenbahn, beispielsweise durch Zuschneiden, vereinfachen.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der photolumineszierenden Bitumenbahn bildet eine Anordnung des streubaren und photolumineszierenden Materials auf der äußeren bituminösen Schicht eine strukturierte Markierung der, insbesondere als Dachbahn ausgebildeten, photolumineszierenden Bitumenbahn. Eine solche strukturierte Markierung ist in einer Variante dieser Weiterbildung ein durch Linien und/oder Punkte gebildetes Muster. In einer weiteren Variante ist die strukturierte Markierung ein Schriftzug, der zu Werbe- und/oder Informationszwecken genutzt werden kann. Ein Vorteil der aus dem streubaren und photolumineszierenden Material gebildeten strukturierten Markierung dieser Weiterbildung ist, dass sie auch nachts, bei schlechten Lichtverhältnissen oder abends gut lesbar und auffällig sind.
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In einer weiteren bevorzugten Weiterbildung der Erfindung, bildet das streubare und photolumineszierende Material ein Additiv für ein streubares und nicht-photolumineszierendes Grundmaterial, wobei das streubare und photolumineszierende Material zusammen mit dem Grundmaterial auf die äußere bituminöse Schicht aufgetragen ist. In dieser Weiterbildung ist vorteilhaft, dass die photolumineszierende Bitumenbahn weiterhin Licht abstrahlt, aber die Verwendung von günstigem Grundmaterial zu einer günstigeren photolumineszierenden Gesamtbeschichtung der Bitumenbahn führt. In einer Variante dieser Weiterbildung wird über ein Verhältnis von streubarem und photolumineszierendem Material zu Grundmaterial eine Helligkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn vor einem Auftragen der Gesamtbeschichtung voreingestellt. So kann eine bestimmte und gewollte Helligkeit voreingestellt werden, oder die Helligkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn bewusst abhängig von einer lateralen Position auf der Fläche verändert werden.
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In einer Weiterbildung der Erfindung sind ein erstes, insbesondere als PE-Granulat ausgebildetes, streubares und photolumineszierendes Material und ein zweites, insbesondere als PE-Granulat ausgebildetes, streubares und photolumineszierendes Material auf die äußere bituminöse Schicht aufgetragen, wobei das erste Material eine erste Schmelztemperatur und das zweite Material eine zweite Schmelztemperatur aufweisen, die jeweils über einer Verarbeitungstemperatur der äußeren bituminösen Schicht und unterhalb einer Schmelztemperatur der einen oder mehreren bituminösen Schichten liegen. Die Verwendung verschiedener Materialen in dieser Weiterbildung kann eine Erkennbarkeit der photolumineszierenden Bitumenbahn verbessern. In einer ersten Variante dieser Weiterbildung weist das erste Material eine erste Farbe und das zweite Material eine zweite Farbe auf, wobei die erste Farbe verschieden von der zweiten Farbe ist. Durch die Verwendung verschiedener Farben kann ein Kontrast einer durch die beiden Materialien gebildeten strukturierten Markierung vergrößert werden. In einer zweiten Variante dieser Weiterbildung weist das erste Material eine erste Photolumineszensdauer und das zweite Material eine zweite Photolumineszensdauer auf, wobei die erste Photolumineszensdauer verschieden von der zweiten Photolumineszensdauer ist. In dieser zweiten Variante der Weiterbildung kann eine durch die beiden Materialien gebildete strukturierte Markierung sich abhängig von der Zeit verändern. So kann am Abend eine erste strukturierte Markierung auf der photolumineszierenden Bitumenbahn zu erkennen sein und einige Zeit später eine zweite strukturierte Markierung. Die zweite strukturierte Markierung entsteht dabei aus der ersten strukturierten Markierung dadurch, dass beispielsweise die erste Photolumineszensdauer des ersten Materials überschritten ist, so dass nur noch die von dem zweiten Material gebildete zweite strukturierte Markierung aufgrund von abgestrahltem Licht erkennbar ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung wird die photolumineszierende Bitumenbahn dadurch hergestellt, dass das, insbesondere als PE-Granulat ausgebildete, streubare und photolumineszierende Material auf heißflüssiges Bitumen gestreut wird und, unter teilweisem Einsinken in das heißflüssige Bitumen, an dem heißflüssigen Bitumen haftet. Wie in
WO 2012/150191 A2 genauer erläutert, wird heißflüssiges Bitumen für die Herstellung von Bitumenbahnen verwendet. Diese Weiterbildung ist dadurch vorteilhaft, dass bisherige und bereits bekannte Prozessschritte zur Herstellung von Bitumenbahnen unverändert beibehalten werden könnten. Als zusätzlicher Prozessschritt kann nur das streubare und photolumineszierende Material auf das bei der Herstellung von Bitumenbahnen regelmäßig vorliegende heißflüssige Bitumen gestreut werden. Folglich ist ein geringer wirtschaftlicher Aufwand für die erfindungsgemäße Bereitstellung einer photolumineszierenden Bitumenbahn im Rahmen dieser Weiterbildung denkbar.
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Diese und andere bevorzugte Weiterbildungen und Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und Zeichnungen und präzisieren photolumineszierende Bitumenbahnen hinsichtlich besonders vorteilhafter Ausbildungen, vorzugsweise für eine Verwendung der photolumineszierenden Bitumenbahn als Dachbahn oder als einen Teil einer Dachbahn. Wie im Rahmen der Erfindung erläutert ist das Konzept der Erfindung jedoch nicht beschränkt auf die Weiterbildung in Bezug auf die Verwendung der photolumineszierenden Bitumenbahn als Dachbahn oder als einen Teil einer Dachbahn.
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Insbesondere solche Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. Diese soll die Ausführungsbeispiele nicht notwendigerweise maßstäblich darstellen, vielmehr ist die Zeichnung, wo zur Erläuterung dienlich, in schematisierter und/oder leicht verzerrter Form ausgeführt. Im Hinblick auf Ergänzungen der aus der Zeichnung unmittelbar erkennbaren Lehren wird auf den einschlägigen Stand der Technik verwiesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vielfältige Modifikationen und Änderungen betreffend die Form und das Detail einer Ausführungsform vorgenommen werden können, ohne von der allgemeinen Idee der Erfindung abzuweichen. Die in der Beschreibung, in den Figuren der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Weiterbildung der Erfindung wesentlich sein. Zudem fallen in den Rahmen der Erfindung alle Kombinationen aus zumindest zwei der in der Beschreibung, den Figuren und/oder den Ansprüchen offenbarten Merkmale. Die allgemeine Idee der Erfindung ist nicht beschränkt auf die exakte Form oder das Detail der im Folgenden dargestellten und beschriebenen bevorzugten Ausführungsform oder beschränkt auf einen Gegenstand, der eingeschränkt wäre im Vergleich zu dem in den Ansprüchen beanspruchten Gegenstand. Bei angegebenen Bemessungsbereichen sollen auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte offenbart und beliebig einsetzbar und beanspruchbar sein. Identische oder ähnliche Teile oder Teile identischer oder ähnlicher Funktion sind, dort wo sinnvoll, der Einfachheit halber mit einem gleichen Bezugszeichen versehen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen sowie anhand der folgenden Zeichnung. Im Einzelnen zeigt die Zeichnung in:
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1 eine Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierenden Bitumenbahn;
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2 eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierenden Bitumenbahn;
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3 eine schematische Darstellung eines Herstellungsprozesses einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierenden Bitumenbahn gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt eine Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierenden Bitumenbahn 100.
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Die photolumineszierende Bitumenbahn wird aus einer bituminösen Schicht 110 gebildet, wobei ein als PE-Granulat ausgebildetes streubares und photolumineszierendes Material 120 auf einer äußeren bituminösen Schicht 130 aufgetragen ist. Weiterhin bildet die durch die Linien 142, 144, 146, 148 ausgebildete Anordnung des streubaren und photolumineszierenden Materials 120 auf der äußeren bituminösen Schicht 130 eine strukturierte Markierung 150.
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Die in 1 veranschaulichte Ausführungsform der photolumineszierenden Bitumenbahn 100 ist zu 95 % recyclebar und hat eine Bahnstärke von 4 mm.
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Das streubare und photolumineszierende Material 120 weist eine Schmelztemperatur auf, die über einer Verarbeitungstemperatur der äußeren bituminösen Schicht 130 und unterhalb einer Schmelztemperatur der einen oder mehreren bituminösen Schichten liegt.
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2 zeigt eine Schnittdarstellung einer zweiten Ausführungsform einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierenden Bitumenbahn 200. Diese zweite Ausführungsform ist ähnlich zu der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform der Bitumenbahn 100.
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Im Vergleich zu der ersten Ausführungsform weist die in 2 gezeigte photolumineszierende Bitumenbahn 200 eine fünfte Linie 249 und somit eine andere durch die Linien 242, 244, 246, 248, 249 gebildete strukturierte Markierung auf. Außerdem hat die photolumineszierende Bitumenbahn 200 eine von einem Draht 260 gebildete Stützschicht 270. Weiterhin sind ein erstes als PE-Granulat ausgebildetes streubares und photolumineszierendes Material 220 und ein zweites als PE-Granulat ausgebildetes streubares und photolumineszierendes Material 225 auf die äußere bituminöse Schicht 230 aufgetragen. Dabei weist das erste Material 220 eine erste Farbe und das zweite Material 225 eine zweite Farbe auf, wobei die erste Farbe verschieden von der zweiten Farbe ist. Weiterhin weist das erste Material 220 eine erste Photolumineszensdauer und das zweite Material 225 eine zweite Photolumineszensdauer auf, wobei die erste Photolumineszensdauer verschieden von der zweiten Photolumineszensdauer ist. Wie in 2 weiterhin erkennbar, ist eine erste mittlere Körnergröße des ersten Materials 220 größer, als eine zweite mittlere Körnergröße des zweiten Materials 225.
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines Herstellungsprozesses einer als Dachbahn ausgebildeten photolumineszierende Bitumenbahn 300 gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
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Die photolumineszierende Bitumenbahn 300 wird im Rahmen des dargestellten Herstellungsprozesses dadurch hergestellt, dass das, als PE-Granulat ausgebildete streubare und photolumineszierende Material 310 auf heißflüssiges Bitumen 320 gestreut wird und, unter teilweisem Einsinken in das heißflüssige Bitumen 320, an dem heißflüssigen Bitumen 320 haftet.
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Weiterhin in 3 gezeigt sind eine erste und eine zweite Kalibrierrolle 332, 334, ein Stützband 340, auf dem sich das heißflüssige Bitumen 320 befindet, und eine Materialzufuhr 350, die das streubare und photolumineszierende Material 310 auf das heißflüssige Bitumen 320 streut.
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Eine Beschreibung der Bereitstellung des heißflüssigen Bitumens
320 auf dem Stützband
340 kann beispielsweise aus
WO 2012/150191 A2 entnommen werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2012/150191 A2 [0002, 0027, 0043]
- DE 102007048177 [0003]
- DE 202011108634 U1 [0004]
- WO 2012/150191 A3 [0008]