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DE202016103178U1 - Steckverbinder - Google Patents

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DE202016103178U1
DE202016103178U1 DE202016103178.8U DE202016103178U DE202016103178U1 DE 202016103178 U1 DE202016103178 U1 DE 202016103178U1 DE 202016103178 U DE202016103178 U DE 202016103178U DE 202016103178 U1 DE202016103178 U1 DE 202016103178U1
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Reichle and De Massari AG
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Abstract

Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerelement (14a, 16a) in einem vollständig montierten Zustand des Betätigungselements (24a, 26a) drehbar relativ zu dem Betätigungselement (24a, 26a) ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Aus der EP 2 664 951 A1 und/oder der EP 2 063 497 A1 sind optische Steckverbinder bekannt, die zumindest ein Steckerelement mit einem Verriegelungsarm aufweisen, und die eine Betätigungseinheit aufweisen, welche ein relativ zu dem Steckerelement translatorisch verschiebbares Betätigungselement zur Betätigung des Verriegelungsarms aufweisen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, einen gattungsgemäßen Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitzustellen. Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 bis 6 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einem Steckverbinder, insbesondere einem optischen Steckverbinder, insbesondere zur Datenübertragung und/oder Telekommunikation, mit einer Steckereinheit, welche zumindest ein Steckerelement mit zumindest einem Verriegelungselement aufweist, und mit einer Betätigungseinheit, welche zumindest ein Betätigungselement aufweist, welches insbesondere zu einer Betätigung, insbesondere einer Verriegelung, einer Entriegelung und/oder einer Auslösung, des Verriegelungselements vorgesehen ist und welches zur Betätigung, insbesondere zur Verriegelung, Entriegelung und/oder Auslösung, des Verriegelungselements relativ zu der Steckereinheit translatorisch, insbesondere linear in Längserstreckungsrichtung des Steckerelements, verschiebbar ist. Unter „vorgesehen“ soll insbesondere speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Darunter, dass ein Objekt zu einer bestimmten Funktion vorgesehen ist, soll insbesondere verstanden werden, dass das Objekt diese bestimmte Funktion in zumindest einem Anwendungs- und/oder Betriebszustand erfüllt und/oder ausführt. Der Steckverbinder kann dabei als beliebiger magnetischer, elektrischer und/oder vorteilhaft optischer Steckverbinder ausgebildet sein, insbesondere als Einzel-, Simplex-, Dual-, Duplex-, Mehrfach- und/oder Multiplex-Steckverbinder.
  • Unter einer „Steckereinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, welche zu einer Kopplung mit wenigstens einer, insbesondere zu der Steckereinheit korrespondierenden, weiteren Steckereinheit, vorteilhaft zu einem Einstecken in die, vorteilhaft als Steckerbuchse ausgebildete, weitere Steckereinheit, vorgesehen ist und dazu insbesondere zumindest ein Steckerelement umfasst. Vorteilhaft ist die Steckereinheit dabei dazu vorgesehen, zumindest eine magnetische, elektrische und/oder vorteilhaft optische Verbindung zwischen zwei Objekten herzustellen und/oder zu ermöglichen. Darüber hinaus umfasst das Steckerelement vorteilhaft einen Steckergrundkörper, an welchem das Verriegelungselement angeordnet und vorteilhaft befestigt ist. Bevorzugt ist das Steckerelement dabei als, vorteilhaft elektrisches, RJ-Steckerelement und/oder als, vorteilhaft optisches, Simplex-Steckerelement, wie beispielsweise LC-Simplex-Steckerelement, ausgebildet. Zudem ist das Verriegelungselement vorteilhaft als Verriegelungsarm und besonders bevorzugt als Rastarm und/oder Rastklinke ausgebildet und insbesondere zu einer Verriegelung des Steckerelements und/oder der Steckereinheit in der weiteren Steckereinheit vorgesehen. Des Weiteren umfasst die Steckereinheit vorteilhaft zumindest eine Halteeinheit, welche insbesondere zumindest zu einer Halterung des Steckerelements vorgesehen ist. Unter einer „Längserstreckungsrichtung“ eines Objekts soll insbesondere eine Richtung verstanden werden, welche parallel zu einer Richtung einer maximalen Erstreckung des Objekts verläuft.
  • Ferner soll unter einer „Betätigungseinheit“ insbesondere eine, vorteilhaft mit der Steckereinheit, insbesondere kraft- und/oder formschlüssig, gekoppelte und/oder, insbesondere kraft- und/oder formschlüssig, koppelbare, Einheit verstanden werden, welche in wenigstens einem Anwendungszustand, insbesondere einem ungekoppelten und/oder uneingesteckten Zustand der Steckereinheit in die weitere Steckereinheit, zu einem Verriegeln der Steckereinheit vorgesehen ist und/oder in wenigstens einem weiteren Anwendungszustand, insbesondere einem gekoppelten und/oder eingesteckten Zustand der Steckereinheit in die weitere Steckereinheit, zu einem Entriegeln der Steckereinheit vorgesehen ist, insbesondere derart, dass die Steckereinheit von der und/oder aus der weiteren Steckereinheit entfernbar ist. Dazu umfasst die Betätigungseinheit insbesondere zumindest ein, insbesondere in dem Anwendungszustand mit dem Verriegelungselement in Wirkverbindung stehendes und vorteilhaft das Verriegelungselement unmittelbar kontaktierendes, Betätigungselement, welches besonders vorteilhaft zur, insbesondere unmittelbaren, Betätigung des Verriegelungselements zumindest eine Anlaufschräge aufweist, welche insbesondere bei einem translatorischen Verschieben des Betätigungselements das Verriegelungselement in Richtung des Steckergrundkörpers bewegt und hierdurch insbesondere eine Verriegelung des Verriegelungselements ermöglicht und/oder löst.
  • Insbesondere kann die Steckereinheit dabei auch zumindest ein weiteres Steckerelement, vorteilhaft mit zumindest einem weiteren Steckergrundkörper und/oder zumindest einem weiteren Verriegelungselement, aufweisen, wobei das weitere Verriegelungselement vorteilhaft als Verriegelungsarm und besonders bevorzugt als Rastarm und/oder Rastklinke ausgebildet und insbesondere zu einer Verriegelung des weiteren Steckerelements und/oder der Steckereinheit in der weiteren Steckereinheit vorgesehen ist. Vorteilhaft ist die Halteeinheit in diesem Fall zu einer Halterung des weiteren Steckerelements vorgesehen. Zumindest das weitere Verriegelungselement ist dabei vorteilhaft zumindest im Wesentlichen baugleich zu dem Verriegelungselement. Besonders vorteilhaft ist das weitere Steckerelement zumindest im Wesentlichen baugleich zu dem Steckerelement. Unter „zumindest im Wesentlichen baugleichen“ Objekten sollen dabei insbesondere Objekte verstanden werden, welche zumindest im Wesentlichen analog zueinander ausgebildete Außenformen aufweisen, sich jedoch insbesondere in zumindest einem Merkmal, wie beispielsweise einem inneren Aufbau, einer Rückstellkraft, einer Spannkraft und/oder einer Funktionsweise, voneinander unterscheiden können. Bevorzugt sind die zumindest im Wesentlichen baugleichen Objekte jedoch abgesehen von Fertigungstoleranzen und/oder im Rahmen fertigungstechnischer Möglichkeiten und/oder im Rahmen standardisierter Toleranzen zueinander identisch. Darüber hinaus umfasst die Betätigungseinheit in diesem Fall vorzugsweise zumindest ein, insbesondere in dem Anwendungszustand mit dem weiteren Verriegelungselement in Wirkverbindung stehendes und vorteilhaft das weitere Verriegelungselement unmittelbar kontaktierendes, weiteres Betätigungselement, welches insbesondere zu einer Betätigung, insbesondere einer Verriegelung, einer Entriegelung und/oder einer Auslösung, des weiteren Verriegelungselements vorgesehen ist und welches vorteilhaft zur Betätigung, insbesondere zur Verriegelung, zur Entriegelung und/oder zur Auslösung, des weiteren Verriegelungselements relativ zu der Steckereinheit translatorisch, insbesondere linear in Längserstreckungsrichtung des weiteren Steckerelements, verschiebbar ist. Besonders vorteilhaft weist das weitere Betätigungselement dabei zur, insbesondere unmittelbaren, Betätigung des weiteren Verriegelungselements zumindest eine weitere Anlaufschräge auf, welche insbesondere bei einem translatorischen Verschieben des weiteren Betätigungselements das weitere Verriegelungselement in Richtung des weiteren Steckergrundkörpers bewegt und hierdurch insbesondere eine Verriegelung des weiteren Verriegelungselements ermöglicht und/oder löst. Bevorzugt ist das weitere Betätigungselement zumindest im Wesentlichen baugleich zu dem Betätigungselement. Besonders bevorzugt ist das weitere Betätigungselement einstückig mit dem Betätigungselement verbunden, insbesondere derart, dass das Betätigungselement und das weitere Betätigungselement ein gemeinsames Bauteil bilden. Unter „einstückig“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere zumindest stoffschlüssig verbunden verstanden werden. Der Stoffschluss kann beispielsweise durch einen Klebeprozess, einen Anspritzprozess, einen Schweißprozess, einen Lötprozess und/oder einen anderen Prozess hergestellt werden. Vorteilhaft soll unter einstückig aus einem Stück und/oder in einem Stück geformt verstanden werden. Vorzugsweise wird dieses eine Stück aus einem einzelnen Rohling, einer Masse und/oder einem Guss, wie beispielsweise in einem Extrusionsverfahren, insbesondere einem Ein- und/oder Mehrkomponenten-Extrusionsverfahren, und/oder einem Spritzgussverfahren, insbesondere einem Ein- und/oder Mehrkomponenten-Spritzgussverfahren, hergestellt.
  • Gemäß eines Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu anderen Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, wird vorgeschlagen, dass das Steckerelement in einem vollständig montierten Zustand des Betätigungselements, insbesondere dem Anwendungszustand, insbesondere werkzeuglos und/oder ohne Einsatz eines zusätzlichen Werkzeugs, drehbar relativ zu dem Betätigungselement und vorteilhaft um eine Längsachse des Steckerelements drehbar, insbesondere um zumindest 45°, vorteilhaft um zumindest 90°, vorzugsweise um zumindest 135° und besonders bevorzugt um zumindest 180°, relativ zu dem Betätigungselement ist. Insbesondere im Fall, dass die Steckereinheit das weitere Steckerelement aufweist, wird ferner vorgeschlagen, dass das weitere Steckerelement in einem vollständig montierten Zustand des weiteren Betätigungselements, insbesondere dem Anwendungszustand, insbesondere werkzeuglos und/oder ohne Einsatz eines zusätzlichen Werkzeugs, drehbar relativ zu dem weiteren Betätigungselement und vorteilhaft um eine Längsachse des weitere Steckerelements drehbar, insbesondere um zumindest 45°, vorteilhaft um zumindest 90°, vorzugsweise um zumindest 135° und besonders bevorzugt um zumindest 180°, relativ zu dem weiteren Betätigungselement ist. Insbesondere ist die Halteeinheit in diesem Fall dazu vorgesehen, das Steckerelement und/oder das weitere Steckerelement derart zu halten, dass das Steckerelement und/oder das weitere Steckerelement beweglich und vorteilhaft drehbar ist/sind. Bevorzugt sind das Steckerelement und/oder das weitere Steckerelement dabei drehbar relativ zu der Halteeinheit. Das Steckerelement und das weitere Steckerelement könnten dabei beispielsweise in Richtung der Längsachse des Steckerelements und/oder der Längsachse des weiteren Steckerelements betrachtet in eine selbe Richtung drehbar sein. Bevorzugt sind das Steckerelement und das weitere Steckerelement jedoch in Richtung der Längsachse des Steckerelements und/oder der Längsachse des weiteren Steckerelements betrachtet in entgegengesetzte Richtungen drehbar. Besonders bevorzugt sind die Längsachse des Steckerelements und die Längsachse des weiteren Steckerelements dabei zumindest im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet. Unter „zumindest im Wesentlichen parallel“ soll hier insbesondere eine Ausrichtung einer Richtung relativ zu einer Bezugsrichtung, insbesondere in einer Ebene, verstanden werden, wobei die Richtung gegenüber der Bezugsrichtung eine Abweichung insbesondere kleiner als 8°, vorteilhaft kleiner als 5° und besonders vorteilhaft kleiner als 2° aufweist. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei vorteilhaft eine Ausrichtung eines Steckerelements und/oder der Steckerelemente nachjustiert werden und/oder ein minimaler Abstand, insbesondere axialer Abstand, zwischen den Steckerelementen variiert werden. Darüber hinaus kann vorteilhaft flexibel und/oder einfach eine Polarität des Steckerelements und/oder der Steckerelemente geändert werden.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu dem zuvor genannten Aspekt der Erfindung realisiert werden kann, wird vorgeschlagen, dass die Steckereinheit zumindest eine Halteeinheit, insbesondere die bereits zuvor genannte Halteeinheit, umfasst, welche zumindest zwei getrennt ausgebildete und insbesondere voneinander trennbare und/oder separierbare, Halteteile umfasst, welche in einem verbundenen Zustand zumindest zu einer Halterung des Steckerelements und/oder des weiteren Steckerelements vorgesehen sind, vorteilhaft derart, dass das Steckerelement und/oder das weitere Steckerelement beweglich, vorteilhaft drehbar, ist/sind. Vorteilhaft sind die Halteteile dabei im verbundenen Zustand kraft- und/oder formschlüssig miteinander verbunden. Vorzugsweise sind die Halteteile zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet. Besonders bevorzugt sind die Halteteile zumindest im Wesentlichen baugleich. Darunter, dass ein Objekt „zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch“ zu einem weiteren Objekt ausgebildet ist, soll insbesondere verstanden werden, dass eine Spiegelung des Objekts bezüglich einer definierten und/oder definierbaren Spiegelebene von dem weiteren Objekt mit einem Volumenanteil von höchstens 15 %, vorzugsweise von höchstens 10 % und besonders bevorzugt von höchstens 5 % abweicht. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei eine Montage und/oder Demontage des Steckverbinders vereinfacht werden. Ferner kann insbesondere eine vorteilhafte Halterung des Steckerelements und/oder der Steckerelemente erreicht werden. Zudem kann vorteilhaft eine Effizienz, insbesondere eine Herstellungseffizienz und/oder eine Kosteneffizienz, verbessert werden.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu den zuvor genannten Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, und bevorzugt mit zumindest einigen, vorteilhaft wenigstens einem Großteil und bevorzugt sämtlichen der zuvor genannten Aspekte kombiniert werden kann, wird vorgeschlagen, dass die Betätigungseinheit, insbesondere das Betätigungselement und/oder das weitere Betätigungselement, in einem montierten Zustand mittels einer Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit, vorteilhaft der Halteeinheit, verbunden ist. Insbesondere umfasst die Steckereinheit, vorteilhaft die Halteeinheit, in diesem Fall zumindest ein Schwalbenschwanzverbindungselement. Zudem umfasst die Betätigungseinheit, insbesondere das Betätigungselement und/oder das weitere Betätigungselement, insbesondere zumindest ein, vorteilhaft genau ein, zu dem Schwalbenschwanzverbindungselement korrespondierend ausgebildetes Schwalbenschwanzverbindungselement. Vorteilhaft wird vorgeschlagen, dass die Steckereinheit, insbesondere zur Verbindung mit der Betätigungseinheit, insbesondere dem Betätigungselement und/oder dem weiteren Betätigungselement, zumindest zwei Schwalbenschwanzverbindungselemente, insbesondere ein erstes Schwalbenschwanzverbindungselement und ein zweites Schwalbenschwanzverbindungselement, aufweist. Vorteilhaft ist die Betätigungseinheit, insbesondere das Betätigungselement und/oder das weitere Betätigungselement, wahlweise mit einem der Schwalbenschwanzverbindungselemente verbindbar. Besonders vorteilhaft sind die Schwalbenschwanzverbindungselemente, insbesondere das erste Schwalbenschwanzverbindungselement und das zweite Schwalbenschwanzverbindungselement, dabei auf sich gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit, insbesondere der Halteeinheit, angeordnet. Bevorzugt ist an jedem der Halteteile genau eines der Schwalbenschwanzverbindungselemente angeordnet. Insbesondere ist dabei das erste Schwalbenschwanzverbindungselement an einem ersten Halteteil der Halteteile und das zweite Schwalbenschwanzverbindungselement an einem zweiten Halteteil der Halteteile angeordnet. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei eine vorteilhaft einfache und/oder schnelle Montage und/oder Demontage des Steckverbinders erreicht werden. Ferner kann insbesondere eine vorteilhafte Verbindung des Betätigungselements und/oder der Betätigungselemente mit der Steckereinheit erreicht werden.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu den zuvor genannten Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, und bevorzugt mit zumindest einigen, vorteilhaft wenigstens einem Großteil und bevorzugt sämtlichen der zuvor genannten Aspekte kombiniert werden kann, wird vorgeschlagen, dass der Steckverbinder eine optische Anzeigeeinheit aufweist, welche zumindest ein Anzeigeelement aufweist, welches dazu vorgesehen ist, wenigstens eine von einem Markenlogo verschiedene Anzeigeinformation anzuzeigen. Insbesondere kann die Anzeigeeinheit dabei genau ein Anzeigeelement und/oder vorteilhaft mehrere Anzeigeelemente, wie beispielsweise zumindest zwei Anzeigeelemente, zumindest drei Anzeigeelemente und/oder zumindest vier Anzeigeelemente, aufweisen, wobei insbesondere zumindest eines der Anzeigeelemente auch zu einer Anzeige eines Markenlogos vorgesehen sein kann. In diesem Zusammenhang soll unter einem „Anzeigeelement“ insbesondere ein Element verstanden werden, welches in zumindest einem Anzeigezustand und/oder dauerhaft zu einer optischen Anzeige einer, insbesondere von einem Benutzer wahrnehmbaren, Anzeigeinformation und/oder eines, insbesondere von einem Benutzer wahrnehmbaren, Signals, insbesondere Anzeigesignals, vorgesehen ist. Das Anzeigeelement könnte dabei beispielsweise als Leuchtelement, insbesondere als LED und/oder als OLED, ausgebildet sein. Besonders vorteilhaft umfasst die Anzeigeeinheit jedoch zumindest ein als, insbesondere beschriftbares, Beschriftungsfeld ausgebildetes Anzeigeelement und/oder zumindest ein Anzeigeelement, welches zur Anzeige eines QR-Codes vorgesehen ist. Ferner könnte die Anzeigeeinheit zumindest teilweise an der Steckereinheit angeordnet sein. Vorteilhaft wird jedoch vorgeschlagen, dass die Anzeigeeinheit zumindest teilweise, vorzugsweise zu wenigstens einem Großteil und besonders bevorzugt vollständig, an der Betätigungseinheit, insbesondere dem Betätigungselement und/oder dem weiteren Betätigungselement, angeordnet und/oder befestigt ist. Unter dem Ausdruck „zu wenigstens einem Großteil“ sollen dabei insbesondere zumindest 55 %, vorteilhaft zumindest 65 %, vorzugsweise zumindest 75 %, besonders bevorzugt zumindest 85 % und besonders vorteilhaft zumindest 95 % verstanden werden. Besonders vorteilhaft ist die Anzeigeeinheit zumindest teilweise einstückig mit der Betätigungseinheit, insbesondere dem Betätigungselement und/oder dem weiteren Betätigungselement, ausgebildet. Darunter, dass ein Objekt mit einem weiteren Objekt „zumindest teilweise einstückig ausgebildet“ ist soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Objekte zumindest ein gemeinsames Bauteil aufweisen und/oder zumindest ein Bauteil des Objekts und/oder das Objekt einstückig mit zumindest einem Bauteil des weiteren Objekts und/oder dem weiteren Objekt verbunden und/oder ausgebildet ist. Bevorzugt sind jedoch sämtliche Bauteile des Objekts einstückig mit zumindest einem Bauteil des weiteren Objekts ausgebildet. Ferner umfasst die Anzeigeeinheit vorteilhaft zumindest ein Anzeigeelement, welches in einem montierten Zustand und/oder Betriebszustand auf einer selben Seite des Steckverbinders, insbesondere der Steckereinheit und/oder der Betätigungseinheit, wie das Verriegelungselement und/oder weitere Verriegelungselement angeordnet ist. Zudem umfasst die Anzeigeeinheit bevorzugt zumindest ein weiteres Anzeigeelement, welches in einem montierten Zustand und/oder Betriebszustand auf einer zu dem Verriegelungselement und/oder dem weiteren Verriegelungselement gegenüberliegenden Seite des Steckverbinders, insbesondere der Steckereinheit und/oder der Betätigungseinheit, angeordnet ist. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei eine vorteilhaft schnelle und/oder einfache Unterscheidung mehrerer, insbesondere zumindest im Wesentlichen identisch ausgebildeter, Steckverbinder erreicht werden. Darüber hinaus kann beispielsweise bei Verwendung eines Beschriftungsfelds, eine vorteilhaft individuelle Anpassung einer Anzeigeinformation erreicht werden.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu den zuvor genannten Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, und bevorzugt mit zumindest einigen, vorteilhaft wenigstens einem Großteil und bevorzugt sämtlichen der zuvor genannten Aspekte kombiniert werden kann, wird vorgeschlagen, dass der Steckverbinder eine Identifizierungseinheit aufweist, welche dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand wenigstens eine Identifizierungsinformation bereitzustellen, insbesondere zu einer, vorteilhaft eindeutigen, Identifizierung des Steckverbinders, eines Betriebsstatus des Steckverbinders und/oder einer Betriebskontrolle des Steckverbinders. Unter einer „Identifizierungseinheit“ soll dabei insbesondere eine, insbesondere elektrische und/oder elektronische, Einheit verstanden werden, welche insbesondere in zumindest einem Identifizierungszustand zu einer Erzeugung und/oder Bereitstellung einer, insbesondere von einem Benutzer nicht unmittelbar sichtbaren, Identifizierungsinformation, vorteilhaft eines elektromagnetischen Identifizierungssignals, vorgesehen ist. Bevorzugt kann die Identifizierungsinformation dabei mittels eines Lesegeräts ausgelesen werden. Vorteilhaft umfasst die Identifizierungseinheit dabei zumindest einen Transponder, insbesondere RFID-Transponder, vorteilhaft mit zumindest einem RFID-Chip. Die Identifizierungseinheit könnte dabei beispielsweise zumindest teilweise an der Betätigungseinheit angeordnet sein. Vorteilhaft wird jedoch vorgeschlagen, dass die Identifizierungseinheit zumindest teilweise, vorzugsweise zu wenigstens einem Großteil und besonders bevorzugt vollständig, an der Steckereinheit angeordnet und/oder befestigt ist. Besonders vorteilhaft ist die Identifizierungseinheit dabei kraft- und/oder formschlüssig mit der Steckereinheit, vorteilhaft der Halteeinheit, verbunden und bevorzugt frei von einer stoffschlüssigen Verbindung mit der Steckereinheit. Des Weiteren ist die Identifizierungseinheit vorzugsweise in einem montierten Zustand mittels einer weiteren Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit, vorteilhaft der Halteeinheit, verbunden. Insbesondere umfasst die Steckereinheit, vorteilhaft die Halteeinheit, in diesem Fall zumindest ein weiteres Schwalbenschwanzverbindungselement. Zudem umfasst die Identifizierungseinheit insbesondere zumindest ein, vorteilhaft genau ein, zu dem weiteren Schwalbenschwanzverbindungselement korrespondierend ausgebildetes Schwalbenschwanzverbindungselement. Vorteilhaft wird vorgeschlagen, dass die Steckereinheit, insbesondere zur Verbindung mit der Identifizierungseinheit zumindest zwei weitere Schwalbenschwanzverbindungselemente, insbesondere ein erstes weiteres Schwalbenschwanzverbindungselement und ein zweites weiteres Schwalbenschwanzverbindungselement, aufweist. Vorteilhaft ist die Identifizierungseinheit wahlweise mit einem der weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente verbindbar. Besonders vorteilhaft sind die weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente, insbesondere das erste weitere Schwalbenschwanzverbindungselement und das zweite weitere Schwalbenschwanzverbindungselement, dabei auf sich gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit, insbesondere der Halteeinheit, angeordnet. Bevorzugt ist an jedem der Halteteile genau eines der weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente angeordnet. Insbesondere ist dabei das erste weitere Schwalbenschwanzverbindungselement an einem ersten Halteteil der Halteteile und das zweite weitere Schwalbenschwanzverbindungselement an einem zweiten Halteteil der Halteteile angeordnet. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen identisch. Vorteilhaft ist die Identifizierungseinheit und die Betätigungseinheit, insbesondere das Betätigungselement und/oder das weitere Betätigungselement, dabei im montierten Zustand mit sich gegenüberliegenden Schwalbenschwanzverbindungselementen der Steckereinheit verbunden und bevorzugt zu wenigstens einem Großteil auf gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit angeordnet. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei eine vorteilhaft einfache Identifizierung erreicht werden. Darüber hinaus kann eine vorteilhaft einfache, schnelle und/oder flexible Montage und/oder Demontage der Identifizierungseinheit erreicht werden.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu den zuvor genannten Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, und bevorzugt mit zumindest einigen, vorteilhaft wenigstens einem Großteil und bevorzugt sämtlichen der zuvor genannten Aspekte kombiniert werden kann, wird vorgeschlagen, dass die Betätigungseinheit zumindest ein zusätzliches Betätigungselement aufweist, welches zu einer, insbesondere wahlweisen, vorzugsweise rein mittelbaren, Betätigung, insbesondere einer Verriegelung, einer Entriegelung und/oder einer Auslösung, des Verriegelungselements vorgesehen ist. Insbesondere im Fall, dass die Steckereinheit das weitere Steckerelement aufweist, wird zusätzlich vorgeschlagen, dass das zusätzliche Betätigungselement zu einer, insbesondere wahlweisen, vorzugsweise rein mittelbaren, Betätigung, insbesondere einer Verriegelung, einer Entriegelung und/oder einer Auslösung, des weiteren Verriegelungselements vorgesehen ist. Vorzugsweise ist das zusätzliche Betätigungselement dabei frei von einem unmittelbaren Kontakt mit dem Verriegelungselement und/oder dem weiteren Verriegelungselement. Vorteilhaft ist das zusätzliche Betätigungselement im montierten Zustand mittels des Betätigungselements und/oder mittels des weiteren Betätigungselements mit dem Verriegelungselement und/oder dem weiteren Verriegelungselement verbunden und/oder verbindbar. Bevorzugt ist das zusätzliche Betätigungselement relativ zu der Steckereinheit translatorisch, insbesondere linear in Längserstreckungsrichtung des Steckerelements und/oder des weiteren Steckerelements, verschiebbar. Ferner wird vorgeschlagen, dass das zusätzliche Betätigungselement mit dem Betätigungselement und/oder dem weiteren Betätigungselement einstückig ausgebildet sein kann. Vorteilhaft ist das zusätzliche Betätigungselement jedoch separat und/oder getrennt von dem Betätigungselement und/oder dem weiteren Betätigungselement ausgebildet. Das zusätzliche Betätigungselement könnte dabei beispielsweise als Zugelement, wie beispielsweise als Zuglasche, als Zugband und/oder als, insbesondere formstabiler, Zugstab ausgebildet sein. Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das zusätzliche Betätigungselement jedoch als Kabelknickschutzelement ausgebildet. Das zusätzliche Betätigungselement könnte in diesem Fall beispielsweise zumindest teilweise als Elastomer ausgebildet sein. Besonders bevorzugt besteht das zusätzliche Betätigungselement jedoch zumindest teilweise, vorzugsweise zu wenigstens einem Großteil und besonders bevorzugt vollständig aus einem Thermoplast, wie beispielsweise Polypropylen, wodurch insbesondere eine vorteilhafte Stabilität bei axialen Zug- und/oder Druckkräften und gleichzeitig eine vorteilhafte Biegebeweglichkeit erreicht werden kann. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei eine besonders einfache, schnelle und/oder bauraumeffiziente Betätigung des Steckverbinders erreicht werden. Zudem kann vorteilhaft eine Steckverbinderdichte und/oder eine Anzahl an Steckverbindern in einem begrenzten Bereich, wie beispielsweise einem Rechenzentrum und/oder einem Serverraum, erhöht werden, wodurch vorteilhaft eine Bauraumeffizienz, eine Bauteileeffizienz und/oder eine Kosteneffizienz verbessert werden kann.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der Erfindung, welcher insbesondere für sich allein oder vorteilhaft zusätzlich zu den zuvor genannten Aspekten der Erfindung realisiert werden kann, und bevorzugt mit zumindest einigen, vorteilhaft wenigstens einem Großteil und bevorzugt sämtlichen der zuvor genannten Aspekte kombiniert werden kann, wird vorgeschlagen, dass der Steckverbinder eine Ausrichteinheit aufweist, welche dazu vorgesehen ist, bei einem Montagevorgang, vorteilhaft werkzeuglos und/oder ohne Einsatz eines zusätzlichen Werkzeugs, einen minimalen Abstand, insbesondere einen axialen Abstand und/oder Achsabstand, insbesondere einen Abstand senkrecht zu einer Längserstreckungsrichtung des Steckerelements und/oder des weiteren Steckerelements, zwischen dem Steckerelement und dem weiteren Steckerelement zu verändern. Unter einer „Ausrichteinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Einheit verstanden werden, welche in einem montierten Zustand zumindest eine Wirkverbindung mit dem Steckerelement und/oder dem weiteren Steckerelement aufweist und vorteilhaft dazu vorgesehen ist, das Steckerelement und/oder das weitere Steckerelement zumindest teilweise zu kontaktieren und/oder zu lagern, insbesondere um eine Lage des Steckerelements und des weiteren Steckerelements relativ zueinander festzulegen. Vorteilhaft ist die Ausrichteinheit dabei dazu vorgesehen, mit der Halteeinheit zusammenzuwirken, um den minimalen Abstand zwischen dem Steckerelement und dem weiteren Steckerelement zu verändern und/oder festzulegen. Vorzugsweise ist die Ausrichteinheit einstückig ausgebildet. Die Ausrichteinheit kann dabei einstückig mit der Steckereinheit ausgebildet sein. Bevorzugt ist die Ausrichteinheit jedoch separat von der Steckereinheit ausgebildet. In diesem Fall kann die Ausrichteinheit insbesondere einstückig mit der Identifizierungseinheit ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann die Ausrichteinheit einstückig mit der Anzeigeeinheit und/oder vollständig separat ausgebildet sein. Durch diese Ausgestaltung kann ein Steckverbinder mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich einer Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann dabei vorteilhaft eine Ausrichtung eines Steckerelements und/oder der Steckerelemente eingestellt werden und/oder ein minimaler Abstand, insbesondere Achsabstand, zwischen den Steckerelementen angepasst werden.
  • Der Steckverbinder soll hierbei nicht auf die oben beschriebenen Anwendungen und Ausführungsformen beschränkt sein. Insbesondere kann der Steckverbinder zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen.
  • Zeichnungen
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 ein beispielhaft als optischer Steckverbinder ausgebildeter Steckverbinder in einer ersten perspektivischen Ansicht,
  • 2 der Steckverbinder in einer zweiten perspektivischen Ansicht,
  • 3 der Steckverbinder in einer Explosionsdarstellung,
  • 4 der Steckverbinder in einer vergrößerten Darstellung,
  • 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Steckverbinders in einer ersten perspektivischen Ansicht,
  • 6 der Steckverbinder aus 5 in einer zweiten perspektivischen Ansicht,
  • 7 der Steckverbinder aus 5 in einer Explosionsdarstellung,
  • 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Steckverbinders in einer Explosionsdarstellung und
  • 9 der Steckverbinder aus 8 in einer zweiten perspektivischen Ansicht.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Die 1 bis 3 zeigen einen beispielhaft als optischer Steckverbinder ausgebildeten Steckverbinder 10a in einer ersten perspektivischen Ansicht von schräg oben (vgl. 1), in einer zweiten perspektivischen Ansicht von schräg unten (vgl. 2) und in einer Explosionsdarstellung (vgl. 3). Der Steckverbinder 10a ist als Duplex-Steckverbinder, im vorliegenden Fall insbesondere als LC-Duplex-Steckverbinder, ausgebildet. Alternativ könnte ein Steckverbinder jedoch auch als elektrischer Steckverbinder oder dergleichen ausgebildet sein. Zudem könnte ein Steckverbinder prinzipiell auch als Simplex-Steckverbinder ausgebildet sein.
  • Der Steckverbinder 10a umfasst eine Steckereinheit 12a. Die Steckereinheit 12a ist zu einer Kopplung mit wenigstens einer zu der Steckereinheit 12a korrespondierenden weiteren Steckereinheit (nicht dargestellt) vorgesehen. Die weitere Steckereinheit entspricht im vorliegenden Fall einer Steckerbuchse. Die Steckereinheit 12a ist dazu vorgesehen, eine optische Verbindung zwischen zwei Objekten herzustellen.
  • Dazu umfasst die Steckereinheit 12a zumindest ein Steckerelement 14a, 16a. Im vorliegenden Fall umfasst die Steckereinheit 12a zwei Steckerelemente 14a, 16a. Grundsätzlich könnte eine Steckereinheit jedoch auch genau ein Steckerelement und/oder drei Steckerelemente aufweisen. Die Steckerelemente 14a, 16a sind zumindest im Wesentlichen baugleich. Die Steckerelemente 14a, 16a sind jeweils als LC-Steckerelemente ausgebildet.
  • Die Steckerelemente 14a, 16a umfassen jeweils einen Steckergrundkörper 60a, 62a (vgl. insbesondere 3). Die Steckergrundkörper 60a, 62a sind länglich ausgebildet. Die Steckergrundkörper 60a, 62a definieren dabei jeweils eine Längserstreckungsrichtung des jeweiligen Steckerelements 14a, 16a. Die Längserstreckungsrichtungen sind dabei parallel zueinander ausgerichtet. Die Steckergrundkörper 60a, 62a sind ferner jeweils zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Die Steckergrundkörper 60a, 62a sind jeweils als Aufnahmekörper ausgebildet.
  • Zudem umfassen die Steckerelemente 14a, 16a jeweils ein Verbindungselement 64a, 66a. Die Verbindungselemente 64a, 66a sind zumindest teilweise innerhalb des jeweiligen Steckergrundkörpers 60a, 62a angeordnet. Die Verbindungselemente 64a, 66a sind im vorliegenden Fall zu einer Kopplung des jeweiligen Steckerelements 14a, 16a mit einer Halteeinheit 44a vorgesehen.
  • Darüber hinaus umfassen die Steckerelemente 14a, 16a jeweils ein Verriegelungselement 18a, 20a. Die Verriegelungselemente 18a, 20a sind jeweils als Verriegelungsarme, im vorliegenden Fall insbesondere Rastarme und/oder Rastklinken, ausgebildet. Ein erstes Ende der Verriegelungselemente 18a, 20a ist jeweils an einem jeweiligen Steckergrundkörper 60a, 62a angeordnet, insbesondere befestigt. Ein, insbesondere jeweils von dem Steckergrundkörper 60a, 62a beabstandetes, zweites Ende der Verriegelungselemente 18a, 20a weist jeweils wenigstens ein Pinelement 68a, 70a auf. Die Verriegelungselemente 18a, 20a sind zu einer Verriegelung des jeweiligen Steckerelements 14a, 16a vorgesehen. Im vorliegenden Fall dienen die Verriegelungselemente 18a, 20a zur Verriegelung der Steckereinheit 12a in der weiteren Steckereinheit.
  • Demnach umfasst im vorliegenden Fall ein Steckerelement 14a der Steckerelemente 14a, 16a einen Steckergrundkörper 60a der Steckergrundkörper 60a, 62a und ein Verriegelungselement 18a der Verriegelungselemente 18a, 20a. Ferner umfasst ein weiteres Steckerelement 16a der Steckerelemente 14a, 16a einen weiteren Steckergrundkörper 62a der Steckergrundkörper 60a, 62a und ein weiteres Verriegelungselement 20a der Verriegelungselemente 18a, 20a.
  • Eine Längsachse des Steckerelements 14a und eine Längsachse des weiteren Steckerelements 16a erstrecken sich in die Längserstreckungsrichtungen. Die Längsachse des Steckerelements 14a und die Längsachse des weiteren Steckerelements 16a sind dabei zumindest im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet.
  • Darüber hinaus umfasst die Steckereinheit 12a die Halteeinheit 44a. Die Halteeinheit 44a ist zu einer Halterung der Steckerelemente 14a, 16a vorgesehen. Die Halteeinheit 44a ist dabei zu einer Aufnahme der Verbindungselemente 64a, 66a vorgesehen, insbesondere derart, dass die Steckerelemente 14a, 16a drehbar relativ zu der Halteeinheit 44a sind.
  • Dazu umfasst die Halteeinheit 44a zwei Halteteile 46a, 48a. Die Halteteile 46a, 48a sind getrennt voneinander ausgebildet. Die Halteteile 46a, 48a sind voneinander trennbar und/oder separierbar. Die Halteteile 46a, 48a sind jeweils einstückig ausgebildet. Die Halteteile 46a, 48a sind zumindest im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. Die Halteteile 46a, 48a sind zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch. Im vorliegenden Fall sind die Halteteile 46a, 48a zumindest im Wesentlichen baugleich. Die Halteteile 46a, 48a sind in einem verbundenen Zustand zur Halterung der Steckerelemente 14a, 16a, insbesondere der Verbindungselemente 64a, 66a, vorgesehen, insbesondere derart, dass die Steckerelemente 14a, 16a drehbar sind. Die Halteteile 46a, 48a sind dabei im verbundenen Zustand kraft- und/oder formschlüssig miteinander verbunden. Zudem umfasst jedes der Halteteile 46a, 48a einen Verbindungsabschnitt 72a, 74a. Die Verbindungsabschnitte 72a, 74a sind jeweils zumindest im Wesentlichen halbzylinderförmig ausgebildet und bilden insbesondere im verbundenen Zustand einen zumindest im Wesentlichen zylinderförmigen, insbesondere kreiszylinderförmigen, gemeinsamen Verbindungsabschnitt. Alternativ ist denkbar, eine Halteeinheit einstückig und/oder Halteteile verschieden voneinander auszubilden.
  • Des Weiteren umfasst die Halteeinheit 44a einen Kabelverbinder 76a. Der Kabelverbinder 76a ist als Klemmverbinder ausgebildet. Der Kabelverbinder 76a ist als Hülse, im vorliegenden Fall insbesondere als Crimphülse, ausgebildet. Der Kabelverbinder 76a dient zu einer kraftschlüssigen Verbindung, insbesondere mittels einer Crimpverbindung, der Halteteile 46a, 48a, insbesondere der Verbindungsabschnitte 72a, 74a der Halteteile 46a, 48a, mit wenigstens einem Kabel, im vorliegenden Fall insbesondere Lichtwellenleiterkabel. Prinzipiell könnte auf einen Kabelverbinder jedoch auch verzichtet werden. Zudem ist denkbar, einen Kabelverbinder einstückig mit einer Halteeinheit auszubilden. Ferner könnte ein Kabelverbinder als beliebiger von einer Crimphülse abweichender Klemmverbinder ausgebildet sein.
  • Darüber hinaus umfasst die Steckereinheit 12a wenigstens ein Schwalbenschwanzverbindungselement 50a, 52a. Im vorliegenden Fall umfasst die Steckereinheit 12a genau zwei Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a. Die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a sind zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch. Im vorliegenden Fall sind die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a zumindest im Wesentlichen baugleich. Die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a sind im montierten Zustand auf gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit 12a angeordnet. Die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a sind jeweils als Schwalbenschwanzführung ausgebildet. Die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a sind dabei jeweils als Vertiefung ausgebildet.
  • Im vorliegenden Fall ist an jedem der Halteteile 46a, 48a genau eines der Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a angeordnet. Dabei ist ein erstes Schwalbenschwanzverbindungselement 50a der Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a an einem ersten Halteteil 46a der Halteteile 46a, 48a und ein zweites Schwalbenschwanzverbindungselement 52a der Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a an einem zweiten Halteteil 48a der Halteteile 46a, 48a angeordnet. Zudem erstrecken sich die Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a dabei jeweils über eine gesamte Längserstreckung der Halteteile 46a, 48a. Alternativ könnte eine Steckereinheit jedoch auch eine andere Anzahl an Schwalbenschwanzverbindungselementen aufweisen, wie beispielsweise genau ein Schwalbenschwanzverbindungselement, zumindest drei Schwalbenschwanzverbindungselemente und/oder zumindest vier Schwalbenschwanzverbindungselemente.
  • Ferner umfasst der Steckverbinder 10a eine Ausrichteinheit 38a. Die Ausrichteinheit 38a ist einstückig ausgebildet. Die Ausrichteinheit 38a ist im vorliegenden Fall einstückig mit der Steckereinheit 12a, insbesondere der Halteeinheit 44a, ausgebildet. Die Ausrichteinheit 38a ist dazu vorgesehen, das Steckerelement 14a und das weitere Steckerelement 16a zusammen mit der Halteeinheit 44a zu lagern, insbesondere um eine Lage des Steckerelements 14a und des weiteren Steckerelements 16a relativ zueinander festzulegen. Die Ausrichteinheit 38a ist dazu vorgesehen, bei einem Montagevorgang, insbesondere werkzeuglos, einen minimalen Abstand, insbesondere einen axialen Abstand, zwischen dem Steckerelement 14a und dem weiteren Steckerelement 16a zu verändern. Im vorliegenden Fall ist die Ausrichteinheit 38a zur Einstellung wenigstens zweier unterschiedlicher minimaler Abstände zwischen dem Steckerelement 14a und dem weiteren Steckerelement 16a vorgesehen. Eine Einstellung der unterschiedlichen minimalen Abstände erfolgt dabei manuell mittels einer Positionierung des Steckerelements 14a und des weiteren Steckerelements 16a in unterschiedlichen Längspositionen der Halteeinheit 44a insbesondere bezüglich einer Längserstreckungsrichtung der Halteeinheit 44a. Die unterschiedlichen minimalen Abstände entsprechen im vorliegenden Fall unterschiedlichen Einschubtiefen des Steckerelements 14a und des weiteren Steckerelements 16a in die Halteeinheit 44a. Dabei kann mittels der Ausrichteinheit 38a ein Abstand zwischen dem Steckerelement 14a und dem weiteren Steckerelement 16a derart eingestellt werden, dass ein mittlerer Achsabstand zwischen dem Steckerelement 14a und dem weiteren Steckerelement 16a von 5,25 mm oder 6,25 mm erreicht werden kann. Ein mittlerer Achsabstand von 5,25 mm entspricht dabei einem Mini LC-Duplex-Steckverbinder. Ein mittlerer Achsabstand von 6,25 mm entspricht dabei einem Standard LC-Duplex-Steckverbinder. Ein aktueller mittlerer Achsabstand kann anhand einer Gravur und/oder eines Symbols an der Ausrichteinheit 38a identifiziert werden. Alternativ könnte eine Ausrichteinheit jedoch auch separat von einer Steckereinheit ausgebildet sein. Zudem könnte eine Ausrichteinheit zu einer Einstellung wenigstens dreier unterschiedlicher minimaler Abstände zwischen zwei Steckerelementen vorgesehen sein. Zudem könnte prinzipiell auch auf eine Ausrichteinheit verzichtet werden.
  • Ferner umfasst der Steckverbinder 10a eine Betätigungseinheit 22a. Die Betätigungseinheit 22a ist im vorliegenden Fall mehrteilig ausgebildet. Die Betätigungseinheit 22a ist im montierten Zustand kraft- und/oder formschlüssig mit der Steckereinheit 12a gekoppelt. Im vorliegenden Fall ist die Betätigungseinheit 22a im montierten Zustand mittels einer Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit 12a verbunden. Die Betätigungseinheit 22a ist dabei wahlweise mit einem der Schwalbenschwanzverbindungselemente 50a, 52a verbindbar. Die Betätigungseinheit 22a ist mittels der Schwalbenschwanzverbindung beweglich gelagert. Die Betätigungseinheit 22a ist insbesondere in einem ungekoppelten Zustand der Steckereinheit 12a mit der weiteren Steckereinheit zumindest zu einem Verriegeln der Steckereinheit 12a vorgesehen. Zudem ist die Betätigungseinheit 22a zumindest als Entriegelungseinheit ausgebildet und insbesondere in einem gekoppelten Zustand der Steckereinheit 12a mit der weiteren Steckereinheit zumindest zu einem Entriegeln der Steckereinheit 12a vorgesehen, insbesondere derart, dass die Steckereinheit 12a von der weiteren Steckereinheit entfernbar ist.
  • Dazu umfasst die Betätigungseinheit 22a zumindest ein Betätigungselement 24a, 26a, 28a. Ein Betätigungselement 24a der Betätigungselemente 24a, 26a, 28a ist dem Steckerelement 14a der Steckerelemente 14a, 16a zugeordnet.
  • Das Betätigungselement 24a umfasst zu einer Verbindung mit der Steckereinheit 12a, im vorliegenden Fall insbesondere der Halteeinheit 44a, ein zu den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a korrespondierend ausgebildetes Schwalbenschwanzverbindungselement 54a, welches insbesondere im montierten Zustand mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a verbunden ist. Dabei umgreift das Betätigungselement 24a die Halteeinheit 44a zu wenigstens einem Großteil. Das Betätigungselement 24a ist linear in Längserstreckungsrichtung des Steckerelements 14a beweglich und/oder verschiebbar.
  • Zudem umfasst das Betätigungselement 24a im vorliegenden Fall ein Rastelement (nicht dargestellt). Das Rastelement ist auf einer der Halteeinheit 44a zugewandten Seite des Betätigungselements 24a angeordnet. Das Rastelement ist dabei zentral an dem Betätigungselement 24a angeordnet. Das Rastelement ist dazu vorgesehen, mit wenigstens einer dem Betätigungselement 24a zugewandten Rastausnehmung 78a der Halteeinheit 44a zusammenzuwirken, um eine maximale Bewegungsstrecke und/oder Verschiebestrecke des Betätigungselements 24a festzulegen.
  • Ferner kontaktiert das Betätigungselement 24a das Verriegelungselement 18a in einem vollständig montierten Zustand unmittelbar. Das Betätigungselement 24a ist dabei zu einer Betätigung des Verriegelungselements 18a vorgesehen.
  • Dazu umfasst das Betätigungselement 24a eine Anlaufschräge 40a (vgl. auch 4). Die Anlaufschräge 40a kontaktiert in dem vollständig montierten Zustand das Pinelement 68a des Verriegelungselements 18a. Das Betätigungselement 24a ist dazu vorgesehen, bei einem translatorischen Verschieben des Betätigungselements 24a eine Kraft auf das Pinelement 68a des Verriegelungselements 18a auszuüben, um das Verriegelungselement 18a in Richtung des Steckergrundkörpers 60a zu bewegen und hierdurch insbesondere eine Verriegelung des Verriegelungselements 18a zu ermöglichen und/oder zu lösen. Alternativ oder zusätzlich könnte ein Betätigungselement jedoch auch zu einer Verriegelung eines Verriegelungselements vorgesehen sein.
  • Ein weiteres Betätigungselement 26a der Betätigungselemente 24a, 26a, 28a ist dem weiteren Steckerelement 16a der Steckerelemente 14a, 16a zugeordnet. Das weitere Betätigungselement 26a ist im vorliegenden Fall einstückig mit dem Betätigungselement 24a verbunden, insbesondere derart, dass das weitere Betätigungselement 26a und das Betätigungselement 24a ein gemeinsames, insbesondere dasselbe, Bauteil bilden. Alternativ könnte ein weiteres Betätigungselement jedoch auch separat von einem Betätigungselement ausgebildet sein.
  • Demzufolge umfasst das weitere Betätigungselement 26a zu einer Verbindung mit der Steckereinheit 12a, im vorliegenden Fall insbesondere der Halteeinheit 44a, das zu den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a korrespondierend ausgebildete Schwalbenschwanzverbindungselement 54a, welches insbesondere im montierten Zustand mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a verbunden ist. Zudem umgreift das weitere Betätigungselement 26a die Halteeinheit 44a zu wenigstens einem Großteil. Das weitere Betätigungselement 26a ist darüber hinaus linear in Längserstreckungsrichtung des weiteren Steckerelements 16a beweglich und/oder verschiebbar.
  • Des Weiteren umfasst das weitere Betätigungselement 26a das Rastelement (nicht dargestellt), welches insbesondere auf einer der Halteeinheit 44a zugewandten Seite des weiteren Betätigungselements 26a angeordnet und dazu vorgesehen ist, mit der Rastausnehmung 78a der Halteeinheit 44a zusammenzuwirken, um eine maximale Bewegungsstrecke und/oder Verschiebestrecke des weiteren Betätigungselements 26a festzulegen.
  • Ferner kontaktiert das weitere Betätigungselement 26a das weitere Verriegelungselement 20a in einem vollständig montierten Zustand unmittelbar. Das weitere Betätigungselement 26a ist dabei zu einer Betätigung des weiteren Verriegelungselements 20a vorgesehen.
  • Dazu umfasst das weitere Betätigungselement 26a eine weitere Anlaufschräge 42a (vgl. auch 4). Die weitere Anlaufschräge 42a kontaktiert in dem vollständig montierten Zustand das Pinelement 70a des weiteren Verriegelungselements 20a. Das weitere Betätigungselement 26a ist dazu vorgesehen, bei einem translatorischen Verschieben des weiteren Betätigungselements 26a, welches insbesondere gleichförmig zu dem translatorischen Verschieben des Betätigungselements 24a erfolgt, eine Kraft auf das Pinelement 70a des weiteren Verriegelungselements 20a auszuüben, um das weitere Verriegelungselement 20a in Richtung des weiteren Steckergrundkörpers 62a zu bewegen und hierdurch insbesondere eine Verriegelung des weiteren Verriegelungselements 20a zu ermöglichen und/oder zu lösen. Alternativ oder zusätzlich könnte ein Betätigungselement jedoch auch zu einer Verriegelung eines Verriegelungselements vorgesehen sein.
  • Ein zusätzliches Betätigungselement 28a der Betätigungselemente 24a, 26a, 28a ist dem Steckerelement 14a und dem weiteren Steckerelement 16a zugeordnet. Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist als Kabelknickschutzelement ausgebildet. Das zusätzliche Betätigungselement 28a besteht im vorliegenden Fall aus einem Thermoplast und weist mehrere Biegeausnehmungen auf, wodurch das zusätzliche Betätigungselement 28a insbesondere in alle Richtungen bis zu einem definierten und/oder definierbaren Radius beweglich ist und das wenigstens eine Kabel effektiv vor einem Knicken schützt. Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist mittelbar mit dem Verriegelungselement 18a und dem weiteren Verriegelungselement 20a verbunden. Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist dabei kraft- und/oder formschlüssig mit dem Betätigungselement 24a und dem weiteren Betätigungselement 26a verbunden. Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist frei von einem unmittelbaren Kontakt mit dem Verriegelungselement 18a und dem weiteren Verriegelungselement 20a.
  • Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist zu einer wahlweisen Betätigung, im vorliegenden Fall insbesondere einer Verriegelung, einer Entriegelung und/oder einer Auslösung, des Verriegelungselements 18a und des weiteren Verriegelungselements 20a vorgesehen. Das zusätzliche Betätigungselement 28a ist zur Betätigung des Verriegelungselements 18a und des weiteren Verriegelungselements 20a relativ zu der Steckereinheit 12a translatorisch, insbesondere linear in Längserstreckungsrichtung des Steckerelements 14a und des weiteren Steckerelements 16a, verschiebbar. Im vorliegenden Fall ist das zusätzliche Betätigungselement 28a dazu vorgesehen, eine auf das zusätzliche Betätigungselement 28a ausgeübte, insbesondere translatorische, Zugkraft auf das Betätigungselement 24a und das weitere Betätigungselement 26a zu übertragen, insbesondere derart, dass das Betätigungselement 24a das Verriegelungselement 18a und das weitere Betätigungselement 26a das weitere Verriegelungselement 20a betätigt und hierdurch im vorliegenden Fall insbesondere eine Verriegelung der Steckereinheit 12a ermöglicht und/oder löst. Alternativ könnte ein zusätzliches Betätigungselement dazu vorgesehen sein, eine Verriegelung einer Steckereinheit zu ermöglichen. Das zusätzliche Betätigungselement 28a weist somit im vorliegenden Fall eine Doppelfunktion auf. Einerseits ermöglicht das zusätzliche Betätigungselement 28a einen effektiven Knickschutz im Falle eines Zuges an dem wenigstens einen Kabel in eine beliebige Richtung und andererseits ermöglicht das zusätzliche Betätigungselement 28a ein Ausstecken und/oder Einstecken des Steckverbinders 10a mittels einer auf das zusätzliche Betätigungselement 28a ausgeübten axialen Kraft. Hierdurch kann auch in engen Räumen und/oder bei einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten Steckverbindern ein vorteilhaft einfaches Betätigen eines Steckverbinders erreicht werden. Alternativ könnte eine Betätigungseinheit jedoch auch genau ein Betätigungselement oder genau zwei Betätigungselemente aufweisen. Insbesondere bei einem als Simplex-Steckverbinder ausgebildeten Steckverbinder könnte dabei auf ein weiteres Betätigungselement verzichtet werden. Zudem könnte auf ein zusätzliches Betätigungselement verzichtet werden. Zudem könnte ein zusätzliches Betätigungselement prinzipiell auch einstückig mit einem Betätigungselement und/oder einem weiteren Betätigungselement ausgebildet sein. Zudem ist denkbar, eine gesamte Betätigungseinheit einstückig auszubilden.
  • Im vorliegenden Fall ist die Betätigungseinheit 22a ferner derart ausgebildet, dass das Steckerelement 14a in einem vollständig montierten Zustand des Betätigungselements 24a, insbesondere werkzeuglos, um die Längsachse des Steckerelements 14a drehbar relativ zu dem Betätigungselement 24a ist. Das Steckerelement 14a ist dabei um zumindest 180° drehbar.
  • Zudem ist die Betätigungseinheit 22a derart ausgebildet, dass das weitere Steckerelement 16a in einem vollständig montierten Zustand des weiteren Betätigungselements 26a, insbesondere werkzeuglos, um die Längsachse des weiteren Steckerelements 16a drehbar relativ zu dem Betätigungselement 24a ist. Das weitere Steckerelement 16a ist dabei um zumindest 180° drehbar.
  • Im vorliegenden Fall sind das Steckerelement 14a und das weitere Steckerelement 16a dabei in Richtung der Längsachse des Steckerelements 14a und/oder der Längsachse des weiteren Steckerelements 16a betrachtet in entgegengesetzte Richtungen drehbar. Hierdurch kann vorteilhaft einfach eine Polarität der Steckerelemente 14a, 16a geändert werden, wobei insbesondere im vorliegenden Fall zusätzlich ein Drehen, insbesondere um 180°, des Betätigungselements 24a und/oder des weiteren Betätigungselements 26a nötig ist. Zudem kann vorteilhaft ein axialer Abstand zwischen den Steckerelementen 14a, 16a variiert werden. Zudem ist denkbar, eine Betätigungselement und/oder ein weiteres Betätigungselement einer Betätigungseinheit spiegelsymmetrisch auszubilden, insbesondere derart, dass Anlaufschrägen auf gegenüberliegenden Seiten des Betätigungselements und/oder des weiteren Betätigungselements angeordnet sind, wodurch insbesondere auf ein, insbesondere zusätzliches, Drehen des Betätigungselements und/oder des weiteren Betätigungselements, insbesondere bei einem Ändern einer Polarität einer Steckereinheit verzichtet werden kann. Darüber hinaus könnte ein Steckerelement und/oder ein weiteres Steckerelement prinzipiell auch um eine Querachse drehbar sein.
  • Des Weiteren umfasst der Steckverbinder 10a im vorliegenden Fall eine optische Anzeigeeinheit 30a. Die Anzeigeeinheit 30a ist vollständig an der Betätigungseinheit 22a, im vorliegenden Fall insbesondere dem Betätigungselement 24a und/oder dem weiteren Betätigungselement 26a, angeordnet. Die Anzeigeeinheit 30a ist dabei zumindest teilweise einstückig mit der Betätigungseinheit 22a ausgebildet. Die Anzeigeeinheit 30a ist dazu vorgesehen, verschiedene Anzeigeinformationen anzuzeigen.
  • Dazu umfasst die Anzeigeeinheit 30a zumindest ein Anzeigeelement 32a, 34a. Im vorliegenden Fall umfasst die Anzeigeeinheit 30a zumindest zwei Anzeigeelemente 32a, 34a.
  • Ein erstes Anzeigeelement 32a der Anzeigeelemente 32a, 34a ist in einem montierten Zustand und/oder Betriebszustand auf einer selben Seite des Steckverbinders 10a wie das Verriegelungselement 18a und/oder das weitere Verriegelungselement 20a angeordnet. Das erste Anzeigeelement 32a ist dazu vorgesehen, eine erste Anzeigeinformation anzuzeigen. Die erste Anzeigeinformation ist dabei von einem Markenlogo verschieden. Das erste Anzeigeelement 32a ist als Beschriftungsfeld ausgebildet und kann insbesondere von einem Benutzer bei Bedarf beschriftet werden.
  • Ein zweites Anzeigeelement 34a der Anzeigeelemente 32a, 34a ist in einem montierten Zustand und/oder Betriebszustand auf einer zu dem Verriegelungselement 18a und/oder dem weiteren Verriegelungselement 20a gegenüberliegenden Seite des Steckverbinders 10a angeordnet. Das zweite Anzeigeelement 34a ist auf einer dem ersten Anzeigeelement 32a gegenüberliegenden Seite des Betätigungselements 24a und/oder des weiteren Betätigungselements 26a angeordnet. Das zweite Anzeigeelement 34a ist dazu vorgesehen, eine zweite Anzeigeinformation anzuzeigen. Die zweite Anzeigeinformation ist dabei von einem Markenlogo verschieden. Das zweite Anzeigeelement 34a ist im vorliegenden Fall zur Anzeige eines QR-Codes vorgesehen. Alternativ könnte eine Anzeigeeinheit auch genau ein Anzeigeelement, zumindest drei Anzeigeelemente und/oder zumindest vier Anzeigeelemente aufweisen. Zudem ist denkbar, wenigstens ein Anzeigeelement als Leuchtelement oder dergleichen auszubilden. Auch könnte eine Anzeigeeinheit zusätzlich wenigstens ein Anzeigeelement aufweisen, welches zur Anzeige eines Markenlogos vorgesehen sein kann. Ferner könnte eine Anzeigeeinheit auch separat von einer Betätigungseinheit ausgebildet sein. Darüber hinaus könnte prinzipiell auch auf eine Anzeigeeinheit verzichtet werden.
  • Des Weiteren umfasst der Steckverbinder 10a im vorliegenden Fall eine Identifizierungseinheit 36a. Die Identifizierungseinheit 36a ist elektrisch und/oder elektronisch ausgebildet. Die Identifizierungseinheit 36a ist zumindest im Wesentlichen quaderförmig und/oder plattenförmig.
  • Die Identifizierungseinheit 36a ist im montierten Zustand kraft- und/oder formschlüssig mit der Steckereinheit 12a verbunden. Im vorliegenden Fall ist die Identifizierungseinheit 36a im montierten Zustand mittels einer weiteren Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit 12a verbunden. Die Identifizierungseinheit 36a ist dabei wahlweise mit einem von wenigstens zwei weiteren Schwalbenschwanzverbindungselementen, welche im vorliegenden Fall insbesondere identisch mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a sind, verbindbar.
  • Dazu umfasst die Identifizierungseinheit 36a ein zu den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a korrespondierend ausgebildetes weiteres Schwalbenschwanzverbindungselement 56a, welches insbesondere im montierten Zustand mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a verbunden ist. Dabei sind die Identifizierungseinheit 36a und die Betätigungseinheit 22a, insbesondere das Betätigungselement 24a und/oder das weitere Betätigungselement 26a, im montierten Zustand mit sich gegenüberliegenden Schwalbenschwanzverbindungselementen 50a, 52a der Steckereinheit 12a verbunden. Alternativ könnte eine Steckereinheit jedoch auch zusätzliche Schwalbenschwanzverbindungselemente für eine Identifizierungseinheit aufweisen.
  • Darüber hinaus ist die Identifizierungseinheit 36a dazu vorgesehen, in zumindest einem Anwendungszustand wenigstens eine Identifizierungsinformation bereitzustellen, insbesondere zu einer eindeutigen Identifizierung des Steckverbinders 10a. Die Identifizierungsinformation entspricht im vorliegenden Fall einem elektromagnetischen Identifizierungssignal.
  • Dazu umfasst die Identifizierungseinheit 36a wenigstens einen RFID-Transponder mit zumindest einem RFID-Chip 58a. Alternativ könnte eine Identifizierungseinheit jedoch auch als beliebige von einem RFID-Transponder abweichende Identifizierungseinheit ausgebildet sein, wie beispielsweise als Funk-Transponder, WLAN-Transponder und/oder Bluetooth-Transponder. Darüber hinaus könnte prinzipiell auch auf eine Identifizierungseinheit verzichtet werden.
  • In den 5 bis 9 sind weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen und die Zeichnungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der 1 bis 4, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den 1 bis 4 nachgestellt. In den Ausführungsbeispielen der 5 bis 9 ist der Buchstabe a durch die Buchstaben b und c ersetzt.
  • In den 5 bis 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Dem Ausführungsbeispiel der 5 bis 7 ist der Buchstabe b nachgestellt.
  • Im vorliegenden Fall ist eine Betätigungseinheit 22b einstückig ausgebildet. Demnach sind ein Betätigungselement 24b, ein weiteres Betätigungselement 26b und ein zusätzliches Betätigungselement 28b der Betätigungseinheit 22b einstückig miteinander verbunden, insbesondere derart, dass das Betätigungselement 24b, das weitere Betätigungselement 26b und das zusätzliche Betätigungselement 28b ein gemeinsames, insbesondere dasselbe, Bauteil bilden.
  • Zudem umfasst das Betätigungselement 24b und/oder das weitere Betätigungselement 26b zwei Rastelemente (nicht dargestellt), welche insbesondere jeweils dazu vorgesehen sind, mit einer Rastausnehmung 78b, 79b in einer Halteeinheit 44b einer Steckereinheit 12b zusammenzuwirken, um eine maximale Bewegungsstrecke und/oder Verschiebestrecke des Betätigungselements 24b und des weiteren Betätigungselements 26b festzulegen.
  • Darüber hinaus ist eine Ausrichteinheit 38b separat von der Steckereinheit 12b ausgebildet. Die Ausrichteinheit 38b ist in einem montierten Zustand kraft- und/oder formschlüssig mit der Steckereinheit 12b, insbesondere der Halteeinheit 44b, verbunden.
  • Eine Einstellung unterschiedlicher minimalen Abstände erfolgt dabei manuell mittels einer unterschiedlichen Befestigung der Ausrichteinheit 38b, insbesondere in einer ersten Position der Ausrichteinheit 38b und/oder einer bezüglich einer senkrecht zu einer Längserstreckungsrichtung eines Steckerelements 14b und/oder eines weiteren Steckerelements 16b um 180° gedrehten Position der Ausrichteinheit 38b.
  • Zudem ist die Ausrichteinheit 38b in diesem Fall einstückig mit einer Identifizierungseinheit 36b ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich könnte eine Ausrichteinheit auch einstückig mit einer Anzeigeeinheit ausgebildet sein. Darüber hinaus ist denkbar, eine Identifizierungseinheit separat von einer Ausrichteinheit auszubilden.
  • In den 8 und 9 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Dem Ausführungsbeispiel der 8 und 9 ist der Buchstabe c nachgestellt. Das weitere Ausführungsbeispiel der 8 und 9 unterscheidet sich von dem vorherigen Ausführungsbeispiel zumindest im Wesentlichen durch eine Ausgestaltung einer Identifizierungseinheit 36c.
  • Die Identifizierungseinheit 36c entspricht dabei zumindest im Wesentlichen einer Identifizierungseinheit 36a des ersten Ausführungsbeispiels, während eine Betätigungseinheit 22c zumindest im Wesentlichen einer Betätigungseinheit 22b des vorherigen Ausführungsbeispiels entspricht.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2664951 A1 [0001]
    • EP 2063497 A1 [0001]

Claims (44)

  1. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerelement (14a, 16a) in einem vollständig montierten Zustand des Betätigungselements (24a, 26a) drehbar relativ zu dem Betätigungselement (24a, 26a) ist.
  2. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinheit (22a–c) in einem montierten Zustand mittels einer Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit (12a–c) verbunden ist.
  3. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, gekennzeichnet durch eine optische Anzeigeeinheit (30a), welche zumindest ein Anzeigeelement (32a, 34a) aufweist, welches dazu vorgesehen ist, wenigstens eine von einem Markenlogo verschiedene Anzeigeinformation anzuzeigen.
  4. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, gekennzeichnet durch eine Identifizierungseinheit (36a–c), welche dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand wenigstens eine Identifizierungsinformation bereitzustellen.
  5. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinheit (22a–b) zumindest ein zusätzliches Betätigungselement (24a–b, 26a–b, 28a–b) aufweist, welches zu einer Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) vorgesehen ist.
  6. Steckverbinder (10a–c), insbesondere optischer Steckverbinder, mit einer Steckereinheit (12a–c), welche zumindest ein Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem Verriegelungselement (18a, 20a) und zumindest ein weiteres Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem weiteren Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist, und mit einer Betätigungseinheit (22a–c), welche zumindest ein Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, und welche zumindest ein weiteres Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des weiteren Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist, gekennzeichnet durch eine Ausrichteinheit (38a–b), welche dazu vorgesehen ist, bei einem Montagevorgang einen minimalen Abstand zwischen dem Steckerelement (14a–c, 16a–c) und dem weiteren Steckerelement (14a–c, 16a–c) zu verändern.
  7. Steckverbinder (10a–c) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (24a–b, 26a–b) zur Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) zumindest eine Anlaufschräge (40a, 42a) aufweist.
  8. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerelement (14a, 16a) in einem vollständig montierten Zustand des Betätigungselements (24a, 26a) drehbar relativ zu dem Betätigungselement (24a, 26a) ist.
  9. Steckverbinder (10a–c) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (12a–c) zumindest eine Halteeinheit (44a–c) umfasst, welche zumindest zwei getrennt ausgebildete Halteteile (46a–c, 48a–c) umfasst, welche in einem verbundenen Zustand zumindest zu einer Halterung des Steckerelements (14a–c, 16a–c) vorgesehen sind.
  10. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteteile (46a–c, 48a–c) zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet sind.
  11. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteteile (46a–c, 48a–c) zumindest im Wesentlichen baugleich ausgebildet sind.
  12. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinheit (22a–c) in einem montierten Zustand mittels einer Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit (12a–c) verbunden ist.
  13. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 2 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (12a–c) zumindest zwei Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) aufweist und die Betätigungseinheit (22a–c) wahlweise mit einem der Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) verbindbar ist.
  14. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) auf sich gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit (12a–c) angeordnet sind.
  15. Steckverbinder (10a–c) zumindest nach Anspruch 9 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem der Halteteile (46a–c, 48a–c) genau eines der Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) angeordnet ist.
  16. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 1 oder 2 oder einem der Ansprüche 4 bis 15, gekennzeichnet durch eine optische Anzeigeeinheit (30a), welche zumindest ein Anzeigeelement (32a, 34a) aufweist, welches dazu vorgesehen ist, wenigstens eine von einem Markenlogo verschiedene Anzeigeinformation anzuzeigen.
  17. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 3 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (30a) an der Betätigungseinheit (22a–c) angeordnet ist.
  18. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (30a) zumindest teilweise einstückig mit der Betätigungseinheit (22a–c) ausgebildet ist.
  19. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 3 oder 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (30a) zumindest ein Anzeigeelement (32a) aufweist, welches in einem montierten Zustand auf einer selben Seite der Betätigungseinheit (22a–c) und/oder der Steckereinheit (12a–c) wie das Verriegelungselement (18a, 20a) angeordnet ist.
  20. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 3 oder 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (30a) zumindest ein weiteres Anzeigeelement (34a) aufweist, welches in einem montierten Zustand auf einer zu dem Verriegelungselement (18a, 20a) gegenüberliegenden Seite der Betätigungseinheit (22a–c) und/oder der Steckereinheit (12a–c) angeordnet ist.
  21. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 3 oder 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinheit (30a) zumindest ein als Beschriftungselement ausgebildetes Anzeigeelement (32a) aufweist.
  22. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder einem der Ansprüche 5 bis 21, gekennzeichnet durch eine Identifizierungseinheit (36a–c), welche dazu vorgesehen ist, in zumindest einem Betriebszustand wenigstens eine Identifizierungsinformation bereitzustellen.
  23. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 4 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungseinheit (36a–c) kraft- und/oder formschlüssig mit der Steckereinheit (12a–c) verbunden ist.
  24. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 4 oder einem der Ansprüche 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungseinheit (36a–c) mittels einer weiteren Schwalbenschwanzverbindung mit der Steckereinheit (12a–c) verbunden ist.
  25. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (12a–c) zumindest zwei weitere Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) aufweist und die Identifizierungseinheit (36a–c) wahlweise mit einem der weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) verbindbar ist.
  26. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) auf sich gegenüberliegenden Seiten der Steckereinheit (12a–c) angeordnet sind.
  27. Steckverbinder (10a–c) zumindest nach Anspruch 13 und 25, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Schwalbenschwanzverbindungselemente (50a, 52a) mit den Schwalbenschwanzverbindungselementen (50a, 52a) identisch sind.
  28. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 4 oder einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungseinheit (36a–c) und die Betätigungseinheit (22a–c) im montierten Zustand mit sich gegenüberliegenden Schwalbenschwanzverbindungselementen (50a, 52a) der Steckereinheit (12a–c) verbunden sind.
  29. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 4 oder einem der Ansprüche 22 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifizierungseinheit (36a–c) zumindest einen RFID-Chip (58a) umfasst.
  30. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 oder einem der Ansprüche 6 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinheit (22a–c) zumindest ein zusätzliches Betätigungselement (28a–b) aufweist, welches zu einer Betätigung des Verriegelungselements (18a, 20a) vorgesehen ist.
  31. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 5 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Betätigungselement (28a–b) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist.
  32. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 5 oder einem der Ansprüche 30 und 31, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Betätigungselement (28b) mit dem Betätigungselement (24b, 26b) einstückig ausgebildet ist.
  33. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 5 oder einem der Ansprüche 30 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Betätigungselement (28a–b) als Kabelknickschutzelement ausgebildet ist.
  34. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 7 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (12a–c) zumindest ein weiteres Steckerelement (14a–c, 16a–c) mit zumindest einem weiteren Verriegelungselement (18a, 20a) aufweist und die Betätigungseinheit (22a–c) zumindest ein weiteres Betätigungselement (24a–b, 26a–b) aufweist, welches zur Betätigung des weiteren Verriegelungselements (18a, 20a) relativ zu der Steckereinheit (12a–c) translatorisch verschiebbar ist.
  35. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Betätigungselement (24a–b, 26a–b) zur Betätigung des weiteren Verriegelungselements (18a, 20a) zumindest eine weitere Anlaufschräge (40a, 42a) aufweist.
  36. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 34 und 35, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Betätigungselement (24a–b, 26a–b) zumindest im Wesentlichen baugleich zu dem Betätigungselement (24a–b, 26a–b) ist.
  37. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Betätigungselement (24a–b, 26a–b) einstückig mit dem Betätigungselement (24a–b, 26a–b) verbunden ist.
  38. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Steckerelement (14a, 16a) in einem vollständig montierten Zustand des weiteren Betätigungselements (24a, 26a) drehbar relativ zu dem weiteren Betätigungselement (24a, 26a) ist.
  39. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 1 oder 8 und 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerelement (14a, 16a) und das weitere Steckerelement (14a, 16a) in Richtung einer Längsachse des Steckerelements (14a, 16a) und/oder des weiteren Steckerelements (14a, 16a) betrachtet in entgegengesetzte Richtungen drehbar sind.
  40. Steckverbinder (10a–c) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 7 bis 39, gekennzeichnet durch eine Ausrichteinheit (38a–b), welche dazu vorgesehen ist, bei einem Montagevorgang einen minimalen Abstand zwischen dem Steckerelement (14a–c, 16a–c) und dem weiteren Steckerelement (14a–c, 16a–c) zu verändern.
  41. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichteinheit (38a–b) einstückig ausgebildet ist.
  42. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichteinheit (38a) einstückig mit der Steckereinheit (12a) ausgebildet ist.
  43. Steckverbinder (10a–c) nach Anspruch 6 oder einem der Ansprüche 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichteinheit (38b) separat von der Steckereinheit (12b) ausgebildet ist.
  44. Steckverbinder (10a–c) zumindest nach Anspruch 6 oder 40 und 4 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausrichteinheit (38b) einstückig mit der Identifizierungseinheit (36b) ausgebildet ist.
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