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DE202017001279U1 - Trocknungsgerät - Google Patents

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DE202017001279U1
DE202017001279U1 DE202017001279.0U DE202017001279U DE202017001279U1 DE 202017001279 U1 DE202017001279 U1 DE 202017001279U1 DE 202017001279 U DE202017001279 U DE 202017001279U DE 202017001279 U1 DE202017001279 U1 DE 202017001279U1
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Abstract

Trocknungsgerät (100), insbesondere zum Trocknen von Füßen, umfassend eine muldenförmige Vertiefung (4), eine Heizeinrichtung mit einer Spannungsversorgung (12), welche von einem Gehäuse (5) umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung aus einer Infrarot-Strahlungsquelle (1) besteht und zur Trocknung und Erwärmung vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Trocknungsgerät, insbesondere zum Trocknen von Füßen, umfassend eine muldenförmige Vertiefung, eine Heizeinrichtung mit einer Spannungsversorgung, welche von einem Gehäuse umschlossen sind.
  • Geräte zum Abtrocknen von Körperteilen, wie zum Beispiel von Händen und Füßen sind in verschiedenen Formen bekannt. Je nach Verwendungszweck kommen unterschiedliche Geräte zum Einsatz, beispielsweise nach dem Baden, Duschen oder Händewaschen. Herkömmliche Geräte als Hände- oder Fußtrockner sind mit einem Luftgebläse ausgestattet und basierend auf der Verdunstung der Nässe an den Händen oder Füßen. Ein leistungsstarkes Gebläse bläst das Wasser von den Händen oder Füßen herunter und bringt die verbliebene Restfeuchte zum Verdunsten.
  • Aus dem Stand der Technik sind beispielsweise Trockner, insbesondere für Füße bekannt. Die deutsche Patentanmeldung DE 103 58 202 A1 beschreibt einen solchen Trockner, welcher mit einem Luftgebläse ausgestattet ist und eine Fußstütze aufweist, welche mit einem Aktor gekoppelt ist, um eine Aktivierung des Gebläses vorzunehmen. Dieser Fußtrockner ist weiterhin mit einer Sprühflasche ausgestattet, die zur Abgabe einer pilzhemmenden Flüssigkeit gefüllt und zur Abgabe der pilzhemmenden Flüssigkeit ebenfalls über die Fußstütze steuerbar ist.
  • Die deutsche Patentanmeldung DE 35 02 401 A1 offenbart einen Heißluft-Fußtrockner, welcher durch einen Druckschalter bei Belastung einer Trittplatte durch das Gewicht eines Fußes eingeschaltet wird. Das Gerät schaltet sich aus, sobald die Trittplatte nicht mehr belastet ist.
  • Die Hauptaufgabe dieser Geräte besteht darin, die Füße soweit zu trocknen, dass eine Fußpilzbildung wirksam vermieden wird. Die Pilzerkrankungen zählen zu den häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt und treten weltweit auf. Eine indirekte Ansteckung ist in feuchtwarmen Umgebungen möglich. Beispielsweise dort wo die Menschen barfuß laufen, etwa in Schwimmbädern, Saunen oder Duschen. Optimale Bedingungen zur Pilzbildung bestehen in einer feuchten Umgebung, zum Beispiel in Schuhen, durch den Fußschweiß oder fehlerhaftes Abtrocknen von Füßen, insbesondere in den Zehenzwischenräumen.
  • Die bekannten Fußtrockner funktionieren mit Warmluftgebläsen. Hierbei wird die gleiche Technik wie bei den Händetrockner angewendet, welche meisten auf öffentlichen Toiletten eingesetzt werden. Die aus dem Stand der Technik bekannten Geräte zum Abtrocknen von Händen sind mit Luftgebläsen ausgestattet und nicht besonders hygienisch.
  • Nach einer veröffentlichten Studie der University of Westminister (Evaluation of the potential for virus dispersal during hand drying: a comparison of three methods) über die Ausbereitung von Viren durch Händetrockner wurde festgestellt, dass nach 45 Sekunden Trocknungszeit noch mindestens 10% Restfeuchtigkeit besteht. Ferner sind solche Trockner mit Luftgebläsen wahre Bakterienschleudern, die mehr Keime und Bakterien durch die Luft wirbeln als Handtücher. Ferner muss die angesaugte Luft aus der Umgebung gefiltert werden, da sonst Keime und Bakterien aus der Umgebungsluft auf die Hände beziehungsweise Füße gelangen können.
  • Um diese Nachteile zu vermeiden liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein hygienisch verbessertes Gerät zum Abtrocknen, insbesondere von Füßen bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass die Heizeinrichtung aus einer Infrarot-Strahlungsquelle besteht und zur Trocknung und Erwärmung vorgesehen ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Ein wesentlicher Vorteil des Heizens mittels Infrarotstrahlung besteht darin, dass die in einen Raum befindliche Luft nicht erwärmt wird, sondern nur das bestrahlte Körperteil. Durch die Infrarotstrahlung spürt man eine angenehme Wärme, welche von der wärmenden Sonne bekannt ist. Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung besteht darin, dass Keime und Bakterien nicht durch die Umgebungsluft geschleudert werden. Eine Infrarot-Strahlungsquelle hat außerdem den Vorteil einer höheren Energieeffizient im Vergleich zu den Geräten mit einem Warmluftgebläse.
  • Erfindungsgemäß kann das Trocknungsgerät ferner eine ultraviolette Strahlungsquelle aufweisen. Durch die UV-Strahlung bewirkt das Trocknungsgerät zusätzlich eine Desinfektion der Füße. Die UV-Strahlung führt zur Inaktivierung von Mikroben und Viren, wodurch die Fußpilzbildung wirksam verhindert werden kann. Da die Inaktivierung von Viren und Mikroben durch UV-Strahlung, insbesondere mit einer Wellenlänge von 254 nm innerhalb von Sekunden erfolgt, wird die Haut nicht beschädigt. Um die ultraviolette Strahlungsquelle ein- und auszuschalten, ist ein Schalter am oder im Gehäuse des Trocknungsgeräts vorgesehen.
  • In vorteilhafterweise weist das Trocknungsgerät eine muldenförmige Vertiefung auf, in der zur Aufnahme von Füßen zumindest ein Fußträgerelement vorgesehen ist. Die Vertiefung weist im Bodenbereich hierzu vorzugsweise zwei Bereiche auf, um jeweils einen Fuß aufzunehmen, wobei der Bodenbereich einen Außenrand aufweist. Die zwei Bereiche für die Füße sind durch eine erste Erhöhung voneinander getrennt und weisen jeweils eine Fußform auf, welche entlang der ersten Erhöhung verläuft und im Bereich des Quergewölbes des Fußes eine zweite Erhöhung aufweist. Damit besitzt die muldenförmige Vertiefung eine ergonomische Form, welche während des Trocknens und Erwärmens wohltuend die Füße unterstützt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich das Fußträgerelement im Bodenbereich der muldenförmigen Vertiefung zur Ablage der Füße. Die Fußträgerelemente können einen flachen Vertiefungsboden aufweisen oder ergonomisch die Füße unterstützen. Alternativ können Noppen oder drehbar gelagerte Kugeln im Bodenbereich angeordnet sein. Hierdurch dient das Trocknungsgerät nicht nur zum Abtrocknen von Füßen, sondern zur Stimulation der Muskulatur und des Nervensystems durch Druck- und Knetbewegungen. Dadurch wird nicht nur eine hygienische Pflege der Haut erzielt, sondern das Gewebe des Fußes wird stimuliert und entspannt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Oberfläche des Fußträgerelements mit einem silberhaltigen Material beschichtet ist, um eine Desinfizierung der Füße über abgeschiedene Ionen vorzunehmen.
  • Weiterhin kann das Trägerelement im Bodenbereich der Vertiefung mit einem Trittschalter ausgestattet sein, sodass bei einer Belastung des Fußträgerelements der Trockner beziehungsweise die Heizeinrichtung automatisch eingeschaltet und beim Entlasten des Fußträgerelements ausgeschaltet wird. Hierzu ist das Fußträgerelement über einen Federkontakt mit einem elektrischen Schalter verbunden.
  • Vorzugsweise ist der Trittschalter mit der Spannungsversorgung und die Spannungsversorgung mit dem örtlichen Stromnetz verbunden. Alternativ kann das Trocknungsgerät zur Bereitstellung der erforderlichen Energie einen aufladbaren Akkumulator aufweisen, welcher unterhalb des Vertiefungsbodens eingebaut oder alternativ an dem Gehäuse angebaut ist.
  • Weiterhin kann das Trocknungsgerät zur Beschleunigung der Feuchtigkeitsverdunstung beziehungsweise des Absaugens und Ausblasens der Feuchtigkeit zusätzlich mit einer Gebläseeinrichtung ausgestattet sein. Die Gebläseeinrichtung kann zur Verbesserung der Fußtrocknung zusammen mit der Infrarotstrahlung zum Einsatz kommen. Die Gebläseeinrichtung kann in derart im Unterteil des Vertiefungsbodens eingebaut werden, dass die erwärmte beziehungsweise kalte Luft durch mehrere Durchbrüche, welche im Boden und/oder im Rand der Vertiefung vorgesehen sind, in den Innenraum der Vertiefung gelangt. Die Durchbrüche können sich hierbei im ersten erhöhten Bereich befinden, welcher als Trennwand in der Mitte der Vertiefung ausgebildet ist.
  • Die Gebläseeinrichtung ist zur Zuführung von Warm- oder Kaltluft vorgesehen und regulierbar. Hierzu weist die Gebläseeinrichtung einen Temperatur- und/oder Drehzahlregler auf. Die Regler sorgen dafür, dass die Luft im Innenraum der Vertiefung wahlweise zum Abkühlen oder Erwärmen verwendet werden kann. Zum bedienen des Temperaturreglers ist ein Thermostatknopf vorgesehen, welcher auf der Außenseite des Gehäuses angeordnet ist. Ebenfalls zur Regulierung der Drehzahl des Gebläses und damit zur Einstellung der Luftströmung im Innenraum der Vertiefung ist ein Bedienelement an der Außenseite des Gehäuses angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann die Regulierung der Lufttemperatur und Gebläsedrehzahl über eine Taste oder ein kapazitives Touchpanel erfolgen.
  • Um die Verbreitung von Krankheitserregern und Bakterien zu vermeiden, kann in der alternativen Ausführungsform der Erfindung die aus der Umgebung angesaugte Luft erst gefiltert und danach durch die Gebläseeinrichtung in den Innenraum des Trocknungsgerätes zu den Füßen geleitet werden.
  • Die Gebläseeinrichtung kann ferner mit der Heizeinrichtung gekoppelt sein und zusammen mit der Heizeinrichtung über den Trittschalter ein- oder ausgeschaltet werden. Der Regler kann zur Automatisierung der Heizeinrichtung und/oder Gebläseeinrichtung zusätzlich mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet sein.
  • Denkbar ist die Vollautomatisierung des Trocknungsgeräts durch den Einsatz eines Bewegungs- beziehungsweise Anwesenheitssensors, welcher am oberen Rand der Vertiefung eingebaut ist. Der Bewegungs- beziehungsweise Anwesenheitssensor sendet ein Signal an eine elektrische Steuereinheit zur Aktivierung des Trocknungsgeräts. Vorteilhaft kann über eine Zeitschaltuhr die Zeit eingestellt werden, wie lange das Trocknungsgerät in Betrieb sein soll. Nach dem Ablauf der eingegeben Zeit schaltet sich das Trocknungsgerät automatisch aus. Alternativ kann die Deaktivierung des Trocknungsgeräts über den Bewegungs- beziehungsweise Anwesenheitssensor erfolgen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist das Trocknungsgerät eine Ultraschallquelle auf, welche zur Beschleunigung des Trocknungsprozesses vorgesehen ist. Ultraschallwellen werden von einer Ultraschallquelle ausgesandt und auf den Flüssigkeitsfilm beziehungsweise Feuchtigkeitsfilm auf der Haut übertragen. Hierbei führen die Ultraschallwellen an der Oberfläche des Flüssigkeitsfilms beziehungsweise Feuchtigkeitsfilms zur Ausbildung von Kapillarwellen. Sobald die ausgesandten Ultraschallwellen einen bestimmten Frequenzwert erreichen, entstehen kleine Tröpfchen, wodurch sich die gesamte Oberfläche des Feuchtigkeitsfilms vergrößert und zu einer schnelleren Verdunstung führt.
  • Die Ultraschallquelle kann unterhalb der muldenförmigen Vertiefung angeordnet werden und wird ebenfalls mit der Spannungsversorgung verbunden. Ferner kann die Ultraschallquelle beispielsweise über den Trittschalter zusammen mit der Heizeinrichtung und der UV-Strahlungsquelle aktiviert werden. Alternativ kann ein elektrischer Schalter vorgesehen sein, welcher zur Bedienung und Regulierung der Ultraschallquelle an dem Gehäuse angeordnet ist.
  • In der alternativen Ausführungsform mit einem Anwesenheitssensor kann die Ultraschallquelle zusammen mit der Heizeinrichtung und der UV-Strahlungsquelle aktiviert und nach einer eingestellten Zeit automatisch ausgeschaltet werden.
  • Denkbar ist die Bedienung der Ultraschallquelle, ebenso wie die der Heiz- und Gebläseeinrichtung, über ein Touch-Panel oder einen Regler, welche an dem Gehäuse angeordnet sind. Vorteilhaft ist das Trocknungsgerät mit einem Deckel verschließbar. Durch den Deckel kann die Ablagerung von Staub, Keimen und Bakterien während der Aus-Zeit des Trocknungsgeräts vermieden werden.
  • Die Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der Figuren nochmals erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 in einer geschnittenen Seitenansicht das Trocknungsgerät von vorne und
  • 2 in einer weiteren geschnittenen Seitenansicht das Trocknungsgerät von der Seite.
  • 1 zeigt in einer geschnittenen Seitenansicht ein Trocknungsgerät 100 von vorne, umfassend eine muldenförmige Vertiefung 4, eine Heizeinrichtung, eine Gebläseeinrichtung 3 und eine Ultraschallquelle 13, welche mit einem Gehäuse 5 umschlossen sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Heizeinrichtung aus einer Infrarot-Strahlungsquelle 1 und einer ultravioletten Strahlungsquelle 2. Die Infrarot-Strahlungsquelle 1 ist in einer Leiste integriert und ist am oberen Innenrand der muldenförmigen Vertiefung 4 mit einer Neigung zum Boden der Vertiefung 4 in derart angeordnet, dass die Strahlung direkt auf die zu trocknenden Füße ausgerichtet ist. Unter der IR-Strahlungsquelle 1 ist in einer Leiste die ultraviolette Strahlungsquelle 2 am Rand der Vertiefung 4 angeordnet. Die ultraviolette Strahlungsquelle 2 ist mit einer Neigung zu dem Bodenbereich der Vertiefung 4 eingebaut, und zwar dort wo die zu trocknenden Füße sich befinden.
  • Vorteilhaft werden durch die Infrarot-Strahlungsquelle 1 oder ultravioletten Strahlungsquelle 2 nur die Körperteile, auf die die Strahlungsquelle ausgerichtet ist, erwärmt. Durch die gezielte Infrarotstrahlung spürt man eine angenehme Wärme.
  • Zur Desinfizierung durch die UV-Strahlung wird beispielsweise eine Niederdruck-Quecksilberdampflampe verwendet. Solche Lampen emittieren Licht mit einer Wellenlänge von 254 nm und können alle organischen Stoffe, wie zum Beispiel Keime und Bakterien auf einer Oberfläche in kurzer Zeit abtöten, ohne die menschliche Haut zu beschädigen. Zu diesem Zweck wird die UV-Strahlung für eine kurze Zeit eingeschaltet und nach einer kurzen Zeit automatisch ausgeschaltet.
  • Ein Vorteil des erfinderischen Trocknungsgeräts 100 besteht darin, dass während der Trocknung die Keime und Bakterien durch die Luftbewegung nicht in die Umgebung geschleudert werden. Darüber hinaus bietet eine Infrarot-Strahlungsquelle 1 durch gezielte Erwärmung eine höhere Energieeffizient im Vergleich zu den Geräten mit einem Warmluftgebläse. Eine Gebläseeinrichtung 3 wird zur Beschleunigung der Feuchtigkeitsverdunstung beziehungsweise des Absaugens und Ausblasens der Feuchtigkeit verwendet.
  • Um die Fußtrocknung zu beschleunigen, kann die Gebläseeinrichtung 3 zusammen mit der Infrarot-Strahlungsquelle 1 eingeschaltet werden. Die Gebläseeinrichtung 3 ist unterhalb des Vertiefungsbodens eingebaut, sodass kein direktes Ausblasen der Feuchtigkeit stattfinden kann. Die erwärmte beziehungsweise kalte Luft kann durch mehrere Durchbrüche 7, welche im Boden und/oder im Rand der Vertiefung 4 vorgesehen sind, in den Innenraum der Vertiefung 4 strömen. Die durch die Durchbrüche 7 geblasene Luft sorgt für eine verbesserte Verdunstung der Feuchtigkeit ohne dass die Feuchtigkeit und die Tröpfchen im Innenraum der Vertiefung 4 verbleiben. Die Durchbrüche 7 sind in derart in der Wand der Vertiefung 4 eingearbeitet und die Gebläsedrehzahl so eingestellt, dass sich die Luft nur im Innenraum der Vertiefung 4 bewegt. Hierdurch wird eine Verbreitung von Keimen und Bakterien in die Umgebungsluft ausgeschlossen.
  • Im Bodenbereich der Vertiefung 4 ist eine erste Erhöhung 8 vorgesehen, welche die muldenförmige Vertiefung 4 jeweils für einen Fuß in zwei Bereiche unterteilt. Hierdurch wird die Nutzfläche des Bodenbereiches und der Vertiefung 4 zur Strömung der Luft ergonomisch ausgebildet und zum Einbauen von mehreren Komponenten unterhalb der Vertiefung 4 optimiert. Für eine verbesserte Luftströmung sind mehrere Durchbrüche 7 in der Wand der ersten Erhöhung 8 vorgesehen, welche zu den abzutrocknenden Füßen ausgerichtet sind.
  • Alternativ kann die muldenförmige Vertiefung 4 im Bodenbereich ein Fußträgerelement 6 aufweisen, welches in Form einer Erhöhung im Bodenbereich der Vertiefung 4 angeordnet ist. Unterhalb des Fußträgerelementes 6 können weitere Komponenten, wie zum Beispiel ein Trittschalter 10 eingebaut werden. Der Trittschalter 10 ist in derart ausgebildet, dass bei einer Belastung des Fußträgerelements 6 das Trocknungsgerät 100 aktiviert beziehungsweise eingeschaltet und beim Entlasten des Fußträgerelements 6 ausgeschaltet wird.
  • Als Trittschalter 10 kann ein Mikroschalter mit zwei Kontakten verwendet werden, welcher aufgrund eines kurzen Abstandes zwischen den Kontakten zur Erkennung von unterschiedlichen Belastungen geeignet ist. Zu Beginn der Betätigung steigt die notwendige Kraft durch die Belastung des Trittschalters 10 an bis ein erster und gegebenenfalls zweiter Schaltpunkt erreicht wird. Der Trittschalter 10 weist eine Rückstellfeder auf, die bei Wegfall der Belastung den Trittschalter 10 wieder in die Ausgangsstellung überführt.
  • Vorteilhaft kann das Trocknungsgerät 100 durch einen Regler 11 in Form eines Knopf- oder Kippschalters, welcher an dem Gehäuse 5 angeordnet ist, ein- und ausgeschaltet werden. Der Innenraum der Vertiefung 4 ist durch die erste Erhöhung 8 in zwei Bereiche jeweils für einen Fuß unterteilt. Denkbar ist ein Fußträgerelement 6 für jeden dieser Bereiche mit einer ergonomischen Form.
  • Das Trocknungsgerät 100 kann bezüglich der Heizleistung, Heiztemperatur und Luftgeschwindigkeit bevorzugt über den Regler 11 gesteuert werden. Der Regler 11 sorgt dafür, dass die Luft den Innenraum der Vertiefung 4 wahlweise zum Abkühlen oder Erwärmen durchströmt. Der Regler 11 ist auf der Außenseite des Gehäuses 5 angeordnet. In einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann die Regulierung der Lufttemperatur und Gebläsedrehzahl über ein kapazitives Touchpanel erfolgen.
  • Um die Verbreitung der Krankheitserreger und Bakterien zu vermeiden, kann in einer alternativen Ausführungsform der Erfindung die aus der Umgebung angesaugte Luft erst gefiltert und danach durch die Gebläseeinrichtung 3 in den Innenraum der Vertiefung 4 zu den Füßen gelangen. Hierzu ist ein Filter in der Gebläseeinrichtung 3 vorgesehen.
  • Die Gebläseeinrichtung 3 kann mit der Heizeinrichtung gekoppelt sein und zusammen mit der Heizeinrichtung über den Trittschalter 10 ein- oder ausgeschaltet werden. Ferner kann der Regler 11 zur Automatisierung der Heizeinrichtung und/oder Gebläseeinrichtung 3 mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet sein.
  • Die Vertiefung 4 weist im Bodenbereich zwei Bereiche auf, um jeweils einen Fuß aufzusetzen. Die zwei Bereiche sind durch eine erste Erhöhung 8 voneinander getrennt und ergeben jeweils eine Form, welche für einen Fuß groß genug ist. Die Form ist entlang der ersten Erhöhung 8 ausgebildet und weist im Bereich des Quergewölbes des Fußes eine zweite Erhöhung 9 auf. Somit führt die muldenförmige Vertiefung 4 zu einer ergonomischen Form, welche während des Trocknens und Erwärmens wohltuend die Füße unterstützt. Die zweite Erhöhung 9 in der ergonomischen Form als Fußträgerelement 6 kann mit dem Trittschalter 10 verbunden sein.
  • Das Trocknungsgerät 100 weist eine Ultraschallquelle 13 auf, um die Flüssigkeitströpfchen und den Feuchtigkeitsfilm auf der Hautoberfläche gezielt zu vernebeln. Somit wird die gesamte Oberfläche der zur Verdunstung vorgesehenen Tröpfchen maximiert und dadurch der Verdunstungsprozess beschleunigt. Die Ultraschallquelle 13 ist unterhalb der Vertiefung angeordnet.
  • Eine Spannungsversorgung erfolgt über ein Kabel mit einem Stecker 12, welcher mit dem örtlichen Stromnetz verbindbar ist. Denkbar ist ebenso die Verwendung eines aufladbaren Akkumulators zur Energie- und Spannungsversorgung.
  • Das Trocknungsgerät 100 ist mit einem Deckel 14 verschließbar. Durch den verschließbaren Deckel wird die Ablagerung von Staub, Keimen und Bakterien während der Aus-Zeit des Trocknungsgeräts vermieden.
  • 2 zeigt in einer zweiten geschnittenen Seitenansicht das Trocknungsgerät 100 in einer Seitenansicht. Aus dieser Seitenansicht ist die erste Erhöhung 8 und im Rand der Vertiefung 4 die Durchbrüche 7 zu erkennen, durch die die Luft aus der Gebläseeinrichtung 3 in den Innenraum der Vertiefung 4 gelangt.
  • Ferner ist das Fußträgerelement 6 im Bodenbereich der Vertiefung 4 zu erkennen, welches eine ergonomische Form aufweist. Die muldenförmige Vertiefung 4 weist im Bodenbereich eine zweite Erhöhung 9 mit einer ergonomischen Form auf, welche ebenfalls mit mehreren Durchbrüchen 7 ausgestattet ist. Die ergonomische Form des Fußträgerelementes 6 im Bodenbereich der Vertiefung 4 ermöglicht ein angenehmes und entspannendes Aufsetzen der Füße.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Infrarot-Strahlungsquelle
    2
    Ultraviolette Strahlungsquelle
    3
    Gebläseeinrichtung
    4
    Vertiefung
    5
    Gehäuse
    6
    Fußträgerelement
    7
    Durchbrüche
    8
    erste Erhöhung
    9
    zweite Erhöhung
    10
    Trittschalter
    11
    Regler
    12
    Stecker
    13
    Ultraschallquelle
    14
    Deckel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10358202 A1 [0003]
    • DE 3502401 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Trocknungsgerät (100), insbesondere zum Trocknen von Füßen, umfassend eine muldenförmige Vertiefung (4), eine Heizeinrichtung mit einer Spannungsversorgung (12), welche von einem Gehäuse (5) umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung aus einer Infrarot-Strahlungsquelle (1) besteht und zur Trocknung und Erwärmung vorgesehen ist.
  2. Trocknungsgerät (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung eine ultraviolette Strahlungsquelle (2) zum Desinfizieren aufweist.
  3. Trocknungsgerät (100) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung einen Temperaturregler aufweist
  4. Trocknungsgerät (100) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (4) zur Aufnahme von Füßen zumindest ein Fußträgerelement (6) aufweist.
  5. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (4) und/oder das Fußträgerelement (6) mit silberhaltigen Materialien beschichtet sind.
  6. Trocknungsgerät (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur Aktivierung der Heizeinrichtung zumindest ein Fußträgerelement (6) mit einem Trittschalter (10) ausgestattet ist.
  7. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanungsversorgung (12) mit dem örtlichen Stromnetz verbindbar ist.
  8. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Boden und/oder im Rand der Vertiefung (4) mehrere Durchbrüche (7) zur Luftzuführung vorgesehen sind.
  9. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gebläseeinrichtung (3) zur Zuführung von Warm- oder Kaltluft vorgesehen ist.
  10. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebläseeinrichtung (3) einen Temperatur- und/oder Drehzahlregler aufweist.
  11. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebläseeinrichtung (3) unterhalb der Vertiefung (4) eingebaut ist.
  12. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trocknungsgerät (100) eine Ultraschallquelle (13) aufweist.
  13. Trocknungsgerät (100) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Ultraschallquelle (13) unterhalb der Vertiefung (4) angeordnet ist.
  14. Trocknungsgerät (100) nach einem der Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) zumindest einen Deckel (14) aufweist.
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