DE202013005807U1 - Türklinke - Google Patents
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Abstract
Türklinke (1) mit einem Türgriff (3) und einer daran befestigten Betätigungsstange (4), die eine Vorrichtung zur Desinfizierung der Hände aufweist, wobei der Türgriff (3) hohl ist, mehrere Austrittsöffnungen (5) und eine Einfüllöffnung (8) enthält, wobei die Einfüllöffnung (8) über einen dünnen Schlauch (9) oder eine Kanüle mit einem Behälter (10) oder einer Befestigungsvorrichtung für die Desinfektionsflüssigkeit (6) verbunden ist und dass der Türgriff (3) mit einer Umhüllung (7) aus Schaumstoff versehen ist, die von Desinfektionsmittel (6) durchtränkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Tür ein Näherungssensor (12) zur Erfassung einer sich näherenden Person angeordnet ist, der mit einem Durchflussventil (11) verbunden ist, das den Schlauch (9) oder die Kanüle zur Einfüllöffnung (8) für einen vorgesehen Zeitraum oder eine bestimmte Desinfektionsflüssigkeitsmenge freigibt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Türklinke mit einer Vorrichtung zum Desinfizieren der Hände des Benutzers nach dem Oberbegriff des Schutzanspruch 1.
- Türklinken üblicher Bauart zeichnen sich durch einen Türgriff (gerade oder geschwungene Form) und eine Betätigungsstange aus; sie sind auf halber Höhe einer Tür angebracht, um diese mit den Händen betätigen zu können, in der Absicht eine Tür zu öffnen. Die Betätigungsstange ist deshalb mit einem Öffnungsmechanismus in der Regel einem Schloss verbunden. Durch Niederdrücken oder Drehen des Türgriffes lässt sich die Tür öffnen.
- In der Regel werden die Türgriffe mit nackten Händen angefasst, sodass hierbei Bakterien und Viren übertragen werden. Die größte Übertragungsgefahr besteht dabei in öffentlichen Gebäuden wie z. B. Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Altenheimen und der gleichen. Vor allem nach dem Benutzen einer sanitären Einrichtung (Toilette) kommt es zu einer Kontamination – dies ist nicht nur in den oben genannten Gebäuden sondern vor allem in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie ein nicht zu unterschätzendes Problem.
- Aus der
DE 20 2004 006 845 U1 ist eine Türklinke mit einer Vorrichtung zum Desinfizieren der Hände des Benutzers bekannt. Die Vorrichtung besteht aus einer Ummantelung des Türgriffes, die aus Kunststoff gefertigt ist, und weist Kanäle zum Führen der Flüssigkeit und sich öffnende Klappen auf. Beim Betätigen der Türklinke wird durch die Finger ein Druck auf die Kunststoffummantelung ausgeübt, sodass die Klappen sich öffnen und Desinfektionsflüssigkeit in die Kanäle einströmt und mit den Händen in Berührung kommt. Hierdurch wird ein Desinfizieren der Hände erreicht. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist der komplexe Aufbau, der nicht nur die Herstellung verteuert, sondern auch zur Reparaturanfälligkeit neigt. Diese Nachteile haben eine allgemeine Anwendung bzw. eine Nachrüstung bei vorhandenen Türen verhindert. - Aus der
DE 10 2012 017 365 A1 ist eine Türklinke mit einer Vorrichtung zum Desinfizieren bei Betätigung der Türklinke bekannt. Dabei weist der Türgriff der Türklinke innen einen Hohlraum auf, der mit Desinfektionsmittel gefüllt ist. Der Hohlraum ist durch Bohrungen mit einer Umhüllung aus Schaumstoff verbunden. Beim Betätigen der Türklinke kommen die Hände mit Desinfektionsmittel in Berührung und beim Loslassen der Türklinke wird der Schaumstoff erneut aus dem Hohlraum mit Desinfektionsmittel versehen. Allerdings ist bei dieser Türklinke nicht sichergestellt, dass bei jedem erneuten Berühren der Türklinke immer genügend Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände zur Verfügung steht. - Ausgehend von einer Vorrichtung nach der
DE 10 2012 017 365 A1 besteht die Aufgabe darin, eine Türklinke zur Verfügung zu stellen, die stets eine richtige Dosierung der benötigten Desinfektionsflüssigkeit ermöglicht. - Diese Aufgabe wird durch eine Türklinke gelöst, welche die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
- Vorteilhaft bei der erfindungsgemäßen Türklinke ist, dass automatisch bei jeder Benutzung der Türklinke eine hinreichende Menge an Desinfektionsmittel mittels eines Durchflussventils in die Türklinke eingeführt wird, um den Desinfektionsvorgang in jedem Fall sicherzustellen. Vorteilhaft ist dabei auch, dass die Benutzung der Türklinke automatisch mit Hilfe eines Näherungssensors erkannt wird, durch den dann auf einfache Weise die Desinfektionsflüssigkeit automatisch von einem Behälter in den Türgriff einleitbar ist.
- Zweckmäßige und vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert. Hierbei zeigen:
-
1 : ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Türklinke, die an eine Tür angebaut ist und -
2 : eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Türklinke nach1 . - Die erfindungsgemäße Türklinke
1 , wie sie in1 dargestellt ist, besteht aus einem Türgriff3 , an dem im rechten Winkel eine Betätigungsstange4 befestigt ist. Der Türgriff3 ist als Hohlkörper ausgeführt, der vorne und hinten geschlossen ist. Der Hohlkörper weist mehrere Austrittsöffnungen5 auf, durch die im Hohlraum sich befindende Desinfektionsflüssigkeit6 austreten kann. Der Türgriff3 ist mit einer Umhüllung7 aus Schaumstoff versehen. Der Schaumstoff muss nicht nur die Eigenschaft aufweisen, die zum Desinfizieren der Hände notwendige Menge an Desinfektionsflüssigkeit6 zu speichern, sondern auch die Eigenschaft, diese in zum Desinfizieren ausreichender Menge wieder nach außen abzugeben. Kurz vor der Befestigung des Türgriffes3 an der Betätigungsstange4 ist eine Öffnung8 vorgesehen, durch die das Desinfektionsmittel6 in den Hohlraum eingefüllt werden kann. Diese Einfüllöffnung8 ist flüssigkeitsdicht verschließbar. Die Einfüllöffnung8 und die Austrittsöffnungen5 sind im oberen Bereich des Türgriffes3 angebracht. - Die
2 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Türklinke nach1 . Die Austrittsöffnungen5 sind in dem Ausführungsbeispiel nach1 als Durchgangsbohrungen ausgebildet, sie können aber jede beliebige Form haben und zum Beispiel als Schlitze ausgebildet sein. Die Durchmesser der Austrittsöffnungen5 sollten 1 mm nicht unterschreiten und auch die Anzahl der Austrittsöffnungen5 muss mindestens 2 betragen, denn nur so kann eine für das Desinfizieren der Hände ausreichende Menge an Desinfektionsflüssigkeit6 austreten. - Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Türklinke
1 lasst sich wie folgt beschreiben. Nach dem Befüllen des Hohlraumes mit Desinfektionsflüssigkeit6 wird die Schaumstoffumhüllung7 ebenfalls mit Desinfektionsflüssigkeit benetzt. Wird nun ein Druck durch die Finger einer Hand auf den Schaumstoff ausgeübt, so wird dieser zusammengedrückt und die Desinfektionsflüssigkeit6 wird aus dem Schaumstoff nach außen gedrückt. Sie kommt nicht nur mit den Finger sonder mit der gesamten Hand in Berührung. Diese wird dadurch desinfiziert. Wird der Türgriff3 wieder losgelassen, so entsteht ein Unterdruck und die im Innern des Türgriffes3 sich befindende Flüssigkeit6 wird in die Schaumstoffumhüllung gesaugt. Diese wird vollständig mit der Flüssigkeit6 durchtränkt. Dieser Vorgang wiederholt sich bei jedem Betätigen der Türklinke1 . - Da der Hohlraum innerhalb des Türgriffes
3 nur eine kleine ggf. nicht ausreichende Menge Desinfektionsflüssigkeit aufnehmen kann, ist vorgesehen, wie in1 dargestellt, die Einfüllöffnung8 über eine Kanüle oder einen dünnen Schlauch9 mit einem Behälter10 zu verbinden; in diesem Behälter10 ist dann eine größere Menge an Desinfektionsflüssigkeit6 gespeichert. Hierdurch ist die erfindungsgemäße Türklinke1 ohne Probleme bei Türen mit einem starken Publikationsverkehr einsetzbar, wie z. B. Toilettentüren oder Zugangstüren. Der Behälter10 ist aus Kunststoff oder Metall gefertigt, enthält ca. 300–1.400 cm3 Desinfektionsflüssigkeit6 und ist oberhalb der Türklinke1 angebracht. Durch diese Anordnung oberhalb des Türklinke1 begünstigt die Schwerkraft ein Fliesen der Flüssigkeit in den Hohlraum des Türgriffes3 . Zur automatischen Nachfüllung der Desinfektionsflüssigkeit6 in den Hohlraum des Türgriffs3 ist in dem schmalen Schlauch9 zwischen dem Behälter10 und der Einfüllöffnung8 noch ein Durchflussventil11 angeordnet. Durch das Durchflussventil11 wird vor jeder Betätigung des Türgriffs3 eine ausreichende Menge der Desinfektionsflüssigkeit6 in den Hohlraum eingefüllt. Dazu ist zusätzlich noch ein Näherungssensor12 vorgesehen, der vorzugsweise berührungslos mit Ultraschall arbeitet. Derartige Näherungssensoren12 sind als Bewegungsmelder zur Anschaltung von Lichtquellen oder Alarmanlagen bekannt und als Serienbauteile allgemein erhältlich. - Ein derartiger Näherungssensor
12 wird vorzugsweise im Bereich des Türgriffes3 an der Tür oder oberhalb der Tür angebracht. Ein derartiger Näherungssensor12 erkennt, wenn eine Person in den Bereich der Tür gelangt, um diese zu öffnen. Dabei ist der Erfassungsbereich so einstellbar, dass erkannt wird, wenn die Person beabsichtigt, die Tür zu öffnen. Erfasst der Näherungssensor12 eine Person zum Beispiel in einem Abstand von 0,5 m vor der Tür, so wird ein Schaltkontakt im Näherungssensor12 betätigt, der das Durchflussventil11 öffnet. Deshalb ist der Näherungssensor12 elektrisch mit dem Durchflussventil11 verbunden, das vorzugsweise ein elektromagnetisches Betätigungselement13 enthält, das das Durchflussventil11 in Richtung des Türgriffs3 öffnet. Dadurch strömt dann die Desinfektionsflüssigkeit6 durch den Schlauch9 in die Einfüllöffnung8 des Türgriffs3 und benetzt dort die Schaumstoffumhüllung7 . Zur Gewährleistung einer ausreichenden Benetzung wir das Durchflussventil11 einen bestimmten Zeitraum geöffnet, der gleichzeitig eine vorgesehene Durchflussmenge vorgibt. An der Schaumstoffumhüllung7 kann aber auch zusätzlich noch ein Feuchtigkeitssensor angeordnet werden, der gewährleistet, dass das Durchflussventil11 erst abschaltet, wenn die notwendige Feuchtigkeit am Türgriff vorhanden ist. - Bei der in
1 gezeigten Vorrichtung besteht auch die Möglichkeit, eine Befestigungsvorrichtung vorzusehen, die derart konstruiert ist, dass die Desinfektionsflüssigkeit6 in der Verkaufs- oder Lieferpackung verbleiben kann. Es muss nur das eine Ende der Kanüle oder des schmalen Schlauches9 an die Verpackung befestigt werden. Da die voran beschriebenen Vorrichtungen zwar praktisch und kostengünstig, aber nicht unbedingt formschön sind, besteht die Möglichkeit, den Behälter10 direkt auf die Türklinke1 über die Einfüllöffnung8 anzuordnen und fest oder abnehmbar mit der Einfüllöffnung8 zu verbinden. Diese Behälter10 besitzen dann aber ein kleineres Fassungsvermögen von ca. 30–40 cm3. In diesem Fall kann die Türklinke1 zusammen mit dem Behälter10 leichter an das Design der Tür angepasst werden. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, den Behälter10 in die Tür zu integrieren, wodurch sich das Design der Tür und der Türklinke unabhängig vom Behälter gestalten lasst. Dies ist aber nur bei einem geplanten Austausch von Türen sinnvoll. - Da die Umhüllung
7 des Türgriffes3 einer natürlichen Verschmutzung ausgesetzt ist, sollte bzw. muss sie von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Zur Kontrolle des Austauschvorganges sollten die Umhüllungen7 verschieden farbig ausgestaltet sein, sodass sich leicht feststellen lässt, ob ein Austausch vorgenommen wurde. Die Farben des Schaumstoffes können z. B. monatlich oder wöchentlich wechseln. - Eine zweckmäßige Weiterentwicklung, die sich immer dann anbietet, wenn mehrere Türen in einem Flur vorhanden sind, besteht darin, eine zentrale Versorgung von Türklinken
1 mit Desinfektionsflüssigkeit6 vorzusehen. Hierzu wird im Flur oder an einer anderen Stelle ein größerer Vorratsbehälter mit Desinfektionsflüssigkeit6 befestigt. Dieser Vorratsbehälter ist über Leitungen und einer elektrischen Pumpe mit den einzelnen Türklinken1 direkt oder deren Behältern10 verbunden. Die Pumpe kann dabei über eine Zeitschaltuhr oder den Näherungssensor11 gesteuert sein, sodass ein zeitgemäßer Bedarf geregelt werden kann. - Die Ausführungsbeispiele beschreiben die Einsatzmöglichkeit der Erfindung nicht abschliessend. Die Erfindung lasst sich ohne weiteres leicht abgewandelt überall dort einsetzen, wo eine Desinfektion der Hände bei der Benutzung gewünscht wird.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 202004006845 U1 [0004]
- DE 102012017365 A1 [0005, 0006]
Claims (5)
- Türklinke (
1 ) mit einem Türgriff (3 ) und einer daran befestigten Betätigungsstange (4 ), die eine Vorrichtung zur Desinfizierung der Hände aufweist, wobei der Türgriff (3 ) hohl ist, mehrere Austrittsöffnungen (5 ) und eine Einfüllöffnung (8 ) enthält, wobei die Einfüllöffnung (8 ) über einen dünnen Schlauch (9 ) oder eine Kanüle mit einem Behälter (10 ) oder einer Befestigungsvorrichtung für die Desinfektionsflüssigkeit (6 ) verbunden ist und dass der Türgriff (3 ) mit einer Umhüllung (7 ) aus Schaumstoff versehen ist, die von Desinfektionsmittel (6 ) durchtränkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Tür ein Näherungssensor (12 ) zur Erfassung einer sich näherenden Person angeordnet ist, der mit einem Durchflussventil (11 ) verbunden ist, das den Schlauch (9 ) oder die Kanüle zur Einfüllöffnung (8 ) für einen vorgesehen Zeitraum oder eine bestimmte Desinfektionsflüssigkeitsmenge freigibt. - Türklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der Schaumstoffumhüllung (
7 ) eine derartige Größe aufweist, dass durch Zusammendrücken und Loslassen des Schaumstoffes eine Saugwirkung entsteht, durch welchen ein vollständiges Durchtränken des Schaumstoffes mit Desinfektionsflüssigkeit (6 ) erreicht wird. - Türklinke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (
10 ) oder die Vorratspackung oberhalb der Türklinke (1 ) 30–40 cm3 oder 300–1.400 cm3 Desinfektionsflüssigkeit (6 ) enthält. - Türklinke nach einen der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnungen (
5 ) als Bohrungen ausgebildet sind und/oder einen Mindestdurchmesser von 1 mm aufweisen und dass die Anzahl der Austrittsöffnungen (5 ) gleich oder größer 2 ist. - Türklinke nach einen der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zentrale Versorgung vorgesehen ist, die aus einem Vorratsbehälter besteht, in dem eine größere Menge an Desinfektionsflüssigkeit (
6 ) enthalten ist, dass der Vorratsbehälter über eine elektrische Pumpe und Leitungen mit mehreren Türklinken (1 ) direkt oder über die Behälter (10 ) verbunden ist und dass die elektrische Pumpe über eine Zeitschaltuhr oder den Näherungssensor (12 ) in vergebenen Zeitintervalle eingeschaltet wird.
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| DE201320005807 DE202013005807U1 (de) | 2013-06-28 | 2013-06-28 | Türklinke |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE202013005807U1 true DE202013005807U1 (de) | 2013-09-03 |
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Family Applications (1)
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| DE201320005807 Expired - Lifetime DE202013005807U1 (de) | 2013-06-28 | 2013-06-28 | Türklinke |
Country Status (1)
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