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DE29801562U1 - Regaltraverse - Google Patents

Regaltraverse

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Publication number
DE29801562U1
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Germany
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web
traverse
chord
strip material
shelf
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29801562U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tegometall International AG
Original Assignee
Tegometall International AG
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Publication date
Application filed by Tegometall International AG filed Critical Tegometall International AG
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Priority to HU0002527A priority patent/HUP0002527A2/hu
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Priority to PL99335935A priority patent/PL335935A1/xx
Priority to TR1999/02295T priority patent/TR199902295T1/xx
Priority to EP99910170A priority patent/EP0971612A1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
    • E04C3/02Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces
    • E04C3/04Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces of metal
    • E04C3/06Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces of metal with substantially solid, i.e. unapertured, web
    • E04C3/07Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces of metal with substantially solid, i.e. unapertured, web at least partly of bent or otherwise deformed strip- or sheet-like material
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/14Bars, uprights, struts, or like supports, for cabinets, brackets, or the like
    • A47B96/1441Horizontal struts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B97/00Furniture or accessories for furniture, not provided for in other groups of this subclass
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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    • E04C3/00Structural elongated elements designed for load-supporting
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    • E04C2003/0404Joists; Girders, trusses, or trusslike structures, e.g. prefabricated; Lintels; Transoms; Braces of metal beams, girders, or joists characterised by cross-sectional aspects
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Description

REGALTRAVERSE
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Regaltraverse.
Regaltraversen stellen Verstrebungen zwischen den vertikalen Säulen eines Regals dar. Sie verlaufen meist etwa horizontal und dienen oft als Auflage für Regal-Fachböden, Böden aus Latten bzw. aus Stegen oder auf die Regaltraversen abgesetzte Paletten (im folgenden allgemein als Regalböden bezeichnet) .
Regaltraversen sind für die Tragfähigkeit eines Regals von entscheidender Bedeutung, denn die Tragfähigkeit der Traverse bestimmt die Belastbarkeit des aufliegenden Regalbodens und die Zahl der Traversen bestimmt die Belastbarkeit der vertikalen Säulen, indem sie ein Einknicken der Säulen verhindern.
Bisher wurden für Regaltraversen meist geschlossene Vierkant-Hohlprofile, oft mit eingeformter stufenförmiger Auflage für einen Regalboden eingesetzt, siehe beispielsweise DE-C-2628537 oder US-3587483. Diese bekannten Traversen sind jedoch meist relativ dickwandig und schwer, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu erzielen. Außerdem sind sie im Transport voluminös und teuer in der Herstellung. Die Herstellung geht von einem Metall-Bandmaterial aus, das zu dem gewünschten Hohlprofil gefaltet und entlang einer in Längsrichtung des Profils verlaufenden Schweißnaht verschweißt wird, um das Hohlprofil zu erhalten. Meist wird dazu eine Lichtbogen-Schweißtechnik verwendet, bei der zwischen einer Elektrode und der zu bildenden Schweißnaht ein Lichtbogen brennt. Gleichzeitig wird in die Schweißnaht Zusatzwerkstoff eingeführt. Dieses Verfahren ist nicht nur teuer sondern auch mit dem Nachteil behaftet, daß der Zusatzwerkstoff im Innern des Hohlprofils zu ungleichmäßig erstarrten, kleinen Metall-Kugeln bzw. -klumpen führen kann, die beim Zuschneiden des Profils auf die gewünschte Länge stören.
Ein Teil dieser Nachteile wird bei Regaltraversen vermieden, die ein Doppel-T- bzw. I-Profil aufweisen und aus einem Metall-Bandmaterial lediglich durch Rollen oder Abkanten kaltgeformt werden. Beispiele solcher Profile sind in DE-A-2459421, DE-A-2421918 und DE-A-2634576 angegeben. Der Querschnitt einer Traverse, die sich aus DE-A-2459421 ergibt, ist in Figur 3 dargestellt. Diese Traverse weist einstückig aus Stahlblech geformt einen Obergurt 101, einen Steg 102 und einen Untergurt 103 auf. Das Stahlblech ist so geformt, daß Ober- und Untergurt 101, 103 sowie die daran angrenzenden Bereiche 104, 105 des Stegs 102 doppellagig ausgeführt sind, während der Mittelbereich des Stegs 102 einlagig ist. Das Profil verbleibt unverschweißt.
Bei dieser Traverse stellt jedoch die Verbindung zwischen Ober- bzw. Untergurt und Steg eine Schwachstelle dar, da sie dort wenig verwxndungssteif ist. Außerdem ist die Traverse als Auflage für Regalböden nur schlecht geeignet.
Eine Traverse, die Merkmale der genannten geschlossenen Hohlprofile und der genannten I-Profile verbindet, jedoch bei hohem Gewicht eine geringe Tragfähigkeit aufweist, ist aus DE-A-3002401 bekannt.
Eine Regaltraverse mit Doppel-T- bzw. I-ähnlichem Profil, an deren Obergurt eine stufenförmige Auflage für einen Regalfachboden angeformt ist, ist in US 4,467,729 offenbart. Die Traverse ist durch Rollformen aus einem Metall-Bandmaterial gefertigt. Sie weist den Nachteil auf, daß die angeformte Auflage wenig tragfähig ist, so daß der Regalfachboden durch zusätzliche Verstrebungen gestützt werden muß.
JP-A-4-180713 betrifft ein Regal mit zusätzlichem Halterahmen zur Anbringung von Beleuchtungen der einzelnen Regalfächer.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Regaltraverse anzugeben, die eine hohe Tragfähigkeit aufweist und zu einer Verringerung der Kosten für Herstellung, Transport, Lagerung und Aufbau des Regals beiträgt.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit den in den Ansprüchen 1, 2, 4 und 14 angegebenen Regaltraversen.
Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, bei gleichbleibender oder noch erhöhter Stabilität weitere Funktionen in die Traverse zu integrieren, für die bisher zusätzliche Bauteile notwendig waren, oder die überhaupt nicht verwirklicht werden konnten.
Die Traversen nach den Ansprüchen 1 und 2 stellen besonders sichere Auflagen für Regalböden zur Verfügung. Die L-Form der Auflagen kann ein Verrutschen der Regalböden verhindern und die Anordnung der Auflagen mittig über dem Steg (Anspruch 1) oder als Teil eines Hohlprofils (Anspruch 2) kann eine ausreichende Tragfähigkeit zur Verfügung stellen. Die Traverse nach Anspruch 2 ist vorteilhaft, wenn die Auflage wegen der Abmessungen zu verwendender Regalböden nicht oberhalb des Stegs sondern mit horizontalem Abstand vom Steg anzuordnen ist.
Bei der Traverse nach Anspruch 4 ermöglichen die Ausnehmungen die einfache Anbringung von Beleuchtungskörpern oder Auszeichnungsschildern und Werbetafeln, die beispielsweise dem Betrachter zugewandt leicht lesbar angebracht werden können.
Die Regaltraverse nach Anspruch 14 ist kostengünstig bei gleichzeitig hoher Stabilität.
Besonders zweckmäßige, einfach herstellbare und doch stabile Regaltraversen nach der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Die Ausgestaltung nach Anspruch 3 bewirkt einen effizienten Materialeinsatz, weil sie erlaubt, den größten Teil des Bandmaterials möglichst weit oben und unten an der Traverse einzusetzen, wo die größten Belastungen auftreten.
Die Anbringung von Ausnehmungen, beispielsweise Befestigungslöchern zum Festschrauben von Werbetafeln in einem schräg geneigten Abschnitt der Traverse gemäß Anspruch 5 bewirkt, daß die Werbetafeln dem Betrachter zugewandt leicht lesbar angebracht werden können. Sind die Ausnehmungen wie in
Anspruch 6 angegeben in einem horizontal verlaufenden Abschnitt angebracht, so eignen sie sich insbesondere zur Befestigung von Beleuchtungskörpern.
Einprägungen oder Sicken gemäß Anspruch 12 tragen zur Versteifung der Traverse bei und Lochungen im Steg entlang der neutralen Faser gemäß Anspruch 13 bewirken eine Gewichtsreduzierung durch Materialeinsparung im Bereich der geringsten Beanspruchung und können außerdem der Befestigung von Beleuchtungskörpern oder Informationsschildern dienen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiele genauer beschrieben. Darin zeigt:
Figur 1 den Querschnitt einer Regaltraverse eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Figur 2 eine Regaltraverse nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung im Querschnitt,
Figur 3 den Querschnitt einer Regaltraverse des Stands der Technik,
die Figuren 4 bis 10 Skizzen von weiteren Regaltraversen nach der Erfindung, und
die Figur 11 einen Beleuchtungskörper zur Verwendung in einem Regal.
In den Figuren wurden einander entsprechende Teile der Traversen mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Wo sich keine Änderungen gegenüber den entsprechenden Teilen einer bereits beschriebenen Figur ergibt, wurde auf eine erneute Darstellung der Bezugszeichen und eine Wiederholung der Beschreibung verzichtet.
Die in Figur 1 dargestellte Traverse ist im Querschnitt im wesentlichen I- oder doppel-T-förmig. Sie weist einen im wesentlichen horizontalen Obergurt 1, einen von dessen Mitte nach unten verlaufenden Steg 2 und einen horizontalen Untergurt 3 auf.
Die Traverse ist aus einem einzigen Stahlblech-Bandmaterial gefaltet. Dabei weisen Ober- und Untergurt 1, 3 jeweils zwei parallele Lagen 4, 5 und 6, 7 des Bandmaterials auf. Der
Steg 2 beinhaltet eine über seine gesamte Länge verlaufende Lage 8 des Bandmaterials sowie an seinen Enden Abstützflansche 9, 10, die jeweils an eine der Materiallagen 5, 7 des Ober- und Untergurts angeformt sind und der Versteifung der Verbindung zwischen dem Steg 2 und den Gurten 1, 3 dienen. In seiner Mitte, entlang der neutralen Faser der Traverse ist der Steg 2 einlagig.
Dieser Aufbau bewirkt einen effizienten Materialeinsatz dort, wo die Traverse den größten Belastungen ausgesetzt ist. Bei Belastung der Traverse von oben wird der Obergurt 1 auf Druck und der Untergurt 3 auf Zug beansprucht, während der Steg 2 in seiner Mitte, der neutralen Faser, keine Last trägt. Die höchste Tragfähigkeit bei geringstem Gewicht der Traverse wird daher erzielt, wenn das verwendete Material weitestgehend ganz oben am Obergurt und ganz unten am Untergurt eingesetzt wird, während an der Stegmitte Material eingespart werden kann.
Bei Herstellung aus einem einzigen, gleichmäßig dicken Stahlblech-Bandmaterial nähert sich das vorliegende Ausführungsbeispiel diesem Ideal dadurch an, daß Obergurt 1 und Untergurt 3 jeweils aus möglichst weit oben bzw. unten horizontal ohne oder mit sehr geringem Abstand zueinander verlaufende Materiallagen 4, 5 und 6, 7 beinhalten, während der Steg 2 im wesentlichen lediglich eine Materiallage 8 umfaßt.
Ausgehend vom vertikalen Steg 2 weist der Obergurt 1 zwei etwa horizontal in entgegengesetzte Richtungen verlaufende Schenkel 15, 16 auf. Der Schenkel 16 ist am Ende mit einem vertikal nach oben verlaufenden Anschlag 12 versehen, wodurch eine L-förmige Auflagefläche 13 für einen (nicht gezeigten) Regalboden geschaffen wird. Der Steg 2 verläuft etwa mittig unterhalb des horizontalen Abschnitts der Auflagefläche 13, wodurch ein Kippmoment auf den Obergurt 1 bei Belastung durch den Regalboden vermieden wird. Der vertikale Abschnitt der Auflagefläche 13 entlang des Anschlags 12 fixiert den Regalboden gegen Verrutschen.
Zur Herstellung der Traverse wird ein Stahlblech-Bandmaterial zunächst mittels des bekannten Rollform-Verfahrens zu der in der Figur im Querschnitt dargestellten Profilform gefaltet. Anschließend wird der Abstützflansch 9 mit der Materiallage 8 des Stegs 2 durch Rollschweißen verbunden. Dazu wird die Traverse zwischen zwei Rollen geführt, die außen auf den zu verschweißenden Bandmaterial-Lagen 8 und 9 laufen. Gleichzeitig liegt an den Rollen eine Spannung an, die zu einem Stromfluß von einer Rolle zur anderen und damit zur Widerstandserwärmung und zum Verschmelzen des zu verschweißenden Materials führt.
Das Verschweißen schützt vor einem Abknicken des Obergurts 1, wenn der Regalboden asymmetrisch aufgelegt wird und einen der beiden Schenkel 15, 16 mehr als den anderen belastet.
Auch der Abstützflansch 10 und die Materiallage 8 des Stegs oder die doppellagigen Bereiche 4, 5 oder 6, 7 der Gurte 1, 3 können durch Rollschweißen miteinander verbunden werden, um eine Versteifung der Traverse zu erreichen. Anstelle des Rollschweißens kann auch ein Vernieten, Verschrauben oder Klinchen erfolgen.
Das vorliegende Ausführungsbeispiel kann abgewandelt werden, indem der Steg 2 nicht von der Mitte des Obergurts 1 zur Mitte des Untergurts 3 sondern von einer Seite des Obergurts 1 zur nächstliegen den Seite des Untergurts 3 oder zur gegenüberliegenden Seite des Untergurts 3 geführt wird, wodurch sich ein C- oder Z-Profil ergibt.
Die in Figur 2 dargestellte Traverse ähnelt der Traverse der Figur 1 im Aufbau des Untergurts und des Stegs 2, der in einem Bereich, der vorzugsweise die neutrale Faser umfaßt, lediglich aus einer einzigen Lage 8 des Bandmaterials besteht. Der Obergurt 1 weist aufgrund der beim I-Profil mittigen Anordnung des Stegs 2 zwei, vom Steg in verschiedene Richtungen weglaufende Schenkel 15, 16 auf. Der erste Schenkel 15 ist wie bei der Traverse der Figur 1 horizontal zweilagig mit den Materiallagen 4, 5 aufgebaut. Der zweite Schenkel 16 wird
·&Iacgr;
von der Materiallage 4 gebildet, die ausgehend vom Steg 2 zunächst horizontal verläuft (nach links in Figur 2) . Am Ende des Schenkels 16 ist sie senkrecht nach unten abgewinkelt, läuft dann erneut in die gleiche Richtung horizontal weiter und schließlich zum Steg 2 zurück, wo sie einen über eine begrenzte Strecke auf dem Steg aufliegenden Abstüt&zgr;flansch 17 bildet.
So ist der Schenkel 16 ebenso wie der obere Bereich des Stegs 2 Teil eines Hohlprofils mit eingeformter Stufe. Die Stufe stellt eine Auflagefläche 13 für einen (nicht dargestellten) Regalboden bereit. Der Abstützflansch 17 ist mit dem Steg 2 durch Rollschweißen verbunden, wie bei Figur 1 für den Abstützflansch 9 erläutert, wodurch das genannte Hohlprofil seine Steifigkeit erhält.
Das vorliegende Ausführungsbeispiel weist gegenüber dem der Figur 1 den Vorteil auf, daß die beiden den Schenkel 15 bildenden horizontalen Materiallagen 4, 5 oberhalb der Auflagefläche 13 angeordnet sind und daher einen besonders großen Abstand zum Untergurt 3 aufweisen, wodurch die Tragfähigkeit der Traverse höher ist.
Um ein Einknicken des Stegs 2 im Bereich des Abstützflansches 17 bei starker Belastung der Auflagefläche 13 zu vermeiden, können in der Materiallage 8 Versteifungssicken angebracht werden. Außerdem kann die Traverse so modifiziert werden, daß sie einen etwa C-förmigen Querschnitt erhält, indem der Steg 2 nicht von der Mitte des Obergurts zur Mitte des Untergurts sondern vom Schenkel 16 beim vertikalen Abschnitt der Auflagefläche 13 ausgehend senkrecht nach unten zur in Figur 2 linken Seite des Untergurts 3 geführt wird.
Die in Figur 4 dargestellte Traverse weist gegenüber den bisher beschriebenen die folgenden Besonderheiten auf:
Die Materiallage 5 des Obergurts 1 endet ebenso wie die Materiallage 7 des Untergurts 3 stumpf am Ansatz des Stegs 2, ohne unter Bildung eines Abstützflansches weiter am Steg entlangzulaufen. Der Steg 2 ist daher über seine gesamte Fläche einlagig. Dadurch wird bei unveränderter Tragfähigkeit der
Traverse eine Materialeinsparung erzielt. Die Steifigkeit der Verbindung zwischen Obergurt 1 und Steg 2 ist ausreichend, wenn nicht zu erwarten ist, daß der Obergurt 1 beispielsweise durch schiefes Aufsetzen von Regalböden oder Paletten asymmetrisch belastet wird und aus seiner zum Steg 2 rechtwinkligen Ausrichtung wegknicken könnte.
Im Steg 2 sind zur Versteifung der Traverse Sicken 18 eingeprägt. Außerdem ist der Steg 2 in der Nähe der neutralen Faser mit Lochungen 19 versehen. Die Lochungen 19 dienen einerseits der Gewichtseinsparung ohne Verlust an Tragfähigkeit der Traversen, da der Bereich der neutralen Faser zur Tragfähigkeit ohnehin kaum beiträgt. Andererseits können sie der Anbringung von (nicht dargestellten) Preis- oder Auszeichnungsschildern, dienen, die mittels Schrauben, Nieten oder klemmenden Steckstiften an den Lochungen 19 befestigt werden.
Der Untergurt 3 beinhaltet einen horizontalen, rechtwinklig zum Steg 2 ausgerichteten Schenkel 21 und einen davon abgewinkelten zweiten Schenkel 22. Der zweite Schenkel 22 ist mit einer versteifenden Sicke 23, und mit Ausnehmungen 24, 25. Die Ausnehmungen 24 dienen der Anbringung von (nicht dargestellten) Informationsschildern bzw. Werbetafeln zu den auf dem Regal lagernden Produkten. Die Tafeln weisen aufgrund der Neigung des zweiten Schenkels 22 schräg nach unten. Die Beschriftungsseite befindet sich auf der Unterseite der Tafel.
Die Traverse eignet sich zur Verbindung zweier vor einem Betrachter vorne links und rechts befindlichen Regalsäulen über dem Kopf des Betrachters. In Figur 4 befände sich der Betrachter links. Die Beschriftungsseite der Tafel weist dann nach schräg unten auf den Betrachter zu.
Die länglichen Ausnehmungen 25 dienen der Anbringung von Beleuchtungskörpern. Aufgrund der Schrägstellung des zweiten Schenkels 22 ist auf diesem Schenkel ausreichend Platz für die Anbringung beispielsweise eines Leuchtstoffröhren-Beleuchtungskörpers, der in Längsrichtung der Traverse verläuft. Die Ausnehmungen 25 erlauben auch das Durchführen von Kabeln zur Versorgung der Beleuchtungskörper.
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Die in Figur 5 dargestellte Traverse entspricht weitgehend der Traverse der Figur 2, wobei jedoch der die stufenförmige Auflagefläche 13 bildende Schenkel 16 des Obergurts 1 weniger weit vom Steg 2 wegragt. Außerdem beinhaltet der Steg 2 im Bereich des Schenkels 16 zwei Materiallagen 8, 27 und dort, wo der vertikale Abschnitt der Auflagefläche 13 parallel zum Steg verläuft, sogar drei' Materiallagen 8, 27, 28. Diese Maßnahmen bewirken eine besonders hohe Belastbarkeit eines auf der Auflagefläche 13 aufliegenden (nicht dargestellten) Regalbodens ohne die Gefahr, daß der Steg einknickt.
Bei der in Figur 6 dargestellten Traverse entspricht die Ausgestaltung des Obergurts 1 der Figur 1. Der Untergurt 3 beinhaltet zwei horizontal verlaufende zweilagige Schenkel 21, 22. Der Schenkel 22 ist an seinem Ende unter Ausbildung einer parallel zum Steg 2 verlaufenden Rippe 33 aufwärts abgewinkelt. Die Rippe 33 ist ebenso wie der horizontale Bereich des Schenkels 22 mit Ausnehmungen 34 versehen, die ebenso wie die Ausnehmungen 25 und 24 des Ausführungsbeispiels der Figur 4 der Befestigung von Schildern und Beleuchtungskörpern dienen können. In einer Abwandlung des vorliegenden Ausführungsbeispiels können die Ausnehmungen 34 auch lediglich in der Rippe 33 angebracht sein, während auf die Ausnehmungen im horizontalen Bereich des Schenkels 22 verzichtet wird. Dadurch wird die Tragfähigkeit der Traverse erhöht, da der horizontale Bereich mehr als die Rippe 33 zur Belastbarkeit der Traverse beiträgt.
Die Regaltraverse nach Figur 7 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Figur 4 insbesondere in der Gestaltung des Stegs 2 und des Untergurts 3. Der Untergurt 3 ist im Querschnitt umgekehrt V-förmig und im Gegensatz zur Ausführungsform nach Figur 4 erstrecken sich seine beiden Schenkel 21 und 22 nicht rechtwinklig sondern im stumpfen Winkel in entgegengesetzte Richtungen vom Steg 2 weg. Mindestens einer der beiden Schenkel 21 und 22 ist wie auch bei der Ausführungsform nach Figur 4 mit Ausnehmungen 24 und 25 zur Anbrin-
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gung von Beleuchtungskörpern und Informationsschildern bzw. Werbetafeln versehen. Diese Ausnehmungen sind in der Profildarstellung der Figur 7 jedoch nicht sichtbar. Der Steg 2 der vorliegenden Traverse ist anders als bei Figur 4 mit Abstützflanschen 9 und 10 versehen, die an den Ober- und den Untergurt 1, 3 angeformt sind und zu dessen besserer Abstützung an der Materiallage 8 des Stegs 2 dienen.
Die Regaltraverse nach Figur 8 ähnelt der nach Figur 2, wobei der Abstützflansch 17 jedoch nicht oberhalb der neutralen Faser des Stegs 2 sondern im unteren Bereich des Stegs 2, nahe bei dem an den Untergurt 3 anschließenden Abstützflansch 8 angeordnet ist. Zwischen den beiden Abstützflanschen 8 und 17 verbleibt lediglich ein kurzes Stück, in dem der Steg 2 einlagig nur aus der Materiallage 8 besteht. Dadurch ist die Querschnittsfläche des Hohlprofils mit eingeformter stufenförmiger Auflagefläche 13 vergrößert und die Belastbarkeit der Traverse gegenüber der in Figur 2 weiter erhöht.
Die Figuren 9 und 10 zeigen schematisch verschiedene Regaltraversen mit angebrachten Beleuchtungskörpern. Eine perspektivische Darstellung eines typischen Beleuchtungskörpers ist in Figur 11 gezeigt.
Dieser Beleuchtungskörper weist einen Steuerkasten 35 auf, der eine elektrische Ansteuerschaltung für eine Leuchtstoffröhre 37 enthält. Vom Steuerkasten 35 verlaufen zwei Anschlußstücke 36 nach unten weg. Die Leuchtstoffröhre 37 ist zwischen den beiden Anschlußstücken 36 eingesetzt.
Bei der in Figur 9 dargestellten Regaltraverse ist der Obergurt 1 doppellagig ausgeführt und schließt sich an die Materiallage 8 und den Abstützflansch 9 des Stegs 2 an.
Der Untergurt 3 weist zwei Materiallagen 6, 7 des Metall-Bandmaterials auf, die sich einstückig um 90° abgewinkelt an die Materiallage 8 und den unteren Äbstützflansch 10 des Stegs 2 anschließen. Der Untergurt 3 besteht lediglich aus einem einzigen horizontal verlaufenden, doppellagigen Schenkel 21.
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Der untere Abstut&zgr;flansch 10 verläuft ausgehend vom Untergurt 3 in Richtung zur Stegmitte. An ihn schließt sich ein vom Steg wegragender horizontaler Abschnitt 38 an. Er dient als Auflage für den Steuerkasten 35 eines Beleuchtungskörpers. Der horizontale Abschnitt 38 ist mit Ausnehmungen 39 versehen, die den in Figur 4 und 6 gezeigten Ausnehmungen 25 und 34 entsprechen und durch die die Anschlußstücke 36 des Beleuchtungskörpers nach unten hindurchragen. Die Leuchtstoffröhre 37 des Beleuchtungskörpers wird zwischen den Anschlußstücken 36 eingesetzt, nachdem diese durch die Ausnehmungen 39 hindurchgesteckt worden sind.
Die vorliegende Regaltraverse eignet sich insbesondere zur Verbindung der beiden frontseitigen Säulen des Regals, wobei der Beleuchtungskörper auf der dem Ragelinneren zugewandten Seite der Traverse angeordnet ist. Er leuchtet das unterhalb der Traverse befindliche Regalfach aus und ist gleichzeitig durch die Traverse gegen Beschädigung beim Be- und Entladen des Regals geschützt.
Die Traverse der Figur 10 unterscheidet sich von der nach Figur 9 lediglich dadurch, daß der Untergurt 3 wie bei der Ausführungsform nach Figur 1 mit zwei in entgegengesetzte Richtungen vom Steg 2 weglaufenden doppellagigen Schenkeln 21 und 22 versehen ist. Dadurch wird eine höhere Tragfähigkeit der Traverse und ein besserer Schutz der Leuchtstoffröhre 37 vor Beschädigung erreicht.
Die vorliegende Erfindung betrifft also eine Regaltraverse mit Obergurt 1, Steg 2 und Untergurt 3. Die Traverse erfüllt zusätzlich zur Funktion als Verstrebung zwischen zwei Regalsäulen weitere Funktionen. Diese Funktionen beinhalten die Bereitstellung einer L-förmigen Auflagefläche 13 und Einrichtungen zur Anbringung von Beleuchtungskörpern und Informationsschildern. Diese Einrichtungen umfassen Ausnehmungen 24, 25, 34 am Untergurt 3. Außerdem kann der Untergurt 3 mit einem nicht senkrecht zum Steg 2 verlaufenden Abschnitt 22, 33 versehen sein, an dem die genannten Ausnehmungen angebracht sind.

Claims (14)

- 12 SCHUTZANSPRÜCHE:
1. Regaltraverse mit einem Obergurt (1), einem Untergurt (3) und einem diese verbindenden Steg (2), die aus Metall-Bandmaterial geformt sind,
wobei der Obergurt (1) zwei ausgehend vom Steg (2) in entgegengesetzte Richtungen verlaufende Schenkel (15, 16) aufweist, die eine L-förmige Auflagefläche (13) für einen Regalboden bilden, die einen horizontalen Abschnitt beinhaltet, unter dem sich etwa mittig der Anschluß des Obergurts (1) an den Steg (2) befindet.
2. Regaltraverse mit einem Obergurt (1), einem Untergurt (3) und einem diese verbindenden Steg (2), die aus Metall-Bandmaterial geformt sind,
wobei der Obergurt (1) zwei ausgehend vom Steg (2) in entgegengesetzte Richtungen verlaufende Schenkel (15, 16) sowie ein Hohlprofil mit eingeformter Stufe, die eine L-förmige Auflagefläche (13) für einen Regalboden bildet, aufweist.
3. Traverse nach Anspruch 2, wobei der eine Schenkel (15) des Obergurts (1) einen Bereich mit zwei horizontalen Lagen (4, 5) des Bandmaterials beinhaltet und der andere Schenkel (16) Teil des genannten Hohlprofils ist.
4. Regaltraverse mit einem Obergurt (1), einem Untergurt (3) und einem diese verbindenden Steg (2) , die aus Metall-Bandmaterial geformt sind,
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wobei Ober- und Untergurt (1, 3) einen Bereich mit zwei horizontalen Lagen (4, 5; 6, 7) des Bandmaterials aufweisen,
wobei in der Regaltraverse Ausnehmungen (24, 25, 34) zur Anbringung von Beleuchtungskörpern oder Informationsschildern vorgesehen sind.
5. Traverse nach Anspruch 4, wobei die genannten Ausnehmungen (24, 25, 34) in einem Abschnitt (22, 33) vorgesehen sind, der geneigt, nicht senkrecht zum Steg (2) angeordnet ist.
6. Traverse nach Anspruch 4, wobei die genannten Ausnehmungen (24, 25, 34) in einem ausgehend vom Steg (2) horizontal verlaufenden Abschnitt angebracht sind.
7. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei Ober- und Untergurt (1, 3) jeweils einen Bereich mit zwei horizontalen Lagen (4, 5; 6, 7) des Bandmaterials und der Steg (2) einen Bereich mit lediglich einer einzigen Lage (8) des Bandmaterials aufweisen.
8. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Obergurt (1), der Steg (2) und der Untergurt (3) aus dem Bandmaterial einstückig geformt sind.
9. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 8, deren Querschnitt im wesentlich I-, C- oder Z-förmig mit etwa horizon-
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tal verlaufendem Ober- und Untergurt (1, 3) und etwa vertikal verlaufendem Steg 2 ist.
10. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei das Bandmaterial einstückig vom Steg (2) zum Ober- oder Untergurt (1, 3) verläuft und dabei ausgehend vom Steg (2) unter Bildung einer ersten Lage (5, 7) horizontal läuft, anschließend unter Bildung einer zweiten Lage (4, 6) um 180° abgewinkelt zurückläuft und schließlich unter Bildung eines Abstützflansches (9, 10, 17) am Steg entlang verläuft.
11. Traverse nach Anspruch 10, wobei der Abstützflansch (9, 10, 17) mit dem Steg (2) verschweißt ist.
12. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 11 mit einer versteifenden Sicke (18, 23).
13. Traverse nach einem der Ansprüche 1 bis 12 mit Aussparungen (19) im Bereich der Mitte des Stegs (2) entlang dessen neutraler Faser.
14. Regaltraverse mit einem Obergurt (1), einem Steg (2) und einem Untergurt (3) aus einem Metall-Bandmaterial,
wobei Obergurt, Steg und Untergurt aus dem Bandmaterial einstückig rollgeformt ausgebildet sind, und
zwei aufeinanderliegende Lagen (4, 5; 6, 7; 8, 17) des Bandmaterials rollverschweißt sind.
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