DE3233930A1 - Verfahren und vorrichtung zum vakuumverpacken von waren in waermeschrumpfbaren kunststoffbeuteln - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum vakuumverpacken von waren in waermeschrumpfbaren kunststoffbeutelnInfo
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Description
323333U
Vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Vakuumverpacken von Waren', insbesondere von Lebensmitteln, in wärmeschrumpfbaren Kunststoffbeuteln.
Insbesondere betrifft die Erfindung Verbesserungen des Verfahrens und der Vorrichtung, die aus US-PS 4 132 048 (T.T.
Day) bekannt sind. Aufgrund dieser Patentschrift werden so-
■10 wohl der Beutel in der Kammer als auch die Kammer selbst
auf einen relativ geringen Unterdruck evakuiert und währenddessen der Beutel in der Kammer versiegelt. Durch ein
weiteres Abziehen der Luft aus der Kammer außerhalb des Beutels wird ein Aufblähen des Beutels aufgrund der noch
-|5 in dem Beutel verbliebenen Luft bewirkt, wobei sich der
Beutel in Richtung auf die im Innern der Kammer befindlichen Heizelemente bewegt. Auf diese Weise wird der Beutel
erhitzt. Anschließend wird die Kammer belüftet, wobei der Beutel zusammenfällt und auf die Ware aufschrumpft.
Die in der genannten US-Patentschrift beschriebene Vorrichtung
und das dort beschriebene Verfahren arbeiten zufriedenstellend. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es,
dieses bekannte Verfahren und die bekannte Vorrichtung weiter zu verbessern.Zu den gewünschten Verbesserungen gehört
eine bessere Steuerung des Beutelschrumpfens. Da der Beutel
auf eine Temperatur gebracht wird, bei der sich das Kunststoffmaterial des Beutels zusammenzuziehen beginnt,
ist der Beutel bestrebt zu schrumpfen, unabhängig davon, ob dies in bezug auf den Evakuierungsgrad in der umgebenden
Kammer der geeignetste Zeitpunkt ist oder nicht. Es kann daher ungleichmäßiges Schrumpfen auftreten. Infolgedessen
ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zu schaffen, bei dem der Beutel gleichmäßiger
geschrumpft wird.
Weitere Ziele der Erfindung bestehen darin, ein Verfahren und eine Vorrichtung zu schaffen, bei denen niedrigere
Schrumpftemperaturen angewandt werden und bei denen der
"^ Beutel schneller erhitzt wird, so daß sich die Zahl der
Verpackungsabläufe pro Minute in der Vorrichtung erhöht.
Sowohl mit der vorliegenden Erfindung als auch mit der in US-PS 4 132 048 beschriebenen Vorrichtung werden zahl-
reiche Probleme überwunden, die in bisher bekannten Verfahren auftraten, in denen Heißwasserbäder zum Schrumpfen
evakuierter Schrumpfbeutel eingesetzt wurden. Es ist bereits bekannt, vorgeformte Verpackungen, wie z.B. Beutel,
zum Verpacken relativ großer Fleischstücke, beispielsweise
. ganzer Rinderkeulen oder ganzer Schweinelenden, zu verwen-
- 12 -
den. Hierbei war es bisher üblich, zum Schrumpfen dieser Beutel Heißwasserbäder zu benutzen. Die Anwendung von Heißwassersystemen
bringt jedoch eine Reihe von Nachteilen mit sich, wozu auch eine sehr geringe Ausnutzung der Energie
des heißen Wassers gehört. Man schätzt, daß nur etwa 3 % der Wärmeenergie des Wassers zur Beutelschrumpfung genutzt
wird, während der Rest verlorengeht. Außerdem stellt auch die Handhabung von heißem Wasser ein großes Problem dar,
zumal das Verpacken von Fleisch in Kühlräumen durchgeführt
wird. Diese Kühlräume verbrauchen enorme Energiemengen zur Aufrechterhaltung ihrer Kühlung, so daß ihre Lagerflächen
sehr teuer sind. Die vorliegende Erfindung sieht dagegen ein Trockenverfahren vor, bei dem Bodenglätte und Verschmutzung
sowie Sicherheitsrisiken, die mit der Verwen-
dung von Wasser auf dem Boden verbunden sind, vermieden werden. Außerdem wird beim erfindungsgemäßen Verfahren in
weit geringerem Maße wertvoller Bodenraum benötigt als beim Einsatz von Heißwassersystemen.
Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Vakuum-Oberflächenverpackung.
Aus US-PS 3 950 919 wird die Verwendung eines getrennten Vakuumsystems zur Steuerung des Verpackungsmaterials
beschrieben, das bei der Vakuum-Oberfächenverpackungstechnik
aus einer Kunststoffolie besteht.
Das erfindungsgemäß vorgeschlagene Verfahren zum Vakuumverpacken
von Waren in wärmeschrumpfbaren Beuteln sowie die
erfindungsgemäß vorgeschlagene Vorrichtung zur Durchführung
dieses Verfahrens werden in der genannten US-Patentschrift
jedoch weder beschrieben noch einem Fachmann nahegelegt.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zum
Vakuumverpacken von Waren in wärmeschrumpfbaren Beuteln,
bei der apparative Einrichtungen vorgesehen sind, die den Austausch von Schalen ermöglichen, so daß mit geringfügigen
Änderungen eine Maschine bei der Verpackung von Lebensmittelprodukten und anderen Waren an deren verschiedene Größen
und Formen angepaßt werden kann.
Da es unterschiedlich große und unterschiedlich geformte Rindfleischstücke und sehr verschiedene Größen von verarbeitetem
Fleisch, wie z.B. Salami, gibt, ist die Austauschbarkeit der Schalen ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden
Erfindung gegenüber dem bekannten Stand der Technik.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Verwendung eines Gestells in der Kammer
zwischen der beheizten Schale und dem gefüllten Beutel, der auf dem Gestell liegt. Durch Steuerung von Größe und Abstand
der Drähte oder eines anderen Materials, aus dem das Gestell hergestellt ist, kann die Wärmemenge, die durch die
erhitzte Schale an das Produkt weitergegeben wird, gut kon trolliert werden. Dies ist bei bestimmten Produkten sehr
wichtig, z.B. bei Käse und bestimmten verarbeiteten Lebens mitteln, bei denen mehr als eine vorherbestimmte geringe
° Wärmemenge nicht zulässig ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Vakuumverpacken von Waren in wärmeschrumpfba
ren Beuteln gelöst, daß gekennzeichnet ist durch die folgenden Verfahrensstufen:
(1) Aufblähen des Beutels außen um die Waren herum durch Erzeugen eines Druckunterschiedes zwischen der Außen-
und Innenseite des Beutels;
(2) Verwendung dieses Druckunterschiedes, um den Beutel
5
in dem aufgeblähten Zustand zu halten und mit einer Heizvorrichtung in Kontakt zu halten;
(3) Erwärmen des Beutels auf seine Schrumpftemperatur, während
er mit der Heizvorrichtung in Kontakt gehalten
(4) Evakuieren des Beutels rund um die darin befindliche
Ware;
(5) Verschließen und Versiegeln des Beutels.
Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zum Vakuumverpacken von Waren
in wärmeschrumpfbaren Beuteln, die gekennzeichnet ist durch ein oder mehrere Vakuumkammern, die aus einer
oberen und einer unteren Hälfte bestehen, beheizbare Schalenelemente in den Kammern zur Aufnahme der vorher in
Beutel eingelegten Ware, Einrichtungen zum Aufblähen des Beutels außen um die Ware herum, so daß der Beutel mit den
beheizbaren Schalenelementen in Kontakt tritt, Einrichtungen
-10 zur Erzielung eines Druckunterschiedes, mit dem der Beutel
im aufgeblähten Zustand und in Kontakt mit den Heizvorrichtungen gehalten wird, Einrichtungen zur Evakuierung des Innenraums
des Beutels rund um die darin befindliche Ware, Mittel zur Steuerung der Evakuierungseinrichtungen, der Heizvorrichtungen
und des Druckunterschiedes zur Aufrechterhaltung des aufgeblähten Zustandes des Beutels, so daß das Zusammenfallen
und Aufschrumpfen des Beutels auf die in dem Beutel
befindliche Ware in kontrollierter Weise durchgeführt werden kann, sowie Einrichtungen zum Verschließen und Versiegeln
des Beutels.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Figuren weiter erläutert. In den Figuren 1 bis 4 sind einzelne
Verfahrensstufen des erfindungsgemäßen.Verfahrens in einer
ersten Ausführungsform dargestellt. In ähnlicher Weise sind
in den Figuren 5 und 6 zwei Verfahrensstufen einer zweiten
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wiedergegeben
.
Im einzelnen zeigen die Figuren 1 bis 4 eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die eine äußere Vakuumkammer aufweist, die aus einer oberen Hälfte 10
und einer unteren Hälfte 12 zusammengesetzt ist. Andere Einrichtungen, die in den Figuren nicht gezeigt sind, betreffen
die Herstellung luftdichter Siegelungen u. dgl., d.h. Einrichtungen, die dem Fachmann auf diesem Gebiet wohl
bekannt sind. Eine obere doppelwandige Schale 14 ist in der oberen Hälfte 10 der Vakuumkammer montiert, und eine untere
doppelwandige Schale 16 ist in der unteren Hälfte 12 montiert. Halterungsvorrichtungen, die aus Jochen, Muttern,
Bolzen u. dgl. bestehen, sind vorgesehen, um die Schalen 14 und 16 in den Hälften auswechselbar zu montieren. Diese
Halterungsvorrichtungen erlauben demnach das an sich be- ^5 kannte Austauschen verschieden großer Schalen. Die inneren
Oberflächen der Schalen 14 und 16 sind mit einer Vielzahl von Öffnungen 20 versehen, durch die Luft zutreten kann und
durch die ein Vakuum über die Abzugskanäle 22 angelegt werden kann, wobei die Abzugskanäle 22 mit geeigneten Muffen
24 in den oberen und unteren Kammerhälften 10 und 12 verbunden
sind.
Der Beutel B wird durch.Anlegen eines Vakuums evakuiert,
das über Leitung 26 angelegt wird, indem die Beutelöffnung
in die Verschluß- und Siegelvorrichtung 30 gelegt wird.
Selbstverständlich werden die Siegelungshälften der Vei—
Schlußvorrichtung 30 nicht geschlossen, wenn das Vakuum V an die Beutelöffnung angelegt wird. Die Montage der Teile
22 und 24 erleichtert ebenfalls den Austausch verschieden großer Schalen in den Vorrichtungshälften 10 und 12.
Als Beispiel zeigen die Figuren einen Truthahn "T", der vorher in einem Beutel B verpackt und zusammen mit dem Beutel
in die Kammer gelegt wurde. Ein Gestell 28 ist auf der -]0 inneren Oberfläche der Bodenplatte 16 vorgesehen, auf dem
der Truthahn T oder andere Lebensmittelprodukte oder Waren liegen.
Das Gestell 28 bewirkt, daß ein Abschnitt in dem Beutel -]5 nicht beheizt wird, und es steuert auch das Erhitzen des
darauf liegenden Lebensmittelproduktes. Beispielsweise muß bei Käse und bestimmten anderen Produkten die Wärme sehr
genau kontrolliert werden, da andernfalls das Aussehen des Produktes oder sogar seine Tauglichkeit als Lebensmittel
nachteilig beeinflußt werden kann. Erfindungsgemäß können
Gestelle verschiedener Größe und verschiedener Art vorgesehen werden, um den Grad der Erwärmung des Lebensmittelproduktes
durch die untere Schale 16 zu steuern. Wenn beispielsweise die Stangen oder anderen Elemente, die zur Herstellung
des Gestells 28 verwendet werden, dicker gemacht
- 18 - ;
und/oder dichter zusammengefügt werden, wird das darauf gelegte
Lebensmittelprodukt durch die Hitze den unteren Schale 16 weniger stark erwärmt. Gleichzeitig besteht jedoch
der Nachteil, daß der Teil des Beutels, der auf dem Gestell liegt, nicht so stark erhitzt wird wie die anderen Teile
des Beutels. Dies hat eine ungleichmäßige Schrumpfung des Beutels zur Folge, wie weiter unten erläutert wird.
Das Problem der ungleichmäßigen Schrumpfung kann auf verschiedenen
Wegen gelöst werden. Zunächst ist das Auftreten solcher ungleichmäßigen Bereiche für bestimmte Produkte
nicht wichtig, d.h. für Produkte, die Deckel- und Bodenflächen haben. Wenn z.B. eine Anzahl von Hühnchenteilen auf
einer flachen Schale oder einem Pappdeckel u. dgl.
schrumpfverpackt wird, ist die Unterseite von Schale oder
Pappdeckel unwesentlich und ihr Kontakt mit dem Gestell 28 sowie jede entstehende Ungleichmäßigkeit der Schrumpfung
ist ohne Wirkung. Bei anderen Produkten, beispielsweise bei ganzen Hähnchen, kann dies jedoch anders sein. Dieses
^0 Problem kann beispielsweise dadurch überwunden werden, daß
ein sehr hoher Schrumpfungsgrad vorgesehen wird. Das heißt, wenn die verschiedenen Parameter des Beutels sowohl vor als
auch nach der Schrumpfung so gesteuert werden, daß der Beutel stark schrumpfen muß, dann kann diese starke
Schrumpfung jede mögliche, durch das Gestell geschaffene Unregelmäßigkeit ausgleichen.
Auf diese Weise bleibt der Vorteil der Steuerung der Wärme,
die auf das Lebensmittel übertragen wird, so daß für das
Lebensmittel keine nachteiligen Wirkungen auftreten, erhalten. Falls irgendein Problem bezüglich einer unregelmäßi-
* gen Schrumpfung des Beutels auftreten sollte, kann dieses durch andere erfindungsgemäße Ausführungsformen gelöst werden
.
Allgemein werden mit vorliegender Erfindung die Probleme ' eines übermäßigen Runzligwerdens des Beutels, einer überaus
schlechten Anpassung des Beutelmaterials an die Ware und der Beschränkungen der Warengröße in bezug auf die Kammei—
größe gelöst, da diese angepaßt werden kann.
"*^ Der Beutel kann aus jedem geeigneten Verpackungsmaterial
hergestellt werden einschließlich thermoplastischer Kunststoffe, wie z.B. Polyethylen, vernetzte Ethylenpolymere
und -copolymere, Polypropylen, Saran, Ethylen-Vinylalkohol-Copolymere, Nylon, Polyvinylfluorid, Polyester u. dgl. sowie
Laminate dieser Materialien. Natürlich können auch andere dem Fachmann bekannte Materialien verwendet werden.
Üblicherweise sind in der Vakuumkammer Vorrichtungen vorgesehen zum Verschließen und Versiegeln des Beutels sowie zum
Abschneiden von überschüssigem Beutelmaterial außerhalb der
Versiegelung. Diese Vorrichtungen sind voll entwickelt und wenden beispielsweise in dem obengenannten Patent beschrieben.
Diese Vorrichtungen, im folgenden mit 30 bezeichnet, umfassen auch die Möglichkeit zum luftdichten Verschließen,
jedoch nicht das Versiegeln des Beutels, und das spätere Wiederöffnen und anschließende Versiegeln des Beutels. Beispielsweise
können diese Vorrichtungen ein paar gegenüberliegende, elektrisch beheizte Siegelbacken oder Befestigungsei-nrichtungen
zur Anwendung eines metallenen Klippver-
Schlusses sein. Beide Vorrichtungen sind ebenfalls an sich bekannt.
Weiterhin sind Vorrichtungen zum Erhitzen der oberen und
unteren Schale 14 bzw. 16 vorgesehen. Zu diesem Zweck ist
eine Wärmeenergiequelle 32 vorgesehen, die mit den beiden Schalen über Leitungen 34 verbunden ist. Das Erhitzen der
Schalen erfolgt in bekannter Weise und wird beispielsweise in den oben zitierten Patentschriften beschrieben. Die
Energiequelle 32 kann ein elektrischer Strom sein, der 20
durch die Leitungen 34 zu einem elektrischen Widerstand in
Form eines Drahtgeflechts oder Streifens auf der äußeren
Oberfläche der Schalen geleitet wird, die vorzugsweise aus einem sehr gut leitenden Material, wie beispielsweise Aluminium,
bestehen, so daß die Wärme auf ihre innere' Ober-25
fläche in unmittelbarer Nähe des eingebeutelten Produktes
- 21 -
übertragen wird. Es reicht aus, wenn die Heizelemente so
bemessen sind, daß sie genügend Wärme zum Schrumpfen des Beutels liefern.
Das erfindungsgemäße Verfahren besteht aus einer Reihe von
Schritten, die in den Figuren 1 bis 4 dargestellt sind. Es handelt sich hierbei um folgende Verfahrensstufen:
(1) Der mit einem Truthahn "T" vorher beschickte Beutel "B" wird auf dem Gestell 28 in der offenen Vorrichtung pla-
-|0 ziert, wobei die Öffnung des Beutels über der Verschluß-,
Versiegelungs- und Abschneideeinrichtung 30 liegt. Diese Position ist aus Figur 1 ersichtlich.
(2) In Figur 2 ist die Vorrichtung um den Beutel geschlos- -)5 sen und die Einrichtung 30 liegt auf der Beutelöffnung (
der Beutel ist jedoch nicht versiegelt.
(3) Die Heizvorrichtungen in den Schalen werden eingeschaltet, so daß das Aufheizen beginnt (die Heizelemente in
den Schalen können, wenn sie einmal eingeschaltet sind, kontinuierlich aufgeheizt werden, insbesondere, wenn
eine kurze Taktzeit erwünscht ist).
(4) An die perforierten doppelwandigen Schalen wird ein Vakuum
angelegt, wodurch der Beutel aufgebläht wird und
(t · · W
in Kontakt mit den beheizten Schalen kommt. Diese Position
ist in Figur 2 gezeigt.
(5) In Figur 3 sind die Einrichtungen 30 in die beiden Hälften 30a und 30b getrennt, um die Beutelöffnung zum
Innenraum der geschlossenen Kammer hin zu öffnen, die durch Leitung 26 evakuiert wird (angezeigt durch V ).
4 C
(6) Der Unterdruck auf die Schalen V wird beendet, während der Unterdruck in der Kammer V beibehalten wird. Dadurch
wird ein gesteuertes Zusammenfallen des Beutels auf dem Produkt erreicht. Diese Position ist in Figur
3 gezeigt.
(7) Der Beutel wird anschließend dauerhaft versiegelt oder
durch Klipps verschlossen. Klippvorrichtungen sind an sich bekannt, siehe z.B. US-PS 3 832 824 (Burrell).
Derartige Klippvorrichtungen sind insbesondere für die Verwendung in der zweiten erfindungsgemäßen Ausfüh-
rungsform angepaßt, die in den Figuren 5 und 6 gezeigt
und weiter unten im einzelnen beschrieben wird.
(8) Der Unterdruck V wird aufgehoben und die Kammer belüftet, bis sich Atomosphärendruck eingestellt hat, wodurch
ein zusätzliches endgültiges dichtes Zusammenfallen des Beutels auf dem Produkt hervorgerufen wird.
(9) Die Kammer wird geöffnet und die Verpackung kann entfernt
werden, wie in Figur 4 gezeigt wird.
Wesentlich für die Flexibilität des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die vorgesehene Stufe (6). Die Zeit, in der V aufgehoben wird, kontrolliert die Menge an aufgebauter
Schrumpfenergie innerhalb des Kunststoffbeuteis, die durch
das Erhitzen gebildet wird, das seinerseits wieder ein wichtiger Faktor bei der Steuerung der Geschwindigkeit und
Gleichmäßigkeit des Schrumpfens ist. In gleicher Weise hat auch die kontinuierliche Anwendung von V auf das Beutelinnere,
nachdem V aufgehoben und die Kammer belüftet worden ist, eine ebenso große Wirkung auf diese Steuerung. V
kann ganz oder teilweise aufgehoben werden und dadurch das '5 Schrumpfen der Folie genau steuern. Auf diese Weise sieht
die vorliegende Erfindung verschiedene getrennte Parameter vor, die gesteuert werden können, um das Schrumpfen des
Beutels auf das Produkt zu kontrollieren, ohne daß Runzeln oder Lufttaschen oder ähnliche unerwünschte Erscheinungen
auftreten. Diese Parameter sind:
(a) die Temperatur, auf die die Schalen erwärmt werden;
(b) die Zeit, in der der Beutel mit den erhitzten Schalen in Berührung steht;
(c) die Einstellung des Zeitpunktes, zu dem V aufgehoben wird ;
(d) Der Wert von V zu diesem Zeitpunkt; und
(e) die Geschwindigkeit des Anstiegs von V , nachdem die
Heizvorrichtung und V abgeschaltet wurden.
In den Figuren 5 und 6 ist eine zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung gezeigt, die zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet ist. Diese Vorrichtung ist eine Abänderung einer anderen Vorrichtung,
die in der US-PS 3 832 824 beschrieben wird und die als 10
CRYOVAC-Modell 8200-Zweikammer-Vakuum-Apparatur bekannt ist,
Diese bekannte Vorrichtung findet vor allem beim Vakuumverpacken von großen Rinderstücken, großen Truthähnen· u.dgl.
Verwendung.
Die Figur 5 entspricht der Figur 1; sie zeigt den ersten
Schritt des Verfahrens, bei dem der Truthahn "T" sich bereits im Beutel "B" befindet, wobei beides in der Vorrichtung
40 plaziert ist und wobei sich der Halsteil des Beutels über die Wände 42 und 44 hinweg in eine zweite Kammer
20
rechts von den Wänden erstreckt. Die Befestigungs- und Versiegelungsvorrichtungen
30 A sind zwischen den Wänden 42 und 44 vorgesehen. Wie leicht zu erkennen ist, zeigt Figur
6, daß der einzige wirkliche Unterschied zwischen der zweiten Ausführungsform und der in Figur 1 bis 4 dargestellten
25
ersten Ausführungsform darin liegt, daß die gesamte linke
Kammer links von der Wand 42 dem Unterdruck V unterworfen
ist und die ganze rechte Kammer identisch mit der Gesamtkammer außerhalb der Doppelwände der ersten Ausführungsform
ist, die dem Unterdruck Vc unterworfen ist. Im übrigen wird
das Verfahren in dieser zweiten Ausführungsform genau wie
in der ersten Ausführungsform durchgeführt mit lediglich
geringfügigen Änderungen, die erforderlich sind, um diesen
geringen Unterschied in der Form der Vorrichtung anzupassen
Figur 6 entspricht weitgehend einem Schritt, der unmittelbar vor dem Ende des in Figur 2 dargestellten Schrittes
liegt, nämlich der Anwendung von V zur Aufblähung des Beutels, nachdem er verschlossen, jedoch nicht versiegelt wurde.
Zu diesem Zweck wurde der V anzeigende Pfeil in Figur 6 gestrichelt gezeichnet, d.h. V ist zu diesem Zeitpunkt
noch nicht aktiv.
In dieser zweiten Ausführungsform sind ebenfalls Montageeinrichtungen
18 A vorgesehen, so daß auch bei dieser erfindungsgemäßen
Vorrichtung die Schalen ausgetauscht werden können. Der Hauptunterschied im Aufbau besteht in den
oberen und unteren Schalen 14A und 16A, die mit Öffnungen 2OA versehen sind. Dadurch ist diese Zweikammer-Vorrichtung
für die Zwecke der Erfindung wirtschaftlicher abzuändern, weil die Schalen von einfacherer Konstruktion sind, d.h.
- 26 -
sie sind einwandig im Unterschied zu dem doppelwandigen Schalenaufbau, der in der ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform
erforderlich ist, wie aus den Figuren 1 bis 4 ersichtlich ist. Die zweite Ausführungsform gebraucht ebenso
wie die erste Ausführungsform ein Gestell 28 A, womit auch
die gleichen Vorteile erreicht werden.
Unter dem Ausdruck "Schale" werden in der vorliegenden Erfindung die verschiedenen Größen und Formen solcher Einrichtungen
verstanden, die für den erfindungsgemäßen Zweck geeignet sind. Die Bedeutung dieses Wortes ist also nicht
auf flache Vorrichtungen begrenzt.
sy/do
15
15
Claims (27)
1.} Verfahren zum Vakuumverpacken von Waren in wärmeschrumpf
baren Beuteln, gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensstufen:
(1) Aufblähen des Beutels außen um die Waren herum durch Erzeugen eines Druckunterschiedes zwischen
der Außen-"und Innenseite des Beutels;
(2) Verwendung dieses Druckunterschiedes, um den Beutel in dem aufgeblähten Zustand zu halten und mit einer
Heizvorrichtung in Kontakt zu halten;
2
^ φ
V ft··» ♦···
(3) Erwärmen des Beutels auf seine Schrumpftemperatur,
während er mit der Heizvorrichtung in Kontakt gehalten wird;
(4) Evakuieren des Beutels rund um die darin befindliche Ware;
(5) Verschließen und Versiegeln des Beutels.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckunterschied, durch den der Beutel im aufgeblasenen
Zustand gehalten wird, so gesteuert wird, daß der Beutel zusammenfällt und in kontrollierter Weise auf
die in ihm befindliche Ware aufschrumpft.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel beim Aufblähen in Stufe (1) verschlossen,
aber nicht versiegelt wird und der Raum um den verschlossenen, unversiegelten Beutel evakuiert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stufe (2), in der der Beutel mit der Heizvorrichtung
in Kontakt gebracht wird, beheizte Schalenelemente eingesetzt werden, die die vorher in den Beutel
eingebrachte Ware im wesentlichen umgeben, wobei diese Schalenelemente eine vorherbestimmte Größe und
Gestalt aufweisen, die an die besondere Größe und Gestalt der Ware,und der als Verpackung dienenden Beutel
angepaßt sind .
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es in einer Vakuumverpackungsmaschine durchgeführt wird
und daß in dieser Maschine Mittel vorgesehen sind, mit denen die verschiedenen beheizbaren Schalenelemente
auswechselbar montiert werden können, so daß das Verfahren für Waren und Beutel, verschiedener Größe und
Gestalt durchgeführt werden kann.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beheizbare Schalenelemente eingesetzt werden, die mit
einem Gestell versehen sind, auf dem die Ware aufliegt, wodurch die Wärmemenge, die von den beheizten
Schalenelementen auf die Ware übertragen wird, gesteuert werden kann.
7. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stufe (3), in der der aufgeblähte Beutel festgehalten
wird, Schalenelemente eingesetzt werden, die die vorher eingebeutelte Ware im wesentlichen umgeben
und die eine vorherbestimmte Größe und Gestalt aufweisen, die an die besondere Größe und Gestalt der Ware
und der als Verpackung dienenden Beutel angepaßt sind, und die eine Einrichtung enthalten, mit der der Raum
zwischen den Schalenelementen und dem Beutel evakuiert werden kann.
8. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in Stufe (4) der Beutel wieder geöffnet und das Innere
des wiedergeöffneten Beutels evakuiert wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in Stufe (4) die Evakuierung des Raumes außerhalb des
Beutels beendet wird, während die Evakuierung des Raumes innerhalb des Beutels weiter fortgesetzt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerungsstufe beendet wird, bevor Stufe (5)
durchgeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
Stufe (5) durchgeführt wird, bevor die Steuerungsstufe beendet ist.
12. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren durch und in einer Vakuumverpackungsmaschine durchgeführt wird und daß es außerdem eine
weitere Stufe (6) umfaßt, in der der um den verschlossenen und versiegelten Beutel befindliche Außenraum
bis auf Atmosphärendruck belüftet wird, wodurch ein zusätzliches endgültiges Zusammenfallen des Beutels auf
die Ware infolge der im Inneren des verschlossenen und
versiegelten Beutels vorliegenden Evakuierung erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließen und Versiegeln des Beutels in Stufe
(5) die Verwendung von Mitteln zur Befestigung des Beutelverschlusses umfaßt.
14. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschließen und Versiegeln des Beutels in Stufe
(5) die Verwendung von Mitteln zum Heißsiegeln des Beutelverschlusses umfaßt.
15. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren durch und in einer Vakuumverpackungsmaschine
durchgeführt wird, die eine einzige Kammer und doppelwandige Vakuumschalenelemente in der Kammer aufweist
.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß es mit Schalenelementen durchgeführt wird, die mit
Heizvorrichtungen ausgerüstet sind, die den damit in Kontakt stehenden Beutel erwärmen.
17. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verfahren durch und in einer Vakuumverpackungs-
maschine durchgeführt wird, die zwei getrennte Vakuumkammern aufweist, wobei die erste Kammer zur Aufnahme
der Ware und des größten Teils des Beutels und die zweite Kammer zur Aufnahme der Beutelöffnung dient und
wobei sich in der ersten Kammer perforierte Schalenelemente zur Aufnahme der eingebeutelten Ware befinden.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
Schalenelemente eingesetzt werden, die mit Heizvorrichtungen ausgerüstet sind, die den damit in Kontakt
stehenden Beutel erwärmen.
19. Vorrichtung zum Vakuumverpacken von Waren in wärmeschrumpf baren Beuteln, gekennzeichnet durch ein oder
mehrere Vakuumkammern, die aus einer oberen (10) und einer unteren Hälfte (12) bestehen, beheizbare Schalenelemente
(14) und (16) in den Kammern zur Aufnahme der vorher in Beutel (B) eingelegten Ware (T), Einrichtungen
(30) zum Aufblähen des Beutels außen um die Ware (T) herum, so daß der Beutel (B) mit den beheizbaren
Schalenelementen (14) und (16) in Kontakt tritt, Einrichtungen (20,22,24) zur Erzielung eines Druckunterschiedes,
mit dem der Beutel im aufgeblähten Zustand und in Kontakt mit den Heizvorrichtungen (32,34) gehalten
wird, Einrichtungen (26) zur Evakuierung des Innen-
raums des Beutels (B) rund um die darin befindliche
Ware (T), Mittel zur Steuerung der Evakuierungseinrichtungen,
der Heizvorrichtungen und des Druckunterschiedes zur Aufrechterhaltung des aufgeblähten Zustandes
des Beutels, so daß das Zusammenfallen und Aufschrumpfen
des Beutels auf die in dem Beutel befindliche Ware in kontrollierter Weise durchgeführt werden
kann, sowie Einrichtungen (30a, 30b) zum Verschließen und Versiegeln des Beutels.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die beheizbaren Schalenelemente (14) und (16) die
vorher eingebeutelte Ware im wesentlichen umgeben und eine vorherbestimmte Größe und Gestalt aufweisen, die
an die besondere Größe und Gestalt der Waren (T) und der als Verpackung dienenden Beutel (B) angepaßt
sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen (18) aufweist, mit denen die verschiedenen
beheizbaren Schalenelemente (14) und (16) auswechselbar montiert werden können, so daß sie an Waren
und Beutel verschiedener Größe und Gestalt angepaßt werden können.
22. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Schalenelement (16) mit einem Gestell (28) versehen
ist, auf dem der Beutel (B) mit der Ware (T) aufliegt, wodurch die Wärmemenge, die von den beheizten
Schalenelementen (14) und (16) auf den Beutel mit der Ware übertragen wird, gesteuert werden kann.
23. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die beheizten Schalenelemente (14) und (16) die vorher eingebeutelte Ware im wesentlichen umgeben und
eine vorher bestimmte Größe und Gestalt aufweisen, die 'an die besondere Größe und Gestalt der Ware (T) und
des als Verpackung dienenden Beutels (B) angepaßt sind, und daß die Schalenelemente Einrichtungen
(20,22,24) aufweisen, die eine Evakuierung des Raumes zwischen den Schalenelementen (14) und (16) und dem
Beutel (B) ermöglichen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (30a,30b) zum Verschließen und
Versiegeln des Beutels Vorrichtungen zur Befestigung des Beutelverschlusses umfassen.
^Z^-y OJ J
25. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (30a,30b) zum Verschließen und
Versiegeln des Beutels Vorrichtungen zur Heißsiegelung des Beutelverschlusses umfassen.
26. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuumverpackungsmaschine eine einzige Kammer
aufweist und daß sich in der Kammer doppelwandige Vakuumschalenelemente (14,16) montiert befinden.
27. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Vakuumverpackungsmaschine (40) zwei getrennte
Vakuumkammern aufweist, wobei die erste Kammer zur Aufnahme der Ware (T) und des größten Teils des Beutels
(B) und die zweite zur Aufnahme der Beutelöffnung bestimmt ist und wobei als Schalenelemente (14A,16A) perforierte
Schalenelemente (20A) in der ersten Kammer zur Aufnahme der eingebeutelten Ware (T) vorgesehen
sind.
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