DE3601880A1 - Transportables kabinentauchfahrzeug - Google Patents
Transportables kabinentauchfahrzeugInfo
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Description
Das Ziel der Erfindung besteht darin, einerseits eine an
wendungstechnische Lücke zu schließen, andererseits einer
bestimmten Werkstoffgattung neue Anwendungsmöglichkeiten
zu erschließen.
Der gerätetechnische Aspekt hat eine Konstruktion zum Ziel,
eine Bootsgattung zu schaffen, mittels derer sowohl Über
als auch Unterwasserfahrten möglich sind. Eine solche Dop
pelfunktion erscheint sinnvoll bei Einsätzen im Bereich
des Gewässerschutzes, dem Rettungswesen, insbesondere im
Umfeld größerer Flüsse, ist nicht zuletzt aber auch beson
ders interessant für außerhalb kommerzieller Nutzanwendung
liegender Einsatzmöglichkeiten, z. B. im Bereich von Sport
und Freizeit. Motive, die Unterwasserwelt mit ihrer Flora
und Fauna zu beobachten und zu erkunden, sind so vielfäl
tiger Natur, daß sie sich erübrigen, aufgezählt zu werden.
Die bekannten Tauchapparate und Tauchboote, die ausnahms
los für extreme Wassertiefen und/oder hochwissenschaft
liche Exkursionen konzipiert sind, tragen diesen Anwen
dungsgebieten nicht Rechnung. Anwendungsspezifische Anfor
derungen bedingen neben der Technik auch optimal abgestimm
te Abmessungen und Gewichte. Gefordert ist danach ein Ge
rät mit möglichst geringem Eigengewicht und größtmöglicher
Stabilität. Herkömmliche Tauchfahrzeuge erfordern in der
Regel beträchtliche Balastmasse, um den Auftriebskräften
entsprechend entgegenzuwirken. Der daraus erkennbare Ziel
konflikt ist nur durch eine Kombination von Leichtbauweise
und neuartiger Tauchtechnik lösbar.
Erfüllt werden die gestellten Anforderungen mit einem
transportablen Kabinentauchboot, das im wesentlichen aus
einem über Wasser angeordneten, mit Motor und Lenkvorrich
tung ausgestatteten Rumpf (2) und einer für Über- und Un
terwasserzwecke geeigneten Kabine (1) besteht, die mittels
einer senkrecht zur Rumpfebene montierten Schienenführung,
bestehend aus Führungsschiene (5) und Führungsstange (4),
Rumpf (2) und Kabine (1) verbinden, wobei eine vom
Innenraum der Kabine zu bedienende Seilzugvorrichtung
(15, 16) das beliebige Ein- und Auftauchen der mit
dem Rumpf (2) starr gekoppelten, nur vertikal ein- und
ausfahrbaren Kabine (1), ermöglicht. Der als Schwimm
und Balastkörper diendende Rumpf (2) verbleibt während
des Tauchvorgangs auf der Wasseroberfläche, wobei von
entscheidender Bedeutung ist, daß die Kabine (1) die
horizontalen Bewegungen des mit den Antriebsaggregaten
und der Lenkvorrichtung ausgestatteten Rumpfes (2)
zwingend mit ausführt. Dies wird durch die Schienen
führung, bestehend aus Führungsstange (4) und Führungs
schiene (5), erreicht, die zwischen Rumpf (2), an dem
die Führungsschiene (5) befestigt ist, und Kabine (1),
an der die beiden Führungsstangen (4) befestigt sind,
eine starre Verbindung herstellt.
Um Abmessung und Gewicht der gesamten Fahrzeugeinheit
möglichst gering zu halten, muß auf entsprechenden zu
sätzlichen Balast, der die Kabine (1) zusammen mit
ihrem Eigengewicht selbsttätig in die Tiefe zieht, ver
zichtet werden. Dem entsprechend darf das Eigengewicht
der Kabine (1) ein Drittel der ihr entgegen wirkenden
Auftriebskraft nicht überschreiten. Andererseits be
dingt dieses Erfordernis ein entsprechendes Äquivälent,
indem zum Aufbau einer zusätzlichen Balastmasse der
Rumpf (2) beflutetet wird. Technisch wird dieser Vorgang
dadurch gelöst, daß der Rumpf (2) des Fahrzeugs hori
zontal über seine gesamte Ebene in zwei Kammern (3) geteilt
wird, von denen die der Wasserseite zugewandte mittels ei
nes oder mehrerer Einlässe (12), die von außerhalb
zu öffnen und verschließen sind, beflutbar gestaltet
ist. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, daß das Gesamt
gewicht des mit Wasser befluteten Rumpfes (2) das dop
pelte dessen beträgt, was der Kabine (1) beim Eintau
chen maximal an Auftriebskraft entgegenwirkt.
Dieser Lösungsvorschlag hat den Vorteil, daß Balast
masse nicht zu Lasten des Gesamtgewichtes geht, was
vor allem im Falle eines Transportes von einem Gewäs
ser zu einem anderen von großer Wichtigkeit sein kann.
Die Umkehrung des herkömmlichen für Tauchkammern und
ähnlicher Körper, praktizierten Prinzips, worauf obi
ger Vorschlag hinausläuft, wird im einzelnen dadurch
bewerkstelligt, daß das Eintauchen der Kabine (1) mit
tels zweier fest mit der Kabine (1) verbundener Füh
rungsstangen (4), die in den am Rumpf (2) befestigten
Führungsschienen (5) verlaufen, erfolgt, indem die bei
den, gegenüberliegend angeordneten, mit einer Laufrol
le (6) versehenen Führungsstangen (4) als Stütze für
den einerseits am statisch verharrenden Rumpf (2) des
Fahrzeugs, andererseits an der vertikal ein- und aus
fahrbaren Kabine (1), vorzugsweise im Innenraum der
selben, befestigt ist, wodurch mittels Seilzug (15, 16)
erzeugter Kraft die Kabine (1) in die Tiefe gedrückt,
umgekehrt aber durch entsprechendes Nachlassen das
selbstständige Auftauchen der Kabine (1) bewirkt wird.
Der Seilzug (13) wird mittels einer oder mehrerer, vor
zugsweise zweier, parallel zu den Führungsstangen (4)
verlaufender, mit der Kabine (1) wasserdicht verbun
dener und über die Wasseroberfläche hinausragender
Spiralschläuche (7) oder entsprechender Rohrverbindun
gen in den Innenraum der Kabine (1) geführt. Diese Ver
bindung zur Außenwelt ist gleichzeitig für die Aufrecht
erhaltung des Luftaustausches in der Kabine (1) vor
gesehen. Führungsstangen (4) und Spiralschläuche (7)
sind so aneinandergekoppelt, daß sie im Falle eines
Transportes auf der Straße gekippt oder leicht demon
tiert werden können. Es bietet sich dafür auch ein aus
Einzelrohren zusammenfügbares Gestänge an.
Die äußere Form des Rumpfes (2), der im wesentlichen
als Flachkörper, ähnlich einem Floß, ausgebildet ist,
weist in seinem Zentrum einen in etwa den äußeren Ab
messungen der Kabine (1) entsprechenden Ausschnitt (9)
auf. An den Seitenwänden dieses Auschnittes sind je
weils gegenüberliegend die beiden Führungsschienen (5)
in denen die an der Kabine (1) befestigten Führungs
stangen (4) geführt werden, angeordnet, wie in Fig. 3
beispielhaft gezeigt wird.
Eine wesentliche Kennzeichnung des der Erfindung zu
grundeliegenden Kabinentauchfahrzeugs besteht darin,
daß Fahrzeug mitsamt der Kabine (1) mittels der im
Innenraum der Kabine angeordneten Bedienungselemente
gesteuert und gelenkt wird; dies sowohl bei Über
als auch bei Unterwasserfahrt. Voraussetzung dafür ist
die bereits angesprochene Schienenführung, die Rumpf
(2) und Kabine (1) horizontal starr verbindet. Die
neuartige Kabinentauchtechnik gestattet bzw. erfor
dert den Einsatz leichter Werkstoffe und/oder die An
wendung von Leichtbautechniken.
Dementsprechend bestehen Kabine (1) und Rumpf (2)
aus dünnwandigem Stahl- oder Edelstahlblech mit einer
max. Wandstärke von 2 mm, das den beiden Körpern durch
bzw. mittels seiner zweckdienlich gestalteten Form
und Konstruktion im wesentlichen auch die nötige Stei
figkeit und Festigkeit verleiht. Alternativ wird vor
geschlagen, das Fahrzeug teilweise oder ganz aus Kunst
stoff zu fertigen. Gedacht ist dabei insbesondere an
sandwich-artig verarbeitete Kunstharze mit Gewebeein
lage.
Diese werkstoffmäßigen Voraussetzungen erlauben zudem
die Bildung von Luftkammern (17), welche die als Be
flutungsraum ausgebildete Kammer (3) längs- und breit
seitig umschließen. Die Luftkammern (17) dienen vor
wiegend der Stabilisierung des Fahrzeugs, des Rumpfes
(2) im Wasser.
Ergänzend zu dem auf den vorhergehenden Seiten darge
legten Sachverhalt sei noch erwähnt, daß an Stelle ei
ner manuell betriebenen, im Innenraum der Kabine (1)
angeordneten Seilwinde, eine elektrische batteriebe
triebene Seilwinde, die mittels eines im Innenraum der
Kabine (1) befindlichen Schalters ein- und ausgeschal
tet werden kann, Verwendung finden kann. Die Anordnung
des elektrischen Seilzugs erfolgt analog in dem Sinne,
daß im Ergebnis die gleiche Funktion erfüllt wird, wie
sie vorangehend bereits beschrieben wurde. Die Sicher
stellung der Funktion ist dabei durch verschiedene
Anordnungsmöglichkeiten des Seilzugs gewährleistbar.
Es erübrigt sich, diesen Punkt weiter zu vertiefen,
da augenscheinlich.
Die Erfindung ist beispielhaft dargestellt in Figur
1 als Seitenansicht. Einen heckseitigen Querschnitt
zeigt Fig. 2, während Fig. 3 das Kabinentauchfahr
zeug als mögliche Variante in Draufsicht darstellt.
Das in Fig. 1-3 dargestellte Beispiel eines trans
portablen Kabinentauchfahrzeugs weist ein Format von
insgesamt ca. 450×220 cm auf, wobei die Rumpfhöhe
ca. 60 cm beträgt. Die Führungsstangen (4), welche
auch die maximal mögliche Tauchtiefe der Kabine (1)
bestimmen, haben eine Länge von ca. 300-500 cm.
Diese Wassertiefe entspricht in etwa den natürlichen
Lichtverhältnissen unter Wasser. Das der Erfindung
zugrundeliegende Kabinentauchfahrzeug ist im wesent
lichen für diese Verhältnisse konzipiert.
Die 1-2-Mann-Kabine weist eine Grundfläche von ca.
130×90 cm auf und bietet eine Sitzhöhe von ca. 110 cm.
Die Sichtfront verjüngt sich dabei von 130 auf
60 cm, von unten nach oben. Der verriegelbare Ein
stieg (8) der Kabine (1) befindet sich im Kopfteil
der Kabine. Die Vorder- und Teile der Seitenfront sind
transparent gestaltet.
Fig. 4 zeigt die Kabine (1) allein im Querschnitt von
der Seite (a) und in Draufsicht (b).
Verschlossen wird der Einstieg (8) mittels eines Deckels
18 entsprechend Fig. 5. Wie diese Darstellung zeigt,
ist der äußere Rand mit einer Kerbe oder Rille ver
sehen, in die ein Dichtring (19) eingelegt werden kann.
Das Gegenstück dazu bildet ein überstehender Rand (20)
am Einstieg (8), der in Durchmesser und Randstärke so
bemessen ist, daß Dichtring (19) und Rand (20) über
einstimmen.
Der durch das Eigengewicht des Deckels (18) wirksame
Druck auf den Dichtring (19) muß dabei deutlich höher
sein als der auf den Dichtring (19) maximal wirkende
Wasserdruck. Das Gewicht des Deckels (18) ist dement
sprechend zu wählen. Es bedarf in diesem Fall keiner
mechanischen Verriegelung.
Fig. 6 zeigt schematisch die Anordnung der elektri
schen Seilzugvorrichtung. Um den Tauchvorgang mit ei
ner einzigen Seilwinde mit Elektroantrieb (16 a) vor
nehmen zu können, werden Seilwinde (16 a) und Seil (13 a)
so am Rumpf (2) verankert, daß die Führungsstangen (4)
mit den daran befestigten Laufrollen (6) dazwischen
liegen. Der Tauchvorgang erfolgt einfach durch Straf
fung des Seiles.
Anstelle der Schienenführung, bestehend aus den beiden
Führungsschienen (5), wie in Fig. 2 verdeutlicht,
kann eine Rollenführung entsprechend Fig. 7 vorgese
hen werden. In diesem Fall laufen die Führungsstangen
(4) zwischen jeweils zwei innerhalb des Ausschnittes (9)
am Rumpf (2) befestigter Rollen (21) aus Metall,
Kunststoff oder Hartgummi. Die Rollenführung verhin
dert ein mögliches Verkanten der Führungsstangen (4).
Fig. 8 stellt das Kabinentauchfahrzeug mit als Auf
triebskörper ausgebildeten Auslegern dar, die längs
seits am Rumpf (2) flexibel angeordnet sind. Die Ausleger (22)
sind mittels eines Führungssystems (23) bei Bedarf mehr
oder weniger weit auslegbar.
Claims (18)
1. Das Kabinentauchfahrzeug ist dadurch gekennzeichnet,
daß es einem über Wasser angeordneten, mit Motor (10)
und Lenkvorrichtung ausgestattetem Rumpf (2) und einer
für Über- und Unterwasserzwecke geeigneten Kabine (1)
besteht, die mittels einer senkrecht zur Rumpfebene
montierten Schienenführung, bestehend aus Führungs
schiene (5) und Führungsstange (4), Rumpf (2) und Ka
bine (1) verbinden, wobei eine vom Innenraum der Ka
bine (1) zu bedienende Seilzugvorrichtung (15, 16) das
beliebige Ein- und Auftauchen der mit dem Rumpf starr
gekoppelten, nur vertikal ein- und ausfahrbaren Kabine
(1), ermöglicht.
2. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Rumpf (2) des Fahrzeugs horizontal
über seine gesamte Ebene in zwei Kammern (3), von de
nen die der Wasserseite zugewandte mittels einer oder
mehrerer Einlässe (12), die von außerhalb zu öffnen und ver
schließen sind, zum Aufbau einer zusätzlichen Balast
masse beflutbar gestaltet ist.
3. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Eigengewicht der Kabine (1) weniger
als ein Drittel der ihr entgegenwirkenden Auftriebs
kraft beträgt.
4. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gesamtgewicht des mit Wasser beflute
ten Rumpfes (2) das doppelte dessen beträgt, was der
Kabine (1) beim Eintauchen an Auftriebskraft entgegen
wirkt.
5. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Eintauchen der Kabine (1) mittels
zweier fest mit der Kabine (1) verbundener Führungs
stangen (4), die in den am Rumpf (2) befestigten Füh
rungsschienen (5) verlaufen, erfolgt, indem die bei
den, gegenüberliegend angeordneten, mit einer Lauf
rolle (6) versehenen Führungsstangen (4) als Stütze
für den einerseits am statisch verharrenden Rumpf (2)
des Fahrzeugs, andererseits an der vertikal ein- und
ausfahrbaren Kabine (1), vorzugsweise im Innenraum
derselben, befestigt ist, wodurch mittels Seilzug (15,
16) erzeugter Kraft die Kabine (1) in die Tiefe ge
drückt, umgekehrt aber durch entsprechendes Nachlassen
das selbständige Auftauchen der Kabine (1) bewirkt
wird.
6. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Rumpf (2) einen in etwa dem Grund
riß der Kabine (1) entsprechenden Ausschnitt (9), in
nerhalb dem die Kabine (1) angeordnet ist, aufweist.
7. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Seilzug (13) mittels einer oder
mehrerer, vorzugsweise zweier, parallel zu den Führungs
stangen (4) verlaufender, mit der Kabine (1) wasserdicht
verbundener und über die Wasseroberfläche hinausragen
der Spiralschläuche (7) in den Innenraum der Kabine (1)
geführt wird, wobei dieselben oder derselbe für die
Aufrechterhaltung des Luftaustausches in der Kabine
vorgesehen sind bzw. ist.
8. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungsstangen (4) kippbar und/
oder als aus Eizelrohren zusammenfügbares Gestänge
gestaltet sind.
9. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der mit allen Antriebs- und Lenkvor
richtungen (10) ausgestattete Rumpf (2) mittels der
im Innenraum der Kabine (1) befindlichen Bedienungs
elemente sowohl über als auch unter Wasser von der
Kabine (1) aus gesteuert wird.
10. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Rumpf (2) aus dünnwandigem
Stahl- oder Edelstahlblech mit einer maximalen Wand
stärke von 2 mm besteht, das dem Rumpf (2) durch
eine zweckdienliche Ausformung im wesentlichen seine
Steiffigkeit und Festigkeit verleiht.
11. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß Kabine (1) und Rumpf (2) ganz
oder teilweise aus Kunststoff, vorzugsweise aus
sandwich-artig verarbeiteten Kunstharzen mit Gewe
beeinlage, besteht.
12. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß Kammer (3) längs- und breitsei
tig von Luftkammern (17) umschlossen sind.
13. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seilzugvorrichtung aus einer
elektrischen Seilwinde besteht, die funktionsgemäß
beliebig angeordnet werden kann.
14. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die elektrische Seilwinde (16 a)
und das Seil (13 a) so am Rumpf (2) verankert sind,
daß die beiden Führungsstangen (4) zwischen diesen
Fixpunkten zu liegen kommt.
15. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsstangen (4) zwi
schen jeweils zwei innerhalb des Ausschnittes (9)
am Rumpf (2) angeordneter Rollen (21) aus Metell,
Kunststoff oder Hartgummi geführt werden.
16. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Rumpf (2) mit als Auftriebskörper
ausgebildeten, flexibel gestalteten Auslegern (22)
ausgerüstet ist.
17. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 1-16, dadurch ge
kennzeichnet, daß Einstieg (8) mittels eines Deckels
(18) verschlossen wird, dessen Eigengewicht die Dich
tigkeit unter Wasser gewährleistet.
18. Kabinentauchfahrzeug nach Anspruch 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Deckel (18) eine Rille auf
weist, welche mit Dichtring (19) ausgelegt ist.
Priority Applications (2)
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| DE8601572U DE8601572U1 (de) | 1986-01-23 | 1986-01-23 | Transportables Kabinentauchfahrzeug |
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| Date | Code | Title | Description |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |