DE3873265T2 - Leicht zu oeffnender behaelter mit abgedichtetem verschluss. - Google Patents
Leicht zu oeffnender behaelter mit abgedichtetem verschluss.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft leicht zu öffnende Behälter gemäß den Ansprüchen 1 und 4. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf einen leicht zu öffnenden Behälter, dessen Abschälfestigkeit in einer Richtung von seiner Mitte aus groß genug ist, um einer Zunahme des Innendrucks durch Sterilisieren, zum Beispiel durch Behandeln in einer Retorte oder Kochen, oder einem Stoß durch Fallen zu widerstehen, und der von seiner Außenseite her von Hand genau und gleichmäßig geöffnet werden kann.
- Bisher wurden heiß versiegelte Verpackungsmaterialen in größerem Umfang auf vielen Gebieten eingesetzt, beispielsweise bei der Nahrungsmittelverpackung. Insbesondere solche Materialien, die an der heißgesiegelten Grenzfläche abgeschält werden können, haben als leicht zu öffnende oder abschälbare heißgesiegelte Verschlüsse große Verbreitung gefunden.
- Bei einem abschälbaren Behälter stehen die Siegeleigenschaften und die Öffnungseigenschaften in einer gegensätzlichen Beziehung zueinander. Wenn die Siegeleigenschaften derart sind, daß sie während der Zeit der Sterilisierung in einer Retorte dem zunehmenden Innendruck widerstehen, sind die Öffnungseigenschaften verschlechtert. Beispielsweise sollen in Japan heißgesiegelte Verpackungen, die in einer Retorte behandelte Waren enthalten, an den heißgesiegelten Teilen eine Siegelfestigkeit von mindestens 2,3 kg/15 mm Breite aufweisen. Wenn die Siegelfestigkeit zwischen einem Behälterkörper und einem Verschluß diesen Wert erreicht, ist ein Abschälen von Hand an der heißgesiegelten Grenzfläche zwischen den beiden Komponenten schwierig.
- Zur Lösung dieses Problems wurde in Plastics, Band 38, Nr. 5, Seite 65 (1987) bereits ein heißgesiegelter Behälter vorgeschlagen, dessen gesamte Innenoberfläche mit einer heißsiegelbaren Materialschicht versehen ist. Die Schicht des Innenmaterials und eine davon nach innen angeordnete Schicht werden zum leichten Abschälen versiegelt, die Innenmaterialschicht und ein Verschluß werden dicht versiegelt, und eine Kerblinie zum Aufschneiden der Innenoberflächenschicht ist an einer Stelle vorgesehen, die sich weiter zur Mitte hin befindet als der Heißsiegelbereich. Dadurch wird das Öffnen von außen leicht und die Heißsiegelfestigkeit von der Mitte nach außen wird bei 2,3 kg/15 mm oder mehr gehalten.
- Der obengenannte leicht zu öffnende heißgesiegelte Behälter hat insoweit sehr gute Eigenschaften, als sich die Verpackung leicht öffnen läßt und die Siegelfestigkeit bei 2,3 kg/15 mm oder mehr gehalten wird. Aber der Aufbau oder die Herstellung des Behälters ist begrenzt, weil beispielsweise an dem Behälter eine Kerblinie ausgebildet werden muß. Weiterhin ist für die Bildung einer in das Innere des Heißsiegel-Umfangsabschnitts gerichteten Kerblinie das Material, aus dem der Behälter hergestellt ist, beschränkt. Beispielsweise ist ein laminierter Behälter, der eine Zwischenschicht aus einer Metallfolie, zum Beispiel einer Stahlfolie, aufweist, wegen der Rostbildung im Kerblinienbereich unbrauchbar. Darüber hinaus wird natürlich durch das Vorsehen der Kerblinie die Fläche des Flanschbereichs des Behälters größer; folglich nehmen die Menge des eingesetzten Behältermaterials und der Raumbedarf der Verpackung zu und das Aussehen des Behälters wird unansehnlich.
- Im allgemeinen ist es bei leicht zu öffnenden heißgesiegelten Behältern nicht der Fall, daß sie leicht geöffnet werden können, wenn in dem heißgesiegelten Bereich einfach ein leicht abschälbares Siegelmaterial vorliegt. Um das Öffnen leicht zu beginnen, ist es nötig, den Behälter so zu gestalten, daß Spannungen in einem für den Beginn der Öffnung vorgesehenen Bereich des leicht abschälbaren Siegelbereichs konzentriert werden.
- Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, einen leicht zu öffnenden versiegelten Behälter zur Verfügung zu stellen, dessen Abschälfestigkeit oder Bruchfestigkeit von seiner Mitte aus groß genug ist (zum Beispiel bei mindestens 2,3 kg/15 mm Breite), um einem Stoß durch Fallen oder der Zunahme des Innendruck durch Behandeln in einer Retorte usw. zu widerstehen, wobei die Festigkeit des Abschälens von der Behälteraußenseite bei einer Heißsiegelfestigkeit gehalten wird, die ein leichtes Öffnen erlaubt, und zu Beginn des Öffnens die Spannungen in dem leicht abschälbaren Siegelbereich konzentriert werden, um ein genaues und gleichmäßiges Öffnen von Hand zu erlauben.
- Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung des leicht zu öffnenden versiegelten Behälters, bei dem vorgenannte Anisotropie der Abschälfestigkeit erreicht wird, ohne an dem Behälter oder an seinem Verschluß eine Kerblinie auszubilden.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird ein leicht zu öffnender versiegelter Behälter zur Verfügung gestellt, der aus einer Mehrzahl von Behälterelementen zusammengesetzt ist, deren einander gegenüberliegende Teile durch Heißsiegeln miteinander verbunden sind, worin
- mindestens ein für den Beginn des Öffnens vorgesehener Teil des versiegelten Bereichs eine Laminatstruktur darstellt, die aus einer Mehrzahl von Behälterelementen und einem dazwischen eingesetzten Zwischenmaterial besteht,
- das Zwischenmaterial und eines der Behälterelemente fest miteinander versiegelt sind,
- das Zwischenmaterial und ein anderes der Behälterelemente leicht abschälbar miteinander verbunden sind,
- die Innenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs weiter zur Mitte des Behälters hin angeordnet ist als die Innenkante des festversiegelten Bereichs und
- an einer Stelle, an der das Öffnen beginnt, die Außenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs weiter zur Mitte des Behälters hin angeordnet ist als die Außenkante des fest versiegelten Bereichs.
- Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung wird ein leicht zu öffnender versiegelter Behälter zur Verfügung gestellt, der aus einem becherförmigen Behälterkörper mit einem Heißsiegelflansch und einem Verschluß, die durch Heißsiegeln miteinander verbunden werden, besteht, wobei
- mindestens ein Teil des versiegelten Bereichs, an dem das Öffnen beginnt, ein Zwischenmaterial aufweist, das so eingesetzt ist, daß es von einem flachen Heißsiegelbereich des Flansches nach außen vorsteht,
- das Zwischenmaterial und der Flansch leicht abschälbar versiegelt sind,
- daß Zwischenmaterial und der Verschluß fest versiegelt sind,
- die Innenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs weiter im Innern des Behälters angeordnet ist als die Innenkante des festversiegelten Bereichs und
- an einer Stelle, an der das Öffnen beginnt, die Außenkante des fest versiegelten Bereichs weiter nach außen angeordnet ist als der flache Heißsiegelbereich des Flansches.
- Die Fig. 1, 4, 5 und 10 sind Querschnitte, die ein Beispiel des leicht zu öffnenden versiegelten Behälters dieser Erfindung zeigen;
- Fig. 2 und 6 sind Querschnitte, die den Zustand zeigen, in dem eine Abschälkraft auf einen versiegelten Bereich des leicht zu öffnenden versiegelten Behälters der Erfindung von seiner Innenseite aus einwirkt;
- Fig. 3 und 7 sind Querschnitte, die den Zustand zeigen, in dem eine Abschälkraft auf eine für den Beginn des Öffnens vorgesehene Stelle des leicht zu öffnenden versiegelten Behälters der Erfindung von seiner Außenseite her einwirkt;
- Fig. 8, 9 und 12 sind Querschnitte wesentlicher Teile, die ein Anwendungsbeispiel eines Zwischenmaterials zeigen;
- Fig. 11 stellt Querschnitte zur Erläuterung der örtlichen Beziehung zwischen einem leicht abschälbaren Siegelbereich und einem fest versiegelten Bereich bei den versiegelten Behältern des Beispiels 7 und der Vergleichsbeispiele 1 und 2 dar; und
- Fig. 13 ist eine perspektivische Darstellung, die den Zustand erläutert, in dem ein Zwischenmaterial nur auf den Teil aufgebracht ist, an dem das Öffnen beginnt.
- In Fig. 1, die ein Beispiel eines Behälters entsprechend der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt, ist der Behälter aus einem Behälterkörper 2 mit einem Heißsiegelflansch 1 und einem Verschluß 3 hergestellt. Zwischen dem Flansch 1 und dem Verschluß 3 ist ein Zwischenmaterial 4 vorgesehen. In der speziellen Ausführungsform, die in Fig. 1 gezeigt wird, ist eine feste Versiegelung 7 zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem Verschluß 3 ausgebildet, während eine leicht abschälbare Versiegelung 8 zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem Flansch 1 hergestellt wurde.
- Die Innenkante 9 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 ist mehr zur Mitte des Behälters hin angeordnet als die Innenkante 10 des fest versiegelten Bereichs 7, und an dem Teil 11, wo das Öffnen beginnt, ist die Außenkante 12 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 weiter zur Mitte hin angeordnet als die Außenkante 13 des fest versiegelten Bereichs 7.
- In Fig. 2, die den Zustand zeigt, bei dem eine Abschälkraft von innen auf den versiegelten Bereich einwirkt, steht die Innenkante 14 des Zwischenmaterials 4 in engem Kontakt mit dem Flansch 1 und die Innenkante 9 der leicht abschälbaren Versiegelung 8 ist mehr zur Mitte hin angeordnet als die Innenkante 10 des fest versiegelten Bereichs 7. Dementsprechend wirkt die Abschäl- oder Bruchkraft P von der Innenseite auf den fest versiegelten Bereich 7, und eine hohe Abschäl- oder Bruchfestigkeit von beispielsweise mindestens 2,3 kg/15 mm Breite kann erreicht werden.
- Wenn andererseits gemäß Fig. 3, die den Zustand zeigt, in dem eine Abschälkraft von außen auf den Teil 11 des versiegelten Bereichs, wo das Öffnen beginnt, einwirkt, der Endabschnitt 15 des Verschlusses 3 festgehalten und nach oben gezogen wird, wirkt die Abschälkraft P' auf den leicht abschälbaren Siegelbereich 8, da die Außenkante 12 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 weiter zur Mitte hin angeordnet ist als die Außenkante 13 des fest versiegelten Bereichs 7. Die Abschälfestigkeit wird beispielsweise weniger als 2 kg/15 mm, und der Verschluß kann leicht von Hand abgeschält und geöffnet werden.
- Bei der in Fig. 1 gezeigten Heißsiegelstruktur wird das Zwischenmaterial 4 nach dem Öffnen auf dem Verschluß zurückgelassen, und der Flanschbereich 1 zeigt ein sauberes Aussehen. Wie jedoch in Fig. 4 dargestellt ist, können der festversiegelte Bereich 7 und der leicht abschälbare Siegelbereich 8 umgekehrt sein, so daß das Zwischenmaterial 4 nach dem Öffnen auf der Becherseite zurückbleiben kann.
- In Fig. 5, die ein Beispiel eines Behälters der zweiten Ausführungsform dieser Erfindung darstellt, besteht der Behälter aus einem Behälterkörper 2 mit einem Heißsiegelflansch 1 und einem Verschluß 3. Zwischen dem Flansch 1 und dem Verschluß 3 wird durch Heißsiegeln eine Siegelverbindung erzeugt. Bei der vorliegenden Erfindung wird das Zwischenmaterial 4 so eingesetzt, daß es mindestens an einem Teil des versiegelten Bereichs, an dem das Öffnen beginnt, einer speziellen örtlichen Beziehung entspricht. Insbesondere weist der Flansch 1 einen flachen Heißsiegelbereich 5 auf und das Zwischenmaterial 4 wird derart eingesetzt, daß es von der Umfangskante 6 des flachen Heißsiegelbereichs 5 nach außen vorsteht.
- In dem in Fig. 5 gezeigten speziellen Beispiel ist zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem Verschluß 3 eine feste Versiegelung 7 ausgebildet, während zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem flachen Siegelbereich 5 des Flansches eine leicht abschälbare Versiegelung 8 hergestellt wurde.
- Die Innenkante 9 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 ist weiter im Inneren des Behälters angeordnet als die Innenkante 10 des festversiegelten Bereichs 7, und an dem Teil 11, wo das Öffnen beginnt, ist die Außenkante 12 des leicht zu öffnenden Siegelbereichs 8 weiter zur Innenseite des Behälters hin angeordnet als die Außenkante 13 des fest versiegelten Bereichs 7.
- In Fig. 6, die den Zustand zeigt, in dem eine Abschälkraft von der Innenseite auf den versiegelten Bereich einwirkt, steht die Innenkante 14 des Zwischenmaterials 4 in engem Kontakt mit dem Flansch 1 oder mit dem Behälter jenseits des Flansches 1. Darüber hinaus ist die Innenkante 9 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 weiter zur Innenseite des Behälters hin angeordnet als die Innenkante 10 des fest versiegelten Bereichs 7. Daher wirkt die Abschäl- oder Bruchkraft P von der Innenseite auf den fest versiegelten Bereich 7, und es kann eine hohe Abschäl- oder Bruchkraft von beispielsweise über 2,3 kg/15 mm Breite erreicht werden. Wenn andererseits in Fig. 7, die den Zustand zeigt, in dem eine Abschälkraft P' von außen auf die Stelle des versiegelten Bereichs einwirkt, an der das Öffnen beginnt, der Endabschnitt 15 des Verschlusses 3 festgehalten und nach oben gezogen wird, wird der Endabschnitt des Zwischenmaterials 4 zusammen mit dem Verschluß hochgehoben, weil das Zwischenmaterial 4 von dem flachen Bereich des Flansches nach außen vorsteht, und die Außenkante 13 des fest versiegelten Bereichs 7, der zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem Verschluß 3 gebildet worden ist, befindet sich außerhalb der Außenkante 12 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8. Als Ergebnis hiervon wird die Abschälkraft P' an der Außenkante 12 des leicht abschälbaren Siegelbereichs 8 konzentriert und erlaubt ein genaues und gleichmäßiges Beginnen des Öffnens von Hand, wobei die Abschälfestigkeit von außen in einem Bereich einer Siegelfestigkeit für leichtes Abschälen von weniger als 2 kg/15 mm Breite gehalten werden kann.
- In der in der Fig. 5 gezeigten Heißsiegelstruktur bildet der ganze Flansch 1 den flachen Heißsiegelbereich 5, und das Zwischenmaterial 4 ist derart angeordnet, daß es von der Umfangskante 6 des flachen Bereichs 5 aus nach außen vorsteht. Wie aber in Fig. 8 gezeigt ist, kann die gleiche Funktion durch Ausbilden des Flansches 1 mit dem flachen Heißsiegelbereich 5 und einem sich am Umfang erstreckenden Bereich 16 erreicht werden, der von dem flachen Bereich nach außen und über eine Stufe 15 nach unten gerichtet ist sowie keine Heißsiegelung zwischen dem Zwischenmaterial 4 und dem sich am Umfang erstreckenden Abschnitt 16 ergibt.
- Bei den Behältern dieser Erfindung gemäß der ersten und zweiten Ausführungsform kann das Zwischenmaterial 4 über den gesamten Umfang des Siegelbereichs oder nur in dem Teil 11, wo das Öffnen beginnt, eingesetzt werden. Eine Stelle, an der zum Zeitpunkt des Öffnens die Öffnungskraft am größten wird, ist dort, wo die Abschälbreite in dem versiegelten Bereich am größten wird. Im allgemeinen ist es der Teil 11, wo das Öffnen beginnt. Selbst wenn die Siegelfestigkeit zwischen dem Behälterkörper 2 und dem Verschluß 3 groß ist und beispielsweise 2,3-3 kg/15 mm Breite beträgt, kann die gleiche Wirkung wie entsprechend der vorgenannten Funktion dadurch erreicht werden, daß man das Zwischenmaterial 4 in den Teil 11, wo das Öffnen beginnt, einsetzt, die feste Versiegelung 7 an einer Seite des Zwischenmaterials 4 und die leicht abschälbare Versiegelung 8 auf der anderen Seite vorsieht sowie ihre Positionen beschränkt. Folglich wird der Maximalwert der Öffnungskraft vermindert, und das Öffnen wird leicht.
- Um an einer Seite des erfindungsgemäß eingesetzten Zwischenmaterials eine feste Versiegelung und an seiner anderen Seite einen leicht abschälbaren Siegelbereich auszubilden, werden unterschiedliche Heißsiegelfestigkeiten zwischen dem Zwischenmaterial und einem Innenoberflächenmaterial des Verschlusses oder einem Innenoberflächenmaterial des Behälters eingesetzt.
- Wenn beispielsweise das Zwischenmaterial ein Polypropylenfilm ist, entsteht dann eine feste Versiegelung, wenn die Innenoberfläche des Verschlusses oder des Behälters aus Polypropylen hergestellt ist. Wenn die Innenoberfläche des Verschlusses oder die Innenoberfläche des Behälters aus Polypropylen und einem anderen Polymer, zum Beispiel einem Gemisch aus Polypropylen mit Polyethylen, einem Ethylen- Vinylacetat-Copolymer oder einem Ethylen-Propylen-Kautschuk besteht, wird eine leicht abschälbare Versiegelung erhalten. Wenn das Zwischenmaterial eine Laminatstruktur aufweist, die aus einer Polypropylenschicht und einer Schicht des oben genannten Polymergemisches besteht sowie die Innenoberfläche des Verschlusses und die Innenoberfläche des Behälters aus Polypropylen hergestellt sind, wird auf der Seite der Polypropylenschicht eine feste Versiegelung und auf der Seite der Schicht des Polymergemisches eine leicht abschälbare Versiegelung erhalten. Diese Beispiele gelten auch für ein heißsiegelbares Harz, wie Polyethylen, Polyester und Polyamide.
- Es ist bekannt, daß ein Polyolefinfilm mit einem gewissen beschichteten Film heißsiegelbar ist. Der Polyolefinfilm ist mit einem beschichteten Film, der oxidiertes Polyethylen oder ein säuremodifiziertes Olefinharz dispergiert enthält, hervorragend heißsiegelfähig. Es ist möglich, auf der einen Seite des Polyolefinfilms eine feste Versiegelung und auf der anderen Seite eine leicht abschälbare Versiegelung auszubilden, wenn dieser beschichtete Film auf der Innenoberfläche des Verschlusses oder an der Innenoberfläche des Behälterkörpers angeordnet sowie die Menge an oxidiertem Polyethylen oder an säuremodifiziertem Olefinharz, die dispergiert ist, oder die Menge einer dritten Komponente, welche die Heißsiegelbarkeit verbessert, eingestellt wird. Dies gilt auch für Harze, die mit Anstrichmitteln, z. B. Polyester und Polyamiden, heißsiegelbar sind.
- Im mikroskopischen Bereich scheint das Abschälen in dem leicht abschälbaren Siegelbereich ein Abschälen in der Grenzfläche zwischen dem Zwischenmaterial und dem Material der Innenoberfläche des Verschlusses oder zwischen dem Zwischenmaterial und dem Material der Innenoberfläche des Behälters zu sein. Unter dem Mikroskop betrachtet ist dieses Abschälen das Ergebnis von Brucherscheinungen, z. B. das Abschälen an der Heißsiegelgrenzfläche, ein Kohäsionsbruch in der Nachbarschaft dieser Grenzfläche und eine Delamination, jeweils einzeln oder in Kombination.
- Die Positionen der Innen- und Außenkanten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und die Positionen der Innen- und Außenkanten des fest versiegelten Bereichs können durch ein gewünschtes Mittel eingestellt werden. Am einfachsten können die Positionen dieser Kanten durch Beschränken der Gestalt und der Stellung eines Heißsiegelkopfes beim Heißsiegeln der Zwischenschicht an den Verschluß oder den Behälterflansch eingestellt werden. Alternativ können die Positionen der Innen- und Außenkanten der Heißsiegelbereiche durch Aufbringen eines nichtklebenden Films, der die Innen- und Außenkanten der Heißsiegelbereiche festlegt, auf die Flanschoberfläche, die Innenoberfläche des Verschlusses oder das Zwischenmaterial durch Aufdrucken, Beschichten, Niederschlagung im Vakuum, Schweißen oder durch andere filmbildende Techniken eingestellt werden.
- Bei der zweiten Ausbildungsform dieser Erfindung wird ein Einstellen der Positionen der Außenkanten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und der Außenkanten des fest versiegelten Bereichs beim Heißsiegeln im allgemeinen dadurch unnötig, daß das Zwischenmaterial derart eingesetzt wird, daß es von dem flachen Heißsiegelbereich nach außen vorsteht. Wenn beispielsweise zuerst eine leicht abschälbare Siegelung zwischen dem Material der Innenoberfläche des Behälters und dem Zwischenmaterial und dann eine feste Siegelung zwischen dem Zwischenmaterial und dem Innenmaterial des Verschlusses hergestellt wird, kann die Außenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs manchmal abweichen und an der gleichen Stelle angeordnet sein, wie die Außenkante des fest versiegelten Bereichs, oder deren Anordnungen können vertauscht sein, in Abhängigkeit von der Art der den Verschluß oder das Zwischenmaterial bildenden Materialien des in Fig. 1 gezeigten Behälters oder in Abhängigkeit von den Heißsiegelbedingungen. Jedoch wird bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung das Heißsiegeln derart durchgeführt, daß die Außenkante des fest versiegelten Bereichs außerhalb des flachen Heißsiegelbereichs angeordnet ist. Auf diese Weise ist die Position der Außenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs nie außerhalb des flachen Heißsiegelbereichs angeordnet, selbst wenn diese Außenkante von der vorgesehenen Stellung abweicht, und die gegenseitigen Positionen der Außenkanten der Siegelbereiche in dem Teil, wo das Öffnen beginnt, sind genau eingestellt. Wenn weiterhin, wie in den Fig. 9 und 12 gezeigt wird, das Zwischenmaterial so eingesetzt wird, daß es einen Abschnitt 17 aufweist, der von dem flachen Siegelbereich 5 des Flansches nach innen vorsteht und an die Seite des Behälters heißgesiegelt wird, ergibt sich dadurch ein Vorteil, daß auch das Einstellen der Innenkante des fest versiegelten Bereichs unnötig wird.
- In der vorliegenden Erfindung kann zwischen der Abschäl- oder Bruchfestigkeit von der Mitte des Behälters aus und der Abschälfestigkeit von der Außenseite des Behälters aus ein vorgegebener Unterschied dadurch erreicht werden, daß Heißsiegelflächen mit unterschiedlichen Bindefestigkeiten, d. h. ein fest versiegelter Bereich und ein leicht abschälbarer Siegelbereich, vorgesehen werden, und zwar mit Hilfe des Zwischenmaterials und einer Beschränkung der Positionen der Innen- und Außenkanten dieser Bereiche. Weiterhin kann dieser Unterschied dadurch wunschgemäß vorher eingestellt werden, daß die verschiedenen Bedingungen, wie die Bindefestigkeiten des fest versiegelten Bereichs und des leicht abschälbaren Siegelbereichs, die gegenseitigen Positionen der Innen- und Außenkanten der Siegelbereiche sowie die Festigkeit des Zwischenmaterials in geeigneter Weise ausgewählt werden. Um gute Siegeleigenschaften und gute Öffnungseigenschaften zusammen zu erhalten, ist es beispielsweise ratsam, den Unterschied in den Bindefestigkeiten zwischen dem fest versiegelten Bereich und dem leicht abschälbaren Siegelbereich z. B. durch Einstellen der Bindefestigkeit des fest versiegelten Bereichs auf mindestens 2,5 kg/15 mm Breite, vorzugsweise auf mindestens 3 kg/15 mm Breite, sowie der Bindefestigkeit des leicht abschälbaren Siegelbereichs auf mindestens 0,2 kg/15 mm Breite, aber nicht über 2 kg/15 mm Breite, vorzugsweise auf 0,4-1,5 kg/15 mm Breite, zu vergrößern und das Ausmaß des Verschiebens der Positionen der Innen- und Außenkanten der Siegelbereiche auf mindestens 0,5 mm, vorzugsweise mindestens 1 mm, und aus praktischen Gründen auf unter 5 mm, zu begrenzen. Das Zwischenmaterial hat vorzugsweise solche Eigenschaften und eine solche Dicke, daß eine Dehnung und ein Schneiden schwierig ist.
- Der Behälterkörper und der Verschluß können aus einem bekannten Behältermaterial, z. B. aus Harzen, Metallen, Papier, Glas, Keramik oder Laminatstrukturen dieser Materialien hergestellt sein. Vorzugsweise sind mindestens die Innenoberflächen des Behälterkörpers und des Verschlusses aus einem Harz hergestellt, das mit dem Zwischenmaterial heißsiegelfähig ist. Beispielsweise können sie aus olefinischen Harzen, wie Polyethylen mit niedriger, mittlerer und hoher Dichte, isotaktischem Polypropylen, einem Propylen-Ethylen-Copolymer, einem Ethylen-Vinyl-Copolymer und olefinischen Harzen, die durch Pfropfen mit ethylenisch ungesättigten Carbonsäuren oder Anhydriden hiervon modifiziert sind, Polyamiden oder Copolyamiden mit einem relativ niedrigen Schmelz- oder Erweichungspunkt, Polyestern oder Copolyestern mit einem relativ niedrigen Schmelz- oder Erweichungspunkt und Polycarbonaten, bestehen, obwohl sie auf diese speziellen Beispiele nicht beschränkt sind. Diese Harze können mit anorganischen Füllstoffen gefüllt sein.
- Der Behälterkörper kann entweder aus diesen Harzen allein hergestellt werden, oder man kann einen laminierten Behälter, der zusätzlich eine Metallfolie, z. B. eine Aluminium-, Stahl- oder verzinnte Stahlfolie enthält, produzieren. Es kann auch ein bekannter Metallbehälter sein, der durch Aufbringen einer bekannten Harzbeschichtung, z. B. einer Beschichtung aus einem wärmehärtenden Harz oder einem thermoplastischen Harz, auf einem solchen Material hergestellt worden ist.
- Der Verschluß kann aus einem Substrat bestehen, z. B. aus einer Metallfolie, wie einer Aluminium-, Zinn-, Stahl- oder verzinnten Stahlfolie, einem hochwirksamen Harzfilm als Sauerstoffsperre, z. B. einem Film eines Ethylen-Vinylalkohol- Copolymers, eines Vinylidenchloridharzes oder eines Nylonharzes, einem thermoplastischen Harzfilm, wie z. B. einem biaxial gereckten Polyethylen-Terephthalat-Film, einem biaxial gereckten Nylonfilm oder einem Polycarbonatfilm, verschiedenen Arten von Papier oder einem Laminat aus diesen Materialien, wobei die vorgenannte heißsiegelbare Harzschicht als Material der Innenoberfläche auf das Substrat auflaminiert ist.
- Das Zwischenmaterial kann ein Film sein, der aus mindestens einer Schicht des oben genannten heißsiegelbaren Harzes besteht, und soll eine solche Dicke aufweisen, daß er mindestens den Kräften widersteht, die beim Öffnen, Behandeln in einer Retorte und durch den Schlag beim Herabfallen erzeugt werden. Vorzugsweise hat er im allgemeinen eine Dicke von 15 bis 1000 um, insbesondere von 30 bis 100 um, obwohl die Dicke von der Art des Zwischenmaterials abhängt.
- Das Zwischenmaterial kann nach irgendeiner gewünschten Methode hergestellt werden. Wenn es als einzelne Schicht hergestellt wird, kann es auch durch ein Spritzverfahren oder ein Formpreßverfahren produziert werden. Im Hinblick auf eine unterschiedliche Einstellung der Dicke wird ein Gießverfahren oder ein Aufblasverfahren bevorzugt. Wenn das Zwischenmaterial aus einer Mehrzahl von Schichten besteht, können ein Coextrudierverfahren unter Einsatz einer Mehrschichtendüse, ein Verfahren, bei dem eine gewünschte Schicht durch Extrusionsbeschichten auf ein vorgeformtes Substrat aufgebracht wird, ein Verfahren zum Heißlaminieren von Substraten oder ein Verfahren zum Sandwich-Laminieren von Substraten angewandt werden.
- Die vorliegende Erfindung ist besonders für eine solche Anwendung nützlich, bei der die in dem Behälter vorliegende Ware durch Behandeln in einer Retorte, Kochen oder Füllen sterilisiert wird. Unter dem Gesichtspunkt der Wärmebeständigkeit ist es allgemeine Praxis, die Innenoberfläche des Behälterkörpers und des Verschlusses aus einem Polypropylen herzustellen. Ein für eine solche Anwendung besonders geeignetes Zwischenmaterial besteht beispielsweise aus einer Polypropylenschicht mit einer Dicke von 15 bis 1000 um, insbesondere 30 bis 100 um, und einer Schicht mit einer Dicke von 1 bis 100 um, insbesondere 3 bis 50 um, aus einem Gemisch eines kristallinen Propylen-Ethylen-Random-Copolymers mit einem Etylengehalt von nicht mehr als 10 % und Polyethylen in einem Verhältnis von 90 zu 1 bis 50 zu 50.
- Es ist ratsam, daß die Polypropylenschicht aus einem Propylenhomopolymer oder einem Propylen-Ethylen-Blockcopolymer mit einem Ethylengehalt von nicht mehr als 10 % besteht oder eine Schicht darstellt, die ferner ein kristallines Propylen- Ethylen-Random-Copolymer mit einem Ethylengehalt von nicht mehr als 10 % enthält und an der Außenseite dieser Schicht zur Verbesserung der Heißsiegelbarkeit ausgebildet ist. Die aus dem Gemisch bestehende Schicht kann weiterhin eine dritte Komponente, z. B. einen Propylen-Ethylen-Kautschuk, enthalten.
- Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit einem versiegelten Behälter beschrieben wurde, der aus einem becherförmigen Behälterkörper und einem Verschluß besteht, kann sie auch auf einen Behälter angewandt werden, der durch Heißsiegeln von zwei Stücken eines beutelbildenden Materials an ihren Außenoberflächen erhalten worden ist. In Fig. 10, die ein Beispiel dieses Behälters zeigt, sind beutelbildende Materialien 2', 2' über ein Zwischenmaterial 4 heißversiegelt, wobei an der einen Seite des Zwischenmaterials eine feste Versiegelung 7 und an der anderen Seite eine leicht abschälbare Versiegelung 8 ausgebildet sind. Die gegenseitigen Positionen der Endkanten dieser Siegelbereiche sind die gleichen wie bei der in Fig. 1 gezeigten ersten Ausführungsform der Erfindung. Das Zwischenmaterial 4 kann über den ganzen Umfang des Beutels oder nur in einem Beutelbereich, der geöffnet werden soll, eingesetzt werden.
- Gemäß dieser Erfindung kann zwischen der Abschäl- oder Bruchfestigkeit des Behälters von seiner Mitte her und der Abschälfestigkeit des Behälters von seiner Außenseite her ein vorgegebener Unterschied eingestellt werden, ohne in dem Behälter oder dem Verschluß eine Kerblinie vorzusehen. Dies geschieht durch Ausbilden eines festen Siegelbereichs und eines leicht abschälbaren Siegelbereichs an gegenüberliegenden Seiten eines Zwischenmaterials und durch Einstellen der Positionen ihrer Innen- und Außenkanten oder durch Einsetzen eines Zwischenmaterials, das in besonderer Weise vorsteht, mindestens in dem Teil eines Siegelbereichs, in dem das Öffnen beginnen soll, zwischen dem mit einem Flansch versehenen Behälter und dem Verschluß. Dabei wird eine feste Versiegelung zwischen dem Zwischenmaterial und dem Verschluß sowie eine leicht abschälbare Versiegelung zwischen dem Zwischenmaterial und dem Flansch ausgebildet. Ferner kann das Abschälen genau und gleichmäßig dadurch begonnen werden, daß beim Beginn des Öffnens des Behälters die Abschälkraft auf das Ende der leicht abschälbaren Versiegelung konzentriert wird.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 1 benutzt wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Eine Weichaluminiumfolie mit einer Dicke von 9 um wurde auf eine biaxial gereckte Polyethylen-Terephthalat-Folie mit einer Dicke von 12 um unter Verwendung eines Urethanklebstoffs laminiert, um ein Substrat zu erhalten. Eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 70 um wurde als Siegelschicht unter Verwendung eines Urethanklebstoffs auf die Aluminiumseite des Substrats laminiert, um ein Verschlußmaterial zu erhalten.
- Eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 40 um wurde auf die eine Oberfläche einer oberflächenbehandelten Stahlfolie mit einer Dicke von 75 um und eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 70 um auf die andere Seite der Stahlfolie laminiert, wobei jeweils ein Urethanklebstoff Verwendung fand. Die laminierte Struktur wurde derart tiefgezogen, daß die Seite der ungereckten Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 70 um zu einer Siegeloberfläche wurde und sich ein runder Behälter mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm ergab.
- Man verwendete eine zweischichtige coextrudierte Folie, hergestellt aus einer Schicht aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um und einer Schicht mit einer Dicke von 5 um, die aus einem Gemisch eines Ethylen-Propylen- Random-Copolymers mit 30 Gew.-% linearem Polyethylen niedriger Dichte zusammengesetzt war, wobei eine T-Düse eingesetzt wurde.
- Unter Verwendung des obigen Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials wurde ein versiegelter Behälter gemäß Fig. 1 hergestellt.
- Zwischen dem Behälter und dem Zwischenmaterial wurde durch Heißsiegeln eine leicht abschälbare Versiegelung ausgebildet. Nachdem in den Behälter bis zu etwa 90 % des gesamten Volumens Wasser eingefüllt worden war, erhielt man zwischen dem Zwischenmaterial und dem Verschluß, mit dem der Behälter zu versiegeln war, eine feste Versiegelung. Die Siegelbedingungen zur Bildung der leicht abschälbaren Versiegelung und der festen Versiegelung sind in der Tabelle 1 angegeben. Die Positionen der Innen- und Außenkanten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und die Positionen der Innen- und Außenkanten des fest versiegelten Bereichs wurden durch Einstellen der Gestalt und der Position einer Heißsiegelsperre begrenzt. Die Siegelbreiten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und des fest versiegelten Bereichs wurden auf 3 bzw. 2 mm eingestellt. Der Abstand zwischen den Innen- und Außenkanten der Versiegelungen wurde auf 1,5 mm und der Abstand zwischen ihren Außenkanten auf 0,5 mm eingestellt.
- Die Abschälfestigkeit des erhaltenen versiegelten und gefüllten Behälters wurde vor und nach dem Behandeln in einer Retorte bei 120ºC während 50 min gemessen. Dies geschah im einzelnen dadurch, daß eine rechteckige Probe mit einer Breite von 15 mm im rechten Winkel zur Siegelrichtung aus dem Behälter herausgeschnitten wurde. Die Verschlußseite der rechteckigen Probe wurde in ein oberes Einspannfutter und die Seitenwand des Behälters in ein unteres Einspannfutter eingeklemmt. Die Probe wurde mit einer Geschwindigkeit von 300 mm/min senkrecht auseinandergezogen. Die Meßergebnisse von der Behälterinnenseite aus und von der Außenseite aus an der Stelle, wo das Öffnen begann, sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Ein versiegelter Behälter der in Fig. 4 gezeigten Art wurde unter Einsatz des gleichen Verschlußmaterials, des gleichen becherförmigen Behälters und des gleichen Zwischenmaterials wie in Beispiel 1 hergestellt.
- Durch Heißsiegeln wurde zuerst zwischen dem Behälter und dem Zwischenmaterial eine feste Versiegelung ausgebildet. Nachdem in den Behälter bis zu etwa 90 % des Gesamtvolumens Wasser eingefüllt worden war, wurde eine leicht abschälbare Versiegelung mit dem Zwischenmaterial erhalten, um den Behälter zu verschließen. Die Siegelbedingungen zur Bildung der leicht abschälbaren Versiegelung und der festen Versiegelung sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Die Positionen der Innen- und Außenkanten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und die Positionen der Innen- und Außenkanten des festversiegelten Bereichs wurden durch Erzeugen eines nichtklebenden Aluminiumfilms auf beiden Oberflächen des Zwischenmaterials mittels Niederschlagung im Vakuum eingestellt, wodurch die jeweiligen Positionen dieser Kanten festgelegt wurden. Wie in Beispiel 1 wurden die Siegelbreiten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und des fest versiegelten Bereichs auf 3 bzw. 2 mm eingestellt. Der Abstand zwischen den Innenkanten der Siegelbereiche wurde auf 1,5 mm und der Abstand zwischen ihren Außenkanten auf 0,5 mm eingestellt.
- Die Abschälfestigkeiten des erhaltenen versiegelten und gefüllten Behälters wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 1 gemessen. Die Meßergebnisse sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 3 verwendet wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Es wurde das gleiche Verschlußmaterial wie im Beispiel 1 benutzt.
- Eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 40 um wurde mittels eines Urethanklebstoffs auf die eine Oberfläche einer oberflächenbehandelten Stahlfolie mit einer Dicke von 75 um laminiert. Auf die andere Oberfläche der Stahlfolie wurde unter Verwendung eines Urethanklebstoffs und einer T-Düse eine zweischichtige coextrudierte Folie laminiert, die aus einer Schicht aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um und einer 5 um dicken Schicht aus einem Gemisch eines Ethylen- Propylen-Random-Copolymers mit 30 Gew.-% eines linearen Polyethylens niedriger Dichte bestand. Die Laminatstruktur wurde tiefgezogen, so daß die aus dem Gemisch entstehende Schicht der coextrudierten Folie eine Siegeloberfläche wurde und ein runder Behälter mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm entstand.
- Es wurde eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um verwendet.
- Unter Einsatz des obigen Verschlußmaterials, des Behälters und des Zwischenmaterials wurde gemäß Beispiel 1 ein versiegelter und gefüllter Behälter hergestellt, wie er in Fig. 1 gezeigt ist. Die Abschälfestigkeiten des Behälters wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 1 gemessen. Die Siegelbedingungen und die Meßergebnisse der Schälfestigkeit sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des im Beispiel 4 verwendeten Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials sind nachfolgend angegeben.
- Eine Folie aus Weichaluminium mit einer Dicke von 9 um wurde unter Einsatz eines Urethanklebstoffs auf eine biaxial gereckte Polyethylen-Terephthalat-Folie mit einer Dicke von 12 um laminiert, um ein Substrat herzustellen. Auf die Aluminiumseite des Substrats wurde mittels eines Urethanklebstoff s eine zweischichtige coextrudierte Folie laminiert, die aus einer Schicht aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um und einer 5 um dicken Schicht aus einem Gemisch eines Ethylen-Propylen-Random-Copolymers und 30 Gew.-% eines linearen Polyethylens niedriger Dichte mit Hilfe einer T-Düse hergestellt worden war, um ein Verschlußmaterial herzustellen.
- Es wurde der gleiche becherförmige Behälter wie in Beispiel 1 benutzt.
- Man verwendete eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um.
- Unter Einsatz des obigen Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials wurde wie in Beispiel 1 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 1 gezeigten Art hergestellt. Die Abschälfestigkeiten des Behälters wurden nach den gleichen Methoden wie in Beispiel 1 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse der Abschälfestigkeit sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 5 verwendet wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Auf einer Oberfläche einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 50 um wurde zur Verbesserung der Filmhaftung eine Oberflächenbehandlung durchgeführt, und auf der behandelten Oberfläche wurde als Siegelschicht ein Epoxy-Phenol-Anstrichmittel mit einem Gehalt an 10 PHR eines durch Maleinsäureanhydrid modifizierten Polypropylens als Beschichtung aufgebracht und erhitzt, so daß eine Dicke von 5 um erreicht wurde. So wurde ein Verschlußmaterial erhalten.
- Auf der einen Oberfläche einer Zinnplatte mit einer Dicke von 0,2 mm wurde eine Beschichtung aus einem Epoxy-Phenol- Anstrichmittel aufgebracht und erhitzt, so daß sie eine Dicke von 2 um aufwies. Die andere Seite der Zinnplatte wurde bis zu einer Dicke von 5 um mit einer Beschichtung aus einem Epoxy-Phenol-Anstrichmittel, das 7 PHR eines durch Maleinsäureanhydrid modifizierten Polypropylens enthielt, versehen und erhitzt. Die beschichtete Platte wurde derart tiefgezogen, daß die Seite der Beschichtung, die das modifizierte Polypropylen enthielt, zur Siegeloberfläche wurde und eine runder Behälter mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm entstand.
- Es wurde eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 50 um verwendet.
- Unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, wie sie oben genannt sind, wurde gemäß Beispiel 1 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 1 gezeigten Art hergestellt. Die Abschälfestigkeiten des Behälters wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 1 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse der Abschälfestigkeit sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 6 benutzt wurden, werden nachfolgend angegeben.
- Auf einer Oberfläche einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 50 um wurde zur Verbesserung der Filmhaftung eine Oberflächenbehandlung durchgeführt, und auf der behandelten Oberfläche wurde als Siegelschicht bis zu einer Dicke von 5 um eine Beschichtung aus einem Epoxy-Phenol-Anstrichmittel aufgebracht und erhitzt, um ein Verschlußmaterial zu erhalten.
- Ein Film aus einem Dreikomponentengemisch mit einer Dicke von 20 um, bestehend aus Polyethylen-Terephthalat-Isophthalat, Polybutylen-Terephthalat-Isophthalat und einem Ionomer, wurde durch Hitze mit einer Oberfläche einer Platte aus Polyethylen-Terephthalat mit einem Gehalt an einem Nukleierungsmittel und mit einer Dicke von 0,5 mm verbunden. Die erhaltene Platte wurde derart druckgeformt, daß die Seite des Films aus dem Gemisch zur Siegeloberfläche wurde. Nach dem Preßformen wurde der Gegenstand hitzebehandelt, um einen viereckigen Behälter mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm herzustellen.
- Es wurde ein Film aus einem Vierkomponentengemisch mit einer Dicke von 80 um, bestehend aus Polyethylen-Terephthalat, Polyethylen-Terephthalat-Isophthalat, Polybutylen- Terephthalat-Isophthalat und einem Ionomer, verwendet.
- Ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 4 gezeigten Art wurde wie in Beispiel 2 unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, wie sie oben erwähnt wurden, hergestellt. Die Abschälfestigkeiten des Behälters wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 1 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse der Abschälfestigkeit sind in der Tabelle 1 angegeben.
- Ein in Fig. 10 dargestellter Beutel wurde unter Einsatz eines Verpackungsmaterials hergestellt, das durch Laminieren einer Weichaluminiumfolie mit einer Dicke von 9 um auf einen biaxial gereckten Polyethylen-Terephthalatfilm mit einer Dicke von 12 um mittels eines Urethanklebstoffs erhalten worden ist. Dabei wurde ein Substrat gebildet. Auf dessen Aluminiumseite wurde eine ungereckte Folie aus isotaktischem Polypropylen mit einer Dicke von 70 um als Siegelschicht laminiert. Es wurde das gleiche Zwischenmaterial wie in Beispiel 1 verwendet.
- Das Heißsiegeln geschah durch Benutzung eines Stoßversieglers. Zuerst wurde eine feste und dann eine leicht abschälbare Versiegelung ausgebildet. Die Siegelbreiten des leicht abschälbaren Siegelbereichs und des fest versiegelten Bereichs wurden auf 5 mm eingestellt. Die leicht abschälbare Versiegelung wurde in Bezug auf die feste Versiegelung um 2,5 mm zum Inneren des Beutels verschoben, und die gegenseitige Position, wie sie in Fig. 11(a) gezeigt ist, wurde beibehalten. Aus demjenigen Bereich des so hergestellten Beutels, in dem das Öffnen beginnt, wurde in rechten Winkeln zur Siegelrichtung eine rechteckige Probe mit einer Breite von 15 mm ausgeschnitten und seine T-Abschälfestigkeit mit einer Ziehgeschwindigkeit von 300 mm/min gemessen. Die Meßergebnisse der T-Abschälfestigkeit von der Innenseite und der Außenseite des Beutels her sind in der Tabelle 2 angegeben.
- In Beispiel 7 wurde die leicht abschälbare Versiegelung in Bezug auf die feste Versiegelung um 2,5 mm zum Inneren des Beutels verschoben, und die in Fig. 11(a) gezeigte gegenseitige Position wurde aufrechterhalten. In gleicher Weise wie in Beispiel 7 wurde ein Beutel hergestellt mit der Ausnahme, daß die feste Versiegelung und die leicht abschälbare Versiegelung in der gleichen gegenseitigen Position, wie sie in Fig. 11(b) gezeigt ist, eingehalten wurde (Vergleichsbeispiel 1), oder die leicht abschälbare Versiegelung wurde bezüglich der festen Versiegelung um 2,5 mm zur Außenseite des Beutels hin verschoben und die in Fig. 11(c) gezeigte gegenseitige Position wurde eingehalten (Vergleichsbeispiel 2).
- Die T-Abschälfestigkeiten des Beutels wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 7 gemessen. Die Meßergebnisse sind in der Tabelle 2 angegeben.
- Die Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, einen versiegelten Behälter bereitzustellen, der einem Aufschlag durch Herabfallen und einem Ansteigen des Innendrucks durch Behandeln in einer Retorte widerstehen kann sowie von der Außenseite her leicht zu öffnen ist. Wie aus den Tabellen I und 2 und den Beispielen 1 bis 7 ersichtlich ist, betrugen die Abschälfestigkeiten von der Innenseite des Behälters her mehr als 2,3 kg/15 mm Breite und konnten dem zunehmenden Innendruck während des Behandelns in einer Retorte widerstehen. Die Abschälfestigkeiten von der Außenseite des Behälters her betrugen weniger als 2 kg/15 mm Breite, was zeigt, daß es sich um eine leicht abschälbare Versiegelung handelte. Wenn diejenigen Bereiche der Behälter der Beispiele 1 bis 7, in denen das Öffnen beginnt, mit der Hand gehalten und abgeschält wurden, konnten sie leicht geöffnet werden. Jedoch wurden in den Vergleichsbeispielen 1 und 2 die durch die vorliegende Erfindung beabsichtigten Wirkungen nicht beobachtet, und der Behälter des Vergleichsbeispiels 2 konnte von Hand nicht geöffnet werden. Tabelle 1 Beispiel Heißsiegelbedingungen Leicht abschälbare Versiegelung Siegelkopf Temp. Siegelzeit Feste Versiegelung Abschälfestigkeit (kg/15 mm Breite) vor der Retortenbehandlung von innen von der Außenseite des Teils aus, wo das Öffnen beginnt Tabelle 2 Positionsverschiebung der leicht abschälbaren Versiegelung gegenüber der festen Versiegelung T-Abschälfestigkeit von innen (kg/15 mm Breite) T-Abschälfestigkeit von der Außenseite des Teils aus, wo das Öffnen beginnt Beispiel 2,5 mm nach innen Vergleichsbeispiel gleiche Position
- Das Verschlußmaterial, der becherförmige Behälter und das Zwischenmaterial, die im Beispiel 8 benutzt wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Eine Weichaluminiumfolie mit einer Dicke von 9 um wurde unter Verwendung eines Urethanklebstoffs auf einen biaxial gereckten Polyethylen-Terephthalat-Film mit einer Dicke von 12 um laminiert, um ein Substrat herzustellen. Auf die Aluminiumseite des Substrats wurde ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 50 um als Heißsiegelschicht mittels eines Urethanklebstoffs laminiert, um ein Verschlußmaterial zu erhalten.
- Ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 40 um wurde mittels eines Urethanklebstoffs auf die eine Oberfläche einer oberflächenbehandelten Stahlfolie mit einer Dicke von 75 um laminiert. Ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 70 um wurde unter Einsatz eines Urethanklebstoffs auf die andere Oberfläche der oberflächenbehandelten Stahlfolie laminiert. Die Laminatstruktur wurde derart tiefgezogen, daß die Seite des Films mit einer Dicke von 70 um zu einer Heißsiegeloberfläche wurde und ein runder Behälter mit einem Außendurchmesser von 78 mm und einem Heißsiegelflansch mit einer Dicke von 5 mm entstand.
- Man benutzte einen zweischichtigen coextrudierten Film, bestehend aus einer Polypropylenschicht mit einer Dicke von 45 um (Schicht A) und einer Schicht eines Gemisches eines Ethylen-Propylen-Random-Copolymers mit 30 Gew.-% linearem Polyethylen niedriger Dichte (Schicht B).
- Unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die oben genannt sind, wurde ein versiegelter Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art hergestellt. Das Zwischenmaterial wurde über dem ganzen Umfang der Heißsiegelfläche benutzt und stand etwa 3 mm über den Flansch vor. Der Behälter und die Zwischenschicht (Schicht B) wurden heißgesiegelt (um eine leicht abschälbare Versiegelung auszubilden). Nachdem in den Behälter bis zu einem Gesamtvolumen von etwa 90 % Wasser eingefüllt worden war, wurden die Zwischenschicht (Schicht A) und der Verschluß heißgesiegelt (um eine feste Versiegelung auszubilden), wobei der Behälter ganz verschlossen wurde.
- Die leicht abschälbare Versiegelung wurde über die ganze Heißsiegeloberfläche hinweg mittels eines biaxial gereckten Polyethylen-Terephthalatfilms mit einer Dicke von 12 um zwischen dem Zwischenmaterial und einem Heißsiegelkopf hergestellt. Die feste Versiegelung wurde durch Einstellen der Gestalt und der Position des Heißsiegelkopfes derart ausgebildet, daß der Abstand zwischen der Innenkante des leicht abschälbaren Siegelbereichs und der Innenkante des fest versiegelten Bereichs 2 mm betrug und daß die Außenkante des fest versiegelten Bereichs außerhalb des Flansches angeordnet war. Die Heißsiegelbedingungen für das Herstellen der leicht abschälbaren Versiegelung und der festen Versiegelung sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die Abschälfestigkeit und Öffnungsfestigkeit des erhaltenen versiegelten und gefüllten Behälters wurden unter Verwendung einer Zugtestvorrichtung gemessen, nachdem der Behälter in einer Retorte bei 120ºC während 50 min behandelt worden war. In einzelnen wurde hierbei eine rechteckige Probe mit einer Breite von 15 mm in rechten Winkeln zur Siegelrichtung aus dem Behälter herausgeschnitten. Die Verschlußseite der rechteckigen Probe wurde in einem oberen Einspannfutter und die Seitenwand des Behälters in einem unteren Einspannfutter festgeklemmt. Die Probe wurde mit einer Geschwindigkeit von 300 mm/min senkrecht auseinandergezogen. Die Öffnungsfestigkeit des Behälters wurde durch Befestigen desselben an einem Kreuzkopf unter einer Neigung von 45º gemessen. Der Haltebereich zum Öffnen des Verschlusses wurde von dem oberen Einspannfutter gehalten (der von der oberen Oberfläche des Behälters und dem Haltebereich des Verschlusses gebildete Winkel betrug 45º). Der Behälter wurde dann mit einer Geschwindigkeit von 300 mm/min vertikal auseinandergezogen. Die Abschäl- oder Bruchfestigkeit von der Innenseite des Behälters aus sowie die Abschäl- und Öffnungsfestigkeit desjenigen Teils des Behälters, an dem das Öffnen beginnt, von der Außenseite her wurden gemessen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die in Beispiel 9 verwendet wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Es wurde das gleiche Verschlußmaterial wie im Beispiel 8 eingesetzt.
- Ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 40 um wurde unter Verwendung eines Urethanklebstoffs auf die eine Oberfläche einer oberflächenbehandelten Stahlfolie mit einer Dicke von 75 um laminiert. Ein zweischichtiger coextrudierter Film, bestehend aus einer Polypropylenschicht mit einer Dicke von 45 um und einer gemischten Schicht mit einer Dicke von 5 um, die aus einem Ethylen-Propylen-Randon-Copolymer und 30 Gew.-% eines linearen Polyethylens niedriger Dichte bestand, wurde unter Verwendung eines Urethanklebstoffs auf die andere Oberfläche der oberflächenbehandelten Stahlfolie laminiert. Die Laminatstruktur wurde derart tiefgezogen, daß die Seite des coextrudierten Films zur Heißsiegelfläche wurde und ein runder Behälter mit einem Außendurchmesser von 78 mm mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 5 mm erhalten wurde.
- Es wurde ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 50 um verwendet.
- Unter Verwendung des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, wie sie oben genannt sind, wurde wie in Beispiel 8 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art hergestellt. Die Abschälfestigkeit (oder Bruchfestigkeit) sowie die Öffnungsfestigkeit des versiegelten Behälters wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die in Beispiel 10 verwendet wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Eine Oberfläche einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 50 um wurde zur Erhöhung der Filmhaftung oberflächenbehandelt.
- Auf diese Oberfläche wurde als Siegelschicht eine Beschichtung aus einem Epoxy-Phenol-Anstrichmittel mit einem Gehalt an 10 PHR eines mit Maleinsäureanhydrid modifizierten Polypropylens aufgebracht und erhitzt, wobei eine Dicke von 5 um eingestellt wurde.
- Auf die eine Oberfläche einer Zinnplatte mit einer Dicke von 0,2 mm wurde eine Beschichtung aus einem Epoxy-Phenol- Anstrichmittel aufgebracht und erhitzt, so daß eine Dicke von 2 um erhalten wurde. Auf die andere Oberfläche der Zinnplatte wurde ein Epoxy-Phenol-Anstrichmittel als Beschichtung aufgetragen und erhitzt, so daß eine Dicke von 5 um erreicht wurde. Die beschichtete Zinnplatte wurde derart tiefgezogen, daß die Seite des auf gebrachten Films, der das modifizierte Polypropylen enthielt, zur Heißsiegeloberfläche wurde und ein runder Behälter mit einem Außendurchmesser von 78 mm mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 5 mm entstand.
- Es wurde ein ungereckter Polypropylenfilm mit einer Dicke von 50 um verwendet.
- Unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die oben genannt sind, wurde wie in Beispiel 8 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art hergestellt. Die Abschälfestigkeit (oder Bruchfestigkeit) und die Öffnungsfestigkeit des versiegelten Behälters wurden nach derselben Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 11 verwendet wurden, werden nachfolgend angegeben.
- Unter Verwendung eines Urethanklebstoffs wurde ein biaxial gereckter Polyethylen-Terephthalatfilm mit einer Dicke von 12 um, ein biaxial gereckter Nylon-6-Film mit einer Dicke von 15 um und eine Weichaluminiumfolie mit einer Dicke von 20 um zu einem Substrat laminiert. Auf die Aluminiumseite des Substrats wurden durch Coextrusion eine Schicht aus einem mit Maleinsäureanhydrid modifizierten Polypropylen mit einer Dicke von 15 um und eine Schicht mit einer Dicke von 35 um aus einem Gemisch eines Ethylen-Propylen-Random-Copolymers mit 20 Gew.-% eines linearen Polyethylens niedriger Dichte aufgebracht, um ein Verschlußmaterial herzustellen.
- Eine Polypropylenplatte mit einer Dicke von 2 mm wurde durch Vakuumformen in einen viereckigen Behälter umgewandelt, dessen eine Seite eine Länge von 80 mm aufwies und der einen Heißsiegelflansch mit einer Breite von 3 mm aufwies.
- Es wurde das gleiche Zwischenmaterial wie in Beispiel 8 verwendet.
- Unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, wie sie oben angegeben sind, wurde wie in Beispiel 8 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 9 gezeigten Art hergestellt. Das Zwischenmaterial wurde nur in einer Ecke des Behälters (Bereich, an dem das Öffnen beginnt) benutzt, wie in Fig. 13 gezeigt ist. Die Abschälfestigkeit (oder Bruchfestigkeit) und die Öffnungsfestigkeit wurden nach derselben Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 12 verwendet wurden, werden nachfolgend angegeben.
- Eine Weichaluminiumfolie mit einer Dicke von 9 um wurde mittels eines Urethanklebstoff s auf eine biaxial gereckte Polyethylen-Terephtalatfolie mit einer Dicke von 12 um laminiert, um ein Substrat zu erhalten. Ein Film eines Vierkomponentengemisches mit einer Dicke von 50 um, bestehend aus Polyethylen-Terephthalat, Polyethylen-Terephthalat- Isophthalat, Polybutylen-Terephthalat-Isophthalat und einem Ionomer, wurde als Heißsiegelschicht unter Verwendung eines Urethanklebstoffs auf die Aluminiumseite des Substrats laminiert, um ein Verschlußmaterial zu erhalten.
- Eine coextrudierte Platte, die aus einer Polyethylen- Terephthalatschicht (Schicht A) mit einer Dicke von 0,2 mm und einer Polyethylen-Terephthalatschicht (Schicht B) mit einer Dicke von 0,8 mm bestand und ein Nukleierungsmittel enthielt, wurde derart im Vakuum geformt, daß die Schicht A zur Heißsiegeloberfläche wurde. Der geformte Gegenstand wurde wärmebehandelt, um einen runden Behälter mit einem Außendurchmesser von 78 mm mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm zu erhalten.
- Es wurde ein zweischichtiger coextrudierter Film eingesetzt, der aus einer Schicht mit einer Dicke von 60 um (Schicht C) eines Gemisches, bestehend aus Polyethylen-Terephthalat, Polyethylen-Terephthalat-Isophthalat, Polybutylen-Terephthalat-Isophthalat und einem Ionomer, sowie einer Schicht mit einer Dicke von 10 um (Schicht D), bestehend aus Polyethylen-Terephthalat-Isophthalat, Polybutylen-Terephthalat- Isophthalat und einem Ionomer, zusammengesetzt war.
- Unter Einsatz des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die oben angegeben sind, wurde ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art hergestellt. Die Seite der Schicht D des Zwischenmaterials wurde auf den becherförmigen Behälter und die Seite der Schicht C dieses Materials auf das Verschlußmaterial heißgesiegelt. Die Abschälfestigkeit (oder Bruchfestigkeit) und die Öffnungsfestigkeit wurden nach derselben Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die speziellen Eigenschaften des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, die im Beispiel 13 verwendet wurden, sind nachfolgend angegeben.
- Es wurde das gleiche Verschlußmaterial wie in Bespiel 12 eingesetzt.
- Beide Seiten einer Aluminiumfolie mit einer Dicke von 0,13 mm wurden zur Erhöhung der Filmhaftung oberflächenbehandelt. Durch Spulenbeschichtung wurde ein Epoxy-Phenol-Anstrichmittel mit einer Dicke von 5 um auf die eine Oberfläche der behandelten Aluminiumfolie und ein Epoxy-Harnstoff-Anstrichmittel mit einer Dicke von 3 um auf die andere Oberfläche aufgebracht. Durch Tief ziehen der beschichteten Folie wurde ein viereckiger Behälter mit einer Abmessung an einer Seite von 80 mm und mit einem Heißsiegelflansch mit einer Breite von 6 mm derart hergestellt, daß die Seite des Epoxy-Phenol- Films zur Heißsiegeloberfläche wurde.
- Es wurde das gleiche Zwischenmaterial wie im Beispiel 12 eingesetzt.
- Unter Verwendung des Verschlußmaterials, des becherförmigen Behälters und des Zwischenmaterials, wie sie oben angegeben sind, wurde wie im Beispiel 8 ein versiegelter und gefüllter Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art hergestellt. Die Seite der Schicht D des Zwischenmaterials wurde auf den becherförmigen Behälter und die Seite der Schicht C auf das Verschlußmaterial heißgesiegelt. Die Abschälfestigkeit (oder Bruchfestigkeit) und die Öffnungsfestigkeit wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und die Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Unter Einsatz des gleichen Verschlußmaterials und des becherförmigen Behälters, die in Beispiel 11 benutzt wurden, wurde ein versiegelter und gefüllter Behälter hergestellt, ohne in den Heißsiegelbereich ein Zwischenmaterial einzuführen. Die Abschälfestigkeit und die Öffnungsfestigkeit wurden nach der gleichen Methode wie in Beispiel 8 gemessen. Die Heißsiegelbedingungen und Meßergebnisse sind in der Tabelle 3 angegeben.
- Die Aufgabe dieser Erfindung besteht darin, einen versiegelten Behälter bereitzustellen, der einem Stoß durch Herabfallen und einer Zunahme des Innendrucks durch Behandeln in einer Retorte widerstehen sowie fehlerfrei und gleichmäßig leicht geöffnet werden kann. Wie aus Tabelle 3 und den Beispielen 8 bis 13 ersichtlich ist, betrugen die Abschäl- und Bruchfestigkeiten von der Innenseite des Behälters her über 2,3 kg/15 mm Breite und konnten dem zunehmenden Innendruck während der Behandlung in der Retorte widerstehen. Die Abschälfestigkeiten von der Außenseite des Behälters her lagen bei etwa 1 kg/15 mm Breite, was eine leicht abschälbare Versiegelung bedeutet. Wenn diejenigen Bereiche der Behälter der Beispiele 8 bis 13, an denen das Öffnen begann, von Hand gehalten und abgeschält wurden, konnten sie leicht geöffnet werden. Jedoch hatte im Vergleichsbeispiel 3 der Behälter eine Abschälfestigkeit von über 2,3 kg/15 mm Breite und eine Öffnungsfestigkeit von über 4,0 kg. Er war von Hand schwer zu öffnen. Tabelle 3 Beispiel (B.) oder Vergleichsbeispiel (VB.) Heißsiegelbedingungen Leicht abschälbare Versiegelung Siegelkopf Temp. Siegelzeit Feste Versiegelung Abschälfestigkeit (kg/15 mm Breite) Abschäl- oder Bruchfestigkeit von innen Abschälfestigkeit von der Außenseite des Teils aus, wo das Öffnen beginnt *: Im Beispiel 11 zeigt die Abschälfestigkeit (Bruchfestigkeit) von innen her jene Festigkeit eines Bereichs, in dem das Zwischenmaterial eingesetzt ist.
Claims (7)
1. Leicht zu öffnender, versiegelter Behälter, bestehend aus
einer Mehrzahl von Behälterelementen (2, 3, 2'), deren
einander gegenüberliegende Teile durch Heißsiegeln
abgedichtet sind, wobei
mindestens ein Teil des versiegelten Bereichs, an dem das
Öffnen beginnt, aus einer Laminatstruktur besteht, die
aus der Mehrzahl von Behälterelementen (2, 3, 2') und
einem dazwischen eingesetzten Zwischenmaterial (4)
zusammengesetzt ist,
das Zwischenmaterial (4) und eines der Behälterelemente
(2, 3, 2') fest miteinander verbunden sind,
das Zwischenmaterial und ein anderes der Behälterelemente
(2, 3, 2') leicht ablösbar miteinander verbunden sind,
die Innenkante (9) des leicht abschälbaren Siegelbereichs
(8) weiter zur Mitte des Behälters hin angeordnet ist als
die Innenkante (10) des fest versiegelten Bereichs und
an einer Stelle, an der das Öffnen beginnt, die
Außenkante (12) des leicht abschälbaren Siegelbereichs
(8) weiter zur Mitte des Behälters hin angeordnet ist als
die Außenkante (13) des fest versiegelten Bereichs.
2. Versiegelter Behälter nach Anspruch 1, bei dem eines der
Behälterelemente ein becherartiger Behälter mit einem
Heißsiegelflansch und das andere Behälterelement ein
Verschluß ist.
3. Versiegelter Behälter nach Anspruch 1, bei dem die
Mehrzahl von Behälterelementen aus zwei Stücken eines
Materials besteht, das einen Beutel bildet.
4. Leicht zu öffnender, versiegelter Behälter, bestehend aus
einem becherartigen Behälterkörper (2) mit einem
Heißsiegelflansch (1) und einem Verschluß (3), die durch
Heißsiegeln miteinander verbunden sind, wobei
mindestens ein Teil des versiegelten Bereichs, an dem das
Öffnen beginnt, ein Zwischenmaterial (4) aufweist, das so
eingesetzt ist, daß es von einem flachen
Heißsiegelbereich des Flansches (1) nach außen vorsteht,
das Zwischenmaterial (4) und der Flansch (1) leicht
abschälbar versiegelt sind,
das Zwischenmaterial (4) und der Verschluß (3) fest
versiegelt sind,
die Innenkante (9) des leicht abschälbaren Siegelbereichs
(8) weiter im Inneren des Behälters angeordnet ist als
die Innenkante (10) des fest versiegelten Bereichs (7)
und
an einer Stelle, an der das Öffnen beginnt, die
Außenkante (13) des fest versiegelten Bereichs (7) weiter
nach außen angeordnet ist als der flache
Heißsiegelbereich des Flansches (1).
5. Versiegelter Behälter nach Anspruch 4, bei dem das
Zwischenmaterial (4) derart angeordnet ist, daß es
mindestens an dem Teil des Siegelbereichs, an dem das
Öffnen beginnt, am Umfangsbereich des Flansches (1) nach
außen vorsteht.
6. Versiegelter Behälter nach Anspruch 4, bei dem der
Flansch (1) des becherförmigen Behälters einen flachen
Heißsiegelbereich und einen sich am Umfang erstreckenden
Bereich aufweist, der von dem flachen Bereich über eine
Stufe nach außen und nach unten verläuft, sowie zwischen
dem Zwischenmaterial (4) und dem am Umfang sich
erstreckenden Bereich keine Heißsiegelung vorliegt.
7. Versiegelter Behälter nach Anspruch 4, bei dem das
Zwischenmaterial (4) derart angeordnet ist, daß es von
dem flachen Heißsiegelbereich des Flansches (1) auch nach
innen vorsteht und dieser vorstehende Abschnitt des
Zwischenmaterials (4) mit dem Behälterkörper (2) durch
Heißsiegelung verbunden ist.
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