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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Absicherung einer bidirektionalen
Datenübertragung
mit einem Identifizierer sowie ein System zu dessen Durchführung.
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Ein
System dieser Art enthält
im allgemeinen eine Identifikationsvorrichtung mit Sendeschaltung und
Empfangsschaltung, die im abgeschlossenen Raum installiert ist,
und einen von einem Zugang wünschenden
Benutzer mitgeführten
Identifizierer, wobei ein Datenaustausch zwischen Identifikationsvorrichtung
und Identifizierer vorgesehen ist, der normalerweise dann stattfindet,
wenn die Entfernung zwischen Identifizierer und Identifikationsvorrichtung geringer
ist als ein vorbestimmter Grenzwert, wobei der Zugang nur dann gestattet
wird, wenn die Identifikationsvorrichtung den Identifizierer authentifiziert hat.
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Die
Erfindung betrifft aufgrund ihrer am interessantesten erscheinenden
Anwendung insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, ein System zur Absicherung
eines Zugangs zu einem Kraftfahrzeug, dessen Türen, insbesondere die Fahrgastraumtüren Schlösser enthalten,
die über
das Zugangssystem gesteuert werden.
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Bei
dieser Art von System muss der Benutzer, um Zugang zu erhalten,
zunächst
einen Identifikationsvorgang einleiten. Dieses Einleiten des Vorgangs
kann beispielsweise mit Einwirken auf einen Steuerknopf erreicht
werden, der sich an der Tür
befindet, oder mittels einer Fernbedienung oder gegebenenfalls mit
einem Anwesenheitssensor, der im abgeschlossenen Raum montiert ist.
Allgemein ist dieses Einleiten des Identifikationsvorgangs so vorgesehen,
dass es die Anwesenheit des Benutzers in der Nähe des abgeschlossenen Raums
erforderlich macht, zu dem er Zugang erwünscht.
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Der
Identifikationsvorgang erfolgt aufgrund eines Datenaustauschs zwischen
Identifikationsvorrichtung und Identifizierer, der beispielsweise
aus einer Kennmarke mit elektromagnetischem Transponder besteht.
Nach Auslösen
des Vorgangs entsendet die im abgeschlossenen Raum montierte Identifikationsvorrichtung
im allgemeinen ein Abfragesignal, das den Identifizierer aktiviert,
welcher ein von der Identifikationsvorrichtung analysiertes, codiertes
Signal ausgibt. Wenn das codierte Signal dem autorisierten Code
entspricht, gestattet die Identifikationsvorrichtung den Zugang,
indem sie beispielsweise ein oder mehrere Schlösser entriegelt. Die ausgetauschten
Signale sind im allgemeinen elektromagnetische Signale.
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Um
die Sicherheit zu erhöhen,
ist das System so ausgelegt, dass die Übertragungsweite vermindert
wird und ein Identifikationsdatenaustausch zwischen Identifikationsvorrichtung
und Identifizierer normalerweise nur dann stattfinden kann, wenn
die Entfernung zwischen abgeschlossenem Raum und Identifizierer
geringer ist als ein vorbestimmter Grenzwert, beispielsweise in
der Größenordnung von
einigen Metern.
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Trotz
dieser Vorkehrungen besteht bei einem solchen Zugangssystem die
Gefahr, dass es über eine
weitere Sende-/Empfangseinheit widerrechtlich benutzt wird, die
in die Verbindung zwischen Identifikationsvorrichtung und Identifizierer
zwischengeschaltet wird, wobei diese weitere Sende-/Empfangseinheit
eigentlich nur als Abfangsender dient.
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Beispielsweise
könnten
zwei gemeinschaftlich handelnde Übeltäter sich
auf folgende Weise Zugang zum abgeschlossenen Raum verschaffen.
Ein erster Übeltäter, der
mit einem Sende-/Empfangssystem ausgestattet ist, welches sich beispielsweise
in einer Umhängetasche
befindet, nähert
sich dem abgeschlossenen Fahrzeug, das ein autorisierter Benutzer
soeben verlassen hat, während
ein zweiter Übeltäter, der
mit einem ähnlichen
Sende-/Empfangssystem ausgestattet ist wie der erste, dem autorisierten
Benutzer folgt, der den Identifizierer mit sich führt. Wenn
der autorisierte Benutzer sich in ausreichender Entfernung befindet,
löst der
erste Übeltäter einen
Identifikationsvorgang aus, indem er beispielsweise auf einen an
einer Tür
befindlichen Betätigungsknopf
drückt.
Die von der Identifikationsvorrichtung ausgegebenen Signale werden
vom Sende- /Empfangssystem
des ersten Übeltäters zum System
des zweiten Übeltäters übertragen,
das die Signale der Identifikationsvorrichtung zum Identifizierer
abfängt.
Letzterer antwortet sodann mit dem autorisierten Code, der über das
Abfangsystem zur Identifikationsvorrichtung weitergeleitet wird,
welche die Entriegelung der Schlösser
steuert und dem Übeltäter Zugang
ermöglicht.
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Um
einen solchen Missbrauch zu vermeiden, besteht das Prinzip darin,
eine anormale Verzögerungszeit
zu erfassen, die sich aus der Zwischenschaltung eines nicht autorisierten
Abfangsenders zwischen der im Fahrzeug mitgeführten Identifikationsvorrichtung
und dem vom Benutzer mitgeführten Identifizierer
ergibt. Wenn jedoch für
diese Messung einer anormalen Verzögerungszeit das von der Identifikationsvorrichtung
ausgegebene Abfragesignal von dem zum Fahrzeug zurückgebrachten
Identifizierer ohne Modulation einfach weitergeleitet wird, ist
es für
einen Übeltäter möglich, den
Zeitpunkt zu ermitteln, wo diese Messung der anormalen Verzögerungszeit
erfolgt, und das Missbrauchschutzsignal allein mit Hilfe des in
der Nähe
des Fahrzeugs befindlichen Sende-/Empfangssystems direkt zum Fahrzeug zurückzusenden.
Mit anderen Worten kann der Übeltäter die
Kommunikation mit dem Fahrzeug mit Hilfe eines einfachen Abfangsenders
ohne Übertragung durch
den Identifizierer kurzschließen.
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Die
Erfindung zielt darauf ab, ein Verfahren vorzuschlagen, das eine
Absicherung einer bidirektionalen Datenübertrag für den Zugang zu einem abgeschlossenen
Raum ermöglicht,
indem ein eventueller Missbrauch durch eine Sende-/Empfangseinheit,
wie etwa die oben erwähnte
Einheit, verhindert wird.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht darin, beispielsweise bei der Messung
einer Verzögerungszeit den
Identifizierer nicht als einfachen Abfangsender für das vom
Fahrzeug ausgegebene Signal zu verwenden, damit der Übeltäter das
von dem Identifizierer ausgegebene Signal erneut übertragen
muss, wodurch zwangsweise eine längere
Verzögerungszeit
hervorgerufen wird.
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Dazu
ist Gegenstand der Erfindung ein Verfahren zur Absicherung einer
bidirektionalen Datenübertragung
für den
Zugang zu einem abgeschlossenen Raum, insbesondere zu einem Kraftfahrzeug, das
darin besteht, zwischen einer im geschlossenen Raum installierten
Identifikationsvorrichtung und einem zum Mitführen durch den Benutzer bestimmten Identifizierer
einen Datenaustausch über
eine Entfernung durchzuführen,
wenn die Entfernung zwischen Identifizierer und Identifikationsvorrichtung
geringer ist als ein vorbestimmter Grenzwert, wobei der Zugang nur
dann gestattet ist, wenn die Identifikationsvorrichtung den Identifizierer
authentifiziert hat, wobei der Identifikationsvorgang das Ausgeben
eines ersten codierten Identifikationssignals und zumindest eines
zweiten Abfragesignals durch die Identifikationsvorrichtung umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass zum Verhindern eines Identifikationsdatenaustauschs
zwischen der Identifikationsvorrichtung und einem nicht autorisierten
Abfangsender ohne Übertragung
durch den Identifizierer das Verfahren darin besteht, einerseits
im Bereich des Identifizierers das von der Identifikationsvorrichtung
stammende, vom Identifizierer empfangene, erste codierte Identifikationssignal
zu Beginn des Identifikationsvorgangs zu decodieren, die Phase des
von der Identifikationsvorrichtung stammenden, vom Identifizierer
empfangenen zweiten Abfragesignals in Abhängigkeit vom zuvor durch Decodieren
erhaltenen Identifikationscode sequentiell umzukehren, das genannte
zweite Signal zur Identifikationsvorrichtung zurückzusenden, damit diese die
Phasenverschiebung zwischen dem von der Identifikationsvorrichtung
erzeugten zweiten Abfragesignal und dem vom Identifizierer stammenden, von
der Identifikationsvorrichtung empfangenen zweiten Signal erfassen
kann, und die Zugangsunterbindung aufrechtzuerhalten, wenn die erfasste
Phasenverschiebungssequenz nicht dem der Identifikationsvorrichtung
bekannten Identifikationscode entspricht. Dieser Identifikationscode
kann aus einer pseudo-zufälligen
Sequenz nach einem vorbestimmten Algorithmus bestehen, welche der Übeltäter nicht kennen
kann. Wenn der Übeltäter nun
einen einfachen Abfangsender benutzt, um direkt mit der Identifikationsvorrichtung
zu kommunizieren, empfängt letztere
das zweite Abfragesignal ohne Phasenumkehr, was nicht dem der Identifikationsvorrichtung
bekannten Identifikationscode entspricht, wodurch der Zugang zum
Fahrzeug verhindert wird.
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Vorteilhaft
ist das von der Identifikationsvorrichtung erzeugte zweite Abfragesignal
ein gepulstes Schwingsignal und der Identifikationscode ein digitaler
Code mit einigen Bits, beispielsweise drei Bytes, so dass die Phasenumkehr
eines Impulses des zweiten Abfragesignals im Bereich des Identifizierers
je nach Binärwert
eines jeden Bit dieses Identifikationscodes aufeinanderfolgend aktiviert
bzw. deaktiviert wird.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal besteht das Verfahren darin, dem von der Identifikationsvorrichtung
empfangenen zweiten Abfragesignal im Bereich der Identifikationsvorrichtung
eine zusätzliche
Phasenverschiebung um 90° aufzuprägen und
im Schritt zum Erfassen der Phasenverschiebung einen Binärwert für jeden
Impuls des zweiten Signals zuzuordnen, je nachdem, ob die Phase
des empfangenen zweiten Signals um etwa 90° bezüglich der Phase des erzeugten
zweiten Signals vor- oder nacheilt, um zu überprüfen, ob die Sequenz der so
zugeordneten Binärwerte
wohl dem der Identifikationsvorrichtung bekannten Identifikationscode
entspricht.
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Zum
Verhindern eines Identifikationsdatenaustauschs über eine Entfernung, die über dem
vorgenannten, vorbestimmten Grenzwert liegt, insbesondere durch
Zwischenschaltung eines nicht autorisierten Abfangsenders zwischen
Identifikationsvorrichtung und Identifizierer, besteht bei einer
bevorzugten Ausführungsform
das Verfahren ferner darin, im Bereich der Identifikationsvorrichtung
die Phase zwischen dem von der Identifikationsvorrichtung erzeugten
zweiten Abfragesignal und dem vom Identifizierer stammenden, von
der Identifikationsvorrichtung empfangenen zweiten Signal zu diskriminieren, das
bei der Phasendiskriminierung entstandene Signal zu filtern, um
ein Gleichspannungssignal auszugeben, das für die Phasenverschiebung repräsentativ
ist, und die Zugangsunterbindung aufrechtzuerhalten, wenn die Differenz
zwischen der Amplitude des genannten Gleichspannungssignals und
der Amplitude eines Bezugssignals einen vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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Die
Erfindung zielt auch auf ein System zum Durchführen des vorgenanten Verfahrens
ab, bei dem die Identifikationsvorrichtung eine Sendeschaltung und
eine Empfangsschaltung enthält
und der Identifizierer einen Sender und einen Empfänger aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass es im Bereich des Identifizierers ein
Decodiermittel zum Decodieren des ersten codierten Identifikationssignals,
ein Phasenumkehrmittel zum Umkehren der Phase zumindest eines zweiten
Abfragesignals gemäß einer Sequenz,
die von einer Steuerzentraleinheit in Abhängigkeit vom Identifikationscode
gesteuert wird, der von dem Decodiermittel geliefert wird, und im
Bereich der Identifikationsvorrichtung ein Phasenverschiebungserfassungsmittel
enthält,
das am Eingang zugleich das von einem Generator der Identifikationsvorrichtung
erzeugte zweite Abfragesignal und das von dem Identifizierer stammende,
von der Empfangsschaltung der Identifikationsvorrichtung empfangene
zweite Signal empfängt,
sowie eine Verarbeitungszentraleinheit, welche die Phasenverschiebung
analysieren kann, die so in Abhängigkeit
von dem der Identifikationsvorrichtung bekannten Identifikationscode
erfasst wird.
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Vorteilhaft
erzeugt der Generator der Identifikationsvorrichtung das zweite
Abfragesignal in Form eines gepulsten Schwingsignals, von dem jeder
Impuls eine vorbestimmte Trägerfrequenz
hat, beispielsweise in Niederfrequenz bei 125 KHz, wobei die genannten
Impulse eine vorbestimmte Wiederholungsperiode beispielsweise in
der Größenordnung von
8 μs haben,
und der Identifikationscode ein binärer Code mit einigen Bits ist,
mit einer Einheitsdauer von beispielsweise 200 μs, beispielsweise mit drei Bytes,
wobei der Wert 1 bzw. 0 eines jeden Bit dazu bestimmt ist, das Phasenumkehrmittel
für eine
Dauer zu aktivierten bzw. zu deaktivieren, die im wesentlichen der
des Bit 1 bzw. 0 entspricht.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
enthält
der Identifizierer einen Niederfrequenz-Empfänger mit einem Signalaufbereitungskreis,
dessen Ausgang einerseits mit dem vorgenannten Decodiermittel und
andererseits mit einem Eingang eines EXCLUSIVE-OR-Gate verbunden
ist, welches das vorgenannte Phasenumkehrmittel bildet, wobei der
andere Eingang des Gate die Bits des Identifikationscodes gemäß der Wiederholungsfrequenz
der Impulse des zweiten Abfragesignals empfängt, wobei der Ausgang des
Gate mit einem Hochfrequenz-Sender verbunden
ist, der durch das Ausgangssignal des Gate moduliert wird.
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Dabei
kann zwischen dem Gate und dem Hochfrequenz-Sender des Identifizierers
ein Schalter eingefügt
sein, wobei der Schalter von der Steuerzentraleinheit gesteuert
wird, um die Verbindung zwischen Gate und Sender während der
Decodierphase des ersten Identifikationssignals zu öffnen und
die Verbindung während
des Empfangs und der Weiterleitung des zweiten Abfragesignals durch
den Identifizierer zu schließen.
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Auch
kann vorgesehen sein, dass ein Phasenverschiebungsmittel zwischen
einem Hochfrequenz-Empfänger
der Identifikationsvorrichtung und dem Phasenverschiebungserfassungsmittel
geschaltet ist, um dem vom Identifizierer stammenden, empfangenen
zweiten Abfragesignal eine zusätzliche
Phasenverschiebung um 90° am
Eingang des Phasenverschiebungserfassungsmittels aufzuprägen, wobei
letzteres aus einem D-Flipflop besteht, welches an einem weiteren
Eingang das von dem Generator der Identifikationsvorrichtung erzeugte zweite
Abfragesignal empfängt,
um am Ausgang für jeden
Impuls des zweiten Abfragsignals einen Binärwert 1 bzw. 0 zuzuordnen,
je nachdem, ob die Phase des empfangenen zweiten Abfragesignals
um etwa 90° bezüglich der
Phase des erzeugten zweiten Abfragesignals vor- oder nacheilt, wobei
der Ausgang des genannten D-Flipflops mit der Verarbeitungszentraleinheit
verbunden ist, um sie mit dem vorgenannten Identifikationscode zu
vergleichen.
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Zum
Verhindern eines Identifikationsdatenaustauschs über eine Entfernung, die über dem
vorgenannten, vorbestimmten Grenzwert liegt, insbesondere durch
Zwischenschaltung eines nicht autorisierten Abfangsenders zwischen
Identifikationsvorrichtung und Identifizierer, enthält vorteilhaft
das System parallel zum Phasenverschiebungserfassungsmittel geschaltet
einen Phasendiskriminator, der am Eingang das vom Generator der
Identifikationsvorrichtung erzeugte zweite Signal und das vom Identifizierer
stammende, von der Empfangsschaltung empfangene zweite Signal empfängt, wobei
ein Filtermittel am Ausgang des genannten Phasendiskriminators angeschlossen
ist, um am Ausgang ein Gleichspannungssignal auszugeben, das für die Phasenverschiebung
der genannten Signale repräsentativ ist,
wobei das Gleichspannungssignal an die Verarbeitungszentraleinheit
ausgegeben wird, welche für die
Differenz zwischen der Amplitude des ausgegebenen Gleichspannungssignals
und der Amplitude eines Bezugssignals empfindlich ist, um die Zugangsunterbindung
aufrechtzuerhalten, wenn die Differenz einen vorbestimmten Schwellenwert übersteigt.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die Empfangsschaltung der Identifikationsvorrichtung
eine Antenne enthält,
die mit einem Hochfrequenz-Empfänger von
beispielsweise 434 MHz verbunden ist, der einerseits an einen Eingang
des vorgenannten Phasendiskriminators und andererseits an einen
Eingang des vorgenannten Phasenverschiebungserfassungsmittels angeschlossen
ist, und dass die Sendeschaltung der Identifikationsvorrichtung
einen Niederfrequenz-Generator von beispielsweise 125 KHz enthält, der
parallel an den weiteren Eingang des Phasendiskriminators, an den
weiteren Eingang des Phasenverschiebungserfassungsmittels und an
einen Antennenverstärker
angeschlossen ist.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
der vorgenannte Phasendiskriminator ein EXCLUSIVE-OR-Gate ist, das
am Ausgang ein Signal ausgibt, dessen Gleichspannungskomponente
linear in Abhängigkeit
von der Phasenverschiebung zwischen dem erzeugten Signal und dem
empfangenen Signal über
eine Halbperiode variiert. Dabei kann das vorgenannte Filtermittel
ein Tiefpassfilter sein, beispielsweise mit einer Trennfrequenz
im Bereich von 10 KHz.
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Vorteilhaft
enthält
die Verarbeitungszentraleinheit einen Mikrokontroller, der mit einem AD-Wandler
ausgestattet ist, um den Differenzwert zwischen ausgegebener Gleichspannung
und Bezugsspannung digital zu verarbeiten und die Binärwerte des
Ausgangssignals des D-Flipflops und den Identifikationscode zu vergleichen.
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Dabei
kann der Niederfrequenz-Generator der Identifikationsvorrichtung
von der Verarbeitungszentraleinheit beispielsweise in einem Bereich
von 120 – 130
KHz und mit einer Periode von etwa 1 ms vorzugsweise zufallsbedingt
frequenzmoduliert werden.
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Gemäß einem
weiteren Merkmal enthält
das System ein Mittel zum Messen der Verzögerungszeit zwischen dem erzeugten
Signal und dem empfangenen Signal, damit die Verarbeitungszentraleinheit
die Zugangsunterbindung aufrecht hält, wenn der Messwert der Verzögerungszeit
einen vorbestimmten Schwellenwert von beispielsweise einer oder
zwei Wiederholungsperioden des zweiten Signals übersteigt.
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Vorzugsweise
besteht die Bezugsspannung, mit der die vom Filtermittel ausgegebene
Gleichspannung verglichen wird, aus einem anfänglich abgespeicherten Wert,
der vom System erlernt wurde.
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Um
den Gegenstand der Erfindung besser verständlich zu machen, wird nachfolgend
eine in der beiliegenden Zeichnung dargestellte Ausführungsform
beschrieben, die sich nur beispielhaft und nicht einschränkend versteht.
Es zeigen:
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1 ein
Funktionsschema des erfindungsgemäßen Systems, und
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2 ein
Diagramm, das den Wert der Gleichspannung in Abhängigkeit von der Phasenverschiebung
darstellt.
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In 1 enthält die beispielsweise
in einem Fahrzeug mitgeführte
Identifikationsvorrichtung einen Niederfrequenz-Spannungsgenerator
V von beispielsweise 125 KHz, der am Ausgang eine Spannung VE in Form von Impulsen liefert. Die Spannung VE wird einerseits an einen Eingang eines
EXCLUSIVE-OR-Gate 1 und an einen Eingang Ck eines sogenannten
D-Flipflops 21 und andererseits an den Eingang eines Verstärkers 2 angelegt.
Der Ausgang des Verstärkers 2 ist
mit einer Kapazität 3 und
einer Induktivität 4 in
Reihe verbunden, wobei eine Anschlussklemme der Induktivität 4 mit
der Masse verbunden ist. Die Induktivität 4 bildet die NF-Sendeantenne
der Identifikationsvorrichtung.
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Die
Identifikationsvorrichtung enthält
ferner eine Antenne 5, die mit dem Eingang eines Hochfrequenzempfängers 6 von
beispielsweise 434 MHz verbunden ist. Der Ausgang des HF-Empfängers 6 ist mit
einem Phasenverschiebungsmittel 7 in Reihe verbunden, um
dem empfangenen Signal VR eine Phasenverschiebung
von 90° aufzuprägen. Der
Ausgang des Phasenverschiebungsmittels 7 ist mit dem anderen
Eingang des Gate 1 und mit einem weiteren Eingang Dat des
D-Flipflops parallel geschaltet.
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Das
Gate 1 ist am Ausgang mit einem Tiefpassfilter 8 vierter
Ordnung mit einer Trennfrequenz von etwa 10 KHz verbunden. Das Filter 8 ermöglicht es,
am Ausgang die Gleichspannungskomponente Vcc des vom Gate 1 ausgegebenen
Signals zu liefern. Die Spannung Vcc wird von einer Verarbeitungseinheit 9 empfangen,
die einen Mikrokontroller enthält,
welcher mit einem AD-Wandler mit 8 Bits ausgestattet ist. Die Verarbeitungseinheit 9 kann
den vorgenannten NF-Generator
steuern, dessen Anschlussklemme mit der Masse verbunden ist.
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Die
Anschlussklemmen Pr und Cl des D-Flipflops sind mit der Masse verbunden
und der Ausgang Q des Flipflops 21 ist mit der Einheit 9 verbunden. Das
Flipflop 21 wird nachfolgend nicht näher beschrieben, da es an sich
bekannt ist.
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Der
beispielsweise von einer Kennmarke getragene Identifizierer enthält eine
Induktivität 10,
die parallel zu einer Kapazität 11 geschaltet
ist und mit den beiden Eingangsklemmen eines Komparators 12 verbunden
ist. Die Einheit 11, 12 bildet einen NF-Empfänger 13,
der einen Weckkreis mit sehr geringem Verbrauch enthält, der
eine Signalaufbereitung durchführt,
um ein induziertes Signal VI in Form von
Impulsen zu liefern. Der Ausgang des Komparators 12 ist
einerseits mit einem Eingang eines weiteren EXCLUSIVE-OR-Gate 22 und
mit dem Eingang eines Decodiermittels 23 verbunden. Der
Ausgang des Decodiermittels ist mit einer Steuerzentraleinheit 24 verbunden,
die einen Schalter 25 über
eine Verbindung 26 ansteuern kann und ein aus einer Sequenz
von Binärwerten
bestehendes Signal zu einem zweiten Eingang des Gate 22 senden
kann. Das Ausgangssignal des Gate 22 ermöglicht es,
einen HF-Sender 14 zu modulieren, der einer Antenne 15 des
Identifizierers ein moduliertes Signal liefert, wenn der Schalter 25 geschlossen
ist.
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Mit
dem Pfeil F1 ist die Übertragung
des NF-Signals zwischen der Antenne 4 und der Antenne 10 angegeben
und der Pfeil F2 stellt die Übertragung des
HF-Signals zwischen
der Antenne 15 und der Antenne 5 dar.
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Nachfolgend
wird ein erstes Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Systems
beschrieben.
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Der
Generator V erzeugt ein erstes codiertes Identifikationssignal,
das aus Identifikationsbits besteht und über die Antenne 4 der
Identifikationsvorrichtung ausgegeben und von der Antenne 10 des Identifizierers
empfangen wird. Dieses erste codierte Identifikationssignal wird
von dem Decodiermittel 23 decodiert, die zugleich der Steuerzentraleinheit 24 den
Befehl gibt, das Öffnen
des Schalters 25 zu steuern, um ein erneutes Aussenden
dieses ersten Signals vom Identifizierer zu vermeiden. Das erste
codierte Identifikationssignal wird mit einer Periode von etwa 200 μs pro Identifikationsbit
ausgegeben.
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Dann
erzeugt der Generator V ein zweites Abfragesignal, das aus einer
Spannung VE in Form von Impulsen mit einer
Trägerfrequenz
von 125 KHz und einer Spitzenamplitude von 5 V bei jedem Impuls IE besteht. In diesem Fall beträgt die Wiederholungsperiode
der Impulse des zweiten Signals 8 μs. Dieses zweite Abfragesignal
wird von dem Identifizierer empfangen, wobei am Ausgang seines Empfängers 13 ein
gepulstes Schwingsignal VI ausgegeben wird, dessen
Hüllkurve
in 1 dargestellt ist. Das Signal VI wird
am Eingang des Gate 22 empfangen, das ferner am Eingang
ein Gleichspannungssignal in Form von Impulsen empfängt, die
repräsentativ
sind für
die aufeinanderfolgenden Bits des Identifikationscodes, der zuvor über die
Decodiermittel 23 erhalten wurde. Dabei hat die Steuerzentraleinheit 24 den
Schalter 25 so angesteuert, dass die Verbindung zum Sender 14 geschlossen
wird. Wenn bei einem Impuls II des Signals
VI ein Bit des Identifikationscodes bei
0 ist, gibt das Gate 22 am Ausgang den Impuls II aus, während dann,
wenn das Bit bei 1 ist, das Gate 22 einen Impuls ausgibt,
dessen Phase um 180° umgekehrt
ist, und zwar für
die gesamte Dauer eines Identifikationsbits, d. h. für 200 μs.
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Selbstverständlich wird
das zweite Abfragesignal nicht über
das Decodiermittel 23 übertragen.
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Das
empfangene Signal VR weist eine geringe
Phasenverschiebung gegenüber
dem Signal VE beispielsweise in der Größenordnung
von einigen hundert ns auf, und zwar aufgrund der Signalübertragungszeit,
die sich aus der Entfernung und den elektronischen Bauteilen ergibt.
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Bei
fehlendem Phasenverschiebungsmittel 7 gibt das Gate 1 am
Ausgang ein Signal aus, dessen Frequenz doppelt so hoch ist, d.
h. in der Größenordnung
von 250 KHz liegt. Das Tiefpassfilter 8 ermöglicht es,
die Trägerfrequenz
von 250 KHz zu eliminieren, um nur die Gleichspannungskomponente
des Signals beizubehalten.
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Wenn
die beiden Antennen 4, 10 so positioniert sind,
dass sie gleichphasig sind (d. h. mit Δφ = 0), beträgt die Spannung Vcc in etwa
0 V, wie im Diagramm in 2 angegeben ist. Bei Berücksichtigung
der geringen Verzögerung
aufgrund der bidirektionalen Datenübertragung F1 und F2, die in
der Größenordnung
von einigen hundert ns liegt, liegt die sich ergebende Spannung
Vcc in der Größenordnung
von einigen hundert mV. Das Gate 1 liefert nämlich ein
Signal, dessen Gleichspannungskomponente zwischen 0 und 5 V variiert
bei einer Phasenverschiebung Δφ zwischen
0 und 180°,
wie in 2 ersichtlich ist. Es lässt sich somit eine Phasenverschiebung mit
einer Genauigkeit in etwa von 5 V/180° = 28 mV/° erfassen. Da bei dem Signal
VE die Periode von 8 μs einem Wert von 360° entspricht, äußert sich
eine Verzögerung
in etwa von 100 ns, was 0,1 μs
entspricht, in einer Phasenverschiebung von 0,1 × 360/8 = 4,5°. Somit entspricht
eine geringe Verzögerung
in etwa von 100 ns einer Gleichspannung Vcc gleich 4,5° × 28 mV/° = 125 mV.
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Beispielhaft
könnte
der vorbestimmte Schwellenwert in der Größenordnung von 250 mV liegen,
was einer Verzögerung
von etwa 200 ns entspräche,
während
der Wert der Bezugsspannung bei 0 V läge.
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Wenn
dagegen die beiden Spulen 4, 10 gegenphasig sind,
d. h. bei einer Phasenverschiebung Δφ = 180°, so liegt der Wert der Gleichspannung
Vcc bei 5 V, wie in 2 ersichtlich ist.
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Wenn
also Vcc beispielsweise zwischen 0,25 und 4,75 V beträgt, bedeutet
dies, dass die gesendeten und empfangenen Signale ungleichmäßig phasenverschoben
sind, wodurch die Zugangsunterbindung zum Fahrzeug aufrechterhalten
bleibt und/oder ein akustischer bzw. optischer Alarm ausgelöst wird.
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Bei
fehlendem Phasenverschiebungsmittel 7 wird das Flipflop 21 nicht
verwendet, sondern nur das Gate 1 als Phasenverschiebungserfassungsmittel. Somit
kann für
jeden Impuls IR des empfangenen Signals
VR die Verarbeitungszentraleinheit 9 dem
genannten Impuls einen Binärwert
gleich 0 zuordnen, wenn Vcc zwischen 0 und 1 V liegt, und dem Impuls ein
Binärwert
gleich 1 zuordnen, wenn die Spannung Vcc zwischen 4 und 5 V beträgt, um die
Sequenz der genannten Binärwerte
mit dem Identifikationscode zu vergleichen, der dem Fahrzeug bekannt
ist. Somit kann das Gate 1 zugleich dazu dienen, eine Verzögerung zu
erfassen und zu überprüfen, ob
das Signal wohl über
den Identifizierer übertragen
wurde.
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Selbstverständlich setzt
die Erfindung voraus, dass die Empfangsantenne des Identifizierers während der
Analyse des zweiten Signals nicht bezüglich der Sendeantenne umgekehrt
wird, da ansonsten der Vergleich mit dem Identifikationscode verfälscht wird.
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Um
zu vermeiden, dass zwei mögliche
Bezugsspannungswerte erhalten werden, nämlich 0 V und 5 V, je nachdem,
ob die NF-Spulen gleichphasig oder gegenphasig sind, kann das Phasenverschiebungsmittel 7 hinzugefügt werden,
um eine zusätzliche
Phasenverschiebung um 90° einzuleiten.
Somit erfasst das Gate 1 eine Phasenverschiebung unabhängig davon,
ob die Spulen 4, 10 gleichphasig oder gegenphasig
sind, die immer in der Größenordnung von
90° liegt,
was einem Signal Vcc in etwa von 2,5 V bei einer Fehlertoleranz
von 10 %, d. h. 0,25 V entspricht. Mit Hinzufügen des Phasenverschiebungsmittels 7 ist
es möglich,
einen einzigen Bezugsspannungswert abzuspeichern.
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Wenn
also ein Übeltäter einen
Abfangsender zwischen Identifikationsvorrichtung und Identifizierer zwischenschaltet,
könnte
die gesamte Verzögerungszeit
beispielsweise in der Größenordnung
von 1 μs
liegen, was einer zusätzlichen
Phasenverschiebung von 45° zwischen
dem empfangenen Signal und dem gesendeten Signal entspräche. Die
resultierende Gleichspannung Vcc variiert damit um 45° × 28 mV/° = 1,25 V,
was deutlich über
dem Schwellenwert von 250 mV liegt.
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Wenn
jedoch ein Übeltäter Kenntnis über das
erfindungsgemäße System
erlangen sollte, könnte
er versuchen, die Phasenverschiebung zu erhöhen, um sie beispielsweise
von 45° auf
180° zu bringen,
was die Verwendung des Abfangsenders für das System transparent machen
würde.
Mit anderen Worten könnte
der Übeltäter in künstlicher
Weise die Verzögerungszeit
des empfangenen Signals so erhöhen,
dass das empfangene Signal mit dem gesendeten Signal immer noch
gleichphasig bzw. gegenphasig wäre.
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Um
diesen Nachteil zu vermeiden, genügt es, die Frequenz des erzeugten
Signals zufallsbedingt beispielsweise in einem Bereich von 120 bis 130
KHz und mit einer Veränderung
der Frequenz beispielsweise jede Millisekunde zu variieren.
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Beispielsweise
wenn der Übeltäter meint,
die Sendefrequenz liegt bei 125 KHz, könnte er versuchen, das Signal
mit einer Verzögerungszeit
von 8 μs zurückzusenden.
Wenn dabei das Sendesignal in der Tat zu diesem genauen Zeitpunkt
eine Frequenz von 120 KHz aufweist, was einer Periode von 8,33 μs entspricht,
wird das empfangene Signal gegenüber
dem gesendeten Signal mit einer Verzögerungszeit von 0,33 μs phasenverschoben,
was einer Phasenverschiebung von etwa 14° und damit einer Veränderung
der Gleichspannung Vc in der Größenordnung von
0,4 V entspricht, was deutlich höher
ist als der Schwellenwert von 250 mV.
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Wenn
der Übeltäter weiß, dass
die Sendefrequenz variieren kann, könnte er zunächst das von der Identifikationsvorrichtung
ausgesendete Signal über eine
volle Periode analysieren, um dessen Frequenz zu identifizieren,
dann das Signal zur Identifikationsvorrichtung mit einer Gesamtverzögerung von
zwei oder mehr Perioden zurücksenden,
wodurch das System erneut für
den Missbrauch transparent würde.
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Um
dies zu vermeiden, genügt
es, ein Mittel zum Messen der Verzögerungszeit zwischen dem gesendeten
Signal und dem empfangenen Signal hinzuzufügen. Wenn nämlich nun der Übeltäter zunächst die
Frequenz des gesendeten Signals über eine
Periode messen muss und es dann nach mindestens zwei Perioden zurücksenden
muss, ist die sich ergebende Verzögerungszeit groß genug,
um von einem relativ einfachen und kostengünstigen Verzögerungszeitmessmittel
erfasst zu werden.
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Bei
Verwendung des Phasenverschiebungsmittels 7 kann das vorgenannte
Flipflop 21 angewendet werden, um die Phasenverschiebung
zwischen den Signalen an seinen Eingängen Ck und Dat zu erfassen,
so dass dessen Ausgang Q ein Binärsignal ausgibt,
dessen Wert gleich 1 ist, wenn der Eingang Ck um 90° bezüglich des
Eingangs Dat nachteilt, und gleich 0, wenn der Eingang Ck um 90° bezüglich des Eingangs
Dat voreilt. Der Ausgang Q des Flipflops 21 wird von dem
Mikroprozessor der Zentraleinheit 9 analysiert, um ihn
mit dem der Identifikationsvorrichtung bekannten Identifikationscode
zu vergleichen.
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Schließlich ist
anzumerken, dass bei Verwendung eines AD-Wandlers mit 8 Bits eine
Digitalisierung des Signals Vcc mit einer Genauigkeit von 5 V/256
erhalten werden kann, d. h. etwa 19,5 mV/Bit. Da das Gate 1 eine
Genauigkeit von 27 mV/° ermöglicht,
wird mit dem AD-Wandler eine Genauigkeit von über 1° pro Bit erreicht.