DE68928717T2 - Dermales Auftragegerät - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Auftragung von Filmschichten und/oder Wirkstoffträgern auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten. Im besonderen bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Vorrichtungen zur Handhabung von Filmschichten und/oder Wirkstoffträgern, die auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten aufgetragen werden.
- Es hat beträchtliche Anstrengungen gegeben, verschiedene Vorrichtungen zu entwickeln, die Filmschichten beinhalten, die schließlich auf die Haut eines Patienten aufgetragen werden. Diese verschiedenen Vorrichtungen beziehen z. B. Verbände in der Form eines Film ein, die herkömmliche Verbände ersetzen können. Hodgson, US Patent-Nr. Re 31,886 und 31,887 offenbaren ein Beispiel für einen medizinischen oder chirurgischen Haftverband, der ein feuchtigkeitsdurchlässiges, drucksensitives, haftendes Material beinhaltet. Der medizinische oder chirurgische Haftverband ist in Fig. 5 dieser Patentschriften gezeigt und enthält auf dessen haftender Seite eine Verbandswattierung 18.
- Es hat auch beträchtliche Entwicklungen in Verbindung mit transdermalen Darreichungssystemen gegeben. Diese schließen so Ciba-Geigy's TRANSDERM-NITRO® und TRANSDERM®-V-Systeme ein, die für transdermale Darreichung von Nitroglyzerin bzw. Skopolamin genehmigt worden sind. Diese älteren Vorrichtungen für die kontrollierte kontinuierliche Darreichung von Arzneimitteln und Ähnlichem beziehen ein Reservoir für das Mittel sowohl als auch eine durchlässige Haftschicht zum Halten des transdermalen Pflasters oder Ähnlichem auf der Haut oder Schleimhaut des Patienten mit ein. Eine bedeutsame Verbesserung auf diesem Gebiet wird durch das US Patent Nr. 4,573,996 repräsentiert, die durchsickerresistent während des Gebrauchs ist und so frühere Probleme der Kontamination ausräumen, die vorher bei solchen Vorrichtungen auftauchten.
- Ein bleibendes Problem mit solchen Vorrichtungen jedoch bezieht sich auf die allgemeine Handhabung dieser Pflaster und im besonderen auf die Notwendigkeit, den Kontakt der transdermalen Pflaster mit der Haut über längere Zeiträume aufrechtzuerhalten. In solchen Situationen, sogar wenn hocheffektive Haftmittel benutzt werden, verbleibt eine Tendenz, daß das Haftmittel mit der Zeit und bei Gebrauch weniger effektiv wird, und das Pflaster möglicherweise abfällt. Weiterhin ist es schwierig, das Pflaster zu übertragen, ohne seine Effektivität zu verringern.
- Die Suche nach effektiveren Systemen zum Auftragen von Filmschichten auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten und zum Auftragen von transdermalen Pflastern oder Ähnlichem auf die Haut eines Patienten, wurde daher fortgesetzt.
- EP-A-0 081 990 offenbart eine Vorrichtung zum Auftragen eines Filmverbandes auf die Haut eines Patienten. Der Film ist sehr dünn und ist auf der einen Seite mit einer faserigen Verstärkungsschicht und auf der anderen Seite mit einem Ablöseblatt versehen. Der Film ist an die faserige Verstärkungsschicht mit Hilfe einer Haftschicht angebracht, mit der die faserige so Verstärkungsschicht überzogen ist, wobei die Haftung der faserigen Verstärkungsschicht zum Film ungefähr halb so stark oder weniger der Haftung des Films zur Haut des Patienten ist.
- Die faserige Verstärkungsschicht und das Ablöseblatt haben die gleichen Außenabmessungen wie der Filmanteil des Verbandes und die faserige Verstärkungsschicht wird vorzugsweise in zwei Stücken in einer überlappenden Weise an den Film angebracht, damit diese leicht entfernt werden kann.
- Das Patent US-A-4,573,996 offenbart eine Vorrichtung für die Darreichung eines Wirkstoffes auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten. Gemäß dieses Patents ist der Wirkstoff in einem Reservoir enthalten, das dadurch entsteht, daß die Außenränder eines Verstärkungsteils und einer Membran (wahlweise durch Heißversiegelung) miteinander verschweißt werden. Verstärkungsteil und Membran sind an eine Schutzeinlage geklebt. Ein Klebemittel, das undurchlässig für den Wirkstoff ist, umschließt den Membranumfang, um das Durchsikkern des Wirkstoffs vom Reservoir während der Lagerung oder während der Anwendung zu verhindern. Das undurchlässige Haftmittel haftet auch an der Schutzeinlage; es werden keine Verschlußhilfsmittel zwischen dem undurchlässigen Klebemittel und der Schutzeinlage bereitgestellt. Diese Vorrichtungen sind nicht leicht zu handhaben und sind nicht geeignet, um das Verdunsten der Arzneilösemittel zu verhindern, das die Wirkung der darin enthaltenen Arzneimittel mindert.
- Die vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zur Verfügung, in die die Filmschicht und/oder der Wirkstoffträger zwischen einer Trägerschicht und einer Einlageschicht eingeschoben wurden, wobei die Träger und die Einlageschicht an ihren Außenrändern miteinander verbunden sind, um selbst als Behälter zu dienen.
- Die vorliegende Erfindung stellt namentlich eine Vorrichtung gemäß Anspruch 1 zum Auftragen einer Filmschicht und/oder ei nes Wirkstoffträgers auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten zur Verfügung.
- In Übereinstimmung mit einer Ausführungsform dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der abziehbare Verschluß ein abziehbare Heißversiegelung.
- In Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung umfaßt das Behältnis Scharnierhilfsmittel.
- In Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Vorrichtung bereitgestellt, um eine Filmschicht und einen Wirkstoffträger auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten anzubringen.
- Fig. 1 ist eine vergrößerte perspektivische Aufsicht auf eine Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, nach Beginn deren Auftrennung;
- Fig. 2 ist eine vergrößerte perspektivische Aufsicht der Vorrichtung von Fig. 1, vollständig geöffnet;
- Fig. 3 ist eine vergrößerte perspektivische Aufsicht der Vorrichtung von Fig. 1, wobei die Filmschicht auf die Haut aufgetragen ist;
- Fig. 4 ist eine vergrößerte teilperspektivische Aufsicht der Filmschicht der Vorrichtung, die in Fig. 1 gezeigt ist, die auf die Haut aufgetragen ist, wobei die Trägerschicht zum Teil davon entfernt wurde;
- Fig. 5 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 6 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 5 gezeigt ist, die teilweise geöffnet ist;
- Fig. 7 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 5 gezeigt wird, wobei die Filmschicht auf die Haut aufgetragen ist;
- Fig. 8 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 5 gezeigt wird, wobei die Filmschicht auf die Haut aufgetragen ist und die Trägerschicht davon entfernt wurde;
- Fig. 9 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht und eines Wirkstoffträgers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 10 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 9 gezeigt wird, wobei die Filmschicht und der Wirkstoffträger aufgetragen sind, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, und
- Fig. 11 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt so der Filmschicht und des Wirkstoffträgers der Vorrichtung, die in Fig. 9 gezeigt ist, wobei diese auf die Haut aufgetragen und die Trägerschicht davon entfernt wurde;
- Fig. 12 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung zum Auftragen eines Wirkstoffträgers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 13 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 12 gezeigt ist, wobei der Wirkstoffträger aufgetragen ist, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 14 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 12 gezeigt ist, die auf die Haut aufgetragen ist, und die Trägerschicht davon entfernt worden ist;
- Fig. 15 ist eine vergrößerte perspektivische Aufsicht einer ungeöffneten Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht und eines Wirkstoffträgers in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 16 ist eine vergrößerte perspektivische Aufsicht der Filmschicht und des Wirkstoffträgers aus Fig. 15, die auf die Haut aufgetragen ist und die Trägerschicht davon entfernt worden ist;
- Fig. 16a ist ein vergrößerte perspektivische Aufsicht einer anderen Ausführungsform der Trägerschicht aus Fig. 16, wobei diese nach Auftragen der Filmschicht und des Wirkstoffträgers auf die Haut von der Haut entfernt wurde;
- Fig. 17 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 15 gezeigt ist;
- Fig. 18 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 17 gezeigt ist, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wobei die Filmschicht und die Wirkstoffträgerschicht aufgetragen sind;
- Fig. 19 ist eine vergrößerte Seitenansicht im Querschnitt der Vorrichtung, die in Fig. 17 gezeigt ist, die auf die Haut aufgetragen ist, wobei die Trägerschicht davon entfernt wurde;
- Fig. 20 ist eine vergrößerte seitliche Teilansicht im Querschnitt einer anderen Ausführungsform der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 21 ist eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung einer Komponente der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht;
- Fig. 22 ist eine vergrößerte Aufsicht eines Teils des Endlosfilms, aus dem die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung hergestellt wird und
- Fig. 23 ist eine schematische Darstellung eines Verfahrens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auftragen einer Filmschicht.
- Zunächst bezogen auf die Ausführungsform, gezeigt in den Fig. 1 bis 4, ist diese Ausführungsform zum Auftragen einer Filmschicht auf die Haut eines Patienten gedacht. Dieses Auftragegerät 1 enthält eine Filmschicht 2, die am klarsten in den Fig. 2 bis 4 gesehen werden kann, und die eine extrem dünne und lockere Schicht eines Materials umfaßt, die vor zugsweise luftdurchlässiger und nicht undurchlässiger Natur ist. Die Filmschicht 2 ist ein Material, das allein extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, zu handhaben sein würde, d. h. wenn das Auftragegerät 1 der erfindungsgemäßen Vorrichtung außer Betracht gelassen würde. Die Filmschicht 2, die nach Auftragen auf die Haut eines Patienten in Fig. 4 gezeigt ist, soll in dieser Ausführungsform als Wundverband dienen. Diese Filmschicht 2 oder "Haut" ist daher ein eher lockeres Material, das vorzugsweise für Luft und Feuchtigkeit, durchlässig ist, aber das nicht den Durchgang von Bakterien oder anderen unerwünschten Elementen oder Materialien erlaubt. Die Filmschicht 2 besteht vorzugsweise aus verschieden dünnen Kunststoffmaterialien oder kann eine extrem dünne Folienschicht oder eine Schicht aus nicht-gewebtem Material umfassen. Sie umfaßt im besonderen ein Material, das genügend dünn und biegsam ist, um auf der Haut nachgiebig zu sein, und wird daher vorzugsweise dünner sein als ungefähr 2 mils (50,8 um), vorzugsweise dünner als 1,5 mils (38,1 um) und am geeignetsten 1 mil (25,4 um) oder weniger.
- Diese Filmschichten 2 bestehen vorzugsweise aus thermoplastischen Materialien, die zumindest teilweise elastomerischer Natur sind. Sie werden daher einen hohen Grad an Ausdehnbarkeit (vorzugsweise eine Ausdehnbarkeit > 130%) besitzen, und werden daher exzellente Nachgiebigkeit besitzen, ohne zu bedeutsamen Memory-Eigenschaften zu tendieren, obgleich sie z. B. einen gewissen Grad an Schrumpfung nach einer Ausdehnung haben werden. Bezogen auf die luftdurchlässigen Filme werden diese Materialien vorzugsweise, zusätzlich zur Luftdurchlässo sigkeit, eine Feuchtigkeitsdurchlässigkeit zumindest leichter erlauben als dies der Fall ist mit Materialien wie z. B. Polyethylen. Alle diese Filmschichten müssen, zumindest was Partikel betrifft, undurchlässig sein, um die Wunde zu schützen etc.. Die allgemeinen Undurchlässigkeitseigenschaften können jedoch abhängig von der beabsichtigten letztendlichen Anwendung für jeden einzelnen Fall für diese variiert werden. Im allgemeinen werden jedoch vorzugsweise Filme eingesetzt, die für verschiedene Glykole, wie Polyethylenglykol, durchlässig sind, aber eher undurchlässige Filme können ebenso unter ausgewählten Umständen verwendet werden, einschließlich z. B. 1 und 2 mil-Schichten aus Ethylenvinylacetatcopolymeren oder verschiedenen Nylon- oder Polyesterfilmen. Zusätzlich können laminierte oder beschichtete Filme ebenso benutzt werden wie bei Verwendung eines durchlässigen Films, solche wie oben erwähnt, die ganz oder teilselektiv mit einem undurchlässigen Film beschichtet sind.
- Die verschiedenen thermoplastischen Filme selbst können mit einer entweder matten, glänzenden oder einer klaren Oberfläche hergestellt werden, was durch Auswahl oder Veränderung der Oberfläche der Kühlrollen erreicht wird. Die Kühlrollen werden gewöhnlich stromabwärts des Filmausstoßers benutzt, von dem der Film ausgestoßen wird, und sie können verschiedene Farben direkt auf deren Oberfläche enthalten, wie Hautfarben sowohl als auch Füllstoffe wie TiO&sub2;, Ton oder andere solche Materialien, die den Film opak machen, oder verschiedene organische Zusätze, Dufthemmer, und/oder verschiedene Medikamente etc..
- Vom kommerziellen Standpunkt aus gesehen, war einer der erfolgreichsten für Feuchtigkeit hoch durchlässigen medizinischen elastomerischen Filme eine von einer Serie von Produkten, die von DuPont unter der Bezeichnung "MEDIFILM 800" vertrieben wurde. Diese Filme werden von einer Klasse von elastomeren Harzen wie Polyetherblockamid, kommerziell durch die Handelsmarke PEBAX bezeichnet, hergestellt. Die Struktur dieses Polymers kann im allgemeinen durch die Formel dargestellt werden:
- wobei PA ein relativ starres Polyamidsegment und PE ein relativ weiches Polyethersegment bezeichnet. In dieser Weise haben die hergestellten Filmprodukte hohe Festigkeiten bezüglich hoher Reiß- und Abnutzungsresistenz und liefern zur gleichen Zeit einen hohen Grad an Komfort und Nachgiebigkeit, sowohl als auch Feuchtigkeitsdurchlässigkeit. Die physikalischen Eigenschaften von zwei typischen medizinisch angewandten PEBAX-Filmen, die eine Dicke von 1 mil (25,4 um) haben, sind in Tabelle I aufgelistet. Tabelle 1
- Zusätzlich können solche Filmschichten 2 thermoplastische Polyurethane umfassen, die obige Erfordernisse ebenfalls erfüllen. Diese schließen solche gewerblich erhältlichen Polyurethanzusammensetzungen, wie PELLETHANE® von Dow Chemical Company, inklusive dessen 2363-80AE Qualitätsstufe; Q-THANE® von K.J. Quinn; ESTANE® von B.F. Goodrich; TXIN® von Mobay Chemi cal Company, u. a. ein. Weiterhin können diese Filmschichten 2 auch verschiedene Polyester umfassen, solche wie die Copolymere von verschiedenen zyklischen Polyestern inklusive Du- Pont's HYTREL®, inklusive seine 4056 Qualitätsstufen und General Electric's LOMOD®. Beide sind Copolymere aus Polyether- Vorpolymeren und Polybutylenterephthalat bzw. Polyisobutylterephthalat, sowohl als auch Eastman Chemicals PCCE.
- Um die Filmschicht 2 angemessen auf der Hautoberfläche eines Patienten zu halten, ist das einzige zusätzlich erforderliche Element eine Haftschicht 3 auf der Unterseite der Filmschicht 2, wie es am besten in den Fig. 7 und 8 gesehen werden kann.
- Für die Eigenschaften dieses in dieser Ausführungsform dieser Erfindung benutzte Haftmittel ist es in erster Linie nur erforderlich, daß der Adhäsionskoeffizient zwischen der Filmschicht 2 und der Hautoberfläche, auf die es aufgetragen ist, genügend groß ist, um die Haftung oder eine andere Haltekraft der Filmschicht 2 zum Auftragegerät oder im besonderen zu der Trägerschicht 4, an den die Filmschicht 2, wie es weiter unten näher erläutert wird, angeheftet ist, zu überwinden. Da die Filmschicht 2 bevorzugt auf die Haut aufgetragen wird, sollte diese daher hypoallergen sein. Wenn diese Vorrichtung jedoch in Verbindung mit der Anwendung von verschiedenen Arzneimitteldarreichungssystemen benutzt wird, wird es andere noch strengere Erfordernisse erfüllen, im besonderen seine Verträglichkeit mit den in Frage kommenden Arzneimitteln, sowohl als auch seine Resistenz gegen Alkohol oder andere darin so enthaltenen Lösungsmittel usw., die alle weiter unten in Verbindung mit solchen Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert werden. In Verbindung mit der obigen Auftragung von Filmschicht 2 kann jedoch ein Acrylcopolymer- Haftmittel solches wie AS-351 HSX® von Avery Chemical Com pany, vorzugsweise mit einem Beschichtungsgewicht zwischen ungefähr 25 und 35 g/m² benutzt werden. Dieses drucksensitive Haftmittel ist ein quervernetzendes Polymer, das austrocknet, um einen permanent klebrigen Film zu bilden, der einen Gesamtfeststoffgehalt von ungefähr 52%, eine Brookfield Viskosität (LVT/04/12 UPM bei 25ºC) zwischen 15000 bis 25000 CPS und ein Gewicht pro Gallone von ungefähr 7,4 lbs (0,886 kg/l) hat. Es kann auch mit Hexan oder Toluol zum gewünschten Festigkeits- und/oder Viskositätsgrad speziell für den Gebrauch in herkömmlichen Beschichtungsgeräten, verdünnt werden. Andere solche Haftmittel, die besonders zusammen mit Arzneimitteldarreichungssystemen nützlich sind, werden weiter unten näher beschrieben.
- Die Fig. 1 bis 4 zeigen die allgemeine Vorrichtung 1 um eine Filmschicht 2 zu beinhalten und auf die Haut eines Patienten aufzutragen. In seiner anfänglichen Gestalt beinhaltet die Vorrichtung eine Trägerschicht 4, an dessen Unterseite anfänglich die Filmschicht 2 vorübergehend befestigt ist. Die Filmschicht 2 kann an die untere Oberfläche der Trägerschicht 4 mit Hilfe einer anderen Haftschicht 5 befestigt werden, die Filmschicht 2 kann im allgemeinen aber auch mit anderen Hilfsmitteln von vorübergehender Haftung an die Trägerschicht 4 geheftet werden. Diese können daher Hilfsmittel zum Verschweißen der Filmschicht 2 und der Trägerschicht 4 oder andere solche Hilfsmittel für deren vorübergehende Laminierung beinhalten.
- Ganz allgemein ist es hier erforderlich die Filmschicht 2 an so die Trägerschicht 4 mit genügender Stärke zu befestigen, um sie darauf zu halten, wenn die Filmschicht 2 enthüllt oder durch Öffnung der Einlageschicht 6 freigelegt wird (siehe Erläuterung weiter unten). Diese Haftung ist gleichzeitig relativ schwach genug, um die Filmschicht 2 von der Trägerschicht 4 leicht abzulösen oder zu entfernen, nachdem die Filmschicht mit Hilfe der Haftschicht 3 (wie weiter oben erläutert) auf die Haut aufgetragen wurde. Innerhalb dieser Parameter kann die Filmschicht 2 mit Hilfe der Haftschicht 5, die aus einem druckempfindlichen Haftmittel sein kann, wie ein quervernetztendes Akrylcopolymer etc., oder mit Hilfe eines heißversiegelbaren Haftmittels an die Trägerschicht 4, angeheftet werden. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, daß die Filmschicht 2 leicht von der inneren Oberfläche der Trägerschicht 4 entfernt werden kann. Dies kann erreicht werden, indem ein schmaler vorbestimmter Randbereich 5a (siehe Fig. 5 bis 7) frei von solchen Haftmitteln gelassen wird. Dies verhindert, daß die Filmschicht 2 an der Trägerschicht 4 haften bleibt, nachdem die Filmschicht 2 auf die Haut (wie in Fig. 7) aufgetragen worden ist und die Trägerschicht 4 von dieser Oberfläche weggezogen wird. Diese Notwendigkeit gilt gleichermaßen für solche Situationen, in denen andere Hilfsmittel wie Heißversiegelung etc. benutzt werden, um die Filmschicht 2 an die Trägerschicht 4 zu befestigen, d. h. es ist wichtig, einen schmalen Randbereich frei von jeglichem Haftmittel zu lassen, um die Entfernung der Trägerschicht von der Filmschicht zu erleichtern. Wenn das Haftmittel ein Akrylcopolymer ist, kann es zum Beispiel wesentlich sein, das gleiche Akrylcopolymer, aus dem die Haftschicht 3 besteht, einschließlich der Substanzen, wie das oben erwähnte Haftmittel AS-351 HSX® von Avery Chemical Company, zu benutzen, um die Filmschicht 2 auf die Hautoberfläche aufzutragen. Andere solche Haftmittel, die auch für solche Zwecke benutzt werden können, schließen ein akrylhaltiges druckempfindliches Haftmittel ein, das von National Adhesives unter der Bezeichnung DURO-TAK® 80-1054 verso kauft wird. Dieses Haftmittel hat einen Feststoffgehalt von 47,5%, eine Viskosität von 3000 CPS (3 Ns/m²) und eine Plastizität (Williams) von 2,9 mm. Dies wird im Allgemeinen mit einem Lösungsmittelsystem benutzt, das Ethylacetat, Heptan, Isopropylalkohol und Toluol beinhaltet. Ein anderes solches Haftmittel wird von Monsanto unter der Bezeichnung GELVA® Multipolymeremulsion 2484 verkauft und umfaßt eine stabile, wäßrige, akrylhaltige, druckempfindliche Haftmittelemulsion, die einen Feststoffgehalt von 59% und eine Viskosität von 1500-Z (Z = Intrinsischer Viskositätskoeffizient), 300 CPS (0,3 Ns/m²) hat. Mit diesen verschiedenen Haftmitteln kann die Haftung dieser Schicht im Vergleich zur Haftschicht 3 verringert werden, indem eine größere Menge von quervernetzenden Zusätzen dazugegeben und/oder verschiedene Beschichtungsgewichte benutzt und/oder verschiedene Viskositäten dafür benutzt werden. In dem Fall, in dem die Trägerschicht 4 eine Papierschicht ist, kann die Kunststoff-Filmschicht 2 daran durch Beschichtung seiner Oberfläche mit einem heißversiegelbaren Haftmittel und anschließendem Heißversiegeln dieser beiden Schichten angeheftet werden. Abweichend dazu können die Filmschicht 2 und die Trägerschicht 4 zusammengelegt werden, wenn sie beide Kunststoffschichten oder wenn sie verschiedene Schichten sind, wie eine Kunststoff-Filmschicht 2 und eine Papierträgerschicht 4, indem die Plastikfilmschicht 2 auf die Oberfläche der Papierträgerschicht 4, d. h. als Extrusionslaminat aufgetragen wird.
- Schließlich bezieht die Applikatorvorrichtung 1 der Fig. 1 bis 8 eine Einlageschicht 6 ein, die anfänglich vorübergehend auf der Unterseite der Trägerschicht 4, sowohl als auch auf der Unterseite 3 der Filmschicht 2 befestigt ist. Daher ist in den Laminaten, die diese Vorrichtung umfassen, in ihrer ursprünglichen Gestalt vor Gebrauch die Filmschicht 2 zwischen die Trägerschicht 4 und die Einlageschicht 6 eingeschoben.
- Diese Einlageschicht selbst ist dazu gedacht, die Filmschicht 2 vor dem Gebrauch zu schützen und diese transportierbar zu halten, ohne bei der letztendlichen Anwendung störend einzuwirken. Sie kann daher verschiedene Schichten umfassen, einschließlich Papier oder papierhaltige Schichten oder Lamina te; verschiedene Thermoplasten, wie z. B. extrudierte Polyolefine, wie z. B. Polyethylene; Folieneinlagen; oder verschiedene Laminate dieser verschiedenen Schichten. Diese Einlageschicht 6 jedoch muß eine innere Oberfläche besitzen, die von den Materialien oder Schichten freisetzbar ist, mit denen sie zunächst in Kontakt steht. Sie sollte daher eine Ablösebeschichtung, wie z. B. eine Papierschicht oder Ähnliches enthalten. Dies kann auf herkömmliche Weise bewerkstelligt werden, indem eine Silikon- oder Teflonbeschichtung auf die Oberfläche aufgetragen wird.
- Ein Element der vorliegenden Erfindung, das besonders bedeutsam ist bzgl. des gedachten Anwendungszwecks dieser Vorrichtung, nämlich des Transfers der Filmschicht 2 von der Vorrichtung selbst auf letztendlich die Haut des Patienten in der erforderlichen Weise, ist die Anwesenheit eines relativ dauerhaften Scharniers zwischen der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6. In diesem Fall ist das Scharnier 8 zwischen diesen beiden Schichten geführt, entlang einer Kante 9 der entsprechenden Träger- und Filmschichten, die eine ungefähr quadratische Gestalt in Verbindung mit der besonderen Vorrichtung, die in Fig. 1 gezeigt ist, haben. In diesem Fall umfaßt das Scharnier eine permanente Bindung zwischen diesen beiden Schichten, die auf zahlreiche Art und Weise ausgeführt werden kann und weiter unten detaillierter beschrieben wird.
- Die Trägerschicht 4 sollte aus einem Material bestehen, das auch flexibel ist, aber das wesentlich mehr Substanz und Stärke als die Filmschicht 2 hat. Sie sollte jedoch flexibel genug sein, um der Umrißlinie des Bereichs des Patienten allgemein zu folgen, auf den die Filmschicht 2 aufgetragen werden soll. Andererseits sollte sie genug Stärke und Substanz haben, um ihre Funktion des Tragens der Filmschicht 2 ohne Faltenbildung etc. ausführen zu können. Das jeweilige Material. aus dem die Trägerschicht 4 produziert wird, kann daher eine Reihe verschiedener Materialien einbeziehen. Einige geeignete Materialien für diese Schicht schließen ein, zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylidenchlorid, Polyethylenterephtalat, Polyester, Polyamide und andere sowohl als auch Laminate aus zwei oder mehreren dieser Schichten miteinander oder mit zusätzlichen Schichten, wie Folie, Papier, verschiedene Gewebe etc. aber in diesen Fällen vorzugsweise mit der Polymerschicht auf der Innenseite, d. h. in Kontakt mit der Filmschicht 2 und diese dabei tragend.
- Der Zweck der Einlageschicht 6 ist es, die Filmschicht 1 zu umgeben und zur gleichen Zeit leicht davon ablösbar zu sein; dies ist in Fig. 1 zu sehen. Dabei wird die Unterseite der Filmschicht 1, auf der die Haftschicht 3 sitzt, für die anschließende Auftragung auf die Haut des Patienten freigelegt. Die Einlageschicht 6 enthält bevorzugt eine Ablöseschicht, um die leichte Entfernung von der Laminatkomposition dieser Vorrichtung zu erlauben. Die Einlageschicht 6 kann daher aus einigen der gleichen Materialien zusammengesetzt werden, die ebenso geeignet für den Gebrauch der Trägerschicht 4 sind, die weiter oben erläutert wurde. Dieses Material jedoch erhält durch Behandlung, z. B. mit Silikon oder anderen geeigneten Beschichtungen, die Eigenschaft von der Haftschicht abgelöst oder abgezogen werden zu können. Beispielsweise umfaßt daher die bevorzugte Einlageschicht 6 zur Ablösung ein mit Silikon oder Teflon beschichtetes Blatt Papier oder auch verschiedene Polyesterfilme; Folienschichten, die vorzugsweise mit einem Polymer wie Polyethylen beschichtet sind; oder solche Schichten einschließlich Gewebeschichten, die mit verschiedenen Polymeren sowohl als auch extrudierten Polyethylenen, Polyethylenterephtalaten, verschiedenen Polyamiden und Ähnlichem beschichtet oder laminiert sind. Die Wahl der speziellen Einlageschicht 6 hängt auch ab von anderen letztendlichen Erfordernissen der bestimmten in Frage kommenden Vorrichtung, einschließlich dem Wunsch der Durchsichtigkeit oder Undurchsichtigkeit etc. der Einlage. Daher ist über fast die ganze Kontaktfläche zwischen der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 hinweg der Verschluß durch bloßes Auseinanderziehen der Kanten entlang der Einlageschicht 6, wie in Fig. 1 zu sehen ist, abziehbar oder freisetzbar, obwohl ein Haftmittel auf mindestens einen Teil der Unterseite der Trägerschicht 4 anwesend ist, um diesen mit der Einlageschicht 6 vorzugsweise zumindest an deren ganzen Peripherie in Verbindung zu halten. Gleichzeitig bleibt die Filmschicht 2 mit der unteren Oberfläche der Trägerschicht 4 aufgrund der oben beschriebenen Wechselwirkung zwischen den Haftmittelmaterialien der Haftschicht 5, die die Filmschicht 2 in Verbindung mit der Trägerschicht 4 gegenüber der Haftschicht 3 zwischen der unteren Oberfläche der Filmschicht 2 und/oder der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 hält.
- Weiterhin können die entsprechenden Kantenbereiche der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 frei von Haftmitteln (siehe rechte Hälfte in den Fig. 5 und 6) sein, um als Lasche, an der diese Schichten bereits voneinander getrennt sind, den Beginn der Trennung dieser Schichten zu erleichtern. Andere solche Hilfsmittel können für diesen Zweck jedoch ebenfalls verwendet werden. Beispielsweise könnte eine Schicht, die Trägerschicht 4 oder die Einlageschicht 6 über die jeweils andere Schicht hinausragen, um das Greifen derselbigen zu erleichtern oder eine Spalte könnte in eine dieser Schichten bereitgestellt werden, um das Abziehen deren führender Kante zu erlauben. Weitere Methoden sind dem Fachmann offensichtlich.
- Im Hinblick auf das oben Gesagte ist es offensichtlich, daß in dem Fall der oben erläuterten Freisetzbarkeit diese über der ganzen Kontaktfläche zwischen der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 ausgeführt wird. Dies jedoch macht den Gebrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung viel schwieriger, was weiter unten erläutert wird. Daher verwendet die bevorzugte Ausführungsform dieser Erfindung zwischen diesen Schichten ein Scharnier 8, um eine dauerhafte Verbindung zwischen diesen herzustellen. In diesem Fall kann dies durch Bereitstellung eines Bereichs erreicht werden, der in Fig. 11 durch eine gedachte Linie skizziert ist, innerhalb dessen es ein Scharnier 8 gibt. In diesem Beispiel wird dies durch Bereitstellung eines Bereiches, der durch die gedachte Linie 11 skizziert ist, der der Einlageschicht 6 entspricht, wobei dieser Teil der Einlageschicht 6, diesem Bereich entspricht, keine silikonisierte Schicht oder eine andere Beschichtung enthält, die die Papierschicht 6 über die ganze verbleibende Fläche ablösbar macht. In dieser Weise ist an der durch die gedachte Linie skizzierten Stelle ein direkter Kontakt zwischen dem Material, das die Einlageschicht 6 umfaßt, und dem Material, das die Trägerschicht 4 umfaßt, ohne daß dazwischen eine Silikonisierung oder Freisetzungsbeschichtung vorläge. Daher ist es möglich in diesem Bereich eine dauerhafte Verbindung herzustellen, was in diesem Fall durch Auftragung desselben Haftmittels leicht erreicht werden kann, das über die ganze restliche Kontaktfläche zwischen Trägerschicht 4 und Einlageschicht 6 benutzt wird. In diesem Bereich, ohne die störende Anwesenheit einer Silikonisierung oder einer anderen Freisetzungsbeschichtung, wird eine dauerhafte Verbindung hergestellt, oder in anderen Worten wird diese durch die Anwesenheit einer Freisetzungsbeschichtung oder Ähnlichem nicht unterbrochen. Es ist selbstverständlich, daß der Begriff "dauerhafte Verbindung" ein relativer Begriff ist, zumindest aber in dem Maße, daß die Verbindung dauerhafter ist, als die ablösbare Verbindung zwischen der verbleibenden Kontaktfläche der Einlageschicht und der Trägerschicht.
- Die obige Erläuterung stellt nur einen Weg dar, wie eine permanente Bindung zwischen der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 hergestellt werden kann. Diese Verbindung kann auch auf verschiedene andere Weisen hergestellt werden. So kann das Scharnier beispielsweise durch Verschweißen der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 hergestellt werden. In diesem Fall wäre es im allgemeinen erforderlich, daß kompatible thermoplastische Materialien im Scharnierbereich 8 miteinander in Kontakt stünden, um ein solches Verschweißen zu ermöglichen. Wenn beispielsweise die Trägerschicht ein Polyethylenfilm ist und die Einlageschicht 6 aus einem Polyethylenfilm besteht, der auf einem Träger aus Papier oder Ähnlichem aufgelegt ist, können die beiden Polyethylenschichten leicht zusammengeschweißt werden, um ein Scharnier 8 zu bilden. Zusätzlich könnte eine verschweißbare Beschichtung, wie eine Schicht aus Polyvinylchlorid oder Polyvinylydenchlorid (SARAN®), auf die Oberfläche einer dieser Schichten aufgetragen werden und diese beiden Schichten dann durch Heißversiegelung verbunden werden, ohne besonderen Druck darauf ausüben zu müssen. Ein anderes Mittel, um das Scharnier 8 herzustellen, ist es die Ablösebeschichtung, wie eine Silikon- oder Teflonschicht, auf einer Einlageschicht 6, wie eine Papierschicht, zu belassen, um auf diese Ablösebeschichtung einen Haftstreifen oder andere Hilfsmittel aufzutragen, um die Einlageschicht 6 dauerhaft auf der Trägerschicht 4 zu binden. Weiterhin kann das Scharnier 8 auch durch andere mechanische Hilfsmittel, wie Heftklammern, mechanisches Bördeln oder Ähnlichem, hergestellt werden.
- Wie in den Fig. 1 und 2 auch gesehen werden kann, ist es für die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders wichtig, daß in solchen Ausführungsformen, bei denen ein Scharnier 8 angebracht ist, die Kante der Filmschicht 2, die an die gedachte Linie 11 angrenzt und die das Scharnier 8 vom Scharnier 8 durch eine Entfernung absetzt, die genügend groß ist, um das Ablösen der Filmschicht 1 ohne störende Einwirkung von Scharnier 8 zu ermöglichen. Es ist ganz klar, daß wenn die Filmschicht 2 in den Scharnierbereich 8 hineinragt, sie daher zwischen den Scharnierelementen festgehalten wird und es daher schwierig werden wird, wenn nicht unmöglich, die Filmschicht 2 von der Trägerschicht 4 zu entfernen. Während der silikonisierte Teil der Einlageschicht 6 in der oben erläuterten Ausführungsform an der in der Nähe der gedachten Linie 11 enden kann, die den Scharnierbereich definiert, muß er gleichzeitig über den Bereich hinausragen, der dem Ende der Filmschicht 2 entspricht, die an die gedachte Linie 11 grenzt, wiederum um zu gewährleisten, daß die Trägerschicht 4 und die Einlageschicht 6 an dieser Stelle voneinander getrennt werden können und daß die Filmschicht 2 davon entfernt werden kann.
- Bezüglich Fig. 2, nachdem die Einlageschicht 6 außer dem Scharnierbereich 8 vollständig von der Trägerschicht 4 abgezogen worden ist, und die Vorrichtung vollständig in die Stellung, die Fig. 2 zeigt, geöffnet wurde, kann die Kombination von Trägerschicht 4 und Filmschicht 2 auf die Haut des Patienten an der Wundstelle 13 aufgetragen werden. Aufgrund der erforderlichen Nachgiebigkeit der Trägerschicht 4 ist es dann relativ leicht, einen Druck auf die Oberseite der Trägerschicht 4 gegen die Haut auszuüben, um die Filmschicht 2 und die Trägerschicht 4 auf den Bereich der Haut zu heften, der die Wunde 13 umgibt. Das Haftmittel an der Unterseite der Filmschicht 2 wird daher die Filmschicht 2 auf den Bereich der Haut festhaften lassen, der die Wunde 13 umgibt.
- Der nächste Schritt der Auftragung dieser Vorrichtung beinhaltet das Entfernen der Deckschicht 4. Dies kann durch bloßes Ziehen und Abheben der Einlageschicht 6 erfolgen, die nun als Lasche wirkt. Weil der Haftungskoeffizient der Filmschicht 2 zur Haut größer ist als der Haftungskoeffizient des Haftmittels zwischen der Filmschicht 2 und der Trägerschicht 4, führt das Abziehen der Einlageschicht 6 leicht zum Entfernen der Trägerschicht 4 von der Filmschicht 2, ohne die Film schicht 2 von der Haut des Patienten zu ziehen. Dieses Vorgehen kann weiter erleichtert werden, indem, wie oben beschrieben, die führende Kante der Filmschicht 2 frei von der Haftschicht 5 ist, die die Filmschicht 2 auf der Oberfläche der Trägerschicht 4 hält, um einen Bereich 5a frei von einer solchen Haftschicht 5 zu lassen. Daher trennt sich zu Beginn des Abziehens der Trägerschicht 4 (siehe Fig. 4) die maßgebliche Kante leicht von der Trägerschicht 4, da sie an dieser Stelle nicht durch ein Haftmittel aneinanderkleben. Andererseits haftet die Filmschicht 2 an diesem Endpunkt leicht an der Haut, da sie einen Teil der Haftschicht 3 auf seiner Unterseite enthält. Weiteres Ziehen in Richtung der Einlageschicht 6 löst den Rest der Trägerschicht 4 leicht von der Filmschicht 2 ab, da ein Teil der Filmschicht bereits sicher an der Haut des Patienten haftet. Die ganze Deckschicht 4, die an der Einlageschicht 6 über das Scharnier 8 hängen bleibt, wird dann leicht von der Oberfläche der Filmschicht 2 abgelöst und läßt, wie in Fig. 3 gezeigt, die Filmschicht 2 korrekt auf die Haut des Patienten festkleben, die die Wunde 13 in einer relativ flachen und nicht störenden Stellung bedeckt, während der Rest der Vorrichtung, einschließlich Trägerschicht 4, vollständig entfernt wurde und weggeworfen werden kann. So ist es möglich gewesen, die extrem dünne und lockere Filmschicht 2, wie erforderlich, auf die Haut in einer Weise aufzutragen, die ohne die erfindungsgemäße Vorrichtung, unmöglich gewesen wäre.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann benutzt werden, um einen Wirkstoffträger alleine oder in einer bevorzugten Ausführung zusammen mit der Filmschicht 2 auf die Haut oder Schleimhaut eines Patienten aufzutragen. In diesen Ausführungsformen der Erfindung kann der Wirkstoffträger selbst von der Trägerschicht 4 aufgetragen werden, so wie die Filmschicht 2 bei den oben beschriebenen Vorrichtungen aufgetragen wurde. Wenn der Wirkstoffträger und die Filmschicht 2 auf den Patienten aufgetragen werden, wirkt die Filmschicht 2 als ein Träger für den Wirkstoffträger selbst, so daß beide gleichzeitig auf die Haut in Übereinstimmung mit der allgemeinen Vorgehensweise aufgetragen werden, wie es in Verbindung mit den Fig. 1 bis 4 oben erläutert wurde. Wie in Fig. 9 bis 11 gesehen werden kann, wird der Wirkstoffträger 15 an der Unterseite der Filmschicht 2a befestigt, so daß letztlich die Filmschicht 2a und der Wirkstoffträger 15 auf die Haut 16 des Patienten aufgetragen werden. Wie in den Fig. 12 bis 14 zu sehen ist, kann der Wirkstoffträger 15 selbst auf die Haut des Patienten aufgetragen werden.
- Bezüglich besonders des Wirkstoffträgers 15, wie er in den Fig. 9 bis 14 gezeigt ist, ist der Wirkstoff in einem separaten und bestimmten Reservoir 17 enthalten, das durch aneinanderbinden der Außenränder, vorzugsweise durch Heißversiegelung, einer Verstärkungsschicht 19 und einer Membran 21, hergestellt wird. Eine wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 kann an die Unterseite der Membran gegenüber dem Reservoir 17 angebracht werden. Daher kann auf die obige Erläuterung Bezug genommen werden, wobei die Haftschicht 3 in der Ausführungsform der Fig. 1 bis 4 zwischen die Einlageschicht 6 und der Unterseite der Filmschicht 2 eingeschoben ist. In diesem Fall muß der Bereich der Haftschicht, der sich an der Stelle der Membran 21 des Wirkstoffträgers 15 befindet, eine wirkstoffdurchlässige Haftschicht sein, d. h., daß der Wirkstoff durch diese Schicht dringen kann, wenn sie zwischen dem Wirkstoff und der Haut des Patienten zu liegen kommt, zu der der Wirkstoff gelangen soll. Die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 sollte jedoch auf den Bereich der Membran 21, wie in der Fig. 9 gezeigt, beschränkt sein, und der verbleibende Teil des Haftmittels, der für die Beschichtung der Oberfläche der Einlageschicht 6a notwendig ist, kann eine wirkstoffundurchlässige Haftschicht umfassen, die unten näher beschrieben wird. Der Grund dafür ist, daß der Gebrauch eines wirk stoffdurchlässigen Haftmittels über die gesamte Oberfläche der Einlageschicht 6a oder zumindest über den Randbereich des Wirkstoffträgers 15 hinaus, die Oberfläche der Arzneimittelabgabe zunehmend vergrößert würde und dadurch die Behandlungsdosis des betreffenden Arzneimitteldarreichungssystems unerwünscht geändert würde. In der Ausführungform, bei der die Filmschicht 2a zusammen mit dem Wirkstoffträger 15 (Fig. 9 bis 11) übertragen wird, kann die verbleibende Oberfläche der Filmschicht 2a eine Schicht aus wirkstoffundurchlässigem Haftmittel 27 enthalten und im besonderen ein starkes Haftmittel enthalten, um den engen Kontakt der Filmschicht 2a mit der Haut des Patienten aufrechtzuerhalten. In diesem Fall wird die Anwesenheit einer Haftschicht auf der Oberfläche des Wirkstoffträgers bedeutsam, da diese Oberfläche mit Hilfe der umliegenden Haftschicht 27, die in Kontakt mit der Filmschicht 2a ist, in Kontakt mit der Haut gehalten wird. Es wird jedoch noch bevorzugt, eine wirkstoffdurchlässige Haftschicht in Kontakt mit dem Wirkstoffträger anzuwenden oder die Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen dem Wirkstoffträger und der Haut des Patienten zu gewährleisten. Für diesen Zweck kann daher ein Kontakthaftmittel von wesentlich geringerer Stärke angewandt werden.
- Für die äußere Oberfläche der Filmschicht 2, die in Kontakt mit der Trägerschicht 4a steht, wird die gleiche oben ausgeführte Erläuterung bzgl. der Haftschicht 5, die in den Ausführungsformen der Fig. 1 bis 4 angeordnet ist, in dieser Ausführungsform in gleicher Form angewandt. Daher wird ein weiteres Mal bevorzugt, eine "führende Kante", wie der Bereich 5a in den Fig. 1 bis 4, frei von der Haftschicht 5 zu lassen, um den Transfer der Filmschicht 2a nun zusammen mit der Wirkstoffträgerschicht 15 von der Trägerschicht 4a auf die Haut, zu erleichtern.
- Bezüglich des Wirkstoffträgers 15 in der Ausführungsform, die in den Fig. 9 bis 11 gezeigt ist, bei der eine Filmschicht 2a verwendet wird, wird eine Schicht 27 eines wirkstoffundurchlässigen Haftmittels auf die innere Oberfläche der Filmschicht 2a gelegt. Dieses Haftmittel befestigt daher die Filmschicht 2a an die äußere Verstärkungsschicht 19 des Wirkstoffträgers 15 und bedeckt auch den Randbereich der Filmschicht 2a, die den Wirkstoffträger 15 umgibt. Die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 und die wirkstoffundurchlässige Haftschicht 27 werden daher so positioniert, daß diese Haftschichten auf die Haut oder Schleimhaut aufgegeben werden können, wenn die Einlageschicht 6a (zum Beispiel ein silikonbeschichteter Polyethylenterephtalatablösefilm) entfernt wird. In diesem Fall ragt die wirkstoffundurchlässige Haftschicht 27 über den Wirkstoffträger 15 hinaus und stellt ein Haftmittel für die gesamte innere Oberfläche der Filmschicht 2a bereit, die dieselbige umgibt.
- Die Filmschicht 2a und die undurchlässige Haftschicht 27 bilden daher eine Tasche, die die Verstärkungsschicht 19, das Reservoir 17, die Membran 21 und die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 umgeben, so daß der Wirkstoff durch die Membran 21 und durch die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 gelangen kann, wenn die Vorrichtung auf die Haut oder Schleimhaut angeheftet wird, um eine kontinuierliche Dosis des Wirkstoffes durchzulassen, ohne durch die Filmschicht 2a oder durch die wirkstoffundurchlässige Haftschicht 27 radial nach außen zu gelangen.
- Es ist daher möglich, die Verstärkungsschicht 19 wegzulassen, so daß in diesem Fall das Reservoir 17 durch den Raum zwischen der wirkstoffundurchlässigen Haftschicht 27 und der Membran 21 gebildet wird.
- Das äußere Oberflächenteil, das das Teil des Wirkstoffträgers ist, das in Kontakt mit der Filmschicht 2a ist, sei es eine getrennte Überzugsdeckschicht oder die oben beschriebene Verstärkungsschicht 19, ist vorzugsweise ein dünner Film oder ein dünnes Blatt. In vielen Fällen ist die Vorrichtung aufgrund des Hautbereichs, auf den die Vorrichtung geheftet wird, aus kosmetischen Gründen fleischfarben. Vorzugsweise ist es eine klare Polyesterschicht, die undurchlässig für den Wirkstoff oder das Arzneimittel ist, aber es kann auch mit verschiedenen Farben gefärbt sein oder Drucke darauf enthalten. Das äußere Oberflächenteil stellt normalerweise eine Unterstützung und eine Schutzbedeckung für die Vorrichtung zur Verfügung.
- Die äußere Oberflächenschicht wird vorzugsweise aus einem Material oder einer Kombination aus Materialien gefertigt, die im Wesentlichen undurchlässig für die Schicht oder die Schichten ist, mit denen sie in Kontakt steht, d. h. für den Wirkstoff, für die undurchlässigen oder durchlässigen Haftmittel etc. Der primäre Zweck jedoch ist ein Durchsickern des Wirkstoffes durch die äußere Oberflächenschicht der Vorrichtung zu verhindern, so daß, wenn die äußere Oberflächenschicht als Beschichtung mit der wirkstoffundurchlässigen Haftschicht auf die Oberfläche in Kontakt mit dem Rest der Vorrichtung gelegt wird, diese wirkstoffundurchlässige Haftschicht diesen Zweck sogar erfüllen wird, wenn die äußere Oberflächenschicht nicht vollständig undurchlässig für den Wirkstoff ist. Daher ist es nicht in allen Fällen notwendig, daß die äußere Oberflächenschicht undurchlässig für den Wirkstoff ist, obgleich sie es in den meisten Fällen ist. Als im wesentlichen undurchlässig meinen wir, daß die anderen Komponenten in Kontakt mit der Schicht, oder die berücksichtigte Komponente, nicht wahrnehmbar durch solche Schichten oder Komponenten, während der normalen Zeitspanne des Gebrauchs oder Lagerung der Vorrichtung, sickern, siehe auch die Erläuterung zur Undurchlässigkeit.
- Die obige Erläuterung trifft auch auf die Ausführungsformen zu, die in den Fig. 12 bis 14 gezeigt sind, bei denen nur der Wirkstoffträger 15 auf die Haut aufgetragen wird und keine Filmschicht 2a daran beteiligt ist. In dieser Ausführungsform wird die Haftschicht 27 zwischen der Trägerschicht 4a und der äußeren Oberfläche des Wirkstoffträgers 15 wie die überlappende Deckschicht 18, die gleichen oben erläuterten Haftmittel umfassen, um die Filmschicht 2 an die Oberfläche der Trägerschicht 4 vor der Auftragung der Filmschicht 2 auf die Haut des Patienten zu halten, wie es spezifisch in den Fig. 1 bis 4 ausgeführt wurde. Es wird in dieser Hinsicht bemerkt, daß die Haftschicht in den Fig. 12 bis 14 nicht speziell, wie auch beispielsweise die entsprechende Schicht 5 in den Fig. 1 bis 4 gezeigt wird. In diesem Fall ist es beabsichtigt, daß sie im wesentlichen mit der Trägerschicht 4a oder zumindest mit deren Oberfläche, die in Kontakt mit dem Wirkstoffträger 15 steht, zusammenfällt, außer wiederum in dem Fall, in dem die Weglassung des Haftmittels an deren führender Kante bevorzugt wird.
- In jedem Fall schließt die Struktur des speziellen Wirkstoffträgers 15, der in den Fig. 12 bis 14 gezeigt wird, wieder einen Wirkstoff ein, der in einem Reservoir 17 enthalten ist, das durch die Verstärkungsschicht 19 und einer Membran 21 erzeugt wird, die wieder über den Randbereich der Membran miteinander verschweißt sind. Wieder wird eine wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 benutzt. Weiterhin wird in dieser Ausführungsform eine Überzugsdeckschicht 18 mit einer Schicht des wirkstoffundurchlässigen Haftmittels 27 darauf benutzt, die einen genügenden Oberflächenbereich und Oberflächenform besitzen, so daß wenn sie an die Verstärkungsschicht 19 angebracht sind sie vollständig denselbigen überlappen. In dieser Weise umgibt die wirkstoffundurchlässige Haftschicht 27 zumindest den Randbereich der wirkstoffdurchlässigen Haftschicht. Die Überzugsdeckschicht 18 und die undurchlässige Haftschicht 27 bilden daher eine Tasche, die die Verstärkungsschicht 19, das Reservoir 17 und die Membran 21 und die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 so umgeben, daß der Wirkstoff durch die Membran 21 und durch die wirkstoffdurchlässige Haftschicht 23 abgegeben werden kann, wenn die Vorrichtung auf die Haut oder Schleimhaut befestigt wird, um eine kontinuierliche Wirkstoffgabe zu gewährleisten, aber nicht durch die äußere Oberflächenschicht 18 oder die durch wirkstoffundurchlässige Schicht 27 radial nach außen dringen kann. Es ist auch möglich die Verstärkungsschicht 19 wegzulassen, so daß dann das Reservoir 17 durch den Raum zwischen der wirkstoffundurchlässigen Haftschicht 27 und der Membran 21 erzeugt wird, auf die die wirkstoffundurchlässige Haftschicht 27 am Randbereich der Membran 21 angebracht ist. In einer weiteren Ausführungsform wird die Überzugsdeckschicht nicht verwendet, sondern die Verstärkungsschicht 19 verwendet, die für den Wirkstoff undurchlässig ist und daher die Aufgabe der äußeren Oberflächenschicht ausübt. Verschiedene Elemente dieser Ausführungsformen wurden bereits spezifisch im US Patent 4,573,996 offenbart.
- Das tatsächliche Material, das für die äußere Oberflächenschicht, d. h. für die Überzugsdeckschicht 18 und/oder die Verstärkungsschicht 19 benutzt wird, hängt von den Eigenschaften des Materials ab, das in Kontakt mit diesem ist. Einige geeignete Materialien für die äußere Oberflächenschicht beinhalten z. B. Zellophan, Zelluloseacetat, Ethylzellulose, plastifizierte Vinylacetat-Vinylchloridcopolymere, Ethylenvinylacetatcopolymere, Polyethylenterephtalat, Nylon, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylidenchlorid, Papier, Stoff und Aluminiumfolie.
- Das Material, das die äußere Oberflächenschicht bildet, entweder die Überzugsdeckschicht 18 oder die Verstärkungsschicht, kann biegsam oder unbiegsam sein. Vorzugsweise wird eine biegsame äußere Oberflächenschicht angebracht, um sich an die Form des Körperteils, an die sie befestigt ist, anzuschmiegen.
- Vorzugsweise ist das Material, das die ganze Deckschicht 18 und/oder die Verstärkungsschicht 19 formt ein Film oder ein Filmverbund. Der Filmverbund kann einen metallisierten (z. B. aluminisierten) Film oder ein Laminat von zwei oder mehreren Filmen oder eine Kombination dessen sein. Zum Beispiel kann ein Laminat aus Polyethylenterephtalat und Polyethylen, oder einer Polyethylen/metallisiertes Polyethylenterephtalat/ Polyethylenlaminat angeordnet sein. Die bevorzugten Polymere schließen Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid und Polyethylenterephtalat ein.
- Wie oben erwähnt, ist der primäre Zweck der wirkstoffundurchlässigen Schicht, wie die Schicht 27 in den Ausführungsformen der Fig. 9 bis 11, eine Haftung zur Haut oder Schleimhaut herzustellen, um ein Durchsickern des Wirkstoffes aus der Vorrichtung während des Gebrauchs und der Lagerung zu verhindern und die Haftung der gesamten Filmschicht, das den Wirkstoffträger umgibt, auf der Haut oder Schleimhaut aufrechtzuerhalten. Daher ist jedes Haftmittel, das diese Aufgabe erfüllt, für den Gebrauch in der vorliegende Erfindung geeignet. Der Undurchlässigkeitsgrad der wirkstoffundurchlässigen Haftschicht für den Wirkstoff variiert abhängig von dem Wirkstoff, von dem Träger, von der Trägersubstanz etc.. Vorzugsweise ist die wirkstoffundurchlässige Haftschicht ein druckempfindliches Haftmittel, das für den Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut geeignet ist, z. B. dermatologisch akzeptierbar ist. Beispiele für geeignete druckempfindliche Haftmittel für den Gebrauch in der erfindungsgemäßen Vorrichtung als wirkstoffundurchlässige Haftschicht schließen natürliche Gummihaftmittel, wie R-1072 von B.F. Goodrich Co., Nr. 735 von C.L. Hathaway, und Nr. 5702 von Evans-St. Clare; acrylhaltige Haftmittel, wie PS-41 von C.L. Hathaway, Vr 0833 von H.B. Fuller, Adcote 73A207A von Morton Chemical, Nr. 80-2404, 80- 1054, 72-9056 und 72-9309 von National Starch, Nr. E-2015, E- 2067 und E-1960 von Rohm & Haas, M-6112 von Uniroyal Inc. und Daratak 74 L von W.R. Grace; und syntetische Gummihaftmittel solche wie Jowatherm 270-00 und Jowatherm S-3202 von Jowat Corp. und 70-9416 von National Starch, ein.
- Die Weite und die Dicke der undurchlässigen Haftschicht, die in Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut steht, ist die Weite oder die Dicke, die eine zumindest ausreichende Undurchlässigkeit für den Wirkstoff besitzt (und wenn notwendig für die anderen Komponenten der Vorrichtung, mit denen die undurchlässige Haftschicht in Kontakt steht), so daß der Wirkstoff, wie oben erklärt, nicht aus der Vorrichtung dringen kann. Einige geeignete Weiten schließen 1/16 bis 2 inch (0,16 bis 5,08 cm) und vorzugsweise 1/8 bis 1 inch (0,32 bis 2,54 cm) ein. In den meisten Fällen wird die Weite ¹/&sub4; bis ¹/&sub2; inch (0,63 bis 1,27 cm) abhängig vom speziellen Gebrauch sein. Die Weite und die Dicke muß nicht gleichmäßig sein und kann um den Umfang der Vorrichtung variieren, z. B., um eine spezifische geometrische Form oder einen Streifen zum Entfernen der Schutzeinlage bereitzustellen.
- Die wirkstoffdurchlässige Haftschicht verbindet ebenso die Vorrichtung mit der Haut oder Schleimhaut des Patienten, aber in dem Fall, bei dem der Wirkstoffträger zusammen mit der Filmschicht 2a, wie oben erläutert, aufgetragen wird, wird die wirkstoffdurchlässige Haftschicht in erster Linie dazu benutzt den Kontakt aufrechtzuerhalten und kann daher eine geringere Haftstärke besitzen. Daher sollte das Haftmittel vorzugsweise dermatologisch akzeptierbar sein. Die wirkstoff durchlässige Haftschicht ist vorzugsweise ein druckempfindliches Haftmittel. Jedes wohlbekannte dermatologisch akzeptierbare druckempfindliche Haftmittel, das den Arzneimitteldurchfluß erlaubt, kann in der vorliegende Erfindung verwendet werden. Einige geeignete durchlässige Haftmittel schließen Acryl- oder Methacryl-Harze, solche wie Polymere von Estern oder Acryl- oder Methacryl-Säuren (z. B. deren n-Butanol, n- Pentanol, Isopentanol, 2-Methylbutanol, 1-Methylbutanol, 1- Methylpentanol, 2-Methylpentanol, 3-Methylpentanol, 2- Ethylbutanol, Isooctanol, n-Decanol, oder n-Dodecanol-Ester) ein, die alleine oder mit folgenden ethylenisch ungesättigten Monomeren copolymerisiert sind: Acrylsäure, Methacrylsäure, Acrylamid, Methacrylamide, n-Alkoxymethylacrylamide, n- Alkoxymethylmethacrylamide, N-t-Butylacrylamide, Itaconsäuren, Vinylacetat, N-verzweigte Alkylmaleinsäuren, wobei die Alkylgruppe 10 bis 24 Kohlenstoffatome besitzt, Glycoldiacrylate, oder eine Mischung dieser Monomere; natürliche oder synthetische Gummi, wie Silikongummi, Styrol-Butadiengummi, Butylethergummi, Neoprengummi, Nitrilgummi, Polyisobutylen, Polybutadien und Polyisopren; Polyurethanelastomere; Vinylpolymere, wie Polyvinylalkohol, Polyvinylether, Polyvinylpyrrolidon und Polyvinylacetate; Harnstoff-Formaldehydharze; Phenolformaldehydharze; Resorzinformaldehydharze; Zellulosederivate wie Ethylzellulose, Methylzellulose, Nitrozellulose, Zelluloseacetatbutyrate und Carboxymethylzellulose; und natürliche Gummi wie Guar, Akazie, Pektine, Stärke, Destria, Gelatine, Kasein etc.. Die Haftmittel können auch mit Klebemittel und Stabilisatoren, wie sie in der Fachwelt wohlbekannt sind, gemischt werden.
- Die durchlässige Haftschicht enthält vorzugsweise etwas von dem Wirkstoff, wenn die Vorrichtung auf die Haut aufgesetzt wird. Dies stellt die sofortige Anwesenheit des Arzneimittels auf der Haut oder Schleimhaut sicher und verhindert eine Verzögerung der Aufnahme des Wirkstoffes oder der lokalen Dar reichung, wenn dies gewünscht ist. Daher ist das Arzneimittel sofort für den Patienten verfügbar. Die sofortige Anwesenheit des Arzneimittels kann veranlaßt sein durch das Durchdringen durch die Membran und/oder der Menge des Arzneimittels, die während der Herstellung der wirkstoffdurchlässigen Haftschicht beigemischt wird, während auf der anderen Seite eine umliegende Schicht aus wirkstoffundurchlässigem Haftmittel dazu dient, den Bereich der Arzneimitteldarreichung zu begrenzen und klar zu bestimmen.
- Die Menge des Wirkstoffes, der in der durchlässigen Haftschicht anwesend ist, hängt von der gewünschten anfänglichen Anwesenheit des Arzneimittels ab, z. B. für eine Pulsdosis. Beispielsweise offenbart das US-Patent Nr. 4,031,894, daß 10 bis 200 ug Skopolaminbase pro cm² effektiver Oberfläche eine geeignete anfängliche Menge des Wirkstoffes in der durchlässigen Haftschicht ist.
- Die Weite und Dicke der durchlässigen Haftschicht für den Kontakt mit der Haut oder Schleimhaut ist die Weite und die Dicke, die eine genügend große Durchlässigkeit für den Wirkstoff und einen geeigneten Oberflächenbereich liefert, um die gewünschte Dosisrate zur Haut oder Schleimhaut zu erlauben. Diese Weiten und Dicken sind in der Fachwelt herkömmlich und müssen daher nicht in aller Einzelheit erläutert werden.
- In den meisten Fällen wird die undurchlässige Haftschicht bis zum äußeren Rand der Vorrichtung reichen. Wie oben erwähnt, kann jedoch die Verstärkungsschicht oder die Überzugsdeckschicht radial nach außen über die undurchlässige Haftschicht hinaus reichen, um einen Streifen zum Entfernen der Schutzeinlage vom Rest der Vorrichtung zur Darreichung der Vorrichtung auf die Haut oder Schleimhaut zu liefern. Auch ist die undurchlässige Haftschicht in den meisten Fällen in direktem Kontakt und/oder in der Nähe der durchlässigen Haft schicht. Dies ist jedoch nicht notwendig und es kann eine Lücke zwischen der durchlässigen Haftschicht und der undurchlässigen Haftschicht geben, wenn dies gewünscht ist.
- Die Dicke und die Form der durchlässigen und der undurchlässigen Haftschichten in der erfindungsgemäßen Vorrichtung muß nicht die gleiche sein oder einander entsprechen. Dies ist ein besonderer Vorteil dieser Erfindung dergestalt, daß die Vorrichtung durch primäre Mittel der undurchlässigen Haftschicht zum Anhaften an bestimmte Teile der Haut oder Schleimhaut hergestellt wird, während es den Oberflächenbereich der durchlässigen Haftschicht, durch die der Wirkstoff wandert, nicht beeinträchtigt (d. h. die Form der Vorrichtung kann variiert werden, ohne den Oberflächenbereich der Membran und der durchlässigen Haftschicht zu variieren, die die Menge des Wirkstoffes bestimmt, der auf die Haut oder Schleimhaut gelangen soll).
- Das Reservoir ist von der durchlässigen Haftschicht durch eine Membran getrennt. Die Membran kann Mikroporen enthalten, wobei sich in diesem Fall die Poren mit dem Wirkstoff aus dem Reservoir füllen. Die Membran kann auch auf andere Weise funktionieren, so lange der Wirkstoff in einer geeigneten Rate durch die Membran fließt. Die Membran und die durchlässige Haftschicht können auch Eins sein. In diesem Fall wird die Oberfläche der Membran so behandelt, daß sie haftender Natur wird und daher an die Haut oder Schleimhaut haften wird aber noch die für die Membran charakteristischen Durchlässigkeitseigenschaften besitzt.
- Die Eignung der Durchlaßrate des Wirkstoffes durch die Membran hängt von der erwünschten Dosisrate und der Durchlässigkeit des Wirkstoffes durch die Haut oder Schleimhaut ab, wenn eine transdermale Darreichungsform erwünscht wird. Eine effektive Menge des Wirkstoffes ist in dem Reservoir enthalten, um die gewünschte Dosis zu liefern. Manchmal bestimmt die Haut oder Schleimhaut selbst die Rate, mit der der Wirkstoff dort hindurch dargereicht wird. In diesen letzteren Fällen, wenn die Dosisrate durch die Haut oder Schleimhaut die gewünschte Dosisrate ist, muß die Membran keine begrenzte Rate der Durchlässigkeit liefern, sondern nur die ausreichende Menge des Wirkstoffes auf die Haut oder Schleimhaut liefern, um den gewünschten Fluß durch die Haut oder Schleimhaut zu erlauben, die selbst die Dosisrate bestimmt, mit der der Wirkstoff von dem Patienten aufgenommen wird.
- Die geeigneten Materialien, die als Membran genutzt werden, sind in der Fachwelt herkömmlich und müssen nicht in aller Einzelheit hier erläutert werden. Einige bevorzugte Materialien für eine getrennte Membranschicht können z. B. sein: Polypropylen, Polycarbonate, Polyvinylchlorid, Zelluloseacetat, Zellulosenitrat und Polyacrylnitril. Einige geeignete einkapselnde Membranmaterialien schließen z. B. folgende ein: hydrophobe Polymere, wie Polyvinylchlorid entweder unplastifiziert oder plastifiziert mit langkettigen Fettamiden oder anderen Plastifizierern, plastifiziertes Nylon, unplastifiziertes weiches Nylon, Silikongummi, Polyethylen, und Polyethylenterephtalat. Hydrophile Polymere, wie Ester von Acryl- und Methacrylsäuren können ebenso verwendet werden (z. B. wie in den US Patenten Nr. 2,976,576 und 3,220,960 und das belgische Patent Nr. 701,813 beschrieben), modifiziertes Collagen; kreuzvernetzte hydrophile Polyethergele (z. B. wie im US Patent 3,419,006 beschrieben); kreuzvernetzter Polyvinylalkohol; kreuzvernetztes teilweise hydrolisiertes Polyvinylacetat; Zellulosen wie Methylzellulose, Ethylzellulose und Hydroxyethylzellulose; und Gummi solche wie Akazie, Carboxymethylzellulose und Carageenan einzeln oder kombiniert mit Gelatine.
- Die Wirkstoffe, die für den Gebrauch in der erfindungsgemäßen Vorrichtung geeignet sind, können z. B. systemische oder lokal dargereichte Arzneimittel sein. Es können individuelle Wirkstoffe oder, wenn erwünscht, deren Mischungen verwendet werden. Jedes Arzneimittel, das durch die Haut oder Schleimhaut dringt, kann zur internen Darreichung in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet werden, solange das Arzneimittel durch die durchlässige Haftschicht und das Material dringt, das die Membran oder die Mikrokapseln bildet.
- Geeignete systemische Arzneimittel zur Darreichung durch die beanspruchte Vorrichtung schließen solche ein, die zur Behandlung von Emesis und Nausea nützlich sind, vorzugsweise Skopolamin, wie es im US-Patent Nr. 4,031,894 z. B. beschrieben wird.
- Andere geeignete Arzneimittel schließen die koronaren Vasodilatoren ein, wie sie im US Patent Nr. 3,742,951 beschrieben sind, wie z. B. Komponenten, die einen Nitratanteil besitzen. Einige geeignete Koronarvasodilatoren sowohl als auch andere systemische Arzneimittel wurden in den US-Patenten Nr. 3,996,934 und 4,573,996 offenbart.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung, die für die Übertragung einer Filmschicht und eines Wirkstoffträgers geeignet ist, wird in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung in den Fig. 15 bis 19 gezeigt. Im besonderen und in Verbindung mit der Herstellung und dem Verkauf der verschiedenen transdermalen Pflaster in der Vergangenheit, wurden in vielen Fällen relativ flüchtige Lösungsmittel wie Ethanol in Verbindung mit den darin gelösten Arzneimitteln verwendet. Daher gab es ein Problem in Verbindung mit der Notwendigkeit diese Pflaster in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis zu halten, so daß die Lösungsmittel nicht frühzeitig verdunsten und die Wirkung des darin gelösten Arzneimittels zerstören. In Ver bindung mit ihrem Marketing wurden diese transdermalen Pflaster im allgemeinen in separate zerreißbare Umschläge oder Ähnlichem eingeschlossen. In der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung jedoch wirken die Träger- und Einlageschichten der gegenwärtigen Erfindung selbst als solche Behältnisse und vereinfachen daher das ganze kommerzielle Produkt sehr und reduzieren seine Kosten beträchtlich, während sich seine Effektivität tatsächlich erhöht. Im besonderen kann dies leicht erreicht werden, indem der äußere Rand dieser Behälter in einer Weise wie es weiter unten näher erläutert wird verschlossen wird, während es gleichzeitig alle anderen Merkmale enthält, wie oben in Verbindung mit der Vorrichtung zur Übertragung der Film- und Wirkstoffschichten erläutert wurde.
- In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist das Scharnier 8b, das den Scharnieren entspricht, die weiter oben erläutert wurden, ein bevorzugtes Element zum Gebrauch in der erfindungsgemäßen Vorrichtung, aber nicht in jeder seiner Ausführungsformen absolut notwendig. Daher wird in der Ausführungsform, wie sie in den Fig. 15 und 16 gezeigt wird, ein dauerhaftes Scharnier 8b in der Vorrichtung für die gleichen Zwecke eingeschlossen, wie dies mit den Scharnieren 8 und 8a weiter oben der Fall ist. In diesem Falle jedoch wird ein abziehbarer Verschluß an den anderen drei Kanten der quadratischen Vorrichtung, wie sie in den Fig. 15 und 16 gezeigt ist (und an dieser Stelle, auch wenn solch ein dauerhaftes Scharnier nicht benutzt wird) zwischen der Trägerschicht 4b und der Einlageschicht 6b erzeugt. In der Ausführungsform, wie sie in diesen Figuren gezeigt ist, umfassen die Trägerschicht und die Einlageschicht 4b bzw. 6b, dreischichtige Laminate, wobei in diesem Falle äußere Papierlagen oder Ähnliches, Zwischenlagen aus aluminisierter Folie oder Ähnlichem, und innere Polymerlagen wie z. B. Polyethylen oder Ähnliche, umfaßt werden. Es kann jedoch größere Vielfalt verschiedener Schichten und/oder Laminate in dieser Ausführungsform verwendet werden, wobei es in erster Linie erforderlich ist, daß sie das darin enthaltene Produkt schützen, und daß sie verschweißbarer Natur sind.
- Das gleiche gilt bezüglich der Einlageschicht 6b, so daß die Vorrichtung in dieser bevorzugten Ausführungsform aus zwei gegenüberliegenden inneren Polyethylenschichten zusammengesetzt wird. Die Herstellung eines "Ablöseverschlusses" entlang der Kanten 5, 5' und 5' ' wird in dieser Vorrichtung in der Weise erreicht, wie dies im US Patent Nr. 4,710,191 offenbart wurde. Im besonderen wird in diesem Patent offenbart, daß solch ein "Ablöseverschluß" durch Verwendung einer Ablösebeschichtung auf der inneren Oberfläche einer Schicht, wie der Einlageschicht 6b, erzeugt wird, um so den erzeugten verschweißten Bereich zwischen diese beiden Schichten zu legen, in diesem Falle zwischen der Einlageschicht 6b und der Trägerschicht 4b, und durch Abschwächung der zwischen ihnen erzeugten thermalen Verbindung. In diesem Patent wird auch offenbart, daß, um dieses Ergebnis zu erreichen, die Verwendung von zwei verschiedenen Materialien, solche wie Polyethylen und Polypropylen, als innere Schichten für die Einlageschicht 6b und die Trägerschicht 4b, eine Alternative ist. In einem solchen Fall wird keine Ablösebeschichtung auf der inneren Oberfläche der Einlageschicht 6b benötigt, zumindest zum Zweck zur Erzeugung eines solchen abziehbaren Verschlusses, an diesen Stellen dessen verbleibenden Randes.
- In einer anderen Ausführungsform kann jedoch ein solcher ablösbarer Verschluß auf verschiedene Weisen erzeugt werden. Bezüglich der Fig. 16a und 20 kann daher gesehen werden, daß zwischen den zwei gegenüberliegenden Polyethylenschichten und 34a ein permanenter Verschluß durch Heißversiegelung oder durch Auftragung einer direkten Haftmittelbindung dazwischen, erzeugt wird. Um diese Verschlüsse jedoch abziehbar zu machen, wird eine rechtwinklige Spalte 40 in Schicht 34a be reitgestellt, so daß der Verschluß nun aufgebrochen werden kann, indem die Polyethylenschicht 34a und ihre nächstliegende Verstärkungsschicht oder Folienschicht 32a getrennt werden, die eine viel schwächere Bindung haben, die durch Heißversiegelung zwischen diesen verschiedenen Schichten erzeugt wurde.
- Das Ergebnis davon kann am besten in der Fig. 16a gesehen werden, in der ein U-förmiger Streifen der Polyethylenschicht 34a auf die innere Oberfläche der entsprechenden Polyethylenschicht 34 der Trägerschicht 30 übertragen wurde, wobei nur zwei Schichten 30a und 32a an der entsprechenden äußeren Peripherie der Einlageschicht 30a bei der Trennung der Trägerschicht von der Einlageschicht verbleiben.
- Bezüglich der verbleibenden Elemente in der Vorrichtung, wie sie in den Fig. 15 bis 19 gezeigt werden, ist die Filmschicht 2b wieder auf die Unterseite der Einlageoberfläche der Trägerschicht 4b in der gleichen Weise, wie oben erläutert, einbezogen, so daß sie wie in Fig. 16 gezeigt, ebenfalls auf gleiche Weise, wie oben erläutert, aufgetragen werden kann, d. h. nachdem der ablösbare Verschluß entlang den Rändern 5, 5', und 5" durch Abtrennung, deren Beginn in Fig. 15 gezeigt wird, der Trägerschicht 4b von der Einlageschicht 6b wieder aufgebrochen wurde. In diesem Fall kann die Filmschicht 2b, wie in den Ausführungen der Fig. 12 bis 14, weggelassen werden und diese Vorrichtung kann daher alleinig für die Darreichung eines Wirkstoffträgers 15b benutzt werden.
- Das Verfahren zur Herstellung dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung kann anhand der Herstellung der Ausführungsform, wie sie in den Fig. 1 bis 8 und unter besonderen Bezug auf die Fig. 21 bis 23 gezeigt wird, beispielhaft dargestellt werden. In diesem Fall wird die Filmschicht 2 anfänglich auf ei nen provisorischen Träger gelegt, der daher als eine Ablöseschicht wirken kann, so daß die Filmschicht 2 davon anschließend entfernt werden kann. Dieser Träger kann eine Papierunterstützung sein, die mit einer Silikon-Ablöse-Beschichtung oder Ähnlichem beschichtet ist, oder es kann irgendein blattförmiges Material sein, das die entsprechenden Ablöseeigenschaften gegenüber der Filmschicht aufweist. Der nächste Schritt in diesem Herstellungsverfahren umfaßt die Bereitstellung der Einlageschicht 6 die selbst ein Papierblatt mit einer Silikon- oder einer anderen Ablösebeschichtung auf seiner gesamten Oberfläche umfaßt, außer an einem Endstreifen, an dem keine Ablösebeschichtung aufgetragen wird. Es ist beabsichtigt, daß dieser Endstreifen letztendlich mit dem Scharnierbereich 8 des Produktes übereinstimmt. Diese ablösebeschichtete Einlageschicht 6 wird, wie in der Fig. 21 gezeigt, von der Rolle 40 abgerollt. Druckempfindliches Haftmittel wird vom Haftmittelvorrat 42 auf die Ablöseoberfläche der Einlageschicht 6 an der Beschichtungsstation 41 aufgelagert, zumindest auf den Teil der Ablösebeschichtung, die dazu gedacht ist mit der Position der Filmschicht 2, die später auf diese aufgetragen wird, übereinzustimmen. An diesem Punkt wird der ursprüngliche Träger mit der darauf aufgebrachten Filmschicht 2 auf die obere Oberfläche des mit Haftmittel beschichteten Ablöseteils der Einlageschicht 6 aufgetragen, und da die Haftung zwischen der Filmschicht 2 und der Haft- oder der Einlageschicht 6 größer ist als zwischen der Filmschicht 2 und der Trägerschicht, kann die letztere nun leicht davon entfernt werden, wobei die Filmschicht 2 weiterhin an der Einlageschicht 6 haften bleibt. Dies wird im einzelnen so ausgeführt wie in der Fig. 21 gezeigt wird, nämlich durch Abrollen des provisorischen Trägers, auf den die Filmschicht 2 gelegt ist, vom Abroller 43 an der Beschichtungsstation 46, wo sie auf die mit Haftmittel beschichtete Einlageschicht 6 laminiert wird. Der provisorische Träger kann dann leicht an der Leerrolle 47 entfernt werden und auf den Aufroller 44 aufgewunden werden, während das Laminat aus Filmschicht 2 und Einlageschicht 6 auf den Aufroller 45 aufgerollt wird.
- Dann wird in einem getrennten Verfahren die Trägerschicht 4 vorbereitet. In diesem Fall wird ein provisorischer Ablöseträger vorbereitet, wobei dessen ganze Oberfläche Ablöseeigenschaften aufweist. Dieser Träger wird dann mit Haftmittel beschichtet, d. h. in einem Bereich des Haftmittels der der Haftschicht 5 entspricht und in einem anderen getrennten Bereich des Haftmittels das der Scharnierregion 8 entspricht, d. h. die im einzelnen dem Bereich der Einlageschicht 4 entspricht, die wie oben erläutert, nicht mit einer Silikon- Ablöse-Beschichtung beschichtet ist. Diese Trägerschicht 4 kann leichter in der Fig. 22 gesehen werden, worin die streifenartig beschichteten Bereiche 48b und 49b die Bereiche darstellen, die mit den Haftmitteln beschichtet worden sind. Die Bereiche, die in der Fig. 22 mit 4 und 49a bezeichnet sind, stellen andererseits die nicht beschichteten Oberflächen der Einlageschicht 4 dar. Der streifenartig beschichtete Bereich 48b entspricht daher dem Haftmittelbereich für das Scharnier 8, wobei der streifenartig beschichtete Bereich 49b dem Haftschichtbereich 5 entspricht. Die Trägerschicht 4, die aus Papier oder Ähnlichem besteht, wird dann auf die obere Seite dieser Trägerschicht gelegt, wobei diese Haftmittelstreifen dazwischen liegen. Es ist ebenso möglich, das Haftmittel direkt auf die Oberfläche der Trägerschicht 4 streifenartig zu beschichten und daher die Notwendigkeit für eine getrennte Trägerschicht zu vermeiden. Die Trägerschicht 4 und die Einlageschicht 6, die so hergestellt werden wie oben erläutert wurde, werden dann so gegenüber aufgetragen, daß das Scharnier 8 durch Haftung der Kanten der Trägerschicht 4 und der Einlageschicht 6 erzeugt wird, an denen der Haftstreifen lokalisiert ist, da er vorher auf die Trägerschicht 4 aufgetragen wurde. Die Filmschicht ist nun in der Position, wie in den Fig. 5-8 gezeigt, aufgeschichtet. Bezüglich der Fig. 23 wird in dieser Hinsicht die Kombination aus Filmschicht 2 und Einlageschicht 6, die mit dem Verfahren erzeugt wurde, das in Fig. 21 gezeigt wird, von der Abwickelrolle 50 entrollt und in die Stempelschneidestation 51 überführt, in der die Filmschicht 2 in ihre gewünschte Größe und Gestalt geschnitten wird. Überschüssige Bereiche der Filmschicht 2 werden dann von der Oberfläche der Einlageschicht 6 mit Hilfe der Leerrolle 52 entfernt und auf den Aufwickler 53 aufgerollt. Die Trägerschicht 4, die in gleicher Weise wie oben erläutert, vorbereitet wurde, wird dann von der Abwickelrolle 55 abgerollt, wobei der provisorische Träger von diesem über die Leerrolle 56 auf die Aufwickelrolle 54 entfernt wird. Die mit Haftmittel beschichtete Trägerschicht 4 wird daher auf die Beschichtungsrolle 57 überführt, von wo sie auf die geschnittene Filmschicht 2 aufgelegt wird, die durch die Einlageschicht 6 getragen wird. Schließlich wird das ganze Laminat durch die Blattroller 58 zu einer Schneidestation geführt, um die einzelnen Produkte von dem Endlosstreifen zu trennen. Im Falle der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die den Wirkstoffträger einschließt, kann dieses Element leicht in das oben beschriebene Verfahren einbezogen werden, indem dieses Element stromaufwärts von der Beschichtgungsrolle 57 auf das Endprodukt aufgebracht wird.
- Obwohl diese Erfindung in speziellen Ausführungsformen beschrieben wird, ist es selbstverständlich, daß diese Ausführungsformen nur zur Darstellung der Prinzipien und Anwendung der vorliegenden Erfindung dienen. Daher ist es selbstverständlich, daß eine Vielzahl von Änderungen an den dargestellten oder beispielhaften Ausführungsformen gemacht werden können, und daß andere Zusammenstellungen ersonnen werden können, ohne sich vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu entfernen, wie er von den angefügten Ansprüchen bestimmt wird.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Aufbringen einer Filmschicht (2-2b)
und/oder eines Wirkstoffträgers (15) auf die Haut oder
Schleimhaut eines Patienten, umfassend eine
Einlageschicht (6-6b, 30a) mit einer ersten Oberfläche und
einer zweiten Oberfläche, eine Trägerschicht (4-4b, 30)
mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten
Oberfläche, eine Filmschicht (2-2b) und/oder einen
Wirkstoffträger (15, 15b) zwischen der Einlageschicht und
der Trägerschicht, wobei die Fläche der Trägerschicht
(4-4b, 30) und die Fläche der Einlageschicht (6-6b, 30a)
jeweils größer ist als die Fläche der Filmschicht
(2-2b) und/oder des Wirkstoffträgers (15, 15b), wobei
die Einlageschicht und die Trägerschicht sich
entsprechende gegenüberliegende Außenränder und einen
abziehbaren Verschluß aufweisen, der zwischen der
ersten Oberfläche der Einlageschicht (6, 6b, 30a) und der
ersten Oberfläche der Trägerschicht (4, 4b, 30)
ausgebildet ist, um die sich entsprechenden Ränder in
einer Weise miteinander zu verschließen, daß ein
geschlossener Behälter für die Filmschicht und/oder den
Wirkstoffträger (15, 15b) darin bereitgestellt wird;
wobei eine erste Haftschicht (5) zwischen die erste
Oberfläche der Trägerschicht (4-4b, 30) und der
Filmschicht (2-2b) oder dem Wirkstoffträger (15, 15b)
eingeschoben ist, um diese in Kontakt mit der
Trägerschicht (4-4b, 30) zu halten, wenn der
geschlossene Behälter geöffnet und die Trägerschicht von der
Einlageschicht (6-6b, 30a) getrennt wird, und eine
zweite Haftschicht (3) zwischen die erste Oberfläche der
Einlageschicht und die erste Oberfläche der
Trägerschicht mit der Filmschicht und/oder dem
Wirkstoffträger eingeschoben ist, um die erste
Oberfläche der Trägerschicht mit der Filmschicht
und/oder dem Wirkstoffträger in lösbarem Kontakt mit
der ersten Oberfläche der Einlageschicht zu halten,
wobei die zweite Haftschicht wenigstens den gesamten
Rand der Filmschicht oder des Wirkstoffträgers bedeckt,
wobei die erste Haftschicht einen ersten
Adhäsionskoeffizienten aufweist und die zweite Haftschicht einen
zweiten Adhäsionskoeffizienten aufweist, wobei der
erste Koeffizient der Adhäsion der Trägerschicht
(4-4b, 30) an der Filmschicht (2-2b) und/oder dem
Wirkstoffträger (15, 15b) geringer ist als der zweite
Koeffizient der Adhäsion der Filmschicht und/oder des
Wirkstoffträgers an der Haut oder Schleimhaut (16) des
Patienten.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der abziehbare Verschluß eine abziehbare
Heißversiegelung ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, des weiteren
gekennzeichnet durch Scharnierhilfsmittel (8-8b), welche
die erste Oberfläche der Einlageschicht an der ersten
Oberfläche der Trägerschicht an einem vorbestimmten Ort
(11-11b) darauf dauerhaft befestigen.
4. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (4-4b)
und/oder die Einlageschicht (6-6b) ein dreischichtiges
Laminat ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Oberfläche der Trägerschicht (4-4b) eine
erste Polymer-Schicht (34) umfaßt, die zweite
Oberfläche der Trägerschicht eine Papierschicht (30)
umfaßt, und die Trägerschicht eine Zwischenschicht (32)
zwischen der ersten Oberfläche und der zweiten
Oberfläche enthält, wobei die Zwischenschicht eine
metallisierte Filmschicht umfaßt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Oberfläche der Einlageschicht
(6-6b) eine erste Polymer-Schicht (34a) umfaßt, die
zweite Oberfläche der Einlageschicht eine Papierschicht
(30a) umfaßt, und die Einlageschicht eine
Zwischenschicht (32a) zwischen der ersten Oberfläche und der
zweiten Oberfläche enthält, wobei die Zwischenschicht
eine metallisierte Filmschicht umfaßt.
7. Vorrichtung nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche
zum Aufbringen einer Filmschicht und eines
Wirkstoffträgers, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Wirkstoffträger (15-15b) zwischen der Filmschicht (2-2b) und der
Einlageschicht (6-6b) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6 zum
Aufbringen eines Wirkstoffträgers, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Wirkstoffträger (15) zwischen der
Trägerschicht (4-4b) und der Einlageschicht (6-6b) angeordnet
ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Wirkstoffträger (15) ein den
Wirkstoff enthaltendes Reservoir (17),
Freisetzungshilfsmittel (21-21b) für die kontrollierte Freisetzung des
Wirkstoffs aus dem Reservoir und eine
wirkstoffundurchlässige Sperrschicht (19-19b) zwischen dem
Reservoir und der Trägerschicht umfaßt, wodurch der
Wirkstoff nur von der Innenfläche des Reservoirs (17)
in Richtung auf die Haut oder Schleimhaut des Patienten
nach Aufbringen des Wirkstoffträgers auf die Haut oder
Schleimhaut des Patienten freigesetzt werden kann.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Freisetzungshilfsmittel (21, 21b) eine auf der
Innenfläche des Reservoirs ausgebildete
wirkstoffdurchlässige Membranschicht umfassen, so daß das Reservoir
völlig zwischen der wirkstoffdurchlässigen
Membranschicht (21, 21b) und der wirkstoffundurchlässigen
Sperrschicht (19, 19b) eingeschlossen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sie des weiteren einen wirkstoffdurchlässigen
Haftteil (23, 23b) und einen wirkstoffundurchlässigen
Haftteil (27) aufweist, wobei der wirkstoffdurchlässige
Haftteil der wirkstoffdurchlässigen Membranschicht (21)
entspricht und der wirkstoffundurchlässige Haftteil
(27) wenigstens dem verbreiterten Randbereich der
wirkstoffundurchlässigen Sperrschicht (19) entspricht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die wirkstoffdurchlässige Membranschicht
(21, 21b) mit dem Rand über das Reservoir (17) hinaus
erstreckt, um so wenigstens einen Teil überlappender
Randflächen zwischen dem Randteil der
wirkstoffdurchlässigen Membranschicht (21, 21b) und dem Randteil der
wirkstoffundurchlässigen Sperrschicht (19, 19b)
bereitzustellen, wobei die überlappenden Randteile
miteinander verschweißt sind, um einen das Reservoir umgebenden
wirkstoffundurchlässigen Verschluß zu schaffen, wodurch
die wirkstoffundurchlässige Haftschicht (27) auf den
wirkstoffundurchlässigen Verschluß aufgebracht wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die wirkstoffundurchlässige Sperrschicht
eine Deckschicht (18) mit einer Außenfläche und einer
Innenfläche umfaßt, wobei die wirkstoffundurchlässige
Haftschicht (27) im wesentlichen auf die gesamte
Innenfläche der Deckschicht aufgebracht wird.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US07/239,592 US4915102A (en) | 1988-09-01 | 1988-09-01 | Hinged dermal applicator |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE68928717D1 DE68928717D1 (de) | 1998-07-30 |
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