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DE69422870T2 - Informationsaufzeichnungsträger, optische Platten und Wiedergabesystem - Google Patents

Informationsaufzeichnungsträger, optische Platten und Wiedergabesystem

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Publication number
DE69422870T2
DE69422870T2 DE69422870T DE69422870T DE69422870T2 DE 69422870 T2 DE69422870 T2 DE 69422870T2 DE 69422870 T DE69422870 T DE 69422870T DE 69422870 T DE69422870 T DE 69422870T DE 69422870 T2 DE69422870 T2 DE 69422870T2
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DE
Germany
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area
optical disk
data
recording medium
disk
Prior art date
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DE69422870T
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Tamotsu Ito
Ryuichi Koike
Takashi Takeuchi
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Original Assignee
Hitachi Ltd
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Publication date
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Publication of DE69422870T2 publication Critical patent/DE69422870T2/de
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    • G11B7/0079Zoned data area, e.g. having different data structures or formats for the user data within data layer, Zone Constant Linear Velocity [ZCLV], Zone Constant Angular Velocity [ZCAV], carriers with RAM and ROM areas

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Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG 1. GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Informationsaufzeichnungsmedium, wie eine optische Platte (bzw. optische Scheibe oder optische Diskette) oder eine optische Karte, auf der Informationen entsprechend optischer Merkmale aufgezeichnet sind. Insbesondere betrifft sie Techniken zum Verhindern der illegalen Duplikationen des Informationsaufzeichnungsmediums.
  • 2. BESCHREIBUNG DES RELEVANTEN STANDES DER TECHNIK
  • Eine CD-ROM (compact disc read only memory), die eine Art optische Platte ist, kann als typisches Beispiel für ein Informationsaufzeichnungsmedium, auf dem Informationen durch darauf aufgebrachte optische Merkmale aufgezeichnet sind, erwähnt werden.
  • Viele Arten von CD-ROM übernehmen das CLV (constant linear velocity)- System, in dem Daten unter Verwendung von regelmäßigen Intervallen von Vertiefungen (bzw. pits) aufgezeichnet werden. Dieses CLV-System kann die Datenkapazität der CD-ROM größer gestalten als das CAV (constant angular velocity)- System, in dem Daten unter Verwendung von Vertiefungen in Intervallen, die entsprechend den radialen Positionen der CD-ROM bestimmt sind, so aufgezeichnet werden, daß die Winkel mit Bezug auf das Zentrum zu jeder Zeit konstant gehalten werden können. Im übrigen werden in den CD-ROMs Rahmen als Aufzeichnungseinheiten unabhängig von dem CLV-System und dem CAV-System festgelegt. Wie in Fig. 18 der angefügten Zeichnungen dargestellt, ist jeder Rah men 1 aus Daten von festgelegter Länge und einem Synchronisationssignal 2 (bzw. Sync-Signal), das an den Kopf der Daten angefügt ist, zusammengesetzt.
  • Im übrigen ist es auch möglich, daß das CLV-System und das CAV-System auf einer optischen Platte zusammen existieren.
  • Im Wege eines Beispiels wird gemäß einer Technik, die in der Official Gazette der offengelegten japanischen Gebrauchsmuster-Registrierungsanmeldung (KOKOKU) unter der Nr. 44927/1993 veröffentlicht ist, eine optische Platte mit einem Aufzeichnungsbereich bereitgestellt, der auf dem CLV-System basiert und einem Aufzeichnungsbereich, der auf dem CAV-System und noch auf Standbilddaten, usw. basiert, werden in dem letzten Aufzeichnungsbereich aufgezeichnet. Zusätzlich wird entsprechend einer Technik, die in der Official Gazette der offengelegten japanischen Patentanmeldung (KOKOKU) Nr. 33470/1993 offenbart wird, eine optische Platte bereitgestellt mit einem Aufzeichnungsbereich, der auf dem CLV-System basiert und einem Aufzeichnungsbereich, der auf dem CAV- System basiert, und die Positionen der jeweiligen Aufzeichnungsbereiche werden getrennt als Adreßinformationen aufgezeichnet. Die Adreßinformationen werden für den Übergang zwischen den Drehsteuerungen eines Plattenmotors für den Aufzeichnungsbereich verwendet, basierend auf einem CLV-System und dem Aufzeichnungsbereich, der auf dem CAV-System basiert.
  • In dieser Beschreibung bedeutet eine "Originalplatte (Originalversion)", daß es sich um eine gesetzestreu hergestellte CD-ROM von einer "legalen Masterplatte (legalen Masterversion)" handelt. Andererseits bedeutet eine "Kopieplatte (Kopieversion)", daß es sich um eine CD-ROM handelt, die gesetzwidrig von einer "illegalen Masterplatte (illegalen Masterversion)" hergestellt ist, das bedeutet andererseits, daß sie von der Originalplatte prepariert wurde.
  • Gegenwärtig werden CD-ROMs extensiv für die Aufzeichnung digitaler Daten verwendet, wie etwa unterschiedliche Arten von Software, Dokumentendaten und Bilddaten. Derartige digitale Daten, die auf den CD-ROMs aufgezeichnet sind, stehen gewöhnlich unter dem Kopierschutz. Trotzdem hat sich bisher die Produktion und der Verkauf von illegalen Kopieplatten bisher immer wiederholt.
  • Insbesondere auf den Gebieten der Software von Spielen und elektronischen Veröffentlichungen einschließlich unabhängiger Bände, Wörterbücher usw. wurde die Herstellung der illegalen Kopieplatten oft organisiert durchgeführt und bildete einen Faktor der Behinderung für normale kommerzielle Transaktionen.
  • Die oben erwähnten Kopieplatten der optischen Platten wie etwa einer CD-ROM können von einer illegalen Masterplatte davon hergestellt werden. Diese illegale Masterplatte der Kopieplatten wird von einer Form präpariert, in der die Formen der Vertiefungsfelder (bzw. pit-Felder), die in der Informationsaufzeichnungsfläche der Originalplatte der optischen Platte aufgezeichnet sind, durch die Verwendung eines Kunststoffmaterials oder dergleichen übertragen werden. Das Formverfahren jedoch verfehlt es oft, genau die Kopieplatten herzustellen, weil die Formen der Vertiefungsfelder übertragen werden müssen, nachdem der Schutzfilm der Originalplatten entfernt ist, um die Vertiefungsfeldoberfläche freizulegen, so daß die angeordneten Vertiefungen in der Stufe des Entfernens des Schutzfilmes deformiert werden. Insbesondere in einem Fall, in dem der Schutzfilm starr ist, ist die Herstellung der Kopieplatten der Originalplatte sehr schwierig.
  • Deshalb wird die illegale Masterplatte der Kopieplatten der optischen Platte gewöhnlich unter Verwendung der Daten präpariert, die von der Originalplatte der optischen Platte ausgelesen werden, wie es auch in dem Fall der Herstellung der Originalplatte von der legalen Masterplatte der optischen Platte der Fall ist.
  • Um inzwischen einen Piraten am Produzieren derartiger Kopieplatten der optischen Platte zu hindern, wurde ein Kopierschutzzeichen bisher auf der Vorderseite der Originalplatte der optischen Platte durch gravierte oder gedruckte Zeichen, eine Grafik oder dergleichen angebracht.
  • Zusätzlich sind Beispiele, die unten erwähnt werden, als Stand der Technik zur Unterscheidung der illegalen Kopieplatte der optischen Platte von der legalen Originalplatte davon bekannt geworden.
  • Die Technik, die in der Official Gazette der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 286768/1992 offenbart ist, verwendet die Tatsache, daß das Synchronisationssignal 2, wie vorher erwähnt, mit Bezug auf die Fig. 18, gewöhnlich nicht als Datum ausgelesen werden kann. Mit dieser Technik wird ein anderes Signal anstelle des Synchronisationssignals 2 ersetzt und wird vorher aufgezeichnet. Bei der Wiedergabe einer optischen Platte wird das Vorhandensein oder das Fehlen des Ersatzsignals besonders erfaßt und die optische Platte wird als eine illegale Kopieplatte bei Abwesenheit des Ersatzsignals beurteilt.
  • In der Official Gazette der offengelegten japanischen Gebrauchsmuster- Registrierungsanmeldung Nr. 20884/1990 wird offenbart, ein sichtbares Muster auf der Frontoberfläche der Signalaufzeichnungsschicht einer optischen Platte zu bilden. Auch wird in der Official Gazette der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 179941/1990 offenbart, daß ein Muster oder ähnliches, das sichtbar ist, durch Ändern der Vertiefungsformen der Signalfläche der optischen Platte gebildet ist.
  • Was das Verfahren anbetrifft, das in der Official Gazette der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 286768/1992 offenbart ist, kann das Synchronisationssignal 2, welches das Ersatzsignal einschließt, selber wiedergegeben werden. Deshalb ist es nicht sehr schwierig, eine illegale Kopieplatte der optischen Platte herzustellen, in der das Synchronisationssignal 2 einschließlich des Ersatzsignals gespeichert ist.
  • Andererseits muß gemäß der Technik, die in der Official Gazette der offengelegten japanischen Gebrauchsmuster-Registrierungsanmeldung Nr. 20884/1990 oder der offengelegten japanischen Patentanmeldung Nr. 179941/1990 der Schritt des Bildens von Zeichen, einer Grafik oder dergleichen, getrennt, zusätzlich zu einem konventionellen Prozeß zum Präparieren der Masterplatte der optischen Platte, durchgeführt werden.
  • US-A-4 967 286 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bilden eines digitalen Bildes auf einer optischen Aufzeichnungsplatte. Das Verfahren schließt die Schritte des Speicherns eines digitalen Bildes in einem ersten Koordinatensystem als ein erstes Feld von Bits in einem digitalen Speicher ein, ein Transformieren des digitalen Bildes von dem ersten Koordinatensystem zu einem Winkelkoordinatensystem, wie etwa Polarkoordinaten, um ein zweites Feld von Bits zu erzeugen, um einen Schreibstrahl in einem optischen Platten-Masterprozeß zu modulieren, um das transformierte digitale Bild auf eine optische Aufzeichnungsplatte zu schreiben.
  • GB-A-2 250 626 beschreibt ein optisches Informationssubstrat und ein Verfahren zur Herstellung desselben, das eine lesbare Substanz in einem Rillenbereich davon oder in einem Vertiefungssfeld davon gebildet ist, wobei die lesbare Substanz eine Vielzahl von Rillen oder Vertiefungsfeldern umfaßt, die teilweise unterschiedlich in der Breite oder Tiefe sind.
  • EP-A-0 553 545 offenbart eine CD-ROM-Platte und ein Sicherheits- Prüfverfahren, wobei die CD-ROM eine Identifiziermarke umfaßt, die darin aufgezeichnet ist und einen Sicherheitscodebereich, der einen darin aufgezeichneten Sicherheitscode aufweist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung hat als ihre Aufgabe ein Informationsaufzeichnungsmedium anzubieten, dessen Masterplatte durch einen Prozeß präpariert werden kann, der ähnlich zu dem konventionellen ist und der mit einem sichtbaren Muster gebildet wird, das schwer auf der Kopieplatte auf dem Informationsaufzeichnungsmedium zu reproduzieren ist.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Wiedergabesystem anzubieten, das die Verwendung eines illegalen Informationsaufzeichnungsmediums verweigert, das durch Duplizieren eines legalen Informationsaufzeichnungsmediums hergestellt wurde.
  • Die Aufgaben werden mit einem Informationsaufzeichnungsmedium gelöst, das in Anspruch 1 definiert ist. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den Unteransprüchen definiert.
  • Gemäß dem Informationsaufzeichnungsmedium der vorliegenden Erfindung, wie oben erwähnt, wird das spezifizierte Vertiefungsmuster entweder entsprechend den spezifizierten Daten oder entsprechend dem spezifizierten Datenmuster konzentriert gebildet, wodurch das sichtbare Zeichen/Grafikmuster auf diesem Informationsaufzeichnungsmedium ausgedrückt wird.
  • Wenn die illegale Kopieplatte des Informationsaufzeichnungsmediums durch Duplizieren der Daten hergestellt wird, weicht die Anordnung eines derartigen Vertiefungsmusters aufgrund eines Präzisionsproblem ab. Darüber hinaus ist es sehr schwierig, die Abweichung bis zu einem Grad zu begrenzen, daß die Zeichen/Grafikmuster, die durch die Anordnung der Vertiefungsmuster geformt werden, nicht sehr stark deformiert werden. Es ist folglich sehr schwierig, die Zeichen/Grafikmuster, die auf der legalen Originalplatte des Informationsaufzeichnungsmediums existieren, in gleicher Weise auf der illegalen Kopieplatte zu duplizieren. Überdies werden gemäß dem Wiedergabesystem der vorliegenden Erfindung, wie oben erwähnt, die Daten von dem Bereich der eingelegten optischen Platte wiedergegeben, welche die Zeichen/Grafikmuster enthält, und die nachfolgende Wiedergabe der eingelegten optischen Plätte wird unter der Bedingung ausgesetzt, daß die Wiedergabe der Daten in einem Versagen endet. Selbst wenn die Zeichen/Grafikmuster auf einer optischen Platte durch irgendein brauchbares Mittels anders als die Datenduplikation gebildet worden sind, kann die optische Platte nicht wiedergegeben und verwendet werden. Das bedeutet, eine derartige illegale Kopieplatte wird in ihrer Verwendung in dem Wiedergabesystem gemäß der vorliegenden Erfindung verweigert.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine Draufsicht, welche das äußere Aussehen einer CD-ROM in ihrer ersten Ausführ
  • Text fehlt
  • Fig. 2 ist eine bruchstückhafte Ansicht, welche die Form eines Vertiefungsmusters, das in einer CD-ROM einer ersten Ausführungsform getragen ist, zeigt;
  • Fig. 3 ist ein Diagramm zur Erläuterung der Vertiefungsmuster der CD-ROM der ersten Ausführungsform;
  • Fig. 4A und 4B sind Diagramme zur Erläuterung derartiger Abweichungen der Vertiefungen, die in dem Fall einer Duplizierung der CD-ROM der ersten Ausführungsform auftreten;
  • Fig. 5 ist ein Graph, der die Beziehung zwischen der radialen Spurposition und der linearen Geschwindigkeit einer CD-ROM in der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • Fig. 6A, 6B und 6C sind Diagramme, die jeweils das Layout und das Speichersystem der Zeichen/Grafikmuster-Bereiche zeigt, die in einer CD-ROM in der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gebildet werden;
  • Fig. 7 ist ein Graph, der die Beziehung zwischen der radialen Spurposition und der linearen Geschwindigkeit der CD-ROM der dritten Ausführungsform, wie sie in Fig. 6B gezeigt wird, darstellt;
  • Fig. 8 ist ein Graph, der die Beziehung zwischen der radialen Spurposition und der linearen Geschwindigkeit der CD-ROM der dritten Ausführungsform, wie sie in Fig. 6C gezeigt wird, darstellt;
  • Fig. 9A bis 9C sind Diagramme zur Erläuterung der Anordnung eines Zeichen/Grafikmuster-Bereichs und eines spiegelnden Abschnitts, welche in einer CD-ROM in der vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gebildet sind;
  • Fig. 10 ist ein Blockdiagramm, das die Schaltungsanordnung des Wiedergabesystems der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • Fig. 11 ist ein Blockdiagramm, das die Schaltungsanordnung einer Rotationsservoschleife einer Servoschaltung zeigt, die in dem Wiedergabesystem der fünften Ausführungsform enthalten ist;
  • Fig. 12 ist ein Flußdiagramm, das die Schritte eines Prozesses zeigt, der durch ein CD-ROM-Steuergerät ausgeführt wird, das in dem Wiedergabesystem der fünften Ausführungsform enthalten ist;
  • Fig. 13 ist ein Flußdiagramm, das die Schritte eines anderen Prozesses zeigt, der durch das CD-ROM-Steuergerät ausgeführt wird, das in dem Wiedergabesystem der fünften Ausführungsform enthalten ist;
  • Fig. 14 ist ein Flußdiagramm, das die Schritte eines Prozesses zeigt, der durch ein CD-ROM-Steuergerät ausgeführt wird, das in dem Wiedergabesy stem in der sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten ist;
  • Fig. 15 ist ein Flußdiagramm, das die Schritte eines Prozesses zeigt, der durch ein CD-ROM-Steuergerät ausgeführt wird, das in einem Wiedergabesystem in der siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten ist;
  • Fig. 16 ist ein Diagramm, das ein Beispiel eines kennzeichnenden Teils eines Zeichen/Grafikmusters zeigt, das zum Kollationieren durch das CD- ROM-Steuergerät verwendet wird, das in dem Wiedergabesystem in der siebten Ausführungsform enthalten ist;
  • Fig. 17A bis 17D sind schematische perspektivische Ansichten, von denen jede das Aufzeichnungswiedergabesystem einer optischen Speicherkarte zeigt; und
  • Fig. 18 ist ein Diagramm, das Rahmen zeigt, die auf einer CD-ROM aufgezeichnet sind.
  • BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
  • Ausführungsformen eines Informationsaufzeichnungsmediums und eines Wiedergabesystems für die Wiedergabe davon gemäß der vorliegenden Erfindung werden nun unten beschrieben, indem als ein Beispiel ein Fall genommen wird, wo das Informationsaufzeichnungsmedium eine CD-ROM ist, die eine Art von optischer Platte ist.
  • Nun wird die erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Fig. 1 veranschaulicht die Signaloberfläche einer CD-ROM in dieser Ausführungsform. In dieser Ausführungsform ist die Signaloberfläche einer CD-ROM 4 mit einem Zeichen/Grafikmuster 14 versehen, das sichtbar ist, was bedeutet, daß es mit dem bloßen Auge gesehen werden kann. Hier soll das Zeichen/Grafikmuster 14 den Inhalt der Kopierschutzdaten oder ein Programm, das in der CD-ROM 4 gespeichert ist, ein Markenzeichen der gespeicherten Daten in der CD-ROM 4 oder das der CD-ROM 4 selbst oder den Inhalt von irgendeinem anderen Recht, das die Daten, die in der CD-ROM 4 gespeichert sind, betrifft oder die CD-ROM selbst betreffen. Natürlich kann das Zeichen/Grafikmuster 14 irgendeinen anderen Gegenstand auch ausdrücken.
  • Wie das Zeichen/Grafikmuster 14 geformt ist, wird unten erläutert.
  • Als erstes wird erklärt, wie Daten auf der Signaloberfläche der CD-ROM 4 aufgezeichnet werden.
  • Beispielsweise werden die Daten durch das EFM (eight-to-fourteen modulation)- System, das auf eine CD für einen musikalischen Gebrauch angewandt wird, moduliert und die modulierten Daten werden in die Signaloberfläche der CD-ROM 4 durch das CLV-System aufgezeichnet.
  • Insbesondere werden Daten, die jeweils aus 8 [Bits], wie in der linken Spalte der Tabelle 1 unten aufgelistet, jeweils in EFM-Kanal-Bitmuster konvertiert, wobei jedes aus 14 [Bits], wie in der rechten Spalte der Tabelle aufgelistet, zusammengesetzt ist. Weiterhin werden jeweils Kanal-Bitmuster von 17 [Bits] durch Addieren von Rand-Bits aus 3 [Bits] zu jedem der EFM-Kanal-Bitmuster aus 14 [Bits] erzeugt und jedes von ihnen ist als eine einzelne Einheit auf der CD-ROM 4 aufgezeichnet.
  • TABELLE 1
  • DATEN EFM-KANAL BITMUSTER
  • 000 01001000100000
  • 001 10000100000000
  • 002 10010000100000
  • .
  • .
  • .
  • 088 01001000000100
  • 089 10000000000100 11 T-MUSTER
  • 090 10010000000100
  • .
  • .
  • .
  • 167 00100100001001
  • 168 01001001001001 3 T-MUSTER
  • 169 10000001001001
  • .
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  • .
  • 255 00100000010010
  • Anschließend wird eine Masterplatte präpariert. Die Signaloberfläche der CD- ROM 4 wird durch die Masterplatte mit den Mustern mikroskopischer Vorsprünge (Vertiefungen bzw. pits) von vorbestimmter Breite und Höhe, wie in Fig. 2 gezeigt, gebildet, wobei das Vertiefungsmuster (bzw. pit-Muster) entsprechend den Werten der Kanal-Bitmuster bestimmt wird. Die Präparation der Masterplatte wird in der Weise ausgeführt, daß während die Masterplatte durch einen Plattenmotor (ein Spindelmotor) gedreht wird, die Masterplatte mit Vertiefungsmustern dafür auf Spuren, die durch einen Laser zu bilden sind, gebildet wird. Im übrigen sind die Vertiefungen manchmal mikroskopische Aussparungen von vorbestimmter Breite und Tiefe.
  • Bei dieser Gelegenheit entspricht das Datum "1" des Kanal-Bitmusters der Kante von jeder Vertiefung.
  • Beispielsweise das 8-Bit-Datum "168", das in Tabelle 1 gezeigt wird, wird in das EFM-Kanal-Bitmuster "01001001001001" konvertiert, indem das Datum "1" für jedes dritte Bit erscheint. Wenn demgemäß der Buchstabe T eine Bitlänge entsprechend einem einzelnen Kanal-Bit bedeuten soll, umfaßt das Vertiefungsmuster entsprechend dem 8-Bit-Datum "168" zwei Vertiefungen 301, wobei jede 3 T lang ist, und welche voneinander um 3 T beabstandet sind. In gleicher Weise umfaßt das Vertiefungsmuster, das dem Datum "89" entspricht, eine Vertiefung, die 11 T lang ist. Im übrigen wird in dem Fall des EFM-Systems, das in Tabelle 1 gezeigt ist, die kleinste Vertiefungslänge 3 T und die größte Vertiefungslänge 11 T.
  • Nachfolgend wird das Vertiefungsmuster von der präparierten Masterplatte auf die Signaloberfläche der CD-ROM 4 übertragen. Weiterhin wird ein dünner Reflexionsfilm, wie aus einem Aluminiumdünnfilm, durch Vakuumaufdampfen auf die ganze Signaloberfläche der CD-ROM 4, die mit Vertiefungen gebildet ist, abgeschieden und eine transparente Schutzschicht wird darauf gebildet.
  • In der so hergestellten CD-ROM 4 ist das Reflexionsvermögen des Vertiefungsabschnittes und der Nichtvertiefungsabschnitte (der Landabschnitte) davon für Licht unterschiedlich. In dem Wiedergabebetrieb der CD-ROM 4 werden deshalb die Kanal-Bits zum Lesen der Daten wiedergegeben aufgrund der Änderung des Lichtreflexionsvermögens.
  • Nun wird bei dieser Ausführungsform das sichtbare Zeichen/Grafikmuster 14 auf einem Teil der Signalfläche der CD-ROM 4 unter Verwendung des Unterschieds des Reflexionsvermögens der Vertiefungsabschnitte und der Nichtvertiefungsabschnitte gebildet.
  • Insbesondere aufgrund des Unterschieds des Reflexionsvermögens der Vertiefungsabschnitte und der Nichtvertiefungsabschnitte wird das durchschnittliche Reflexionsvermögen für Licht zwischen bestimmten Vertiefungsmustern und einem unterschiedlichen Vertiefungsmuster unterschiedlich. Deshalb werden derartige bestimmte Vertiefungsmuster konzentriert oder angehäuft in Form der gewünschten Zeichen/Grafikmuster 14, und solche unterschiedlichen Vertiefungsmuster werden außerhalb des Zeichen/Grafikmusters 14 angeordnet.
  • Diese Ausführungsform verwendet die Vertiefungsmuster entsprechend dem 8 Bit-Datum "168", wie oben erwähnt, und die Vertiefungsmuster, die dem 8 Bit- Datum "89" entsprechen.
  • Fig. 3 ist ein Diagramm, in dem ein Teil des Zeichen/Grafikmusters 14, das auf der Oberfläche der CD-ROM getragen ist, vergrößert und abgebildet wird. Hier bilden die Daten einen Rahmen, zusammen mit einem synchronisierenden Muster einer Fehlerkorrekturinformation usw., und das Vertiefungsmuster ist für den Rahmen gebildet. Tatsächlich erscheinen demgemäß Bitmuster, die den jeweiligen Kanal-Bits des synchronisierenden Musters und deren Fehlerkorrekturinformation entsprechen, zwischen den benachbarten Bitmustern, die den Daten entsprechen. Die Proportion der angefügten Bitmuster ist jedoch nur klein relativ zu den Bitmustern der Daten. In Fig. 3 wird deshalb zur Kürze der Darstellung angenommen, daß jeder Rahmen durch nur das Vertiefungsmuster, das den Daten entspricht, zusammengesetzt ist. Die Bitmuster, die den vorher genannten Rand-Bits entsprechen, sind auch in der Darstellung weggelassen.
  • In dem dargestellten Beispiel ist eines der inneren und äußeren der Zeichen/Grafikmuster 14 von den Vertiefungsmustern gestaltet, wobei jedes von ihnen mit dem Datum "89" korrespondiert und die Vertiefungen 142, die 3 T lang sind, einschließt, während das andere von den Bitmustern gestaltet ist, wobei jedes dem Datum "168" entspricht und die Vertiefung 143, die 11 T lang ist, einschließt. Eine derartige Anordnung basiert auf der Tatsache, daß, wie vorher erläutert, die kleinste Vertiefungslänge und die größte Vertiefungslänge 3 T bzw. 11 T in dem EFM-System sind, so daß der größte Unterschied der Reflexionsvermögen sich zwischen den Bitmustern der Daten "89" und der Daten "168" herausstellt.
  • Die inneren und die äußeren der Zeichen/Grafikmuster 14 können auch gut von zwei Arten von Vertiefungsmustern, die unterschiedlich von den oberen sind, gestaltet sein, die der Kombination von anderen Daten entsprechen und die den Unterschied der Reflexionsvermögen realisieren, indem sie kein Problem in der Sichtbarkeit darstellen. Es ist auch möglich, daß nur einer der äußeren und inneren der Zeichen/Grafikmuster 14 aus Vertiefungsmustern gestaltet ist, die spezifischen Daten entsprechen, wünschenswerterweise solchen Daten, deren Vertiefungsmuster ein höheres oder niedrigeres Reflexionsvermögen als das durchschnittliche Reflexionsvermögen bewirken, während die anderen aus einem Satz von Vertiefungsmustern gestaltet sind, die einem Satz von Zufallsdaten entsprechen, die ein im wesentlichen durchschnittliches Reflexionsvermögen wie der gesamte Satz darstellen. Weiterhin kann jedes des äußeren oder inneren des Zeichen/Grafikmusters 14 aus Vertiefungsmustern gestaltet sein, die der Kombination einer Vielzahl von Arten spezifischer Daten entsprechen. Noch weiter können beide der inneren und äußeren der Zeichen/Grafikmuster 14 aus Mustern gestaltet sein, die unterschiedlichen Kombinationen entsprechen, wobei jedes aus einer Vielzahl von Arten und spezifischen Daten besteht.
  • Auf diese Weise ist gemäß dieser Ausführungsform das Zeichen/Grafikmuster 14 durch Verwenden der Vertiefungsmuster gebildet, die Daten entsprechen, die gewöhnlich verwendet werden.
  • Entgegengesetzt kann die Bildung des Zeichen/Grafikmusters 14 ähnlich zu dem Aufzeichnen der ursprünglichen Daten bewirkt sein. Jedoch hier müssen die Vertiefungsmuster, die das Zeichen/Grafikmuster 14 bilden, mit einer hohen positionellen Genauigkeit gebildet werden. Demgemäß werden in dem Fall von dem Beispiel, in dem die Masterplatte mit den Vertiefungsmustern dafür durch den Laser während des Drehens durch den Plattenmotor gebildet wird, die Positionen der zu bildenden gewünschten Vertiefungen unter Verwendung eines Kodiergerätes oder irgendeines anderen Meßmittels, das an den Plattenmotor angebracht ist, genau kontrolliert.
  • Auf diese Weise kann die CD-ROM 4, die mit dem Zeichen/Grafikmuster 14 gebildet ist, gemäß entweder den CLV- oder den CAV-Systemen hergestellt werden.
  • Nun kann der Fall betrachtet werden, wo eine CD-ROM der Kopieausgabe (eine illegale Kopieplatte) von der so hergestellten CD-ROM 4 hergestellt ist, die mit dem Zeichen/Grafikmuster 14 durch das CLV-System gebildet ist.
  • Wie bereits vorher definiert, soll die CD-ROM, die von der legalen Masterplatte hergestellt wurde, als die "originale Platte" bezeichnet werden und die illegale CD-ROM, die durch Duplizieren der originalen Platte hergestellt wird, soll als die "Kopieplatte" bezeichnet werden.
  • Im Fall der Präparation der Masterplatte der Originalplatte wird die Masterplatte mit dem Vertiefungsmuster deshalb in der oben gezeigten Weise gebildet, daß die Masterplatte durch den Laser gespurt wird, während sie durch den Plattenmotor gedreht wird. Bei dieser Gelegenheit wird in Anbetracht des CLV-Systems für die Präparation der Masterplatte, die Rotationsgeschwindigkeit des Plattenmotors zum Drehen der Masterplatte, wie unten beschrieben, gesteuert.
  • Die Rotationsgeschwindigkeit, die durch eine vorbestimmte Referenzfrequenz festgelegt ist, wird für den Plattenmotor eingestellt. Diese Rotationsgeschwindigkeit wird so gesteuert, um in einer vorbestimmten Rate radial auswärts zuzunehmen, damit eine lineare Geschwindigkeit, bei der die Laser die Masterplatte bespurt wird, konstant gehalten werden kann. Gleichzeitig werden die Kanal-Bits, die einer nach dem anderen entsprechend einem vorbestimmten Taktzyklus ausgelesen werden und Schreibsignale zum Steuern der Ausgangsleistung des Lasers werden auf der Basis der Werte der Kanal-Bits erzeugt. Somit werden in einer Aufeinanderfolge die Vertiefungen gebildet.
  • Bei der Wiedergabe der Originalplatte wird die Rotationsgeschwindigkeit davon so gesteuert, daß die Zyklen der Signale, die durch eine optische Abtasteinrichtung wiedergegeben werden, konstant gehalten werden können. Hierbei werden die Kanal-Bits und die Daten nacheinander wiederhergestellt auf der Basis der Werte der wiedergegebenen Signale, die durch die optische Abtasteinrichtung ausgelesen werden. Aufgrund der obigen Steuerung der Rotationsgeschwindigkeit erhöht sich die lineare Geschwindigkeit der Originalplatte radial auswärts um eine vorbestimmte Rate.
  • Mittlerweile verläuft die Präparation der illegalen Masterplatte der Kopieplatte in gleicher Weise wie die der legalen Masterplatte der Originalplatte. Die Rotationsgeschwindigkeit eines Plattenmotors, wie sie durch die vorbestimmte Referenzfrequenz festgelegt ist, wird so gesteuert, daß eine lineare Geschwindigkeit, bei der ein Laser die Master-Platte bespurt, konstant gehalten werden kann. In dieser Stufe werden die Kanal-Bits, die von der Originalplatte wiedergegeben werden, einer nach dem anderen entsprechend einem vorbestimmten Taktzyklus ausgelesen, und Schreibsignale zum Steuern der Ausgangsleistung des Lasers werden erzeugt auf der Basis der Werte der Kanal-Bits. Somit werden die Vertiefungen der Masterplatte in einer Aufeinanderfolge gebildet.
  • Um hier Abweichungen oder Diskrepanzen der Vertiefungsintervalle an einem Entwickeln zwischen der Kopieplatte und der Originalplatte zu verhindern, ist es wesentlich, daß die Beziehung bei der Präparation der Masterplatte der Kopieplatte zwischen der Linearen Geschwindigkeit der Masterplatte durch den Laser bespurt wird und der Taktzyklus zum Erzeugen des Schreibsignals in Übereinstimmung mit dem Verhältnis ist, in dem die Präparation der Masterplatte der Originalplatte zwischen der linearen Geschwindigkeit der Masterplatte, die durch den Laser zu bespuren ist und dem Taktzyklus zum Erzeugen der Schreibsignale liegt.
  • Vorausgesetzt jedoch, daß die Taktzyklen zum Erzeugen der Schreibsignalen in diesen Fällen des Präparierens der Masterplatte der Kopieplatte und der Originalplatte in perfekter Übereinstimmung sind, können die linearen Geschwindigkeiten in beiden Fällen nicht in perfekte Übereinstimmung gebracht werden wegen der Probleme der Präzisionen der Referenzfrequenzen und der Rotationssteuerungen. Dementsprechend entwickeln sich Abweichungen der Vertiefungsintervalle zwischen der Kopieplatte und der Originalplatte.
  • Es wird nun angenommen, daß die Differenz zwischen den Taktzyklen zum Erzeugen der Schreibsignale in den Fällen der Präparation der Master-Platte, der Kopieplatte und der Originalplatte nach Maßgabe des Unterschiedes zwischen den linearen Geschwindigkeiten in den Fällen der Präparation dieser Masterplatten berechnet wird. Unter dieser Annahme werden die Abweichungen der Vertiefungsintervalle untersucht im Hinblick auf die lineare Geschwindigkeit in der Wiedergabe der Originalplatte und den Unterschied zwischen den linearen Geschwindigkeiten in den Fällen der Präparation der Masterplatte, der Kopieplatte und der Originalplatte.
  • Fig. 4B veranschaulicht die positionelle Beziehungen von drei Spuren T&sub1;, T&sub2; und T&sub3;, die nacheinander benachbart auf einer CD-ROM, die in Fig. 4A gezeigt ist, sind. Zusätzlich zeigen die Punkte A, B und C Vertiefungen, die entsprechend auf den Spuren T&sub1;, T&sub2; und T&sub3; gebildet sind. Die Vertiefungen A, B und C sind in vertikaler Richtung, wie in Fig. 4B zu sehen ist, ausgerichtet (in der radialen Richtung der CD-ROM), und sie bilden den Konturenteil des Zeichen/Grafikmusters.
  • Wenn hier der Punkt A als ein Referenzpunkt beispielsweise gesetzt wird, sind die Punkte B und C der Originalplatte relativ versetzt zu den Punkten B' bzw. C' auf der Kopieplatte.
  • Es wird angenommen, daß die Masterplatte der Kopieplatte um einen Drehabstand bei einer linearen Geschwindigkeit v + Δv in einer Zeitspanne gedreht wird, in der die Masterplatte der Originalplatte eine einzelne Umdrehung bei einer linearen Geschwindigkeit v durchführt. Der Abstand ΔL des Versatzes des Punktes B zu dem Punkt B' entspricht der Größe der Abweichung des Rotationsabstandes der Masterplatte der Kopieplatte von der Umdrehung der Masterplatte von der Originalplatte. Deshalb wird der Abstand ΔL durch die Gleichung (I) gegeben:
  • ΔL = 2 π R (Δv/v)..... (1)
  • wobei der Buchstabe R eine radiale Länge von dem Zentrum der Rotation der Platte zu der Spur T&sub1; bestimmt.
  • In der CD-ROM ist der innere Radius R&sub1; der Aufzeichnungsoberfläche, in der die Daten aufgezeichnet werden 25 [mm] und der äußere Radius R&sub2; davon ist 58 [mm]. Deshalb wird der Abstand ΔL innerhalb der Signaloberfläche:
  • ΔL = (15,7 bis 36,4) · 10&sup4; (Δv/v) [um]... (2)
  • Im übrigen wird der Winkel θ eines Segmentes AB' relativ zu der Rotationsrichtung der Platte gegeben durch:
  • θ = tan&supmin;¹ (P/ΔL)..... (3)
  • wobei der Buchstabe P die Schrittweite der Spuren T&sub1; usw. bedeutet, die in der CD-ROM 1,5 [um] ist.
  • Somit wird unter der Annahme, daß ein Abweichungsverhältnis (Δv/v) für eine lineare Geschwindigkeit der Spurführung 1 · 10&supmin;&sup4; ist, ein ΔL = 15,7 bis 36,4 [um] und ein θ = 5,8 bis 2,5 [Grad] erhalten. Das bedeutet, wenn das Abweichungsverhältnis der linearen Geschwindigkeit der Spurführung in der Größenordnung von 10&supmin;&sup4; (0,01 [%]) ist, daß das Zeichen/Grafikmuster, das auf der Originalplatte erzeugt ist, substantiell horizontal auf der Kopieplatte incliniert. Folglich ist es unmöglich, ein derartiges horizontales Zeichen/Grafikmuster zu identifizieren.
  • Wird weiterhin ein Abweichungsverhältnis (Δv/v) der linearen Geschwindigkeit für die Spurführung von 1 · 10&supmin;&sup5; angenommen, wird ein θ = 45,5 bis 23,7 [Grad] eingehalten. Obgleich das Zeichen/Grafikmuster incliniert, ist es kaum identifizierbar.
  • In Hinsicht auf die obigen Berechnungen muß, um die Kopieplatte mit dem Zeichen/Grafikmuster auszustatten, das sichtbar genug ist, um als identisch zu dem der Originalplatte betrachtet zu werden, die Lineargeschwindigkeit der Masterplatte der Kopieplatte in einem Abweichungsverhältnis der linearen Geschwindigkeit von 1 · 10&supmin;&sup6; oder darunter gesteuert werden, was voraussetzt, daß die Taktzyklen zum Erzeugen der Schreibsignale in perfekter Übereinstimmung sind. Mit anderen Worten, selbst eine sehr leichte Abweichung in der Lineargeschwindigkeit hat einen großen Einfluß in dem Maße, daß das Zeichen/Grafikmuster usw. nicht identifizierbar wird.
  • Es ist technisch jedoch sehr schwierig, die Lineargeschwindigkeit mit einer derart hohen Präzision während der Präparation der Masterplatte für die Kopieplatte zu steuern. Weil die Taktzyklen zum Erzeugen der Schreibsignale tatsächlich nicht perfekt übereinstimmen, muß weiterhin die lineare Geschwindigkeit mit noch höherer Präzision gesteuert werden, wenn die Originalplatte dupliziert wird.
  • Übrigens sind in den Standards für CDs für das CLV-System, das die CD-ROM einschließt, die linearen Geschwindigkeiten der Spurführung innerhalb eines vergleichbar moderaten Bereichs von 1,5 bis 1,4 [m/sec] festgelegt. Ein Pirat, der beabsichtigt, die Originalplatte zu duplizieren, kann deshalb nicht wissen, daß die Rotationsgeschwindigkeit der Originalplatte in der Wiedergabe und der Produktion davon bei einer Präzision bei oder unter 1 · 10&supmin;&sup6; von vornherein liegen muß.
  • Demgemäß, wenn ein Pirat beabsichtigt, eine Kopieplatte zu erhalten, die vorteilhafterweise mit dem Zeichen/Grafikmuster gebildet ist, muß er/sie eine Masterplatte für die Kopieplatte präparieren und die lineare Geschwindigkeit für die Spurführung, bei der das Zeichen/Grafikmuster erscheint, herausfinden, bei gleichzeitigem Ändern der linearen Geschwindigkeit Schritt für Schritt bei einer Präzision von oder unter 1 · 10&supmin;&sup6;. Ein derartiges Vorgehen ist jedoch so gut wie unmöglich vom Gesichtspunkt der technischen Schwierigkeit und der Arbeitseffektivität aus.
  • Da weiterhin der Standard für die lineare Geschwindigkeit der Spurführung moderat ist, wie oben erwähnt, stellt die Fluktuation davon innerhalb der vereinbarten Werte kein Problem dar. Beim Präparieren der Masterplatte der Originalplatte können deshalb durchaus Zufallsfluktuationen in beabsichtigter Weise auf den Vertiefungsintervallen innerhalb der Grenzen, innerhalb derer die Fluktuation innerhalb der festgelegten Werte auftritt, in der linearen Geschwindigkeit aufgebracht sein in dem Fall, in dem die Rotationsgeschwindigkeit so gesteuert wird, um die konstanten Zyklen der Signale, die von der Originalplatte durch die optische Abtasteinrichtung wiedergegeben werden, konstant zu halten. Auf diese Weise kann das Zeichen/Grafikmuster nicht in vorteilhafter Weise gebildet werden, außer die Fluktuation, die den Fluktuationen der Vertiefungsintervalle entspricht, ist auf der linearen Geschwindigkeit bei der Präparation der Masterplatte der Kopieplatte gegeben.
  • Soweit bisher beschrieben, wird gemäß dieser Ausführungsform, wenn die Kopieplatte der CD-ROM (die CD-ROM der Kopieversion) unter Verwendung der wiedergegebenen Signale hergestellt ist, die von der Originalplatte der CD-ROM 4 (der CD-ROM der Originalversion) des CLV-Systems, das das Zeichen/Grafikmuster 14 darauf trägt, abgeleitet sind, das Zeichen/Grafikmuster 14 verzerrt oder nicht existierend auf der Kopieplatte sein. Ob die CD-ROM die illegale Kopieplatte ist, kann folglich sichtbar identifiziert werden, abhängig von der Anwesenheit oder Abwesenheit des exakten Zeichen/Grafikmusters 14, ohne die Notwendigkeit, die wiedergegebenen Inhalte der CD-ROM zu prüfen. Im übrigen war es bisher allgemeine Praxis, die Etikette eines Zeichen/Grafikmusters auf der Originalplatte zu befestigen oder ein Zeichen/Grafikmuster in die Originalplatte einzugravieren. Ein derart gebildetes Zeichen/Grafikmuster ist leicht zu duplizieren. Im Gegensatz dazu ist es sehr schwierig, das Zeichen/Grafikmuster, das auf dieser Ausführungsform basiert, zu duplizieren, wie es vorher festgestellt wurde, weil es unter Verwendung der Vertiefungsmuster der Signaloberfläche gebildet ist.
  • Nun wird die zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • In dieser Ausführungsform wird speziell ein Bereich zum Bilden von Vertiefungen gemäß dem CAV-System vorgesehen in einem Teil der originalen Platte der CD-ROM des CLV-Systems und ein Zeichen/Grafikmuster ist in dem Bereich, wie vorher erklärt, gebildet.
  • Die Daten werden wie gewöhnlich durch das CLV-System in dem Bereich der CD-ROM aufgezeichnet, außer in dem Bereich zum Bilden des Zei chen/Grafikmusters darin. Wenn hier die Kopieplatte der CD-ROM einfach durch das CLV-System hergestellt wird, um die Daten der Originalplatte zu duplizieren, wird das Zeichen/Grafikmuster, das auf der Originalplatte des CLV-Systems durch das CAV-System gebildet ist, ebenfalls durch das CLV-System dupliziert. Als ein Ergebnis ist das Zeichen/Grafikmuster, das sichtbar durch das CAV- System aufgezeichnet wurde, drastisch deformiert in einem solchen Maße, daß es unsichtbar wird und auf der Kopieplatte nicht zu existieren scheint, durch die Änderung einer linearen Geschwindigkeit, ähnlich zu dem Zeichen/Grafikmuster, das auf der CD-ROM der vorhergehenden ersten Ausführungsform aufgezeichnet ist. Es ist schwierig, nur für den Bereich der Originalplatte, der auf dem CAV-System basiert, durch das CAV-System dupliziert zu werden, um die Kopieplatte zu produzieren. Der Grund dafür ist, daß die Duplizierung begleitet wird von der Erfassung des Bereichs der Originalplatte, der auf dem CAV-System basiert und von der Erfassung einer Winkelgeschwindigkeit in dem Bereich, der auf dem CAV- System basiert und von einer Rotationssteuerung und von einer Schreibzyklussteuerung, die für die erfaßten Inhalte geeignet sind. Somit kann gemäß der zweiten Ausführungsform, wie in der vorhergehenden ersten Ausführungsform, visuell identifiziert werden, ob oder ob nicht die CD-ROM die illegale Kopieplatte ist, je nach der Anwesenheit oder Abwesenheit des exakten Zeichen/Grafikmusters, ohne die Notwendigkeit, die wiedergegebenen Inhalte der CD-ROM zu prüfen.
  • Fig. 5 veranschaulicht die Abhängigkeit der linearen Geschwindigkeit der Originalplatte in der zweiten Ausführungsform zu der Anordnung des Datenaufzeichnungsbereichs von dieser Originalplatte, basierend auf dem CLV-System und dem Zeichen/Grafikmusterbereich davon, der auf dem CAV-System basiert. Die Achse der Abszisse in der Figur stellt den Abstand (Radius R) der Platte dar, gemessen von dem Zentrum der Rotation davon, während die Achse der Ordinate die lineare Geschwindigkeit v der Spurführung darstellt, bei der eine Spur in dem Abstand bespurt wird.
  • Bezug nehmend auf Fig. 5 ist jeder Teil, bei dem die lineare Geschwindigkeit v konstant ist, auf dem CLV-System basierend und jeder Teil, bei dem die lineare Geschwindigkeit v ansteigt, von dem inneren Umfang der Platte zu dem äußeren Umfang davon basiert auf dem CAV-System.
  • Wie in der Figur zu sehen ist, werden einige Methoden zum Einführen des Teils des CAV-Systems in dem Bereich des CLV-Systems betrachtet. Mit dem Verfahren, das den Teilen CLV1-CAV1-CLV2 folgt, das durch eine durchgezogene Linie gezeigt wird, können der CLV-Bereich und der CAV-Bereich ohne einen Sprung in der linearen Geschwindigkeit verbunden werden. Deshalb können die Daten kontinuierlich und glatt, selbst an der Grenze zwischen den beiden Bereichen, übertragen werden. Auch werden die Wiedergabe der Daten und die Durchführung der Rotationsgeschwindigkeitssteuerung der Platte erleichtert.
  • Im Gegensatz dazu wird bei dem Verfahren, das den Teilen CLV1-CAV2-CLV3 oder CLV1-CAV3-CLV4 folgt, die durch gestrichelte Linien gezeigt sind, die lineare Geschwindigkeit v der Spurführung abweicht oder sich unterscheidet zwischen dem CLV-Bereich und dem CAV-Bereich. Deshalb muß sich die Rotationsgeschwindigkeit der Platte schnell an den Grenzen zwischen beiden Bereichen geändert werden. Das gleiche gilt für den Wiedergabebetrieb der Platte. Da jedoch ein großer Unterschied zwischen den linearen Geschwindigkeiten für die Spurführung der CLV- und der CAV-Bereiche eingestellt werden kann, kann das Zeichen/Grafikmuster zuverlässig auf der Kopieplatte gelöscht werden. Darüber hinaus kann, wie später beschrieben wird, unterschieden werden, ob eine Platte eine Originalplatte oder eine Kopieplatte ist in Abhängigkeit von der Anwesenheit oder Abwesenheit des CAV-Bereichs in einem Wiedergabesystem.
  • Im Gegensatz dazu kann eine CD-ROM, die mit dem CAV-System konform ist, auch mit einem Bereich durchaus versehen werden, in dem Vertiefungsmuster durch das CLV-System so gebildet sind, daß darin ein Zeichen/Grafikmuster gebildet wird. Damit können ähnliche Effekte hervorgebracht werden.
  • Als nächstes wird eine dritte Ausführungsform beschrieben. In der dritten Ausführungsform ist eine CD-ROM vorgesehen mit einer Mehrzahl von Bereichen zum Bilden von Zeichen/Grafikmustern entsprechend dem CAV-System, wie es in der zweiten Ausführungsform gezeigt wird, und wobei die Winkelgeschwindigkeiten der jeweiligen CAV-Bereiche voneinander unterschiedlich ausgebildet werden. Mit diesem Trick wird der Grad der Schwierigkeit zum Kopieren beträchtlich in dem Fall erhöht, in dem die Kopieplatte der CD-ROM, welche die gleiche Bereichsgestaltung wie die der Originalplatte davon aufweist, durch Erfassen der Bereiche der Originalplatte, die auf dem CAV-System basieren, herzustellen ist und durch Erfassen der Winkelgeschwindigkeiten der Bereiche, die auf dem CAV-System basieren. Deshalb kann die Wirkung des Verhinderns illegaler Publikationen weiterhin intensiviert werden.
  • Die Fig. 6A bis 6C sind Diagramme, die jeweils das Verhältnis zwischen der Auslegung der Mehrzahl von CAV-Bereichen und den linearen Geschwindigkeiten davon zeigen.
  • Fig. 6A veranschaulicht einen Fall, bei dem die Vielzahl der CAV-Bereiche CAV4 und CAV5 so bereitgestellt werden, um in radialer Richtung der Platte 4 voneinander beabstandet zu sein. Die linearen Geschwindigkeiten der einzelnen CAV-Bereiche und des CLV-Bereichs der Platte 4 sind, wie gezeigt, durch die durchgezogenen oder gestrichelten Linien in Fig. 5 verbunden.
  • Fig. 6B veranschaulicht einen Fall, bei dem die Vielzahl der CAV-Bereiche CAV6 bis CAV8 so vorgesehen sind, daß sie einander in radialer Richtung der Platte 4 angrenzen. Beispielsweise sind die linearen Geschwindigkeiten der CAV- Bereiche CAV6 bis CAV8 und der CLV-Bereiche CLV5 und CLV6 auf der Platte 4 verbunden, wie es durch die durchgezogenen Linien oder gestrichelten Linien in Fig. 7 gezeigt wird.
  • Fig. 6C veranschaulicht einen Fall, bei dem die Vielzahl der CAV-Bereiche CAV9 bis CAV11 durch Aufteilen eines Bereichs von kreisförmiger Bandform in der Umfangsrichtung der Platte 4 vorgesehen wird. Beispielsweise sind die linearen Geschwindigkeiten der CAV-Bereiche CAV9, CAV10 und CAV11, wie durch die durchgezogenen Linien oder die gestrichelten Linien in Fig. 6 gezeigt, miteinander verbunden, um so zu den anfänglichen linearen Geschwindigkeiten bei jeder Umdrehung der Platte 4 zurückzukehren. Im übrigen müssen die Längen (Winkel) der einzelnen CAV-Bereiche nicht immer gleich sein und ein CLV-Teil kann auch zwischen die benachbarten CAV-Bereiche eingefügt sein, was gelegentlich auftritt. Im übrigen müssen nicht in jedem der Beispiele, die in den Fig. 6A und 6B gezeigt werden, die Winkelgeschwindigkeiten der einzelnen CAV- Bereiche unterschiedlich voneinander sein, sondern CAV-Bereiche von identischer Winkelgeschwindigkeit können durchaus existieren.
  • Im übrigen wird selbst in dem Fall, in dem die Kopieplatte durch das CAV- System von der Originalplatte, auf dem das Zeichen/Grafikmuster aufgezeichnet ist, um entsprechend dem CAV-System sichtbar zu sein, hergestellt ist, das Zeichen/Grafikmuster unsichtbar auf der Kopieplatte, außer es wird bei der gleichen Winkelgeschwindigkeit wie die der Originalplatte dupliziert (bei dem Abweichungsverhältnis von oder unter 1 · 10&supmin;&sup6;). Selbst wenn die illegale CD-ROM, die das Zeichen/Grafikmuster ähnlich zu der Originalplatte trägt, durch Erfassen der Position von jedem Bereich der Originalplatte, der auf dem CAV-System basiert und der Winkelgeschwindigkeit von jedem Bereich, der auf dem CAV-System basiert, herzustellen ist, wird deshalb nach wie vor die gleiche Schwierigkeit wie in der ersten Ausführungsform bestehen.
  • Nun wird die vierte Ausführungsform beschrieben.
  • In der vierten Ausführungsform ist ein Bereich zum Bilden eines Zeichen/Grafikmusters entsprechend dem CLV- oder CAV-System außerhalb des Datenbereichs (Programmbereichs) einer CD-ROM vorgesehen und die Daten aufzeichnungskapazität der CD-ROM ist in dem gleichen Maße zusätzlich freigehalten.
  • Fig. 9A ist eine Schnittansicht, welche die CD-ROM dieser Ausführungsform zeigt.
  • Bezugnehmend auf Fig. 9A werden die Daten nacheinander von der Position eines Programmstart-Durchmessers (φ50) zu der äußeren Peripherie der CD-ROM 4 aufgezeichnet bis höchstens zu einer Position, die nicht den maximalen Programmdurchmesser (φ116) überschreitet. Demgemäß liegt in dem Fall, in dem die Daten von kleiner Quantität sind, der äußere Durchmesser des Programmbereichs, in dem sie aufgezeichnet werden, innerhalb des maximalen Programmdurchmessers, und er wird als "äußerer Programmdurchmesser" bezeichnet. Zusätzlich ist ein sog. "Auslaufbereich", in dem "0" Daten aufgezeichnet werden, außerhalb des äußeren Programmdurchmessers vorgesehen.
  • Im übrigen ist ein TOC (Tabelle der Inhalte)-Bereich vorgesehen, in dem die Indexinformationsgegenstände der Daten, die in dem Programmbereich gespeichert sind, aufgezeichnet werden, der außerhalb eines Einlaufstartdurchmessers liegt und der auch als "Einlaufstartbereich" bezeichnet wird.
  • Gewöhnlich sind die innere Seite (22 in Fig. 9C) der Platte 4 mit Bezug auf den Einlaufbereich und die äußere Seite (23 in Fig. 9B) mit Bezug auf den Auslaufbereich beide aus spiegelnden Abschnitten hergestellt. Da die spiegelnden Bereiche 22 und 23 keine Vertiefungen aufweisen, kann das optische Abtastsystem eines Wiedergabesystems weder einen Fokussierungsvorgang noch einen Spurführungsvorgang in diesen Bereichen durchführen.
  • In dieser Ausführungsform ist der Bereich zum Bilden des Zeichen/Grafikmusters entsprechend dem CLV- oder CAV-System auf mindestens einer der inneren Seite des Einlaufsbereichs oder der äußeren Seite des Auslaufbereichs vorgesehen.
  • Im Falle des Vorsehens des musterbildenden Bereiches außerhalb der Auslauffläche muß festgestellt werden, wie es von Fig. 9A zu sehen ist, daß die äußere Seite eines Auslaufdurchmessers (φ117) zu schmal ist, um das Zeichen/Grafikmuster zu tragen. Tatsächlich kann deshalb der äußere Programmdurchmesser auf φ111 (111 [mm]) eingestellt sein, um den Auslaufbereich erneut innerhalb des Auslaufdurchmessers (φ117) vorzusehen, und der Bereich zum Bilden des Zeichen/Grafikmusters kann außerhalb des neuen Einlaufbereichs vorgesehen werden.
  • Es ist auch möglich, daß der fein verspiegelte Bereich (wie er als Bezugszeichen 23 in Fig. 9B gezeigt wird) außerhalb des Auslaufbereichs vorgesehen ist und daß der Bereich zum Bilden des Zeichen/Grafikmusters außerhalb des verspiegelten Bereichs 23 vorgesehen wird. Alternativ ist es auch möglich, daß der fein verspiegelte Bereich (wie er mit Bezugszeichen 22 in Fig. 9C zu sehen ist) innerhalb des Einlaufbereichs vorgesehen ist und daß der Bereich für das Bilden des Zeichen/Grafikmusters innerhalb des verspiegelten Bereichs 22 vorgesehen ist.
  • Ein Wiedergabesystem des Standes der Technik kann einen Datenlesevorgang nach Überspringen eines spiegelnden Bereichs, der außerhalb des Auslaufbereichs vorgesehen ist, nicht durchführen. Wenn folglich der verspiegelte Abschnitt (23 in Fig. 9B) vorgesehen ist, werden die Daten des Zeichen/Grafikmusters, die außerhalb dieses verspiegelten Abschnitts gebildet sind, nicht ausgelesen. Konsequenterweise werden die Daten des Zeichen/Grafikmusters nicht auf der Kopieplatte aufgezeichnet. Deshalb kann, wie später beschrieben wird, identifiziert werden, ob die betreffende CD-ROM die Originalplatte oder die Kopieplatte ist in einer derartigen Weise, daß die Anwesenheit oder Abwesenheit des Zeichen/Grafikmusters auf der Basis der Daten, die von dem musterbildenden Bereich wiedergegeben werden, in dem Wiedergabevorgang der CD-ROM in einem Wiedergabesystem gemäß der vorliegenden Erfindung entschieden werden.
  • Nun wird die fünfte Ausführungsform beschrieben.
  • Die fünfte Ausführungsform betrifft das vorher erwähnte Wiedergabesystem, das die CD-ROM der vierten Ausführungsform wiedergibt.
  • Fig. 10 veranschaulicht die Schaltungsanordnung des Wiedergabesystems in der fünften Ausführungsform.
  • Bezug nehmend auf die Figur wird ein Wiedergabesignal, das von der CD-ROM 4 durch eine optische Abtasteinrichtung 3 gelesen wird, durch einen Vorverstärker 6 verstärkt und wellenformausgeglichen. Das sich ergebende Signal wird einer EFM (eight-to-fourteen modulation)-Demodulation durch einen CD-Digital- Signalprozessor 408 unterworfen und die demodulierten Daten werden zu einem CD-ROM-Steuergerät 406 gesendet. Nach dem Korrigieren von Fehlern in den empfangenen Daten und dem Wiederherstellen der korrekten Daten zu dem originalen Datenmuster, sendet das CD-ROM-Steuergerät 409 die sich ergebenden Daten zu einem Hostsystem 410. Im vorliegenden Fall wurden die Kanal- Bitmuster, die auf der CD-ROM aufgezeichnet sind, durch Unterwerfen verwürfelter Datenketten und Fehlerkorrekturcodes unter der EFM erhalten. Jedoch müssen die Kanal-Bitmuster zum Bilden des Zeichen/Grafikmusters nicht immer durch Verwürfeln von Daten erzeugt werden, sondern sie können auch direkt als Kanal-Bitmuster erzeugt werden, die auf der CD-ROM aufzuzeichnen sind. In einem Fall übrigens, in dem das Zeichen/Grafikmuster durch die Vertiefungsmuster der Kanal-Bitmuster zu bilden ist, die durch die EFM der verwürfelten Datenketten und Fehlerkorrekturcodes erhalten werden, werden die Originaldatenstränge unter Berücksichtigung des Inhalts der Verwürfelung erzeugt.
  • Das Wiedergabesystem dieser Ausführungsform ist hier auch für eine CD für eine Musikanwendung verfügbar. In dem Fall der Wiedergabe einer Musik-CD liefert das CD-ROM-Steuergerät 409 die wiederhergestellten Daten an eine D/A (digital to-analog conversion)-Schaltung 411. Die D/A-Schaltung 411 konvertiert die gelieferten Daten in ein analoges Signal, das als Ausgabe geliefert wird.
  • Im übrigen steuert in Übereinstimmung mit dem Zugriffsbefehl von dem Hostsystem 410 das CD-ROM-Steuergerät 409 den Servobetrieb einer Servoschaltung 404 für einen Plattenmotor 11 und den Bewegungsablauf einer Abtast- Einspeisungseinrichtung 406 für die optische Abtasteinrichtung 3 über ein Zugriffssteuergerät 405. Das Bezugszeichen 412 bezeichnet einen Drehgeschwindigkeitsdetektor, der im Detail später erläutert wird.
  • In einem derartigen Wiedergabesystem wird die Drehservosteuerung des Plattenmotors 11 durch die Servoschaltung 404 wie unten beschrieben durchgeführt.
  • Fig. 11 veranschaulicht die Schaltungsanordnung der Rotations- Servorückkoppelung der Servoschaltung 404.
  • Ein Synchronisationsschaltungsdetektor 5 extrahiert das Synchronisationssignal, das vorher erklärt wurde, aus dem Wiedergabesignal, das durch den Vorverstärker 6 verstärkt und wellenformgeglättet wurde. Ein f-V (frequency-to-voltage)- Konverter 7 konvertiert das extrahierte Synchronisationssignal in eine Spannung, die proportional zu der Frequenz des Synchronisationssignals ist. Ein Phasenkomperator 8 führt den Phasenvergleich zwischen der Frequenz des Synchronisationssignals und der Oszillationsfrequenz (Referenzfrequenz) eines Quarzoszillators 9 durch und sendet an eine Addierschaltung 10 ein Fehlersignal proportional zu der Phasenverschiebung zwischen dem Synchronisationssignal und der Schwingungsfrequenz, wodurch die Ausgabe des f-V-Konverters 7 korrigiert wird. Die Ausgabe der Addierschaltung 10 wird geeignet verstärkt und zu dem Plattenmotor 11 gesendet, um die Rotationsfrequenz davon zu steuern. Im übrigen wird die tatsächliche Rotationsgeschwindigkeit des Plattenmotors 11 durch den Rotationsgeschwindigkeitsdetektor 412 erfaßt und der erfaßte Wert der Rotationsgeschwindigkeit wird an das CD-ROM-Steuergerät 409 gesendet. Der Rotationsgeschwin digkeitsdetektor 412 kann durch einen Tachogenerator ausgeführt werden oder durch einen Kodierer, der an dem Plattenmotor 11 angebracht ist.
  • Aufgrund einer derartigen Schaltungsanordnung wird der Plattenmotor 11 in seiner Rotationsfrequenz gesteuert, um so die Frequenz des Synchronisationssignals konstant zu halten. Falls hier die Frequenz des Synchronisationssignals, das von dem CAV-Bereich der Platte 4 ausgelesen wird, innerhalb des Einziehbereichs des Phasenkomperators 8 fällt, kann die Rotationsfrequenz des Plattenmotors 11 so gesteuert werden, daß die Synchronisationssignalfrequenz konstant gehalten wird, unabhängig, ob die Platte 4 mit dem CLV-System oder dem CAV-System konform ist.
  • Folglich wird im Fall des CLV-Systems die Rotationsgeschwindigkeit des Plattenmotors 11 so gesteuert, daß sie von dem inneren Umfang der Platte 4 zu dem äußeren Umfang davon niedriger wird, wodurch die lineare Geschwindigkeit von jeder Spur konstant gehalten wird. Im übrigen wird in dem Fall des CAV-Systems die Rotationsgeschwindigkeit des Plattenmotors 11 so gesteuert, daß sie zu jeder Zeit konstant ist. Hier wird die Winkelgeschwindigkeit, die in dem CAV-System verwendet wird, unter Berücksichtigung des Einziehbereichs des Phasenkomperators 8 eingestellt, so daß das Wiedergabesystem dieser Ausführungsform auch den Bereich wiedergeben kann, der in der CD-ROM des CLV-Systems vorgesehen ist und mit dem Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System in jeder der zweiten, dritten und vierten Ausführungsform gebildet ist.
  • Beim Produzieren der Platte 4 der vierten Ausführungsform (Fig. 9A-9C) wird die Identifikationsinformation, die anzeigt, ob die Platte 4 eine Musik-CD oder eine CD-ROM ist, als die TOC (table of contents)-Information auf dieser Platte aufgezeichnet. Im übrigen wird ein vorher bestimmtes Paßwort, das den regulären oder legalen Lieferanten oder Verteiler der CD-ROM anzeigt, in einem Bereich gespeichert (wie zum Beispiel in einem Systembereich), der durch die Volumen- und Dateistruktur der CD-ROM für einen Programm JIS (Japanese Industrial Standard)-Informationsaustausch (JIS X0606-1990, ISO 9660) festgelegt ist, wie es als nächstes nach der TOC-Information aufgezeichnet wird. Das Paßwort kann schon verschlüsselt sein und dann gespeichert werden.
  • Andererseits werden das Paßwort, das durch den regulären Lieferanten der CD- ROM 4 der vierten Ausführungsform und die Information auf der Position des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs der CD-ROM 4, die durch den regulären Lieferanten angeboten wird, vorher in einem Speicher gespeichert sein, der in dem CD-ROM-Steuergerät 409 des Wiedergabesystems enthalten ist. Die Positionsinformation zeigt zum Beispiel den Abstand des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs von dem Auslaufbereich an.
  • In dem Fall, in dem das Paßwort verschlüsselt und dann in der CD-ROM 4 gespeichert wird, wird das CD-ROM-Steuergerät 409 mit Mitteln zur Entschlüsselung des verschlüsselten Paßwortes ausgestattet.
  • Das Wiedergabesystem dieser Ausführungsform, das in den Fig. 10 und 11 gezeigt wird, erfaßt die Anwesenheit oder Abwesenheit des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs, der außerhalb des Auslaufbereichs vorgesehen ist, wodurch entschieden wird, ob die CD-ROM 4, die wiedergegeben werden soll, die legale Originalplatte oder die illegale Kopieplatte ist. Übrigens kann das Zeichen/Grafikmuster entweder durch das CLV-System oder das CAV-System gebildet sein.
  • Die Fig. 12 und 13 veranschaulichen einen Wiedergabevorgang, der durch das Wiedergabesystem durchgeführt wird.
  • Wenn eine neue Platte aufgelegt wird, führt das CD-ROM-Steuergerät 409 des Wiedergabesystems einen Prozeß durch, wie er in Fig. 12 gezeigt wird. Bei dem Schritt 502 nachfolgend einem Schritt 501, bei dem das Wiedergabesystems auf Eingeschalten steht, liest das CD-ROM-Steuergerät die TOC (table of contents)- Information von der zutreffenden Platte aus, um die Auslaufposition zu prüfen. Bei dem Schritt 503 wird entschieden, ob die zutreffende Platte eine Musik-CD oder eine CD-ROM ist. In dem Fall der Musik-CD liefert das CD-ROM- Steuergerät 409 wiedergegebene Daten an die D/A-Schaltung 411, um so einen Wiedergabeprozeß für die Musik-CD bei dem Schritt 508 durchzuführen.
  • In dem Fall der CD-ROM verschiebt sich der Verlauf des Prozesses zu dem Schritt 504. Bei diesem Schritt sucht das CD-ROM-Steuergerät 409 nach dem Paßwort des Lieferanten der CD-ROM durch Lesen des Inhalts eines Bereichs (wie dem Systembereich), der durch die Volumen- und Dateistruktur der CD- ROM für einen Programm-JIS-Informationsaustausch (JIS X0606-1990, ISO 9660) festgelegt ist, wie es als nächstes nach der TOC-Information aufgezeichnet ist. Bei dem Schritt 505 prüft das CD-ROM-Steuergerät 409, ob das gesuchte Paßwort mit einem Paßwort, das in dem Speicher des Steuergerätes 409 gespeichert ist, übereinstimmt. Wenn das Paßwort übereinstimmt, verschiebt sich der Verlauf des Prozesses zu dem Schritt 506, bei dem eine dedizierte Platten- Bitmarkierung eingestellt wird, woraufhin der Vorgang endet. Andererseits, wenn das Paßwort nicht mit dem Schritt 505 übereinstimmt, verschiebt sich der Ablauf des Prozesses zu dem Schritt 507, bei dem die dedizierte Bitmarkierung gelöscht wird, woraufhin der Prozeß beendet wird.
  • Wenn der Prozeß, der in Fig. 12 gezeigt wird, beendet ist, führt das CD-ROM- Steuergerät 409 nachfolgend einen Prozeß, der in Fig. 13 gezeigt wird, durch. Jedoch in dem Fall, in dem entschieden wurde, daß die eingeführte Platte eine Musik-CD ist, wird der Prozeß, der in Fig. 13 gezeigt wird, nicht durchgeführt.
  • Dieser Prozeß startet mit dem Schritt 601. Bei einem Schritt 602 entscheidet das CD-ROM-Steuergerät 409, ob die dedizierte Platten-Bitmarkierung eingestellt ist. Unter der Bedingung, daß die Markierung eingestellt ist, verschiebt sich der Verlauf des Prozesses zu dem Schritt 1701 und folgende. Im Gegensatz dazu wird unter der Bedingung, daß die Markierung gelöscht ist, ein Prozeß entsprechend dem Inhalt der zutreffenen Platte in der gleichen Weise durchgeführt wie im Stand der Technik bei einem Schritt 603. Alternativ kann in dem Fall, bei dem die dedizierte Platten-Bitmarkierung gelöscht ist, was bedeutet, wo das Paßwort nicht übereinstimmt, die Platte durch einen Ausgabevorgang, wie einem Auswurf davon, inakzeptabel gemacht werden.
  • Bei dem Schritt 1701 liest das CD-ROM-Steuergerät 409 den Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereich der Platte mit Bezug auf die Information auf der Position dieses Bereichs aus, wie er vorher in dem internen Speicher gespeichert war. Bei dieser Gelegenheit ist das Steuergerät 409, selbst wenn die verspiegelte Fläche innerhalb des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs existiert, angepaßt ist, den Musterbereich oberhalb des verspiegelten Bereichs auszulesen. Bei dem Schritt 1702 entscheidet weiterhin das CD-ROM-Steuergerät 401, ob oder ob nicht Daten in dem Zeichen/Graphikmuster tragenden Bereich existieren. Wenn Daten existieren, wird die betreffende Platte als eine reguläre CD-ROM bei diesem Schritt 1703 erkannt. Danach wird die CD-ROM wiedergegeben und die wiedergegebenen Daten werden zu dem Hostsystem 410 (Schritt 610) gesendet.
  • Andererseits wird in dem Fall, in dem die Daten in dem Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereich nicht existieren, die betreffende Platte als irreguläre CD-ROM bei dem Schritt 1705 erkannt. Dann wird die irreguläre CD-ROM als nicht verfügbar (Schritt 612) gekennzeichnet durch Darstellen in der Anzeige, daß die betreffende CD-ROM eine Kopieplatte ist, durch Auswurf der betreffenden CD- ROM oder/und durch Aussetzen des Wiedergabevorgangs des Wiedergabesystems. Aufgrund eines derartigen Prozesses kann die Kopieplatte, die durch volle Duplizierung der Originalplatte der CD-ROM produziert wurde, nicht von dem Wiedergabesystem verwendet werden.
  • Übrigens wird bei einem gewöhnlichen Wiedergabesystem ein Auslesevorgang nicht über die Auslaufposition, die bei dem Schritt 205 in Fig. 12 gefunden wird, hinaus durchgeführt.
  • Nun wird die sechste Ausführungsform beschrieben.
  • Die sechste Ausführungsform betrifft ein Wiedergabesystem für eine Wiedergabe der CD-ROM der zweiten und dritten Ausführungsform oder der CD-ROM, die mit dem Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System in der vierten Ausführungsform gebildet ist.
  • Das bedeutet, die sechste Ausführungsform ist auf die CD-ROM gerichtet, in der das Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System gebildet ist. Die Schaltungsanordnung des Wiedergabesystems in dieser Ausführungsform ist die gleiche wie die des Wiedergabesystems in der fünften Ausführungsform, wie sie in den Figur und 11 gezeigt wird. Die sechste Ausführungsform kennzeichnet jedoch das Entscheiden, ob oder ob nicht das Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System aufgezeichnet ist. Im allgemeinen ist es schwierig, eine Kopieplatte von einer Originalplatte, in der das CLV-System und das CAV-System nebeneinander existieren, herzustellen, In dieser Ausführungsform wird deshalb jede Platte als die Originalplatte entschieden in dem Fall, in dem das Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System aufgezeichnet ist. Zu diesem Zweck führt, wenn der Prozeß, der in Fig. 12 gezeigt wird, beendet wird, das CD-ROM-Steuergerät 409 nachfolgend einen Prozeß aus, der in Fig. 14 gezeigt wird, anstelle des Prozesses, der in Fig. 13 gezeigt wird. Jedoch wird in diesem Fall entschieden, daß, wenn die eingeführte Platte eine Musik-CD bei dem Schritt 503 ist, der Prozeß, der in Fig. 14 gezeigt wird, nicht durchgeführt wird.
  • Dieser Prozeß startet bei einem Schritt 601. Bei einem Schritt 602 entscheidet das CD-ROM-Steuergerät 409, ob die dedizierte Platten-Bitmarkierung eingestellt ist. Unter der Bedingung, daß die Markierung eingestellt ist, verschiebt sich der Durchlauf des Prozesses zu den Schritten 604 und folgende. Im Gegensatz dazu wird, unter der Bedingung, daß die Kennzeichnung gelöscht ist, ein Prozeß ent sprechend dem Inhalt der betreffenden Platte in der gleichen Weise wie in dem Stand Technik beim Schritt 603 durchgeführt.
  • Bei dem Schritt 604 greift das CD-ROM-Steuergerät 609 auf eine Spur m durch, die in den Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereich der Platte enthalten ist mit Bezug auf die Information auf der Position dieses Bereichs, wie er in dem internen Speicher vorher gespeichert wurde. Bei dem nächsten Schritt 605 erfaßt das CD-ROM-Steuergerät 409 die Rotationsgeschwindigkeit der Platte während des Lesens der Spur m über den Rotationsgeschwindigkeitsdetektor 412.
  • Im übrigen kann die Rotationsgeschwindigkeit auch durch Messen einer Zeitspanne erfaßt werden, die für eine Umdrehung der Platte erforderlich ist. Diese Zeitspanne wird durch Steuern der optischen Abtasteinrichtung 3 derart gefunden, daß eine Spur zurückgesprungen wird (so daß die Spurführung bei einer identischen Spur fortgesetzt wird) in der Mitte von einer einzelnen Umdrehung, und dann Messen eines Zeitintervalls, das von dem Wiedergabezeitpunkt von einem bestimmten spezifizierten Datenmuster bis zum nächsten Wiedergabezeitpunkt davon vergeht. In diesem Fall kann ein Datenmuster entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Zeichen/Grafikmusters als spezifisches Datenmuster angewendet werden. In dem Fall, in dem die Drehgeschwindigkeit in dieser Weise erfaßt wird, sollte vorzugsweise das Datenmuster des kennzeichnenden Teils in dem Speicher des CD-ROM-Steuergerätes 409 innerhalb des Wiedergabesystems gespeichert sein im Zusammenhang mit dem gespeicherten Paßwort der Platte.
  • Nachfolgend wird auf jede Spur n, die unterschiedlich zu der Spur m ist, innerhalb des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs bei dem Schritt 606 zugegriffen und die Rotationsgeschwindigkeit der Platte während des Lesens der Spur n wird in gleicher Weise bei dem Schritt 607 erfaßt.
  • Bei dem Schritt 608 werden die Drehgeschwindigkeiten der Spuren m und n verglichen. Wenn sie übereinstimmen, geht der Verlauf des Prozesses weiter zu dem Schritt 609, bei dem die zutreffende Platte als reguläre CD-ROM (Originalplatte) entschieden ist, die mit dem Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System gebildet ist. Bei dem nächsten Schritt 610 wird die CD-ROM wiedergegeben und die reproduzierten Daten werden dem Hostsystem 410 gesendet.
  • Andererseits wird in einem Fall, wo die Rotationsgeschwindigkeiten der Spuren m und n nicht übereinstimmen, die zutreffende CD-ROM als nicht verfügbar betrachtet durch Darstellen der Anzeige, daß die betreffende CD-ROM eine Kopieplatte ist, durch Auswurf der betreffenden CD-ROM oder/und durch Aussetzen des Wiedergabebetriebs des Wiedergabesystems (Schritte 611 und 612). Aufgrund eines derartigen Prozesses kann die Kopieplatte, die durch vollständige Duplizierung entsprechend mit dem CLV-System der Originalplatte, die mit dem Zeichen/Grafikmuster durch das CAV-System gebildet ist, hergestellt wurde, nicht durch das Wiedergabesystem verwendet werden.
  • In dem obigen Prozeß sollten die Spuren m und n wünschenswerterweise bei Positionen innerhalb des Bereichs des Zeichen/Grafikmusters sein, die so weit wie möglich auseinanderliegen. Der Grund dafür ist, daß die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung der Rotationsgeschwindigkeiten zuverlässiger entschieden werden kann.
  • Im übrigen kann die Anzahl der Spuren, deren Rotationsgeschwindigkeit zu erfassen ist, durchaus größer als zwei gesetzt sein, um so die Entscheidung zuverlässiger zu machen. Beispielsweise ist es auch möglich, die Rotationsgeschwindigkeiten aller Spuren, einschließlich des Bereichs des Zeichen/Grafikmusters zu erfassen, und eine Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung aller erfaßten Rotationsgeschwindigkeiten herauszufinden.
  • Nun wird die siebte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Diese Ausführungsform betrifft ein Wiedergabesystem, in dem eine Kopieplatte auf der Basis der Werte der Daten entschieden wird, die dem Bestandteil der Vertiefungsmuster eines Zeichen/Grafikmusters entsprechen.
  • Die Schaltungsanordnung des Wiedergabesystems in dieser Ausführungsform ist die gleiche wie die des Wiedergabesystems in der fünften Ausführungsform, wie sie in den Fig. 10 und 11 gezeigt wird. In der siebten Ausführungsform jedoch ist ein Datenmuster, das durch Wiedergabe des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs auf einer Platte als ein Vergleichsdatenmuster in dem Speicher des CD- ROM-Steuergerätes 409 vorher gespeichert ist, erhalten. Wenn zusätzlich der Prozeß, der in Fig. 12 gezeigt wird, beendet ist, führt das CD-ROM-Steuergerät 409 nachfolgend einen Prozeß, der in Fig. 15 gezeigt wird, aus anstelle des Prozesses, der in Fig. 13 gezeigt wird. Jedoch in dem Fall, in dem entschieden wurde bei dem Schritt 503, daß die eingeführte Platte eine Musik-CD ist, wird der Prozeß, der in Fig. 15 gezeigt wird, nicht durchgeführt.
  • Der Prozeß, der in Fig. 15 gezeigt wird, startet mit einem Schritt 701. Bei einem Schritt 702 entscheidet das CD-ROM-Steuergerät 409, ob die dedizierte Platten- Bitmarkierung gesetzt ist. Unter der Bedingung, daß die Markierung gesetzt ist, verschiebt sich der Ablauf des Prozesses zu den Schritten 404 und folgende. Im Gegensatz dazu wird unter der Bedingung, daß die Markierung gelöscht ist, ein Prozeß entsprechend dem Inhalt der zutreffenden Platte in der gleichen Weise wie in dem Stand der Technik bei dem Schritt 703 ausgeführt.
  • Bei dem Schritt 704 liest das CD-ROM-Steuergerät 409 die Daten des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs aus mit Bezug auf die Information auf der Position dieses Bereichs, wie sie in dem internen Speicher vorher gespeichert wurde. Nachfolgend wird das vergleichende Datenmuster, das in dem internen Speicher vorher gespeichert wurde, ausgelesen bei dem Schritt 705 und das Muster der bei dem Schritt 704 ausgelesenen Daten und dem Datenmuster, das bei dem Schritt 705 ausgelesen wurde, werden bei dem Schritt 706 verglichen. Wenn der Vergleich in einer Übereinstimmung resultiert, wird die betreffende Platte als eine Originalplatte bei dem Schritt 707 erkannt. Bei dem nächsten Schritt 708 wird die CD-ROM wiedergegeben und die Wiedergabedaten werden dem Hostsystem 410 gesendet.
  • Andererseits wird, wenn in einem Fall, wo die verglichenen Muster nicht übereinstimmen, die betreffende CD-ROM als nicht verfügbar erklärt, in der die Anzeige dargestellt wird, daß die zutreffende CD-ROM eine Kopieplatte ist, durch Auswurf der zutreffenden CD-ROM und/oder durch Aussetzen des Wiedergabebetriebs des Wiedergabesystems (Schritte 709 und 710).
  • Aufgrund eines derartigen Prozesses kann die Kopieplatte, welche mit dem Zeichen/Grafikmuster durch einen geeigneten Vorgang wie durch Drucken gebildet ist, um wie die Originalplatte auszusehen, als nicht verfügbar in dem Wiedergabesystem gekennzeichnet werden.
  • In dem obigen Prozeß muß das Vergleichsdatenmuster, das in dem Speicher des CD-ROM-Steuergerätes 409 vorher gespeichert ist, nicht immer als das gesamte Datenmuster, das durch Wiedergabe des Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereichs der CD-ROM erhalten wird, eingestellt sein, sondern es kann durchaus aus nur einem Datenmuster, das einem kennzeichnenden Teil in dem Zeichen/Grafikmuster entspricht, bestehen. Beispielsweise kann durchaus nur das Datenmuster entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Zeichen/Grafikmusters, wie es in Fig. 16 gezeigt wird, gespeichert sein, um es für die Entscheidung mit der eingelegten Platte zu vergleichen. In dem Beispiel, das in Fig. 16 gezeigt wird, kann das Datenmuster, das dem Kennzeichen des Zeichen/Grafikmusters entspricht, durch Auslesen nur des Inhalts der Spuren 801, 802 und 803 erhalten werden.
  • Weil darüber hinaus das Muster der Daten für den gesamten Umfang der Spuren 801 bis 803 nicht für den Vergleich des Merkmals erforderlich ist, können nur die Sektoren dieser Spuren, die dem kennzeichnenden Teil des Zeichen/Grafikmusters entsprechen, ausgelesen und verglichen werden. Hier ist ein einzelner Sektor aus einer vorbestimmten Anzahl von Rahmen zusammengesetzt und jeder Sektor ist mit einer Sektornummer ausgestattet, um ihn zu identifizieren. In diesem Fall werden die Spurnummern und Sektornummern der Spuren 801, 802 und 803, die zum Zugreifen der Sektoren erforderlich sind, entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Zeichen/Grafikmusters, in dem Speicher des CD- ROM-Steuergerätes 409 vorher gespeichert.
  • Im übrigen kann das Datenmuster, das in dem Speicher des CD-ROM- Steuergerätes 409 vorher zu speichern ist, durchaus verschlüsselt oder kodiert sein, um somit eine notwendige Speicherkapazität zu reduzieren.
  • Wie oben gesagt, wurden die optischen Platten und die Wiedergabesysteme, die die vorliegende Erfindung ausführen, für die Fälle beschrieben, in denen das Informationsaufzeichnungsmedium CD-ROMs sind. Jedoch sind die vorhergehenden Ausführungsformen nicht auf CD-ROMs beschränkt, sondern sie sind in gleicher Weise auch auf andere Informationsaufzeichnungsmedien, auf denen Informationen durch Anwenden optischer Merkmale aufgezeichnet sind, anwendbar, zum Beispiel CDs, Miniplatten, optische Platten und magnetooptische Platten. Darüber hinaus sind sie auch bei nicht plattenförmigen Informationsaufzeichnungsmedien, zum Beispiel optischen Speicherkarten, anwendbar.
  • Hier werden Anwendungen auf optische Speicherkarten als Beispiele erläutert.
  • Die Fig. 17A bis 17D veranschaulichen die Prinzipien der Aufzeichnungs- /Wiedergabesysteme für optische Speicherkarten.
  • Die Aufzeichnungs/Wiedergabesysteme für optische Speicherkarten beinhalten einen Kartenrotationstyp, der in Fig. 17A gezeigt wird, einen Kopfrotationstyp, der in Fig. 17B gezeigt wird, einen Kartenreziproktyp, der in Fig. 17C gezeigt wird und einen Strahlabtasttyp, der in Fig. 17D gezeigt wird.
  • Die optischen Speicherkarten des Kartenrotationstyps und des Kopfrotationstyps sind im wesentlichen die gleichen wie die CD-ROMs außer dem Unterschied der Formen des Speichermediums. Demzufolge können die vorherigen Ausführungsformen direkt auf diese Systeme angewandt werden.
  • Zusätzlich können die optischen Speicherkarten des Kartenreziproktyps und des Strahlabtasttygs mit Zeichen/Grafikmustern gebildet sein, die schwierig durch Duplikation zu reproduzieren sind in bezug auf Vertiefungsmuster, die den Daten entsprechen.
  • Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung wurden oben beschrieben.
  • Soweit beschrieben, können die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung durch optische Platten, wie CD-ROMs, die mit sichtbaren Zeichen/Grafikmustern gebildet sind, die Handelsmarken und Kopierschutzrechte betreffen, gebildet sein. Wenn darüber hinaus die Kopieplatte einer derartigen optischen Platte von der Originalplatte davon produziert wird, wird das Zeichen/Grafikmuster verzerrt oder unsichtbar. Das bedeutet, die Kopieplatte kann unmittelbar durch Ansicht identifiziert werden. Dadurch kann die Wirkung der Unterdrückung von illegalen Duplizierungen von optischen Platten erwartet werden.
  • Darüber hinaus kann der Verzerrungs- oder unsichtbare Teil des Zeichen/Grafikmusters der Kopieplatte der optischen Platte hervorgebracht werden durch Abteilen eines Bereichs zum Aufzeichnen des Zeichen/Grafikmusters. Weiterhin kann das Zeichen/Grafikmuster ohne Verlust von Informations- Aufzeichnungskapazität der optischen Platte in einer Weise aufgezeichnet werden, daß die abgeteilten Flächen davon jeweils in dem äußeren Umfangsabschnitt der optischen Platte für die Informationsaufzeichnung aufgezeichnet werden mit Be zug auf den äußeren Programmdurchmesser davon und in dem inneren Umfangsabschnitt desselben mit Bezug auf den Einlaufstartdurchmesser davon.
  • Weiterhin identifiziert ein Wiedergabesystem die Kopieplatte, wenn ein Paßwort auf der optischen Platte aufgezeichnet ist auf der Basis des Paßwortes und der Information des Zeichen/Grafikmusterbereichs und macht die Kopieplatte nicht verfügbar.
  • Das Wiedergabesystem identifiziert die Kopieplatte, wenn der Zeichen/Grafikmuster tragende Bereich nicht durch das CAV-System aufgezeichnet ist auf der Basis einer Lineargeschwindigkeits-Spurführung und macht die Kopieplatte nicht verfügbar. Auch identifiziert es die Kopieplatte durch Prüfen der ausgelesenen Daten von dem Zeichen/Grafikmuster tragenden Bereich und macht diese Kopieplatte nicht verfügbar.
  • Übrigens werden die betroffenen Wiedergabesysteme gewöhnlicherweise auf dem Gebiet der CD-ROM-Veröffentlichungen von Spielen, Wörterbüchern usw. verwendet. In dieser Hinsicht kann, wenn irgendeines der Wiedergabesysteme in den Ausführungsformen für ein derartiges entsprechendes Wiedergabesystem angewandt wird, eine optische Platte, die illegal dupliziert wurde, nicht verwendet werden. Das Wiedergabesystem der Ausführungsform läßt deshalb erwarten, daß es die Wirkung zeigt, die vorherrschende Verbreitung illegaler optischer Plattenkopien einer regulären optischen Platte zu unterdrücken.
  • Zusätzlich können, wenn ähnliche Zeichen/Grafikmuster auf optischen Speicherkarten unterschiedlichen Typs aufgezeichnet werden, die gleichen Effekte wie in dem Fall der optischen Platten hervorgebracht werden.
  • Wie oben beschrieben, ist es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich, ein Informationsaufzeichnungsmedium anzubieten, dessen Masterplatte durch einen Herstellungsprozeß ähnlich zu dem im Stand der Technik präpariert werden kann und die mit einem sichtbaren Muster gebildet ist, das sehr schwierig durch Duplikation zu reproduzieren ist.
  • Es ist auch möglich, ein Wiedergabesystem anzubieten, das ein Verwenden irgendeines Informationsaufzeichnungsmediums, das durch Duplizieren des zuvor erwähnten Informationsaufzeichnungsmediums der vorliegenden Erfindung hergestellt wurde, verweigert.

Claims (28)

1. Aufzeichnungsmedium (4) mit einer Aufzeichnungsoberfläche, die einen ersten Bereich aufweist, der Vertiefungsmuster enthält, welche über einer Mehrzahl von Spuren gebildet sind, die jeweils ausgewählt sind, entsprechende Daten, die von einer Mehrzahl von Arten von Vertiefungsmustern wiedergegeben werden, die als Aufzeichnungsdaten verwendet werden, und einen zweiten Bereich mit einem Zeichenmuster oder graphischen Muster (14) einer sichtbaren Größe, der über eine Mehrzahl von Spuren gebildet ist;
wobei das Informationsaufzeichnungsmedium (4) dadurch gekennzeichnet ist, daß der zweite Bereich mit einer Mehrzahl von bestimmten Vertiefungsmustern versehen ist, die konzentriert gebildet sind in einer Weise, daß eine Form des Zeichenmusters oder des graphischen Musters (14) vorhanden ist;
wobei die bestimmten spezifischen Vertiefungsmuster mindestens eines einer Mehrzahl von Arten von Vertiefungsmustern umfaßt, und die bestimmten Vertiefungsmuster, die konzentriert gebildet sind, lesbar sind durch ein Wiedergabesystem, das zum Wiedergeben der Daten verwendet wird; und
ein durchschnittliches Reflexionsvermögen einer Fläche, wo die bestimmten Vertiefungsmuster gebildet sind, erkennbar verschieden von einem durchschnittlichen Reflexionsvermögen einer Fläche, die die Fläche der bestimmten Vertiefungsmuster (142 oder 143) umgibt, ist.
2. Informationsaufzeichnungsmedium gemäß Anspruch 1, worin die bestimmten Vertiefungsmuster mindestens eines zweier Arten von Vertiefungsmustern (142, 143) unter einer Mehrzahl von Arten umfaßt; und das Informationsaufzeichnungsmedium mindestens zwei Bereiche aufweist, von denen jeder mindestens zwei Arten von Vertiefungsmustern aufweist, die konzentriert darauf gebildet sind.
3. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1, worin der Bereich vorgesehen ist auf der Aufzeichnungsoberfläche als ein Musteranzeigebereich, und das Informationsaufzeichnungsmedium eine optische Scheibe (4) ist.
4. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 2, worin das Informationsaufzeichnungsmedium eine optische Scheibe (4) ist.
5. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1, 2 oder 3, worin entweder das Zeichenmuster oder das graphische Muster ein Element ist, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die ein Muster umfaßt, welches den Inhalt eines Urheberrechts bezüglich der auf der optischen Scheibe aufgezeichneten Information ist, eine Marke, welche entweder der optischen Scheibe oder den darauf aufgezeichneten Daten gegeben ist, und ein Muster, welches irgendein anderes Recht betreffend entweder die optische Scheibe oder die darauf aufgezeichneten Daten ausdrückt.
6. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin alle Vertiefungsmuster, die auf der Aufzeichnungsoberfläche der optischen Scheibe gebildet sind, einschließlich der Vertiefungsmuster, die in der Muster aufzeichnungsfläche gebildet sind, gebildet sind gemäß einem CLV- (constant linear velocity)-System, in welchem die lineare Spurgeschwindigkeit dieser Spuren konstant gehalten ist.
7. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin die Vertiefungsmuster, die in der Musteranzeigefläche gebildet sind, gemäß einem CAV-(constant angular velocity)-System gebildet sind, in welchem die Winkelgeschwindigkeit der optischen Scheibe konstant gehalten ist und die Vertiefungsmuster, die in jeder anderen Fläche der Aufzeichnungsoberfläche mit Ausnahme der Musteranzeigefläche gebildet sind, gemäß einem CLV-(constant linear velocity)-System gebildet sind, in welchem die lineare Spurgeschwindigkeit der Spuren konstant gehalten ist.
8. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin die Vertiefungsmuster, die in der Musteranzeigefläche gebildet sind, gebildet sind gemäß einem CLV-(constant linear velocity)-System, in welchem eine lineare Spurgeschwindigkeit der Spuren konstant gehalten ist, und die Vertiefungsaufzeichnungsmuster, die in beliebigen anderen Flächen der Aufzeichnungsoberfläche mit Ausnahme der Musteranzeigefläche gebildet sind, in Übereinstimmung mit einem CAV-(constant angular velocity)- System gebildet sind, in welchem die Winkelgeschwindigkeit der optischen Scheibe konstant gehalten ist.
9. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 7, worin eine Mehrzahl von Musteranzeigeflächen vorgesehen sind auf der Aufzeichnungsoberfläche der optischen Scheibe; und
unter den Spuren, die in den Flächen enthalten sind, welche mit den Vertiefungsmustern gemäß dem CAV-System gebildet wurden, solche Flächen, die neben den Flächen liegen, die mit Vertiefungsmustern gemäß dem Längen-CLV-System gebildet wurde, ihre Vertiefungen in einheitlicher Länge gebildet haben, die im wesentlichen gleich zu der von den Bits ist, die in den benachbarten Flächen gebildet sind.
10. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 8, worin eine Mehrzahl von Musteranzeigeflächen auf der Aufzeichnungsoberfläche der optischen Scheibe vorgesehen sind; und
unter den Spuren, die in den Flächen enthalten sind, welche mit den Vertiefungsmustern gemäß dem CAV-System versehen sind, solche, die neben den Flächen liegen, die mit den Vertiefungsmustern gemäß dem CLV- System gebildet sind, ihre Vertiefungen in einer Einheitslänge gebildet haben, die im wesentlichen gleich zu der der Vertiefungen ist, die in den benachbarten Flächen gebildet sind.
11. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin eine Mehrzahl von Musteraufzeichnungsflächen auf der Aufzeichnungsoberfläche der optischen Scheibe vorgesehen sind.
12. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 9, worin die Mehrzahl von Musteranzeigeflächen eine Mehrzahl von ringförmigen Flächen sind, die voneinander beabstandet sind.
13. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 10, worin die Mehrzahl von Musteraufzeichnungsflächen eine Mehrzahl von ringförmigen Flächen sind, die voneinander beabstandet sind.
14. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 9, worin die Mehrzahl von Musteranzeigeflächen eine Mehrzahl von ringförmigen Flächen sind, die aneinander in Folge liegen.
15. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 10, worin die Mehrzahl von Musteranzeigeflächen eine Mehrzahl von ringförmigen Flächen sind, die aneinander in Folge liegen.
16. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 9, worin die Mehrzahl von Musteranzeigeflächen eine Mehrzahl von Flächen sind, die erhalten werden durch Unterteilen einer ringförmigen Aufzeichnungsfläche, umlaufend von der optischen Scheibe, wobei die ringförmige Aufzeichnungsfläche auf den Aufzeichnungsoberflächen der optischen Scheibe vorgesehen ist.
17. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 10, worin die Mehrzahl von Musteranzeigeflächen eine Mehrzahl von Flächen sind, die erhalten werden durch Unterteilen einer ringförmigen Aufzeichnungsfläche, umlaufend von der optischen Scheibe, wobei die ringförmige Aufzeichnungsfläche auf der Aufzeichnungsoberfläche der optischen Scheibe vorgesehen ist.
18. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin die Musteranzeigefläche vorgesehen ist auf mindestens entweder einer äußeren Umfangsseite einer herausführenden Fläche, die eine Endposition einer Datenaufzeichnungsfläche, die in der Aufzeichnungsoberfläche enthalten ist, anzeigt, oder einer inneren Umfangsseite einer herausführenden Fläche, die eine Startposition der Datenaufzeichnungsfläche anzeigt.
19. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin die Musteranzeigefläche auf einer äußeren Umfangsseite einer herausführenden Fläche vorgesehen ist, die eine Endposition einer Datenaufzeichnungsfläche, die in der Aufzeichnungsoberflächen enthalten ist, anzeigt; und
einer spiegelnden Fläche, in welcher keine Vertiefungen existieren, und die zwischen der Musteranzeigefläche und der herausführenden Fläche vorgesehen ist.
20. Informationsaufzeichnungsmedium (4) nach Anspruch 3, worin die Musteranzeigefläche auf einer inneren Umfangsseite einer hereinführenden Fläche vorgesehen ist, die eine Startposition einer Datenaufzeichnungsfläche, die in der Aufzeichnungsoberfläche enthalten ist, anzeigt; und
einer spiegelnden Fläche, in welcher keine Vertiefungen existieren und die zwischen der Musteranzeigefläche und der hereinführenden Fläche angeordnet ist.
21. Wiedergabesystem zum Wiedergeben einer optischen Scheibe, wie definiert in Anspruch 3, umfassend:
einen Speicher zum Speichern von Positionsinformationen, welche eine Information der Musteranzeigefläche der optischen Scheibe spezifizieren; Wiedergabemittel zum Wiedergeben der Daten, die auf der eingebrachten optischen Scheibe aufgezeichnet sind; Steuermittel zum Wiedergeben der Daten von einer spezifizierten Fläche der Aufzeichnungsoberfläche der eingebrachten optischen Scheibe durch das Wiedergabemittel, wobei die spezifizierte Fläche spezifiziert ist durch die potentielle Information, die in dem Speicher gespeichert ist; und Wiedergabeverhinderungsmittel zum Aussetzen der nachfolgenden Wiedergabe der eingebrachten optischen Scheibe unter der Bedingung, daß die Wiedergabe der Daten von entweder der Fläche oder den Flächen, wie sie durch die Positionsinformation spezifiziert wurden, fehlgeschlagen ist.
22. Wiedergabesystem zum Wiedergeben einer optischen Scheibe wie definiert in Anspruch 7, umfassend:
Rotationsmittel zum Rotieren der angebrachten optischen Scheibe; einer optischen Auflese zum Spurverfolgen der Spuren der optischen Scheibe und Erfassen der Vertiefungsmuster, die auf den Spuren gebildet sind; Drehsteuermittel zum Steuern der Drehgeschwindigkeit des Rotationsmittels, um eine Erfassungsfrequenz der Vertiefungsmuster konstant zu halten; Drehgeschwindigkeits-Erfassungsmittel zum Erfassen der Drehgeschwindigkeit des Rotationsmittels; und Speicher zum Speichern der Positionsinformation, welche eine Position der Musteranzeigefläche der optischen Scheibe spezifizieren; Zugangsmittel zum Zugreifen auf mindestens zwei der Spuren auf einer spezifizierten Fläche der Aufzeichnungsoberfläche der angebrachten optischen Scheibe, wobei die spezifizierte Fläche spezifiziert wird durch die Positionsinformation; die in dem Speicher gespeichert ist, und
Wiedergabeverhinderungsmittel zum Entscheiden, ob die Vertiefungsmuster, die gemäß dem CAV-System in der spezifizierten Fläche gebildet sind, auf der Grundlage der Drehgeschwindigkeit des Rotationsmittels während des Zugriffs auf die mindestens zwei Spuren, wie sie erfaßt sind durch das Drehgeschwindigkeits-Erfassungsmittel, und zum Aussetzen des nachfolgenden Wiedergebens der angebrachten optischen Scheibe unter der Bedingung, daß die Vertiefungsmuster nicht gemäß dem CAV gebildet wurden.
23. Wiedergabesystem zum Wiedergeben einer optischen Scheibe nach Anspruch 3, umfassend:
einen Speicher zum Speichern der Positionsinformation, welche eine Position der Musteranzeigefläche der optischen Scheibe spezifiziert, und vorbestimmter Daten zum Kollationieren; Wiedergabemittel zum Wiedergeben der Daten, die auf der angebrachten optischen Scheibe aufgezeichnet sind; Steuermittel zum Wiedergeben der Daten von einer spezifizierten Fläche der Aufzeichnungsoberfläche der angebrachten optischen Scheibe durch das Wiedergabemittel, wobei die spezifizierte Fläche spezifiziert wird durch die Positionsinformation, die in dem Speicher gespeichert ist; und
Wiedergabeverhinderungsmittel zum Kollationieren der wiedergegebenen Daten mit den Kollationierungsdaten, die in dem Speicher gespeichert sind, und zum Aussetzen der nachfolgenden Wiedergabe der angebrachten optischen Scheibe unter der Bedingung, daß die zwei Daten nicht übereinstimmen.
24. Wiedergabesystem nach Anspruch 21, worin:
der Speicher ein vorbestimmtes Kennwort zum Kollationieren speichert; und
das Wiedergabeverhinderungsmittel die Aussetzung der nachfolgenden Wiedergabe der angebrachten optischen Scheibe bestimmt, wenn ein Kennwort, das in einem vorbestimmten Bereich der angebrachten optischen Scheibe gespeichert ist und von dort wiedergegeben wird, nicht mit dem Kollationierungskennwort übereinstimmt, das in dem Speicher gespeichert ist.
25. Wiedergabesystem nach Anspruch 22, worin:
der Speicher ein vorbestimmtes Kennwort zum Kollationieren speichert; und
das Wiedergabeverhinderungsmittel die Aussetzung der nachfolgenden Wiedergabe der angebrachten optischen Scheibe bestimmt, wenn ein Kennwort, das in einem vorbestimmten Bereich der angebrachten optischen Scheibe gespeichert ist und von dort wiedergegeben wird, nicht mit dem Kollationierungskennwort übereinstimmt, das in dem Speicher gespeichert ist.
26. Wiedergabesystem nach Anspruch 22, worin:
der Speicher ein vorbestimmtes Kennwort zum Kollationieren speichert, und
das Wiedergabeverhinderungsmittel die Aussetzung der nachfolgenden Wiedergabe der eingebrachten optischen Scheibe bestimmt, wenn ein Kennwort, das in einer vorbestimmten Fläche der eingebrachten optischen Scheibe gespeichert ist und von dort wiedergegeben wird, nicht mit dem Kollationierungskennwort übereinstimmt, das in dem Speicher gespeichert ist.
27. Informationsaufzeichnungsmedium nach irgendeinem der Ansprüche 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10,
worin die Musteranzeigefläche auf mindestens einen einer äußeren Umfangsseite einer Auslesefläche, die eine Endposition einer Datenaufzeichnungsfläche anzeigt, oder einer inneren Umfangsfläche einer hereinführenden Fläche, die eine Startposition der Datenaufzeichnungsfläche in der Aufzeichnungsoberfläche vorgesehen ist.
28. Wiedergabesystem zum Wiedergeben von Daten, die auf einem Informationsaufzeichnungsmedium gemäß irgendeinem der Ansprüche 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 aufgezeichnet sind, umfassend:
einen Motor (11), der das Informationsaufzeichnungsmedium (4), das auf dem System eingelegt ist, dreht;
eine Auslese (3), welche Daten von dem Informationsaufzeichnungsmedium (4) liest, um ein Wiedergabesignal auszugeben;
ein Gerät (406), welches die Auslese (3) über das Informationsaufzeichnungsmedium bewegt;
einen Signalprozessor (408), welcher das Wiedergabesignal demoduliert, und
einen Controller (409), welcher das demodulierte Signal ausgibt und den Betrieb der Auslese (3) und des Motors (11) steuert;
worin der Controller (409) einen Speicher umfaßt zum Speichern von Positionsinformationen in Bezug auf das Informationsaufzeichnungsmedium (4), das wiedergegeben werden soll, die eine Position eines Bereichs anzeigen, der mindestens an einer äußeren Umfangsseite einer herausführenden Fläche vorgesehen ist, die eine Endposition einer Datenaufzeichnungsfläche anzeigt, und einer inneren Umfangsseite einer hereinführenden Fläche, die eine Startposition der Datenaufzeichnungsfläche anzeigt, zum Aufzeichnen bestimmter Daten in dem Bereich, wobei der Controller arbeitet, um das Auslesen der Positionsinformation zu steuern, die in dem Speicher gespeichert ist, wenn das Informationsaufzeichnungsmedium auf dem System montiert ist, um die Auslese für den Bereich zu bewegen, wo die spezifizierten Daten aufgezeichnet sind, und um das weitere Wiedergeben zu verhindern, falls das Auslesen der spezifizierten Daten von dem Bereich fehlschlägt.
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