TECHNISCHES GEBIET
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Vorliegende Erfindung betrifft ein lösungsmittelhaltiges Reinigungsmittel
sowie ein Verfahren zum Reinigen oder Trocknen von Gegenständen,
beispielsweise ein zur Entfernung von Flussmitteln, Fetten und ölen, Staub usw.
geeignetes lösungsmittel haltiges Reinigungsmittel sowie ein Verfahren zum
Reinigen oder Trocknen von Gegenständen unter dessen Benutzung.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Wenn Komponenten von integrierten Schaltkreisen oder
Präszisionsmaschinen usw. hergestellt werden, wurde bisher zur Entfernung von
Flußmittel, Staub usw., die im Montageverfahren an den Komponenten haften, das
Reinigen der Komponenten üblicherweise mit einem organischen Lösungsmittel
durchgeführt.
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Als organisches Lösungsmitel wird 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan (im
folgenden als R-113 bezeichnet) verbreitet benutzt. R-113 ist unbrennbar, besitzt
in vivo eine geringe Toxizität und hervorragende Stabilität. Ferner weist R-113 eine
mäßige Löslichkeit auf, so dass R-113 die verschiedensten Verschmutzungen
selektiv löslich macht, ohne Metalle, Kunststoffe, Elastomere usw. anzugreifen.
Wenn das Flussmittel auf Leiterplatten gereinigt wird, ist R-113 besonders
vorteilhaft, weil die gereinigten Gegenstände in den meisten Fällen
Verbundkomponenten aus Metallen, Kunststoffen, Elastomeren usw. sind.
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Da R-113 unter dem Verdacht steht, die Ozonsphäre zu zerstören, was zur
Entstehung von Hautkrebs führt, wird der Gebrauch von R-113 allmählich
kontrolliert.
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Zusätzlich zu R-113 sind cyclische fluorierte Kohlenwasserstoffe, wie z. B.
das im U. S. -Patent Nr. 5.176.757 offenbarte 1, 1,2,2,3,3-Hexafluorcyclopentan und
das in der ungeprüften Japanischen Patentveröffentlichung Nr. 5-140594
offenbarte 1,1,2,2-Tetrafluorcyclobutan als Reinigungsmittel bekannt.
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Da die bekannten cyclischen Verbindungen eine Anzahl von
Wasserstoffatomen aufweisen, die zur Brennbarkeit führt, können die
Verbindungen eine Störung der Sicherheit als Reinigungsmittel verursachen, wenn
sie bei einer erhöhten Temperatur verwendet und recycelt werden.
Offenbarung der Erfindung
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Die Erfinder vorliegender Erfindung, welche sich angesichts des Stand der
Technik einer intensiven Untersuchung widmeten, entdeckten, dass spezielle
Fluorkohlenwasserstoffe (I) aufgrund eines Fehlens von Chlor im Molekül keine
Möglichkeit einer Ozonverarmung besitzen; (2) eine hervorragende Wirkung der
Reinigung von Flußmittel, Fetten und Ölen, Staub usw. ausüben; (3) eine ähnlich
mäßige Löslichkeit wie die R-113 besitzen, was zum selektiven Löslichkmachen
und Entfemen verschiedensten Staubs führt, ohne die aus Metallen, Kunststoffe,
Elastomeren usw. bestehenden Verbundkomponenten anzugreifen; (4) eine
hervorragende Trocknungswirkung zur Wasserentfernung von Gegenständen
durch Lösen und Abtrennen von an den Gegenständen haftendem Wasser
ausüben, und (5) als ein bei einem Reinigungsverfahren in Kombination mit
organischen Lösungsmitteln benutztes Spülmittel hervorragend sind, womit die
Erfindung ihren Abschluss fand.
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Infolgedessen besteht die Erfindung in einem lösungsmittelhaltigen
Reinigungsmittel, umfassend zumindest eine der aus der Gruppe ausgewählte
Verbindung, welche aus 1H, 2H/-Hexafluorcyclobutan, 1, 2,2,3,3-
Pentafluorcyclobutan, 1,2,2,3,3,4,4,5,5-Nonafluorcyclopentan, 1H/2H-
Octafluorcyclopentan, 1H, 2H/-Octafluorcyclopentan, 1H/3H-Octafluorcyclopentan,
1H, 4H/2H-Heptafluorcyclopentan, 1H, 2H/4H-Heptaflurcyclopentan, 1H, 2H, 4H/-
Heptafluorcyclopentan, 1H, 3H/2H-Heptafluorcyclopentan, 1H, 2H, 3H-
Heptafluorcyclopentan besteht (im folgenden als Erfindung I bezeichnet). Die
Erfindung besteht vorzugsweise in einem lösungsmittelhaltigen Reingungsmittel,
umfassend 1H, 2H/-Hexafluorcyclobutan.
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Gemäß dem lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel der Erfindung zeigen
die zuvor genannten cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe als aktiver Bestandteil
eine Leistung (1) bis (5), und es ist als Ersatz für R-113 eine sehr brauchbare
Substanz. Im folgenden sind die Strukturformeln, physikalischen Eigenschaften
und Verfahren zu ihrer Herstellung unter Angabe der Originalliteraturquellen
angegeben.
Tabelle 1
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In der Tabelle geben 1H, 2H/ usw. der Unterschied der Stellung von
Wasserstoffatomen an.
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Ferner können die cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe als Substituent eine
Trifluormethylgruppe aufweisen. Ein Beispiel für bevorzugte Verbindungen mit einem
Substituenten ist 1-Trifluormethyl-1,2,2,4-tetrafluorcyclobutan.
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Die cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe können durch eine oder zwei
Trifluormethylgruppen substituiert sein; vorzugsweise sind sie durch eine
Trifluormethylgruppe substituiert.
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Strukturformel, physikalische Eigenschaft und ein Verfahren zur Herstellung
der Verbindung sind im folgenden unter Angabe einer Originalquelle angegeben.
Tabelle 2
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Bei der Erfindung I ist der Gehalt an den genannten cyclischen
Fluorkohlenwasserstoffen nicht speziell auf 70 Gew.-% begrenzt, jedoch beträgt er
üblicherweise mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 80 Gew.-%.
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Das lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel kann zur Verbesserung seiner
Lösungskraft mindestens eine Verbindug enthalten, ausgewählt aus einem
organischen Lösungsmittel (I) wie Kohlenwasserstoffen (I), Alkoholen (I), Estern (I)
und Ketonen (I).
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Die Menge des eingemischten organischen Lösungsmittels (I) ist nicht
speziell auf 30 Gew.-% begrenzt, beträgt jedoch üblicherweise bis zu 30 Gew.-%,
vorzugsweise 2-10 Gew.-%, bevorzugter 3-8 Gew.-%, bezogen auf die
Gesamtmenge des lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittels.
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Wenn im Gemisch der zuvor genannten cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe
und zuvor genannten organischen Lösungsmittel (I) azeotrope
Zusammensetzungen existieren, wird das lösungsmittelhaltige Reingungsmittel
vorzugsweise in den azeotropen Zusammensetzungen benutzt.
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Die genannten Kohlenwasserstoffe (I) sind nicht speziell auf Hexan, Heptan,
Isoheptan, Octan, Isooctan, Methylcyclopentan, Cyclohexan, Methylcyclohexan,
Toluol usw. begrenzt, bestehen jedoch vorzugsweise aus diesen.
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Die genannten Alkohole (I) sind nicht speziell auf Alkohole mit gesättigter
Kette mit 1-6 Kohlenstoffatomen begrenzt, bestehen jedoch vorzugsweise aus
diesen, wie z. B. aus Methanol, Ethanol, n-Propanol, Isopropanol, n-Butylalkohol,
sek.-Butylalkohol, tert-Butylalkohol, Pentylalkohol, sek.-Amylalkohol, 1-Ethyl-1-
propanol, 2-Methyl-1-butanol, Isopentylalkohol, tert-Pentylalkohol, 3-Methyl-2-
butanol, Neopentylalkohol, 2-Ethyl-1-butanol. Besonders bevorzugt sind Methanol,
Ethanol, Isopropanol, n-Propanol, usw..
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Die genannten Ester (I) sind nicht speziell auf Ester begrenzt, die sich aus
einer Fettsäure mit etwa 1-5 Kohlenstoffatomen und niederen Alkoholen mit etwa
1-6 Kohlenstoffatomen zusammensetzen; diese werden jedoch bevorzugt.
Beispiele für Ester (I) sind Methylacetat, Ethylacetat, Propylacetat, Isopropylacetat,
Butylacetat, Isobutylacetat, Pentylacetat, Hexylacetat, Methylpropionat,
Ethylpropyionat, Propylpropionat, Isopropylpropionat, Methylbutyrat, Ethylbutyrat,
Methylvalerat usw. Besonders bevorzugt sind Methylacetat, Ethylacetat,
Propylacetat und Butylacetat.
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Die genannten Ketone (I) sind nicht speziell auf Verbindungen der Formel
R-CO-R', worin R und R' eine gerad- oder verzweigtkettige gesättigte
Kohlenwasserstoffgruppe mit 1-4 Kohlenstoffatomen bedeuten, beschränkt; jedoch
werden diese bevorzugt. Beispiele für Ketone (I) sind Aceton, 2-Butanon, 2-
Pentanon, 3-Pentanon, 4-Methyl-2-pentanon, usw.. Aceton, 2-Butanon und 4-
Methyl-2-pentanon werden besonders bevorzugt.
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Die lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel gemäß der Erfindung können
ferner herkömmlicherweise in diese Art von lösungsmittelhaltigem Reinigungsmittel
gemäß jeder der Aufgaben eingemischte Bestandteile enthalten. Die Bestandteile
umfassen Reinigungshilfsmittel und Stabilisatoren wie ein oberflächenaktives
Mittel, wasserstoffhaltige Chlorfluorkohlenwasserstoffe mit einer geringen
Möglichkeit, eine Ozonverarmung zu bewirken, sowie wasserstoffhaltige
Fluorkohlenwasserstoffe ohne eine Möglichkeit, eine Ozonverarmung
herbeizuführen.
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Das erfindungsgemäße lösungsmittelhaltige Reingungsmittel ist zur
Reinigung von Gegenständen brauchbar, an denen Verunreinigungen haften, wie
z. B. zur Reinigung von Flussmittel, Fett, Öl, Wachs und ähnliche Fette und Öle
sowie zur Schmutzentfernung. Das lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel gemäß
der Erfindung ist auch zur Entfernung und Trocknen von Wasser, das an den
Gegenständen haftet, brauchbar.
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Beispiele für Gegenstände zur Reinigung sind Komponenten von
gedruckten Schaltungen, Komponenten von Präzisionsmaschinen usw., hergestellt
aus Materialien wie Metallen, Kunststoffen, Elastomeren usw.
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Auf erstere kann zur Reinigung von Flussmittel, Fetten und Ölen sowie zur
Schmutzentfernung ein herkömmliches Reinigungsverfahren angewandt werden.
Spezielle Beispiele hierfür sind das Abreiben von Hand, Eintauchen, Aufsprühen,
Hin- und Her- bewegen, Ultraschallreinigung, Dampfreinigung und ähnliche
Verfahren.
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Ein Verfahren zum Trocknen von Gegenständen wird durch In-Berührung-
Bringen derselben mit dem lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel durchgeführt,
welches im letzteren Fall Wasser auflöst und abtrennt.
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Gemäß der Erfindung kann die Reinigung von Gegenständen durch eine
Reinigungsstufe zur Entfernung von Verschmutzung durchgeführt werden, welche
das In-Berührung-Bringen der Gegenstände, an denen die Verschmutzung haftet,
mit Lösungsmitteln, welche sich von dem erfindungsgemäßen
lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel unterscheiden, insbesondere mit organischen
Lösungsmitteln (II) mit einem Siedepunkt von 100ºC oder mehr, das mindestens
ein aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen (II), aromatischen oder alicyclischen
Kohlenwasserstoffen (n), höheren Alkoholen (II), Ethern (II) und organischen
Silikonen (II) ausgewähltes Reinigungsmittel umfassen; sowie eine
Reinigungsstufe umfasst, welche das In-Berührung-Bringen der wie zuvor
behandelten Gegenstände mit dem erfindungsgemäßen lösungsmittelhaltigen
Reinigungsmittel umfasst (im folgenden als Erfindung II bezeichnet).
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Beispiele für das organische Lösungsmittel (n) mit einem Siedepunkt von
100ºC oder mehr werden nachfolgend genannt:
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Aliphatische Kohlenwasserstoffe (II):
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Isooctan, Benzin, Petrolnaphtha, Leichtbenzin und Kerosin.
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Aromatische oder alicyclische Kohlenwasserstoffe (II):
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Toluol, Xylol, Methylcyclohexan, Tetralin, Decalin, Dipenten, Cymol, Terpen,
α-Pinen und Terpentinöl.
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Höhere Alkohle (II):
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2-Ethylbutylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Nonylalkohol, Decylalkohol und
Cyclohexanol.
Glycolether:
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Ethylenglycolmonomethylether, Ethylenglycolmonobutylether,
Diethylenglycolmonoethylether, Diethylenglycoldimethylether und
Diethylenglycoldimethylether.
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Organische Silikone (II):
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Dimethylpolysiloxan, Cyclopolysiloxan und Octamethylcyclotetrasiloxan.
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Die organischen Lösungsmittel (II) können wahlweise nicht-ionische
oberflächenaktive Mittel und/oder Wasser enthalten.
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In einer Spülstufe des genannten Reinigungsverfahrens kann das Spülen
unter Verwendung eines Gemischs durchgeführt werden, das die genannten
cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe und mindestens ein Spülhilfsmittel umfassen,
ausgewählt aus der Gruppe, welche aus Kohlenwasserstoffen (III), niederen
Alkoholen und Ketonen (III), die nachfolgend aufgezeigt werden, bestehen. Der
Anteil der eingemischten Spülhilfsmittel beträgt vorzugsweise weniger als 20%.
Wenn der Anteil der eingemischten Spülhilfsmittel weniger als 10% beträgt, wird
das Gemisch unbrennbar, weshalb dies bevorzugt wird.
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Wie zuvor gezeigt, können die Spülhilfsmittel und die genannten cyclischen
Fluorkohlenwasserstoffe vermischt werden. Bevorzugter ist das Gemisch azeotrop.
Eine vorzugsweise azeotrope oder azeotropfähnliche Zusammensetzung ist ein
Gemisch, das die genannten Fluorkohlenwasserstoffe und mindestens ein
Spülhilfsmittel umfasst, ausgewählt aus der Gruppe, die aus Kohlenwasserstoffen
(III), niederen Alkoholen (III) und Ketonen (m) besteht.
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Beispiele für brauchbare Spülhilfsmittel sind:
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Kohlenwasserstoffe (III): n-Pentan, n-Hexan, Isohexan, n-Heptan, Isooctan,
Cyclopentan, Cyclohexan und Methylcyclohexan.
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Niedere Alkohole (m): Methylalkohol, Ethylalkohol, n-Propylalkohol,
Isopropylalkohol und Butylalkohol.
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Ketone (III): Aceton und Methylethylketon.
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Dieses Spülhilfsmittel hat einen Siedepunkt von üblicherweise von 100-
120ºC, vorzugsweise 100-130ºC, weil dann dieses Spülhilfsmittel in der Lage ist,
bei einer Dampfspülstufe benutzt oder nach der Fraktionierung recycelt zu werden.
Mehr bevorzugt werden die Spülhilfsmittel mit einem ähnlichen Siedepunkt wie die
eingemischten cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe oder diejenigen, welche
innerhalb des genannten Siedepunktbereichs eine azeotrope oder
azeotropähnliche Zusammensetzung bilden. In letzterem Fall kann der Siedepunkt
der genannten Spülhilfsmittel außerhalb des genannten Siedepunktbereichs
liegen.
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Wenn die verschiedensten Verschmutzungen durch das eine Reinigungs-
und Spülstufe gemäß der Erfindung umfassende Reinigungsverfahren gereinigt
und entfernt werden, werden Gegenstände, an denen Verschmutzungen haften,
zuerst mit dem zuvor genannten organischen Lösungsmittel (II) in Berührung
gebracht.
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Der Weg des Kontakts der Gegenstände mit dem organischen
Lösungsmittel (n) ist nicht auf ein Verfahren wie das Eintauchen der Gegenstände
in das organische Lösungsmittel oder das Aufsprühen des organischen
Lösungsmittels auf die Gegenstände usw. begrenzt, sondern kann nach einem
beliebigen Verfahren durchgeführt werden.
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Die Temperatur des organischen Lösungsmittels (II) wird während des
Kontakts vorzugsweise durch Erwärmen in einem geringen Ausmaß zur
Beschleunigung der Schmutzentfernung, so lange die Temperatur unterhalb des
Flammpunkts des organischen Lösungsmittels (II) liegt, eingestellt, ist jedoch nicht
hierauf speziell begrenzt.
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Ultraschallvibration, Bewegung, Bürsten und ähnliche Mittel, um eine
mechanische Kraft zu verleihen, werden mit der Behandlung durch Eintauchen
kombiniert.
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Zur Entfernung von Verunreinigungen in einem gewünschten Ausmaß
werden die Gegenstände und das organische Lösungsmittel (II) eine ausreichende
Zeit miteinander in Berührung gebracht. Danach wird der durch Kontakt mit dem
organischen Lösungsmittel gereinigte Gegenstand durch Berührung mit einer
Spülflüssigkeit, welche cyclische Fluorkohlenwasserstoffe umfasst, gespült. Das
Verfahren zur Berührung der Gegenstände mit der Spülflüssigkeit ist nicht speziell
auf ein Verfahren zum Eintauchen der Gegenstände in die Spülflüssigkeit, ein
Verfahren zum Reinigen der Gegenstände durch Dampf der Spülflüssigkeit usw.
begrenzt, wird jedoch derart durchgeführt.
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Zur Verbesserung der Spülwirkung kann das Spülen durch Wiederholen des
gleichen Spülverfahrens oder durch Kombinieren verschiedener Spülverfahren
durchgeführt werden. Insbesondere werden die Reinigungswirkungen verbessert,
indem man das Tauch- oder Sprühverfahren und das Dampfreinigen kombiniert. In
diesem Fall wird das Dampfspülverfahren vorzugsweise nach dem Spülverfahren
durchgeführt.
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Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung einer Zusammensetzung als
Reinigungsmittel, welche mindestens einen Fluorkohlenwasserstoff umfasst, der
aus der Gruppe ausgewählt ist, welche besteht aus 1H, 2H/-Hexafluorcyclobutan,
1,2,2,3,3-Pentafluorcyclobutan, 1,2,2,3,3,4,4,5,5-Nonafluorcyclopentan, 1H/2H-
Octafluorcyclopentan, 1H, 2H/-Octafluorcyclopentan, 1H/3H-Octafluorcyclopentan,
1H, 4H, 2H/-Heptafiuorcyclopentan, 1H, 2H/4H-Heptafluorcyclopentan, 1H, 2H,
4H/-Heptafluorcyclopentan, 1H, 3H/2H-Heptafluorcyclopentan, 1H, 2H/3H-
Heptafluorcyclopentan und 1H, 2H/3H-Heptafluorcyclopentan. Das
erfindungsgemäße Reinigungsmittel enthält die genannten speziellen cyclischen
Fluorkohlenwasserstoffe als aktiven Bestandteil, so dass das Mittel hervorragende
Wirkungen gemäß den folgenden Abschnitten (1) bis (4) ausübt.
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(1) Das Mittel ist unbrennbar und hat keine Möglichkeit einer Ozonverarmung
aufgrund des Fehlens eines Chloratoms im Molekül.
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(2) Das Mittel übt hervorragende Wirkungen auf die Reinigung von Flussmittel,
Fetten und Ölen, Schmutz usw. aus.
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(3) Das Mittel hat in ähnlicher Weise wie R-113 eine mäßige Löslichkeit, was
zur selektiven Löslichmachung der verschiedensten Verunreinigungen ohne
Angriff auf die Verbundkomponenten aus Metallen, Kunststoffen,
Elastomeren usw. führt.
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(4) Das Mittel übt hervorragende Trocknungswirkungen zur Entfernung von
Wasser von Gegenständen durch Auflösen und Abtrennen von Wasser aus,
das an den Gegenständen haftet.
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Ferner übt das lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel hervorragende
Wirkungen gemäß (I) bis (4), unten, aus, wenn es als Spülmittel benutzt wird.
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(i) Die Reinigungs- und Spülflüssigkeit verursacht kein Umweltproblem, wie
z. B. eine Umweltverschmutzung oder eine Ozonverarmung, aufgrund des
Fehlens eines Chloratoms.
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(ii) In einer Reinigungs- und Spülstufe wird kein Wasser verwendet, was zur
Vereinfachung der Stufe und Anlagen führt. Im besonderen sind eine
Reinigungsbehandlung von Wasser und eine Behandlung von Abwasser
nicht erforderlich, weshalb verschiedene Anlagen, ein Transport zulande
und Betriebskosten für diese Behandlungen nicht notwendig sind. Ferner ist
eine Trockungsstufe, die bei Verwendung von Wasser erforderlich ist, nicht
notwendig.
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(iii) Spülungen unter Verwendung von unbrennbaren aliphatischen
Fluorkohlenwasserstoffen haben nicht das Risiko einer Entzündung und
Explosion während der Dampfreinigung.
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(iv) Der Ersatz organischer Lösungsmittel durch Reinigungs- und
Spülflüssigkeiten und die genannten cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe ist
ohne Umbau von herkömmlichen Reinigungsanlagen in großem Maßstab
durchführbar, in denen Chlorfluorkohlenwasserstoffe oder
Chlorkohlenwasserstoffe verwendet werden.
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(v) Das Reinigen wird ausreichend durchgeführt, indem man die organischen
Lösungsmittel benutzt, und die organischen Lösungsmittel werden durch
cyclische Fluorkohlenwasserstoffe ohne Wasser genügend abgespült. Die
cyclischen Fluorkohlenwasserstoffe können wiedergewonnen und recycelt
werden, und es ist sicher, dass sie keinen Umweltabbau verursachen, wenn
sie frei gelassen werden.
BEISPIELE
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Anhand der Beispiele wird vorliegende Erfindung näher beschrieben. Die
Erfindung ist keineswegs durch die Beispiele begrenzt und kann auf den
verschiedensten Wegen aufgrund der technischen Ideen der Erfindung modifiziert
werden.
BEISPIEL 1
< Entfettungstest>
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Zylindrische Drahtnetze (mit einem Durchmesser von 25 mm und einer
Höhe von 15 mm) einer Maschengröße von 100 mesh, an denen Spindelöl haftete,
wurden in die folgenden lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel (Nrn. 1-4)
getaucht, und es wurde 60 Sekunden eine Ultraschallreinigung durchgeführt. Für
einen Entfettungs- und Reinigungstest wurde ferner eine Dampfreinigung
durchgeführt. Die Menge des restlichen Öls auf den Drahtnetzen wurde mit einem
Ölgehaltmessgerät (Produkt von HORIBA LIMITED) bestimmt, um den Anteil von
entferntem Öl als Reinigungsverhältnis zu berechnen. Die Ergebnisse sind in
nachfolgender Tabelle 3 enthalten. Tabelle 3 belegt klar, dass alle Drahtnetze
ausreichend gereinigt waren.
Tabelle 3
BEISPIEL 2
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Teststücke aus Eisen (30 · 30 · 2 mm Dicke mit einem Loch von 7 mm
Durchmesser im Mittelpunkt) wurden in Wasser und sodann in die
erfindungsgemäßen lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel (Nrn. 5-8) bei
Raumtemperatur 30 Sekunden getaucht und danach mit einer zuvor festgelegten
Menge trockenen Methanols gewaschen. Der Wassergehalt der Waschflüssigkeit
(Methanol) wurde nach dem Verfahren von Karl Fischer zur Berechnung des
Verhältnisses entfernter Feuchtigkeit bestimmt. Die Ergebnisse sind in folgender
Tabelle 4 angegeben. Tabelle 4 zeigt, dass in allen Fällen die Entfernung von
Feuchtigkeit (Hydroextraktion) ausreichend genug ist.
Tabelle 4
BEISPIEL 3
< Entflammbarkeitstest>
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Die Entflammbarkeit der zuvor genannten lösungsmittelhaltigen
Reinigungsmittel gemäß der Erfindung (Nrn. 1-8) wurde mit einer Tada
Flammpunkt-Analysenvorrichtung vom geschlossenen Typ bestimmt. Es wurde
gefunden, dass die Verbindungen oder Mittel der Nrn. 1-8 keine Brennbarkeit
aufwiesen. Als Vergleichsteste wurde die Brennbarkeit von 1,1,2,2,3,3-
Hexaflurcyclopentan und 1,1,2,2-Tetrafluorcyclobutan bestimmt. Die beiden
Verbindungen zeigten Brennbarkeit.
BEISPIEL 4
< Materialtest>
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Die in nachfolgender Tabelle 5 angeführten verschiedenen Kunststoffe
wurden in das lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel (Nrn. 1-8) gemäß der
Erfindung 10 Minuten bei 25ºC eingetaucht. Die Gewichtsveränderung der
Kunststoffe unmittelbar nach Entnahme wurde bestimmt und gemäß folgenden
Kriterien bewertet.
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O: kaum beeinflusst (Gewichtsveränderung: 0-1%).
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1: leicht gequollen, aber im wesentlichen unproblematisch
(Gewichtsveränderung: 1-5%).
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2: die Kunststoffe waren gequollen und angegriffen (Gewichtsveränderung 5%
und mehr)
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 5 angegeben. Aus Tabelle 5 ist ersichtlich,
dass alle Kunststoffe nicht wesentlich angegriffen wurden.
Tabelle 5
BEISPIEL 5
< Entfernung von Kolophonium-Flussmittel>
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Kolophonium-Flussmittel (Warenzeichen "H1-15" Asahi Chemical Research
Laboratory Co., Ltd.) wurde auf Leiterplatten (10 cm · 10 cm) gebracht und
geschichtet. Nach vorläufigem Trocknen wurden die Platten 1 Minute zur
Herstellung von Teststücken auf 250ºC erwärmt. Die Teststücke wurden gereinigt
und gespült, indem man sie in die in folgender Tabelle 6 angegebenen Reinigungs-
und Spülflüssigkeiten unter den verschiedensten Bedingungen eintauchte. Diese
Spülbehandlung wurde wahlweise kombiniert. Ein herkömmliches Spülen wurde
als Vergleichsbeispiel durchgeführt. Das Aussehen und die Menge eines ionischen
Rückstands der Teststücke nach den Reinigungs- und Spülverfahren sind in
Tabelle 7 als Wirkung zur Entfernung von Kolophonium-Flussmittel angegeben.
Wie aus Tabelle 7 ersichtlich ist, ist das erfindungsgemäße Verfahren zur
Entfernung von Kolophonium-Flussmittel wirksam genug. Die Menge des ionischen
Rückstands wurde mit dem Messgerät OMEGA METER 600SMD (NIPPON
ALPHA METALS CO., LTD.) bestimmt.
Tabelle 6
Tabelle 7