DE69509781T2 - Nadelschutz - Google Patents
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Schutzteil für eine Nadel für subkutane Injektionen sowie auf eine Nadelkanüle zur Verwendung unter Verhinderung zufälliger Verletzungen durch Nadelstiche.
- Zum Schutz des medizinischen Personals vor zufälligen Verletzungen durch Nadelstiche wurden bereits mehrere verschiedene Arten von Nadelsätzen zur Verwendung in Verbindung mit Spritzen und Kanülen vorgeschlagen. Bei einigen wird nach dem Loslassen des Spritzenkolbens eine Injektionsnadel automatisch in den Zylinder der Spritze zurückgezogen. Bei anderen läßt sich eine den Zylinder abdeckende Hülse so bewegen, daß sie nach der Verabreichung einer Injektion die Nadel überdeckt. Gelegentlich ist die Nadeleinheit mit einer Schutzkappe versehen, die sich nach Gebrauch aus einer Position nahe der Nadelspitze zu einer Position über dem spitzen Nadelende bewegen läßt. Ein Komplettsatz dieser Art wird in der europäischen Patentanmeldung EP-A- 0460914 beschrieben, bei welchem um eine Nadel ein langgestrecktes Hüllrohr angeordnet und drehbar an einer Basis befestigt ist, von welcher aus die Nadel vorsteht. In dem Hüllrohr ist eine langgestreckte Öffnung ausgebildet, durch welche die Nadel hindurchtreten kann, wenn das Hüllrohr von der Nadel weg bzw. zur Nadel hin gedreht bzw. gekippt wird, beispielsweise vor oder nach Gebrauch. Darüber hinaus weisen das Hüllrohr und die Nadel komplementäre Halteeinrichtungen auf, wodurch das Hüllrohr in Längsrichtung so verschieblich ist, daß die Nadelspitze in einem Hülsenbereich des Hüllrohres liegt, wodurch verhindert wird, daß die Nadel durch den Schlitz aus dem Hüllrohr herausgekippt wird.
- In der US-PS 5,242,421 wird eine Nadelkappe mit im allgemeinen langgestreckter Ausbildung beschrieben, in welcher eine Vertiefung ausgebildet ist, in welcher die Nadel einer Spritze durch eine Querbewegung der Nadel relativ zur Längsachse der Kappe aufgenommen und gehalten werden kann. Die Nadel ist mit einer integral ausgebildeten Basis versehen, welche mit der Spritze in Eingriff gelangen kann, wobei die Vertiefung so angeordnet ist, daß sie die Nadel und die Basis lösbar in einer ersten Position sichert, in der die Nadel und die Basis für den Gebrauch von der Kappe gelöst werden können, und die Nadel und die Basis unveränderlich in einer zweiten Position sichert, nachdem im Anschluß an den Gebrauch der Nadel und nach deren erneuter Verbringung in die Vertiefung der Kappe eine Verriegelungseinrichtung betätigt wurde.
- Diese Anordnung und auch die anderen vorgenannten herkömmlichen Anordnungen sind jedoch mit mindestens einem von zwei ernst zu nehmenden Nachteilen behaftet: entweder sind sie in der Herstellung zu teuer oder sie sind nicht absolut sicher, da es erforderlich ist, daß derjenige, der die Nadel benutzt, nach Gebrauch tätig werden muß, um die Nadelspitze abzudecken.
- Es ist klar erkennbar, daß diese Nachteile ernst genommen werden müssen, weil nur dann, wenn ein Nadelschutzteil im Vergleich zu den Kosten der jeweils verwendeten kompletten Nadeleinheit kostengünstig ist, dieser Schutz auch routinemäßig eingesetzt wird. In ähnlicher Weise sorgen Vorrichtungen, die vom medizinischen Personal Handgriffe zur Sicherung erfordern, nicht für angemessenen Schutz gegen dadurch hervorgerufene zufällige Verletzungen sorgen, beispielsweise wenn nach Gebrauch die Nadel fallen gelassen wird oder wenn der Patient nur mit Schwierigkeiten behandelt werden kann. Darüber hinaus kann gelegentlich schon allein der Vorgang, mit dem die Nadel gesi chert wird, den Benutzer unweigerlich in so engen Kontakt mit der Nadelspitze bringen, daß er diese fast berührt.
- In der europäischen Patentanmeldung EP-A-0 343 438 wird ein Nadelschildteil beschrieben, welches eine biegsame langgestreckte. Vorrichtung aufweist, die sich über einer Nadelspitze entlang derselben und zu beiden Seiten derselben erstreckt, wobei an einem Ende eine Haube ausgebildet ist, die sich über das spitze Nadelende erstrecken soll. Beim Gebrauch wird dann, wenn ein Benutzer die Nadel durch die Haut des Patienten einführen will, die stumpfe Haube des Schildteils am vorderen Ende gegen die Haut des Patienten angedrückt und dann die Nadel eingeführt. Sofort nach dem Herausziehen der Nadel aus der Haut des Patienten bewegt sich das Schildteil automatisch zurück in seine Stellung über dem spitzen Nadelende. Bei einer modifizierten Ausführungsform kann eine auf Reibung aufbauende Sicherungsanordnung vorgesehen sein, die der Benutzer unter Umständen verwendet, um das Schildteil fest in seiner Stellung über der Nadel zu halten, wenn diese vor oder nach Kontaminierung nicht verwendet wird.
- Ein derartiges Schildteil, wie es in dieser europäischen Patentschrift beschrieben wird, stellt gegenüber den anderen zuvor erläuterten Vorrichtungen insofern eine Verbesserung dar, als das Schildteil nach Gebrauch automatisch zurück in seine Stellung bewegt wird. Doch weist auch dieses Teil mehrere Nachteile auf. Zunächst ist trotz des Umstands, daß eine Sicherungsanordnung vorgesehen werden kann, um die Haube des Schildteils in seiner Stellung über der Nadelspitze zu halten, auch bei Verriegelung in der Position nichts vorhanden, um ein elastisches Zurückbiegen des Schildteils nahe der Sicherungsanordnung zum Freigeben der Nadelspitze anzuhalten. Zum anderen verhindert in den Fällen, in denen eine Sicherungsanordnung vorgesehen ist, diese die automatische Überdeckung der Nadelspitze durch den Haubenschild nach Gebrauch der Nadel. Zum dritten wird die Nadelspitze niemals - weder vor noch nach Gebrauch der Nadel - umschlossen und obgleich das Haubenschildteil Schutz vor einer Verletzung durch Nadelstiche bietet, wenn sich ein Benutzer direkt in Längsrichtung bezüglich der Nadel bewegt, sind Verletzungen immer noch möglich, die durch Anstreifen oder seitliches Vorschieben verursacht werden.
- In der Schrift WO93/18809 wird ein Nadelschutzteil beschrieben, das ein Schildteil mit einer Lippe aufweist, die von dem Schildteil aus so nach außen vorsteht, daß sie die Spitze der Nadel überdeckt, wenn die Nadel nicht im Gebrauch ist; dort ist außerdem eine Verriegelungsanordnung vorgesehen, die nach Gebrauch zum Verriegeln des Schildteils in seiner Lage bezüglich der Nadel verwendet werden kann. Hier ist in der Verriegelungsanordnung ein Aufnahmeteil vorgesehen, welches die Spitze der Nadel so umschließen kann, daß das Schildteil nicht elastisch von der Nadel weg gebogen werden und dabei die Spitze freigeben kann. Das Aufnahmeteil ist allerdings nur über ein Schlüsselloch zugänglich, durch welches die Spitze der Nadel unter Anwendung von Druck auf das Schutzteil manövriert werden muß. Um nach dem Herausziehen der Nadel aus dem Körper des Patienten auf das Schutzteil Druck auszuüben, muß man die Nadelanordnung und das Schutzteil umdrehen und gegen eine harte Oberfläche andrücken, um die Spitze der Nadel durch das Schlüsselloch zu pressen. Damit hängt der Erfolg der Verriegelungsanordnung nur von der Gängigkeit der Nadel und davon ab, ob sich in der Nähe eine harte Oberfläche befindet. Außerdem ist die Herstellung eines solchen Schutzteils vergleichsweise kostenaufwendig.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung bereitzustellen, die dazu benutzt werden kann, Verletzungen durch Nadeleinstiche zu verhindern, und bei welcher die vorstehend umrissenen Nachteile herkömmlicher Anordnungen vermieden oder doch zumindest wesentlich abgemildert werden.
- Erfindungsgemäß ist ein Schutzteil für eine Nadelkanüle vorgesehen, mit einem Ansatzteil zum Ansetzen an einer Nadel; einem an dem Ansatzteil anbringbaren Schildteil, das so ausgebildet ist, daß es nahe der Nadel zu liegen kommt; einer von dem Schildteil nach außen vorstehenden Lippe zum überdecken der Spitze der Nadel; und einer Einrichtung zum Umschließen der Spitze der Nadel, die nahe der Lippe liegt; wobei das Ansatzteil und das Schildteil jeweils komplementäre Befestigungsmittel aufweisen, mittels derer das Schildteil an dem Ansatzteil in einer ersten relativen Position ansetzbar ist, in welcher die Nadel benutzt werden kann, und wobei durch Ziehen des Schildteils zum Ansatzteil hin in einer zur Längsachse der Nadel im wesentlichen parallelen Richtung das Schildteil an dem Ansatzteil in einer zweiten relativen Position angesetzt ist, in welcher die Spitze der Nadel von der Umschließungseinrichtung umschlossen und dabei das Schildteil bezüglich der Nadel in seiner Position verriegelt ist; wobei sich dieses Schutzteil dadurch auszeichnet, daß in der ersten relativen Position das Schildteil von der Nadel weg biegbar ist und dabei die Spitze freigibt, wenn die Lippe gegen den Körper eines Patienten gedrückt wird und die Nadel anfangs in den Körper eindringt, und automatisch elastisch zur Nadel zurück biegbar ist, wenn die Nadel aus dem Körper des Patienten herausgezogen wird, so daß die Lippe wieder die Spitze überdeckt und das Schildteil in der zweiten relativen Position nicht unter Freigabe der Spitze nach Gebrauch von der Nadel weg biegbar ist, und dadurch, daß die Umschließungseinrichtung einen kastenförmigen Aufnahmebehälter mit offenem Ende aufweist, der einstückig mit der Lippe ausgebildet ist und sich zur Nadel hin erstreckt, wodurch vor Gebrauch die Spitze der Nadel auf einer Seite des kastenförmigen Aufnahmeteils aufliegen kann, wobei die gegenüberliegende Seite des Kastens eine geringere Tiefe besitzt, damit das Schildteil bei Gebrauch seitlich von der Nadel weg bewegbar und unter einem Winkel von der Nadel weg anstellbar ist, damit jegliche Flüssigkeit, die nach dem Einschließen in dem Aufnahmebehälter aus der Nadelspitze austritt, im Inneren des Aufnahmebehälters leicht eingeschlossen werden kann.
- Vorzugsweise besitzen die komplementären Befestigungsmittel einrastbare Befestigungsmittel.
- Des weiteren umfassen ebenso vorzugsweise die einrastbaren Befestigungsmittel mindestens einen Vorsprung und zwei in Längsrichtung benachbarte Vertiefungen von komplementärer Form, in welche der Vorsprung einpaßbar ist, wobei die Lage des Vorsprungs in einer ersten Vertiefung für die Anbringung des Schildteils am Ansatzteil in der ersten relativen Position sorgt, und durch Ziehen des Schildteils zum Ansatzteil hin in einer zur Längsachse der Nadel im wesentlichen parallelen Richtung der Vorsprung aus der ersten Vertiefung freigegeben und in die zweite Vertiefung einsetzbar ist, wodurch das Schildteil in der zweiten relativen Position an dem Ansatzteil angebracht ist, wobei die zweite Vertiefung eine größere Tiefe als die erste Vertiefung aufweist, so daß nach dem Einrasten der Vorsprung von Hand nicht mehr daraus lösbar ist.
- Außerdem weist ebenso vorzugsweise der Vorsprung den Querschnitt eines Sperrzahns auf und weisen die komplementär geformten Vertiefungen im wesentlichen V-förmige Kerben auf. Nachfolgend wird nun die vorliegende Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben, in welcher:
- Fig. 1a und 1b jeweils eine Seitenansicht eines Ansatzteils und eines Schildteils zeigen, welche einen Teil eines erfindungsgemäßen Nadelschutzteils bilden, wobei sie vor ihrer Befestigung aneinander dargestellt sind;
- Fig. 2 das Ansatzteil und das Schildteil aus Fig. 1 jeweils in Seitenansicht vor Anbringung aneinander in einer ersten relativen Position zeigt;
- Fig. 3 eine Ansicht ähnlich Fig. 2 ist und das Schutzteil nach Anbringung eines Nadelträgers in einer Position darstellt, in der er zum Einführen der Nadel in den Körper eines Patienten bereit ist;
- Fig. 4 eine Ansicht ähnlich Fig. 3 ist und das Ansatzteil und das Schildteil in einer zweiten relativen Position darstellt, n welcher das Schildteil an der Nadel verriegelt wurde;
- Fig. 5 ein Ende eines modifizierten Schildteils in perspektivischer Ansicht zeigt;
- Fig. 6 einen entleerten Blutentnahmehalter mit einem Anschlußteil für eine Nadel in Seitenansicht darstellt, der so modifiziert ist, daß er Teil eines erfindungsgemäßen Nadelschutzteils ist;
- Fig. 7 ein zweites Ausführungsbeispiel eines entleerten Blutentnahmehalters zeigt, der so modifiziert ist, daß er Teil eines zweiten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Nadelschutzteils ist;
- Fig. 8 einen Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in Fig. 7 darstellt;
- Fig. 9 bis 12 eine Abfolge schematischer Ansichten einer Nadeleinheit mit einem erfindungsgemäßen Schutzteil nacheinander vor Gebrauch und während des Gebrauchs jeweils in Draufsicht, von unten und von zwei Seiten darstellen; und
- Fig. 13 eine schematische Unteransicht der Nadeleinheit gemäß Fig. 9 bis 19 nach Gebrauch ist, wobei das Schildteil an der Nadel verriegelt ist.
- Das erfindungsgemäße Nadelschutzteil weist ein Ansatzteil 1 und ein Schildteil 2 auf, in die eine vorstehende Schutzlippe 3 an einem Ende einbezogen ist. Vorzugsweise bestehen das Ansatzteil 1 und das Schildteil 2 jeweils aus einem einteiligen Kunst stoff-Formteil, doch könnten sie auch in beliebiger Weise einstückig oder in mehreren Teilen aus geeigneten anderen Werkstoffen gebildet werden.
- Das Ansatzteil 1 kann entweder so ausgebildet sein, daß es zwischen einem herkömmlichen Nadelansatzteil 4 und einem zugeordneten Aufbau 5 wie beispielsweise einem Spritzenkörper angeordnet und daran befestigt werden kann, wie Fig. 3 und 4 dies zeigen, oder es kann integraler Bestandteil einer derartigen Nadeleinheit 6 sein, wie in Fig. 6 und 7 dargestellt.
- Im ersteren Fall weist das Ansatzteil 1 gemäß Fig. 1 einen zylinderförmigen Stopfen mit in Längsrichtung durch diesen hindurch verlaufendem Kanal 7 sowie mit einem erweiterten abgerundeten Rand 8 auf. Der Rand 8 dient als Griffteil, damit das Ansatzteil 1 mit der Baugruppe 5 verbunden werden kann. An seinem dem Rand 8 benachbarten Ende ist der zentrale Kanal 7 so geformt, daß er ein einschiebbares Luer-Matrizenteil 9 zur Befestigung an der Baugruppe 5 bildet. Am anderen Ende des Ansatzteils 1 ist der Kanal 7 zu einem zylindrischen Rohr 10 im Inneren eines außenliegenden einschiebbaren Luer-Patrizenteils 11 zur Verbindung mit dem Nadelansatzteil 4 geformt.
- Im zweiten Fall wird allerdings, wie Fig. 6 dies zeigt, das einschiebbare Luer-Matrizenteil 9 weggelassen und wird das Ansatzteil 1 einfach mit einem entsprechend geformten Kanal 7 in der Mitte zum Anschluß an den Innenraum eines Zylinders 12 der Baugruppe 6 am einen Ende und dem zentralen Rohr durch das Nadelansatzteil 4 am anderen Ende gebildet.
- Alternativ kann das Zylinderteil 12 der Baugruppe 6 selbst so ausgebildet sein, daß es das Ansatzteil 1 bildet, wie dies in Fig. 7 dargestellt ist.
- Auch wenn dies in der Zeichnung nicht dargestellt ist, ist es selbstverständlich auch möglich, daß das Ansatzteil 1 integral mit einer Nadelkanüle ausgeformt ist, wodurch die Notwendigkeit entfällt, das einschiebbare Luer-Patrizenteil 11 vorzusehen.
- In allen Fällen ist die Außenseite des Ansatzteils 1 mit einer Befestigungseinrichtung 13 versehen, die einen Teil eines einrastbaren Befestigungsmittels umfassen, mit dessen Hilfe das Ansatzteil 1 am Schildteil 2 angebracht werden kann.
- Gemäß Fig. 1 bis 7 weist das Schildteil 2 einen oder mehrere langgestreckte Arme auf, die an einem Ring 14 an dem der Lippe 3 gegenüberliegenden Ende angesetzt sind. Bei Gebrauch liegt der Korpus des Schildteils 2 nahe der Längsachse einer am Nadelansatzteil 4 angebrachten Nadel 15 und verläuft parallel zu dieser. Das Schildteil 2 ist länger als die Nadel 15, und die Lippe 3 steht dabei nach außen über das Schildteil 2 in Querrichtung bezüglich der Nadel 15 so vor, daß es die Nadelspitze 16 überdeckt. In der Lippe 3 ist außerdem, wie nachstehend noch ausführlicher beschrieben wird, eine Umschließungseinrichtung 17 ausgebildet, welche die Spitze 16 der Nadel 15 nach Gebrauch umschließen kann.
- Das Schildteil 2 kann auch mit einem Arm ausgebildet sein, der entweder neben der Nadel her verläuft oder um diese gebogen ist; es ist auch möglich, daß es einen teilweise kreisförmigen Streifen vom Ansatzteil 1 zur Lippe 3 bildet, oder es kann auch eine Kombination aus einem oder zwei parallelen Armen mit einer Krümmung vor der Lippe 3 vorgesehen werden, wie dies bei den hier erläuterten Beispielen zutrifft, um so den größtmöglichen Blick auf die Nadelspitze 16 und auf die Stelle zu ermöglichen, an der sie eingestochen wird.
- Der Ring 14 soll über das Ansatzteil 1 gepaßt werden und ist mit einer Ansatzeinrichtung 18 versehen, die komplementär zu der auf dem Ansatzteil 1 ausgebildeten Befestigungseinrichtung 13 geformt ist und das Gegenstück zu den einrastbaren Befestigungsmitteln umfaßt.
- Die Befestigungseinrichtungen 13 und 18 weisen jeweils mindestens einen Vorsprung 19 sowie eine erste und eine zweite Vertiefung 20A bzw. 20B auf, die in Längsrichtung benachbart sind und komplementär geformt sind und in welche der Vorsprung 19 eingepaßt werden kann. Es ist jedoch genauso gut denkbar, daß der Vorsprung 19 auf dem Ansatzteil 1 und die Vertiefungen 20A, 20B in dem Ring 14 ausgebildet sein könnten. Vorzugsweise besitzt der Vorsprung 19 ein Paar einander gegenüberliegender Sperrzähne, wie Fig. 1 bis 6 dies zeigen, wohingegen die Vertiefungen 20 im wesentlichen V-förmige Kerben aufweisen. Alternativ könnten die Zähne durch einen ringförmigen Vorsprung ersetzt werden, wie dies in Fig. 7 der Fall ist.
- Die ringförmige Ausbildung des Vorsprungs 19 gemäß Fig. 7 bietet in diesem Fall den Vorteil, daß sich das Schildteil 2 gegenüber dem Ansatzteil 1 drehen läßt. Bei einem leeren Blutabnahmehalter wird, wie in Fig. 7 dargestellt, die Nadel 15 an dem Nadelansatzteil 4 der Baugruppe unmittelbar vor Gebrauch angeschraubt. Nun läßt sich das Schildteil 2 so drehen, daß es bezüglich der abgeschrägten Spitze 16 der Nadel 15 in einer für den Gebrauch korrekten Lage liegt.
- Die Vertiefungen 20A und 20B sowie das zwischen ihnen liegende Oberflächenprofil 21 des Ansatzteils 1 sind so ausgebildet, daß die dem einschiebbaren Luer-Patrizenteil 11 bzw. dem Nadelansatzteil 4 zunächst liegende erste Vertiefung 20A eine geringere Tiefe als die zweite Vertiefung 20B aufweist, die näher zum Rand 8 hin liegt.
- Durch die Anordnung der Zähne 19 in der ersten Vertiefung 20A wird das Schildteil 2 am Ansatzteil 1 in einer ersten relativen Lage angebracht, in welcher das Schildteil vor und unmittelbar nach Gebrauch der Nadeleinheit Schutz vor Verletzungen durch Nadelstiche bietet. Eine relative Bewegung des Schildteils 2 und des Ansatzteils 1, die in der Praxis durch Ziehen am Schildteil 2 zum Ansatzteil 1 hin in Richtung A (vgl. Fig. 4) im wesentlichen parallel zur Längsachse der Nadel 15 erreicht wird, werden die Zähne 19 außer Eingriff in der ersten Vertiefung 20A und in Eingriff in die zweite Vertiefung 20B gebracht, um so für die Befestigung des Schildteils am Ansatzteil in einer zweiten relativen Position zu sorgen, in welcher das Schildteil 2 mit der Nadel 15 verriegelt ist.
- Somit wird deutlich, daß die größere Tiefe der zweiten Vertiefung 20B gewährleistet, daß die Zähne 19 nach ihrer Freigabe nicht von Hand außer Eingriff in der Vertiefung 20B gebracht werden können und das Schildteil 2 unumkehrbar am Ansatzteil 1 befestigt ist. Um eine unabsichtliche Verriegelung zu verhindern, wenn das Schildteil 2 gerade in seiner ersten relativen Position am Ansatzteil 1 befestigt ist, ist das Oberflächenprofil 21 so schräg gestellt, daß ein höheres Maß an Kraftaufwand erforderlich ist, um das Schildteil 2 in Richtung A in seine zweite relative Position zu bewegen, als zu seiner anfänglichen Befestigung am Ansatzteil 1 benötigt wird.
- Vorzugsweise weisen die Zähne 19, die Vertiefung 20A und das umlaufende Oberflächenprofil des Ansatzteils 1 eine solche Form auf, daß auch nach Befestigung des Schildteils 2 am Ansatzteil 1 in der ersten relativen Position das Schildteil 2 nicht von Hand außer Eingriff mit dem Ansatzteil 1 gebracht werden kann, indem das Schildteil 2 in einer Richtung zur Spitze 16 der Nadel 15 hin vom Ansatzteil 1 weg gezogen wird.
- Das der Lippe 3 benachbarte Ende des Schildteils 2 wird im folgenden nun näher beschrieben. Hier ist die vorstehende Kante der Lippe 3 vorzugsweise mit einer abgerundeten Fläche versehen, da sie während des Einsatzes der Nadel 4 auf der Haut eines Patienten anliegt und daran reibt. Dies läßt sich gemäß der Darstellung in der Zeichnung dadurch erreichen, daß ein vergrößerter zylinderförmiger Rand 22 vorgesehen wird. Alternativ kann die Lippe 3 von einer U-förmigen Biegung im Endbereich des Schildteils 2 gebildet werden. Beide Anordnungen erbringen den Vorteil, daß die Lippe 3 dadurch ausreichend elastisch wird, um den Aufstoß der Nadel 4 aufzunehmen, wenn die Nadeleinheit auf ihr Ende fällt.
- Vorzugsweise ist der Rand 22 in der Mitte eingekerbt bzw. tailliert, wie Fig. 5 dies zeigt, so daß beim Gebrauch nach dem Herausziehen der Nadel 4 am Patienten der Rand 22 die Stelle nicht berührt, an der die Kanüle eingestochen wurde. Dadurch wird verhindert, daß der Rand 22 den Patienten kontaminiert und durch den Patienten selbst kontaminiert wird.
- Zwischen dem Ansatzteil 1 und der Lippe 3 ist eine Öffnung 23 im mittleren Abschnitt des Schildteils 2 definiert, durch welche der Schaft der Nadel 15 und bei Gebrauch deren Spitze 16 sichtbar ist. In einer modifizierten Ausführungsform gemäß Fig. 7 kann in der Öffnung 23 eine Vergrößerungslinse 24 über der Nadelspitze 16 angeordnet sein, um während des Einsatzes Unterstützung beim Ansetzen der Nadelspitze 16 zu geben.
- Zu beiden Seiten des Schildteils 2 ist ein Versteifungssteg 25 vorgesehen, der zwischen der Lippe 3 und einem Mittelbereich des Schildteils 2 vorsteht. Die Stege 25 bieten auch bei der Rückhaltung der Spitze 16 der Nadel 15 vor Gebrauch Unterstützung, so daß bei Nichtgebrauch die Spitze von der Lippe 3 abgedeckt bleibt, insbesondere wenn die Einheit fallen gelassen oder nicht in sachgerecht gehandhabt wird.
- Bei einem ersten Ausführungsbeispiel, das in Fig. 5 dargestellt ist, umfassen die Lippe 3 und die angrenzenden Bereiche des Hauptteils des Schildteils 2 und die Versteifungsstege 25 vier Seiten eines kastenförmigen Aufnahmebehälters, der die Umschließungseinrichtung aufweist. Die Kastenform wird mit einer fünften Seite abgeschlossen, die von einem Steg 26 gebildet wird. Der Steg 26 ist an der Lippe 3 befestigt und erstreckt sich zwischen den Stegen 25. Der Steg 26 kann parallel zum Hauptteil des Schildteils liegen, wie in Fig. 1 bis 4 darge stellt, doch vorzugsweise verläuft er unter einem Winkel von der Nadel weg und ist mit den Stegen 25 entlang deren Kanten verbunden, wie in Fig. 6 gezeigt. Befinden sich das Ansatzteil 1 und das Schildteil 2 in ihrer ersten relativen Position, so liegt die der Spitze 16 der Nadel 15 benachbarte freie Kante 27 des Stegs 26 in sehr kleinem Abstand von der Spitze 16 und damit kann sich das Schildteil 2 von der Nadel 15 abheben. Das Hauptteil des Schildteils 2 gegenüber dem Steg 26, der die gegenüberliegende Seite des Kastens bildet, überdeckt sich nur ganz geringfügig mit der Spitze 16 der Nadel 15. Auf diese Weise bleibt unter normalen Bedingungen das Schildteil 2 immer auf einer Seite der Nadel 15, wobei die Lippe 3 die Nadelspitze 16 abdeckt.
- Wenn allerdings das Schildteil 2 und das Ansatzteil 1 in ihre zweite relative Position gebracht wurden, so wird die Spitze 16 der Nadel 15 in den Kasten 17 mit einer offenen Seite gepreßt und von diesem umschlossen. Dadurch wird das Schildteil 2 an der Nadel 15 so verriegelt, daß es nicht mehr von der Nadel 15 weg gebogen werden und die Spitze 16 freigeben kann. Außerdem erhöht sich durch die Art und Weise, in welcher der Steg schräg von der Nadel weg angestellt ist, die Wahrscheinlichkeit, daß jegliche Flüssigkeit, die aus der Nadelspitze 16 nach dem Einschließen in dem Aufnahmebehälter 17 austritt, im Inneren desselben zurückgehalten wird. Solche Flüssigkeiten können auch dadurch im Inneren des Aufnahmebehälters 17 gefangen bleiben, daß in dem Aufnahmebehälter ein Polster 28 aus absorbierendem Material eingeschlossen wird, wie in Fig. 1b gezeigt, in welches die Spitze 16 der Nadel 15 eindringt, wenn es in den Aufnahmebehälter 17 eintritt.
- Bei einer zweiten Ausführungsform der Anordnung gemäß Fig. 8 weist die Umschließungseinrichtung 17 mindestens eine Membran 29, vorzugsweise jedoch mindestens zwei Membranen 29, auf, die sich zwischen den Stegen 25 vom Schildteil 2 aus zu einer an den Stegen 25 befestigten Haltestange 30 erstrecken. Wenn das Schildteil 2 in seine zweite Position relativ zum Ansatzteil 1 gebracht wird, um die Nadel 15 zu sichern, durchstößt die Nadelspitze 16 diese Membranen, die dadurch das Lumen der Nadel 15 verschließen, wodurch ein Flüssigkeitsaustritt verhindert wird. Bei einer (nicht dargestellten) Alternative kann die Umschließungseinrichtung 17 einen Block aus starrem aber durchdringbarem Material aufweisen, das an der Lippe 3 befestigt ist und in welches die Spitze 16 der Nadel 15 eingestochen wird, wenn das Ansatzteil 1 und das Schildteil 2 in ihre zweite relative Position manipuliert werden.
- Gemäß der Abfolge der Zeichnungen in Fig. 9 bis 13 liegt vor Gebrauch die Nadel 15 in der Mitte des Schildteils 2 nahe der Umschließungseinrichtung 17, wobei die Lippe 3 die Nadelspitze 16 überdeckt, wie dies in Fig. 9, 10 und 11 gezeigt ist. Wird die Einheit an der Stelle benutzt, an der die Kanüle eingestochen wird - vgl. Fig. 12 - wird die Nadeleinheit in der Weise positioniert, daß das Schildteil 2 über der Nadel 15 liegt, wobei die abgerundete Fläche 22 der Lippe 3 auf der Oberfläche der Haut 31 des Patienten aufliegt. Die Spitze 16 und die vorgesehene Einstichstelle am Patienten sind durch die Öffnung 23 bzw. die Vergrößerungslinse 24 sichtbar; nun kann die Nadeleinheit in der üblichen Weise verwendet werden. Beim Eindringen der Nadel 15 in die Haut des Patienten hebt sich das Schildteil 2 von der Nadel 15 ab und liegt entlang der Hautoberfläche auf. Da jedoch das Schildteil 2 elastisch ist, kehrt es beim Herausziehen der Nadel 15 zur Nadel 15 zurück, bis schließlich die Lippe 3 die Spitze 16 beim Herausziehen sofort überdeckt.
- Nun kann die benutzte Nadel 15 am Schildteil 2 verriegelt werden, wie in Fig. 13 dargestellt, indem man das Schildteil 2 in einer zur Längsachse der Nadel 15 im wesentlichen parallelen Richtung zum Ansatzteil 1 hin zieht, wie bereits erläutert wurde. Durch diese Bewegung werden die Zähne 19 außer Eingriff in der ersten Vertiefung 20A und in Eingriff in der tieferen zweiten Vertiefung 20B gebracht, aus der sie von Hand nicht mehr freigesetzt werden können. In dieser Lage kann das Schildteil 2 nicht unabsichtlich von der Nadel 15 weg gebogen werden, wodurch die Spitze 16 frei läge. Vielmehr bleibt sogar im ungesicherten Zustand beim zufälligen Herunterfallen der Einheit das Schildteil 2 nahe der Nadel 15, wobei die Lippe 3 die Spitze 16 überdeckt, um Verletzungen durch Nadelstiche zu verhindern.
- Zur Unterstützung des Benutzers beim Sicherungs- bzw. Verriegelungsvorgang können gemäß Fig. 7 Zugelemente vorgesehen sein, die seitlich zu beiden Seiten des Schildteils 2 abstehen. Alternativ könnten die Zugteile 32 so verlängert werden, daß sie einen vollständigen ringförmigen Rand bilden.
- Bei den vorstehend beschriebenen Beispielen besteht das Schildteil 2 aus einem elastischem Material, welches ein Abheben des Schildteils von der Nadel 15 während des Gebrauchs veranlaßt, um so ein Einstechen der Kanüle zu ermöglichen, und anschließend wieder in seine Position zurückkehrt. Das Schildteil 2 könnte allerdings auch aus einem starren Material gefertigt sein, wobei der Ring 14 gelenkig am übrigen Teil des Schildteils 2 mittels jeder geeigneten Anlenkeinrichtung angesetzt ist, die sich so vorspannen läßt, daß nach einer Bewegung des Schildteils 2 von der Nadel weg dessen Rückstellung in eine Position nahe der Nadel 15 gewährleistet wird. Hierzu könnte ein herkömmliches federgespanntes Gelenk eingesetzt werden, oder alternativ könnte der Hauptteil des Schildteils 2 am Ring 14 mittels eines Streifens aus elastischem Material befestigt sein, das sich wegbiegen läßt.
- Hieraus wird erkennbar, daß sich das erfindungsgemäße Nadelschutzteil zur Verwendung in Verbindung mit allen Nadel- und Kanüleneinheiten eignet und nicht von der Größe oder Funktion der Nadel abhängig ist, gleich ob diese zur Venenpunktion, zur subkutanen und/oder subepidermalen Injektion wie zum Einstich einer Kanüle geeignet ist. Beispielsweise läßt sich das Schutz teil als Teil einer sogenannten Butterfly-Nadeleinheit verwenden.
- Größe, Gewicht und Biegsamkeit des Schutzteils können nach Bedarf angepaßt werden, ohne dessen Wirksamkeit zu gefährden oder sich in erheblicher Höhe nachteilig auf dessen Kosten auszuwirken. Außerdem ist das Schutzteil kompakt aufgebaut, kostengünstig in der Herstellung, und setzt außer dem Aufpassen auf einen Nadelträger oder eine Nadeleinheit keine weitere Montage voraus, sofern die Nadeleinheit nicht schon integral ausgebildet ist.
Claims (11)
1. Schutzteil für eine Nadelkanüle, mit
einem Ansatzteil (1) zum Ansetzen an einer Nadel (15),
einem an dem Ansatzteil (1) anbringbaren Schildteil (2),
das so ausgebildet ist, daß es nahe der Nadel (15) zu
liegen kommt,
einer von dem Schildteil (2) nach außen vorstehenden Lippe
(3) zum Überdecken der Spitze (16) der Nadel (15), und
einer Einrichtung (17) zum Umschließen der Spitze (16) der
Nadel (15), die nahe der Lippe (3) liegt,
wobei das Ansatzteil (1) und das Schildteil (2) jeweils
komplementäre Befestigungsmittel (13, 18) aufweisen,
mittels derer das Schildteil (2) an dem Ansatzteil (1) in
einer ersten relativen Position ansetzbar ist, in welcher
die Nadel (15) benutzt werden kann, und wobei durch Ziehen
des Schildteils (2) zum Ansatzteil (1) hin in einer zur
Längsachse der Nadel (15) im wesentlichen parallelen
Richtung das Schildteil (2) an dem Ansatzteil in einer zweiten
relativen Position angesetzt ist, in welcher die Spitze
(16) der Nadel (15) von der Umschließungseinrichtung (17)
umschlossen und dabei das Schildteil (2) bezüglich der
Nadel (15) in seiner Position verriegelt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
in der ersten relativen Position das Schildteil (2) von der
Nadel (15) weg biegbar ist und dabei die Spitze (16)
freigibt, wenn die Lippe (3) gegen den Körper eines Patienten
gedrückt wird und die Nadel (15) anfangs in den Körper
eindringt, und automatisch elastisch zur Nadel (15) zurück
biegbar ist, wenn die Nadel (15) aus dem Körper des
Patienten herausgezogen wird, so daß die Lippe (3) wieder die
Spitze (16) überdeckt und das Schildteil (2) in ihrer
zweiten relativen Position nicht unter Freigabe der Spitze (16)
nach Gebrauch von der Nadel (15) weg biegbar ist,
und daß die Umschließungseinrichtung (17) einen
kastenförmigen Aufnahmebehälter mit offenem Ende aufweist, der
einstückig mit der Lippe (3) ausgebildet ist und sich zur
Nadel (15) hin erstreckt, wodurch vor Gebrauch die Spitze der
Nadel (16) auf einer Seite des kastenförmigen Aufnahmeteils
aufliegen kann, wobei die gegenüberliegende Seite (26) des
Kastens eine geringere Tiefe besitzt, damit das Schildteil
(2) bei Gebrauch seitlich von der Nadel (15) weg bewegbar
und unter einem Winkel von der Nadel weg anstellbar ist,
damit jegliche Flüssigkeit, die nach dem Einschließen in
dem Aufnahmebehälter aus der Nadelspitze (16) austritt, im
Inneren des Aufnahmebehälters leicht eingeschlossen werden
kann.
2. Schutzteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
komplementären Befestigungsmittel (13, 18) einrastbare
Befestigungsmittel aufweisen.
3. Schutzteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
einrastbaren Befestigungsmittel (13, 18) mindestens einen
Vorsprung (19) und zwei in Längsrichtung benachbarte
Vertiefungen (20A, 20B) von komplementärer Form umfassen, in
welche der Vorsprung (19) einpaßbar ist, wobei die Lage des
Vorsprungs (19) in einer ersten (20A) der Vertiefungen die
Anbringung des Schildteils (2) am Ansatzteil (1) in der
ersten relativen Position ermöglicht, und durch Ziehen des
Schildteils (2) zum Ansatzteil (1) hin in einer zur
Längsachse der Nadel (15) im wesentlichen parallelen Richtung
der Vorsprung (19) aus der ersten Vertiefung (20A)
freigegeben und in die zweite Vertiefung (20B) einsetzbar ist,
wodurch das Schildteil (2) in der zweiten relativen
Position an dem Ansatzteil (1) angebracht ist, wobei die zweite
Vertiefung (20B) eine größere Tiefe als die erste
Vertie
fung (20A) aufweist, so daß nach dem Einrasten der
Vorsprung (19) von Hand nicht mehr daraus lösbar ist.
4. Schutzteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorsprung (19) den Querschnitt eines Sperrzahns
aufweist und die komplementär geformten Vertiefungen (20A,
20B) im wesentlichen V-förmige Kerben aufweisen.
5. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß gegenüberliegende Seitenwandungen des
kastenförmigen Aufnahmebehälters (17) Versteifungsstege
(25) aufweisen, die sich zwischen der Lippe (3) und dem
Schildteil (2) erstrecken.
6. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umschließungseinrichtung (17)
mindestens eine Membran (29) umfaßt, durch welche die
Spitze (16) der Nadel (15) zum Verschließen des Lumens der
Nadel (15) durchdringt, wenn das Schildteil (2) zum
Verriegeln desselben an dem Ansatzteil (1) zum Ansatzteil
(1) hin gezogen wird.
7. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Umschließungseinrichtung (17) ein
absorbierendes Polster (28) aufweist, in welches die Spitze
(16) der Nadel (15) eindringt, wenn das Schildteil (2) zum
Verriegeln desselben an dem Ansatzteil (1) zum Ansatzteil
(1) hin gezogen wird.
8. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lippe (3) mit einer abgerundeten
Fläche (22) versehen ist, welche ihren Weg entlang der Haut
(28) des Patienten vereinfacht.
9. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lippe (3) Kerben aufweist, damit
verhindert wird, daß sie die Stelle des Einstichs der
Kanüle berührt.
10. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Schildteil (2) zwischen dem
Ansatzteil (1) und der Lippe (3) eine Öffnung (23) definiert
ist, damit die Spitze (16) der Nadel (15) sichtbar ist,
wenn das Schildteil (2) sich unmittelbar vor Einsatz von
der Nadel (15) weg bewegt.
11. Schutzteil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Unterstützung beim Ansetzen der
Nadelspitze (16) relativ zur Haut des Patienten während des
Einsatzes das Schildteil (2) eine Vergrößerungslinse (24)
aufweist.
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