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Diese
Erfindung betrifft allgemein eine Vorrichtung zur Abgabe eines analgetischen
Arzneistoffs und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, eine handgehaltene,
in sich geschlossene Vorrichtung, die eine gesteuerte Menge von
Narkotika an einen Patienten an einem optimalen Punkt im Atemzyklus des
Patienten automatisch freisetzen kann.
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Eine
Narkotikumtherapie bildet die Hauptstütze der Schmerzkontrolle. Diese
Arzneistoffe können
in vielen Formen an Patienten mit nachoperativen Formen und anderen
Formen akuter und chronischer Schmerzen verabreicht werden. Morphin,
eines der ältesten
Narkotika, ist zur Verabreichung in Tablettenform oder in injizierbarer
Form verfügbar. Fentanyl,
ein synthetisches Narkotikum, wurde erstmals 1960 von Paul Janssen
synthetisiert und es stellte sich heraus, dass es 150 Mal wirksamer
ist als Morphin [Theodore Stanley, „The History and Development
of the Fentanyl Series",
Journal of Pain and Symptom Management 7, 3 (Ergänzung), S3 bis S7 (1992)].
Fentanyl und die damit verwandten Stoffe Sufentanil und Alfentanil
sind für
die Abgabe durch Injektion verfügbar.
Darüber
hinaus ist Fentanyl zur Verabreichung durch ein transdermales Abgabesystem
in Form eines Hautpflasters verfügbar
[DuragesicTM (Fentanyl-Transdermalsystem)
Packungseinsatz, Janssen Pharmaceutica, Piscataway, NJ 08855, Jan.
bis Jun. 1991].
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Ein
Merkmal des synthetischen Narkotikums Fentanyl besteht darin, dass
es eine kürzere
Zeit bis zum Wirkungsbeginn und eine kürzere Wirkdauer als Morphin
aufweist. Dies macht Fentanyl zu einem nützlichen Arzneistoff für die Kontrolle
akuter Schmerzen. Gegenwärtig
wird Fentanyl für
die Kontrolle von akuten Schmerzen typischerweise durch eine intravenöse Injektion
verabreicht. Obwohl Fentanyl mit einem Transdermalpflaster verabreicht
werden kann, ist die transdermale Abgabe von Fentanyl für eine Langzeitverabreichung
des Arzneistoffs gestaltet und kann für einen Kurzzeiteffekt eine
Konzentrationsspitze nicht schnell erreichen.
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Eine
Alternative zur Abgabe von Narkotika durch Injektion ist die Abgabe
durch Einatmen. Es wurde gezeigt, dass Morphin [J. Chrusbasik et
al, „Absorption
and Bioavailability of Nebulized Morphine", Br. J. Anaesth. 61, 228-30 (1988)],
Fentanyl [M.H. Worsley et al., „Inhaled Fentanyl as a Method of
Analgesia", Anaesthesia
45, 449-51 (1990)] und Sufentanil [A.B. Jaffe et al., "Rats Self-administer Sufentanil
in Aerosol Form",
Psychopharmacology 99, 289-93
(1989)] als Aerosole in die Lunge abgegeben werden können. Die
von Worsley beschrie bene Pilotstudie legte nahe, dass „eingeatmetes
Fentanyl ein effektives, sicheres und bequemes Analgesieverfahren
ist, das einer weiteren Untersuchung lohnt".
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Das
Einatmen eines stark wirksamen synthetischen narkotischen Aerosols
stellt einen Mechanismus für
die nicht-invasive Abgabe schnell wirkender Bolusportionen eines
Narkotikums dar. Die Verabreichung von mehreren Bolusportionen eines
Narkotikums nach Bedarf, die mit einer gesteuerten intravenösen Basisinfusion
eines Narkotikums gekoppelt ist, wird als „patientengesteuerte Analgesie" (PCA) bezeichnet
und es wurde gefunden, dass es sich dabei um ein sehr wirksames
Mittel der postoperativen Schmerzkontrolle handelt.
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Die
Analgesie nach Bedarf wurde erstmals 1968 durch Schetzer eingeführt, der
zeigte, dass es sich dabei um einen wirksamen Mechanismus zur Behandlung
postoperativer Patienten handelte [Maureen Smythe, „Patient-Controlled
Analgesia: A Review",
Pharmacotherapy, 12, 2, 132-43 (1992)]. Vor der Verfügbarkeit
einer patientengesteuerten Analgesie bestand das Paradigma für die postoperative Schmerzkontrolle
aus periodischen intramuskulären Injektionen
eines Narkotikums. Der Zyklus, der darin besteht, dass der Patient,
der einen Schmerz empfindet, die Krankenschwester ruft, die den
Arzneistoff finden und dann an das Bett zur Verabreichung bringen
muss, führt
zu einer suboptimalen postoperativen Schmerzkontrolle [Philip Shade, „Patient-controlled
Analgesia: Can Client Education Improve Outcomes?", Journal of Advanced
Nursing 17, 408-13 (1992)]. Es wurde gezeigt, dass die postoperative Schmerzkontrolle
durch eine periodische Verarbreichung eines Narkotikums für viele
der Patienten, die mit den mehr als 21 Millionen chirurgischen Eingriffen in
den Vereinigten Staaten jedes Jahr behandelt werden, ein größtenteils
uneffektives Verfahren der Schmerzkontrolle darstellt [John Camp, „Patient Controlled
Analgesia", AFP,
2145-2150 (1991)]. Studien pharmakokinetischer Daten therapeutischer Narkotika
haben gezeigt, dass selbst dann, wenn jeder Patient zuverlässig postoperativ
eine konstante Dosis eines Narkotikums erhält, die Variabilität bei den
Patienten einen solchen Ansatz fundamental schwach und potenziell
gefährlich
macht [L.E. Mather, „Pharmacokinetics
and Patient-Controlled Analgesia",
Acta Anaesthesiologica Belgica, 43, 1, 5-20 (1992)].
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Die
erste kommerzielle Vorrichtung zur automatischen Bereitstellung
einer intravenösen
patientengesteuerten Analgesie wurde in der Mitte der 1970'er Jahre in Wales
entwickelt. Diese Vorrichtung, der Cardiff-Palliator (Graesby Medical
Limited, Vereinigtes Königreich),
ist der Vorgänger
zahlreicher gegenwärtig
erhältlicher
computergesteuerter und patientengesteuerter intravenöser Analgesiepumpen [Elizabeth
Ryder, „All
about Patient-Controlled Analgesia", Journal of Intravenous Nursing 14,
372-81 (1991)]. Studien unter Verwendung dieser computergesteuerten
intravenösen
Narkotikainfusionspumpen haben gezeigt, dass kleine Dosie rungen
von Narkotika, die nach Bedarf vom Patienten gegeben werden, im
Vergleich zu einer periodischen intramuskulären Verabreichung dieser Arzneistoffe
eine überlegene Schmerzlinderung
bereitstellten [Morton Rosenburg, „Patient-Controlled Analgesia", J. Oral Maxillofac. Surg.
50, 386-89 (1992)].
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Diese
computergesteuerten Pumpen ermöglichten
typischerweise die Programmierung vier verschiedener Parameter:
1) Die intravenöse
Grundinfusionsgeschwindigkeit an Narkotikum; 2) der Bolus des Narkotikums,
der bei jedem Bedarf des Patienten abgegeben wird; 3) die maximal
zulässige
stündliche Gesamtdosis
an Narkotikum; und 4) der Sperrzeitraum zwischen den Dosierungen.
Eine typische Programmierung für
eine postoperative Schmerzkontrolle mit intravenösem Fentanyl könnte eine
Grundinfusionsgeschwindigkeit von 20 μg/Stunde, eine Bolusbedarfsdosis
von 20 μg,
eine maximale stündliche Dosierung
von 180 μg
und ein Sperrzeitraum zwischen den Dosierungen von 5 min sein. In
einer Studie von 30 Patienten, die bezüglich postoperativer Schmerzen
mit einer intravenösen
patientengesteuerten Fentanylanalgesie behandelt wurden, wurde gefunden,
dass die minimale wirksame Konzentration (MEC) von Fentanyl im Blut,
die erforderlich war, um eine Schmerzlinderung in der Gruppe der
Patientenstudien zu erreichen, im Bereich von 0,23 bis 1,18 ng/ml
lag. Eine klinisch signifikante Atemdepression wurde in dieser Studie
nicht beobachtet, was mit veröffentlichten
Daten konsistent ist, die zeigen, dass typischerweise eine Fentanylkonzentration
im Blut von 2 ng/ml erforderlich ist, um die Atemgeschwindigkeit zu
vermindern [Geoffrey Gourlay et al., „Fentanyl Blood Concentration – Analgesic
Response Relationship in the Treatment of Postoperative Pain", Anesth. Analg.
67, 329-37 (1988)].
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Die
Verabreichung eines Narkotikums zur Schmerzkontrolle ist potenziell
gefährlich,
da Überdosierungen
von Narkotika Komplikationen wie z.B. eine Atemdepression verursachen.
Die Atemgeschwindigkeit des Patienten wird durch die Verabreichung
von Narkotika vermindert. Diese Verminderung der Atemgeschwindigkeit
kann nicht mit einer Änderung
des Atemvolumens in Zusammenhang gebracht werden [Miller, Anesthesia
(2. Auflage), Churchill Livingston, I, 762]. Die vier programmierbaren
Parameter, die bei computergesteuerten intravenösen patientengesteuerten Analgesie-Infusionspumpen
verfügbar
sind, müssen
so ausgewählt
werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überdosierung des Narkotikums
minimiert wird. Die bevorzugte Technik besteht darin, die Grundinfusionsgeschwindigkeit
relativ niedrig einzustellen und diese Geschwindigkeit auf der Basis
der Häufigkeit
zu erhöhen,
mit welcher der Patient den Bolus-Anforderungsknopf drückt, um
sich selbst zusätzlichen
Arzneistoff zu verabreichen.
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Solange
der Patient der oder die einzige ist, der bzw. die den Anforderungsknopf
drückt,
ist eine Atemdepression unwahrscheinlich. Es gab jedoch dokumentierte
Fälle aus
der Familie und von Freunden des Patienten, die den Narkotikum-Anforderungsknopf
gedrückt
haben, z.B. während
der Patient schlief [Robert Rapp et al., „Patient-controlled Analgesia:
A Review of the Effectiveness of Therapy and an Evaluation of Currently
Available Devices",
DICP, The Annals of Pharmacotherapy, 23, 899-9040 (1989)].
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Bei
der patientengesteuerten Analgesie besteht das Problem, dass sie
gegenwärtig
unter Verwendung einer intravenösen
Infusionspumpe durchgeführt
werden muss. Dies erfordert, dass ein Dauerkatheter in der Vene
des Patienten angeordnet werden muss, und dass der Patient immer
ein relativ raumgreifendes System mit sich führen muss, um eine Grundinfusion
eines intravenösen
Narkotikums zu erhalten, und um je nach Bedarf eine periodische Selbstverabreichung
eines Bolus von zusätzlichem Narkotikum
zu ermöglichen,
um den sich ändernden Bedarf
des Patienten bezüglich
des Arzneistoffs zu berücksichtigen.
Es wurde eine tragbare PCA-Vorrichtung beschrieben, die eine armbanduhrenartige Schnittstelle
umfasst [D.J. Rowbotham, „A
Disposable Device for Patient-Controlled Analgesia with Fentanyl", Anaesthesia 44,
922-24 (1989)]. Dieses System umfasst einige der Merkmale der computergesteuerten
programmierbaren PCA-Infusionspumpen, wie z. B. die Grundinfusionsgeschwindigkeit
und die Menge jedes Bolus. Dieses System, dass die Verwendung eines
intravenösen
Katheters umfasste, wie er in größeren Infusionspumpen
verwendet wird, umfasste jedoch keine Vorkehrungen, um die tatsächliche
Dosis des an den Patienten im Laufe der Zeit verabreichten Fentanyls
genau aufzuzeichnen.
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Obwohl
Fentanyl mit einem Transdermalpflaster verabreicht werden kann,
wurde gefunden, dass dieses Verfahren für eine postoperative Schmerzkontrolle
suboptimal ist [K.A. Lehmann et al., „Transdermal Fentanyl for
the Treatment of Pain alter Major Urological Operations, Eur. J.
Clin. Pharmacol. 21, 17–21
(1991)]. Lehmann hat gefunden, dass die niedrige Dosis eines Narkotikums,
das durch transdermales Fentanyl bereitgestellt wird, unzureichend
war, um die Schmerzen bei vielen dieser Patienten zu erleichtern,
und dass die Erhöhung
der Grundinfusionsgeschwindigkeit des Pflasters bei einigen Patienten
das Risiko einer signifikanten Atemdepression hervorrufen würde. Darüber hinaus
betont Lehmann, dass dann, wenn eine solche Komplikation im Zusammenhang
mit der Abgabe eines Narkotikums durch ein Transdermalpflaster auftreten würde, die
Infusion nicht schnell gestoppt werden könnte, da das durch das Transdermalpflaster
erzeugte „kutane
Fentanyldepot" zu
einer Fortsetzung der Narkotikuminfusion selbst nach der Entfernung des
Pflasters führen
würde.
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Die
Abgabe von Fentanyl durch ein Aerosol, das im Zusammenhang mit einem
nicht invasiv abgegebenen lange wirkenden Präparat eines Narkotikums, wie
z. B. von oralem Morphin mit langsamer Freisetzung oder einem Fentanyl-Transdermalpflaster
verwendet wird, stellt ein Mittel für einen nicht invasive Verabreichung
einer Grundrate eines Narkotikums und von schnell wirkenden Bolusportionen
eines Narkotikums an einen ambulanten Patienten bereit.
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Bei
der Aerosolabgabe von Fentanyl, die vorstehend beschrieben worden
ist, besteht das Problem, dass zur Verabreichung des Arzneistoffs
ineffiziente und raumerfüllende
Vernebelungsvorrichtungen verwendet werden müssen. Darüber hinaus funktionieren diese
Vernebelungsvorrichtungen dadurch, dass der Arzneistoff in wässriger
Lösung
von einem offenen Vorrat verabreicht wird und dass sich der Dampf
allgemein verteilen und das Potenzial einer Überdosierung erzeugen kann,
und zwar aufgrund eines Mangels einer reproduzierbaren Aerosolabgabe.
Darüber
hinaus sind ein Missbrauch durch Diebstahl des Fentanyls in wässriger
Phase und ein anschließendes
unautorisiertes Umverpacken dieser von Vorschriften betroffenen
Substanz in einer wässrigen
injizierbaren Form möglich.
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Da
in der heutigen Zeit der größte Teil
der Chirurgie bei ambulanten Patienten durchgeführt wird und da diese Patienten
häufig
schnell aus dem Krankenhaus entlassen werden, und da die patientengesteuerte
Analgesie als bevorzugtes Verfahren der postoperativen Schmerzkontrolle
identifiziert worden ist, ist es erwünscht, ein sicheres und effizientes
Verfahren zur nicht-invasiven ambulanten patientengesteuerten Analgesie
zur Verfügung
zu haben.
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Die
WO-A-95/01137, bei der es sich um ein Dokument gemäß Art. 54(3)
EPÜ handelt,
beschreibt eine Abgabevorrichtung, die einen Vorrat an physiologisch
aktiver Substanz und eine Tröpfchenausstoßvorrichtung
umfasst, wie z.B. eine Blasenstrahlvorrichtung oder eine piezoelektrische
Vorrichtung. Die Tröpfchenausstoßvorrichtung
wird so gesteuert, dass sie bei der Betätigung eine vorgegebene Anzahl
diskreter Tröpfchen
der Substanz aus Ausstoßöffnungen
abgibt. Die Vorrichtung kann durch einen Druckwandler betätigt werden,
der auf das Einatmen reagiert und die Tröpfchen in einen Luftstrom abgibt.
Die Vorrichtung umfasst einen zigarettenförmigen hohlen röhrenförmigen Körper, der
Lufteinlassschlitze umfasst, die entlang eines Kanals eines Mundstücks angeordnet
sind. Der Tröpfchen-enthaltende
Luftstrom ist so angeordnet, dass er vor dem Verlassen der Vorrichtung über das
Mundstück
eine Heizeinrichtung passiert.
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Die
US-A-5,261,601 beschreibt eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Es
werden Vorrichtungen, Verpackungen und Verfahren zum effizienten
und wiederholbaren Erzeugen vernebelter Sprühstöße einer Analgetikum-enthaltenden
Formulierung (z.B. einer Narkotikum-enthaltenden Formulierung) beschrieben.
Die Vorrichtungen sind handgehaltene, in sich geschlossene Einheiten,
die an dem gleichen Freisetzungspunkt in dem Einatemströmungszyklus
eines Patienten automatisch betätigt
werden. Der Freisetzungspunkt wird entweder mechanisch automatisch
festgelegt oder mehr bevorzugt durch einen Mikroprozessor berechnet,
der Daten von einem Sensor empfängt,
der es ermöglicht,
die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen zu bestimmen. Die Vorrichtung wird mit einer
Kassette befüllt, die
ein äußeres Gehäuse umfasst,
das eine Packung einzelner zusammendrückbarer Einmalbehälter mit einer
Analgetikum-enthaltenden Formulierung für eine systemische Abgabe enthält. Die
Betätigung
der Vorrichtung drückt
eine analgetische Formulierung durch eine poröse Membran des Behälters, wobei
die Membran Poren mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,25
bis 3,0 μm,
vorzugsweise von 0,25 bis 1,5 μm
aufweist. Die poröse
Membran ist in Ausrichtung mit einer Oberfläche eines Kanals angeordnet, durch
den ein Patient Luft einatmet. Das Strömungsprofil der Luft, die sich
durch den Kanal bewegt, ist derart, dass die Strömung an der Oberfläche des
Kanals geringer ist als die Strömungsgeschwindigkeit
in der Mitte des Kanals. Die Membran ist so gestaltet, dass sie
immer nach außen
vorgewölbt,
ist oder sie ist flexibel gemacht, so dass die flexible Membran dann,
wenn eine analgetische Formulierung gegen und durch die Membran
gedrückt
wird, nach außen über die
Strömungsgrenzschicht
des Kanals hinaus in sich schneller bewegende Luft vorgewölbt wird.
Da die Membran in die sich schneller bewegende Luft des Kanals vorgewölbt ist,
ist es weniger wahrscheinlich, dass die Teilchen des gebildeten
Aerosols zusammenstoßen,
wodurch ein Sprühstoß eines
feinen Aerosolnebels mit einer einheitlichen Teilchengröße gebildet
werden kann.
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Zur
Erzeugung einer systemischen Abgabe eines Analgetikums sind Teilchen
mit einer geringeren Größe bevorzugt.
Folglich wird in einer Ausführungsform
nach der Freisetzung des aerosolisierten Nebels in den Kanal den
Teilchen Energie in einer Menge aktiv zugeführt, die ausreichend ist, um
den Träger
zu verdampfen und dadurch die Teilchengröße zu vermindern. Die in die
Vorrichtung gezogene Luft wird durch Bewegen der Luft durch ein
Heizmaterial, das vor dem Beginn des Einatmens eines Patienten vorgeheizt
wird, aktiv erwärmt.
Die Menge der zugeführten
Energie kann abhängig
von Faktoren wie z.B. der gewünschten
Teilchengröße, der
Menge des zu verdampfenden Trägers,
des Wasserdampfgehalts der umgebenden Luft und der Zusammensetzung
des Trägers
eingestellt werden.
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Um
eine systemische Abgabe zu erhalten, ist es bevorzugt, dass die
vernebelte analgetische Formulierung tief in die Lunge gebracht
wird. Dies wird teilweise durch Einstellen der Teil chengrößen erreicht.
Die Größe des Teilchendurchmessers
beträgt im
Allgemeinen etwa das Doppelte des Durchmessers der Pore, aus der
das Teilchen ausgestoßen wird.
Da es technisch schwierig ist, Poren mit einem Durchmesser von 2,0 μm oder weniger
herzustellen, kann die Nutzung einer Verdampfung selbst bei Porengrößen, die
weit über
1,5 μm liegen,
die Teilchengröße auf 3,0 μm oder weniger
vermindern. Die Energie kann in einer Menge zugeführt werden,
die ausreichend ist, um den gesamten oder im Wesentlichen den gesamten
Träger
zu verdampfen, und dadurch Teilchen eines trockenen pulverförmigen Analgetikums
oder einer hochkonzentrierten analgetischen Formulierung an einen
Patienten abzugeben, wobei die Teilchen unabhängig von der umgebenden Feuchtigkeit
eine einheitliche Größe aufweisen
und aufgrund der Verdampfung des Trägers kleiner sind. Luft, die
durch den Patienten in die Vorrichtung gezogen wird, kann durch
eine Trocknungseinrichtung gezogen werden, die ein Trocknungsmittel
enthält,
das Feuchtigkeit aus der Luft entfernt, wodurch die Verdampfungseffizienz
verbessert wird, wenn der Träger Wasser
ist. Alternativ kann Wasserdampf oder vernebeltes Wasser in den
Kanal eingeführt
werden, um die eingeatmete Luft zu sättigen, wodurch ein Verdampfen
des Trägers
verhindert und die Teilchengröße aufrechterhalten
wird. Durch Zuführen
von Energie kann ein Teil des Trägers
oder der gesamte Träger
verdampft werden. Alternativ kann durch Zusetzen von Wasser eine
Verdampfung verhindert werden. Jedes Verfahren stellt dahingehend
ein gewünschtes
Ergebnis bereit, dass die Größe der Teilchen
ungeachtet der umgebenden Feuchtigkeit der Luft, in der die Vorrichtung
verwendet wird, modifiziert oder aufrechterhalten werden kann.
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Zusätzlich zur
Einstellung der Teilchengröße wird
eine systemische Abgabe eines Analgetikums durch Freisetzen einer
vernebelten Dosis an einem gewünschten
Punkt erhalten. Wenn eine systemische Abgabe bereitgestellt wird,
ist es wichtig, dass die Abgabe reproduzierbar ist.
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Eine
reproduzierbare Dosierung wird durch Bereitstellen einer automatischen
Freisetzung als Reaktion auf Bestimmungen sowohl der Einatemgeschwindigkeit
als auch des Einatemvolumens in Echtzeit erhalten. Das Verfahren
umfasst das Messen zur Bestimmung und/oder Berechnung eines Auslösepunkts
oder einer Arzneistoffabgabeentscheidung auf der Basis von momentan
(oder in Echtzeit) berechneten, gemessenen und/oder bestimmten Punkten
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens. Um eine Wiederholbarkeit der Dosierung
zu erreichen, wird die narkotische Formulierung wiederholt bei der
gleichen gemessenen (1) Einatemströmungsgeschwindigkeit und dem
gleichen gemessenen (2) Einatemvolumen freigesetzt. Um die Effizienz
der Abgabe zu maximieren, wird die narkotische Formulierung (1)
bei einer gemessenen Einatemströmungsgeschwindigkeit
im Bereich von etwa 0,10 bis etwa 2,0 Liter/s und (2) bei einem
gemessenen Einatemvolumen im Be reich von etwa 0,15 bis etwa 1,5
Liter freigesetzt. Ein Missbrauch narkotischer Formulierungen wird
durch die Bereitstellung einer beeinflussungsbeständigen Vorrichtung
vermieden, die verschiedene Sicherheitsmerkmale umfasst, einschließlich eines
vorprogrammierten Mikroprozessors, der so aufgebaut ist, dass er
eine Überdosierung
vermeidet.
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Erfindungsgemäß wird eine
Vorrichtung zum Abgeben eines analgetischen Arzneistoffs bereitgestellt,
wobei die Vorrichtung umfasst:
einen Kanal mit einer ersten Öffnung,
in die Luft eingeatmet werden kann, und einer zweiten Öffnung, aus
der ein Patient Luft ziehen kann,
einen Einmalbehälter mit
einer Öffnung,
wobei die Öffnung
mindestens teilweise mit einer porösen Membran bedeckt ist, die
Poren mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,25 bis etwa 6,0 μm aufweist,
und
eine Formulierung, die einen pharmazeutisch aktiven Arzneistoff
umfasst, wobei die Formulierung durch ihre Fähigkeit gekennzeichnet ist,
ein Aerosol von Teilchen zu bilden, das in die Lunge eines Patienten eingeatmet
werden kann, wenn die Formulierung durch die Poren der Membran bewegt
wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung ferner
einen Mechanismus zum Ausüben
einer physikalischen Kraft auf die Arzneistoffformulierung bei der
Betätigung,
eine Einrichtung zum Messen der Luftströmung durch den Kanal und zur Bestimmung
der Einatemströmungsgeschwindigkeit und
des Einatemvolumens, und eine Luftheizvorrichtung umfasst, die der
in den Kanal gezogenen Luft Energie zuführt,
wobei die Membran
ausreichend flexibel ist, so dass sie nach außen in einer konvexen Konfiguration
in den Kanal vorgewölbt
ist, wenn die Kraft darauf ausgeübt
wird, und
die Vorrichtung eine handgehaltene, in sich geschlossene
Vorrichtung mit einem Gesamtgewicht von 1 kg oder weniger ist.
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In
vorteilhafter Weise wird der Mechanismus zum Ausüben einer physikalischen Kraft
auf die Formulierung aus der Gruppe bestehend aus einem Kolben und
einer Schwingungsvorrichtung ausgewählt.
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Vorzugsweise
umfasst der Einmalbehälter eine
Wand, die beim Ausüben
einer Kraft zusammendrückbar
ist.
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1 ist
eine Querschnittsansicht eines Behälters, der zur Verwendung mit
einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung
geeignet ist;
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2 ist
eine Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Behälters, der
zur Verwendung mit einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung
geeignet ist;
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3 ist
eine Querschnittsansicht des Behälters
von 2 in Gebrauch in einem Kanal einer Arzneistoffabgabevorrichtung;
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4 ist
eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung;
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5 ist
ein Graph, bei dem die Dichte von Wasserdampf in Luft gegen die
Temperatur aufgetragen ist;
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6 ist
ein Graph, bei dem die Dichte von Ethanoldampf in Luft gegen die
Temperatur aufgetragen ist;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht der Verpackung, die zur Verwendung
mit einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung
geeignet ist;
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines Behälters, der zur Verwendung mit
einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung
geeignet ist;
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9 ist
ein Graph, der Datenpunkte zeigt, die in vier allgemeine Bereiche
aufgetragen worden sind, wobei die Punkte relativ zu der Einatemströmungsgeschwindigkeit
(auf der Abszisse) und dem Einatemvolumen (auf der Ordinate) in
zwei Dimensionen aufgetragen worden sind;
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10 ist
ein Graph, der die in der 9 aufgetragenen
vier allgemeinen Bereiche zeigt, die nun in einer dritten Dimension
aufgetragen worden sind, um den prozentualen Anteil an Arzneistoff
bezogen auf eine konstante Menge an freigesetztem Arzneistoff zu
zeigen, der die Lunge erreicht.
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11 ist
ein dreidimensionaler Graph, der die therapeutischen Werfe für die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen zeigt, die eine bessere Arzneistoffabgabeeffizienz bereitstellen;
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12 zeigt
einen bevorzugten Bereich der in der 11 gezeigten
Werfe; und
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13 zeigt
einen besonders bevorzugten Bereich der Werte von 11.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Bevor
das vorliegende Verfahren zur Schmerzkontrolle und die in Verbindung
mit dieser Therapie verwendeten Behälter, Vorrichtungen und Formulierungen
beschrieben werden, sollte beachtet werden, dass diese Erfindung
nicht auf die beschriebenen speziellen Vorrichtungen beschränkt ist,
da solche Vorrichtungen natürlich
variieren können.
Es sollte auch beachtet werden, dass die hier verwendete Terminologie
lediglich der Beschreibung bestimmter Ausführungsformen dient und den
Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht beschränken soll, der
lediglich durch die beigefügten
Patentansprüche beschränkt ist.
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Es
sollte beachtet werden, dass hier und in den beigefügten Patentansprüchen die
Singularformen „eine", „ein" und „der", „die", „das" auch den jeweiligen
Plural umfassen, es sei denn, aus dem Zusammenhang ergibt sich deutlich
etwas anderes. Folglich umfasst beispielsweise eine Bezugnahme auf „eine Formulierung" Gemische verschiedener Formulierungen,
eine Bezugnahme auf „einen
Antagonisten" umfasst
eine Mehrzahl solcher Verbindungen und eine Bezugnahme auf „das Behandlungsverfahren" umfasst äquivalente
Schritte und Verfahren, die dem Fachmann bekannt sind, usw.
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Falls
nichts anderes definiert ist, haben alle hier verwendeten technischen
und wissenschaftlichen Begriffe die gleiche Bedeutung, wie sie vom
einschlägigen
Fachmann verstanden werden. Obwohl zur Durchführung oder dem Testen der Erfindung
beliebige Verfahren und Materialien eingesetzt werden können, die
den hier beschriebenen Verfahren und Materialien ähnlich oder äquivalent
sind, werden nachstehend die bevorzugten Verfahren und Materialien
beschrieben. Alle in dieser Beschreibung genannten Dokumente werden
bezüglich
ihrer Beschreibung und Offenbarung der spezifischen Information,
aufgrund derer das Dokument zitiert worden ist, in diese Beschreibung
einbezogen.
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Der
Begriff „Geschwindigkeit
des Arzneistoffs" oder „Geschwindigkeit
der Teilchen" soll
für die
Durchschnittsgeschwindigkeit der Teilchen der Atemwegsarzneistoffformulierung
stehen, die sich von einem Freisetzungspunkt wie z.B. einer porösen Membran
oder einem Ventil zu dem Mund eines Patienten bewegt. In einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die Geschwindigkeit der Teilchen ohne die Strömung, die
durch das Einatmen des Patienten erzeugt wird, 0 oder im Wesentlichen
0.
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Der
Begriff „Massenströmungsgeschwindigkeit" soll für die durchschnittliche
Geschwindigkeit stehen, mit der sich Luft durch einen Kanal bewegt, wobei
berücksichtigt
wird, dass die Strömungsgeschwindigkeit
im Zentrum des Kanals maximal und an der Innenfläche des Kanals minimal ist.
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Der
Begriff „Strömungsgrenzschicht" soll für einen
Satz von Punkten stehen, die eine Schicht über der Innenfläche eines
Kanals definieren, durch die Luft strömt, wobei die Luftströmungsgeschwindigkeit unterhalb
der Grenzschicht wesentlich unter der Massenströmungsgeschwindigkeit liegt
und z.B. 50% oder weniger als die Massenströmungsgeschwindigkeit beträgt.
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Der
Begriff „Träger" soll für ein flüssiges, fließfähiges pharmazeutisch
verträgliches
Trägermaterial
stehen, in dem das Analgetikum suspendiert oder mehr bevorzugt gelöst ist.
Geeignete Träger
treten mit dem Analgetikum nicht nachteilig in Wechselwirkung und
weisen Eigenschaften auf, welche die Bildung von vernebelten Teilchen
ermöglichen,
vorzugsweise von Teilchen mit einem Durchmesser im Bereich von 0,5
bis 3,0 μm,
wenn die Formulierung, die den Träger und den Atemarzneistoff
umfasst, durch Poren mit einem Durchmesser von 0,25 bis 3,0 μm gedrückt wird.
Bevorzugte Träger
umfassen Wasser, Ethanol und Gemische davon. Es können auch andere
Träger
verwendet werden, mit der Maßgabe, dass
diese so formuliert werden können,
dass sie ein geeignetes Aerosol erzeugen und das Analgetikum auf
dem menschlichen Lungengewebe nicht nachteilig beeinflussen.
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Der
Begriff „Messung" beschreibt ein Ereignis,
wodurch entweder die Einatemströmungsgeschwindigkeit
oder das Einatemvolumen des Patienten gemessen wird, um einen optimalen
Punkt in dem Einatemzyklus zu bestimmen, bei dem der vernebelte
Arzneistoff freigesetzt werden soll. Es kann eine tatsächliche
Messung der Geschwindigkeit und des Volumens durchgeführt werden
oder die Geschwindigkeit kann direkt gemessen werden und das Volumen
kann auf der Basis der gemessenen Geschwindigkeit berechnet werden.
Es ist auch bevorzugt, die Messung der Einatemströmung während und
nach einer Arzneistoffabgabe zu messen und die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Volumen vor, während
und nach der Arzneistofffreisetzung aufzuzeichnen. Eine solche Aufzeichnung
ermöglicht
die Bestimmung, ob der Arzneistoff richtig an den Patienten abgegeben
worden ist.
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Der
Begriff „Dosierereignis" soll so interpretiert
werden, dass er die Verabreichung eines Analgetikums an einen Patienten
umfasst, der dessen Bedarf, und zwar über den intrapulmonalen Verabreichungsweg,
wobei das Ereignis eine oder mehrere Freisetzungen des analgetischen
Arzneistoffs aus einer Abgabevorrichtung für einen analgetischen Arzneistoff über einen
Zeitraum von 15 min oder weniger, vorzugsweise 10 min oder weniger
und insbesondere 5 min oder weniger umfasst, wobei während dieses
Zeitraums durch den Patien ten mehrere Einatmungsvorgänge durchgeführt werden
und mehrere Dosen des analgetischen Arzneistoffs freigesetzt und eingeatmet
werden. Ein Dosierereignis umfasst im Allgemeinen die Verabreichung
eines analgetischen Arzneistoffs an den Patienten in einer Menge
von etwa 1 μg
bis etwa 100 mg in einem einzelnen Dosierereignis, das die Freisetzung
von etwa 10 μl
bis etwa 1000 ml einer analgetischen Arzneistoffformulierung aus
der Vorrichtung umfasst. In bestimmten Situationen mit sehr stark
wirksamen Analgetika kann der Arzneistoff in Nanogrammmengen vorliegen.
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Der
Begriff „Überwachungsereignis" soll für die Messung
der Lungenfunktionen wie der Einatemströmung, der Einatemströmungsgeschwindigkeit und/oder
des Einatemvolumens stehen, so dass die Lungenfunktion eines Patienten,
wie sie hier definiert ist, vor und/oder nach der Arzneistoffabgabe
bewertet werden kann, wodurch es möglich wird, den Effekt einer
Narkotikumabgabe auf die Lungenfunktion des Patienten zu bewerten.
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Der
Begriff „Einatemströmungsgeschwindigkeit" soll für einen
Wert der Luftströmung
stehen, der auf der Basis der Geschwindigkeit der Luft, die einen gegebenen
Punkt in einer Messvorrichtung passiert, unter der Annahme von Atmosphärendruck ± 5% und einer
Temperatur im Bereich von etwa 10°C
bis 40°C bestimmt,
berechnet und/oder gemessen worden ist.
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Der
Begriff „Einatemströmung" soll so interpretiert
werden, dass er für
einen Wert eines Luftstroms steht, der auf der Basis der Geschwindigkeit der
Luft, die einen gegebenen Punkt passiert, zusammen mit dem Volumen
der Luft, die diesen Punkt passiert hat, berechnet wird, wobei die
Volumenberechnung auf der Integration der Strömungsgeschwindigkeitsdaten
und der Annahme von Atmosphärendruck ± 5% und
einer Temperatur im Bereich von etwa 10°C bis etwa 40°C beruht.
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Der
Begriff „Einatemvolumen" soll für ein bestimmtes,
gemessenes und/oder berechnetes Luftvolumen stehen, das einen gegebenen
Punkt in der Lunge eines Patienten unter der Annahme von Atmosphärendruck ± 5% und
einer Temperatur im Bereich von 10°C bis 40°C passiert.
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Der
Begriff „Einatemströmungsprofil" soll so interpretiert
werden, dass er für
Daten steht, die in einem oder mehreren Messereignissen der Einatemströmung und
des kumulierten Volumens berechnet worden sind, wobei das Profil
zur Bestimmung eines Punkts innerhalb des Einatemzyklus des Patienten verwendet
werden kann, der für
die Freisetzung des Arzneistoffs, der an einen Patienten abgegeben
werden soll, optimal ist. Ein optimaler Punkt inner halb des Einatemzyklus
zur Freisetzung von Arzneistoff beruht zum Teil auf einem Punkt
innerhalb des Einatemzyklus, der wahrscheinlich zu einer maximalen Abgabe
des Arzneistoffs führt,
und zum Teil auf einem Punkt in dem Zyklus, der am wahrscheinlichsten zu
der Abgabe einer reproduzierbaren Menge an Arzneistoff an den Patienten
bei jeder Arzneistofffreisetzung führt. Die Wiederholbarkeit der
abgegebenen Menge ist das primäre
Kriterium und die Maximierung der abgegebenen Menge ist ein wichtiges,
aber sekundäres
Kriterium. Folglich kann eine große Zahl von verschiedenen Arzneistofffreisetzungspunkten ausgewählt werden,
welche die Wiederholbarkeit der Dosierung gewährleisten, mit der Maßgabe, dass
der ausgewählte
Punkt für
nachfolgende Freisetzungen erneut ausgewählt wird. Um eine maximale
Arzneistoffabgabe sicherzustellen, wird der Punkt innerhalb gegebener
Parameter ausgewählt.
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Der
Ausdruck „analgetischer
Arzneistoff' soll so
interpretiert werden, dass er für
einen Arzneistoff zur Behandlung von Schmerzsymptomen steht. Analgetische
Arzneistoffe können
einen von Narkotika, nicht-steroiden entzündungshemmenden Arzneistoffen
und gemischten agonistisch-antagonistischen Arzneistoffen, wie z.B.
Butorphanol umfassen. Beispiele für geeignete narkotische Arzneistoffe
sind in "Physicians
Desk Reference" und
in "Drug Evaluations
Annual 1993" beschrieben,
die von der American Medical Association veröffentlicht worden sind und unter
Bezugnahme einbezogen werden. Die Erfindung umfasst die freien Säuren, freien
Basen, Salze und Hydrate in verschiedenen Formulierungen analgetischer
Arzneistoffe, die zur Schmerzkontrolle geeignet sind.
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Die
Begriffe „Formulierung" und „flüssige Formulierung" und dergleichen
werden hier austauschbar verwendet, um einen beliebigen pharmazeutisch
wirksamen analgetischen Arzneistoff mit einem pharmazeutisch verträglichen
Träger
in fließfähiger flüssiger Form
zu bezeichnen, der Eigenschaften aufweist, die derart sind, dass
die Formulierung zu Teilchen mit einem Durchmesser von 0,5 bis 12,0 μm vernebelt
werden kann. Solche Formulierungen sind vorzugsweise Lösungen,
z.B. wässrige
Lösungen,
ethanolische Lösungen,
wässrig/ethanolische Lösungen,
Kochsalzlösungen,
kolloidale Suspensionen oder mikrokristalline Suspensionen. Formulierungen
können
Lösungen
oder Suspensionen des Arzneistoffs in einem Treibmittel mit niedrigem
Siedepunkt sein. Bevorzugte Formulierungen umfassen einen oder mehrere
Arzneistoff(e), der bzw. die in Wasser gelöst ist bzw. sind.
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Der
Begriff „therapeutischer
Index" bezieht sich
auf den therapeutischen Index eines Arzneistoffs, der als LD50/ED50 definiert
ist. Der LD50-Wert (lethale Dosis, 50%)
ist als diejenige Dosis eines Arzneistoffs definiert, bei der 50%
der getesteten Tiere getötet
werden und der ED50-Wert ist als die effektive Dosis
des Arzneistoffs für
50% der behandelten Lebewesen definiert. Arzneistoffe mit einem
therapeutischen Index nahe 1 (d.h. LD50/ED50 beträgt
ungefähr 1)
erreichen ihren therapeutischen Effekt bei Dosierungen, die sehr
nahe an der toxischen Konzentration liegen und haben daher ein sehr
schmales therapeutisches Fenster, d.h. einen schmalen Dosierungsbereich,
bei dem sie verabreicht werden können.
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Der
Begriff „im
Wesentlichen trocken" soll bedeuten,
dass Formulierungsteilchen eine Menge eines Trägers (z.B. Wasser oder Ethanol)
umfassen, die gleich (gewichtsbezogen) oder geringer ist als die Menge
des Arzneistoffs in dem Teilchen. Vorzugsweise besteht jedes Teilchen
im Wesentlichen nur aus dem analgetischen Arzneistoff ohne freien
Träger, wie
z.B. ohne freies Wasser.
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Die
Begriffe „vernebelte
Teilchen" und „vernebelte
Formulierungsteilchen" sollen
für Formulierungsteilchen
stehen, die aus pharmazeutisch wirksamem analgetischen Arzneistoff
und Träger
bestehen und die ausgebildet werden, wenn die Formulierung durch
eine Düse
gedrückt
wird, wobei die Düse vorzugsweise
in Form einer flexiblen porösen
Membran vorliegt. Die Teilchen haben eine Größe, die ausreichend gering
ist, so dass dann, wenn die Teilchen gebildet werden, sie in der
Luft für
einen Zeitraum suspendiert bleiben, der ausreichend ist, dass der Patient
die Teilchen in seine Lunge einatmen kann. Vorzugsweise haben die
Teilchen eine Größe im Bereich
von 0,5 μm
bis etwa 12 μm,
die durch Drücken durch
die Poren einer flexiblen porösen
Membran erzeugt worden sind, wobei die Poren einen Durchmesser im
Bereich von etwa 0,25 μm
bis etwa 6,0 μm
aufweisen und auf der Membran in einer Menge von etwa 10 bis 10000
Poren über
einem Bereich mit einer Größe von etwa
1 mm2 bis etwa 1 cm2 vorliegen.
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Die
Begriffe „Lungenfunktion" und „Pulmonalfunktion" werden austauschbar
verwendet und sollen so interpretiert werden, dass sie für physikalisch
messbare Vorgänge
in einer Lunge stehen, einschließlich unter anderem (1) Einatem-
und (2) Ausatemströmungsgeschwindigkeiten
sowie (3) das Lungenvolumen. Zur Messung der Lungenfunktion werden
Verfahren zur quantitativen Bestimmung der Pulmonalfunktion eingesetzt.
Die quantitative Bestimmung der Pulmonalfunktion kann wichtig sein, wenn
analgetische Arzneistoffe abgegeben werden, da durch eine Überdosierung
solcher Arzneistoffe die Atmung behindert oder gestoppt werden kann.
Verfahren zur Messung der Pulmonalfunktion, die in der klinischen
Praxis am häufigsten
verwendet werden, umfassen die zeitgesteuerte Messung der Einatem- und
Ausatemvorgänge
zur Messung spezifischer Parameter. Beispielsweise wird mit der
forcierten Vitalkapazität
(FVC) das von einem Patienten kräftig
von einer tiefen anfänglichen
Einatmung ausgeatmete Gesamtvolumen in Litern gemessen. Dieser Parameter,
wenn er im Zusammenhang mit der Sekundenkapazität (FEV1)
bewertet wird, ermöglicht
die quantitative Bewertung der Bronchokonstriktion. Ein Problem bei
der Bestimmung der forcierten Vitalkapazität besteht darin, dass der Vorgang
der forcierten Vitalkapazität
(d.h. das kräftige
Ausatmen ausgehend von einer maximalen Einatmung zu einer maximalen Ausatmung)
in hohem Maß von
der Technik abhängig ist.
Mit anderen Worten kann ein gegebener Patient während einer Abfolge von aufeinander
folgenden FVC-Vorgängen
verschiedene FVC-Werte erzeugen. Die FEF 25-75 oder die Sekundenkapazitätsströmung, die über dem
Mittelabschnitt eines forcierten Ausatemvorgangs bestimmt worden
ist, tendiert dazu, weniger von der Technik abhängig zu sein, als die FVC.
Entsprechend neigt die FEV1 dazu, weniger
von der Technik abhängig
zu sein als die FVC. Zusätzlich zur
Messung von Volumina der ausgeatmeten Luft als Indizes der Pulmonalfunktion
kann die Strömung in
Liter/min, die über
unterschiedliche Abschnitte des Ausatemzyklus gemessen wird, bei
der Bestimmung des Zustands der Pulmonalfunktion eines Patienten geeignet
sein. Insbesondere korreliert die Peak-Ausatemströmung, welche
die höchste
Luftströmungsgeschwindigkeit
in Liter/min während
einer forcierten maximalen Ausatmung ist, gut mit der gesamten Pulmonalfunktion
in einem Patienten mit Asthma und anderen Atmungserkrankungen. Mit
der vorliegenden Erfindung wird die Behandlung durch die Verabreichung
eines Arzneistoffs in einem Arzneistoffabgabeereignis und Überwachen
der Lungenfunktion in einem Überwachungsereignis
durchgeführt.
Eine Reihe solcher Ereignisse kann durchgeführt und im Zeitverlauf wiederholt
werden, um zu bestimmen, ob die Lungenfunktion verbessert worden
ist.
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Jeder
der vorstehend diskutierten Parameter wird während der quantitativen Spirometrie
gemessen. Die individuelle Leistung eines Patienten kann mit seiner
persönlichen
Bestleistung verglichen werden, einzelne Indizes können für einen
einzelnen Patienten miteinander verglichen werden (z.B. FEV1, dividiert durch FVC, wobei ein dimensionsloser
Index erhalten wird, der bei der Bewertung der Schwere von akuten
Asthma-Symptomen nützlich
ist) oder jeder dieser Indizes kann mit einem erwarteten Wert verglichen
werden. Erwartete Werte für
Indizes, die von der quantitativen Spirometrie abgeleitet sind, werden
als Funktion des Geschlechts, der Größe, des Gewichts und des Alters
des Patienten berechnet. Beispielsweise gibt es Standards für die Berechnung
von erwarteten Indizes und diese werden häufig zusammen mit den tatsächlichen
Parametern wiedergegeben, die für
einen einzelnen Patienten während
eines Überwachungsereignisses
wie z.B. dem quantitativen Spirometrietest abgeleitet werden.
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Abgabeparameter
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Zusätzlich zur
Einstellung der Abgabe eines vernebelten Sprühstoßes eines analgetischen Arzneistoffs
auf der Basis einer spezifischen Information bezüglich des Patienten, wie z.B. das
Geschlecht, die Größe, das
Gewicht und das Alter des Patienten, sollte eine Anzahl von spezifischen
Faktoren berücksichtigt
werden. Bei der Festlegung des Freisetzungspunkts sollte insbesondere
eingestellt werden:
- (1) Der Freisetzungspunkt
innerhalb der Einatemströmungsgeschwindigkeit
eines Patienten in einem Bereich von etwa 0,10 bis etwa 2,0 Liter/s, vorzugsweise
etwa 0,2 bis etwa 1,8 Liter/s und insbesondere 0,15 bis 1,7 Liter/s;
- (2) der Freisetzungspunkt innerhalb des Einatemvolumens eines
Patienten von etwa 0,15 bis etwa 2,0 Liter, vorzugsweise 0,15 bis
0,8 Liter und insbesondere 0,15 bis etwa 0,4 Liter;
- (3) die Teilchengröße für die systemische
Abgabe in einem Bereich von etwa 0,5 bis 6 μm und mehr bevorzugt von 0,5
bis etwa 3 μm;
- (4) die Konzentration des Arzneistoffs in dem Träger im Bereich
von etwa 0,01% bis etwa 12,5%;
- (5) die der Luft zugeführte
Wärmemenge
auf etwa 20 J bis etwa 100 J und vorzugsweise auf 20 J bis etwa
50 J pro 10 μl
der Formulierung;
- (6) das relative Volumen der Luft, das durch die Einatmung des
Patienten pro 10 μl
der Formulierung zugeführt
wird, auf etwa 100 ml bis 2 Liter und vorzugsweise auf etwa 200
ml bis 1 Liter für die
Verdampfung und ohne Verdampfung auf 50 bis 750 ml, vorzugsweise
auf 200 bis 400 ml;
- (7) die Schwingungsgeschwindigkeit der porösen Membran auf 575 bis 17000
kHz;
- (8) die Porengröße auf einen
Durchmesser im Bereich von etwa 0,25 bis etwa 6,0 μm, vorzugsweise
0,5 bis 3 μm
und insbesondere 1 bis 2 μm;
- (9) die Viskosität
der Formulierung in einem Bereich von etwa 25% bis 1000% der Viskosität von Wasser;
- (10) den Ausstoßdruck
in einem Bereich von etwa 345 kPa bis 4,1 MPa (50 bis 600 psi) und
vorzugsweise 690 kPa bis 3,5 MPa (100 bis 500 psi);
- (11) die Umgebungstemperatur auf 15°C bis 30°C und den Umgebungsdruck zwischen
1 Atmosphäre
und 75% von einer Atmosphäre;
- (12) das Verhältnis
von flüssigen
Trägern
zueinander derart, dass es konsistent ist;
- (13) die Löslichkeit
von Arzneistoff zu Träger
derart, dass eine hohe Konzentration eines Analgetikums in dem Träger erhalten
wird;
- (14) die Trocknungseinrichtung derart, dass die Entfernung von
Wasserdampf aus der Luft maximiert wird;
- (15) die Gestalt der Porenöffnung
derart, dass sie einen kreisförmigen
Durchmesser und einen konischen Querschnitt aufweist, wobei das
Verhältnis des
Durchmessers des klei nen zu dem Durchmesser des großen Endes
des Konus etwa ½ bis 1/20
beträgt,
und die Gestalt der porösen
Membran zu einem länglichen
Oval;
- (16) die Dicke der Membran auf 5 bis 200 μm, vorzugsweise 10 bis 50 μm;
- (17) die Membran derart, dass sie eine konvexe Gestalt aufweist
oder dass sie flexibel ist, so dass sie dann, wenn Formulierung
durch die Membran gedrückt
wird, in einer konvexen Gestalt über
die Strömungsgrenzschicht
vorgewölbt
ist; und
- (18) den Auslösepunkt
derart, dass er bei jeder Freisetzung für die Parameter (1 bis 17)
im Wesentlichen an dem gleichen Punkt liegt, d.h. jede Arzneistofffreisetzung
findet im Wesentlichen an dem gleichen Punkt statt, um so die Wiederholbarkeit
der Dosierung zu erhalten.
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Allgemeines
Verfahren
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Es
wird ein nicht-invasives Mittel zur Schmerzkontrolle in einer Weise
bereitgestellt, die es ermöglicht,
dass eine genaue Kontrolle bezüglich
der Menge des an einen Patienten, der an Schmerzen leidet, verabreichten
Arzneistoffs aufrechterhalten wird, um eine schnelle und wirksame
Schmerzlinderung bereitzustellen. Ein wesentliches Merkmal der Erfindung
ist die intrapulmonale Abgabe eines analgetischen Arzneistoffs an
den Patienten in einer kontrollierten bzw. gesteuerten und wiederholbaren
Weise. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
stellt eine Anzahl von Merkmalen bereit, die es ermöglichen,
das für
die Schmerzkontrolle kontrollierte bzw. gesteuerte und wiederholbare
Dosierungsverfahren zu erreichen. Spezielle Parameter wurden vorstehend
genannt und es wird angemerkt, dass die Vorrichtung nicht in dem
Sinn direkt durch den Patienten betätigt wird, dass durch den Patienten,
der einen physischen Druck ausübt,
ein Knopf gedrückt
oder ein Ventil freigegeben wird. Das Verfahren sorgt vorzugsweise
dafür,
dass ein analgetischer Arzneistoff nach dem Empfang eines Signals
von einem Mikroprozessor, der so programmiert ist, dass er ein Signal
sendet, wenn Daten von einer Überwachungsvorrichtung, wie
z.B. einer Luftströmungsgeschwindigkeitsüberwachungsvorrichtung,
empfangen werden, automatisch freigesetzt wird. Ein Patient, der
die Vorrichtung verwendet, zieht Luft aus einem Mundstück und die Einatemgeschwindigkeit
und das berechnete Einatemvolumen des Patienten werden einmal oder
mehrere Male in einem Überwachungsereignis
gemessen, wodurch ein bevorzugter Punkt in einem Einatemzyklus für die Freisetzung
einer Dosis des analgetischen Arzneistoffs bestimmt wird. Die Einatemströmung für einen
gegebenen Patienten wird in einem oder mehreren Überwachungsereignissen gemessen
und aufgezeichnet, um ein Einatemströmungsprofil für den Patienten
zu entwickeln. Die aufgezeichnete Information wird durch den Mikroprozessor
analysiert, um einen bevorzugten Punkt innerhalb des Einatemzyklus
des Patienten für
die Freisetzung des analgetischen Arzneistoffs abzuleiten, wobei
der bevorzugte Punkt auf der Ba sis des Punkts berechnet wird, der
am wahrscheinlichsten zu einem reproduzierbaren Abgabeereignis führt.
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Es
wird betont, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Verbesserung
der Effizienz der Arzneistoffabgabe verwendet werden kann und diese auch
tatsächlich
erreicht. Dies ist jedoch nur ein sekundäres Merkmal. Das primäre Merkmal
ist die Reproduzierbarkeit der Freisetzung einer genau gesteuerten
Menge eines analgetischen Arzneistoffs an einem bestimmten Punkt
in dem Atemzyklus, um die Abgabe einer gesteuerten und wiederholbaren
Menge an Analgetikum an die Lunge jedes einzelnen Patienten in einer
Weise sicherzustellen, die eine systemische Abgabe ermöglicht.
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Die
Kombination der automatischen Steuerung der Ventilfreigabe kombiniert
mit häufigen Überwachungsereignissen
zur Berechnung der optimalen Strömungsgeschwindigkeit
und der Zeit für
die Freisetzung des analgetischen Arzneistoffs wirkt zusammen, um
ein wiederholbares Mittel zur Abgabe von analgetischem Arzneistoff
an einen Patienten bereitzustellen. Da das Ventil automatisch und
nicht manuell freigegeben wird, kann es jedes Mal vorhersagbar und
wiederholt für
den gleichen Zeitraum oder für
die vorprogrammierte gemessene Zeit geöffnet werden, der bzw. die
bei dem jeweiligen Dosierereignis erwünscht ist. Da vor den Dosierereignissen
vorzugsweise Überwachungsereignisse
stattfinden, kann die Menge des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs und/oder
der Punkt der Freisetzung in dem Einatemzyklus auf der Basis des
jeweiligen Zustands des Patienten erneut eingestellt werden. Wenn
beispielsweise der Patient unter einem Zustand leidet, der zu einem
gewissen Ausmaß an
Pulmonalinsuffizienz führt,
wird dies bei dem Überwachungsereignis
durch den Mikroprozessor berücksichtigt,
der die Menge des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs und/oder
den Punkt der Freisetzung des analgetischen Arzneistoffs in einer
Weise erneut einstellt, die so berechnet ist, dass bei jedem Dosierereignis
die gleiche Menge des analgetischen Arzneistoffs an den Patienten
verabreicht wird.
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Arzneistoffabgabe
mit Einmal-Behälter
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1 ist
eine Querschnittsansicht eines Behälters 1 der Erfindung,
der mit einer zusammendrückbaren
Wand 2 ausgebildet ist. Der Behälter 1 weist eine Öffnung auf,
die durch eine flexible poröse Membran 3 abgedeckt
ist, die von einer entfernbaren Schicht 4 abgedeckt ist.
Die Membran 3 kann starr sein und in einer konvexen Konfiguration
von der Formulierung 5 weg nach oben vorgewölbt sein.
Wenn die Schicht 4 entfernt wird, kann die Wand 2 zusammengedrückt werden,
wodurch die analgetische Formulierung 5 gegen die flexible
poröse
Membran 3 gedrückt
wird, die dann in einer konvexen Gestalt vorgewölbt ist.
-
2 ist
eine Querschnittsansicht einer mehr bevorzugten Ausführungsform
eines Behälters 1 der
Erfindung. Der Behälter
ist mit einer zusammendrückbaren
Wand 2 ausgebildet. Der Behälter 1 umfasst eine Öffnung,
die zu einem offenen Kanal 6 führt, wobei der Kanal 6 eine
Barriere 7 umfasst, die bei der Anwendung von Kraft zerbrochen
wird, die durch die Formulierung 5 erzeugt wird, die aus
dem Behälter
gedrückt
wird. Wenn die Barriere 7 zerbrochen wird, fließt die Formulierung 5 zu
einem Bereich, der an die flexible poröse Membran 3 angrenzt und
wird am weiteren Fließen
in dem Kanal 6 durch eine nicht-zerbrechbare Barriere 8 gehindert.
-
3 ist
eine Querschnittsansicht des Behälters 1 von 2 im
Gebrauch. Die Wand 2 wird durch eine mechanische Komponente
wie z.B. den in der 3 gezeigten Kolben 9 zusammengedrückt. Der
Kolben kann durch eine Feder, komprimiertes Gas oder einen Motor
angetrieben werden, der mit Zahnrädern verbunden ist, welche
die Kreisbewegung des Elektromotors in eine Linearbewegung umwandeln.
Die Formulierung 5 wird in den offenen Kanal 6 (wobei
die in der 2 gezeigte Barriere 7 zerbrochen
wird) und gegen und durch die Membran 3 gedrückt, was
dazu führt,
dass die Membran 3 nach außen in einer konvexen Konfiguration
vorgewölbt ist,
wie es in der 3 gezeigt ist.
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Der
Kolben 9 wurde gegen die Behälterwand 2 gedrückt, nachdem
ein Patient 10 mit dem Einatmen in Richtung des Pfeils „I" begonnen hat. Der
Patient 10 atmet durch den Mund von einem röhrenförmigen Kanal 11 ein.
Die Geschwindigkeit der Luft, die sich durch den Strömungsweg 29 des
Kanals 11 bewegt, kann über
den Durchmesser des Kanals gemessen werden, um ein Strömungsprofil 12 zu
bestimmen, d.h. die Luft, die durch den Kanal 11 fließt, weist
weiter weg von der Innenfläche
des Kanals eine höhere
Geschwindigkeit auf. Die Luftgeschwindigkeit unmittelbar an der
Innenfläche
des Kanals 11 (d.h. infinitesimal nahe an der Oberfläche) ist
sehr niedrig (d.h. nähert
sich dem Wert 0). Eine Strömungsgrenzschicht 13 definiert
einen Satz von Punkten, unterhalb derer (in einer Richtung von der
Mitte des Kanals in Richtung der Innenfläche des Kanals) die Luftströmung wesentlich
unter der Massenströmungsgeschwindigkeit
liegt, d.h. einen Wert von 50% oder weniger der Massenströmungsgeschwindigkeit
aufweist.
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Um
eine freie Strömung
der Luft durch den Kanal 11 zu ermöglichen, ist die obere Fläche der
flexiblen porösen
Membran 3 im Wesentlichen mit der Innenfläche des
Kanals 1 bündig
(d.h. sie liegt im Wesentlichen in der gleichen Ebene). Wenn folglich
die Membran 3 in Position bleiben würde, wenn sich die Formulierung 5 durch
die Poren bewegt, würde
die Formulierung in die sich langsam bewegende oder im Wesentlichen „tote Luft" unterhalb der Grenzschicht 13 freigesetzt
werden. Die Membran 3 ist jedoch nach außen durch
die Grenzschicht 13 in die sich schneller bewegende Luft
vorgewölbt.
Dies ist erwünscht,
da sie dabei unterstützt,
eine Agglomeration von Teilchen zu vermeiden. Insbesondere bildet die
Formulierung dann, wenn sie aus den Poren austritt, natürlicherweise
kugelförmige
Teilchen. Diese Teilchen verlangsamen sich aufgrund des Reibungswiderstands,
der durch die Luft erzeugt wird, durch die sich die Teilchen bewegen
müssen.
Die Teilchen, die hinter diesen vorliegen, erfahren eine geringere Luftreibung,
da die vorhergehenden Teilchen die Luft zur Seite gedrängt haben.
Folglich schließen
die später
freigesetzten Teilchen zu den früher
freigesetzten Teilchen auf und vermischen sich mit diesen. Dies kann
zu einer Kettenreaktion führen,
die zur Bildung von großen
Teilchen führt,
die nicht einfach in die Lunge eingeatmet werden können, z.B.
zur Bildung von Teilchen mit einem Durchmesser von mehr als etwa
12,0 μm.
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Eine
Draufsicht auf eine einfache Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung 40 ist
in der 4 gezeigt. Die Vorrichtung 40 wird mit
einer Mehrzahl von miteinander verbundenen Einweg-Behältern 1 befüllt und
betrieben, die eine Verpackung 46 ausbilden. Bevor die Details
der einzelnen Komponenten der Vorrichtung 40 beschrieben
werden, folgt eine allgemeine Beschreibung der Vorrichtung und deren
Betrieb.
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Herkömmliche
Dosierinhalatoren und Vernebelungseinrichtungen weisen eine Anzahl
von Nachteilen auf. Diese Nachteile führen dazu, dass diese Vorrichtungen
nicht in der Lage sind, die gleiche Arzneistoffmenge wiederholt
an einen Patienten abzugeben. Die Nachteile sind teilweise auf die
Unfähigkeit
zur Steuerung der Teilchengröße zurückzuführen, und
zwar insbesondere dann, wenn die Vorrichtung in verschiedenen Umgebungen
mit stark unterschiedlichen Feuchtigkeitsbedingungen eingesetzt wird
oder wenn verschiedene Arzneistoffmengen in eine festgelegte Luftmenge
abgegeben werden oder wenn ähnliche
Arzneistoffmengen in verschiedene Luftmengen abgegeben werden. Durch
Zuführen
einer ausreichenden Energie zu den Teilchen, um jeglichen Träger zu verdampfen,
wird die Teilchengröße auf ein
einheitliches Minimum vermindert und beliebige Feuchtigkeitsschwankungen
beeinflussen nicht die Variabilität der Teilchen. Ferner umfasst
die erfindungsgemäße Arzneistoffabgabevorrichtung
vorzugsweise elektronische und/oder mechanische Komponenten, die
eine direkte, durch den Anwender ausgelöste Freisetzung des Arzneistoffs
ausschließen.
Insbesondere umfasst die Vorrichtung vorzugsweise eine Einrichtung
zur Messung der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens und zum Senden eines elektrischen Signals
als Ergebnis der gleichzeitigen Messung der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens (so dass der Arzneistoff jedes Mal an dem
gleichen Punkt freigesetzt werden kann) und auch vorzugsweise einen
Mikroprozessor, der so programmiert ist, dass er das elektrische
Signal der Einrichtung zur Messung der Strömung empfängt, ver arbeitet, analysiert
und speichert, und zum Senden eines Betätigungssignals nach dem Empfang
von Signalwerten innerhalb der geeigneten Grenzen zu der mechanischen
Einrichtung, die einen Ausstoß des
Arzneistoffs von den Poren der porösen Membran verursacht.
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Die
in der 4 gezeigte Vorrichtung 40 wird mit einer
Einmal-Verpackung 46 befüllt. Um die Vorrichtung 40 einzusetzen,
atmet ein Patient (siehe 3) Luft von dem Mundstück 30 ein.
Die durch die Öffnung 38 (und
gegebenenfalls durch die Trocknungseinrichtung 41) eingezogene
Luft fließt
durch den Strömungsweg 29 des
Kanals 11. Die Einweg-Verpackung 46 umfasst eine
Mehrzahl von Einmal-Behältern 1.
Jeder Behälter 1 umfasst
eine Arzneistoffformulierung 5 und ist von der porösen Membran 3 abgedeckt.
Ein Luftheizmechanismus 14 ist in dem Strömungsweg 29 angeordnet.
Der Luftheizmechanismus 14 ist vorzugsweise so angeordnet,
dass die gesamte Luft oder nur ein Teil der Luft, die durch den
Weg 29 strömt,
den Heizmechanismus passieren wird, z.B. können Strömungsbelüftungsklappen jeglichen gewünschten
Luftanteil durch die Heizeinrichtung 14 leiten. Die Wärme wird
vorzugsweise 30 s oder weniger vor dem Einatmen angestellt und nach
der Abgabe des Arzneistoffs abgestellt, um Energie zu sparen.
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Die
Vorrichtung 40 ist eine handgehaltene, tragbare Vorrichtung,
die (a) eine Vorrichtung zum Halten einer Einmal-Verpackung, die
mindestens einen und vorzugsweise eine Anzahl von Arzneistoffbehälter(n)
umfasst, und (b) eine mechanische Einrichtung zum Drücken des
Inhalts eines Behälters (auf
der Verpackung) durch eine poröse
Membran. Die Vorrichtung umfasst ferner vorzugsweise (c) einen Heizmechanismus
zum Zuführen
von Energie zu dem Luftstrom, in welchen die Teilchen freigesetzt werden,
(d) eine Überwachungseinrichtung
zur Analyse der Einatemströmung
eines Patienten, (e) einen Schalter zur automatischen Freigabe oder
Auslösung der
mechanischen Einrichtung, nachdem die Einatemströmungsgeschwindigkeit und/oder
das Einatemvolumen einen vorgegebenen Punkt erreicht hat, (f) eine
Einrichtung zur Messung der Umgebungstemperatur und -feuchtigkeit
und (g) eine Energiequelle wie z.B. herkömmliche Batterien.
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Die
Vorrichtung zum Halten der Einmal-Verpackung kann nicht mehr als
eine schmale Öffnung zwischen
zwei sich nach außen
erstreckenden Stangen 42 und 82 sein oder sie
kann zusätzliche
Komponenten umfassen, wie ein oder mehrere Räder, Kettenräder oder
Rollen, die an dem Ende (den Enden) solcher Stangen montiert sind.
Die Rollen können
mit Federn montiert sein, so dass sie einen konstanten Druck gegen
die Oberfläche(n)
der Verpackung ausüben.
Die Vorrichtung kann auch einen Transportmechanismus umfassen, der
eine Antriebskraft auf die Rolle(n) bereitstellt, so dass sie dann,
wenn sie gedreht werden, die Verpackung von einem Behälter zum
nächsten
Behälter
bewegen. Die Energiequelle 43, welche die Rolle(n) antreibt,
ist über
den Mikroprozessor 26 so programmiert, dass sie die Rollen nur
soweit dreht, dass die Verpackung 39 von einem Behälter 1 zum
nächsten
bewegt wird. Um die Vorrichtung 40 einzusetzen, muss die
Vorrichtung 40 „befüllt" werden, d.h. mit
einer Verpackung 39 verbunden werden, die Arzneistoffdosierungseinheiten umfasst,
in denen sich flüssige,
fließfähige Formulierungen
eines pharmazeutisch aktiven Analgetikums befinden. Die gesamte
Vorrichtung 40 ist in sich geschlossen, weist ein geringes
Gewicht auf (befüllt
weniger als 1 kg, vorzugsweise weniger als 0,5 kg) und ist tragbar.
Die Energiequelle 43 liegt vorzugsweise in Form von Standard-Alkalibatterien
vor. Zwei 9V-Batterien könnten
die Wärme
liefern, die erforderlich ist, um die Luft, die mit den Teilchen
in Kontakt kommt, für
etwa 100 Dosierungen um etwa 20°C
zu erwärmen
(vgl. die 5 und 6 bezüglich der
erforderlichen Energie).
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Die
Formulierung wird vorzugsweise erhitzt, nachdem die Formulierung
durch die Poren der Membran 3 gedrückt und vernebelt worden ist,
d.h. die Energie wird vorzugsweise durch Erwärmen der Umgebungsluft mit
dem Luftheizmechanismus 14 zugeführt, die sich irgendwo innerhalb
des Strömungswegs 29 befindet.
Die Menge der durch den Formulierungsheizmechanismus 45 oder
den Luftheizmechanismus 5 zugeführten Energie wird von dem
Mikroprozessor 26 auf der Basis der Menge der Formulierung
in dem Behälter 1 und
anderen Faktoren wie der Konzentration des Analgetikums in der Formulierung
und der Umgebungsfeuchtigkeit gesteuert. Ein Hygrometer 50 und
ein Thermometer 51 sind elektrisch mit dem Mikroprozessor 26 verbunden,
wodurch die zuzuführende
Wärmemenge
auf der Basis der Feuchtigkeit und der Temperatur der Umgebung eingestellt
werden kann.
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Wirksame
Arzneistoffe, die in Wasser, Ethanol und/oder Gemischen davon sehr
gut löslich
sind, sind in der vorliegenden Erfindung besonders gut geeignet,
da solche Arzneistoffe verwendet werden können. Der Träger kann
so ausgewählt
werden, dass er eine größere Löslichkeit
des Analgetikums in dem Träger
bewirkt, so dass eine höhere
Konzentration des Analgetikums erhalten wird, wodurch weniger Energie
erforderlich ist, um den Träger
zu verdampfen. Beispielsweise ist eine vorgegebene Dosis von Fentanyl
(ein sehr starkes Narkotikum) 100 μg und eine solche Dosis kann
in 10 μl
Wasser gelöst werden.
Teilchen mit einem Durchmesser von 6,3 μm können ausgebildet und einer
Verdampfung unterworfen werden, um Teilchen mit einem Durchmesser von
1 μm zu
erhalten. Es wird erwartet, dass diese Teilchen mit einem Durchmesser
von 1 μm
im Atmungstrakt zu Teilchen mit einem Durchmesser von 3 μm anwachsen,
und zwar aufgrund der Feuchtigkeit von der sehr feuchten Umgebung
des Atmungstrakts.
-
Energie für die Verdampfung
-
Die 5 ist
ein Graph, der zur Berechnung der Energiemenge verwendet werden
kann, die zur Steuerung der Größe der abgegebenen
Tröpfchen erforderlich
ist, und zwar durch Steuern des Ausmaßes der Trägerverdampfung von den vernebelten Tröpfchen.
Der Graph von 5 enthält zwei Arten von Informationen,
nämlich
die Dichte des verdampften Wassers gegen die Temperatur und die
relative Feuchtigkeit und die Abkühlung der Luft beim Verdampfen
des Wassers. Die vier Linien, die eine rasche Zunahme mit der Temperatur
zeigen, stellen die Dichte von Wasserdampf in Luft bei einer relativen Feuchtigkeit
von 25, 50, 75 und 100% dar. Die Kurve bei 100% relativer Feuchtigkeit
stellt die maximale Anzahl von Milligramm Wasser dar, die pro Liter
Luft verdampft werden kann. Die diagonalen Linien zeigen die Temperaturänderung
der Luft, wenn die Wassertröpfchen
verdampfen (nachstehend als Luftmassentrajektorien bezeichnet).
Mit fortschreitender Verdampfung werden sich die Dichte und die
Temperatur dahingehend ändern,
dass sie sich parallel zu diesen Kurven bewegen. Um diese Kurven
zu berechnen, wurden eine Luftdichte von 1,185 g/Liter, eine spezifische
Wärme der
Luft von 0,2401 Kalorien/g und eine latente Verdampfungswärme des
Wassers von 0,583 Kalorien/mg angenommen. Diese Werte implizieren,
dass ein Liter Luft pro Milligramm verdampftes Wasser um 2°C abkühlen wird,
d.h. die Verdampfung von 10 μl
wird einen Liter Luft um 20°C
abkühlen.
-
Die 5 kann
verwendet werden, um das Ausmaß des
Vorheizens zu berechnen, das erforderlich ist, um den gesamten oder
im Wesentlichen den gesamten Träger
in den vernebelten Teilchen zu verdampfen. Als Beispiel wird angenommen,
dass die anfänglichen
Umgebungsbedingungen 25°C
und 50% relative Feuchtigkeit betragen. Ferner wird angenommen,
dass 10 μl
(10 mg) Wasser von einer wässrigen
Arzneistofflösung
verdampfen gelassen werden sollen. Schließlich wird angenommen, dass die
relative Endfeuchtigkeit 75% beträgt. Unter diesen Bedingungen
würde der
wässrige
Träger
nicht vollständig
verdampfen. Insbesondere würden
die schließlich
erhaltenen Teilchen etwa gleiche Mengen an Arzneistoff und Wasser
enthalten. Um die zuzuführende
Energiemenge für
diesen Abgabevorgang zu berechnen, wird 5 verwendet.
Zunächst
wird der Punkt ermittelt, der 25°C
und 50% relativer Feuchtigkeit entspricht. Dann wird um 10 mg nach oben
gegangen, wobei es sich um die Wassermenge handelt, die verdampft
werden soll. Dann wird nach links gegangen, bis die Kurve mit 75%
relative Feuchtigkeit gekreuzt wird. Dies findet bei etwa 29°C statt.
Diese Bedingungen (75% relative Feuchtigkeit und 29°C) repräsentieren
die Bedingungen der Luft, wie sie an den Patienten abgegeben wird.
Es muss jedoch noch mehr Energie zugeführt werden, um die Abkühlung der
Luft beim Verdampfen des Wassers auszugleichen. Um diese Wärmemenge
zu berechnen, wird parallel zu den Luftmassentrajektorien (nach unten
und nach rechts) vorgegangen, bis die ursprüngliche Umgebungswasserdampfdichte
bei etwa 47°C
erreicht ist. Um eine nahezu vollständige Verdampfung zu erreichen,
muss deshalb ausreichend Wärme
zugeführt
werden, um die Luft um 22°C
zu erwärmen.
-
6 enthält entsprechende
Informationen bezüglich
Ethanol, das in entsprechender Weise verwendet werden können. Die 5 zeigt
die Dichte von Wasserdampf in Luft bei einer Sättigung von 25, 50, 75 und
100%, wobei die Luftmassentrajektorie während der Verdampfung ebenfalls
gezeigt ist. Das gleiche ist in der 6 für die Dichte
von Ethanol in Luft gezeigt.
-
Die
Verdampfungs- und Wachstumsgeschwindigkeiten von wässrigen
Tröpfchen
sind eine Funktion ihres ursprünglichen
Durchmessers, der Menge an darin gelöstem Arzneistoff (Konzentration) und
der relativen Feuchtigkeit der Umgebung. Der bestimmende Faktor
ist, ob die Wasserdampfkonzentration an der Oberfläche der
Tröpfchen
höher oder
niedriger ist als die der Umgebungsluft. Da die relative Feuchtigkeit
an der Oberfläche
eines Teilchens (d.h. eines Tröpfchens
der vernebelten Formulierung) bei allen Formulierungen mit hoher
Konzentration nahe bei 100% liegt, wird ein 5 μm-Tröpfchen in weniger als 20 ms
zu einem trockenen 1 μm-Teilchen
mit 0% Feuchtigkeit verdampfen. Wenn jedoch ein Arzneistoffteilchen
mit einem Durchmesser von 1 μm
in die Lunge (99,5% Feuchtigkeit) eingeatmet wird, wird es innerhalb
von etwa 1 s durch Aufnahme von Wasser von der feuchten Lungenumgebung
auf einen Durchmesser von etwa 3 μm
anwachsen.
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Trocknungseinrichtung
-
Die Öffnung 38 kann
eine darin angeordnete Trocknungseinrichtung 41 aufweisen,
wobei die Trocknungseinrichtung ein Material umfasst, das den Wasserdampf
aus der Luft entfernt, die in den Strömungsweg 29 gezogen
wird. Durch Vermindern oder mehr bevorzugt Ausschließen von
Wasserdampf aus der Luft kann jegliches Wasser in Formulierungsteilchen
effizienter verdampft werden. Ferner werden die an den Patienten
abgegebenen Teilchen selbst dann eine geringere und einheitlichere
Größe aufweisen,
wenn die Energie zur Verdampfung des Wassers von den Formulierungsteilchen
nicht zugeführt wird.
-
Die
Vorrichtung kann ein Mundstück 30 am Ende
des Strömungswegs 29 umfassen.
Der Patient atmet von dem Mundstück 30 ein,
was zu einer Einatemströmung
führt,
die durch den Strömungssensor 31 innerhalb
des Strömungswegs
gemessen wird, wobei sich der Weg in einer nicht-linearen Strömungs-Druck-Beziehung
befinden kann und dies vorzugsweise auch der Fall ist. Die Einatemströmung führt dazu,
dass ein Luftströmungswandler 37 ein
Signal erzeugt. Dieses Signal wird an einen Mikroprozessor weitergegeben,
der in der Lage ist, das Signal von dem Wandler 37 in dem
Einatemströmungsweg 29 kontinuierlich
in eine Strömungsgeschwindigkeit in
Liter/min umzuwandeln. Der Mikroprozessor 26 kann ferner
dieses kontinuierliche Luftströmungsgeschwindigkeitssignal
weiter zu einer Darstellung des kumulativen Einatemvolumens integrieren.
An einem geeigneten Punkt in dem Einatemzyklus kann der Mikroprozessor
ein Signal senden, um Energie von der Energiequelle 43 an
den Luftheizmechanismus 14 zu liefern, der die Informationen
von dem Hygrometer 50, dem Thermometer 51 und
bezüglich
der Teilchengröße und der
Menge der Formulierung nutzt. Der Mikroprozessor sendet auch ein
Signal zu einer Betätigungseinrichtung,
welche die mechanische Einrichtung betätigt (z.B. den Kolben 24),
um Arzneistoff aus einem Behälter
der Verpackung in den Einatemströmungsweg 29 der
Vorrichtung und schließlich
in die Lunge des Patienten zu fördern.
Nach der Freisetzung treten der Arzneistoff und der Träger durch
eine poröse
Membran 3, um die Formulierung zu vernebeln, und dann in
die Lunge des Patienten ein.
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Wenn
die Formulierung 5 Wasser als Teil des Trägers oder
als gesamter Träger
umfasst, ist es auch vorgesehen, innerhalb des Strömungswegs 29 eine
Trocknungseinrichtung 41 anzuordnen. Die Trocknungseinrichtung 41 ist
vorzugsweise an der Anfangsöffnung 38 angeordnet.
Sie kann jedoch auch an anderer Stelle in dem Strömungsweg 29 vor einem
Punkt in dem Strömungsweg
angeordnet sein, an dem die Formulierung in den Strömungsweg
in Form von vernebelten Teilchen eingebracht wird. Durch Ziehen
von Luft durch die Trocknungseinrichtung 41 wird Wasserdampf
in der Luft teilweise oder vollständig entfernt. Daher wird nur
getrocknete Luft in den restlichen Strömungsweg gezogen. Da die Luft vollständig getrocknet
ist, wird der Wasserträger
in den vernebelten Teilchen leichter verdampfen. Dies vermindert
den Energiebedarf bezüglich
der Heizvorrichtungen 14. Das Material der Trocknungseinrichtung
kann eine beliebige Verbindung sein, die Wasserdampf aus der Luft
absorbiert. Beispielsweise kann es eine Verbindung sein, die aus
der Gruppe bestehend aus P2O5,
Mg(ClO4), KOH, H2SO4, NaOH, CaO, CaCl2,
ZnCl2 und CaSO4 ausgewählt ist.
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Strömungs/Volumenparameter
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9 ist
eine zweidimensionale Auftragung, bei der die Einatemströmungsgeschwindigkeit
gegen das Einatemvolumen aufgetragen ist. Die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen des Patienten können gleichzeitig und getrennt
bestimmt werden, wie z.B. gemessen werden. Die Messung wird verwendet
und die aus der Messung erhaltenen Informationen werden einem Mikroprozessor zugeführt, wobei
der Mikroprozessor programmiert ist, analgetischen Arzneistoff (1)
an dem gleichen Punkt relativ zu der Einatemströmung und dem Einatemvolumen
bei jeder Freisetzung des Arzneistoffs freizusetzen und (2) diesen
Punkt innerhalb vorgeschriebener Parameter der Einatemströmungsgeschwindigkeiten
und der Einatemvolumina auszuwählen.
Bei den jeweiligen Ergebnissen, die in der 9 aufgetragen
sind, wurde der Mikroprozessor so programmiert, den Arzneistoff
in vier allgemeinen Bereichen bezogen auf die Parameter der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens freizusetzen. Dies führte zu Datenpunkten, die in
vier allgemeinen Bereichen auf der zweidimensionalen Auftragung
von 9 aufgetragen wurden. Die vier Bereiche werden
mit A, B, C und D bezeichnet. Im Bereich A (ausgefüllte Dreiecke)
wurde der Arzneistoff freigesetzt, wenn die Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten „gering
bis mittel" war (0,10
bis 2,0 Liter/s), bei einem „frühen" Einatemvolumen von
0,15 bis 0,8 Liter. Im Bereich B (nicht-ausgefüllte Dreiecke) wurde der Arzneistoff
bei einer „geringen" Einatemgeschwindigkeit
(0,10 bis 1,0 Liter/s) und einem „späten" Volumen (1,6 bis 2,8 Liter) freigesetzt.
Im Bereich C (ausgefüllte
Rauten) wurde der Arzneistoff mit einer „hohen" Einatemströmungsgeschwindigkeit (3,5 bis
4,5 Liter/s) und einem „späten" Volumen freigesetzt.
Im Bereich D (ausgefüllte
Kreise) wurde der Arzneistoff mit einer „hohen" Einatemströmungsgeschwindigkeit und einem „frühen" Einatemvolumen freigesetzt.
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Die
in der 9 gezeigten Ergebnisse wurden erhalten, während einem
Menschen ein radioaktiv markierter Arzneistoff verabreicht wurde.
Nach der Verabreichung des Arzneistoffs war es möglich, nicht nur die Menge
des Arzneistoffs zu bestimmen, sondern auch das Muster des Arzneistoffs,
der innerhalb der Lunge des Patienten abgelagert worden ist. Unter Verwendung
dieser Information wurden zwei Schlüsse gezogen. Erstens wurde
bestimmt, dass es wichtig ist, gleichzeitig und getrennt (in Echtzeit)
sowohl die Einatemströmungsgeschwindigkeit
als auch das Einatemvolumen zu berücksichtigen, wenn der Punkt für die Arzneistofffreisetzung
für die
intrapulmonale Arzneistoffabgabe bestimmt wird. Änderungen von jedem Parameter
können
die Menge des abgelagerten Arzneistoffs stark beeinflussen. Wenn
folglich ein Patient behandelt wird, sollte der Arzneistoff jedes Mal
mit etwa (± 10%,
vorzugsweise ± 5%
und insbesondere möglichst
nahe an dem ersten Freisetzungspunkt) mit der gleichen Einatemströmungsgeschwindigkeit
und dem gleichen Einatemvolumen freigesetzt werden, wobei das Zurückkehren
bei dem gleichen Patienten jedes Mal zu dem gleichen Punkt eine wiederholbare
Dosierung sichergestellt ist. In der Praxis ist die Wiederholbarkeit
der Dosierung umso größer, je
genauer der Punkt definiert ist. Wenn jedoch der Punkt zu genau
definiert ist, kann es für
den Patienten schwierig sein, diesen Geschwindigkeits/Volumenpunkt
erneut zu erreichen. Folglich wird im Allgemeinen ein gewisses Toleranzmaß eingesetzt.
Zweitens wurde gefunden, dass es innerhalb bestimmter Bereiche bezüglich der
Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens möglich
war, einen beständig
hohen prozentualen Anteil an Arzneistoff zu erhalten, der in der
Lunge abgelagert wird. Solche Ergebnisse sind graphisch innerhalb
des in der 10 gezeigten dreidimensionalen
Graphen gezeigt.
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Die
in der 10 gezeigte dritte Dimension (die
Höhe der
vier Säulen)
zeigt den prozentualen Anteil des abgelagerten Arzneistoffs bezogen
auf die Gesamtmenge des an den Patienten freigesetzten Arzneistoffs.
Der mit A bezeichnete Bereich zeigte deutlich den höchsten prozentualen
Anteil an Arzneistoff, der an den Patienten abgegeben worden ist, bezogen
auf die Menge des freigesetzten Arzneistoffs. Unter Verwendung dieser
Information war es möglich,
einen spezifischen Bereich bezüglich
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens zu berechnen, bei dem es möglich ist, nicht
nur einen hohes Maß an
Wiederholbarkeit der Dosierung zu erhalten, sondern auch einen höheren prozentualen
Anteil an abgegebenem Arzneistoff bezogen auf den prozentualen Anteil
des freigesetzten Arzneistoffs. Insbesondere wurde bestimmt, dass
der Arzneistoff innerhalb eines Einatemströmungsgeschwindigkeitsbereichs
von 0,10 bis 2,0 Liter/s und eines Einatemvolumens im Bereich von
etwa 0,15 bis etwa 0,80 Liter freigesetzt werden sollte. Dieser
Bereich ist durch die rechteckige Säule von 11 dargestellt.
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Da
intrapulmonale Arzneistoffabgabesysteme häufig zu einer unregelmäßigen Dosierung
führen,
ist es wichtig, ein Verfahren bereitzustellen, mit dem eine konsistente
wiederholbare Dosierung möglich
ist. Dies wird durch gleichzeitige und getrennte Berücksichtigung
sowohl der Einatemströmungsgeschwindigkeit
als auch des Einatemvolumens erreicht, um einen Punkt durch dessen
Abszisse und Ordinate zu bestimmen. Wenn beide Messungen getrennt
berücksichtigt
werden, kann der Arzneistoff irgendwo entlang der in der 9 gezeigten
Abszissen- und Ordinatenskalen freigesetzt werden. Sobald ein Punkt
ausgewählt
ist (wie z.B. durch zufälliges Auswählen eines
Punkts in dem Kasten A der Auftragung von 9), wird
dieser ausgewählte
Punkt (mit den gleichen Koordinaten) von einem gegebenen Patienten
immer wieder verwendet, um eine wiederholbare Dosierung zu erhalten.
Wenn nur ein Parameter gemessen wird (Abszisse oder Ordinate) und der
Arzneistoff auf der Basis dieses Parameters freigesetzt wird, ist
der Punkt der Arzneistofffreisetzung durch eine Linie auf der Kurve
von 5 definiert. Wenn der Arzneistoff erneut freigesetzt
wird, kann die Freisetzung an einem beliebigen Punkt auf dieser Linie
erfolgen. Beispielsweise kann die Einatemströmungsgeschwindigkeit (gemessen
horizontal auf der Abszisse) durch einen Punkt definiert sein. Das
Einatemvolumen (das nicht gemessen und/oder berücksichtigt wurde) würde jedoch
nur durch eine vertikale Linie definiert sein. Folglich würden nachfolgende Freisetzungen
bei verschiedenen Volumina entlang dieser vertikalen Linie erfolgen
und die Dosierung wäre
nicht konsistent. Durch Messen von sowohl der Einatemströmungsgeschwindig keit
auf der Abszisse als auch des Einatemvolumens auf der Ordinate markieren
die Koordinaten einen Punkt für
die Arzneistofffreisetzung. Dieser Punkt kann immer wieder aufgefunden
werden, wodurch eine Wiederholbarkeit der Dosierung erreicht wird.
Der gleiche Punkt sollte jedes Mal so genau wie möglich und
innerhalb von Fehlergrenzen von ± 10% bezüglich jedes Kriteriums ausgewählt werden.
Die Fehlergrenze kann erhöht werden
und es können
immer noch akzeptable Niveaus einer wiederholbaren Dosierung aufrechterhalten
werden. Der Fehler sollte jedoch so sein, dass der Arzneistoff-Freisetzungspunkt
innerhalb des Kastens A von 9 bleibt.
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Durch
Untersuchung der Abgabe des Arzneistoffs im Zusammenhang mit den
in der 9 aufgetragenen Datenpunkten ist es möglich, einen
bevorzugten, mehr bevorzugten und ganz besonders bevorzugten Bereich
zu ermitteln, die in den 11, 12 und 13 gezeigt
sind. Der bevorzugte Bereich von 11 zeigt
einen Arzneistoff, der bei einem Volumen von 0,15 bis 0,8 Liter
und einer Geschwindigkeit von 0,10 bis 2,0 Liter/s freigesetzt worden
ist. Der in der 12 aufgetragene mehr bevorzugte
Bereich zeigt, dass die Einatemströmung innerhalb des Bereichs
von 0,2 bis etwa 1,8 Liter/s bei einem Einatemvolumen im Bereich
von 0,15 bis etwa 0,4 Liter liegen sollte. Der ganz besonders bevorzugte
Bereich (13) liegt bei einer Einatemströmungsgeschwindigkeit
von etwa 0,15 bis etwa 1,8 Liter/s und einem Einatemvolumen von
etwa 0,15 bis etwa 0,25 Liter. Folglich kann die bevorzugte Abgabe erreicht
werden durch (1) wiederholte Abgabe einer vernebelten Formulierung
an einen Patienten mit der/dem gleichen gleichzeitig und getrennt
gemessenen Einatemströmungsgeschwindigkeit
und Einatemvolumen und (2) Freisetzen des Arzneistoffs an den Patienten
innerhalb spezifizierter therapeutisch wirksamer Bereiche, die in
den 11, 12 und 13 gezeigt
sind. Die Erfindung umfasst die Freisetzung von Arzneistoff (nach
der Messung) innerhalb der in den 11, 12 oder 13 angegebenen
Bereiche. Folglich könnte
die Freisetzung innerhalb oder außerhalb des Bereichs beginnen.
Vorzugsweise beginnt die Arzneistoff-Freisetzung innerhalb des Bereichs
und beginnt und endet mehr bevorzugt innerhalb der Bereiche der 11, 12 oder 13.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann mit einer tragbaren, handgehaltenen, batteriebetriebenen Vorrichtung
unter Verwendung eines Mikroprozessors durchgeführt werden, wie sie in den US-PSen
5,404,871 (11. April 1995) und 5,450,336 (12. September 1995) beschrieben
worden ist, die unter Bezugnahme einbezogen werden. Gemäß eines
anderen Systems könnte
das Verfahren der Erfindung unter Verwendung der Vorrichtung, der
Dosiereinheiten und des Systems durchgeführt werden, die in der US 94/05825
beschrieben sind, wobei die hier beschriebenen Modifizierungen durchgeführt werden.
Gemäß dem vorliegenden
System ist der analgetische Arzneistoff (bei dem es sich vorzugsweise um
ein Narkotikum handelt) in einer wässrigen Formulierung enthalten,
die durch Bewegen der Formulierung durch eine flexible poröse Membran
vernebelt wird. Alternativ könnte
das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung einer mechanischen (nicht-elektronischen) Vorrichtung
durchgeführt
werden. Dem Fachmann ist klar, dass verschiedene Komponenten mechanisch
eingestellt werden können,
so dass sie bei einer gegebenen Einatemströmungsgeschwindigkeit (z.B.
ein mit einer Feder vorgespanntes Ventil) und bei einem gegebenen
Volumen (z.B. ein drehbares Schwungrad, das sich pro gegebenem Volumen
um ein gegebenes Ausmaß dreht)
betätigt
werden. Die Komponenten solcher Vorrichtungen könnten so eingestellt werden,
dass sie eine Freisetzung des Arzneistoffs innerhalb der Parameter
der 11, 12 oder 13 ermöglichen.
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Der
analgetische Arzneistoff, der an den Patienten freigesetzt wird,
kann in vielen verschiedenen Formen vorliegen. Beispielsweise kann
der Arzneistoff in wässriger
Lösung
vorliegen, d.h. der Arzneistoff ist in Wasser gelöst und in
Form kleiner Teilchen ausgebildet, um ein Aerosol zu erzeugen, das
an den Patienten abgegeben wird. Alternativ kann der Arzneistoff
in einer Lösung
vorliegen, bei der ein niedrigsiedendes Treibmittel als Lösungsmittel
verwendet wird. In einer anderen Ausführungsform kann der Arzneistoff
in Form eines trockenen Pulvers vorliegen, das mit einem Luftstrom
gemischt wird, um eine teilchenförmige
Abgabe des Arzneistoffs an den Patienten bereitzustellen. Ungeachtet
der Art des Arzneistoffs oder der Form der Arzneistoffformulierung ist
es bevorzugt, Arzneistoffteilchen mit einer Größe im Bereich von etwva 0,5
bis 5 μm
zu erzeugen. Durch Erzeugen von Arzneistoffteilchen, die einen relativ
engen Größenbereich
aufweisen, ist es möglich, die
Effizienz des Arzneistoffabgabesystems weiter zu verbessern und
die Wiederholbarkeit der Dosierung zu verbessern. Folglich ist es
bevorzugt, dass die Teilchen nicht nur eine Größe im Bereich von 0,5 bis 5 μm aufweisen,
sondern dass die mittlere Teilchengröße derart innerhalb eines engen
Bereichs liegt, dass 80% oder mehr der Teilchen, die an einen Patienten
abgegeben werden, einen Teilchendurchmesser aufweisen, der innerhalb
von ± 50%
der durchschnittlichen Teilchengröße, vorzugsweise ± 20% und
mehr bevorzugt ± 5%
der durchschnittlichen Teilchengröße liegt.
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Die
Geschwindigkeit, mit welcher der vernebelte Arzneistoff an den Patienten
freigesetzt wird, ist auch im Hinblick darauf wichtig, einen hohen
Grad an Wiederholbarkeit der Dosierung zu erreichen und um einen
hohen prozentualen Anteil des Arzneistoffs bereitzustellen, der
an die Lunge des Patienten abgegeben wird. Insbesondere wird der
Arzneistoff von einem Behälter
in einer Richtung freigesetzt, die senkrecht zu dem Luftstrom des
Patienten ist. Folglich kann der Arzneistoff direkt nach oben freigesetzt
werden, so dass sich dessen Strömung
in einem 90°-Winkel
bezüglich
der Einatemströmung
des Patienten befindet, die direkt horizontal ist. Nach der Freisetzung
nimmt die Geschwindigkeit des Arzneistoffs ab und die Arzneistoffteilchen
bleiben für
einen Zeitraum suspendiert, der ausreichend ist, dass das Einatmen
des Patienten den Arzneistoff in die Lunge des Patienten ziehen
kann. Die Geschwindigkeit des Arzneistoffs, der in der Richtung
von dem Arzneistofffreisetzungspunkt zu dem Patienten freigesetzt
wird, kann mit der Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten übereinstimmen.
Vorzugsweise ist sie jedoch geringer als die Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten und ist insbesondere bei fehlender Einatemströmung etwa
0. Die Geschwindigkeit kann geringfügig negativ sein, d.h. vom
Patienten weggerichtet. Die Geschwindigkeit kann im Bereich von –2,0 Liter/s
bis 2,0 Liter/s liegen und ist vorzugsweise 0. Es ist nicht erwünscht, den
Arzneistoff in Richtung des Patienten mit einer Geschwindigkeit vorwärtszutreiben,
die höher
ist als die Geschwindigkeit der Atmung des Patienten, da dies dazu
führen kann,
dass Arzneistoff auf der Rückseite
des Pharynx des Patienten abgelagert wird. Folglich sollte die Arzneistofffreisetzungsgeschwindigkeit
gleich oder geringer sein als die Atmungsgeschwindigkeit. Die tatsächliche
Geschwindigkeit der Freisetzung kann abhängig von Faktoren wie der Teilchengröße, der Teilchenzusammensetzung
und dem Abstand zwischen dem Freisetzungspunkt und dem Patienten variieren.
Die Geschwindigkeit ist vorzugsweise derart, dass die Teilchen bei
fehlender Einatmung des Patienten (aufgrund des Luftwiderstands)
auf eine Geschwindigkeit von 0 verlangsamt werden, nachdem sie eine
Strecke von etwa 2 cm oder weniger zurückgelegt haben. Im Allgemeinen
ist es umso besser, je kürzer
die Strecke ist, die erforderlich ist, um die Teilchen auf eine
Geschwindigkeit von 0 zu verlangsamen (bezogen auf das Einatmen
eines Patienten). Die Teilchen werden sich mit der gleichen Geschwindigkeit
bewegen, wie sie beim Einatmen des Patienten vorliegt, und werden
folglich sanft in die Lunge eingeatmet.
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Ein
Aerosol kann durch Drücken
von Arzneistoff durch Poren einer Membran erzeugt werden, wobei
die Poren eine Größe von etwa
0,25 bis 2,5 μm aufweisen.
Wenn die Poren diese Größe aufweisen, dann
werden die Teilchen, die durch die Poren zur Erzeugung des Aerosols
entweichen, einen Durchmesser im Bereich von etwa 0,5 bis 5 μm aufweisen.
Arzneistoffteilchen können
mit einem Luftstrom freigesetzt werden, der die Teilchen innerhalb
dieses Größenbereichs
hält. Die
Erzeugung kleiner Teilchen kann durch die Verwendung der Schwingungsvorrichtung
erleichtert werden, die eine Schwingungsfrequenz im Bereich von
etwa 575 bis etwa 32000 kHz erzeugt. Dem Fachmann ist klar, dass
Parameter wie die Größe der Poren,
von denen der Arzneistoff freigesetzt wird, die Schwingungsfrequenz,
der Druck und andere Parameter auf der Basis der Dichte und der
Viskosität
der Formulierung verschieden eingestellt werden können, wobei
berücksichtigt
werden muss, dass das Ziel die Bereitstellung von vernebelten Teilchen
mit einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,5 bis 5 μm ist.
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Die
Arzneistoffformulierung kann eine flüssige Formulierung mit niedriger
Viskosität
sein. Die Viskosität
des Arzneistoffs selbst oder in Kombination mit einem Träger ist
nicht besonders wichtig, mit der Ausnahme, dass die Formulierung
Eigenschaften aufweisen muss, so dass sie aus Öffnungen unter Bildung eines
Aerosols herausgedrückt
werden kann, z.B. unter Anwendung einer Kraft (z.B. 138 kPa bis
3,5 MPa (20 bis 500 psi)), wobei ein Aerosol gebildet wird, das
vorzugsweise eine Teilchengröße im Bereich
von etwa 0,5 bis 5 μm
hat.
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Der
Arzneistoff kann in einem Behälter
mit einer beliebigen Größe gelagert
werden und/oder daraus freigesetzt werden. In den meisten Fällen steht die
Größe des Behälters in
keiner direkten Beziehung zu der Menge des Arzneistoffs, die abgegeben
wird, da die meisten Formulierungen relativ große Mengen an Trägermaterialien
wie z.B. Wasser oder Kochsalzlösung
umfassen. Demgemäß könnte ein
Behälter mit
einer gegebenen Größe durch
Variieren der Arzneistoffkonzentration einen weiten Bereich verschiedener
Dosierungen umfassen.
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Die
Menge des an den Patienten abgegebenen analgetischen Arzneistoffs
wird abhängig
von dem abgegebenen speziellen Arzneistoff stark variieren. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
viele verschiedene analgetische Arzneistoffe abzugeben. Beispielsweise
könnten
Arzneistoffe, die innerhalb des Behälters enthalten sind, Arzneistoffe
sein, die einen systemischen Effekt haben, wie z.B. narkotische
Arzneistoffe wie beispielsweise Morphin, Fentanyl und Sufentanil.
Andere geeignete Arzneistoffe umfassen diejenigen in einer Klasse,
die als NSAID's
oder nicht-steroide entzündungshemmende
Arzneistoffe bekannt ist, und insbesondere Ketorolac und einschließlich Acetaminophen
und Ibuprofen.
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Arzneistoffbehälter können Indizes
umfassen, die elektronisch sein können und mit einer Energiequelle
wie z.B. einer Batterie verbunden sein können. Die Indizes können in
Form von visuell wahrnehmbaren Zahlen, Buchstaben oder beliebigen Symbolen
vorliegen, die dem Patienten Informationen vermitteln können. Alternativ
können
die Indizes mit einer Energiequelle wie z.B. einer Batterie verbunden
sein, wenn die Indizes in Form von magnetisch, optisch oder elektronisch
aufgezeichneten Informationen vorliegen, die von einer Arzneistoffabgabevorrichtung
gelesen werden können,
die wiederum dem Anwender visuelle oder hörbare Informationen liefert.
Die Indizes können
für einen
beliebigen Zweck gestaltet werden. Im Allgemeinen liefern sie jedoch spezifische
Informationen, die den Tag und/oder die Zeit betreffen, an dem/der
Arzneistoff in einem Behälter
an den Patienten abgegeben werden soll. Solche Indizes können Informationen
bezüglich
der Anzahl von Dosen, die in dem Behälter verbleiben, aufzeichnen,
speichern und an eine Arzneistoffabgabevorrichtung übertragen.
Die Behälter
können
eine Markierung umfassen, die in einem beliebigen Format vorliegen
kann und welche die Tage des Monats oder andere Symbole oder Zahlen
in einer beliebigen Variation oder Sprache umfassen können.
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Zusätzlich zu
der Beschreibung spezifischer Informationen bezüglich des Tages und der Zeit
der Arzneistoffabgabe könnten
die Indizes detailliertere Informationen liefern, wie z.B. die Menge
des Arzneistoffs, die von jedem Behälter abgegeben wird, was besonders
nützlich
sein könnte,
wenn die Behälter verschiedene
Arzneistoffmengen enthalten. Ferner könnten auf magnetischen, optischen
und/oder elektronischen Indizes neue Informationen aufgezeichnet werden,
wobei diese Information durch die Arzneistoffabgabevorrichtung darauf
abgelegt werden könnte.
Beispielsweise könnte
eine magnetische Aufzeichnungseinrichtung Informationen von der Arzneistoffabgabevorrichtung
empfangen, welche die genaue Zeit anzeigen, zu der der Arzneistoff
tatsächlich
an den Patienten verabreicht worden ist. Zusätzlich zur Aufzeichnung der
Abgabezeit könnte
die Vorrichtung die erwartete Wirksamkeit der Abgabe auf der Basis
von Faktoren wie der Einatemströmungsgeschwindigkeit überwachen,
die nach der anfänglichen
Arzneistofffreisetzung aufgetreten ist. Die aufgezeichnete Information
könnte
dann von einer separaten Vorrichtung gelesen, durch den Betreuer interpretiert
und dazu verwendet werden, die Eignung des vorliegenden Behandlungsverfahrens
zu bestimmen. Wenn es z.B. den Anschein hat, dass der Patient nicht
gut anspricht und die aufgezeichnete Information jedoch zeigt, dass
der Patient den Arzneistoff zur falschen Zeit genommen hat oder
dass der Patient den Arzneistoff durch Ändern der Einatemströmungsgeschwindigkeit
nach der anfänglichen Freisetzung
nicht richtig abgegeben hat, könnte
festgelegt werden, dass der Patient im Gebrauch der Vorrichtung
weiter geschult werden muss, dass jedoch das vorliegende Dosierungsverfahren
durchaus geeignet ist. Wenn jedoch die Aufzeichnungen zeigen, dass
der Patient den Arzneistoff unter Verwendung der geeigneten Techniken
abgegeben hat und dennoch nicht die richtigen Ergebnisse erhalten
worden sind, könnte
ein anderer Arzneistoff oder ein anderes Dosierungsverfahren empfohlen
werden.
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Das
Verfahren der Therapie der Schmerzen eines Patienten kann unter
Verwendung einer handgehaltenen, tragbaren Vorrichtung durchgeführt werden,
die (a) eine Vorrichtung zum Halten einer Einmal-Verpackung, die
mindestens einen und vorzugsweise eine Anzahl von Arzneistoffbehälter(n)
umfasst, (b) ein Treibmittel oder eine mechanische Einrichtung zum
Bewegen des Inhalts eines Behälters durch
eine poröse
Membran, (c) eine Überwachungseinrichtung
zur Analyse der Einatemströmung,
der Einatemgeschwindigkeit und des Einatemvolumens eines Patienten
und (d) einen Schalter zur automatischen Freigabe oder Aus lösung der
mechanischen Einrichtung, nachdem die Einatemströmung und/oder das Einatemvolumen
einen Schwellenwert erreicht hat bzw. haben. Die Vorrichtung kann auch
einen Transportmechanismus umfassen, um die Verpackung von einem
Behälter
zum nächsten Behälter zu
bewegen. Die gesamte Vorrichtung ist in sich geschlossen, weist
ein geringes Gewicht auf (befüllt
weniger als 1 kg, vorzugsweise weniger als 0,5 kg) und ist tragbar.
-
Die
Vorrichtung kann am Ende des Strömungswegs
ein Mundstück
umfassen und der Patient atmet von dem Mundstück ein, was eine Einatemströmung verursacht,
die innerhalb des Strömungswegs
gemessen wird, wobei dieser Weg in einer nicht-linearen Strömungs-Druck-Beziehung stehen kann.
Diese Einatemströmung
führt dazu,
dass ein Luftströmungswandler
ein Signal erzeugt. Dieses Signal wird an einen Mikroprozessor geleitet,
der das Signal von dem Wandler in dem Einatemströmungsweg kontinuierlich in
eine Strömungsgeschwindigkeit in
Liter/min umwandeln kann. Der Mikroprozessor kann dieses kontinuierliche
Luftströmungsgeschwindigkeitssignal
weiter zu einer Darstellung des kumulativen Einatemvolumens integrieren.
An einem geeigneten Punkt in dem Einatemzyklus kann der Mikroprozessor
ein Signal an eine Betätigungseinrichtung
(und/oder eine Schwingungsvorrichtung unterhalb des Resonanzhohlraums)
senden. Wenn die Betätigungseinrichtung
ein Signal erhält,
betätigt
sie die mechanische Einrichtung (durch Druck oder Schwingung), so
dass diese Arzneistoff von einem Behälter auf der Verpackung in
den Einatemströmungsweg
der Vorrichtung und schließlich
in die Lunge des Patienten bewegt. Nach der Freisetzung treten der
Arzneistoff und der Träger
durch eine poröse Membran,
die in Schwingung versetzt wird, um die Formulierung zu vernebeln,
und dann in die Lunge des Patienten.
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Konvexe/flexible poröse Membran
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Wie
es in der 3 gezeigt ist, spielt die konvexe
Gestalt, die die flexible Membran 3 während des Gebrauchs annimmt,
eine wichtige Rolle. Die Membran kann starr und konvex sein, wie
z.B. die in der 8 gezeigte starre konvexe Membran 80,
wobei eine solche Membran jedoch nicht zu der beanspruchten Erfindung
gehört.
Alternativ wird die Formulierung 5 durch eine Kraft aus
dem Behälter 1 gedrückt, die
von einer Quelle wie z.B. dem Kolben oder der Platte 24 ausgeübt wird,
wodurch die Formulierung 5 gegen eine flexible Membran 3 drückt, wodurch
sich diese über
die Ebene der verbleibenden Oberfläche der Membran 3 und über die
Ebene der Innenfläche
des Kanals 11 konvex nach außen krümmt, die mit der Oberfläche der
Membran 3 ausgerichtet ist, wenn sich der Behälter 1 in
einer Arzneistofffreisetzungsposition befindet. Die konvexe Gestalt
der Membran 3 ist in der 3 gezeigt.
Die konvexe, nach oben gerichtete Verzerrung der Membran ist wichtig,
da sie die Poren der Membran über
die Grenzschicht 13 (in der 3 gezeigt)
hinaus in der sich schneller be wegenden Luft des Kanals 29 positioniert.
Eine Anzahl von Behältern
kann unter Bildung einer Verpackung 46 miteinander verbunden sein,
wie es in der 7 gezeigt ist. Die Verpackung 8 liegt
in Form eines länglichen
Bands vor. Sie kann jedoch in einer beliebigen Konfiguration vorliegen, z.B.
kreisförmig,
quadratisch, rechteckig, usw.
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Wenn
die Poren der Membran 3 über die Grenzschicht hinaus
in der sich schneller bewegenden Luft des Kanals positioniert sind,
ergeben sich Vorteile. Insbesondere wird (1) die Formulierung, die aus
den Poren austritt, zu einem Luftstrom bewegt, durch den sie einfach
zu dem Patienten gefördert werden
kann und (2) die gebildeten Teilchen treten nicht in die sich langsam
bewegende oder „tote" Luft aus und werden
deshalb nicht in einem Ausmaß langsamer,
so dass Teilchen dahinter mit diesen aufschließen, mit diesen zusammenstoßen und
sich mit diesen mischen. Teilchenzusammenstöße sind nicht erwünscht, da
sie (a) zu Teilchen führen,
die zu groß sind
und nicht effizient in die Lunge eingeatmet werden können; und
(b) zu einem Aerosol mit verschiedenen und unvorhersehbaren Teilchengrößen führen. Entweder
(a) oder (b) oder beide können
zu einer unregelmäßigen Dosierung
führen.
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Der
Luftheizmechanismus 14 heizt die Umgebungsluft innerhalb
des Strömungswegs 29.
Dies führt
dazu, dass der Träger
in der Formulierung leichter verdampft wird. Wenn ausreichend Wärme zugeführt wird,
ist das einzige Material, das den Patienten erreicht, der im Wesentlichen
trockene analgetische Arzneistoff.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
könnte
mit einer Vorrichtung durchgeführt
werden, die ihre Energie von einer angeschlossenen Quelle erhält. Die Vorrichtung
ist jedoch vorzugsweise eine in sich geschlossene, handgehaltene
batteriebetriebene Vorrichtung. Es können verschiedene Arten von
Heizmechanismen verwendet werden, vgl. z.B. den Heizmechanismus
in der in sich geschlossenen, tragbaren Versiegelungseinrichtung
für Kunststoff-Kolostomabeuteln
in der FR-PS 2,673,142, die in diese Beschreibung unter Bezugnahme
einbezogen ist. Eine tragbare Heizeinrichtung ist auch in den europäischen Patentanmeldungen
0 430 566 A2 für
einen „Geschmacksstoff-abgebenden
Gegenstand" und
0 358 002 für „Rauchartikel,
bei denen elektrische Energie eingesetzt wird" beschrieben, die beide bezüglich ihrer
Beschreibung von batteriebetriebenen Heizkomponenten unter Bezugnahme
in diese Beschreibung einbezogen werden.
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Informationsaufzeichnung
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Die
Vorrichtung umfasst vorzugsweise eine Einrichtung zur Aufzeichnung
einer Charakterisierung des Einatemströmungsprofils für den Patienten, was
durch das Einbeziehen eines Mikroprozessors in Kombination mit einer
Lese/Schreib-Speichereinrichtung und einem Strömungsmesswertwandler möglich ist.
Durch die Verwendung solcher Vorrichtungen ist es möglich, die
Auslöseschwelle
zu einer beliebigen Zeit als Reaktion auf eine Analyse des Einatemströmungsprofils
des Patienten zu ändern
und es ist auch möglich,
die Arzneistoff-Dosierereignisse
im Zeitverlauf aufzuzeichnen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kann die Charakterisierung der Einatemströmung auf einer Aufzeichnungseinrichtung
auf der Einmal-Verpackung aufgezeichnet werden.
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Die
vorprogrammierte Information ist innerhalb eines nicht-flüchtigen
Speichers enthalten, der über
eine externe Vorrichtung modifiziert werden kann. In einer anderen
Ausführungsform
ist diese vorprogrammierte Information in einem „read-only"-Speicher (ROM) enthalten, das von der
Vorrichtung getrennt werden kann und durch eine andere Speichereinheit
ersetzt werden kann, die unterschiedliche Programmierinformationen
enthält.
In einer anderen Ausführungsform
ist ein Mikroprozessor, der ein ROM enthält, das wiederum die vorprogrammierte
Information enthält,
an der Vorrichtung angeschlossen. Bei jeder dieser drei Ausführungsformen wird
die Änderung
der Programmierung der von einem Mikroprozessor lesbaren Speichervorrichtung das
Verhalten der Vorrichtung radikal verändern, und zwar dadurch, dass
der Mikroprozessor auf verschiedene Weise programmiert wird. Dies
wird deshalb durchgeführt,
um verschiedene Arzneistoffe an verschiedene Behandlungsarten anzupassen.
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In
einer Ausführungsform
des Verfahrens der Erfindung werden mehrere unterschiedliche Kriterien gleichzeitig
berücksichtigt.
(1) Die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen werden gleichzeitig und getrennt gemessen,
um die Wiederholbarkeit sicherzustellen. (2) Der Arzneistoff wird
innerhalb der Parameter der 11, 12 oder 13 freigesetzt,
wobei die Parameter der 13 am
meisten bevorzugt sind. (3) Die Teilchengröße des freigesetzten Arzneistoffs
liegt im Bereich von 0,5 bis 5 μm
und 80% oder mehr der Teilchen haben eine Größe, die innerhalb von ± 10 der
durchschnittlichen Teilchengröße liegt.
(4) Die Arzneistoffteilchen werden mit einer Geschwindigkeit freigesetzt,
die bei einer Strömungsgeschwindigkeit
im Bereich von mehr als –2,0
Liter/s und weniger als 2,0 Liter/s liegt. Wie vorstehend angegeben
kann die tatsächliche
Geschwindigkeit auf der Basis einer Anzahl von Faktoren variieren.
Die Freisetzungsgeschwindigkeit sollte so festgelegt werden, dass
die Teilchen beim Fehlen eines Einatmens durch den Patienten eine
Geschwindigkeit von 0 aufweisen oder auf eine Geschwindigkeit von
0 verlangsamt werden, nachdem sie eine Strecke von etwa 0,5 bis
2 cm von dem Freisetzungspunkt zurückgelegt haben. Beim Vorliegen
einer Einatemströmung
bewegen sich die Teilchen zusammen mit der Strömung nicht schneller als die
Strömung.
Die Geschwindigkeit wird von dem Arzneistofffreisetzungspunkt in
Richtung des hinteren Bereichs des Pharynx des Patienten gemessen.
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Nach
der Verabreichung einer Dosierung eines systemischen analgetischen
Arzneistoffs an einen Patienten ist es erwünscht, Blutproben zu entnehmen
und gegebenenfalls Einstellungen vorzunehmen, um das gewünschte Arzneistoff/Blut-Verhältnis zu
erhalten. Bei allen Verfahren drückt
der Patient zur Freisetzung des Arzneistoffs keinen Knopf. Der Arzneistoff
wird vielmehr automatisch durch Signale von dem Mikroprozessor unter
Verwendung der erhaltenen Messwerte freigesetzt.
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Die
an den Patienten abgegebene Menge an analgetischem Arzneistoff wird
abhängig
von dem jeweils abgegebenen Arzneistoff stark variieren. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
viele verschiedene analgetische und narkotische Arzneistoffe abzugeben, wobei
der am meisten bevorzugte Arzneistoff Sufentanil ist, das im Allgemeinen
in einer Menge im Bereich von etwa 2,5 μg bis 100 μg an einen Patienten verabreicht
wird. Es wird betont, dass Sufentanil etwa zehnmal stärker wirkt
als Fentanyl (bei dem es sich um einen anderen bevorzugten Arzneistoff
handelt), so dass Fentanyl im Allgemeinen in einer Menge im Bereich
von etwa 25 μg
bis 1000 μg
an einen Patienten verabreicht wird. Diese Dosen basieren auf der Annahme,
dass dann, wenn das intrapulmonale Abgabeverfahren verwendet wird,
die Effizienz der Abgabe bei etwa 10% liegt und dass Einstellungen
der freigesetzten Menge vorgenommen werden müssen, um die Effizienz der
Vorrichtung zu berücksichtigen. Der
Unterschied zwischen der Menge des analgetischen Arzneistoffs, die
tatsächlich
von der Vorrichtung freigesetzt wird, und der Menge des analgetischen
Arzneistoffs, die tatsächlich
an den Patienten abgegeben wird, variiert aufgrund einer Anzahl
von Faktoren. Im Allgemeinen können
Vorrichtungen, die mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, eine
niedrige Effizienz von 10% und eine hohe Effizienz von 50% oder
mehr aufweisen, was bedeutet, dass nur 10% des freigesetzten analgetischen
Arzneistoffs das Kreislaufsystem des Patienten tatsächlich erreichen
und dass auch 50% oder mehr abgegeben werden können. Die Effizienz der Abgabe
wird von Patient zu Patient etwas variieren und dies muss berücksichtigt
werden, wenn die Vorrichtung zur Freisetzung eines analgetischen
Arzneistoffs programmiert wird. Im Allgemeinen weist eine herkömmliche Dosierinhalatorvorrichtung
(MDI-Vorrichtung) eine Effizienz von etwa 10% auf. Erfindungsgemäße Vorrichtungen
sind zwei- bis zehnmal effizienter als herkömmliche MDI-Vorrichtungen.
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Wenn
ein analgetischer Arzneistoff verabreicht wird, kann das gesamte
Dosierereignis die Verabreichung von 1 μl bis 100 ml umfassen, jedoch
umfasst das gesamte Dosierereignis vorzugsweise die Verabreichung
von etwa 10 μl
bis 10 ml einer Formulierung. Die große Variation bei den Mengen,
die abgegeben werden können,
ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass
unterschiedliche Arzneistoffe, die eine stark unterschiedliche Wirksamkeit
aufweisen, in der Formulierung in verschiedenen Konzentrationen
vorliegen können
und von Vorrichtungen abgegeben werden können, die bezüglich der
Effizienz der Arzneistoffabgabe stark variieren. Das gesamte Dosierereignis
kann mehrere Inhalationen durch den Patienten umfassen, wobei jede
der Inhalationen einen Sprühstoß oder mehrere
Sprühstöße des analgetischen
Arzneistoffs von der Vorrichtung umfasst.
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Zusätzlich zu
der Wirksamkeit des Arzneistoffs und der Abgabeeffizienz muss die
Empfindlichkeit gegenüber
einem analgetischen Arzneistoff berücksichtigt werden. Die vorliegende
Erfindung ermöglicht
es, die Dosierung im Laufe der Zeit zu variieren, wenn sich die
Analgetikum-Empfindlichkeit und/oder die Compliance des Anwenders
und/oder die Lungeneffizienz im Laufe der Zeit ändert bzw. ändern.
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Die
Atemgeschwindigkeit eines Patienten kann unter Verwendung jedweder
dem Fachmann bekannten Technologie überwacht werden. Beispielsweise
kann die Atemgeschwindigkeit unter Verwendung einer Vorrichtung
gemessen werden, welche die Brust des Patienten umgibt und jedes
Mal, wenn sich die Brust ausdehnt und/oder zusammenzieht ein Signal
sendet, und die Vorrichtung sendet ein Signal und dieses Signal
kann von einer Arzneistoffabgabevorrichtung empfangen werden, die
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Alternativ
kann das EKG des Patienten überwacht
werden und bezüglich
der Atemgeschwindigkeit des Patienten können Bestimmungen auf der Basis
des EKG vorgenommen werden. Diese Information kann auch zu der Arzneistoffabgabevorrichtung
gesendet werden und Einstellungen bezüglich der Menge des an den
Patienten abgegebenen Arzneistoffs können auf der Basis von Änderungen
der Atemgeschwindigkeit vorgenommen werden. Veränderungen des Thoraxvolumens
und/oder des EKG sind nur zwei von vielen möglichen Wegen zur Messung der
Atemgeschwindigkeit und der darauf folgenden Einstellung der Arzneistoffabgabe.
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Auf
der Basis der vorstehenden Erläuterungen
ist es verständlich,
dass die Dosierung oder die Menge des analgetischen Arzneistoffs,
die tatsächlich
von der Vorrichtung freigesetzt wird, auf der Basis des unmittelbar
vorausgehenden Überwachungsereignisses
verändert
werden kann, bei dem die Einatemströmung einer Einatmung eines
Patienten gemessen wird.
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Variationen
bei den Dosierungen werden durch Überwachen des Effekts der Atemgeschwindigkeit
als Reaktion auf bekannte Mengen des von der Vorrichtung freigesetzten
analgetischen Arzneistoffs berechnet. Wenn die Reaktion der Verminderung
der Atemgeschwindigkeit des Patienten größer ist als bei vorhergehenden
Messungen, dann wird die Dosierung vermindert oder das minimale
Dosierungsintervall wird erhöht.
Wenn die Reaktion der Verminderung der Atemgeschwindigkeit kleiner
ist als bei vorhergehenden Messungen, dann wird die Dosierungsmenge
erhöht
oder das minimale Dosierungsintervall wird vermindert. Die Erhöhungen und Absenkungen
werden schrittweise vorgenommen und beruhen auf Durchschnitten (von
10 oder mehr Messungen der Atemgeschwindigkeit nach 10 oder mehr
Dosierereignissen) und nicht auf einem einzelnen Dosierereignis
und Überwachungsereignis
bezüglich
der Atemgeschwindigkeiten. Die vorliegende Erfindung kann Dosierereignisse
und Atemgeschwindigkeiten über
die Zeit aufzeichnen, Durchschnitte berechnen und bevorzugte Änderungen
bei der Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs ableiten.
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Eines
der wichtigen Merkmale und einer der wichtigen Vorteile der vorliegenden
Erfindung besteht darin, dass der Mikroprozessor so programmiert
werden kann, dass er bezüglich
der Dosierungszeiten zwei verschiedene Kriterien berücksichtigt.
Insbesondere kann der Mikroprozessor so programmiert werden, dass
er ein minimales Zeitintervall zwischen den Dosierungen einstellt,
d.h. nach einer gegebenen Abgabe kann eine weitere Dosis nicht abgegeben
werden, bis ein gegebener Zeitraum verstrichen ist. Zweitens kann
die Zeitsteuerung der Vorrichtung so programmiert werden, dass es
nicht möglich
ist, die Verabreichung einer eingestellten maximalen Menge des Arzneistoffs
innerhalb einer gegebenen Zeit zu überschreiten. Beispielsweise
könnte die
Vorrichtung so programmiert werden, dass sie die Abgabe von mehr
als 200 μg
eines Narkotikums innerhalb einer Stunde verhindert. Es ist wichtiger, dass
die Vorrichtung so programmiert werden kann, dass sie beide Kriterien
berücksichtigt.
Demgemäß kann die
Vorrichtung so programmiert werden, dass sie ein minimales Zeitintervall
zwischen Dosierungen und eine maximale Arzneistoffmenge einstellt,
die innerhalb eines gegebenen Zeitraums freizusetzen sind. Beispielsweise
könnte
der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er die Freisetzung
von maximal 200 μg
eines Narkotikums während
einer Stunde zulässt,
die nur in Mengen von 25 μg
freigesetzt werden könnten,
wobei jede Freisetzung durch minimal 5 min getrennt ist.
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Das
Dosierungsprogramm kann mit einer gewissen Flexibilität gestaltet
werden. Wenn der Patient beispielsweise normalerweise 25 mg/Tag
des analgetischen Arzneistoffs benötigt, kann der Mikroprozessor
der Inhalationsvorrichtung so programmiert werden, dass er eine
weitere Freigabe des Ventils verhindert, nachdem 35 mg innerhalb
eines gegebenen Tages verabreicht worden sind. Das Einstellen eines
geringfügig
höheren
Grenzwerts würde
es dem Patienten ermöglichen,
aufgrund stärkerer
Schmerzen und/oder zur Berücksichtigung
einer Fehlabgabe von analgetischem Arzneistoff, wie z.B. aufgrund
eines Hustens oder Niesens während
einer versuchten Abgabe, gegebenenfalls zusätzlichen analgetischen Arzneistoff
zu verabreichen.
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Die
Fähigkeit
zur Verhinderung einer Überdosierung
ist eine Eigenschaft der Vorrichtung, und zwar aufgrund der Fähigkeit
der Vorrichtung, die Menge des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs zu überwachen
und die ungefähre
Menge an analgetischem Arzneistoff, die an den Patienten abgegeben worden
ist, zu überwachen,
und zwar auf der Basis der Überwachung
vorgegebener Ereignisse, wie z.B. der Atemgeschwindigkeit. Die Fähigkeit
der vorliegenden Vorrichtung, eine Überdosierung zu verhindern,
ist nicht nur auf ein Überwachungssystem
zurückzuführen, das
eine weitere manuelle Betätigung eines
Knopfs verhindert. Wie vorstehend erläutert, wird die im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verwendete Vorrichtung nicht manuell
betätigt,
sondern als Reaktion auf ein elektrisches Signal, das von einem
Mikroprozessor (der Daten von einer Überwachungsvorrichtung wie
z.B. einer Vorrichtung empfangen hat, welche die Einatemströmung überwacht)
empfangen worden ist, was die Betätigung der Vorrichtung nach
dem Erreichen eines optimalen Punkts in einem Einatemzyklus ermöglicht.
Beim Einsatz der vorliegenden Erfindung ist jede Freigabe des Ventils
eine Freigabe, die Arzneistoff an den Patienten verabreichen, und
zwar dadurch, dass das Ventil als Reaktion auf das Einatmen des
Patienten ausgelöst
wird. Insbesondere ermöglicht
die bevorzugte Ausführungsform
der Vorrichtung keine Freisetzung eines analgetischen Arzneistoffs
lediglich durch die manuelle Betätigung
eines Knopfs zum Auslösen
eines Sprühstoßes von
analgetischem Arzneistoff in die Luft oder einen Behälter.
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Der
Mikroprozessor umfasst auch eine Zeitsteuerungsvorrichtung. Die
Zeitsteuerungsvorrichtung kann elektrisch mit visuellen Anzeigesignalen sowie
mit Audioalarmsignalen verbunden werden. Unter Verwendung der Zeitsteuerungsvorrichtung kann
der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er es zulässt, dass
ein visuelles Signal oder ein Audiosignal gesendet wird, wenn es
normalerweise erwartet würde,
dass sich der Patient einen analgetischen Arzneistoff verabreicht.
Zusätzlich
zur Anzeige der Verabreichungszeit (vorzugsweise durch ein Audiosignal)
kann die Vorrichtung die Menge des analgetischen Arzneistoffs, die
verabreicht werden sollte, durch eine Sichtanzeige anzeigen. Beispielsweise könnte der
Audioalarm den Patienten alarmieren, dass der analgetische Arzneistoff
verabreicht werden sollte. Gleichzeitig könnte die Sichtanzeige „50 μg" als die zu verabreichende
Menge des analgetischen Arzneistoffs anzeigen. An diesem Punkt könnte ein Überwachungsereignis
stattfinden. Nach dem Abschluss des Überwachungsereignisses würde die Verabreichung
fortgesetzt werden und die Sichtanzeige könnte kontinuierlich die verbleibende
Menge an analgetischem Arzneistoff anzeigen, die verabreicht werden
sollte. Nachdem die vorgegebene Dosis von 50 μg verabreicht worden ist, würde die
Sichtanzeige anzeigen, dass das Dosierereignis beendet ist. Wenn
der Patient das Dosierereignis durch Verabreichen der angegebenen
Menge an analgetischem Arzneistoff nicht abgeschlossen hat, würde der
Patient durch die Ausgabe eines anderen Audiosignals daran erinnert
werden, gefolgt von einer Sichtanzeige, die den Patienten anweist,
die Verabreichung fortzusetzen. Dieses Verfahren kann einfach wiederholt
werden, wenn sich das Einatemströmungsprofil
aus welchen Gründen
auch immer ändert,
wie z.B. durch einen Bauchschnittschmerz, der zu geringen Atemvolumina
führt.
Die Bestimmung von optimalen Arzneistoffabgabepunkten in der Einatemströmung kann
bei jedem Dosierereignis, täglich, wöchentlich
oder beim Einsetzen einer neuen Packung oder eines neuen Behälters in
die Vorrichtung durchgeführt
werden.
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Zusätzliche
Informationen bezüglich
der Dosierung mit einem analgetischen Arzneistoff über eine
Injektion findet sich in Anesthesa (neueste Auflage), herausgegeben
von Miller und von Churchill and Livingston veröffentlicht, und in Harrison's – Principles
of Internal Medicine (neueste Auflage), veröffentlicht von McGraw Hill
Book Company, New York, die bezüglich
der Offenbarung herkömmlicher
Informationen im Hinblick auf die Dosierung von Analgetika über eine
Injektion unter Bezugnahme einbezogen werden.
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Ergänzendes
Behandlungsverfahren
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An
Schmerz leidende Patienten können
nur mit einem analgetischen Arzneistoff behandelt werden, wie es
vorstehend beschrieben worden ist, d.h. durch eine intrapulmonale
Abgabe. Es ist jedoch möglich,
solche Patienten mit einer Kombination eines analgetischen Arzneistoffs
oder von analgetischen Arzneistoffen zu behandeln, die mit einem
anderen Verabreichungsmittel verabreicht werden. Insbesondere kann
ein Patient mit einem Mittel wie z.B. einer transdermalen Verabreichung
und/oder einer oralen Verabreichung mit einer Grundkonzentration an
analgetischem Arzneistoff versorgt werden. Diese Arzneistoff-Grundkonzentration
wird ausreichend sein. den Schmerz des Patienten unter normalen Umständen zu
kontrollieren. Wenn der Schmerz jedoch intensiver wird, kann der
Patient durch eine intrapulmonale Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs,
wie z.B. Sufentanil, unter Verwendung der Vorrichtung und des Verfahrens
der vorliegenden Erfindung eine schnelle Linderung erhalten. Die
intrapulmonale Abgabe eines analgetischen Arzneistoffs ermöglicht eine
Pulsfrequenzzunahme über
das normale Grundfrequenzniveau, das durch die orale oder transdermale
Verabreichung aufrechterhalten wird. Die Nutzung der intrapulmonalen
Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs mittels der vorliegenden
Erfindung ist dahingehend besonders bevorzugt, dass die Wirkungen
des Arzneistoffs nahezu sofort verspürt werden. Ein solcher sofortiger
Effekt kann unter Verwendung oraler und/oder transdermaler Verabreichungsmittel
nicht erhalten werden.
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Fentanyl
ist zur Verabreichung durch ein transdermales Abgabesystem in Form
eines Hautpflasters verfügbar
[DuragesicTM (Fentanyl-Transdermalsystem)
Packungseinsatz, Janssen Pharmaceutica, Piscataway, NJ 08855, Jan.
bis Jun. 1991].
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Zusätzlich zur
Verabreichung von Narkotika mittels transdermaler Verabreichung
können
die Arzneistoffe mit einem anderen Mittel, wie z.B. durch eine Injektion
und/oder oral verabreicht werden. Erfindungsgemäß ist ein bevorzugtes ergänzendes Verabreichungsmittel
eine orale Verabreichung, da eine orale Verabreichung auf einer
ambulanten Basis durchgeführt
werden kann. Folglich kann das erfindungsgemäße Verfahren durch Verabreichen
eines lange wirkenden oral wirksamen narkotischen Arzneistoffs durchgeführt werden.
Der orale Arzneistoff wird vorzugsweise in einer Menge verabreicht,
die derart ist, dass eine relativ niedrige Konzentration an Narkotikum
innerhalb des Kreislaufsystems aufrechterhalten wird, die ausreichend
ist, um den Schmerz während
Zeiträumen
zu kontrollieren, in denen der Schmerz weniger stark ist. Dieses
niedrige Niveau des Arzneistoff/Blut-Verhältnisses muss jedoch erhöht werden,
um einen stärkeren
Schmerz zu kontrollieren und dies kann durch die intrapulmonale
Verabreichung eines Narkotikums unter Verwendung der vorliegenden
Erfindung erreicht werden.
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Auf
der Basis des Vorstehenden ist es für den Fachmann verständlich,
dass zur Behandlung eines einzelnen Patienten eine Mehrzahl verschiedener
Behandlungen und Verabreichungsmittel eingesetzt werden kann. Beispielsweise
kann ein Patient gleichzeitig mit einem analgetischen Arzneistoff durch
Injektion, einem analgetischen Arzneistoff über eine intrapulmonale Verabreichung
gemäß der vorliegenden
Erfindung und mit Arzneistoffen, die oral verabreicht werden, behandelt
werden. Sollte sich dieses aus welchen Gründen auch immer als unwirksam herausstellen,
wie z.B. aufgrund von Atemproblemen (die nicht mit der Verabreichung
des analgetischen Arzneistoffs zusammenhängen), sollte eine solche Behandlung
durch eine Verabreichung mittels Injektion ergänzt werden.
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Behandlung
von Überdosierungen
mit einem Narkotikum-Antagonisten
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Die
Verfahren der vorliegenden Erfindung können unter Verwendung jedweder
Art analgetischer Arzneistoffe durchgeführt werden, obwohl sie vorzugsweise
unter Verwendung eines starken Narkotikums, wie z.B. Fentanyl und
Morphin, durchgeführt
werden. Der biochemische Wirkmechanismus solcher Narkotika ist bekannt.
Ferner ist bekannt, dass der narkoti sche Effekt durch die Verabreichung eines
Narkotikum-Antagonisten wie z.B. Naloxon blockiert werden kann.
Die hier offenbarten und beschriebenen Vorrichtungen und Verfahren
können zur
Abgabe von Narkotikum-Antagonisten wie z.B. Naloxon verwendet werden.
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Arzneistoffabgabevorrichtung
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Die
Vorrichtung umfasst vorzugsweise eine Einrichtung zur Aufzeichnung
einer Charakterisierung des Einatemströmungsprofils für den Patienten, was
dadurch möglich
ist, dass ein Mikroprozessor 26 in Kombination mit einer
Lese/Schreib-Speichereinrichtung und einen Strömungsmesswertwandler einbezogen
wird. Durch die Verwendung solcher Vorrichtungen ist es möglich, die
Auslöseschwelle
zu einer beliebigen Zeit als Reaktion auf eine Analyse des Einatemströmungsprofils
des Patienten zu ändern und
es ist auch möglich,
die Arzneistoffdosierereignisse im Zeitverlauf aufzuzeichnen. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kann die Charakterisierung der Einatemströmung auf einer Aufzeichnungseinrichtung
auf der Einmal-Verpackung aufgezeichnet werden.
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Die 4 zeigt
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen handgehaltenen, in sich
geschlossenen, tragbaren atmungsbetätigten Inhalatorvorrichtung 40.
Die Vorrichtung 40 ist mit einem Halter 20 gezeigt,
der zylindrische Seitenwände
und einen Handgriff 21 aufweist. Der Halter 20 wird
dadurch „befüllt", dass er einen Behälter 1 aufnimmt. Eine
Mehrzahl von Behältern 1 (2
oder mehr) sind vorzugsweise unter Bildung einer Verpackung 46 miteinander
verbunden.
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Die
in der 4 gezeigte Ausführungsform ist eine einfache
Version der Erfindung. Die Vorrichtung 40 kann manuell
betätigt
und befüllt
werden. Insbesondere kann die Feder 22 durch den Anwender zusammengedrückt werden,
bis sie unter den Betätigungsmechanismus 23 gedrückt wird.
Wenn der Anwender den Betätigungsmechanismus 23 drückt, wird
die Feder 22 freigegeben und die mechanische Einrichtung
in Form einer Platte 24 wird nach oben gegen eine Wand 2 eines
Behälters 1 gedrückt. Wenn
der Behälter 1 zusammengedrückt wird,
wird sein Inhalt durch die Membran 3 herausgedrückt und vernebelt.
Zwei zusätzliche
Behälter 1,
die links gezeigt sind, sind noch nicht gebraucht. Bei der Vorrichtung
von 4 wäre
die Verwendung von niedrigsiedenden Treibmitteln wie niedrigsiedenden
Fluorkohlenstoffen nicht erforderlich. Zahlreiche zusätzliche Merkmale
und Vorteile der vorliegenden Erfindung können durch den Einsatz der
nachstehend beschriebenen Überwachungskomponenten
und elektronischen Komponenten erhalten werden.
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Es
ist wichtig, zu beachten, dass verschiedene Vorrichtungen verwendet
werden können,
um das erfindungsgemäße Verfahren
durchzuführen.
Die Vorrichtung muss jedoch eine Arzneistoffformulierung in einem
Behälter
vernebeln können
und erreicht dies vorzugsweise durch Drücken der Formulierung durch
eine poröse
Membran, wobei der Freisetzungspunkt auf vorprogrammierten Kriterien
beruht, die mechanisch oder elektronisch über Kriterien eingestellt werden
können,
die von dem Mikroprozessor 26 lesbar sind. Die Details
des Mikroprozessors 26 und die Details anderer Arzneistoffabgabevorrichtungen,
die einen Mikroprozessor und einen Druckwandler des Typs umfassen,
wie er im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet wird,
sind in der US-PS 5,404,871 (11. April 1995) mit dem Titel „Delivery
of Aerosol Medications for Inspiration" beschrieben. Diese Patentschrift ist
in ihrer Gesamtheit und insbesondere bezüglich der darin beschriebenen
Mikroprozessor- und Programmtechnologie in diese Beschreibung unter
Bezugnahme einbezogen. Die Verwendung eines solchen Mikroprozessors
mit einer Arzneistoffabgabevorrichtung ist in unserer früher angemeldeten
US-Anmeldung Nr. 08/065,660 (angemeldet am 21. Mai 1993) beschrieben,
die unter Bezugnahme einbezogen wird. Die vorprogrammierte Information
ist innerhalb eines nicht-flüchtigen
Speichers enthalten, der über
eine externe Vorrichtung modifiziert werden kann. In einer anderen
Ausführungsform
ist diese vorprogrammierte Information in einem „read-only"-Speicher (ROM) enthalten, der von der
Vorrichtung getrennt werden kann und durch eine andere Speichereinheit
ersetzt werden kann, die unterschiedliche Programmierinformationen
enthält.
In einer anderen Ausführungsform ist
ein Mikroprozessor 26, der ein ROM enthält, das wiederum die vorprogrammierte
Information enthält, an
der Vorrichtung angeschlossen. Bei jeder dieser drei Ausführungsformen
wird die Änderung
der Programmierung der von einem Mikroprozessor 26 lesbaren
Speichervorrichtung das Verhalten der Vorrichtung radikal verändern, und
zwar dadurch, dass der Mikroprozessor 26 auf eine andere
Weise programmiert wird. Dies wird deshalb durchgeführt, um
verschiedene Arzneistoffe für
verschiedene Behandlungsarten anzupassen.
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Der
Mikroprozessor 26 sendet Signale über die elektrische Verbindung 27 an
die elektrische Betätigungsvorrichtung 28,
welche die Einrichtung 23 betätigt, die die mechanische Platte 24 auslöst, welche
die Arzneistoffformulierung in einem Behälter 1 vernebelt,
so dass eine Menge an vernebeltem Arzneistoff in den Einatemströmungsweg 29 abgegeben wird,
wenn die flexible Membran 3 nach außen durch die Strömungsgrenzschicht
vorragt. Es wird auch ein Signal an die Heizeinrichtung 14 gesendet,
um der Luft in dem Strömungsweg 29 Wärmeenergie
zuzuführen.
Die Vorrichtung 28 kann ein Elektromagnet, ein Motor oder
eine beliebige Vorrichtung zur Umwandlung von elektrischer in mechanische
Energie sein. Ferner speichert der Mikroprozessor 26 eine Aufzeichnung
aller Arzneistoffdosierungszeiten und -mengen unter Verwendung eines
nicht-flüchtigen Lese/Schreib-Speichers,
der wiederum von einer externen Vorrichtung gelesen werden kann.
Alternativ zeichnet die Vorrichtung die Information auf einem elektronischen
Streifen oder einem Magnetstreifen auf der Verpackung 1 auf.
Die aufgezeichnete Information kann später durch den Betreuer gelesen
werden, um die Effektivität
der Behandlung zu bestimmen. Um eine einfache Verwendung zu ermöglichen, ist
es möglich,
den Einatemströmungsweg 29 mit
einem Mundstück 30 zu
umgeben.
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Die
elektrische Betätigungseinrichtung 28 steht
in elektrischer Verbindung mit dem Strömungssensor 31, der
eine Strömungsgeschwindigkeit
von etwa 0 bis etwa 800 Liter/min messen kann. Es sollte beachtet
werden, dass die Einatemströmungsgeschwindigkeiten
geringer sind als die Ausatemgeschwindigkeiten, z.B. maximal 200
Liter/min für
die Einatmung und 800 Liter/min für die Ausatmung. Es können verschiedene
Strömungssensoren
verwendet werden, wie sie z.B. in den US-PSen 5,394,866 (7. März 1995),
5,404,871 (11. April 1995) und 5,450,336 (12. September 1995) beschrieben
sind, die unter Bezugnahme einbezogen werden. Der Strömungssensor 31 umfasst
die Siebe 32, 33 und 34, die etwa 6,4
mm (1/4'') voneinander entfernt
sind. Er kann jedoch ein einzelnes Sieb oder einen nichtlinearen
Strömungsweg
umfassen. Es ist bevorzugt, die Trocknungseinrichtung 41 an
einem Punkt vor den Sieben 32, 33 und 34 in
dem Strömungsweg
einzubauen, so dass der Ausschluss von Wasserdampf bei jeder Messung
berücksichtigt
wird.
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Die
Rohre 35 und 36 öffnen sich zu dem Bereich zwischen
den Sieben 32, 33 und 34, wobei die Rohre 35 und 36 mit
einem herkömmlichen
Druckdifferenzwandler 37 verbunden sind. Ein anderer Wandler,
der so gestaltet ist, dass er den Abfluss durch die Öffnung 38 mißt, ist
auch vorzugsweise eingebaut oder der Strömungssensor 31 ist
so gestaltet, dass die gleichen Komponenten den Zufluss und den
Abfluss messen können.
Wenn der Anwender Luft durch den Einatemströmungsweg 29 zieht, wird
Luft durch die Siebe 32, 33 und 34 geschickt
und die Luftströmung
kann durch den Luftdruckdifferenz-Wandler 37 gemessen werden.
Alternativ kann eine andere Einrichtung zur Messung der Druckdifferenz
bezogen auf eine Luftströmung
verwendet werden, wie z.B. eine herkömmliche Messvorrichtung im Luftweg.
Der Strömungssensor 31 steht
in Verbindung mit der elektrischen Betätigungseinrichtung 28 (über die
Verbindung 39 mit dem Prozessor 26) und wenn ein
Schwellenwert des Luftstroms erreicht wird (der durch den Prozessor 26 bestimmt
wird), löst
die elektrische Betätigungseinrichtung 28 die
Freigabe einer mechanischen Einrichtung 23 aus, welche
die Platte 24 freigibt, welche die Freisetzung einer Formulierung
von einem Behälter 1 bewirkt,
so dass eine gesteuerte Menge eines Analgetikums an den Patienten
abgegeben wird. Der Mikroprozessor 26 ist gegebenenfalls
mit einer gegebenenfalls vorhandenen Schwingungsvorrichtung 45 verbunden,
die aktiviert werden kann.
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Schwingungsvorrichtung
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Die
Schwingungsvorrichtung 45 erzeugt Ultraschallschwingungen,
die vorzugsweise in einem rechten Winkel zu der Ebene der Membran 3 ausgerichtet
sind. Die Vorrichtung 45 kann in Form eines piezoelektrischen
keramischen Kristalls oder eines anderen geeigneten Schwingungsmechanismus
vorliegen. Eine Schwingungsvorrichtung 45 in Form eines piezoelektrischen
Kristalls kann über
einen Dämpfungsschalltrichter
oder über
einen akustischen Leitungsmechanismus mit der porösen Membran
verbunden sein, wobei dieser, wenn er mit der Frequenz des piezoelektrischen
Kristalls übereinstimmt,
die Ultraschallschwingungen des piezoelektrischen Kristalls effizient
auf den Resonanzhohlraum und die poröse Polycarbonatmembran überträgt. Wenn
die poröse
Polycarbonatmembran die richtige Größe aufweist, kann die Ultraschallenergie
in einer Polycarbonatmembran 3 fokussiert werden, was die
maximale Ausnutzung der Energie für die Vernebelung der flüssigen Formulierung 5 ermöglicht.
Die Größe und die Gestalt
des Dämpfungsschalltrichters
ist nicht von besonderer Bedeutung. Eine relativ geringe Größe ist bevorzugt,
da die Vorrichtung handgehalten ist. Die Komponenten werden auf
der Basis des jeweiligen Materials, das als poröses Material verwendet wird,
der speziellen verwendeten Formulierung und unter Berücksichtigung
der Geschwindigkeit der Ultraschallwellen durch die Membran ausgewählt, um eine
harmonische Beziehung bei der verwendeten Frequenz zu erreichen.
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Ein
Hochfrequenzsignalgenerator steuert den piezoelektrischen Kristall
an. Dieser Generator kann ein Signal mit einer Frequenz von etwa
575 kHz bis etwa 32000 kHz, vorzugsweise von 1000 bis 17000 kHz,
mehr bevorzugt von 2000 bis 4000 kHz erzeugen. Die erforderliche
Ausgangsleistung hängt von
der Flüssigkeitsmenge,
die pro Zeiteinheit vernebelt wird, und der Fläche und Porosität der Membran (die
im Allgemeinen aus einem polymeren kunststoffartigen Material aufgebaut
ist), die für
die Erzeugung der Arzneistoffdosierungseinheit verwendet wird, und/oder
von der Effizienz der Verbindung ab.
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Die
Schwingungen werden eingesetzt, während die Formulierung 5 aus
den Poren der Polycarbonatmembran 3 gedrückt wird.
Die Formulierung kann ausschließlich
mit Schwingungen vernebelt werden, d.h. ohne das Ausüben von
Druck. Alternativ kann dann, wenn Schwingungen unter bestimmten Bedingungen
eingesetzt werden, der Druck, der zum Herausdrücken der Flüssigkeit erforderlich ist,
abhängig
von der Flüssigkeit,
der Porengröße und der Gestalt
der Poren variiert werden, liegt jedoch im Allgemeinen im Bereich
von etwa 345 kPa bis 4,1 MPa (50 bis 600 psi), vorzugsweise 690
kPa bis 3,5 MPa (100 bis 500 psi) und kann durch die Verwendung
eines Kolbens, von Rollen, eines Balgen, eines Stoßes eines
komp rimierten Gases oder eines anderen geeigneten Mittels erzeugt
werden. Die verwendete Schwingungsfrequenz und der ausgeübte Druck kann
abhängig
von der Viskosität
der herausgedrückten
Flüssigkeit
und dem Durchmesser und der Länge der Öffnungen
oder Poren variiert werden.
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Es
ist bevorzugt, die Formulierung mit einem relativ geringen Druck
durch die poröse
Membran zu drücken,
z.B. mit einem Druck von weniger als 3,5 MPa (500 psi), da ein niedrigerer
Druck die Wahrscheinlichkeit eines Brechens der Membran während der
Freisetzung der Formulierung vermindert und die Herstellung einer
dünneren
Membran ermöglicht.
Die dünneren
Membranen vereinfachen die Herstellung kleiner Löcher, da die Löcher oder
Poren der Membran unter Verwendung eines fokussierten Lasers hergestellt
werden. Der Druck kann weiter dadurch vermindert werden, dass die
Löcher
so hergestellt werden, dass sie einen konischen Querschnitt aufweisen.
Ein Laser mit einem konischen Fokus wird zum Brennen von Löchern durch
die Membran verwendet. Der größere Durchmesser
der konischen Gestalt wird an der Formulierung angeordnet und die Öffnung mit dem
kleineren Durchmesser ist die Öffnung,
durch welche die Formulierung schließlich fließt. Das Verhältnis der
kleineren Öffnung
zu dem Durchmesser der größeren Öffnung liegt
im Bereich von etwa 1:2 bis etwa 1:20, d.h. die größere Öffnung hat
den 2- bis 20-fachen Durchmesser der kleineren Öffnung. Durch das Erzeugen
konischer Öffnungen,
bei welchen das kleinere Ende des Konus einen Durchmesser von weniger
als 6 μm
aufweist, ist es möglich, Teilchen
zu erzeugen, die einen Durchmesser von weniger als 12 μm aufweisen
und es ist auch möglich,
die Formulierung mit einem Druck von weniger als 3,5 MPa (500 psi)
durch die Poren zu drücken. Das
kleine Ende der konischen Öffnung
hat vorzugsweise einen Durchmesser von weniger als 3 μm für die systemische
Abgabe und von weniger als 5 μm für die pulmonale
Abgabe und der Druck, der zum Drücken
der Formulierung durch die Poren eingesetzt wird, beträgt vorzugsweise
weniger als 2,4 MPa (350 psi).
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Wenn
kleine vernebelte Teilchen in die Luft abgegeben werden, erfahren
die Teilchen einen wesentlichen Reibungswiderstand. Dies kann dazu
führen,
dass sich die Teilchen rascher verlangsamen, als dies erwünscht ist,
und es kann zu Teilchen führen, die
miteinander zusammenstoßen
und sich vereinigen, was bezüglich
der Aufrechterhaltung der bevorzugten Teilchengrößenverteilung im Aerosol unerwünscht ist.
Um bei der Vermeidung des Problems des Teilchenzusammenstoßes zu unterstützen, ist
es möglich,
eine Einrichtung einzubeziehen, bei welcher die Luftströmung und
die flexible Membran 3 Zusammenstöße verhindern. Insbesondere
atmet der Patient ein, wodurch eine Luftströmung in Richtung des Patienten über die
vorstehende Membran 3 erzeugt wird. Die Luftströmung führt die
gebildeten Teilchen mit und unterstützt dabei, deren Zusammenstoß zu verhindern.
Die Gestalt der Behäl teröffnung,
die Gestalt der Membran, welche diese Öffnung abdeckt, sowie das Positionieren
und der Winkel der Luftströmung
durch den Kanal 11 relativ zu der Richtung der Formulierung,
die aus den Poren der Membran 3 austritt, können so
ausgeführt
werden, dass sie dabei unterstützen,
einen Teilchenzusammenstoß zu
verhindern. Es ist vorgesehen, die Öffnung und die passende Membran
so zu gestalten, dass der Abstand zwischen jedweder Kante der Öffnung und
der Mitte der Öffnung
minimiert wird. Demgemäß ist es
nicht bevorzugt, eine kreisförmige Öffnung auszubilden, die
den Abstand zwischen den äußeren Kanten
des Kreises und der Mitte des Kreises maximieren würde. Es
ist dagegen bevorzugt, eine längliche,
schmale rechteckige Öffnung
auszubilden, die von einer starren Membran 80 abgedeckt
ist, wie es in der 8 gezeigt ist. Der Einsatz einer
solchen Konfiguration macht es möglich,
die Luftströmung
relativ zu allen Teilchen der Formulierung, die aus den Poren der Membran 3 herausgedrückt werden,
besser auszunutzen. Wenn eine kreisförmige Öffnung verwendet wird, können Teilchen,
die sich in Richtung der Mitte des Kreises befinden, nicht mit der
Luft mitgeführt werden,
die über
die Membran 3 gezogen wird, und die Teilchen werden zusammenstoßen. Das
längliche
Rechteck könnte
in einem Kreis ausgebildet werden, wodurch eine ringförmige Öffnung bereitgestellt wird
und Luft könnte
von den Außen- und Innenkanten
des gebildeten Kreises herausgedrückt werden. Weitere diesbezügliche Details
sind in der US-Patentanmeldung Nr. 08/247,012 (angemeldet am 20.
Mai 1994) beschrieben, die hier unter Bezugnahme einbezogen wird.
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Betrieb der Vorrichtung 40
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Die
Vorrichtung von 4 zeigt alle Komponenten, die
innerhalb der einzelnen, handgehaltenen, tragbaren und atmungsbetätigten Vorrichtung vorliegen,
z.B. den Mikroprozessor 26 und den Strömungssensor 31, die
verwendet werden, um die elektronische, atmungsbetätigte Freisetzung
eines Arzneistoffs bereitzustellen. Die Vorrichtung 4 umfasst eine
Halteeinrichtung und eine mechanische Einrichtung und wird vorzugsweise
elektronisch betrieben, d.h. die Betätigungseinrichtung wird vorzugsweise nicht
direkt vom Anwender ausgelöst.
Der Patient atmet durch den Einatemströmungsweg 29 ein, der
als Mundstück 30 ausgebildet
sein kann. Luft tritt über die Öffnung 38 in
die Vorrichtung ein. Das Einatmen wird durchgeführt, um ein Dosierereignis
unter Verwendung des Druckdifferenzwandlers 37 zu erhalten. Wenn
ferner die Einatemströmung
eine Schwelle eines vorprogrammierten Kriteriums erreicht, sendet der
Mikroprozessor 26 ein Signal zu einem elektrischen Betätigungsfreigabemechanismus 28,
der die mechanische Einrichtung 23 betätigt, wodurch eine Feder 22 und
eine Platte 24 oder ein Äquivalent davon freigegeben
werden. Dadurch wird die vernebelte Formulierung in den Kanal 11 und
aus der Membran 3 heraus in den Strömungsweg 29 gedrückt, wobei
die Luft, welche die Teilchen umgibt, gegebenenfalls durch die Luftheizeinrich tung 14 erhitzt
wird. Weitere Details bezüglich
des Mikroprozessors 26 von 4 sind in
der US-PS 5,394,866 (7. März 1995)
mit dem Titel „An
Automatic Aerosol Medication Delivery System and Methods" beschrieben, die hinsichtlich
der Beschreibung von Strömungsmessungen,
des Mikroprozessors und der damit verwendeten Programmtechnologie
in diese Beschreibung einbezogen ist.
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Der
Mikroprozessor 26 von 4 umfasst ein
externes nicht-flüchtiges
Lese/Schreib-Speicherteilsystem,
periphere Vorrichtungen zur Unterstützung dieses Speichersystems,
eine Rücksetzschaltung,
einen Taktoszillator, ein Datenerfassungsteilsystem und ein visuelles
Meldeteilsystem. Die einzelnen Komponenten sind herkömmliche
Teile, die auf übliche
Weise konfigurierte Eingangs- und Ausgangsanschlüsse aufweisen, wobei die Verbindungen
gemäß den Anweisungen
der Vorrichtungshersteller ausgeführt worden sind. Der Mikroprozessor, der
im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet wird,
ist insbesondere so gestaltet und programmiert, dass er bei der
Betätigung gesteuerte
und wiederholbare Mengen des Analgetikums an einen Patienten abgibt.
Der Mikroprozessor muss eine Leistung aufweisen, die ausreichend
ist, um die Berechnungen in Echtzeit durchführen zu können. Das Programm kann so
eingestellt werden, dass dann, wenn sich das Einatemströmungsprofil des
Patienten ändert,
dies berücksichtigt
wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Patient als Test
durch die Vorrichtung einatmet (Überwachungsereignis),
um die Luftströmung
zu messen, wobei bevorzugte Arzneistoffabgabepunkte auf der Basis
der Ergebnisse mehrerer Einatmungen durch jeden Patienten bestimmt
werden. Dieses Verfahren kann einfach wiederholt werden, wenn sich
das Einatemströmungsprofil
aus welchen Gründen
auch immer ändert.
Wenn sich die Lungenfunktion des Patienten verschlechtert hat, wird
das Programm automatisch die Schwellenwerte absenken, die für eine Freisetzung
des Arzneistoffs erforderlich sind. Diese „Absenkungs"-Funktion stellt
eine Arzneistoffabgabe an einen Patienten sicher, der dieser Bedarf,
der jedoch eine beeinträchtigte
Lungenfunktion aufweist. Die Bestimmung der optimalen Arzneistoffabgabepunkte in
der Einatemströmung
kann bei jedem Dosierereignis, täglich,
wöchentlich
oder beim Einführen
einer neuen Zellenanordnung in die Vorrichtung durchgeführt werden.
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Der
Mikroprozessor 26 der vorliegenden Erfindung kann zusammen
mit dessen peripheren Vorrichtungen so programmiert werden, dass
er die Auslösung
des Betätigungsmechanismus 28 für mehr als eine
gegebene Anzahl innerhalb eines gegebenen Zeitraums verhindert.
Mit diesem Merkmal kann eine Überdosierung
des Patienten verhindert werden. Das Merkmal zur Verhinderung der Überdosierung
kann unter Berücksichtigung
jedes einzelnen Patienten oder unter Berücksichtigung spezieller Patientengruppen
speziell gestaltet werden. Beispielsweise kann der Mikroprozessor
so programmiert werden, dass er die Freisetzung von mehr als etwa
30 mg eines Analgetikums pro Tag verhindert, wenn der Patient normalerweise
mit einer Dosis von etwa 25 mg eines analgetischen Arzneistoffs
pro Tag versorgt wird. Die Vorrichtung kann so gestaltet werden,
dass sie diese Ausschlussfunktion abschaltet, so dass das Analgetikum
in einer Notfallsituation abgegeben werden kann.
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Die
Systeme können
auch so gestaltet werden, dass nur eine gegebene Menge eines analgetischen
Arzneistoffs bei einem gegebenen Dosierereignis bereitgestellt wird.
Beispielsweise kann das System so gestaltet werden, dass nur etwa
10 μg eines
analgetischen Arzneistoffs in einem gegebenen 15-min-Zeitraum abgegeben
werden, wobei der Patient während
dieses Zeitraums etwa 10 Einatmungen durchführen wird, wobei bei jeder
Einatmung 1 μg des
Arzneistoffs abgegeben werden. Durch Bereitstellen dieses Merkmals
wird eine größere Sicherheit bezüglich der
schrittweisen Abgabe des analgetischen Arzneistoffs im Laufe der
Zeit erreicht, wodurch eine Schmerzkontrolle ohne eine Überdosierung
des Patienten durchgeführt
werden kann.
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Der
Mikroprozessor 26 der Erfindung kann mit externen Vorrichtungen
verbunden werden, die es zulassen, das externe Informationen in
den Mikroprozessor der Erfindung übertragen werden und innerhalb
des nicht-flüchtigen
Lese/Schreib-Speichers gespeichert werden, der dem Mikroprozessor
zur Verfügung
steht. Der Mikroprozessor der Erfindung kann dann auf der Basis
dieser Informationen, die von externen Vorrichtungen übertragen
worden sind, dessen Arzneistoffabgabeverhalten ändern. Alle erfindungsgemäßen Merkmale
werden in einer tragbaren, programmierbaren, batteriebetriebenen
handgehaltenen Vorrichtung für
den Patientengebrauch bereitgestellt, die eine Größe aufweist,
die im Vergleich zu vorhandenen Dosierinhalatorvorrichtungen günstig ist.
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Der
Mikroprozessor 26 der vorliegenden Erfindung ist so programmiert,
dass er eine Überwachung
und ein Aufzeichnen von Daten von der Einatemströmungsüberwachungseinrichtung ermöglicht, ohne
Arzneistoff abzugeben. Dies wird durchgeführt, um das Einatemströmungsprofil
des Patienten in einer gegebenen Anzahl von Überwachungsereignissen zu charakterisieren,
wobei die Überwachungsereignisse
vorzugsweise vor den Dosierereignissen stattfinden. Nach der Durchführung eines Überwachungsereignisses
kann der bevorzugte Punkt innerhalb des Einatemzyklus für eine Arzneistoffabgabe berechnet
werden. Dieser berechnete Punkt ist eine Funktion der gemessenen
Einatemströmungsgeschwindigkeit
sowie des berechneten kumulativen Einatemströmungsvolumens. Diese Information
wird gespeichert und verwendet, um eine Aktivierung der elektronischen
Betätigungseinrichtung
zu ermöglichen,
wenn der Einatemzyklus während
des Dosierereignisses wiederholt wird.
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Der
Mikroprozessor der vorliegenden Erfindung kann zusammen mit dessen
peripheren Vorrichtungen so programmiert werden, dass er die Freisetzung
eines Arzneistoffs aus dem Behälter
für mehr
als eine gegebene Anzahl innerhalb eines gegebenen Zeitraums verhindert.
Mit diesem Merkmal kann eine Überdosierung
des Patienten mit einem stark wirksamen Narkotikum verhindert werden.
Das Merkmal zur Verhinderung der Überdosierung kann unter Berücksichtigung
jedes einzelnen Patienten oder unter Berücksichtigung spezieller Patientengruppen
speziell gestaltet werden. Beispielsweise kann der Mikroprozessor
so programmiert werden, dass er die Freisetzung von mehr als etwa
200 μg Fentanyl
pro Tag verhindert, wenn der Patient normalerweise mit einer Dosis
von etwa 100 μg
Fentanyl pro Tag versorgt wird. Die Systeme können auch so gestaltet werden,
dass nur eine gegebene Menge eines bestimmten analgetischen Arzneistoffs
bei einem gegebenen Dosierereignis bereitgestellt wird. Beispielsweise
kann das System so gestaltet werden, dass nur etwa 100 μg Fentanyl
in einem gegebenen 15-min-Zeitraum abgegeben werden, wobei der Patient
während
dieses Zeitraums etwa 10 Einatmungen durchführen wird, wobei bei jeder
Einatmung 10 μg Fentanyl
abgegeben werden. Durch Bereitstellen dieses Merkmals wird eine
größere Sicherheit
bezüglich
der Abgabe des analgetischen Arzneistoffs im Laufe der Zeit erreicht,
wodurch eine Schmerzkontrolle ohne eine Überdosierung des Patienten
bereitgestellt werden kann.
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Ein
weiteres Merkmal der Vorrichtung besteht darin, dass sie so programmiert
werden kann, dass sie keinen Arzneistoff freisetzt, wenn sie kein
Signal empfängt,
das von einem Sender, der von dem vorgesehenen Anwender getragen
wird, zu der Vorrichtung gesendet wird. Ein solches System verbessert
die Sicherheit der Vorrichtung und verhindert einen Missbrauch durch
nicht autorisierte Anwender.
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Der
Mikroprozessor der Erfindung kann mit externen Vorrichtungen verbunden
werden, die es zulassen, das externe Informationen in den Mikroprozessor
der Erfindung übertragen
werden und innerhalb des nicht-flüchtigen Lese/Schreib-Speichers
gespeichert werden, der dem Mikroprozessor zur Verfügung steht.
Der Mikroprozessor der Erfindung kann dann auf der Basis dieser
Informationen, die von externen Vorrichtungen übertragen worden sind, dessen
Arzneistoffabgabeverhalten ändern.
Alle erfindungsgemäßen Merkmale
werden in einer tragbaren, programmierbaren, batteriebetriebenen
handgehaltenen Vorrichtung für
den Patientengebrauch bereitgestellt, die eine Größe aufweist,
die im Vergleich zu vorhandenen Dosierinhalatorvorrichtungen günstig ist.
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Verabreichungsverfahren
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Das
Verfahren und die Vorrichtung der Erfindung stellen eine Anzahl
von Merkmalen bereit, die es möglich
machen, das für
die Schmerzkontrolle mit starken analgetischen Arzneistoffen mit
einem niedrigen therapeutischen Index erforderliche gesteuerte und
wiederholbare Dosierungsverfahren zu erreichen. Erstens ist die
Membran permanent konvex oder sie ist flexibel und ist in die sich
schnell bewegende Luft vorgewölbt,
was den Ausschluss von Teilchenzusammenstößen unterstützt. Zweitens ermöglicht es
die Erfindung, jeglichen Träger
von den vernebelten Teilchen auszuschließen und im Wesentlichen trockene
Analgetikumteilchen für
einen Patienten bereitzustellen, wobei die Teilchen so erzeugt werden
können,
dass sie eine einheitliche Größe aufweisen.
Durch die Abgabe von Teilchen mit einheitlicher Größe wird
die Wiederholbarkeit der Dosierung ungeachtet der Umgebung, z.B.
unterschiedlichen Feuchtigkeitsbedingungen, verstärkt. Drittens
ermöglicht
die Vorrichtung die Verabreichung des Arzneistoffs an dem gleichen
Punkt bezüglich
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens bei jedem Arzneistoffabgabepunkt, wodurch die
Wiederholbarkeit der Dosierung verbessert wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst die Freisetzung einer flüssigen,
fließfähigen analgetischen
Formulierung aus einzelnen Einmal-Behältern, die in einer Verpackung
miteinander verbunden sein können.
Dies ist deshalb erwünscht,
da der flüssige, fließfähige Arzneistoff
in einer sterilen Umgebung verpackt wird und aus diesem Grund keine
zusätzlichen
Materialien wie fungizide Mittel, bakteriostatische Mittel und Konservierungsstoffe
erfordert und vorzugsweise auch nicht enthält, die normalerweise in einer
flüssigen
Formulierung erforderlich sind, wenn die Formulierung geöffnet, der
Luft ausgesetzt, verschlossen und später erneut verwendet wird.
Für jede
Freisetzung des Arzneistoffs werden ein neuer Behälter und
eine neue Membran verwendet. Folglich sind die Membran und der Behälter Einmalartikel, wodurch
ein Verstopfen von Poren verhindert wird, was bei einer erneuten
Verwendung auftritt. In der vorliegenden Erfindung müssen keine
niedrigsiedenden Treibmittel wie niedrigsiedende Fluorkohlenstoffe
eingesetzt werden. Die Verwendung solcher niedrigsiedender Treibmittel
in herkömmlichen
Dosierinhalatorvorrichtungen ist erwünscht, da solche Treibmittel
den Bedarf für
Konservierungsmittel, fungizide und bakteriostatische Verbindungen
ausschließen.
Bei der Verwendung niedrigsiedender Fluorkohlenstoffe bestehen jedoch
potentielle Umweltrisiken. Demgemäß bringt die vorliegende Erfindung einen
potentiellen Nutzen für
die Umwelt mit sich und wäre
besonders nützlich,
wenn staatliche Vorschriften die weitere Verwendung von Vorrichtungen
verhindern würden,
die niedrigsiedende Fluorkohlenstoffe abgeben.
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Zusätzlich zu
den Umweltvorteilen bietet die vorliegende Erfindung Vorteile aufgrund
der relativ geringen Geschwindigkeit, mit der die Aerosoldispersion
an den Patienten abgegeben wird. Eine herkömmliche Dosierinhalatorvorrichtung
gibt das Aerosol mit einer relativ hohen Geschwindigkeit nach außen ab,
was dazu führt,
dass eine relativ große
Menge der Aerosolteilchen mit dem Inneren des Mundes und anschließend mit
dem hinteren Teil des Pharynx des Patienten in Kontakt kommen. Dies
vermindert die Menge des tatsächlich
an die Lunge des Patienten verabreichten Arzneistoffs im Vergleich
zu dem vorliegenden System, bei dem das Aerosol mit einer relativ
niedrigen Geschwindigkeit abgegeben wird und von dem Patienten langsam
eingeatmet werden kann.
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Bei
dem Verfahren wird vorzugsweise eine Arzneistoffabgabevorrichtung
verwendet, die in dem Sinn nicht direkt durch den Patienten betätigt wird, dass
durch den physischen Druck des Patienten kein Knopf gedrückt oder
Ventil freigegeben wird. Im Gegenteil stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung
sicher, dass der Betätigungsmechanismus,
der den Arzneistoff von einem Behälter herausdrückt, automatisch
beim Empfang eines Signals von einem Mikroprozessor freigegeben
wird, der so programmiert ist, dass er ein Signal auf der Basis
von Daten sendet, die von einer Überwachungsvorrichtung
wie z.B. einer Luftströmungsgeschwindigkeitsüberwachungsvorrichtung
empfangen worden sind. Ein Patient, der die Vorrichtung verwendet,
zieht Luft aus einem Mundstück
und die Einatemgeschwindigkeit und das berechnete Einatemvolumen
des Patienten werden gleichzeitig einmal oder mehrere Male in einem Überwachungsereignis
gemessen, wodurch ein optimaler Punkt in einem Einatemzyklus für die Freisetzung
einer Dosis eines beliebigen gewünschten
Arzneistoffs bestimmt wird. Die Einatemströmung wird vorzugsweise in einem
oder mehreren Überwachungsereignissen
für einen
gegebenen Patienten gemessen und aufgezeichnet, um ein Einatemströmungsprofil für den Patienten
zu entwickeln. Die aufgezeichnete Information wird vorzugsweise
durch den Mikroprozessor analysiert, um einen bevorzugten Punkt
innerhalb des Einatemzyklus des Patienten für die Freisetzung des Arzneistoffs
abzuleiten, wobei der bevorzugte Punkt auf der Basis des Punkts
berechnet wird, der am wahrscheinlichsten zu einem reproduzierbaren
Abgabeereignis führt.
-
Eine
Strömungsgeschwindigkeitsüberwachungsvorrichtung
sendet kontinuierlich Informationen zu dem Mikroprozessor und wenn
der Mikroprozessor bestimmt, dass der optimale Punkt in dem Atemzyklus
erreicht ist, betätigt
der Mikroprozessor eine Komponente, die eine mechanische Einrichtung auslöst (und
die Schwingungsvorrichtung aktiviert), welche das Herausdrücken des
Arzneistoffs aus dem Behälter
und dessen Vernebelung bewirkt. Demgemäß wird der Arzneistoff wiederholt
an einer vorprogrammierten Stelle in dem Einatemströmungsprofil des
jeweiligen Patienten abgegeben, die spezifisch ausgewählt ist,
um die Reproduzierbarkeit der Arzneistoffabgabe und die periphere
Ablagerung des Arzneistoffs zu maximieren. Es wird betont, dass
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Verbesserung der Effizienz der Arzneistoffabgabe verwendet werden kann
und diese auch tatsächlich
erreicht. Dies ist jedoch nicht das wichtigste Merkmal. Ein wichtigeres Merkmal
ist die Reproduzierbarkeit der Freisetzung einer genau gesteuerten
Menge eines Arzneistoffs (mit einem engen Teilchengrößenbereich)
wiederholt an dem gleichen speziellen Punkt in dem Atemzyklus, um
die Abgabe einer gesteuerten und wiederholbaren Menge an Arzneistoff
an die Lunge des einzelnen Patienten sicherzustellen, d.h. eine
intrapulmonale Abgabe mit einer genau gesteuerten Dosierung. Die
Heizkomponente(n) und/oder die Trocknungseinrichtung zur Entfernung
von Wasserdampf unterstützen
bei der Wiederholbarkeit der Dosierung, und zwar dahingehend, dass
die Teilchen, die den Patienten erreichen, ungeachtet der Umgebungsfeuchtigkeit
die gleiche Größe aufweisen.
Dadurch, dass die Teilchengröße bei jedem
Dosierereignis gleich gehalten wird, lagern sich die Teilchen bei
jedem Ereignis in dem gleichen allgemeinen Bereich der Lunge ab. Diese
Merkmale verbessern die Wiederholbarkeit zusammen mit einer automatischen
Steuerung des Arzneistofffreisetzungsmechanismus, kombiniert mit häufigen Überwachungsereignissen,
um die optimale Strömungsgeschwindigkeit
und die optimale Zeit für die
Freisetzung des Arzneistoffs zu berechnen. Ferner werden die Teilchen
eine einheitliche Größe aufweisen,
da ungeachtet der Feuchtigkeit der Umgebung der gesamte Träger entfernt
wird. Da der Arzneistofffreisetzungsmechanismus automatisch und nicht
manuell ausgelöst
wird, kann er vorhersehbar und wiederholbar an dem gleichen Punkt
in dem Einatemzyklus ausgelöst
werden. Da vor den Dosierereignissen vorzugsweise Überwachungsereignisse stattfinden,
kann der Punkt der Freisetzung in dem Einatemzyklus auf der Basis
des jeweiligen Zustands des Patienten erneut eingestellt werden.
Beispielsweise weisen Patienten, die an Asthma leiden, ein gewisses
Maß an
Pulmonalinsuffizienz auf, die sich bei der Verabreichung des Arzneistoffs ändern kann. Diese Änderungen
werden bei dem Überwachungsereignis
durch den Mikroprozessor berücksichtigt, der
den Punkt der Freisetzung des Arzneistoffs in einer Weise erneut
einstellt, die so berechnet ist, dass bei jedem Dosierereignis eine
Menge des Analgetikums an den Patienten verabreicht wird, welche
dieser gerade benötigt.
-
Bei
der Verabreichung eines Arzneistoffs unter Verwendung der erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung
kann der gesamte Dosiervorgang die Verabreichung von 10 μl bis 1000
ml der Arzneistoffformulierung umfassen, mehr bevorzugt jedoch etwa 50 μl bis 10000 μl der Arzneistoffformulierung.
Sehr kleine Mengen des Arzneistoffs (z.B. Nanogramm-Mengen) können in
einem pharmazeutisch verträglichen,
flüssigen
Trägermaterial
gelöst
oder dispergiert werden, um eine flüssige, fließfähige Formulierung bereitzustellen,
die einfach vernebelt werden kann. Der Behälter wird die Formulierung
enthalten, die den Arzneistoff in einer Menge von etwa 10 ng bis
300 μg,
mehr bevorzugt in einer Menge von etwa 50 μg enthält. Die große Variation der Mengen, die
abgegeben werden können,
ist auf die verschiedenen Wirksamkeiten der Arzneistoffe und auf
die unterschiedlichen Abgabeeffizienzen für verschiedene Vorrichtungen,
Formulierungen und Patienten zurückzuführen. Das
gesamte Dosierereignis kann mehrere Einatmungen durch den Patienten
umfassen, wobei jede der Einatmungen von der Vorrichtung mit Arzneistoff
versorgt wird. Beispielsweise kann die Vorrichtung so programmiert
werden, dass sie den Inhalt eines einzelnen Behälters freisetzt oder dass sie
sich bei einer Verpackung von miteinander verbundenen Behältern von
einem Behälter
zum nächsten
bewegt. Die Abgabe kleinerer Mengen von verschiedenen Behältern kann
Vorteile haben. Da von jedem Behälter
bei jedem Einatmen lediglich kleine Mengen abgegeben werden, ist
selbst ein vollständiges
Versagen bei der Abgabe von Arzneistoff bei einer gegebenen Einatmung
von nur geringer Signifikanz und wird die Reproduzierbarkeit des
Dosierereignisses nicht ernsthaft stören. Da ferner bei jeder Einatmung
relativ kleine Mengen abgegeben werden, kann der Patient, ohne eine Überdosierung befürchten zu
müssen,
einige wenige zusätzliche
Milligramm eines Analgetikums sicher verabreichen.
-
Zusätzlich zu
der Wirksamkeit des Arzneistoffs und der Abgabeeffizienz muss die
Arzneistoffempfindlichkeit berücksichtigt
werden. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es, die Dosierung im
Laufe der Zeit zu variieren, wenn sich die Empfindlichkeit und/oder
die Compliance des Anwenders und/oder die Lungeneffizienz im Laufe
der Zeit ändert
bzw. ändern.
-
Auf
der Basis der vorstehenden Erläuterungen
ist es verständlich,
dass die Dosierung oder die Menge des Analgetikums, die tatsächlich von
der Vorrichtung freigesetzt wird, auf der Basis des unmittelbar
vorausgehenden Überwachungsereignisses verändert werden
kann, bei dem die Einatemströmung
einer Einatmung des Patienten gemessen wird.
-
Variationen
bei den Dosierungen werden durch Überwachen des Effekts eines
oder mehrerer Lungenfunktionsparameter(s) als Reaktion auf bekannte
Mengen des von jedem Behälter
freigesetzten und an den Patienten abgegebenen Atemwegsarzneistoffs
berechnet. Wenn die Reaktion auf die Änderung von gemessenen Lungenfunktionsparametern
größer ist
als bei vorhergehenden Messungen, dann wird die Dosierung (die Anzahl
der freigegebenen Behälter)
vermindert oder das minimale Dosierungsintervall wird erhöht. Wenn
die Reaktion auf die Änderung
von gemessenen Lungenfunktionsparametern kleiner ist als bei vorhergehenden
Messungen, dann wird die Dosierung erhöht oder das minimale Dosierungsintervall
wird vermindert. Die Erhöhungen
und Absenkungen werden schrittweise vorgenommen und beruhen vorzugsweise
auf Durchschnitten (von 10 oder mehr Messungen von Lungenfunktionsparametern
nach 10 oder mehr Dosierereignissen) und nicht auf einem einzelnen
Do sierereignis und Überwachungsereignis.
Die bevorzugte erfindungsgemäße Arzneistoffabgabevorrichtung
kann Dosierereignisse und Lungenfunktionsparameter über die
Zeit aufzeichnen, Durchschnitte berechnen und bevorzugte Änderungen
bei der Verabreichung eines Analgetikums ableiten.
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Eines
der wichtigen Merkmale und einer der wichtigen Vorteile der vorliegenden
Erfindung besteht darin, dass der Mikroprozessor so programmiert
werden kann, dass er bezüglich
der Dosierungszeiten eine Anzahl verschiedener Kriterien berücksichtigt.
Beispielsweise kann der Mikroprozessor so programmiert werden, dass
er ein minimales Zeitintervall zwischen den Dosierungen einstellt,
d.h. nach einer gegebenen Abgabe kann eine weitere Dosis nicht abgegeben
werden, bis ein gegebener Zeitraum verstrichen ist. Zweitens kann
die Zeitsteuerung der Vorrichtung so programmiert werden, dass es
nicht möglich
ist, die Verabreichung einer eingestellten maximalen Menge des Arzneistoffs
innerhalb einer gegebenen Zeit zu überschreiten. Beispielsweise
könnte
die Vorrichtung so programmiert werden, dass sie die Abgabe von
mehr als 10 mg Analgetikum innerhalb einer Stunde verhindert. Es
ist wichtiger, dass die Vorrichtung so programmiert werden kann, dass
sie beide Kriterien berücksichtigt.
Demgemäß kann die
Vorrichtung so programmiert werden, dass sie ein minimales Zeitintervall
zwischen Dosierungen und eine maximale Arzneistoffmenge einstellt,
die innerhalb eines gegebenen Zeitraums freizusetzen ist. Beispielsweise
könnte
der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er die Freisetzung
von maximal 10 mg eines Analgetikums während einer Stunde zulässt, die
nur in Mengen von 1 mg freigesetzt werden könnten, wobei jede Freisetzung
durch minimal 5 min getrennt ist.
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Das
Dosierungsprogramm kann mit einer gewissen Flexibilität gestaltet
werden. Wenn der Patient beispielsweise normalerweise 25 mg/Tag
eines Analgetikums benötigt,
kann der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er eine Warnung
ausgibt, nachdem 25 mg innerhalb eines gegebenen Tages verabreicht
worden sind, und dass er danach die Warnung fortsetzt, um den Anwender
vor möglichen Überdosierungen
zu warnen. Durch das Ausgeben einer Warnung und keiner Sperrung
ermöglicht
es die Vorrichtung dem Patienten, gegebenenfalls aufgrund einer
verminderten Lungenfunktion oder von Bauchschmerzen, oder um eine
Fehlabgabe des Analgetikums, wie z.B. aufgrund von Husten oder Niesen während einer
versuchten Abgabe, zu berücksichtigen,
zusätzliches
Analgetikum zu verabreichen.
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Die
Fähigkeit
zur Verhinderung einer Überdosierung
ist eine Eigenschaft der Vorrichtung, und zwar aufgrund der Fähigkeit
der Vorrichtung, die Menge des freigesetzten Analgetikums zu überwachen
und die ungefähre
Menge an Analgetikum, die an den Patienten abgegeben worden ist,
zu berechnen, und zwar auf der Basis der Überwachung verschiedener Lungen funktionsparameter.
Die Fähigkeit der
vorliegenden Vorrichtung, eine Überdosierung
zu verhindern, ist nicht nur auf ein Überwachungssystem zurückzuführen, das
eine weitere manuelle Betätigung
eines Knopfs verhindert. Wie vorstehend erläutert, wird die im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verwendete Vorrichtung nicht manuell betätigt, sondern
als Reaktion auf ein elektrisches Signal, das von einem Mikroprozessor
(der Daten von einer Überwachungsvorrichtung
wie z.B. einer Vorrichtung empfangen hat, welche die Einatemströmung überwacht)
empfangen worden ist. Dies ermöglicht
die Betätigung
der Vorrichtung nach dem Erreichen eines optimalen Punkts in einem
Einatemzyklus. Beim Einsatz der vorliegenden Erfindung wird jede
Betätigung
der Vorrichtung Arzneistoff an den Patienten verabreichen, und zwar
dadurch, dass die Vorrichtung als Reaktion auf das Einatmen des
Patienten ausgelöst
wird. Insbesondere ermöglicht
die bevorzugte Ausführungsform
der Vorrichtung keine Freisetzung eines Analgetikums lediglich durch
die manuelle Betätigung
eines Knopfs zum Abgeben eines Sprühstoßes von Analgetikum in die
Luft oder einen Behälter.
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Es
sind verschiedene Ausführungsformen der
erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung
vorgesehen. Gemäß einer
Ausführungsform
ist es erforderlich, die Vorrichtung manuell zu spannen. Dies bedeutet,
dass Energie z.B. durch Zurückziehen
einer Feder gespeichert wird, so dass z.B. ein Kolben unterhalb
des Behälters
angeordnet werden kann, der den Arzneistoff enthält. In entsprechender Weise kann
ein Kolben, der mit einer Feder verbunden ist, derart zurückgezogen
werden, dass dann, wenn der Kolben freigegeben wird, der Kolben
Luft durch die Luftverteilungsöffnungen
drücken
wird. Ein automatisches Spannen von Kraftspeichersystemen sowohl für die Arzneistoffformulierung
als auch für
die Luftströmung
kann getrennt oder in einer Einheit stattfinden. Ferner kann eines
der Systeme manuell sein, während
das andere automatisch ist. Gemäß einer Ausführungsform
wird die Vorrichtung manuell gespannt, jedoch automatisch und elektronisch
auf der Basis der Überwachung
der Einatemströmung
des Patienten ausgelöst.
Die Formulierung kann auf verschiedene Weise physikalisch durch
die poröse Membran
bewegt werden. Die Formulierung kann durch einen Kolben durch die
Membran gedrückt werden
oder die Membran kann, ohne eine Kraft auf die Formulierung auszuüben, mit
Frequenzen in Schwingungen versetzt werden, die ausreichend sind,
um ein Aerosol zu erzeugen.
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Der
Mikroprozessor 26 der vorliegenden Erfindung umfasst vorzugsweise
eine Zeitsteuerungsvorrichtung. Die Zeitsteuerungsvorrichtung kann elektrisch
mit visuellen Anzeigesignalen sowie mit Audioalarmsignalen verbunden
werden. Unter Verwendung der Zeitsteuerungsvorrichtung kann der
Mikroprozessor so programmiert werden, dass er es zulässt, dass
ein visuelles Signal oder ein Audiosignal gesendet wird, wenn es
normalerweise erwartet würde,
dass sich der Patient ein Analgetikum verabreicht. Zusätzlich zur
Anzeige der Verab reichungszeit (vorzugsweise durch ein Audiosignal)
kann die Vorrichtung die Menge des Analgetikums, die verabreicht
werden sollte, durch eine Sichtanzeige anzeigen. Beispielsweise
könnte
der Audioalarm den Patienten alarmieren, dass das Analgetikum verabreicht werden
sollte. Gleichzeitig könnte
die Sichtanzeige „eine
Dosierungseinheit" als
die zu verabreichende Menge (Anzahl der Behälter) des Arzneistoffs anzeigen.
An diesem Punkt könnte
ein Überwachungsereignis
stattfinden. Nach dem Abschluss des Überwachungsereignisses würde die
Verabreichung fortgesetzt werden und die Sichtanzeige würde kontinuierlich
die verbleibende Menge an Analgetikum anzeigen, die verabreicht
werden sollte. Nachdem die vorbestimmte Dosis (angezeigte Anzahl
der Behälter)
verabreicht worden ist, würde
die Sichtanzeige anzeigen, dass das Dosierereignis beendet ist.
Wenn der Patient das Dosierereignis durch Verabreichen der angegebenen
Arzneistoffmenge nicht vollständig abgeschlossen
hat, würde
der Patient durch die Ausgabe eines anderen Audiosignals daran erinnert
werden, gefolgt von einer Sichtanzeige, die den Patienten anweist,
die Verabreichung fortzusetzen.
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Zusätzliche
Informationen bezüglich
der Dosierung von Analgetika finden sich in Harrison's Principles of Internal
Medicine (neueste Auflage) und in Drug Evaluation Manual, 1993 (AMA
Division of Drugs and Toxicology), die beide von McGraw Hill Book
Company, New York, veröffentlicht
worden sind und bezüglich
herkömmlicher
Informationen hinsichtlich der Dosierung von Analgetika unter Bezugnahme einbezogen
werden.
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Betrieb der
Abgabevorrichtung
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Die
in der 4 schematisch gezeigte Vorrichtung 40 kann
insbesondere wie folgt betrieben werden. Ein Behälter 1 wird in die
Vorrichtung 6 eingeführt.
Die Vorrichtung wird dann gespannt, d.h. der Kolben, wie z.B. der
mit Federdruck beaufschlagte Kolben 24 wird gespannt. Gegebenenfalls
wird ein weiterer Kolben (nicht gezeigt) gespannt, der zur Komprimierung
der flüssigen
Formulierung in einem Zwei-Behälter-System
verwendet wird. Ferner wird ein Behälter 1 der Verpackung
in Position bewegt und jegliche Abdeckung wird von der porösen Membran 3 abgezogen.
Danach zieht der Patient Luft von dem Mundstück 30 und das Einatemprofil
des Patienten wird unter Verwendung des Mikroprozessors 26 entwickelt.
Nachdem das Einatemprofil bestimmt worden ist, berechnet der Mikroprozessor
einen Punkt innerhalb des Einatemprofils, bei dem der Arzneistoff freigesetzt
werden soll, um die Wiederholbarkeit der Dosierung zu maximieren,
z.B. durch Auftragen einer Kurve der Atmungsgeschwindigkeit gegen
die Zeit und Bestimmen des Punkts auf der Kurve, der am wahrscheinlichsten
die Wiederholbarkeit der Dosierung bereitstellt. Um das erfindungsgemäße Verfahren
durchzuführen,
ist es nicht erforderlich, eine Kurve der Atmungsgeschwindigkeit gegen
die Zeit aufzutragen. Die Vorrichtung kann so eingestellt werden,
dass die Dosis wiederholt an etwa dem gleichen Punkt bezüglich der
Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens freigesetzt wird. Wenn die Vorrichtung jedesmal
bei der gleichen Einatemströmungsgeschwindigkeit
und dem gleichen Einatemvolumen ausgelöst wird, dann wird der Patient
im Wesentlichen die gleiche Dosis erhalten. Beide Kriterien müssen gemessen
und für
die Auslösung verwendet
werden, um eine Wiederholbarkeit zu erhalten.
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Weitere
Details bezüglich
der Bereitstellung einer verbesserten Wiederholbarkeit der Dosierung zusätzlich zur
verbesserten Abgabeeffizienz sind in einer verwandten Anmeldung
mit dem Titel "Intrapulmonary
Drug Delivery Within Therapeutically Relevant Inspiratory Flow/Volume
Values" beschrieben (angemeldet
am 11. Juli 1994, US Nr. 08/273,375), wobei diese Anmeldung unter
Bezugnahme einbezogen wird. Der Mikroprozessor der vorliegenden
Erfindung kann so programmiert werden, dass er den Arzneistoff auf
der Basis aller oder eines beliebigen der nachstehenden Parameter
freisetzt.
- (1) Die Abgabe sollte bei einer
Einatemströmungsgeschwindigkeit
in einem Bereich von etwa 0,10 bis etwa 2,0 Liter/s erfolgen (eine
Abgabe bei einer Strömungsgeschwindigkeit
in einem Bereich von 0,2 bis etwa 1,8 Liter/s und mehr bevorzugt
in einem Bereich von 0,15 bis 1,7 Liter/s ist effizient). Die Wiederholbarkeit
der Abgabe wird durch eine Freisetzung bei einer im Wesentlichen gleichen
Einatemströmungsgeschwindigkeit
bei jeder Arzneistofffreisetzung erhalten.
- (2) Die Abgabe sollte an einem Punkt innerhalb des Einatemvolumens
eines Patienten in einem Bereich von etwa 0,15 bis etwa 2,0 Liter
erfolgen (eine effizientere Abgabe kann durch eine Abgabe in einem
Bereich von 0,15 bis 0,8 Liter und mehr bevorzugt in einem Bereich
von 0,15 bis etwa 0,4 Liter erhalten werden). Die Wiederholbarkeit
der Abgabe wird durch eine Freisetzung bei dem gleichen Einatemvolumen
bei jeder Arzneistofffreisetzung erhalten.
- (3) Die Abgabe wird durch Bereitstellen eines Systems verbessert,
das Teilchen für
die systemische Abgabe in einem Bereich von etwa 0,5 bis etwa 12,0 μm, vorzugsweise
0,5 bis etwa 6 μm und
mehr bevorzugt 0,5 bis etwa 3 μm
erzeugt.
- (4) Eine Konzentration des Arzneistoffs in dem Träger im Bereich
von etwa 0,01% bis etwa 12,5%, vorzugsweise 0,1 bis 10% ist bevorzugt. Durch
Halten der Konzentration des Arzneistoffs, bezogen auf den Träger, in
diesem Bereich ist es möglich,
Teilchen zu erzeugen, die etwas größer sind, als dies für eine Abgabe
erwünscht
wäre, jedoch
die Teilchen durch Verdampfen des Trägers zu verkleinern.
- (5) Die Luft, die in den Strömungsweg
der vernebelten Teilchen gezogen wird, wird durch Zuführen von
Energie von etwa 20 J bis 100 J und vorzugsweise von 20 J bis 50
J pro 10 μl
der Formulierung erwärmt.
Die erwärmte
Luft unterstützt
bei der Verminderung des Effekts der Feuchtigkeit und verdampft
den Träger
von den Teilchen, wodurch kleinere Teilchen für die Einatmung bereitgestellt
werden.
- (6) Luft wird der vernebelten Formulierung durch den Patienten,
der Luft in die vernebelte Formulierung zieht, in einer Menge von
etwa 100 ml bis 2 Liter pro 10 μl
der Aerosolformulierung zugesetzt.
- (7) Auf der porösen
Membran kann eine Schwingung im Bereich von 575 bis 32000 kHz, vorzugsweise
1000 bis 17000 kHz und mehr bevorzugt 2000 bis 4000 kHz erzeugt
werden.
- (8) Die Porengröße der Membran
wird in einem Bereich von 0,25 bis etwa 6,0 μm, vorzugsweise 0,5 bis 3 μm und insbesondere
1 bis 2 μm
eingestellt. Diese Größe bezieht
sich auf den Durchmesser der Poren, durch welche die Formulierung die
Membran verläßt. Der
Durchmesser der Öffnung,
in welche die Formulierung strömt,
kann 2- bis 20-mal so groß sein,
wodurch eine konische Konfiguration bereitgestellt wird.
- (9) Die Viskosität
der Formulierung beeinflusst die Höhe des Drucks, der ausgeübt werden
muss, um die Formulierung durch die Poren zu drücken und die Viskosität sollte
in einem Bereich von 25% bis 1000% der Viskosität von Wasser liegen.
- (10) Der Ausstoßdruck
wird in einem Bereich von 345 kPa bis 4,1 MPa (50 bis 600 psi) und
vorzugsweise 690 kPa bis 3,5 MPa (100 bis 500 psi) eingestellt.
Niedrigere Drücke
können
durch die Verwendung der konischen Konfiguration für die Porengröße erhalten
werden.
- (11) Der Mikroprozessor sollte auch Informationen bezüglich der
Umgebungstemperatur und des Umgebungsdrucks liefern. Die Temperatur
liegt vorzugsweise nahe bei Raumtemperatur, d.h. in einem Bereich
von 15°C
bis 30°C.
Der Atmosphärendruck
beträgt
im Allgemeinen 1 atm oder in größeren Höhen etwas
weniger, z.B. etwa 75% von einer Atmosphäre.
- (12) Um eine konsistente Dosierung bereitzustellen, sollte das
Verhältnis
des Trägers
zu dem Arzneistoff konstant gehalten werden, wobei löslichere
Arzneistoffe bevorzugt sind. Es können jedoch auch unlösliche Arzneistoffe
verwendet werden, und zwar durch Erzeugung von Suspensionen oder
durch die Verwendung von Löslichkeitsverbesserern.
- (13) Vorzugsweise wird eine Trocknungseinrichtung verwendet,
um Wasserdampf aus der Luft zu entfernen, die von dem Patienten
in den Strömungsweg
gezogen wird.
- (14) Die Poren werden in der porösen Membran vorzugsweise in
einer Konfiguration eines länglichen
Ovals oder eines länglichen
Rechtecks angeordnet. Dadurch, dass die Poren auf diese Weise konfiguriert
werden und durch senkrechtes Ziehen von Luft über die kleinere Abmessung
der Konfiguration ist es möglich,
die Anzahl der Zusammenstöße zwi schen
Teilchen zu vermindern und dadurch Teilchenzusammenstöße zu vermeiden,
die zu einer Ansammlung führen.
- (15) Die Dicke der Membran wird vorzugsweise im Bereich von
5 bis 200 μm
oder mehr bevorzugt von 10 bis 50 μm eingestellt. Dünnere Membranen
sind dahingehend geeignet, dass weniger Druck erforderlich ist,
um die Formulierung durch die Membran zu drücken. Die Membran hat eine Zugfestigkeit
von 34,5 MPa bis 137,9 MPa (5000 bis 20000 psi), vorzugsweise 55,2
MPa bis 110,3 MPa (8000 bis 16000 psi) und mehr bevorzugt von 96,5
MPa bis 110,3 MPa (14000 bis 16000 psi).
- (16) Die Membran ist so konfiguriert, dass sie eine konvexe
Konfiguration aufweist, die in die sich schneller bewegende Luft,
die durch die Einatmung des Patienten erzeugt worden ist, vorgewölbt ist,
oder dass sie flexibel ist, so dass sie dann, wenn Formulierung
durch die Membran gedrückt
wird, eine konvexe Konfiguration annimmt.
- (17) Nachdem der Mikroprozessor mit Informationen bezüglich der
vorstehenden Parameter oder Messungen versorgt worden ist, wird
ein Arzneistofffreisetzungspunkt ausgewählt und der Mikroprozessor
wird bei jeder Arzneistoffabgabe kontinuierlich im Wesentlichen
an den gleichen Auslösepunkt
zurückkehren,
um so eine Wiederholbarkeit der Dosierung zu erhalten.
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Nachdem
der Arzneistoff abgegeben worden ist, können die Messungen bezüglich der
Strömung und/oder
des Volumens unterbrochen werden. Es ist jedoch bevorzugt, die Messungen
bezüglich
beider Kriterien fortzusetzen, nachdem der Arzneistoff freigesetzt
worden ist. Durch Fortsetzung der Messungen kann die Angemessenheit
dieses speziellen Arzneistoffabgabevorgangs des Patienten bestimmt werden.
Alle Ereignisse werden von dem Mikroprozessor aufgezeichnet. Die
aufgezeichneten Informationen können
dem Betreuer zu Analyse zur Verfügung
gestellt werden. Beispielsweise kann der Betreuer bestimmen, ob
der Patient den Einatemvorgang richtig ausgeführt hat, um den Arzneistoff
richtig abzugeben, und ob das Einatemprofil des Patienten durch
den Arzneistoff beeinflusst wird.
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Die
vorliegende Erfindung ist hier in den Ausführungsformen beschrieben worden,
die als die am praktischsten und am meisten bevorzugten Ausführungsformen
angesehen werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Abweichungen
davon vorgesehen werden können,
die im Schutzbereich der Erfindung liegen, und dass der Fachmann
beim Lesen dieser Offenbarung offensichtliche Modifikationen der
vorliegenden Erfindung erkennt.