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DE69617431T2 - Arzneipulverkartusche mit integrierter dosiereinrichtung, sowie pulverinhalator - Google Patents

Arzneipulverkartusche mit integrierter dosiereinrichtung, sowie pulverinhalator

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Publication number
DE69617431T2
DE69617431T2 DE69617431T DE69617431T DE69617431T2 DE 69617431 T2 DE69617431 T2 DE 69617431T2 DE 69617431 T DE69617431 T DE 69617431T DE 69617431 T DE69617431 T DE 69617431T DE 69617431 T2 DE69617431 T2 DE 69617431T2
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DE
Germany
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dosing
inhaler
powder
cartridge
powder cartridge
Prior art date
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Application number
DE69617431T
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English (en)
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DE69617431D1 (de
Inventor
H. De Boer
Joachim Goede
Wolfgang Goettenauer
Coenraad Lerk
Andre Narodylo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Almirall SA
Original Assignee
Asta Medica GmbH
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Publication date
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Priority claimed from DE1995122416 external-priority patent/DE19522416C2/de
Application filed by Asta Medica GmbH filed Critical Asta Medica GmbH
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Publication of DE69617431T2 publication Critical patent/DE69617431T2/de
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Description

    Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Arzneimittelpulverpatrone für Pulverinhalatoren zur Aufnahme eines Arzneimittelvorrats für eine große Anzahl von Arzneimittelpulverdosen mit einer integrierten Dosiereinrichtung, die mindestens eine Dosierkavität zur Aufnahme einer vorbestimmten Menge an Arzneimittelpulver umfaßt, und einem Inhalator für pulverförmige Arzneimittel, wobei bei diesem Inhalator ein Patient das Arzneimittel mittels eines Luftstroms empfangen kann.
  • Solche Arzneimittelpulverpatronen und Inhalatoren werden insbesondere zur Behandlung von chronischen Erkrankungen der Atemwege verwendet. Ein typisches Anwendungsgebiet ist die Behandlung von Asthmakranken. In solchen Fällen wird eine für mehrere Dosen ausreichende Arzneimittelpulvermenge in einer Arzneimittelpulverpatrone verpackt. Die Arzneimittelpulverpatrone wird in einen Inhalator eingesetzt, der einen Luftstrom mit darin verteiltem Arzneimittel bereitstellt, den der Patient einatmen kann. Bei ordnungsgemäßer Verwendung des Inhalators strömt somit die gewünschte Arzneimittelmenge in die Bronchien und Lunge des Patienten. Durch Verwendung einer Arzneimittelpulverpatrone statt eines Vorratsbehälters, der dauerhaft im Inhalator angeordnet ist, werden die Kosten für eine solche Behandlung, insbesondere einer Langzeitbehandlung, vermindert, da der Inhalator wiederholt verwendet werden kann.
  • Stand der Technik
  • Die WO-93/03782 offenbart einen Inhalator zur Dosierung eines vorzugsweise pulverförmigen Inhalationspräparats und zur Bereitstellung eines Inhalationsstroms. Der beschriebene Inhalator umfaßt eine Blockiervorrichtung, die die Dosierung des Arzneimittels verhindert, wenn kein ausreichend starker Luftstrom von dem Patienten angesaugt wird. Der beschriebene Inhalator umfaßt eine austauschbare Arzneimittelpulverpatrone zur Aufnahme eines Arzneimittelvorrats für [Lakune] integrierte Dosiereinrichtung. Diese Dosiereinrichtung umfaßt einen Schieber, der sich durch einen Vorratsraum der Arzneimittelpulverpatrone erstreckt. Im Bereich seines unteren Endes weist der Schieber eine laterale Dosierkavität zur Aufnahme einer vorbestimmten Arzneimittelpulvermenge auf. Durch Herunterdrücken des Schiebers tritt das untere Ende des Schiebers aus der Patrone aus, und die Dosierkavität mit dem Arzneimittelpulver bewegt sich in den Bereich eines Inhalationskanals. Infolge des durch den Patienten erzeugten Luftstroms wird das Arzneimittelpulver im Luftstrom verteilt und von dem Patienten eingeatmet. Darüber hinaus wird auch ein Zählmechanismus für den Inhalator vorgeschlagen.
  • Die beschriebene Arzneimittelpulverpatrone weist jedoch den Nachteil auf, daß der Schieber mit der Dosierkavität durch den Arzneimittelvorrat bewegt wird. Deshalb besteht aufgrund der abrasiven Wirkung des Arzneimittelpulvers die Gefahr, daß die Arzneimittelpulverpatrone im Bereich der Schieberbuchse undicht wird und das Arzneimittelpulver somit auf unkontrollierte Weise passiert, oder daß es schwierig wird, den Schieber zu bewegen, und somit eine zuverlässige Dosierung durch den Patienten behindert wird. Darüber hinaus ist die Ausführung der Arzneimittelpulverpatrone aufgrund der Buchsen des Schiebers und der erforderlichen Dichtungen relativ kompliziert, und die Herstellungskosten der Patrone sind somit hoch. Des weiteren ist der beschriebene Inhalator mit dem großen Nachteil behaftet, daß das Ansaugen eines Luftstroms durch den Patienten und die Aktivierung des Dosierschiebers koordiniert werden müssen. Wenn der Dosierschieber bezüglich des Ansaugens des Luftstroms zu früh oder zu spät aktiviert wird, gelangt kein Arzneimittelpulver oder zu wenig Arzneimittelpulver in den Luftstrom und somit zu dem Patienten. Insbesondere ältere Patienten oder Patienten, die in Panik geraten sind, wie dies bei Asthmaanfällen oftmals vorkommt, sind häufig nicht in der Lage, die erforderliche Koordination zu bewältigen.
  • Die DE-43 19 514 A1 und WO 94/28957 offenbaren einen Inhalator mit einer volumetrischen Dosiereinrichtung. Der beschriebene Inhalator weist einen darin integrierten Speicher für ein Arzneimittelpulver auf, wobei der Speicher mit weiteren Inhalatorelementen auf weitere Teile des Inhalators aufschlägt, indem eine vorgespannte Federvorrichtung entspannt wird. Infolge des ausgeübten Impulses bei Aufschlag des Speichers auf das Arzneimittelpulver soll das Pulver verdichtet und die Dosiergenauigkeit verbessert werden. Darüber hinaus soll eine Mehrfachdosierung des Arzneimittelpulvers vermieden werden. Aufgrund seiner komplizierten Ausführung ist die Herstellung des beschriebenen Inhalators relativ teuer, und infolge eines integrierten Speichers für das Arzneimittel kann er nur als Einwegvorrichtung verwendet werden. Somit sind die Kosten für eine entsprechende therapeutische Behandlung wesentlich erhöht.
  • Die DE-42 11 475 A1 offenbart einen Inhalator mit einem ustauschbaren Arzneimittelmagazin, der mehrere Arzneimitteldosen in einzelnen Kammern enthält. Die einzelnen Kammern des Arzneimittelmagazins werden nacheinander geleert. Des weiteren umfaßt der beschriebene Inhalator eine Abgabevorrichtung, in der das Arzneimittelpulver mittels kinetischer Energie in einer Zyklonkammer zerkleinert und im Inhalationsluftstrom verteilt wird. Darüber hinaus ist der mit dem Arzneimittelpulver beladene Luftstrom von einem Luftstrom ummantelt, der kein Arzneimittelpulver enthält. Es soll verhindert werden, daß das Arzneimittelpulver im Mund oder in der Rachengegend abgelagert wird. Obgleich der beschriebene Inhalator zur wiederholten Verwendung bestimmt ist, ist er aufgrund seiner komplizierten Ausführung relativ teuer. Das Einwegarzneimittelmagazin ist auch relativ teuer, da es eine große Anzahl von Einzelteilen umfaßt und aufgrund der großen Anzahl von Arzneimittelvorratskammern schwer zu füllen ist.
  • Die WO 92/18188 offenbart einen Arzneimittelbehälter und einen Dosiermeßmechanismus für einen Mehrfachdosenpulverinhalator zur Dosierung großer und kleiner Arzneimittelmengen. Die Funktionsweise der beschriebenen Vorrichtung basiert auf Füllen einer Ausnehmung in einem Schaft mit kreisrundem Querschnitt mit einer Arzneimittelpulverdosis durch Drehen eines den Schaft umgebenden Arzneimittelbehälters um den Schaft und in einer Inhalationsleitung neben der Dosis durch Herausschieben des Schafts aus dem Arzneimittelbehälter. Das Füllen der Ausnehmung wird durch ein am Behälter befestigtes Streichelement gewährleistet, das zusammen mit dem Arzneimittelbehälter um den Schaft herum bewegt wird. Der Schaft ist vorzugsweise im Inhalatorkörper angeordnet, und der Arzneimittelbehälter kann durch Öffnen des Inhalators und Herausziehen des Behälters aus dem Schaft ausgetauscht werden. Das Füllen eines Arzneimittelstoffes in den Behälter kann durch eine der Schaftöffnungen des Arzneimittelbehälters erfolgen. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Funktion des beschriebenen Inhalators liegt der Arzneimittelfüllstand im Arzneimittelbehälter unter der Stelle, an der sich der Schaft befindet. Eine Ausführungsform des offenbarten Inhalators umfaßt einen Kontakt zur Betätigung eines Digitalzählers, der gemäß der Beschreibung im Inhalatorkörper angeordnet werden soll.
  • Die EP 0 546 996 A2 offenbart einen Inhalator mit einer integrierten Speicherkammer für ein Arzneimittel und einem U-förmigen Dosierschieber, der eine Dosieröffnung zur Dosierung einer Arzneimitteldosis aus dem Behälter umfaßt. Der U-förmige Dosierschieber ist im Gehäuse des Inhalators integriert und soll von einem Benutzer von der Seite des Inhalators, an der sich ein Mundstück zur Inhalation befindet, mit der Hand betätigt werden. Die beschriebene Erfindung betrifft einen luftdurchlässigen Teil des Arzneimittelvorratsbehälters.
  • Die US 5,161,524 beschreibt einen Inhalator mit einer integrierten Speicherkammer zur Aufnahme einer Trockenpulververbindung. Weiterhin umfaßt der Inhalator ein Betätigungsglied mit einer Öffnung zum Abgeben einer dosierten Trockenpulverdosis in einen Luftstrom, wenn es betätigt wird. Des weiteren umfaßt der Inhalator ein Einwegklappenventil zur Verhinderung eines Luftrückstroms durch einen Luftkanal für einen dosiertes Pulver enthaltenden Luftstrom. Sowohl die Speicherkammer als auch das Betätigungsmittel sind integraler Bestandteil des Inhalators und sind nicht zum Austausch oder zur erneuten Füllung bestimmt.
  • Kurze Darstellung der Erfindung
  • Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Arzneimittelpulverpatrone und einen Inhalator bereitzustellen, mit denen die Kosten für die therapeutische Verwendung eines Arzneimittels verringert werden. Darüber hinaus soll selbst für Patienten mit schlechter Koordination und solchen Patienten, die unter starkem Streß stehen, eine einfache und zuverlässige Bedienung möglich gemacht werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mittels einer Arzneimittelpulverpatrone der anfangs genannten Art gelöst, bei der die integrierte Dosiereinrichtung einen Dosierschieber umfaßt, der zumindest aus einer Füllstellung in eine Entleerungsstellung ungefähr quer zur Strömungsrichtung des Arzneimittelpulvers bewegt werden kann. Des weiteren wird die Aufgabe durch einen Inhalator der anfangs genannten Art gelöst, der eine Aufnahme für eine solche Arzneimittelpulverpatrone umfaßt, und einen Inhalator mit einer optischen Anzeigevorrichtung zur Anzeige der direkten Abgabe einer Arzneimitteldosis.
  • Die erfindungsgemäße Arzneimittelpulverpatrone läßt sich besonders einfach und wirtschaftlich herstellen, so daß sie eine besonders kostengünstige Verpackung eines Arzneimittelvorrats gestattet, und kann gleichzeitig nach einmaliger Verwendung auf besonders vorteilhafte und hygienische Weise entsorgt werden. Nach dem Austausch der Arzneimittelpulverpatrone kann der erfindungsgemäße Inhalator erneut wiederholt verwendet werden und ist selbst für ältere Patienten besonders leicht und sicher zu bedienen.
  • Für eine besonders gute Handhabung der Arzneimittelpulverpatrone vor dem Einsetzen in einen Inhalator ist es von Vorteil, wenn der Dosierschieber auch in eine Transportstellung bewegt werden kann, insbesondere, wenn der Dosierschieber durch federelastische Mittel in der Transportstellung festgelegt ist. Wenn die erfindungsgemäße Arzneimittelpulverpatrone aus einem Inhalator herausgenommen werden soll, obwohl sie noch nicht vollständig entleert ist, ist es zweckmäßig, wenn die Arzneimittelpatrone auf ihrer Unterseite ein Sichtfenster aufweist, durch das die Stellung des Dosierschiebers überprüft werden kann. Insbesondere für Patienten, für die ein in die Arzneimittelpulverpatrone verpacktes Arzneimittel von lebenswichtiger Bedeutung ist, ist es zweckmäßig, wenn die erfindungsgemäße Arzneimittelpulverpatrone durch eine Anzeigevorrichtung daraufhin überprüft werden kann, welche Arzneimitteldosenmengen entnommen worden sind oder welche in der Arzneimittelpulverpatrone verbleiben, wobei die Anzeigevorrichtung für die entnommene oder verbliebene Arzneimitteldosenmenge in den oberen Randbereich der Arzneimittelpulverpatrone integriert ist.
  • Ein erfindungsgemäßer Inhalator mit einer Vorrichtung zur Betätigung des Dosierschiebers der integrierten Dosiereinrichtung einer erfindungsgemäßen Arzneimittelpulverpatrone, die ihn zumindest aus einer Füllstellung in eine Entleerungsstellung bewegt, und einer Sicherungsvorrichtung zur Verhinderung der Rückkehr des Dosierschiebers in die Füllstellung, bevor die Arzneimitteldosis aus dem Inhalator entnommen worden ist, ist besonders dann besonders gut vor einer Fehlbedienung geschützt, wenn der Inhalator weiterhin eine Sicherheitsvorrichtung umfaßt, die die Bildung eines Luftstroms für die Entnahme des Arzneimittels weitgehend verhindert, wenn der Dosierschieber die Entleerungsstellung noch nicht ganz erreicht hat. Insbesondere für Patienten, für die die Verwendung des in einer erfindungsgemäßen Arzneimittelpulverpatrone enthaltenen Arzneimittels von lebenswichtiger Bedeutung ist, ist es besonders beruhigend, wenn ein erfindungsgemäßer Inhalator eine Sichtanzeigevorrichtung zur Anzeige der Abgabe einer Arzneimitteldosis aufweist, und zwar insbesondere, wenn der Inhalator eine Vorrichtung umfaßt, mit der die Anzeigevorrichtung einer erfindungsgemäßen Arzneimittelpulverpatrone, die in den Inhalator eingesetzt worden ist, von außerhalb des Inhalators abgelesen werden kann. Hier ist es besonders benutzerfreundlich, wenn die Sichtanzeigevorrichtungen und die Vorrichtung zum Ablesen der Anzeigevorrichtung einer Arzneimittelpulverpatrone, die in den Inhalator eingesetzt worden ist, so am Inhalator angeordnet sind, daß sie sich im Sichtfeld eines Patienten befinden, wenn dieser den Inhalator in seiner Gebrauchsstellung zum Inhalieren festhält.
  • Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Merkmale der Erfindung werden in den weiteren Unteransprüchen beansprucht.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die erfindungsgemäße konstruktive Gestaltung der Arzneimittelpulverpatrone mit darin integrierter Dosiereinrichtung und des Pulverinhalators, der die Mittel zum Betätigen der Dosiereinrichtung und die spezielle Dispergiervorrichtung enthält, wird anhand der Figuren noch ausführlicher beschrieben.
  • Fig. 1 zeigt die Arzneimittelpulverpatrone in einem senkrechten Schnitt.
  • Fig. 2 ist ein senkrechter Schnitt durch die Pulverpatrone entlang Linie N-O von Fig. 1.
  • Fig. 3 ist ein Schnitt entlang der Linie G-H von Fig. 1 und zeigt einen Querschnitt durch die Arzneimittelpulverpatrone von oben gesehen.
  • Fig. 3a ist ein Schnitt entlang Linie E-F von Fig. 2 und zeigt einen Querschnitt durch die Pulverpatrone in ihrem unteren Bereich oberhalb der Dosiereinrichtung.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang der Linie J-K von Fig. 1.
  • Fig. 5 ist ein Querschnitt durch den Deckel der Arzneimittelpulverpatrone.
  • Fig. 6a bis d zeigen Schnittdarstellungen des Dosierschiebers, Längs- und Querschnitt, von oben, von unten und von der Seite aus gesehen.
  • Fig. 7 ist ein horizontaler Längsschnitt durch den Pulverinhalator von oben gesehen, ohne eingesetzte Arzneimittelpulverpatrone.
  • Fig. 8 ist ein Schnitt entlang Linie A-A von Fig. 7 und zeigt einen Querschnitt des Pulverinhalators von vorn gesehen, ohne eingesetzte Pulverpatrone.
  • Fig. 9 ist ein Schnitt entlang Linie BB von Fig. 7 und zeigt den Querschnitt des Pulverinhalators von vorn gesehen im hinteren Teil des Gehäuses.
  • Fig. 10 ist ein vertikaler Längsschnitt durch den Pulverinhalator ohne eingesetzte Pulverpatrone, jedoch mit schematisch wiedergegebenem Dosierschieber der in die Pulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung in Dosierstellung.
  • Fig. 11 ist ein vertikaler Längsschnitt durch den Pulverinhalator, bei der der Dosierschieber sich in der Mittelstellung befindet und die Details der Verrastung des Dosierhebels mit Elementen der Ventilklappe zeigt.
  • Fig. 12a und b zeigen die Dosiertaste von der Seite und von oben.
  • Fig. 13a bis c zeigen Ansichten von beiden Seiten aus gesehen des Dosierhebels.
  • Fig. 14a bis c zeigen die Ventilklappe mit ihren Rastelementen in verschiedenen Ansichten, (c) = Schnitt.
  • Fig. 15 zeigt einen Längsschnitt durch die Dosiereinrichtung mit dem Pulverkanal.
  • Fig. 16 zeigt einen Querschnitt durch die Dosiereinrichtung mit Blick auf die Vorderwand der Kammer vom Kammerinnenraum aus.
  • Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Der für Dauergebrauch konfigurierte Pulverinhalator ist so ausgeführt, daß die einsetzbare Patrone von dem Benutzer nach Abnehmen eines Deckels von dem Pulverinhalator problemlos eingesetzt werden kann. Des weiteren weist der erfindungsgemäße Pulverinhalator eine Dispergiervorrichtung für das Arzneimittelpulver auf, die leicht zugänglich ist und sich durch Abnehmen eines an der Vorderseite angeordneten Mundstückes leicht reinigen läßt, des weiteren ist sie über einen Pulverkanal mit der Dosiereinrichtung der Arzneimittelpulverpatrone im Inhalatorgehäuse verbunden.
  • Die erfindungsgemäße Arzneimittelpulverpatrone, die in einen Inhalator eingesetzt werden kann, weist einen länglichen Vorratsraum für mehrere Arzneimittelpulverdosen auf, der durch einen in den oberen Rand einführbaren Deckel geschlossen werden kann, wobei sich eine Seitenwand des Vorratsraumes im unteren Bereich der Patrone trichterförmig zu einer Auslaßöffnung verjüngt und die Auslaßöffnung mit einer Dosierkavität der Dosiereinrichtung verbunden werden kann, wobei die integrierte Dosiereinrichtung einen Patronenboden und einen Dosierschieberkanal aufweist, der zwischen dem Patronenboden und dem unteren Ende des Vorratsraumes angeordnet ist und dessen Enden vorzugsweise auf ungefähr den Außenumfang der Patrone ausgerichtet sind, sowie einen Dosierschieber, der sich in Horizontalrichtung hin und her bewegen kann, wobei eine in der Nähe seines Endes ausgeführte Dosierkavität im Dosierschieberkanal angeordnet ist und wobei im Patronenboden eine Abgabeöffnung ausgebildet ist, die bezüglich der Auslaßöffnung des Vorratsraumes seitlich versetzt ist und die auf eine Spülluftöffnung in der oberen Wand des Dosierschieberkanals ausgerichtet ist, wobei die Spülluftöffnung das Ende eines Spülluftkanals bildet, der außerhalb der Seitenwand der Patrone angeordnet ist.
  • Die Arzneimittelpulverpatrone kann eine arzneimittelspezifische Ausformung des Querschnitts aufweisen. Der Querschnitt des Funktionsträgerbereiches ist zur Aufnahme der Patrone entsprechend ausgeführt.
  • Vorzugsweise weist die Arzneimittelpulverpatrone eine integrierte Anzeigevorrichtung für entnommene Arzneimitteldosen auf. Die Anzeigevorrichtung kann in den oberen Rand integriert sein, wobei dann der Pulverinhalator auch die zur Betätigung der Anzeigevorrichtung erforderlichen Mittel aufweist.
  • Die Anzeigevorrichtung der Arzneimittelpulverpatrone weist einen stegförmigen oberen Außenrand auf, der den oberen Rand der Patrone in einem Abstand koaxial umgibt und von dem oberen Rand nach außen versetzt ist, so daß zwischen der Außenseite des oberen Rands der Patrone und der Innenseite des Außenrands ein oben offener Ringspalt vor Einführen des Patronendeckels ausgebildet ist. Im Außenrand befindet sich ein Sichtfenster, dank dessen die Stellung eines Folienstreifens sichtbar ist, der in den Ringspalt eingeführt und mit Markierungen versehen ist und dessen unterer Rand als Zahnreihe ausgebildet ist.
  • Statt eines Folienstreifens kann auch ein mit Markierungen versehener Kunststoffring, dessen unterer Rand als Zahnreihe ausgeführt ist, verwendet werden. Ein solcher Ring läßt sich durch Spritzguß leicht herstellen.
  • In dem den Außenrand mit der Patronenseitenwand verbindenden Absatz ist eine in den Ringspalt verlaufende Ausnehmung zum Eingriff eines Zahnrades ausgebildet, damit eine horizontale Drehung des Folienstreifens im Ringspalt um die Längsachse der Patrone gestattet wird. Der Folienstreifen oder Kunststoffring ist mit Markierungen versehen, die die Anzahl der aus der Dosiereinrichtung der Patrone entnommenen Arzneimitteldosen anzeigen und somit eine rechtzeitige Anzeige eines bevorstehenden Endes des Arzneimittelpulvervorrats ermöglichen. Zur praktischen Verwendung des Pulverinhalators reicht es aus, wenn das bevorstehende Ende des Arzneimittelpulvervorrats dem Benutzer automatisch durch eine geeignete Markierung am Folienstreifen oder Kunststoffring rechtzeitig angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel mittels einer sich vergrößernden Farbmarkierung oder durch Zahlen oder Strichmarkierungen in verschiedenen Abständen erfolgen. Es reicht aus, wenn die Folie oder der Ring jeweils nach mehreren Entnahmen um eine bestimmte Strecke weiterbewegt werden.
  • Damit die Anzeigevorrichtung auch an der in einen Pulverinhalator eingeführten Arzneimittelpulverpatrone abgelesen werden kann, weist der erfindungsgemäße Pulverinhalator vorzugsweise im Deckel eine Öffnung auf, die auf die Öffnung im Außenrand der eingeführten Patrone ausgerichtet ist. Der Folienstreifen oder der Kunststoffring wird vor oder nach dem Befüllen der Patrone mit Arzneimittelpulver in den Ringspalt angeordnet, und die Pulverpatrone wird dann mit einem Deckel verschlossen.
  • Deshalb ist der versetzte Außenrand vorzugsweise so ausgeführt, daß er höher ist als der obere Rand der Patrone, und der Deckel weist ein Verbindungselement auf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des oberen Rands entspricht, so daß der Deckel nach der Einführung durch Paßsitz des Patronenrands festgehalten wird. Der sich von dem Verbindungselement nach außen erstreckende Außenrand des Deckels ragt über den oberen Rand und den Ringspalt in einen Absatz an der Innenseite des Außenrands und ist innerhalb des Außenrands der Patrone versenkt angeordnet. Infolgedessen wird ein unbefugtes Öffnen der Pulverpatrone ohne Zerstörung oder Beschädigung des Deckels erheblich erschwert, so daß der Arzneimittelhersteller bei der Einführung der Pulverpatrone auf dem Markt seinen Garantieverpflichtungen nachkommen kann.
  • Die Dosiereinrichtung ist in den unteren Bereich der Arzneimittelpulverpatrone integriert, und der Dosierschieberkanal weist vorzugsweise einen U-förmigen Querschnitt auf und ist an einer Längsseite offen. Die Schenkel des U, die die Seitenwände des Kanals bilden, sind mit Ausnehmungen versehen, die den Eingriff eines Betätigungsmittels an dem im Dosierschieberkanal angeordneten Dosierschieber zur Horizontalverschiebung des Dosierschiebers gestatten. Die obere Kanalwand des Dosierschieberkanals zwischen den Schenkeln des Dosierschiebers erstreckt sich von der Außenseite des Trichters der Pulverpatrone. Der entsprechend ausgeführte Dosierschieber weist einen U-förmigen Querschnitt und auf der Außenseite der Schenkel Ausnehmungen zum Eingriff von Betätigungsmitteln durch die Ausnehmungen in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals auf. Zur Sicherung des Dosierschiebers nach der Montage der Patrone gegen Herausfallen aus dem Dosierschieberkanal weist der Dosierschieber an dem der Dosierkavität abgewandten Ende ein vorragendes Element mit einem nach unten gerichteten Anschlag zum Eingriff in einen entsprechenden Schlitz auf, der in Längsrichtung des Patronenbodens verläuft und in den das vorragende Element beim erstmaligen Einschieben mit einem Anschlag einrastet. Zur Sicherung des Dosierschiebers für den Transport kann das vorragende Element des Dosierschiebers auf der Oberseite eine Keilnut aufweisen, in die eine dem Dosierschieberkanal zugewandte, in der oberen Wand des Dosierschieberkanals ausgebildete Nase eingreifen kann. Da der Dosierschieber mit von außen eingreifenden Mitteln bewegt werden kann, kann die Rastverbindung zwischen der Nase und der Keilnut so gestaltet sein, daß eine relativ geringe Kraft ausreicht, die Verrastung aufzuheben, da ein Eingriff in die Ausnehmungen des Dosierschiebers bei Transport und Lagerung der Pulverpatrone unter normalen Umständen nicht zu erwarten ist.
  • Der Patronendeckel, der Dosierschieber und die Arzneimittelpatrone mit der integrierten Dosiereinrichtung ohne den Dosierschieber können aus thermoplastischem, medizinisch verträglichem Kunststoff als getrennte Teile hergestellt werden. Besonders geeignete thermoplastische Kunststoffe sind jene, die durch Spritzgießen verformbar sind, zum Beispiel Polyethylene, Polypropylene, Polycarbonat, Polyurethan, Polyacrylat, Polystyrol, ABS-Copolymere. Es kann jedoch auch von Vorteil sein, für einzelne Teile, wie zum Beispiel der Patrone oder den Dosierschieber, unterschiedliche Kunststoffe zu verwenden.
  • Die erfindungsgemäße Ausführung der integrierten Dosiereinheit mit einem hin und her beweglichen Dosierschieber hat sich für die Zahl der üblichen Arzneimitteldosen eines Pulvervorrates, der 200-300 Dosen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 500 Dosen, innerhalb einer Patrone ausmachen kann, als betriebssicher erwiesen. Ein relativ dünn ausgebildeter Patronenboden, der zur Ausbildung des Dosierschieberkanals an mehreren Stellen mit dem oberen Deckel des Dosierpulverkanals und der Patronenunterseite verbunden ist, vermeidet infolge einer Federwirkung ein Festklemmen des Dosierschiebers im Dolsierschieberkanal. Um ein Verkanten des Dosierschiebers im Dosierschieberkanal bei Betrieb zu vermeiden, ist dieser beidseitig geführt, und es greifen von beiden Seiten gleichzeitig Betätigungsfinger am Dosierschieber an.
  • Der für die erfindungsgemäße Arzneimittelpulverpatrone geeignete Pulverinhalator hat ein Gehäuse, das gegebenenfalls eine oder mehrere Lufteintrittsöffnung(en) und auf der Vorderseite ein vom Gehäuse abnehmbares Mundstück zum Inhalieren aufweist. Es ist eine durch einen Deckel verschließbare Öffnung zum Einsetzen einer Arzneimittelpulverpatrone mit der darin integrierten Dosiereinrichtung und eine Dosiertaste auf der Oberseite des Gehäuses vorhanden. Innerhalb des Gehäuses und des Mundstückes sind angeordnet:
  • (1) ein Funktionsträger mit horizontalen und mehreren vertikalen Elementen zur Aufnahme von Mitteln, die auf eine Arzneimittelpulverpatrone nach deren Einsetzen in den Pulverinhalator und deren Dosiereinrichtung einwirken und
  • (2) eine horizontale Auflagefläche des Funktionsträgers für die einsetzbare Arzneimittelpulverpatrone, wobei die Auflagefläche eine Durchtrittsöffnung aufweist, die auf die Abgabeöffnung der in die Arzneimittelpulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung ausgerichtet ist;
  • (3) eine im hohlzylindrischen oder hohlkegelstumpfförmigen Mundstück angeordnete Dispergiervorrichtung zum Dispergieren von pulverförmigen Arzneimitteldosen in dem durch eine Zentralöffnung im Mundstück beim Inhalieren angesaugten Luftstrom, wobei die Dosiereinrichtung durch einen Pulverkanal mit der Durchtrittsöffnung in der Auflagefläche des Funktionsträgers verbunden ist und die Dispergiervorrichtung Mittel aufweist, um aus dem der Dispergiervorrichtung zugeführten Dispergierluftstrom einen pulverfreien Teilluftstrom abzuzweigen, der den die Dispergiervorrichtung verlassenden, mit Pulver beladenen Luftstrom als Mantelluftstrom umgibt,
  • (4) ein an ersten, in einem Abstand parallel zueinander angeordneten vertikalen Elementen des Funktionsträgers angekoppelter Impulsgeber zum Beaufschlagen einer eingesetzten Pulverpatrone mit einem mechanischen Impuls,
  • (5) ein mit einem zweiten vertikalen Element mit zwei in einem Abstand parallel zueinander angeordneten Flächen des Funktionsträgers verbundener Dosierhebel zum Betätigen der in die Arzneimittelpulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung für Arzneimittelpulver,
  • (6) sich durch das Gehäuse erstreckende Teile der Dosiertaste, deren vordere Enden mit anderen Stellen der in einem Abstand parallel zueinander angeordneten Flächen des zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers verbunden sind, und an den Teilen des Dosierhebels angreifende Mittel zum Schwenken des Dosierhebels um seinen Drehpunkt und Mittel zum Betätigen des Impulsgebers,
  • (7) weitere Elemente des Funktionsträgers am hinteren Ende seines horizontalen Teils, die eine Ventilkammer innerhalb des Gehäuses ausbilden, mit einer durch eine an Funktionsträgerelementen angelenkte Ventilklappe verschließbaren Öffnung im hinteren Teil des Gehäuseinnenraumes und wobei die Ventilkammer mit der Dispergiervorrichtung durch einen Luftkanal verbunden ist und vom Luftkanal ein Teilluftkanal zur Dosiereinrichtung der Arzneimittelpulverpatrone abzweigt, um einen Teilluftstrom durch die Dosiereinrichtung zum Pulverkanal zu führen und so eine Arzneimitteldosis aus der Dosiereinrichtung in die Dispergiervorrichtung zu befördern.
  • Die Menge des Teilluftstromes, der durch den abzweigenden Kanal der Dosiereinrichtung zugeführt wird, wird von den freien Querschnitten der Kanäle bestimmt, und diese sind so gewählt, daß eine zum Transport der Arzneimitteldosis aus der Dosierkavität des Dosierschiebers durch den Pulverkanal bis zur Dispergiervorrichtung ausreichende Luftmenge aus dem durch Ansaugen erzeugten Gesamtluftstrom abgezweigt wird. In der Regel sind dafür etwas 25% der angesaugten Luft ausreichend. Es können aber auch höhere Anteile verwendet werden.
  • Die schwenkbare Ventilklappe wird durch eine Feder in geschlossener Stellung gehalten und kann entgegen der Federkraft und -wirkung durch den beim Inhalieren durch Ansaugen erzeugten Luftstrom geschwenkt werden und die Öffnung der Ventilkammer zum Gehäuseinneren freigeben.
  • Um ein vorzeitiges Inhalieren vor Betätigung der Dosierung zu verhindern, wird bevorzugt, die schwenkbare Ventilklappe so lange zu verriegeln, bis der Dosiervorgang in der Dosiereinrichtung abgeschlossen ist.
  • In der geschlossenen Stellung hält die schwenkbare Ventilklappe den Dosierhebel nach Erreichen der Dosierstellung fest und gibt ihn erst nach dem Inhaliervorgang wieder frei, so daß er zusammen mit dem Dosierschieber wieder in die Ausgangsstellung (Füllstellung) springt.
  • Dies wird dadurch ermöglicht, daß die Ventilklappe an ihrem oberen Rand eine Welle mit nach außen gerichteten Lagerzapfen aufweist, die in Lagerbuchsen an die Ventilkammerwände bilden Funktionsträgerelementen den eingreifen und in der Welle eine Ausnehmung mit einer Sperrkante vorhanden ist, in die ein Rastelement des Dosierhebels eingreift, wenn der Dosiervorgang abgeschlossen ist.
  • Um Doppeldosierung oder Mehrfachdosierungen zu verhindern, bei denen der Dosierhebel mehrfach zwischen der Ausgangsstellung, in der sich die Dosierkavität in Füllstellung befindet, und der Endstellung, in der sich die Dosierkavität in Entleerungsstellung (Dosierstellung) befindet, hin- und herbewegt wird, ist ein weiteres Rastmittel zwischen dem Dosierhebel und der Ventilklappe vorgesehen, das verhindert, daß der Dosierschieber durch den Dosierhebel ohne Inhalation ein zweites Mal in die Füllstellung bewegt werden kann. Zu diesem Zweck erstreckt sich neben der Ausnehmung von der Welle ein Arm nach oben, an dessen Ende ein Haken mit einer Sperrkante vorgesehen ist, in die ein weiteres Rastelement des Dosierhebels eingreifen kann.
  • Um den Zusammenbau des Pulverinhalators zu erleichtern und von außen sichtbare Befestigungsmittel zur vermeiden, ist das Gehäuse vorzugsweise aus zwei Halbschalen mit Nut-Feder-Bindung aufgebaut. Zur Befestigung der Halbschalen am Funktionsträger und dessen Fixierung innerhalb des Gehäuses wird es bevorzugt, auf der Innenseite der Gehäuseschalen nach innen gerichtete Rast- oder Schnappfederelemente anzubringen, die in entsprechende Öffnungen des Funktionsträgers und seiner Elemente eingreifen und die Gehäuseschalen mit dem Funktionsträger verbinden. Auf der Oberseite des Pulverinhalators wird es bevorzugt, zusätzliche direkte Rastverbindungen zwischen den beiden Halbschalen durch ineinandergreifende Elemente vorzusehen.
  • Der hintere Teil der Oberfläche des Pulverinhalators ist flacher ausgebildet als der vordere Teil, weil dieser für die Aufnahme der Arzneimittelpulverpatrone ausreichend hoch ausgebildet sein muß. Die flachere Ausbildung des hinteren Gehäuseteils der Oberseite ermöglicht es in diesem Bereich, eine Dosiertaste zum Auslösen des Dosiervorganges anzuordnen, die Teile aufweist, die sich bis zu dem innerhalb des Gehäuses angeordneten Drehpunkt der Taste erstrecken. Vorzugsweise weist die Taste am Rand einen nach unten gerichteten umlaufenden Rand auf, der bis in einen entsprechenden Spalt auf der Gehäuseoberseite reicht. Auf diese Weise ist der Zwischenraum zwischen der Oberseite der Dosiertaste in ihrer Ausgangsstellung und der Gehäuseoberseite geschlossen, und ein Verkanten der Dosiertaste bei der Betätigung wird erschwert.
  • Zur Fixierung der Arzneimittelpulverpatrone in dem Pulverinhalator in richtiger Stellung sind die zweiten vertikalen Elemente des Funktionsträgers als ein vertikaler Schacht ausgebildet, dessen Innenquerschnitt auf den Außenumriß der einzusetzenden Pulverpatrone abgestimmt ist, wobei zwischen den Seitenwänden des Schachtes und den Seitenwänden der Pulverpatrone noch Platz für Bedienungselemente vorhanden ist, wie dem Dosierhebel und den sich von der. Oberseite des Gehäuses aus erstreckenden Teilen der Dosiertaste.
  • Zum Schließen der Öffnung für die Patrone und Sichern der Patrone ist ein Schiebedeckel vorgesehen. Der Schiebedeckel ist als Schale ausgebildet und umgreift bajonettartig den in den oberen Rand der Öffnung vorstehenden Teil der Pulverpatrone. Zur Festlegung des Schiebedeckels am Gehäuse sind an der Deckelseite integrale federelastische Bereiche vorgesehen, die mit Schnappnasen versehen sind und in entsprechende Bereiche der beiden Gehäuseschalen eingreifen. Im Inneren des Schiebedeckels ist eine Blattfeder vorgesehen, die auf den Deckel der eingesetzten Pulverpatrone einwirkt und die Patrone festhält.
  • Am Schiebedeckelrand ist ein Sichtfenster vorhanden, das auf das Sichtfenster der Anzeigevorrichtung der Pulverpatrone ausgerichtet angeordnet ist. Ganz besonders bevorzugt ist es, das Fenster auf der Vorderseite des Deckels anzuordnen, weil dadurch vor und nach dem Benutzen der Füllstand der Pulverpatrone bzw. die Zahl der entnommenen Dosen vom Benutzer leicht visuell feststellbar ist.
  • Um die Inhalationsbereitschaft des Pulverinhalators nach Beendigung des durch die Dosiertaste ausgelösten Dosiervorganges dem Benutzer erkennbar zu machen, ist ein durch Ausschnitte in den beiden Gehäuseschalen und dem Schiebedeckel gebildetes weiteres Fenster vorzugsweise oberhalb des Mundstückes vorhanden, in dessen Bereich ein mit den im Pulverinhalator angeordneten Betätigungsmitteln für die Dosiereinrichtung verbundenes Schauzeichen je nach Stellung der Betätigungsmittel die fehlende oder vorhandene Inhalationsbereitschaft anzeigt.
  • Zum Betätigen der in die Arzneimittelpulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung ist am Funktionsträgerelement, das die Pulverpatrone umgibt, ein schwenkbarer Dosierhebel angelenkt.
  • Der Dosierhebel weist zwei Seitenflächen im Abstand voneinander auf, deren Enden durch Brücken unter Bildung eines die Pulverpatrone in Abstand umgreifenden Ringes miteinander verbunden sind. Von den Seitenflächen erstrecken sich in deren oberen Bereichen Lagerzapfen nach außen in Lagerbohrungen in den Seitenwänden des zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers, so daß der Dosierhebel aufgrund seines gegenüber dem Durchmesser der Pulverpatrone größeren Ringdurchmessers in Längsrichtung des Pulverinhalators schwenkbar gelagert ist. Der Dosierhebel weist Mittel zum Eingriff in die in den unteren Teil der Pulverpatrone integrierte Dosiereinrichtung und Mittel zum Verrasten mit der Ventilklappe auf.
  • Die Mittel am Dosierhebel zum Eingriff in die Dosiereinrichtung sind Finger, die sich von seitlich in den Ring gegen die Seitenflächen abgesetzten und sich nach unten erstreckenden Armen aufeinander zu gerichtet durch Ausnehmungen in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals bis in Ausnehmungen in den Seitenkanten eines Dosierschiebers erstrecken, der im Dosierschieberkanal der Dosiereinrichtung hin und her beweglich angeordnet ist. In der Ausgangsstellung befindet sich der Dosierschieber in der Dosiereinrichtung in einer sogenannten Füllstellung, in der die Dosierkavität des Dosierschiebers sich unterhalb der Öffnung im Trichter der Pulvervorratspatrone befindet und gleichzeitig die Finger an beiden Armen des Dosierhebels durch die Dosierkammerkanalseitenwand in die Ausnehmungen in den Seitenkanten des Dosierschiebers eingreifen.
  • Zur Unterstützung des Füllens der Dosierkavität mit der gewünschten Menge an Arzneimittelpulver ist im Pulverinhalator ein sogenannter Impulsgeber mit einem Hammerelement vorgesehen, das bei Betätigung der Dosiertaste gegen einen Steg auf der Außenseite der Pulverpatronenwand schlägt. Dieser mechanische Impuls wird auf das rieselfähige Arzneimittelpulver übertragen, so daß es aus dem Trichter unter Schwerkraft in die Dosierkavität strömt und diese reproduzierbar füllt. Dieser Impuls erfolgt, bevor der Dosierschieber aus der Füllstellung wegbewegt wird. Der Impulsgeber ist im hinteren Teil des Pulverinhalatorgehäuses angeordnet. Erste vertikale Elemente des Funktionsträgers sind die sich hinter der Auflagefläche vom horizontalen Teil des Funktionsträgers nach oben erstreckenden Arme mit Lagerbuchsen an ihren oberen Enden zur Aufnahme der Bolzen an der Welle des Impulsgebers. Der Impulsgeber weist einen Hebel mit einem sich in Richtung der Längsachse des Pulverinhalators erstreckenden Hammerelement am unteren Ende und einer Welle am oberen Ende auf.
  • Weiterhin ist auf einer Seite des Hebels ein Querfederelement (federelastischer Bereich) vorgesehen, das in Bewegungsrichtung des Hebels einer Belastung nicht ausweichen, jedoch quer dazu ausweichen kann. Auf der gegenüberliegenden Seite des Hebels ist eine Antriebsfeder des Impulsgebers angeformt.
  • Eine der Schwingen der Dosiertaste innerhalb des Gehäuses weist einen sich nach oben erstreckenden Vorsprung mit einem Mitnehmer auf, der die Schwinge auch nach innen überragt und zum Betätigen des Impulsgebers dient. Der Abstand zwischen dem Vorsprung und dem Drehpunkt der Dosiertaste ist so gewählt, daß der Eingriff des Vorsprunges am Impulsgeber bereits bei einem geringen Eindrücken der Dosiertaste erfolgt. Durch den Angriff des Vorsprunges an einer Angriffsfläche am Querfederelement des Impulsgebers wird dieser von der Pulverpatrone weggeschwenkt und die angeformte Feder des Impulsgebers gespannt. Durch die Drehung der Dosiertaste rutscht deren Vorsprung von der Angriffsfläche am Querfederelement nach Erreichen des Spannungszustandes der angeformten Feder ab, und der Impulsgeber wird aufgrund der Federspannung gegen die Pulverpatrone geschwenkt und schlägt an diese an. Zur Erhöhung der Masse ist der Impulsgeber vorzugsweise im unteren Bereich des Hebels verstärkt.
  • Dadurch, daß das Querfederelement seitlich ausweichen kann, kann sich bei Rückkehr der Dosiertaste in die Ausgangsstellung der Vorsprung seitlich an der Angriffsfläche am Querfederelement vorbeibewegen und kann beim nächsten Eindrücken der Dosiertaste erneut an der Angriffsfläche des Vorsprunges angreifen. Zur Erleichterung dieser Rückbewegung weist der Vorsprung eine Schrägfläche auf, über die das Querfederelement bei der seitlichen Ablenkung gleitet.
  • Nach Füllung der Dosierkavität wird der Dosierhebel geschwenkt und bewegt den Dosierschieber in eine Mittelstellung, in der sich die Dosierkavität zwischen der Füllöffnung am Trichter und der Entleerungsöffnung auf der Dosierschieberkanalunterseite im Boden der Pulverpatrone befindet. Um Fehlbedienungen bei der Dosierung auszuschließen, muß eine Rückkehr des Dosierschiebers vor Entleeren der Dosierkavität in seine Ausgangsstellung verhindert werden.
  • Zu diesem Zwecke weist der Dosierhebel Mittel zum Verrasten mit der Sperrkante des Hakens an einem sich von der Welle der Ventilklappe nach oben erstreckenden Arm auf. Diese Mittel sind ein sich vom Ring des Dosierhebels unterhalb desselben nach hinten erstreckender Arm mit einer im Abstand vom Ende des Armes an einer Seite angesetzten hakenförmigen Klinke, deren Wirkungsfläche so gestellt ist, daß sie in Verbindung mit dem Ventilklappenarm eine feste Verriegelung der geschlossenen Ventilklappe mit dem Dosierhebel und gleichzeitig eine Festlegung des Dosierschiebers über die Arme des Dosierhebels und dessen mit dem Dosierschieber in Eingriff stehenden Fingern bewirkt. Diese mechanische Sperre kann nicht durch Ansaugen von Luft durch den Pulverinhalator aufgehoben werden, im Gegenteil, die verriegelte Ventilklappe erschwert das Inhalieren derart, daß kein ausreichender Inhalationsluftstrom durch Ansaugen erzeugt werden kann. Aus dieser Stellung kann der Dosierhebel nur durch die Dosiertaste in seine Endstellung weiterbewegt werden, in der die Finger an den Armen den Dosierschieber in die Entleerungsstellung bewegt haben, in der die Dosierkavität auf der Oberseite auf den Lüftungskanal und auf der Unterseite auf die Öffnung in der Aufnahmefläche der Pulverpatrone ausgerichtet ist.
  • Auch in dieser Stellung ist eine Verrastung des Dosierhebels und Festlegung des Dosierschiebers bis zum Inhaliervorgang erforderlich, um die Überführung der Arzneimittelpulverdosis aus der Dosierkavität durch den Pulverkanal in die Dispergiervorrichtung zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke ist am Ende des Dosierhebels ein Fanghaken oder eine Endraste vorgesehen, wobei der Fanghaken in eine Ausnehmung in der Welle der Ventilklappe mit einer Sperrkante in dieser Stellung des Dosierhebels eingreift. Die untere Kante des Armes am Dosierhebel ist derart gekrümmt, daß der Hakeneingriff in der Ausnehmung der Welle der Ventilklappe bei Bewegen der Ventilklappe aufgehoben wird. Die Endrastverbindung des Dosierhebels verrastet diesen mit der Welle der Ventilklappe, ohne daß gleichzeitig die Ventilklappe noch gegen Bewegung blockiert ist. Die Ventilklappe wird lediglich durch eine schwache Zugfeder in Schließstellung gehalten. Deren Federkraft ist durch den beim Inhalieren durch Ansaugen erzeugten Luftstrom überwindbar, so daß die Ventilklappe durch den Luftstrom in die Ventilkammer hineingeschwenkt wird. Die Aufhebung der Rastverbindung des Dosierhebels mit der Welle erfolgt mit einer geringen Verzögerung, die jedoch ausreichend ist, um sicherzustellen, daß bis zum Aufheben der Verrastung des Dosierhebels die Arzneimitteldosis aus der Dosierkavität in den Pulverkanal und durch diesen zur Dispergiervorrichtung gefördert wird.
  • Der Dosierhebel weist an einer Seitenfläche eine Nase zum Einhängen einer Rückholfeder auf, wobei das andere Ende der Rückholfeder an einem Haken festgelegt ist, der auf einem horizontalen Element des Funktionsträgers, das die Decke der Ventilkammer bildet, angeordnet ist. Die Kraft der Rückholfeder des Dosierhebels ist ausreichend, den Dosierhebel nach Aufheben der Endverrastung mit der Rastkante an der Welle der Ventilklappe in die Ausgangsstellung zurückzuziehen, so daß ein erneuter Dosiervorgang nach Beendigen des Inhalierens möglich ist.
  • Um die Endstellung des Dosierhebels und Entleerungsbereitschaft der Dosierkavität von außen erkennbar zu machen, ist die Brücke, die die vorderen Enden der Seitenflächen des Dosierhebels verbindet, als Fuß für ein sich davon nach oben erstreckendes Schauzeichen ausgebildet, das bei dieser Stellung des Dosierhebels sich hinter einer auf der Gehäusevorderseite angeordneten Öffnung befindet. Sobald der Dosierhebel von den Rückholfedern während des Inhaliervorganges in seine Ausgangsstellung zurückgezogen wird, verschwindet das Schauzeichen wieder aus dem Fensterbereich.
  • Der Dosierhebel wirkt bei seiner Bewegung auch auf die Antriebseinrichtung für die Anzeigevorrichtung in der Pulverpatrone ein.
  • Um dies zu ermöglichen, weist eine der Seitenflächen des zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers eine Lagerbohrung für ein Zahnritzel zur Betätigung der in den oberen Rand der Pulverpatrone integrierten Anzeigevorrichtung für entnommene Arzneimitteldosen auf. Diese Antriebsvorrichtung ist zwischen der Gehäusewand und einer Seitenwand des Schachtes angeordnet und weist Mittel zur Betätigung der in den oberen Rand der Pulverpatrone integrierten Anzeigevorrichtung für aus der Pulverpatrone entnommene Arzneimitteldosen auf. Diese Mittel zum Betätigen der Anzeigevorrichtung sind ein in die Anzeigevorrichtung direkt eingreifendes Zahnrad, das auf einem zum oberen Rand des Gehäuses abstehenden Zapfen gelagert ist, das von dem oben erwähnten Ritzel mit geringerer Zähnezahl angetrieben wird, und wobei das Ritzel noch ein auf der Achse zur Gehäusewand seitlich versetztes Zahnrad mit größerem Außendurchmesser aufweist. Bei Betätigung des Dosierhebels wird das Zahnrad durch einen am Dosierhebel vorgesehenen und am Ende eine Nase aufweisenden Federarm schrittweise weitergedreht. Das Übersetzungsverhältnis ist so gewählt, daß bei jedem Dosiervorgang eine geringe Verschiebung in der Anzeigevorrichtung der Pulverpatrone des mit Markierung versehenen Folienstreifens bewirkt wird und daß nach Entleerung der Patrone die Endstellung der Anzeigevorrichtung erreicht ist.
  • Ein weiterer Federarm ist in der gleichen Seite des zweiten vertikalen Elements des Funktionsträgers angeordnet und nimmt ebenfalls das Transportzahnrad in Eingriff, damit lediglich Drehung in Transportrichtung gestattet wird.
  • Die Bewegung des Dosierhebels innerhalb des Gehäuses und das Auslösen des Dosiervorgangs erfolgt durch Druckbelastung einer Fläche der Dosiertaste, die die Kontur des Deckels im hinteren Bereich des Pulverinhalatorgehäuses fortsetzt. Vom Umfang dieser Fläche erstreckt sich nach unten eine umlaufende Seitenfläche, deren Kontur dem abgerundeten Ende des Pulverinhalatorgehäuses entspricht und die bei Niederdrücken der Dosiertaste durch einen umlaufenden Schlitz in das Gehäuse geschoben wird. Von den beiden vorderen Enden dieser Seitenfläche erstrecken sich im unteren Randbereich zwei parallele Schwingen durch das Gehäuse nach vorn. Der Abstand der Schwingen ist geringfügig größer als die Breite der Pulverpatrone, so daß die Pulverpatrone beim Einsetzen durch den Raum zwischen den Schwingen geschoben werden kann. Die vorderen Enden der Schwingen sind durch eine Brücke miteinander verbunden, von der sich nach beiden Seiten Lagerzapfen in Lagerbohrungen in den Seitenflächen des 95 zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers erstrecken, in denen auch der Dosierhebel an anderen Punkten schwenkbar gelagert ist. Die Brücke weist auf der Vorderseite eine Lagerpfanne zur Aufnahme einer Rückstellfeder auf, deren anderes Ende in einem Lager auf der Rückseite der vertikalen Platte des Funktionsträgers abgestützt ist. Beim Eindrücken der Dosiertaste wird die Rückstellfeder zusammengedrückt und gespannt. Unmittelbar nach Druckentlastung wird die Dosiertaste von der Rückstellfeder in ihre Ausgangslage zurückgeschwenkt, so daß eine erneute Betätigung möglich ist. An den Schwingen sind die Mittel zum Betätigen des Impulsgebers und zum Einwirken auf den Dosierhebel angeordnet. Diese Mittel sind ein an einer der Schwingen auf der Außenseite angeordneter Mitnehmerzapfen zum Angriff an einer schräg verlaufenden Anschlagkante einer Seitenfläche des Dosierhebels und ein sich von der anderen Schwinge nach oben erstreckender Vorsprung, der die Schwinge zur Betätigung des Impulsgebers auch nach innen überragt. Der Abstand des Mitnehmerzapfens zum Eingriff mit dem Dosierhebel ist geringer als der Abstand des Vorsprunges, der am Impulsgeber angreift. Durch Eindrücken der Dosiertaste wird auf der ersten Hälfte ihres Bewegungsweges zunächst der Impulsgeber betätigt und dadurch die Füllung der Dosierkavität in der Dosiereinrichtung unterstützt. Weiteres Eindrücken der Dosiertaste bringt den Mitnehmerzapfen der Dosiertaste mit der Anschlagkante an einer Seitenfläche des Dosierhebels in Kontakt, und der Dosierhebel wird bis in die Mittelstellung weiterbewegt, in der es zu der bereits beschriebenen Verrastung des Dosierhebels am Arm der Ventilklappe kommt, so daß bei zufälliger Druckentlastung der Dosiertaste diese zwar in ihre Ausgangsstellung zurückkehrt, der Dosierschieber jedoch in der Mittelstellung gehalten bleibt. Erneutes Betätigen der Dosiertaste führt zu einer weiteren Beaufschlagung der Pulverpatrone mit einem Energieimpuls durch den Impulsgeber, jedoch zu keiner Entnahme von Arzneimittelpulver aus dem Pulvervorrat, weil der Dosierschieber sich nicht in Füllstellung, sondern in einer Mittelstellung befindet, in der die Dosierkavität weder mit der Austrittsöffnung im Trichter noch mit der Abgabeöffnung im Dosierschieberkanal in Verbindung steht. Erst erneutes Eindrücken der Dosiertaste über mehr als die Hälfte ihres möglichen Weges löst die Verrastung des Dosierhebels in Mittelstellung, und weiteres Eindrücken der Dosiertaste bis zum Endpunkt bringt den Dosierhebel in die Endstellung. Am Ende des Dosiervorganges befindet sich der Dosierschieber vom in der Endraststellung verrasteten Dosierhebel gehalten in Entleerungsstellung, so daß der Pulverinhalator inhalationsbereit ist. Diese Inhalationsbereitschaft bleibt auch beim Zurückkehren der Dosiertaste in ihre Ausgangsstellung erhalten. Erneutes Wiederbetätigen der Dosiertaste führt nur zum Betätigen des Impulsgebers, bleibt jedoch ohne Einwirkung auf den in der Endstellung verrasteten Dosierhebel, so daß Fehldosierungen vor dem eigentlichen Inhalationsvorgang ausgeschlossen sind.
  • Beim Inhalieren wird vom Benutzer durch Saugen am Mundstück Luft durch mindestens eine oder mehrere Öffnungen im hinteren Teil des Inhalatorgehäuses in das Gehäuseinnere und dann durch die Ventilkammer in den Luftkanal gesaugt. Aus dem Luftkanal wird ein Teilluftstrom durch einen Querkanal abgezweigt, der zum Transport der Arzneimittelpulverdosis aus der Dosierkavität des Dosierschiebers durch den Pulverkanal in die im Mundstück angeordnete Dispergiervorrichtung dient. Diese Dispergiervorrichtung weist eine von einer Prallplatte als Vorderwand, einer Platte als Rückwand und einer dazwischen angeordneten Kammeraußenwand gebildete Kammer auf, deren Außendurchmesser geringer ist als der Innendurchmesser des die Dispergiervorrichtung umgebenden Mundstückes, so daß ein die Kammer umgebender Ringraum innerhalb des Mundstückes ausgebildet ist und die Kammeraußenwand durch mehrere sich tangential in den Kammerinnenraum erstreckende Schlitze in Stege geteilt ist. Der Außendurchmesser der Prallplatte ist größer als der Außendurchmesser der Kammer, so daß ihr Rand an der Innenseite des Mundstücks dicht anliegt. Die Prallplatte weist im Zentrum eine Austrittsöffnung auf, von der aus sich ein Austrittskanal durch einen auf der Vorderseite der Prallplatte angesetzten kegelstumpfförmigen Verbinder erstreckt. Im Randbereich der Prallplatte sind mehrere über den Umfang symmetrisch verteilte Durchtrittsöffnungen vorhanden, durch die pulverfreie Luft aus dem Ringraum in den Raum vor der Prallplatte gelangen kann. Das vordere Ende des an der Rückseite der Prallplatte beginnenden Pulverkanals steht in Verbindung mit einem der Schlitze in der Kammeraußenwand, und das hintere Ende des sich bis unter die Auflagefläche des Funktionsträgers erstreckenden Pulverkanals ist in einem sich von der Auflagefläche nach unten bis an die Gehäuseinnenwand erstreckenden vertikalen Element des Funktionsträgers festlegbar ausgebildet.
  • Ein Teilluftstrom befördert die Arzneimittelpulverdosis durch den Pulverkanal in die Dispergiervorrichtung. Um vor dem eigentlichen Inhaliervorgang ein unerwünschtes vorzeitiges Überführen der Arzneimitteldosis aus der Dosierkavität des Dosierschiebers in die Dispergiervorrichtung zu minimieren, weist der Pulverkanal eine Krümmung nach unten zur Ausbildung eines Sackes auf. Die pulverförmige Arzneimitteldosis wird beim Ansaugen mit dem Teilluftstrom durch den Pulverkanal und durch einen tangential verlaufenden Schlitz in der Außenwand der Kammer in den Kammerinnenraum überführt. Der dafür erforderliche Teilluftstrom wird aus dem Hauptluftkanal abgezweigt und durch einen Spülluftkanal der Dosiereinrichtung zugeführt. Dadurch, daß der das Pulver befördernde Teilluftstrom die Dosierkavität passiert und in den Pulverkanal eintritt, ist eine vollständige Entleerung der Dosierkavität sichergestellt. Der Dispergierluftstrom gelangt durch den Luftkanal bis in den die Kammer umgebenden Ringraum. Dadurch, daß die Außenwand der Kammer durch die in den Kammerinnenraum verlaufenden Schlitze in mehrere Stege aufgeteilt ist, wird die zum Dispergieren und feinteiligen Zerlegen des Arzneimittelpulvers erforderliche Dispergierluft beim Inhalieren tangential in die Kammer eingesaugt. Die dem Kammerinnenraum zugewandte Fläche jedes der Stege ist als durchgehende Verlängerung der Schlitzwand ausgebildet, so daß die Kammer einen polygonalen Querschnitt aufweist.
  • Die konstruktive Gestaltung der Dispergiervorrichtung ermöglicht es, unterschiedlich aufgebaute Arzneimittelpulver zu zerlegen und zu dispergieren.
  • Es können Pulverformulierungen dispergiert werden, bei denen feine Prim feine Primärteilchen eines Wirkstoffes agglomeriert sind (sogenannte Kernagglomerate). Diese Agglomerate werden durch das Zusammentreffen des mit Pulver beladenen Teilluftstromes mit dem Dispergierluftstrom im Kammerinnenraum zerlegt, die feinen Teilchen in der Luft dispergiert und aus der Kammer mit dem Inhalationsluftstrom ausgetragen.
  • Ein anderer Pulvertyp sind sogenannte adhäsive Mischungen, bei denen feine Wirkstoffteilchen an Trägerteilchen haften. Derartige Pulverformulierungen werden in der Kammer zerlegt, wobei sich die feinen Wirkstoffteilchen von den Trägerteilchen ablösen, im Luftstrom dispergiert und aus der Kammer ausgetragen werden. Die relativ festeren Trägerteilchen bleiben länger in der Kammer und werden beim Inhalieren mit Verzögerung gegenüber den feinen Wirkstoffteilchen ausgetragen oder werden beim Inhalieren nicht ausgetragen und müssen von Zeit zu Zeit beim Reinigen aus der Kammer entfernt werden. Die mit Verzögerung ausgetragenen Trägerteilchen lagern sich zum größten Teil bereits im Mund-/Rachenraum des Inhalierenden ab.
  • Zur Vermeidung eines unmittelbaren Auffächerns des mit Pulver beladenen Luftstromes und einer Rückströmung infolge eines Düseneffektes am Ende des Austrittskanals der Dosiereinrichtung wird aus dem der Kammer zugeführten Luftstrom ein Teilluftstrom durch die im Randbereich der Prallplatte angeordneten Durchtrittsöffnungen abgezweigt. Diese Luft wird durch einen in einem Abstand vor der Prallplatte angeordneten, sich radial erstreckenden Ringsteg auf die Außenfläche des kegelstumpfförmigen Verbindungselementes auf der Vorderseite der Prallplatte gerichtet und vom Verbindungselement umgelenkt, so daß ein den mit Pulver beladenen Luftstrom koaxial umgebender pulverfreier Mantelluftstrom aus der Zentralöffnung des Mundstückes austritt. Die Auffächerung des Luftstromes erfolgt zwangsläufig durch den Düseneffekt, und die Rückströmung erfolgt überwiegend aus dem pulverfreien Mantelluftstrom und bewirkt eine sehr gute Überführung der Arzneimittelpulverdosis in den Mund- und Rachenraum des Inhalierenden und von dort weiter in die Bronchien des Inhalierenden.
  • Die Abzweigung eines weiteren Teilluftstromes aus dem der Dispergiervorrichtung zugeführten Luftstrom führt zu einer Verringerung des Gesamtwiderstandes des Pulverinhalators. Durch den Gesamtquerschnitt der Öffnungen in der Prallplatte der Dispergiervorrichtung läßt sich der Gesamtluftwiderstand des Pulverinhalators verringern, ohne daß gleichzeitig die Dispergierung und Zerlegung des Pulvers in der Kammer wesentlich beeinflußt oder verändert wird.
  • Ein wesentlicher Teil der Dispergiervorrichtung ist die Kammer. Diese ist auf der Außenseite hohlzylindrisch und weist eine speziell ausgebildete Innenwand des Zylinders auf, in die der mit Pulver beladene Teilluftstrom und die zusätzliche Dispergierluft durch sich tangential durch die Kammeraußenwand des Zylinders erstreckende Schlitze eintritt. Ein Gesamtstrom mit gleichmäßig verteiltem, feinteilig zerlegtem Pulver verläßt die Kammer durch die Austrittsöffnung im Zentrum der Prallplatte, die die Kammer auf der Vorderseite begrenzt.
  • Die Innenwand der Kammer ist so ausgebildet, daß der Querschnitt der Kammer senkrecht zur Längsachse die Form eines Vieleckes aufweist, bei acht verteilten Schlitzen ein Achteck, bei sechs Schlitzen ein Sechseck. Es sind grundsätzlich auch mehr als acht Schlitze möglich. Die Zahl kann auch geringer sein, jedoch sollte sie nicht zu gering sein, um die Ausbildung einer Zyklonströmung zu ermöglichen. Dadurch, daß der Durchmesser der Austrittsöffnung in der Prallplatte geringer ist als der Innendurchmesser der Kammer, ist das Risiko des Austretens von Grobteilchen aus der Kammer erheblich verringert. Die konstruktive Gestaltung der Innenfläche der Kammer vermindert die Gefahr der Verschmutzung der Innenwände durch Haften von stärker adhäsiven Primärteilchen, wie sie bei einer zylindrischen Kammerwand besteht. Die Kammer ist infolge des Pulverkanals, dessen Ende in Verbindung mit einem der Schlitze steht, nicht symmetrisch ausgebildet. Die Wandfläche der vieleckigen Innenkammer, in der der Pulverkanal mündet, ist zwangsläufig etwas größer als die der anderen Flächen, und der Schlitz, der den Pulverkanal mit dem Kammerinnenraum verbindet, ist etwa doppelt so breit wie die Schlitze, durch die die zusätzliche Dispergierluft in die Kammer eintritt. Die relativ große Zahl der Lufteintrittsschlitze bewirkt die Ausbildung eines Luftmantels zwischen der Kammerinnenwand und dem eingebrachten Pulver und verringert den Kontakt zwischen zerlegten feinteiligen Pulverpartikeln und der Innenwand der Kammer.
  • Die Kammer hat eine Doppelfunktion, ihre konstruktive Gestaltung regt die Pulverzerlegung an und trennt Grobteilchen fast vollständig aus dem im Zentrum austretenden Inhalationsstrom ab.
  • Die Aufenthaltszeit von weichen Agglomeraten mit gegebener Teilchengröße und spezieller Dichte hängt hauptsächlich von ihrer Tangentialgeschwindigkeit und damit von der Tangentialgeschwindigkeit der tangential in die Kammer eintretenden Luft ab.
  • Die Verweilzeit des Pulvers in der Kammer läßt sich nicht nur durch das Verhältnis der Teilluftströme zueinander verändern, sondern auch durch Ändern des Abstandes zwischen der Prallplatte und der Rückwand der Kammer variieren, ebenso in gewissen Grenzen durch den Durchmesser der Kammer. Die Änderung der Länge der Kammer schafft die Möglichkeit, die Dispergiervorrichtung an die Erfordernisse unterschiedlicher Pulverformulierungen anzupassen, ohne daß die konstruktive Gestaltung des Funktionsträgers und der davon getragenen Bedienungselemente grundsätzlich verändert werden muß. Es ist lediglich erforderlich, das vertikale Element des Funktionsträgers (der Platte), die die Rückwand der Kammer bildet, in Richtung der Längsachse zu versetzen und die Länge der an die Rückseite der die Rückwand bildenden Platte angesetzten Stege, die die Kammeraußenwand bilden, zu verlängern.
  • Die kompakte Ausführung der Dispergiervorrichtung hat den Vorteil, daß das auf der Vorderseite des Pulverinhalatorgehäuses angeordnete Mundstück relativ kurz ausgebildet ist und eine kompakte Gestaltung des Pulverinhalators ermöglicht. Weiterhin ist das vorzeitige Ablagern von feinteiligem Wirkstoff in dem Pulverinhalator, insbesondere dem Mundstück, minimiert.
  • Das Gehäuse des Pulverinhalators, das Mundstück, die Dispergiervorrichtung, der Funktionsträger, die Dosiertaste, der Dosierhebel, der Impulsgeber, die Antriebsvorrichtung für die Anzeigevorrichtung in der Pulverpatrone und die Ventilklappe können aus spritzgußfähigen Kunststoffen hergestellt werden. Besonders bevorzugt sind medizinisch verträgliche Qualitäten von Polyethylen, Polypropylen, Polycarbonat, Polyurethanen, Polyacrylat, Polystyrol und ABS- Polymeren.
  • Die Federn sind aus dafür geeigneten und bekannten Metallen oder Metallegierungen hergestellt.
  • Hingegen sind die Federelemente des Impulsgebers und des Zählmechanismusantriebs ebenfalls aus Kunststoff hergestellt und direkt an den Hebel des Impulsgebers oder des Funktionsträgers mitangespritzt.
  • Beispiel einer bevorzugten Ausführungsform
  • Fig. 1 zeigt einen senkrechten Schnitt durch die Arzneimittelpulverpatrone 100 mit einem zentralen Vorratsraum 101 für das pulverförmige Arzneimittel in einer vielfachen Dosismenge. Über einen wesentlichen Teil ihrer Länge weist die Patrone einen Querschnitt in Form eines Kreises, bei dem zwei einander gegenüberliegende Randsegmente fehlen, auf, wie in Fig. 3, einem Horizontalschnitt entlang der Linie G-H in Fig. 1, ersichtlich. Die Seitenwand des Vorratsraumes 101 weist zwei einander gegenüberliegende gerade Seitenwandteile 101a und zwei diese verbindende, gekrümmte Seitenwandteile 101b auf. Auf einer Seite der Verbindungsstellen der geraden und gekrümmten Seitenwandteile 101a, 101b sind jeweils nach außen gerichtete Führungsrippen 117 ausgebildet, um einen Gesamtquerschnitt der Arzneimittelpatrone 100 auszubilden, der das Einsetzen in einen Pulverinhalator nur in einer vorgegebenen Stellung ermöglicht. Im Bereich des oberen Randes 102 weist der Vorratsraum 101 einen kreisförmigen Querschnitt auf; der Vorratsraum 101 ist durch einen in den oberen Rand 102 einsetzbaren Deckel verschließbar. Im unteren Bereich 104 verjüngt sich der Vorratsraum 101 trichterförmig und endet mit, einer Auslaßöffnung 105. Die geraden Teile 101a der Seitenwand des Vorratsraumes 101 setzen sich geradlinig als Stege 101c im unteren Bereich außerhalb des Trichters 104a fort, wie aus der Schnittzeichnung 2 und 3a ersichtlich.
  • Um den unteren Teil der Patrone 100 beim Auslösen eines Dosiervorganges mit einem Energieimpuls durch Anstoßen beaufschlagen zu können, erstreckt sich im trichterförmigen Bereich 104 von der Außenseite des Trichters 104a in radialer Richtung der Patrone nach außen ein Steg 116 bis zum Außenumfang der Patrone. Die Anordnung des Steges ist auch in der Schnittzeichnung 3a ersichtlich.
  • Am Boden der Patrone 100 ist die integrierte Dosiereinrichtung 107, 123 angeordnet. Zwischen der unteren Bodenfläche des Vorratsraumes 101 und dem Patronenboden 107 ist ein Kanal 108 für einen horizontal beweglichen Dosierschieber 123 ausgebildet, der mit dem Patronenboden 107 die Dosiereinrichtung bildet. Die Oberseite des Dosierschieberkanals 108 ist auf einer Seite des Trichters 104a durch eine Wand 131 abgedeckt, die sich von der Außenseite des Trichters 104 am unteren Ende bis zum Außenumfang der Patrone 100 erstreckt und die von den Schenkeln des Dosierschiebers 123 mit einem U-förmigen Querschnitt umgriffen wird.
  • Im Patronenboden 107 ist außerhalb des Trichters 104a auf einer Seite eine nach unten aus der Dosiereinrichtung 106 herausführende Abgabeöffnung 109 vorgesehen, die einer in der oberen Wand des Dosierschieberkanals 108 vorhandenen Öffnung 110 für Spülluft entspricht. Die Öffnung 110 bildet das Ende eines außerhalb des Vorratsraumes 101 im trichterförmigen Bereich 104 ausgebildeten Luftkanals 111. Dieser Kanal 111 ist auch in der Schnittdarstellung 3a wiedergegeben. Um diesen Kanal 111 auszubilden, erstrecken sich von der Außenwand des Trichters 104 parallel zu den verlängerten Seitenwandteilen 101c zwei Stege 111a, 111b, die den Luftkanal 111 seitlich begrenzen. Der Luftkanal 111 ist an der Außenseite der Patrone offen.
  • Der in den Fig. 1 und 2 dargestellte obere Rand 102 der Patrone 100 setzt die gekrümmten Teile 101b des Vorratsraumes 101 fort und erweitert die geraden Teile 101a zum Kreis, wie in Fig. 2 gezeigt. Der obere Rand 102 des Vorratsraumes 101 ist außen in geringem Abstand von einem ringförmigen Außenrand 103 umgeben, der von der Seitenwand des Vorratsraumes 101 abgesetzt ist. Der Außenrand 103 ist höher ausgebildet als der Rand 102 und überragt diesen und weist auf der Innenseite einen kleinen Absatz zur Aufnahme des Außenrandes eines Patronendeckels 121 auf. In den zwischen dem Außenrand 103 und dem oberen Rand 102 nach oben offenen Ringspalt 112 ist ein Dosiereinheiten anzeigender (nicht dargestellter) Kunststoffolienstreifen einsetzbar. Der Ringspalt 112 kann dann von dem in Fig. 5 im Schnitt wiedergegebenen Deckel 121, dessen Außenrand einen Durchmesser aufweist, der dem Innendurchmesser des Außenrandes 103 entspricht, durch Einsetzen des Deckels verschlossen werden. Der Folienstreifen ist dadurch gegen Herausfallen oder Entnahme gesichert.
  • Der Außenrand 103 weist an einer Stelle ein Sichtfenster 113 auf, durch das die Stellung eines mit Markierungen versehenen Kunststoffolienstreifens nach außen sichtbar ist. Die Außenseite des Außenrandes 103 weist vorzugsweise zumindest auf einem Teil des Umfanges eine Profilierung auf, um dort Erfassen und Festhalten der Patrone 100 beim Einsetzen in den Pulverinhalator zu erleichtern.
  • Fig. 2 zeigt die Patrone 100 in einem Längsschnitt entlang der Linie N-O von Fig. 1. Der in dieser Richtung geringere Abstand der Seitenwandteile 101a des Vorratsraumes 101 durch Abweichung des Querschnittes von der Kreisform ist zu erkennen. Im Bereich des oberen Randes 102 der Patrone 100 ist der Durchmesser des Innenraumes zwischen den Wandteilen 101a vergrößert, so daß ein kreisförmiger Querschnitt des Vorratsraumes 101 vorhanden ist. Die gegenüberliegenden Abschnitte 101a der Seitenwand des Vorratsraumes 101 sind unterhalb des Randes 102 nach innen versetzt. Der umlaufende Außenrand 103 mit dem Ringspalt 112 zur Aufnahme eines Folienstreifens ist in einer anderen Ansicht wiedergegeben. In dieser Schnittdarstellung wird gezeigt, daß der Absatz, der den Außenrand 103 mit der Seitenwand 101a des Vorratsraumes 101 verbindet, an einer Stelle im Bereich eines Wandteils 101a eine nach unten gerichtete abgesetzte Öffnung 114, die sich bis in den Ringspalt 112 erstreckt, aufweist, zwecks Eingriffs eines Transportzahnrades 74 zum horizontalen Verschieben eines eingelegten Folienstreifens, der zu diesem Zwecke an der Unterkante beispielsweise eine Verzahnung aufweist, in die die Zähne des Transportzahnrades eingreifen können.
  • Die trichterförmige Ausbildung in 104a des Vorratsraumes 101 im unteren Patronenbereich 104 mit der Auslaßöffnung 105, ist auch in dieser Darstellung von Fig. 2 sichtbar. Die Auslaßöffnung 105 hat vorzugsweise eine ovale Form, deren längere Ausdehnung sich quer zur Längsrichtung des Dosierschieberkanals 108 erstreckt. Dies ermöglicht größere Kavitäten im Dosierschieber 123, dessen zur Verfügung stehender Weg zwischen Füllstellung und Entleerungsstellung durch die Außendimensionen der Patronen dadurch begrenzt wird, daß die Dosierkavität 124 nicht gleichzeitig zu irgendeinem Grad gegenüber der Auslaßöffnung 105 und der Abgabeöffnung 109 geöffnet sein darf. Der Dosierschieberkanal 108 der Dosiereinrichtung 106 hat einen U-förmigen Querschnitt, wobei die Schenkel 115 dem Vorratsraum 101 zugewandt sind. Die die Schenkel 115 verbindende untere Wand des Dosierschieberkanals ist auch der Patronenboden 107.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt entlang Linie J-K von Figur und läßt die komplexe Form des Dosierschieberkanals 108 erkennen. Die Außenwände der beiden Schenkel 115 des Dosierschieberkanals 108 weisen Ausnehmungen 118 auf, die kraftschlüssigen Eingriff von Betätigungsmitteln 71 am Dosierschieber 123 und dessen horizontales Verschieben ermöglichen. Die Höhe des Dosierschieberkanals 108 kann bei der Herstellung der Patrone 100 durch eine Veränderung des Abstandes des Patronenbodens 107 in der Form verändert werden. Dadurch kann das Volumen der Dosierkavität 124 im Dosierschieber 123 zusätzlich zur horizontalen Dimension der Dosierkavität 124 verändert und an die gewünschte Dosiermenge angepaßt werden.
  • Fig. 6a bis d zeigen die konstruktive Gestaltung des Dosierschiebers 123 von oben (a), im Längsschnitt (b), von unten (c) und im Querschnitt (d). Quer zur Längsrichtung ist in einem Endbereich eine ovale Dosierkavität 124 zur Aufnahme der pulverförmigen Arzneimitteldosis aus dem Vorratsraum 101 der Patrone 100, in einer Stellung, in der die Kavität 124 auf die Auslaßöffnung 105 der Patrone 100 ausgerichtet ist, ausgebildet. Am gegenüberliegenden Ende des Dosierschiebers 123 ist ein Ansatz 125 mit einem nach unten gerichteten Anschlag 130 zum Eingriff in den Schlitz 119 am Patronenboden 107 ausgebildet. Auf der Oberseite des Ansatzes 125 ist eine quer verlaufende keilförmige Nut 126 geringer Tiefe ausgebildet, in die eine (nicht dargestellte) Nase aus der oberen Wand des Dosierschieberkanals 108 federnd einrasten kann, um den Dosierschieber 123 beim Füllen der Patrone und beim Transport festzulegen. An den beiden längeren Außenseiten des Dosierschiebers 123 sind Ausnehmungen 127 zum Eingriff von Fingern 71 eines Dosierhebels 68 des Pulverinhalators 1 zum Bewegen des Dosierschiebers 123 vorgesehen. Auf der Unterseite des Dosierschiebers 123 ist um die Kavität 124 und von dieser aus in Richtung zum Ansatz 125 eine geringfügige streifenförmige Erhebung mit zwei parallelen Streifen ausgebildet, um die Auflagefläche des Dosierschiebers 123 auf dem Boden des Dosierschieberkanals 108 zu verringern und den Schieber 123 leichter beweglich zu machen. Diese stegförmige Erhöhung wirkt auch als zusätzliche Abdichtung der Kavität 124 gegenüber dem Dosierschieberkanal 108 unter dem Dosierschieber 123 und verringert das Risiko des Eintretens von Pulver aus der Kavität 124 unter den Dosierschieber 123 in den Dosierschieberkanal 108.
  • Im Querschnitt d von Fig. 6 ist das U-förmige Profil des Dosierschiebers 123 dargestellt, dessen nach oben gerichtete Schenkel 129 die exakte Führung des Dosierschiebers 123 im Dosierschieberkanal 108 sicherstellen sollen. Im Querschnitt d ist auch der nach unten ragende Anschlag 130 zu sehen. Der Dosierschieber 123 ist im Dosierschieberkanal 108 zwischen drei Stellungen verschiebbar. In der Transportstellung ist der Dosierschieber 123 soweit wie möglich in den Dosierschieberkanal 108 eingeschoben, und die Nase von der oberen Kanalwand greift in die Keilnut 126 am Ansatz 125 des Dosierschiebers 123 in der Transportstellung ein und hält den Dosierschieber 123 fest. Diese Stellung wird beim Einsetzen des Dosierschiebers 123 während der Montage der Patrone eingestellt. In dieser Stellung fluchtet die Kavität 124 des Dosierschiebers 123 annähernd mit der Auslaßöffnung 105 des Pulvervorratsraumes 101 für das Arzneimittelpulver.
  • In der Füllstellung ist die Rasthalterung der Nase in der Keilnut 126 aufgehoben und der Dosierschieber 123 ist geringfügig soweit seitlich im Dosierschieberkanal 108 verschoben, daß die Auslaßöffnung 105 des Pulvervorratsraumes auf die Dosierkavität 124 des Dosierschiebers 123 zur Aufnahme von Pulver ausgerichtet ist. Diese Füllstellung des Dosierschiebers 123 wird erstmalig nach Einsetzen der Patrone 100 in einen Pulverinhalator 1 erreicht.
  • Eine Entleerungsstellung des Dosierschiebers 123 wird bei Aktivierung des Dosiervorgangs durch weiteres seitliches Verschieben des Dosierschiebers 123 in eine Stellung erreicht, in der die Dosierkavität 124 auf die Abgabeöffnung 109 im Patronenboden 107 und die Spülluftöffnung 110 ausgerichtet ist. In dieser Stellung kann die dosierte Pulvermenge durch die Öffnung 109 in einen sich anschließenden Pulverkanal 15 des Inhalators 1 überführt werden.
  • Die dreiteilige Arzneimittelpulverpatrone 100 mit dem Patronenboden 107 und dem Deckel 121 ist vorzugsweise aus Polystyrol hergestellt und der in den Dosierschieberkanal 108 einsetzbare Dosierschieber 123 vorzugsweise aus Polypropylen. Die in die Patrone 100 ebenfalls integrierte Dosierentnahmeanzeige durch besondere Ausbildung des oberen Randbereiches der Patrone 100 schließt noch einen zusätzlichen Kunststoffolienstreifen oder spritzgegossenen Ring mit Markierungen ein, dessen unterer Rand als Verzahnung ausgebildet ist. Derartige Folienstreifen mit Markierungen lassen sich aus Kunststoffolien ohne weiteres ausstanzen. Der Folienstreifen wird bei Montage der Patrone 100 vor dem Befüllen und Einsetzen des Deckels 121 in den Ringspalt 112 so eingelegt, daß die Anzeige 0 entnommene Dosiseinheiten im Sichtfenster 113 anzeigt. Bei Dosisentnahme wird der Streifen von einem in die Öffnung 114 eingreifenden Zahnrad 74 um die Längsachse der Patrone gedreht. Sobald die vorgewählte Anzahl an Dosen aus der Arzneimittelpulverpatrone 100 entnommen und in den Pulverinhalator 1 überführt wurde, zeigt die im Sichtfenster 113 des Außenrandes 103 erkennbare Markierung das bevorstehende vollständige Entleeren des Arzneimittelpulvers aus der Patrone 100 an, so daß ein Pulverwechsel im Pulverinhalator für dessen Funktionsfähigkeit geboten ist. Statt Ziffern kann die Entnahme auch durch Farbkennzeichnung sichtbar gemacht werden.
  • Nach Entleerung der Kavität 124 im Dosierschieber 123 durch die Abgabeöffnung 109 in einen Pulverkanal 15 des Pulverinhalators 1 muß der Dosierschieber 123 in die Dosierstellung zurückgeführt werden. Die dazu erforderlichen Mittel sind im Pulverinhalator angeordnet und von der Patrone getrennte Teile.
  • Durch die konstruktive Gestaltung des Dosierschieberkanals 108 mit seitlichen Ausnehmungen in den Schenkeln 115 ist eine Betätigung des Dosierschiebers 123 vor dem Einsetzen in einen Pulverinhalator 1 erschwert, zumal zunächst die transportgesicherte Verrastung des Dosierschiebers 123 mit der Nase der obere Wand des Dosierschieberkanals 108 aufgehoben werden muß. Dies erfordert zwar keinen großen Kraftaufwand, ist jedoch nur durch den Eingriff durch die Ausnehmungen in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals bis in die Ausnehmungen in der Seitenfläche des Dosierschiebers möglich, so daß eine unsachgemäße Handhabung der Arzneimittelpulverpatrone vor dem Einsetzen in einen Pulverinhalator erforderlich ist, um an den Patroneninhalt zu gelangen.
  • Der versenkt mit Preßsitz eingefügte Deckel 121 ist nicht ohne Zerstörung entfernbar und sichert den Inhalt ebenfalls gegen unbeabsichtigte oder unbefugte Entnahme bzw. Verunreinigung ab.
  • Fig. 7 zeigt einen Pulverinhalator 1 zur Aufnahme einer Arzneimittelpatrone 100 im Längsschnitt von oben gesehen. Das Pulverinhalatorgehäuse ist aus zwei Halbschalen 4 zusammengesetzt, die nach dem Nut- Federprinzip ineinandergreifen. In dem aus den Schalen 4 gebildeten Gehäuse ist ein sogenannter Funktionsträger 50 mit horizontalen und vertikalen Teilen (Elementen) 12, 50b, 50c, 54, 61 angeordnet, der den Innenraum aufteilt und Bedienungselemente trägt. An das Gehäuse 4 des Pulverinhalators 1 schließt sich auf der Vorderseite das hohlzylindrische oder hohlkegelstumpfförmige Mundstück 3 mit darin angeordneter Dispergiervorrichtung 2 an. Die Dispergiervorrichtung 2 weist eine Kammer 8 auf, die eine Prallplatte 5 als Vorderwand, eine vom Funktionsträger 50 über eine Rippe 50c gehaltene Platte 12 als Rückwand und eine dazwischen angeordnete ringförmige Außenwand aus Stegen 14 und zwischen den Stegen 14 ausgebildeten, tangential zum Kammerinnenraum verlaufenden Schlitze 13 enthält. Bei dieser konstruktiven Gestaltung ist die Platte 12 eines der vertikalen Elemente des Funktionsträgers, bildet aber gleichzeitig als ein Teil der Dispergiervorrichtung 2 die Rückwand der Kammer 8. Die Kammeraußenwand weist einen kleineren Außendurchmesser auf als der Innendurchmesser des Mundstückes 3, so daß ein die Kammer 8 umgebender Ringraum 17 innerhalb des Mundstückes 3 gebildet wird. Der Außendurchmesser der Prallplatte 5 ist in einem Maße größer als der Außendurchmesser der Kammer 8, daß der Außenrand der Prallplatte 5 an der Innenwand des Mundstückes 3 dicht anliegt. Durch diese konstruktive Gestaltung der Prallplatte 5 ist der Ringraum 17 um die Kammer 8 gegenüber der Öffnung 25 des Mundstückes 3 abgeschlossen und die Stellung der Dispergiervorrichtung 2 innerhalb des Mundstückes 3 festgelegt. Am Außenrand der Prallplatte 5 sind mehrere über den Umfang symmetrisch verteilt angeordnete Durchtrittsöffnungen 18 vorgesehen, um vom Dispergierluftstrom vor Eintritt in die Kammer 8 aus dem Ringraum 17 einen pulverfreien Teilluftstrom abzuzweigen, der durch die Öffnungen 18 in den Raum 11 innerhalb des Mundstückes 3 vor der Prallplatte 5 eintritt. Die Prallplatte 5 weist im Zentrum eine Austrittsöffnung 7 für den mit Pulver beladenen Luftstrom auf, der durch ein hohlkegelstumpfförmiges Verbindungselement 6 auf der Vorderseite der Prallplatte 5 ausgebildeten Austrittskanal 9 der Zentralöffnung 25 des Mundstückes 3 zugeführt wird. Um den durch die Öffnungen 18 in der Prallplatte 5 in den Ringraum 11 eintretenden Teilluftstrom radial zum Verbindungselement 6 hin abzulenken, erstreckt sich in geringem Abstand vom vorderen Ende des Mundstückes 3 ein ringförmiger Steg 10 radial so weit nach innen, daß ein Ringspalt zwischen dem Innenrand des Steges 10 und der Außenseite des Verbindungselementes 6 ausgebildet ist. Das hohlkegelstumpfförmige Verbindungselement 6 ist mit seiner größeren Basis abgerundet auf die Prallplatte 5 aufgesetzt, so daß der im Ringraum 11 durch den Steg radial abgelenkte Teilluftstrom auf die Außenfläche des Verbindungselementes 6 auftrifft und zur Austrittsöffnung 25 des Mundstückes umgelenkt wird. Dieser dadurch entstehende ringförmige Teilluftstrom umgibt den mit Pulver beladenen Luftstrom aus dem Austrittskanal 9 als einen umhüllenden Mantelluftstrom.
  • Die Öffnung auf der Vorderseite des Pulverinhalatorgehäuses zum Eingriff des Mundstückes wird von einer sich vom horizontalen Element des Funktionsträgers 50 nach oben erstreckenden Platte 54 als einem weiteren vertikalen Element des Funktionsträgers 50 im wesentlichen verschlossen. In der Platte 54 sind Durchtrittsöffnungen 55 für die Dispergierluft vorhanden, die durch diese hindurch aus der Ventilkammer 51 durch einen Luftkanal zur Platte 12 und in den Ringraum 17 gelangt. Von der Rippe 50c aus erstreckt sich ein horizontales Teilstück des Funktionsträgers 50 bis zur Ventilkammer 51 und schließt diese nach oben ab. Die Ventilkammer 51 wird vom hinteren Ende des Innenraumes des Pulverinhalators 1 durch eine Ventilklappe 52 verschlossen. Die zum Inhalieren erforderliche angesaugte Luft kann durch Schlitze in den Gehäuseschalen 4 in den Innenraum des Gehäuses eintreten und gelangt durch die rückwärtige Öffnung 53 nach Schwenken der Ventilklappe 52 in die Ventilkammer 51. Der Pulverinhalator ist inhalationsbereit, wenn die Verriegelung der Ventilklappe 51 in der Stellung, in der sie die Öffnung 53 verschließt, mit einem (nicht gezeigten) Dosierhebel aufgehoben ist. Die Ventilklappe 52 kann dann durch den angesaugten Luftstrom in die Ventilkammer 51 geschwenkt werden und die Öffnung 53 zum Lufteintritt in die Ventilkammer 51 freigeben. Aus der Ventilkammer 51 kann die Luft durch den Luftkanal zur Dispergiervorrichtung 2 strömen.
  • Die Rippe 50c des Funktionsträgers 50 teilt sich am von der Prallplatte abgewandten Ende in zwei vertikale, sich vom horizontalen Teil nach oben erstreckende vertikale Elemente 50b auf.
  • Der horizontale Teil des Funktionsträgers 50 weist im mittleren Bereich einen sich von der Auflagefläche 56 nach oben erstreckenden Schacht 61 (zweites vertikales Element des Funktionsträgers) mit zwei in einem Abstand voneinander ausgebildeten Seitenwänden auf, dessen Innenquerschnitt auf den Außenumriß der einzusetzenden Pulverpatrone abgestimmt ist und der noch Platz für die Aufnahme von Bedienungselementen neben der Pulverpatrone hat. In die Schachtseitenwände sind zwei einander gegenüberliegende, nach innen offene Führungsschienen 62 eingearbeitet, in die Führungsstege auf der Außenseite der Pulverpatrone beim Einsetzen der Pulverpatrone eingreifen und das richtige Einsetzen der Pulverpatrone in den Pulverinhalator sicherstellen. Dadurch wird gleichzeitig auch das Einsetzen einer konturähnlichen Austauschpatrone mit anderem Wirkstoff, die die Führungsstege in anderer Stellung zueinander aufweist, verhindert.
  • Fig. 8 zeigt einen Schnitt entlang Linie A-A von Fig. 7 von der Vorderseite des Pulverinhalators aus gesehen. Auf der Unterseite des Gehäuses 4 sind die beiden Halbschalen 4 durch eine bis zur Rückseite durchgehende Nut-Feder-Bindung verbunden. Im mittleren Bereich des Pulverinhalators ist das aus den Schalen 4 gebildete Gehäuse oben offen und durch einen von vorne auf den Öffnungsrand aufschiebbaren Deckel 64 mit U-förmigem Querschnitt verschließbar. Der Deckel 64 umgreift mit nach unten gerichteten, vom Rand aus umlaufenden Wandteilen den oberen Teil einer (nicht gezeigten) Pulverpatrone, insbesondere den aus der Öffnung auf der Gehäuseoberseite hervorstehenden Teil. Der Deckel 64 kann zum Einsetzen einer Pulverpatrone nach vorne abgezogen werden. Um dies zu ermöglichen, weist der Rand der nach unten gerichteten Wandteile nach innen gezogene Stege auf, die beim Aufschieben des Deckels in Nuten 63 im Rand 4a der Gehäuseschalen eingreifen. Um einen glatten Übergang auf der Außenseite des Pulverinhalatorgehäuses zwischen dem Deckel 64 und den Gehäuseschalen 4 zu erreichen, ist der obere Rand 4a der Gehäuseschalen 4 nach innen abgesetzt, und die Nuten 63 sind im nach innen versetzten Teil angebracht.
  • In Fig. 8 ist auch die konstruktive Ausbildung des Funktionsträgers 50 und seine Anordnung im Inneren des Pulverinhalatorgehäuses detaillierter dargestellt. Von der Auflagefläche 56 für die Pulverpatrone erstrecken sich die Seitenwände des Schachtes 61 nach oben. Der sich bis unterhalb der horizontalen Auflagefläche 56 erstreckende Pulverkanal 15 ist schematisch dargestellt. Von den Seitenwänden des Schachtes 61 erstrecken sich seitlich nach außen gerichtete Stege 65 bis zur Innenseite der Gehäuseschalen 4, die auf nach innen gerichteten Stegen 66 der Gehäuseschalen 4 aufliegen. Um die Gehäuseschalen 4 am Funktionsträger 50 zu halten, weisen die Gehäuseschalen 4 oberhalb und in einem Abstand von den Stegen 66 nach innen gerichtete Rastelemente 67 auf, die in entsprechend angeordnete Öffnungen in den Seitenwänden des Schachtes 61 einrasten. Innerhalb des Schachtes 61 ist der Dosierhebel 68 zur Betätigung der in die einzusetzende Patrone integrierten Dosiereinrichtung angeordnet. Der Dosierhebel 68 weist zwei durch eine (nicht gezeigte) Brücke miteinander verbundene Seitenflächen 69 auf. Auf den Außenseiten der Seitenflächen 69 sind im oberen Bereich nach außen gerichtete Lagerzapfen 70 vorgesehen, die in entsprechend angeordnete Lagerbuchsen in den Seitenwänden des Schachtes 61 eingreifen und ein Schwenken des Dosierhebels 68 um die durch die Lagerstellen gebildete Drehachse (den Drehpunkt) zu ermöglichen. An den unteren Enden der Seitenflächen 69 des Dosierhebels 68 sind nach innen versetzte Arme 48 mit nach innen gerichteten Fingern 71 vorgesehen, die in die Dosiereinrichtung der Patrone formschlüssig an dem Dosierschieber angreifen, um diesen zu bewegen. Die Finger 71 weisen einen ausreichenden Abstand vom Drehpunkt des Dosierhebels 68 auf, so daß eine Schwenkbewegung des Dosierhebels 68 eine im wesentlichen horizontale Bewegung der Finger 71 zur Betätigung des Dosierschiebers der Dosiereinrichtung zur Folge hat. Zwischen den Seitenflächen 69 des Dosierhebels 68 erstrecken sich zwei parallele Schwingen 72 einer Dosiertaste 73. In der Schnittdarstellung ist das außerhalb der rechten Schwinge 72 auf einen Zapfen auf der Innenseite des eingezogenen Randes der Gehäuseschale 4 gelagerte Transportzahnrad 74 der Antriebsvorrichtung für die Anzeigevorrichtung im oberen Rand der Pulverpatrone dargestellt. Das Transportzahnrad 74 greift durch die Ausnehmung am Absatz des Außenrandes der Patrone in die Zähne in der Unterkante des Folienstreifens an, um diesen entsprechend der Entnahme von Dosen aus der Patrone zu bewegen. Das Transportzahnrad 74 steht in Eingriff mit einem weiteren Zahnritzel 75 (Übersetzungsrad), das durch eine Öffnung 45 in der Seitenwand 69 des Dosierhebels 68 hindurchragt und auf der Außenseite eine Zahnscheibe mit größerem Außendurchmesser als der des Zahnkranzes zum Eingriff mit dem Transportzahnrad 74 aufweist. Neben den von den Seitenflächen 69 abgesetzten Armen 48 des Dosierhebels 68 ist Platz für eine Rückstellfeder 76 vorhanden, die den Dosierhebel 68 nach Aufhebung von Verrastungen in der Ausgangsstellung nach hinten zurückzieht.
  • Fig. 9 ist ein Schnitt entlang Linie B-B von Fig. 7 aus gleicher Sicht wie Fig. 8. Im hinteren Teil des Pulverinhalators ragt ein Teil 73a mit U-förmigem Querschnitt der Dosiertaste 73 über die nach unten versetzte obere Gehäusewand hinaus. Zu ihrer Verbindung weisen die Gehäuseschalen 4 nach innen gegeneinander gerichtete Flächenteile mit einer Schnappverbindung auf, so daß die Schalen 4 zusammengehalten werden und das Gehäuse nach oben abgeschlossen ist. Die nach unten gerichtete umlaufende Seitenwand der Dosiertaste 73 schiebt sich bei Betätigung durch Druck durch einen Schlitz mit entsprechender Kontur in das Gehäuse. Von Teil 73a der Dosiertaste erstrecken sich innerhalb des Gehäuses im Abstand voneinander zwei parallele Schwingen 72 durch den Raum zwischen dem Dosierhebel 68 und der Pulverpatrone und ermöglichen die Verbindung der Dosiertaste 73 mit den Seitenflächen des zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers 50 mittels Lagerzapfen 92a. Der die Schwingen 72 der Dosiertaste 73 außen umgebende Dosierhebel 68 mit seinen Seitenflächen 69 reicht bis in diesen Bereich außerhalb des Schachtes 61 für die Pulverpatrone.
  • Der Funktionsträger 50 weist in diesem Bereich sich vom horizontalen Teil nach oben erstreckende Arme 50a mit Lagerbuchsen an den oberen Enden auf. Ein sogenannter Impulsgeber 78 mit einem der Patrone zugewandten Hammer 79 weist an seinem oberen Ende eine Welle 80 mit zwei nach außen gerichteten Lagerzapfen auf, die in Lagerbuchsen in den Armen 50a eingreifen. Am Impulsgeber 78 ist in einem Abstand ein seitlich versetztes Querfederelement 81 mit einem Vorsprung 82 vorgesehen, der eine nach außen gerichtete Schrägfläche 82a aufweist. Die Schrägfläche 82a wirkt mit einem Vorsprung an einer Schwinge 72 der Dosiertaste 73 zusammen, um bei Rückkehr der Dosiertaste 73 in die Ausgangsstellung ihren Vorsprung seitlich am Querfederelement vorbeibewegen zu können.
  • In einem Spalt 77 des Funktionsträgers 50 oberhalb der Ventilkammer 51 ist ein abgewinkelter beweglicher Stößel 47 eingesetzt, der in den Patronenschacht reicht und beim Einsetzen der Patrone vorübergehend auf die Ventilklappe 52 einwirkt, um deren eventuell noch vorhandene Verrastung mit dem Dosierhebel 68 aufzuheben. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß der Dosierhebel 68 beim Einsetzen einer neuen Patrone von seiner Rückholfeder in Ausgangsstellung gezogen wird.
  • Sich vom horizontalen Teil des Funktionsträgers 50 nach unten bis zum Boden erstreckende Elemente des Funktionsträgers fungieren als Seitenwände der Ventilkammer 51. Diese weist eine Öffnung 53 auf, die mit einer mit Funktionsträgerelementen verbundenen Ventilklappe 52 gegenüber dem hinteren Teil des Gehäuses verschlossen ist.
  • Fig. 10 zeigt einen vertikalen Längsschnitt durch den Pulverinhalator von der Seite aus gesehen, wobei zur besseren Verständlichkeit der einsetzbaren Pulverpatrone lediglich der Dosierschieber 123, der in die Patrone integrierten Dosiereinrichtung in Füllstellung schematisch dargestellt ist, um das Zusammenwirken mit den Fingern 71 an den Armen 48 des Dosierhebels 68 zu veranschaulichen.
  • An der Vorderseite des Gehäuses 4 ist das Mundstück 3 mit daran angeordneter Dispergiervorrichtung in das Gehäuse eingefügt. Beim Ansaugen zum Inhalieren tritt der mit Pulver beladene Luftstrom durch die zentrale Austrittsöffnung 25 im Mundstück 3 aus. Von der Prallplatte 5 erstreckt sich das kegelstumpfförmige Verbindungselement 6 nach vorne, das den Austrittskanal 9 umgibt. Ein Ringraum 11 ist vor der Prallplatte 5 vorgesehen, der gegenüber der Zentralenöffnung 25 des Mundstückes 3 durch einen radialen Steg 10 begrenzt wird. Im Ringraum 11 wird durch Umlenken des durch die Öffnungen 18 in der Prallplatte 5 eintretenden Teilluftstromes ein pulverfreier Mantelluftstrom ausgebildet, der den aus dem Kanal 9 austretenden mit Pulver beladenen Luftstrom umhüllt. Der Innenraum 8 der Kammer ist nach hinten von der Platte 12, die sich vom Funktionsträger 50 nach oben erstreckt, abgeschlossen.
  • Die Wand des Pulverkanals 15 erstreckt sich auf der Unterseite von der Rückseite der Prallplatte 5 bis unter die Auflagefläche 56 am Funktionsträger 50 für die Pulverpatrone. Die Oberseite des Pulverkanals 15 wird durch einen horizontalen Teil des Funktionsträgers 50 verschlossen. Der Pulverkanal 15 weist einen nach unten gekrümmten Abschnitt auf, um einen Sack 30 innerhalb des Pulverkanals 15 auszubilden und so, während der Inhalator in einem Winkel gehalten wird, einen vorzeitigen Transport des Pulvers unter Schwerkraft, das durch die Durchtrittsöffnung 57 in der Auflagefläche 56 in den Pulverkanal 15 gelangt, zu vermeiden. Ein nach unten gerichteter Steg 60 des Funktionsträgers 50 kann in einer Ausnehmung einen Finger am Ende der Wand des Pulverkanals 15 aufnehmen und legt die Prallplatte 5 und den Pulverkanal 15 am Funktionsträger 50 auf diese Weise fest. Aus fertigungstechnischen Gründen ist an der Wand des Pulverkanals 15 über einen Steg ein Teilstück 31 der Gehäuseschale 4 angesetzt, um den Pulverkanal 15 7 zusätzlich in seiner Stellung festzulegen. Gleichzeitig wird auf diese Weise eine gegebenenfalls erforderliche Reinigung dieses Bereiches des Pulverinhalators nach Abnehmen des Mundstückes 3 und der Prallplatte 5 mit angeschlossenem Pulverkanal 15 erleichtert. In einem Abstand von der Rückwand 12 der Kammer 8 erstreckt sich vom Funktionsträger 50 eine Platte 54 nach oben, die einen Teil der Gehäuseöffnung auf der Vorderseite des Pulverinhalators abschließt, jedoch einen solchen Abstand von der Innenwand des Mundstückes 3 aufweist, daß ein Teilluftstrom in den die Kammer umgebenden Raum 17 gelangen kann. Auf der Rückseite der Platte 54 ist in der Nähe des oberen Endes ein Lager 84 für eine Rückstellfeder 38 vorgesehen, deren anderes Ende in einer Federpfanne 86 an der Brücke 85, die sich zwischen den vorderen Enden der Schwingen 72 der Dosiertaste 73 erstreckt, gelagert ist. Der Querkanal 58 zum Abzweigen eines Teilluftstromes ist am Funktionsträger 50 unterhalb der Federpfanne 86 angeordnet, wobei ein von der Kanalwand nach oben gerichteter Steg einen Anschlag für die Brücke 85 bildet, der die Bewegung der Dosiertaste 73 um den Drehpunkt 92 unter der Kraft der Rückstellfeder begrenzt.
  • Der obere Rand 4a des Gehäuses ist von einem aufschiebbaren Deckel 64 umgriffen. Im Deckel 64 ist auf der Stirnseite ein Fenster 87 vorhanden, das dem Sichtfenster im Außenrand der Pulverpatrone entspricht und das Ablesen der entnommenen Arzneimitteldosen ermöglicht. Im Deckel 64 kann eine Blattfeder 90 vorhanden sein, die die Patrone an ihre Auflagefläche 56 drückt. Die Schnittzeichnung zeigt die Ausbildung des oberen Teils 73a der Dosiertaste 73, der sich außerhalb des Gehäuses erstreckt, mit dem von der Betätigungsfläche der Dosiertaste 73 nach unten gerichteten Wandteil, der beim Betätigen der Dosiertaste 73 in das Gehäuse geschoben wird.
  • Die Anordnung des Impulsgebers 78 mit Hebel 78a und mit dem zur Patrone gerichteten Hammer 79 ist in dieser Darstellung erkennbar. Der Impulsgeber 78 ist um die Welle 80, die mit Zapfen in Buchsen der Arme 50a des Funktionsträgers 50 gelagert ist, schwenkbar. Vom langgestreckten Hebel 78a des Impulsgebers 78 erstreckt sich seitlich abgesetzt etwa parallel das Querfederelement 81, das in Bewegungsrichtung des Impulsgebers unbeweglich, jedoch quer dazu beweglich ist. Hinter dem Hebel 78a des Impulsgebers ist eine Antriebsfeder 80a angeformt.
  • Der Impulsgeber 78 wird vom Mitnehmer am (nicht gezeigten) Vorsprung der Dosiertaste 73 zum Spannen durch Angriff an der Fläche 35 eines Vorsprunges am Querfederelement 81 zunächst von der Patrone soweit wegbewegt, daß das obere Ende der Antriebsfeder 80a an die Innenwand der Gehäuseschale gedrückt wird. Bei weiterem Eindrücken der Dosiertaste 73 im Bereich des ersten Teils ihres Weges rutscht der Mitnehmer der Dosiertaste von der Fläche 35 ab, so daß der Impulsgeber 78 von der Antriebsfeder 81a an die Patrone geschlagen wird. Um ausreichend Masse für einen Energieimpuls zu haben, ist der Impulsgeber 78 im unteren Teil verstärkt.
  • An den Seitenwänden des Dosierhebels 68 ist eine Nase 91 zum Einhängen einer Rückstellfeder 76 vorgesehen. Die Schwingen 72 der Dosiertaste 73 sind an ihren vorderen Enden mit der Brücke 85 verbunden. An der Außenseite der Brücke 85 sind Lagerzapfen vorhanden, die in Lagerbohrungen der Seitenflächen des zweiten vertikalen Elementes des Funktionsträgers 50 eingreifen und den Drehpunkt 92 der Dosiertaste 73 bilden. Die Lagerzapfen 70 in den Seitenwänden des Dosierhebels 68 stellen den Drehpunkt des Dosierhebels dar. Sie sind in der Fig. 10 nur angedeutet. Am hinteren Ende des Dosierhebels 68 ist eine angedeutete Endraste 93 vorhanden. Am vorderen Ende des Dosierhebels 68 ist ein Schauzeichen 88 vorgesehen, das bei Schwenken des Dosierhebels 68 in den Bereich eines Fensters 89 in der Gehäuseschale der Stirnseite bewegt wird und die Inhalationsbereitschaft nach erfolgter Dosierung durch Betätigen der Dosiertaste 73 anzeigt. Die Anschlagkante 94 auf einer Seitenfläche 69 des Dosierhebels 68 für den Mitnehmer 99a an der Dosiertaste 73 ist auf seiner Oberkante schematisch angedeutet.
  • Am hinteren Ende des Funktionsträgers 50 wird von weiteren Elementen des Funktionsträgers 50 unterhalb seines horizontalen Teils die Ventilkammer 51 ausgebildet, mit der Öffnung 53 zum Gehäuseinnenraum, in das Luft durch (nicht gezeigte) Schlitze in die Seitenflächen der Gehäuseschalen 4 oder andere Öffnungen im Gehäuse eintreten kann.
  • Fig. 11 ist ein mit Fig. 10 vergleichbarer Längsschnitt, in dem der Impulsgeber nicht dargestellt ist, sondern die Dosiertaste 73/73a mit den parallelen Schwingen 72, die am vorderen Ende durch die Brücke 85 verbunden sind. Ebenso wird das Zusammenwirken des Dosierhebels 68 mit Rastelementen der Ventilklappe 52 gezeigt.
  • Der Dosierhebel 68 befindet sich in einer Mittelraststellung, aus der er durch die Dosiertaste 73 lediglich in Endraststellung weiterbewegt werden kann, in der die Dosierkavität 124 des Dosierschiebers 123 auf die Durchtrittsöffnung 57 im Funktionsträger 50 ausgerichtet ist. In dieser Darstellung ist die Druckfeder 38 zwischen dem Lager 84 und der Federpfanne 86 dargestellt, die durch Einwirken auf die Brücke 85 die Dosiertaste 73 nach deren Entlastung in die Ausgangsstellung zurückdrückt. Die Schwingen 72 der Dosiertaste stellen die Verbindung mit dem Teil 73a der Dosiertaste 73 außerhalb des Gehäuses her. Durch Niederdrücken des Teils 73a dreht sich die Dosiertaste um den Lagerpunkt 92.
  • In Fig. 11 ist die an der Nase 91 des Dosierhebels 68 befestigte Rückholfeder 76 zum Zurückführen des Dosierhebels 68 dargestellt, wodurch gleichzeitig der Dosierschieber 123 in der Dosiereinrichtung aus der Entleerungsstellung in die Füllstellung der Dosierkavität zurückgesetzt wird. Die Ventilklappe 52 zum Verschließen der Öffnung 53 der Ventilkammer 51 weist einen nach oben gerichteten Haken 96 zur Einwirkung durch einer Feder 97 auf, deren anderes Ende am Funktionsträger 50 festgelegt ist. Diese Zugfeder hält die Ventilklappe 52 mit einer solchen Kraft fest, daß sie zum Ansaugen von Luft zum Inhalieren überwunden werden muß, so daß die Ventilklappe die Öffnung der Ventilkammer freigibt.
  • In dieser Stellung der Dosiertaste 73 befindet sich die Klinke 98 am Dosierhebelarm 44 in Eingriff mit der Sperrkante des Hakens 39 am oberen Ende des sich von der Welle 43 der Ventilklappe 52 nach oben erstreckenden Armes 40, so daß ein Bewegen der Ventilklappe 52 durch Ansaugen von Luft blockiert ist. Ebenso blockiert ist in dieser Stellung ein Zurücksetzen des Dosierhebels 68 in Ausgangsstellung. Aus dieser mittleren Raststellung kann der Dosierhebel 68 nur durch weiteres Eindrücken der Dosiertaste 73 und deren Einwirkung auf den Dosierhebel 68 in Entleerungsstellung der Dosiereinrichtung bewegt werden. Die Dosiertaste 73 legt dabei den zweiten Teil ihres möglichen Weges zurück. Dabei wird der Eingriff mit der Sperrkante am Haken 39 des Armes 40 der Ventilklappe 52 gelöst und stattdessen rastet der Dosierhebel mit seiner Nase 93 in die Aussparung 42 oder die Ventilklappenwelle 43 ein. Da die geometrischen Bedingungen dieser Rastanordnung vollkommen unterschiedlich sind, ist das Ansaugen von Luft zum Inhalieren dazu ausreichend, die Ventilklappe zu drehen und somit den Dosierhebel wieder freizugeben.
  • Fig. 12a und b zeigen die Gestaltung der Dosiertaste 73 detaillierter, wobei Fig. 12a eine Seitenansicht und Fig. 12b eine Draufsicht ist. Das Teilstück 73a zum Betätigen der Dosiertaste 73 erstreckt sich oberhalb des Gehäuses des Pulverinhalators. Von ihm ausgehend verlaufen zwei parallele Schwingen 72 innerhalb des Gehäuses, deren vordere Enden durch eine Brücke 85 miteinander verbunden sind. Von der Brücke 85 aus erstrecken sich auf beiden Seiten Lagerzapfen 92a nach außen, die in entsprechend angeordnete Buchsen in den dritten vertikalen Elementen 50b des Funktionsträgers 50 eingreifen und den Drehpunkt 92 der Dosiertaste 73 bilden. Auf der Stirnseite der Brücke 85 ist die Federpfanne 86 als Lager für die Rückstellfeder der Dosiertaste 73 angeordnet. Die Rückstellfeder drückt die Dosiertaste 73 nach Entlastung vom Betätigungsdruck unmittelbar in Ausgangsstellung zurück, ohne daß sich dies auf die Stellung des Dosierhebels auswirken muß. Wurde die Dosiertaste 73 nur soweit eingedrückt, daß der Impulsgeber 78 zwar durch den Mitnehmer am Vorsprung 99b gespannt wurde und sich durch Anschlagen an die Pulverpatrone wieder entspannt hat, kehrt die Dosiertaste 73 in die Ausgangsstellung zurück, ohne daß ein Angriff am Dosierhebel 68 erfolgte, so daß sich dieser noch unverändert in Ausgangsstellung befindet.
  • Wird die Dosiertaste 73 durch Eindrücken um etwa die Hälfte ihres möglichen Weges bewegt, erfolgt ein Angriff des auf der Außenseite einer oder mehrerer Schwingen 72 angebrachten Mitnehmerzapfens 99a an der Anschlagkante oder den Anschlagkanten 94 des Dosierhebels 68 und eine Bewegung des Dosierhebels 68 in eine Mittelstellung. Von der anderen Schwinge 72 erstreckt sich nach oben und über die Schwinge nach innen überragend ein Vorsprung 99b zum Spannen und Auslösen des Impulsgebers 78. Dazu greift der Mitnehmer am Vorsprung 99b an einer Angriffsfläche 35 an einem Vorsprung am Querfederelement 81 des Impulsgebers 78 an und schwenkt den Impulsgeber 78 von der Pulverpatrone weg. Durch die Drehbewegung wird das obere Ende einer am Impulsgeber 78 angespritzten Antriebsfeder 80a an die Innenseite der Gehäuseschale als Gegenlager angepreßt und gespannt. Die unterschiedlichen Lagerpunkte des Impulsgebers 78 und der Dosiertaste 73 am Funktionsträgerelement 50 ermöglichen während des Bewegens der Dosiertaste 73 über die erste Hälfte ihres möglichen Weges auch noch Abrutschen des Vorsprunges, 99b von der Angriffsfläche 35 des Querfederelementes 81, so daß dieser unter Wirkung der Federkraft der Antriebsfeder 80a an die Pulverpatrone schlägt. Dieser mechanische Impuls soll die korrekte Füllung der Dosierkavität im Dosierschieber der in die Pulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung unterstützen. Um die Rückkehr der Dosiertaste 73 in die Ausgangsstellung und ein Vorbeibewegen an dem Querfederelement 81 beim Zurückkehren der Dosiertaste 73 in die Grundstellung zu ermöglichen, ist das Querfederelement 81 quer zur Drehrichtung des Impulsgebers ablenkbar. Dabei gleitet eine an einem von der Außenfläche des Querfederelementes 81 abstehenden Vorsprung 82 ausgebildete Schrägfläche über die Schrägfläche 83 des Vorsprunges 99b der Dosiertaste 73. Die Dosiertaste 73 wirkt nicht nur auf den Impulsgeber ein, sondern wirkt auch über den Mitnehmerzapfen 99a auf den in den Fig. 13a bis c detailliert dargestellten Dosierhebel 68 ein. Dieser Dosierhebel 68 umgreift mit seinen Seitenflächen 69 die Pulverpatrone.
  • Fig. 13a ist eine Draufsicht, und 13b und 13c sind Seitenansichten. Die beiden Seitenflächen 69 sind auf der Vorderseite des Dosierhebels 68 durch eine Brücke 49a, die den Fuß eines Schauzeichens 88 bildet, und an der Rückseite durch eine Brücke 49 miteinander verbunden. Das Schauzeichen 88 wird durch Drehen des Dosierhebels 68 bei Erreichen der Entraststellung in das Sichtfenster 89 der Gehäuseschale gebracht und zeigt Inhalationsbereitschaft an.
  • Von den Außenseiten der Seitenflächen 69 erstrecken sich Lagerzapfen 70, die in Lagerbuchsen in den Seitenflächen des Schachtes 61 des Funktionsträgers eingreifen, so daß der Dosierhebel 68 schwenkbar in einander gegenüberliegenden Seitenflächen des Pulverpatronenschachtes 61 des Funktionsträgers gelagert ist. Von den Seitenflächen 69 erstrecken sich seitlich nach innen versetzte Arme 48, an deren Enden nach innen gerichtete Finger 71 zum Eingriff in die Dosiereinrichtung der Pulverpatrone vorgesehen sind. Die Schwenkbewegung des Dosierhebels 68 um die Lagerzapfen 70 führt zu einer im wesentlichen horizontalen Bewegung der Finger 71, die dadurch den Dosierschieber horizontal bewegt. Von einer der Seitenflächen 69 aus erstreckt sich ein Federarm 46 nach oben, der bei Bewegung des Dosierhebels 68 auf das Antriebsritzel der Zähleinrichtung für entnommene Arzneimitteldosen einwirkt und es dreht. Dieses Antriebsritzel ist in einer Bohrung 45 in einer Seitenfläche 69 als Lagerbuchse gelagert. Die Drehbewegung des Dosierhebels 68 durch den Mitnehmerzapfen 99b der Dosiertaste 73 erfolgt gegen die Federkraft einer in der Nase 91 eingehängten Zugfeder. Von der Brücke 49 aus erstreckt sich unterhalb der Brücke 49 nach hinten ein Arm 44 zum Eingriff mit Rastelementen der Ventilklappe. Am Arm 44 seitlich befestigt ist eine hakenförmige Klinke 98, die als erstes Rastelement dient. Am Ende des Armes 44 ist ein Fanghaken 93 als zweites Rastelement vorgesehen. Die an der Nase 91 angreifende Feder hält den Dosierhebel 68 bis zum Angriff des Mitnehmers 99a der Dosiertaste 73 in Ausgangsstellung, wobei die Finger 71 den Dosierschieber in die Füllstellung der Dosierkavität gebracht haben, wie es in Fig. 10 schematisch dargestellt wird.
  • Aus dieser Stellung kann der Dosierhebel 68 durch den Mitnehmer 99a der Dosiertaste 73 in eine erste Raststellung (Mittelstellung) gedreht werden, wobei durch die Bewegung der Arme 48 und der Finger 71 der Dosierschieber in eine Mittelstellung zwischen Füllen und Entleeren der Dosierkavität geschoben wird. Die um einen Winkel von 20º drehbare Dosiertaste 73 hat dabei etwa die Hälfte des möglichen Weges zurückgelegt. Aus dieser Stellung wird eine Rückbewegung des Dosierhebels 68 in die Ausgangsstellung durch Einrasten der Klinke 98 in die Sperrkante des Hakens 39 am nach oben gerichteten Arm 40 der Ventilklappe 52 blockiert, wie in Fig. 11 schematisch gezeigt.
  • Die durch Ansaugen auf die Ventilklappe 52 ausgeübte Kraft des Luftstromes ist nicht ausreichend, diesen Rasteingriff aufzuheben, weil die Radien der Klinke 98 und der Sperrkante am Haken 39 des Ventilklappenarmes 40 verschieden sind. Diese Raststellung blockiert gleichzeitig auch die Bewegungsmöglichkeit der Ventilklappe 52. Bei Weiterbewegen des Dosierhebels 68 durch weiteres Eindrücken der Dosiertaste 73 wird die Rastverbindung der Klinke 68 mit der Sperrkante am Haken 39 des Ventilklappenarmes 40 gelöst. Bei Erreichen der Endstellung des Dosierhebels 68, das ist die Stellung, in der die Finger 71 an den nach unten gerichteten Armen 48 des Dosierhebels 68 den Dosierschieber aus der Mittelstellung in die Entleerungsstellung gebracht haben, ist bis in die Inhalierphase eine Verrastung des Dosierhebels 68 erforderlich, um der Rückstellkraft der an der Nase 91 des Dosierhebels 68 angreifenden Feder entgegenzuwirken. Dazu ist in der Welle 43 der Ventilklappe 52 eine Ausnehmung 42 ausgebildet, in die der Fanghaken 93 am Ende des Dosierhebelarmes 44 eingreift und von einer Sperrkante solange gehalten wird, bis die Ventilklappe 52 durch den Luftstrom beim Inhalieren ausreichend weit geschwenkt worden ist. Durch die verzögerte Aufhebung der Rastverbindung zwischen dem Dosierhebel 68 und der Welle 43 der Ventilklappe 52 wird das Leersaugen der Dosierkavität in der ersten Phase des Inhalierens sichergestellt. Nach Freigabe kann der Dosierhebel 68 durch die Federn in Ausgangsstellung zurückgezogen werden und bewegt gleichzeitig den Dosierschieber in die Füllstellung zurück.
  • Die Fig. 14a bis c zeigen die Details der konstruktiven Gestaltung der Ventilklappe 52 in Draufsicht und in Schnittdarstellung, wobei die Ventilklappe 52 über eine Welle 43 mit Zapfen, die in Buchsen in den Elementen des Funktionsträgers, die die Ventilkammer bilden, eingreifen, gelagert ist. Die Ventilklappe 52 mit der Welle 43 und dem nach oben gerichteten Arm 40 weist zur statischen Auswuchtung noch ein sich parallel zum Arm 40 nach oben erstreckendes Gewichtselement 41 auf. An diesem Element 41 ist ein dem Arm 40 zugewandter Zapfen vorgesehen, auf den ein in einen Spalt des Funktionsträgers eingreifendes Ritzel angebracht ist. Das Ritzel wird beim Einsetzen der Patrone in den Pulverinhalator von der Patrone verschoben. Diese Bewegung wird auf die Ventilklappe 52 übertragen, so daß diese kurzzeitig geschwenkt wird, um die Rastverbindungen des Dosierhebels 68 mit den Rastelementen der Ventilklappe 52 aufzuheben und sicherzustellen, daß der Dosierhebel unabhängig von seiner Stellung vor dem Einsetzen der Patrone durch die Rückholfedern in seine Ausgangsstellung bewegt wird.
  • Der Arm 40 weist am Ende einen Haken 39 einer sperrenden Innenkante auf, an die die Klinke 98 des Dosierhebelarmes 44 angreifen kann, um eine Rastverbindung zwischen dem Dosierhebel 68 und der Ventilklappe 52 herzustellen, die nicht durch Ansaugen von Luft durch den Pulverinhalator gelöst werden kann, sondern nur mechanisch durch Weiterbewegen des Dosierhebels 68. Die Feder, mit der die Ventilklappe 52 nach dem Inhalieren in senkrechte Stellung zurückgezogen wird, greift am Haken 96, der auf der Welle 43 sitzt, an. Das andere Federende ist am Funktionsträger festgelegt. Weiterbewegen des Dosierhebels 68 löst die Rastverbindung der Klinke 98 am Haken 39 am Ende des Armes 40 und führt in der Endstellung des Dosierhebels zum Rasteingriff des Fanghakens 93 des Dosierhebels 68 in eine Ausnehmung 42 mit einer Sperrkante in der Welle 43 mit dem Arm 40. In dieser Stellung des Dosierhebels ist das Gerät inhalationsbereit. Der Eingriff des Dosierhebels 68 mit seinem Fanghaken 93 in der Ausnehmung 42 wird durch Bewegen der Ventilklappe 52 durch den Luftstrom mit geringer Verzögerung aufgehoben, so daß der Dosierhebel von den Rückholfedern in seine Ausgangsstellung zurückgezogen wird.
  • Fig. 15 und 16 zeigen weitere Details der in dem Mundstück des Pulverinhalators angeordneten Dispergiervorrichtung für das Arzneimittelpulver.
  • Fig. 15 ist ein Längsschnitt in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Pulverinhalators. Bei dieser konstruktiven Gestaltung sind die Prallplatten 5 mit den Stegen 14, 14a, die die durch die Schlitze 13, 13a unterbrochene ringförmige Außenwand um die Kammer 8 herum bilden, und der Pulverkanal 15 in einem Stück ausgebildet. Von der Prallplatte 5 erstreckt sich das kegelstumpfförmige Verbindungselement 6 nach vorne. Im Zentrum der Prallplatte 5 ist die Austrittsöffnung 7 der Kammer 8 angeordnet, von der aus sich ein Austrittskanal 9 für den mit Pulver beladenen Luftstrom durch den kegelstumpfförmigen Ansatz (das Verbindungselement) 6 erstreckt. Die Kegelstumpfbasis schließt sich abgerundet an die Vorderseite der Prallplatte 5 an, um den radialen pulverfreien Luftstrom in Längsrichtung des Kanals 9 zur Mundstücköffnung abzulenken.
  • Die Rückwand der Kammer 8 ist in dieser Figur nicht dargestellt; sie ist in den Funktionsträger integriert. Die aus Stegen 14, 14a gebildete ringförmige Außenwand der Kammer 8 hat einen kleineren Außendurchmesser als die Prallplatte 5, so daß zwischen der Innenwand des (nicht gezeigten) Mundstückes und der Außenwand der Kammer 8 ein Ringraum 17 ausgebildet ist. Von diesem aus kann Luft in den Innenraum der Kammer 8 durch mehrere sich tangential bis zum Kammerinnenraum erstreckende Schlitze 13 eintreten. Der Steg 14a im unteren Wandbereich grenzt den Kammerinnenraum gegen das Ende des Pulverkanals 15 ab und führt so zu einer asymmetrischen Ausbildung der Kammer 8. Ein Teilluftstrom kann aus dem Ringraum 17 durch symmetrisch im Randbereich der Prallplatte 5 angeordnete, nicht gezeigte Durchtrittsöffnungen in den Raum vor der Prallplatte 5 gelangen.
  • Die im Querschnitt U-förmige Kanalaußenwand 16 des Pulverkanals 15 erstreckt sich von der Rückseite der Prallplatte 5 aus unterhalb des (nicht gezeigten) horizontalen Teils des Funktionsträgers, der die Oberseite des U-Profils der Kanalaußenwand 16 abdeckt. Am hinteren Ende der Kanalaußenwand 16 ist ein Finger für den Eingriff in eine Ausnehmung in einem vertikalen Element des Funktionsträgers, um dieses Teil der Dispergiervorrichtung am Funktionsträger festzulegen, ausgebildet. Der Pulverkanal 15 weist einen abgesenkten Teilabschnitt 30 auf. Dieser Sack verhindert das unerwünschte vorzeitige Befördern von Pulver in die Dispergiervorrichtung vor dem eigentlichen Inhalieren. Zur besseren Festlegung dieses Teilelementes der Dispergiervorrichtung im Pulverinhalator ist im Bereich der Absenkung 30 über einen Steg ein Teil der Gehäusewand in Form einer Außenkontur 31 mitausgebildet.
  • Um die asymmetrische Ausbildung der Kammer 8 deutlicher werden zu lassen, zeigt die Fig. 16 eine Draufsicht auf die Prallplatte von der Rückseite, d. h. vom Kammerinnenraum aus. Im Zentrum befindet sich die Austrittsöffnung 7 der Kammer 8, mit der der in Figur wiedergegebene Austrittskanal 9 beginnt. In dieser Draufsicht ist die Ausbildung und Anordnung der Stege 14, 14a, die die Kammeraußenwand bilden, klar ersichtlich, mit den sich dazwischen erstreckenden tangentialen Schlitzen 13, 13a. Das Ende des Pulverkanals 15 steht mit dem Kammerinnenraum über den Schlitz 13a in Verbindung, durch den das zu dispergierende und zu zerlegende Pulver in die Kammer 8 gelangen kann. Weitere Luftzufuhr zur Verwirbelung und Zerlegung und Dispergierung des Pulvers erfolgt mittels des erzeugten Zyklons durch die tangentialen Schlitze 13. Der Querschnitt des Schlitzes 13a für den Eintritt des Pulvers aus dem Pulverkanal 15 in den Kammerinnenraum ist etwas doppelt so groß wie der Querschnitt der Schlitze 13 für den Lufteintritt. Um eine besonders gute Zerleg- und Dispergierwirkung zu erreichen, ist die dem Kammerinnenraum 8 zugewandte Fläche 26 der Stege 14, 14a als direkte Verlängerung der Schlitzwand ausgebildet und führt zu einem vieleckigen Querschnitt der Kammer. Die Zahl der Ecken hängt von der Zahl der Schlitze ab. In der Figur sind sieben Schlitze 13 für den Lufteintritt dargestellt, und ein achter Schlitz 13a ist für den Eintritt des Teilluftstromes mit Pulver vorhanden. Die Außenwand 16 des Pulverkanals 15 ist im weiteren Verlauf des Pulverkanals etwas dicker ausgebildet. Die dünnere Wandstärke im Bereich, der sich unmittelbar an die Prallplatte 5 anschließt, dient zur Ausbildung des die Außenwand der Kammer umgebenden Ringraumes 17 auch in diesem Bereich. Um von dem durch die Schlitze 13, 13a in den Kammerinnenraum 8 eintretenden Luftstrom einen Teilluftstrom abzuzweigen, weist bei dieser Ausführungsform die Prallplatte 5 am Außenrand unter einem Winkel von 60º versetzte sechs Ausnehmungen 18 auf, die Durchtrittsöffnungen für Luft aus dem Ringraum 17 hinter der Prallplatte 5 in den Raum vor der Prallplatte 5 bilden. Die Zahl der Öffnungen und ihre Anordnung ist so zu wählen, daß insgesamt ein Querschnitt vorhanden ist, der aus dem Dispergierluftstrom lediglich einen Teilluftstrom abtrennt.
  • Die gesamte, beim Inhalieren in den Pulverinhalator angesaugte Luft wird zunächst innerhalb des Pulverinhalators in zwei Teilströme zerlegt, von denen einer das Pulver aus der Dosierkavität des Dosierschiebers durch den Pulverkanal 15 in den Kammerinnenraum 8 befördert. Der zweite Teilstrom gelangt aus dem Pulverinhalator in den Ringraum 17, der die Kammer 8 umgibt und wird in einen Teilluftstrom, der einen Mantelluftstrom bildet, und den die Dispergierung des Arzneimittelpulvers in der Kammer 8 unterstützenden Dispergierteilstrom aufgeteilt. Dieser zur Dispergierung dienende Teilluftstrom tritt durch die Schlitze 13 in den Kammerinnenraum ein und wird mit dem das Pulver befördernden Teilluftstrom in der Kammer 8 wieder vereinigt, wobei das zugeführte Pulver durch Zyklonwirkung in der Kammer zerlegt und feinteilig in Luft dispergiert wird.
  • Des weiteren ist in Fig. 16 das U-förmige Profil der Außenwand 16 des Pulverkanals 15 mit dem Teil 31 des Gehäuses des Pulverinhalators, das über einen Steg mit der Wand 16 des Pulverkanals 15 verbunden ist, dargestellt.
  • BEZUGSZAHLLISTE
  • 1 Pulverinhalator
  • 2 Dispergiervorrichtung
  • 3 Mundstück
  • 4 Gehäuse des Pulverinhalators
  • 4a oberer Rand an Öffnung auf Gehäuseoberseite
  • 5 Prallplatte
  • 6 kegelstumpfförmiges Verbindungselement
  • 7 Austrittsöffnung
  • 8 Kammer
  • 9 Austrittskanal
  • 10 ringförmiger Steg im Mundstück
  • 11 Ringraum vor der Prallplatte
  • 12 Kammerrückwand, Platte
  • 13, 13a tangential verlaufende Schlitze durch die Kammeraußenwand
  • 14, 14a Stege der Kammeraußenwand
  • 15 Pulverkanal
  • 16 Außenwand des Pulverkanals
  • 17 Kammer umgebender Ringraum
  • 18 Durchtrittsöffnungen in der Prallplatte
  • 25 Zentralöffnung im Mundstück
  • 26 Innenfläche der Stege der Kammeraußenwand
  • 27 Zuluftkanal
  • 28 Prallfläche des Pulverkanals
  • 29
  • 30 Sack im Pulverkanal
  • 31 Teilstück der Gehäuseschale
  • 32
  • 33
  • 34
  • 35 Angriffsfläche am Impulsgeber
  • 36
  • 37
  • 38 Rückstellfeder der Dosiertaste
  • 39 Haken am Ventilklappenarm
  • 40 nach oben gerichteter Arm der Ventilklappe
  • 41 Gewichtselement
  • 42 Ausnehmung in der Ventilklappenwelle
  • 43 Welle der Ventilklappe
  • 44 Arm am Dosierhebel
  • 45 Bohrung in der Seitenwand des Dosierhebels
  • 46 Federelementarm
  • 47 Stößel
  • 48 nach unten gerichtete Arme des Dosierhebels
  • 49, 49a Brücken zur Verbindung der Seitenflächen des Dosierhebels
  • 50 Funktionsträger
  • 50a erste vertikale Elemente des Funktionsträgers (Arme)
  • 50b
  • 50c vertikales Element, Rippe am Funktionsträger
  • 51 Ventilkammer
  • 52 Ventilklappe
  • 53 Öffnung der Ventilkammer
  • 54 Platte am Funktionsträger (vertikales Element des Funktionsträgers)
  • 55 Luftdurchtrittsöffnungen
  • 56 Auflagefläche der Pulverpatrone am Funktionsträger
  • 57 Durchtrittsöffnung im Funktionsträger
  • 58 Querkanal
  • 59 Öffnung im Querkanal
  • 60 Steg, vertikales Funktionsträgerelement
  • 61 zweites vertikales Funktionsträgerelement, Schacht für Pulverpatrone mit parallelen Flächen (Seitenwänden) in einem Abstand voneinander
  • 62 Führungsschienen
  • 63 Nuten auf der Außenseite des Gehäuses
  • 64 Deckel des Pulverinhalators
  • 65 Stege am Funktionsträger
  • 5 66 Stege auf der Innenseite der Gehäuseschalen
  • 67 Rastelemente
  • 68 Dosierhebel
  • 69 Seitenflächen des Dosierhebels
  • 70 Lagerzapfen des Dosierhebels
  • 71 Finger zum Betätigen des Dosierhebels
  • 72 Schwingen der Dosiertaste
  • 73 Dosiertaste
  • 74 Transportzahnrad
  • 75 Zahnritzel, Übersetzungsrad
  • 76 Rückholfeder für Dosierhebel
  • 77 Spalt im Funktionsträger
  • 78 Impulsgeber
  • 78a Hebel des Impulsgebers
  • 79 Hammer, Hammerelement
  • 80 Welle des Impulsgebers
  • 80a angeformte (Antriebs-)Feder des Impulsgebers
  • 81 Querfederelement
  • 82 Vorsprung am Querfederelement
  • 82a Schrägfläche am Vorsprung des Querfederelementes
  • 83 Schrägfläche an der Dosiertaste
  • 84 Lager für Rückstellfeder der Dosiertaste
  • 85 Brücke
  • 86 Federpfanne
  • 87 Sichtfenster
  • 88 Schauzeichen am Dosierhebel
  • 89 Fenster
  • 90 Blattfeder zum Verklemmen des Deckels
  • 91 Nase, Haken
  • 92 Drehpunkt der Dosiertaste
  • 92a Lagerzapfen der Dosiertaste
  • 93 Fanghaken des Dosierhebelarmes
  • 94 Anschlagkante an Seitenfläche des Dosierhebels
  • 95
  • 96 Haken an der Welle der Ventilklappe
  • 97 Feder
  • 98 hakenförmige Klinke am Dosierhebelarm
  • 99a Mitnehmer an der Dosiertaste für Dosierhebel
  • 99b Vorsprung an der Dosiertaste
  • 100 Arzneimittelpulverpatrone
  • 101 Vorratsraum für Pulver
  • 101a gerade Teile der Patronenseitenwand
  • 101b gekrümmte Teile der Patronenseitenwand
  • 101c untere stegförmige Teile der Seitenwand 101a
  • 102 oberer Rand der Patrone
  • 103 oberer Außenrand der Patrone
  • 104 unterer Patronenbereich
  • 104a Trichter
  • 105 Auslaßöffnung
  • 107 Patronenboden
  • 108 Dosierschieberkanal
  • 109 Abgabeöffnung
  • 110 Spülluftöffnung
  • 111 Spülluftkanal
  • 112 Ringspalt
  • 113 Sichtfenster
  • 114 Eingriffsöffnung
  • 115 Schenkel des Dosierschieberkanals
  • 116 stegförmige Wand
  • 117 Führungsrippen
  • 118 Ausnehmungen in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals
  • 119 Schlitz im Patronenboden
  • 120 Nase
  • 121 Patronendeckel
  • 122 Verbindungselement
  • 123 Dosierschieber
  • 124 Dosierkavität
  • 125 Ansatz
  • 126 Keilnut
  • 127 Ausnehmungen
  • 128 Erhebung
  • 129 Schenkel des Dosierschiebers
  • 130 Anschlag
  • 131 obere Wand des Dosierschieberkanals

Claims (47)

1. Arzneimittelpulverpatrone (100) für Pulverinhalatoren zur Aufnahme eines Arzneimittelvorrats für eine große Anzahl von Arzneimittelpulverdosen in einem Vorratsraum (101) und mit einer integrierten Dosiereinrichtung (107, 123), die mindestens eine Dosierkavität (124) zur Aufnahme einer vorbestimmten Arzneimittelpulvermenge umfaßt, wobei die integrierte Dosiereinrichtung (107, 123) einen Dosierschieber (123) umfaßt, der zumindest aus einer Füllstellung in eine Entleerungsstellung ungefähr quer zur Strömungsrichtung des Arzneimittelpulvers in die Dosierkavität (124) bewegt werden kann, und der Dosierschieber (123) unter dem Vorratsraum (101) zur Speicherung des Arzneimittelpulvers angeordnet ist, wenn die Patrone (100) so ausgerichtet ist, daß sie einen Strom des Arzneimittelpulvers aus dem Vorratsraum (101) in die Dosierkavität (124) des Dosierschiebers (123) durch Schwerkraft gestattet.
2. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 1, bei der der Dosierschieber (123) auch in eine Transportstellung bewegt werden kann.
3. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 2, bei der der Dosierschieber (123) durch federelastische Mittel in der Transportstellung festgelegt ist.
4. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die folgendes umfaßt: einen Deckel (121), der in einen oberen Rand (102) eingeführt werden kann und einen Vorratsraum (101) für eine große Anzahl von Arzneimittelpulverdosen schließen soll, wobei sich eine Seitenwand des Vorratsraumes (101) im unteren Bereich (104) der Arzneimittelpulverpatrone (100) trichterförmig zu einer Auslaßöffnung (105) im unteren Bereich der Arzneimittelpulverpatrone (100) verjüngt, eine Vorrichtung (108) zum Halten der Dosiereinrichtung (107, 123) am unteren Ende der Arzneimittelpulverpatrone (100) und ein Mittel (110) zur Zuführung von Spülluft, das lateral an der Außenseite des Vorratsraumes (101) angeordnet ist und ein vollständiges Entleeren der Dosierkavität (124) der Dosiereinrichtung (107, 123) in seiner Entleerungsstellung fördern soll.
5. Arzneimittelpulverpatrone nach Anspruch 4, bei der die Vorrichtung zum Halten der Dosiereinrichtung ein Dosierschieberkanal (108) ist, der unter dem unteren Ende des Vorratsraumes (101) angeordnet ist und bei dem der Dosierschieber (123) als Dosiereinrichtung verschiebbar angeordnet ist, so daß die Dosierkavität (124) in der Füllstellung des Dosierschiebers (123) im Bereich der Auslaßöffnung (105) angeordnet ist und die Dosierkavität (124) in Entleerungsstellung des Dosierschiebers (123) im Bereich des Mittels (110) zur Zuführung von Spülluft angeordnet ist, um die vollständige Entleerung der Dosierkavität (124) zu fördern, und im Bereich der Abgabeöffnung (109), die dem Mittel (110) zur Zuführung von Spülluft entspricht.
6. Arzneimittelpulverpatrone nach Anspruch 5, bei der der Dosierschieberkanal (108) über einen wesentlichen Teil seiner Länge bezüglich der Bewegungsrichtung des Dosierschiebers (123) lateral offen ist, so daß eine Betätigungsvorrichtung den Dosierschieber (123) lateral erfassen und ihn verschieben kann.
7. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei der in Transportstellung des Dosierschiebers (123) die Dosierkavität (124) des Dosierschiebers (123) außerhalb des Bereiches der Auslaßöffnung (105) und des Mittels (110) zur Zuführung von Spülluft angeordnet ist.
8. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Dosierschieber (123) einen U-förmigen Querschnitt aufweist und auf der Außenseite der Schenkel (129) Ausnehmungen (127) ausgebildet sind, damit Betätigungsmittel durch die Ausnehmungen (118) in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals (108) hindurchgreifen können, und der Dosierschieber (123) an dem der Dosierkavität (124) abgewandten Ende einen Ansatz (125) mit einem nach unten gerichteten Anschlag zum Eingriff in einen dazugehörigen Schlitz (119), der sich in Längsrichtung des Patronenbodens (107) erstreckt, sowie eine Keilnut (126) für eine Nase (120), die zum Eingriff in die obere Wand (131) des Dosierschieberkanals (108) zum Dosierschieberkanal weist, enthält.
9. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Außenrand (103) höher als der obere Rand (102) der Arzneimittelpulverpatrone (100) ausgeführt ist und die Arzneimittelpulverpatrone (100) einen Deckel (121) mit einem Verbindungselement (122) aufweist, das nach Einsetzen des Deckels (121) formschlüssig am Rand (102) der Arzneimittelpulverpatrone (100) festgehalten wird, und bei der sich der Außenrand des Deckels, der sich vom Verbindungselement (122) nach außen erstreckt, über den oberen Rand (102) und den Ringspalt (112) in einen Absatz an der Innenseite des Außenrandes (103) ragt und im Außenrand (103) der Patrone (100) versenkt angeordnet ist.
10. Arzneimittelpulverpatrone nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Patronendeckel (121), der Dosierschieber (123) und die Arzneimittelpatrone (100) mit der integrierten Dosiereinrichtung (107, 123) aus thermoplastischem Kunststoff als getrennte Teile ohne den Dosierschieber (123) hergestellt sind.
11. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die an ihrer Unterseite ein Sichtfenster (119) aufweist, mittels dessen die Stellung des Dosierschiebers (123) überprüft werden kann.
12. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Anzeigevorrichtung für die Arzneimitteldosenmenge, die entnommen worden ist oder die in der Arzneimittelpulverpatrone (100) verbleibt, wobei die Anzeigevorrichtung für die entnommene oder verbliebene Arzneimitteldosenmenge in den oberen Randbereich der Arzneimittelpulverpatrone (100) integriert ist.
13. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 12, bei der die Anzeigevorrichtung durch einen Folienstreifen oder einen Ring gebildet ist, der entlang dem Umfang des oberen Randbereiches der Arzneimittelpulverpatrone (100) bewegt werden kann.
14. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 13, bei der der Folienstreifen oder der Ring mit einer Verzahnung versehen ist, mittels derer der Folienstreifen oder Ring entlang dem Umfang des oberen Randbereiches der Arzneimittelpulverpatrone (100) bewegt werden kann.
15. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 13 oder 14, die in ihrem oberen Randbereich einen Ringspalt (112) zur Aufnahme des Folienstreifens oder Rings aufweist.
16. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 15, bei der ein Außenrand (103), der den Ringspalt (112) außen radial begrenzt, an mindestens einer Stelle an seinem Umfang eine Ausnehmung in Form eines Sichtfensters (113) aufweist, so daß der Folienstreifen oder der Ring von außen zu sehen ist.
17. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach Anspruch 15 oder 16, bei der der Ringspalt (112) an mindestens einer Stelle an seinem Umfang nach unten hin offen ist, so daß ein Antriebsrad für den Folienstreifen oder den Ring von unten in den Ringspalt ragen kann.
18. Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der Ansprüche 12 bis 17, bei der die Anzeigevorrichtung mit einer Skala für die Arzneimitteldosenmenge, die entnommen worden ist oder in der Arzneimittelpulverpatrone (100) verbleibt, versehen ist.
19. Inhalator (1) für pulverförmige Arzneimittel, bei dem das Arzneimittel mittels eines Luftstroms von einem Patienten empfangen werden kann und der eine Aufnahme für eine Arzneimittelpulverpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 18 sowie eine Vorrichtung (68) zur Betätigung des Dosierschiebers (123) der integrierten Dosiereinrichtung (107, 123) der Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 zumindest aus einer Füllstellung in eine Entleerungsstellung umfaßt.
20. Inhalator (1) nach Anspruch 19, der weiterhin eine Sicherungsvorrichtung (42, 52, 44, 93) zur Verhinderung der Rückkehr des Dosierschiebers (123) in die Füllstellung, bevor die Arzneimitteldosis aus dem Inhalator entnommen worden ist, umfaßt.
21. Inhalator (1) für pulverförmige Arzneimittel nach Anspruch 20, der des weiteren eine Sicherheitsvorrichtung (39, 40, 44, 52, 98) umfaßt, die die Bildung eines Luftstroms für die Entnahme des Arzneimittels weitgehend verhindert, wenn der Dosierschieber (123) die Entleerungsstellung noch nicht ganz erreicht hat.
22. Inhalator (1) für pulverförmige Arzneimittel nach einem der Ansprüche 19 bis 21, bei dem das Arzneimittel mittels eines Luftstroms von einem Patienten empfangen werden kann und der eine Sichtanzeigevorrichtung zur Anzeige der Bereitschaft für den unmittelbaren Austrag einer Arzneimitteldosis umfaßt.
23. Inhalator (1) für pulverförmige Arzneimittel nach Anspruch 22, bei dem das Arzneimittel mittels eines Luftstroms von einem Patienten empfangen werden kann und der eine Sichtanzeigevorrichtung zur Anzeige des Austrags einer Arzneimitteldosis umfaßt.
24. Inhalator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 23, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (87), dank der von außerhalb des Inhalators (1) die Anzeigevorrichtung einer Arzneimittelpulverpatrone nach einem der Ansprüche 12 bis 18, die in den Inhalator (1) eingesetzt worden ist, abgelesen werden kann.
25. Inhalator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 24, bei dem die Sichtanzeigevorrichtungen und die Vorrichtung zum Ablesen der Anzeigevorrichtung einer Arzneimittelpulverpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 18, die in den Inhalator (1) eingesetzt worden ist, auf der Seite des Inhalators (1) angeordnet sind auf der sich auch ein Mundstück (3) zum Inhalieren des Luftstroms mit dem Arzneimittel befindet.
26. Inhalator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 25, bei dem die Sichtanzeigevorrichtungen und die Vorrichtung zum Ablesen der Anzeigevorrichtung einer Arzneimittelpulverpatrone nach einem der Ansprüche 1 bis 18, die in den Inhalator (1) eingesetzt worden ist, derart am Inhalator (1) angeordnet sind, daß sie sich im Sichtfeld eines Patienten befinden, wenn dieser den Inhalator (1) in seiner Gebrauchsstellung zum Inhalieren festhält.
27. Inhalator (1) für pulverförmige Arzneimittel nach Anspruch 19 mit Strömungswegen im Inhalator (1) für einen oder mehrere Luftströme, einer Dispergiervorrichtung (2) zur Dispergierung des pulverförmigen Arzneimittels und einem Mundstück (3) zum Inhalieren des Luftstroms mit dem Arzneimittel, wobei die Strömungswege, die Dispergiervorrichtung (2) und das Mundstück (3) so angeordnet sind, daß beim Inhalieren aus dem Inhalator (1) ein Luftstrom gebildet wird, in dem ein das dispergierte, pulverförmige Arzneimittel enthaltender Kernluftstrom von einem Mantelluftstrom ohne den Zusatz des Arzneimittels umgeben wird.
28. Inhalator (1) nach Anspruch 27, bei dem die Strömungswege einen Pulverkanal (15) umfassen, in dem ein Sack (30) zum Auffangen des in die Strömungswege dosierten Arzneimittelpulvers ausgebildet ist.
29. Inhalator (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 19 bis 28, mit einem Gehäuse (4) und einem Mundstück (3), das zum Inhalieren von dem Gehäuse (4) abgenommen werden kann, einer durch einen Deckel (64) verschließbaren Aufnahme zum Einsetzen einer Arzneimittelpulverpatrone (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 mit darin integrierter Dosiereinrichtung (107, 123) und einer Dosiertaste (73, 73a) an der Oberseite des Gehäuses (4).
30. Inhalator (1) nach Anspruch 29, bei dem in dem Gehäuse (4) und dem Mundstück (3) folgendes angeordnet ist:
- ein Funktionsträger (50) mit horizontalen und mehreren vertikalen Elementen zur Aufnahme von Mitteln, die auf eine Arzneimittelpulverpatrone (100) nach deren Einsetzen in den Pulverinhalator (1) und deren Dosiereinrichtung (107, 123) einwirken, und
- eine horizontale Auflagefläche (56) des Funktionsträgers (50) für die einsetzbare Arzneimittelpulverpatrone (100), wobei die Auflagefläche (56) eine Durchtrittsöffnung (57) aufweist, die auf die Abgabeöffnung (139) der in die Arzneimittelpulverpatrone (100) integrierten Dosiereinrichtung (107, 123) ausgerichtet ist.
31. Inhalator (1) nach Anspruch 29 oder 30, der des weiteren folgendes umfaßt: eine im Mundstück (3) angeordnete Dispergiervorrichtung (2) zum Dispergieren von pulverförmigen Arzneimitteldosen in dem durch eine Zentralöffnung (25) im Mundstück (3) beim Inhalieren angesaugten Luftstrom, wobei die Dispergiervorrichtung durch einen Pulverkanal (15) mit der Durchtrittsöffnung (57) in der Auflagefläche (56) des Funktionsträgers (50) verbunden ist und Mittel (5, 18) aufweist, um aus dem der Dispergiervorrichtung (2) zugeführten Dispergierluftstrom einen pulverfreien Teilluftstrom abzuzweigen, der den die Dispergiervorrichtung (2) verlassenden, mit Pulver beladenen Luftstrom als Mantelluftstrom umgibt.
32. Inhalator (1) nach einem der Ansprüche 29 bis 31, der des weiteren folgendes umfaßt: einen Impulsgeber (78), der mit den ersten vertikalen Elementen (50a) des Funktionsträgers (50), die parallel zueinander in einem Abstand angeordnet sind, zwecks Zuführung eines mechanischen Impulses zu einer eingesetzten Arzneimittelpulverpatrone (100) verbunden ist
33. Inhalator (1) nach einem der Ansprüche 29 bis 32, der weiterhin folgendes umfaßt: einen Dosierhebel (68), der zwecks Betätigung der in die Arzneimittelpulverpatrone (100) integrierten Dosiereinrichtung (107, 123) für Arzneimittelpulver mit einem zweiten vertikalen Element (61) mit zwei in einem Abstand parallel zueinander angeordneten Seitenwänden des Funktionsträgers (50) verbunden ist, die, Teile (72) der Dosiertaste (73), die sich durch das Gehäuse erstrecken und deren Vorderenden mit anderen Stellen der in einem Abstand parallel zueinander angeordneten Seitenwände des zweiten vertikalen Elements des Funktionsträgers (50) verbunden sind, wobei an den Teilen (72) des Dosierhebels (68) angreifende Mittel (99a), zum Schwenken des Dosierhebels (68) um seinen Drehpunkt zu und Mittel (99b) zur Betätigung des Impulsgebers (78) vorgesehen sind.
34. Inhalator (1) nach einem der Ansprüche 29 bis 33, der des weiteren weitere Elemente des Funktionsträgers (50) umfaßt, die am hinteren Ende seines horizontalen Teils eine Ventilkammer (51) bilden, wobei am hinteren Teil des Gehäuseinnenraumes eine Öffnung (53) vorgesehen ist, die durch eine mit den Funktionsträgerelementen verbundene Ventilklappe (52) geschlossen werden kann, und wobei die Ventilkammer (51) über einen Luftkanal mit der Dispergiervorrichtung (2) verbunden ist und ein Teilluftkanal (58) von dem Luftkanal zur Dosiereinrichtung (107, 123) der Arzneimittelpulverpatrone (100) abzweigt, um einen Teilluftstrom durch die Dosiereinrichtung (107, 123) zum Pulverkanal (15) zu führen und so eine Arzneimitteldosis aus der Dosiereinrichtung (107, 123) in die Dispergiervorrichtung (102) zu befördern.
35. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem die Ventilklappe (52) an ihrem oberen Rand eine Welle (43) mit nach außen gerichteten Lagerzapfen aufweist, die in Lagerbuchsen an die Ventilkammerwände bildenden Funktionsträgerelementen eingreifen, und in der Welle (43) eine Ausnehmung (42) mit einer Sperrkante ausgebildet ist und sich ein Arm (40) von der Welle (43) neben der Ausnehmung (42) nach oben erstreckt, wobei am Ende des Arms (40) ein Haken (39) mit einer Sperrkante ausgebildet ist.
36. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem das zweite vertikale Element des Funktionsträgers (50) ein Schacht (61) mit zwei Seitenwänden ist, dessen Innenquerschnitt auf die Außenkontur der einzusetzenden Arzneimittelpulverpatrone (100) abgestimmt ist, und wobei zwischen den Seitenwänden des Schachtes (61) und den Seitenwänden der Arzneimittelpulverpatrone (100) noch Platz für den Dosierhebel (68) und die Teile (72) der Dosiertaste (73) ist.
37. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem die Dispergiervorrichtung (2) eine Kammer (8) aufweist, die durch eine Prallplatte (5) als Vorderwand und eine Platte (12) als Rückwand mit einer dazwischen angeordneten Außenwand der Kammer gebildet wird, wobei der Außenwanddurchmesser der Kammer (8) kleiner ist als der Innendurchmesser des die Dispergiervorrichtung (2) umgebenden Mundstücks (3), so daß ein die Kammer (8) umgebender Ringraum (17) im Mundstück (3) gebildet wird, und wobei die Außenwand der Kammer durch mehrere sich tangential in den Kammerinnenraum ersteckende Schlitze (13, 13a) in Stege (14, 14a) unterteilt ist und der Außendurchmesser der Prallplatte (5) größer ist als der Außendurchmesser der Kammer (8), so daß ihr Rand dicht an der Innenseite des Mundstücks anliegt, wobei die Prallplatte im Zentrum eine Austrittsöffnung (7) aufweist, von der aus sich ein Austrittskanal (9) durch ein an der Vorderseite der Prallplatte (5) befestigtes kegelstumpfförmiges Verbindungselement (6) erstreckt und sich im Randbereich der Plattplatte mehrere Durchtrittsöffnungen (18) befinden, die symmetrisch über den Umfang verteilt sind und durch die pulverfreie Luft aus dem Ringraum (17) in den Raum (11) vor der Prallplatte herausströmen kann, wobei das Vorderende des Pulverkanals, das vom hinteren Teil der Prallplatte (5) ausgeht, mit einem der Schlitze (13a) in der Außenwand der Kammer verbunden ist und das hintere Ende des Pulverkanals (15), der sich bis unter die Auflagefläche (56) erstreckt so ausgeführt ist, daß es in einem vertikalen Element (60) des Funktionsträgers (50) befestigt werden kann, wobei sich das vertikale Element (60) bis zur Innenwand des Gehäuses nach unten erstreckt.
38. Inhalator nach Anspruch 37, bei dem die dem Innenraum der Kammer zugewandte Fläche (26) jedes der die Außenwand der Kammer bildenden Stege (14, 14a) als eine durchgehende Verlängerung der Schlitzwand ausgeführt ist, so daß die Kammer (8) einen polygonalen Querschnitt aufweist.
39. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem die ersten vertikalen Elemente (50a) des Funktionsträgers (50) Arme sind, die sich vom horizontalen Teil des Funktionsträgers (50) hinter der Auflagefläche (56) nach oben erstrecken und an ihren oberen Enden Lagerbuchsen aufweisen, und der Impulsgeber (78) einen Hebel (78a) mit einem sich in Richtung der Längsachse des Pulverinhalators erstreckenden Hammerelement (79) am unteren Ende und einer Welle (80) am oberen Ende aufweist, wobei die nach außen gerichteten Zapfen der Welle (80) in die Lagerbuchsen in den Armen (50a) eingreifen und im unteren Teil des Hebels (78a) ein lateral versetztes, sich nach oben erstreckendes Querfederelement (81) vorgesehen ist, daß in Bewegungsrichtung des Impulsgebers (78) nicht ausweichen kann, aber quer dazu ausweichen kann, und wobei eine sich vom unteren Teil nach oben erstreckende Antriebsfeder (80a) an den Impulsgeber angeformt ist.
40. Inhalator nach Anspruch 39, bei dem ein Vorsprung (82) mit einer Schrägfläche (82a) am Querfederelement (81) des Impulsgebers (78) auf der dem Hebel (78a) abgewandten Seite vorgesehen ist.
41. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem eine Antriebsvorrichtung zwischen der Gehäusewand und einer Seitenwand des Schachts (61) angeordnet ist und Mittel (74, 75) zur Betätigung der in den oberen Rand der Arzneimittelpulverpatrone (100) integrierten Anzeigevorrichtung für aus der Arzneimittelpulverpatrone (100) entnommene Arzneimitteldosen aufweist.
42. Pulverinhalator nach Anspruch 41, bei dem das Mittel zur Betätigung der Anzeigevorrichtung ein in die Anzeigevorrichtung eingreifendes Zahnrad (74) ist, das an einem Zapfen vom oberen Rand (4a) des Gehäuses ragenden Zapfen gelagert ist, wobei das Zahnrad (74) durch ein mit einem Transportzahnrad (74) verbundenes Zahnritzel (75) mit einer kleineren Zähnezahl verbunden ist und wobei das Zahnritzel durch eine ovale Öffnung in der Seitenfläche des Dosierhebels (68) in einem Lagerloch in einer Seitenfläche des Schachts (61) des Funktionsträgers angebracht ist.
43. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem die Teile (72) der Dosiertaste (73) zwei parallele Schwingen sind, wobei der Abstand zwischen ihnen etwas größer ist als die Breite der Arzneimittelpulverpatrone (100), so daß die Arzneimittelpulverpatrone (100) beim Einsetzen durch den Raum zwischen den Schwingen (72) geschoben werden kann und die Vorderenden der Schwingen (72) mittels einer Brücke (85) miteinander verbunden werden, von der sich Lagerzapfen (92a) auf beiden Seiten in Lagerbuchsen in den dritten vertikalen Elementen (50b) erstrecken, und die Brücke an der Vorderseite eine Federpfanne (86) zur Aufnahme einer Rückstellfeder (38) aufweist, deren anderes Ende in einem Lager (84) am hinteren Teil der vertikalen Platte (54) des Funktionsträgers (50) gestützt wird.
44. Inhalator nach Anspruch 34, bei dem die Mittel (99) an den Schwingen (72) der Dosiertaste (73) Mitnehmer (99a) an der Außenseite beider Schwingen (72) zum Angriff an den Dosierhebel (68) und ein von der anderen Schwinge (72) nach oben ragender Vorsprung (99b) sind, wobei der Vorsprung (99b) auch auf der Innenseite über die Schwinge (72) hinausragt, um den Impulsgeber zu betätigen, und wobei der Abstand zwischen den Mitnehmern (99a) und dem Drehpunkt (92) der Dosiertaste (73) kleiner ist als der Abstand von dem Vorsprung (99b), so daß der Angriff des Vorsprungs (99b) am Querfederelement (81) des Impulsgebers (78) mit einem geringeren Eindrücken der Dosiertaste (73) erfolgt als der Angriff des Mitnehmers (99a) am Dosierhebel (68) und weitere Bewegung des Dosierhebels (68) bis zum Eingriff des Mitnehmers (99a) den Angriff des Vorsprungs (99b) am Querfederelement (81) des Impulsgebers (78) löst.
45. Inhalator nach Anspruch 35, bei dem der Dosierhebel (68) zwei voneinander beabstandete Seitenflächen (69) aufweist, wobei die Enden der Seitenflächen (69) durch Brücken (49, 49a) miteinander verbunden sind und so einen Ring bilden, der die Arzneimittelpulverpatrone (100) in einem Abstand umgreift, und wobei sich Lagerzapfen (70) von den Seitenflächen (69) in ihren oberen Bereichen in Lagerbuchsen in den Seitenwänden des Schachts (61) nach außen erstrecken, so daß der Dosierhebel (68) in Längsrichtung des Pulverinhalators schwenkbar angebracht ist, wobei eine Seitenfläche (69) eine schräg nach unten verlaufende Anschlagkante (94) für den Mitnehmer (99a) der Dosiertaste (73) aufweist und der Dosierhebel (68) Mittel (44, 71) zur Ineingriffnahme der in den unteren Teil der Pulverpatrone integrierten Dosiereinrichtung (106) aufweist, wobei Mittel (44, 93, 98) zur Verrastung der Sperrkante der Ausnehmung (42) in der Welle (43) der Ventilklappe (52) und zur Verrastung der Sperrkante des Hakens (39) am sich von der Welle (113) neben der Ausnehmung (42) nach oben erstreckenden Arm (40) vorgesehen sind, um eine Verrastung des Dosierhebels (68) in einer Mittelstellung, die sich von seiner Ausgangsstellung unterscheidet, und in einer Endstellung zu ermöglichen.
46. Inhalator nach Anspruch 45, bei dem der Dosierhebel (68) an einer seiner Seitenflächen (69) eine Nase (91) zum Einhaken in einer Rückstellfeder (76) aufweist und das andere Ende der Rückstellfeder (76) an einem Haken befestigt ist, der an einem horizontalen Element des Funktionsträgers angeordnet ist, das die Oberseite der Ventilkammer (51) bildert, und die Kraft der Rückstellfeder (76) nicht dazu ausreicht, die Verrastung des Dosierhebels (68) in der Mittelstellung und Endstellung aufzuheben, aber dazu ausreicht, den Dosierhebel (68) nach Lösen der Endverrastung in die Ausgangsstellung zurückzuziehen.
47. Inhalator nach einem der Ansprüche 45 oder 46, bei dem die Mittel am Dosierhebel (68) zur Ineingriffnahme der Dosiereinrichtung (107, 123) Finger (71) sind, die sich von lateral in den Ring gegen die laterale Fläche (69) abgesetzten und sich nach unten erstreckenden Armen (48) aufeinander zu gerichtet durch Ausnehmungen (118) in den Seitenwänden des Dosierschieberkanals (108) in Ausnehmungen (127) in den Seitenrändern eines; Dosierschiebers (123) erstrecken, wobei letzterer hin und her beweglich im Dosierschieberkanal (108) der Dosiereinrichtung (107, 123) angeordnet ist.
DE69617431T 1995-06-21 1996-06-03 Arzneipulverkartusche mit integrierter dosiereinrichtung, sowie pulverinhalator Expired - Lifetime DE69617431T2 (de)

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