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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Band, das
wechselseitig aufeinander folgend angeordnete
Verpackungszuschnitte (Taschen) umfasst, nach dem Oberbegriff des anliegenden
unabhängigen Anspruchs.
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Es besteht ein Bedürfnis im Stand der Technik für ein
Band, das wechselseitig aufeinander folgend angeordnete
Taschen umfasst, in welchen das Band angeordnet ist, um entlang
mechanischer Haltereinrichtungen bewegt zu werden, die während
eines Teils der Verschiebung die Taschen in der
Öffnungsstellung halten, um es zu ermöglichen, Inhalte in die Taschen
einzufüllen, wonach die Haltereinrichtungen bei einer
fortgesetzten Bewegung des Bandes die Taschen in einer Stellung halten,
in welcher ein Verschließen der Taschen stattfindet.
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Die Patentschrift EP-B1 0 054 564 beschreibt ein Band
des oben bezeichneten Typs. Das Band weist zwei
gegenüberliegende Wände und längsgerichtete erste (untere) und zweite
(obere) Kanten auf. Das Band umfasst wechselseitig aufeinander
folgend angeordnete Taschen mit einem Bodenabschnitt an der
ersten Kante und mit zwei Verbindungsbereichen, welche
transversal im Verhältnis zur Längsrichtung der Bahn gerichtet sind
und welche seitliche Verschlüsse der Taschen bilden.
Transversale Schlitze sind zwischen den Verbindungsbereichen in zwei
angrenzenden Taschen vorgesehen, um die Taschen voneinander zu
trennen.
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Das Band gemäß der EP-B1 0 054 564 umfasst zwei im
Wesentlichen einander gegenüberliegenden Streifenabschnitten,
die sich in Längsrichtung der Bahn an deren oben erwähnten
zweiten Kante erstrecken. Jeder Streifenabschnitt ist mit
einer kontinuierlichen Haltereinrichtung zum Zusammenwirken mit
einer mechanischen Führungseinrichtung zum Halten der
Streifenabschnitte in einem Abstand voneinander versehen und hält
dabei die Taschen in einer Öffnungsstellung in Verbindung mit
in die Taschen einzufüllenden Inhalten. In beiden Wänden ist
die Bahn mit Schlitzen versehen, die in Längsrichtung der Bahn
angeordnet sind, wobei die Schlitze für jede Wand symmetrisch
auf jeder Seite der transversalen Schlitze angeordnet sind.
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In rein praktischer Hinsicht hat sich herausgestellt,
dass die Wände der Bahn in dem Band, das in der EP-B1 0 054 564
beschrieben ist, bei der Bewegung entlang der mechanischen
Haltereinrichtung eine Tendenz zu einem unerwünschten Versatz
bzw. einer unerwünschten Verschiebung zueinander in
Längsrichtung der Bahn zeigen. Wenn solche wechselseitig angeordnete
Wände in Stellungen benachbart zueinander zum Verschließen der
Taschen bewegt werden, werden schnell Falten in diesen
Bereichen gebildet, in welchen das Verschließen stattfindet. Solche
Faltenbildungen bringen im Allgemeinen mit sich, dass ein
unzureichender Verschluss bei der Verschmelzung der
Streifenwände gebildet wird. Ein weiterer dem Stand der Technik
inhärenter Nachteil besteht darin, dass die Kanten, die transversal
zur Längsrichtung der Bahn angeordnet sind, oftmals
unerwünschte, nach innen gerichtete oder nach außen gerichtete
Ausbauchungen in den geöffneten Taschen bilden. Derartige nach
innen gerichtete und nach außen gerichtete Ausbauchungen
führen zu Problemen beim Einfüllen von Inhalten in die Taschen,
aus welchem Grund eine Korrektur der Form der Öffnungen unter
Verwendung von mechanischen Einrichtungen vorgenommen werden
muss, die nach unten in die Öffnungen eingeführt werden und
die Kanten in Stellungen, in welchen ein Einfüllen und ein
Verschließen der Taschen nicht beeinträchtigt wird, bewegen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Band und eine
Vorrichtung zum Einfüllen von Inhalten in
Verpackungszuschnitte, die in dem Band enthalten sind, bei welchen die obigen
Nachteile vermieden sind. Dies wird mittels Techniken, die in
den Kennzeichen der anliegenden unabhängigen Ansprüche
offenbart sind, erreicht.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sind in den anliegenden Unteransprüchen offenbart.
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Die vorliegende Erfindung wird nun nachfolgend in
größerem Detail insbesondere unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen beschrieben, bei welchen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines
Bandes gemäß der vorliegenden Erfindung mit
Haltereinrichtungen des Bandes ist, die als verdickte
Materialabschnitte ausgebildet sind;
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Fig. 1a eine Querschnittsansicht längs der Linie A-A in der
Fig. 1 ist;
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Fig. 1b eine Querschnittsansicht längs der Linie B-B in der
Fig. 1 ist;
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Fig. 1c eine Querschnittsansicht längs der Linie C-C in der
Fig. 1 ist;
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Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines
Bandes gemäß der vorliegenden Erfindung mit den
Haltereinrichtungen des Bandes ist, die als Tunnel
ausgebildet sind;
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Fig. 2a eine Querschnittsansicht längs der Linie A-A in der
Fig. 2 ist;
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Fig. 2b eine Querschnittsansicht längs der Linie B-B in der
Fig. 2 ist;
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Fig. 2c eine Querschnittsansicht längs der Linie C-C in der
Fig. 2 ist;
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Fig. 3 eine Seitenansicht eines Abschnitts des Bandes gemäß
der Fig. 1 mit zwei Wänden des Bandes gegeneinander
anstoßend ist;
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Fig. 3a bis c Querschnittsansichten längs den Linien A-A,
B-B bzw. C-C in der Fig. 3 sind;
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Fig. 4 eine Seitenansicht eines Abschnitts des Bandes gemäß
der Fig. 2 mit zwei Wänden des Bandes gegeneinander
anstoßend ist;
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Fig. 4a bis c Querschnittsansichten längs den Linien A-A,
B-B bzw. C-C in der Fig. 4 sind;
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Fig. 5a eine Querschnittsansicht entsprechend der
Querschnittsansicht B-B in der Fig. 1 mit einer
alternativen Ausgestaltung der verdickten Abschnitte des
Bandes ist;
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Fig. 5b eine Querschnittsansicht entsprechend der
Querschnittsansicht B-B in der Fig. 1 mit einer dritten
entlang der Bahn angeordneten Haltereinrichtung ist;
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Fig. 5c eine Querschnittsansicht entsprechend der
Querschnittsansicht B-B in der Fig. 1 mit einem
eingefalteten Boden des Bandes ist;
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Fig. 6 eine schematische perspektivische Ansicht einer
Füllvorrichtung und eines Bandes in der Position in der
Füllvorrichtung ist;
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Fig. 6a eine Querschnittsansicht längs der Linie A-A in der
Fig. 6 ist;
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Fig. 6b eine Querschnittsansicht längs der Linie B-B in der
Fig. 6 ist;
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Fig. 7 eine Seitenansicht der Füllvorrichtung und des Bandes
gemäß der Fig. 6 ist; und
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Fig. 8 eine Draufsicht der Füllvorrichtung und des Bandes
gemäß der Fig. 6 ist.
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Die Fig. 1 bis 5 zeigen Ausführungsformen eines
kontinuierlichen Bandes bzw. einer kontinuierlichen Bahn 20 aus
flexiblem Material, im Allgemeinen Kunststoffmaterial oder
einem ähnlichen Material. Der Ausdruck "ähnliches Material" ist
gewählt, um jedes Material zu bezeichnen, welches auch immer
solche Eigenschaften besitzt, dass ein Band bzw. eine Bahn des
Materials zur Benutzung in einer praktischen Anwendung der
vorliegenden Erfindung, wie nachfolgend beschrieben ist,
geeignet ist. Das Band bzw. die Bahn weist zwei
gegenüberliegende Wände 21a, b, die nachfolgend auch als die erste Wand 21a
und die zweite Wand 21b bezeichnet sind, und erste (untere)
und zweite (obere) Kanten 22 bzw. 23, die in Längsrichtung des
Bandes bzw. der Bahn angeordnet sind, welche ebenso eine
Vielzahl von wechselseitig aufeinander folgend angeordnete
Verpackungszuschnitte oder Taschen 26 umfasst, auf. Die Taschen
weisen jeweils einen Bodenabschnitt 15 an der unteren Kante 22
und zwei Verbindungsbereiche bzw. Verbindungszonen oder Fugen
25a, 25b auf, die transversal im Verhältnis zur Längsrichtung
des Bandes bzw. der Bahn gerichtet sind und gelegentlich als
transversale Bereiche bzw. Zonen 25 oder transversale Fugen 25
ausgebildet sind, welche die seitlichen Verschlüsse 25a, b der
Taschen bilden.
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In den Figuren ist das Band bzw. die Bahn im
Allgemeinen in Ausführungen dargestellt, bei welchen die
gegenüberliegenden Wände 21a, b unmittelbar ineinander übergehen, derart,
dass die Wände in den Bodenabschnitten 15 der Taschen
überfaltet sind, um den Boden der Taschen zu bilden. Es ist für einen
fachmännischen Leser dieser Beschreibung selbstverständlich,
dass bei anderen Ausführungen beide Wände der Taschen einen
nach innen gefalteten Boden bilden (wie in der Fig. 5c
dargestellt ist) oder miteinander, zum Beispiel mittels einer
Schweißverbindung oder Naht, welche ebenso die untere Kante 22
des Bandes bzw. der Bahn bildet, verbunden sind. Zwischen den
Fugen in zwei wechselseitig benachbarten Taschen 26 ist ein
transversaler Schlitz 27 vorgesehen, welcher die Taschen
voneinander definiert.
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Jede entsprechende Wand 21a, b umfasst zwei
gegenüberliegende Kantenabschnitte 24a, b, die sich in Längsrichtung
des Bandes bzw. der Bahn an deren oben erwähnten oberen Kante
23 erstrecken. Jeder der Kantenbereiche umfasst
kontinuierliche Haltereinrichtungen 13a, b; 43a, b; 53a, b für das
Zusammenwirken mit mechanischen Haltereinrichtungen 33a, b (vgl.
Fig. 6a und 6b) zum Führen der Kantenabschnitte 24a, b bei der
Bewegung des Bandes bzw. der Bahn 20 in eine Vorrichtung 3 zum
Einfüllen von Inhalten in die Taschen 26. Bei den in den Fig.
1, 1b, 1c, 3, 3a bis c und 5a bis c dargestellten
Ausführungsformen sind die Haltereinrichtungen als verdickte
Materialabschnitte 13a, b; 43a, b ausgestaltet, während sie bei den
anderen Ausführungsformen, wie in den Fig. 2, 2b, 4, 4a bis c
gezeigt ist, aus Tunneln 53a, b bestehen.
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Die Fig. 5a, b zeigen eine Ausführungsform der
verdickten Materialabschnitte des Bandes bzw. der Bahn, bei welcher
das verdickte Material 43a der einen Wand 21a mit einer Nut
72, die in Längsrichtung des Bandes bzw. der Bahn
(aus)gerichtet ist, versehen ist und der verdickte
Materialabschnitt 43b der zweiten Wand 21b mit einer Rippe 71, die in
Längsrichtung des Bandes bzw. der Bahn (aus)gerichtet ist,
versehen ist. Die Rippe und die Nut bilden Außen- und
Innenteile, die ineinander fest eingreifen und vorzugsweise von
einer Ausgestaltung sind, welche eine Schnapp-Verbindung bildet.
Die Fig. 5a, b zeigen ebenso eine Ausführungsform, bei welcher
das Band bzw. die Bahn mit streifenähnlichen Wandabschnitten
14a, b oberhalb der verdickten Abschnitte 43a, b versehen
worden ist.
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Die Fig. 5b zeigt auch eine Ausführungsform des Bandes
bzw. der Bahn, bei welcher eine zweite Haltereinrichtung 44 im
Bereich der ersten Kante 22 des Bandes bzw. der Bahn
vorgesehen ist. Die zweite Haltervorrichtung ist dazu bestimmt, zum
Halten des Behälters, der durch den Verpackungszuschnitt
ausgebildet ist, in Verbindung mit dem Öffnen des Behälters
verwendet zu werden.
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Die Fig. 5c zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die
Bodenabschnitte 15 der Taschen 20 eine Falte (Bodenfalte) 12,
die nach innen in einer Richtung hin zu den Öffnungen der
Taschen gefaltet ist, bilden.
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An dessen Endabschnitten, die zumeist in der Nähe der
Haltereinrichtung 13a, b; 43a, b; 53a, b angeordnet sind, geht
der transversale Schlitz 27 in einen Längsschnitt 29a in der
ersten Wand 21a, in den Figuren nach rechts gerichtet, und
einen Längsschlitz 29b in der zweiten Wand 21b, nach links
gerichtet, über. Die Längsschlitze sind unterhalb der
Haltereinrichtungen 13a, b; 43a, b; 53a, b angeordnet. Der Schlitz 29a
der ersten Wand 21a ist durch eine obere Kante 16a und eine
untere Kante 17a definiert, während der Schlitz 29b der
zweiten Wand 21b durch eine obere Kante 16b und eine untere Kante
17b definiert ist.
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Die Bezugszeichen 28a, b beziehen sich auf diejenigen
Materialabschnitte des Bandes bzw. der Bahn, in welchen die
gegenüberliegenden Wände des Bandes bzw. der Bahn miteinander
zum Verschließen der gefüllten Verpackungszuschnitte, zum
Beispiel mittels Schweißnähten oder -fugen verbunden sind. Bei
bestimmten praktischen Anwendungen findet eine Verbindung der
Wände in einem Bereich unterhalb der Schlitze 29a, b statt,
während bei anderen Anwendungen die Verschweißung im Bereich
der Schlitze 29a, b stattfindet. Beim Verschweißen in den
Schlitzen wird eine vollständige und feste Verbindung aufgrund
der Tatsache erreicht, dass an jedem Schlitz die Wand, welche
dem Schlitz gegenüberliegt, ungebrochen ist (keinen Schlitz
aufweist). Ein vollständige und feste Verschweißung wird nahe
der zweiten (oberen) Kante des Bandes bzw. der Bahn bewirkt,
wobei ein Materialverbrauch für jeden Behälter, der befüllt
und verschlossen wird, vermindert wird.
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Die Fig. 6 bis 8 zeigen eine Ausführungsform einer
Füllvorrichtung 3, bei der ein Band bzw. eine Bahn, welche
Haltereinrichtungen 13a, b; 43a, b, die als verdickte
Materialabschnitte vorgesehen sind, umfasst, in der Richtung des
Pfeiles A entlang den mechanischen Haltereinrichtungen 33a, b
der Füllvorrichtung geführt bzw. verschoben wird. Es ist aus
der Figur ersichtlich, dass am Eingang in die Füllvorrichtung,
die Haltereinrichtungen 13a, 43a an der ersten Wand des Bandes
bzw. der Bahn 21a durch mechanische Führungseinrichtungen 35a,
b geführt sind, um einen größeren Abstand als die
Haltereinrichtungen 13b, 43b der zweiten Wand 21b des Bandes bzw. der
Bahn zu erhalten. Zur gleichen Zeit sind die
Haltereinrichtungen der Bahn bzw. des Bandes voneinander in einem Abstand, der
zumeist der Länge der länglichen Schlitze 29a, b entspricht,
angeordnet. Hierdurch werden die Taschen geöffnet. Die
Öffnungen, die gebildet sind, bestehen aus Rechtecken, in der Regel
Parallelogrammen. Die Winkel, die gebildet sind, sind durch
den Abstand zwischen den mechanischen Haltereinrichtungen der
Füllvorrichtung bestimmt. Bei maximaler Beabstandung zwischen
den Haltereinrichtungen des Bandes bzw. der Bahn, d. h. einem
Abstand, der im Wesentlichen der Länge der Längsschlitze
entspricht, bilden die Öffnungen rechtwinklige Rechtecke.
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Am Ausgang aus der Füllvorrichtung sind die
Haltereinrichtungen 13b, 43b der zweiten Wand 21b durch mechanische
Führungselemente 36a, b geführt, um so einen größeren Abstand
als die Haltereinrichtungen 13a, 43a der ersten Wand 21a des
Bandes bzw. der Bahn vorzusehen. Der größere Abstand, durch
welchen die Haltereinrichtungen 13a, 43a, 53a der ersten Wand
21a am Eingang in die Füllvorrichtung bewegt werden, wird
durch den kürzeren Abstand, durch welchen die
Haltereinrichtungen der ersten Wand im Ausgang verschoben bzw. versetzt
werden, kompensiert. Dies bewirkt, dass die zwei Wände 21a, b
des Bandes bzw. der Bahn nach Austritt des Bandes bzw. der
Bahn aus der Füllvorrichtung die gleiche relative Position in
Längsrichtung der Bahn bzw. des Bandes einnehmen wie vor
Ein
tritt in die Füllvorrichtung. Die gewünschte Wirkung wird
dabei erreicht, dass die gegenüberliegenden Wände der Taschen
nach Austritt aus der Füllvorrichtung Positionen einnehmen, in
welchen sie nicht länger im Verhältnis zueinander in
Längsrichtung der Bahn bzw. des Bandes bewegt werden. Im Ergebnis
werden, beim Verschieben bzw. Austritt aus der
Füllvorrichtung, die Wände 21a, b des Bandes bzw. der Bahn 20 in
Positionen benachbart zueinander bewegt, d. h. in Positionen in
welchen ein zuverlässiges und vollständig akzeptierbares
Verschließen und Verschweißen der Taschen stattfindet, derart,
dass die Wände 21a, b mit den Materialabschnitten 28a, b
verbunden sind.
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Es ist für ein Fachmann offensichtlich, dass die Größe
der Öffnungen der Verpackungszuschnitte einfach an
gegenwärtige Erfordernisse durch eine geeignete Dimensionierung des
Bandes bzw. der Bahn und der Länge der Längsschlitze in dem Band
bzw. der Bahn angepasst werden kann ebenso wie zugleich die
gewünschte Ausgestaltung der Öffnungen der
Verpackungszuschnitte beim Einfüllen von Inhalten einfach durch eine
Einstellung des Abstandes zwischen den Haltereinrichtungen der
Füllvorrichtung geregelt werden kann.
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Ein weiterer Vorteil, welcher der neuen Technik wie
hierin beschrieben ist, inhärent ist, besteht darin, dass bei
der Ausführungsform der Füllvorrichtung, die in den Figuren
gezeigt ist, nur eine der Haltereinrichtungen der
Füllvorrichtung in eine neue Position bewegt werden muss, wenn der
Abstand zwischen den Haltereinrichtungen in Verbindung mit einem
Umstellen auf ein Band bzw. eine Bahn anderer Abmessungen zu
denjenigen, auf welche die Füllvorrichtung eingestellt ist, zu
arbeiten, angepasst wird.
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In den Fig. 6a, 6b sind die mechanischen
Haltereinrichtungen 33a, b der Füllvorrichtung als Aufhängungseinrichtungen
für die Haltereinrichtungen 13a, b; 43a, b, des Bandes bzw.
der Bahn, wenn diese als verdickte Materialabschnitte gebildet
sind, gezeigt. Den mechanischen Haltereinrichtungen 33a, b
sind in dem Bereich, in welchem die Taschen 26 mit Inhalten
gefüllt werden, jeweils mit deren Kanal 31a, b versehen. Jeder
entsprechende Kanal ist dimensioniert, um den verdickten
Materialabschnitt 13a, b einer der Wände unterzubringen bzw.
aufzunehmen. Jeder der Kanäle 31a, b ist mit einem länglichen
Zwischenraum 34a, b von minimalem Umfang in transversaler
Richtung, die kleiner ist als die Breite des verdickten
Abschnitts 13a, b jeder entsprechenden Bandwand bzw. Bahnwand
21a, b, versehen. In der Regel sind die mechanischen
Einrichtungen derart (aus) gerichtet, dass das Band bzw. die Bahn
durch die Zwischenräume 34a, b der mechanischen Einrichtungen
33a, b während der Verschiebung entlang nach unten hängt. Eine
andere Ausrichtung der mechanischen Einrichtungen und des
Bandes bzw. der Bahn wird bei anderen Anwendungen der
vorliegenden Erfindung verwendet.
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In der vorhergehenden Beschreibung wurde gelegentlich
von den Bezeichnungen oberer, unterer, rechts, links etc.
Gebrauch gemacht. Diese Bezeichnungen sind lediglich verwendet
worden, um die Darstellung der Erfindung zu vereinfachen. Es
ist jedoch für einen Fachmann selbstverständlich, dass die
zuvor beschriebene Technik im Allgemeinen jede optionale
Ausrichtung des Bandes bzw. der Bahn im Raum gestaltet.
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Die obige detaillierte Beschreibung hat nur auf eine
beschränkte Anzahl von Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung Bezug genommen, ein Fachmann wird auf einfache Weise
verstehen, dass die vorliegende Erfindung eine große Anzahl
von Ausführungsformen betrifft, ohne den Schutzbereich der
anliegenden Ansprüche zu verlassen.