-
Hintergrund der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Gefäßimplantate, insbesondere ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Ausbildung des geflanschten, manschettenartigen
(gestülpten)
Polytetrafluorethylenabschnitts aus einem rohrförmigen Polytetrafluorethylenimplantat,
um einen geflanschten Gefäßersatz
(Gefäßimplantat)
für eine
Ende-an-Seite-Anastomose
zu bilden, die zu Zwecken des Umgehens eines verschlossenen oder
erkrankten Abschnitts eines Blutgefäßes oder als Zugangsimplantat
zur Hämodialyse
nützlich
ist. Insbesondere besitzt das Polytetrafluorethylenimplantat einen
ganzheitlichen geflanschten manschettenartige Abschnitt aus Polytetrafluorethylen,
der eine Ende-an-Seite-Anastomose mit einem Blutgefäß erlaubt,
wobei der geflanschte manschettenartige Endabschnitt aus Polytetrafluorethylen
an dem Blutgefäß vernäht wird
und eine Polytetrafluorethylen-Gewebe-Schnittstelle zwischen dem
Implantat und dem Blutgefäß bereitstellt.
Die
US-A-4,830,062 offenbart
eine Vorrichtung zur Herstellung eines Gefäßersatzes (Gefäßimplantats), welche
die Merkmale des Oberbegriffs des folgenden Anspruchs 1 aufweist.
-
Die
Verwendungen von manschettenartigen Implantaten zum Umgehen von
peripheren vaskulären
Verschlusszuständen,
insbesondere von femoro-kruralen Patch-Prothesen, oder für Hämodialyse-Zugangsimplantate
ist im Stand der Technik wohl bekannt. Bisher wurden jedoch entweder
autologe Implantate oder synthetische Implantate mit einer Endmanschette
verwendet, die aus venösem
Gewebe an der Anastomosestelle hergestellt wurden. Beispiele herkömmlicher
mit Manschette versehener Implantate sind die Miller-Manschette,
die in Miller, J. H., „The
Use of the Vein Cuff and PTFE",
VASCULAR SURGICAL TECHNIQUES II, Hrsg. W. B. Saunders (1998), Seiten
276–286,
beschrieben ist, und der Taylor-Patch, der in Taylor, R. S., et
al., „Improved Techniques
for polytetrafluorethylen bypass grafting: long-term results using
anastomotic vein patches", Br.
J. Surg., 79: Seiten 348 bis 354 (1992), beschrieben ist. Sowohl
das Miller-Implantat als auch das Taylor-Implantat sind Manschettenimplantate
und jedes verwendet ein Polytetrafluorethylenimplantat mit einer
autologen venösen
Manschette an der Anastomosestelle. Die Miller-Manschette und der
Tayloer-Patch verwenden jeweils venöses Gewebe an der Anastomosestelle,
um Anpassungs-(Compliance-)Probleme
an der Polytetrafluorethylen-Gewebe-Schnittstelle zu vermeiden.
-
Die
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung besteht aus einer ringförmigen Gussform
mit einem sich radial erstreckenden ringförmigen Schlitz, der eine Expansionsöffnung bildet.
Das geflanschte Manschettenimplantat wird hergestellt, indem zuerst ein
ungesinterter rohrförmiger
PTFE-Gefäßersatz (Gefäßimplantat)
durch Extrusion einer PTFE-Gleitmittel-Mischung in einen Knüppel zur Ausbildung eines rohrförmigen Extrudats
gebildet wird, das Extrudat in die ringförmige Form gelegt wird und
eine ringförmige
Manschette gebildet wird, und zwar entweder erstens durch Ausüben von
Unterdruck auf die Expansionsöffnung
oder zweitens durch Ausüben von Überdruck,
wie z. B. durch einen hochnachgiebigen Angioplastieballon, durch
das rohrförmige
Extrudatlumen, um einen Abschnitt des rohrförmigen Extrudats radial zu
verlagern und dadurch ein Implantat mit Manschette auszubilden.
-
Verschiedene
unterschiedliche Ansätze
wurden unternommen, um verzweigte Implantate herzustellen. Schon
1938 offenbarte Bowen im
US-Patent Nr.
2,127,903 ein bioabsorbierbares chirurgisch implantierbares
Implantat, das aus Tiergewebe hergestellt war, sowie einen Binder,
der geformt wurde, indem Streifen des behandelten Tiergewebes um
eine strukturelle Form gewickelt wurden. Das Patent Nr. 4,909,979,
erteilt am 20. März
1990 an Possis, offenbart ein Verfahren zum Formen einer menschlichen Bauchnabelschnur
zur Verwendung als Gefäßersatz. Das
Verfahren setzt einen Dorn ein, um die Bauchnabelschnur während der
Formung und der Härtung
der Schur zu stützen
und zu formen. Der Form- und Härtungsvorgang
stellt eine Nabelschnur mit einem Blutflussrestriktorabschnitt bereit.
PTFE-Beschichtungen sind auf dem Dorn vorgesehen, um ein Anbringen
der Nabelschnur auf dem Dorn zu erleichtern. Ein Formabschnitt des
Dorns ist mit einer Vielzahl von Vakuumöffnungen im Dorn versehen.
Die Nabelschnur wird mit Ethanol behandelt und ein Vakuum wird darauf
angewendet, bis die Nabelschnur dehydriert ist. Die Nabelschnur
wird dann einer härtenden und
festigenden Lösung
ausgesetzt und es wird ein Vakuum daraus ausgeübt bis die Nabelschnur im Wesentlichen
luftdicht ausgehärtet
ist und in Umfangsrichtung komprimiert und um den Dorn bildenden
Abschnitt herum kompaktiert ist.
-
Das
Patent Nr. 4,354,495, erteilt am 19. Oktober 1982 an Bodicky, offenbart
ein Verfahren zum Verbinden eines PTFE-Schlauchs mit einer Nabe, die aus einem
formbaren Kunststoff hergestellt ist, wie z. B. Polyurethan, Akryl,
Polyethylen, Polycarbonat usw. Das Verfahren umfasst das selektive
Erhitzen eines Abschnitts des PTFE-Schlauchs, um eine Aufwölbung oder
einen Vorsprung zu bilden, dann das Einsetzen der Aufwölbung in
eine Form und das Formen der formbaren Kunststoffnabe um die Aufwölbung in
der Gussform. Das Patent Nr. 4,957,508 an Kaneko et al., erteilt
am 18. September 1990, offenbart einen elastomerischen medizinischen
Schlauch mit einem proximalen und einem distalen Ende, die nach
außen
aufgeweitet sind. Die Aufweitung nach außen der Enden wird dadurch
erzielt, dass die inneren und äußeren Oberflächen des
Schlauchs so geformt werden, dass sie inverse elastomerische Eigenschaften
aufweisen, d. h., dass die innere Oberfläche eine erweiternde Kraft
aufweist, während
die äußere Oberfläche eine
Schrumpfkraft aufweist. Der Schlauch besteht aus Polymeren mit hohem
Molekulargewicht, insbesondere Polyvenylhalid, Polystyrol, Polymeren
der Polyolefinreihe, Kondensaten der Polyesterreihe, Hochpolymeren
der Cellulosereihe, Hochpolymeren der Polyurethanreihe, Harzen der Polysulfonreihe,
Polyamiden usw. sowie Copolymeren oder Mischungen dieser.
-
Das
US-Patent Nr. 5,387,236 an
Noshiki et al., erteilt am 7. Februar 1995, offenbart eine Gefäßprothese
und ein Verfahren zur Herstellung einer Gefäßprothese durch Bereitstellen
eines Gefäßprothesensubstrats
aus PTFE oder einem anderen mikroporösen Material und Abscheiden
und Fangen von Fragmenten aus biologischen Geweben in der Wand des
Prothesensubstrats. Die biologischen Gewebefragmente können Gefäßgewebe,
Bindegewebe, Fettgewebe und Muskelgewebe und/oder endotheliale Gefäßzellen,
glatte Muskelzellen oder Fibroblastzellen sein. Der Imprägnationsvorgang
wird durchgeführt,
indem das Zellmaterial auf die Innenwand des Implantats abgeschieden
wird und ein Druckdifferenzial zwischen der luminalen und der abluminalen Wandfläche ausgeübt wird,
um die Gewebefragmente in die mikroporöse Matrix der Gefäßprothese
hineinzutreiben. Das Patent Nr. 4,883,453 an Berry et al., erteilt
am 28. November 1998, offenbart ein aorto-coronares Bypassimplantat
sowie ein Verfahren zu Herstellung des Implantats. Das Implantat
besteht aus einem Scheibenabschnitt und mindestens einem Schlauchabschnitt,
der sich aus dem Scheibenabschnitt erstreckt. Das Implantat und
die Scheibe bestehen gemäß der Offenbarung
aus einer elektrostatisch gesponnenen fasrigen Struktur. Das Implantat wird
an der Scheibe angehaftet, indem das Implantat auf einem Dorn aufgebracht wird,
ein Klebstoff auf die Oberfläche
der Scheibe aufgebracht wird, die eine Öffnung in der Scheibe umgibt,
und der Dorn durch eine Öffnung
in der Scheibe durchgeführt
wird, bis das Implantat den Klebstoff berührt. Der Klebstoff ist jeder
geeignete Klebstoff für
die Materialien, die die Scheibe und das Implantat bilden. Gemäß der in dieser
Quelle beschriebenen bevorzugten Ausführungsform besitzt das Implantat
bevorzugt eine sich verjüngende
Wanddicke, sodass die Implantatwanddicke neben der Scheibe größer ist
als weit weg von der Scheibe.
-
Das
Patent Nr. 5,110,526 an Hayashi et al., erteilt am 5. Mai 1992,
offenbart ein Verfahren zur Herstellung von geformten PTFE-Gegenständen. Gemäß diesem
Verfahren werden ungesinterte PTFE-Extrudate in eine Sinterform
eingeführt.
Die Sinterform besitzt einen Durchmesser, der geringfügig größer als
der Außendurchmesser
des ungesinterten PTFE-Extrudats
ist. Ein Zwischenraum zwischen dem Außendurchmesser des ungesinterten PTFE-Extrudats
und der Innenfläche
der Sinterform liegt in der Größenordnung
von 2% des Durchmessers der Sinterform. Das Extrudat wird über einen Stopfen
in die Sinterform gezogen, in das Endlumen des Extrudats sowie einen
Draht und eine Aufnahmespule eingeführt. Das PTFE-Extrudat wird
geschnitten, um der Länge
der Sinterform zu entsprechen, und die Sinterform wird am geschnittenen
Extrudatende abgedichtet. Die Anordnung wird in einen Sinterofen übertragen
und gesintert. Während
der Sinterung dehnt sich das Extrudat in Kontakt mit der Sinterform
aus und passt sich der Form der Sinterform an. Nach dem Abkühlen kontrahiert
sich das gesinterte Extrudat aus der Sinterform und nimmt eine gleichmäßige Form
an, die der Sinterform entspricht. Das Patent Nr. 3,196,194 an Ely,
Jr., et al., erteilt am 20. Juli 1965, offenbart ein Extrusionsverfahren
zur Herstellung von FEP-Fluorokohlenstoff-Schläuchen. Der Extrusionsvorgang
besteht aus dem Schneckenextrudieren eines flüssigen FEP-Copolymers durch einen
Kolbenextruder, um ein schlauchförmiges
Extrudat auszubilden, dem Platzieren des schlauchförmigen Extrudats
in einen Erhitzer, dem Unter-Druck-Setzen des schlauchförmigen Extrudats, um
das FEP-Extrudat radial zu expandieren, und dem Abkühlen des
expandierten Extrudats, um einen wärmeschrumpfbaren Schlauch mit
einer Speicherfunktion zum Extrudat mit verringertem Durchmesser zu
erhalten.
-
Das
Patent Nr. 4,503,568, erteilt am 12. März 1985 an Madras, offenbart
eine arterielle Bypassprothese für
eine Ende-an-Seite-Anastomose und eine Verringerung der anastomotischen
Hyperplasie. Die arterielle Bypassprothese besteht im Allgemeinen aus
einem Verbinderelement mit einem schlauchförmigen Eingangsglied, einem
schlauchförmigen
Ausgangsglied und einem Fersenglied. Der schlauchförmige Eingang
nimmt den Blutfluss auf und stellt einen Eingang für den Blutfluss
bereit. Das schlauchförmige
Ausgangsglied ist mit dem schlauchförmigen Eingang gekoppelt und
davon winkelversetzt und stellt einen Durchgang für das Blut
aus dem Eingangsglied bereit. Das Fersenglied erstreckt sich im
Wesentlichen koaxial aus dem Ausgangsglied. Das distale Ende des
Fersenglieds wird durch die offene Arteriotomie und in den Teil
des Gefäßes stromaufwärts der Arteriotomie
eingesetzt. Die Ferse kann massiv sein oder kann einen mit dem Eingangs-
und Ausgangsglied durchgehenden Durchgang aufweisen. Ein Kehlenabschnitt
ist zwischen dem schlauchförmigen Eingangs-
und Ausgangsglied angeordnet und eine in Umfangsrichtung verlaufende
Randleiste umgibt im Wesentlichen den Kehlenabschnitt. Die Randleiste
verheilt in das Adventialgewebe des Blutgefäßes.
-
Mit
besonderem Bezug auf bekannte Verfahren zur Herstellung von PTFE-Materailien
werden die folgenden Beispiele des Stands der Technik zitiert. Das
Patent Nr. 4,482,516, erteilt am 13. November 1984, offenbart ein
Verfahren zur Herstellung von hochfesten expandierten PTFE-Produkten
mit einer groben Mikrostruktur. Die sich ergebende PTFE-Mikrostruktur
wird dann durch einen „Grobheitsindex" definiert, der angeblich
die Knotengröße, d. h.
die Höhe
und die Breite sowie die Fibrillänge
berücksichtigt.
Das
US-Patent Nr. 5,376,110 an
Tu et al., erteilt am 27. Dezember 1994, offenbart ein Verfahren
zur Herstellung von Gefäßimplantaten
durch Collagen-Quervernetzung,
das unter dem Einfluss von alternierendem Druck auf die Implantatwand
durchgeführt
wird. Der alternierende Druck hilft bei der Quervernetzung der Collagenfasern.
Das Patent Nr. 4,743,480 an Campbell et al., erteilt am 10. Mai
1988, offenbart ein Verfahren zum Extrudieren und Expandieren von
schlauchförmigen
PTFE-Produkten,
bei denen eine spiralförmige
Nut in den Extrusionskolben (Extrusionsschnecke) und/oder den Dorn
eingearbeitet ist. Die Extrusion eines schlauchförmigen PTFE-Produkts führt zu einem
Extrudat mit Knoten, die zwischen ungefähr 85° bis 15° von der Längsachse des Extrudats winkelverschoben
sind.
-
Schließlich offenbart
das Patent Nr. 4,234,535 an Okita, erteilt am 18. November 1980, ein
Verfahren zur Ausbildung von expandierten PTFE-Gefäßimplantaten
mit Fasern von kleinerem Durchmesser an der inneren Oberfläche des Schlauchs
und Fasern von mindestens dem zweifachen Durchmesser am äußeren Durchmesser
des Schlauchs. Die Implantate werden durch ein Verfahren hergestellt,
bei dem rohrförmige
PTFE-Extrudate gebildet werden, die dann auf Antriebs- und Aufnahmehaspeln
aufgenommen werden. Das Haspelantriebssystem fördert die Extrudate durch einen
Satz von Erhitzern bei einer Temperatur über 327°C, dann in ein Vakuumgehäuse, welches
die radiale Expansion des Extrudats bei einer Temperatur oberhalb
von 327°C
bewirkt, dann wird nach der radialen Expansion das Vakuumgehäuse durch
Einführen
von gekühlter
Luft auf eine Temperatur unterhalb der Sintertemperatur abgekühlt, wodurch
der Schlauch auf den expandierten Durchmesser fixiert wird und in
der Längsrichtung
durch Zug von den Antriebs- und Aufnahmehaspeln fixiert wird. Dieses
Patent offenbart und beansprucht auch die Verwendung von durch das
Schlauchlumen während
dem radialen Expansionsvorgang geführter Kühlluft. Indem gekühlte Luft durch
das Schlauchlumen gefördert
wird, wird die Temperatur an der luminalen Oberfläche unterhalb der
PTFE-Sintertemperatur gehalten. Auf diese Weise werden an der luminalen
und abluminalen Oberfläche
unterschiedliche Fibrildurchmesser gebildet.
-
In
der gegenwärtigen
klinischen Praxis wurde ein periphere Anastomose zwischen einem
Bypass oder einer Zugangsprothese und einer peripheren Arterie entweder
durch direkte Anastomose, durch Zwischenlegen eines venösen Segments
an der Anastomosestelle, durch Anastomose der Prothese mit einem
langen, in die Arterie eingenähten Venenpatch
(Linton-Patch), durch Vergrößern der Prothese
im anastomotischen Bereich unter Verwendung eines Venenpatches (Taylor-Patch)
oder durch Zwischenlegen eines venösen Zylinders zwischen die
Prothese und die Arterie (Miller-Manschette) durchgeführt. Bei
der femoro-distalen Implantierung gibt es zunehmende Beweise, dass
ein Anpassungs-(Compliance-)Unterschied zwischen dem Implantat und
der aufnehmenden Arterie sowie hämodynamische
Faktoren ein Hauptgrund für
Thrombosen und die Ausbildung einer subintimalen Hyperplasie an
der Anastomosestelle sind.
-
Darstellung der Erfindung
-
Die
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist im folgenden Anspruch
1 definiert. Die Ansprüche umfassen
einen unabhängigen
Anspruch auf das entsprechende Verfahren zur Herstellung eines Gefäßersatzes.
Der unabhängige
Anspruch wird aus Gründen
der Klarheit in der „einteiligen" Form präsentiert.
-
Es
ist eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, ein neues Implantat
für das
Zugangs- oder femoro-distale Bypass-Implantieren bereitzustellen, das
aus mikroporösem
expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE) besteht.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zugangs-
oder femoro-distales Bypass-Implantat aus ePTFE bereitzustellen,
das einen distalen Flansch aufweist, der für das femoro-krurale Bypass-Implantieren
geeignet ist.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Zugangs-
oder femoro-distales Bypass-Implantat aus ePTFE bereitzustellen,
das einen distalen Flansch aufweist, der für ein Implantieren mit arterio-venösem Patch
(AVP) geeignet ist.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Herstellung des neuen Implantats für das Zugangs- oder
femoro-distale Byplass-Implantieren bereitzustellen.
-
Es
ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung
und ein Verfahren zur Herstellung des neuen Implantats für das Zugangs-
oder femoro-distale Bypass-Implantieren bereitzustellen, das eine
rohrförmige
Gussform verwendet, die eine umlaufende Vertiefung aufweist, welche sich
radial von der Mittelachse der rohrförmigen Form erstreckt, um einen
distalen Flansch auf dem rohrförmigen
Polytetrafluorethylenimplantat auszubilden.
-
Diese
und weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden dem Fachmann aus der folgenden detaillieren Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
offensichtlich werden, die mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
zu nehmen ist.
-
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
-
1 ist
eine diagrammatische Darstellung des peripheren Gefäßsystems
in einem menschlichen Bein, die ein implantiertes femoro-krurales
Bypass-Implantat darstellt.
-
2 ist
eine diagrammatische Darstellung einer Miller-Manschette des Stands der Technik.
-
3 ist
eine diagrammatische Ansicht eines Taylor-Patches des Stands der Technik.
-
4A 3
ist eine diagrammatische Darstellung des erfinderischen Implantats
für einen
Hämodialysezugang
oder einen femoro-kruralen Bypass, der an einer peripheren Arterie
anastomotisch angebracht ist.
-
4B ist
eine perspektivische Ansicht des erfinderischen Implantats für einen
Hämodialysezugang
oder einen fomoro-kruralen Bypass, der an einem Abschnitt des peripheren
Gefäßsystem
anastomotisch angebracht ist.
-
5 ist
eine diagrammatische Darstellung alternativer Gestaltungen des erfinderischen
Implantats für
einen Hämodialysezugang
oder einen femoro-kruralen Bypass, der an einer peripheren Arterie anastomotisch
angebracht ist.
-
6A ist
eine diagrammatische Darstellung des erfinderischen Implantats für einen
Hämodialysezugang
oder einen AVP-Bypass.
-
7 ist
eine diagrammatische Darstellung des hämodynamischen Strömungsprofils
durch das erfinderische Implantat.
-
8 ist
eine explodierte Ansicht der erfinderischen Vorrichtung zur Herstellung
des erfinderischen Implantats.
-
9 ist
eine Querschnittsansicht, genommen entlang der Linie 9-9 der 8,
die eine erste Ausführungsform
eines ersten Formblocks zur Formung des erfinderischen Implantats
darstellt.
-
10 ist
eine Querschnittsansicht, genommen entlang der Linie 10-10 der 8,
die eine zweite Ausführungsform
eines ersten Formblocks zur Formung des erfinderischen Implantats
darstellt.
-
11 ist
eine Querschnittsansicht, genommen entlang der Linie 11-11 der 8,
die ein Formrohr zur Formung des erfinderischen Implantats darstellt.
-
12 ist
eine Querschnittsansicht, genommen entlang der Linie 12-12 der 8,
die einen zweiten Formblock zur Formung des erfinderischen Implantats
darstellt.
-
13 ist
eine Aufrissansicht einer zweiten Ausführungsform der Form zur Ausbildung
des Implantats gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
14A ist eine longitudinale Querschnittsansicht,
die eine Formvorrichtung, der die nicht senkrechte planare Formfläche der
gegenwärtig
beanspruchten Erfindung fehlt, ein rohrförmigen Implantat in der Formvorrichtung
sowie einen Ballonkatheter in dem rohrförmigen Implantat darstellt,
und zwar vor der radialen Expansion des rohrförmigen Implantats in der Formvorrichtung.
-
14B ist eine longitudinale Querschnittsansicht
der Formvorrichtung der 14A,
die das rohrförmige
Implantat nach der radialen Expansion in der Formvorrichtung zeigt.
-
15 ist
ein Flussdiagramm, das das Verfahren zur Herstellung des erfinderischen
femoro-distalen Bypass-Implantats
in Übereinstimmung mit
den bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung darstellt.
-
Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungen
-
1 veranschaulicht
einen sequentiellen femoro-posterioren
tibialen Bypass (Schienbein-Bypass) mit einem PTFE-Implantat an
einem isolierten poplitealen Segment (Kniekehlensegment) und einem
distalen Implantat. Die Verwendung eines PTFE-Implantats 2,
das einen verschlossenen Abschnitt 3 der Femoralarterie
oder einen verschlossenen Abschnitt 4 der poplitealen Arterie
(Kniekehlenarterie) umgeht, um die distale Durchblutung wiederherzustellen,
ist wohl bekannt. Wie oben bemerkt, sind verschiedene Manschetten-
und Patch-Techniken entwickelt worden. 2 veranschaulichte
eine Miller-Manschette,
in welcher ein venöses
Segment 8, typischerweise 3 bis 4 cm der Vena Saphena,
erhalten wird und an einer offenen Arteriotomie in die popliteale
oder tibiale Arterie eingenäht
wird, um eine zylindrische Manschette 8 zu bilden, die
sich von der Arterie 2 nach außen erstreckt. Das venöse Segment 8 ist
zu einem Kragen geformt, indem es longitudinal geöffnet wird
und es an die Arteriotomie unter Verwendung einer 6/0 oder 7/0 Prolennaht
anastomotisch angebracht wird. Der Kragen wird dann mit einer 6/0
Prolennaht verschlossen. Ein ePTFE-Implantat 10 wird so abgeschnitten,
dass es dem Umfang des Kragens entspricht, und wird dann an dem
Kragen unter Verwendung einer durchgehenden 5/0 Prolennaht anastomotisch
angebracht. Die Miller-Manschette 5 ist in Situationen
angezeigt, wo PTFE an tibialen Arterien, der poplitealen Arterie
oder bei sequentiellen Bypass-Eingriffen,
z. B. beim femoro-poplitealen-tibialen Bypass, anastomotisch angebracht
werden soll.
-
3 veranschaulicht
einen Taylor-Patch 7. Bei einem Taylor-Patch 7-Eingriff
wird eine Venenlänge
von 5 bis 6 cm entnommen, typischerweise von einem verfügbaren Segment
der Vena Saphena. Die entnommene Vene wird longitudinal geöffnet und
so zugeschnitten, dass sie einen rautenförmigen Venenpatch 8 bildet.
Ein distales Ende eines ePTFE-Implantats 10 wird entlang
der oberen Oberfläche
des ePTFE-Implantats zu einem U-förmigen offenen Ende und einem
V-förmigen
Schlitz zugeschnitten. Das U-förmige
offene Ende des ePTFE-Implantats bildet die ePTFE-arterielle Nahtlinie,
während
der V-förmige
Schlitz an den Venenpatch 8 angenäht wird. Der Venenpatch 8 wird
in der korrekten Orientierung entlang des V-förmigen Schlitzes in das ePTFE-Implantat 10 und
die offene Arteriotomie gelegt und sowohl am ePTFE-Implantat 10 als
auch der Arteriotomie vernäht.
Die Nahtlinie erstreckt sich von einer Ferse des Implantats zur
Zehe des Implantats um die Arteriotomie herum, um das Taylor-Patch-Bypass-Implantat
zu vollenden.
-
Die
Implantatdurchgängigkeit
für standardmäßige Ende-an-Seite-ePTFE-Implantate/arterielle Anastomosen
beträgt
Berichten zufolge zwischen 21 und 60% für die Einjahres-Durchgängigkeit
und zwischen 14 und 38% für
die Dreijahresdurchgängigkeit. Die
Einjahresdurchgängigkeit
unter Verwendung der Miller-Manschette beträgt Berichten zufolge 47% für krurale
ePTFE-Implantate, wobei die Dreijahresdurchgängigkeit 52% beträgt. Die
Einjahresdurchgängigkeit
unter Verwendung des Taylor-Patches
beträgt
Berichten zufolgen 86%, wobei die Dreijahresdurchgängigkeit
Berichten zufolge 61% beträgt. Chester,
J. F. et al., „Interposition
vein patches for vascular reconstructions", Hospital Update, Feb. 1993. Die direkte
PTFE-an-Arterien-Anastomose wurde kritisiert aufgrund der mechanischen
Verformung der Arterie durch das relativ starre PTFE und der Ausbildung
einer intimalen Hyperplasie zwischen dem PTFE und der aufnehmenden
Arterie. Diese beiden Faktoren wurden mit den hohen Okklusionsraten
und der geringen Implantat-Durchgängigkeitseigenschaft der
direkten PTFE-an-Arterien-Anastomosen
in Verbindung gebracht. Jamison, C. W. et al., Hrsg., VASCULAR SURGERY,
5. Ausgabe, Seiten 330–340 (1994).
-
Die
bevorzugten Ausführungsformen
des geflanschten Implantats sind in 4A bis 6 dargestellt. Wie in 4A dargestellt,
besitzt eine erste Ausführungsform
des geflanschten Implantats 10 eine gegabelte, doppelt
birnenförmige
Gestaltung, bei der ein rohrförmiges
ePTFE-Implantat 11 eine distale
Gabelung aufweist, welche Flansche 12 und 14 bildet.
Bei einer distalen Ende-an-Seite-Anastomose
wird das distale Ende des Implantats 11 anastomotisch an
einer offenen Arteriotomie angebracht, die in der Wand einer aufnehmenden
Arterie 2 ausgebildet ist. Um die Anastomose zu erleichtern,
die Compliance-Anpassung
zwischen dem ePTFE-Implantat 11 und der aufnehmenden Arterie 2 zu
verbessern und den hämodynamischen
Fluss vom Implantat 11 in die aufnehmende Arterie 2 zu
verbessern, stehen die gegabelten Flansche 12 und 14 in
entgegengesetzte Richtungen im Wesentlichen senkrecht zur mittigen
Längsachse
des Implantats 11 hervor. Wenn das Implantat 11 in
einem Ende-an-Seite-Verhältnis mit
der aufnehmenden Arterie 2 positioniert wird, liegen jeder
der gegabelten Flansche 12 und 14 im Wesentlichen
parallel zur Längsachse
der aufnehmenden Arterie 2 und erstrecken sich in die proximale
und distale Richtung in Bezug auf die aufnehmende Arterie 2.
Die gegabelten Flansche 12 und 14 besitzen bevorzugt
eine längliche
zwiebelförmige
Gestaltung, welche es den gegabelten Flanschen 12 und 14 erlaubt,
in Umfangsrichtung im Wesentlichen zusammenfallend mit der Krümmung der
aufnehmenden Arterie 2 positioniert zu werden und der offenen
Arteriotomie (nicht gezeigt) gegenüber zu liegen.
-
Die
gegabelten Flansche 12 und 14 sind jeweils bevorzugt
so ausgebildet, dass sie eine im Wesentlichen elliptische Form mit äußeren bogenförmigen Randkanten 17, 20 besitzen,
die in einem Zehenabschnitt 19, 21 enden. Ein
Fersenbereich 17 ist unmittelbar durchgängig mit dem rohrförmigen Implantat 11 und
jeder der bogenförmigen
Randkanten 18, 20 der gegabelten Flansche 12, 14.
Die Verbindung zwischen der Randkante 18 des Flansches 12 und der
Randkante 20 des Flansches 14 am Fersenbereich 17 bildet
einen Gabelungswinkel 16. Der Gabelungswinkel 16 liegt
bevorzugt zwischen 45° und 180°, um die
Festigkeit des Implantats am Fersenbereich 17 zu maximieren.
-
Die
gegabelten Flansche 12 und 14 können symmetrisch
oder asymmetrisch relativ zueinander sein. Die Auswahl von symmetrischen
oder asymmetrischen gegabelten Flanschen 12, 14 wird
bevorzugt vom Gefäßchirurgen
basierend auf der Identität
der aufnehmenden Arterie 2, der Position der Arteriotomie
auf der aufnehmenden Arterie 2 und dem luminalen Durchmesser
des Implantats 11 bestimmt. Das Implantat 11 wird
bevorzugt durch Anastomose an der aufnehmenden Arterie 2 unter
Verwendung von durchgehenden Nähten 22 angebracht,
um die Arteriotomie mit den Randkanten 18, 20 der
gegabelten Flansche 12, 14, dem Fersenbereich 17 und
dem Verzweigungswinkel 16 zu verbinden.
-
4B zeigt
eine perspektivische Ansicht der ersten Ausführungsform des Implantats 10,
das an einer aufnehmenden Arterie 2 anastomotisch angebracht
ist.
-
5 veranschaulicht
verschiedene Größen und
Symmetrien der gegabelten Flansche am distalen Ende eines rohrförmigen ePTFE-Implantats 11, das
an einer aufnehmenden Arterie 2 anastomotisch angebracht
ist.
-
Ein
erstes Implantat besitzt symmetrische gegabelte Flansche 30, 40,
bei dem der Flansch 30 eine größere Oberfläche als der Flansch 40 besitzt, wobei
der Flansch 30 sich zu einem größeren Ausmaß als der Flansch 40 seitlich
aus dem Implantat 11 und in Umfangsrichtung um es herum
erstreckt. Der Verzweigungswinkel 41 des ersten Implantats
ist zum kürzeren
Flansch 40 relativ zur Medianlinie 31 des Implantats 11 versetzt.
Die Gestaltung des ersten Implantats mit den Flanschen 30, 40 ist
für Ende-an-Seite-Anastomosen
gut geeignet, bei denen die Winkelorientierung zwischen dem Implantat 11 und
der aufnehmenden Arterie 2 auf der Seite des kürzeren Flansches 40 schräg ist und
auf der Seite des längeren
Flansches 30 stumpf ist.
-
Ein
zweites Implantat besitzt im Wesentlichen symmetrische gegabelte
Flansche 34, 36, wobei der Verzweigungswinkel 37 im
Wesentlichen mit der Median-Linie 31 des Implantats 11 zusammenfällt. Beide
Flansche 34 und 36 erstrecken sich um im Wesentlichen
identische Längen
seitlich und in entgegengesetzte Richtungen relativ zum Implantat 11, und
die bogenförmigen
Randkanten der Flansche 34, 36 erstrecken sich
zu einem im Wesentlichen äquivalenten
Ausmaß in
Umfangsrichtung um die aufnehmende Arterie 2. Das zweite
Implantat mit den symmetrischen gegabelten Flanschen 34, 36 ist
insbesondere dort nützlich,
wo die Winkelorientierung der Ende-an-Seite-Anastomose zwischen
dem Implantat 11 und der aufnehmenden Arterie 2 im
Wesentlichen senkrecht ist.
-
Das
dritte Implantat, das von asymmetrischen gegabelten Flanschen 28, 32 gekennzeichnet ist,
ist im Wesentlichen ein Spiegelbild des ersten Implantats, welches
mit den asymmetrischen gegabelten Flanschen 30, 40 bezeichnet
ist. In diesem dritten Implantat steht der Flansch 32 zu
einem größeren Ausmaß als der
Flansch 28 seitlich aus dem Implantat 11 hervor
und erstreckt sich in Umfangsrichtung darum. Der Verzweigungswinkel 33 des
dritten Implantats ist zum kürzeren
Flansch 28 relativ zur Median-Linie 31 des Implantats 11 versetzt.
Die Gestaltung des dritten Implantats mit den Flanschen 28, 32 ist
gut für
Ende-an-Seite-Anastomosen
geeignet, wo die Winkelorientierung zwischen dem Implantat 11 und
der aufnehmenden Arterie 2 auf der Seite des kürzeren Flansches 28 spitz
ist und auf der Seite des längeren
Flansches 32 stumpf ist.
-
In
jeder der drei bevorzugten Ausführungsformen
des gegabelten Flanschimplantats 10 sind die gegabelten
Flansche bevorzugt aus ePTFE hergestellt und als durchgehender,
ganzheitlicher, monolithischer Abschnitt des rohrförmigen ePTFE-Implantats 11 ausgebildet,
ohne dazwischenkommende Nähte
oder Überlappungsbereiche.
-
Aus
dem vorangehenden wird der Fachmann verstehen, dass die Verwendung
von asymmetrischen gegabelten Flanschen auf dem geflanschten Implantat 10 besonders
gut für
Ende-an-Seite-Anastomosen
geeignet ist, wo die Längsachse
des Einströmungsimplantats
unter einem spitzen Winkel relativ zur aufnehmenden Arterie 2 positioniert
ist, wobei der längere
Flansch relativ zur Richtung des Blutflusses distal orientiert ist
und der kürzere
Flansch relativ zur Richtung des Blutflusses proximal orientiert ist.
-
Von
den Abmessungen her ist es bevorzugt, jeden gegabelten Flansch mit
einer Länge
herzustellen, welche zwischen dem Ein- bis Fünffachen des luminalen Durchmessers
des Implantats beträgt.
Somit sollte für
ein 5 mm-Implantat der kürzere
Flansch nicht weniger als 5 mm lang sein, gemessen von der äußeren Oberfläche des
Implantats zum am weitesten entfernten Punkt am Zehenbereich des
Flansches, und der längere
Flansch sollte nicht langer als 25 mm sein, gemessen von der äußeren Oberfläche des
Implantats zum am weitest entfernten Punkt am Zehenbereich des Flansches.
In Umfangsrichtung sollte sich jeder gegabelte Flansch um nicht
mehr als den einfachen Lumendurchmesser des Implantats um die aufnehmende
Arterie herum erstrecken. Wo somit ein Implantat einen Lumendurchmesser
von 5 mm besitzt, sollte sich der gegabelte Flansch nicht weiter
als 5 mm erstrecken, gemessen von der Median-Linie des Implantats
zu einem Punkt auf der bogenförmigen
Randkante des Flansches, welche in Umfangsrichtung am weitesten
von der Median-Linie des Implantats entfernt ist. Es wurde herausgefunden,
dass diese dimensionellen Einschränkungen die optimalen Parameter
für ein
femoro-infragenikulares ePTFE-Bypass-Implantat
darstellen, welches keinen venösen
Patch oder Kragen an der ePTFE-Arterien-Verbindungsstelle
verwendet. Es ist herausgefunden worden, dass die Gestaltung des
gegabelten geflanschten Implantats 10 eine optimale Geometrie und
eine verringerte Wahrscheinlichkeit der Ausbildung einer subintimalen
Hyperplasie als Grund eines Implantatversagens aufweist. Das erfinderische
gegabelte geflanschte Implantat 10 hat ein minimales Vorhandensein
von Bereichen mit geringer Fließgeschwindigkeit
oder Wirbelbildung an der Anastomosestelle gezeigt und weist ein
optimales hämodynamisches
Fließmuster
für eine
Ende-an-Seite-Anastomose
auf.
-
Herkömmliche
Ende-an-Seite-Anastomosen weisen komplexe hämodynamische Fließmuster
an der Anastomoseverbindungsstelle auf. Bereiche mit niedriger Fließgeschwindigkeit,
umgekehrter Fließgeschwindigkeit
und Wirbelbildung werden in fast allen Arten bekannter Ende-an-Seite-Anastomosen gefunden.
Klare, detaillierte hämodynamische
Messungen sind in vivo schwer zu erhalten. Ein pulsierendes Flussmodell
wurde entwickelt, um die hämodynamischen
Bedingungen in der distalen Ende-an-Seite-Anastomose des erfinderischen femoro-infragenikularen
Bypass-Implantats 10 zu simulieren. Ein geschlossenes Flusskreislaufsystem
wurde hergestellt, indem zwei Reservoirs, die auf systolischem und
diastolischem Druck gehalten wurden, verbunden werden. Ein Magnetventil
wurde verwendet, um einen pulsierenden Fluss zu erzeugen, der für jenen
in den Femoralarterien repräsentativ
ist. Eine blutanaloge Flüssigkeit
(7,5 Gewichts% Dextran in destilliertem Wasser) wurde verwendet.
Um die sonographische Visualisierung zu verbessern, wurde die blutanaloge
Flüssigkeit
mit 40 bis 120 μ SEPHADEX-Partikeln (Pharmacia,
Uppsala, Schweden) versetzt (1 g/L). Die Flussvisualisierung und
die Geschwindigkeitsfeldmessungen wurden durch direktes Einspritzen
von Farbstoff und durch Dopplerfarbflussmessungen unter Verwendung
von Echtzeit-Ultrasonographie
(Acuson 128 XP/10) mit einem 5 MHZ-Linearreihenwandler mit einer Dopplerfrequenz von
3,5 MHZ und einer Aperturgröße von 3,8
cm erzielt. Die Doppler-Farbflussmessbilder
wurden durchgehend unter Verwendung einer S-VHS-Videokamera und
eines S-VHS-Videokassettenrecorders hoher
Auflösung
aufgezeichnet. Die Bilder wurden an spezifischen Intervallen im
Pulsationszyklus unter Verwendung einer Peak-Capture-Technik erhalten, welche
die Spitzengeschwindigkeiten jedes Pixels im Bild (Frame) während aufeinander
folgender 1-Sekunden-Intervalle abbilden. Die Flussgeschwindigkeitsmessungen
wurden unter Verwendung von Ultraschallstrahlen erfasst, die unter
einen Winkel von 70° zur
Fläche
des Wandlers in einer stromaufwärts oder
stromabwärts
Richtung übertragen
wurden.
-
Das
gegabelte geflanschte Implantat 10 wurde gegenüber dem
Linton-Patch und dem Taylor-Patch unter Verwendung von Flussvisualisierungstechniken
mit Farbeinspritzung und Dopplerfarbflussmessung getestet, und zwar
sowohl bei niedrigen als auch bei hohen pulsierenden Flussraten.
Sowohl bei dem Linton-Patch als auch bei dem Taylor-Patch war das
Geschwindigkeitsprofil zur äußeren Wand
jedes Implantats abgeschrägt
(verzerrt), unabhängig
von den Flussraten. Ein Aufprallen des Flussstroms auf die äußere Wand
erzeugte in Umfangsrichtung liegende Flussbewegungen in der Situation
mit hohem Fluss, während
unter Bedingungen mit niedrigem Fluss ein Bereich von Flussstagnation an
der äußeren Wand
des Gastgefäßes und
in einer Linie mit der inneren Wand des Implantats identifiziert
wurde. Dieser Punkt markierte eine Flussaufspaltungszone, wo ein
Flussstrom sich in den distalen Zweig und ein Flussstrom sich in
den proximalen Zweig der aufnehmenden Arterie bewegte. Bei dem erfinderischen
gegabelten geflanschten Implantat 10 wurde der Bereich
der Flussaufspaltung praktisch eliminiert. Flussverwirbelung wurde
im Zehen- und Fersenbereich des Taylor-Patches und des Linton-Patches
beobachtet, und minimale Wirbelbildung wurde an der Anastomosestelle
des erfinderischen gegabelten geflanschten Implantats 10 beobachtet.
Das Strömungsprofil
durch das erfinderische gegabelte geflanschte Implantat 10 ist
in 7 gezeigt.
-
Unter
Doppler-Farbflussmessung erzeugten sowohl der Linton-Patch als auch
der Taylor-Patch die folgenden hämodynamischen
Profile: 1) Flussaufspaltung in umgekehrten Verwirbelungsstrom in der
Stromaufwärtsrichtung
und Vorwärtsfluss
in der Stromabwärtsrichtung,
2) Strahlenförmiger
Fluss und ein nicht homogenes Fließmuster stromabwärts der Anastomosestelle,
und 3) Bereiche niedrigen Flusses mit einem Fluss von 0 oder umgekehrten
Fluss. Die primäre
Stelle für
jedes dieser hämodynamischen
Phänomene
war gegenüber
dem Implantateinlass und entlang der Innenwand der Arterie von der Zehe
der Anastomose stromabwärts.
Eine Änderung der
Fließmuster
mit abnehmender Geschwindigkeit der Flusswellenform von Systole
zu Diastole führte zu
einer Zunahme von Bereichen niedrigen Flusses sowohl beim Linton-Patch
als auch beim Taylor-Patch. Keines dieser hämodynamischen Phänomene wurde
mit irgendeinem Grad statistischer Signifikanz bei dem erfinderischen
gegabelten geflanschten Implantat 10 beobachtet, welches ein
im Wesentlichen laminares Fließmuster
aufwies, welches in 7 dargestellt ist.
-
Bei
einer klinischen Studie wurden 65 infragenikulare Bypassimplantate
unter Verwendung des erfinderischen gegabelten geflanschten Implantats 10 an
62 Patienten durchgeführt.
In 18 der Patienten wurde ein temporärer außerkörperlicher Bypass zwischen
die proximale und die distale Anastomosestelle zur Messung des Blutflusses
und -drucks eingesetzt, um den peripheren arteriellen Widerstand
sowohl in der Stromaufwärts-
als auch der Stromabwärtsrichtung
zu berechnen. Die Durchgängigkeit
der erfinderischen Implantate wurde verfolgt. Vor der Bypassoperation
unterliefen alle Patienten Dopplerultrasonographische Druckmessungen
an der Fußgelenksarterie
sowie eine Arteriographie. Die Implantatdurchgängigkeit wurde an allen Patienten
in Intervallen von drei Monaten durch klinische Untersuchung und
Doppler-ultrasonographische arterielle Druckstudien verfolgt. Die
Morphologie der Anastomose wurde postoperativ durch Angiographie
und bei jedem Dreimonatsintervall mit Doppler-Farbflussmessungen
untersucht. Die primäre
Einjahresdurchgängigkeitsrate
betrug 60%, welche über
das zweite Jahr der Nachuntersuchungen konstant blieb. Die sekundäre Einjahresdurchgängigkeitsrate
betrug 68%, während
die Zweijahresdurchgängigkeitsrate
nur auf 60% abfiel.
-
Nun
mit Bezug auf 6A und 6B ist eine
zweite bevorzugte Ausführungsform
des Bypassimplantats gezeigt, das zu Zwecken der Identifizierung
als arterio-venöse
Patch-(AVP)-Prothese 50 bezeichnet ist. Die AVP-Prothese 50 besteht
im Allgemeinen aus einem rohrförmigen
ePTFE-Implantatglied 52,
welches einen nach außen
aufgeweiteten Rand 56 aufweist, der sich in Umfangsrichtung
um das rohrförmige
ePTFE-Implantatglied 52 erstreckt. Der aufgeweitete Rand 56 besitzt
bevorzugt eine im Allgemeinen elliptische Form und ist von einer
mittigen Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 versetzt, sodass ein Brennpunkt
des elliptisch geformten aufgeweiteten Randes (Schürze) 56 um
einen größeren Abstand
von der mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 entfernt
positioniert ist als der andere Brennpunkt des elliptisch geformten
aufgeweiteten Randes 56. Zusätzlich sitzt der aufgeweitete
Rand 56 in einer Ebene 55, die distal versetzt
und winkelversetzt relativ zur mittleren Längsachse 53 des rohrförmigen ePTFE-Implantatglieds 52 ist.
Indem sie distal versetzt und winkelversetzt relativ zur mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 ist, bildet der aufgeweitete Rand 56 einen Zehenwinkel 62 und
einen Fersenwinkel 60 mit dem rohrförmigen ePTFE-Implantatglied 52.
Gemäß den bevorzugten
Ausführungsformen
der AVP-Prothese 50 ist
der Zehenwinkel 62 größer als
90° relativ
zur mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
Implantatglieds 52, während
der Fersenwinkel 60 weniger als 90° relativ zur mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
Implantatglieds 52 ist. Gemäß den bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ist es bevorzugt, dass der Zehenwinkel 62 sich
im Bereich von 95° bis
160° relativ
zur mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 befindet, während sich der Fersenwinkel 60 im Bereich
von 20° bis
85° relativ
zur mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 befindet.
-
Der
aufgeweitete Rand 56 besitzt einen Zehenabschnitt 67,
welcher aus dem rohrförmigen
ePTFE-Glied 52 und dem Zehenwinkel 62 nach außen steht.
Die Länge
des Zehenabschnitts 67 kann während der Herstellung vorbestimmt
werden oder kann durch einen Gefäßchirurgen
während
des Implantationseingriffs zugeschnitten werden, um sich der offenen
Arteriotomie an der Anastomosestelle anzupassen. Ein Fersenabschnitt 69 steht
aus dem rohrförmigen
ePTFE-Glied unter dem Fersenwinkel 60 nach außen, und
zwar in einer entgegengesetzten Richtung vom Zehenabschnitt 67.
Eine gekrümmte äußere Randkante 58 des
aufgeweiteten Randes 56 spannt einen 180°-Bogen auf
und bildet eine durchgehende Oberfläche, die den Zehenabschnitt 67 und den
Fersenabschnitt 69 verbindet. Abhängig von der gewünschten
Länge des
Zehenabschnitts 67 wird sich die Länge der gekrümmten äußeren Randkante 58 und
der Erstreckungsabstand 71, um welchen der aufgeweitete
Rand 56 in der distalen Richtung relativ zum rohrförmigen ePTFE-Glied 52 hervorsteht, ändern. Gestrichelte
Linien 64, 66 zeigen alternative gekrümmte äußere Randkanten 64, 66 des
aufgeweiteten Randes 56.
-
Der
aufgeweitete Rand 56 besteht bevorzugt aus ePTFE und ist
als durchgehender, ganzheitlicher, monolithischer Teil des rohrförmigen ePTFE-Implantatglieds 52 ausgebildet,
ohne irgendeine dazwischentretende Naht oder Überlappung.
-
Wie
in 6B dargestellt, nimmt der aufgeweitete Rand 56 in
seiner z-Achse eine gekrümmte Gestalt
an, um eine Nahtanastomose zwischen der äußeren Randkante 58 und
um eine Umfangsseite einer Arterie zu ermöglichen. Der aufgeweitete Rand 56 sollte
sich bevorzugt um einen Abstand erstrecken, der nicht größer als
der Lumendurchmesser des rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 ist, und zwar gemessen von einer
oberen Oberfläche
des Zehenbereichs 67 zu einem Punkt entlang der äußeren Randkante 68 des
aufgeweiteten Rands 56, welcher am weitesten von der oberen
Oberfläche
des Zehenbereichs 67 entfernt ist.
-
Gemäß den bevorzugten
Ausführungsformen
der AVP-Prothese 50 wird der Zehenbereich 67 eine
Länge besitzen,
die größer als
jene des Fersenbereichs 69 ist, wobei der Zehenbereich 67 von
der mittleren Längsachse 53 des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 62 in der Richtung des Blutflusses
nach außen
hervorsteht. Wie oben bemerkt, ist die Länge des Zehenbereichs 67 variabel,
bevorzugt innerhalb des Bereichs von 5 bis 25 mm, gemessen von einer äußeren Wandfläche des
rohrförmigen ePTFE-Implantatglieds 52 neben
dem Zehenbereich 67, zu einem am weitesten entfernten Punkt
auf der äußeren Randkante 58 des
Zehenbereichs 67. Es wurde jedoch als bevorzugt herausgefunden,
die Länge
des Fersenbereichs 69 für
femoro-distale Bypass-Anastomosen auf einer festen Länge von
ungefähr
3 mm zu halten, und zwar gemessen von der äußeren Wandfläche des
rohrförmigen
ePTFE-Implantatglieds 52 neben dem Fersenbereich 69.
-
Die
vorangehenden bevorzugten Ausführungsformen
der geflanschten Bypass-Implantate 10, 50 können durch
das folgend beschriebene erfinderische Verfahren unter Verwendung
der im Folgenden beschriebenen erfinderischen Vorrichtung zur Herstellung
der geflanschten Bypass-Implantate 10, 50 hergestellt
werden. 8 bis 13 zeigen
alternative Ausführungsformen
der Formvorrichtung 100, 130, welche bevorzugt
gemäß dem Verfahren
verwendet werden, welches im Flussdiagramm der 15 gezeigt
ist.
-
Mit
besonderem Bezug auf 8 bis 12 ist
eine Formvorrichtung 100 zum Herstellen der geflanschten
Bypass-Implantate 10, 50 gezeigt. Die Formvorrichtung 100 besteht
im Allgemeinen aus einem Formrohr 102 mit einem Lumenhohlraum 101, welcher
sich durch die gesamte longitudinale Länge des Formrohrs 102 erstreckt
und sich jeweils zu zwei entgegengesetzten Enden des Formrohrs 102 hin öffnet. Das
Formrohr 102 umfasst weiter eine Vielzahl von Öffnungen 112,
die durch einen Teil eines halbkugelförmigen Querschnitts des Formrohrs 102 hindurch
treten. Die Vielzahl von Öffnungen 112 sind in
einer linearen Reihe positioniert, die sich entlang einer Längsachse
des Formrohrs 102 erstreckt, und sind an jeweils entgegengesetzten
Enden des Formrohrs 102 positioniert.
-
Ein
erstes Blockelement 104 und ein zweites Blockelement 106,
die jeweils eine rohrförmige
Form und einen äußeren Durchmesser
besitzen, der so gestaltet ist, dass er wechselseitig im Lumenhohlraum 101 des
Formrohrs 102 in Eingriff gebracht werden kann, sind vorgesehen.
Das erste Blockelement 104 besitzt ein longitudinal orientiertes
Lumen 105, welches sich durch die gesamte longitudinale
Länge des ersten
Blockelements 104 erstreckt und an jedem der beiden Enden
des Blockelements geöffnet
ist. Das erste Blockelement 104 besitzt eine ebene Fläche 108,
welche nicht senkrecht relativ zur Längsachse des ersten Blockelements 104 orientiert
ist. Eine Vielzahl von Öffnungen 112 erstrecken
sich durch das erste Blockelement 104 und sind als longitudinale Reihe
positioniert, bei der jede Öffnung 112 so
positioniert ist, dass sie in ihrer Position den Öffnungen 112 im
Formrohr 102 entspricht. Die Vielzahl von Öffnungen 112 im
ersten Blockelement treten lateral durch das erste Blockelement 104 zwischen
dem in Längsrichtung
orientierten Lumen 105 und einem äußeren Durchmesser des ersten
Blockelements 104 hindurch.
-
Wie
das erste Blockelement 104 besitzt das zweite Blockelement 106 ein
longitudinal orientiertes Lumen 107, welches sich durch
die gesamte longitudinale Länge
des zweiten Blockelements 106 erstreckt, an jedem der beiden
Ende des zweiten Blockelements 106 geöffnet ist und koaxial zum Lumen 105 des
ersten Blockelements 104 ist. Das zweite Blockelement 106 besitzt
eine ebene Fläche 110, welche
nicht senkrecht relativ zur Längsachse
des zweiten Blockelements 106 orientiert ist, und im Wesentlichen
parallel zur ebenen Fläche 108 des
ersten Blockelements 104 ist. Eine Vielzahl von Öffnungen 112 erstrecken
sich durch das zweite Blockelement 106 und sind als longitudinale
Reihe positioniert, bei der jede Öffnung 112 so positioniert
ist, dass sie in ihrer Position mindestens einigen der Öffnungen 112 im
Formrohr 102 entsprechen. Die Vielzahl von Öffnungen 112 im
zweiten Blockelement 106 treten lateral durch das zweite
Blockelement 106 zwischen dem in Längsrichtung orientierten Lumen 107 und
einem äußeren Durchmesser
des zweiten Blockelements 106 hindurch.
-
Die
Formvorrichtung 100 wird zusammengebaut, indem das erste
Blockelement 104 im Lumen 101 des Formrohrs 102 dadurch
in Eingriff gebracht wird, dass das erste Blockelement in ein erstes
offenes Ende des Formrohrs 102 eingesetzt wird, mindestens
eine der Vielzahl von Öffnungen 112 im
ersten Blockelement 104 mit mindesten einer der Vielzahl
von Öffnungen 112 im
Formrohr 102 ausgerichtet wird und ein Verriegelungsstift 113 in
die mindestens eine ausgerichtete Öffnung der Vielzahl von Öffnungen 112 eingesetzt
wird, sodass er sowohl mit dem Formrohr 102 als auch dem
ersten Blockelement 104 in einer festen Position relativ
zueinander eingreift. Das zweite Blockelement 106 wird
dann im Lumen 101 des Formrohrs 102 in Eingriff
gebracht, indem das zweite Blockelement in ein zweites offenes Ende
des Formrohrs 102 eingesetzt wird, mindestens eine der
Vielzahl von Öffnungen 112 im
zweiten Blockelement 106 mit mindestens einer der Vielzahl
von Öffnungen 112 im
Formrohr 102 ausgerichtet wird und ein Verriegelungsstift 113 in
die mindestens eine ausgerichtete Öffnung der Vielzahl von Öffnungen 112 eingesetzt
wird, sodass er sowohl mit dem Formrohr 102 als auch mit
dem zweiten Blockelement 106 in einer festen Position relativ
zueinander eingreift, und die ebenen Flächen 108 und 110 des ersten
Blockelements 104 und des zweiten Blockelements 106 sind
im Wesentlichen parallel zueinander und in einem beabstandeten Verhältnis relativ
zueinander, wodurch sie einen Formraum 120 dazwischen definieren.
Indem ebne Flächen 108, 110 vorgesehen
sind, die unter einem gewünschten
Winkel relativ zur Längsachse des
ersten 104 und zweiten 106 Blockelements orientiert
sind und parallel zueinander liegen, wird der dazwischen definierte
Formraum 120 von den parallelen, winkelversetzten Flächen 108, 110 und
Abschnitten der Lumenwand des Formhohlraums 101 begrenzt
und besitzt eine allgemeine trapezoidale Querschnittsform. Die Zeichnung
des Formrohrs 102 in 8 veranschaulicht
eine Ausführungsform
der Formvorrichtung 100 in ihrem zusammengebauten Zustand
durch gestrichelte Linien.
-
Auch
in 8 gezeigt sind alternative Ausführungsformen 104' und 106' des ersten
Blockelements 104 bzw. des zweiten Blockelements 106.
Die erste alternative Ausführungsform
des zweiten Blockelements 106' ist ein erstes Blockelement 114 mit
einem Lumen mit abgestuftem Durchmesser, bei dem das in Längsrichtung
orientierte Lumen an unterschiedlichen Positionen entlang des Lumens
einen ersten Durchmesser 116 und einen zweiten Durchmesser 117 besitzt.
Indem ein Lumen 115 mit abgestuftem Durchmesser bereitgestellt
wird, ist es möglich,
eine Verjüngung
im resultierenden Implantat proximal zum Flansch oder zur Schürze zu erzeugen, welches
im Formraum 120 gebildet wird, wie in größerem Detail
im Folgenden beschreiben wird. Die zweite alternative Ausführungsform
des ersten Blockelements 104' und
des zweiten Blockelements 106' ist ein praktisch zum ersten Blockelement 104 und
zum zweiten Blockelement 106 identisch, außer dass
die ebenen Flächen 124 und 128 im
Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
des ersten Blockelements 104' und
des zweiten Blockelements 106' orientiert sind. Indem ebene Flächen 124, 128 bereitgestellt
werden, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse sowohl des ersten 104' als auch des zweiten 106' Blockelements
orientiert sind, wird der dazwischen ausgebildete Formraum 120 durch
die senkrechten ebenen Flächen 124, 128 und
den Lumendurchmesser des Formhohlraums 101 begrenzt und
besitzt eine allgemein rechteckige oder quadrilineare Querschnittsform.
Sowohl das erste 104 als auch das zweite 106 Blockelement
oder ihre alternativen Ausführungsformen 104' oder 106' können jeweils
ein abgestuftes Lumen 105, 107 aufweisen, wie in
Verbindung mit der vorangehenden Beschreibung der ersten alternativen
Ausführungsform 114 des zweiten
Blockelements dargestellt wurde. Weiter kann die Winkelorientierung
der Fläche 110 oder 124 nach
Wunsch ausgewählt
werden, abhängig
von der resultierenden Winkelverschiebung, die für den Flansch oder die Manschette
auf dem durch die erfinderische Vorrichtung hergestellten geflanschten
Implantat erwünscht
ist.
-
9 bis 12 sind
Querschnittsansichten von Abschnitten der Vorrichtung zur Herstellung
des erfinderischen geflanschten Bypass-Implantats. 9 ist
eine durch das zweite Blockelement 106 genommene Querschnittsansicht,
die den Körper
des zweiten Blockelements 106, das in Längsrichtung orientierte Lumen 107 und
eine der Vielzahl von Öffnungen 112 darstellt,
die lateral durch das zweite Blockelement 106 durchtreten. 10 ist
eine entlang der Linie 10-10 der 8 genommene
Querschnittsansicht des zweiten Blockelements 114 mit einem
Lumen mit abgestuftem Durchmesser. Der Körper des ersten Blockelements 114 ist
mit dem dort durchtretenden mittleren longitudinalen Lumen 115 gezeigt und
zeigt den ersten Lumendurchmesser 116, den zweiten Lumendurchmesser 117 und
eine der Vielzahl von Öffnungen 112,
die lateral durch das zweite Blockelement 114 mit einem
Lumen mit abgestuftem Durchmesser durchtreten. 11 ist
eine entlang der Linie 11-11 der 8 genommene
Querschnittsansicht des Formrohrs 102. Aus 11 ist
ersichtlich, dass die Öffnung 112 lateral
durch das Formrohr 102 durchtritt und sich in das Lumen 101 des
Formrohrs 102 öffnet,
um bei Eingriff mit dem Formrohr 102 die Ausrichtung mit
den Öffnungen 112 im
ersten Blockelement 104, dem zweiten Blockelement 106 oder
dem zweiten Blockelement 114 mit abgestuftem Durchmesser zu
erleichtern und so den Verriegelungsstift 113 dortdurch
aufzunehmen. Schließlich
ist 12 eine entlang der Linie 12-12 in 8 genommene
Querschnittsansicht und veranschaulicht den Körper des ersten Blockelements 104,
das mittlere longitudinale Lumen 105 und eine der Öffnungen 112,
die lateral durch den Körper
des ersten Blockelements 104 durchtreten, ohne in das Lumen 105 einzudringen.
-
Der
Fachmann wird verstehen, dass wenn das Formrohr 102, das
erste Blockelement 104 und das zweite Blockelement 106 zusammengebaut
und mit einer Vielzahl von in die Öffnungen 112 eingesetzten
Verriegelungsstiften 113 befestigt werden, das Lumen 105 des
ersten Blockelements 104 und das koaxiale Lumen 107 des
Blockelements 106 ein gemeinsames longitudinales Lumen 122 bilden,
welches durch die gesamte Längsachse
der Formvorrichtung 100 hindurch tritt und zu den beiden
entgegengesetzten Enden des Formrohrs 102 und zum Formhohlraum 120 hin
offen ist. Das gemeinsame longitudinale Lumen 122 stellt
daher einen bilateralen Zugang zum Formhohlraum 120 bereit.
Wie in größerem Detail
im Folgenden beschrieben wird, wird ein expandiertes rohrförmiges Polytetrafluoroethylenimplantat
axial in das gemeinsame longitudinale Lumen 122 am Formhohlraum 120 vorbei
eingeführt,
sodass ein Längsabschnitt
des rohrförmigen ePTFE-Implantats
im Formhohlraum 120 sitzt. Eine radial ausdehnende Kraft
wird dann auf den Längsabschnitt
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats, das im Formhohlraum 120 sitzt, ausgeübt, welche
den Längsabschnitt
des rohrförmigen
ePTFE-Implantatmaterials, das im Formhohlraum 120 sitzt,
radial expandiert und dadurch den Flansch oder den Schürzenabschnitt
des erfinderischen distalen Bypass-Implantats bildet. Die radial
ausdehnende Kraft kann entweder durch das Implantatlumen oder außerhalb auf
einen äußeren Wandoberflächenabschnitt
des Längsabschnitts
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats ausgeübt
werden oder durch ein Druckdifferenzial erzeugt werden, welches
am Längsabschnitt
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats im Formhohlraum 120 angelegt wird.
-
13 zeigt
eine zweite bevorzugte Ausführungsform
einer Formvorrichtung 130 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Im Unterschied zur in 8 bis 12 gezeigten
Formvorrichtung 100 wird die Formvorrichtung 130 als
einheitliche, nicht einstellbare Vorrichtung zusammengebaut. Die
Formvorrichtung 130 besteht aus einem Formrohr 132 mit
einem Formhohlraum 134, welcher in jeder gewünschten Weise
gestaltet werden kann, um eine Schürze eines Flansches zu erzeugen.
Der Formhohlraum 134 kann unter einem nicht senkrechten
Winkel relativ zur Längsachse
der Formvorrichtung 130 orientiert sein, und dabei ein
trapezoidales longitudinales Querschnittsprofil, wie in 13 gezeigt,
annehmen oder senkrecht relativ zur Längsachse der Formvorrichtung 130 orientiert
sein und dabei ein allgemein rechtwinkliges longitudinales Querschnittsprofil
(nicht gezeigt) annehmen. Der Formhohlraum 134 kann weiter
so bemessen sein, dass das Volumen des Formhohlraums 134 basierend
auf der Größe und Form
der Schürze
oder des Flansches gewählt
wird, der bei dem resultierenden geflanschten distalen Bypass-Implantat
erwünscht
ist, welches in der Formvorrichtung 130 erzeugt wird. Das
Formrohr 132 umfasst weiter gegenüberliegende lateral vorspringende Öffnungselemente
(Anschlusselemente) 133, 135, die jeweils ein
Lumen 138 bzw. 137 aufweisen und die koaxial relativ
zueinander sind. Wahlweise kann das Lumen 138 des Öffnungselements 133 einen sich
verjüngenden
Abschnitt 140 besitzen, der zwischen einem Lumen 138 mit
einem größeren oder kleineren
Durchmesser als Übergang
wirkt. Der sich verjüngende
Abschnitt 140 des Lumens 138 erlaubt es, dass
ein entsprechender sich verjüngender
Bereich entweder proximal oder distal zum Flansch oder zur Schürze im erfinderischen
geflanschten distalen Bypass-Implantat
gebildet wird.
-
Die
Formvorrichtung 100 oder die Formvorrichtung 130 ist
bevorzugt entweder aus einem polymerischen Kunststoff oder einem
Metall hergestellt, die in der Lage sind, Drücken von bis zu 689 kN/m2 (100 psi) ohne wesentlichen dimensionale
Verformung Stand zu halten. Es ist weiter bevorzugt, obwohl es von
der vorliegenden Erfindung nicht erfordert wird, dass die Formvorrichtung 100 und
die Formvorrichtung 130 auch aus einem gegen hohe Temperaturen
beständigen
Material hergestellt sind, das in der Lage ist, Temperaturen ausgesetzt
zu werden, die mindestens die kristalline Schmelzpunkttemperatur
von Polytetrafluorethylen übertreffen,
d. h. 327°C,
und bevorzugt bis zu inklusive 450°C, ohne dabei eine wesentliche
dimensionale Verformung zu erfahren.
-
Eine
große
Vielfalt von Verfahren kann verwendet werden, um die radial ausdehnende
Kraft auf den Längsabschnitt
des in der Formvorrichtung 100, 130 sitzenden
ePTFEs auszuüben,
insbesondere auf den Längsabschnitt
des ePTFEs, der in den Formhohlräumen 120, 134 sitzt.
Gemäß der besten,
für die Erfindung
in Betracht gezogenen Ausführungsform wurde
ein sich anpassender Angioplastie-Ballonkatheter verwendet, um eine radial
ausdehnende Kraft auf das rohrförmige
ePTFE-Implantatmaterial in der Formvorrichtung 100, 130 auszuüben. Ein
gesintertes rohrförmiges
ePTFE-Implantat wurde im und durch das gemeinsame longitudinale
Lumen 122 der vollständig
zusammengebauten Formvorrichtung 100 in Eingriff gebracht.
Ein Angioplastie-Ballonkatheter wurde durch das Lumen des gesinterten
rohrförmigen
ePTFE-Implantats durchgeführt,
bis der Ballon in einem Längsabschnitt
des ePTFE-Implantats
positioniert war, welcher im Formhohlraum 120 sitzt. Der
Angioplastieballon wurde aufgeblasen, indem ein Überdruck auf eine Wassermenge
aus einer Druckspritze durch das Katheterlumen auf den Angioplastieballon
ausgeübt
wurde. Die radiale Expasion des Angioplastieballons verursachte,
dass der Ballon die Lumenwand des rohrförmigen ePTFE-Implantats beaufschlagte,
welches sich dann durch die Verformung der Polyetetrfluorethylen-Materialmatrix
unter dem Einfluss des ausgeübten
radialen Drucks in den Formhohlraum 120 radial ausdehnte.
Nachdem die radiale Ausdehnung des rohrförmigen ePTFE-Implantats vollendet
war, wurde der radial ausdehnende Fluiddruck entzogen, der Ballon
kollabiert und der Angioplastie-Ballonkatheter aus dem Lumen des rohrförmigen ePTFE-Implantats
entfernt. Das rohrförmige
ePTFE-Implantat wurde dann entfernt und zugeschnitten, um einen
bilateralen Flansch zu bilden, wie oben in Bezug auf die bevorzugte
Ausführungsform
des geflanschten distalen Bypass-Implantats 10 beschrieben
wurde.
-
Alternative
Verfahren zur radialen Expansion eines rohrförmigen ePTFE-Implantats in
der Formvorrichtung 100 oder 130 werden von der
vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen. Andere solche alternative
Verfahren umfassen ohne Einschränkung:
- a) die Verwendung eines sich nicht anpassbaren, geformten
Ballons kann verwendet werden, wo die Form des nicht anpassbaren
Ballons der Form des Formhohlraums 120, 134 entspricht;
- b) das Einsetzen eines Expansionsdorns mit einem radial expandierenden
Element, das mit dem Expansionsdorn gekoppelt ist;
- c) die Verwendung eines Spinnenelements, bei dem ein Abschnitt
des Spinnenelements sich unter dem Einfluss eines ausgeübten Überdrucks
in Umfangsrichtung von einem mittleren Stabelement weg erstreckt
und eine Lumenfläche
des ePTFE-Implantats
beaufschlagt, um das ePTFE-Implantat in den Formhohlraum 120, 134 radial
zu expandieren;
- d) das Verwenden eines Spiralfederelements, bei dem ein Spriralfederabschnitt
eines longitudinalen Stabelements sich bei torsionaler Drehung des
longitudinalen Stabelements abwickelt und eine Lumenfläche des
ePTFE-Implantats beaufschlagt, um das ePTFE-Implantat radial in
den Formhohlraum 120, 134 zu expandieren; oder
- e) das Verwenden eines Maschenfederelements, das an einem distalen
Ende an einem ersten Stabelement befestigt ist und an einem proximalen Ende
an einem zweiten Stabelement befestigt ist, welches konzentrisch
und koaxial mit dem ersten Stab ist, so dass die axiale Bewegung
des ersten Stabelements und des zweiten Stabelements relativ zueinander
das Maschenfederelement longitudinal komprimiert oder longitudinal
ausdehnt und dabei bewirkt, dass sich das Maschenfederelement bei
einer Kompressionseinfederung von dem ersten und zweiten Stabelement
radial ausdehnt und bei einer axialen Ausfederung zu einer konzentrischen,
nicht radial ausgedehnten Position zurückkehrt.
-
14A und 14B veranschaulichen
die Formvorrichtung 100 mit einem internen Formhohlraum 120,
wobei ein rohrförmiges
ePTFE-Implantat 142 axial in der Formvorrichtung 100 positioniert
ist, und zwar bevor (14A) und nach (14B) der radialen Expansion im Formhohlraum 120.
Ein Ballonkatheter 144 mit einem radial expandierbaren
Ballon 146, welcher entweder ein sich anpassender Ballon
ist, der bei der Ausdehnung im Wesentlichen die dimensionelle Gestaltung
des Formhohlraums 120 annimmt, oder ein sich nicht anpassender
Ballon ist, der so geformt ist, dass er der dimensionellen Gestaltung
des Formhohlraums 120 entspricht, wird axial im Lumen des
rohrförmigen
ePTFE-Implantats 142 positioniert, so dass der Ballon 146 sich
neben einem Längsabschnitt
des ePTFE-Implantats 142 befindet, welcher im Formhohlraum 120 sitzt.
Das Aufblasen des Ballonkatheters 144 unter Verwendung
eines Fluidüberdrucks,
der typischerweise von einer Spritzenpumpe und Wasser oder Kochsalzlösung bereitgestellt
wird, dehnt den Ballon 146 radial aus und bringt ihn mit
der Lumenfläche
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats 142 in Kontakt, und bei Ausüben von ausreichendem
Druck wird der Längsabschnitt
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats 142, der im Formhohlraum 120 sitzt,
radial expandiert und zur Anpassung mit der dimensionalen Gestaltung
des Formhohlraums 120 gezwungen, wie in 14B gezeigt ist. Es wurde herausgefunden, dass
der Druck, der erforderlich ist, um den Längsabschnitt des rohrförmigen ePTFE-Implantats 142 im
Formhohlraum 120 radial zu expandieren, abhängig ist
von den Materialeigenschaften des ausgewählten rohrförmigen ePTFE-Implantats. Die
Materialeigenschaften des ePTFE-Implantats, welche die radialen
Expansionsdrücke
bestimmen, umfassen ohne Einschränkung die
Wanddicke, die Porosität,
den internodalen Abstand, die Reißfestigkeit, die radiale Zugfestigkeit und
die Ringspannung. Experimente, die unter Verwendung der Formvorrichtung 100 und
eines Embolektomie-Ballonkatheters durchgeführt wurden, haben herausgefunden,
dass die ausgeübten
Drücke, um
einen Längsabschnitt
eines rohrförmigen
ePTFE-Implantats radial in den Formhohlraum 120 zu expandieren,
von ungefähr
197 kN/m2 (26 PSI) bis ungefähr 689 kN/m2 (100 PSI) bei ungefähr 37°C reichen, um rohrförmige ePTFE-Implantate
mit Wanddicken von 0,3 bis 0,6 mm um ungefähr 25% bis ungefähr 500%
des ursprünglichen
Durchmessers des ePTFE-Rohrs radial zu expandieren.
-
Das
Verfahren 150 zur Herstellung des geflanschten distalen
Bypass-Implantats unter Verwendung der erfinderischen Formvorrichtung 100, 130 ist im
in 15 dargestellten Flussdiagramm beschrieben. Eine
Form mit einer vorbestimmten Gestaltung des Formhohlraums, die der
erwünschten
Gestaltung der Verjüngung,
des Flansches oder der Schürze
entspricht, wird im Schritt 152 bereitgestellt. Die Form kann
eine zuvor zusammengebaut Form sein, oder kann im Schritt 154 aus
einem Formrohr und Formblöcken
zusammengebaut werden, wie oben beschrieben wurde. Ein rohrförmiges ePTFE-Implantat wird
dann im Schritt 156 auf einen Ladedorn geladen, wobei der
Ladedorn einen äußeren Durchmesser
besitzt, der es dem ausgewählten
rohrförmigen
ePTFE-Implantat erlaubt, darauf konzentrisch mit einer engen Toleranz
zwischen dem Ladedorn und dem ePTFE-Implantat geladen zu werden, ohne dabei
im Wesentlichen das Implantat auf dem Ladedorn radial zu expandieren.
Alternativ kann der Ladedorn einen Außendurchmesser besitzen, der
um bis zu 30% größer als
der Innendurchmesser des rohrförmigen
ePTFE-Implantats ist, um das rohrförmige ePTFE-Implantat vorauszudehnen
und den aufzubringen Druck zu erniedrigen, der notwendig ist, um
das rohrförmige ePTFE-Implantat
in den Formhohlraum radial auszudehnen. Des Weiteren kann der Ladedorn
einen sich verjüngenden
Abschnitt besitzen, welcher in seiner Position einem sich verjüngenden
Lumenabschnitt der Formvorrichtung entspricht, um die radiale Expansion
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats in der Formvorrichtung weiter zu erleichtern.
-
Der
Ladedorn mit dem darauf angebrachten rohrförmigen ePTFE-Implantat wird
dann im Schritt 158 axial in der Formvorrichtung positioniert
und der Ladedorn wird im Schritt 160 entnommen. Im Schritt 162 wird
ein radial expandierender Druck auf das rohrförmige ePTFE-Implantat ausgeübt, um im Schritt 170 zumindest
einen Längsabschnitt
des rohrförmigen
ePTFE-Impantats in den Formhohlraum der Formvorrichtung radial zu
expandieren. Wie oben beschrieben, kann der radial expandierende
Druck im Schritt 164 ein ausgeübter Fluiddruck sein, ein mechanisch
deformierender Dorn wie z. B. eine Spinne sein, eine radial expandierende
Maschenanordnung oder ähnliches
im Schritt 166 sein, oder ein sich anpassender oder sich
nicht anpassend geformter Ballon sein, wie z. B. ein Angioplastie-
oder Embolektomie-Ballonkatheter im Schritt 168.
-
Die
radial ausdehnende Kraft wird dann im Schritt 172 entfernt
und das geformte Implantat wird aus der Form entnommen und durch
Schneiden oder andere Mittel zugeschnitten, um im Schritt 174 die gewünschte Form
des Flansches oder der Schürze zu
erhalten.
-
Während das
vorangegangene eine Beschreibung der groben Verfahrensschritte des
erfinderischen Verfahrens 150 ist, wird angenommen, dass
es dem Fachmann zuzutrauen ist, die spezielle Formkörpergestaltung,
die Mittel zum Ausüben
eines radial expandierenden Drucks auf das rohrförmige ePTFE-Implantat, die gewünschten Materialeigenschaften
des rohrförmigen
ePTFE-Implantats und die Temperaturen und Drücke zu definieren, unter welchen
das Verfahren ausgeführt
wird. Während
somit die vorliegende Erfindung mit Bezug auf ihre bevorzugten Ausführungsformen
offenbart und beschrieben wurde, wird der Fachmann verstehen und
erkennen, dass Abwandlungen bei der Materialauswahl, der Abmessung
und des Aufbaus vorgenommen werden können, ohne vom Schutzbereich
der vorliegenden Erfindung abzuweichen, der lediglich durch die
hier beigefügten
Ansprüche
beschränkt
wird.