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DE69719795T2 - Verpackung für rauchartikel - Google Patents

Verpackung für rauchartikel

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DE69719795T2
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DE
Germany
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barrier layer
opening
packet
package
frame
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69719795T
Other languages
English (en)
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DE69719795D1 (de
Inventor
Jonathan Bray
Patrick Parker
Roger Sampson
Roy Stewart-Cox
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
British American Tobacco Investments Ltd IFI
Original Assignee
British American Tobacco Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority claimed from GBGB9716699.5A external-priority patent/GB9716699D0/en
Application filed by British American Tobacco Co Ltd filed Critical British American Tobacco Co Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE69719795D1 publication Critical patent/DE69719795D1/de
Publication of DE69719795T2 publication Critical patent/DE69719795T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65D75/52Details
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf das Verpacken von Rauchartikeln, wie beispielsweise Zigaretten, Zigarren und Zigarillos. Zur Vereinfachung und zur Abkürzung werden solche Rauchartikel im Folgenden nur noch als "Zigaretten" bezeichnet werden.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verpackung für Zigaretten zu schaffen, die als eine aktive Sperre gegen das Eindringen und das Austreten von Feuchtigkeit oder das Eindringen von Kontaminationen bzw. Verunreinigungen während des Transportes und der Lagerung der verpackten Zigaretten wirkt, die jedoch auch die Aufrechterhaltung dieser effektiven Sperreigenschaft sogar dann ermöglicht, nachdem die Verpackung erstmals durch den Benutzer geöffnet worden ist. Mit anderen Worten wird eine wiederversiegelbare Sperrschicht für eine Zigarettenverpackung zur Verfügung gestellt.
  • Das Vorsehen von Sperrschichten entweder als eine innere Umhüllung eines Zigaretten-Kartons oder als eine äußere Umhüllung oder als beides ist üblich. Es ist mehr oder weniger wesentlich, sie zur Verfügung zu stellen, wenn Zigaretten eine merkliche kommerzielle Aufbewahrungsdauer in Zonen mit ungünstigen klimatischen Bedingungen haben sollen, insbesondere in Zonen mit hoher Temperatur und hoher Feuchtigkeit.
  • Soweit es jedoch der Anmelderin bekannt ist, sind alle diese Sperrschichten, soweit sie vorgesehen waren, und zwar sowohl innere als auch äußere Sperrschichten, in ihrer Sperrfunktion zerstört worden, wenn der Benutzer die Packung zum ersten Mal öffnet. Typischerweise hat eine äußere Sperrschicht einen Abreißstreifen, den der Benutzer betätigt, um die Hälften der äußeren Umhüllung zu trennen, die dann entsorgt wird, oder eine Sperrschicht in einem Zigaretten-Karton (oder die eine Packung mit weicher Umhüllung umgibt), obwohl sie üblicherweise nicht weggeworfen wird, nachdem die Packung einmal geöffnet worden ist, hat eine permanente Öffnung, die in ihr durch den Benutzer ausgebildet wird, wenn er erstmals Zugang erhält.
  • Die US-A-4 763 779 zeigt eine innere Umhüllung aus einer Zinn-Folie für eine Schachtel vom Laubé-Typ, wobei eine Lasche bzw. Klappe dieser Umhüllung über eine Zugangsöffnung nach unten gebracht werden kann und die Ränder der Öffnung überlappt. Sie kann eine "Abstreif-Versiegelungs-("peel-seal")Verbindung mit den Rändern haben, die sie überlappt.
  • Die US-A-5 333 729 zeigt in den Fig. 11 und 12 einen Streifen bzw. einen Lappen bzw. eine Zunge, der bzw. die eine äußere Umhüllung aufreißt, wenn er sie in Richtung auf eine Seitenwand angehoben wird. Der Lappen kann eine klebrige Oberfläche haben, um das Loch wieder zu verschließen, das in der äußeren Umhüllung geöffnet wird.
  • Die US-A-5 511 658 zeigt ein Päckchen mit einem Faltdeckel, dessen Vorderwand verlängert ist, um eine größere Fläche des Päckchens zu überlappen, damit das Päckchen durch Befestigung an einen Leimfleck wieder verschlossen werden kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung, wie sie in der Hauptsache im Anspruch 1 definiert ist, wird eine wiederversiegelbare, versiegelte Sperrschicht geschaffen, indem in der Sperrschicht eine Zugangsöffnung definiert wird, die sich von einer Stirnwand in eine größere Fläche eines quaderförmigen Päckchens erstreckt, wobei eine Abdeckschicht mit einer permanent klebrigen Oberfläche, die mit dem Sperrmaterial in der Nähe der Ränder der Öffnungen in Eingriff gebracht werden kann, sich über der Öffnung befindet und sich über alle ihre zu öffnenden Ränder hinaus erstreckt. Die Abdeckschicht wird üblicherweise eine diskrete Schicht sein, die auf die Sperrschicht aufgebracht wird.
  • Die Öffnung kann durch Schwächungslinien in der nicht-geöffneten Packung definiert werden, die die Dicke des Materials nicht durchdringen, oder durch tatsächliche Schnitte mit oder ohne Unterbrechungen. Die Öffnung in der Sperrschicht wird in einer bevorzugten Ausführungsform durch die Schwächungslinie (n) oder Schnitte und durch einen ungeschwächten oder ungeschnittenen Rand gebildet, wodurch eine scharnierartig angelenkte Lasche bzw. Klappe des Sperrmaterials entsteht.
  • Die Abdeckschicht mit der permanent klebrigen Oberfläche kann selbst aus dem Sperrmaterial ausgebildet werden, und zwar sogar dann, wenn es diskret zu dem Hauptkörper dieses Materials ist bzw. es sich nicht um diesen Hauptkörper handelt; es kann jedoch auch ganz zufriedenstellend sein, zu diesem Zweck ein Papier oder ein anderes bahnförmiges Material zu verwenden, das nach einer bevorzugten Ausführungsform kontinuierlich von Rand zu Rand verläuft, d. h., über das gesamte Ausmaß der Öffnung in der Sperrschicht plus ihre überlappenden Ränder.
  • Die Schicht kann in der Form eines Etiketts, eines Coupons oder beispielsweise einer Steuerbanderole sein.
  • Das bevorzugte Material für die Sperrschicht ist entweder ein Kunststoff/Metallfolie- Laminat oder ein metallisiertes Kunststoff-Material, da diese beiden Materialen extrem gute Sperreigenschaften bieten.
  • Die Sperrschicht kann über ein kleineres Ende der Packung oder Füllung kontinuierlich sein und Seitennähte längs beider kleinerer Seiten der Packung und eine Umhüllung bzw. einen Umschlag oder eine ähnliche Faltung über das gegenüberliegende kleinere Ende haben. Die Sperrschicht muss nicht auf diese Weise aufgebracht werden, sie kann in gleicher Weise auch so aufgebracht werden, dass sie über einer kleineren Seite kontinuierlich ist und über beide kleineren Enden bzw. Stirnseiten und eine kleinere Seite versiegelt bzw. abgedichtet ist.
  • Verschiedene Muster der durch Wärme versiegelbaren Bereiche der Sperrschicht, die durch die Aufbringung von Leim bzw. Klebstoff, Lack oder ein ähnliches Material auf das Sperrmaterial erreicht werden, können, wenn sie miteinander oder mit dem Sperrmaterial durch Wärmeeinwirkung versiegelt werden, eine Umhüllung bilden, die so nahe wie möglich hermetisch abdichtet.
  • Es wird angestrebt, dass ein nicht-klebender Lappen an einem Rand der Abdeckschicht vorhanden ist, um bei der Öffnung und der Wiederöffnung des Päckchens zu helfen.
  • Es wird bevorzugt, dass der Lappen nicht bündig mit der Sperrschicht liegt, so dass er leichter erfasst werden kann, wenn das Päckchen geöffnet/wieder geöffnet wird. Dies kann durch verschiedene Mittel erreicht werden, beispielsweise durch Falten in dem Bereich, in dem der Lappen sich an den Klebstoff-Bereich der Abdeckschicht anschließt, durch Aufbringen von Tinte bzw. Farbstoff oder anderen Medien, die beim Trocknen das Material der Abdeckschicht verzerren bzw. verformen, oder durch Verformung der Abdeckung durch Einprägung. Besonders bevorzugt wird der Lappen zurückgefaltet, so dass er gegen die (nichfklebrige Oberfläche der) Abdeckschicht anliegt und dann durch kleinere Klebstoff-Mengen lösbar in seiner Position gehalten wird.
  • Ein wiederversiegelbares Päckchen kann in einer Laubé- oder flachen Schachtel enthalten sein. Solche Schachteln sind auf diesem Gebiet gut bekannt und sind im Allgemeinen starr bzw. steif bzw. hart, da sie aus dickem Karton oder einem ähnlichen Material hergestellt sind, und längs eines kleineren Randes einer größeren Fläche oder längs einer größeren Mittellinie einer kleineren Fläche scharnierartig angelenkt. Bei solchen Ausführungsformen ist die Öffnung in der Sperrschicht bevorzugt an der vorderen Oberfläche des Päckchens (d. h., der größeren Oberfläche, die freigegeben wird, wenn die Laubé-Schachtel geöffnet wird) und der oberen Oberfläche (d. h., der Oberfläche, die am weitesten von dem Scharnier der Laubé-Schachtel entfernt ist) angeordnet ist. Es kann für die Abdeckung zweckmäßig sein, einen Lappen an dem Kopf bzw. der Oberseite des Päckchens zu haben, der so angeordnet werden kann, dass er zwischen den Lippen der Laubé-Schachtel vorsteht. Die Sperrschicht kann rund um das Bündel von Zigaretten angeordnet werden, um entweder eine mit einer Seitennaht versehene Umhüllung oder eine Umhüllung zu erzeugen, die über der vorderen und/oder hinteren größeren Fläche des Bündels mit einer Naht versehen ist.
  • Außerdem können Geschmacksstoffe in dem permanent klebrigen Klebstoff vorgesehen werden, der für die Wiederversiegelung der Sperrschicht verwendet wird. Damit wird eine bestimmte Menge des Geschmacksstoffes jedesmal dann freigegeben werden, wenn auf die Zigaretten zugegriffen wird. Dies steht im Widerspruch zu den bisher bekannten Systemen (wie sie beispielsweise in der US-A-5 249 676 beschrieben sind), die nur einen einzigen Schwall bzw. Ausstoß von Geschmacksstoff beim anfänglichen Öffnen der Verpackung freigeben.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Geschmacksstoff in einer bevorzugten Ausführungsform als Mikro-Kapsel ausgestaltet, wobei jeder Vorgang, die klebrige Oberfläche außer Eingriff mit der Sperrschicht zu bringen, bewirkt, dass ein Teil der Mikro-Kapseln aufgebrochen wird und ihren Inhalt freigibt. Die US-A-4 720 423, die sich wieder auf ein EIN/AUS-Freigabesystem für Geschmacksstoffe bezieht, beschreibt, wie Geschmacksstoffe tragende Mikro-Kapseln in einen Klebstoff eingearbeitet werden können.
  • Mit "Geschmacksstoff" ist jede Substanz gemeint, die Duftstoffe freigibt, erzeugt, neutralisiert, maskiert oder ändert, beispielsweise ein Parfüm oder ein Desodorierungsmittel.
  • Der Geschmacksstoff oder "Flavour" kann alternativ oder zusätzlich in ein Element eingearbeitet werden, das im Innern der Sperrschicht in der Zigarettenverpackung enthalten ist. Dieses Element kann eine poröse Substanz, beispielsweise ein Polster bzw. Pad, ein Blatt Papier oder ein innerer Rahmen bzw. Gestell aus Karton einer halbharten Packung sein. Als Alternative hierzu kann der Geschmacksstoff eingekapselt werden oder in einer Karton- bzw. Kunststoff-Verpackung enthalten sein, wobei die Kapsel oder die Verpackung innerhalb der Zigarettenpackung enthalten ist.
  • Dieser Geschmacksstoff kann die Zigaretten, die in der Verpackung enthalten sind, durchdringen, um so den Geschmack oder den Duft des Rauchers zu beeinflussen, der beim Rauchen der Zigaretten erzeugt wird. Ein für diesen Zweck bevorzugter Geschmacksstoff ist Menthol.
  • Der Geschmacksstoff kann sowohl in eine wiederversiegelbare Klebstoffschicht (außerhalb einer Sperrschicht) und eine Innenschicht bzw. Einfügung (im Innern der Sperrschicht) eingearbeitet werden. Die Geschmacksstoffe können die gleichen sein, so dass sich ihre Effekte verstärken, oder einen unterschiedlichen Effekt erzeugen, beispielsweise einen Geschmack bzw. ein Aroma beim Öffnen der Verpackung und einen anderen Geschmack bzw. ein anderes Aroma in der Zigarette zur Verfügung stellen.
  • Es wird auch ein innerer Rahmen offenbart, der für die wiederversiegelbare Verpackung nach dieser Erfindung besonders geeignet ist. Ein solcher innerer Rahmen bzw. ein Gestell hat Flächen, die relativ zueinander faltbar sind, um vier wenigstens Teil-Flächen eines Quaders mit einer größeren Fläche zu bilden, sowie zusätzlich eine Laschenanordnung mit einer Lasche oder Laschen, die eine unvollständige fünfte Fläche des Quaders bildet (bilden).
  • Gemäß einer bevorzugten Konfiguration hat der Rahmen eine größere Fläche, zwei langgestreckte Seitenflächen und eine (Boden-) Stirn-Fläche sowie eine Laschenanordnung mit zwei Laschen. Die langen Enden der Seitenflächen und die Stirn-Fläche sind die größeren Kanten bzw. eine kleiner Kante der größeren Fläche. Die Laschen befinden sich an den oberen Enden der Seitenflächen. Damit bildet beim Falten der Rahmen eine größere Fläche, zwei lange Seitenflächen und eine Boden-Stirn-Fläche eines Quaders, wobei die Laschen zwei Teile einer unvollständigen oberen Stirn- Fläche bilden.
  • Es wird bevorzugt, dass die größere Fläche kein vollständiges Rechteck ist, sondern eine Aussparung in ihrer oberen Kante hat. Wenn eine solche Aussparung vorhanden ist, wird weiterhin bevorzugt, dass die Stirn-Fläche so geformt ist, dass zwei ungefaltete Originale bzw. Zuschnitt-Rahmen, die Stirn-an-Stirn angeordnet sind, schachbrettartig angeordnet sind (d. h., nächst zueinander liegen können, ohne dass Überlappungen oder Spalten auftreten), wodurch die Menge des benötigten Materials minimal gemacht wird.
  • Die Öffnung in der Sperrschicht, durch die auf die Zigarette zugegriffen werden kann, liegt nach der bevorzugten Ausführungsform über dem Bereich zwischen der Laschenanordnung mit einer Lasche oder Laschen und der Aussparung in der größeren Fläche des Rahmens. Die Laschenanordnung, die auf jeder Zigarette gehalten wird, die in dem Päckchen zurück bleibt (weil nach einer bevorzugten Ausführungsform die Länge des Seitenrandes ähnlich der der Zigaretten ist) schafft einen Anschlag, der die Sperrschicht in der Nähe der Öffnung haltet bzw. trägt, so dass die Klebstoff-Abdeckschicht fest gegen die Sperrschicht gedrückt werden kann, um die Wiederversiegelung zu unterstützen.
  • Selbstverständlich können die inneren Rahmen einzelne Falten zwischen den Flächen (,die scharfe Kanten erzeugen,) oder Doppel-Falten (,die abgeschrägte Ränder erzeugen,) haben. Als Alternative hierzu können die Seiten des Rahmens abgerundet sein, um beispielsweise in einer sogenannten "ovalen" Packung verwendet zu werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf einzelne Bündel von Zigaretten beschränkt. Beispielsweise können Mehrfach-Bündel in dem wiederversiegelbaren Sperrmaterial eingeschlossen und dann gemeinsam in eine einzige äußere Umhüllung eingeführt werden. Als Alternative hierzu können Mehrfach-Bündel, die sich jeweils in einem inneren Rahmen befinden, gemeinsam von einem einzigen, eine Packung bildenden Flächengebilde umhüllt werden, um eine halbharte Packung zu bilden, die Mehrfach- Bündel enthält.
  • Ein Geschmacksstoff bzw. Flavour kann zu der Verpackung in Form von sogenannten "Kratz und Riech- ("scratch and sniff")-Flächen bzw. -Streifen hinzugefügt werden. D. h., der Geschmacksstoff kann als Schicht auf die Verpackung in einer Form (beispielsweise in Form von Mikro-Kapseln) aufgebracht werden, die eine Freigabe des Geschmacksstoffes erlaubt, wenn sie abgerieben bzw. abgescheuert wird. Solche "Kratz und Riech" Streifen sind wohl bekannt, beispielsweise in der Zeitschrift- Werbung für Parfüm.
  • Die Nähte der Sperrschicht können unter Verwendung von Leim oder durch Wärme versiegelbaren Streifen ausgebildet werden, die zu der Sperrschicht hinzugefügt werden, indem sie beispielsweise darauf gedruckt werden. Dies findet eine besondere Anwendbarkeit, wenn die Sperrschicht ein Metall/Papier-Laminat oder metallisiertes Papier ist. Eine oder mehrere äußere Flächen eines Kunststoff-Laminats oder einer Folie können jedoch aus einem durch Wärme versiegelbaren Material bestehen.
  • Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert werden. Dabei zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer verallgemeinerten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 2 einen inneren Rahmen einer ersten Ausführungsform;
  • Fig. 3 eine schematische Stirnansicht des inneren Rahmens nach Fig. 2, der rund um eine Füllung von Zigaretten angeordnet bzw. zusammengebaut ist;
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Sperrschicht und ein Etikett, die um den inneren Rahmen nach Fig. 2 zusammen mit seiner Füllung von Zigaretten gewickelt werden sollen;
  • Fig. 5 eine Ansicht von hinten und von unten auf die Verpackung, die durch die erste Ausführungsform gebildet wird;
  • Fig. 6 eine Stirnansicht des inneren Rahmens nach einer zweiten Ausführungsform;
  • Fig. 7 eine schematische Stirnansicht des inneren Rahmens nach der zweiten Ausführungsform, die rund um eine Füllung von Zigaretten angeordnet bzw. zusammengebaut ist;
  • Fig. 8 eine Draufsicht auf die Sperrschicht nach der zweiten Ausführungsform;
  • Fig. 9 eine Ansicht von hinten und unten auf die Verpackung, die durch die zweite Ausführungsform gebildet wird;
  • Fig. 10 eine Draufsicht auf ein Etikett nach der zweiten Ausführungsform;
  • Fig. 11 eine Angabe zur Montage bzw. zum Aufbringen des Etiketts mit einer Ansicht von oben auf die Sperrschicht nach der Verpackung;
  • Fig. 12 den inneren Rahmen einer dritten Ausführungsform;
  • Fig. 13 eine Sperrschicht für diese dritte Ausführungsform;
  • Fig. 14 eine Stirnansicht eines Etiketts für die dritte Ausführungsform und
  • Fig. 15 eine Kombination aus diesem Etikett mit einer Stirnansicht der Verpackung nach der dritten Ausführungsform;
  • Fig. 16 und Fig. 17 jeweils eine Stirn-Ansicht bzw. eine Kombinations-Ansicht der vierten Ausführungsformen des Etiketts;
  • Fig. 18 eine vierte und bevorzugte Ausführungsform eines inneren Rahmens;
  • Fig. 19 die vierte Ausführungsform im fertigen Zustand mit Stirn-Laschen, um als Anschlag gegen den Wiederversiegelungs-Druck zu dienen;
  • Fig. 20 eine vierte Ausführungsform eines geschnittenen Rohlings für das Sperrmaterial;
  • Fig. 21 eine Vorderansicht der vierten Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengestellt ist;
  • Fig. 22 eine Draufsicht auf die vierte Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist, wobei ein kleiner Teil weggeschnitten ist;
  • Fig. 23 eine Seitenansicht der vierten Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist;
  • Fig. 24 die andere Seitenansicht der vierten Ausführung form, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist;
  • Fig. 25 eine fünfte Ausführungsform des geschnittenen Zuschnittes des Sperrmaterials;
  • Fig. 26 eine Vorderansicht der fünften Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist;
  • Fig. 27 eine Draufsicht auf die fünfte Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist, wobei ein kleiner Bereich weggeschnitten ist;
  • Fig. 28 eine Seitenansicht der fünften Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist;
  • Fig. 29 eine zweite Seitenansicht der fünften Ausführungsform, wenn sie zu einem Behälter zusammengebaut ist;
  • Fig. 30 durch Wärmeeinwirkung versiegelbare Flächenbereiche auf einer inneren Fläche eines Sperr-Zuschnittes;
  • Fig. 31 durch Wärmeeinwirkung versiegelbare Flächenbereiche auf einer äußeren Fläche eines Sperr-Zuschnittes.
  • Fig. 1 zeigt eine allgemeine Ausführungsform mit einem Päckchen aus hartem bzw. steifen Karton 1 mit einem "flip-top" bzw. "Hinge-Lid" für (Hartpackung-Deckel) 2, der eine Packung 3 enthält, die aus einer Füllung von Zigaretten, überwickelt mit einer Sperrschicht, besteht. Der Umriss bzw. die Grenzen einer Öffnung, die den Zugriff auf die Zigaretten ermöglicht, sind durch parallele, gestrichelte Linien 4 angedeutet, die sich von der Rückseite der Packung 3, wo eine Scharnier-Linie an dem Rand 5 ausgebildet ist, über die Oberseite der Packung und dann an der Vorderseite nach unten bis zu einer dritten Linie erstreckt, die parallel zu der Scharnier-Linie verläuft. Wie man erkennen kann und wie offensichtlich ist, sind auch andere Formen dieser Öffnung möglich; außerdem muss die Scharnier-Linie des Deckeis nicht an der Rückseite der Verpackung 3 sein. Die Sperrschicht, die die Verpackung 3 bildet, kann beispielsweise aus metallisiertem Kunststoff oder aus einem Kunststoff/Metallfolie-Laminat hergestellt werden. Über ihrer Öffnung liegt ein Element, hier in der Form eines Etiketts 7, das eine Schicht aus einem Material ist, das an seiner Unterseite näher bei der Sperrschicht ein permanent klebriges Material hat. Das permanent klebrige Material kann kontinuierlich oder intermittierend die gesamte untere Oberfläche abdecken, oder ein permanent bindender Klebstoff kann sich auf dem Bereich der unteren Oberfläche befinden, der nicht über den Rändern der Sperrschicht liegt; wo sich aber das Etikett 7 an den Rändern 8 und 9 über die Ränder 4 und 6 der Öffnung erstreckt, muss die untere Oberfläche mit diesem permanent klebrigen Material versehen sein.
  • Über einen Rand des Etiketts 7 hinaus ist ein Lappen 10 vorgesehen, der wenigstens teilweise frei von dem permanent klebrigen Material ist, so dass er von dem Benutzer nach oben gebogen bzw. umgestellt und dazu verwendet werden kann, an dem Etikett zu ziehen, um die Verpackung zu öffnen.
  • Bei der ersten Benutzung können die Ränder 4 und 6 der Öffnung durch Schwächungslinien in der Sperrschicht oder durch tatsächliche Schnitte definiert werden. Wenn sie durch Schnitte definiert werden, gibt es nach einer bevorzugten Ausführungsform dort Unterbrechungen, die beispielsweise mit der vorderen Ecke 11 der Verpackung ausgerichtet sind, und/oder in den Ecken zwischen den Rändern 4 und 6 der Öffnung, so dass beim ersten Anheben des Lappens 10 der Benutzer fühlt, dass eine abtrennende Wirkung aufgetreten ist. Der Benutzer ist dann frei, die Zigaretten durch die Öffnung aus der Verpackung zu entnehmen; nachdem dies geschehen ist, kann er die Öffnung wieder versiegeln, indem er einfach den Lappen 10 nach unten bringt, so dass die Ränder 8, 9 wieder an den benachbarten Bereichen der Sperrschicht anhaften. Die Lasche der Sperrschicht, die durch die Trennung längs dieser Linien ausgebildet wird, wenn der Lappen 10 angehoben wurde, wird zu ihrer vorherigen Lage zurückgeführt; obwohl dort nun eine Trennungslinie in dieser Sperrschicht sein wird, wird sie durch die angeklebten Ränder 8, 9 des Etiketts bedeckt.
  • Um so weit wie möglich ein effizientes Ankleben zu gewährleisten, bietet ein innerer Rahmen bzw. ein Gestell in der Verpackung eine Reaktions-Oberfläche unter der Sperrschicht gegen den Wiederversiegelungs-Druck, der auf die Ränder 8 und 9 ausgeübt wird.
  • Bei den beschriebenen Ausführungsformen ist die Verpackung 3 eine getrennte Einheit, die aus dem äußeren Karton entnommen werden kann. Letzterer kann von jedem geeigneten Typ sein, und insbesondere kann es sich um den sogenannten Schieber-Hülse-Typ ("shell and slide" Typ) handeln, bei dem die Verpackung aus einem Ende des Kartons gedrückt werden kann, um von dem anderen zu dem Zweck vorzustehen, die Zigaretten für einen noch leichteren Zugriff durch den Benutzer freizulegen.
  • Weiterhin kann es sich bei der oben beschriebenen Verpackung und bei denen, die noch beschrieben werden sollen, um eine unabhängige Einheit handeln, d. h., sie kann verkauft werden, ohne dass sie ein steifer bzw. harter Karton umgibt, und zwar wenigstens dann, wenn - nach einer bevorzugten Ausführungsform - Mittel, wie beispielsweise eine herkömmliche, klare Celluloid-Umhüllung vorgesehen werden, um einen weiteren Schutz zu bieten und eine versehentliche Störung bzw. Verformung des Lappens 10 zu verhindern. Die wiederversiegelbare Sperrschicht kann auch über einem harten bzw. steifen Karton sein.
  • Spezifische Ausführungsformen sowohl der Rahmen als auch der wiederversiegelbaren Sperren werden nun unter Bezugnahme auf die verbleibenden Zeichnungen beschrieben werden. Jede dieser Ausführungsformen kann in jedem der oben erwähnten Zusammenhänge und (im Prinzip) mit jedem anderen von ihnen benutzt werden.
  • In Fig. 2 ist ein innerer Rahmen 15 aus Karton zu erkennen, der eine vordere Fläche 16, zwei Seitenflächen 17 und eine Top- bzw. obere Laschenanordnung 18 aus einer oberen bzw. Top-Lasche hat, die weiterhin Bereiche 18a und 18b aufweist.
  • Kerb- oder Faltlinien 19, 20 bilden Ecken, wie man in Fig. 3 erkennen kann, wenn die Flächen 17 im rechten Winkel zu der Fläche 16 gefaltet werden. Die obere Lasche 18 wird ebenfalls im rechten Winkel gefaltet. Es lässt sich erkennen, dass nach dem Falten des inneren Rahmens für den Zusammenbau auf diesem Wege eine Öffnung 21 gebildet wird, durch die der größte Teil der Füllung 22 von (hier) zwanzig Zigaretten zugänglich wird, wie schematisch in Fig. 2 angedeutet ist. Die Öffnung 21 erstreckt sich bis zu einem Basis-Rand 23 in der vorderen Fläche.
  • Fig. 4 ist eine Stirnansicht eines Blattes bzw. eines Flächengebildes 25, das eine Sperrschicht bilden soll, die rund um die Füllung von Zigaretten gewickelt wird, die in dem inneren Rahmen 15 enthalten ist. Faltlinien 26 zeigen, wo das Blatt umgelegt bzw. rundgebracht wird, um über den Seitenflächen 17 des Rahmens zu liegen, während gestrichelte Linien 27 andeuten, wo es umgelegt wird, um über der Top-Lasche zu liegen. Am Boden der Packung, die rund um den inneren Rahmen und seine Füllung ausgebildet wird (ein Vorgang, der mit Standard-Maschinen ausgeführt werden kann), und in der Nähe des oberen Endes der Verpackung sind Diamant- bzw. Rhombus-Falten 28, 29 ausgebildet, wie in Fig. 5 angedeutet ist; dies sowie Seiten- Nähte werden auf jede geeignete Weise versiegelt bzw. abgedichtet, beispielsweise in hin und her beweglichen, gleitenden, Traktor- oder Band- oder Induktions- Versiegelungsmechanismen.
  • Eine Öffnung in der Sperrschicht wird durch Schlitze 30, 31 definiert. Zwischen diesen Schlitzen besteht bei 32 eine Diskontinuität. Die Schlitze 30, 31, die vorher durch die gesamte Dicke des Sperrmaterials geschnitten werden, entsprechen den Seitenrändern der Öffnung 21 in dem inneren Rahmen bzw. seinem Basis-Rand 23 in der vorderen Fläche. An der Linie 27 wird ein Scharnier-Bereich 33 in einem ungeschnittenen Bereich ausgebildet.
  • Um die Lasche, die durch die Schnitte 30, 31 ausgebildet wird, sicher in ihrer Lage zu halten und eine merkliche Übertragung von Feuchtigkeit durch die Sperre zu verhindern, wird eine Schicht 34 über die Öffnung ausgebracht, die in der Sperrschicht ausgebildet wird. Dies geschieht in der Form eines Etiketts oder Labels, üblicherweise aus einem Film aus Kunststoff-Material, dessen untere Oberfläche mit einem Permanent-Klebstoff beschichtet ist, d. h., einem permanent klebrigen Material, so dass es an der Sperrschicht haftet und wieder haftend mit ihr verbunden werden kann. Bei dieser Ausführungsform erstreckt sich das Etikett über alle Ränder der Öffnung hinaus, d. h., sowohl über die, die in der Sperrschicht durch die Schlitze 30, 31 gebildet werden, als auch die, die durch das Scharnier 30, die Randbereiche 35 an den Seiten, 36 an dem Boden bzw. 37 auf der Rückseite gebildet werden. Wenn die Schlitze 30 kurz vor der Linie 27 enden würden, wäre es nicht notwendig, dass sich der Bereich 37 auf der Rückseite der Verpackung befindet.
  • Über den Bereich 36 hinaus befindet sich ein Lappen 38, der frei von dem Klebstoff- Material ist.
  • Wie man erkennen kann, lässt sich die Verpackung, sobald sie einmal aufgerichtet worden ist, in einen Karton einführen und auf eine Weise verwenden, wie sie in Bezug auf Fig. 1 allgemein beschrieben wurde. Wenn der Benutzer zunächst den Lappen 38 anhebt, sollte er ein merkliches Signal empfangen, da die Diskontinuitäten 32 erstmals abgetrennt bzw. durchschnitten werden. Wenn er eine oder mehrere Zigaretten entnommen hat, kann er die Verpackung wieder abdichten, indem er die Randbereiche 35 und den Bodenbereich 36 noch einmal auf das umgebende Sperrmaterial aufbringt, wobei die Randbereiche des Rahmens 15 rund um die Öffnung 21 als ein Anschlag gegen den ausgeübten Druck wirken. Unter der Voraussetzung, dass die Sperrschicht wieder korrekt positioniert wird, eine Funktion, die durch den Scharnier-Bereich 33 unterstützt wird, sollte die Integrität der Sperrschicht nach dem Öffnen und der Wieder-Versiegelung so gut sein, wie sie vorher war.
  • Bei der zweiten Ausführungsform, die in den Fig. 6 bis 11 gezeigt wird, ist ein innerer Rahmen 15' für eine kleinere Füllung 40 von Zigaretten, hier 10, dimensioniert, jedoch in den anderen Beziehungen identisch mit dem inneren Rahmen 15. Gleiche Teile haben gleiche Bezugszeichen und sollen hier nicht nochmals beschrieben werden.
  • Die Sperrschicht, die bei der zweiten Ausführungsform verwendet wird, unterscheidet sich jedoch im Detail, obwohl ihre Funktion identisch ist. Das Flächengebilde bzw. Blatt 41 nach Fig. 8 soll einstückig bzw. integral rund um die Basis des inneren Rahmens und der Füllung gefaltet und nur an ihren Seiten und an ihrem oberen Ende versiegelt werden. Sie hat die Vorderseite und die Rückseite bildende Flächen 42 sowie Linien 43, die angeben, wo sich die Sperrschicht rund um die Basis der Füllung wenden wird, wie in Fig. 9 angedeutet ist.
  • Die Linien 44 geben an, wo die Seiten-Flächen 45 definiert sind, die gemeinsam in einer Naht an jeder Seite der ausgebildeten Verpackung nach oben verdichtet werden.
  • Wenn die Schicht rund um die Verpackung gebracht wird, liegt die Linie 47 über der Linie 46 und wird mit ihr ausgerichtet, wobei die Linien 48 und. 49 die Lage der Wendung rund um die Vorder- bzw. Rückränder des oberen Endes der Füllung angeben.
  • Eine Öffnung in der Sperrschicht wird durch einen Schlitz 50 in der Form eines Buchstabens U mit enger Mündung ausgebildet, dessen Schenkel sich gerade über die Linie 47 erstrecken. Es können Diskontinuitäten in dem Schlitz in der Weise wie die Diskontinuität 32 sein, die oben unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform beschrieben wurde. Diskontinuierliche Schlitze 51 kreuzen die Linie 46. Der Abstand zwischen den Schlitzen 51 ist unterschiedlich von dem zwischen den beiden parallelen Bereichen des Schlitzes 50, wo die beiden in der fertiggestellten und zusammengebauten Verpackung (siehe Fig. 1) übereinander liegen. Dies vermeidet den Bedarf für eine exakte Ausrichtung der Schlitze in jeweiligen Enden des Blattes, wenn sie bei dem Umhüllungs- und Verdichtungs-Vorgang zusammengebracht werden.
  • In dem die vordere Fläche bildenden Bereich 42 des Laminats erweitert sich die durch den Schlitz 50 definierte Öffnung, und parallele Bereiche 52 entsprechen in ihrer Lage den Rändern 21' der Öffnung in dem inneren Rahmen 15'.
  • Ein Etikett bzw. ein Label 55 aus Papier (Fig. 10) hat eine untere Oberfläche, die permanent klebrig ist, sowie einen Basis-Teil 56, der den größten Teil der oberen Oberfläche der Verpackung überdeckt.
  • Ein Laschen-Teil 57 des Etiketts 55 erstreckt sich über die Ränder der durch den Schlitz 50 in der Sperrschicht definierten Lasche sowie darüber hinaus, wodurch Randbereiche 58, 59 und 60 für das Ankleben an die benachbarten Teile dieser Sperrschicht entstehen, wie in Fig. 11 angedeutet ist. Wie bei der ersten Ausführungsform gibt es einen Lappen 61, der frei von dem klebrigen Material ist, um die Handhabung der Wiederversiegelung der gebildeten Verpackung durch den Benutzer zu unterstützen.
  • Bei der dritten, in Fig. 12 bis 15 dargestellten Ausführungsform ist der innere, aus Fig. 12 zu erkennende Rahmen identisch mit dem inneren Rahmen 15 nach Fig. 2, so dass er hier nicht weiter beschrieben werden soll.
  • Das in Fig. 13 gezeigt Blatt bzw. Flächengebilde 65 ist sehr ähnlich zu dem Blatt 41 nach Fig. 8, ist jedoch mit einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Schlitzes und damit der Öffnung dargestellt. Hier wird eine Öffnung für die Verpackung, die durch dieses Blatt gebildet werden soll, durch parallele, gradlinige Schlitze 66 definiert, die die Linien 47' und 49' überqueren und die nach einer Unterbrechung 67 in einem Basis-Schlitz 68 fortgesetzt werden; die Schlitze definieren gemeinsam eine Lasche, die an einem Soll-Scharnier geöffnet werden kann, das durch das Etikett (Fig. 14) in dem Bereich hinter den Linien 46' gebildet wird. Die unterbrochenen Schlitze 51' überqueren die Linie 46' und befinden sich in einem unterschiedlichen Abstand von den Linien 66.
  • Das Etikett, das in Fig. 14 gezeigt ist, wird zu der ausgebildeten Verpackung zusammengebaut, deren Oberseite in Fig. 15 dargestellt ist: die oberen und die unteren Laschen der Verpackung werden in dem Bereich 69 zusammen versiegelt, um effektiv eine einzige Lasche zu bilden. Eine obere Lasche des inneren Rahmens (falls vorgesehen) könnte mit der Sperrschicht verklebt werden. In Ausgestaltung und Funktion ist das Etikett ähnlich dem Etikett, das in Bezug auf die Fig. 10 und 11 beschrieben und mit dem Bezugszeichen 55' gekennzeichnet wurde.
  • Die Fig. 16 und 17 zeigen eine weitere Ausgestaltung bzw. Anpassung des Etiketts 7, das für jede der bisher beschriebenen Ausführungsformen geeignet ist, wobei - statt eines Basis-Bereiches, wie beispielsweise 56 oder 56' in den Fig. 10 oder 14 - die Lasche, in diesem Fall 71, die den die Öffnung bildenden Bereich der Sperrschicht abdecken und sich darüber hinaus erstrecken soll, mit Ausnahme ihrer nicht-klebrigen Klappe 52 an beiden Seiten sowie in ihrem Scharnier-Bereich durch ein permanent klebriges Etikett-Material 73, 74 flankiert wird.
  • Etiketten, wie die, die in den Fig. 10, 11 und 14 bis 17 dargestellt sind, können Unterbrechungen in den Schlitzen haben, die ihre Laschen definieren, um so eine zusätzliche Funktion zur Verfügung zu stellen, nämlich einen unerlaubten Eingriff bzw. eine unerlaubte Änderung anzugeben. Solche Unterbrechungen können auch die maschinelle Zuführung der Etiketten unterstützen.
  • Die Fig. 18 und 19 zeigen einen inneren Rahmen, der mit irgendeiner beschriebenen Ausführungsform der Sperrschicht verwendet werden kann und den Vorteil von zwei Stirn-Laschen an der oberen Fläche hat. Ein innerer Rahmen 101, wie er in Fig. 18 dargestellt ist, wird von einem Zuschnitt-Blatt aus steifem Karton oder einem ähnlichen, faltbaren Material hergestellt. Eine größere Fläche 102, die im Allgemeinen rechtwinklig ist, hat langgestreckte, rechtwinklige Seitenflächen 104, die sich von den beiden größeren Rändern 106 erstrecken, wobei die langen Ränder der Seitenflächen sich gemeinsam zu den größeren Rändern 106 erstrecken. Eine im Allgemeinen rechteckige Stirn-Fläche 108 erstreckt sich von einem kürzeren Rand 110 (dem "Boden-"Rand) der größeren Fläche 102, wobei der lange Rand der Stirn- Fläche 108 sich gemeinsam mit dem oben erwähnten Boden-Rand 110 erstreckt. An den oberen Enden der Seiten-Flächen 104 sind kleine, rechtwinklige Laschen 112 (die eine obere Laschen-Anordnung bilden), die effektiv Verlängerungen der Seiten- Flächen 104 längs der oberen Ränder 114 der Seiten-Flächen 104 sind.
  • Fig. 19 zeigt den inneren Rahmen, der längs der Linien 106, 110, 114 nach innen gefaltet ist, wobei die Flächen 102, 104, 108 dann vier Flächen eines Quaders bilden, während die beiden Laschen 112 die beiden Enden einer unvollständigen fünften Fläche bilden.
  • Die größere Fläche 102 ist kein vollständiges Rechteck, da sie in ihrem oberen Rand eine Aussparung hat. Die Boden-Fläche 108 ist so geformt, dass sie der Aussparung entspricht, so dass zwei ungefaltete Rahmen, die man Ende-zu-Ende legt, ein schachbrettartiges Muster bilden würden, wie man in Fig. 18 erkennen kann.
  • Bei dem wiederversiegelbaren, halbsteifen bzw. halbharten Päckchen befindet sich die größere Fläche 112 an der Vorderseite des Päckchens, während die Öffnung für den Zugang zu den Zigaretten in der Sperrschicht über der Aussparung in der größeren Fläche 112 und dem Spalt in der oberen Fläche zwischen den beiden Laschen 112 liegt. Die beiden Laschen 112, wenn sie durch die in dem Päckchen zurückbleibenden Zigaretten abgestützt werden, bilden einen Anschlag, gegen den die Klebstoff-Abdeckung (Etikett) der wiederversiegelbaren Sperrschicht gedrückt werden kann, um eine gute Wiederversiegelung zu gewährleisten. Die Länge der größeren Ränder des größeren Flächenbereiches der größeren Fläche 112 ist ähnlich der der Zigaretten, die aufgenommen werden sollen, so dass die Stirn-Flächen der Zigaretten diese Laschen haltern und weich in Längsrichtung durch sie eingedrückt werden können, und zwar aufgrund der Tatsache, dass letztere durch die Sperrschicht umhüllt werden.
  • Ein Element, das einen Geschmacksstoff bzw. Flavour trägt, kann im Innern der Sperrschicht enthalten sein, beispielsweise eine Verpackung aus Kunststoff oder Karton, eine Kapsel oder ein poröses Flächengebilde. Als Alternative hierzu kann der innere Rahmen aus einem Karton hergestellt werden, auf den ein Geschmacksstoff, beispielsweise Menthol, als Schicht aufgebracht oder in dem ein solcher Geschmacksstoff enthalten ist.
  • Mikrokapseln, die einen solchen Geschmacksstoff tragen, können in dem permanent klebrigen Klebstoff enthalten sein, so dass dieser Geschmacksstoff jedesmal dann freigegeben wird, wenn auf die Zigaretten zugegriffen wird. Ein geeigneter Geschmacksstoff kann von dem Unternehmen Sessions of York, Huntington Road, York YO3 9HS, England, bezogen werden.
  • Fig. 20 zeigt einen geschnittenen Zuschnitt für die Ausbildung einer Sperrabdichtung rund um eine Füllung von Rauchartikeln, die üblicherweise in einem inneren Rahmen enthalten ist. Dieser Zuschnitt lässt sich allgemein bei allen, oben angesprochenen Situationen anwenden und kann aus irgendeinem der dort erwähnten Materialen hergestellt werden, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass er so ausgefegt ist, dass er durch Falten rund um einen kleineren Seitenrand der Füllung und eines etwa vorhandenen inneren Rahmens statt rund um eine kleinere Stirnfläche aufgebracht wird.
  • Der Zuschnitt nach Fig. 20 hat größere Flächen 201 und 202, die jeweils die vordere und hintere Fläche der aufgerichteten Verpackung sind. Eine Zwischenfläche 203 erstreckt sich kontinuierlich über einen der kleineren Seitenränder der Füllung. Stirn- Flächen 204 und 205 liegen auf der anderen der Seitenränder der Füllung übereinander und werden gemeinsam in einer Naht wärmeversiegelt.
  • Zu einem Rand der Flächen 201 bis 205 sind jeweilige Stirn-Laschen 206 und 207 auf den größeren Flächen und Zwickel bzw. Keile (gussets) 206 bis 210 auf den kleineren Flächen vorgesehen. Zuerst werden die Stirnflächen 206 und 207 nach innen und dann die Zwickel 208, 209 und 210 nach außen gefaltet. Die Stirnflächen und Zwickel werden dann versiegelt, üblicherweise, wie bei der Seitennaht zwischen den Flächen 204 und 205, durch Wärmeversiegelung, und dann werden die Zwickel gesteckt, sodass sie längs der Seitenflächen liegen, wo sie in ihrer Lage angeheftet werden.
  • An dem anderen Rand der Flächen 201 bis 205 befinden sich andere Stirn-Laschen bzw. Zwickel 210' bis 214, die allgemein den Laschen und Zwickeln 206 bis 210' entsprechen, die jedoch in Laschen 210' und 211 geschlitzt werden, um so eine zu öffnende Zugangs-Lasche für den Benutzer der Packung zu bilden, so dass er Zutritt zu ihrem Inhalt erhält.
  • Die Lasche 210' wird durch parallele Schnitte 215 unterbrochen, die kurz vor dem freien Rand der Lasche beginnen und sich in die vordere Hauptfläche 201 bis zu einer schmalen Brücke 216 erstrecken. Ein U-förmiger Einschnitt 217 erstreckt sich von einer Brücke zu der anderen in der Hauptfläche 201.
  • In der Stirn-Lasche 211 erstrecken sich parallele Schnitte 218 zu der möglichen Faltlinie, die die Fläche 202 von der Lasche 211 unterteilt, die sich dort befindet, da sie in J-Form bei 219 umgebogen wird.
  • In der Nähe des äußersten Randes der Lasche 211 sind Brücken 220 und jenseits der Brücken 220 kurze finale Schnitte 221 kolinear mit den Schnitten 218, die sich zu dem freien Rand der Lasche 211 erstrecken.
  • Fig. 21 zeigt, wie die Hauptfläche 201 und die Schnitte 215 und 217 sowie die Brücken 216 aussehen können, wenn das Päckchen aufgerichtet wird. Da das Päckchen wiederversiegelt werden kann, werden selbstverständlich die Schnitte nicht sichtbar sein, da die wiederversiegelbare, permanent klebrige Schicht (Etikett) über ihnen liegen wird. Weiterhin kann das Päckchen in einem äußeren Karton von irgendeinem geeigneten Typ enthalten und/oder mit einer äußeren Umhüllung versehen werden.
  • Fig. 22 zeigt eine Draufsicht auf die Sperr-Umhüllung, wenn sie rund um eine Füllung aufgerichtet wird, wobei die Lasche 210' in dem Bereich 222 über der Lasche 211 durch Wärmeeinwirkung versiegelt worden ist. Es lässt sich erkennen, dass der Abstand zwischen den Schnitten 215 etwas größer als der der Schnitte 218 ist, so dass sie in dem aufgerichteten Päckchen nicht zusammenfallen, wodurch sich wiederum eine Kontinuität der Sperr-Wirkung ergibt. Die Lasche 210' ist etwas weggeschnitten worden, um die Lage der Brücke 220 zwischen den Schnitten 218 und 221 zu zeigen.
  • Fig. 23 stellt einen durch Wärmeeinwirkung versiegelten Seitennaht-Bereich 223 zwischen den Seitenlaschen 204 und 205 dar, wobei Zwickel bzw. Keile 209, 210, 213, 214 Falten 224, 225 an dem oberen und Boden-Ende dieses kleineren Randes des Päckchens bilden.
  • Der gegenüberliegende kleinere Rand zeigt, wie man in Fig. 24 erkennen kann, die Kontinuität des Sperrmaterials über diesem Rand und die Zeiger-Falten (grocer's folds) 226, 227, die durch die Keile bzw. Zwickel 208 und 212 gebildet werden.
  • Bei der in den Fig. 25 bis 29 zu erkennenden fünften Ausführungsform des Zuschnittes sind andere Faltanordnungen vorgesehen, die einen saubereren Effekt auf die Seitenwände des aufgerichteten Päckchens ausüben, jedoch die Breite etwas einschränken, die für die Ausbildung der Zugriffslasche zur Verfügung steht.
  • Bei dieser Ausführungsform sind die Zuschnitt-Hauptflächen 230 und 231 die Vorderflächen bzw. die Rückflächen und durch Seitenflächen 232 verbunden, die sich kontinuierlich über eine kleinere Seitenkante der Füllung von rauchbaren Artikeln und jeden etwa vorgesehenen inneren Rahmen erstrecken. Bei dem aufgerichteten Päckchen überlappen die Flächen 233 und 234 einander und sind miteinander auf dem gegenüberliegenden, kleineren Seitenrand versiegelt.
  • Die Stirnlaschen 235 bis 239 sind jeweils mit Flächen 230 bis 234 verbunden, wobei mögliche Faltlinien durch die gestrichelten Linien angedeutet sind, Insbesondere unterbrechen diagonale Faltlinien 240 die größeren der Stirn-Laschen, nämlich die Laschen 235 und 236.
  • An dem anderen Rand der Hauptflächen 230 bis 234 befinden sich Stirn-Laschen 241 bis 245, die jeweils allgemein den Laschen 235 bis 239 entsprechen, wobei die Faltlinien 246 allgemein den Faltlinien 240 entsprechen.
  • Wie bei der vierten Ausführungsform werden jedoch die größeren Stirn-Laschen 241 und 242 durch Schneidlinien unterbrochen, die eine Zugriffslasche in einer abgedichteten Umhüllung definieren sollen, die durch diesen Zuschnitt rund um eine Füllung von Zigaretten gebildet wird. Die Schnitte 247 verlaufen parallel über die Lasche 241 von einer Stelle sehr nahe bei ihrem freien Rand in die Hauptfläche 230 zu Zacken bzw. Zähnen (pips) 248 (die sonst hier als Unterbrechungen oder Brücken bezeichnet werden), wobei ein U-förmiger Schnitt 249 in der Hauptfläche von einem zu dem anderen verläuft.
  • Auf der Stirnlasche 242 sind J-förmige Schnitte 250, die sich von einer Stelle in der Nähe des freien Randes der Lasche zu ihrer potentiellen Faltlinie mit der Fläche 231 erstrecken und zu Brücken 251 führen, in deren Nähe kurze Schnitte 252 zu dem freien Rand der Lasche führen.
  • Fig. 26 zeigt eine Vorderansicht des Zuschnittes nach Fig. 25, der zu einer Verpackung (die sonst hier als Päckchen bezeichnet wird) aufgerichtet wurde, während Fig. 27 eine Draufsicht auf die Verpackung darstellt, wobei darauf hingewiesen werden soll, dass die Schnitte 247 und 250 nicht zusammenfallen, obwohl - im Gegensatz zu der vierten Ausführungsform - die Schnitte 250 weiter voneinander entfernt sind als die Schnitte 247. Die Zeichnung zeigt eine kleine Aussparung in der Lasche 241, so dass eine Brücke 251 in einem Schnitt 250 gesehen werden kann.
  • Fig. 28 stellt die Seitennaht 253 dar, die zwischen den Flächen 233 und 234 ausgebildet wird, während Fig. 29 die Fläche 232 auf der anderen, kleineren Seite der Füllung zeigt. Die reine Wirkung auf die Seiten kann festgestellt werden, was auf die Bildung der Falten nur an dem oberen und unteren kleineren Enden der Verpackung zurückzuführen ist.
  • Weitere Ausführungsformen des Zuschnittes für die Sperrschicht sind in den Fig. 30 und 31 zu erkennen. Der Umriss dieser Ausführungsformen ist nur schematisch; sie können beispielsweise jeder der spezifischen Formen des oben beschriebenen Zuschnittes haben, wobei sich die Sperre kontinuierlich über ein kleineres Ende der Füllung und des inneren Rahmens erstreckt und eine aktuelle oder mögliche Zugriffsöffnung in ihnen ausgebildet werden wird.
  • In den Fig. 30 und 31 sind größere Flächen 260, 261 durch eine Basis-Fläche 262 verbunden und führen zu den oberen Laschen 263, 264. Die Seiten- und Ecken- Laschen 265 bis 269 sind längs jeder Seite der Flächen und Laschen 260 bis 264 angeordnet.
  • Die strichpunktiert-schraffiert angedeuteten Flächenbereiche 270 auf der Fläche ( Fig. 30) zeigen Bereiche, die die Innenseite, und die Flächenbereiche 271 (Fig. 31) auf der Fläche Bereiche, die die Außenseite in dem aufgerichteten Päckchen bilden sollen, wobei diese Bereiche mit einem durch Wärmeeinwirkung versiegelbaren Lack oder Klebstoff versehen worden sind; als Alternative hierzu ergänzen die durch Wärmeeinrichtung versiegelbaren Flächenbereiche aus einer Kunststoff- Zusammensetzung des Sperrmaterials einander, um eine kontinuierliche Abdichtung rund um alle Nähte und Falten der abgedichteten Sperrumhüllung zu bilden.

Claims (9)

1. Päckchen (3) von Rauchartikeln mit zwei größeren Flächen, zwei Seitenwänden und zwei Stirnwänden, wobei das Päckchen aufweist:
eine abgedichtete bzw. versiegelte Umhüllung mit einer Sperrschicht (25, 41; 65) um eine Füllung von Rauchartikeln, wobei die Sperrschicht zwei entsprechende größere Flächen, zwei Seitenwände und zwei Stirnwände hat, einer Zugangsöffnung (21) für die Entnahme von Rauchartikeln, die in der Sperrschicht definiert ist, wobei sich die Öffnung von der oberen Stirnwand in eine der größeren Flächen der Sperrschicht erstreckt, und einer Abdeckschicht (7; 34; 55; 55'; 70), die sich über die Öffnung und alle ihre Ränder (4, 6; 30, 31; 50, 51; 66, 68, 51'; 215, 217, 218; 247, 249, 250) hinaus erstreckt und durch Klebstoff mit der Sperrschicht verbunden ist und eine permanent klebrige untere Oberfläche aufweist, die mit der Sperrschicht in der Nähe der Ränder der Öffnung über die Öffnung hinaus in Eingriff gebracht werden kann, wodurch nach dem Öffnen der Öffnung die Umhüllung durch Wiederineingriff bringen der permanent klebrigen Oberfläche mit der Sperrschicht in der Nähe der Ränder über die Öffnung hinaus wieder versiegelt werden kann; und
einen Rahmen bzw. ein Gestell bzw. einen Frame (15; 15'; 101) in der Umhüllung und außerhalb der Füllung, wobei der Rahmen wenigstens ein größeres Flächengebilde (16; 16'; 102), das sich an einer der jeweiligen größeren Flächen des Päckchens befindet, zwei Seiten-Flächengebilde (17; 17'; 104) an den jeweiligen Seitenwänden des Päckchens und eine obere bzw. Kopf-Laschenanordnung (18, 18ä, 18b; 18', 18'a; 18'b; 112) an den jeweiligen Enden der oberen Stirnwand des Päckchens aufweist, wobei die Randbereiche (23; 23') des größeren Flächengebildes und die obere Laschenanordnung des Rahmens Reaktionsoberflächen gegen den Wiederabdichtungsdruck zur Verfügung stellen, der in der Nähe der Ränder der Öffnung ausgeübt wird, wenn die Abdeckschicht in wiederabdichtenden Wiedereingriff mit der Sperrschicht gebracht wird.
2. Päckchen (3) nach Anspruch 1, wobei die obere Laschenanordnung (18, 18a, 18b; 18', 18'a, 18'b; 112) des Rahmens (15; 15', 101) zwei obere Laschen bzw. Klappen (112) aufweist, die jeweils an der jeweiligen der Seiten- Flächengebilde (104) an ihrem oberen Ende angebracht sind.
3. Päckchen (3) nach Anspruch 1, wobei der Rahmen (15; 15'; 101) schrägkantig ist.
4. Päckchen (3) nach Anspruch 1, wobei der Rahmen (15; 15'; 101) abgerundete Seiten aufweist.
5. Päckchen (3) nach Anspruch 1, wobei der Rahmen (15'; 15'; 101) ein Boden- Flächengebilde (108) an der jeweiligen Boden-Stirnwand des Päckchens aufweist.
6. Kombination eines Päckchens (3) nach Anspruch 1 und eines starren Kartonpäckchens, wobei das Päckchen (3) nach Anspruch 1 in dem starren Kartonpäckchen enthalten ist.
7. Kombination nach Anspruch 6, wobei das starre Kartonpäckchen einen "Hinge Lid" bzw. Falzdeckel aufweist und die Anordnung so getroffen ist, dass die Öffnung des Deckels Zugriff zu der Öffnung (21) des Päckchens nach Anspruch 1 und zu der Abdeckschicht (7; 34; 55; 55'; 70) zur Verfügung stellt.
8. Kombination nach Anspruch 6, wobei das starre Kartonpäckchen eine Laubé- Schachtel ist.
9. Kombination nach Anspruch 6, wobei das starre Kartonpäckchen vom Schieber-Hülse-Typ ist.
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