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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine dreieckig-pyramidenförmige Würfeleckenrückstrahlplatte, die einen neuen
Aufbau aufweist. Genauer gesagt, betrifft die vorliegende Erfindung
eine Würfeleckenrückstrahlplatte,
bei welcher dreieckig-pyramidenförmige,
reflektierende Elemente mit einem neuen Aufbau in eng gepacktem
Zustand angeordnet sind.
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Noch
genauer betrifft die vorliegende Erfindung eine Würfeleckenrückstrahlplatte,
die aus dreieckig-pyramidenförmigen Würfeleckenrückstrahlelementen
besteht (nachstehend als dreieckig-pyramidenförmige, reflektierende Elemente
oder nur als Elemente bezeichnet), die für Zeichen einschließlich Verkehrszeichen
und Baustellenzeichen nützlich
sind, für
Nummernschilder und Personenkraftwagen und Motorrädern, für Sicherheitsmaterialien
von Kleidung und Lebensrettungseinrichtungen, Markierungen von Anzeigetafeln,
und für
Reflektoren, die sichtbares Licht, Laserstrahlen, und Infrarotstrahlen
reflektieren.
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Noch
genauer betrifft die vorliegende Erfindung eine dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende Würfeleckenplatte,
bei welcher dreieckig-pyramidenförmige,
rückstrahlende
Würfeleckenelemente
auf einer gemeinsamen Basisebene (X-X') vorstehen, und auf der Basisebene
in eng gepacktem Zustand angeordnet sind, so dass sie einander zugewandt
sind, wobei sie sich einen gemeinsamen Basisrand auf der Basisebene (X-X') miteinander teilen,
wobei die Basisebene (X-X')
eine gemeinsame Ebene ist, die mehrere Basisränder (x, x, ...) aufweist,
die von den dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elementen gemeinsam genutzt werden, zwei dieser dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente, die einander zugewandt sind, ein Paar von Elementen mit
im Wesentlichen gleicher Form bilden, die einander zugewandt sind,
so dass sie jeweils im Wesentlichen symmetrisch zu Ebenen (Y-Y', Y-Y', ...) vertikal zu
der Basisebene sind, welche die gemeinsamen Basisränder (x,
x, ...) auf der Basisebene (X-X')
aufweist, wobei die dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente mit im Wesentlichen gleichen fünfeckigen Seitenflächen (c1, c2) versehen sind, welche
die gemeinsamen Basisränder
(x, x, ...) als eine Seite verwenden, und mit im Wesentlichen gleichen vierseitigen
Seitenflächen
(a1, b1; a2, b2), die im Wesentlichen
senkrecht die Fläche
c1 oder c2 schneiden,
wobei zwei obere Seiten der Fläche
c1 oder c2 Spitzen
(H1, H2) der dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden Elemente
als Startpunkte jeweils als erste Seite nutzen, eine der Steglinien
der dreieckig-pyramidenförmigen, rückstrahlenden
Elemente gemeinsam nutzen, und die Steglinie als eine Seite verwenden,
wobei die Höhe
(h') von den Spitzen
(H1, H2) der dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente bis zu der Basisebene (X-X'), welche die Basisränder (x, x, ...) der fünfeckigen
Seitenflächen
(c1, c2) der dreieckig-pyramidenförmigen, rückstrahlenden
Elemente enthält,
im Wesentlichen größer ist
als die Höhe
(h) von den Spitzen (H1, H2)
der dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente bis zu einer im Wesentlichen horizontalen Ebene (virtuelle
Ebene Z-Z'), welche
Basisränder
(z, b) anderer Seitenflächen
(a1, b1; a2, b2) der dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente enthält.
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Technischer
Hintergrund
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Eine
rückstrahlende
Platte zum Reflektieren einfallenden Lichts zu einer Lichtquelle
hin ist bereits wohlbekannt, und die Nutzung der rückstrahlenden
Eigenschaften der Platte wird in weitem Ausmaß in den voranstehend genannten
Gebieten genutzt. Im Einzelnen ist eine rückstrahlende Würfeleckenplatte,
welche die rückstrahlenden
Eigenschaften eines rückstrahlenden
Würfeleckenelements
nutzt, beispielsweise eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elements,
in Bezug auf das Rückstrahlvermögen erheblich
besser als eine herkömmliche
rückstrahlende
Platte, welche Mikroglasperlen verwendet, und hat sich ihr Einsatz von
Jahr zu Jahr erweitert, infolge ihrer besseren Rückstrahleigenschaften.
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Obwohl
ein herkömmliches,
in der Öffentlichkeit
bekanntes, dreieckig-pyramidenförmiges
rückstrahlendes
Element ein bevorzugtes Rückstrahlvermögen aufweist,
wenn der Winkel, der zwischen einer Achse, die durch die Spitze
der dreieckigen Pyramide des dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elements geht, das gleichmäßig beabstandet
von drei Oberflächen
ist, welche ein dreieckig-pyramidenförmiges, rückstrahlendes Würfeleckenelement
bilden, und sich in einem Winkel von 90° schneiden, nachstehend bezeichnet als
optische Achse des Elements, und Einfallslicht (der Winkel wird
nachstehend bezeichnet als Einfallswinkel), in einem kleinen Bereich
gehalten wird, nimmt das Rückstrahlvermögen schnell
ab, wenn der Einfallswinkel zunimmt (so dass sich daher die Einfallswinkeleigenschaften
verschlechtern). Weiterhin geht Licht, das in die Oberfläche des
dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elements in einem Winkel von weniger als einem kritischen Winkel
(αc) einfällt,
der die Bedingung für
innere Totalreflexion erfüllt,
die durch das Verhältnis zwischen
dem Brechungsindex eines lichtdurchlässigen Mediums, welches das dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende
Element bildet, und dem Brechungsindex von Luft festgelegt ist,
in die Rückseite
des Elements ein, ohne eine Totalreflexion auf der Grenzfläche des
Elements zu erfahren. Eine rückstrahlende
Platte, die ein dreieckig-pyramidenförmiges, reflektierendes Element
einsetzt, weist daher im Allgemeinen den Nachteil auf, dass sie
in Bezug auf den Einfallswinkelfehler schlechter ist.
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Da
ein dreieckig-pyramidenförmiges,
rückstrahlendes
Element Licht in Lichteinfallsrichtung beinahe über die gesamte Oberfläche des
Elements reflektieren kann, wird reflektiertes Licht nicht durch
Streuung in einen großen
Winkel infolge einer Aberration reflektiert, die sich vom Falle
eines reflektierenden Elements in Form einer Mikroglaskugel unterscheidet.
Der kleine Streuwinkel des reflektierten Lichts führt in der
Praxis allerdings leicht in der Hinsicht zu Problemen, dass dann,
wenn das von einem Scheinwerfer eines Kraftfahrzeugs auf ein Verkehrszeichen
abgestrahltes Licht zurückgestrahlt
wird, das rückgestrahlte
Licht kaum beispielsweise einen Fahrer erreicht, der sich an einem
Ort befindet, der von der Achse des rückgestrahlten Lichts entfernt
ist. Insbesondere wenn die Entfernung zwischen einem Kraftfahrzeug
und einem Verkehrszeichen abnimmt, tritt die voranstehend geschilderte
Schwierigkeit häufiger
auf, da der Winkel zunimmt (der Beobachtungswinkel), der zwischen
der Einfallsachse eines Lichtstrahls und der Achse (Beobachtungsachse)
vorhanden ist, die einen Fahrer und einen reflektierenden Punkt
verbindet (so dass der Beobachtungswinkelfehler verschlechtert wird).
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In
Bezug auf die voranstehend geschilderte rückstrahlende Würfeleckenplatte,
insbesondere für
eine dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende
Würfeleckenplatte,
sind bereits zahlreiche Vorschläge
vorhanden, und wurden verschiedene Verbesserungen und Untersuchungen
durchgeführt.
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Beispielsweise
beschreibt das US-Patent Nr. 2,481,757 von Jungersen eine rückstrahlende
Platte, die so ausgebildet ist, dass rückstrahlende Elemente verschiedener
Formen auf einer dünnen
Platte angeordnet sind, und ein Verfahren zur Herstellung der Platte.
Dreieckig-pyramidenförmige,
reflektierende Elemente, die in dem voranstehend erwähnten US-Patent beschrieben
werden, umfassen ein dreieckig-pyramidenförmiges, reflektierendes
Element, bei welchem die Spitze im Zentrum eines Basisebenendreiecks
liegt, und die optische Achse nicht verkippt ist, sowie ein dreieckig-pyramidenförmiges,
reflektierendes Element, bei welchem die Spitze nicht im Zentrum
eines Basisebenendreiecks liegt, aber die optische Achse verkippt
ist. Weiterhin wird in dem US-Patent
geschildert, dass wirksam Licht zu einem sich nähernden Personenkraftwagen
reflektiert wird. Weiterhin wird geschildert, dass die Größe eines
dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elements, nämlich
die Tiefe des Elements, 1/10 Zoll (2540 μm) oder weniger beträgt. Weiterhin
zeigt 15 in dem US-Patent ein dreieckig-pyramidenförmiges,
reflektierendes Element, dessen optische Achse in der positiven
(+) Richtung verkippt ist, ähnlich
dem Falle einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung. Der Kippwinkel (θ) der optischen Achse wird
als annähernd
6,5° abgeschätzt, wenn
er aus dem Verhältnis
zwischen dem längeren
Rand und dem kürzeren
Rand der Basisdreieckebene des dargestellten, dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elements bestimmt wird.
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Das
voranstehend geschilderte US-Patent von Jungersen beschreibt jedoch
nicht speziell ein sehr kleines, dreieckig-pyramidenförmiges, reflektierendes Element,
das bei der vorliegenden Erfindung gezeigt wird, noch eine Abmessung
oder eine Verkippung der optischen Achse, die ein dreieckig- pyramidenförmiges, reflektierendes
Element aufweisen muss, um eine bessere Eigenschaft in Bezug auf
den Beobachtungswinkelfehler oder den Einfallswinkelfehler aufzuweisen.
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In
der vorliegenden Beschreibung ist mit dem Ausdruck "die optische Achse
ist in der positiven Richtung (+) verkippt" gemeint, wie nachstehend erläutert, dass
die optische Achse in jener Richtung verkippt ist, in welcher die
Differenz (q – p)
zwischen der Entfernung (q) von dem Schnittpunkt (Q) zwischen der
optischen Achse des dreieckig-pyramidenförmigen, reflektierenden Elements
und der Basisebene (X-X')
des dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elements bis zu den Basisrändern (x, x, ...), die gemeinsam
von dem Elementenpaar genutzt werden {die Entfernung (q) ist gleich
der Entfernung von dem Schnittpunkt (Q) bis zu einer Ebene (Y-Y') vertikal zur Basisebene (X-X') einschließlich der
Basisränder
(x, x, ...), die von dem Elementenpaar geteilt werden} und der Entfernung
(p) von dem Schnittpunkt (P) zwischen einer Senkrechten, die von der
Spitze des Elements zur Basisebene (X-X') verläuft und der Basisebene (X-X') bis zu den Basisrändern (x, x,
...), die von dem Elementenpaar gemeinsam genutzt wird, positiv
(+) wird. Wenn jedoch die optische Achse in jene Richtung verkippt
ist, in welcher (q – p)
negativ (–)
wird, wird nachstehend der Ausdruck "die optische Achse ist in der negativen
Richtung (y) verkippt" verwendet.
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Weiterhin
beschreibt das US-Patent Nr. 3,712,706 von Stamm eine rückstrahlende
Platte, bei welcher so genannte gleichseitige, dreieckig-pyramidenförmige Würfeleckenrückstrahlelemente,
deren Basisebenendreiecke gleichzeitige Dreiecke sind, so auf einer
dünnen
Platte angeordnet sind, dass ihre Basisebenen in einen eng gepackten
Zustand auf einer gemeinsamen Ebene gebracht werden. Das US-Patent
von Stamm verbessert das Problem, dass das Rückstrahlvermögen infolge
einer Vergrößerung eines
Einfallswinkels beeinträchtigt
wird, durch Spiegelreflexion durch Vakuumbeschichtung der reflektierenden
Oberfläche
eines reflektierenden Elements mit einem Metall wie beispielsweise
Aluminium, und überwindet
die voranstehend genannte Schwierigkeit, dass das Licht, das in
einem kleineren Winkel als dem Winkel der inneren Totalreflexion einfällt, durch
die Grenzfläche
zwischen Elementen hindurchgeht, und daher nicht zurückgestrahlt
wird.
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Da
der voranstehend geschilderte Vorschlag von Stamm die Theorie der
spiegelnden Reflexion als Vorrichtung zur Verbesserung des Winkelfehlers
(Weitwinkelfehler) verwendet, führt
der Vorschlag leicht zu dem Problem, dass das Erscheinungsbild einer
erhaltenen rückstrahlenden
Platte dunkel wird, oder die Reflexionshelligkeit leicht beeinträchtigt wird,
da ein Metall wie Aluminium oder Silber, das bei der Spiegeloberfläche eingesetzt
wird, oxidiert wird infolge des Hineingelangens von Wasser oder
Luft im Gebrauch. Darüber
hinaus beschreibt der Vorschlag überhaupt
nicht eine Vorrichtung zur Verbesserung des Winkelfehlers (Weitwinkelfehler)
durch eine Verkippung einer optischen Achse.
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Weiterhin
beschreibt das Europäische
Patent Nr. 137,736B1 von Hoopman eine rückstrahlende Platte, bei welcher
dreieckig-pyramidenförmige Würfeleckenrückstrahlelemente
mit einer verkippten optischen Achse, deren dreieckige Basisebenen
gleichschenkelige Dreiecke sind, so auf einer dünnen Platte angeordnet sind,
dass ihre Basisebenen in einen eng gepackten Zustand auf einer gemeinsamen
Ebene gebracht werden. Die optische Achse eines dreieckig-pyramidenförmigen Würfeleckenrückstrahlelements,
das in dem Patent beschrieben wird, ist in der negativen Richtung
(–) verkippt,
entgegengesetzt zur Richtung der optischen Achse eines bevorzugten
dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elements gemäß der vorliegenden
Erfindung, und es wird in dem Patent beschrieben, dass der Kippwinkel
der optischen Achse annähernd
7° bis 13° beträgt.
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Weiterhin
beschreibt das US-Patent Nr. 5,138,488 von Szczech eine rückstrahlende
Platte, bei welcher dreieckig-pyramidenförmige Würfeleckenrückstrahlelemente
mit einer verkippten optischen Achse, deren Basisebenendreiecke
gleichschenkelige Dreiecke sind, so angeordnet sind, dass die Basisebenen
in einen eng gepackten Zustand auf einer gemeinsamen Ebene gebracht
werden. Im Falle des US-Patents ist festgelegt, dass die optische
Achse jedes der voranstehend geschilderten dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Elemente in Richtung einer Seite verkippt ist, die gemeinsam von
einem Paar rückstrahlender
Elemente genutzt wird, die einander zugewandt sind, der Kippwinkel
der optischen Achse im Bereich zwischen 2° und 5° liegt, und die Größe jedes
Elements im Bereich zwischen 25 μm
und 100 μm
liegt.
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Weiterhin
wird im Falle des Europäischen
Patents Nr. 5,48,280B1 entsprechend dem voranstehenden Patent beschrieben,
dass die Richtung einer Verkippung einer optischen Achse eine Seite
enthält,
die einem Paar von Elementen gemeinsam ist, die Entfernung zwischen
einer Ebene vertikal zu einer gemeinsamen Ebene und der Spitze eines
Elements nicht gleich der Entfernung zwischen dem Punkt, an welchem
die optische Achse eines Elements die gemeinsame Ebene schneidet,
und der vertikalen Ebene ist, der Kippwinkel der optischen Achse
des Elements im Bereich zwischen 2° und 5° liegt, und die Größe des Elements
im Bereich zwischen 25 μm
und 100 μm
liegt.
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Wie
voranstehend geschildert, liegt im Falle des Europäischen Patents
Nr. 548,280B1 von Szczech die Verkippung der optischen Achse im
Bereich zwischen +2° und
+5°, sowie
zwischen –2° und –5°. Im Falle der
Ausführungsformen
des voranstehend geschilderten US-Patents von Szczech und dessen
Europäischem Patents
werden jedoch nur dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende Elemente speziell
beschrieben, welche Kippwinkel der optischen Achse von –8,2°, –9,2°, und –4,3° aufweisen,
und bei denen eine Elementenhöhe (h)
von 87,5 μm
vorhanden ist.
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Bi
den voranstehend geschilderten, bislang öffentlich bekannten, dreieckig-pyramidenförmig ausgebildeten
Würfeleckenrückstrahlelementen
des US-Patents Nr. 2,481,757 von Jungersen, bei dem US-Patent Nr. 3,712,706
von Stamm, bei dem Europäischen
Patent Nr. 137,736B1 von Hoopman, und bei dem US-Patent Nr. 5,138,488
von Szczech, und dessen Europäischem
Patent Nr. 548,280B1 ist allerdings gemeinsam, dass die Basisebenen
mehrerer dreieckig-pyramidenförmig
ausgebildeter reflektierender Elemente, die als Kerne des Eintritts
und der Reflexion von Licht dienen, in derselben Ebene vorhanden
sind. Jede rückstrahlende
Platte, die dreieckig-pyramidenförmig
ausgebildete reflektierende Elemente aufweist, deren Basisebenen
in derselben Ebene angeordnet sind, ist jedoch in Bezug auf die
Eintrittswinkelfehler schlechter, da nämlich jede rückstrahlende
Platte in der Hinsicht einen Nachteil aufweist, dass die Rückstrahlhelligkeit
schnell abnimmt, wenn der Einfallswinkel des Lichts zu den dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elementen zunimmt.
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Üblicherweise
ist eine hohe Helligkeit, also die Höhe (Größe) und der Winkelfehler (großer Winkelfehler)
einer Reflexionshelligkeit, die durch die Reflexionshelligkeit des
Lichts repräsentiert
wird, das von der Vorderseite einer dreieckig-pyramidenförmigen Würfeleckenrückstrahlplatte
repräsentiert
wird, bei der Platte als optische Eigenschaften erforderlich. Darüber hinaus
sind drei Leistungen erforderlich, nämlich der Beobachtungswinkelfehler,
der Eintrittswinkelfehler, und der Drehwinkelfehler in Bezug auf
den Winkelfehler (den Weitwinkelfehler) der rückstrahlenden Platte erforderlich.
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Wie
voranstehend geschildert weist jede rückstrahlende Platte, die aus
herkömmlichen, öffentlich
bekannten dreieckig-pyramidenförmigen Würfeleckenrückstrahlelementen
ausgebildet ist, einen niedrigen Eintrittswinkelfehler auf, und
weist im allgemeinen keinen zufrieden stellenden Beobachtungswinkelfehler
auf. Der vorliegende Erfinder und seine Mitarbeiter haben allerdings
herausgefunden, über
eine Strahlenverfolgungssimulation, dass es möglich ist, den Einfallswinkelfehler
der rückstrahlenden
Platte, die durch dreieckig-pyramidenförmige, reflektierende Elemente
gebildet wird, dadurch zu verbessern, dass die Tiefe (h') einer Ebene (der
Ebene c), die einen Basisrand auf der Basisebene (X-X') der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elemente
aufweist, gegenüber
den Spitzen (H1, H2)
der Elemente {die Tiefe (h')
ist gleich der Höhe
der Spitzen (H1, H2)
gegenüber
der Basisebene (X-X')}
im Wesentlichen größer ist
als die Tiefe (h) einer Ebene (der virtuellen Ebene Z-Z'), welche die Basisränder (z,
w) von zwei Ebenen (Ebene a, Ebene b) enthält, welche im Wesentlichen
senkrecht die Ebenen c der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elemente
schneidet.
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Beschreibung
der Erfindung
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Genauer
gesagt stellt die vorliegende Erfindung eine dreieckig-pyramidenförmig ausgebildete
rückstrahlende
Würfeleckenplatte
dar, wie sie im Patentanspruch 1 angegeben ist.
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Eine
bevorzugte, dreieckig-pyramidenförmige,
rückstrahlende
Würfeleckenplatte
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende
Würfeleckenelemente
auf einer gemeinsamen Basisebene (X-X') vorspringen, und in einem eng gepackten
Zustand angeordnet sind, so dass sie einander zugewandt sind, dadurch,
dass sie sich einen gemeinsamen Basisrand auf der Basisebene (X-X') teilen, wobei die
Basisebene (X-X')
eine gemeinsame Ebene ist, welche die Basisränder (x, x, ...) enthält, die
gemeinsam von den dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elementen
genutzt wird, zwei dieser dreieckig-pyramidenförmigen, reflektierenden Elemente,
die einander zugewandt sind, ein Paar aus Elementen bilden, die
im Wesentlichen dieselbe Form aufweisen, die einander zugewandt
sind, so dass sie im Wesentlichen symmetrisch zur Ebene (Y-Y'), Y-Y', ...) verlaufen, die vertikal zur Basisebene
angeordnet ist, welche die gemeinsamen Basisränder (x, x, ...) auf der Basisebene
(X-X') aufweist,
und Oberflächen
in Querrichtung (c1, c2)
der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente, welche die gemeinsamen Basisränder (x,
x, ...) als eine Seite einsetzen, durchgehend entlang den gemeinsamen
Basisrändern angeordnet
sind, durch jeweilige Ausbildung eines im Wesentlichen gleichen
Fünfecks,
zwei andere Oberflächen
in Querrichtung (a1, b1 und
a2, b2), welche
die dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente bilden, jeweils eine im Wesentlichen gleiche,
vierseitige Oberfläche
in Querrichtung bilden, welche die beiden oberen Seiten der Oberfläche c1, oder c2 verwendet,
unter Verwendung der Spitzen (H1, H2) der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente als Ausgangspunkte als eine Seite, und
unter gemeinsamer Verwendung eines der Stege der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente, und unter Verwendung des Steges als eine
Seite, wobei eine Ebene (die gedachte Ebene Z-Z'), welche Basisränder (z, w) der Oberflächen in
Querrichtung (a1, b1)
enthält,
die durch die Tatsache gebildet sind, dass die Oberflächen in
Querrichtung (a1, b1)
des Vierseits die entsprechende vierseitige Oberfläche in Querrichtung
(a2 oder b2) anderer,
dreieckig-pyramidenförmiger,
reflektierender Elemente in der nähe der Oberflächen in
Querrichtung (a1, b2)
schneiden, im Wesentlichen parallel zu der Basisebene (X-X') vorgesehen ist,
und im Wesentlichen oberhalb der Basisebene (X-X') angeordnet ist, wobei die optische
Achse der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente zumindest einen Winkel von 3° gegenüber der
Vertikalebene (Y-Y')
in der Richtung ausbildet, in welcher die Differenz (q – p) zwischen
der Entfernung (q) von dem Schnittpunkt zwischen der optischen Achse
der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente und der Basisebene (X-X') bis zu den Basisrändern (x, x, ...), die von
dem Elementenpaar gemeinsam genutzt werden, und der Entfernung (p)
von dem Schnittpunkt (P) zwischen einer senkrechten, die von den
Spitzen (H1, H2)
der Elemente ausgeht, bis zur Basisebene (X-X') und der Basisebene (X-X') bis zu den Basisrändern (x,
x, ...), die gemeinsam von den Elementen genutzt ist, positiv wird.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend genauer beschrieben, unter
ordnungsgemäßer Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Aufsicht auf dreieckig-pyramidenförmige rückstrahlende Würfeleckenelemente
nach dem Stand der Technik;
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2 ist
eine Schnittansicht dreieckig-pyramidenförmiger rückstrahlender Würfeleckenelemente
nach dem Stand der Technik;
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3 ist
eine Aufsicht auf dreieckig-pyramidenförmige rückstrahlende Würfeleckenelemente
zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung;
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4 ist
eine Schnittansicht dreieckig-pyramidenförmiger rückstrahlender Würfeleckenelemente
zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung;
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5 ist
eine vergrößerte Aufsicht
auf ein Paar dreieckig-pyramidenförmiger,
reflektierender Elemente zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung;
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6 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Paars dreieckig-pyramidenförmiger,
reflektierender Elemente zur Erläuterung
der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
ein Diagramm, das die Beziehung zwischen dem Kippwinkel (θ) einer
optischen Achse und der Helligkeit zeigt, die von vorn aus beobachtet
wird, und die durch eine Strahlenverfolgungssimulation berechnet
wird; und
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8 ist
eine Schnittansicht des Aufbaus einer Ausführungsform einer dreieckig-pyramidenförmigen, reflektierenden
Würfeleckenplatte
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Vor
der Erläuterung
der vorliegenden Erfindung wird zunächst der herkömmlich bekannte,
veröffentlichte
Stand der Technik nachstehend erläutert.
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Die 1 und 2 sind
eine Aufsicht bzw. eine Schnittansicht zur Erläuterung dreieckig-pyramidenförmiger,
rückstrahlender
Würfeleckenelemente
nach dem Stand der Technik, damit diese Elemente mit dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Würfeleckenelementen
gemäß der vorliegenden Erfindung
verglichen werden können.
In 1 sind dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende Würfeleckenelemente,
die zu einer gemeinsamen Ebene vorspringen, so ausgebildet, dass
sie gemeinsame Basisränder
(x, x, ...) teilen, und Basisebenen der dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Würfeleckenelemente
auf einer gemeinsamen Ebene (X-X')
in einem eng gepackten Zustand angeordnet sind, als ein Paar von
Elementen, die einander so zugewandt sind, dass sie symmetrisch
zu einer Ebene (Y-Y')
verlaufen, die vertikal zur gemeinsamen Ebene (X-X') angeordnet ist,
welche die Basisränder
(x, x, ...) enthält,
die gemeinsam von den rückstrahlenden
Elementen genutzt wird.
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Weiterhin
zeigt 2 eine Schnittansicht der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente, entlang der Linie (L-L') der Gruppe der Elemente, die in 1 dargestellt
ist. Optische Achsen dieser Elementenpaare, die auf dreieckig-pyramidenförmigen,
rückstrahlenden
Würfeleckenplatten
angeordnet sind, sind in einander entgegengesetzten Richtungen verkippt.
Die optischen Achsen sind verkippt gegenüber der Vertikalebene (Y-Y') in jener Richtung,
in welcher die Differenz (q – p)
zwischen der Entfernung (p) von dem Schnittpunkt (P) zwischen einer
Senkrechten, die von den Spitzen (H1, H2) der Elemente ausgeht, bis zur Basisebene (X-X'), und der Basisebene (X-X') bis zu den Basisrändern (x,
x, ...), die gemeinsam von den Elementen genutzt werden, und der
Entfernung (q) zwischen dem Schnittpunkt (Q) zwischen einer optischen
Achse und der Basisebene bis zu den Basisrändern (x, x, ...), die gemeinsam
von den Elementen genutzt wird, positiv wird.
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Die 3 und 4 sind
eine Aufsicht bzw. eine Schnittansicht zur Erläuterung dreieckig-pyramidenförmiger,
rückstrahlender
Würfeleckenelemente
gemäß der vorliegenden
Erfindung. 3 zeigt, dass die dreieckig- pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung, die auf einer gemeinsamen Basisebene (X-X') vorstehen, in einem
eng gepackten Zustand angeordnet sind, dadurch, dass sie sich einen
von gemeinsamen Basisrändern
(x, x, ...) auf der Basisebene (X-X') teilen, und einander zugewandt sind. Weiterhin
zeigt 4 eine Schnittansicht dreieckig-pyramidenförmiger,
reflektierender Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung, entlang der Linie (L-L') der in 3 gezeigten
Elementengruppe. Wie aus 3 hervorgeht, sind dreieckig-pyramidenförmige, reflektierende
Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung mit fünfeckigen
Queroberflächen
(c1, c2) versehen,
die einander zugewandt sind, durch gemeinsame Nutzung eines Basisrandes
(x) auf der Basisebene (X-X'),
und im Wesentlichen derselben vierseitigen Queroberflächen (a1, b1 und a2, b2), die im Wesentlichen
senkrecht die Oberfläche
c1 oder c2 schneiden,
unter Verwendung von zwei Oberseiten der Oberfläche c1 oder
c2, wobei die Spitzen (H1,
H2) der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente als Ausgangspunkte verwendet werden, als
jeweils eine Seite, wobei sie sich eine der Steglinien der dreieckig-pyramidenförmigen,
reflektierenden Elemente teilen, und die Steglinie als eine Seite verwenden.
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Wie
in 3 gezeigt, sind dreieckig-pyramidenförmige reflektierende
Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung in einem eng gepackten Zustand in sich wiederholenden
Mustern angeordnet, durch Ausbildung eines Paars von Elementen,
welche im Wesentlichen die gleiche Form aufweisen, die sich einen
Basisrand (x) auf der Basisebene (X-X') teilen, und so einander zugewandt
sind, dass sie im Wesentlichen symmetrisch sind. Daher bildet der
gemeinsame Basisrand (x) eine durchgehende, gerade Linie. Weiterhin
verlaufen mehrere Basisränder
(x), die gemeinsam von benachbarten Gruppen anderer dreieckig-pyramidenförmiger reflektierender
Paare genutzt werden, parallel zu der geraden Linie, welche den Basisrand
(x) bildet, und bilden eine Gruppe aus parallelen, geraden Linien,
die einen gleichen, sich wiederholenden Abstand aufweisen.
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Da
die Queroberflächen
(c1, c2) dreieckig-pyramidenförmiger reflektierender
Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung sich den Basisrand (x) teilen, und einander zugewandt
sind, und der Basisrand (x) eine durchgehende, gerade Linie bildet,
bildet die Oberfläche
c1 eine durchgehende Ebene, und bildet auch
die Oberfläche
c2 eine durchgehende Ebene. Weiterhin befindet
sich auch die vierseitige Queroberfläche, die man entlang der Linie
x in 3 beobachtet (die kleine, vierseitige Queroberfläche zwischen
den Oberflächen
a1 und b1 und den
zwei Oberflächen
c2) ebenfalls auf der Ebene der Linie x,
die durch die Oberfläche
c1 oder c2 gebildet
wird. Dies führt
dazu, dass die Ebene, die mit der Oberfläche c1 oder
c2 versehen ist, und mit der Queroberfläche, welche
das kleine Vierseit bildet, auf der durchgehenden, geraden Linie
liegt, und dieselbe Queroberfläche
wie jene Oberfläche
C ausbildet, die eine Nut mit einen V-förmigen Querschnitt hat.
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Der
Begriff "im Wesentlichen" in der vorliegenden
Beschreibung stellt einen Ausdruck dar, der selbst einen sehr kleinen
Unterschied einschließt.
So sind beispielsweise "im
Wesentlichen symmetrisch" und "von im Wesentlichen
derselben Form" Ausdrücke, die
einen Fall umfassen, bei welchem die entsprechenden Seite und/oder
der entsprechende Winkel vollständig
gleich sind, und der Wert der Seite oder des Winkels sehr geringfügig unterschiedlich
ist, beispielsweise um etwa 1% oder weniger des Wertes.
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Zum
einfacheren Verständnis
der vorliegenden Erfindung ist die vergrößerte Aufsicht auf ein Paar
dreieckig-pyramidenförmiger,
reflektierender Elemente, dargestellt als
in
3 dargestellt
sind, als
5 dargestellt, und ist die Seitenansicht,
die aus der Richtung des Pfeils beobachtet wird, der durch die Linie
L-L' in
3 dargestellt
ist, als
6 dargestellt.
-
In
5 ist
die Oberfläche
c
1 eines Elements R
1 rechts
von einem Paar dreieckig-pyramidenförmiger, reflektierender Elemente
gemäß der vorliegenden
Erfindung (also das durch
in
3 dargestellte
Element) eine fünfeckige
Ebene, die von den Punkten H
1-D
1-A-B-E
1 umschlossen ist, ist die Oberfläche a
1 eine vierseitige Ebene, die von den Punkten
H
1-J
1-F
1-D
1 umschlossen ist, ist die Oberfläche b
1 eine vierseitige Ebene, die von Punkten
H
1-J
1-G
1-E
1 umschlossen ist, weisen die Oberflächen a
1 und b
1 im Wesentlichen
dieselbe Form auf, und schneiden sich die Oberflächen c
1,
a
1 und b
1 gegenseitig
im Wesentlichen senkrecht. Weiterhin bildet die Basisebene eines
reflektierenden Elements R
1 in Form eines
rechtwinkeligen Dreiecks und einer Pyramide, die durch eine Ebene
A-B-K
1 dargestellt ist, einen Teil der gemeinsamen Basisebene
(X-X').
-
In
6 entspricht
ein linkes dreieckig-pyramidenförmiges
reflektierendes Element, bezeichnet durch R
2,
dem linken dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Element der voranstehend geschilderten Elemente,
dargestellt als
in
3, und ist
dessen Basisebene durch A-B-K
2 bezeichnet.
Das dreieckig-pyramidenförmige
reflektierende Element R
2, dessen Basisebene
als A-B-K
2 weist dieselbe Form auf, wie
das rechte reflektierende Element R
1, dessen
Basisebene durch A-B-K
1 bezeichnet ist, und die Elemente R
1, und R
2 sind an
beiden Seiten der Basis (A-B) vorhanden (diese liegt auf den gemeinsamen
Basisrändern
x in
3), die gemeinsam von den beiden Elementen R
1 und R
2 genutzt
wird, und das linke Element R
2 weist eine
Form auf, die dadurch erhalten wird, dass das rechte Element R
1 um das Zentrum (0) der Basis (A-B) gedreht
wird, die gemeinsam von den beiden Elementen R
1 und
R
2 genutzt wird, und zwar durch eine Drehung
um 180° auf
der Basisebene X-X'.
-
Daher
weisen in 5 die Oberfläche c2,
die mit den Punkten H2-D2-B-A-E2 des linken Elements R2 bezeichnet
ist, die Oberfläche
a2, die durch die Punkte H2-J2-F2-D2 bezeichnet
ist, und die Oberfläche
b2, die durch die Punkte H2-J2-G2-E2 bezeichnet
ist, jeweils im Wesentlichen dieselbe Form auf wie die Oberflächen c1, a1 und b1 des rechten Elements R1,
und schneiden sich darüber
hinaus die Oberflächen
c2, a2 und b2 gegenseitig im Wesentlichen rechtwinkelig.
-
Daher
sind in 6, die eine Seitenansicht in
Blickrichtung aus der Richtung der Linie L-L' in 5 darstellt,
die Seitenansicht des rechten Elements R1,
bezeichnet durch die Punkte B-H1-J1-K1 und jene des
linken Elements R2, bezeichnet durch die
Punkte B-H2-J2-K2 im Wesentlichen symmetrisch nach rechts
und links, und weisen dieselbe Form auf.
-
Wie
in 6 gezeigt, sind Spitzen der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente (R1, R2) gemäß der vorliegenden
Erfindung mit H1 und H2 bezeichnet,
und ist die Höhe
der Spitzen (H1, H2)
gegenüber der
gemeinsamen Basisebene (X-X')
mit h' bezeichnet.
-
Wie
in den 5 und 6 gezeigt, entspricht die Höhe h' der Tiefe einer
V-förmigen
Mulde, die durch die Oberflächen
c1 und c2 gebildet
wird, die einander zugewandt sind, der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elemente
R1 und R2 gemäß der vorliegenden
Erfindung, gegenüber
einer Ebene (einer gedachten Ebene), welche die Spitzen H1 und H2 der Elemente
enthält.
-
Weiterhin
weisen, wie deutlich aus den 5 und 6 hervorgeht,
die vierseitigen Queroberflächen a1, b1 sowie a2, b2 der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente R1 und R2 gemäß der vorliegenden
Erfindung im Wesentlichen dieselbe Form auf, sind Basisränder F1-D1 und G1-E1 der Queroberflächen a1 und b1 des Elements
R1 sowie Basisränder F2-D2 und
G2-E2 der Queroberflächen a2 und b2 des Elements
R2 auf einer gedachten Ebene (Z-Z') vorhanden, welche
dieselbe Ebene bildet, und ist die Höhe gegenüber der gedachten Ebene Z-Z' bis zu einer Ebene
(einer gedachten Ebene), welche die Spitzen H1 und
H2 der Elemente R1 und
R2 enthält,
mit h in 6 bezeichnet.
-
Daher
ist die Tiefe von Mulden für
die Queroberflächen
a1, b1 und a2, b2 der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente R1 und R2 gemäß der vorliegenden
Erfindung zur jeweiligen Ausbildung mit entsprechenden Queroberflächen anderer
benachbarter Elemente gegenüber
einer Ebene, welche die Spitzen H1 und H2 enthält
(die Unterseiten der Mulden sind Basen der Queroberflächen a1, b1 und a2, b2) mit h bezeichnet.
-
Die
dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente (R1, R2,
...) gemäß der vorliegenden
Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass die Tiefe (h') der Mulden, die
durch die Oberflächen
c1 und c2 gebildet werden,
größer ist
als die Tiefe (h) der Mulden, die durch die Oberflächen a1, b1 und a2, b2 (und diesen
Oberflächen
entsprechende Ebenen) gebildet werden.
-
Weiterhin
sind, wie in den 3 und 5 gezeigt,
Basisränder
der Oberflächen
a1 und a2 der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente R1 und R2 gemäß der vorliegenden
Erfindung auf einer gemeinsamen Linie b vorhanden, sind Basisränder der
Oberflächen
b1 und b2 auf einer
gemeinsamen Linie z angeordnet, und liegen Basisränder der
Oberflächen
c1 und c2 auf einer
gemeinsamen Linie x.
-
Im
Falle der vorliegenden Erfindung ist, wenn die Höhe der Spitzen (H1,
H2) dreieckig-pyramidenförmiger reflektierender Elemente
gemäß der vorliegenden
Erfindung gegenüber
der Basisebene (X-X')
mit h' bezeichnet
wird, und die Höhe
der Spitzen (H1, H2)
gegenüber
der gedachten Ebene (Z-Z')
mit h bezeichnet wird, eine rückstrahlende
Würfeleckenplatte
vorzuziehen, deren Wert für
h'/h im Bereich
zwischen 1,05 und 1,5 liegt, insbesondere eine rückstrahlende Würfeleckenplatte,
deren Wert von h'/h
im Bereich zwischen 1,07 und 1,4 liegt.
-
Weiterhin
sind, wie in den 3 bis 6 gezeigt,
mehrere dreieckig-pyramidenförmige
reflektierende Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung auf der Basisebene (X-X') angeordnet, welche die gemeinsamen
Basisränder
(x, x, ...) enthält,
in eng gepacktem Zustand, dadurch, dass sie sich die Basisränder (x,
x, ...) teilen, die gemeinsam von zwei entsprechenden Oberflächen c der
dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente genutzt werden, und einander zugewandt
sind, wie bereits beschrieben.
-
Die
vorliegende Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die 3 bis 6 beschrieben. Es
wird daher eine rückstrahlende
Würfeleckenplatte
vorgezogen, die dadurch gekennzeichnet ist, dass dreieckig-pyramidenförmige, rückstrahlende
Würfeleckenelemente,
die zu einer gemeinsamen Basisebene (X-X') vorstehen, auf der Basisebene (X-X') in einem eng gepackten
Zustand angeordnet sind, dadurch, dass sie sich einen gemeinsamen
Basisrand auf der Basisebene (X-X') teilen, und einander zugewandt sind,
wobei die Basisebene (X-X') eine gemeinsame
Ebene ist, welche die mehreren Basisränder (x, x, ...) enthält, die
gemeinsam von den dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elementen genutzt werden, zwei dieser dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente, die einander zugewandt sind, ein Paar von Elementen mit im
Wesentlichen derselben Form bilden, die einander zugewandt sind,
so dass sie jeweils im Wesentlichen symmetrisch zu Ebenen (Y-Y', Y-Y', ...) verlaufen,
die vertikal zu der Basisebene (X-X') verlaufen, welche die gemeinsamen
Basisränder
(x, x, ...) enthält,
auf der Basisebene (X-X'),
Queroberflächen
(c1, c2), welche
die Basisränder
(x, x, ...) verwenden, welche gemeinsam von den dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elementen
als eine Seite benutzt werden, im Wesentlichen gleiche Fünfecke bilden,
und durchgehend entlang den gemeinsamen Basisrändern angeordnet sind, zwei
andere Queroberflächen
(a1, b1 und a2, b2), welche die dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente bilden, im Wesentlichen gleiche vierseitige Queroberflächen bilden,
durch Verwendung von zwei Oberseiten der Oberfläche c1 oder
c2, unter Verwendung der Spitzen (H1, H2) der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente als Ausgangspunkte, wobei eine der Steglinien der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente gemeinsam genutzt wird, und die Steglinie als eine Seite
eingesetzt wird, eine Ebene (gedachte Ebene Z-Z'), welche Basisränder (z, w) der Queroberflächen (a1, b1) enthält, die
durch die Tatsache gebildet werden, dass die vierseitigen Queroberflächen (a1, b1) die vierseitige
Queroberfläche
(a2 oder b2) schneiden,
die anderen dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente in der Nähe der Queroberflächen (a1 und b1), im Wesentlichen
parallel zur Basisebene (X-X') verläuft, und
im Wesentlichen oberhalb der Basisebene (X-X') der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente angeordnet ist, und die optische Achse der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente um einen Winkel (θ)
von zumindest 3° gegenüber der
Vertikalebene (Y-Y')
verkippt ist, in einer Richtung, in welcher die Differenz (q – p) zwischen
der Entfernung (q) von dem Schnittpunkt (Q) zwischen der optischen Achse
der dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente und der Basisebene (X-X') bis zu den Basisrändern (x, x, ...), die gemeinsam
von dem Elementenpaar genutzt werden, und der Entfernung (p) von
dem Schnittpunkt (P) zwischen einer Senkrechten, die von den Spitzen
(H1, H2) der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente zur Basisebene (X-X') verläuft, und
der Basisebene (X-X')
bis zu den Basisrändern (x,
x, ...), die gemeinsam von dem Elementenpaar genutzt werden, positiv
wird.
-
Weiterhin
wird die vorliegende Erfindung nachstehend unter Bezugnahme auf 6 beschrieben. Hierbei
wird ein Winkel (θ),
der zwischen einer optischen Achse, die durch die Spitze H1 des dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements R1 hindurchgeht, und einer Senkrechten
(H1-P), die sich von der Spitze H1 zur Basisebene (X-X') erstreckt {dies kann auch als die
Ebene (Y-Y') vertikal
zur Basisebene (X-X')
bezeichnet werden} als Kippwinkel der optischen Achse bezeichnet,
und es ist vorzuziehen, den Kippwinkel (θ) der optischen Achse auf zumindest
3° in einer
Richtung einzustellen, in welcher die Differenz (q – p) positiv
wird.
-
Weiterhin
ist im Falle der vorliegenden Erfindung eine rückstrahlende Würfeleckenplatte
vorzuziehen, bei welcher die optische Achse der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente um 4° bis
12° gegenüber der
Ebene (Y-Y') in
einer Richtung verkippt ist, in welcher die Differenz (q – p) zwischen
der Entfernung (p) von dem Schnittpunkt (P) zwischen einer Senkrechten,
die von den Spitzen (H1, H2)
der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente ausgeht, zu der Basisebene (X-X'), und dem Schnittpunkt (P) bis zu den Basisrändern (x,
x, ...), die gemeinsam von dem Elementenpaar genutzt werden, und
der Entfernung (q) von dem Schnittpunkt (Q) zwischen der optischen
Achse der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente und der Basisebene (X-X')
bis zu den Basisrändern
(x, x, ...), die gemeinsam von dem Elementenpaar genutzt werden,
positiv wird, wobei insbesondere eine reflektierende Würfeleckenplatte
zu bevorzugen ist, bei welcher die optische Achse um 5° bis 10° gegenüber der
Vertikalebene (Y-Y')
in einer Richtung verkippt ist, in welcher die Differenz (q – p) positiv
wird.
-
Weiterhin
ist im Falle der vorliegenden Erfindung eine rückstrahlende Würfeleckenplatte
vorzuziehen, welche dreieckig-pyramidenförmige reflektierende Elemente
aufweist, bei welchen die Entfernung (h) von einer Ebene (einer
gedachten Ebene Z-Z'),
welche mehrere Basisränder
(z, w) von Queroberflächen
(a1, b1 oder a2, b2) enthält, die
durch die Tatsache gebildet werden, dass im Wesentlichen gleiche
vierseitige Queroberflächen
(a1, b1), welche
sich eine Steglinie teilen, welche die Spitze mehrerer dreieckig-pyramidenförmiger rückstrahlender
Würfeleckenelemente
verwenden, die auf eine gemeinsame Basisebene (X-X') als Ausgangspunkt vorspringen,
und die Steglinie als eine Seite verwenden, zugehörige vierseitige
Queroberflächen
(a2 oder b2) eines
andere dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements benachbart den Queroberflächen (a1, b1) schneiden,
bis zu den Spitzen (H1, H2)
der dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente, im Bereich zwischen 50 μm und 400 μm liegen,
insbesondere zwischen 60 μm
und 200 μm,
und spezieller zwischen 70 μm
und 10 μm.
-
Da
die Höhe
(h') gegenüber den
Spitzen (H1, H2)
dreieckig-pyramidenförmiger reflektierender
Elemente gemäß der vorliegenden
Erfindung bis zur gemeinsamen Basisebene (X-X') wesentlich größer ist als die Höhe (h) gegenüber den
Spitzen (H1, H2)
der dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elemente bis zu der gedachten Ebene (Z-Z'), werden verschiedene
Verbesserungen der optischen Eigenschaften erzielt.
-
Diese
Verbesserungen können
erreicht werden, da h' wesentlich
größer als
h ist, wodurch die Fläche der
Oberfläche
c1 vergrößert werden
kann, im Vergleich zur Queroberfläche von c1 nach
dem Stand der Technik. Insbesondere wird bei dem Licht, das in einem
Winkel annähernd
vertikal zur Oberfläche
c1 einfällt,
anders ausgedrückt,
im Falle eines großen
Einfallswinkels, der Einfallswinkelfehler deutlich verbessert, da
die Fläche der
Oberfläche
c1 vergrößert ist.
-
Darüber hinaus
sind die voranstehend geschilderten Verbesserungen der optischen
Eigenschaften durch Vergrößerung der
Fläche
der Oberfläche
c1 besonders deutlich im Fall eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements, das eine verkippte optische Achse aufweist, insbesondere
wenn die optische Achse des dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elements
in eine Richtung verkippt ist, bei welcher die Differenz (q – p) zwischen
der Entfernung (p) und der Entfernung (q) positiv wird.
-
Im
Falle der vorliegenden Erfindung wird, wenn die optische Achse so
verkippt ist, dass die Differenz (q – p) positiv wird, der Einfallswinkelfehler
besonders verbessert. Im Falle eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements, das eine verkippte optische Achse nach dem Stand der Technik
aufweist, ist jedoch ein Nachteil in der Hinsicht vorhanden, dass
Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2), welche
den gemeinsamen Basisrand (x) aufweisen, kleiner werden als jene
der Queroberflächen
(c1, c2) vor der
Verkippung, da ein normales dreieckig-pyramidenförmiges reflektierendes Element,
dessen optische Achse nicht verkippt ist, die optische Achse so
verkippt, dass die Differenz (q – p) positiv wird, so dass
die Wahrscheinlichkeit für
die Rückstrahlung
infolge einer Reflexion an drei Flächen abnimmt. Damit das einfallende
Licht an drei Queroberflächen reflektiert
wird, und wirksam zurückgestrahlt
wird, ist es vorzuziehen, dass die Flächen der drei Queroberflächen gleich
sind. Im Falle eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements mit einer verkippten optischen Achse nach dem Stand der
Technik ist jedoch die Wahrscheinlichkeit für das Rückstrahlen infolge einer Reflexion
an drei Flächen
verringert, da die Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2), die eine
gemeinsame Basis aufweisen, kleiner werden, verglichen mit zwei
anderen Oberflächen
(a1, b1 und a2, b2), wenn der
Kippwinkel zunimmt. Daher wird die Rückstrahlleistung (Helligkeit
bei Reflexion in Vorwärtsrichtung)
des von vorn einfallenden Lichts beeinträchtigt, und darüber hinaus
wird die Rückstrahlleistung
(Einfallswinkelfehler), wenn der Kippwinkel zunimmt, beeinträchtigt.
-
Wenn
die optische Achse so verkippt ist, dass (q – p) positiv wird, nehmen die
Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2) eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements auf annähernd
91% ab, wenn der Kippwinkel (θ)
der optischen Achse gleich +3° ist,
auf annähernd
86%, wenn der Winkel (θ)
gleich +4° ist,
und auf annähernd
62%, wenn der Winkel (θ) gleich
+12° ist,
verglichen mit den Flächen,
bevor die optische Achse verkippt wird, so dass die Helligkeit für Reflexion
in Vorwärtsrichtung
und der Einfallswinkelfehler beeinträchtigt werden.
-
Es
ist möglich,
die Beeinträchtigung
der Helligkeit in Vorwärtsrichtung
infolge einer Abnahme des Flächenverhältnisses
durch eine Computersimulation der geometrischen Strahlenverfolgung
zu bestätigen. 7 zeigt
die Helligkeit in Vorwärtsrichtung
eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements nach dem Stand der Technik, berechnet unter Annahme des
Einfallswinkels von 0° und
des Beobachtungswinkels von 0°,
wenn die Höhe
(h) auf 80 μm
gehalten wird, und Kippwinkel (θ)
der optischen Achse von 0° bis
zu +14° geändert werden.
Es stellt sich daher heraus, dass die Helligkeit in Vorwärtsrichtung
beeinträchtigt
wird, wenn der Kippwinkel (θ)
zunimmt.
-
Im
Falle eines dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es jedoch möglich,
die Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2) größer auszubilden
als die Queroberflächen
eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements nach dem Stand der Technik, da die Höhe (h') von den Spitzen (H1,
H2) bis zur gemeinsamen Basis (X-X') so gewählt ist,
dass sie wesentlich größer ist als
die Höhe
(h) von den Spitzen (H1, H2)
bis zur gedachten Ebene (Z-Z').
-
Im
Fall eines dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements gemäß der vorliegenden
Erfindung wird daher ermöglicht,
den Nachteil auszugleichen, dass die Helligkeit infolge einer Abnahme
der Fläche der
Oberfläche
c des dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements beeinträchtigt
wird, durch Verkippung einer optischen Achse bis zu +3° oder mehr
in einer Richtung, in welcher (q – p) positiv wird. Im Falle
der vorliegenden Erfindung ist es vorzuziehen, dass die optische
Achse so verkippt wird, dass der Kippwinkel (θ) der optischen Achse im Bereich
zwischen +4° und
+12° liegt,
insbesondere zwischen +5° und
+10°. Ein
dreieckig-pyramidenförmiges
reflektierendes Element, das einen Kippwinkel (θ) der optischen Achse aufweist,
der größer ist
als 12°,
ist nicht vorzuziehen, da das Element übermäßig verformt wird, die Reflexionshelligkeit
stark von dem Winkel abhängt,
in welchem Licht in das Element einfällt (also vom Drehwinkel),
und daher der Drehwinkelfehler beeinträchtigt wird.
-
Im
Falle eines dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements werden optimale optische Eigenschaften
erhalten, wenn der Wert von h'/h
im Bereich zwischen 1,05 und 1,5 liegt, bevorzugter im Bereich zwischen
1,07 und 1,4. Da Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2), welche
sich die Basis eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elements
teilen, und den voranstehenden Werten für h'/h genügen, annähernd gleiche Flächen für Flächen von
zwei anderen Queroberflächen
(a1, b1 und a2, b2) aufweisen
können,
wird ermöglicht,
die infolge einer Reflexion an drei Flächen zurückgestrahlte Lichtmenge zu
erhöhen.
-
Da
drei Queroberflächen
(a1, b1, c1) eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Elements
gemäß der vorliegenden
Erfindung nicht stark in Bezug auf das Flächenverhältnis geändert werden, gesehen von vorn
aus, oder in Bezug auf das Flächenverhältnis, gesehen
aus Richtung der Einfallsachse, ist das dreieckig-pyramidenförmige reflektierende
Element sowohl in Bezug auf die Eigenschaften der Helligkeit in
Vorwärtsrichtung
als auch den Einfallswinkelfehler verbessert.
-
Wenn
der Wert von h'/h
kleiner oder gleich 1,0 ist, insbesondere wenn der Wert kleiner
ist als 1,05, sind die Erhöhungsraten
der Flächen
der Oberflächen
c1 und c2 nicht
sehr merklich. Wenn jedoch der Wert von h'/h größer als 1,4 wird, nimmt das
Verhältnis
zwischen den Flächen
von zwei anderen Queroberflächen
(a1, b1 und a2, b2) ab, verglichen
mit den Flächen
der Queroberflächen
(c1, c2), welche
sich eine Basis teilen, und ist es schwierig, die optischen Eigenschaften
zu verbessern, aus dem gleichen Grund wie voranstehend angegeben.
-
Es
ist vorzuziehen, dass die Höhe
(h) gegenüber
den Spitzen (H1, H2)
eines dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements gemäß der vorliegenden
Erfindung bis zur gedachten Ebene (Z-Z') des dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements im Bereich zwischen 50 und 400 μm liegt, und es ist noch eher
vorzuziehen, dass die Höhe
(h) im Bereich zwischen 60 und 200 μm liegt. Wenn die Höhe (h) kleiner
als 50 μm
ist, werden die Abmessungen des Elements extrem verkleinert. Daher
wird die Streuung des rückgestrahlten
Lichts übermäßig groß, infolge
des Beugungseffekts, der durch die Öffnungsfläche der Basisebene bestimmt
wird, so dass die Eigenschaften der Helligkeit in Vorwärtsrichtung
beeinträchtigt
werden. Weiterhin ist eine Höhe
(h) von mehr als 400 μm
nicht vorzuziehen, da die Dicke einer Platte extrem vergrößert wird,
und es nicht leicht ist, eine weiche Platte zu erhalten.
-
Drei
Prismenoberflächenwinkel,
die gebildet werden, wenn sich drei Queroberflächen (a1,
b1, c1) oder (a2, b2, c2),
die als Prismenoberflächen
eines dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements der vorliegenden Erfindung dienen, schneiden,
schneiden sich gegenseitig im Wesentlichen in rechten Winkeln. Es ist
jedoch nicht immer erforderlich, einen exakt rechten Winkel (90°) vorzusehen.
Es ist ebenfalls möglich,
bei den Prismenoberflächenwinkeln
eine sehr kleine Winkelabweichung vorzusehen. Durch Bereitstellung
einer sehr geringen Winkelabweichung bei den Prismenoberflächenwinkeln
wird ermöglicht,
das von einem erhaltenen dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden Element
reflektierte Licht ordnungsgemäß zu streuen.
Wenn die Winkelabweichung übermäßig erhöht wird,
wird jedoch die Rückstrahlleistung
beeinträchtigt,
da das Licht, das von dem erhaltenen dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Element reflektiert wird, zu stark gestreut wird. Daher ist es vorzuziehen,
zumindest einen Prismenoberflächenwinkel,
der vorhanden ist, wenn sich diese drei Queroberflächen (a1, b1, c1)
oder (a2, b2, c2) schneiden, im Allgemeinen zwischen 89,5° und 90,5° zu halten,
oder bevorzugt zwischen 89,7° und
90,3° Eine
dreieckig-pyramidenförmige
Würfeleckenrückstrahlplatte
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann allgemein unter Verwendung einer Würfeleckenform
hergestellt werden, bei welcher die Formen der voranstehend geschilderten
dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elemente in einem eng gepackten Zustand auf einem Metallband als
umgekehrte, konkave Formen vorhanden sind, ein Heißpressen
einer Platte aus weichem Harz erfolgt, die bessere optische Transparenz
aufweist, und gleichmäßig gegen
die Form angedrückt
wird, und die Form der Form umgekehrt wird, und die umgedrehte Form
auf die Harzplatte übertragen
wird.
-
Ein
typisches Verfahren zur Herstellung der voranstehend geschilderten
Würfeleckenform
ist beispielsweise im US-Patent Nr. 3,712,706 von Stamm im Einzelnen
beschrieben. Auch im Falle der vorliegenden Erfindung ist es möglich, ein
dem voranstehend geschilderten Verfahren entsprechendes Verfahren
einzusetzen.
-
Im
einzelnen wird beispielsweise ein Mikroprismen-Mutterblock hergestellt,
bei welchem konvexe, sehr kleine, dreieckige Pyramiden in einem
eng gepackten Zustand vorgesehen sind, durch Schneiden paralleler
Nuten, deren Nuttiefen (h) gleich sind, und die im Querschnitt V-förmig sind,
in einem Basismaterial mit einer eben geschliffenen Oberfläche, unter
Verwendung eines superharten Werkzeugs (beispielsweise eines Diamant
bestückten
Werkzeuges oder eines aus Wolframkarbid hergestellten Werkzeuges)
mit einem Spitzenwinkel von 73,4 bis 81,0°, wobei der jeweilige Teilungsabstand,
die Nuttiefe (h), und der gegenseitige Kreuzungswinkel in jeder
von zwei Richtungen (z-Richtung und w-Richtung in 3)
entsprechend der Form eines vorgesehenen dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements festgelegt werden, und dann unter Verwendung eines ähnlichen
superharten Werkzeuges mit einem Spitzenwinkel von 64,5 bis 46,5° V-förmige parallele
Nuten in das Material in einer dritten Richtung (x-Richtung) in
einem jeweiligen Teilungsabstand (wiederholter Teilungsabstand der
Linie x in 3) geschnitten werden, die durch
den Schnitt zwischen den hergestellten Nuten in x- und w-Richtung
hindurchgehen, um so den zusätzlichen
Winkel des Kreuzungswinkels zwischen diesen beiden Richtungen in
zwei gleiche Winkel aufzuteilen (in diesem Fall wird der spitze
Winkel als der Kreuzungswinkel bezeichnet). In diesem Fall wird
im Falle der vorliegenden Erfindung die Nuttiefe (h') in x-Richtung größer gewählt als
die Nuttiefe (h) in w-Richtung.
-
Im
Falle einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung liegen die wiederholten Teilungsabstände in z-
und w-Richtung im Bereich zwischen 100 und 810 μm, liegt die Nuttiefe (h) im
Bereich zwischen 50 und 400 μm,
liegt der gegenseitige Kreuzungswinkel im Bereich zwischen 43 und
45°, und
liegt die Tiefe (h')
in x-Richtung im Bereich zwischen 75 und 600 μm.
-
Im
Allgemeinen werden diese Nuten in x-, w- und z-Richtung so geschnitten,
dass der Querschnitt jeder Nut ein gleichschenkeliges Dreieck wird.
Es ist jedoch ebenfalls möglich,
diese Nuten in drei Richtungen so zu schneiden, dass der Querschnitt
zumindest einer dieser Richtungsnuten geringfügig von einem gleichschenkeligen
Dreieck abweicht. Als spezielle Verfahren zum Schneiden der Nuten
lässt sich
ein Verfahren angeben, bei welchem die Nuten durch ein Werkzeug
geschnitten werden, dessen Vorderendform asymmetrisch nach rechts
und links ist, sowie ein Verfahren, bei welchem die Nuten durch
geringfügige
Verkippung eines Werkzeugs symmetrisch nach rechts und links geschnitten
werden. Durch geringfügige
Verschiebung des Querschnittes einer Nut gegenüber einem gleichschenkeligen
Dreieck wird daher ermöglicht,
eine sehr geringe Winkelabweichung gegenüber einem rechten Winkel (90°) für zumindest
einen der Prismenoberflächenwinkel
von drei Queroberflächen
(a1, b1, c1) oder (a2, b2, c2) eines erhaltenen
dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements vorzusehen, wodurch ermöglicht wird, das Licht, das
von dem dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Element reflektiert wird, gegenüber einer vollständig rückstrahlenden
Richtung zu streuen.
-
Es
ist vorzuziehen, ein Metall mit einer Vickers-Härte (JIS Z 2244) von 350 oder
mehr, insbesondere 380 oder mehr, als das Basismaterial einzusetzen,
das vorzugsweise zur Herstellung des Mikroprismen-Mutterblocks verwendet
wird. Genauer gesagt ist es möglich,
entweder amorphes Kupfer, Elektrolysenickel, oder Aluminium zu verwenden.
Als Material auf Legierungsgrundlage ist es möglich, entweder eine Kupfer-Zinnlegierung (Messing)
zu verwenden, eine Kupfer-Zinn-Zinklegierung,
eine Nickel-Kobaltlegierung, eine Nickel-Zinklegierung, oder eine Aluminiumlegierung.
-
Weiterhin
ist es möglich,
ein Kunstharz als Basismaterial zu verwenden. Allerdings ist es
erforderlich, die Verwendung eines Kunstharzes zu vermeiden, das
in der Hinsicht Schwierigkeiten bereitet, dass das Harz nicht exakt
geschnitten werden kann, da es beim Schneiden weich wird. Daher
ist es vorzuziehen, ein Material zu verwenden, das aus einem Harz
besteht, das einen Glasübergangspunkt
von 150°C
oder mehr aufweist, insbesondere einen Glasübergangspunkt von 200°C oder mehr,
und eine Rockwell-Härte
(JIS Z 2245) von 70 oder mehr, insbesondere 75 oder mehr. Im einzelnen
ist es möglich,
entweder ein Harz auf Grundlage von Polyethylenterephthalat einzusetzen,
ein Harz auf Grundlage von Polyethylenephthalat, ein Harz auf Grundlage von
Polycarbonat, ein Harz auf Grundlage von Polymethylmethacrylat,
ein Harz auf Grundlage von Polyimid, ein Harz auf Grundlage von
Polyacrylat, ein Harz auf Grundlage von Polyethersulfon, ein Harz
auf Grundlage von Polyetherimid, oder ein Harz auf Grundlage von
Zellulosetriacetat.
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Eine
ebene Platte kann aus einem der voranstehenden Kunstharze durch
ein normales Harzformverfahren hergestellt werden, beispielsweise
ein Extrusionsformverfahren, ein Kalanderformverfahren, oder ein Lösungsgussverfahren,
und darüber
hinaus ist es möglich,
je nach Erfordernis Behandlungen wie eine Erwärmung und eine Streckung vorzusehen.
Es ist möglich,
eine Behandlung zur Erzielung einer vorläufigen Leitfähigkeit
bei der Ebene der so hergestellten ebenen Platte durchzuführen, um
die Leitungsbehandlung und/oder Galvanoformbehandlung zu erleichtern,
wenn eine durch Galvanoformen hergestellte Form aus dem Prismenmutterblock
hergestellt wird, der mit dem voranstehend geschilderten Verfahren
hergestellt wurde. Als Behandlung zur Erzielung einer vorläufigen Leitfähigkeit
ist es möglich,
ein Vakuumablagerungsverfahren zur Vakuumablagerung von Metallen
wie beispielsweise Gold, Silber, Kupfer, Aluminium, Zink, Chrom,
Nickel und Selen einzusetzen, ein Kathodensputterverfahren unter
Verwendung dieser Metalle, oder ein stromloses Plattierungsverfahren.
Weiterhin ist es möglich,
die ebene Platte dadurch leitfähig
auszubilden, dass ein leitfähiges Pulver
aus Kohlenstoffruß oder
dergleichen, oder ein organisches Metallsalz, mit Kunstharz gemischt
wird.
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Dann
wird Galvanoformen bei der Oberfläche des erhaltenen Mikroprismen-Mutterblocks
durchgeführt,
und ein Metallfilm auf der Oberfläche ausgebildet. Durch Abnehmen
des Metallfilms von der Oberfläche des
Mutterblocks wird ermöglicht,
eine Metallform zur Ausbildung einer rückstrahlenden Platte mit dreieckig-pyramidenförmigen Würfelecken
gemäß der vorliegenden
Erfindung herzustellen.
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Wenn
ein Mikroprismen-Mutterblock aus Metall verwendet wird, ist es möglich, die
Oberfläche
der Prägeplatte
je nach Erfordernis zu reinigen, und unmittelbar danach das Galvanoformen
bei der Oberfläche
einzusetzen. Wenn jedoch ein Mikroprismen-Mutterblock aus Kunstharz
verwendet wird, ist es erforderlich, eine Behandlung zur Erzielung
der Leitfähigkeit
durchzuführen,
damit die Prismenoberfläche
des Mutterblocks leitfähig
wird, bevor Galvanoformen bei der Oberfläche eingesetzt wird. Als Behandlung
zur Erzielung der Leitfähigkeit
ist es möglich,
entweder eine Silberspiegelbehandlung durchzuführen, eine stromlose Plattierungsbehandlung,
eine Vakuumablagerungsbehandlung, oder eine Kathodensputterbehandlung.
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Als
Silberspiegelbehandlung ist es speziell möglich, ein Verfahren einzusetzen,
bei welchem die Oberfläche
des durch das voranstehende Verfahren hergestellten Mutterblocks
mit einem alkalischen Reinigungsmittel gereinigt wird, um Verunreinigungen
wie beispielsweise Ölbestandteile
von der Oberfläche
zu entfernen, dann die Oberfläche
mit einem oberflächenaktiven
Mittel aktiviert wird, beispielsweise mit Gerbsäure, und dann die Oberfläche schnell
in einen Silberspiegel unter Verwendung einer Silbernitratlösung umgewandelt wird.
Zur Silberspiegelumwandlung kann ein Sprühverfahren eingesetzt werden,
beispielsweise mit einer Doppelzylinderdüse für eine Silbernitratlösung und
ein reduzierendes Mittel (beispielsweise Glukose- oder Glyoxallösung), oder
ein Eintauchverfahren, bei welchem ein Mutterblock in eine Mischungslösung aus
einer Silbernitratlösung
und einer Lösung
aus einem reduzierenden Mittel eingetaucht wird. Weiterhin ist vorzuziehen, dass
die Dicke des Silberspiegelfilms so gering ist wie möglich, soweit
Leitfähigkeit
beim Galvanoformen beibehalten bleibt, so dass beispielsweise eine
Dicke von 0,1 μm
oder weniger vorzuziehen ist.
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Beim
stromlosen Plattieren werden Kupfer und Nickel eingesetzt. Eine
Lösung
zum stromlosen Nickelplattieren kann Nickelsulfat oder Nickelchlorid
als wasserlösliches
Metallsalz von Nickel enthalten. Eine Plattierungslösung wird
dadurch erhalten, dass eine Lösung,
die hauptsächlich
Citrat oder Malat enthält,
der Lösung
als Komplexbildner hinzugefügt
wird, und darüber
hinaus Natriumhypophosphit, Natriumhydrogenborid, oder Aminboran
der Lösung
als Reduziermittel hinzugefügt
wird.
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Die
Vakuumablagerungsbehandlung kann dadurch durchgeführt werden,
dass die Oberfläche
eines Mutterblocks gereinigt wird, und dann der Mutterblock in eine
Vakuumvorrichtung verbracht wird, ein Metall wie beispielsweise
Gold, Silber, Kupfer, Aluminium, Zink, Nickel, Chrom oder Selen
erwärmt
und verdampft wird, das Metall auf der abgekühlten Mutterformoberfläche niedergeschlagen
wird, und ein leitfähiger
Film auf der Oberfläche
ausgebildet wird, ähnlich
wie im Falle der Silberspiegelbehandlung. Weiterhin kann eine Kathodensputterbehandlung
dadurch durchgeführt
werden, dass ein Mutterblock, der ähnlich wie im Falle der Vakuumablagerungsbehandlung
behandelt wurde, in eine Vakuumvorrichtung verbracht wird, in welcher
eine flache Kathodenplatte zur Anbringung einer gewünschten
Metallfolie auf dieser und ein Metallanodentisch, der aus Aluminium
oder Eisen besteht, zur Anbringung eines zu behandelnden Materials
auf diesem, vorgesehen sind, wobei der Mutterblock auf den Anodentisch
aufgesetzt wird, eine Metallfolie, welche dieselbe Folie ist wie
jene, die bei der Vakuumablagerung verwendet wird, als Kathode eingesetzt
wird, die Folie unter Strom gesetzt wird, um eine Glimmentladung
zu erzeugen, wodurch ein Kathodenfluss, der durch die Glimmentladung
erzeugt wird, zum Zusammenstoßen
mit der Metallfolie auf der Kathode veranlasst wird, und hierdurch
Metallatome oder Metallteilchen verdampft werden, und sich die Atome
oder Teilchen auf der Mutterformoberfläche niederschlagen, und einen
leitfähigen
Film auf der Oberfläche
ausbilden. Es ist vorzuziehen, dass ein leitfähiger Film, der durch eines
dieser Verfahren hergestellt wird, eine Dicke von 30 nm aufweist.
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Um
einen glatten und gleichmäßigen Galvanoformfilm
auf einem Prismenmutterblock zu erzeugen, der aus Kunstharz besteht,
ist es erforderlich, die Leitfähigkeitsbehandlung
gleichmäßig bei
der gesamten Oberfläche
des Mutterblocks einzusetzen. Wenn die Leitfähigkeitsbehandlung ungleichmäßig eingesetzt
wird, kann die Schwierigkeit auftreten, dass die Glätte der
Oberfläche
einer galvanogeformten Schicht an einem Abschnitt mit schlechterer
Leitfähigkeit
beeinträchtigt
wird, oder keine galvanogeformte Schicht ausgebildet wird, sondern
ein fehlerhafter Abschnitt entsteht.
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Um
die voranstehenden Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es möglich, ein
Verfahren einzusetzen, bei welchem die Benetzung durch eine Silberspiegellösung verbessert
wird, durch Behandlung einer zu behandelnden Oberfläche mit
einem Lösungsmittel
wie beispielsweise Alkohol, unmittelbar vor Beginn der Silberspiegelbehandlung.
Da ein Prismenmutterblock, der aus Kunstharz besteht, und für die vorliegende
Erfindung eingesetzt wird, einen konkaven Abschnitt mit einem sehr
tiefen Spitzen Winkel aufweist, wird jedoch die Benetzung nicht
vollständig
verbessert. Schwierigkeiten bei einem leitfähigen Film infolge der konkaven
Form treten auch leicht bei der Vakuumablagerungsbehandlung auf.
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Um
die Oberfläche
einer galvanogeformten Schicht zu vergleichmäßigen, die durch Galvanoformen erhalten
wird, wird häufig
eine Aktivierungsbehandlung durchgeführt. Als Aktivierungsbehandlung
ist es möglich,
ein Verfahren einzusetzen, bei welchem die galvanogeformte Schicht
mit einer Sulfaminsäure
von 10 Gew.-% getränkt
wird.
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Beim
Galvanoformen eines Mutterblocks, der aus Kunstharz besteht, bei
welchem die Silberspiegelbehandlung eingesetzt wird, wird eine Silberschicht
mit einer galvanogeformten Schicht vereinigt, und lässt sich
einfach von dem Kunstharz-Mutterblock
abnehmen. Wenn jedoch ein leitfähiger
Film aus Nickel mittels stromloser Plattierung oder Kathodensputterbehandlung
erzeugt wird, kann es jedoch schwierig sein, eine galvanogeformte
Form nach dem Galvanoformen von einer Kunstharzschicht zu trennen,
da die Kunstharzoberfläche
gut an dem leitfähigen
Film anhaftet. Um diese Schwierigkeit zu vermeiden, ist es erforderlich,
eine so genannte Trennbehandlung, beispielsweise eine Chromatbehandlung,
bei der Oberfläche
der leitfähigen
Filmschicht einzusetzen, bevor mit dem Galvanoformen begonnen wird.
In diesem Fall bleibt die leitfähige
Filmschicht auf der Kunstharzschicht nach der Trennung vorhanden.
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Mit
dem Kunstharz-Prismenmutterblock mit einer darauf hergestellten
leitfähigen
Filmschicht werden die voranstehend geschilderten, verschiedenen
Vorbehandlungen durchgeführt,
und dann wird eine galvanogeformte Schicht auf der leitfähigen Filmschicht
mittels Galvanoformen erzeugt. Im Falle eines Prismenmutterblocks
aus Metall wird die Oberfläche
gereinigt, und wird dann eine galvanogeformte Schicht direkt auf
dem Metall hergestellt.
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Galvanoformen
wird allgemein in einer wässerigen
Lösung
von 60 Gew.-% Sulfaminsäure
bei einer Temperatur von 40°C
und einem Strom von annähernd
10 A/dm2 durchgeführt. Eine gleichmäßige, galvanogeformte
Schicht wird einfach dadurch erhalten, dass die Erzeugungsrate für die galvanogeformte
Schicht auf beispielsweise 48 h/mm oder weniger eingestellt wird.
Bei einer Ausbildungsrate von mehr als 48 h/mm tritt leicht die
Schwierigkeit auf, dass die Oberflächenglätte verloren geht, oder ein
fehlerhafter Abschnitt in der galvanogeformten Schicht auftritt.
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Weiterhin
ist es möglich,
Galvanoformen mit einer Nickel-Kobaltlegierung
durchzuführen,
wobei ein Bestandteil wie Kobalt der Legierung hinzugefügt wird,
um die Reibungseigenschaften der Oberfläche einer Form zu verbessern.
Durch Hinzufügung
von 10 bis 15 Gew.-% Kobalt ist es möglich, die Vickers-Härte Hv einer
erhaltenen, galvanogeformten Schicht auf 300 bis 400 zu erhöhen. Zur
Herstellung einer rückstrahlenden Platte
mit dreieckig-pyramidenförmigen
Würfelecken
gemäß der vorliegenden
Erfindung unter Einsatz einer erhaltenen, durch Galvanoformen hergestellten
Form, und nachstehende Herstellung von Kunstharz, ist es daher möglich, die
Standfestigkeit der Form zu verbessern.
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Eine
durch Galvanoformen hergestellte Form einer ersten Generation, die
aus einem Prismenmutterblock hergestellt wurde, kann daher wiederholt
als galvanogeformte Mutter eingesetzt werden, die zur weiteren Herstellung
einer galvanogeformten Form einer zweiten Generation verwendet wird.
Daher können
mehrere galvanogeformte Formen aus einem Prismenmutterblock hergestellt
werden.
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Die
galvanogeformten Mutterblöcke,
die so hergestellt wurden, werden dann exakt geschnitten, und dann
können
sie so eingesetzt werden, dass sie mit einer endgültigen Formgröße zur Ausbildung
einer Mikroprismenplatte aus Kunstharz vereinigt werden. Zum Verbinden
der Mutterblöcke
ist es möglich,
ein Verfahren einzusetzen, bei welchem abgeschnittene Enden aneinander
angestoßen
werden, oder ein Verfahren, bei dem ein vereinigter Verbindungsabschnitt
verschweißt
wird, beispielsweise durch Elektronenstrahlschweißen, YAG-Laserschweißen, oder
CO2-Laserschweißen.
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Die
vereinigte, galvanogeformte Form wird zur Herstellung eines Kunstharzes
als Kunstharzform eingesetzt. Als Herstellungsverfahren für das Kunstharz
ist es möglich,
Druckformen oder Spritzgießen
zu verwenden.
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Das
Druckformen kann so durchgeführt
werden, dass eine hergestellte dünnwandige
galvanogeformte Form aus Nickel, eine Kunstharzplatte mit einer
vorbestimmten Dicke, und eine Platte aus Silikongummi mit einer
Dicke von annähernd
5 mm als Polstermaterial in eine Druckformpresse eingeführt werden,
die auf eine vorbestimmte Temperatur erwärmt wurde, und dann eine Vorerwärmung über 30 s
bei einem Druck von 10 bis 20% des Umformdrucks erfolgt, und eine
Erwärmung
und Druckbeaufschlagung über
annähernd
2 m bei einer Temperatur von 180 bis 250°C und einem Druck von 10 bis
30 kg/cm2 erfolgen. Durch Abkühlung auf
Zimmertemperatur, wobei der Druck beibehalten wird, und nachfolgende
Druckentlastung wird dann ermöglicht,
ein ausgeformtes Prisma zu erhalten.
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Weiterhin
ist es möglich,
ein Erzeugnis in Form einer durchgehenden Platte dadurch zu erhalten,
dass dünnwandige,
galvanogeformte Formen mit einer Dicke von annähernd 0,5 mm, die mit dem voranstehenden Verfahren
hergestellt wurden, zur Ausbildung einer Form nach Art eines Endlosbandes
vereinigt werden, die Bandform auf ein Paar von Rollen gesetzt wird,
die eine Heizrolle und eine Kühlrolle
umfassen, und die gedreht werden, wobei geschmolzenes Kunstharz
der Bandform, die auf der Heizrolle vorhanden ist, in Form einer Platte
zugeführt
wird, um ein Druckformen des geschmolzenen Kunstharzes durchzuführen, mit
einer oder mehreren Silikonrollen, wobei dann das Harz bis zur Glasübergangstemperatur
oder darunter auf der Kühlrolle abgekühlt wird,
und von der Bandform getrennt wird.
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Als
nächstes
wird unter Bezugnahme auf 8, welche
eine Schnittdarstellung ist, eine Ausführungsform der Anordnung einer
rückstrahlenden
Würfeleckenplatte
gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben.
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In 8 bezeichnet
das Bezugszeichen 1 eine Reflexionselementschicht, auf
welcher dreieckig-pyramidenförmige reflektierende
Elemente (R1, R2)
gemäß der vorliegenden
Erfindung in eng gepacktem Zustand angeordnet sind, bezeichnet 2 eine
Haltekörperschicht
zum Haltern reflektierender Elemente, und bezeichnet 10 eine
Lichteinfallsrichtung. Die Reflexionselementschicht (1)
und die Haltekörperschicht
(2) sind normalerweise zu einem Körper vereinigt. Es ist allerdings
ebenfalls möglich,
die Schichten so auszubilden, dass getrennte Schichten einander überlagert
werden. Gemäß dem Zweck
und der Einsatzumgebung einer rückstrahlenden
Platte gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
eine Oberflächenschutzschicht
(4) einzusetzen, eine Druckschicht (5) zum Übertragen
von Information an einen Beobachter oder zur Färbung einer Platte, eine Bindemittelschicht
(6) zur Erzielung einer luftdichten Anordnung, um zu verhindern,
dass Feuchtigkeit in die Rückseite
einer Reflexionselementschicht eindringt, eine Trageschicht (7)
zum Unterstützen
der Bindemittelschicht (6), sowie eine Klebeschicht (8)
und eine Trennmaterialschicht (9), die dazu verwendet werden,
die rückstrahlende
Platte an einer anderen Anordnung zu befestigen.
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Es
ist möglich,
das gleiche Harz wie jenes, das für die Schicht (1)
der rückstrahlenden
Elemente verwendet wird, bei der Oberflächenschutzschicht (4)
einzusetzen. Weiterhin ist es zur Verbesserung der Wetterbeständigkeit
möglich,
ein Ultraviolettlicht absorbierendes Mittel einzusetzen, einen Lichtstabilisator,
und einen Oxidationsinhibitor, unabhängig oder vereinigt. Darüber hinaus
ist es möglich,
dass das Harz verschiedene organische Pigmente, anorganische Pigmente,
und Farbstoffe enthält,
die als Färbemittel
dienen.
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Es
ist möglich,
normal die Druckschicht (5) zwischen der Oberflächenschutzschicht
(4) und der Haltekörperschicht
(2) anzuordnen, oder auf der Oberflächenschutzschicht (4)
oder der reflektierenden Oberfläche des
reflektierenden Elements (1), mittels Gravieren, Siebdruck,
oder Tintenstrahldruck.
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Obwohl
es für
das Material, das die Schicht der reflektierenden Elemente (1)
und die Haltekörperschicht
(2) bildet, keine Einschränkungen gibt, so weit das Material
flexibel ist, was eines der Ziele der vorliegenden Erfindung darstellt,
ist es vorzuziehen, ein Material einzusetzen, das optisch transparent
und gleichmäßig ist.
Folgende Harze lassen sich als Materialien angeben, die bei der
vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können: Polycarbonatharz, Vinylchloridharz,
Methacrylharz, Epoxyharz, Polystyrolharz, Polyesterharz, Fluorocarbonharz,
Polyolefinharz, beispielsweise Polyethylenharz oder Polypropylenharz,
Zelluloseharz, und Polyurethanharz.
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Im
Falle der Schicht (1) aus reflektierenden Elementen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
eine Luftschicht (3) an der Rückseite eines rückstrahlenden
Würfeleckenelements
vorzusehen, um einen kritischen Winkel zu vergrößern, welcher die Bedingung
für innere
Totalreflexion erfüllt.
Um Störungen
wie beispielsweise die Abnahme des kritischen Winkels infolge des
Eindringens von Feuchtigkeit oder Korrosion einer Metallschicht
unter Betriebsbedingungen zu verhindern, ist es vorzuziehen, die
Schicht (1) der reflektierenden Elemente und die Tragschicht
(7) durch die Bindemittelschicht (6) abzudichten.
Als Verfahren zur Abdichtung der Schichten ist es möglich, die
Verfahren einzusetzen, die in den US-Patenten 3,190,178 und 4,025,159
beschrieben werden, und im japanischen offengelegten Gebrauchsmuster
Nr. Sho 50-28669. Die Bindemittelschicht (6) kann entweder
Methacrylharz, Polyesterharz, Alkydharz, oder Epoxyharz einsetzen.
Als Verbindungsverfahren ist es möglich, eines der vorbekannten
Wärmeverschmelzungs-Harzverbindungsverfahren einzusetzen,
eines der Harzverbindungsverfahren mittels Wärmeaushärtung, ein Harzverbindungsverfahren mittels
Ultraviolettaushärtung,
und ein Harzverbindungsverfahren mittels Elektronenstrahlaushärtung.
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Es
ist möglich,
die Bindemittelschicht (6), die bei der vorliegenden Erfindung
eingesetzt wird, bei der gesamten Oberfläche der Tragschicht (7)
vorzusehen, oder selektiv die Schicht (6) an der Verbindungsstelle mit
einer Schicht aus rückstrahlenden
Elementen durch ein Verfahren wie beispielsweise ein Druckverfahren vorzusehen.
Als Material zur Ausbildung der Tragschicht (7) ist es
möglich,
ein Harz zur Ausbildung einer Schicht mit rückstrahlenden Elementen einzusetzen,
ein übliches
Harz, welches einen Film, eine Faser, ein Tuch ausbilden kann, und
eine Metallfolie oder Metallplatte aus Edelstahl oder Aluminium,
unabhängig
oder in Kombination.
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Als
Klebeschicht (8), die dazu verwendet wird, eine rückstrahlende
Platte gemäß der vorliegenden
Erfindung an einer Metallplatte, einer Holzplatte, einer Glasplatte,
oder einer Kunststoffplatte anzubringen, und als Trennschicht (9)
für den
Kleber ist es möglich,
ordnungsgemäß vorbekannte
Materialien auszuwählen.
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Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung wird weiterhin nachstehend im Einzelnen auf
Grundlage von Ausführungsform
beschrieben.
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Ausführungsform 1
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Parallele
Nuten mit V-Querschnittsform werden in eine Messingplatte, die quadratisch
mit einer Seitenlänge
von 100 mm ist, mit einer eben geschliffenen Oberfläche in der
ersten Richtung (z-Richtung in 3) und der
zweiten Richtung (w-Richtung in 3) in einem
wiederholten Muster geschnitten, mit dem Schlagfräsverfahren,
unter Verwendung eines Diamant bestückten Werkzeugs mit einem Spitzenwinkel
von 77,89°, so
dass der sich wiederholende Teilungsabstand in z- und w-Richtung gleich 163,64 μm wird, die
Nuttiefe (h) 80 μm
beträgt,
und der Kreuzungswinkel zwischen den Linien z und w, dargestellt
durch A-K1-B in 5, gleich 49,22° wird.
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Dann
wird ein Mutterblock, bei welchem mehrere konvexe dreieckig-pyramidenförmige Würfelecken mit
einer Höhe
(h) von 80 μm
gegenüber
der gedachten Ebene (Z-Z')
eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements in eng gepacktem Zustand vorgesehen sind, auf einer Messingplatte
hergestellt, unter Verwendung eines Diamant bestückten Werkzeugs mit einem Spitzenwinkel
von 54,53°,
wobei V-förmige,
parallele Nuten in der dritten Richtung (x-Richtung) so geschnitten
werden, dass der sich wiederholende Teilungsabstand (der sich wiederholende
Teilungsabstand der Linie x in 3) gleich
196,46 μm
wird, die Nuttiefe (h') gleich
90 μm wird,
und der Kreuzungswinkel zwischen der dritten Richtung und der ersten
Richtung bzw. zwischen der dritten Richtung und der zweiten Richtung
jeweils gleich 65,39° wird.
Der Kippwinkel θ der
optischen Achse der dreieckig-pyramidenförmigen reflektierende Elemente
beträgt
+8°, und
jeder der Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
welche eine dreieckige Pyramide bilden, beträgt 90°. Weiterhin ist der Wert von
h'/h gleich 90/80
= 1,125.
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Eine
Form für
konkave Würfelecken,
die aus Nickel besteht, und eine entgegengesetzte Form aufweist,
wird mit dem Messingmutterblock durch das Galvanoformverfahren hergestellt.
Unter Verwendung der Form wird eine rückstrahlende Platte mit dreieckig-pyramidenförmigen Würfelecken
aus Polycarbonatharz hergestellt, bei welcher Würfelecken, bei denen eine Trägerschicht
eine Dicke von annähernd
250 μm aufweist,
h = 80 μm
ist, und h' = 90 μm ist, und
Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
die eine dreieckige Pyramide bilden, keinerlei Winkelabweichung
aufweisen, in einem eng gepackten Zustand angeordnet sind, auf der Oberfläche einer
Polycarbonatharzschicht, die eine Dicke von 300 μm aufweist {"YUPIRON (transkribiert) E2000", hergestellt von
MITSUBISHI ENGINEERING PLASTICS (transkribiert) Co., Ltd.} durch
Druckformen der Polycarbonatplatte bei einer Formtemperatur von
200°C und
einem Formdruck von 50 kg/cm2, worauf dann die
Platte auf 30°C
abgekühlt
wird, unter Druck, und dann die Platte entnommen wird.
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Ausführungsform 2
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Eine
Nut mit V-Querschnittsform wird in eine Messingplatte, die quadratisch
mit einer Seitenlänge
von 100 mm ist, mit einer eben geschliffenen Oberfläche geschnitten,
durch das Schlagfräsverfahren
unter Verwendung eines Diamant bestückten Werkzeuges, dessen Spitzenwinkel
gleich 77,81° ist,
in der ersten Richtung (der z-Richtung) und der zweiten Richtung
(w-Richtung), und dessen Spitzenwinkel gleich 54,45° in der dritten
Richtung (x-Richtung) ist, so dass der jeweilige Teilungsabstand
in der ersten und zweiten Richtung gleich 163,64 μm ist, die
Tiefe (h) einer geschnittenen Nut gleich 80 μm wird, der Kreuzungswinkel
zwischen der ersten und zweiten Richtung gleich 49,22° wird, und
weiterhin der sich wiederholende Teilungsabstand in der dritten
Richtung 196,46 μm
wird, und die Tiefe (h')
einer geschnittenen Nut gleich 90 μm wird, um einen Mutterblock
auszubilden, bei welchem mehrere konvexe, dreieckig-pyramidenförmige Würfelecken,
bei denen die Höhe
(h) eines dreieckig-pyramidenförmigen reflektierenden
Elements gegenüber
der gedachten Ebene (Z-Z')
gleich 80 μm
ist, auf der Messingplatte in eng gepacktem Zustand angeordnet sind.
Der Kippwinkel θ der optischen
Achse des dreieckig-pyramidenförmigen
reflektierenden Elements beträgt
8°, und
jeder der Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
die eine dreieckige Pyramide bilden, ist gleich 89,92° ist. Weiterhin ist
der Wert von h'/h
gleich 90/80 = 1,125.
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Weiterhin
wird, ähnlich
wie im Falle der Ausführungsform
1, eine Würfeleckenform
aus Nickel hergestellt, um eine rückstrahlende Platte mit dreieckig-pyramidenförmigen Würfelecken
aus Polycarbonat herzustellen, bei welcher Würfelecken, bei denen die Dicke
einer Tragschicht annähernd
250 μm beträgt, h =
80 μm ist,
und h' gleich 90 μm, und Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
die eine dreieckige Pyramide bilden, eine sehr geringe Winkelabweichung
aufweisen, in eng gepacktem Zustand auf der Oberfläche einer Polycarbonatharzplatte
angeordnet sind, wie im Falle der Ausführungsform 1, durch Druckformen
der Platte unter denselben Bedingungen wie im Falle der Ausführungsform
1.
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Vergleichsbeispiel 1
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Eine
Nut mit V-Querschnittsform wurde in eine quadratische Messingplatte
mit 100 mm Seitenlänge mit
einer eben geschliffenen Oberfläche
in einem sich wiederholenden Muster mittels Schlagfräsen geschnitten,
so dass der sich wiederholende Teilungsabstand in der ersten Richtung
(z-Richtung) und in der zweiten Richtung (w-Richtung) gleich 181,24 μm wird, und
der sich wiederholende Teilungsabstand in der dritten Richtung (x-Richtung)
gleich 160,29 μm
wird, und der Kreuzungswinkel zwischen der ersten und der zweiten
Richtung gleich 68,86° wird,
unter Verwendung eines Diamant bestückten Werkzeuges, dessen Spitzenwinkel gleich
61,98° in
der ersten und zweiten Richtung ist, und gleich 86,53° in der dritten
Richtung ist, zur Ausbildung eines Mutterblocks, bei welchem mehrere
konvexe, dreieckig-pyramidenförmige
Würfelecken
mit einem Würfeleckenrückstrahlelement
mit einer Höhe
von 80 μm
auf der Messingplatte in eng gepacktem Zustand angeordnet sind.
Der Kippwinkel θ der
optischen Achse des reflektierenden Elements betrug –8°, und jeder
der Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
welche eine dreieckige Pyramide bilden, betrug 90°.
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Eine
rückstrahlende
Platte aus Polycarbonatharz mit dreieckig-pyramidenförmigen Würfelecken wurde mit demselben
Verfahren wie im Falle der Ausführungsform
1 hergestellt.
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Vergleichsbeispiel 2
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Eine
Nut mit V-förmigem
Querschnitt wurde in eine quadratische Messingplatte mit einer Seitenlänge von
100 mm mit eben geschliffener Oberfläche in einem sich wiederholenden
Teilungsmuster mittels Schlagfräsen
geschnitten, so dass der sich wiederholende Teilungsabstand in der
ersten Richtung (z-Richtung)
und der zweiten Richtung (w-Richtung) gleich 166,92 μm wird, und
der sich wiederholende Teilungsabstand in der dritten Richtung (x-Richtung)
gleich 177,23 μm
wird, und der Kreuzungswinkel zwischen der ersten und zweiten Richtung
gleich 56,18° wird,
unter Verwendung eines Diamant bestückten Werkzeuges, dessen Spitzenwinkel
gleich 77,34° in
der ersten und zweiten Richtung ist, und gleich 64,53° in der dritten
Richtung, um einen Mutterblock herzustellen, bei welchem mehrere
konvexe, dreieckig-pyramidenförmige
Würfelecken
mit einem reflektierenden Element, das eine Höhe von 80 μm aufweist, auf der Messingplatte
in eng gepacktem Zustand angeordnet sind. Der Kippwinkel θ der optischen
Achse des reflektierenden Elements betrug +3°, und jeder der Prismenoberflächenwinkel
von drei Oberflächen,
die eine dreieckige Pyramide bilden, betrug 90°.
-
Eine
rückstrahlende
Platte aus Polycarbonatharz mit dreieckig-pyramidenförmigen Würfelecken wurde mit demselben
Verfahren wie im Falle der Ausführungsform
1 hergestellt.
-
Tabelle
1 zeigt Messdaten der Rückstrahlhelligkeit
der rückstrahlenden
Platten mit dreieckig-pyramidenförmigen
Würfelecken
der voranstehenden Ausführungsformen
1 und 2 und der Vergleichsbeispiele 1 und 2 {die Einheit der jeweiligen
Reflexionshelligkeit ist (cd/Lx*m2)}. Die
rückstrahlenden
Platten der Ausführungsform
1 und des Vergleichsbeispiels 2 zeigen jeweils eine hohe Reflexionshelligkeit über einen weiten
Bereich. Allerdings weist die reflektierende Platte des Vergleichsbeispiels
1 eine starke Helligkeitsänderung
insbesondere bei einem Einfallswinkel von 5° bis 10° auf, und weist die reflektierende
Platte des Vergleichsbeispiels 2 einen starken Helligkeitsabfall
bei einem Einfallswinkel von 30° auf.
Daher sind sämtliche
Vergleichsbeispiele in Bezug auf den Einfallswinkelfehler schlechter
als die Ausführungsformen.
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