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Die
vorliegende Erfindung betrifft Mikroteilchen mit verbesserter Lagerstabilität. Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung pharmazeutische Zusammensetzungen,
die Mikroteilchen mit kontrollierter Wirkstofffreigabe und verbesserter
Lagerstabilität
enthalten, wobei die Mikroteilchen in einer Polymermatrix verkapselte
Wirkstoffe enthalten.
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Zur
Verkapselung von Verbindungen in Form von Mikroteilchen (z.B. Teilchen
mit einer mittleren Größe im Nanometer-
bis Millimeter-Bereich, insbesondere im Bereich von 1 bis 500 μm, besonders
von 25 bis 180 μm)
sind verschiedene Verfahren bekannt. Besonders vorteilhaft ist die
Verkapselung eines biologischen oder pharmazeutischen Wirkstoffs
in einem biokompatiblen, biologisch abbaubaren, wandbildenden Material (z.B.
einem Polymer) zur gleichmäßig hinhaltenden
oder verzögerten
Freisetzung von Arzneistoffen oder anderen Wirkstoffen. Bei diesen
Verfahren wird das zu verkapselnde Material (ein Arzneistoff oder
ein anderer Wirkstoff) im allgemeinen unter Anwendung bekannter
Mischtechniken in einem das wandbildende Material enthaltenden Lösungsmittel
gelöst,
dispergiert oder emulgiert. Nach anschließender Entfernung des Lösungsmittels
aus den Mikroteilchen erhält
man dann das Mikroteilchenprodukt.
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Als
Lösungsmittel
verwendet man bei den bekannten Mikroverkapselungsverfahren sehr
häufig
halogenierte Kohlenwasserstoffe, insbesondere Chloroform oder Methylenchlorid,
die als Lösungsmittel
sowohl für den
Wirkstoff als auch für
das Verkapselungspolymer fungieren. Die Anwesenheit von kleinen,
aber detektierbaren Restmengen an halogenierten Kohlenwasserstoffen
im Endprodukt ist jedoch wegen ihrer generellen Toxizität und möglichen
karzinogenen Wirkung unerwünscht.
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In
der WO-95/13799 wurde ein Verfahren zur Herstellung von biologisch
abbaubaren, biokompatiblen Mikroteilchen mit einem biologisch abbaubaren,
biokompatiblen polymeren Bindemittel und einem biologischen Wirkstoff
beschrieben, bei dem zum Lösen
sowohl des Wirkstoffs als auch des Polymers eine Mischung aus mindestens
zwei weitgehend nichttoxischen, von halogenierten Kohlenwasserstoffen
freien Lösungsmitteln
verwendet wurde. Diese Lösungsmittelmischung
wurde in einem wäßrigen Medium
dispergiert, wonach die erhaltene Emulsion zu einem wäßrigen Extraktionsmedium
gegeben wurde, das vorzugsweise mindestens eines der Lösungsmittel
der Mischung enthielt, wodurch die Extraktionsrate jedes Lösungsmittels
gesteuert wurde, wobei sich biologisch abbaubare, biokompatible
Mikroteilchen bildeten, die den biologischen Wirkstoff enthielten.
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In
der WO 95/13799 werden Mikroteilchen mit einer biologisch abbaubaren
Matrix und einem biologischen Wirkstoff beschrieben. Die Restlösungsmittelgehalte
in diesen Teilchen sind jedoch sehr hoch.
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Die
EP-A-585151 betrifft die Formulierung von LHRH in Mikroteilchen,
wobei aber zu diesem Zweck halogenierte Lösungsmittel eingesetzt werden.
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Die
WO 95/11009 zielt auf die Verhinderung des Berstens von Mikroteilchen
beim Trocknen ab. Die Restlösungsmittelgehalte
in diesen Teilchen sind wiederum sehr hoch.
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Im
European Juornal of Pharmaceutics and Biopharmaceutics, 41 (1995),
Jan., Nr. 1, beschreiben Leroux et al. Nanoteilchen, die mit verschiedenen
Wirkstoffen beladen werden können.
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In
der WO-95/13814 wird auch unter Verwendung eines Lösungsmittelsystems
aus Benzylalkohol und Essigsäureethylester
hergestelltes, in Mikroteilchen verkapseltes Risperidon beschrieben.
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Es
hat sich jedoch herausgestellt, daß diese mikropartikulären Produkte
bei der Lagerung abgebaut werden. Daher besteht Bedarf an einer
Möglichkeit
zur Verringerung der Abbaugeschwindigkeit, wodurch die Haltbarkeit
des Produkts erhöht
und die kommerzielle Verwertbarkeit verbessert wird.
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Es
wurde nun überraschenderweise
gefunden, daß die
Geschwindigkeit des Produktabbaus durch Verringerung des Gehalts
an restlichem Verarbeitungslösungsmittel
verringert werden kann. Es wird angenommen, daß ein auftretender Abbauprozeß zumindest
teilweise aus der Hydrolyse der polymeren Matrix resultierte und
daß die
Hydrolysegeschwindigkeit durch den Gehalt an restlichem Verarbeitungslösungsmittel
(z.B. Benzylakohol) im Produkt direkt beeinflußt wurde. Durch Verringerung
des Gehalts an Restlösungsmittel
in den Mikroteilchen wird die Abbaugeschwindigkeit verringert und
damit die Haltbarkeit erhöht.
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Gegenstand
der Erfindung sind somit gemäß einem
Aspekt Mikroteilchen aus einer biologisch abbaubaren biokompatiblen
Polymermatrix mit einem Wirkstoff und einem von halogenierten Kohlenwasserstoffen freien
organischen Lösungsmittel,
wobei das organische Lösungsmittel
in den Mikroteilchen in einer Menge von 2% oder weniger, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Mikroteilchen, beträgt, wobei der Wirkstoff aus
der Gruppe bestehend aus Risperidon, 9-Hydroxyrisperidon und pharmazeutisch
unbedenklichen Salzen davon ausgewählt ist.
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Gegenstand
der Erfindung sind in einem alternativen Aspekt Mikroteilchen gemäß obiger
Definition, hergestellt nach einem Verfahren, bei dem man entweder:
- (a) die Mikroteilchen mit Wasser in Berührung bringt
und das Wasser während
mindestens eines Teils der Zeit, während der es mit den Mikroteilchen
in Berührung
kommt, bei einer Temperatur im Bereich von 25°C bis 40°C hält
oder:
- (b) die Mikroteilchen mit einem wäßrigen Lösungsmittelsystem, das Wasser
und ein wassermischbares Lösungsmittel
für das
organische Lösungsmittel
enthält,
in Berührung
bringt.
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Gegenstand
der Erfindung ist in noch einem weiteren Aspekt eine pharmazeutische
Zusammensetzung, enthaltend erfindungsgemäße Mikroteilchen zusammen mit
mindestens einem pharmazeutisch unbedenklichen Träger oder
Hilfsstoff.
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Gegenstand
der Erfindung ist von einem weiteren Aspekt aus gesehen die Verwendung
von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
zur Herstellung eines Arzneimittels zur Verwendung bei einem Diagnose-
oder Therapieverfahren.
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Bei
der Erfindung liegt der Anfangsgehalt an organischem Lösungsmittel
in den Teilchen im allgemeinen über
3,5% und ganz allgemein über
4,0%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Teilchen. Durch die Erfindung
wird dieser Gehalt vorteilhafterweise auf weniger als 2%, vorzugsweise
weniger als 1,5% und ganz besonders bevorzugt weniger als 1% verringert.
Das in Rede stehende organische Lösungsmittel enthält vorzugsweise
eine hydrophobe Gruppe mit mindestens 5 Kohlenstoffatomen, z.B.
eine Arylgruppe, wie eine Naphthylgruppe oder insbesondere eine
Phenylgruppe.
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Das
organische Lösungsmittel
liegt in den Teilchen im allgemeinen aufgrund eines Teilchenherstellungsverfahrens
vor, bei dem die Teilchen aus einer Lösung des matrixbildenden Polymermaterials
in dem organischen Lösungsmittel
oder einer das organische Lösungsmittel enthaltenden
Lösungsmittelmischung
hergestellt worden sind. Bei dem organischen Lösungsmittel handelt es sich
um ein nichthalogeniertes Lösungsmittel
und besonders bevorzugt um ein zumindest teilweise wassermischbares
Lösungsmittel,
wie einen Alkohol (z.B. Benzylalkohol), einen linearen oder cyclischen
Ether, ein Keton oder einen Ester (z.B. Essigsäureethylester). Wenn es sich
bei dem organischen Lösungsmittel
um ein Lösungsmittel
in einer derartigen Lösungsmittelmischung
handelt, so handelt es sich bei jedem anderen Lösungsmittel in der Mischung
vorzugsweise um ein nichthalogeniertes Lösungsmittel und besonders bevorzugt
um ein zumindest teilweise wassermischbares Lösungsmittel, wie einen Alkohol
(z.B. ein C1–4-Alkanol,
wie Ethanol), einen linearen oder cyclischen Ether, ein Keton oder
einen Ester.
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Wenn
im wäßrigen Lösungsmittelsystem
(d.h. dem Waschfluid) ein wassermischbares Lösungsmittel verwendet wird,
so handelt es sich dabei ebenfalls vorzugsweise um ein nichthalogeniertes
Lösungsmittel
und besonders bevorzugt um ein zumindest teilweise wassermischbares
Lösungsmittel,
wie einen Alkohol (z.B. ein C1–4-Alkanol, wie Ethanol),
einen linearen oder cyclischen Ether, ein Keton oder einen Ester.
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Das
Inberührungbringen
mit dem wäßrigen Lösungsmittelsystem
kann in einer oder mehreren Stufen erfolgen, z.B. einem einzigen
Kontakt oder einer Serie von Wäschen,
gegebenenfalls mit unterschiedlich aufgebauten wäßrigen Lösungsmittelsystemen. Vorzugsweise
beträgt
die Gesamtkontaktzeit zehn Minuten bis einige Stunden, z.B. 1 bis
48 Stunden.
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Das
matrixbildende Polymermaterial sollte natürlich in dem wäßrigen Lösungsmittelsystem
eine so weit begrenzte Löslichkeit
haben, daß die
Teilchen sich während
des Kontaktzeitraums in dem Lösungsmittelsystem
nicht vollständig
auflösen.
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Besonders
bevorzugt werden die erfindungsgemäßen Teilchen hergestellt, indem
man ein zweiphasiges flüssiges
System herstellt, in dem eine erste diskontinuierliche flüssige Phase
in einer zweiten kontinuierlichen flüssigen Phase vorliegt. Die
erste flüssige
Phase enthält
das matrixbildende Polymer, das in einem ersten Lösungsmittelsystem
gelöst
ist, in welchem der Wirkstoff gelöst oder dispergiert ist. Das
erste Lösungsmittelsystem
enthält
das organische Lösungsmittel,
gegebenenfalls und vorzugsweise zusammen mit einem oder mehreren
Cosolventien, wobei es sich bei den verschiedenen Lösungsmitteln
vorzugsweise um Alkohole, Ether, Ester oder Ketone und vorzugsweise
unter Ausschluß jeglicher
halogenierter Lösungsmittel
handelt. Vorzugsweise weist eines der Lösungsmittel im ersten Lösungsmittelsystem
eine hydrophile Gruppe, z.B. eine Arylgruppe, wie eine Phenylgruppe,
auf; besonders bevorzugt ist Benzylalkohol. Im ersten Lösungsmittelsystem
ist vorzugsweise ein zweites Lösungsmittel
mit höherer
Wasserlöslichkeit
vorhanden, z.B. Essigsäureethylester.
Die zweite flüssige
Phase enthält
vorzugsweise ein oder mehrere Lösungsmittel,
wie Wasser, und ist vorzugsweise so beschaffen, daß das Polymer
darin weniger löslich
ist als im ersten Lösungsmittelsystem,
die Lösungsmittel
des ersten Lösungsmittelsystems
aber zumindest teilweise darin löslich
sind, so daß sich
durch Diffusion von Lösungsmittel
aus der ersten flüssigen
Phase in die zweite flüssige
Phase Teilchen bilden können.
Die zweite flüssige
Phase kann vorteilhafterweise ein Hydrokolloid oder ein Tensid enthalten.
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Das
Verfahren kann unter Verwendung von vorher hergestellten Teilchen
durchgeführt
werden oder vorzugsweise zusätzlich
die Herstellung der Teilchen umfassen, zweckmäßigerweise unter Verwendung
einer flüssigen
Phase, die als Lösungsmittel
oder Cosolvens das obenerwähnte
organische Lösungsmittel
sowie das matrixbildende Polymer und den Wirkstoff enthält. Die
Teilchenherstellung kann dann beispielsweise durch Sprühtrocknen
oder vorzugsweise durch Herstellung einer Emulsion unter Verwendung
einer zweiten flüssigen Phase,
z.B. einer wäßrigen Phase,
erfolgen, wobei die erste flüssige
Phase diskontinuierlich und die zweite kontinuierlich ist, d.h.
wie oben beschrieben.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine verbesserte pharmazeutische Zusammensetzung
in Mikroteilchenform zur kontrollierten Freigabe einer wirksamen
Menge eines Arzneistoffs über
einen längeren
Zeitraum bereit, wodurch die Zusammensetzung eine erhöhte Haltbarkeit
aufweist. Die Brauchbarkeitsdauer kann für erfindungsgemäße Mikroteilchen
auf etwa zwei oder mehr Jahre erhöht werden.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
geht man bei dem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
so vor, daß man:
- A) eine erste Phase herstellt, die
(1)
ein biologisch abbaubares, biokompatibles polymeres Verkapselungsbindemittel
und
(2) einen in einem ersten Lösungsmittel gelösten oder
dispergierten Wirkstoff mit begrenzter Wasserlöslichkeit
enthält;
- B) eine wäßrige zweite
Phase herstellt;
- C) die erste Phase und die zweite Phase unter dem Einfluß von Mischeinrichtungen
vereinigt, wobei sich eine Emulsion bildet, in der die erste Phase
diskontinuierlich und die zweite Phase kontinuierlich ist;
- D) die diskontinuierliche erste Phase von der kontinuierlichen
zweiten Phase abtrennt und
- E) die diskontinuierliche erste Phase mit
(1) Wasser mit
einer Temperatur im Bereich von 25°C bis 40°C oder
(2) einer wäßrigen Lösung, die
Wasser und ein zweites Lösungsmittel
für restliches
erstes Lösungsmittel
in der ersten Phase enthält,
wäscht,
wodurch
der Gehalt an restlichem ersten Lösungsmittel auf weniger als
etwa 2 Gew.-%, bezogen auf die Mikroteilchen, verringert wird.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform
wird ferner zwischen Schritt C) und Schritt D) gequencht.
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Bei
der wäßrigen zweiten
Phase kann es sich um eine wäßrige Lösung eines
hydrophilen Kolloids oder eines Tensids handeln. Bei der wäßrigen zweiten
Phase kann es sich um Wasser handeln.
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Nach
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
geht man bei dem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
so vor, daß man:
eine erste diskontinuierliche Phase (die hier auch als „Ölphase" oder „organische
Phase" bezeichnet
wird) herstellt, die etwa 5 Gewichtsprozent bis etwa 50 Gewichtsprozent
Feststoffe enthält,
wovon es sich bei etwa 5 bis etwa 95 Gewichtsprozent um eine Lösung von
biologisch abbaubarem, biokompatiblem polymerem Verkapselungsbindemittel
handelt, und in die etwa 5 bis etwa 95 Gewichtsprozent, bezogen
auf das polymere Bindemittel, eines Wirkstoffs in eine Lösungsmittelmischung eingearbeitet
sind, wobei die Mischung ein erstes Cosolvens und ein zweites Cosolvens
enthält,
welche miteinander mischbar sind und jeweils eine Wasserlöslichkeit
von etwa 0,1 bis etwa 25 Gewichtsprozent bei 20°C aufweisen; eine Emulsion herstellt,
die 1 Gewichtsteil der ersten Phase in 1 bis 10 Gewichtsteilen eines
Emulsionsprozeßmediums
enthält,
wodurch sich in einem die kontinuierliche oder „wäßrige" zweite Phase bildenden Prozeßmedium
Mikrotröpfchen
aus der Zusammensetzung der diskontinuierlichen ersten Phase bilden; die
vereinigte erste und zweite Phase zu einer wäßrigen Extraktionsquenchflüssigkeit
in einer Menge von etwa 0,1 bis etwa 20 Liter wäßriger Quenchflüssigkeit
pro Gramm Polymer und Wirkstoff gibt, wobei die Quenchflüssigkeit
das wasserlöslichere
Cosolvens der Mischung in einer Menge von etwa 20% bis etwa 70%
des Sättigungsniveaus
des wasserlöslicheren
Cosolvens in der Quenchflüssigkeit
bei der angewandten Temperatur enthält; aus der Quenchflüssigkeit
Mikroteilchen zurückgewinnt
und die diskontinuierliche erste Phase mit Wasser mit einer erhöhten Temperatur
(d.h. oberhalb von Raumtemperatur) oder mit einer wäßrigen Lösung, die
Wasser und ein Lösungsmittel
für Restlösungsmittel
in der ersten Phase enthält,
wäscht,
wodurch der Gehalt an Restlösungsmittel
in den Mikroteilchen verringert wird. Vorzugsweise wird der Gehalt
an Restlösungsmittel
in den Mikroteilchen auf etwa 2 Gew.-%, bezogen auf die Mikroteilchen,
verringert.
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Nach
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
geht man bei dem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
so vor, daß man:
- A) eine erste Phase herstellt, die
(1)
ein biologisch abbaubares, biokompatibles polymeres Verkapselungsbindemittel,
das unter Poly(glykolsäure),
Poly(d,l-milchsäure),
Poly(l-milchsäure)
und Copolymeren davon ausgewählt
ist, und
(2) einen in einer Essigsäureethylester und Benzylalkohol
enthaltenden und von halogenierten Kohlenwasserstoffen freien Mischung
gelösten
oder dispergierten Wirkstoff, der unter Risperidon, 9-Hydroxyrisperidon und
pharmazeutisch unbedenklichen Salzen davon ausgewählt ist,
enthält;
- B) eine zweite Phase herstellt, die in Wasser gelösten Polyvinylalkohol
enthält;
- C) die erste Phase und die zweite Phase in einem statischen
Mischer vereinigt, wobei sich eine Emulsion bildet, in der die erste
Phase diskontinuierlich und die zweite Phase kontinuierlich ist;
- D) die erste Phase und die zweite Phase in eine Quenchflüssigkeit
eintaucht;
- E) die diskontinuierliche erste Phase in Form von Mikroteilchen
abtrennt und
- F) die diskontinuierliche erste Phase mit einer Wasser und Ethanol
enthaltenden wäßrigen Lösung wäscht, wodurch
der Gehalt an Benzylalkohol auf weniger als etwa 2 Gew.-%, bezogen
auf die Mikroteilchen, verringert wird.
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Nach
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
geht man bei dem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
so vor, daß man:
- A) eine erste Phase herstellt, die einen Wirkstoff
(z.B. einen biologischen Wirkstoff), ein biologisch abbaubares,
biokompatibles Polymer und ein erstes Lösungsmittel enthält;
- B) eine zweite Phase herstellt, mit der die erste Phase weitgehend
nicht mischbar ist;
- C) die erste Phase mit einer ersten Durchflußrate durch einen statischen
Mischer führt;
- D) die zweite Phase mit einer zweiten Durchflußrate so
durch den statischen Mischer führt,
daß die
erste Phase und die zweite Phase gleichzeitig durch den statischen
Mischer strömen,
wodurch den Wirkstoff enthaltende Mikroteilchen gebildet werden;
- E) die Mikroteilchen isoliert und
- F) die Mikroteilchen mit Wasser mit einer erhöhten Temperatur
oder mit einer wäßrigen Lösung, die
Wasser und ein zweites Lösungsmittel
für restliches
erstes Lösungsmittel
in den Mikroteilchen enthält,
wäscht,
wodurch der Gehalt an restlichem ersten Lösungsmittel auf weniger als etwa
2 Gew.-%, bezogen auf die Mikroteilchen, verringert wird.
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Nach
weiteren Ausführungsformen
der Erfindung kann man die erste Phase herstellen, indem man einen
biologischen Wirkstoff in einer Lösung des Polymers in einem
von halogenierten Kohlenwasserstoffen freien Lösungsmittel löst und eine
Dispersion, die den Wirkstoff in der Polymerlösung enthält, oder eine Emulsion, die
den Wirkstoff in der Polymerlösung
enthält,
herstellt.
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In
einem anderen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine pharmazeutische
Zusammensetzung, die biologisch abbaubare und biokompatible Mikroteilchen
in einem pharmazeutisch unbedenklichen Träger enthält. Die Mikroteilchen enthalten
ein polymeres Verkapselungsbindemittel, worin ein Wirkstoff dispergiert oder
gelöst
ist, und weniger als etwa 2 Gew.-% Restlösungsmittel, wobei es sich
bei dem Restlösungsmittel um
den Rückstand
eines bei der Herstellung der Mikroteilchen verwendeten Lösungsmittels
handelt.
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In
einem anderen Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine pharmazeutische
Zusammensetzung, die biologisch abbaubare und biokompatible Mikroteilchen
mit einer Größe von etwa
25 bis etwa 180 Mikron in einem pharmazeutisch unbedenklichen Träger enthält. Die
Mikroteilchen enthalten ein Copolymer von Poly(glykolsäure) und
Poly(d,l-milchsäure)
mit einem Lactid/Glykolid-Molverhältnis im Bereich von etwa 85:15
bis etwa 50:50, worin etwa 35 bis etwa 40% eines Wirkstoffs, bei
dem es sich um Risperidon oder 9-Hydroxyrisperidon
handelt, dispergiert oder gelöst
sind, und etwa 0,5 bis etwa 1,5 Gew.-% Benzylalkohol.
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Ein
Vorteil des Verfahrens zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
besteht darin, daß es
u.a. zur Herstellung eines biologisch abbaubaren, biokompatiblen
Systems zur Injektion in einen Patienten verwendet werden kann.
Das Verfahren ermöglicht
das Mischen von verschiedene Arzneistoffe enthaltenden Mikroteilchen
zur Herstellung von Mikroteilchen, die frei von Rückständen halogenierter
Kohlenwasserstoffe sind, und die Programmierung der Freigabe, um
je nach Bedarf schnellere oder langsamere Arzneistofffreigabe zu
erhalten (d.h. es ist möglich,
ein mehrphasiges Freigabemuster zu erzielen). Außerdem erzielt man mit dem
Verfahren eine verbesserte Lagerstabilität, die sich aus dem verminderten
Restlösungsmittelgehalt
im fertigen Produkt ergibt.
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Ein
Vorteil der erfindungsgemäßen Produkte
besteht darin, daß je
nach Art des gewählten
Mikroteilchens Wirkdauern im Bereich von 7 bis mehr als 200 Tagen,
z.B. von 14 bis 100 Tagen, erhältlich
sind. Nach bevorzugten Ausführungsformen
können
die Mikroteilchen zur Behandlung von Patienten über Wirkungszeiträume von
14 bis 60 Tagen, 20 bis 60 Tagen, 30 bis 60 Tagen und 60 bis 100
Tagen ausgelegt sein. Ein Wirkungszeitraum von 90 Tagen wird als
besonders vorteilhaft erachtet. Die Wirkdauer kann durch Veränderung der
Polymerzusammensetzung, des Polymer/Arzneistoff-Verhältnisses,
der Mikroteilchengröße und der
nach der Behandlung in dem Mikroteilchen verbleibenden Restlösungsmittelkonzentration
gesteuert werden.
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Ein
anderer wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Mikroteilchen besteht darin,
daß der
Wirkstoff dem Patienten praktisch vollständig zugeführt wird, da das bei der erfindungsgemäßen Methode
verwendete Polymer biologisch abbaubar ist und daher die vollständige Abgabe
des eingeschlossenen Wirkstoffs an den Patienten ermöglicht.
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Noch
ein anderer wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Mikroteilchen besteht darin,
daß der
Restlösungsmittelgehalt
im fertigen Mikroteilchen um ungefähr eine Größenordnung verringert werden
kann, wodurch die Brauchbarkeitsdauer des Produkts von etwa sechs
Monaten für
ohne das erfindungsgemäße Waschen
(d.h. Inberührungbringen)
hergestelltes Produkt auf etwa zwei oder mehr Jahre für mit dem
Waschen hergestellte Teilchen verlängert werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil des Verfahrens zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen
besteht darin, daß es
sich als vorteilhaft bei der Steuerung der Wirkstofffreigabeeigenschaften
in vivo oder bei der Verringerung des Gehalts an einem unerwünschten
oder möglicherweise
schädlichen
Lösungsmittel
erweisen kann.
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Die
folgenden Definitionen sollen die Klarheit der nachfolgenden Beschreibung
gewährleisten.
Unter „Mikroteilchen" oder „Mikrokugeln" sind feste Teilchen
zu verstehen, die einen in einem biologisch abbaubaren, biokompatiblen
Polymer, das als Matrix des Teilchens dient, dispergierten oder
gelösten
Wirkstoff enthalten. Unter „begrenzter
Wasserlöslichkeit" ist eine Löslichkeit
in Wasser im Bereich von etwa 0, 1 bis etwa 25 Gew.-% bei 20°C zu verstehen.
Unter „halogenierten
Kohlenwasserstoffen" sind
halogenierte organische Lösungsmittel
zu verstehen, z.B. halogenierte C1-C4-Alkane,
beispielsweise Methylenchlorid, Chloroform, Methylchlorid, Tetrachlorkohlenstoff,
Ethylendichlorid, Ethylenchlorid, 2,2,2-Trichlorethan und dergleichen.
Unter „biologisch
abbaubar" ist ein
Material zu verstehen, das durch Körperprozesse zu vom Körper leicht
abzuführenden
Produkten abgebaut wird und sich nicht auf schädliche Art und Weise im Körper anreichern
sollte. Die Produkte des biologischen Abbaus sollten ebenfalls mit
dem Körper
biokompatibel sein. Unter „biokompatibel" ist zu verstehen,
daß das
betreffende Material für
den menschlichen Körper
nicht toxisch, pharmazeutisch unbedenklich und nicht karzinogen
ist und in Körpergeweben
nicht in wesentlichem Maße
Entzündungen
induziert. Unter „Gew.-%" sind Gewichtsteile,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Mikroteilchens, zu verstehen. So
würde 10
Gew.-% Wirkstoff beispielsweise 10 Gewichtsteile Wirkstoff und 90
Gewichtsteile Polymer bedeuten. Wenn nicht anders vermerkt, beziehen
sich Prozentangaben hier auf das Gewicht, sofern aus dem Zusammenhang
nicht hervorgeht, daß dies
nicht der Fall ist.
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Bei
dem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Mikroteilchen kann man
ein von halogenierten Kohlenwasserstoffen freies Lösungsmittel
zur Herstellung von biologisch abbaubaren, biokompatiblen Mikroteilchen,
die mindestens einen biologischen Wirkstoff enthalten, verwenden.
Besonders bevorzugt ist eine Lösungsmittelmischung
aus mindestens zwei Lösungsmitteln.
Eine erste Lösungsmittelkomponente
der Lösungsmittelmischung
ist vorzugsweise ein schlechtes Lösungsmittel für den Wirkstoff,
aber ein gutes Lösungsmittel
für das
biologisch abbaubare, biokompatible Polymer. Eine zweite Lösungsmittelkomponente
der Lösungsmittelmischung
ist vorzugsweise ein gutes Lösungsmittel
für den
Wirkstoff. Der Wirkstoff wird in dem Lösungsmittel gelöst oder
dispergiert. Das wirkstoffhaltige Medium wird mit Polymermatrixmaterial
in einer Menge relativ zum Wirkstoff zugegeben, die ein Produkt
mit der gewünschten
Wirkstoffbeladung liefert. Gegebenenfalls können alle Bestandteile des
Mikroteilchenprodukts in dem Lösungsmittelmischungsmedium
zusammengemischt werden.
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Bei
dem bevorzugten Lösungsmittelsystem
handelt es sich um eine Mischung aus mindestens zwei Lösungsmitteln.
Bei den Lösungsmitteln
in der Lösungsmittelmischung
handelt es sich nicht um halogenierte Kohlenwasserstoffe, die vorzugsweise:
- (1) miteinander mischbar sind,
- (2) nach Mischen den Wirkstoff lösen oder dispergieren können,
- (3) nach Mischen polymeres Matrixmaterial lösen können,
- (4) gegenüber
dem Wirkstoff chemisch inert sind,
- (5) biokompatibel sind und
- (6) mit jeglicher verwendeter Quenchflüssigkeit weitgehend nicht mischbar
sind, z.B. mit einer Löslichkeit von
etwa 0,1 bis 25%.
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Eine
ideale Lösungsmittelmischung
zur Verkapselung eines Wirkstofffs sollte eine hohe Löslichkeit
für das
polymere Verkapselungsmittel von im allgemeinen mindestens etwa
5 Gewichtsprozent und vorzugsweise mindestens etwa 20 Gewichtsprozent
bei 20°C
aufweisen. Die Löslichkeitsobergrenze
ist nicht kritisch, aber wenn mehr als etwa 50 Gewichtsprozent der
Lösung
aus Verkapselungspolymer bestehen, kann die Lösung für eine effiziente und zweckmäßige Handhabung
zu viskos werden. Dies hängt
natürlich
von der Art des Verkapselungspolymers und seinem Molekulargewicht
ab.
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Das
Lösungsmittelsystem
ist zwar mit dem die kontinuierliche Phase bildenden Prozeßmedium
und jeglicher Quenchflüssigkeit,
wobei es sich in der Regel um Wasser oder auf Wasser basierende
Flüssigkeiten handelt,
weitgehend nicht mischbar, aber darin vorzugsweise begrenzt löslich. Wenn
das Lösungsmittelsystem in
dem Prozeßmedium
unendlich löslich
wäre, könnten sich
während
der Emulsionsphase keine Mikroteilchen bilden; wenn die Löslichkeit
des Lösungsmittelsystems
in einem Extraktionsquenchmedium zu gering wäre, wären jedoch große Mengen
an Quenchmedium erforderlich. Zur Verwendung hierin sind im allgemeinen
Lösungsmittellöslichkeiten
von etwa 0,1 bis etwa 25% im Prozeßmedium und jeglichem Quenchmedium
annehmbar. Häufig
ist es vorteilhaft, wenn das Quenchmedium, sofern es eingesetzt
wird, etwa 70 bis etwa 20 Gewichtsprozent des Sättigungspunkts des ersten Lösungsmittels,
d.h. des im Quenchmedium besser löslichen Lösungsmittels, enthält, wodurch
die Geschwindigkeit des Verlusts des ersten Lösungsmittels aus den Mikroteilchen
in das Quenchmedium gesteuert wird.
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Weitere
Gesichtspunkte bei der Wahl einer Komponente der erfindungsgemäßen Lösungsmittelmischung
sind u.a. Siedepunkt (d.h. die Leichtigkeit, mit der die Lösungsmittel
gewünschtenfalls
zur Bildung von fertigem Produkt verdampft werden können) und
Dichte (Neigung der diskontinuierlichen Phase oder Ölphase zum
Aufschwimmen während
des Emulgierens und Quenchens). Schließlich sollte das Lösungsmittelsystem eine
geringe Toxizität
aufweisen.
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Die
Lösungsmittelmischungszusammensetzung
aus zwei Komponenten enthält
im allgemeinen etwa 25 bis 75 Gewichtsprozent des ersten Lösungsmittels
und entsprechend etwa 75 bis etwa 25 Gewichtsprozent des zweiten
Lösungsmittels.
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Versuche
unter Verwendung von Benzylalkohol als alleinigem Lösungsmittel
führten
zur Steuerung der Mikroteilchengröße, wie die lichtmikroskopische
Untersuchung des Quenchtankinhalts zeigte. Beim Trocknen ergab sich
jedoch eine generell schlechte Qualität. Die Rückgewinnung war infolge von
Klebrigkeit oft schwierig. Außerdem
waren die Lösungsmittelrestgehalte
im allgemeinen höher.
Durch Verwendung eines Lösungsmittelsystems
aus Essigsäureethylester
und Benzylalkohol für
die diskontinuierliche Phase oder Ölphase wurden die Qualität der Mikroteilchen
und die Trenneigenschaften verbessert.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösungsmittelmischung
handelt es sich vorzugsweise um eine Mischung aus mindestens zwei
der folgenden Lösungsmittel:
Ester, Alkohol und Keton. Bevorzugte Ester haben die Struktur R1COOR2, worin R1 und R2 unabhängig voneinander
aus der Gruppe bestehend aus Alkylgruppen mit 1 bis 4 Kohlenstoff atomen,
d.h. Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl und Isomeren davon, ausgewählt sind.
Als Ester zur Verwendung als eine Komponente der bei der Ausübung der
vorliegenden Erfindung verwendeten Lösungsmittelmischung ist Essigsäureethylester
ganz besonders bevorzugt.
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Bevorzugte
Alkohole haben die Struktur R3CH2OH, worin R3 aus
der Gruppe bestehend aus Wasserstoff, Alkyl mit 1 bis 3 Kohlenstoffatomen
und Aryl mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen ausgewählt ist. Besonders bevorzugt
steht R3 für Aryl. Als Alkohol zur Verwendung
als eine Komponente der bei der Ausübung der vorliegenden Erfindung
verwendeten Lösungsmittelmischung
ist Benzylalkohol ganz besonders bevorzugt.
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Bevorzugte
Ketone haben die Struktur R4COR5,
worin R4 aus der Gruppe bestehend aus Alkylgruppen mit
1 bis 4 Kohlenstoffatomen, d.h. Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl und
Isomeren davon, ausgewählt
ist und R5 aus der Gruppe bestehend aus
Alkylgruppen mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen, d.h. Ethyl, Propyl,
Butyl und Isomeren davon, ausgewählt
ist. Als Keton zur Verwendung als eine Komponente der bei der Ausübung der
vorliegenden Erfindung verwendeten Lösungsmittelmischung ist Methylethylketon
ganz besonders bevorzugt.
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Das
Polymermatrixmaterial der erfindungsgemäßen Mikroteilchen ist biokompatibel
und biologisch abbaubar. Das Matrixmaterial sollte in dem Sinne
biologisch abbaubar sein, daß es
durch Körperprozesse
zu vom Körper
leicht abzuführenden
Produkten abgebaut wird und sich nicht im Körper anreichern sollte. Die
Produkte des biologischen Abbaus sollten ebenfalls mit dem Körper biokompatibel
sein, was auch für
jegliches Restlösungsmittel,
das in den Mikroteilchen zurückbleiben
kann, gilt.
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Bevorzugte
Beispiele für
Polymermatrixmaterialien sind u.a. Poly(glykolsäure), Poly(d,l-milchsäure), Poly(1-milchsäure) und
Copolymere davon und dergleichen. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann man verschiedene im Handel erhältliche Poly(lactid-co-glykolid)-Materialien (PLGA)
verwenden. So ist beispielsweise Poly(d,l-milchsäure-co-glykolsäure) im
Handel von Medisorb Technologies International L.P. erhältlich,
z.B. eine 50:50-Poly(d,l-milchsäure-co-glykolsäure) mit
der Bezeichnung MEDISORB® 50:50 DL. Dieses Produkt
setzt sich aus 50 Mol-% Lactid und 50 Mol-% Glykolid zusammen. Weitere
geeignete, im Handel erhältliche
Produkte sind MEDISORB® 65:35 DL, 75:25 DL und
85:15 DL sowie Poly(d,l-milchsäure)
(d,l-PLA). Poly(lactid-co-glykolide)
sind im Handel auch von Boehringer Ingelheim erhältlich, z.B. PLGA 50:50 (Resomer® RG
502), PLGA 75:25 (Resomer® RG 752) und d,l-PLA (Resomer® RG
206), und von Birmingham Polymers. Diese Copolymere sind in einem
weiten Bereich von Molekulargewichten und Milchsäure/Glykolsäure-Verhältnissen erhältlich.
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Als
Polymer zur Verwendung bei der Ausübung der vorliegenden Erfindung
ist das Copolymer Poly(d,l-lactid-co-glykolid)
ganz besonders bevorzugt. Das Lactid/Glykolid-Molverhältnis in
einem derartigen Copolymer liegt vorzugsweise im Bereich von etwa
85:15 bis etwa 35:65 und insbesondere von etwa 75:25 bis etwa 50:50,
z.B. 85:15, 75:25, 65:35 oder 50:50.
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Es
versteht sich, daß das
durch die vorliegende Erfindung angegangene Problem in der unerwünscht kurzen
Haltbarkeit besteht, die auf die Einwirkung eines Wirkstoffs auf
das Matrixpolymer dort, wo das bei der Herstellung der Mikroteilchen
verwendete Lösungsmittel
oder mindestens eines der Lösungsmittel
der bei der Herstellung der Mikroteilchen verwendeten Lösungsmittelmischung
in so hoher Konzentration im fertigen Produkt zurückbleibt,
daß es
eine Abbauwechselwirkung zwischen dem Wirkstoff und dem Polymer
verstärkt,
zurückzuführen ist.
Dieses Problem trifft man beispielsweise bei einem Wirkstoff mit
einer basischen Gruppierung, wie Risperidon, und einem Matrixpolymer mit
einer gegenüber
basenkatalysierter Hydrolyse empfindlichen Gruppe oder Bindung an.
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Das
Molekulargewicht des polymeren Matrixmaterials ist von einiger Bedeutung.
Das Molekulargewicht sollte so hoch sein, daß die Bildung von zufriedenstellenden
Polymerüberzügen möglich ist,
d.h. das Polymer sollte ein guter Filmbildner sein. Ein zufriedenstellendes
Molekulargewicht liegt in der Regel im Bereich von 5000 bis 500.000
Dalton, vorzugsweise von 50.000 bis 400.000 Dalton, besonders bevorzugt
von 100.000 bis 300.000 Dalton, besonders von 100.000 bis 200.000
und insbesondere von etwa 150.000 Dalton. Da die Eigenschaften des
Films jedoch auch teilweise von dem speziellen verwendeten polymeren
Matrixmaterial abhängen,
ist die Angabe eines für
alle Polymere passenden Molekulargewichtsbereichs sehr schwierig.
Das Molekulargewicht eines Polymers ist auch unter dem Gesichtspunkt
seines Einflusses auf die Geschwindigkeit des biologischen Abbaus
des Polymers von Bedeutung.
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Für einen
diffusiven Mechanismus der Arzneistofffreigabe sollte das Polymer
intakt bleiben, bis der Arzneistoff vollständig aus den Mikroteilchen
freigesetzt ist, und dann abgebaut werden. Der Arzneistoff kann auch
während
der Bioerosion des polymeren Hilfsstoffs aus den Mikroteilchen freigesetzt
werden. Durch geeignete Wahl polymerer Materialien kann man eine
Mikroteilchenformulierung herstellen, in der die resultierenden
Mikroteilchen sowohl diffusive Freigabe als auch Freigabe durch
biologischen Abbau zeigen. Dies ist bei mehrphasigen Freigabemustern
von Nutzen.
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Für den Fachmann
ist es leicht ersichtlich, daß die
Entfernung von Restlösungsmittel
durch den erfindungsgemäßen Waschschritt
einen Effekt auf die Geschwindigkeit der Arzeistofffreigabe ausüben kann,
der je nach den Umständen
entweder schädlich
oder vorteilhaft sein kann. So kann beispielsweise dann, wenn das Restlösungsmittel
als Weichmacher für
das Matrixpolymer wirkt, eine Abnahme der Glasübergangstemperatur festzustellen
sein, wodurch möglicherweise
die Wirkstofffreigabegeschwindigkeit erhöht wird. Dieses Ergebnis ist
vorteilhaft, wenn in einer gegebenen Situation eine schnellere Freigabegeschwindigkeit
wünschenswert
ist. Wenn jedoch die Geschwindigkeit so hoch wird, daß die gewünschte Wirkung
des Wirkstoffs auf den Patienten negativ beeinflußt wird,
so müssen
bei der Formulierung Mittel zur Verlangsamung der erhöhten Freigabegeschwindigkeit
eingesetzt werden. Derartige Modifizierungen des Verfahrens können, sofern
sie erforderlich sind, vom einschlägigen Durchschnittsfachmann
ohne unzumutbaren Aufwand vorgenommen werden.
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Die
erfindungsgemäße Formulierung
enthält
einen in dem polymeren Matrixmaterial der Mikroteilchen dispergierten
Wirkstoff. Die in die Mikroteilchen eingearbeitete Menge eines derartigen
Wirkstoffs liegt in der Regel im Bereich von etwa 1 Gew.-% bis etwa
90 Gew.-%, vorzugsweise von 30 Gew.-% bis 50 Gew.-%, besonders bevorzugt
von 35 bis 40 Gew.-%. Unter Gew.-% ist das Wirkstoffgewicht als
Prozentanteil am Gesamtgewicht der Mikroteilchen zu verstehen. So
kann 10 Gew.-% Wirkstoff beispielsweise 10 Gewichtsteile Wirkstoff
und 90 Gewichtsteile Polymer bedeuten.
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Wenn
das erfindungsgemäße Verfahren
die Mikroteilchenherstellung umfaßt, so sollte bei seiner Durchführung das
Verkapselungspolymer zum Zeitpunkt der Emulgierung der Lösung im
wesentlichen zu 100% in dem Lösungsmittel
oder der Lösungsmittelmischung
gelöst
sein. Der Wirkstoff kann zum Zeitpunkt der Zugabe zu dem die kontinuierliche
Phase bildenden Prozeßmedium
in dem Lösungsmittel
oder der Lösungsmittelmischung
dispergiert oder gelöst
sein. Der Gehalt an normalerweise festem Material (Wirkstoff plus Verkapselungspolymer) in
der Lösungsmittelmischung
zum Zeitpunkt der Erstemulgierung sollte mindestens 5 Gewichtsprozent
und vorzugsweise mindestens 20 Gewichtsprozent betragen. Durch Reduzierung
des Lösungsmittelgehalts
in der diskontinuierlichen Phase oder Ölphase auf ein Minimum erhält man ein
Mikroteilchen besserer Qualität
und benötigt
weniger Extraktionsmedium.
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Die
Mikroteilchen können
nach Größe oder
nach Art so gemischt werden, daß man
eine Zufuhr von Wirkstoff zum Patienten auf mehrphasige Art und
Weise und/oder eine Bereitstellung verschiedener Wirkstoffe für den Patienten
zu verschiedenen Zeitpunkten oder einer Mischung von Wrkstoffen
zu gleicher Zeit erhält. Beispielsweise
können
sekundäre
Antibiotika, Impfstoffe oder jeder beliebige gewünschte Wirkstoff entweder in
Mikroteilchenform oder in konventioneller, unverkapselter Form mit
einem primären
Wirkstoff gemischt und dem Patienten zugeführt werden.
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Die
Mischung von Bestandteilen in dem Lösungsmittelsystem der diskontinuierlichen
Phase oder Ölphase
wird in einem die kontinuierliche Phase bildenden Verarbeitungsmedium
emulgiert, wobei das die kontinuierliche Phase bildende Medium so
beschaffen ist, daß sich
darin eine Dispersion von die angegebenen Wirkstoffe enthaltenden
Mikroteilchen bildet.
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Es
ist zwar nicht unbedingt notwendig, aber bevorzugt, das die kontinuierliche
Phase bildende Prozeßmedium
mit mindestens einem der das Lösungsmittelsystem
für die
diskontinuierliche Phase oder Ölphase
bildenden Lösungsmittel
zu sättigen.
Dies liefert eine stabile Emulsion, wobei der Transport von Lösungsmittel aus
den Mikroteilchen vor dem Quenchen verhindert wird. Ganz analog
kann man ein Vakuum anlegen, wie in der US-PS 4,389,330. Wenn es
sich bei den Komponenten des Lösungsmittelsystems
um Essigsäureethylester
und Benzylalkohol handelt, enthält
die wäßrige oder kontinuierliche
Phase der Emulsion vorzugsweise 1 bis 8 Gewichtsprozent Essigsäureethylester
und 1 bis 4 Gewichtsprozent Benzylalkohol.
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In
der Regel wird dem die kontinuierliche Phase bildenden Verarbeitungsmedium
ein Tensid oder ein hydrophiles Kolloid zugesetzt, um die Lösungsmittel-Mikrotröpfchen am
Agglomerieren zu hindern und die Größe der Lösungsmittel-Mikrotröpfchen in
der Emulsion zu steuern. Beispiele für Verbindungen, die als Tenside
oder hydrophile Kolloide verwendet werden können, sind u.a. Poly(vinylalkohol),
Carboxymethylcellulose, Gelatine, Poly(vinylpyrrolidon), Tween® 80,
Tween® 20
und dergleichen. Die Konzentration an Tensid oder hydrophilem Kolloid
im Prozeßmedium
sollte so hoch sein, daß die
Emulsion stabilisiert wird, und wird die Endgröße der Mikroteilchen beeinflussen.
Die Konzentration an Tensid oder hydrophilem Kolloid im Prozeßmedium
beträgt
je nach dem verwendeten Tensid oder hydrophilen Kolloid, dem verwendeten
Lösungsmittelsystem für die diskontinuierliche
Phase oder Ölphase
und dem verwendeten Verarbeitungsmedium etwa 0,1 Gew.-% bis etwa
10 Gew.-%, bezogen auf das Prozeßmedium. Eine bevorzugte Dispergiermediumkombination
ist eine 0,1 bis 10 gew.-%ige und besonders bevorzugt 0,5 bis 2
gew.-%ige Lösung
von Poly(vinylalkohol) in Wasser.
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Die
Emulsion kann durch mechanisches Bewegen der gemischten Phasen oder
durch Zugabe von kleinen Tropfen der diskontinuierlichen Phase,
die Wirkstoff und wandbildendes Material enthält, zu dem die kontinuierliche
Phase bildenden Verarbeitungsmedium hergestellt werden. Die Temperatur
bei der Herstellung der Emulsion ist nicht besonders kritisch, kann
aber die Größe und Qualität der Mikroteilchen
und die Löslichkeit
des Wirkstoffs in der kontinuierlichen Phase beeinflussen. Es ist
natürlich
wünschenswert,
daß eine
möglichst
kleine Menge des Wirkstoffs in der kontinuierlichen Phase vorliegt.
Außerdem
darf je nach der verwendeten Lösungsmittelmischung
und dem verwendeten, die kontinuierliche Phase bildenden Verarbeitungsmedium
die Temperatur nicht zu niedrig sein, da andernfalls das Lösungsmittel
und das Verarbeitungsmedium fest sein können oder für praktische Zwecke zu viskos
werden können.
Andererseits darf sie nicht so hoch sein, daß das Verarbeitungsmedium verdampft
oder das flüssige
Verarbeitungsmedium nicht erhalten bleibt. Außerdem darf die Temperatur
der Emulsion nicht so hoch sein, daß die Stabilität des speziellen
Wirkstoffs, der in die Mikroteilchen eingearbeitet wird, nachteilig
beeinflußt
wird. Demgemäß kann man
die Dispergierung bei einer beliebigen Temperatur durchführen, die
stabile Arbeitsbedingungen aufrechterhält, vorzugsweise von etwa 20°C bis etwa
60°C, je
nach dem gewählten
Wirkstoff und Hilfsstoff.
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Wie
oben bereits angegeben, kombiniert man zur Herstellung von einen
Wirkstoff enthaltenden Mikroteilchen eine organische Phase oder Ölphase (diskontinuierliche
Phase) und eine wäßrige Phase.
Die organische Phase und die wäßrige Phase
sind großenteils
oder weitgehend nicht mischbar, wobei die wäßrige Phase die kontinuierliche
Phase der Emulsion bildet. Die organische Phase enthält den Wirkstoff
sowie das wandbildende Polymer, d.h. das polymere Matrixmaterial.
Zur Herstellung der organischen Phase löst oder dispergiert man den
Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe in dem erfindungsgemäßen organischen
Lösungsmittelsystem.
Die Vereinigung der organischen Phase und der wäßrigen Phase erfolgt vorzugsweise
unter dem Einfluß von
Mischeinrichtungen, vorzugsweise eines statischen Mischers. Vorzugsweise
pumpt man die organische und die wäßrige Phase nach ihrer Vereinigung
durch einen statischen Mischer, wobei sich eine in dem polymeren
Matrixmaterial verkapselten Wirkstoff enthaltende Mikroteilchen
enthaltende Emulsion bildet, und dann in ein großes Volumen Quenchflüssigkeit,
wobei man in dem polymeren Matrixmaterial verkapselten Wirkstoff
enthaltende Mikroteilchen erhält.
Die Mikroteilchen werden dann vorzugsweise in einem eine Quenchlösung enthaltenden
Tank gerührt,
wobei der größte Teil
des organischen Lösungsmittels
aus den Mikroteilchen entfernt wird, was zur Bildung von gehärteten Mikroteilchen
führt.
Ein besonders bevorzugtes Verfahren zum Mischen mit einem statischen
Mischer wird von Ramstack et al. in WO 95/13799 beschrieben.
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Ein
Vorteil der Verwendung eines statischen Mischers besteht darin,
daß eine
genaue und zuverlässige
Maßstabsvergößerung von
Laborchargengrößen auf
technische Chargengrößen vorgenommen
werden kann und gleichzeitig eine enge und gut definierte Größenverteilung
von Mikroteilchen mit biologischen oder pharmazeutischen Wirkstoffen
erhalten wird. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens besteht darin,
daß man
zur Herstellung von Wirkstoffe enthaltenden Mikroteilchen mit gut
definierter Größenverteilung
für verschiedene Chargengrößen die
gleichen Gerätschaften
verwenden kann. Neben der Verbesserung der Verfahrenstechnologie
sind statische Mischer auch wartungsarm und haben einen geringeren
Raumbedarf als dynamische Mischer; außerdem haben sie einen geringen
Energiebedarf und vergleichsweise geringe Investitionskosten.
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Nach
der Bewegung der Mikroteilchen aus dem statischen Mischer und Eintritt
in den Quenchtank wird das die kontinuierliche Phase bildende Verarbeitungsmedium
verdünnt
und ein großer
Teil des Lösungsmittels in
den Mikroteilchen durch Extraktion entfernt. Hierbei können die
Mikroteilchen in dem gleichen, bei der Emulgierung verwendeten,
die kontinuierliche Phase bildenden Verarbeitungsmedium, gegebenenfalls
mit hydrophilem Kolloid oder Tensid, oder einer anderen Flüssigkeit
suspendiert werden. Das Extraktionsmedium entfernt einen wesentlichen
Teil des Lösungsmittels
aus den Mikroteilchen, löst
sie aber nicht auf. Bei der Extraktion kann das gelöstes Lösungsmittel
enthaltende Extraktionsmedium gegebenenfalls entfernt und durch
frisches Extraktionsmedium ersetzt werden.
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Nach
Abschluß des
Quenchschritts können
die Mikroteilchen wie oben beschrieben isoliert und dann gegebenenfalls
durch Luftexposition oder andere übliche Trocknungstechniken,
wie z.B. Vakuumtrocknen, Trocknen über einem Trockenmittel oder
dergleichen, getrocknet werden. Dieses Verfahren ist bei der Verkapselung
eines Wirkstoffs sehr effizient, da Kernbeladungen von bis zu etwa
80 Gew.-%, vorzugsweise bis zu etwa 50 Gew.-%, erhältlich sind.
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Bei
Verwendung einer Lösungsmittelmischung
zur Herstellung der Tröpfchen
der organischen Phase oder Ölphase
in der Emulsion wird im Quenchschritt eines der Lösungsmittel
in der Lösungsmittelmischung schneller
extrahiert als das andere Lösungsmittel,
z.B. das erste Lösungsmittel,
Essigsäureethylester,
im Fall der bevorzugten Mischung aus Essigsäureethylester und Benzylalkohol.
Daher bleiben große
Rückstände des zweiten
Lösungsmittels
(hier Benzylalkohol) zurück.
Aufgrund seines hohen Siedepunkts wird Benzylalkohol durch Luftexposition
der Mikroteilchen oder andere übliche
Verdampfungseinrichtungen nicht leicht entfernt. Zur Verbesserung
der Effizienz dieser Verfahrensweise kann man dem Quenchextraktionsmedium
vor der Zugabe der Emulsion einen Teil des schneller extrahierten
Lösungsmittels
zusetzen. Die Konzentration des schneller extrahierten Lösungsmittels
im Quenchextraktionsmedium beträgt
im allgemeinen etwa 20 bis etwa 70% des Sättigungspunkts des Lösungsmittels
in dem Medium bei der für
die Extraktion azuwendenden Temperatur. Somit wird bei der Zugabe
der Emulsion zur Quenchflüssigkeit
die Extrakion des schneller extrahierten Lösungsmittels verzögert und
eine größere Menge
des zweiten, langsamer extrahierten Lösungsmittels entfernt.
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Die
genaue Menge dieses, der Quenchflüssigkeit zugesetzten "Spike" von schneller extrahiertem
Lösungsmittel
ist für
die Endqualität
der Mikroteilchen von Bedeutung. Zu viel Lösungsmittel (d.h. in der Nähe des Sättigungspunkts)
führt zu
porösen
Mikroteilchen mit an der Oberfläche
sichtbarem Wirkstoff, was zu einer möglicherweise unerwünscht hohen
Freigabegeschwindigkeit führt.
Zu wenig Lösungsmittel
im Quenchmedium führt
zu einem hohen Restgehalt des langsamer extrahierten Lösungsmittels
und schlechter Mikroteilchenqualität. Die Temperatur des Quenchmediums
ist ebenfalls von Bedeutung, da sie die Lösungsmittellöslichkeit und
die Extraktionsgeschwindigkeit beeinflußt.
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Sowohl
die Temperatur als auch die Menge an Lösungsmittel-Spike kann so eingestellt
werden, daß sich
ein vorteilhafter Beitrag zu den gewünschten Endprodukteigenschaften
ergibt, d.h. hochporöse
Mikroteilchen mit schneller Freigabe oder Mikroteilchen mit langsamer
Freigabe und geringer Porosität.
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Bei
der Quenchflüssigkeit
kann es sich um einfaches Wasser, eine Wasserlösung oder eine andere geeignete
Flüssigkeit
handeln, deren Volumen, Menge und Art von den in der Emulsionsphase
verwendeten Lösungsmitteln
abhängt.
Bei der Quenchflüssigkeit
handelt es sich vorzugsweise um Wasser. Das Quenchflüssigkeitsvolumen
liegt im allgemeinen in der Größenordnung
des 10fachen des gesättigten
Volumens (d.h. des 10fachen des zur vollständigen Absorption des Lösungsmittelvolumens
in der Emulsion benötigten
Quenchvolumens). Je nach dem Lösungsmittelsystem
kann das Quenchvolumen jedoch vom etwa 2- bis etwa 20fachen des
gesättigten
Volumens variieren. Außerdem
ist es zweckmäßig, den
Quenchvolumenbedarf in Relation zur Chargengröße (Mikro teilchenprodukt) zu
beschreiben. Dieses Verhältnis
ist ein Maß für die Effizienz
des Extraktionsschritts und diktiert in manchen Fällen die
Chargengröße für einen
gegebenen Gerätesatz. Je
größer das
Verhältnis,
desto mehr Volumen wird pro Produktgewicht benötigt. Andererseits kann man
mit einem kleineren Verhältnis
aus der gleichen Menge an Quenchvolumen mehr Produkt erhalten. Dieses
Verhältnis
kann von etwa 0,1 bis etwa 10 Liter Quenchvolumen pro Gramm hergestellte
Mikroteilchen variieren. Bevorzugt sind Verfahren mit einem Verhältnis von
weniger als etwa 1 Liter pro Gramm.
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Bei
Verwendung der bevorzugten Lösungsmittelkombination
aus Benzylalkohol und Essigsäureethylester
scheint der Essigsäureethylester-Gehalt
der Quenchflüssigkeit
den Restlösungsmittelgehalt
in den Produktmikroteilchen zu beeinflussen. Bei geringen Essigsäureethylester-Gehalten in der Quenchflüssigkeit
sind die Benzylakoholrückstände in den
Mikroteilchen groß,
während
Essigsäureethylester
fast nicht detektierbar sein kann. Bei hohen Essigsäureethylester-Gehalten
in der Quenchflüssigkeit
kann von den Mikroteilchen mehr Essigsäureethylester zurückgehalten
werden als Benzylalkohol. Bei einem Quenchvolumen von etwa 1 Liter
pro Gramm gequenchtem Wirkstoff und polymerem Verkapselungsmaterial
ist bei 0-10°C
ein Gehalt von etwa 2-4 Gewichtsprozent Essigsäureethylester in der Quenchflüssigkeit
optimal.
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Nach
dem Quenchschritt werden die Mikroteilchen mit Hilfe eines beliebigen
zweckmäßigen Trennmittels
aus der wäßrigen Quenchlösung isoliert – man kann
das Fluid von den Mikroteilchen abdekantieren oder die Mikroteilchensuspension
filtrieren, beispielsweise kann man eine Siebsäule verwenden. Gegebenenfalls kann
man verschiedene andere Kombinationen von Trenntechniken anwenden.
Bevorzugt ist die Filtration.
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Die
filtrierten Mikroteilchen werden dann dem erfindungsgemäßen Waschschritt
unterworfen, wodurch der Gehalt an Restlösungsmittel(n) noch weiter
verringert wird, vorzugsweise auf einen Gehalt im Bereich von etwa
0,2 bis 2,0%. In der Praxis hat sich herausgestellt, daß im Fall
des bevorzugten Essigsäureethylester/Benzylalkohol-Duallösungsmittels
die Restbenzylalkoholgehalte ohne den erfindungsgemäßen Waschschritt
im allgemeinen noch im Bereich von 4-8% liegen. Dieser Restlösungsmittelgehalt
in den Mikroteilchen scheint zur Beschleunigung des Abbauprozesses
auszureichen und dadurch die Haltbarkeit zu verringern. Ein Abbau
der Mikroteilchen kann beispielsweise durch unerwünschte Hydrolyse
der hydrolysierbaren Bindungen eines Matrixpolymers durch einen
basischen Wirkstoff auftreten. Somit werden der/die erfindungsgemäße(n) Waschschritt(e)
zur Verringerung des Restgehalts von Benzylalkohol oder einem anderen
Lösungsmittel
in den Mikroteilchen zwecks Verzögerung
des Abbauprozesses eingesetzt.
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Wie
oben bereits angegeben, enthält
die Waschlösung
nur Wasser oder vorzugsweise Wasser und ein damit mischbares Lösungsmittel,
das auch ein gutes Lösungsmittel
für das
Restlösungsmittel
in den Mikroteilchen ist. Wenn es sich, wie bei dem bevorzugten
erfindungsgemäßen Verfahren,
bei dem Restlösungsmittel um
Benzylalkohol handelt, sind zur Verwendung in der Waschlösung aliphatische
C1-C4-Alkohole bevorzugt. Diese
Alkohole sind Methanol, Ethanol, Propanol, Butanol und Isomere davon.
Als Alkohol ganz besonders bevorzugt ist Ethanol.
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Die
Konzentration des Alkohols in der Waschlösung kann je nach den speziellen
Umständen
variieren. Im allgemeinen macht der Alkohol weniger als 50 Gew.-%
mit einer Untergrenze von etwa 5% aus. Ein bevorzugter Bereich für die Alkoholkonzentration
liegt daher normalerweise bei etwa 5 bis etwa 50 Gew.-%. Besonders bevorzugt
liegt die Konzentration im Bereich von etwa 15 bis etwa 30%.
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Die
Temperatur der Waschlösung
ist ebenfalls für
die Effizienz des Waschschritts von Bedeutung. Im allgemeinen wird
durch eine Erhöhung
der Temperatur die für
die Wäsche
zur Senkung des verbleibenden Restgehalts auf das gewünschte Niveau
benötigte
Zeit verkürzt.
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Andererseits
kann eine zu hohe Temperatur insofern schädlich sein, als eine Annäherung an
die Erweichungstemperatur des Matrixpolymers der Mikroteilchen oder
eine Überschreitung
dieser Temperatur möglich
ist, was Verklumpen oder Klebrigkeit verursacht. Umgekehrt kann
eine zu niedrige Temperatur dazu führen, daß das Matrixmaterial zu hart
wird und dadurch die Geschwindigkeit, mit der die Rückstände extrahiert werden
können,
herabsetzt, wodurch das Verfahren zu teuer werden kann. Ein Temperaturbereich
von etwa 5°C
bis etwa 40°C
hat sich als zweckmäßig und
effizient erwiesen. Vorzugsweise schließt die angewandte Temperatur
Raumtemperatur ein, d.h. von etwa 10°C bis etwa 30°C. Bei Verwendung
von Wasser alleine als Waschlösungsmittel
wird es bei erhöhter
Temperatur, d.h. oberhalb von Raumtemperatur, in einem Bereich von etwa
25°C bis
etwa 40°C
und ganz besonders bevorzugt bei etwa 37°C eingesetzt.
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Normalerweise
ist es wünschenswert,
mehr als einen Waschschritt zu verwenden, in der Regel zwei oder
drei. Nach jedem derartigen Schritt werden die Mikroteilchen mit
Hilfe gut bekannter Trennmittel von der Waschlösung abgetrennt, z.B. durch
Filtrieren, Dekantieren, Zentrifugieren und dergleichen. Bevorzugt
ist die Filtration.
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Nach
jedem Trennschritt können
die Mikroteilchen gegebenenfalls unter Verwendung herkömmlicher Trocknungsmittel
bei Temperaturen, die weitgehend denjenigen der vorhergehenden Waschlösung entsprechen,
vollständig
oder teilweise getrocknet werden. Als besonders gut geeignet und
zweckmäßig hat
es sich erwiesen, trockene Druckluft bei Temperaturen im Bereich
von etwa 10°C
bis etwa 30°C
zu verwenden, was bevorzugt ist.
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Das
Mikroteilchenprodukt besteht in der Regel aus kugelförmigen Teilchen,
wenngleich die Mikroteilchen zuweilen auch eine unregelmäßige Gestalt
aufweisen können.
Die Mikroteilchen können
in ihrer Größe variieren
und einen Durchmesser vom Submikron- bis zum Millimeterbereich aufweisen.
Vorzugsweise werden Mikroteilchen mit einer Größe von 1-500 Mikron und besonders
bevorzugt 25-180 Mikron hergestellt, wodurch die Verabreichung der
Mirkoteilchen an einen Patienten mit einer Standardnadel durchgeführt werden
kann.
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Vorzugsweise
werden die arzneistoffbeladenen Mikroteilchen in einer einzigen
Verabreichung an Patienten abgegeben, wobei der Arzneistoff auf
konstante oder gepulste Art und Weise in den Patienten freigegeben
wird und keine wiederholten Injektionen mehr nötig sind.
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Die
wirkstofftragenden Mikroteilchen werden als Trockenmaterial erhalten
und gelagert. Vor Verabreichung an einen Patienten können die
trockenen Mikroteilchen in einem unbedenklichen pharmazeutischen flüssigen Trägermedium
suspendiert werden, wie z.B. 2,5 gew.-%iger Carboxymethylcelluloselösung, wonach die
Suspension in den Körper
injiziert wird.
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Die
Mikroteilchen können
nach Größe oder
nach Art so gemischt werden, daß man
eine Zufuhr von Wirkstoff zum Patienten auf mehrphasige Art und
Weise und/oder eine Bereitstellung verschiedener Wirkstoffe für den Patienten
zu verschiedenen Zeitpunkten oder einer Mischung von Wrkstoffen
zu gleicher Zeit erhält. Beispielsweise
können
sekundäre
Antibiotika, Impfstoffe oder jeder beliebige gewünschte Wirkstoff entweder in
Mikroteilchenform oder in konventioneller, unverkapselter Form mit
einem primären
Wirkstoff gemischt und dem Patienten zugeführt werden.
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Für Substanzen,
die keine für
die Integrität
des Matrixpolymers schädlichen
Gruppen aufweisen, kann sich der erfindungsgemäße zusätzliche Waschschritt bzw. können sich
die erfindungsgemäßen zusätzlichen Waschschritte
z.B. durch Steuerung der Wirkstofffreigabeeigenschaften in vivo
oder Verringerung des Gehalts an einem unerwünschten oder möglicherweise
schädlichen
Lösungsmittel
als vorteilhaft erweisen.
-
Die
Erfindung wird nun anhand der folgenden Beispiele, die die Erfindung
in keiner Weise einschränken
sollen, und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 eine
graphische Darstellung der Verringerung der Benzylalkoholgehalte
in einem fertigen Produkt als Funktion der Ethanolkonzentration
(5%, 15%, 20%, 25%) bei einer Ethanol/Wasser-Wäsche;
-
2 eine
graphische Darstellung des Einflusses der Mikroteilchenkonzentration
auf den Gehalt an Restbenzylalkohol (BA) in dem fertigen Produkt;
-
3 eine
graphische Darstellung des Einflusses der Temperatur des Waschschritts
auf den Gehalt an Restbenzylalkohol (BA) in dem fertigen Produkt
und
-
4 eine
graphische Darstellung des Einflusses des Gehalts an Restlösungsmittel
(Benzylalkohol) auf den Abbau des Molekulargewichts der polymeren
Matrix.
-
Beispiel 1
-
In
einer typischen 125-Gramm-Charge werden 75 g Lactid/Glykolid-Copolymer
MEDISORB® 75:25 und
50 g Risperidon in 275 g Benzylalkohol und 900,25 g Essigsäureethylester
als organischer Phase gelöst. Die
wäßrige Phase
enthält
90,0 g Polyvinylalkohol, 8910 g Wasser, 646,4 g Essigsäureethylester
und 298,3 g Benzylalkohol. Die organische Phase und die wäßrige Phase
werden zur Bildung einer Emulsion durch einen statischen Mischer
gepumpt. Die erhaltene Emulsion wird in eine Quenchflüssigkeit
aus 17 kg Wasser, 4487,8 g Essigsäureethylester, 371,0 g Natriumcarbonat
und 294,0 g Natriumhydrogencarbonat eingetragen. Nach 20 Stunden
bei ungefähr
10°C werden
die erhaltenen Mikrokugeln dann abfiltriert und mit einer ersten
Wäsche von
11,25 kg Ethanol und 33,75 kg Wasser 2 Stunden bei 10°C gewaschen.
Dann werden die Mikrokugeln abfiltriert und mit einer Lösung von
11,25 kg Ethanol und 33,75 kg Wasser 6 Stunden bei 25°C gewaschen.
Dann wird das filtrierte Produkt mit einer dritten Wäsche aus
756 g Citronensäure,
482 g Natriumphosphat und 45,0 kg Wasser eine Stunde bei 25°C behandelt.
Dann wird das Produkt mit Wasser gewaschen, abfiltriert und getrocknet.
Drei nach dieser Verfahrensweise hergestellte Chargen liefern Risperidongehalte
von 37,4, 37,0 und 36,6 Gew.-%.
Die Benzylalkoholgehalte betrugen 1,36, 1,26 und 1,38 Gew.-%. Die
Essigsäureethylester-Gehalte
betrugen 0,09, 0,08 und 0,09 Gew.-%.
-
Beispiel 2
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Einfluß des Waschverfahrens auf die
Eigenschaften der Mikroteilchen
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Eine
Probe von risperidonbeladenen Mikrokugeln wurde einer Reihe von
Waschversuchen unterworfen, um den Einfluß auf die Eigenschaften des
fertigen Produkts zu bestimmen und günstige Waschbedingungen zu
identifizieren. Die Probe enthielt in einem Lactid/Glykolid-Copolymer MEDISORB® 75:25
verkapseltes Risperidon. Der Arzneistoffgehalt betrug 36,8 Gew.-%,
und der Benzylalkoholgehalt belief sich vor den Waschversuchen auf
etwa 5,2 Gew.-%. Die Mikrokugeln wurden in die Waschmedien überführt und
nach ausgewählten
Zeiträumen
Proben entnommen und vakuumgetrocknet.
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1 zeigt
die Verringerung der Benzylalkoholgehalte in dem fertigen Produkt
als Funktion der Ethanolkonzentrationen (5%, 15%, 20%, 25%) bei
der Ethanol/Wasser-Wäsche.
Höhere
Ethanolgehalte lieferten niedrigere Restbenzylalkoholgehalte im
fertigen Produkt.
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2 zeigt,
daß die
Mikrokugelkonzentration im Waschschritt im Bereich von 0,1 bis 1,0
Liter Lösung pro
Gramm Mikrokugeln den Gehalt an Restbenzylalkohol (BA) in dem fertigen
Produkt nicht beeinflußt.
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3 zeigt
den Einfluß der
Temperatur des Waschschritts auf den Gehalt an Restbenzylalkohol
in dem fertigen Produkt.
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Wie
aus Tabelle 1 hervorgeht, steigt die Glasübergangstemperatur (Tg) der
fertigen Mikrokugeln mit zunehmender Waschzeit sowie zunehmender
Ethanolkonzentration und entsprechend abnehmender Benzylalkoholkonzentration.
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Risperidonbeladene
Mikrokugeln mit verschiedenen Benzylalkoholgehalten wurden Stabilitätsstudien bei
Raumtemperatur unterworfen. 4 zeigt,
daß der Abbauprozeß, gemessen
anhand der Geschwindigkeit der Hydrolyse des biologisch abbaubaren,
biokompatiblen Polymers durch den Restlösungsmittelgehalt im fertigen
Produkt stark beeinflußt
wird. Für
zehn verschiedene Mikrokugelproben wurde die Molekulargewichtsabbaukonstante
gegen den Restbenzylalkoholgehalt aufgetragen.