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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zur Detektion von der An-
oder Abwesenheit prokaryotischer oder eukaryotischer Zellen, und
insbesondere ein Verfahren, das einen Festphasen-Zellenisolierungsschritt
mit einem Festphasen-DNS-Isolierungsschritt
kombiniert.
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Die
Isolierung von Nukleinsäure
ist ein wichtiger Schritt bei vielen biochemischen und diagnostischen
Verfahren. Beispielsweise ist oftmals die Trennung von Nukleinsäuren aus
komplexen Mischungen, in denen sie des öfteren vorkommen, notwendig,
bevor weitere Untersuchungen und Verfahren, beispielsweise Detektion,
Klonen, Sequenzierung, Amplifizierung, Hybridisierung, cDNS-Synthese
usw. vorgenommen werden können;
das Vorhandensein von großen
Mengen von Zellmaterial oder anderem kontaminierenden Material,
beispielsweise Proteinen oder Kohlenhydraten, behindert in derartigen
komplexen Mischungen oftmals viele der Reaktionen und Techniken,
die in der Molekularbiologie verwendet werden. Außerdem kann
DNS die RNS-Präparate kontaminieren
und umgekehrt. Nicht nur vom präparativen
Standpunkt aus, sondern auch im Hinblick auf die vielen heutzutage
verwendeten Verfahren, die auf der Identifizierung von DNS oder
RNS beruhen, beispielsweise die Diagnose von mikrobiellen Infektionen,
in der forensischen Wissenschaft, bei der Gewebe- und Bluttypisierung,
bei der Detektion von genetischen Veränderungen usw., sind Verfahren
zur Isolierung von Nukleinsäuren
aus komplexen Mischungen, wie beispielsweise Zellen, Geweben usw.
erforderlich.
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Der
Einsatz der Identifizierung von DNS oder RNS ist heutzutage weithin
als ein Mittel zur Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Zellen
oder Zellarten oder zwischen unterschiedlichen Varianten derselben
Zelle, die DNS-Mutationen
enthält,
akzeptiert. Daher kann das HLA-Typing, das üblicherweise durch die Identifizierung
von charakteristischen Oberflächen-Antigenen
unter Verwendung von Antikörpern
durchgeführt
wird, alternativ durch die Identifizierung der DNS-Codierung für derartige
Antigene durchgeführt
werden. Eine mikrobielle Infektion oder Kontamination kann besser
durch Nukleinsäureanalyse
identifiziert werden, um den Zielorganismus zu detektieren, als
daß man
sich auf die Detektion von charakterisierenden Merkmalen der Zellen
des Mikroorganismus, beispielsweise auf morphologische oder biochemische
Weise, verläßt. Genetische
Variationen können
durch ähnliche
Mittel identifiziert werden.
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Im
allgemeinen wird DNS oder RNS durch Hybridisierung mit einem oder
mehreren Oligonukleotiden unter strengen Bedingungen durchgeführt, die ausreichend
sind, daß ein
niedriger Grad an unspezifischen Bindungen erhalten wird. Im allgemeinen werden
die hybridisierenden Nukleotide in Form von Paaren als Primer bei
den derzeit erhältlichen
unterschiedlichen Arten von in-vitro-Amplifizierung verwendet, hauptsächlich bei
der Polymerase-Kettenreaktion (PCR), aber ebenso bei der Ligase-Amplifizierungsreaktion
(LAR), bei der selbsterhaltenden Sequenzreplizierung (3SR) und bei
dem Q-beta-Replikase-Amplifizierungssystem. Nach der Amplifizierung
kann die DNS durch Sequenzierung weiter charakterisiert werden,
beispielsweise durch das Verfahren nach Sanger. Amplifizierung und
Sequenzierung können
miteinander kombiniert werden.
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Wie
vorstehend erwähnt
wurde, erfordern alle Verfahren im allgemeinen einen anfänglichen Nukleinsäure-Isolierungs schritt,
um die Nukleinsäure von
Materialien, beispielsweise Proteinen abzutrennen, die die nachfolgend
verwendeten Hybridisierung- und Amplifizierungstechniken, stören können.
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Eine
große
Anzahl von Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren sind bekannt, aber ganz
allgemein beruhen diese Verfahren auf einer komplexen Abfolge von
Extraktions- und Waschschritten und sind in ihrer Durchführung zeit-
und arbeitsaufwendig.
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Klassische
Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren aus komplexen Ausgangsmaterialien, wie
Blut oder Blutprodukten oder Gewebe, beinhalten die Lyse bzw. Auflösung des
biologischen Materials durch ein Tensid oder einen chaotropen Stoff, wenn
möglich
in Gegenwart von proteinabbauenden Enzymen, gefolgt von mehreren
Extraktionen mit organischen Lösungsmitteln,
beispielsweise Phenol und/oder Chloroform, Fällung mittels Ethanol, Zentrifugationen
und Dialyse der Nukleinsäuren.
Derartige Verfahren sind in ihrer Durchführung nicht nur sehr mühselig und
zeitaufwendig, sondern die relativ große Anzahl der erforderlichen
Schritte vergrößert das Risiko
des Abbaus, des Verlusts der Probe oder der Kreuzkontamination von
Proben, wenn mehrere Proben gleichzeitig bearbeitet werden.
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Daher
werden Verbesserungen bei den Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren kontinuierlich
erforscht und kürzlich
wurden andere Verfahren vorgeschlagen, die auf der Verwendung einer
festen Phase beruhen. In der
US-A-5.234.809 wird
beispielsweise ein Verfahren beschrieben, bei dem Nukleinsäuren an
eine feste Phase in Form von Silikateilchen in Gegenwart eines chaotropen
Agens, wie eines Guanidiniumsalzes, gebunden werden, wodurch sie
vom Rest der Probe getrennt werden können. Die
WO 91/12079 be schreibt ein Verfahren,
bei dem Nukleinsäuren
auf der Oberfläche
einer festen Phase durch Fällung
zurückgehalten
werden. Im allgemeinen werden Alkohole und Salze als Fällungsmittel
verwendet. Die
WO-A-9207863 offenbart
Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren, die folgende Schritte
umfassen:
- a) Immobilisierung der Zellen in
einer Matrix
- b) Auflösen
der Zellen
- c) Fixieren der Nukleinsäure
auf der Oberfläche der
Matrix, und
- d) Eluieren der Nukleinsäuren.
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Die „Matrix" der
WO-A-9207863 kann aus einem
Bett von geringfügig
aggregierten Partikeln bestehen, dergestalt, daß die Zwischenräume eine
geeignete Größe zum Festhalten
der Zellen aufweisen. Die Oberfläche
der Matrix kann Ionenaustauscheigenschaften aufweisen, die die reversible
Bindung der Nukleinsäure
an die Oberfläche
ermöglichen. Eine
Bindung der Zellen an die Matrix ist nicht offenbart.
DE 195 20 398 A1 beschreibt
eine Art eines magnetischen Partikels, der eine äußere Oberfläche aus Glas hat. Vorgeschlagen
in diesem Dokument, und gezeigt in
1 wird ein
Verfahren zur Isolierung von Nukleinsäuren, das zwei Arten dieser
Partikel verwendet. Die erste trägt
Antikörper
zur Zellbindung und ein zweiter Satz zur Nukleinsäurebindung.
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Während derartige
Verfahren das Nukleinsäuretrennverfahren
beschleunigen, besteht weiterhin ein Bedarf an Verfahren, die schnell
und einfach in ihrer Durchführung
sind, die gute Ausbeuten ohne Verluste ermöglichen und insbesondere in
einfacher Weise auf die Isolierung von Nukleinsäuren aus Zellen in Mischungen
oder Umgebungen anwendbar sind, bei denen sie in niedrigen Konzentrationen
vorliegen können,
als ein erster präparativer
Schritt bei einer Isolierung von Nukleinsäuren aus Zielzellen bei auf
Nukleinsäuren
basierenden Zelldetektionsverfahren. Die vorliegende Erfindung wird
diesem Bedürfnis gerecht.
Während
die auf Hybridisierung beruhenden Techniken, beispielsweise PCR
und andere auf Nukleinsäure
basierende Verfahren zur Detektion von Mikroorganismen eine hohe
Empfindlichkeit bei der Detektion von Zellen in Proben ermöglichen,
sind insbesondere die Probenherstellungsschritte, d.h. die Konzentration
der Zielzellen und die Aufreinigung der Nukleinsäure, entscheidende Faktoren,
um eine hohe Empfindlichkeit und Reproduzierbarkeit des Verfahrens
zu erhalten. Gegenwärtig
werden die Zellen üblicherweise
zuerst durch Filtration, Zentrifugation oder Affinitätsbindung
an Antikörper,
die an einer festen Phase verankert sind, aus der Probe isoliert. Nach
der so erfolgten Aufkonzentrierung der Zellen wird die DNS anschließend aus
den konzentrierten Zellen, oft durch die vorstehend erläuterten
klassischen Phenol/Chloroform-Extraktionsverfahren
mit ihren damit verbundenen Nachteilen, gereinigt.
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Wir
schlagen nun eine neue Lösungsmöglichkeit
für dieses
Problem vor, die die Zellisolierung und Nukleinsäureaufreinigung in einem einzigen „Schritt" integriert, indem
die gleiche Festphase sowohl für
die Zelladsorption als auch für
die Nukleinsäurereinigung
verwendet wird. Dies wird dadurch erreicht, daß in einem ersten Schritt die
Zellen auf einen festen Träger
gebunden werden. Der gleiche feste Träger wird anschließend unter
derartigen Bedingungen verwendet, daß die Auflösung der gebundenen Zellen
erfolgt und anschließend
die Nukleinsäuren
an den Träger
binden können.
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Auf
diese Weise kann Nukleinsäure
durch ein einfaches und schnelles Verfahren, das weniger als 45
Minuten in Anspruch nimmt, in einer Form, die zur Detektion geeignet
ist, aus einer Probe isoliert werden.
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Unter
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird daher ein Verfahren
zur Detektion der An- oder Abwesenheit einer eukaryotischen oder
prokaryotischen Zielzelle in einer Probe zur Verfügung gestellt,
wobei das Verfahren folgende Schritte umfaßt:
- a)
Bereitstellen eines teilchenförmigen
festen Trägers
und Mischen desselben mit der Probe und Zulassen des Bindens von
Zellen in der Probe an den festen Träger, um Zellen aus der Probe
zu isolieren,
- b) Lysieren bzw. Auflösen
der isolierten Zellen,
- c) Binden von aus den lysierten Zellen freigesetzter Nukleinsäure an denselben
festen Träger,
und
- d) Detektieren der An- oder Abwesenheit von für diese
Targetzellen charakteristischen Nukleinsäure innerhalb der gebundenen
Nukleinsäure.
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Die
Nukleinsäure
kann DNS, RNS oder jede ihrer natürlich vorkommenden oder synthetischen Modifikationen
sein, bzw. Kombinationen davon. Jedoch ist die Nukleinsäure vorzugsweise
DNS, die als Einfach- oder Doppelstrang oder in jeder anderen Form,
beispielsweise linear oder ringförmig
vorliegt.
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Der
Begriff "Zelle" umfaßt, wie
er vorliegend verwendet wird, alle prokaryotischen (einschließlich der
Archaebakterien) und eukaryotischen Zellen. Typische "Zellen" umfassen daher alle
Arten von Säugetier-
und Nichtsäugetierzellen,
Pflanzenzellen, Protoplasten, Bakterien und Protozoen.
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Die
Probe kann daher jedes Material sein, das Nukleinsäuren innerhalb
derartiger Zellen umfaßt,
einschließlich
beispielsweise Nahrungsmittel und verwandte Produkte, klinische
Proben und Umweltproben. Daher kann die Probe eine biologische Probe
sein, die prokaryotische oder eukaryotische Zellen und Protoplasten
enthält.
Derartiges biologisches Material kann daher alle Arten von Säugetier- und
Nichtsäugetierzellen,
Pflanzenzellen, Algen, einschließlich blaugrüner Algen,
Pilze, Bakterien, Protozoen usw. umfassen. Typische Beispiele umfassen daher
Blut und Blutderivate, wie beispielsweise Plasma oder Buffycoat
(Leukozytenmanschette), Urin, Kot, zerebrospinale Flüssigkeit
(Liquor) oder andere Körperflüssigkeiten,
Gewebe, Zellkulturen, Zellsuspension usw. und auch Umweltproben,
beispielsweise Erdböden,
Wasser oder Nahrungsmittelproben.
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Die
Probe kann ebenso relativ reine oder teilweise aufgereinigte Ausgangsmaterialien
umfassen, wie beispielsweise halbaufgereinigte Reaktionsprodukte,
die durch andere Zelltrennverfahren erhalten wurden.
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Die
Bindung der Zellen auf dem festen Träger kann auf jegliche bekannte
oder übliche
Weise erfolgen. Beispielsweise kann eine unspezifische Bindung der
Zellen auf dem Träger
durch eine entsprechende Auswahl des festen Trägers und der Bindungsbedingungen,
beispielsweise der chemischen oder physikalischen Beschaffenheit
(beispielsweise der Hydrophobizität oder Ladung) der Oberfläche des
festen Trägers,
des pH-Wertes oder der Zusammensetzung des Isolationsmediums usw.
erfolgen. Die Beschaffenheit der Zielzellen kann ebenfalls eine Rolle
spielen und es wurde beispielsweise gezeigt, daß gewisse hydrophobe Zellen
sofort und unspezifisch an hydrophoben Oberflächen binden, während hydrophile
Zellen an hydrophileren Oberflächen
binden können.
Es wurde ebenfalls beobachtet, daß negativ geladene Zellen,
wie B-Lymphozyten,
einen hohen Grad an unspezifischer Bindung an schwach positiv geladenen
Oberflächen
aufweisen. Daher können
feste Träger
verwendet werden, die entsprechend geladene Oberflächen zur
Bindung eines gewünschten
Zelltyps auf weisen. Entsprechende Puffer usw. können als Medien für den Zellisolierungschritt verwendet
werden, um geeignete Bedingungen für die Zellbindung zu erreichen,
indem einfach der feste Träger
und die Probe in einem geeigneten Medium miteinander in Kontakt
gebracht werden. Zweckmäßigerweise
kann ein Puffer mit geeigneter Ladung, Osmolarität usw. der Probe vor oder gleichzeitig
oder nach dem Inkontaktbringen mit dem festen Träger zugegeben werden.
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Vorteilhafterweise
kann die unspezifische Bindung der Zellen durch Fällung der
Zellen erfindungsgemäß auf den
Träger
erreicht werden, beispielsweise indem die Zellen mit dem Träger in Gegenwart
von Alkohol und Salz, beispielsweise durch Zugabe eines Puffers,
der Alkohol und Salz enthält, in
Kontakt gebracht werden. Die Verwendung von Alkohol und Salz in
Trennungs- und Aufreinigungsverfahren, wie bei Fällungen, ist bekannt und es
kann erfindungsgemäß jeder
geeignete Alkohol oder jedes geeignete Salz, der bzw. das in derartigen
Verfahren zum Einsatz kommt, verwendet werden. Daher wird der Alkohol
zweckmäßigerweise
ein beliebiges Alkanol sein und es wurde gefunden, daß niedrige
Alkanole, wie Isopropanol und Ethanol, geeignet sind. Andere geeignete
Alkohole umfassen Methanol und n-Butanol.
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Das
Salz kann aus jeder geeigneten Quelle stammen, beispielsweise kann
es Natrium- oder Kaliumchlorid oder -acetat, oder Ammoniumacetat
sein. Geeignete Alkohol- und Salzkonzentrationen können entsprechend
dem genauen System und den eingesetzten Reagenzien bestimmt werden.
Allgemein wurde gefunden, daß eine
Zugabe von 0,5 bis 3 Volumina Alkohol, beispielsweise 1 Volumen,
zur Probe geeignet ist. Zweckmäßigerweise
wird der Alkohol in einer Konzentration von 50 bis 100 % (w/v) verwendet.
Es wurde gefunden, daß die
Verwendung von Salzkonzentrationen von beispielsweise 0,1 bis 10,0 M,
insbesondere von 0,1 bis 7,0 M, beispiels weise von 0,1 bis 3,0 M,
geeignet ist, und praktischerweise kann das Salz in den vorstehenden
Konzentrationen bereits in der Alkohollösung enthalten sein. Daher kann
ein sogenannter "Zellbindungspuffer" verwendet werden,
der den Alkohol und das Salz in den gewünschten Konzentrationen enthält. Alternativ
dazu können
das Salz und der Alkohol getrennt voneinander zugegeben werden.
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Die
erfindungsgemäße Verwendung
von Alkohol als Fällungsmittel
für Zellen
ist für
eine Verwendung des Verfahrens in klinischen Diagnoseverfahren vorteilhaft,
da die Verwendung von Alkohol zur Konservierung klinischer Proben üblich ist.
Daher können
Patientenproben einfach einem Alkohol enthaltenden Zellbindungspuffer
zugegeben werden, wodurch die Proben konserviert werden und für die Aufreinigung
der Nukleinsäuren
bereit sind.
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Als
Alternative zur Fällung
mit einem Salz/Alkoholgemisch können
andere Fällungsmittel,
beispielsweise Polyethylenglycole (PEG) oder andere Polymere mit
hohem Molekulargewicht, die ähnliche Eigenschaften
aufweisen, entweder alleine oder in Kombination mit Salz und/oder
Alkohol verwendet werden. Die Konzentrationen derartiger Polymere können in
Abhängigkeit
von dem genauen System, beispielsweise in bezug auf das Polymer
und den Zelltyp, variieren, aber im allgemeinen können Konzentrationen
von 1 bis 50 % (w/v), beispielsweise von 2 bis 30 % verwendet werden.
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Zellen
mit phagozytischer Aktivität
können aufgrund
ihrer Fähigkeit,
eine teilchenförmige
feste Phase, beispielsweise Kügelchen, "zu binden" oder "zu verschlingen", zurückgehalten
werden, und können
daher in einfacher Weise aufgefangen werden. In diesem Fall muß die Zellen-enthaltende
Probe einfach nur mit der festen Phase unter geeigneten Bedingungen
in Kontakt gebracht oder inkubiert werden. Diese Art von Zelleinfang
hängt nicht
von einer spezifischen Bindungsart ab.
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Der
feste Träger
kann ebenfalls mit Komponenten versehen werden, die das unspezifische
Binden von Zellen unterstützen.
Dies können
beispielsweise Proteine oder Proteinfragmente oder Polypetide sein,
die unspezifisch von Zellen gebunden werden. Daher bindet beispielsweise
ein fester Träger, der
mit Antikörpern
beschichtet ist oder Antikörper trägt, die
Zellen unspezifisch durch Fc-Rezeptoren auf der Zelloberfläche. Die
Techniken zur Immobilisierung von Antikörpern und anderen Proteinen
oder Polypetiden auf festen Oberflächen sind aus dem Stand der
Technik gut bekannt.
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Wie
vorstehend erwähnt
ist, kann schließlich eine
unspezifische Zellbindung auf festen Trägern mit geladenen, hydrophoben
oder hydrophilen Oberflächen
durch Verwendung von Puffern erreicht werden, oftmals in Verbindung
mit Salzen, um für
die Bindung geeignete pH-Bedingungen zu erreichen. Die richtigen
Puffer und Bedingungen variieren in Abhängigkeit von der Art der Zelle,
des festen Trägers,
usw.
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Die
verschiedenen Komponenten werden gemischt und einfach während eines
geeigneten Zeitraums stehengelassen, um den Zellen die Bindung an
den Träger
zu ermöglichen.
Der Träger
kann anschließend
aus der Lösung
durch jedes geeignete Mittel, das selbstverständlich von der Art des Trägers abhängt, entfernt
werden und umfaßt
sämtliche
Arten des Entfernens eines Trägers
aus dem Überstand
einer Probe oder umgekehrt, beispielsweise Zentrifugieren, Dekantieren,
Pipettieren, usw.
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Die
Bedingungen während
der Durchführung dieses
Verfahrens sind unkritisch, und es wurde gefunden, daß es praktisch
ist, beispielsweise einfach die Probe mit dem "Zellbin dungspuffer" in Gegenwart einer festen Phase zu
mischen und sie vor dem Trennen bei Raumtemperatur, beispielsweise
für 5 bis
30 Minuten, beispielsweise für
20 Minuten stehen zu lassen. Wie vorstehend erwähnt, ist die Reaktionszeit unkritisch
und weniger als 5 Minuten sind oftmals ausreichend. Falls es zweckmäßig erscheint,
können jedoch
auch längere
Zeiträume
verwendet werden, beispielsweise 20 Minuten bis 3 Stunden oder selbst über Nacht.
Das Vermischen kann durch jedes beliebige übliche Mittel erfolgen, einschließlich beispielsweise
durch einfaches Rühren
oder Verwirbeln. Falls gewünscht,
können
auch höhere
oder niedrige Temperaturen verwendet werden, dies ist jedoch nicht notwendig.
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Andere
optionale Komponenten der "Zellbindungs"-Zusammensetzung
umfassen Polymere mit hohem Molekulargewicht, beispielsweise PEG
usw., schwache ungeladene Tenside, beispielsweise Triton X-100,
NP-40, usw., DNAsen und andere Enzyme, solange sie die Zellen intakt
belassen.
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Bevorzugte "Zellbindungs"-Zusammensetzungen
können
beispielsweise folgendes umfassen:
Isopropanol, 0,75 M Ammoniumacetat
75
% Ethanol, 0,75 M Ammoniumacetat
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Obgleich
das unspezifische Binden von Zellen erfindungsgemäß bevorzugt
ist, ist es ebenso möglich,
feste Träger
zu verwenden, die modifiziert wurden, um die selektive Bindung erwünschter
Zellen zu ermöglichen,
die die Nukleinsäure
enthalten. Daher können
beispielsweise Träger,
die Antikörper oder
andere für
einen gewünschten
Zelltypus spezifische, bindende Proteine, beispielsweise Lektine,
aufweisen verwendet werden. Dies kann einen Selektivitätsgrad bei
der Isolierung der Nukleinsäure
hineinbringen, da nur Nuklein säure
aus einer gewünschten Zielquelle
innerhalb eines komplexen Gemisches getrennt werden kann. Daher
kann ein derartiger Träger beispielsweise
dazu verwendet werden, die gewünschte
Zielzellart aus der Probe abzutrennen und zu entfernen.
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Die
Darstellung derartiger selektiver Zellfängermatrizen ist aus dem Stand
der Technik gut bekannt und in der Literatur beschrieben.
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Der
feste Träger
ist teilchenförmig
und nimmt die Form von Partikeln an.
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Zweckmäßigerweise
kann der Träger
aus Glas, Siliziumdioxid, Latex oder einem polymeren Material bestehen.
Bevorzugt sind Materialien, die eine hohe Oberfläche für die Bindung der Zellen und anschließend für die Nukleinsäuren aufweisen.
Derartige Träger
weisen im allgemeinen eine unregelmäßige Oberfläche auf. Kügelchen sind im allgemeinen aufgrund
ihrer größeren Bindungskapazität bevorzugt,
insbesondere polymere Kügelchen.
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Zweckmäßigerweise
umfaßt
ein teilchenförmiger
fester Träger,
wie er erfindungsgemäß verwendet
wird, sphärische
Kügelchen.
Die Größe der Kügelchen
ist nicht kritisch, aber sie können
beispielsweise einen Durchmesser in der Größenordnung von wenigstens 1,
vorzugsweise von wenigstens 2 μm, und
einen maximalen Durchmesser von vorzugsweise nicht mehr als 10 und
besonders vorzugsweise nicht mehr als 6 μm aufweisen. Beispielsweise
wurde nachgewiesen, daß Kügelchen
mit einem Durchmesser von 2,8 μm
und 4,5 μm
gut funktionieren.
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Monodisperse
Teilchen, d.h. Teilchen, die im wesentlichen eine einheitliche Größe aufweisen, (beispielsweise
eine Größe mit einer
Standardabweichung des Durchmessers von weniger als 5 %) haben den
Vorteil, daß sie
eine einheitliche Reproduzierbarkeit der Reaktion ermöglichen.
Monodisperse Polymerteilchen, die mit Hilfe der in der
US-A-4.336.173 beschriebenen
Technik hergestellt wurden, sind besonders geeignet.
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Nichtmagnetische
Polymerkügelchen,
die zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Verfahren geeignet sind,
sind bei der Firma Dyno Particles AS (Lillestrøm, Norwegen) und ebenso bei
Qiagen, Pharmacia und Serotec erhältlich.
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Jedoch
sind magnetische Kügelchen
bevorzugt, um die Handhabung und die Trennung zu vereinfachen bzw.
zu unterstützen.
Der Begriff "magnetisch", wie er hier verstanden
wird, bedeutet, daß der Träger in der
Lage ist, ein magnetisches Moment aufzuweisen, das auf ihn übertragen
wird, wenn er in ein magnetisches Feld plaziert wird und er daher
unter der Einwirkung dieses Feldes räumlich beweglich ist. Mit anderen
Worten kann ein magnetische Teilchen umfassender Träger sofort
durch magnetische Aggregation entfernt werden. Dies erlaubt eine
schnelle, einfache und effiziente Art der Trennung der Teilchen
im Anschluß an
die Zell- und Nukleinsäurebindungsschritte
und ist ein weit weniger hartes Verfahren als übliche Techniken, wie beispielsweise
Zentrifugation, die Scherkräfte
erzeugen, die die Zellen zerbrechen oder die Nukleinsäuren denaturieren bzw.
abbauen können.
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Bei
der Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
daher die magnetischen Teilchen mit daran gebundenen Zellen durch
das Anlegen eines magnetischen Feldes, beispielsweise unter Verwendung
eines Dauermagneten, auf eine geeignete Oberfläche entfernt werden. Es ist
für gewöhnlich ausreichend,
einen Magneten an der Seite des die Probenmischung enthaltenden
Gefäßes anzubringen,
um die Teilchen an der Wand des Gefäßes zu aggregieren, und den
Rest der Probe wegzuschütten.
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Besonders
bevorzugt sind superparamagnetische Teilchen, beispielsweise diejenigen,
die von Sintef in der
EP-A-106873 beschrieben
wurden, da die magnetische Aggregation und das Zusammenklumpen der
Teilchen während
der Reaktion vermieden werden können
und dadurch eine einheitliche Nukleinsäureextraktion gewährleistet
wird. Die gutbekannten magnetischen Teilchen, die von der Firma Dynal
AS (Oslo, Norwegen) unter dem Namen DYNABEADS verkauft werden, sind
besonders zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet.
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Funktionalisierte
beschichtete Teilchen für eine
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können durch Modifikation der
Kügelchen
aus den
US-Patenten 4.336.173 ,
4.459.378 und
4.654.267 hergestellt werden. Daher
können
Kügelchen
oder andere Träger
hergestellt werden, die unterschiedliche Arten funktionalisierter
Oberflächen
aufweisen, beispielsweise positiv oder negativ geladene, hydrophile
oder hydrophobe Oberflächen.
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Unterschiedliche
Zellen weisen unterschiedliche Abstufungen unspezifischer Bindung
an unterschiedlichen Oberflächen
und Trägern
auf und es kann daher vorteilhaft sein, die Menge des festen Trägers (beispielsweise
die Zahl der Teilchen) pro Volumeneinheit zu "titrieren", um die Zellbindungsbedingungen zu
optimieren und die optimale Trägerfläche zu bestimmen,
beispielsweise die Partikelkonzentration in einem vorgegebenen System.
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Nach
der Zellbindung werden die isolierten oder trägergebundenen Zellen lysiert,
um ihre Nukleinsäure
freizusetzen. Verfahren zur Lyse von Zellen sind aus dem Stand der
Tech nik gut bekannt und in der Literatur ausführlich beschrieben und es kann
jedes der bekannten Verfahren verwendet werden. Unterschiedliche
Verfahren können
für unterschiedliche Zellen
besser geeignet sein, aber beispielsweise kann jedes der nachfolgenden
Verfahren verwendet werden: Tensidlyse unter Verwendung von beispielsweise
SDS, LiDS oder Sarkosyl in geeigneten Puffern, die Verwendung von
chaotropen Stoffen, wie Guanidiumhydrochlorid (GHCl), Guanidiniumthiocyanat
(GTC), Natriumjodid (NaI), -perchlorat usw.; mechanisches Brechen,
beispielsweise unter Verwendung einer French Press, Beschallung,
Mahlen mit Glaskügelchen,
Aluminiumdioxid oder in flüssigem Stickstoff,
enzymatische Lyse beispielsweise unter Verwendung von Lysozym, Proteinasen,
Pronasen oder Zellulasen, oder jedes andere beliebige Lyseenzym,
das handelsüblich
erhältlich
ist; Lyse der Zellen durch bakteriophage oder virale Infektion;
Gefriertrocknen; osmotische Stöße; Mikrowellenbehandlung,
Temperaturbehandlung, beispielsweise durch Erhitzen oder Kochen
oder Einfrieren, beispielsweise in Trockeneis oder flüssigem Stickstoff,
und Auftauen, alkalische Lyse. Wie vorstehend erwähnt wurde, sind
alle diese Verfahren Standardlysetechniken und aus dem Stand der
Technik bekannt und jedes einzelne dieser Verfahren oder eine Kombination
von Verfahren kann verwendet werden.
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Zweckmäßigerweise
kann die Lyse erfindungsgemäß unter
Verwendung von chaotropen Stoffen und/oder Tensiden durchgeführt werden.
Es wurde gefunden, daß im
Falle von Bakterienzellen beispielsweise die Kombination eines chaotropen Stoffs
mit einem Tensid besonders effizient ist. Ein beispielhaftes geeignetes
Lyseagens umfaßt
daher einen chaotropen Stoff, wie beispielsweise GTC oder GHCl,
und ein Tensid, wie beispielsweise SDS oder Sarkosyl. Die Lyseagenzien
können
in einfachen wäßrigen Lösungen zugegeben
werden, oder sie können
in einer Pufferlösung
enthalten sein, um einen sogenannten "Lysepuffer" zu bilden. Jeder geeignete Puffer kann
dazu verwendet werden, einschließlich beispielsweise Tris,
Bicine, Tricine und Phosphatpuffer. Alternativ dazu können die
Lyseagenzien getrennt zugegeben werden. Geeignete Konzentrationen
und Mengen an Lyseagenzien variieren in Abhängigkeit von dem genauen System,
der Art der Zellen usw. und können
in zweckdienlicher Weise bestimmt werden, aber es können beispielsweise
Konzentrationen von 2 M bis 7 M chaotroper Stoff, wie GTC, GHCl,
NaI oder Perchlorat, 0,1 M bis 1 M alkalische Agenzien, wie Na-OH, und 0,1 bis 50 %
(w/v), z. B. 0,5 bis 15 % Tensid verwendet werden. Ein Beispiel
eines geeigneten typischen Lysepuffers umfaßt daher eine wäßrige Lösung von
4 M GTC und 1 % (w/v) Sarkosyl.
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Um
das erfindungsgemäße Verfahren
durchzuführen,
werden die isolierten, trägergebundenen Zellen
zweckmäßigerweise
vom Rest der Probe entfernt oder abgetrennt, um so die Zellen aufzukonzentrieren
oder zu konzentrieren. Der Zellbindungsschritt dient daher auch
dazu, die Zellen anzureichern oder diese in einem kleineren Volumen
als dasjenige der ursprünglichen
Probe zu konzentrieren. Die Lyse kann anschließend zweckmäßigerweise durch Zugabe eines
geeigneten Lysepuffers durchgeführt
werden, der die gewünschten
Lyseagenzien enthält, oder
indem die isolierten Zellen den gewünschten Lysebedingungen unterworfen
werden. Für
den Fall, daß nur
ein die geeigneten Lysereagenzien enthaltender Lysepuffer zugegeben
wird, können
beispielsweise die isolierten Zellen einfach in Gegenwart des Lysepuffers
während
eines geeigneten Zeitraums inkubiert werden, so daß die Lyse
stattfinden kann.
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Unterschiedliche
Inkubationsbedingungen können
für unterschiedliche
Lysesysteme geeignet sein und sind aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise
kann die Inkuba tion bei einem Tensid und/oder einem chaotropen Stoff,
das bzw. der den Lysepuffer enthält,
bei Raumtemperatur oder bei höheren
Temperaturen, beispielsweise bei 37 °C oder 65 °C stattfinden. Ebenso kann die
Inkubationszeit von wenigen Minuten, beispielsweise 5 oder 10 Minuten,
bis hin zu Stunden, beispielsweise von 1 bis zu 2 Stunden, variieren.
Im Falle eines GTC/Sarkosyl-Lysepuffers und Bakterienzellen wurde
gefunden, daß die
Inkubation bei beispielsweise 65 °C
während
10 bis 20 Minuten geeignet ist, aber dies kann selbstverständlich entsprechend
den Bedürfnissen
variiert werden. Im Falle von enzymatischer Lyse, beispielsweise
unter Verwendung von Proteinase K usw., können auch längere Behandlungszeiten erforderlich sein,
beispielsweise über
Nacht.
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Nach
der Lyse wird die freigesetzte Nukleinsäure an den gleichen Träger gebunden,
an den die lysierten Zellen gebunden sind. Diese Bindung von Nukleinsäuren kann
auf jede Art und Weise, die aus dem Stand der Technik zur Bindung
von Nukleinsäuren
auf einem festen Träger
bekannt ist, erreicht werden. Zweckmäßigerweise wird die Nukleinsäure unspezifisch
an den Träger
gebunden, d.h. unabhängig von
ihrer Sequenz. Beispielsweise kann daher die freigesetzte Nukleinsäure auf
den Träger
unter Verwendung jedes beliebigen Fällungsmittels für Nukleinsäuren, beispielsweise
Alkoholen, Alkohol/Salzkombinationen, Polyethylengykolen (PEG),
usw. gefällt
werden. Die derart erfolgte Fällung
von Nukleinsäuren
auf Kügelchen
ist beispielsweise in der
WO 91/12079 beschrieben.
Salze können
daher zu dem Träger
und der freigesetzten Nukleinsäure
in der Lösung
zugegeben werden, gefolgt von der Zugabe von Alkohol, der die Ausfällung der
Nukleinsäure
verursacht. Alternativ dazu können
das Salz und der Alkohol zusammen zugegeben werden oder das Salz kann
weggelassen werden. Wie vorstehend in Bezug auf den Zellbindungsschritt
beschrieben wurde, kann jeder ge eignete Alkohol oder jedes geeignete
Salz verwendet werden, und geeignete Mengen oder Konzentrationen
können
schnell bestimmt werden.
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Alternative
unspezifische Nukleinsäurebindungstechniken
umfassen die Verwendung von Tensiden, wie sie beispielsweise in
der
WO 96/18731 der Dynal
AS (das sogenannte "DNS-Direkt"-Verfahren) beschrieben
wurde, und die Verwendung von chaotropen Stoffen und einer Nukleinsäure-bindenden festen
Phase, wie beispielsweise Siliziumdioxidteilchen, wie von der Firma
Akzo N.V. in der
EP-A-0.389.063 beschrieben
wurde.
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Eine
ionische Bindung der Nukleinsäure
auf dem Träger
kann durch Verwendung eines festen Trägers mit einer geladenen Oberfläche, beispielsweise
eines mit Polyaminen beschichteter Trägers, erreicht werden.
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Der
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete
Träger
kann auch funktionelle Gruppen tragen, die zur spezifischen oder
unspezifischen Bindung von Nukleinsäuren beitragen, beispielsweise DNS-bindende
Proteine, wie beispielsweise Leucin-Zipper, Histone oder Einlagerungsfarbstoffe
(beispielsweise Ethidiumbromid oder Hoechst 42945), mit denen der
Träger
beschichtet werden kann.
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Ebenso
kann der Träger
mit Bindungspartnern versehen sein, um den selektiven Einfang von Nukleinsäuren zu
unterstützen.
Beispielsweise können
komplementäre
DNS- oder RNS-Sequenzen oder
DNS-Bindungsproteine oder Virusproteine, die an virale Nukleinsäuren binden,
verwendet werden. Die Verankerung derartiger Proteine auf dem festen Träger kann
durch die Verwendung von aus dem Stand der Technik gut bekannten
Techniken erreicht werden.
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Ein
praktisches erfindungsgemäßes Verfahren
zur Fällung
der Nukleinsäure
besteht darin, ein Fällungsmittel,
beispielsweise einen Alkohol, zu der Mischung, die den Träger und
die lysierten Zellen enthält,
hinzuzufügen.
Ein entsprechendes Alkoholvolumen, beispielsweise 100 %-iges oder
96 %-iges Ethanol, kann daher einfach der Mischung zugegeben werden
und während
eines Zeitraums inkubiert werden, der ausreichend ist, um eine Bindung
der freigesetzten Nukleinsäuren
an dem Träger
zu gestatten. Die Inkubationsbedingungen für diesen Schritt sind unkritisch
und können
einfach das Inkubieren während
5 bis 10 Minuten bei Raumtemperatur umfassen. Jedoch kann die Dauer
des Zeitraums variiert werden und die Temperatur wahlweise erhöht werden.
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Obgleich
nicht notwendig, kann es praktisch sein, ein oder mehrere Waschschritte
in das erfindungsgemäße Isolierungsverfahren
einzuführen,
beispielsweise nach dem Nukleinsäurebindungsschritt. Es
kann jeder übliche
Waschpuffer oder jedes andere Medium verwendet werden. Allgemein
sind Puffer mit einer niedrigen oder mittleren Ionenstärke bevorzugt, beispielsweise
10 mM Tris-HCl bei einem pH von 8,0/10 mM NaCl. Andere Standardwaschmedien, beispielsweise
Alkohole enthaltende Medien, können,
sofern gewünscht,
ebenso verwendet werden, beispielsweise Waschen mit 70 %-igem Ethanol.
Die Verwendung von magnetischen Teilchen ermöglicht einfache Waschschritte,
indem einfach die Teilchen aggregiert werden, das Nukleinsäurebindungsmedium
entfernt wird, das Waschmedium zugegeben wird und die Teilchen,
sooft dies erforderlich ist, wieder aggregiert werden.
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Nach
dem Nukleinsäureisolierungsverfahren und
nach jedem eventuell erwünschten
optionalen Waschschritt, kann der Träger, der die gebundenen Nukleinsäuren trägt, versetzt
werden, beispielsweise kann er resuspendiert oder in jedes geeignete
Medium, beispielsweise in Wasser oder in einen Puffer mit einer
niedrigen Ionenstärke
eingetaucht werden. In Abhängigkeit
von dem Träger
und der Art jedes sich anschließenden
Verfahrensschrittes kann es wünschenswert
oder nicht wünschenswert
sein, die Nukleinsäuren
von dem Träger
abzulösen.
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Im
Falle eines teilchenförmigen
festen Trägers,
wie beispielsweise der magnetischen oder nicht-magnetischen Kügelchen,
kann dieser in vielen Fällen,
beispielsweise in einer PCR oder anderen Amplifizierungen, direkt
verwendet werden, ohne die Nukleinsäure von dem Träger zu eluieren.
Ebenso ist eine Elution für
viele DNS-Detektions- oder Identifikationsverfahren nicht notwendig,
da, obgleich die DNS in zufälliger
Weise in Kontakt mit der Oberfläche des
Kügelchen
ist und an einer Anzahl von Stellen über Wasserstoffbrückenbindungen
oder ionischen oder anderen Kräften
gebunden ist, wird es im allgemeinen genug DNS-Längenabschnitte geben, die für eine Hybridisierung
an Oligonukleotiden und für
eine Amplifizierung zur Verfügung
stehen.
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Falls
gewünscht,
kann jedoch die Elution der Nukleinsäure schnell unter Verwendung
von bekannten Mitteln, beispielsweise durch Erhitzen, z. B. auf 65 °C während 5
bis 10 Minuten, ausgeführt
werden. Nachfolgend kann der Träger
aus dem Medium entfernt werden, so daß die Nukleinsäure in Lösung verbleibt.
Ein derartiges Erhitzen wird automatisch in einer PCR durch den
DNS-Denaturierungsschritt, der dem Durchlaufen der Reaktionsabfolge
vorgeschaltet ist, erhalten.
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Falls
es erwünscht
ist, die RNS von der DNS zu entfernen, kann dies durch Zerstörung der
RNS vor dem DNS-Trennschritt erreicht werden, beispielsweise durch
Zugabe einer RNAse oder einer alkalischen Verbindung, wie beispielsweise
NaOH.
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Ein
Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sie schnell
und einfach auszuführen ist
und mit einer geeigneten Kombination von Zellbindungs-, Lyse- und
Nukleinsäurebindungsschritten
ein Verfahren zur Verfügung
stellt, das verläßlich und
in einfacher Weise innerhalb kurzer Zeit isolierte Nukleinsäuren liefert,
wobei die Zeitspanne in vielen Fällen weniger
als eine Stunde oder sogar weniger als 45 Minuten beträgt. Die
Einfachheit des Verfahrens ermöglicht
einen hohen Probendurchsatz. Gleichzeitig führt der Zellbindungsschritt
zu einer Anreicherung oder Konzentration der Zellen und damit zu
einer Verbesserung des Nukleinsäureisolierungsverfahrens.
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Die
Erfindung ist in vorteilhafter Weise der Automatisierung zugänglich,
insbesondere wenn Teilchen, und ganz besonders, wenn magnetische Teilchen
als Träger
verwendet werden.
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Wie
vorstehend erwähnt
ist, muß die
gebundene Nukleinsäure
vorteilhafterweise nicht eluiert oder von dem Träger entfernt werden, bevor
der Detektionsschritt durchgeführt
wird, obgleich dies, sofern gewünscht,
ebenfalls durchgeführt
werden kann. Ob die Nukleinsäure
eluiert wird oder nicht, kann auch von dem besonderen Verfahren
abhängen,
das für
den Nukleinsäurebindungsschritt
verwendet wurde. Daher binden bestimmte Nukleinsäurebindungsverfahren die Nukleinsäure fester
als andere. Beispielsweise wird im Falle der DNS-Bindung unter Verwendung
von Tensiden (beispielsweise durch DNS-Direkt) die Nukleinsäure von
dem festen Träger eluiert,
wenn ein Elutionspuffer oder ein anderes geeignetes Medium eingeführt wird.
Nukleinsäure,
die durch ein Fällungsmittel,
wie einem Alkohol oder einem chaotropen Stoff, gebunden ist, bleibt
fester gebunden und kann nicht eluiert werden, wenn sie in ein Puffermedium
eingeführt wird,
und sie kann daher erhitzt werden müssen, um eluiert werden zu
können.
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Die
trägergebundene
Nukleinsäure
kann daher direkt in einem auf Nukleinsäure beruhenden Detektionsverfahren
verwendet werden, einfach indem der Träger in einem Medium resuspendiert
wird oder indem zum Träger
ein Medium, das für
den Detektionsschritt geeignet ist, zugegeben wird. Entweder kann
die Nukleinsäure
in das Medium eluiert werden, oder es ist, wie vorstehend erwähnt ist,
nicht notwendig, diese zu eluieren.
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Eine
Anzahl von unterschiedlichen Techniken zur Detektion von Nukleinsäuren sind
bekannt und in der Literatur beschrieben und jedes dieser Verfahren
kann erfindungsgemäß verwendet
werden. In einfachster Weise kann die Nukleinsäure durch Hybridisierung mit
einer Sonde bzw. Probe detektiert werden und es wurden schon viele
derartige Hybridisierungsprotokolle beschrieben (siehe beispielsweise
Sambrook et al., 1989, Molecular Cloning: A Laboratory Manual, 2.
Auflage, Cold Spring Harbor Press, Cold Spring Harbor, NY). Am häufigsten
umfaßt
die Detektion einen in-situ-Hybridisierungsschritt
und/oder einen in-vitro-Amplifizierungsschritt unter Verwendung
eines beliebigen, in der Literatur für diesem Zweck beschriebenen
Verfahrens. Wie erwähnt,
können
deshalb Techniken wie LAR, 3SR und das Q-beta-Replikase-System verwendet werden.
Jedoch werden PCR und ihre verschiedenen Modifikationen, beispielsweise
die Verwendung von verschachtelten Primern, im allgemeinen die Verfahren
der Wahl sein (siehe beispielsweise Abramson und Myers, 1993, Current
Opinion in Biotechnology, 4: 41–47
für eine
Zusammenfassung der Nukleinsäure-Amplifizierungstechnologien).
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Andere
Detektionsverfahren können
auf einem Sequenzierungslösungsweg
beruhen, beispielsweise den Lösungsweg über Minisequenzierung,
wie er von Syvänen
und Söderlund,
1990, in Genomics, 8: 684–692
beschrieben ist.
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Bei
Amplifizierungstechniken, wie beispielsweise der PCR, kann das Erhitzen,
das in dem ersten Schritt zum Schmelzen des DNS-Doppelstrangs erforderlich
ist, dazu führen,
daß sich
die gebundene DNS von dem Träger
ablöst.
Im Falle eines nachfolgenden Detektionsschrittes, wie beispielsweise
einer PCR, kann daher die trägergebundene
Nukleinsäure direkt
zu der Reaktionsmischung zugegeben werden und die Nukleinsäure wird
in dem ersten Schritt des Detektionsprozesses eluiert. In dem Detektionsschritt
kann die gesamte erfindungsgemäß erhaltene isolierte
trägergebundene
Nukleinsäureprobe
oder ein Aliquot davon verwendet werden.
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Die
Ergebnisse der PCR oder anderer Detektionsschritte können durch
viele im Stand der Technik beschriebene Mittel detektiert oder bildlich dargestellt
werden. Beispielsweise können
die PCR-Produkte oder andere Amplifizierungsprodukte in einem Elektrophoresegel,
beispielsweise in einem mit Ethidiumbromid gefärbten Agarosegel unter Verwendung
von bekannten Techniken, laufen gelassen werden. Alternativ dazu
kann das DIANA-System verwendet werden, das eine Modifizierung der
verschachtelten Primertechnik darstellt. Bei dem DIANA-System (Detection
of Immobilised Amplified Nucleic Acids, Detektion immobilisierter
amplifizierter Nukleinsäuren)
(siehe Wahlberg et al., Mol. Cell Probes 4: 285 (1990)), trägt das innere
zweite Primerpaar jeweils Mittel zur Immobilisierung, um einen Einfang amplifizierter
DNS zu erlauben, und eine Markierung oder Mittel zur Verankerung
auf einer Markierung, um einen Nachweis zu ermöglichen. Dies liefert die beiden
Vorteile eines reduzierten Hintergrundsignals sowie eines schnellen
und einfachen Mittels zur Detektion der amplifizierten DNS.
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Durch
Sequenzierung unter Verwendung einer beliebigen aus vielen unterschiedlichen
Sequenzierungstechnologien, die gegenwärtig möglich sind, beispielsweise
durch Standardsequenzierung, Festphasensequenzierung, zyklische
Sequenzierung, automatische Sequenzierung und Minisequenzierung, kann
die amplifizierte Nukleinsäure
auch detektiert oder das Ergebnis bestätigt werden.
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Es
wurde vorteilhafterweise gefunden, daß erfindungsgemäß isolierte
Zellen in einem "Zellbindungs"-Puffer, beispielsweise
in einem Salz/Alkoholpuffer, für
wenigstens eine Woche bei Raumtemperatur ohne einen detektierbaren
Verlust an Empfindlichkeit im nachfolgenden Nukleinsäuredetektionsschritt aufbewahrt
werden können.
Eine derartige Stabilität ist
ein Vorteil unter Außenbedingungen.
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Die
verschiedenen Reagenzien und Komponenten, die zur Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahren
erforderlich sind, können
zweckmäßigerweise
in Form eines Kits geliefert werden.
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In
seiner einfachsten Variante enthält
ein Kit zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Verfahren:
- a. einen teilchenförmigen
festen Träger,
- b. wahlweise Mittel zum Binden von Zellen an den festen Träger,
- c. Mittel zum Lysieren der Zellen und
- d. Mittel zum Binden von aus den lysierten Zellen freigesetzter
Nukleinsäure
an denselben festen Träger.
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Die
unterschiedlichen Mittel b, c und d können solche sein, die in Bezug
auf das erfindungsgemäße Verfahren
vorstehend beschrieben und erläutert
wurden.
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Ein
weiterer optionaler Bestandteil ist Punkt e., d.h. Mittel zur Detektion
der Anwesenheit oder Abwesenheit von Nukleinsäure, die für eine Zielzelle innerhalb
dieser gebundenen Nukleinsäure
charakteristisch ist. Wie vorstehend erläutert wurde, umfassen derartige
Mittel geeignete Sonden- oder
Primeroligonukleotidsequenzen zur Verwendung in hybridisierungs-
und/oder amplifizierungsbasierten Detektionstechniken.
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Wahlweise
können
in einem derartigen Kit darüber
hinaus Puffer, Salze, Polymere, Enzyme, usw. enthalten sein.
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Die
Erfindung wird nun im einzelnen in den nachfolgenden nicht einschränkenden
Beispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei
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1 die
Ergebnisse einer EtBr-gefärbten Agarosegelelektrophorese
zur Trennung von PCR-Amplifizierungsprodukten der DNS zeigt, die gemäß der Erfindung
aus Zellen von 5 Cyanobakterien-Spezies erhalten wurde. Linien 1
bis 7 entsprechen den in Beispiel 1 beschriebenen Proben 1 bis 7.
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Beispiel 1
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Materialien
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Beispiel
1: Planktothrix rubescens NIVA-CYA 1, Beispiel 2: Planktothrix agardhii
NIVA-CYA 29, Beispiel 3: Planktothrix rubescens NIVA-CYA 55, Beispiel
4: Planktothrix mougeotii NIVA-CYA 56/1, Beispiel 5: Planktothrix
agardhii NIVA-CYA 116, Beispiel 6: negative Kontrolle auf Zell-
und DNS-Aufreinigungsreagenzien
und Beispiel 7: negative Kontrolle auf PCR-Reagenzien.
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Zell- und DNS-Isolierungsprotokoll:
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0,5
ml Wasser, das ungefähr
105 Zellen enthält, wurden mit 20 μl Kügelchen
(1 μg/ml)
und 0,5 ml Zellbindungspuffer (Isopropanol, 0,75 M NH4Ac)
in einem Mikrozentrifugenröhrchen
gemischt. Die Mischung wurde bei Raumtemperatur während 20
Minuten inkubiert und anschließend
wurde das Röhrchen
während
2 Minuten in einen MPC-E Magnet (Dynal A.S.) gestellt. Der Überstand
wurde sorgfältig entfernt.
50 μl 4
M GTC, 1 % Sarkosyl wurden hinzugefügt und bei 65 °C während 10
Minuten inkubiert. Anschließend
wurden 200 μl
96 %-igem EtOH hinzugefügt und die
Inkubation für
5 Minuten bei Raumtemperatur fortgesetzt. Die Kügelchen wurden mit dem Magneten
an die Röhrchenwand
gezogen und der Überstand
entfernt. Der Komplex wurde zweimal mit 500 μl 70 %-igem EtOH gewaschen.
Das gesamte Ethanol wurde entfernt und 50 μl Wasser wurde hinzugefügt. Um Restethanol
zu entfernen, wurden die Röhrchen
bei 65 °C
während
10 Minuten mit offenem Deckel inkubiert.
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PCR-Amplifizierung:
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Der
Bereich zwischen den Genen, die für die RuBisCo Untereinheit
Groß (Rbcl)
und Klein (Rbcs) codieren, wurde amplifiziert. Die Amplifizierungen wurden
unter Verwendung eines GeneAmp 2400 PCR Systems (Perkin Elmer) in
50 μl Volumina durchgeführt, die
10 pmol Primer (CW) 5'CGTAGCTTCCGGTGGTATCCACGT3' und (DE) 5'GGGCARYTTCCACAKNGTCCA3', 200 μM dNTP, 10
mM Tris-HCl (pH 8,8), 1,5 mM MgCl2, 50 mM
KCl, 0,1 % Triton X-100, 1 U DynaZyme thermostabile DNS-Polymerase
(Finnzymes OY) und 5 μl der
Kügelchen/DNS-Lösung enthielten.
Das verwendete PCR-Programm
hatte einen anfänglichen
Denaturierungsschritt bei 94 °C
während
4 Minuten, anschließendes
Durchlaufen der Reaktionsabfolge mit folgenden Parametern: 94 °C während 30
Sekunden, 40 °C
während
30 Sekunden und 72 C während
2 Minuten für
2 Reaktionsabfolgen, anschließend
94 °C während 30
Sekunden, 60 C während
30 Sekunden und 72 °C
während
2 Minuten bei 40 Reaktionsabfolgen. Schließlich wurde während 7
Minuten ein Verlängerungsschritt
durchgeführt.
Die amplifizierten Fragmente wurden durch DNS-Sequenzierung als
zu der Gegend zwischen RuBisCo Groß (Rbcl) und Klein (Rbcs) gehörig verifiziert.
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Gel:
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10 μl der amplifizierten
Produkte von jeder der Proben 1 bis 7 wurden auf einem mit 1,5 EtBr
gefärbten
Agarosegel während
30 Minuten bei 100 Volt laufen gelassen. Der Molekulargewichtsstandard
war mit ΦX
174 HaeIII verdaute DNS. Die Ergebnisse sind in 1 dargestellt.
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Ergebnisse:
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1 zeigt
deutlich, daß die
Zellen aus sämtlichen
Beispielen 1 bis 5 detektiert werden konnten. Beruhend auf den erhaltenen
PCR-Ergebnissen, wie sie auf dem mit EtBr gefärbten Agarosegel sichtbar gemacht
sind, wurde die Detektionsgrenze auf 10 bis 100 Zellen/ml geschätzt.