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DE69117412T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn

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Publication number
DE69117412T2
DE69117412T2 DE69117412T DE69117412T DE69117412T2 DE 69117412 T2 DE69117412 T2 DE 69117412T2 DE 69117412 T DE69117412 T DE 69117412T DE 69117412 T DE69117412 T DE 69117412T DE 69117412 T2 DE69117412 T2 DE 69117412T2
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DE
Germany
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web
belt
coating
drying
smooth
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DE69117412T
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English (en)
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DE69117412D1 (de
Inventor
Ilkka Kartovaara
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Stora Enso Oyj
Original Assignee
Keskuslaboratorio Centrallaboratorium Oy AB
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21GCALENDERS; ACCESSORIES FOR PAPER-MAKING MACHINES
    • D21G9/00Other accessories for paper-making machines
    • D21G9/009Apparatus for glaze-coating paper webs

Landscapes

  • Paper (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)
  • Machines For Manufacturing Corrugated Board In Mechanical Paper-Making Processes (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn, wobei eine Beschichtung auf einer Seite der Bahn aufgebracht, die Bahn getrocknet und die Beschichtung geglättet bzw. satiniert wird, wie im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 (CH-A-359 354) genannt.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn, die eine Beschichtungseinrichtung oder eine Trocknungseinrichtung aufweist, wie im Oberbegriff des Patentanspruchs 5 angegeben.
  • Die Verfahren, die zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn verwendet werden, können in zwei Hauptgruppen klassifiziert werden. Zu der ersten Hauptgruppe gehören die Verfahren, bei denen das Papier in herkömmlicher Weise beschichtet und die Beschichtung, die nahe ihrer endgültigen Trocknung des Stoffgehalts getrocknet worden ist, geglättet wird. Zu dieser Gruppe gehören einige in hohem Maße unterschiedliche Verfahren, wie beispielsweise das Bürsten, das Glätten und das Hochglanzkalandern.
  • Die zweite Hauptgruppe besteht aus solchen Verfahren, bei denen die Beschichtung getrocknet und auf einem Glanztrockenzylinder geglättet wird. Dieses Verfahren ist als "Coast Coating" bekannt.
  • Kein sehr guter Glanz wird nur mit dem Bürstenglätten erreicht, und dieses Verfahren wird deshalb überwiegend als Ergänzung zum Kalandern verwendet. Das Kalandern hat jedoch unvermeidbar einen nachteiligen Effekt auf das spezifische Volumen und die Steifigkeit der Pappe.
  • Bei den Glättungsverfahren wird die Pigmentbeschichtung zunächst unter Verwendung von Konvenktions- und Strahlungstrocknungsverfahren gemäß dem Stand der Technik getrocknet und danach unter Verwendung einer Glättungsbürste oder eines Hochglanzkalanders satiniert. Es ist jedoch aufgrund unzureichender Glättung üblicherweise nötig, eine solche Pappe zu lackieren, auf die gedruckt werden soll.
  • Das "Coast Coating" liefert im wesentlichen einen besseren Glanz als beispielsweise das Bürsten, Glätten und das Hochglanzkalandern. Überdies wird das spezifische Gewicht bei dem "Coast Coating" nicht verringert. Das "Coast Coating"-Verfahren, das gegenwärtig verwendet wird, kann jedoch nicht als ein On-Line-Verfahren bei Papier- oder Pappemaschinen verwendet werden. Dies liegt daran, daß die hohen Laufgeschwindigkeiten moderner Pappemaschinen in der Größenordnung von 400 bis 600 m/Min. liegen und die Papiermaschinendrehzahl bis in der Größenordnung von 1300 m/Min. aufweisen. Demgegenüber beträgt die höchste mögliche Laufgeschwindigkeit beim "Coast Coating" in der Größenordnung von 100 m/Min. Die niedrige Geschwindigkeit des "Coast Coatings" beruht auf der Tatsache, daß das von der Beschichtung zu verdampfende Wasser auf einem Zylinder durch die Grundbahn entfernt werden muß, d. h. die Feuchtbeschichtung wird gegen einen polierten Zylinder geführt und durch die gegenüberliegende Seite der Bahn entwässert. Bei Verwendung von "Coast Coating" liegt der größtmögliche Zylinderdurchmesser in der Größenordnung von etwa 5 m, und dies begrenzt den für die Verdampfung verfügbaren Bereich und demgemäß die Trocknungskapazität des gesamten Verfahrens.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, diese Nachteile zu beseitigen. Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, das "Coast Coating"-Verfahren derart weiterzuentwickeln, daß seine Effektivität und die Kapazität der "Coast Coating"-Maschine gegenüber früher erhöht werden, wobei gleichzeitig die Vorteile beibehalten werden, die mit dem "Coast Coating" erzielt werden können.
  • Hinsichtlich der kennzeichnenden Merkmale der Erfindung wird auf die Ansprüche verwiesen.
  • Bei der Untersuchung der Faktoren, die die Verdampfungsgeschwindigkeit im Zusammenhang mit der Trocknung einer Pigmentbeschichtung auf Papier oder Pappe beeinflussen, wurde ermittelt, daß die Verdampfungsgeschwindigkeit durch den Partialdruck der verdampfenden Substanz, d. h. Wasser, in der nahen Nachbarschaft der Verdampfungsoberfläche im Vergleich mit dem Druck des gesättigten Dampfes beeinflußt wird, der in diesem Fall der Temperatur und dem Partialdruck irgendeines anderen Gases in dem Bereich entspricht. Wenn das Trocknen unter atmosphärischem Druck stattfindet, wird der Luftpartialdruck erheblich höher liegen als der Wasserdampfpartialdruck. Das Vorhandensein von Luft verzögert die Verdampfung von Wasser erheblich. Die Verdampfungsgeschwindigkeit kann durch Entfernen der Luft vervielfacht werden.
  • Bisher wurde das sogenannte Condebelt-Verfahren in Verbindung mit der Papierherstellung zum Trocknen der Bahn verwendet. Das Condebelt-Verfahren basiert darauf, den Luftdruck in den Poren der Bahn vor dem Trocknen zu verringern, wobei zusätzlich der durch Verdampfung erzeugte Wasserdampf durch Kühlen kondensiert wird, um den Partialdruck des Wasserdampfs so niedrig wie möglich in dem Verdampfungsbereich zu halten. Das Condebelt-Verfahren ist insoweit noch nicht im Zusammenhang mit dem Trocknen einer Beschichtung, d. h. nicht mit dem Glätten einer Beschichtung verwendet worden.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Verwendung des Condebelt-Verfahrens im Zusammenhang mit der Beschichtung von Papier und/oder Pappe und insbesondere mit dessen Glättung.
  • Gemäß der Erfindung wird die beschichtete Seite der Papier- oder Pappebahn, bei der der Trockenstoffgehalt der Beschichtung geringer als 80% ist, mit einer erhitzten, glatten, endlosen und thermisch gut leitenden Oberfläche kontaktiert, wie beispielsweise einem hochglanzpolierten Metallgurtband, und die gegenüberliegende Seite der Bahn wird mit einem gekühlten Gurtband kontaktiert, wie beispielsweise einem Trocknungsfilz oder dergleichen. Die in der Beschichtung vorhandene Feuchtigkeit bewegt sich dann durch die Bahn und wird die Bahn durch die gegenüberliegende Seite der Bahn verlassen, während sich die Beschichtung in Kontakt mit der glatten Oberfläche des Gurtbandes befindet, so daß die Glättung der Beschichtung während des Trocknungsvorgangs zunimmt.
  • Es ist demzufolge klar, daß bei dem Verfahren gemäß der Erfindung das für sich im Stand der Technik mit dem Papiertrocknen bekannte Condebelt-Verfahren verwendet wird, wobei die Beschichtung zusätzlich zum Trocknen mit Hilfe des Verfahrens in Kontakt mit einem glatten Gurtband, z. B. einem metallischen Gurtband, geglättet wird, wobei die Beschichtung auf diese Weise gleichzeitig im Zusammenhang mit dem Trocknen geglättet wird. Bei dem Verfahren wird die Verdampfungsgeschwindigkeit im Vergleich mit herkömmlichen Verfahren durch Verringern des Partialdruckes der Luft und des Wasserdampfs in den Poren der Bahn vervielfacht. Die spezifische Neuheit des Verfahrens ist in dem gleichzeitigen Trocknen und Glätten der Beschichtung zu sehen. Die Herstellung von Glanz basiert bei diesem Verfahren auf der Tatsache, daß die übermäßig glatte und glänzende Metallfläche auf der Oberfläche der feuchten und dehnbaren Oberfläche der Beschichtung wiederholt wird.
  • In vorteilhafter Weise können bei der Erfindung die Laufgeschwindigkeiten im Zusammenhang mit der Papierbeschichtung und -glättung erheblich erhöht werden. Eine Papier- oder Pappebahn kann dank der Erfindung sogar in einem On-Line-Verfahren beschichtet werden, das sich an eine Papier- oder Pappemaschine anschließt. Die Energie, die beim Trocknen der Beschichtung angewendet wird, kann auf eine gewünschte Höhe erhöht werden, weil bei dem Condebelt-Verfahren ein metallisches Gurtband zur Wärmeübertragung anstelle eines Zylinders verwendet wird, und dieses Gurtband kann so lange wie gewünscht gestaltet werden, ohne daß es irgendwelche Begrenzungen auf die Verdampfungsentfernung auferlegt. Bei Bedarf und immer wenn es die Trocknungskapazität erfordert, ist es auch möglich, mehrere Condebelt-Einheiten nacheinander derart anzuordnen, daß die gewünschte Trocknungskapazität erreicht wird.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es besonders wesentlich, daß die beschichtete Seite der Bahn, d. h. die Beschichtung, mit der Oberfläche eines erhitzten, glatten, endlosen Gurtbandes mit guter thermischer Leitfähigkeit unmittelbar nach dem Aufbringen der Beschichtung und während die Beschichtung feucht ist, kontaktiert, wobei der Trockenstoffgehalt weniger als 80%, vorteilhaft weniger als 70% beträgt. Demgemäß geht es nunmehr um eine neue Ausgestaltung des "Coast- Coating"-Verfahrens. Beim Trocknen der Bahn wird die Feuchtigkeit durch die Bahn und durch die Seite der Bahn entfernt, welche der Beschichtung gegenüberliegt, wobei die Bahn von der Berührung mit dem glatten Gurtband freigegeben wird. Das hier verwendete Trocknungsverfahren, das Condebelt-Verfahren, ist für sich beispielsweise durch die finnischen Patente FI-54514, FI-55539 und FI-59635 bekannt, die hiermit durch Bezugnahme inkludiert werden. Bei dem Verfahren und der Vorrichtung gemäß der Erfindung können die Trocknungsverfahren und die zugeordneten Vakuumverfahren, die durch die zitierten Druckschriften oder sonstwie bekannt sind, angewendet werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung detailliert anhand von einem Ausführungsbeispiel beschrieben, wobei Bezug auf die beigefügte Zeichnung genommen wird, die eine Vorrichtung gemäß der Erfindung zur Durchführung des Verfahrens darstellt.
  • In Fig. 1 ist eine Vorrichtung gemäß der Erfindung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn gezeigt. Die Vorrichtung besitzt eine Beschichtungseinrichtung 4 und eine Trocknungseinrichtung 5. Die Beschichtungseinrichtung 4 weist eine herkömmliche Auftragswalze 15 zum Verteilen des Beschichtungsmaterials auf der Oberfläche der Bahn 1, ein Abstreichmesser 16 zum Nivellieren der Beschichtung und eine Trägerwalze 17 auf, um die die Bahn gewickelt geführt ist, wobei sie in die durch einen Pfeil 18 angegebene Richtung läuft. Die Beschichtungseinrichtung kann aus irgendeiner Art einer Beschichtungseinrichtung bestehen, die selbst im Zusammenhang mit dem Beschichten von Papier und/oder Pappe verwendet wird.
  • Die Trocknungseinrichtung 5 besitzt ein endloses, thermisch gut leitendes, poliertes metallisches Gurtband 2 und eine Heizeinrichtung 7 zum Erhitzen dieses Gurtbandes, beispielsweise mit Hilfe von Dampf. Das Gurtband 2 ist unmittelbar nach der Beschichtungseinrichtung 4 angeordnet, indem die Bahn 1 auf das Gurtband unmittelbar nach der Beschichtungseinrichtung mit der Beschichtung gegen die polierte Fläche des Gurtbandes so geführt worden ist, daß der Trockenmassenanteil der Beschichtung geringer als 80 Gew.-% ist, wenn die Beschichtung gegen das Gurtband 2 geführt wird.
  • Weiterhin weist die Trocknungseinrichtung 5 einen Trocknungsfilz 1' mit Walzen 12 und einer Trocknungseinrichtung 13 auf. Der Trocknungsfilz ist um die Walzen 12 gegen die Laufrichtung der Bahn mit einer Geschwindigkeit laufend geführt, die mit der der Bahn, d. h. des Gurtbandes 2, übereinstimmt. Die Trocknungseinrichtung 5 besitzt ferner ein endloses und thermisch gut leitendes Gurtband 2' mit zugeordneten Walzen und einer Kühleinrichtung 8; das Gurtband 2' ist um die Walzen 6' laufend in Bewegungsrichtung der Bahn geführt. Die Gurtbänder 2 und 2' bilden ein Paar von Gurtbändern, wobei die Gurtbänder parallel zwischen den Walzen 6 und 6' entsprechend gegeneinander gepreßt laufen. Der Trocknungsfilz l' und die Bahn, die auf diesem Trocknungsfilz angeordnet ist, werden zwischen die Gurtbänder 2, 2' geleitet.
  • Das polierte Gurtband 2, das gegen die Beschichtung liegt, ist mittels einer Heizeinrichtung 7 erhitzt; der Trocknungsfilz unter der Bahn wird kontinuierlich mit der Kühleinrichtung 8 des Gurtbandes 2' gekühlt. Die Feuchtigkeit wird dann von der Beschichtung durch die Bahn in den Trocknungsfilter 1' bewegt und kondensiert dort. Der Trocknungsfilz 1' wird kontinuierlich mit Hilfe der Trocknungseinrichtung 13 beim Kreislauf über die Walzen 12 getrocknet. Nachdem die Bahn durch die Trocknungseinrichtung 5 getreten ist, wird sie von dem Trocknungsfilz gelöst und zu einer weiteren Trocknungseinrichtung 5' geführt, die gemäß dem Condebelt-Verfahren arbeitet.
  • Bevor die Bahn in Kontakt mit dem Gurtband 2 geführt worden ist, ist sie einer Vakuum-Behandlung zum Entfernen von Luft aus der Bahn unterworfen worden, d. h., um den Luftdruck innerhalb der Bahn und dem Trocknungsfilz zu verringern, damit der Trocknungsvorgang verstärkt wird. Die Bahn und der Trocknungsfilz werden zwischen die Gurtbänder 2, 2' unmittelbar nach der Vakuumbehandlung geführt. Die Gurtbänder 2 und 2' sind luftundurchlässig, und die Vakuumbehandlung der Bahn und des Filzes verringert den Luftdruck in der Bahn und in dem Filz, was das Trocknen der Bahn beschleunigt, da der Teilluftdruck in dem Filz geringer ist als vorher und dadurch der Teildruck des Wasserdampfes höher als üblich sein kann.
  • Die Heizeinrichtung 7 des Gurtbandes 2 kann aus irgendeiner Heizeinrichtung bestehen, z. B. elektrisch, gasflammenbetrieben, dampfbetrieben, etc. Die Heizeinrichtung kann weiterhin beispielsweise eine Flüssigkeitsentfernungseinrichtung zum Beseitigen des kondensierten Dampfes aufweisen.
  • Die Kühleinrichtung, die dem Gurtband 2' und dem Filz 1' dient, kann aus irgendeiner Art einer Kühleinrichtung bestehen, die im Stand der Technik bekannt ist, z. B. einer, die mit einem gekühlten Fluid arbeitet. Weiterhin kann die Trocknungseinrichtung 13, die dem Filz 1' dient, aus irgendeiner Art von Trocknungseinrichtung bestehen, die im Stand der Technik bekannt ist, beispielsweise eine, die mit Druckwalzen arbeitet, einer Heizeinrichtung, einer Vakuumeinrichtung, etc. Weiterhin kann die Vakuumeinrichtung 10 aus irgendeinem Typ bestehen, beispielsweise basierend auf Unterdruckkammern, die mit Rohrleitungen 20 mit einer Vakuumpumpe verbunden und gegen die Bahn 1 und/oder den Filz 1' abgedichtet sind.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Bahn 1 zwischen zwei Gurtbändern 2, 2', die luftundurchlässig sind, beispielsweise aus Metall, auf einem Filz 1' gehalten. Die Bahn kann alternativ gegen das Gurtband 2 nur auf dem Filz 1' liegend geführt werden, in welchem Fall die Kühleinrichtung 8 zur direkten Kühlung des Filzes vorgesehen ist. Der Filz kann in diesem Fall entweder luftundurchlässig oder luftdurchlässig sein.
  • Das dargestellte Ausführungsbeispiel soll die Erfindung veranschaulichen und nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränken; vielmehr können Ausführungsbeispiele der Erfindung im Schutzumfang der Ansprüche variieren.

Claims (9)

1. Verfahren zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn (1), wobei eine Beschichtung auf einer Seite der Bahn aufgebracht, die Bahn getrocknet und die Beschichtung geglättet bzw. satiniert wird, wobei die beschichtete Seite der Bahn (1) mit der Oberfläche eines erhitzten glatten endlosen thermisch leitfähigen Band (2) kontaktiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Trockenstoffgehalt weniger als 80 Gew.% beträgt, und daß die gegenüberliegende Seite der Bahn (1) mit einem gekühlten Band (2') oder dergleichen derart kontaktiert wird, daß die in der Beschichtung vorhandene Feuchtigkeit sich durch die Bahn bewegt und die Bahn durch die gegenüberliegende Seite der Bahn verläßt, wobei sich die Beschichtung in Berührung mit dem glatten Band (2) derart befindet, daß die Glättung der Beschichtung während des Trocknungsprozesses zunimmt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Luft von der Bahn (1) mittels Unterdruckbehandlung entfernt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Trockenstoffgehalt der Beschichtung weniger als 70 Gew.% vorteilhafterweise etwa 55 bis 70 Gew.% beträgt, wenn die Bahn (1) in Berührung mit dem glatten Band (2) gebracht wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (1) und ein Trocknungsfilz (3) in zwei endlosen thermisch leitfähigen Bändern (2, 2') geleitet werden, welche luftundurchlässig sind, von denen das Band, das benachbart zu der Beschichtung liegt, erhitzt wird und von denen das andere Band gekühlt wird.
5. Vorrichtung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn, mit einer Beschichtungseinrichtung (4) und einer Trocknungseinrichtung (5) mit einer Kühleinrichtung (8), wobei die Trocknungseinrichtung (5) ein glattes, endloses und thermisch leitfähiges Band (2) mit Walzen (6) und mit einer Heizeinrichtung (7) zum Erhitzen des Bandes aufweist, wobei das Band unmittelbar nach der Beschichtungseinrichtung (4) angeordnet ist, und wobei die Bahn (1) auf das Band unmittelbar nach der Beschichtungseinrichtung (4) geführt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtung derart gegen das Band (2) liegt, daß der Trockenstoffgehalt der Beschichtung weniger als 80 Gew.% beträgt, daß die Kühleinrichtung (8) die gegenüberliegende Seite der Bahn (1) kühlt und die Bahn aus dem Kontakt mit dem Band bringbar ist, nachdem die Beschichtung getrocknet und gegen das Band geglättet worden ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Unterdruckeinrichtung (10) zum Entfernen von Luft von der Bahn mittels Unterdruckbehandlung aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet daß die Vorrichtung einen Trocknungsfilz (1') mit Rollen (12) sowie eine Trocknungseinrichtung (13) aufweist, wobei die Bahn (1) gegen das Band (2) auf dem Filz geführt ist, und daß die Kühleinrichtung ein endloses und thermisch gut leitfähiges Band (2') mit Walzen (16) und ein Kühlelement (8) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet daß die Vorrichtung zwei glatte metallische Bänder (2, 2') mit Walzen (6, 6') und jeweils Heiz- und Kühleinrichtungen (7, 8) besitzt, daß die Bänder auf einem Abschnitt ihres Weges für einen parallelen und im wesentlichen gegeneinander liegenden Lauf angeordnet sind, und daß die Bahn zwischen die Bänder eingeführt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zahlreiche Trocknungseinrichtungen (5) aufweist, die nacheinander in Laufrichtung der Bahn angeordnet sind, und daß die Bahn zum Laufen durch diese geführt ist.
DE69117412T 1990-09-20 1991-09-20 Verfahren und Vorrichtung zum Glätten einer Papier- oder Pappebahn Expired - Lifetime DE69117412T2 (de)

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