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DE69124144T2 - Mobiles Kommunikationssystem - Google Patents

Mobiles Kommunikationssystem

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Publication number
DE69124144T2
DE69124144T2 DE69124144T DE69124144T DE69124144T2 DE 69124144 T2 DE69124144 T2 DE 69124144T2 DE 69124144 T DE69124144 T DE 69124144T DE 69124144 T DE69124144 T DE 69124144T DE 69124144 T2 DE69124144 T2 DE 69124144T2
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DE
Germany
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msc
bsc
local
mobile
base station
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69124144T
Other languages
English (en)
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DE69124144D1 (de
Inventor
Ray Mauger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nortel Networks Ltd
Original Assignee
Northern Telecom Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=10677819&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69124144(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Northern Telecom Ltd filed Critical Northern Telecom Ltd
Publication of DE69124144D1 publication Critical patent/DE69124144D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69124144T2 publication Critical patent/DE69124144T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
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    • H04W4/02Services making use of location information
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  • Organic Low-Molecular-Weight Compounds And Preparation Thereof (AREA)
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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf Mobilfunk-Kommunikation und insbesondere auf Systembauteile hiervon.
  • In Europa gibt es derzeit eine Anzahl von unterschiedlichen Mobilfunk-Kommunikationsnormen, die miteinander nicht kompatibel sind, so daß ein Mobilfunk-Endgerät, das für ein System ausgelegt ist, nicht mit einem anderen System verwendet werden kann. Die Groupe Speciale Mobile (GSM) wurde gebildet, um eine einzige Zellularnorm für Europa zu entwickeln. Ein Netz nach dem GSM-System umfaßt grundlegend ein Basisstationssystem (BSS), das ein Basisstations-Steuergerät (BSC) und eine oder mehrere Basisstations-Tranceiver- oder Sendeempfänger-Stationen (BTS), eine Funkvermittlungsstelle (MSC), eine Heimatdatei (HLR) und eine Besucherdatei (VLR) einschließt. Jeder Teilnehmer (Mobilstation MS) ist einem Heimatnetz und möglicherweise einer MSC in diesem Netz zugeordnet, was dadurch erzielt wird, daß ein Eintrag in die HLR gemacht wird. Jedesmal wenn eine Mobilstation eingeschaltet wird und unter regelmäßigen Zeitintervallen danach registriert sie sich mit dem System und gibt ihren Positionsbereich (Gruppe von Zellen) an. Wenn sich die Mobilstation nicht in ihrem Heimatbereich befindet, so werden die Teilnehmerdaten der Besucherdatei der dann örtlichen Funkvermittlungsstelle (MSC) hinzugefügt. In dem GSM-System führt die MSC die Lenkung eines Gespräches zu seinem Ziel durch, wobei jede Funkvermittlungsstelle mit anderen Funkvermittlungsstellen verbunden ist und die Funkvermittlungsstellen Schnittstellen zu PST-Netzen (öffentliches Fernsprechwählnetz, wie zum Beispiel BT oder Mercury) und zu anderen Dienstanbietern sowie Netzverwaltungs- und andere Funktionen aufweist.
  • Eine allgemeine Beschreibung eines zellularen Funksystems wurde von F J Calvert et al in der Veröffentlichung 'International Conference on Communications, Denver Colorado, Band 3, 14. Juni 1981 auf den Seiten 57.5.1 bis 57.5.6 gegeben. Diese Veröffentlichung beschreibt ein System, das so ausgelegt ist, daß es derart in Schnittstellenverbindung mit einer Teilnehmervermitllungsstelle steht, daß die Notwendigkeit eines überlagerten Netzes, ausschließlich zugeordneter Vermittlungsstellen und aufwendiger Bündelung entfallen kann.
  • Netze für persönliche Kommunikation oder Personalkommunikationsnetze (PCN), die der derzeit in Großbritannien entwickelt werden, beruhen auf GSM-Normen, arbeiten jedoch bei 1.8 GHz anstatt bei 900MHz, wie dies bei der grundlegenden GSM-Norm der Fall ist. Die PCN-Systeme entstanden als Ergebnis der Veröffentlichung des britischen Govemment's Department of Trade and Industry mit dem Titel 'Phones on the Move', das grundlegend auf eine Verbesserung der derzeitigen Mobilkommunikation (Zellular-Funktelefone) gerichtet war. Die letzteren sind analog und hinsichtlich ihrer Kapazität aufgrund des beschränkten Wellenlängenbereiches eingeschränkt, der derzeit verfügbar ist. Als Ergebnis der Tatsache, daß die britische Regierung einen höheren Wellenlängenbereich freimachte, nominell 2GHz und aufgrund der Verwendung digitaler Techniken, kann eine verbesserte Kommumikation erzielt werden. PCN-Netze sind jedoch nicht auf derartige Mobilfunk-Kommunikationen beschränkt, sondern sind allgemein dazu bestimmt, eine Kommunikation zu und von irgendwelchen üblichen Funk- und Fest-Telekommunikationsnetzen zu unterstützen und somit ein einziges Kommunikationsnetz mit einem universell verwendbaren persönlichen Kommunikationsgerät zu schaffen, das heißt ein wirklich persönliches ortsbewegliches Telefon, das zu allen Zeiten eine Kommunikation ermöglicht. Weil die vorgeschlagenen PCN-Netze auf GSM-Normen beruhren, können sie ähnliche Bauteile wie die vorstehend erläuterten GSM-Netze aufweisen, oder sie können Varianten einschliessen, die sowohl zu GSM- als auch zu PCN-Netzen kompatibel sind.
  • Gemäß einem Grundgedanken der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilfunk-Kommunikationsnetz geschaffen, das zumindestens eine Basis-Sendeempfängerstation (BTS) aufweist, die über eine erste Schnittstelle mit einem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) gekoppelt ist, wobei das erste Basisstations-Steuergerät mit einer ersten Funkvermittlungsstelle (MSC) über eine zweite Schnittstelle gekoppelt ist, wobei diese erste Funkvermittlungsstelle (MSC) eine weitere Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der ersten Funkvermittlungsstelle mit anderen Funkvermittlungsstellen mit jeweiligen Basisstations-Steuergeräten und Basis-Sendeempfänger-Stationen und eine Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der Funkvermittlungsstelle (MSC) mit anderen Netzwerken aufweist und wobei das erste Basisstations-Steuergerät mit einem örtlichen PSTN- (öffentliches Fernsprechwählen-) Netz verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß für Gespräche zwischen Mobilfunkteilnehmern, die dem ersten Basisstations-Steuergerät zugeordnet sind, und Mobilfunk- Teilnehmern, die einer der anderen Funkvermittlungsstellen zugeordnet sind, oder Teilnehmern, die den anderen Netzen zugeordnet sind, die Gesprächsabwicklung durch zumindest die erste Funkvermittlungsstelle erfolgt, und daß das erste Basisstations- Steuergerät so ausgebildet ist, daß es direkt örtliche Gespräche zwischen Mobilfunkteilnehmern, die dem ersten Basisstations-Steuergerät zugeordnet sind, und dem örtlichen PSTN ohne irgendeinen Wechsel auf die ersten und zweiten Schnittstellen und ohne irgendeine Kommumikation mit der ersten Funkvermittlungsstelle zur Gesprächsabwicklung abwickelt.
  • Gemäß einem weiteren Grundgedanken der vorliegenden Erfindung wird ein Basisstations-Steuergerät (BSC) zur Einfügung zwischen den A-bis- und A-Schnittstellen eines Mobilfunk-Kommunikationsnetzes auf der Grundlage von GSM (Groupe Special Mobile) geschaffen, wobei das Netzwerk ein Basisstationssystem unter Einschluß des Basisstations-Steuergerätes und einer oder mehreren Basisstations-Sendeempfänger-Stationen, eine Funkvermittlungsstelle, eine Heimatdatei und eine Besucherdatei einschließt, wobei die A-Schnittstelle zur Verbindung des Basisstations-Steuergerätes (BSC) mit der Funkvermittlungsstelle (MSC) im Betrieb des Basisstations-Steuergerätes bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisstations- Steuergerät (BSC) einem örtlichen PSTN- (öffentlichen Fernsprechwähl-) Netz zugeordnet ist und zur diekten Abwicklung örtlicher Gespräche zwischen diesem Basisstations-Steuergerät zugeordnetem Mobilfunkteilnehmern und dem örtlichen PSTN-Netz ohne irgendeinen Wechsel auf die Schnittstellen und ohne irgendeine Kommunikation mit der Funkvermittlungsstelle zur Gesprächsabwicklung dient, und daß das Basisstations-Steuergerät so ausgebildet ist, daß es nicht-örtliche Gespräche an die Funkvermittlungsstelle zur Abwicklung lenkt.
  • Gemäß einem weiteren Grundgedanken der Erfindung wird ein Verfahren zum Betrieb eines Mobilkommunikationsnetzes geschaffen, das zumindestens eine Basis-Sendeempfänger-Station (BTS) einschließt, die mit einem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) über eine erste Schnittstelle gekoppelt ist, wobei das erste Basisstations-Steuergerät mit einer ersten Funkvermittlungsstelle (MSC) über eine zweite Schnittstelle gekoppelt ist, wobei die erste Funkvermittlungsstelle (MSC) eine weitere Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der ersten Funkvermittlungsstelle mit anderen Funkvermittlungsstellen mit jeweiligen Basisstations-Steuergeräten (BSC) und Basis- Sendeempfänger-Stationen (BTS) und eine Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der ersten Funkvermittlungsstelle mit anderen Netzen aufweist, wobei das erste Basisstations- Steuergerät einem örtlichen PSTN-(öffentliches Fernsprechwähl-) Netz zugeordnet ist und das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß für Gespräche zwischen dem ersten Basisstations- Steuergerät (BSC) zugeordneten Mobilfunk-Teilnehmern und Mobilfunk-Teilnehmern, die einer der anderen Funkvermittlungsstellen zugeordnet sind, oder Teilnehmern, die den anderen Netzen zugeordnet sind, die Gesprächsabwicklung über zumindestens die erste Funkvermittlungsstelle (MSC) erfolgt, und daß örtliche Gespräche zwischen Mobilfunk-Teilnehmern, die dem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) zugeordnet sind, und dem örtlichen PSTN direkt von dem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) ohne einen Wechsel auf die ersten und zweiten Schnittstellen und ohne irgendeine Kommunikation mit der ersten Funkvermittlungsstelle zur Gesprächsverarbeitung abgewickelt werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nunmehr anhand der beigefügten Zeichnungen erläütert, in denen:
  • Figur 1 ein grundlegendes GSM-Netz zeigt,
  • Figur 2a ein Konzept eines PCN-Netzwerkes zeigt, auf dem die vorliegende Erfindung beruht, während Figur 2b einen Teil des Netzes nach Figur 2a in einer alternativen Form und insbesondere ein intelligentes Basisstations-Steuergerät gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • Figuren 3 bis 8 Zeichengabe-Nachrichten zeigen, die bei einem PCN-Netz auftreten, das das intelligente Basisstations- Steuergerät aufweist,
  • Figur 9 ein Beispiel einer PSTN-zu-PCN-Zeichengabe für ein Ortsgespräch zeigt,
  • Figur 10 ein örtliches Zugriffsschema für eine große Stadt zeigt,
  • Figur 11 einen örtlichen Zugriff für Knoten mit hoher Kapazität zeigt,
  • Figur 12 drei unterschiedliche örtliche Gesprächsszenarien zeigt,
  • Figur 13 Kostenvergleiche für die drei Szenarien nach Figur 12 zeigt,
  • Figur 14 und 15 Aspekte einer gemeinsamen genutzten Infrastruktur von GSS-Systemen zeigen, und
  • Figur 16 eine mögliche Anwendung eines intelligenten Basisstations-Steuergerätes zeigt.
  • Das in Figur gezeigte grundlegende GSM-Netz schließt die vorstehend erwähnten Elemente ein, das heißt, mobile Funkstationen MS, Basisstations-Systeme BSS, die Basisstations-Sendeempfänger BTS und Basisstations-Steuergeräte BSC einschließen, eine Funkvermittlungsstelle MSC, eine Heimatdatei HLR, eine Besucherdatei VLR und Schnittstellen zu anderen Funkvermittlungsstellen MSC, an andere Netze und Dienste und an Netzwerk- Verwaltungsfunktionen NM und so weiter. Die GSM-Empfehlungen legen ein 16 kbit/s-Sprachcodierungsschema (9.6 kbit/s Datenübertragung) fest und verwenden ein 64 kbit/s-PCM-Standardnachrichtenformat für Verkehr innerhalb des GSM-Netzes jenseits der A-Schnittstelle, die einen Funkt darstellt, der zwischen dem Basisstations-Steuergerät BSC und der Funkvermittlungsstelle MSC festgelegt ist. Dies erfordert einen Transcoder oder Normwandler in dem Netzwerk, um diese Signalformat-Änderungen zu unterstützen. Bei der grundlegenden dargestellten GSM- Anordnung muß ein Gespräch von einer Mobilfunkstation MS zu einem ortsfesten Telefon, das mit einem PSTN-Netz verbunden ist, durch die betreffenden BTS, BSC und MSC zum PSTN verarbeitet werden, selbst wenn das ortsfeste Telefon tatsächlich im Ortsbereich der Mobilstation MS oder vielmehr der zugehörigen BSC ist. Die bei der Durchführung derartiger Gespräche auftretenden Kosten sind entsprechend hoch, weil die Übertragung zur Funkvermittlungsstelle MSC, die sich in einer beträchtlichen Entfernung von dem Basisstations-Steuergerät BSC befinden kann, über Standleitungen (2Mbit/s-Strecken) erfolgt, die aufwendig herzustellen oder von vorhandenen öffentlichen Telefonbetriebsgesellschaften (beispielsweise BT oder Mercury) zu mieten sind.
  • Das in den Figuren 2a und 2b gezeigte PCN-Netz ist derart, daß für Ortsgespräche die Funkvermittlungsstelle nicht mit der tatsächlichen Gesprächsabwicklung befaßt ist, sondern daß das BSC erkennt, daß es sich um ein Ortsgespräch handelt und das Gespräch mit dem örtlichen PSTN-Netz 1 verbindet. Der sekundäre Knoten nach Figur 2a ist die Vermittlungsstelle, die die Rolle des Basisstations-Steuergerätes BSC in der GSM-Empfehlung übernimmt. Der sekundäre Knoten steuert eine Anzahl von Basisstations-Sendeempfänger-Stationen BTS und lenkt den Verkehr zu dem primären Knoten, der eine Normwandlerfunktion, eine Funkvermittlungsstelle MSC und einige zugehörige knotenspezifische Funktionen enthält. Er enthält weiterhin die Standortdateien, die dazu verwendet, Teilnehmer-Mobilfunkstationen innerhalb des PCN zu lokalisieren und zu verfolgen. Die Gesamt-Netzarchitektur ist so ausgebildet, wie dies in Figur 2 gezeigt ist. In diesem Fall ist der Normwandler oder Transcodierer gerätemäßig außerhalb des Basisstations-Steuergerätes BSC an der A-Schnittstelle zur Funkvermittlungsstelle MSC ausgeführt. Die Strecke zwischen den BTS- und BSC-Funktionen schließt die A-bis-Schnittstelle ein. Die BTS-/BSC und BSC-/MSC-Strecken sind typischerweise gemietete 120-Kanal 2Mbit/s-Megastrom-Strecken. Flexible Multiplexer, beispielsweise der PDMX der Firma Northern Telecom Europe Limited (früher STC PLC) können verwendet werden, um Strecken von Bereichen mit geringem Verkehr zu kombinieren, um 120 Kanäle pro Megastrom zu unterhalten. Um zu erkennen, daß es sich um ein Ortsgespräch handelt, ist das BSC-Element des GSM- Netzes durch ein sogenanntes intelligentes Basisstations-Steuergerät BSC 2 (Figur 2b) ersetzt, das die grundlegende GSM-BSC- Funktion 3, eine örtliche MSC-Funktion 4 und ein Nachführ-Standortregister LR einschließt. Das örtliche PSTN-Netz 1 ist mit einem Anschluß des intelligenten BSC und dann mit der örtlichen MSC-Funktion 4 über die Strecke 5 verbunden. Ein (nicht gezeigter) Normwandler ist außerdem an dem BSC in der Strecke 5 erforderlich, um an das PSTN-Netz 1 (Ortsvermittlung) zu gelangen. Die örtliche Zugangszeichengabe über die Strecke 5 kann gemäß CCITT Q 931 oder eine nationale Variante, beispielsweise DASS 2 oder CCITT Nummer 7 NUP (Nationaler Benutzerteil) erfolgen. Der Grundgedanke für den Betrieb des intelligenten BSC besteht darin, daß die gesamte normale MSC-zu MS-Signalisierung und umgekehrt durch das intelligente Basisstations-Steuergerät BSC verläuft, und daß durch überwachung der Nachrichten, die durch dieses Steuergerät hinduchlaufen, dieses intelligente Basisstations-Steuergerät weiterhin in der Lage ist, seine Standortdateien den Hauptnetz-Standortdateien nachzuführen, ohne daß die letzteren erkennen, daß dies erfolgt, und daß das Steuergerät mit Hilfe der örtlichen MSC-Funktion in der Lage ist, Gespräche von den Mobilfunkstationen MS zu identifizieren, die Ortsgespräche sind, und sie in das örtliche PSTN-Netz 1 abzugeben. Damit können Ortsgespräche nach einem Ortsgesprächstarif belastet werden, das heißt, die Tariffestlegung für Gespräche zwischen einer Mobilfunkstation und einem ortsfesten Telefon des öffentlichen Fernsprechnetzes kann auf den tatsächlichen Standort der Mobilfunkstation zugeschnitten werden.
  • Die zur Erzielung dieser Funktionen verwendeten Zeichengabe- Verfahren unterscheiden sich von denen, die durch die GSM- Zeichengabe-Norm (GSM 09.09) gefordert werden, in mancher Hinsicht, wobei verschiedene Beispiele eines Gesprächsaufbaus und so weiter, bei denen das intelligente Basisstationssteuergerät BSC verwendet wird, nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren 3 bis 8 beschrieben werden.
  • Figur 3 zeigt ein erfolgreiches, kein Ortsgespräch darstellendes Gespräch zwischen einem PCN-Teilnehmer (MS) und einem PSTN- Teilnehmer, das heißt, ein Gespräch, das von einer Mobilfunkstation MS ausgeht. Die erste Nachricht ist CM SERV REQ (CM Dienste-Anforderung), die die MS an das BSS sendet, und die nach GSM-Norm dann zur MSC ausgesandt wird. Diese Nachricht enthält keinerlei vertrauliche Information, sondern sie enthält die Dienstidentität, die Berechtigungsinformation und die Identität der Mobilfunkstation. Im PCN-System wird diese CM SERV REQ- Nachricht jedoch an die örtliche MSC gesandt, die als Ergebnis eine PROCESS ACCESS REQ-Nachricht (Verarbeite Zugangsanforderung) an die nachgeführte Standortdatei LR sendet, die dann eine Überprüfung ausführt, um festzustellen, ob die Mobilfunkstation MS eine örtliche Mobilfunkstation ist. Wenn dies nicht der Fall ist (N), so wird die CM SERV REQ-Nachricht zur MSC weitergeleitet, wie dies das normale GSM-Verfahren ist, und eine Zugriffsanforderung wird an die MSC-VLR-Betriebsart in der normalen GSM-Weise weitergeleitet, und das Gespräch verläuft wie normal. Die MSC erkennt nicht, daß das intelligente Basisstations-Steuergerät BSC die Gesprächsnachricht abgefangen hatte. Wenn das Gespräch von einer örtlichen Mobilfunkstation MS kam, (Y), so wird das GSM-Authentizierungsverfahren ausgeführt, jedoch von der nachgeführten Standortdatei LR ausgeführt, und nicht von der VLR der Funkvermittlungsstelle MSC. Dies umfaßt eine Authentizierungsanforderungs- (AUTHENTICATION-REQ) - Nachricht von der nachgeführten Standortdatei an die Mobilfunkstation MS und eine Authentizierungs-Antwort (AUTHENTICATION- RESP) von der MS zu der nachgeführten Standortdatei LR. Wenn die Authentizierung erfolgreich war, fordert die nachgeführte Standortdatei LR die örtliche MSC auf, Verschlüsselungsverfahren zu starten. Die Nachricht enthält Verschlüsslungsinformation und zeigt weiterhin an, ob eine Verschlüsselung verwendet wird oder nicht. Eine Verschlüsselungs-Betriebsart-Befehlsnachricht wird von der örtlichen MSC an die MS gesandt, die eine Verschlüsselungs-Betriebsart-Abschlußnachricht an die örtliche MSC zurücksendet, um anzuzeigen, daß die richtigen Maßnahmen hinsichtlich der Verschlüsselung und Entschlüsselung von der MS und dem BSC gestartet wurden. Die Mobilfunkstation MS sendet dann eine Gesprächsaufbau-Nachricht, die vertrauliche Gesprächsinformationen, beispielsweise die Adresse (Identität) des gerufenen Teilnehmers, enthält, an die örtliche MSC, die überprüft, ob dies ein Ortsgespräch ist oder nicht. Wenn dies kein Ortsgespräch ist, so wird das gesamte Verfahren wiederholt, wobei jedoch das Basisstations-Steuergerät BSC die Rolle der Mobilfunkstation MS nachbildet, wie dies in Figur 3 gezeigt ist, so daß die Schnittstelle zur Mobilfunkstation MS nicht gewechselt wird, sondern innerhalb des BSC nachgebildet wird, um die A-Schnittstelle zu erhalten. In diesem Fall tritt weiterhin eine Anforderung von der Besucherdatei der MSC an die MSC auf, daß eine neue TMSI (vorübergehende Mobilfunk-Teilnehmeridentität) geliefert wird, wenn eine Neuzuteilung der TMSI gewünscht ist. Der TMSI-Neuzuteilungs-Befehl für die MSC an das BSC überträgt den Wert der neuen TMSI in verschlüsselter Betriebsart. Die TMSI wird weiterhin von dem BSC an die nachgeführte Standortdatei LR übertragen, wie dies gezeigt ist, und sie wird bei dem Aufhebungsverfahren verwendet, das nachfolgend unter Bezugnahme auf Figur 7 beschrieben wird. Das BSC sendet dann eine TMSI-Neuzuordnung-Abgeschlossen-Nachricht an die MSC, und eine TMSI-Neuzuordnungsbestätigungnachricht wird an die Besucherdatei der MSC gesandt. Die Rufaufbau- Nachricht gelangt von dem BSC an die MSC, und die MSC sendet eine Sendeinformation für die O/G-Gesprächsaufbau-Nachricht an ihre Besucherdatei, das heißt, eine Anforderung für Teilnehmer- Parameter. Die Besucherdatei sendet eine Verbindungsaufbau- Nachricht an die MSC, das heißt, sie sendet die Teilnehmerinformation an die MSC, und die MSC sendet eine Gesprächsverlaufsnachricht an die Mobilfunkstation MS, um anzuzeigen, daß das Gespräch fortgesetzt wird. Die MSC sendet eine Zuordnungs- Anforderung an das BSC, wobei die MSC einen erdgebundenen Kanal belegt und das BSC auffordert, als Ergebnis einen Funkkanal zu belegen. Die Gesprächsfortsetzung und Gesprächsbeendigung verläuft nunmehr wie nach GSM 09.09.
  • Figur 4 zeigt den Fall, wenn erfolgreiches PCN- zu PSTN-Ortsgespräch durchgeführt wird. Der erste Teil des Signalisierungsverfahrens, die Feststellung, daß die Mobilfunkstation MS örtlich ist, die Authentizierung, das Verschlüsselungsverfahren und der Gesprächsaufbau ist gleich dem nach Figur 3. Die Antwort auf die Frage 'Ist das Gespräch ein Ortsgespräch?' ist in diesem Fall 'Y' (ja), und die Gesprächsabwicklungsnachricht wird von der örtlichen MSC an die MS zusammen mit der Zuordnungsanforderung an das BSC übersandt, das mit einer Zuordnung-Abgeschlossenen-Nachricht an die örtliche MSC antwortet. Die örtliche MSC verwendet dann CCITT Q931 oder eine nationale Variante, z.B. DASS 2 oder CCITT Nummer 7 NUP für die Zeichengabe, um das Gespräch zu dem örtlichen PSTN-Netz 1 aufzubauen, was zu einer Antwort-Nachricht, wenn der angerufene Teilnehmer antwortet, zu einer Verbindungsnachricht von der örtlichen MSC an die MS, um diese zu informieren, daß das Gespräch von dem angerufenen Teilnehmer angenommen wurde, und zu einer Verbindungsbestätigungsnachricht von der MS an die örtliche MSC führt. Die Gesprächsbeendigung verläuft wie in GSM 09.09. Die MSC erkennt in diesem Fall nicht, daß ein Gespräch durchgeführt wurde.
  • Figur 5 zeigt ein erfolgreiches PSTN- zu PCN-Gespräch, das kein Ortsgespräch ist. Das PSTN ist so dargestellt, als ob es zwischen der MSC und ihrer VLR liegt, weil sie für das PSC nicht örtlich ist, während das PSTN-Netz 1 in Figur 4 als zwischen der örtlichen MSC und der nachgeführten Standortdatei liegend dargestellt war, weil es für das BSC örtlich war. Die GSM 09. 09.-Verfahren werden in diesem Fall befolgt, doch ergibt sich ein möglicher Zustand, der normalerweise in GSM nicht auftritt, das heißt, daß die angerufene Mobilfunkstation MS besetzt ist, ohne daß die MSC dies weiß, und zwar aufgrund der Tatsache, daß ein Ortsgespräch von dem intelligenten BSC aufgebaut wurde. Dieser vorgang wird wie folgt berücksichtigt: Das PSTN-Netz sendet eine IAM (Anfangsadressenachricht) an die MSC, die dann die Frage 'Ist dies ein Ortsgespräch?' stellt. Wenn es sich nicht um ein Ortsgespräch handelt, so sendet die MSC eine 'Sendeinformationen für I/C-Rufaufbau'-Nachricht an ihre Besucherdatei, um die Parameter des angerufenen Teilnehmers anzufordern. Die Besucherdatei VLR sendet dann eine Suche- MS-Nachricht an die MSC, um den Suchvorgang zu starten, und die MSC sendet eine Suchnachricht an das BSC, um das Suchen der Mobilfunkstation MS einzuleiten, doch muß dieses BSC zunächst die Frage 'Ist der Benutzer (MS) besetzt?' beantworten, weil die MSC über diesen Zustand nicht informiert sein kann. Wenn die Antwort 'Y' (ja) ist, so läuft das in Figur 6 gezeigte Verfahren ab. Wenn der Benutzer nicht besetzt ist, so leitet das BSC den Suchvorgang ein, und wenn die anadressierte Mobilfunkstation MS geantwortet hat, wird eine vollständige Schicht-3- Informationsnachricht an die MSC ausgesandt. Die Authentizierung und Fortsetzung erfolgt wie nach GSM 09.09.
  • Figur 6 zeigt das Verfahren bei einem Gespräch, das nicht örtlich ist, wobei der Mobilfunk-Teilnehmer besetzt ist. Die Antwort 'YES' (Ja) auf die Frage, ob der Teilnehmer besetzt ist, führt dazu, daß das BSC eine Schicht-3-Blind-Informationsnachricht an die MSC sendet, die als Ergebnis eine 'Verarbeitezugriffsanforderung'-Nachricht an die Besucherdatei sendet. Das Verfahren ist dann ähnlich dem, das anhand der Figur 3 beschrieben wurde, und endet mit einer Gesprächsende-Abschlußnachricht (Teilnehmer besetzt) von dem BSC zur MSC gemäß GSM 04.08. Abschnitt 5.4.
  • Figur 7 zeigt das Verfahren am Ende eines Gesprächs, um den Fall eines möglichen Empfanges einer neuen TMSI während des Gesprächsaufbaus zu behandeln. Wenn das BSC eine 'Gespräch aufgehoben'-Nachricht an die nachgeführte Standortdateil LR liefert, so fragt die letztere an, ob eine neue TMSI empfangen wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, so endet der vorgang. Wenn die Antwort 'Ja' (Y) ist, so wird die Mobilfunkstation angerufen und spricht mit einer 'Vervollständige Schicht-3- Information'-Nachricht an. Eine Verschlüsselungsbetriebsart- Befehlsnachricht wird an die Mobilfunkstation MS abgesandt, und eine Verschlüsselungsbetriebsart-Abschluß-Nachricht wird zurückgeliefert, um anzuzeigen, daß die entsprechenden Maßnahmen für die Verschlüsselung und Entschlüsselung von der MS und von dem BSS eingeleitet wurden. Die TSMI-Neuzuordnungs- Befehlsnachricht überträgt den Wert der neuen TMSI in verschlüsselter Betriebsart, und die Abschlußnachricht bestätigt die Neuzordnung in der Mobilfunkstation MS. Die nachgeführte Standortdatei LR sendet dann eine Trennnachricht an die MS, die mit einer Aufhebungsnachricht antwortet, worauf das Gespräch aufgehoben wird, und dies wird durch eine Aufhebung- Abgeschlossen-Nachricht bestätigt. Dies ist effektiv ein neues Gespräch, das die neue TMSI liefert, jedoch nicht die Sprachphase erreicht.
  • Figur 8 zeigt ein erfolgreiches Ortsgespräch von PSTN zu PCN. Wie bei dem Verfahren nach Figur 5 wird die IAM-Nachricht von der PSTN-Hauptvermittlungseinheit (MSU) an die MSC gesandt, die dann mit einer 'Sendeinformation für Ortsgesprächs-Aufbau-' Nachricht an die Besucherdatei antwortet, und die Besucherdatei spricht durch Absenden einer Suchnachricht 'Suche Mobilfunkstation MS' an die MSC an. Die Frage 'Ist das Gespräch ein Ortsgespräch?' wird gestellt, und wenn die Antwort der MSC 'YES' (Ja) ist, so werden Befehle an das örtliche PSTN (PSTN (BT) LE) über die MSU gesandt, um die erforderlichen vorgänge auszuführen. Dies ist ein 'Rückfall', was einen Zeichengabemechanismus darstellt, der innerhalb der CCITT Nummer 7-Zeichengabe, nationaler Benutzerteil, definiert ist. Von der PSTN LE wird beispielsweise eine DASS 2-Zeichengabe von der örtlichen MSC unter Verwendung eines DDI-Codes verwendet. Die örtliche MSC leitet das Suchen der MS ein, und die angerufene MS spricht auf den Suchvorgang durch Absenden einer vollständigen Schicht-3-Informationsnachricht an die örtliche MSC an, die dann eine 'Verarbeite- Zugriffsaufforderung' an die nachgeführte Standortdatei LR liefert. Hierauf folgt eine Authentizierung zwischen dem nachgeführten Standortregister LR und der MS sowie eine 'Beginne Verschlüsselung'-Nachricht von der nachgeführten LR an die örtliche MSC, wenn die Authentizierung erfolgreich ist. Dann führen die örtliche MSC und MS eine Kommunikation für den Verschlüsselungsbetriebsart-Befehl und für 'Vervollständige Gesprächsaufbau' (für die Gesprächsabwicklung an die MS), eine Gesprächsbestätigung durch die MS, eine Zuordnungsanforderung und Abschlußnachricht, eine Warnmeldung, die an die PSTN-LE weitergeleitet wird, eine Verbindungs- und Verbindungsbestätigung und Antwort, die an die PSTN LE gesandt wird, durch. Ein Beispiel, wie dieser örtliche Rufvorgang im Zusammenhang mit einem intelligenten Basisstations-Steuergerät BSC arbeitet, wird nunmehr unter Bezugnahme auf Figur 9 beschrieben.
  • Für dieses Beispiel wird angenommen, daß die PCN-Nummer das in Figur 9 gezeigte Format aufweist, doch ist dies nicht die einzige Möglickeit. Die Nummer hat vier grundlegende Bestandteile, ein PCN-Bezeichnung, eine PCN-Betreiber-Unterscheidungsziffer, einen BSC-Unterscheidungscode und eine Teilnehmernummer innerhalb des BSC. Entsprechend weist eine PCN- Nummer in der dargestellten Weise das Format 01 YYY ZZZZZ auf. Die Wahl von 01 für die PCN-Bezeichnung stellt lediglich eine Möglichkeit dar, obwohl diese besonders attraktiv ist, nachdem sie nicht mehr für die Rufnummern in London verwendet wird.
  • Wenn die PSTN LE einen Anruf für 01 XYYYZZZZZ empfängt, so übersetzt sie 01X als einen PCN-Zonentarif und liefert die richtige MSC-Verbindung. Eine Ziffer-7-Zeichengabe-Nachricht IAM (01X YYY ZZZZZ) wird dann über die MSU an die MSC gesandt, wie dies dargestellt ist. Wenn das Gespräch ein Zonengespräch ist, so ergibt sich kein Problem, während, wenn es sich nicht um ein Zonengespräch handelt (das heißt, es ist ein Ortsgespräch), die MSC die Nachricht umsetzt, um einen DDI-Code zu liefern, der einen Teil der PCN-Nummer umfaßt (DDI-Code YZZZZZ) und der an die örtliche Vermittlung zurückgesandt wird (Rückfall) und einen PCN-Ortstarif und eine BSC-Verbindung (das intelligente BSC in diesem Fall) identifiziert, wobei diese Nachricht an das intelligente BSC als DASS-2-Nachricht oder Nummer-7-Nachricht zurückgesandt werden kann, so daß das Gespräch unter Verwendung eines PCN-Ortstarifs weitergeführt wird.
  • Ein Beispiel, wie dies auf eine große Stadt angewandt werden könnte, wie zum Beispiel London, wird nunmehr unter Bezugnahme auf Figur 10 beschrieben. Es wird angenommen, daß innerhalb einer Stadtgrenze, wie sie beispielsweise durch die Autobahn M25 um London herum definiert ist, die Stadt in fünf Zonen unterteilt ist (Zentral, Nord, Süd, Ost und West). Ein Ortstarif wird angewandt, wenn sich eine MS innerhalb einer zugehörigen Mobilitätszone befindet. Beispielsweise zeigt Figur 10 eine Nord-Mobilitätszone, die einer MS zugeordnet ist, deren Heimatzone die Nordzone ist oder deren Basis sich auf einer Nordzonenbegrenzung beispielsweise der Nord/Ost-Zonenbegrenzung befindet. Jedem BSC ist eine Anzahl von BTS-Einheiten zugeordnet, um jeweilige Bereiche jeder Zone zu überdecken. Die Übergabe wird innerhalb eines BSC bestimmt. Billige Ortsgespräche werden bei Verlassen einer Mobilitätszone beendet. Diese preisgünstige Ortsgesprächabwicklung ist ein Sonderdienst, es kann zwei Klassen von Teilnehmern geben, nämlich eine 'persönliche' Klasse, bei der preisgünstige Ortsgespräche angenommen werden, während, wenn eine volle Mobilität oder Beweglichkeit erforderlich ist, so daß Gespräche nicht verloren gehen, wenn eine Mobilitätszone verlassen wird, der gerufenen Nummer ein Doppelkreuz (#) vorangestellt wird. Alternativ kann eine 'Merkmal'-Klasse verwendet werden, bei der eine vollständige Mobilität angenommen wird, bei der jedoch ein Doppelkreuz- Vvorzeichen hinzugefügt wird, wenn preisgünstige Ortsgespräche angefordert werden. Pro Zone wird eine Anzahl von DDI-Codes zugeteilt, beispielsweise 10. In London würden dies 150 DDI-Codes sein. Zu Anfang reicht ein DDI-Code pro BSC aus, wobei die Kapazität eines BSC 20 000 Leitungen entspricht. Wenn das System wächst, so könnte die verfügbare Kapazität schnell überschritten werden, wobei es in diesem Fall erforderlich sein würde, eine örtliche Tandemanordnung für Rücklaufverkehr zu identifizieren, wie dies in Figur 11 gezeigt ist, wobei in diesem Fall ein DDI-Code pro Tandem vorgesehen würde.
  • Die Ortsgesprächstarife gelten für Gespräche zwischen Mobilfunkstationen MS innerhalb einer Zone, für Gespräche von Mobilfunkstationen zu dem ortsfesten Netz der Stadt und für Gespräche von dem ortsfesten Netz der Stadt an Mobilfunkstationen MS. Wenn dies erforderlich ist, könnten Gespräche von Mobilfunkstation zu Mobilfunkstation in der gesamten Stadt zu dem Ortsgesprächstarif von der MSC ausgeführt werden. Wenn dies erforderlich ist, so könnte eine Mobilitätszone die gesamte Stadt überdecken, wobei eine Dienstetrennung zwischen einer BTS und einer BSC vorgesehen wurde um BTS-Kanäle über mehr als einen BSC gemeinsam zu nutzen.
  • In den Figuren 12 und 13 sind drei Szenarien zur Erzielung von Ortsgesprächen gezeigt. Die angegebenen Zahlen von Primärknoten, Sekundärknoten und Funkrufzentren, die angegeben sind, sind lediglich Beispiele. Szenarium 1 weist übliche BSC- Sekundärknoten auf, und Gespräche an ein PSTN-Netz erfolgen über Strecken mit 30 Kanälen pro Megastrom, die direkt mit einer großen MSC verbunden sind, wobei dies ein Beispiel für die übliche Anordnung nach Figur 1 ist, die die A-bis- und A- Schnittstellen über 120 Kanäle pro Megastrom-Strecken aufweist. Alternativ (Szenarium 2) ist an den Sekundärknoten eine zusätzliche kleine MSC angeordnet, die mit dem PSTN-Netz verbunden ist. In diesem Fall sind die Strecken zwischen dem Sekundärknoten und der großen MSC 30 Kanäle pro Megastrom, während die Strecken zu den BTS 120 Kanäle pro Megastrom sind, so daß die A- und A-bis-Schnittstellen in diesem Fall nicht erhalten werden und der Transcoder oder Normwandler zum Sekundärknoten bewegt werden muß. Die von der vorliegenden Erfindung vorgeschlagene Anordnung (Szenarium 3), die aus einem intelligenten BSC am Sekundärknoten besteht, wobei das intelligente BSC mit dem PSTN-Netz gekoppelt ist, ermöglicht die Beibehaltung der A- und Abis-Schnittstellen, wobei der Normwandler am Primärknoten verbleibt, wodurch es möglich ist, gewisse übliche GSM- Geräteelemente zu verwenden. Die Zeichengabe muß geringfügig geändert werden, wie dies vorstehend in Form von Beispielen angegeben wurde, um das intelligente BSC zu berücksichtigen. Figur 13 zeigt Schätzungen für die Investionskosten (in Pfund Sterling) für die Sekundärknoten gemäß den Szenarien 1 bis 3 für drei unterschiedliche Stufen der BSC's, für die zugehörigen jährlichen Kosten für die Megaströme und die Amortisierung über 10 Jahre, wobei dies die Kosten der Eigentümerschaft für die Sekundärknoten sind, wobei es klar ist, daß das Szenarium 3 hinsichtlich der Kosten nützlich ist.
  • Es ist vorgesehen, daß es mehr als einen PCN-Betreiber gibt, daß jedoch Mobilfunkstationen, die einen Vertragschluß mit einem Betreiber haben, über einen anderen Betreiber verbunden werden können, das heißt ein intelligentes BSC muß zwischen verschiedenen Handapparaten unterscheiden können. Figur 14 zeigt eine BSS-Infrastruktur, die ein intelligentes BSC verwendet, das von drei PCN-Betreibern gemeinsam genutzt wird (PSC 1, PCN 2, PCN 3, beispielsweise Unitel, Microtel und Mercury), das heißt, das intelligente BSC ist mit jeweiligen MSC-Einheiten für die drei PCN-Betreiber verbunden. Eine derartige gemeinsame Nutzung der Infrastruktur ist insbesondere in Bereichen mit geringem Verkehr nützlich. Der Betrieb einer derartigen gemeinsam genutzten BSS-Infrastruktur ist schematisch in Figur 15 gezeigt. Das Authentizierungsverfahren umfaßt in diesem Fall außerdem die Feststellung, um welchen Betreiber es sich handelt, wobei die Nachrichten entsprechend gelenkt werden, und das Rechnungsstellungsverfahren umfaßt ebenfalls einen geeigneten Kostenausgleich. Das intelligente BSC kann weiterhin derart ausgebildet sein, daß es eine Normwandlungsfunktion zwischen unterschiedlichen Funknormen ausführt (die in Figur 16 in Form von drei unterschiedlichen Arten von BTS dargestellt sind (PCN, CT2 und DECT), und es unterstützt zusätzlich die Unterscheidung zwischen zwei getrennten vermittlungsnetzen, wobei das dargestellte Beispiel eine MSC für ein allgemeines PCN-Netz und eine für ein Centrex-Mobilnetz aufweist.
  • Es wird auf unsere Patentschriften GB-A-2 245 454 (Anmeldungsnummer 9013596 (R.H.Mauger 3), die sich auf eine flexible Zwischenverbindung für PCN bezieht, sowie auf unsere Patentschrift GB-A-2 249 693 verwiesen, die sich auf eine schnurlose PCN-PABX bezieht.
  • Die vorliegende Erfindung schlägt somit die verwendung eines intelligenten BSC zwischen den A-bis- und den A-Schnittstellen des grundlegenden GSM-Netzes vor, von dem das PCN-Netz einen Spezialfall darstellt, wobei das intelligente BSC die Weiterleitung von Ortsgesprächen in ein örtliches PSTN-Netz ermöglicht, ohne daß die Gespräche über eine MSC zu einer PSTN- MSU und dann zu einer PSTN-LE geführt werden müssen. Dies ermöglicht die verwendung eines preisgünstigen Ortsgesprächstarifs, während die GSM-A-bis- und A-Schnittstellen beibehalten werden. Obwohl die Erfindung hinsichtlich eines GSM-Netzes beschrieben wurde, stellt dies nicht die einzige Anwendung dar, und sie ist genauso auf andere Kommunikationsnormen und -systeme anwendbar, die Elemente verwenden, die äquivalent zu BTS, BSC und MSC des GSM-Systems sind, wobei das BSC einem örtlichen PSTN-Netz zugeordnet ist und derart ausgebildet ist, daß es direkt Ortsgespräche zwischen dem BSC zugeordneten Mobilfunkteilnehmern und dem örtlichen PSTN abwickelt, während die Schnittstellen zwischen dem BTS und dem BSC und dem BSC und der MSC beibehalten werden.

Claims (9)

1. Mobiles Kommunikationsnetz mit zumindestens einer Basis- Sendeempfänger-Station (BTS), die mit einem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) über eine erste Schnittstelle gekoppelt ist, wobei das erste BSC mit einer ersten Funkvermittlungsstelle (MSC) über eine zweite Schnittstelle verbunden ist, wobei diese erste MSC eine weitere Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der ersten Funkvermittlungsstelle MSC mit anderen Funkvermittlungsstellen (MCS) mit jeweiligen Basisstations-Steuergeräten BSC und Basis-Sendeempfänger- Stationen (BTS) und eine Schnittstelle zur Verwendung bei der Kopplung der ersten Funkvermittlungsstelle MSC mit anderen Netzen aufweist, wobei das erste Basisstations-Steuergerät einem örtlichen PSTN- (öffentliches Fernwählnetz-) Netz zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß für Gespräche zwischen Mobilfunkteilnehmern, die dem ersten Basisstations- Steuergerät (BSC) zugeordnet sind, und Mobilfunk-Teilnehmern, die einer der anderen Funkvermittlungsstellen (MSC) zugeordnet sind, oder Teilnehmern, die den anderen Netzen zugeordnet sind, die Gesprächsabwicklung durch zumindestens die erste Funkvermittlungsstelle (MSC) abgewickelt wird, und daß das erste Basisstations-Steuergerät (BSC) so ausgebildet ist, daß es örtliche Gespräche zwischen diesem ersten Basisstations-Steuergerät (BSC) zugeordneten Mobilfunkteilnehmern und dem örtlichen PSTN ohne irgendeinen Wechsel auf die ersten und zweiten Schnittstellen und ohne irgendeine Verbindung mit der ersten MSC für die Rufabwicklung abwickelt.
2. Netz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste BSC in der Lage ist, die Ortsgespräche zu erkennen, und eine BSC-Funktion, eine örtliche MSC-Funktion und eine Standortdatei einschließt, wobei die örtliche MSC-Funktion die Ortsgespräche zwischen den Mobilfunk-Teilnehmern und dem örtlichen PSTN lenkt.
3. Netz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Standortregister Mobilteilnehmer-Standortinformation von Standortdateien nachführt, die der ersten MSC zugeordnet sind.
4. Netz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Norm-Schnittstellen GSM(Groupe Special Mobile) A-bis- bzw. A.-Schnittstellen sind.
5. Netz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mobilfunkteilnehmer, die Verträge mit anderen Netzbetreibern haben, berücksichtigt werden können, und daß das erste BSC Einrichtungen zur Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Netzbetreibern und zur Lenkung von Gesprächen in geeigneter Weise an eine jeweilige MSC aufweist, die jedem Netzbetreiber zugeordnet ist.
6. Basisstations-Steuergerät (BSC) zur Einfügung zwischen den A-bis- und A-Schnittstellen eines mobilen Kommunikationsnetzes auf der Grundlage von GSM (Groupe Special Mobile), wobei das Netz ein Basisstationssystem umfaßt, das das BSC und ein oder mehrere Basisstations-Sendeempfänger-Stationen, eine Funkvermittlungsstelle (MSC), eine Heimatdatei und eine Besucherdatei einschließt, wobei die A-Schnittstelle zur Verbindung des BSC mit der MSC im Betrieb des BSC dient, dadurch gekennzeichnet, daß das BSC einem örtlichen PSTN-(öffentliches Fernsprechwählnetz-) Netz zugeordnet ist und dazu dient, direkt Ortsgespräche zwischen dem BSC zugeordneten Mobilfunkteilnehmern und dem örtlichen PSTN ohne irgendeinen Wechsel auf die Schnittstellen und ohne irgendeine Kommunikation mit der MSC für die Rufabwicklung abzuwickeln, und daß das BSC so ausgebildet ist, daß es Gespräche, die keine Ortsgespräche sind, an die MSC zur Weiterverarbeitung lenkt.
7. Basisstations-Steuergerät nach Anspruch 6, das in der Lage ist, die Ortsgespräche zu erkennen, und eine BSC-Funktion, eine örtliche Funkvermittlungsstellen- (MSC) Funktion und eine Standortdatei einschließt, wobei im Betrieb die Standortdatei die Mobilfunkteilnehmer-Standortinformation von den Standortregistern nachführt, die der MSC zugeordnet sind,
8. Basisstations-Steuergerät nach Anspruch 6, das Einrichtungen zur Unterscheidung zwischen Mobilfunk-Teilnehmern, die Vertragsbeziehungen mit unterschiedlichen Netzbetreibern haben, und zur Lenkung von Gesprächen in geeigneter Weise an eine jeweilige entfernt angeordnete Funkvermittlungsstelle (MSC) einschließt, die jedem Netzbetreiber zugeordnet ist.
9. Verfahren zum Betrieb eines mobilen Kommunikationsnetzes mit zumindestens einer Basis-Sendeempfänger-Station (BTS), die über eine erste Schnittstelle mit einem ersten Basisstations- Steuergerät (BSC) gekoppelt ist, wobei das erste BSC mit einer ersten Funkverrnittlungsstelle (MSC) über eine zweite Schnittstelle gekoppelt ist, wobei die erste Funkvermittlungsstelle MSC eine weitere Schnittstelle zur Verwendung beim Koppeln der ersten Funkvermittlungsstelle MSC mit anderen Funkvermittlungsstellen MSC mit jeweiligen Basisstations-Steuergeräten BSC und Basis-Sendeempfänger-Stationen BTS sowie eine Schnittstelle zur Verwendung beim Koppeln der ersten MSC mit anderen Netzen einschließt, wobei das erste Basisstations-Steuergerät einem örtlichen PSTN-(öffentliches Fernsprechwählnetz-) Netz zugeordnet ist und das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß für Gespräche zwischen Mobilfunkteilnehmern, die dem ersten BSC zugeordnet sind, und Mobilfunkteilnehmern, die den anderen Funkvermittlungsstellen MSC zugeordnet sind, oder Teilnehmern, die den anderen Netzen zugeordnet sind, die Rufabwicklung durch zumindest die erste Funkvermittlungstelle MSC abgewickelt wird, und daß Ortsgespräche zwischen den Mobilfunkteilnehmnern, die dem ersten BSC zugeordnet sind, und dem örtlichen PSTN direkt vom der ersten BSC ohne irgendeinen Wechsel auf die ersten und zweiten Schnittstellen und ohne irgendeine Kommunikation mit der ersten MSC für die Rufabwicklung abgewickelt werden.
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