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DE69128722T2 - Einteiliger drallkörper - Google Patents

Einteiliger drallkörper

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Publication number
DE69128722T2
DE69128722T2 DE69128722T DE69128722T DE69128722T2 DE 69128722 T2 DE69128722 T2 DE 69128722T2 DE 69128722 T DE69128722 T DE 69128722T DE 69128722 T DE69128722 T DE 69128722T DE 69128722 T2 DE69128722 T2 DE 69128722T2
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DE
Germany
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swirl
chamber
inlet valve
annular
head
Prior art date
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Application number
DE69128722T
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English (en)
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DE69128722D1 (de
Inventor
Donald Foster
Philip Nelson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Contico International Inc
Original Assignee
Contico International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Contico International Inc filed Critical Contico International Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69128722D1 publication Critical patent/DE69128722D1/de
Publication of DE69128722T2 publication Critical patent/DE69128722T2/de
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    • B05B11/0064Lift valves
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Landscapes

  • Nozzles (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
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  • Closures For Containers (AREA)

Description

    1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine einteilige Dralleinrichtung zur Verwendung mit einem Auslaßstutzen in einem Flüssigkeitsausgabegerät, wie einer Sprühflasche, welche von außen an die Flüssigkeitsausgabeeinrichtung des Flüssigkeitsausgabegeräts angebaut werden kann.
  • Genauer richtet sich die vorliegende Erfindung auf eine Draileinrichtung, in der das Drallteil, das Auflöseventil und die dazwischen angeordnete Druckfeder als ein Stück gebildet sind, welches von dessen Außenseite mit dem Auslaßstutzen zusammengebaut werden kann. Die Dralleinrichtung kann einen Teil einer Auslaßstutzeneinheit bilden, welche eine Kappe einschließt, die ausgebildet ist, um über das Drallmittel zu passen und zum variablen Anliegen an den Auslaßstutzen.
  • 2. Beschreibung des technischen Hintergrunds und relevanten Materials
  • Flüssigkeitsausgabegeräte, wie Pumpfiaschen, Pumpsprühflaschen und insbesondere Hebelsprühflaschen, werden verwendet, um einen breiten Bereich von Substanzen auszutragen.
  • Solche Substanzen umfassen Hand-, Gesichts- und Kärperlotionen, ferner Reinigungsmittel für so unterschiedliche Materialien wie Holz, Glas, Vinyl, Leder, Wildleder, Metalle (wie Aluminium, Kupfer, Messing, Silber und Chrom), Gummi (wie Pflegemittel für Automobilreifen), Formica, keramische Materialien, Edelstahl, Gewebe, lackierte Oberflächen und dergleichen.
  • Die am meisten allgemein verwendete Art von Flüssigkeitsausgabegeräten ist vielleicht die Hebelsprühflasche (siehe beispielsweise TADA, U.S. Patent 4,815,663 und europäische Patentanmeldung Nr. 83 110 619.0, Veröffentlichungsnummer 117 898, zur Erläuterung und Erörterung von Sprühgeräten des Hebeltyps). Hebelsprühflaschen haben allgemein bestimmte Elemente gemeinsam, während sie sich in spezifischen Merkmalen unterscheiden. Unter diesen allgemeinen Elementen sind drei, auf die für die Zwecke der vorliegenden Erfindung Bezug genommen wird, wie das Dralimittel, das Betätigungsventil und die Druckfeder, welche zwischen dem Drallmittel und dem Betätigungsventil angeordnet ist. Der Einfachheit halber werden diese drei Elemente gemeinsam hier als "Dralleinrichtung" bezeichnet.
  • Die Dralleinrichtungen des Standes der Technik komplizieren die Herstellung von flüssigkeitsausgebenden Geräten, in die sie eingebaut werden, weil sie innerhalb solcher Mechanismen liegen. Dies trifft sogar auf die bekannten einteiligen Dralleinrichtungen zu, wie sie gezeigt sind bei TADA, U.S. Patent Nr. 4,815,663, Fig. 4a. Wie dies klar ersichtlich ist aus Fig. 1 von TADA muß während des Zusammenbaus der Flüssigkeitsausgabevorrichtung die Dralleinrichtung 60 in den Stutzen 56 eingesetzt werden. Dies hat zumindest zwei Nachteile im Vergleich mit einer Dralleinrichtung, welche mit dem Flüssigkeitsausgabegerät von außen zusammengebaut werden kann. An erster Stelle wird die interne Anordnung mehr Zeit bei dem Zusammenbauer erfordern, was die Produktionszeit verlangsamt und die Produktionskosten erhöht. An zweiter Stelle muß die Flüssigkeitsausgabevorrichtung auseinandergebaut werden, um dann, wenn sich das Drallmittel während eines Qualitätstests als defekt erweist, die defekte Dralleinrichtung zu ersetzen.
  • Es gibt noch einen dritten Nachteil bei der Verwendung von internen Dralleinrichtungen, welcher sich auf die Notwendigkeit bezieht, den Verwendungsgegenstand des Flüssigkeitsauslaßgeräts mit mehr als einer Ausbildung eines Flüssigkeitsauslasses zu versehen. Mit der allgemeinen Ausnahme von Lotionen werden Flüssigkeitsausgabegeräte typischerweise verwendet zum Austrag von Flüssigkeiten, wie Reinigungslösungen. Wegen der verschiedenen Einsatzfälle, bei denen derartige Ausgabegeräte verwendet werden können und wegen des extrem großen Bereiches von Flächen, an denen sie angewendet werden können, wird es allgemein als wünschenswert angesehen, den Verwender in die Lage zu versetzen, zwischen unterschiedlichen Konfigurationen der ausgegebenen Flüssigkeit zu wählen. Ganz allgemein schafft diese Auswahl für den Benutzer eine Wahl zwischen der vorerwähnten Sprühausbildung und einer Strahlkonfiguration, in der die Flüssigkeit aus der Ausgabeeinrichtung in einem im wesentlichen zusammenhängenden, zylindrischen Strahl ausgeschleudert wird.
  • Der Stand der Technik zeigt, daß zahlreiche Versuche gemacht worden sind, um geeignete Auswahlrnechanisrnen vorzusehen. Das U.S. Patent 4,463,905 von Stoesser und anderen richtet sich auf ein Schaumsprühgerät, bei dem eine Flüssigkeit zuerst von einer Handausgabepumpe durch einen Vernebelungsstutzen ausgestoßen wird, welcher einen Sprühnebel bildet, wobei der so gebildete Sprühnebel dann durch schaumbildende Mittel durchgesetzt wird. Die schaumbildenden Mittel umfassen ein Gehäuse und ein Sieb und sind wirkungsmäßig mit der Ausgabepumpe durch einen Schnappverriegelungsmechanismus verbunden (siehe z.B. Spalte 4, Zeile 42 ff.)
  • Die europäische Patentveröffentlichung mit der Nummer 0 322 488 offenbart eine Stutzenkappe, bei der ein Schaumzylinder an der Frontfläche des Stutzenauslasses des Stutzenkörpers angeordnet ist. Eine innere Umfangswand des Schaurnzylinders ist mit einem umgebenden, unebenen Bereich versehen, welcher in komplizierter Weise die vom Stutzenauslaß eingespritzte Flüssigkeit reflektiert, um sie zu einer wirksameren Verschäumung der Flüssigkeit zu veranlassen, als ein konventioneller zylindrischer Schaumzylinder. Die Drehung des Stutzenkörpers öffnet oder schließt Flüssigkeitsdurchgänge, um den Ausgabmodus von Schaumausgabe zu Flüssigkeitsausgabe zu einer Schließposition zu verändern.
  • TADA, U.S. Patent Nr. 4,350,298 richtet sich auf eine Verbesserung in der Stutzenkappe eines Schaumausgabegeräts, wobei die Stutzenkappe eine Mehrzahl von Armen einschließt, welche ein Hindernis bilden, mit dem die von einer Öffnung des Schaumausgabegeräts ausgesprühte Flüssigkeit kollidiert. Eine Mehrzahl von Schaumauslaßöffnungen ist zwischen benachbarten Armen vorgesehen. Die Stutzenkappe ist gegenüber dem Schaumausgabegerätegehäuse bewegbar zwischen einer dichten und einer Schaumstellung und kann einteilig mit dem Schaumausgabestutzen über ein Scharnier (siehe z.B. Spalte 3, Zeile 14 und Anspruch 1) gebildet sein.
  • DOBBS, U.S. Patent 4,706,888 richtet sich auf die Verwendung einer drehbaren Stutzenkappe, welche eine Mehrzahl von Längsnuten hat, welche mit abwechselnden radialen und tangentialen Kanälen in Verbindung stehen. Die Drehung der Stutzenkappe steuert, ob der Flüssigkeitsstrom entlang der Längsnuten und durch die Radialkanäle fließt, die einen Strahl erzeugen oder durch die tangentialen Kanäle, welche dem Flüssigkeitsstrom einen Drall aufprägen und einen Sprühnebel erzeugen.
  • Die deutsche Patentschrift 33 14 020 richtet sich auf die Verwendung einer drehbaren Stutzenkappe, welche einen Aufbau fixiert, welcher einen Ventilkörper, eine Ventilkugel, ein Druckstück, welches die Ventilkugel unter Vorspannung gegen den Ventilsitz hält, eine Stutzenscheibe und einen O- Ring umfaßt. Ein Verdrehen der Stutzenkappe öffnet das Kugelventil und erlaubt ein Sprühen der Flüssigkeit durch die Stutzenscheibe. Diese Anordnung verwendet eine unerwünscht große Anzahl von Einzelteilen und erlaubt keine Wahl zwischen unterschiedlichen Konfigurationen der ausgegebenen Flüssigkeit.
  • U.S.-A-5,054,692 richtet sich auf eine Flüssigkeitsausgabevorrichtung zum Aufprägen einer Strahikonfiguration auf einen Flüssigkeitsstrorn, in der Form eines einen Stutzen enthaltenden Durchgangs, der mindestens einen Aufnahmebereich mit einem im wesentlichen rechteckigen Querschnitt und einen Ausgabebereich mit einem im wesentlichen gekrümmten Querschnitt enthält. Ein Flüssigkeitsstrom, der durch den Durchlaß hindurchgeht, entweicht dadurch aus diesem in Strahlkonfiguration. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann dieses Gerät die Form einer Abdeckung oder einer Kappe annehmen, welche gelenkig mit dem Auslaßdüsenbereich des Sprühgeräts verbunden ist, so daß sie entfembar an dem Auslaß angesetzt werden kann.
  • Diese Wahlmechanismen müssen mit der Tatsache fertig werden, daß die anfängliche Flüssigkeitskonfiguration, für deren Änderung sie ausgelegt sind, durch einen inneren Mechanismus, nämlich die innen montierte Drallvorrichtung, erzeugt wird. Es hat an dem Punkt, an dem der Wahlmechanismus einwirkt, um die Flüssigkeitskonfiguration zu ändern, die Flüssigkeit bereits die Drailvorrichtung passiert und ist durch die Auslaßöffnung getreten. Häufig sieht der Stand der Technik deshalb einen Wahimechanismus in der Form einer Art Abdeckung oder Kappe vor, welche lösbar an der Auslaßöffnung oder darüber plaziert sein kann. Dies erhöht die Anzahl der beim Flüssigkeitsauslaßgerät verwendeten Teile mit einem daraus folgenden Anstieg von Produktionskosten und Zeit. Es kompliziert die Betätigung des Geräts durch den Verwender, der im wesentlichen manuell den Wählmechanismus zum Eingreifen oder Lösen bringen muß, zusätzlich zum Öffnen der Auslaßöffnung; und jeder dieser Auswahlmechanismen verringert die Kraft, mit der die Flüssigkeit auf den Arbeitsbereich geschleudert wird. Darüber hinaus sind die Auslegung und die Wirksamkeit eines derartigen Auswahlmechanismus kompliziert wegen der Notwendigkeit, den Auswahlmechanismus flüssigkeitsdicht zu machen, wenn er sich im Betrieb befindet. Auf diesen Bereich ist auch TADA, U.S. Patent 4,940,186 von Interesse. Wie dies beispielsweise in Figuren 13, 16, 20 und 21 gezeigt ist, offenbart diese Druckschrift ein Dralimittel 112, welches aus einem mit Boden versehenen hohlen Zylinder besteht (siehe auch Anspruch 6). Durchgangslöcher sind in die rückwärtige Oberfläche des Bodens des Drallmittels eingeschnitten, um Flüssigkeitsdurchlässe 114 zu bilden. Diese Flüssigkeitsdurchlässe 114 stehen über Tangentialnuten 115 mit einer kreisförmigen Ausnehmung in Verbindung, welche im Zentrum des entfernten Endes des Drallmittels vorgesehen ist. Wie dies beispielsweise in Spalte 14, Zeilen 7 bis 28 beschrieben ist, strömt unter Druck stehende Flüssigkeit beim Betrieb aus dem Stutzen 79 durch Flüssigkeitsdurchlässe 114 und in die Ausnehmung 118. Es gibt bei dieser Ausbildung zumindest zwei Nachteile. Der erste Nachteil, und insbesondere unter Bezugnahme auf Figuren 16 und 20, besteht darin, daß auch dann, wenn die Kappe 110 in der Sprühposition steht, in der der innere Zylinder 122 geringfügig vom Boden der runden Ausnehmung 188 wegbewegt ist, Flüssigkeit nicht ausschließlich durch die Tangentialnuten 115 in die kreisförmige Ausnehmung 188 fließt, bevor sie durch die Mündung 113 austritt. Wegen des Abstandes zwischen der Seitenwand des Zylinders 122 und der Seitenwand der kreisförmigen Ausnehmung 118 wird einige Flüssigkeit auch durch die Flüssigkeitsdurchlässe 114 in den Spalt zwischen der vorderen inneren Fläche der Kappe 110 und von dort zwischen die Seitenwand des Zylinders 122 und die Seitenwand der kreisförmigen Öffnung 118 und auf diese Weise in die kreisförmige Ausnehmung fließen. Dies wird beachtliche Turbulenzen in der kreisförmigen Ausnehmung erzeugen, von der erwartet werden kann, daß diese die Konsistenz des resultierenden Sprühnebeis beeinträchtigt und/oder ein Tropfen der äußeren Öffnung der Mündung 113 verursacht. In zweiter Linie, und zwar weil die Flüssigkeit von einem relativ großen Innenraum des mit Boden versehenen Hohlzylinders in relativ enge Flüssigkeitspassagen 114 und dann direkt durch tangentiale Nuten 115 und in die kreisförmige Ausnehmung 118 fließt, wird die Flüssigkeit eine relativ hohe Geschwindigkeit über ihren gesamten Weg von den Flüssigkeitsdurchlässen 114 in die runde Ausnehmung 118 haben. Dies wird das vorstehend angesprochene Turbulenzproblem verschlimmern und zu einer entsprechend größeren Verschlechterung der Sprayqualität und zu einem erhöhten Tropfen führen.
  • Im Hinblick auf das Vorerwähnte wäre es wünschenswert, eine Drallvorrichtung vorzusehen, welche einfach und wirksam von außen mit einem Flüssigkeitsausgabegerät zusammensetzbar wäre und welche auch direkt mit einem Auswahlmechanismus zusammenwirken kann, wodurch die Produktion und die Verwendung des Flüssigkeitsausgabegeräts vereinfacht würde, während die Wirksamkeit der Betätigung und die Einfachheit der Verwendung verbessert würde. Es wäre auch wünschenswert, eine Drailvorrichtung zu schaffen, bei der der Strom von unter Druck stehender Flüssigkeit in die Drallkammer in einer Weise gesteuert ist, welche die Turbulenz verringert, wodurch die Eigenschaften der Ausgabe aus dem Flüssigkeitsausgabegerät verbessert und das Tropfen von der Auslaßöffnung während des Gebrauchs minimiert oder vollständig eliminiert wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • In Übereinstimmung mit den vorerwähnten Zielen der Erfindung sieht die Erfindung eine Dralleinrichtung der vorerwähnten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 vor.
  • Die Dralleinrichtung dient zur Verwendung in einem Hebelsprühgerät und ein zweiter Aspekt der Erfindung sieht ein Hebelsprühgerät vor, welches die kennzeichnenden Eigenschaften des Anspruchs 19 aufweist.
  • Die Erfindung sieht eine Dralleinrichtung vor, die für den äußeren Eingriff mit einem Auslaßstutzen ausgebildet ist.
  • Die Dralleinrichtung schließt ein Einlaßventil ein, welches passend zu einem Einlaßventilsitz ausgebildet ist, es sieht ferner Spannmittel zum Spannen des genannten Einlaßventils in Richtung auf den Einlaßventilsitz und einen Drallkopf vor.
  • Der Drallkopf umfaßt Dralimittel zum Ausüben eines radialen Dralls auf einen durch die Drailmittel hindurchgehenden Flüssigkeitsstrom und Dichtmittel zum Vorsehen einer flüssigkeitsdichten Dichtung zwischen dem Drallkopf und einer Stutzenkappe, welche so geformt ist, daß sie über die Dichtmittel paßt und im Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht.
  • Der Drallkopf umfaßt einen ringförmigen Dichtflansch und kann wahlweise einen Zapfen umfassen, der innerhalb des ringförmgen Dichtflansches angeordnet ist sowie eine dazwischen gebildete Ringkammer. Die Ringkammer kann weiterhin ein Flüssigkeitszulaufende umfassen, welches mindestens eine Öffnung hat, welche die Ringkammer mit dem Inneren des Auslaßstutzens verbindet. Die Ringkammer hat vorzugsweise einen größeren Querschnitt als mindestens eine Öffnung, so daß die Geschwindigkeit der entlang dem Innenraum des Auslaßstutzens und durch die mindestens eine Öffnung geschleuderte Flüssigkeit abnimmt, wenn die Flüssigkeit in die Ringkammer eintritt. Vorzugsweise wird eine Mehrzahl von Öffnungen vorgesehen sein, welche gleichmäßig um den Umfang der Basis des genannten Zapfens herum und benachbart dazu angeordnet sind.
  • Der Zapfen umfaßt mindestens eine Längsnut, welche am Kopf des Zapfens beginnt und sich entlang mindestens eines Bereichs seiner Länge erstreckt. Mindestens eine der Längsnuten und mindestens eine der Öffnungen sollen auf einem gemeinsamen Radius der Ringkammer fluchten.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind mindestens zwei Längsnuten und mindestens zwei Öffnungen vorgesehen und jede der Längsnuten fluchtet mit einer der Öffnungen auf einem gemeinsamen Radius der Ringkammer. In einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel gibt es zwei Längsnuten und vier Öffnungen, wobei die beiden Längsnuten im wesentlichen unter 180º-Abständen voneinander entlang des Umfangs des Zapfens angeordnet sind und die vier Öffnungen gleichmäßig unter 90º-Abständen um den Umfang des Zapfens angeordnet sind.
  • Der Kopf des Zapfens umfaßt eine Drallkammer, die von einer Ringwand umgeben ist. Die Ringwand weist mindestens eine Tangentialnut auf, welche die Drallkammer mit der Ringkammer verbindet. Die mindestens eine Tangentialnut, die sich über die im wesentlichen volle Tiefe der Ringwand erstrekken kann, soll im wesentlichen parallele Seiten haben und ihre zentrale Achse soll nicht die Achse der Drallkammer schneiden. Dies führt dazu, daß die Flüssigkeit einen radialen Drall erlangt, wenn sie durch die Tangentialnut in die Drallkammer gelangt.
  • Die mindestens eine Längsnut kann mit der mindestens einen Tangentialnut in Verbindung stehen. Vorzugsweise gibt es zwei Längsnuten, die im wesentlichen unter 180º-Abständen voneinander entlang des Umfangs des Zapfens angeordnet sind und zwei Tangentialnuten, welche ebenfalls im wesentlichen unter 180º-Abständen voneinander um den Umfang der Ringwand angeordnet sind. Besonders bevorzugt schließt diese Anordnung vier Öffnungen ein, welche gleichmäßig beabstandet unter im wesentlichen 90º-Intervallen um den Umfang des Zapfens angeordnet sind, wobei jede der Längsnuten mit einer der Öffnungen auf einem gemeinsamen Radius der Ringkammer fluchtet.
  • Die Spannmittel können zwischen dem Einlaßventil und dem Drallkopf angeordnet werden und das Einlaßventil, die Spannmittel und der Drallkopf können eine gemeinsame Längsachse aufweisen. Die Spannmittel können eine Feder sein, welche mindestens eine angenähert Sinuswellenform aufweist.
  • Vorzugsweise weist die Feder eine Mehrzahl von angenäherten Sinuswellenformen in einer abwechselnden 180º-Konfiguration auf.
  • Das Einlaßventil kann ferner Zentriermittel einschließen zum Zentrieren des Einlaßventils in dem Einlaßventilsitz, wenn die Dralleinrichtung im Eingriff mit dem Auslaßstutzen liegt. Insbesondere kann das Einlaßventil einen im wesentlichen kontinuierlich abnehmenden Querschnitt in Richtung auf den Einlaßventilsitz aufweisen, wodurch ein Zentrieren des Einlaßventils im Einlaßventilsitz bewirkt wird, wenn die Dralleinrichtung im Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht. Darüber hinaus kann das Einlaßventil in einer Längserstreckung enden, welche einen kleineren Querschnitt hat als der Einlaßventilsitz. Diese Längsausdehnung ist vorgesehen, um ein geeignetes Fluchten des Einlaßventils mit dem Einlaßventilsitz sicherzustellen, wenn die Dralleinrichtung sich im Eingriff mit dem Auslaßstutzen befindet.
  • Die Kappe der Dralleinrichtung gemäß vorliegender Erfindung ist so ausgebildet, daß sie über die vorerwähnte Dralleinrichtung paßt und sich variabel dem Auslaßstutzen anlegen kann. Diese Kappe kann eine im wesentlichen ringförmige Seitenwand und eine Stirnfläche einschließen, wobei die Stirnfläche eine Außenseite, eine Innenseite und eine Öffnung hat. Die innere Seite kann einen ringförmigen, zentralen Vorsprung einschließen, der die Öffnung umgibt und eine Höhe hat, die mindestens der Höhe der ringförmigen Wand entspricht. Dieser ringförmige, zentrale Vorsprung sollte so geformt und angeordnet sein, daß er dicht an der Innenseite der Ringwand anliegt, wenn die Kappe sich im wesentlichen vollständig mit dem Auslaßstutzen im Eingriff befindet.
  • Die Kappe kann über Gewinde mit dem Auslaßstutzen im Eingriff stehen derart, daß eine Drehung der Kappe um ihre Achse in eine erste Richtung die Kappe in zunehmenden Eingriff mit dem Auslaßstutzen bringt und den zentralen Vorsprung in Richtung der Drallkammer bewegt, während eine Drehung der Kappe um ihre Achse in eine zweite Richtung in abnehmenden Eingriff mit dem Auslaßstutzen bringt und den zentralen Vorsprung von der Drallkammer fort bewegt. Alternativ kann die Kappe gleitend im Eingriff mit dem Auslaßstutzen stehen derart, daß ein Gleiten der Kappe entlang ihrer Achse in eine erste Richtung die Kappe in zunehmenden Eingriff mit dem Auslaßstutzen bringt und den zentralen Vorsprung in Richtung auf die Drallkammer bewegt, während ein Gleiten der Kappe entlang ihrer Achse in eine zweite Richtung die Kappe in abnehmenden Eingriff mit dem Auslaßstutzen bringt und den zentralen Vorsprung von der Drallkammer fort bewegt.
  • Die innere Fläche der Kappe kann einen ringförmigen äußeren Vorsprung einschließen, der den zentralen Vorsprung umgibt und mit Abstand davon angeordnet ist. Zwischen dem zentralen Vorsprung und dem äußeren Vorsprung ist eine Ringnut gebildet, welche eine Breite hat, welche im wesentlichen gleich der Breite der Ringwand ist. Auf diese Weise kann die Ringwand in dichtendem Eingriff stehen zwischen dem zentralen Vorsprung und dem äußeren Vorsprung, wenn die Kappe im wesentlichen vollständig im Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht. Der äußere Vorsprung sollte eine Höhe haben, die ausreichend ist, um sich zumindest bis zum Boden der Tangentialnut zu erstrecken, wenn die Kappe im vollständigen Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht.
  • Die Oberfläche der inneren Seite der Kappe ist vorzugsweise glatt und - ausgenommen der zentrale Vorsprung und, wo vorhanden, der äußere Vorsprung - im wesentlichen eben.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung auf ein Hebelsprühgerät zum Ausbringen einer Flüssigkeit gerichtet, welches eine Stutzenanordnung umfaßt, die eine Flüssigkeitsstutzenkammer darin einschließt und eine Dralleinrichtung, welche einen Drallkopf umfaßt, der in dichtem Eingriff mit der Stutzenanordnung an einem stromabwärts gelegenen Ende steht.
  • Der Drallkopf kann weiterhin einen Basisbereich umfassen, einen zentralen Zapfen, der sich stromabwärts von dem Basisbereich erstreckt, und einen ringförmigen Flansch, der sich stromabwärts von dem genannten Basisbereich erstreckt. Der Ringflansch umgibt den Zapfen der Basis und ist außerhalb dessen angeordnet, so daß eine ringförmige Flüssigkeitskammer dazwischen gebildet wird. Die Basis hat sich hindurch erstreckende Öffnungsmittel, welche die Stutzenkammer mit der Ringkammer verbinden, und die Ringkammer bewirkt eine Geschwindigkeitsreduzierung der Flüssigkeit, wenn die Flüssigkeit aus den Öffnungsmitteln in die Ringkammer eintritt.
  • Eine Drallkammer ist am stromabwärts liegenden Ende des Zapfens angeordnet, welcher eine Ringwand hat, die darin eine Drallkammer bildet, und Durchgangsmittel, welche die Ringkammer mit der Drallkammer verbinden. Die Durchgangsmittel können mindestens eine Tangentialnut umfassen und mindestens eine Längsnut in der Wand des Zapfens. Die Längsnut öffnet sich gegen die Ringkammer und ist innerhalb der Ringkammer angeordnet. Sie steht mit der Tangentialnut in Verbindung. Bei diesem Aufbau fließt Flüssigkeit von der Stutzenkammer durch die Öffnungsmittel, dann in die Ringkammer, in die Längsnut, und dann durch die Tangentialnut und in die Drallkammer. Die Flüssigkeit strömt vor dem Eintritt in die Tangentialnut mit reduzierter Geschwindigkeit in die Ringkammer.
  • Die Längsnut und die Tangentialnut können entlang eines gemeinsamen Radius des Drallkopfes fluchten. Vorzugsweise gibt es mindestens zwei diametral gegenüberliegende Längsnuten und/oder mindestens zwei diametral gegenüberliegende Tangentialnuten, wobei jede der Längsnuten mit einer Tangentialnut auf einem gemeinsamen Radius des Drallkopfes fluchtet. Besonders bevorzugt ist es, daß es vier Öffnungen in der Basis gibt, die gleichmäßig verteilt am Umfang des Zapfens angeordnet sind.
  • Dieses Gerät kann eine Kappe einschließen, welche ausgebildet ist, um über den Drallkopf zu passen und variabel im Eingriff zu stehen mit dem Auslaßstutzen zwischen Öffnungs- und Schließpositionen. Die Kappe schließt eine im wesentlichen ringförmige Seitenwand ein und eine Stirnfläche, wobei die Stirnfläche eine Außenseite, eine Innenseite und eine Ausflußöffnung hat. Die Innenseite hat eine Ringnut, welche die Ausflußöffnung umgibt zur Aufnahme der Ringwand am stromabwärts liegenden Ende des Drallkopfes. Es können Dichtmittel vorgesehen sein zum Erzeugen einer flüssigkeitsdichten Dichtung zwischen dem Ringflansch des Drallkopfes und der ringförmigen Seitenwand der Kappe.
  • Der Paßsitz zwischen der inneren Umfangsoberfläche der Innenwand und der inneren Umfangsoberfläche der ringförmigen Nut schafft einen flüssigkeitsdichten Eingriff dazwischen, welcher verhindert, daß Flüssigkeit zwischen die im Eingriff stehenden Oberflächen der Ringwand und der Ringnut fließen kann. Vorzugsweise sind die Breite der Ringnut und die Breite der Ringwand im wesentlichen gleich, um eine flüssigkeitsdichte Anlage sowohl zwischen der inneren Umfangsoberfläche der Ringwand und der inneren Umfangsoberfläche der Ringnut zu schaffen, als auch zwischen der äußeren Umfangsoberfläche der Ringwand und der äußeren Umfangs oberfläche der Ringnut. Auf diese Weise wird ein Fließen von Flüssigkeit zwischen die aneinander anliegenden Oberflächen der Ringwand und der Ringnut verhindert.
  • Vorzugsweise erstreckt sich die äußere Umfangsoberfläche der Ringnut in Schließstellung der Kappe mindestens bis zum Boden der Tangentialnut und die Längsnut erstreckt sich von der Tangentialnut bis hinter die äußere Umfangsoberfläche der Ringnut. Es ist auch bevorzugt, daß die Tangentialnut sich im wesentlichen über die gesamte Tiefe der Ringwand erstreckt.
  • Die Kappe kann einen zentralen Vorsprung haben, welcher gegen den Boden der Drallkammer abdichtet, wenn die Kappe in ihrer Schließstellung ist, um das Ausfließen von Flüssigkeit durch die Mündungsöffnung zu blockieren.
  • Die Drall- und Auslaßstutzeneinheit können weiterhin ein Einlaßventil haben, welches so ausgebildet ist, daß es mit einem Einlaßventilsitz zusammenpaßt, und eine Feder, welche sich zwischen der Basis des Drallkopfes und dem Einlaßventil erstreckt. Der Drallkopf, die Feder und das Einlaßventil sind vorzugsweise eine integrale, einstückige Konstruktion aus Spritzguß.
  • Kurze Beschreibung der Figuren
  • Figur 1 zeigt die Kappe, die Dralleinrichtung und den Auslaßstutzenaufbau gemäß der vorliegenden Erfindung. In der dargestellten Position steht die Kappe in vollständigem Eingriff mit dem Auslaßstutzen, derart, daß die Ringnut 52, welche durch den zentralen Vorsprung 51 und den äußeren Vorsprung 53 auf der inneren Oberfläche der Kappe gebildet ist, in dichtem Eingriff mit der Ringwand 45 steht, welche die Drallkammer 44 umgibt.
  • Figur 2 ist eine Teildarstellung, welche die Kappe so weit von dem Auslaßstutzen abgehoben zeigt, daß sich die Ringnut 52 und die Ringwand 45 der Drallkammer nicht überdecken. In dieser Position wird die Vorrichtung einen Strahl erzeugen.
  • Figur 3 ist eine andere Teilansicht, welche eine Zwischenstellung gegenüber derjenigen von Figur 1 und Figur 2 zeigt. Die Kappe ist ausreichend weit zurückgezogen, um zu erlauben, daß Flüssigkeit durch die sich ergebenden Öffnungen 60 in die Tangentialnuten in der Ringwand und in die Drallkammer fließen kann, es überdecken sich jedoch die Ringnut und die Ringwand derart, daß die Flüssigkeit nicht anders in die Drallkammer eintreten kann als durch die Tangentialnuten. In dieser Stellung wird die Vorrichtung einen Sprühnebel erzeugen.
  • Figur 4 ist eine Draufsicht auf die Drallkammer 44, welche eine Konfiguration der Tangentialnuten 46 in der Ringwand 45 zeigt.
  • Figur 5 ist identisch mit Figur 1, ausgenommen, daß die Innenseite der Frontfläche der Kappe so gezeigt ist, daß sie lediglich einen zentralen Vorsprung 51 hat, der an der Ringwand 45 anliegt, ohne den äußeren Vorsprung (die übrigen Bezugszeichen sind zur Klarheit weggelassen worden).
  • Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
  • In Übereinstimmung mit den vorerwähnten Zielen ist durch die vorliegende Erfindung eine einstückige Dralleinrichtung vorgesehen, welche von außen mit einem Flüssigkeitsausgabegerät zusammengebaut werden kann. Darüber hinaus kann infolge der Anordnung und Konfiguration des Drallbereichs der Drallvorrichtung die Dralleinrichtung einfach und wirksam mit einem Wahlmechanismus für eine Steuerung sowohl der Strömung als auch der Form der Flüssigkeit, die vom Flüssigkeitsausgabegerät ausgeschleudert wird, zusammenarbeiten.
  • Der hier verwendete Ausdruck "Flüssigkeitsausgabevorrichtung" bezieht sich auf die Vorrichtung oder den Mechanismus, der verwendet wird, um eine Flüssigkeit aus einem Flüssigkeitsbehälter anzusaugen und sie in einer gewünschten Richtung und/oder Konfiguration auszutreiben. Bei einem Hebelsprühgerät würde die Flüssigkeitsausgabevorrichtung die Hebelsprüheinrichtung sein. Für eine Pumpflüssigkeitsausgabevorrichtung würde die Flüssigkeitsausgabevorrichtung der Pumpmechanismus sein.
  • Der Ausdruck "Flüssigkeitsbehälter" bezieht sich auf einen Behälter, der verwendet wird als Vorratsbehälter zum Speichern der Flüssigkeit, die durch die Flüssigkeitsausgabevorrichtung angesaugt wird. Im allgemeinen wird dies einfach eine Flasche sein, welche beispielsweise aus Glas oder Plastik bestehen kann, und welche einen großen Bereich von Formen, Abmessungen, Farben und Gestaltungen annehmen kann, ohne den Bereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Der Ausdruck "Flüssigkeitsausgeber" beschreibt den vollständigen Aufbau von Gehäuse, Flüssigkeitsausgabegerät und Flüssigkeitsbehälter. Mit anderen Worten, der Flüssigkeitsausgeber ist das, was der Endverbraucher aufnimmt und zum Ausgeben von Flüssigkeit verwendet.
  • Der Ausdruck "Strahlkonfiguration" bedeutet eine im wesentlichen zusammenhängende, zylindrische Säule von Flüssigkeit und ist zu unterscheiden von einer Sprühkonfiguration, bei der die Flüssigkeit in einem sich erweiternden konischen Muster verteilt ist.
  • Um einen speziellen Kontext vorzusehen, innerhalb dessen die vorliegende Erfindung diskutiert wird, kann in der folgenden Erörterung auf Teile oder die Wirkung einer Hebelsprühflasche Bezug genommen werden, wie sie üblicherweise verwendet wird, um flüssige Reinigungsprodukte zu verpakken. Es ist jedoch zu verstehen, daß sämtliche derartigen Bezugnahmen nur der Erläuterung dienen und in keiner Weise eine ausdrückliche oder implizierte Begrenzung des Erfindungsgedankens der vorliegenden Erfindung bilden.
  • Wie dies vorstehend kurz diskutiert wurde, besteht eine Dralleinrichtung aus dem Drallmittel, dem Einlaßventil und der Druckfeder, welche das Drailmittel und das Einlaßventil verbindet. Jeder Bereich der Dralleinrichtung hat eine besondere Funktion.
  • Das Einlaßventil, welches unter der Wirkung der Druckfeder steht, dient dazu, den Strom der Flüssigkeit vom Flüssigkeitsbehälter zu steuern, während diese in Richtung auf die Auslaßöffnung strömt. Wenn die Flüssigkeit nicht ausgetragen wird, drückt die Druckfeder das Einlaßventil gegen einen Ventilsitz, durch den sich die Flüssigkeit bei ihrem Durchgang in Richtung auf die Auslaßöffnung bewegen muß. Während der Verwendung des Sprühgeräts ist es erforderlich, die Flüssigkeitsausgabevorrichtung aufzuladen, das bedeutet, zu erlauben, daß die Flüssigkeit aus dem Flüssigkeitsbehälter beim Rückhub des Hebel- oder Pumpmechanisrnus angesaugt wird. Wenn das Sprühgerät nicht in Gebrauch ist, verhindert die Abdichtung des Ventilsitzes durch das Einlaßventil ein Austreten der Flüssigkeit aus der Auslaßöffnung
  • Die Drallvorrichtung gibt der Flüssigkeit eine gewünschte Konfiguration, wie Sprühnebel oder Strahl, bevor sie durch die Auslaßöffnung tritt. Eine übliche Form einer Dralleinrichtung schließt eine zentrale zylindrische Kammer ein, welche zwei oder mehr Einlässe hat, die derart geformt und/oder angeordnet sind, daß sie der hindurch in die zentrale Kammer strömenden Flüssigkeit einen radialen Drall aufprägen. Auf diese Weise verursacht die Drallbewegung wenn die Flüssigkeit durch die Auslaßöffnung gelangt und aus dem Sprühgerät austritt, daß die Flüssigkeit sich radial verteilt, während ein durch den Hebelsprühmechanismus aufgeprägtes, nach vorne gerichtetes Moment verursacht, daß die Flüssigkeit nach vorn geschleudert wird, welches zu einer sich ausbreitenden konischen Gestalt von Tropfen führt, wie es charakteristisch für ein Spray ist.
  • Wenn man sich nun den Besonderheiten der vorliegenden Erfindung zuwendet unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, umfaßt das Sprühgerät mit Auslöser einen Stutzen, eine Dralleinrichtung und eine Kappe. Der Stutzen hat eine Stutzenflüssigkeitskammer 10 und einen Ventilsitz 12 am rückwärtigen Ende.
  • Die Dralleinrichtung hat einen Drallkopf 14, eine Feder 16 und ein Einlaßventil 18, welches innerhalb des Ventilsitzes 12 sitzt. Sie umfaßt auch ein zentrierendes Führungsstück und einen zentrierenden Geber 22. Die Dralleinrichtung ist eine einteilige Konstruktion.
  • Der Drallkopf 14 ist im wesentlichen ein fester Kern mit einer ringförmigen Kammer 32, die im oberen oder vorderen Ende des Kopfes gebildet ist. Die Ringkammer 32 begrenzt einen äußeren ringförmigen Dichtflansch 34, welcher eine flüssigkeitsdichte Dichtung bei 36 mit einer inneren Oberfläche der Kappe bildet und sie begrenzt einen zentralen Zapfen 38. Die Feder 16 geht vom Boden oder rückwärtigen Ende des Kopfes aus.
  • Öffnungen 40 erstrecken sich durch den Boden der Ringkammer und verbinden die Stutzenkammer mit der Ringkammer 32. Die Öffnungen 40 sind gerade außerhalb des Zapfens 38, und zwar benachbart zu dessen Umfang angeordnet. Längsnuten 42 verlaufen auf gegenüberliegenden Seiten des Zapfens 38. Die Nuten sind im Querschnitt im wesentlichen U-förmig und öffnen sich zur Ringkammer 32.
  • Eine Drallkammer 44 ist auf der Oberseite oder Vorderseite des Zapfens 38 innerhalb der ringförmigen Wand 45 angeordnet. In der ringförmigen Wand 45 sind tangentiale Nuten 46 angeordnet, welche zwischen den Längsnuten 42 und der Drallkammer 44 verlaufen. Die tangentialen Nuten erstrecken sich vorzugsweise über die gesamte Tiefe der ringförmigen Wand 45.
  • Die Kappe steht über Schraubgewinde mit dem Stutzen im Eingriff und hat an ihrer Frontfläche eine Auslaßöffnung 50. Auf der Innenseite der Frontfläche der Kappe, welche die Auslaßöffnung umgibt, ist ein zentraler Vorsprung 51 vorgesehen. Der zentrale Vorsprung 51 wird vorzugsweise durch einen äußeren Vorsprung 53 umschlossen, wobei hierdurch eine Ringnut 52 gebildet wird, welche eine innere Umfangsfläche 54 und eine äußere Umfangsfläche 56 aufweist. Die Innenseite 58 der Frontfläche der Kappe ist vorzugsweise glatt und erstreckt sich vom Boden der äußeren Umfangsfläche 56 derart zur ringförmigen Seitenwand der Kappe, daß die innere Oberfläche 58 eine im wesentlichen glatte, flache Scheibe bildet. Diese glatte Ausführung trägt dazu bei, die Turbulenz in der Flüssigkeit, welche in die ringförmige Kammer eintritt, möglichst gering zu halten, was, wie dies nachstehend genauer erklärt wird, die Eigenschaften des von der Dralleinrichtung produzierten Sprays verbessert.
  • Während die vorstehende Erläuterung sich auf eine Kappe bezieht, die im Schraubeingriff mit dem Zapfen steht, ist diese Art der Verbindung weder kritisch für die praktische Ausführungsform der Erfindung noch für deren Schutzbereich begrenzend. Alle konventionellen Mittel zur Verbindung der Kappe mit dem Zapfen können in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, wobei als nicht beschränkendes Beispiel z. B. eine Gleitverbindung eingeschlossen ist.
  • Die ringförmige Wand 45 des Zapfens 38 und die ringförmige Nut 52 sind so bemessen, daß sie einen engen Sitz oder im wesentlichen ein Spiel von null zwischen der inneren Oberfläche der ringförmigen Wand 45 und der inneren Umfangsfläche 54 der Kappe bilden und ebenfalls zwischen der äußeren Oberfläche der ringförmigen Wand 45 und der äußeren Umfangsfläche 56, so daß ersichtlich keine Flüssigkeit zwischen diesen Flächen hindurchtreten kann. Die Länge der inneren Umfangsfläche 54 ist etwas größer als die Tiefe der ringförmigen Wand 45, so daß das rückwärtige Ende der Umfangsfläche 54 den Boden der Drallkammer 44 mit der Kappe berühren kann, die in ihre Schließposition verdreht wird, um die Auslaßöffnung 50 abzudichten. Die äußere Umfangsfläche 56 sollte vorzugsweise mindestens so lang wie die innere Umfangsfläche 54 und vorzugsweise etwas länger sein, so daß sie sich mindestens bis zu dem Boden der tangentialen Nuten 46 erstreckt.
  • Die Längsnuten 42 erstrecken sich vom Boden der tangentialen Nuten 46 nach hinten bis zu einer Stelle, die hinter der äußeren Oberfläche 56 liegt, so daß die Flüssigkeit in der Kammer immer ohne wesentliche Begrenzung auch dann in die tangentialen Nuten 46 eintreten kann, wenn die Kappe geschlossen ist. Die in Längsrichtung verlaufenden Nuten 42 können sich nach hinten über den gesamten Weg zum vorderen Ende der Öffnungen 40 erstrecken.
  • Im Betrieb strömt die Flüssigkeit aus der Stutzenkammer 10 nach vorn durch die Öffnungen 40 in den Drallkopf und in die vergrößerte Ringkammer 32 mit einem sich ergebenden Geschwindigkeitsabfall. Die Flüssigkeit in der Kammer 32 tritt in die Längsnuten 42 ein und strömt von dort in die tangentialen Nuten 46. Wenn die Kappe sich in ihrer Schließposition befindet, wird die Flüssigkeit von einem Durchgang in die Austrittsöffnung abgesperrt, weil das rückwärtige Ende der inneren Umfangsfläche 54 den Boden der Drallkammer 44 berührt und wegen der dichten Anlage der inneren Umfangsfläche 54 an der inneren Oberfläche der ringförmigen Wand 45, wie diese durch eine enge Passung zwischen diesen Oberflächen vorgesehen ist.
  • Wenn die Kappe derart abgedreht ist, daß das rückwärtige Ende der Umfangsfläche 54 sich vom Boden der Drallkammer 44 wegbewegt, kann Flüssigkeit von den Längsnuten 42 durch die Öffnungen 60 in die tangentialen Nuten 46 eintreten, die Öffnungen 60 werden durch ein Versetzen der Umfangsfläche 54 von dem Boden der Drallkammer 44 weg gebildet. Flüssigkeit kann nicht nach vorne fließen zwischen der äußeren Oberfläche 56 und der äußeren Oberfläche der Ringwand, da diese Flächen dicht aneinander anliegen.
  • Demzufolge ergibt sich ein Flüssigkeitsstrom mit reduzierter Geschwindigkeit aus der Ringkammer 32 im wesentlichen lediglich entlang einem direkten Weg zwischen den Öffnungen 60 in den tangentialen Nuten, der durch den Versatz der Kappe aus ihrer Schließposition geschaffen wird. Dieser direkte Weg ist durch die dichten Anlagen der Umfangsoberflächen der Ringwand 45 gesichert.
  • Als Ergebnis steht immer relativ viel Flüssigkeit mit niedriger Geschwindigkeit an den tangentialen Nuten 46 zur Verfügung und die Flüssigkeitsströmung zu den Öffnungen 60 ist vergleichsweise glatt, um die Turbulenzen zu reduzieren, die andernfalls erzeugt würden, wenn die Flüssigkeit nach vorne hinter die äußere Oberfläche der ringförmigen Wand 45, über das Ende der Wand und dann nach hinten hinter die innere Oberfläche der ringförmigen Wand zu den tangentialen Nuten zurückfließen könnte. Dies erzeugt einen Nebel oder ein Spray von überragender Qualität und darüber hinaus beseitigt es das Tropfproblem, welches allen bekannten Sprüheinrichtungen mit Auslöser zu eigen ist. Wenn die Kappe weiterhin so abgedreht wird, daß die Öffnungen 60 (s. Fig. 3) größer werden, wird der Flüssigkeitsstrom in die Drallkammer 44 größer, um einen größeren Sprühnebel zu erzeugen. Wenn die Kappe noch weiter abgedreht ist (s. Fig. 2), wird der Flüssigkeitsfluß so groß, daß ein Strahl aus der Austrittsöffnung 50 erzeugt wird.
  • Die vorliegende Erfindung wurde notwendigerweise hier unter Bezugnahme auf gewisse spezielle Verfahren, Materialien und Gestaltungen diskutiert. Es ist zu verstehen, daß die Diskussion dieser speziellen Verfahren, Materialien und Gestaltungen in keiner Hinsicht irgendeine Begrenzung für den Umfang der vorliegenden Erfindung bildet, die sich auf alle alternativen Verfahren, Materialien und Gestaltungen richtet, die geeignet sind, die Ergebnisse der vorliegenden Erfindung zu erzeugen.
  • Insbesondere ist, während die einteilige Ventilausbildung, auf die die vorliegende Erfindung gerichtet ist, im Zusammenhang mit einem Sprühbehälter mit Auslöser beschrieben wurde, die Verwendung nicht darauf begrenzt und die Ansprüche der vorliegenden Erfindung sind dahingehend zu verstehen, daß sie sich auf alle und jede Flüssigkeitsausträger richten kann, an denen die vorliegende beanspruchte Erfindung in geeigneter Weise angewendet oder angesetzt werden kann.

Claims (27)

1. Dralleinrichtung zum Eingriff mit einem Auslaßstutzen, wobei die genannte Dralleinrichtung umfaßt:
a) ein Einlaßventil (18), welches so geformt ist, daß es mit einem Einlaßventilsitz (12) im Eingriff steht;
b) Spannmittel (16) zum Spannen des genannten Einlaßventils (18) in Richtung auf den Einlaßventilsitz (12); und
c) einen Drallkopf (14), der umfaßt:
i) Drallmittel (46) zum Ausüben eines radialen Dralls auf einen durch die Drallmittel (46) hindurchgehenden Flüssigkeitsstrom, wobei das Einlaßventil (18), die Spannmittel (16) und der Drallkopf (14) einstückig geformt sind;
dadurch gekennzeichnet,
daß der genannte Drallkopf (14) weiterhin umfaßt
ii) einen ringförmigen Dichtflansch (34) zum Vorsehen einer flüssigkeitsdichten Dichtung entlang seines Umfangs zwischen dem genannten Drallkopf (14) und einer Stutzenkappe, die so geformt ist, daß sie über den genannten ringförmigen Flansch (34) paßt und außen im Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht.
2. Dralleinrichtung nach Anspruch 1, bei der der genannte Drallkopf (14) weiterhin einen Zapfen (38) umfaßt, der innerhalb des genannten ringförmigen Dichtflansches (34) angeordnet ist, und eine dazwischen gebildete Ringkammer (32).
3. Dralleinrichtung nach Anspruch 2, bei der der genannte Drallkopf (14) weiterhin eine Drallkammer (44) umfaßt und bei der der genannte Zapfen (38) einen Flüssigkeitszugang mit mindestens einer Öffnung (40) darin hat, welcher die genannte Ringkammer (32) mit dem Inneren des Auslaßstutzens verbindet und einen Flüssigkeitsauslaß (42), welcher die genannte Ringkammer (32) mit der genannten Drallkammer (44) verbindet.
4. Dralleinrichtung nach Anspruch 3, bei der die genannte Ringkammer (32) einen größeren Querschnittsbereich hat als die genannte mindestens eine Öffnung (40), wodurch die Geschwindigkeit einer entlang des Inneren des Auslaßstutzens und durch die genannte mindestens eine Öffnung (40) geschleuderten Flüssigkeit sich beim Eintritt in die genannte Ringkammer (32) verringert.
5. Dralleinrichtung nach Anspruch 3, welche eine Mehrzahl von Öffnungen (40) umfaßt, welche genannten Öffnungen mit gleichen Abständen um den Umfang der Basis des genannten Zapfens (38) herum und benachbart dazu angeordnet sind.
6. Dralleinrichtung nach Anspruch 5, bei der der genannte Zapfen (38) mindestens eine Längsnut (42) als den genannten Flüssigkeitsauslaß umfaßt, welche Nut am Kopf des genannten Zapfens (38) beginnt und sich entlang mindestens eines Teiles seiner Länge erstreckt.
7. Dralleinrichtung nach Anspruch 6, welche weiterhin eine Mehrzahl von Längsnuten (42) umfaßt, welche genannten Längsnuten gleichmäßig über den Umfang des genannten Zapfens (38) verteilt sind.
8. Dralleinrichtung nach Anspruch 7, bei der mindestens eine der genannten Längsnuten (42) und mindestens eine der genannten Öffnungen (40) auf einem gemeinsamen Radius der genannten Ringkammer (32) fluchten.
9. Dralleinrichtung nach Anspruch 6, bei der die Stimseite des genannten Zapfens (38) die genannte Drallkammer (44), die von einer Ringwand (45) umschlossen wird, umfaßt, wobei die Ringwand (45) mindestens eine darin angeordnete tangentiale Nut (46) hat, welche die genannte Drallkammer (44) mit der genannten Ringkammer (32) verbindet.
10. Dralleinrichtung nach Anspruch 9, bei der mindestens eine Längsnut (42) mit der genannten mindestens einen tangentialen Nut (46) in Verbindung steht.
11. Dralleinrichtung nach Anspruch 10, welche zwei tangentiale Nuten (46) umfaßt, die im wesentlichen unter 180º-Abständen voneinander entlang des Umfangs der genannten Ringwand (45) angeordnet sind, und zwei Längsnuten (42), welche im wesentlichen mit einem Abstand von 1800 voneinander um den Umfang des genannten Zapfens (38) beabstandet sind.
12. Dralleinrichtung nach Anspruch 1, bei der die genannten Spannmittel (16) zwischen dem genannten Einlaßventil (18) und dem genannten Drallkopf (14) angeordnet sind.
13. Dralleinrichtung nach Anspruch 1, bei der das genannte Einlaßventil (18), die Spannmittel (16) und der Drallkopf (14) eine gemeinsame Längsachse aufweisen.
14. Dralleinrichtung nach Anspruch 1, bei der die genannten Spannmittel (16) eine Feder umfassen.
15. Dralleinrichtung nach Anspruch 14, bei der die genannte Feder (16) mindestens angenähert Sinuswellenform aufweist.
16. Dralleinrichtung nach Anspruch 1, bei der das genannte Einlaßventil (18) Zentriermittel (22) umfaßt für ein Zentrieren des genannten Einlaßventils in dem Einlaßventilsitz (12), wenn die genannte Dralleinrichtung im Eingriff mit dem Auslaßstutzen steht.
17. Dralleinrichtung nach Anspruch 16, bei der die genannten Zentriermittel (22) einen im wesentlichen gleichförmig abnehmenden Querschnitt auf dem genannten Einlaßventil (18) in Richtung auf den Einlaß ventilsitz (12) umfassen.
18. Dralleinrichtung nach Anspruch 17, bei der die genannten Zentriermittel (22) weiterhin eine Längsausdehnung auf dem genannten Einlaßventil (18) umfassen, welche einen kleineren Querschnitt hat als der Einlaßventilsitz (12), wobei die genannte Längserstreckung so geformt ist, daß ein passendes Fluchten des genannten Einlaßventils (18) mit dem Einlaßventilsitz (12) sichergestellt ist, wenn die genannte Dralleinrichtung mit dem Auslaßstutzen im Eingriff steht.
19. Sprühgerät mit Betätigungshebel zum Ausbringen einer Flüssigkeit,
umfassend eine Stutzenanordnung, welche eine Flüssigkeitsstutzenkammer (10) darin aufweist, und eine Dralleinrichtung, welche ein Einlaßventil (18), ein Spannmittel (16) und einen Drallkopf (14) umfaßt, wobei das Einlaßventil (18), das Spannmittel (16) und der Drallkopf (14) einstückig geformt sind, der Drallkopf (14) in dichtem Eingriff mit der genannten Stutzenanordnung an einem abwärts liegenden Ende davon steht und der genannte Drallkopf (14) einen Basisbereich umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß der Drallkopf weiterhin einen zentralen Zapfen (38) umfaßt, der sich abwärts von dem genannten Basisbereich erstreckt; und daß ein Ringflansch (34) sich abwärts von dem genannten Basisbereich erstreckt, wobei der Ringflansch (34), der den genannten Zapfen (38) umgibt, und außerhalb dessen angeordnet ist, zur Bildung einer Flüssigkeitskammer (32) dazwischen, und dazu dient, eine flüssigkeitsdichte Dichtung entlang seines Umfangs zwischen dem genannten Drallkopf (14) und einer Stutzenkappe zu bilden; wobei der genannte Basisbereich sich hindurch erstreckende Öffnungsmittel (40) hat, welche die genannte Stutzenkammer mit der genannten Ringkammer (32) verbinden, wobei die genannte Ringkammer (32) eine Reduktion der Geschwindigkeit der Flüssigkeit bewirkt, wenn diese aus den genannten Öffnungsmitteln (40) in die genannte Ringkammer eintritt.
20. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 19, bei dem der genannte Drallkopf weiterhin eine Drallkammer (44) am abwärts liegenden Ende des genannten Zapfens (38) aufweist.
21. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 20, bei dem das abwärts liegende Ende des genannten Zapfens (38) eine ringförmige Wand (45) hat, welche die Drallkammer (44) darin bildet, und Durchgangsmittel (42, 46), welche die genannte Ringkammer (32) mit der genannten Drallkammer (44) verbindet.
22. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 21, bei dem die genannten Durchgangsmittel (42, 46) weiterhin wenigstens eine tangentiale Nut (46) in der genannten Wand (45) umfassen.
23. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 22, bei dem die genannten Durchgangsmittel (42, 46) weiterhin mindestens eine Längsnut (42) in der Wand des genannten Zapfens (38) umfassen, wobei sich die genannte Nut (42) in Richtung auf die Ringkammer (32) öffnet und innerhalb der genannten Ringkammer (32) angeordnet ist sowie in Verbindung steht mit der genannten tangentialen Nut (46), wodurch Flüssigkeit aus der genannten Stutzenkammer durch die genannten Öffnungsmittel (40) strömt, dann in die genannte Ringkammer (32), in die genannte Längsnut (42) und dann durch die genannte tangentiale Nut (46) und in die genannte Drallkammer (44), wobei die Flüssigkeit mit reduzierter Geschwindigkeit in die genannte Ringkammer (32) fließt vor dem Eintritt in die genannte tangentiale Nut (46).
24. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 23, bei dem die genannte Längsnut (42) und die genannte tangentiale Nut (46) entlang eines gemeinsamen Radius des Drallkopfes fluchten.
25. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 24, bei dem mindestens zwei diametral gegenüberliegende Längsnuten (42) vorgesehen sind und mindestens zwei diametral gegenüberliegend angeordnete tangentiale Nuten (46), wobei jede der genannten Längsnuten (42) mit einer der genannten tangentialen Nuten (46) auf einem gemeinsamen Radius des genannten Drallkopfes fluchtet.
26. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 25, bei dem die genannten Öffnungsmittel (40) vier Öffnungen in der genannten Basis umfassen, welche gleichmäßig verteilt am Umfang des genannten Zapfens (38) angeordnet sind.
27. Sprühgerät mit Betätigungshebel nach Anspruch 19, bei dem das Einlaßventil (18) so geformt ist, daß es mit einem Einlaßventilsitz (12) im Eingriff steht und die Spannmittel (16) eine Feder (16) umfassen, welche sich zwischen der Basis des genannten Drallkopfes (14) und dem genannten Einlaßventil (18) erstrecken.
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