DE69204299T2 - Verfahren zum herstellen von transportwagen aus kunststoff. - Google Patents
Verfahren zum herstellen von transportwagen aus kunststoff.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Fertigungsverfahren für einen Wagen aus Kunststoff, in erster Linie für einen Wagen wie er in Selbstbedienungsläden verwendet wird. Der Wagen besteht aus einer ersten und einer zweiten Seitenwand, die jeweils ein Fuß und ein Korbsegmenten enthalten, die aus einem Stück geformt werden, wobei die erste und die zweite Seitenwand untereinander mit Verbindungselementen verbunden sind.
- Ein solches Fertigungsverfahren wird im Patent US-A- 3.614.133 beschrieben. Der bekannte Wagen besteht aus zwei gleichen Seitenwänden. Das Korbsegment jeder Seitenwand besteht aus einem Arm, der vom Fußsegment nach oben reicht, d. h. zu der Stelle, wo sich der Griff befindet. Das Fußsegment verfügt über eine Haarnadelkonfiguration, verstärkt durch einen Mittenträger. Ein erstes Gitter ist auf dem oberen Arm der Haarnadelkonfiguration montiert. Besagtes Gitter ist zudem auch am Korbsegment befestigt. Die beiden ersten, auf die Seitenwände montierten Gitter, sind untereinander durch zweite Gitter verbunden, die die Querwände des Korbes bilden. Das Zusammenbauen der verschiedenen Bauteile erfolgt anhand von Stangen mit einem Gewindeschnitt sowie mit Bolzen.
- Einer der Nachteile des anhand des bekannten Verfahrens hergestellten Wagen besteht darin, daß ein großer Teil des Korbs freitragend ist und nur vom oberen Arm der besagten Haarnadelkonfiguration getragen wird. Eben dieser Arm muß außerdem das erste Gitter tragen. Dieser Aufbau gewährleistet kombiniert mit der Tatsache, daß das erste Gitter an einem oberen Punkt des Korbsegments verbunden ist, keine ausreichende Stabilität des Wagens und kann zu einem Kippen des Wagens nach vorn führen, wenn der Vorderteil des Wagens zu stark beladen wird. Um diesem Problem abzuhelfen, weist der bekannte Wagen einen Mittenträger auf. Jedoch beschrankt dieser Mittenträger das Ineinanderschieben der Wagen ineinander, was wiederum eine größere Verstaufläche des Wagenparks bedingt.
- Die vorliegende Erfindung hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Wagenfertigungsverfahren anzubieten, mit dem man einen standfesteren Wagen erzielt, ohne die Möglichkeiten des Ineinanderschiebens einzuschränken.
- Dazu ist das Verfahren gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß man beim Ausformen der Seitenwände einstückig wenigstens den seitlichen Umriß des Korbteils sowie einen ersten und einen zweiten Umschlag an der ersten bzw. zweiten Seitenwand mitformt, wobei der erste und zweite Seitenwand derart geformt werden, daß sie sich beim Zusammenbau des Wagens in zueinander entgegengesetzten Richtungen erstrecken, und daß die erste une die zweite Seitenwand mit Hlfe der Verbindungselemente zusammengefügt werden, welche an den Umschlägen angreifen.
- Da mindestens der Seitenumriß des Korbsegments und ein Rand aus einem Stück mit der Seitenwand des Wagens geformt werden, erhält man einen starreren Aufbau der Seitenwand. Dieser starrere Aufbau ermöglicht ein besseres Absorbieren der Kräfte, die die in den Korb gelegten Gegenstände ausüben und verleiht dem Wagen bessere Standfestigkeit. Aufgrund der Tatsache, daß der Seitenumriß des Korbsegments fester Bestandteil der Seitenwand ist, wird auch eine auf den Vorderteil des Korbs ausgeübte Kraft auf den gesamten Wagen verteilt. So erzielt man ein besseres Gleichgewicht des Wagens, ohne Verstärkungselemente einzusetzen, die das Verschachteln der Wagen beschränken. Die vorhandenen Ränder ermöglichen es nicht nur, den Aufbau des Wagens zu versteifen, sondern bieten auch ein geeignetes Mittel zum schnellen und zuverlässigen Zusammenbauen.
- Da die Seitenwand und das Fußsegment außerdem eine Einheit bilden, kann man durch die Geometrie der Einheit die Biegung dank der Tatsache beachtlich beschränken, daß die Einheit Seitenwand-Fuß in einem Stück geformt wird. Dazu kann man auch Formen mit geringer Prägung zumindest hinsichtlich der Tiefe verwenden. Der Einsatz von Verbindungselementen, die auf den Rändern anliegen, ermöglicht es, die gleichen Seitenmaße zu verwenden und somit die gleiche Form für verschiedene Wagenmaße. Da die Verbindungselemente einfach zu fertigen sind und keine Formen mit tiefer Prägung erfordern, ermöglicht ihr Einsatz eine deutliche Kürzung der Investitionen in Formen und somit eine Verminderung der Fertigungskosten. Die besondere und gut durchdachte Auswahl der verschiedenen Wagenbestandteile in der Fertigung ermöglicht somit nicht nur das Herstellen eines solideren und widerstandsfähigeren Wagens, sondern auch eine deutlich kostengünstigere Herstellung.
- Eine erste bevorzugte Durchführungsart eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände in festgelegten Maßen hergestellt werden; ein Satz Verbindungselemente wird für jedes Seitenwandmaß gefertigt, wobei die verschiedenen Elemente dieses Satzes jeweils eine andere festgelegte Breite haben. Dadurch ermöglicht man die Modulbauweise des Wagens. Ausgehend von einem gleichen Seitenwandmaß, kann man so Wagen mit verschiedenen Volumina bauen, indem man einfach Verbindungselemente in verschiedenen Breiten verwendet. Die Produktionskosten für Wagen mit verschiedenen Volumina werden dadurch verringert.
- Eine zweite bevorzugte Durchführungsart eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß in das Korbsegment jeder Seitenwand mindestens eine Öffnung geformt wird. Dank der Formtechnik der Seitenwände, kann man problemlos eine Öffnung anbringen, denn das Pressen erfolgt senkrecht zur Seitenebene. Mit kostengünstigen Formen kann man kostengünstig Öffnungen in den Seitenwänden anbringen, ohne die Steifigkeit des Wagens zu beeinträchtigen.
- Bevorzugt werden besagte Öffnungen mit einem Gitter abgedeckt, wodurch der Wagen sein bekanntes Aussehen erhält.
- Bevorzugt werden in jeder Seitenwand zwei im wesentlichen dreieckige Öffnungen angebracht, die von einem Stab getrennt werden, der sich ab der oberen Stirnseite diagonal zum unteren hinteren Wagenteil in besagter Seitenwand erstreckt. Mit diesem Diagonalstab wird der Wagen noch weiter versteift.
- Eine dritte bevorzugte Durchführungsart eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Befestigungspunkt des Griffs gleichzeitig mit der Seitenwand geformt wird. Diese Befestigungspunkte bilden mit der Seitenwand ein Ganzes, erleichtern die Fertigung und ermöglichen das Formen einer starren Befestigung.
- Eine vierte bevorzugte Durchführungsart eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Klappe mit einem Vorsprung, dessen Länge dem Abstand zwischen den Höckern entspricht, gegen die Tür montiert ist, so daß die Höcker und der Vorsprung ein Scharnier bilden. Das ermöglicht das gute Befestigen der Klappe am Wagen. Die Klappe kann als Kindersitz dienen.
- Eine fünfte bevorzugte Durchführungsart eines Verfahrens gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Seitenwand an einer Stelle unter dem Korbboden eine Führungsschiene geformt wird, und daß nach dem Vereinen der Seitenwände ein Schiebetablett zwischen die Führungsschienen montiert wird. Das Tablett kann in der Schiene gleiten und ermöglicht das Ablegen von Gegenständen, ohne diese zu hoch anheben zu müssen, was vor allem bei schweren Gegenständen von Vorteil ist und den Gebrauch des Wagens für Personen, die nicht schwer heben können, anziehend macht.
- Bevorzugt wird im Verbindungselement zwischen dem Vorderteil der Seitenwände eine weitere Öffnung angebracht, wobei eine Auszugszunge an einen Querrand der Öffnung montiert wird. Das ermöglicht das Einfügen eines Reklameschilds in oder vor die andere Öffnung.
- Bevorzugt werden die Wagenelemente aus SMC gefertigt. SMC ist ein leichter, stoßfester Werkstoff, der sich perfekt für die Fertigung der Wagen eignet.
- Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnungen mit Beispielen eines Wagens gemäß des Verfahrens der Erfindung genauer erläutert.
- In den Zeichnungen
- zeigt Abbildung 1 eine perspektivische Darstellung der Einzelteile eines Beispiels für einen Wagen, der durch Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung gefertigt wurde.
- Abbildung 2 zeigt das Detail einer Wagenseitenwand gemäß der Erfindung.
- Abbildung 3 zeigt ein weiteres Beispiel in perspektivischer Darstellung der Einzelteile eins Wagens gemäß der Erfindung.
- Abbildung 4 zeigt ein Detail einer Tür mit Klappe.
- Abbildung 5 zeigt die Montage des Schiebetabletts auf einem Wagen gemäß der Erfindung.
- Abbildung 6 zeigt das Anbringen eines Reklameschilds auf einem Wagen gemäß der Erfindung.
- Abbildung 7 zeigt einen Teil des Reklameschilds.
- Die gleichen oder analogen Elemente wurden auf den Zeichnungen mit den gleichen Kennzeichnungen versehen.
- Der Kunststoff, aus dem der Wagen gefertigt wird, ist bevorzugt SMC (Sheet Molding Compound). Dieser Kunststoff wird unter anderem auch zur Herstellung von Fahrzeugstoßfängern verwendet und bietet den Vorteil sehr großer Stoßfestigkeit, ist leicht zu formen und kostengünstig. Außerdem ist dieser Werkstoff fast völlig recyclefähig. Das Formen der verschiedenen Bauteile des Wagens erfolgt bevorzugt durch Zusammendrücken, jedoch versteht es sich von selbst, daß auch andere Fertigungstechniken eingesetzt werden können. Neben dem Kompositstoff SMC können auch andere Kunststoffe, wie zum Beispiel Epoxyharz mit Glasfaserverstärkung verwendet werden.
- Die Abbildung 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines ersten Beispiels eines Wagens, der durch Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung hergestellt wurde. Der Wagen besteht aus einer ersten 1, zweiten 3 Seitenwand. Jede Seitenwand umfaßt die Ränder 12, 13, die sich über den gesamten geformten Umfang der Korbwanne erstrecken. Der Rand 12 der ersten Seitenwand 1 und der Rand 13 der zweiten Seitenwand 3 sind so geformt, daß sie sich beim Zusammenbauen des Wagens in entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Wie im Detail der Abbildung 2 gezeigt, sind das Fußsegment 2 und die Seitenwand 1 aus einem einzigen Stück geformt, wodurch man eine sehr starre Verbindung zwischen dem Fußsegment 2 und der Seitenwand erzielt.
- Das Fußsegment 2 weist einen ersten Teil 19, einen zweiten Teil 20 sowie einen dritten Teil 21 auf. Diese Teile sind aus einem Stück geformt. Der erste Teile 19 hat in etwa die gleiche Haarnadelgeometrie, wodurch die Biegung, die der Wagen in gefülltem Zustand erfährt, gut absorbiert wird. Die Neigung des zweiten Teils 20 sowie die Neigung des Korbbodens ermöglichen das Ineinanderschieben der Wagen beim Verstauen. Der dritte Teil 21 bildet einen Rand, der zum Zusammenbauen der verschiedenen Teile dient (siehe Erläuterung weiter unten).
- Wie oben erwähnt, sind das Fußsegment und die Seitenwand aus einem Stück geformt. Wie man in den Abbildungen 1 und 2 erkennt, ist die Stärke der Seitenwand, ihres Randes und des Fußsegments gering. Das ermöglicht zum Formen der Wagenbauteile eine Form (Stempel und Matrix) mit geringer Prägetiefe, zum Beispiel 150 mm. Solche Formen sind deutlich kostengünstiger als Formen mit starker Prägung. Beim Formen erfolgt das Zusammendrücken in senkrechte Richtung (Flachformen) zur Ebene, die die Seitenwand bildet. Dadurch braucht man zum Zusammendrücken keine große Stempelverschiebung, was den Fertigungstakt beschleunigt und billiger macht.
- Da die Seitenwände flach geformt werden, kann man beim Formen der Seitenöffnungen 8 und 9 in der Korbwand die Blickmöglichkeit von außen nach innen in den Korb erzielen. Selbstverständlich ist die Anzahl der Öffnung (hier zwei) nur eine der Möglichkeiten, andere Alternativen können ebenfalls in Betracht gezogen werden. Bevorzugt wird ein Gitter 10, 11 in die Öffnungen 8, 9 montiert. Diese Gitter werden bevorzugt dürch Formen aus dem gleich Werkstoff wie die Seitenwand gebildet. Sie können entweder gleichzeitig mit der Seitenwand oder getrennt geformt und dann in die Öffnungen geklebt werden. Der Einsatz von Gitter ergibt das gut bekannte Aussehen des Wagens. Selbstverständlich kann das Gitter auch aus anderen Werkstoffen wie dem der Seitenwand hergestellt werden, zum Beispiel aus Spritzguß- ABS.
- Bevorzugt werden die Öffnungen 8 und 9 durch einen Stab 47 getrennt, der sich diagonal durch besagte Seitenwand erstreckt. Der Stab 47 reicht vom Korbboden auf der Wagenrückseite zum stirnseitigen oberen Teil. Der Stab wird bevorzugt in Richtung Korbboden stärker. Das Vorhandensein dieses Stabs ermöglicht nicht nur das Abgrenzen des Umrisses der Öffnungen 8 und 9, sondern auch das Versteifen der Seitenwand. Der Stab 47 wird natürlich mit der Seitenwand in einem Stück geformt.
- Jede Seitenwand wird mit einem Befestigungspunkt 5 versehen, der ebenfalls mit der Seitenwand, zu der er gehört, aus einem Stück geformt wird. Dieser Befestigungspunkt dient zum Befestigen des Griffs 6, zum Beispiel mit einer Schraube 7 oder durch Ankleben des Griffs am Befestigungspunkt.
- Jedes Fußsegment ist mit kleinen Rädern 14, 15 versehen, die mit geeigneten Befestigungselementen 16, 17 am unteren Fußteil wie in Abbildung 2 gezeigt befestigt werden.
- Bevorzugt verfügt jede Seitenwand auch über eine Einlassung 18 in einem Vorsprung. Diese Einlassung nimmt den Zapfen 14 einer Tür 40 des Wagens auf.
- Die Tür wird bevorzugt ebenfalls mit Öffnungen versehen, in die die Gitter 41 kommen. Dank des Zapfens 14 und der Einlassung 18, kann die Tür ins Korbinnere schwenken, wenn die Wagen zusammengeschoben werden. Bevorzugt wird beim Montieren der Tür ein umschaltbares Element 42 auf jeden Zapfen 14 geschoben. Dieses umschaltbare Element ermöglicht das Einschränken der Reibung des Zapfens im Inneren des Vorsprungs.
- Die dritten Teile 21 jedes Fußsegments 2 und 4 sind untereinander mit einer Schürze 20 verbunden, die sich in diese dritten Teile einfügt. Die Schürze 43 wird bevorzugt auf die ersten Teile 11 geklebt und wird bevorzugt ebenfalls wie die anderen Wagenteile geformt.
- Die Ränder 12 und 13 jeder Seitenwand sind durch einen Grundlängsbalken 39 verbunden, der bevorzugt T-förmig ist und somit das Aufbringen des Gitters im Korbboden ermöglicht. Der Grundlängsbalken 39 wird bevorzugt an die Ränder 12 und 13 geklebt.
- Die vorderen Enden der zweiten Teile 20 des Fußsegments sind untereinander mit einem weiteren Längsbalken 22 verbunden, der sich in diese Enden fügt und dort angeklebt wird. Der Stirnteil des Korbs besteht aus einem Verbindungselement 23, das bevorzugt mit einer Öffnung 24 für ein Werbeschild versehen wird. Der Griff 6 wird bevorzugt montiert, wenn alle anderen Teile des Wagens zusammengebaut sind.
- Die zur Fertigung und Montage des Wagens angewandte Technik ermöglicht jetzt das Herstellen von Wagen verschiedener Volumina ausgehend von der einer Seitenwand mit gleichbleibenden Maßen. Das gewünschte Volumen erzielt man durch die Breite der Verbindungselemente 43, 39, 22 und 23. So kann man zum Beispiel ausgehend von den gleichen Seitenwandmaßen Wagen mit Volumina zwischen 45 und 80 Litern herstellen. Ausgehend zum Beispiel von einem Satz vier verschiedener Seitenwandmaße erhält man folgende Volumina: Baureihe Liter
- Mit einer beschränkten Anzahl von Formen, kann man somit eine große Vielzahl verschiedener Maße für jeden Wagen herstellen. So kann man kostengünstig verschiedene Wagenvolumina fertigen, denn die Investitionen in Formen sind nicht hoch. Die beschriebene Technik ermöglicht den Einsatz eines spezifischen "Schritts" pro Baureihe, dessen Breite durch den Querschnitt des Korbs vorgegeben wird. Die Verbindungselemente werden dann je nach Schritt gefertigt, was den Vorteil einer Normung der Formen bietet. Der Einsatz eines "Schritts" ist in Tabelle I (siehe unten) für verschiedene Breiten der Verbindungselemente der Wagen der Baureihe 3 dargestellt. Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, daß pro 10 Liter mehr die Breite jeweils um 28 mm steigt. TABELLE I Volumen ± 5% AUSSENBREITE in mm
- Dank der Ränder 12 und 13 auf den Seitenwänden sowie auf dem Fußsegment 44, kann man die Verbindungselemente in die Ränder einfügen. Durch Vermindern der Stärke des Werkstoffes auf der Höhe der Ränder, kann man an dieser Stelle die Bauteile so anbringen, daß die Verbindung bündig wird.
- Neben den o. g. Standardmaßen, kann man auch Zwischenmaße in Zusammenhang mit dem oben beschriebenen Schritt fertigen, indem man zum Beispiel Teile der Verbindungselemente abschneidet. Natürlich ist dabei eine Mindestbreite einzuhalten, damit die seitliche Standfestigkeit des Wagens erhalten bleibt.
- Die Abbildung 3 zeigt ein weiteres Beispiel der Durchführung eines Wagens gemäß der Erfindung. In diesem Beispiel werden die Seitenwände mit den Verbindungselementen 25 und 26 zusammengebaut, die jeweils eine Einheit mit der Seitenwand bilden. Für Wagen wie für den der Baureihe 1 ist nämlich die Korbbreite zu gering, um den Einsatz von Zwischenelementen zu rechtfertigen. Sogar das Formen eine ganzen Hälfte des Wagens bedarf keiner Form mit tiefer Prägung.
- Die Abbildung 4 zeigt eine besondere Durchführungsform einer Tür 40 für einen Wagen gemäß der Erfindung. Zahlreiche Wagen sind mit Kindersitzen an der Wagentür versehen. Diese Option gilt auch für einen Wagen gemäß der Erfindung. Wenn der Wagen mit der Kindersitzoption versehen ist, werden zu beiden Seiten der Mittellinie der Tür die Höcker 27 und 28 angebracht. Sie befinden sich an einem Ende der Tür, nämlich am Ende der Korbbodenseite. Eine Klappe 29 mit einem Vorsprung 30 ist so gegen die Tür 40 montiert, daß der Vorsprung 30 zwischen den Höckern 27 und 28 zu liegen kommt. Die Einheit Vorsprung - Höcker bildet ein Scharnier, so daß die Klappe 29 bezogen auf die Tür schwenken kann und einen Kindersitz bildet. Bevorzugt werden die Höcker jeweils an einem ihrer Enden mit einer hohlen Fläche versehen und so angelegt, daß die Mohlflächen einander gegenüberliegen. Der Vorsprung erhält gewölbte Enden, die sich in die Hohlfläche einfügen. Das ermöglicht das gute Befestigen des Vorsprungs an den Höckern. Der Einsatz der Höcker steigert die Sicherheit des Sitzes durch Entlasten der Drehachse der Klappe.
- Die Abbildung 5 zeigt ein Detail eines anderen Durchführungsbeispiels eines Wagens gemäß der Erfindung. In diesem Beispiel wird eine Führungsschiene 31 an der Seitenwand 1 an einer Stelle unter dem Korbboden angebracht. Die Führungsschiene wird bevorzugt getrennt geformt und an die Seitenwand geklebt oder geschweißt. Ein Schiebetablett 32 wird zwischen die Führungsschienen der beiden Seitenwände montiert. Das vordere Ende der Führungsschiene erhält einen Anschlag, der das Gleiten des Tabletts zur Vorderseite des Wagens und das Hervorrufen einer zu starken Biegung auf dem Fuß verhindert. Das Schiebetablett gleitet zur Wagenrückseite und zwischen den beiden Fußsegmenten über die Schürze 43. Das Schiebetablett wird durch den Einsatz von zwei Fußsegmenten ermöglicht. Da der Fuß nämlich zwei durch eine Schürze verbundene Segmente hat, kann man zwischen dem Korbboden und der oberen Schürzenkante eine Öffnung freilassen. Das Tablett 32 gleitet durch diese Öffnung.
- Das Vorhandensein eines solchen Tabletts ermöglicht das Ablegen großer Gegenstände, die schwer aufzuheben sind. Da sich das Tablett unter dem Korb befindet, brauchen die Gegenstände nicht über den Korb gehoben zu werden, wodurch dem Benutzer eine Anstrengung erspart wird.
- Die Abbildung 6 zeigt einen Schnitt durch die Stirnwand 23 des Wagens. Diese Stirnwand enthält eine Öffnung 24 für die Reklameschild 34. Dank der Öffnung sieht man das Schild von beiden Seiten der Stirnwand. Die Stirnwand 34 befindet sich im Rahmen 33 auf mindestens einem Teil des Umrisses der Öffnung 24. Der Rahmen wird entweder direkt mit der Stirnwand geformt oder später auf die Stirnwand montiert, zum Beispiel mit den genau gegenüberliegenden kleinen Zapfen 45. In diesem Fall werden die entsprechenden Bohrungen beim Formen der Stirnwand angebracht. Der Rahmen umfaßt bevorzugt ein durchsichtiges Schutzblatt 37 und eine Zunge 36, an der das Schild 34 aufgehängt wird. Ein Auszugswerkzeug 35 ermöglicht das Herausnehmen des Reklameschilds aus dem Rahmen. Wie in Abbildung 7 gezeigt, fügt sich die Zunge 36 in einen Hohlraum 46 im Rahmen 33. Zum Ersetzen eines Reklameschilds braucht man nur das Werkzeug 35 unter die Zunge zu stecken und das Schild herauszuholen. Das neue Reklameschild wird dann in den Rahmen geschoben und mit der Zunge befestigt. Der Vorgang ist schnell und einfach.
- Die Wagen aus Kunststoff weisen den Vorteil auf, daß sie die elektromagnetischen Wellen für die Diebstahlsicherungen nicht stören, was bei Metallwagen nicht der Fall ist. Dank des Verfahrens der Erfindung zur kostengünstigen Herstellung eines Kunststoffwagens, wird das Ersetzen der Metallwagen durch diese Kunststoffwagen wirtschaftlich anziehender und wird es auch ermöglichen, Diebstahlsicherungen mit elektromagnetischen Wellen zu verwenden, um zu prüfen, ob die im Wagen befindlichen Gegenstände wirklich bezahlt wurden.
- Das Verfahren gemäß der Erfindung kann für die Herstellung aller Arten von Wagen für Selbstbedienungsläden eingesetzt werden., Das Verfahren kann auch zur Fertigung von Korbwagen mit großer oder kleiner Tiefe herangezogen werden.
Claims (13)
1 - Verfahren zum Herstellen eines Wagens aus
Kunststoff, insbesondere eines Wagens zur Verwendung in
Selbstbedienungsläden, wobei der Wagen eine erste (1) und
eine zweite (3), jeweils aus einem Stück geformte
Seitenwand aufweist, von denen jede einen Fußteil (2, 4)
und einen Korbteil umfaßt und wobei die reste und die
zweite Seitenwand miteinander durch Verbindungselemente
(25, 26 ; 22, 39) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
daß man beim Ausformen der Seitenwände einstückig
wenigstens den seitlichen Umriß des Korbteils sowie einen
ersten (12) und einen zweiten (13) Umschlag an der ersten
bzw. zweiten Seitenwand mitformt, wobei der erste une
zweite Seitenwand derart geformt werden, daß sie sich beim
Zusammenbau des Wagens in zueinander entgegengesetzten
Richtungen erstrecken, und daß die erste und die zweite
Seitenwand mit Hilfe der Verbindungselemente zusammengefügt
werden, welche an den Umschlägen angreifen.
2 - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenwände mit einer vorbestimmten
Abmessung geformt werden, wobei ein Satz von
Verbindungselementen für jede Abmessung der Seitenwände
ausgeformt wird und die verschiedenen Elemente des Satzes
jeweils eine vorbestimmte, voneinander verschiedene Breite
haben.
3 - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß im Korbteil jeder Seitenwand wenigstens
eine Öffnung (8, 9) ausgeformt wird.
4 - Verfahren nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwei im wesentlichen dreieckige
Öffnungen an jeder Seitenwand vorgesehen werden, wobei
diese Öffnungen durch einen Schenkel (47) getrennt sind,
der sich diagonal in der betreffenden Seitenwand von einem
oberen Vorderabschnitt zu einem unteren Rückenabschnitt des
Wagens erstreckt.
5 - Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß in jeder Öffnung ein Gitter (10, 11)
angebracht ist.
6 - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
Befestigungspunkt (5) für einen Handgriff (6) gleichzeitig
mit der Ausformung der Seitenwand mitgeformt wird.
7 - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß an einem rüchwärtigen Ende des
Wagens eine Tür (40) montiert wird, die mit zwei Angüssen
(27, 28) versehen wird, die ihrerseits zu beiden Seiten
eine Mittellinie der Türe angebracht sind und an einem Ende
dieser Tür in Höhe des Korbbodens liegen.
8 - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß eine mit einem Vorsprung (30) versehene
Klappe (29) an der Tür montiert ist, wobei der Vorsprung
(30) eine dem Abstand zwischen den Angüssen entsprechende
Länge derart hat, daß die Angüsse und der Vorsprung ein
Scharnier bilden.
9 - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Führungsschiene (31) an
jeder Seitenwand an einer Stelle ausgeformt wird, die
unterhalb des Korbbodens liegt.
10 - Verfahren nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß nach Montage der ersten und zweiten
Seitenwand ein Tablett (32) gleitverschlieblich zwischen
den Führungsschienen montiert wird.
11 - Verfahren nach eine der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß im Verbindungselement (23), das
dazu dient, die erste und zweite Seitenwand an ihrem
Vorderteil zu verbinden, eine weitere öffnung (24)
angebracht ist, und daß eine Ausziehzunge (36) an einem
Querrand dieser Öffnung anmontiert ist.
12 - Verfahren nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Rahmen (33) auf wenigstens einen
Teil des äußeren Umfangs der weiteren Öffnung bei der
Ausformung des Verbindungselements angebracht wird.
13 - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Teile des Wagens aus SMC
hergestellt werden.
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