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DE69221155T2 - Kaugummi mit mischgetrocknetem 3-1-mentholxypropane-1,2-biol - Google Patents

Kaugummi mit mischgetrocknetem 3-1-mentholxypropane-1,2-biol

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Publication number
DE69221155T2
DE69221155T2 DE69221155T DE69221155T DE69221155T2 DE 69221155 T2 DE69221155 T2 DE 69221155T2 DE 69221155 T DE69221155 T DE 69221155T DE 69221155 T DE69221155 T DE 69221155T DE 69221155 T2 DE69221155 T2 DE 69221155T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
diol
menthoxypropane
carrier
chewing gum
gum
Prior art date
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Application number
DE69221155T
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English (en)
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DE69221155D1 (de
Inventor
Albert Chapdelaine
Michael Dzija
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WM Wrigley Jr Co
Original Assignee
WM Wrigley Jr Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WM Wrigley Jr Co filed Critical WM Wrigley Jr Co
Publication of DE69221155D1 publication Critical patent/DE69221155D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69221155T2 publication Critical patent/DE69221155T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Description

  • Mehrere bekannte Verbindungen weisen das auf, was als Kühlungsaktivität charakterisiert werden kann, und sie werden in dem Stand der Technik als kühlende Agentien bezeichnet. Kühlende Agentien werden als kalt oder kühl empfunden, wenn sie mit dem menschlichen Körper und insbesondere mit den Schleimhautmembranen des Mundes, der Nase und des Rachens in Kontakt kommen. Ein Beispiel für eine solche Verbindung ist 3-1-Menthoxypropan-1,2- diol, das Gegenstand des US-Patents Nr.4459425 ist.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf neue Zusammensetzungen, die 3- 1-Mentoxypropan-1,2-diol enthalten, das mit einem für Lebensmittel akzeptablen wasserlöslichen Träger co-getrocknet worden ist. Diese Zusammensetzungen können in Kaugummi verwendet werden zur Verbesserung des "kühien" Gefühls, das beim Kauen des Kaugummis empfunden wird.
  • In WO93/00018 hat die Anmelderin ein Kaugummi beschrieben, das einen Einschlußkomplex enthält, der zwischen 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol und Cyclodextrin gebildet wird.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein neues Kaugummi, das neue Zusammensetzungen enthält, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthalten, das mit einem für Lebensmittel akzeptablen wasserlöslichen Träger co-getrocknet worden ist.
  • Gemäß einer Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung ein Kaugummi, das frei von dem unerwünschten Kaugummibasis-Erweichungseffekt ist, der mit der Verwendung von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verbunden ist, das umfaßt eine co-getrocknete Zusammensetzung, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol umfaßt, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, wobei der Träger nicht Cyclodextrin ist. Gemäß einer zweiten Ausführungsform betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Kaugummis, das frei von dem unerwünschten Kaugummibasis-Erweichungseffekt ist, der mit der Verwendung von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verbunden ist, das die folgenden Stufen umfaßt: Bereitstellung einer Menge an Kaugummibasis; Bereitstellung einer Menge an Aromastoff, Bereitstellung einer Menge an co-getrockneter Zusammensetzung, die 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol umfaßt, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, wobei der Träger nicht Cyclodextrin ist, und Mischen der Kaugummibasis mit dem Aromastoff und der co-getrockneten Zusammensetzung.
  • Der Träger muß in der Lage sein, als Träger für 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol zu fungieren und er muß von einer für Lebensmittel akzeptablen Qualität sein. Das heißt, er muß für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Der Träger sollte auch wasserlöslich sein. Vorzugsweise wird der Träger ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, modifizierten Cellulosen, Kohlenhydratgummis, Zuckern, Zuckeralkoholen und Mischungen davon. Besonders bevorzugt wird der Träger ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, Hydroxypropylmethylcellulose, Gummiarabicum, Maissirup-Feststoffen, Sorbit und Mischungen davon. Ganz besonders bevorzugt umfaßt der Träger Maltodextrin. Am meisten bevorzugt umfaßt der Träger Hydroxypropylmethylcellulose.
  • Vorzugsweise enthält der Kaugummi eine solche Menge der co-getrockneten Zusammensetzung, daß das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol 0,05 bis 0,50 Gew.- % des Kaugummis ausmacht. Besonders bevorzugt macht das 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol 0,1 bis 0,3 Gew.-% des Kaugummis aus.
  • Vorzugsweise wird eine wäßrige Dispersion von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol und eines Trägers hergestellt. Die wäßrige Dispersion wird getrocknet, um einen Teil des Wassers zu entfernen, wodurch eine co-getrocknete Zusammensetzung erhalten wird, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthält, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist.
  • Vorzugsweise macht das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol 5 bis 50 Gew.-%, insbesondere 10 bis 30 Gew.-% des fertigen co-getrockneten Produkts aus. Besonders bevorzugt wird die wäßrige Dispersion von 3-1-Menthoxypropan-1,2diol und des Trägers spühgetrocknet.
  • Kühlende Agentien weisen einen physiologischen Kühlungseffekt auf. Kühlende Agentien können in Lebensmitteln, Getränken, Zahnpasten, Mundwässern, Kosmetika, Tabak-Produkten, Abreibmitteln, Lotionen und dgl. verwendet werden. Zu Beispielen für einige kühlende Agentien gehören Menthol, 3substituierte-P-Menthane, N-substituierte-P-Menthan-3-carboxamide und 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol. Die vorliegende Erfindung bezieht sich insbesondere auf 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol.
  • Wenn 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol in Kaugummi vorhanden ist, empfindet man beim Kauen des Kaugummis ein "Kühlungs-" oder kühles Gefühl. Um das gewünschte kühle Gefühl in Kaugummi zu erzielen, ist ein verhältnismäßig hoher Gehalt an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol erforderlich. Wenn jedoch hohe Gehalte an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verwendet werden, neigt die Kaugummibasis dazu, einen unerwünschten Erweichungseffekt zu ergeben. Um dieses Erweichungsproblem zu überwinden, kann eine modifizierte Kaugummibasis erforderlich sein, die verhältnismäßig hohe Konzentrationen an 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol aufnimmt. Das Erfordernis der Verwendung einer modifizierten Kaugummibasis ist jedoch sowohl ungequem als auch teuer, weil es die Vorratshaltung für eine zusätzliche Kaugummibasis erforderlich macht. Im Idealfalle wird für alle Produkte eines Kaugummiherstellers unabhängig von den übrigen Bestandteilen die gleiche Basis verwendet. Es wurde überraschend gefunden, daß der Kaugummibasis-Erweichungseffekt, der durch die Zugabe von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verursacht wird, vermindert werden kann, indem man das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol vor seiner Zugabe zu dem Kaugummi mit einem Träger co-trocknet. Durch das Co-Trocknen von 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol mit dem Träger wird eine innige Verbindung (Assoziation) zwischen diesen beiden Komponenten erzielt.
  • Erfindungsgemäß wird 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol mit einem Träger cogetrocknet. Für die erfindungsgemäße Verwendung kann jeder beliebige Träger in Betracht gezogen werden, der in der Lage ist, als Träger für 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol zu fungieren, und der für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Vorzugsweise ist der Träger wasserlöslich (d.h. der Träger ist in einer wäßrigen Zusammensetzung löslich, die bis zu etwa 5 Gew.-% Träger enthält). Die derzeit bevorzugten Träger werden ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, modifizierten Cellulosen, Kohlenhydratgummis wie Gummiarabicum, Zuckern, wie Saccharose, Dextrose und Lactose, Zuckeralkoholen, wie Sorbiti und Xylit, und Mischungen davon. Der Ausdruck "modifizierte Cellulosen" ist im wesentlichen ein Ausdruck des Standes der Technik und umfaßt, ohne notwendigerweise darauf beschränkt zu sein, Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose und Hydroxylpropylcellulose. Besonders bevorzugt wird der Träger ausgewählt aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, Hydroxypropylmethyicellulose, Gummiarabicum, Maissirup-Feststoffen, Sorbit und Mischungen davon. Der am meisten bevorzugte Träger ist Hydroxypropylmethylcellulose.
  • Erfindungsgemäß wird eine wäßrige Dispersion hergestellt, indem man zuerst eine Menge an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol mit einer Menge des Trägers in Wasser mischt. Vorzugsweise wird das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol mit dem Träger in einem Verhältnis von 1:10 bis 1:1 gemischt. Bei den bevorzugten Gehalten ist das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol in Wasser unlöslich. Vorzugsweise wird ein Homogenisator verwendet, um das 3-1-Menthoxypropan-1,2- diol und den Träger so miteinander zu mischen, daß die resultierende wäßrige Dispersion bis zur Durchführung der Co-Trocknungsstufe stabil bleibt.
  • Wenn einmal die wäßrige Dispersion hergestellt ist, wird sie nach irgendeinem dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannten Verfahren getrocknet, um praktisch das gesamte Wasser zu entfernen, wodurch eine co-getrocknete Zusammensetzung erhalten wird, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthält, das mit dem Träger co-getrocknet worden ist. Zu Verfahren zum Trocknen der wäßrigen Dispersion gehören, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, das Sprühtrocknen das Gefriertrocknen und das Naßgranulieren. Das erfindungsgemäß bevorzugte Trocknungsverfahren ist das Sprühtrocknen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung wird die cogetrocknete Zusammensetzung, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol umfaßt, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, in Kaugummi verwendet, um das "kühle Gefühl" des Kaugummis zu verbessern. Die co-getrocknete Zusammensetzung wird dem Kaugummi in einer solchen Menge zugegeben, daß das 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol 0,05 bis 0,50 Gew.-% des Kaugummis ausmacht. Besonders bevorzugt macht das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol 0,1 bis 0,3 Gew.-% und am meisten bevorzugt 0,15 bis 0,25 Gew.-% des Kaugummis aus.
  • Im allgemeinen umfaßt eine Kaugummi-Zusammensetzung einen wasserlöslichen Quellmittel- bzw. Füllstoff-Anteil, einen in Wasser unlöslichen kaubaren Gummibasis-Anteil und in der Regel einen in Wasser unlöslichen Aromastoff (Geschmacksbildner). Der wasserlösliche Füllstoff- bzw. Quellmittel-Anteil verschwindet mit dem Ablauf der Zeit während des Kauens zusammen mit einem Teil des Aromastoffes (Geschmacksbildner). Die in Wasser unlösliche Kaugummibasis verbleibt während des Kauens im Mund.
  • Die in Wasser unlösliche Kaugummibasis umfaßt im allgemeinen Elastomere, Harze, Fette und Öle, Wachse, Weichmacher und anorganische Füllstoffe. Die Elastomeren liegen in einer Menge von 10 bis 30 Gew.-% vor, bezogen auf das Gewicht der Kaugummibasis, und sie können umfassen Polyisobutylen, Isobutylenllsopren-Copolymer, Styrollbutadien-Kautschuk sowie natürliche Latices wie Chicle-Gummi. Harze liegen in einer Menge von 15 bis 30 Gew.-% vor, bezogen auf das Gewicht der Kaugummibasis, und sie können umfassen Polyvinylacetat und Terpenharze. Fette und Öle können ebenfalls in einer Menge von 15 bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Kaugummibasis, darin enthalten sein und sie umfassen Talg, hydrierte und teilweise hydrierte Pflanzenöle und Kakaobutter. Wachse liegen in einer Menge von 0,1 bis 15 Gew.-% vor, bezogen auf das Gewicht der Kaugummibasis, und sie können umfassen Paraffinwachs, mikrokristallines Wachs und natürliche Wachse, wie Bienenwachs und Carnaubawachs.
  • Die Kaugummibasis enthält in der Regel auch eine Füllstoff-Komponente. Die Füllstoff-Komponente kann Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Talk, Dicalciumphosphat und dgl. sowie eine Mischung davon sein. Der Füllstoff kann 5 bis 60 Gew.-% der Kaugummibasis ausmachen. Vorzugsweise macht der Füllstoff 5 bis 50 Gew.-% der Kaugummibasis aus.
  • Die Kaugummibasis enthät in der Regel auch Weichmacher und Emulgiermit tel. Die Weichmacher können etwa 0 bis 15 Gew.-% der Kaugummibasis ausmachen und dazu gehören, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, Glycerinmonostearat und Glycerintriacetat. Die Emulgatoren können 1 bis 10 Gew.-% der Kaugummibasis ausmachen und sie umfassen, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, Lecithin, Fettsäuremonoglyceride, -triglyceride und dgl. sowie Mischungen davon. Außerdem kann die Kaugummibasis auch optionale Bestandteile, wie Antioxidantien, Färbemittel bzw. Farbstoffe und pharmazeutische Agentien, enthalten.
  • Die unlösliche Kaugummibasis macht 5 bis 95 Gew.-% des Kaugummis aus. Vorzugsweise macht die unlösliche Kaugummibasis 10 bis 50 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 20 bis 30 Gew.-% des Kaugummis aus.
  • Der wasserlösliche Anteil des Kaugummis kann umfassen Weichmacher, Süßungsmittel, Aromastoffe (Geschmacksbildner) und Kombinationen davon. Die Weichmacher werden dem Kaugummi zugegeben, um die Kaubarkeit und das Anfühlen des Kaugummis im Mund zu optimieren. Die Weichmacher, in dem Stand der Technik auch als Plastifizierungsmittel oder plastifizierende Agentien bekannt, machen im allgemeinen 0,1 bis 15 Gew.-% des Kaugummis aus. Die für die Verwendung in dem wasserlöslichen Anteil des Kaugummis in Be tracht gezogenen Weichmacher umfassen Glycerin, Lecithin und Kombinationen davon. Außerdem können wäßrige Siißungsmittel-Ltsungen, z.B. solche, die Sorbit, hydrierte Stärkehydrosylate, Maissirupe und Kombinationen davon enthalten, als Weichmacher und Bindemittel im Kaugummi verwendet werden.
  • Zu Beispielen für die für die Verwendung in dem Kaugummi in Betracht gezogenen Süßungsmittel gehören sowohl Zucker als auch zuckerfreie Komponenten. Die Zucker-Süßungsmittel umfassen im allgemeinen Saccharid enthaltende Komponenten, wie sie auf dem Gebiet der Kaugummis allgemein bekannt sind und die umfassen, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, Saccharose, Dextrose, Maltose, Dextrin, getrockneter Invertzukker, Fructose, Lävulose, Galactose und Maissirup-Feststoffe, die allein oder in irgendeiner beliebigen Kombination verwendet werden können. Zu geeigneten zuckerfreien Süßungsmitteln gehören im allgemeinen Komponenten mit süßenden Eigenschaften, die frei von den allgemein bekannten Zuckern sind, und sie umfassen, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, Zucker-Alkohole, wie Sorbit, Xylit, hydrierte Stärkehydrosylate, Maltit und dgl., die allein oder in einer beliebigen Kombination verwendet werden können. Für die direkte Zugabe zu dem Kaugummi in Betracht gezogen werden auch Süßungsmittel mit einer hohen Süßungskraft, die verhältnismäßig schneller freigesetzt werden, wie Aspartam, Sucralose (Warenzeichen), Acesulfame-K, Alitam und Saccharin. Die Süßungsmittel mit hoher Süßungskraft können bis zu etwa 0,6 Gew.-% des Kaugummis ausmachen.
  • Für den Fachmann auf diesem Gebiet ist es klar, daß auch irgendeine beliebige Kombination von Zucker und anderen zuckerfreien Süßungsmitteln in dem Kaugummi verwendet werden kann. Außerdem ist es für den Fachmann auf diesem Gebiet bekannt, daß ein Süßungsmittel in einem Kaugummi vollständig oder teilweise als wasserlösliches Quellungsmittel (Füllstoff) vorliegen kann. Außerdem kann ein Weichmacher mit einem Süßungsmittel, beispielsweise einer wäßrigen Süßungsmittel-Lösung, kombiniert werden.
  • Kaugummi kann auch einen Aromastoff (Geschmacksbildner) enthalten. Der Aromastoff (Geschmacksbildner) liegt in dem Kaugummi in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 0,5 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Kaugummi, vor. Zu Aromastoffen (Geschmacksbildnern), die erfindungsgemäß in Betracht gezogen werden, gehören beliebige flüssige Aromastoffe, die eine für Lebensmittel akzeptable Qualität haben. Diese Aromastoffe können bestehen aus essentiellen Ölen, synthetischen Aromastoffen und Mischungen davon, die umfassen, ohne daß die Erfindung notwendigerweise darauf beschränkt ist, Öle, die von Pflanzen und Früchten wie Zitrusfrüchten stammen, Fruchtessenzen, Pfefferminzöl, Spearmintöl, Gewürznelkenöl, Wintergrünöl, Anis und dgl. Künstliche Aromatisierungs-Komponenten (Geschmacksbildner) können erfindungsgemäß ebenfalls in Betracht gezogen werden. Für den Fachmann auf diesem Gebiet ist klar, daß die natürlichen und künstlichen Aromastoffe (Geschmacksbildner) in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden können. Dem Kaugummi können optionale Komponenten wie Farbstoffe, Emulgiermittel und pharmazeutische Mittel, zugesetzt werden. Im allgemeinen wird ein Kaugummi hergestellt, indem man nacheinander die verschiedenen Kaugummi-Bestandteile irgendeinem an sich bekannten Mischer zugibt.
  • Nachdem die Komponenten gründlich miteinander gemischt worden sind, wird die Kaugummimasse aus dem Mischer entnommen und in die gewünschte Form gebracht, beispielsweise durch Auswalzen derselben zu Blättern und Zuschneiden derselben zu Stangen, Extrudieren derselben zu Blöcken (Klumpen) oder Gießen derselben zu Pellets. Im allgemeinen werden die Komponenten miteinander gemischt, indem man zuerst die Kaugummibasis schmilzt und diese dem laufenden Mischer zusetzt. Die Kaugummibasis kann auch in dem Mischer selbst geschmolzen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann ein Färbemittel (Farbstoff) zugegeben werden. Dann kann ein Weichmacher wie Glycerin zusammen mit dem Sirup und einem Teil des Quellmittels (Füllstoffes) zugegeben werden. Weitere Portionen des Quellmittels (Füllstoffes) können dann der Mischung zugegeben werden. Es ist klar, daß die neue Zusammensetzung von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Kaugummi-Herstellungsverfahrens zugegeben werden kann.
  • Das gesamte Mischverfahren dauert in der Regel 5 bis 15 min, manchmal können aber auch längere Mischzeiten erforderlich sein. Es ist selbstverständlich klar, daß ein breiter Bereich von Änderungen und Modifikationen bei den vorstehend beschriebenen bevorzugten Ausführungsformen vorgenommen werden kann. Es wird angenommen, daß die Erfindung auch auf andere Süßigkeiten als Kaugummi anwendbar ist. Die vorstehende detaillierte Beschreibung der Erfindung ist daher lediglich als Erläuterung und nicht als Beschränkung der Erfindung anzusehen und es ist klar, daß diese ebenfalls innerhalb des Rahmens der vorliegenden Erfindung liegen, wie er sich aus den nachstehenden Patentansprüchen ergibt.
  • Beispiele Beispiel 1
  • Eine wäßrige Dispersion, enthaltend 3 Gew.-% 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol und 10 Gew.-% Hydroxypropylmethylcellulose (HPMC), wurde zuerst hergestellt durch Verwendung eines Brinkman-Homogenisators. Die HPMC wurde von der Firma Dow Chemical Co. unter dem Handelsnamen K3 Premium Grade Methocell erhalten. Außerdem wurde eine 10 Gew.-% HMPC enthaltende wäßrige Lösung für die Verwendung bei der Einstellung optimaler Sprühtrocknungs-Bedingungen und zur Äquilibrierung des Systems innerhalb von 25 min hergestellt. Die verwendete Sprühtrocknungs-Vorrichtung war eine Niro- Sprühtrockner-Pilotanlage mit einem Durchmesser von 54 inches, die mit einer Sprühdüse ausgestattet war. Es wurden die folgenden optimalen Sprühtrocknungs-Bedingungen eingestellt:
  • Einlaß-Temperatur 190-1 95ºC
  • Auslaß-Temperatur 85-95ºC
  • Beschickungsrate 98,5 ml/m
  • Pumpen-Geschwindigkeit 28 UPM
  • Beschickungsdruck 413 kPa (60 psi)
  • Beschickungs-Temperatur 23ºC
  • Zerstäubungsluftdruck 262 kPa (38 psi)
  • Nach 25-minütiger Äquilibrienung wurde die HPMC-Lösung durch die wäßrige 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol-HPMC-Dispersion ersetzt und der Versuch wurde fortgesetzt, bis das Beschickungsmaterial erschöpft war (nach etwa 40 min). Eine Probe der sprühgetrockneten Zusammensetzung wurde analysiert und es wurde gefunden, daß sie 15,85 Gew.-% 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol gegenüber einem theoretischen Wert von 23 Gew.-% enthielt. Der gemessene Wert unterscheidet sich von dem theoretischen Wert als Folge des Auftretens von einer oder mehreren der folgenden Möglichkeiten: Ein Teil des 3-1- Menthoxypropan-1,2-diols kann sich während des Sprühtrocknungsverfahrens verflüchtigt haben. Das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol kann in der co- getrockneten Zusammensetzung ungleichmäßig verteilt sein und die Testprobe kann eine proportional niedrige Menge an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthalten. Auf diese Weise wurde bei der Extrapolation zur Bestimmung des Gehaltes an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol in der co-getrockneten Zusammensetzung ein falscher niedriger Wert errechnet. Schließlich können die unterschiedlichen Gehalte einfach das Ergebnis eines analytischen Fehlers sein.
  • Beispiel 2
  • Es wurde eine zweite sprühgetrocknete 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol-Probe wie in Beispiel 1 hergestellt, jedoch mit der Ausnahme, daß das Beschik kungsmaterial eine wäßrige Dispersion war, die 3 Gew.-% 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol und 30 Gew.-% Maltodextrin, bezogen von der Firma National Starch Co. unter der Bezeichnung N-LOK, enthielt. Es wurden mehrere Anpassungen an das in Beispiel 1 beschriebene Sprühtrocknungsverfahren vorgenommen, um die Bedingungen für das neue System zu optimieren:
  • Einlaß-Temperatur 190-200ºC
  • Auslaß-Temperatur 95-100ºC
  • Beschickungsrate 92,7 ml/min
  • Beschickungsdruck 276 kPa (40 psi)
  • Der Versuch wurde fortgesetzt, bis das Beschickungsmaterial erschöpft war (nach etwa 25 min). Das fertige sprühgetrocknete Produkt enthielt 11,98 Gew.- % 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol gegenüber 9 Gew.-% des theoretischen Wertes. Der Unterschied in bezug auf den tatsächlichen Gehalt an 3-1-Menthoxy propan-1,2-diol gegenüber dem theoretischen Wert kann auf das Antreten einer der folgenden Möglichkeiten zurückgeführt werden: Wie in Beispiel 1 kann das 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol ungleichmäßig in der co-getrockneten Zusammensetzung verteilt sein. In diesem Beispiel kann jedoch die Testprobe einen proportional hohen Gehalt an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthalten haben. Auf diese Weise gelangt man zu einem irrtümlich hohen Gehalt bei der Extrapolation zur Bestimmung des Gehaltes an 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol in der co-getrockneten Zusammensetzung. Alternativ kann ein analytischer Fehler für den Unterschied zwischen dem gemessenen Gehalt an dem 3-1- Menthoxypropan-1,2-diol und dem theoretischen Gehalt verantwortlich sein.
  • Beispiel 3
  • Es wurden drei Chargen von mit Wintergrün aromatisiertem Kaugummi unter Anwendung der nachstehend beschriebenen Formulierungen hergestellt. Die Freisetzungsraten der co-getrockneten 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol- Zusammensetzung der Beispiele 1 und 2 wurden getestet.
  • In dem Kaugummi 1 wurde ein 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol-Spray verwendet das nach dem Verfahren des Beispiels 1 zusammen mit HPMC co-getrocknet worden war. In dem Kaugummi 2 wurde ein 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol- Spray verwendet, das nach dem Verfahren des Beispiels 2 zusammen mit Maltodextrin co-getrocknet worden war. In dem Kaugummi 3 wurde unbehandeltes 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verwendet.
  • Die drei Kaugummis wurden durch ein Testgremium getestet, das aus mehreren erfahrenen Kaugummi-Geschmacksprüfern bestand. Es wurde gefunden, daß das Kaugummi 2 das stärkste kühle Geschmacks-Gefühl beim Kauen aufwies. Das Kaugummi 1 ergab ein etwas verzögertes kühles Geschmacks- Gefühl.
  • Beispiel 4
  • Unter Anwendung der nachstehend beschrieben Formulierungen wurden drei Chargen von zuckerfreien, mit Spearmint aromatisiertem Kaugummi hergestellt. Die Freisetzungsraten der co-getrockneten 3-1-Menthoxypropan-1,2- diol-Zusammensetzungen der Beispiele 1 und 2 wurden getestet.
  • In dem Kaugummi 4 wurde ein 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol-Spray verwendet, das nach dem Verfahren des Beispiels 1 mit HPMC co-getrocknet worden war.
  • In dem Kaugummi 5 wurde ein 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol-Spray verwendet, das nach dem Verfahren des Beispiels 2 mit Maltodextrin co-getrocknet worden war. In dem Kaugummi 6 wurde nicht-behandeltes 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verwendet.
  • Ein Gremium von fünf Geschmacks-Experten verglich die miteinander zu vergleichenden drei Proben. Die fünf Prüf-Experten kannten die Art der Kaugummi-Proben nicht, sie wurden jedoch angehalten, sich auf den Kühlungs- Effekt der Kaugummis zu konzentrieren. Das Kaugummi 4 wurde als ein solches bewertet, das die schnelleste Freisetzung und den höchsten Spitzenwert für das kühle Gefühl ergab, gefolgt von dem Kaugummi 5 und dann von dem Kaugummi 6.
  • Aus den vorstehenden Beispielen kann geschlossen werden, daß die Kaugummis, die 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthielten, das mit einem Träger co- getrocknet worden war, eine verbesserte Freisetzung des kühlen Gefühls und eine verbesserte Spitzen-Intensität aufwiesen, verglichen mit den Kaugummis des Standes der Technik, die unbehandeltes 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthielten.

Claims (12)

1. Kaugummi, das frei von einem unerwünschten Kaugummibasis- Erweichungseffekt ist, der mit der Verwendung von 3-1-Menthoxypropan-1,2- diol verbunden ist, das umfaßt eine co-getrocknete Zusammensetzung, die umfaßt 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, wobei der Träger nicht Cyclodextrin ist.
2. Kaugummi nach Anspruch 1, worin der Träger ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, modifizierten Cellulosen, Kohlenhydrat-Gummis, Zuckern, Zuckeralkoholen und Mischungen davon.
3. Kaugummi nach Anspruch 1, worin der Träger ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, Hydroxypropylmethylcellulose Gummiarabicum, Maissirup-Feststoffen, Sorbit und Mischungen davon.
4. Kaugummi nach den Ansprüchen 1, 2 oder 3, das 0,05 bis 0,5 Gew.-% 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol enthält.
5. Kaugummi nach Anspruch 1 oder 4, worin der Träger Maltodextrin umfaßt.
6. Kaugummi nach Anspruch 1 oder 4, worin der Träger Hydroxypropylmethylcellulose umfaßt.
7. Verfahren zur Herstellung eines Kaugummis, das frei von dem unerwünschten Kaugummibasis-Erweichungseffekt ist, der mit der Verwendung von 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol verbunden ist, das die folgenden Stufen umfaßt:
Bereitstellung einer Menge an Kaugummibasis;
Bereitstellung einer Menge an Aromastoff;
Bereitstellung einer Menge an co-getrockneter Zusammensetzung, die umfaßt 3-1-Menthoxypropan-1,2-diol, das mit einem Träger co-getrocknet worden ist, wobei der Träger nicht Cyclodextrin ist; und
Mischen der Kaugummibasis mit dem Aromastoff und der co-getrockneten Zusammensetzung.
8. Verfahren nach Anspruch 7, worin der Träger ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, modifizierten Cellulosen, Kohlenhydrat-Gummis, Zuckern, Zuckeralkoholen und Mischungen davon.
9. Verfahren nach Anspruch 7, worin der Träger ausgewählt wird aus der Gruppe, die besteht aus Maltodextrinen, Hydroxypropylmethylcellulose, Gummiarabicum, Maissirup-Feststoffen, Sorbit und Mischungen davon.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, worin die cogetrocknete Zusammensetzung 0,05 bis 0,5 Gew.-% 3-1-Menthoxypropan-1,2- diol umfaßt.
11. Verfahren nach Anspruch 10, worin der Träger Maltodextrin umfaßt.
12. Verfahren nach Anspruch 10, worin der Träger Hydroxypropylmethylcellulose umfaßt.
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