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DE69312497T2 - Vorrichtung zum ansaugen von flüssigkeitsproben und eine objekträgeranordnung die damit benutzt wird - Google Patents

Vorrichtung zum ansaugen von flüssigkeitsproben und eine objekträgeranordnung die damit benutzt wird

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Publication number
DE69312497T2
DE69312497T2 DE69312497T DE69312497T DE69312497T2 DE 69312497 T2 DE69312497 T2 DE 69312497T2 DE 69312497 T DE69312497 T DE 69312497T DE 69312497 T DE69312497 T DE 69312497T DE 69312497 T2 DE69312497 T2 DE 69312497T2
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DE
Germany
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sample
liquid
test
microscope
pump
Prior art date
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Application number
DE69312497T
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Walter Greenfield
Edward Kearnes
James Kemble
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Diasys Corp
Original Assignee
Diasys Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Application filed by Diasys Corp filed Critical Diasys Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE69312497D1 publication Critical patent/DE69312497D1/de
Publication of DE69312497T2 publication Critical patent/DE69312497T2/de
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Description

    Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung und eine Technik zum Ansaugen einer Testflüssigkeitsprobe zur Analyse aus einem Probenrohr in eine Schlittenanordnung und betrifft ein Probensammelrohr zur Verwendung bei einer solchen Analyse. Insbesondere betrifft diese Erfindung eine Vorrichtung und eine Technik zur Verwendung bei einer Urinanalyse und eine Schlittenanordnung, die in einer derartigen Vorrichtung verwendet wird, in welche eine Flüssigkeitsprobe auf einfache Weise angesaugt werden kann und nach der Analyse ausgespült werden kann.
  • Technischer Hintergrund der Erfindung
  • Systeme und Vorrichtungen für die Urinanalyse werden in Kliniken, Laboratorien und dergleichen in breitem Umfang verwendet und betrieben. Mit dem zunehmenden Auftreten von infektiösen Krankheiten, wie etwa AIDS, in biologischen Materialien, wird der Bedarf für sichere Systeme und Vorrichtungen deutlich, um die Handhabung dieser potentiell gefährlichen Substanzen möglichst gering zu halten. Bei einer Urinsedimentuntersuchung wird typischerweise, wie in den US-Patenten 4,393,466 und 4,612,614 beschrieben, eine Probe in ein Rohr gegossen, welches anschließend in einer Zentrifuge zentrifugiert wird, um das Sediment von seiner Suspensionsflüssigkeit zu trennen. Nach dem Zentrifugieren wird die geklärte Suspensionsflüssigkeit abgegossen und das Sediment wird in der verbleibenden Flüssigkeit erneut suspendiert. Eine Probe der erneut suspendierten Probe muß anschließend auf einen Mikroskopschlitten zur Untersuchung mit einem Mikroskop übertragen werden. Das Patent '466 beschreibt ferner eine Technik, mit der die manuellen Urinhandhabungsschritte eliminiert werden und ein Videosystem verwendet wird, um ein elektronisches Bild der Urinprobe zu erzeugen. Eine Schlittenanordnung wird beschrieben, die so geformt ist, daß sie eine stabile Probenfläche bietet, in der Feststoffpartikel in der Urinprobe betrachtet werden können.
  • Verschiedene andere Typen von Zuliefervorrichtungen für Urinproben oder andere Flüssigkeitsproben sind im Stand der Technik aufgezeigt und beschrieben, siehe beispielsweise US-Patente 4,302,421, 4,312,591, 4,367,043, 4,448,752, 4,836,038, 3,948,607, 4,209,256 und 4,271,123.
  • Das US-Patent 4,804,267 für Walter Greenfield beschreibt ein Urinprobenanalysesystem. Eine peristaltische Pumpe wird verwendet, um abwechselnd eine Urinprobe oder eine Spülflüssigkeit durch eine Schlittenanordnung, die auch als eine Durch flußzelle bezeichnet wird, zu saugen. Ein Videoanzeigesystem wird zur Untersuchung von Feststoffen in der Probe verwendet.
  • Zu den Problemen, die bei herkömmlichen Schlittenanordnungen auftreten können, zählen eine zu große Dicke des Testmusters, so daß das Mikroskop, das gewöhnlich eine sehr kurze Brennweite hat, dazu neigt, in verschiedenen Brennebenen des Testmusters fokussiert zu werden. Wenn die Durchflußzelle aus Kunststoffbestandteilen hergestellt wird, durch welche entwe der das Mikroskop die Testprobe betrachtet oder durch welche das Beleuchtungslicht tritt, besteht die Neigung zum Auftreten von Verzerrungen im Blickfeld des Mikroskops. Häufig kann Klebstoff verwendet werden, um Durchflußzellenbestandteile anzubringen, und es besteht die Neigung, daß Inhaltsstoffe in dem Urin und in einigen Reinigungsflüssigkeiten bei längerem Gebrauch diesen Klebstoff angreifen, was zum Zerfallen der Schlittenanordnung führt. Ferner besteht die Neigung, daß der Klebstoff kleine Ränder hat, an welchen verschiedene unerwünschte Verunreinigungen, wie etwa Bakterien, Schimmel, Hefe und Partikel anhaften, die nicht ohne weiteres durch einen Spülzyklus entfernt werden. Wenn der Kanal in die Sichtkammer der Schlittenanordnung recht abrupte Kurven hat, besteht die Neigung zur Bildung von kleinen Blasen, die in die Sichtkammer mitgerissen werden, wo sie die Klarheit des Sichtfeldes des Mikroskops verdunkeln oder verschlechtern. Wenn die Klebstoff-/Kunststoff-Plexiglas-Grenzflächen Luft und Wärme von der kondensierten Lichtquelle ausgesetzt werden, werden Staubpartikel angezogen und erscheinen für die Mikroskopbedienungsperson wie andere Urinbestandteile, wie etwa Bakterien, Hefe, Fasern und Schleim, wenn diese Grenzflächen auch im Sichtfeld erscheinen.
  • Es ist wichtig, daß Schlittenanordnungen ausreichend dünn sind, um das Anbringen an jedem Mikroskop ohne störende Beeinflussung der verschiedenen Linsen eines Mikroskoprevolverkopfes zu ermöglichen. Auch ist wünschenswert, daß eine Schlittenanordnung mit einer Vielzahl von Mikroskopiertechniken nutzbar ist, wie etwa mit der allgemein als "Hellfeld" bekannten, sowie mit anderen Techniken, die allgemein als Hoffman-Modulation, Phasenkontrast, polarisiertes Licht und Fluoreszenz bezeichnet werden. Ferner ist wünschenswert, daß eine relativ kleine Menge von Testflüssigkeit verwendet wird, um eine Sichtkammer einer Schlittenanordnung zu füllen, so daß mehr als eine Untersuchung mit derselben Testflüssigkeit gemacht werden kann.
  • Die verschiedenen bekannten Urinanalysesysteme sind eher kompliziert und bieten keinen preiswerten und praktischen Lösungsansatz für die Handhabung der Urinanalyse in Laboratorien, in welchen komplexe, vollautomatische Systeme nicht ohne weiteres wirtschaftlich gerechtfertigt sind.
  • Bei der Bewertung von Urin ist es zunächst erforderlich, die Feststoffe in einem Zentrifugiervorgang zu konzentrieren, aber anschließend sollten die Feststoffe erneut suspendiert werden. Um eine angemessen konsistente Basis für die Analyse zu erzielen, sollte die erneute Suspendierung vorzugsweise mit demselben Urinvolumen ausgeführt werden.
  • Verschiedene Sammelrohre wurden zum Extrahieren, Trennen oder anderweitigen Absondern von Bestandteilen aus einer Körperflüssigkeit vorgeschlagen. Beispielsweise beschreibt das US- Patent 3,818,248 ein Sammelrohr, mit dem verschiedene Phasen einer Flüssigkeit getrennt werden. Die Vorrichtung enthält ein bewegliches Dichtelement oder "Wanderspule", die ein Testrohr in eine obere Kammer und eine untere Kammer unterteilt, die einen Schwimmstopfen aufweist. Diese Vorrichtung kann die beschriebene Funktion erfüllen, erlaubt jedoch nicht das Sammeln eines festgelegten oder konstanten Urinvolumens.
  • Das US-Patent 4,824,560 beschreibt ein Urinzentrifugierrohr, das eine Trennwand enthält, die so geformt ist, daß sie das Sammeln von Feststoffen in einer unteren Kammer während des Zentrifugierens fördert. Die Trennwand ist mit einer Bohrung versehen, deren Querschnitt kleiner als 10 mm und vorzugsweise nicht mehr als 5 mm ist und die sogar als eine Kapillarbohrung beschrieben ist. Obgleich das Rohr eine Sammlung der Feststoffe in einer unteren Kammer erbringen kann, besteht die Neigung, daß während des Dekantierens von überschüssiger Flüssigkeit aus der oberen Kammer Flüssigkeit aus der unteren Kammer ebenfalls entweicht. Dies ist insbesondere bei größeren Bohrungsgrößen ein Problem, während es bei einer Kapillarbohrung schwierig ist, eine konsistente Probe zu entnehmen. Ferner wird keine Vorrichtung aufgezeigt, um das Aufschließen von verdichteten Feststoffen zur erneuten Suspendierung zu erleichtern.
  • Andere Körperflüssigkeitssammelrohre, davon einige zum Zentrifugieren, sind in den US-Patenten 4,464,254, 4,308,028, 4,055,501, 3,935,113, 3,945,928 und 3,849,072 beschrieben. Diese Patente beschreiben Vorrichtungen mit ähnlichen Nachteilen.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann eine Urinsedimentanalyse in hygienischer, effizienter und konsistenter Weise ausgeführt werden, während ein verfügbares Standard- Standmikroskop und eine wiederverwendbare Schlittenanordnung verwendet werden.
  • Dies wird mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung erreicht, indem eine Schlittenanordnung verwendet wird, die mit einer Spüllösung gespült werden kann und problemlos an einem Mikroskop angebracht werden kann, sowie eine korripakte Flüssigkeitssteuereinrichtung, mit der eine Urinprobe durch eine Pumpe aus einem Urinsammelrohr durch die Schlittenanordnung angesaugt und anschließend mit einer Spülflüssigkeit in das Rohr zurückgespült werden kann.
  • Eine Vielzahl von Urinproben kann rasch und effizient in wirksamer Weise untersucht werden. Es ist ein Gehäuse vorgesehen, an dem eine Vielzahl von speziellen Zentrifugierrohren zur Verarbeitung abnehmbar angebracht sind. Ein Rohr, das eine zentrifugierte Urinprobe enthält, wird an einer Teststation vorübergehend angebracht, wo eine Sonde in das Rohr und in eine Feststoffsammelkammer eingeführt wird, wo sich die Feststoffe angesammelt haben und in einem im wesentlichen konstanten Volumen erneut suspendiert worden sind.
  • Anschließend wird eine Steuerung betätigt, mit der eine Probe aus der Feststoffsammelkammer durch die Schlittenanordnung zu einer Stelle, die zwischen dieser und dem Gehäuse der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt, angesaugt wird. Nach Vollenden der mikroskopischen Untersuchung wird die Steuerung erneut betatigt, so daß die Pumpe in umgekehrter Richtung betätigt wird und Spülflüssigkeit aus dem Vorratsbehälter durch die Schlittenanordnung in das Zentrifugierrohr gespült wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist der händische Umgang mit Körperflüssigkeitsproben beträchtlich reduziert, eine rasche Handhabung und eine sichere Untersuchung der Proben kann erreicht werden und konsistente Untersuchungsergebnisse werden erzielt.
  • Die Konsistenz wird insbesondere durch das Aufrechterhalten eines konstanten Probenaufnahmevolumens in dem Zentrifugenprobensammelrohr verbessert. Dies wird durch Verwenden eines Stopfens in einem Zentrifugierrohr erzielt, der in dem Rohr in einer feststehenden Position gehalten wird, um so zwischen dem Stopfen und dem geschlossenen Bodenende des Rohres eine Feststoffsammelkammer zu bilden. Der Stopfen hat eine Bohrung, durch welche Feststoffe während eines Zentrifugiervorganges in die Feststoffsammelkammer durchtreten können. Die Bohrung endet in dieser Kammer in einem Ventilsitz und ein lose passendes Ventilelement ist innerhalb der Kammer angeordnet. Das Ventilelement hat ein ausreichend hohes spezifisches Gewicht, daß es nicht schwimmt, und Feststoffe können durch die Bohrung in die Sammelkammer treten.
  • Bei Abschluß des Zentrifugiervorganges kann jedoch die überschüssige Flüssigkeit durch Umdrehen des Rohres dekantiert werden, ohne daß ein beträchtlicher Flüssigkeitsverlust aus der Feststoffsammelkammer auftritt, da das Ventilelement automatisch die Durchgangsbohrung verschließt, indem es sich auf den Ventilsitz bewegt.
  • Mit dem eingetauchten Ventilelement, das lose in der Sammelkammer vorliegt, können Feststoffsedimente, die sich zu einer verdichteten Masse verklumpt haben können, einfach gelöst und in der Flüssigkeit in der Sammelkammer erneut suspendiert werden. Dies geschieht durch ein sanftes Schütteln des Rohres in einer Weise, daß das Ventilelement verfestigte Sedimente aufschließen und die Feststoffe in einem im wesentlichen konstanten Flüssigkeitsvolumen erneut suspendieren kann.
  • Die Zuverlässigkeit, Vielseitigkeit und Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird weiter durch die Verwendung einer Schlittenanordnung verbessert, mit der eine Urinprobe angesaugt und anschließend in einfacher Weise durch ein Mikroskop betrachtet werden kann. Die Schlittenanordnung, die auch als eine Durchflußzelle bezeichnet wird, ist mit einer länglichen Kapsel aus optischem Glas gebildet. Die Kapsel hat eine obere und eine untere Seite, die beabstandet sind und die im wesentlichen flache Oberflächen zur Untersuchung einer in eine Sichtkammer, die von Glasseiten begrenzt ist, angesaugten Urinprobe bieten. Die Glaskapsel hat fluchtend ausgerichtete, an den Enden angeordnete Öffnungen, so daß der Urinfluß auf keine abrupten Krümmungen in den zu der Sichtkammer führenden Kanälen trifft. Die Beabstandung zwischen den flachen Seiten wird so gewählt, daß sie eine Sichtkammer mit gleichmäßiger und optimaler Tiefe für eine mikroskopische Untersuchung schafft.
  • Ein Halter wird verwendet, um die Glaskapsel aufzunehmen und festzuhalten, wobei er ein ausreichend niedriges Profil hat, daß die Verwendung der Schlittenanordnung mit den meisten herkömmlichen Mikroskopen möglich ist. Der Halter hat Metallrohre an den am Ende angeordneten Rändern zur Verbindung mit den Öffnungen der Glaskapsel und mit einer geeigneten flexiblen Schlauchanordnung, um die Handhabung und die Anbringung der Schlittenanordnung zu erleichtern.
  • Mit der in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendeten Schlittenanordnung werden die bei anderen Schlittenanordnungen auftretenden Probleme vermieden.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und eine Technik zu schaffen, mit der Körperf lüssigkeiten auf einfache Weise, sicher und rasch zur Analyse gehandhabt werden können. Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, die Vorrichtung mit einem Körperflüssigkeitssammelrohr auszustatten, in welchem Körperflüssigkeiten zentrifugiert und schwerere Bestandteile abgeschieden und auf einfache Weise in konsistenter Art und Weise extrahiert werden können. Es ist ferner eine Aufgabe der Erfindung, die Vorrichtung mit einer Schlittenanordnung zur Verwendung mit der erfindungsgemäßen Flüssigkeitsuntersuchungsvorrichtung auszustatten, mit der konsistente mikroskopische Untersuchungen in wiederholbarer Weise mit hoher Zuverlässigkeit auf sichere Art und Weise, an verschiedene Beleuchtungstechniken, wie etwa Phasenkontrast und Hoffman-Modulation, anpaßbar durchgeführt werden können und die mit den meisten Mikroskopen und deren jeweiligen Vergrößerungsniveaus verwendbar ist, während eine ausreichend kleine Menge der Testflüssigkeit verwendet wird, um mehrere Untersuchungen der Flüssigkeit aus demselben Zentrifugierrohr zu ermöglichen.
  • Diese und weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, wie in den Zeichnungen dargestellt, verständlich.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Figur 1 ist eine teilweise aufgebrochene perspektivische Vorderansicht einer Körperflüssigkeitshandhabungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
  • Figur 2 ist eine Ansicht der Rückseite der Vorrichtung von Figur 1;
  • Figur 3 ist ein Blockdiagramm und eine schematische Ansicht der Vorrichtung von Figur 1;
  • Figur 4 ist eine Vorderansicht eines Urinprobensammel- und Zentrifugierrohres, wie es in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet wird;
  • Figur 5 ist eine Schnittansicht des in Figur 4 gezeigten Sammelrohres;
  • Figur 6 ist eine Unteransicht des in Figur 5 gezeigten Sammelrohres;
  • Figur 7 ist eine seitliche Teilschnittansicht des Sammelrohres von Figur 5;
  • Figur 8 ist eine vordere Teilschnittansicht des in Figur 5 gezeigten Sammelrohres, jedoch in umgekehrter Position;
  • Figur 9 ist eine seitliche Schnittansicht einer Schlittenanordnung zur Verwendung mit einer in Figur 1 gezeigten Vorrichtung;
  • Figur 10 ist ein weiteres Zentrifugier- und Feststoffsammel rohr, wie es in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet wird;
  • Figur 11 ist eine Teillängsschnittansicht des Feststoffsammelrohres von Figur 10;
  • Figur 12 ist eine perspektivische Ansicht eines in dem Sammelrohr von Figur 10 verwendeten Trennstopfens;
  • Figur 13 ist eine Schnittansicht des Sammelrohres von Figur 10 entlang der Linie 13-13 in dieser;
  • Figur 14 ist eine nach unten gerichtete Querschnittsansicht eines Feststoffsammelrohres ohne einen Trennstopfen, wie es in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet wird;
  • Figur 15 ist eine Längsschnittansicht des in Figur 14 gezeigten modifizierten Feststoffsammelrohres entlang der Linie 15in dieser;
  • Figur 16 ist eine perspektivische Ansicht eines modifizierten Trennstopfens zur Verwendung in einem in Figur 5 gezeigten Sammelrohr;
  • Figur 17 ist eine perspektivische Ansicht einer Schlittenanordnung, wie sie in der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet wird;
  • Figur 18 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Schlittenanordnung von Figur 17;
  • Figur 19 ist eine Draufsicht der Schlittenanordnung von Figur 17;
  • Figur 20 ist eine Unteransicht der Schlittenanordnung von Figur 17;
  • Figur 21 ist eine teilweise vergrößerte Schnittansicht der Schlittenanordnung von Figur 17; und
  • Figur 22 ist eine Schnittansicht der Schlittenanordnung von Figur 17 entlang der Linie 22-22 in Figur 21.
  • Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
  • In den Figuren 1-3 ist eine Vorrichtung 20 gezeigt, mit der eine Urinprobe aus einem Sammel- und Zentrifugierrohr 22 oder einem entsprechenden anderen zentrifugierbaren Behälter, der nach Wunsch verwendet werden kann, angesaugt wird und durch eine Schlittenanordnung 24 gesaugt wird. Die Vorrichtung 20 enthält eine peristaltische Pumpe 26, die umkehrbar ist, so daß mit einer Drehrichtung eine Urinprobe aus einer Feststoffsammelkammer 28 in dem Rohr 22 durch eine Sondenanordnung 30 und einen flexiblen Schlauch 32 in die Schlittenanordnung 24 angesaugt wird. Wenn die Pumpe 26 in umgekehrter Richtung betätigt wird, saugt sie eine Spülflüssigkeit aus einem Vorratsbehälter 34 und einem Schlauch 36 zurück in das Sammelrohr 22. Dies wird über eine ausreichende Zeitdauer durchgeführt, um die Urinprobe mit ihren Feststoffen aus dem Schlauch 36, der Schlittenanordnung 24, dem Schlauch 32 und der Sondenanordnung 30 in das Sammelrohr 22 zu spülen. Ein rasch zu verbindender und zu trennender Anschluß 37, der an der Vorderwand 42 angebracht ist, ist in der Schlauchleitung 36 zwischengeschaltet. Dies erlaubt das einfache Ersetzen der Schlittenanordnung 24 und/oder der Schlauchanordnung 36, wenn eine starke Verschmutzung oder Beschädigung auftritt.
  • Vorzugsweise wird mit der Vorrichtung 20 eine Schlittenanordnung 300 verwendet, die in den Figuren 17-22 gezeigt ist und nachfolgend unter Bezug auf diese Figuren beschrieben wird. Die Schlittenanordnung 300 und der Schlauch 32 erfordern eine kleine Menge Testflüssigkeit aus dem Sammelrohr 22. Dies wird durch Verwendung eines Schlauches 32 mit kleinerem Durchmesser erreicht, der eine Öffnung mit einem Innendurchmesser im Bereich von etwa 0,05 cm (0,021 Zoll) hat, während ein größerer Schlauch 36 eine Öffnung mit einem Innendurchmesser von etwa 0,08 cm (0,031 Zoll) hat. Dies ermöglicht es, typischerweise etwa die Hälfte der Menge der an dem unterem Ende 28 des Rohres 22 verfügbaren Testflüssigkeit anzusaugen, wodurch eine bestimmte Menge für eine Wiederholungsuntersuchung verbleibt.
  • Die Vorrichtung 20 hat ein Gehäuse 40 mit einer geneigten Vorderwand 42 und ein Gestell 44 auf einer oberen Wand 43. Die obere Wand ist so geformt, daß sie eine Halteposition für das rostfreie Rohrgestell bildet und zur leichteren Betrachtung nach vorne geneigt ist. Das Gestell 44 hat eine Vielzahl von in geeigneter Weise ausgerichteten Öffnungen 46, 48, so daß es eine Vielzahl von Sammelrohren 22 aufnehmen kann. Einzelrohrhaltegestelle 50, 50' sind an Seitenwänden 52, 54, angebracht, um beispielsweise eine linkshändige oder rechtshändige Verwendung der Vorrichtung zu ermöglichen.
  • Das Gehäuse 40 enthält ferner einen elektrisch gesteuerten umkehrbaren Schrittmotor 58, dessen Antriebswelle 60 mit einem Riemenantrieb 62 gekoppelt ist, um die peristaltische Pumpe 26 in Umlauf zu versetzen. Das Gehäuse 40 enthält ferner eine geeignete Stromversorgung und eine elektrische Schaltung, wie genauer unter Bezug auf Figur 3 beschrieben wird.
  • Zusätzlich zu einem Hauptschalter 64 hat die Vorderwand 42 Druckschalter 66, 68, die jeweils den Start einer Probenbehandlungs- bzw. einer Spülphase steuern.
  • In der Probenphase enthält ein Sammelzentrifugierrohr, wie z.B. 22, eine Urinprobe in der unteren Feststoffsammelkammer 28. Die Sondenanordnung enthält eine längliche hohle Sonde 70, die sich in die Kammer 28 erstreckt und mit der flexiblen Schlauchleitung 32 verbunden ist. Wenn der Druckknopf 66 betätigt wird, wird die Pumpe 26 in einer Richtung und in einem Ausmaß in Umdrehung versetzt, das ausreicht, um eine Flüssig keitsprobe durch die Sonde 70 und die Schlittenanordnung 28 anzusaugen, aber nicht soweit, daß sie in die Vorderwand an dem Vorrichtungsgehäuse 40 eintritt.
  • Die Schlittenanordnung 300, die an einem Standard-Standmikroskop 72 angebracht ist, das im folgenden gelegentlich als ein herkömmliches Mikroskop oder einfach als Mikroskop bezeichnet wird, kann dann optisch untersucht werden.
  • Wenn die Untersuchung vollendet ist, wird der Druckknopf 68 zum Spülen betätigt. Dies verursacht eine Umkehrung des Motors 58 in eine Richtung, wodurch Spülflüssigkeit 69 aus dem Vorratsbehälter 34 angesaugt wird und durch die Schlauchleitungen 36 und die Schlittenanordnung 24, die Schlauchanordnung 32 und die Sondenanordnung 30 in das Sammelrohr 22 gepumpt wird.
  • Die Betätigung des Spülvorganges bereitet die Schlittenanordnung 24 und die damit verbundenen Schlauchleitungen und die Sonde für die nächste Urinprobe in einem weiteren Sammelrohr 22 vor. Der gesamte Prozeß der Handhabung einer Urinprobe zur Untersuchung kann in einem kurzen Zeitraum durchgeführt werden und minimiert den direkten Kontakt der Bedienungsperson mit der Körperf lüssigkeit.
  • In dem Fall, daß die erste Untersuchung einer Urinprobe nicht akzeptabel erscheint, kann der Spülzyklus ausgeführt werden, wobei aber die Probe und die Spülflüssigkeit in ein anderes Rohr ausgestoßen werden. Die für die erste Untersuchung erforderliche kleine Probe läßt einen ausreichenden Rest für eine weitere Probe, die nach dem erneuten Einführen der Sondenanordnung 30 in das Testrohr, das den zentrifugierten Urin enthält, angesaugt wird.
  • Figur 3 zeigt eine Steuerlogik 78, die zur Betatigung der Vorrichtung 20 verwendet wird. Ein Drucksensor 80 ist in Verbindung mit der flexiblen Schlauchleitung 36 zwischen dem Anschluß 37 und der Pumpe 26 angeordnet, um übermäßige Drücke in den Schlauchleitungen zu erfassen, die aus einer blockierten Sonde 70 oder einer verstopfen Schlauchleitung 32 entstehen können. Ein normalerweise geschlossener Schalter 82 wird durch den Drucksensor 80 gesteuert und ist so angeordnet, daß er die Ansteuerung des Motors 58 unterbricht. Ein Pumpenumdrehungssensor 84 wird verwendet, um Impulse auf einer Leitung 86 zu erzeugen, die repräsentativ für die Pumpenumdrehung ist und somit effektiv entweder das Volumen der Probenflüssigkeit, die aus dem Sammelrohr 22 angesaugt wird, oder das Volumen der Spülflüssigkeit 69, die gepumpt wurde, darstellt.
  • Ein Paar von Steuer-Flip-Flops 86,88 wird verwendet, um den Betrieb der Pumpe 26 zu regulieren. Der Flip-Flop 86 stellt entweder Proben- oder Spülphasen mit seinen Ausgangssignalen 90, 92 ein, die entsprechend mit S (für sample) und FL (für flush) bezeichnet sind. Der Flip-Flop 88 reguliert die Betätigung des umkehrbaren Schrittmotors 58 mittels eines "EIN"- Ausgangssignals 94.
  • Die Drehrichtung des Motors wird durch einen Motorphasengenerator 96 gesteuert, der entsprechend phasengesteuerte Motoransteuersignale mit einem Verschieberegister erzeugt, das durch das Proben- und Spülphasensignal S bzw. FL in Betrieb gesetzt wird. Die Motorphasensignale werden durch eine Motoransteuerschaltung 98 verstärkt.
  • Die Steuerung 78 spricht auf einen Einschaltzustand an, indem der Phasensteuer-Flip-Flop 86 zwangsweise in einen Spülmodus geschaltet wird und der Motorlauf-Flip-Flop 88 in den AUS-Zustand. Dies kann durch eine direkte Koppelung mit einer Leitung 87 erzielt werden. Ein Netzwerk 96 ist vorgesehen und enthält einen Kondensator 99, dessen niedrige Ausgangsspannung während des Einschaltens sicherstellt, daß der Motor lauf-Steuer-Flip-Flop 88 im AUS-Zustand ist. Auf diese Weise muß das System zunächst einen Spülvorgang aktivieren, bevor eine Probe aus einer Feststoffsammelkammer 28 in dem Rohr 22 angesaugt werden kann.
  • Wenn der Spülsteuerschalter 68 betatigt wird, erzeugt der Motorphasengenerator 96 in geeigneter Weise phasengesteuerte Impulse für den Schrittmotor 58, um die Pumpe 26 zu veranlassen, Spülflüssigkeit 69 aus dem Vorratsbehälter 34 anzusaugen. Wenn die Pumpe 26 umläuft, erzeugt der Sensor 84 Impulse, die auf einen Spülphasenzähler 102 angewendet werden. Ein Spülzeitwählnetzwerk 106 ist mit dem Zähler 102 verbunden und erzeugt auf der Ausgangsleitung 108 ein Freigabesignal, das der gewünschten Spülflüssigkeitsmenge entspricht, die aus dem Vorratsbehälter 34 zurück in das Rohr 22 zu pumpen ist. Das Netzwerk 106 kann ein Decodiernetzwerk mit Dip-Schaltern sein, um es zu ermöglichen, manuell die Anzahl der Sensorimpulse auf der Leitung 86 auszuwählen, die zum Vollenden der Spülphase erforderlich ist.
  • Das Ausgangssignal 108 von dem Spülwählnetzwerk 106 verursacht in der Spülphase ein Ausgangssignal auf der Leitung 110 von einem UND-Gate 112, um wiederum ein Motorfreigabesignal auf der Ausgangsleitung 114 des Gates 116 abzugeben, da das Signal auf der Leitung 94 durch den Spülsteuerschalter 68 aktiviert wurde. Das Motorfreigabesignal wird durch einen Drucksteuerschalter 82 an einen Freigabeeingang eines Taktgebers 118 angelegt, der verwendet wird, um die Erzeugung von Motoransteuerimpulsen von dem Motorphasengenerator 96 zu starten.
  • Wenn in den Schlauchleitungen 36 kein übermäßiger Druck auftritt, läuft der Motor 58 in Spülrichtung weiter, bis der Zähler 102 den Zählwert erreicht, bei welchem das Spülwählnetzwerk 106 eine Beendigung des Freigabesignals auf der Leitung 108 verursacht. Dies entfernt das Freigabesignal an den Taktgeber 118 und stoppt den Motor 58.
  • Zu dieser Zeit ist das Ausgangssignal auf der Leitung 108 für den Probensteuerschalter 66 in einem aktiven Zustand. Wenn daher der Probendruckknopf 66 betatigt wird, wird der Flip- Flop 86 in den Probenmodus gesetzt. Dies gibt einen Probenimpulszähler 120 frei, der Impulse auf der Leitung 86 von den Pumpenumdrehungssensor 84 zählt.
  • Das Probenzeitwählnetzwerk 122 erzeugt ein Ausgangssignal auf der Leitung 124, welches durch das UND-Gate 130, OR-Gate 132 und das Gate 116 bewirkt, daß der Taktgeber 118 mit Energie versorgt wird. Der Probenphasengenerator 96 erzeugt nun Impulse zur Ansteuerung des Motors 58 in einer Richtung, so daß die Pumpe 84 eine Probe aus dem Rohr 22 ansaugt.
  • Die Dauer des Probenumlaufes wird durch das Probenwählnetzwerk 122 gesteuert. Dieses wird beispielsweise mit Dip-Schaltern so eingestellt, daß eine Flüssigkeitsprobe aus der Feststoffkammer 28 entnommen wird, die ausreicht, um durch die Schlauchleitung 32 an der Schlittenanordnung 24 vorbei zu verlaufen, jedoch nicht soweit, daß sie den Vorratsbehälter 34 erreicht. Das heißt also vorzugsweise bis zu einem Bereich, der durch eine Linie 134 bezeichnet ist.
  • Figur 9 zeigt einen Querschnitt der Schlittenanordnung 24. Diese enthält eine transparente Sichtkammer 140 mit geringem Volumen, die so ausgelegt ist, daß sie das Betrachten einer Probe mit dem Mikroskop, wie in Figur 3 gezeigt, erlaubt. Eine bevorzugte Schlittenanordnung 300, wie in den Figuren 17-22 gezeigt, wird verwendet. Da nur ein geringes Probenvolumen angesaugt wird und Schlauchleitungen 32 und 36 mit unterschiedlicher Größe verwendet werden, besteht die Neigung, daß der Fluß aus dem Probenrohr 22 weiterläuft, nachdem der Motorantrieb 98 am Ende der Probenphase gestoppt wurde. Da der Fluß dazu neigt, einige Zeit weiterzulaufen, stört er die Bedienungsperson des Mikroskops 72.
  • Es wird daher ein solenoidbetätigtes Klemmventil 302 verwendet, um den Schlauch 36 zwischen der Schlittenanordnung 300 und der Pumpe 26 abzuklemmen. Das Ventil 302 wird durch ein Signal P betätigt, das am Ende des Probenansaugvorganges durch den Motor 62 erzeugt wird, bis die Spülphase begonnen hat. Das Signal P kann auf verschiedene Arten erzeugt werden. Eine Art der Erzeugung kann das Signal an dem Ausgang 304 des UND-Gates 130 beinhalten. Dies wird an einen Ausgang 304 des UND-Gates 130 angelegt. Dieses wird an einen Inverter 306 angelegt, dessen Ausgangssignal die Erzeugung eines einzelnen Impulses aus einem Impulsgenerator 308 verursacht. Das Ausgangssignal des Impulsgenerators aktiviert einen Flip-Flop 310, dessen Ausgangssignal 312 für den Zeitraum zwischen dem Ende der Probenphase und dem Ende der Spülphase aktiv wird. Das Signal P am Ausgang 312 wird dann verwendet, um ein Solenoid 314 zu aktivieren, um das Klemmventil 302 zu schließen und einen weiteren Flüssigkeitsfluß durch die Sichtkammer der Schlittenanordnung 300 zu verhindern.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann die Verwendung eines Probensammel- und Zentrifugierrohres 22 einschließen, mit dem eine gleichförmige Probe auf einfache Weise erhalten werden kann. Dies umfaßt, wie für ein Rohr 22 in den Figuren 4-8 dargestellt, ein Probensammelrohr 22 mit einem zylindrischen oberen Körper 144 und einem transparenten unteren abgeflachten Körper 146. Der obere Körper umschließt eine Kammer 148, die von einer unterhalb angeordneten Feststoffsammelkammer 28 durch einen Stopfen 152 getrennt ist. Eine Bohrung 154 erstreckt sich durch den Stopfen 152, so daß kleine Feststoffe während eines Zentrifugiervorganges durch die Bohrung 154 in die Kammer 28 treten können.
  • Der Stopfen 152 ist so geformt, daß er an einer feststehenden Position zwischen den Kammern 148, 28 am Übergangsbereich 156 des Rohres 22 sitzt. Der obere Abschnitt 158 des Stopfens 152 hat einen größeren Querschnitt als sein unterer Abschnitt 160, der sich geringfügig in die Kammer 28 erstreckt. Die Durchgangsbohrung 154 endet am Abschnitt 160, der so geformt ist, daß er einen Ventilsitz 162 für ein frei bewegliches kleines Kugelventil 164 bildet, das in der Kammer 28 festgehalten ist. Der Ventilsitz 162 kann konkav oder V-förmig sein oder eine andere Form aufweisen, die für einen Ventilsitz geeignet ist. Das Kugelventil 164 hat ein spezifisches Gewicht, das ausreichend hoch ist, daß es nicht in der Kammer 28 schwimmt, und liegt somit normalerweise am Boden der Kammer 28. Zur Urinsammlung und Zentrifugierung ist ein spezifisches Gewicht größer als eins erforderlich.
  • Während eines Zentrifugiervorganges ist die Sondenanordnung nicht vorhanden. Die Feststoffe in der Urinprobe werden durch die Bohrung 154 zwangsweise in die untere Kammer 28 verlagert. Am Ende des Zentrifugiervorganges befindet sich die überschüssige Flüssigkeit in der oberen Kammer 148 und die Feststoffe haben sich zu einer verdichteten Masse in der unteren Kammer 28 abgesetzt. Die überschüssige Flüssigkeit in der oberen Kammer kann dekantiert werden, ohne daß Flüssigkeit aus der unteren Kammer 28 verloren geht, indem das Rohr 22 ausreichend umgedreht wird, wie in Figur 8 gezeigt. Diese zeigt das Kugelventil auf dem Ventilsitz 162, was zum Zurückhalten eines festen Flüssigkeitsvolumens in der Kammer 28 führt.
  • Wenn das Rohr 22 wiederum aufrecht gestellt wird, kann das Kugelventil 164, das eine ausreichende Masse hat, bei dem vorsichtigen Schütteln des Rohres 22 verwendet werden, um die verdichteten Feststoffe in der Masse 170 aufzuschließen und sie erneut zu suspendieren. Da die erneute Suspendierung in einem gleichbleibenden Flüssigkeitsvolumen innerhalb der Kammer 28 auftritt, kann die Dichte der Feststoffe durch die mikroskopische Untersuchung exakter bestimmt werden.
  • Während eines Zentrifugiervorganges neigen die Feststoffe dazu, sich an dem schmalen Vorsprung anzusammeln, der zwischen dem oberen Rand 172 des Stopfens 152 und der Innenwand 174 der oberen Kammer 148 gebildet ist. Daher wird in einer bevorzugten Ausführungsform eines Stopfens 152', wie in Figur 16 gezeigt, dessen oberer Rand 172 so klein wie möglich gemacht und von der Wand 174 unter Verwendung von in Längsrichtung verlaufenden Rippen 176 beabstandet. Diese Rippen schaffen dünne Kanäle 178 in Kapillargröße um den Umfang des Stopfens 152. Die Kanäle 178 sind ausreichend groß, um den Durchtritt von Feststoffen in die Sammelkammer 28 zu erlauben, jedoch nicht so groß, daß sie das Austreten von Flüssigkeit ermöglichen, wenn die überschüssige Flüssigkeit in der Kammer 148 dekantiert werden muß.
  • Die Figuren 10-13 zeigen ein weiteres Zentrifugier- und Feststoffsammelrohr 180. Das Rohr 180 kann eine herkömmliche Form mit einem breiten oberen Körper 182 und einem konischen unteren Körper 184 haben. Ein Stopfen 186 ist mit einem oberen Abschnitt 188 versehen, der so geformt ist, daß er dicht in den oberen Körper 182 paßt, und mit einem unteren Abschnitt 190, der sich geringfügig in den unteren Körper 184 erstreckt. Rippen 192 verlaufen entlang der äußeren Oberfläche des Stopfens 186 und bilden Kanäle 194 in Kapillargröße zwischen den Rippen zum Durchtritt von zentrifugierten Feststoffen.
  • Der Stopfen 186 hat eine Durchgangsbohrung 196 und einen Ventilsitz 198, der einer Feststoffsammelkammer 200 gegenüberliegt. Ein Kugelventil 164' ist in der Kammer 200 angeordnet.
  • In einer alternativen Ausführungsform eines Feststoffsammelrohrs, wie in Figur 14 und 15 gezeigt, sind Rippen 202, die ähnlich den Rippen 176 in Figur 16 oder 192 in Figur 12 sind, an der Innenwand 174' des Rohrs 180 vorgesehen. Die Rippen sind einstückig mit dem Rohr 180 geformt, indem geeignet geformte Vertiefungen zu einer Spritzgußform hinzugefügt werden, die zur Herstellung der Rohre, wie z.B. 180, verwendet wird. Die Abstände 204 zwischen den Rippen 202 bilden dann mit einem entsprechenden Stopfen, wie z.B. 186, mit glatter Außenwand die gewünschten Kapillarkanäle in Längsrichtung.
  • In den Figuren 17-22 ist die bevorzugte Schlittenanordnung 300 gezeigt, die aus einer transparenten länglichen Kapsel 320 aus optischem Glas gebildet ist, die an einem Metallschlittenträger 322 befestigt ist. Die optische Kapsel 320 ist aus einem vorgeformten Glasextrusionsstück mit flachen oberen und unteren transparenten Schlittenwänden 324, 326 und Seiten 328, 330 hergestellt. Die Kapselenden 332, 334 sind zu kurzen Rohren geformt, um am Ende angeordnete Anschlüsse 336, 338 in fluchtender Ausrichtung mit einer länglichen Sichtkammer 340 zu schaffen.
  • Die Kapsel aus optischem Glas hat eine gleich dicke Sichtkammer 340 in Kapillargröße, deren Breite w an diejenige angeglichen ist, die erforderlich ist, um eine optische Untersuchung einer Flüssigkeit mit dem Mikroskop 72 zu ermöglichen. Die Dimensionen der Kapsel aus optischem Glas sind so gewählt, daß sie an eine gute Sicht durch ein Mikroskop in die Flüssigkeit angepaßt sind. Dies schließt eine Dicke jeder der Schlittenwände 324, 326, von etwa 0,007 Zoll ± zehn Prozent und eine Dicke der Sichtkammer von etwa 0,005 Zoll ± fünf Prozent ein.
  • Der Schlittenträger 322 hat eine zentrale längliche Vertiefung 350 in einem mittleren Abschnitt 351, die so dimensioniert ist, daß sie frei, aber eng die längliche Kapsel aus optischem Glas aufnimmt, wobei deren untere Wand 326 auf den Boden 352 der Vertiefung 350 zu weist. Die Enden 354 der Vertiefung 350 sind so geformt, daß sie die Enden 332, 334 der Glaskapsel 324 aufnehmen. Die Vertiefung 350 hat einen Ausschnitt 356, der den Durchtritt von Licht von unterhalb während der mikroskopischen Betrachtung erlaubt. Ein Paar von rostfreien Stahlrohren 360, 362 ist in Bohrungen 363 angebracht, die in den Enden 364 des Halters 322 gebildet sind, und dient zur Bildung einer Durchflußverbindung mit den flexiblen Schlauchleitungen 32, 36 (siehe Figur 1 und 3). Flexible Leitungen 366, 368 werden verwendet, um die rohrförmigen Enden 332 und 334 mit den rostfreien Stahlrohren 360, 362 zu verbinden. Die Kapsel 324 aus optischem Glas ist in der Vertiefung 350 unter Verwendung eines geeigneten Klebstoffes 366 festgeklebt, der an den Enden 354 der Vertiefung 350 aufgetragen werden kann. Die Endwände 364 ragen über den mittleren Abschnitt 351 vor und sind ausreichend beabstandet, so daß eine Störung eines auf die Sichtkammer fokussierten Mikroskops vermieden wird.
  • Ein wichtiges Merkmal der Schlittenanordnung 300 ist ihre Verwendbarkeit an praktisch den meisten Mikroskopen, die in klinischen Laboratorien verwendet werden, in welchen die Urinanalyse ausgeführt wird. Das Profil t der maximalen Dicke ist innerhalb des Betriebsbereiches des Mikroskops daher auf den kleinsten praktisch vernünftigen Wert beschränkt. Allgemein liegt das Profil t der Dicke in der Größenordnung von weniger als etwa 3 mm, während es noch möglich ist, eine Flüssigkeitsprobe aus dem Sammelrohr 22 anzusaugen und einen Spülzyklus auszuführen, wie vorstehend beschrieben. Die Tiefe der Vertiefung 350 ist so gewählt, daß sie den Großteil der Glaskapsel 320 aufnimmt, wobei ein kleiner Vorsprung über der Oberfläche 370 des zentralen Abschnitts 372 des Halters 322 vorliegt, um die dichte Annäherung einer Mikroskoplinse an die Schlittenanordnung 300 zu ermöglichen.
  • Da an den Enden 332, 334 eine gewisse Zunahme der Dicke erforderlich ist, wird die Gesamtlänge L des flachen Abschnitts der Glaskapsel 320 ausreichend lang gemacht, so daß eine störende Wechselwirkung zwischen dem Mikroskop und der Glaskapsel 320 vermieden wird. Diese Länge kann variieren, aber allgemein haben sich etwa anderthalb Zoll als ausreichend erwiesen.
  • Mit einer Schlittenanordnung 300 wird der Betriebsablauf der Urinanalyse deutlich verbessert. Das kleine Volumen der Sichtkammer 340 in der Größenordnung von allgemein weniger als etwa 30 Mikroliter und die Verwendung eines Kalibers mit kleinem Durchmesser für die flexible Schlauchleitung 32 beschränkt die für eine Probe erforderliche Flüssigkeitsmenge Durch das fluchtende Ausrichten der Anschlüsse 336, 338 mit der länglichen Sichtkammer werden abrupte Kurven vermieden, so daß die Bildung kleiner Bläschen verringert wird und das Festsetzen von Partikeln und Bakterien vermieden wird, da diese nun leichter ausgespült werden können. Durch Verwendung eines Glasextrusionskörpers für die Kapsel 320 werden Klebeflächen vermieden und die mikroskopische Betrachtung wird verbessert und verschiedene bekannte Beleuchtungstechniken können verwendet werden.

Claims (19)

1. Vorrichtung (20) zum Ansaugen von in einem Behälter (22) befindlichen Testflüssigkeitsproben durch eine Schlittenanordnung (24, 300) zur Analyse mit einem Mikroskop (72), bestehend aus:
einem Testflüssigkeitssammelbehälter (22);
einem Spülflüssigkeitsvorrat (34);
einer Pumpeinrichtung (26) in Flüssigkeitsströmungsverbindung mit dem Spülflüssigkeitsvorrat, durch die Flüssigkeit zwischen dem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) und dem Spülflüssigkeitsvorrat (34) pumpbar ist;
einer wiederverwendbaren Schlittenanordnung (24, 300) mit einer Sichtkammer (340) zum Halten einer Flüssigkeitsprobe für eine unmittelbare Betrachtung der Probe mittels des Mikroskop; wobei die Schlittenanordnung (24, 300) entfernbar an dem Mikroskop montierbar ist; wobei die Schlittenanordnung weiterhin eine erste Öffnung und eine zweite Öffnung aufweist, die in Flüssigkeitsströmungsverbindung mit der Sichtkammer (340) sind,
eine Schlauchanordnung zur Verbindung der Testflüssigkeit aus dem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) mit der ersten Öffnung der wiederverwendbaren Schlittenanordnung (24, 300) und zum Verbinden der zweiten Öffnung der wiederverwendbaren Schlittenanordnung mit der Pumpeinrichtung;
eine Einrichtung, durch die die Pumpeinrichtung in einer Betriebsrichtung ausreichend lange zum Ansaugen einer Testflüssigkeit aus dem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) durch die Sichtkammer der Schlittenanordnung (24, 300) ohne Durchtritt durch den Spülflüssigkeitsvorrat aktivierbar ist; und
eine Einrichtung, durch die die Pumpeinrichtung in einer anderen Betriebsrichtung zum Pumpen von Spülflüssigkeit aus dem Spülflüssigkeitsvorrat (34) durch die Sichtkammer zum Spülen der Testflüssigkeitsprobe aus dieser in den Testflüssigkeitssammelbehälter (22) aktivierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der zu der Einrichtung zum Aktivieren der reversiblen Pumpe gehören:
eine Einrichtung (84), durch die die Aktivität der Pumpe (26) abfühlbar und ein dieses anzeigendes Pumpensignal erzeugbar ist;
eine auf das Pumpensignal ansprechende Einrichtung, durch die alternativ ein Spülungsfreigabesignal, das stellvertretend für die Menge zu pumpender Spülflüssigkeit ist, und ein Probenfreigabesignal erzeugbar ist, das representativ für die Menge der von dem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) anzusaugenden Probenflüssigkeit ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, bei der zu der Einrichtung zum alternativen Erzeugen der Spülungs- und Probefreigabesignale gehören:
ein an einem Bedienungsfeld montierter Spülsteuerschalter (68), der für das Initiieren einer Pumpenaktivität in einer Spülrichtung angeschlossen ist; und
ein einem Bedienungsfeld montierter Probensteuerschalter (66), der zum Initiieren einer Pumpenaktivität in einer Flüssigkeitsprobenansaugrichtung, die entgegengesetzt zu der Spülrichtung orientiert ist, angeschlossen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, zu dem weiterhin ein Gehäuse (40) mit einem vorderen Bedienungsfeld (42) und einem hinteren Bedienungsfeld sowie ein Rohrgestell (44) gehören, das an dem hinteren Bedienungsfeld montiert ist und zahlreiche Löcher (46, 48) besitzt, die für das Aufnehmen zahlreicher Testflüssigkeitssammelbehälter (22) bemessen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, bei der das Gehäuse Seitenflächen (52, 54) und einen Rohrhalter (50') besitzt, der an wenigstens einem der Seitenflächen (42, 44) zur Aufnahme eines Testflüssigkeitssammelbehälters (22) montiert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, weiterhin mit einer Nadelanordnung, die im Inneren eines Testflüssigkeitssammelrohres (22) zur lösbaren Montage gestaltet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der zu der Pumpeinrichtung eine reversible Pumpeinrichtung (26) zum Pumpen von Flüssigkeit in jeder Richtung zwischen dem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) und dem Spülflüssigkeitsvorratbehälter (34) gehört.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, bei der zu der Schlauchanordnung eine Nadel (70) und ein damit verbundener flexibler Schlauch (32) gehört, wobei die Nadel (70) zum Abziehen der Testflüssigkeitsprobe und zum Wiedereinführen der Probe mit Spülflüssigkeit in den Testflüssigkeitssammelbehälter (22) nach Prüfung der Probe mit dem Mikroskop an einem Testflüssigkeitssammelbehälter (22) montierbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, bei der zu der Einrichtung zum Aktivieren der Pumpeinrichtung (26) in der Betriebsrichtung zur Vermeidung des Pumpens von Probenflüssigkeit in den Spülflüssigkeitsvorrat (34) eine Einrichtung (122) gehört, durch die die Zeit kontrollierbar ist, wärend der die Pumpeinrichtung (26) zum Ansaugen der Probe in Betrieb ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, zu der weiterhin eine Einrichtung (80) zum Abfühlen des Flüssigkeitsdruckes in dem Schlauch (36) zwischen der Schlittenanordnung (24, 300) und der Pumpeinrichtun (26) zum Erzeugen eines Drucksignales und eine Einrichtung (82) gehören, die auf das Drucksignal zum Unterbrechen des Betriebs der Pumpeinrichtung (26) bei zu hohem Druck anspricht.
11. Vorrichtung zum Ansaugen einer Probe von Testflüssigkeit durch eine Schlittenanordnung zur Analyse mit einem Mikroskop nach Anspruch 1, bei der die wiederverwendbare Schlitteneinrichtung (24, 300) eine längliche Kapsel (320) aus optischem Glas mit im wesentlichen flachen oberen und unteren Wänden (324, 326, 328, 330) besitzt, die voneinander zur Bildung einer länglichen Sichtkammer (340) beabstandet sind, wobei der Abstand zwischen den im wesentlichen flachen Wänden in gleicher Größe ist wie der, der benötigt wird, damit die Testflüssigkeit in die Sichtkammer (340) zum wirksamen Betrachten mit dem Mikroskop zur Testflüssigkeitsanalyse bewegbar ist; wobei die aus optischen Glas bestehende längliche Kapsel (320) integrierte an den Enden liegende Öffnungen (336, 338) be-Sitzt, die in etwa in Längsausrichtung mit der länglichen Sichtkammer (340) zur Vermeidung von scharfen Umlenkungen für die Flüssigkeitsströmung orientiert sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der die wiederverwendbare Schlittenanordnung (24, 300) bei der Sichtkammer (340) eine Gesamtdicke aufweist, die sich über eine gewünschte Länge erstreckt und so ausgewählt ist, daß die wiederverwendbare Schlitteneinrichtung mit den meisten bei der Urinanalyse verwendeten Mikroskopen betreibbar ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der die Gesamtdicke in der Größenordnung von etwas weniger als ca. 3 mm ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der zur wiederverwendbaren Schlittenanordnung (24, 300) ein länglicher Halter (322) gehört, wobei der Halter einen Mittelabschnitt (351) besitzt, wobei der Mittelabschnitt (351) eine längliche Ausnehmung (350) aufweist, die für die freie und satt anliegende Aufnahme der länglichen Glaskapsel (320) dimensioniert und gestaltet ist; wobei der Mittelabschnitt (351) einen Schlitz (356) besitzt, der mit der Sichtkammer (340) der Glaskapsel (320) ausgerichtet angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der der Halter (322) Wandungen besitzt, die sich oberhalb des Mittelabschnittes erstrecken, wobei die Endwandungen ausreichend voneinander zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Betriebes eines Mikroskops beabstandet sind, welches auf die Sichtkammer (340) fokusiert ist, wobei die Endwandungen weiterhin sich durch diese erstreckende Rohre (360, 362) besitzen, die sich in Flüssigkeitsströmungsverbin dung mit den Öffnungen (336, 338) der Glaskapsel (320) und mit der Schlauchanordnung (32, 36) befinden.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, bei dem die Profildicke des Mittelabschnittes (351) und der Glaskapsel (320) allgemein geringer ist als ca. 3 mm.
17. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der die Tiefe der Ausnehmung (350) des Mittelabschnittes (351) derart gewählt ist, daß die obere Wandung der Glaskapsel oberhalb des Mittelabschnittes (351) vorsteht.
18. Vorrichtung nach Anspruch 12, bei der der Halter (322) Endwandungen besitzt, die sich nach oben oberhalb des Mittelabschnittes erstrecken, wobei die Rohre (360, 362) in den Endwandungen montiert sind und sich in Flüssigkeitsströmungsverbindung mit den Öffnungen (336, 338) der Glaskapsel (320) befinden.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, bei der die Endwandungen derart ausreichend voneinander beabstandet sind, daß eine Beeinträchtigung des Betriebs eines auf die Sichtkammer (340) fokusierten Mikroskops vermieden ist.
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