Verfahren zum Bestimmen eines Materialabtrags und Vorrichtung zur
Strahlbearbeitung eines Werkstücks
Bezugnahme auf verwandte Anmeldungen
Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 10 2017 204 861.1 vom 23.03.2017, deren gesamter Offenbarungsgehalt durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird.
Hintergrund der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen eines Materialabtrags eines Bearbeitungsstrahls an einem Proben-Werkstück sowie eine Vorrichtung zur Strahlbearbeitung eines Werkstücks.
Für die Bearbeitung von Werkstücken, insbesondere von optischen Elementen, beispielsweise von Linsen oder von Spiegeln für Lithographiesysteme, werden häufig berührungslose Bearbeitungsverfahren eingesetzt, bei denen mittels eines hochenergetischen Bearbeitungsstrahls Material von dem zu
bearbeitenden Werkstück abgetragen wird. Insbesondere bei der Bearbeitung von optischen Elementen für die Mikrolithographie ist eine hohe Präzision bei der Bearbeitung erforderlich, um die erforderliche Genauigkeit der
Oberflächenform bei der Bearbeitung der Werkstücke zu erreichen.
Um mittels eines Bearbeitungsstrahls die gewünschte präzise Bearbeitung eines Werkstücks vorzunehmen, ist es erforderlich, den Materialabtrag bzw. die Materialabtragsrate, der bzw. die bei vorgegebenen Einstellungen der
Strahlquelle an dem zu bearbeitenden Material auftritt, genau zu bestimmen. Es ist bekannt, zu diesem Zweck den Materialabtrag bzw. die
Materialabtragsrate vor der Bearbeitung des Werkstücks an einem Proben- Werkstück zu bestimmen.
Bei einem berührungslosen abtragenden Bearbeitungsverfahren mittels eines Bearbeitungsstrahls, beispielsweise beim lonenstrahlbearbeiten (Jon beam figuring", IBF), beim Elektronenstrahlbearbeiten oder beim Laserbearbeiten wird das Werkstück in ein Gehäuse einer Vorrichtung zur Strahlbearbeitung eingebracht, das einen Bearbeitungsraum umschließt, in dem die
Strahlbearbeitung durchgeführt werden kann. In der Regel ist es erforderlich, für die Strahlbearbeitung ein Vakuum in dem Gehäuse bzw. in dem
Bearbeitungsraum zu erzeugen.
Für die Vermessung des Proben-Werkstücks ist es erforderlich, dieses in das Gehäuse einzuschleusen, das Proben-Werkstück mit dem Bearbeitungsstrahl zu bearbeiten, und das Proben-Werkstück wieder aus dem Gehäuse
auszuschleusen, um dieses an einem Interferometer-Messplatz zu vermessen. Dies kann sehr zeitaufwändig sein, da bei einer veränderten Einstellung des Strahlwerkzeugs bzw. der Strahlparameter ggf. mehrere Bearbeitungen des Proben-Werkstücks mit nachfolgenden interferometrischen Messungen des hierbei erfolgten Materialabtrags erforderlich sind.
Aus der DE 10 2015 215 851 A1 ist ein Verfahren zur Bestimmung des
Materialabtrags bei der Bearbeitung eines Werkstücks mit einem
Strahlwerkzeug bekannt geworden. Bei dem Verfahren wird ein Schwingquarz bereitgestellt, welcher mit dem Material des Werkstücks beschichtet wird oder dieses umfasst, wobei das Material des Werkstücks mit dem Strahlwerkzeug von dem Schwingquarz zumindest teilweise entfernt wird und die Veränderung der Eigenfrequenz des Schwingquarzes durch den Materialabtrag bestimmt
wird. Der Schwingquarz ist an einer Messposition in einem Gehäuse angeordnet, in dem die Strahlbearbeitung erfolgt.
Aufgabe der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Bestimmen eines
Materialabtrags sowie eine Vorrichtung zur Strahlbearbeitung bereitzustellen, bei denen die Bestimmung des Materialabtrags schnell und zuverlässig durchgeführt werden kann.
Gegenstand der Erfindung
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Bestimmen eines
Materialabtrags eines Bearbeitungsstrahls an einem Proben-Werkstück, das in einem Bearbeitungsraum eines Gehäuses einer Vorrichtung zur
Strahlbearbeitung angeordnet ist, wobei das Proben-Werkstück ein Substrat und eine auf das Substrat aufgebrachte Schicht aufweist, das Verfahren umfassend: a) Optisches Bestimmen einer Schichtdicke der auf das Substrat aufgebrachten Schicht, b) Abtragen von Material der Schicht des Proben- Werkstücks mit dem Bearbeitungsstrahl, c) Optisches Bestimmen der
Schichtdicke der auf das Substrat aufgebrachten Schicht, sowie d) Bestimmen des Materialabtrags durch Vergleichen der in Schritt a) bestimmten
Schichtdicke mit der in Schritt c) bestimmten Schichtdicke.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, den Materialabtrag an dem Proben- Werkstück durch optische Vermessung der Schichtdicke einer Schicht des Proben-Werkstücks vorzunehmen, welches in dem Bearbeitungsraum der Vorrichtung zur Strahlbearbeitung angeordnet ist, d.h. das Proben-Werkstück wird zur optischen Vermessung nicht aus dem Bearbeitungsraum des
Gehäuses entnommen.
Das hier beschriebene Verfahren ist daher wesentlich schneller und weniger komplex als die herkömmliche interferometrische Vermessung eines Proben- Werkstücks außerhalb des Gehäuses, da keine Schleusenvorgänge
erforderlich sind und sowohl die Bearbeitung des Proben-Werkstücks als auch die Messung des Materialabtrags am selben Ort in dem Bearbeitungsraum in dem Gehäuse durchgeführt werden können. Zudem kann ggf. eine höhere Genauigkeit als bei herkömmlichen interferometrischen Messverfahren erreicht werden, da die Bestimmung des Materialabtrags unmittelbar vor der
Bearbeitung des eigentlichen Werkstücks in dem Bearbeitungsraum erfolgen kann.
Die optische Vermessung der Schichtdicke der Schicht des Substrats kann beispielsweise durch eine (koaxiale) interferometrische Schichtdickenmessung erfolgen, wie sie z.B. in dem Artikel„Koaxiale interferometrische
Schichtdickenmessung", Dr. Gerd Jakob, Photonik 3/2000, beschrieben ist. Diese optische Messtechnik beruht auf der Reflexion von Strahlung an der Grenzfläche zwischen zwei Medien mit unterschiedlichem Brechungsindex, im vorliegenden Fall an der Grenzfläche zwischen dem Substrat und der Schicht sowie zwischen der Schicht und der Umgebung, d.h. typischerweise Luft oder Vakuum (mit Brechzahl n = 1 ,0). In der Regel ist es für die Bestimmung des Materialabtrags ausreichend, wenn eine einzelne Schicht auf das Substrat aufgebracht ist, ggf. können aber auch zwei oder mehr Schichten aus unterschiedlichen Materialien auf das Substrat aufgebracht sein, an denen die Bestimmung des Materialabtrags erfolgen kann.
Bei einer Variante des Verfahrens wird zum Bestimmen der Schichtdicke in Schritt a) und in Schritt c) das Proben-Werkstück mit Beleuchtungsstrahlung bestrahlt. Die Beleuchtungsquelle zur Beleuchtung des Proben-Werkstücks kann in dem Gehäuse bzw. in dem Bearbeitungsraum angeordnet sein, es ist aber auch möglich, die Beleuchtungsquelle außerhalb des Gehäuses
anzuordnen und die Beleuchtungsstrahlung über einen Lichtleiter,
beispielsweise über eine Glasfaser und eine (Vakuum-)Durchführung in das Gehäuse zu führen. In beiden Fällen kann eine Abbildungsoptik dazu dienen, um die Beleuchtungsstrahlung auf dem Proben-Werkstück zu fokussieren. Für eine interferometrische Schichtdickenmessung ist es günstig, wenn die
Beleuchtungsstrahlung breitbandig ist. Der Wellenlängenbereich der
Beleuchtungsstrahlung kann an den Wellenlängenbereich angepasst werden, der von einem Spektrometer zur Aufnahme eines Interferenz-Spektrums (s.u.) erfasst werden kann. Das Spektrometer kann beispielsweise einen
Wellenlängenbereich zwischen 190 nm und 1050 nm erfassen, es ist aber nicht erforderlich, dass die Beleuchtungsstrahlung den gesamten
Wellenlängenbereich umfasst.
Bei einer Weiterbildung sind die Schicht und das Substrat des Proben- Werkstücks für die Beleuchtungsstrahlung transparent. Die Transparenz der Schicht ist für die interferometrische Schichtdickenmessung notwendig. Die Transparenz des Substrats ist für eine interferometrische
Schichtdickenmessung erforderlich, wenn die Beleuchtung des Proben- Werkstücks von der Rückseite, d.h. von der der Schicht abgewandten Seite des Substrats erfolgt. Die Beleuchtung des Proben-Werkstücks von der
Rückseite des Substrats ist günstig, da die Bearbeitung des Proben- Werkstücks mit dem Bearbeitungsstrahl an der Vorderseite des Substrats erfolgt. Die Abbildungsoptik kann daher stationär in dem Gehäuse bzw. in dem Bearbeitungsraum angeordnet werden. Dies ist bei einer Anordnung der Abbildungsoptik an der Vorderseite des Substrats ggf. nicht möglich, da dort auch die Strahlquelle angeordnet werden muss, um die Schicht mit dem
Bearbeitungsstrahl zu bearbeiten. Da das Proben-Werkstück relativ zu der Abbildungsoptik justiert werden muss, ist es vorteilhaft, wenn die
Abbildungsoptik stationär in dem Gehäuse angeordnet wird.
Bei einer weiteren Weiterbildung wird zum optischen Bestimmen der
Schichtdicke in Schritt a) und in Schritt c) ein Interferenz-Spektrum von an dem
Proben-Werkstück reflektierter Beleuchtungsstrahlung aufgenommen. Wie weiter oben beschrieben wurde, wird die Beleuchtungsstrahlung an den Grenzflächen Schicht/Substrat und Luft/Schicht reflektiert, wobei sich der Laufweg des an der jeweiligen Grenzfläche reflektierten Anteils der
Beleuchtungsstrahlung unterscheidet, d.h. es tritt eine Phasenverschiebung zwischen den beiden Teilstrahlen auf. Trifft polychromatische
Beleuchtungsstrahlung auf die Schicht, so variiert die Phasenverschiebung mit der Wellenlänge, d.h. es zeigen sich abwechselnd Maxima und Minima in dem Spektrum, d.h. es wird ein Interferenz-Spektrum erzeugt. Anhand des
Interferenz-Spektrums kann die Schichtdicke der Schicht z.B. durch eine Fourier-Analyse ermittelt werden, wie in dem weiter oben zitierten Artikel näher beschrieben ist, der durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird.
Bei einer weiteren Variante wird die an dem Proben-Werkstück reflektierte Beleuchtungsstrahlung zur Aufnahme des Interferenz-Spektrums über einen Lichtleiter zu einem außerhalb des Gehäuses angeordneten Spektrometer geführt. Typischerweise ist es bauraumbedingt sowie zur Vermeidung von Verschmutzungen nicht möglich, das Spektrometer in das - typischerweise evakuierte - Gehäuse der Vorrichtung zur Strahlbearbeitung zu integrieren. Daher ist es günstig, die reflektierte Beleuchtungsstrahlung über einen
Lichtleiter, der mehrere Abschnitte aufweisen kann, die beispielsweise in der Art eines Glasfaserkabels oder dergleichen ausgebildet sind, über eine
Vakuum-Durchführung aus dem Gehäuse heraus zu führen. Das Spektrometer weist typischerweise ein Beugungsgitter sowie einen ortsauflösenden Detektor zur Erfassung der an dem Gitter gebeugten Beleuchtungsstrahlung auf. Es ist günstig, aber nicht zwingend erforderlich, dass auch die Beleuchtungsstrahlung über den Lichtleiter in das Gehäuse und zu dem Proben-Werkstück geführt wird. Um die Beleuchtungsstrahlung von einer Beleuchtungsquelle in den Lichtleiter einzukoppeln, kann dieser sich teilen bzw. gespleißt sein. Die
Beleuchtungsquelle kann in das Spektrometer integriert sein oder separat von diesem angeordnet sein.
Bei einer Weiterbildung wird die reflektierte Beleuchtungsstrahlung über eine Abbildungsoptik in den Lichtleiter eingekoppelt. Eine solche Abbildungsoptik, beispielsweise in der Art eines Objektivs, ist in der Regel erforderlich, um die reflektierte Beleuchtungsstrahlung in den Lichtleiter einzukoppeln. Wird die Beleuchtungsstrahlung über den Lichtleiter zu dem Proben-Werkstück geführt, kann die Abbildungsoptik gleichzeitig dazu verwendet werden, um die
Beleuchtungsstrahlung auf dem Proben-Werkstück zu fokussieren.
Bei einer weiteren Ausführungsform weist das Proben-Werkstück beim
Anordnen in dem Bearbeitungsraum (d.h. vor dem Materialabtrag mit dem Bearbeitungsstrahl) eine Schichtdicke zwischen 0,1 pm und 20 pm auf. Bei Schichten mit derartigen Schichtdicken (aber ggf. auch mit größeren oder kleineren Schichtdicken) kann die Schichtdicke mit Hilfe einer
interferometrischen Schichtdickenmessung bestimmt werden. Eine hohe Anfangsschichtdicke der Schicht des Proben-Werkstücks ist günstig, um eine wiederholte Bestimmung des Materialabtrags zu ermöglichen, ohne zu diesem Zweck das Proben-Werkstück austauschen zu müssen.
Bei einer weiteren Weiterbildung wird der Bearbeitungsstrahl ausgewählt aus der Gruppe umfassend: lonenstrahl, Elektronenstrahl und Laserstrahl.
Grundsätzlich lässt sich das hier beschriebene Verfahren zum Bestimmen des Materialabtrags bei beliebigen berührungslos abtragenden
Strahlbearbeitungsverfahren durchführen, d.h. dieses ist nicht auf die weiter oben beschriebenen Arten von Bearbeitungsstrahlen beschränkt.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist realisiert in einer Vorrichtung zur
Strahlbearbeitung eines Werkstücks mittels eines Bearbeitungsstrahls, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens wie weiter oben beschrieben,
umfassend: eine Strahlquelle zur Erzeugung des Bearbeitungsstrahls, ein Gehäuse, in dem ein Bearbeitungsraum zur Strahlbearbeitung des Werkstücks gebildet ist, mindestens ein in dem Gehäuse angeordnetes Proben-Werkstück, welches ein Substrat und eine auf das Substrat aufgebrachte Schicht umfasst, eine Beleuchtungsquelle zur Beleuchtung des Proben-Werkstücks mit
Beleuchtungsstrahlung, sowie ein bevorzugt außerhalb des Gehäuses angeordnetes Spektrometer zur Aufnahme eines Interferenz-Spektrums von an dem Proben-Werkstück reflektierter Beleuchtungsstrahlung.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist ausgebildet, eine interferometrische Schichtdickenmessung an der Schicht des in dem Bearbeitungsraum des Gehäuses angeordneten Proben-Werkstücks durchzuführen. Anhand der optischen Schichtdickenmessung kann der Materialabtrag an der Schicht auf die weiter oben in Zusammenhang mit dem Verfahren beschriebene Weise bestimmt werden. Die Beleuchtungsquelle ist zur Erzeugung polychromatischer Beleuchtungsstrahlung ausgebildet, d.h. diese erzeugt Beleuchtungsstrahlung bei mehreren Wellenlängen und kann beispielsweise als Weißlichtquelle ausgebildet sein und eine oder mehrere Glüh-Lampen umfassen.
Bei einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung eine Auswerteeinrichtung zur Auswertung des Interferenz-Spektrums für die Bestimmung jeweils einer Schichtdicke der auf dem Substrat aufgebrachten Schicht vor und nach einem Bearbeiten der Schicht mit dem Bearbeitungsstrahl. Wie weiter oben in
Zusammenhang mit dem Verfahren beschrieben wurde, kann durch einen Vergleich der Schichtdicke der Schicht vor und nach dem Bearbeiten mit dem Bearbeitungsstrahl der Materialabtrag bestimmt werden, wobei der
Materialabtrag typischerweise der Differenz zwischen der Schichtdicke vor und der Schichtdicke nach dem Bearbeiten mit dem Bearbeitungsstrahl entspricht.
Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst die Vorrichtung einen Lichtleiter zum Führen von an dem Proben-Werkstück zurück reflektierter
Beleuchtungsstrahlung zu dem außerhalb des Gehäuses angeordneten
Spektrometer. Wie weiter oben in Zusammenhang mit dem Verfahren beschrieben wurde, ist das Spektrometer typischerweise außerhalb des in der Regel evakuierten Gehäuses angeordnet, in dem der Bearbeitungsraum gebildet ist. Durch den Lichtleiter kann die zurück reflektierte
Beleuchtungsstrahlung über eine Vakuum-Durchführung aus dem Gehäuse geführt und für das Aufnehmen des Interferenz-Spektrums dem Spektrometer zugeführt werden.
Bei einer Weiterbildung weist die Vorrichtung eine Abbildungsoptik zur
Einkopplung der reflektierten Beleuchtungsstrahlung in den Lichtleiter auf. Bei dem Lichtleiter kann es sich beispielsweise um eine (Multimode-)Glasfaser handeln. Wie weiter oben beschrieben wurde, kann auch die
Beleuchtungsstrahlung über den Lichtleiter zu dem Proben-Werkstück geführt und mit Hilfe der Abbildungsoptik auf dem Proben-Werkstück fokussiert werden, insbesondere wenn die Beleuchtungsquelle außerhalb des Gehäuses angeordnet ist. Die Beleuchtungsquelle kann aber auch in dem typischerweise evakuierten Gehäuse angeordnet sein, wodurch der bzw. die Lichtleiter verkürzt und dadurch die Lichtverluste reduziert werden können. Auch kann durch eine in dem Gehäuse angeordnete Beleuchtungsquelle ggf. eine homogenere Beleuchtung des Proben-Werkstücks erzeugt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform sind sowohl das Substrat als auch die Schicht für die Beleuchtungsstrahlung transparent, wobei bevorzugt das
Substrat beidseitig poliert ist. Das Material des Substrats und das Material der Schicht können variieren, sofern diese für die Wellenlängen der
Beleuchtungsstrahlung bzw. zumindest für einen für die Durchführung der Schichtdickenmessung ausreichenden Wellenlängenbereich der
Beleuchtungsstrahlung transparent sind. Wie weiter oben beschrieben wurde, ist das Substrat nur dann zwingend transparent für die Beleuchtungsstrahlung, wenn das Proben-Werkstück von der Rückseite beleuchtet wird. In diesem Fall
ist es günstig, wenn das Substrat beidseitig, d.h. sowohl an der Vorderseite als auch an der Rückseite, poliert ist, um Lichtverluste durch die ohne ein solches Polieren erfolgende Streuung an den rauen Oberflächen des Substrats zu vermeiden.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Vorrichtung zusätzlich ein in dem Bearbeitungsraum angeordnetes zu bearbeitendes Werkstück, welches bevorzugt ein Material aufweist, das mit dem Material der Schicht des Proben- Werkstücks übereinstimmt. Für die Schicht des Proben-Werkstücks wird vorzugsweise ein Material verwendet, das mit dem Material des zu
bearbeitenden Werkstücks (beim abtragenden Bearbeiten mit dem Ziel der Formgebung) oder einer auf dem Werkstück aufgebrachten Schicht (beim abtragenden Bearbeiten mit dem Ziel einer EntSchichtung) übereinstimmt.
Bei einer Ausführungsform umfasst die Vorrichtung zusätzlich eine
Abschirmung zum Schutz des Proben-Werkstücks und/oder der
Abbildungsoptik bei der Bearbeitung des Werkstücks mit dem
Bearbeitungsstrahl. Bei der Bearbeitung des Werkstücks mit dem
Bearbeitungsstrahl kann es zum direkten Sputtern (Zerstäuben) von Material des Werkstücks oder zum indirekten Sputtern von in dem Bearbeitungsraum angebrachten Bauteilen kommen. Um das Proben-Werkstück, die
Abbildungsoptik und ggf. den Lichtleiter vor den abgetragenen Partikeln zu schützen, kann in dem Bearbeitungsraum eine beispielsweise ringförmige Abschirmung angeordnet werden, in der das Proben-Werkstück angeordnet ist.
Die Abschirmung kann das Proben-Werkstück im Wesentlichen ringförmig umgeben, wobei kein oder nur ein kleiner Zwischenraum zwischen der
Abschirmung und dem Proben-Werkstück verbleibt. Auf diese Weise kann das Proben-Werkstück als„Fenster" dienen, d.h. als Teil der Abschirmung, um die Abbildungsoptik sowie den Lichtleiter zu schützen. Idealer Weise ist durch die Verwendung der Abschirmung nur die Schicht des Proben-Werkstücks, die
mittels des Bearbeitungsstrahls bearbeitetet werden soll (d.h. der Messbereich), dem Bearbeitungsraum ausgesetzt.
Bei einer Weiterbildung weist die Abschirmung eine bewegbare Blende
(„shutter") auf, die zwischen einer ersten, geschlossenen Stellung und einer zweiten, geöffneten Stellung bewegbar ist. In der ersten, geschlossenen Stellung bedeckt bzw. überdeckt die Blende das Proben-Werkstück vollständig, d.h. der Innenraum der Abschirmung mit dem Proben-Werkstück ist gegenüber dem Bearbeitungsraum typischerweise vollständig abgeschlossen. In der ersten Stellung der Blende erfolgt daher typischerweise die Bearbeitung des Werkstücks mit dem Bearbeitungsstrahl. In der zweiten, geöffneten Stellung ist der Innenraum der Abschirmung, zumindest aber die Schicht des Proben- Werkstücks, an der Material abgetragen wird, für den Bearbeitungsstrahl zugänglich. Der Wechsel zwischen den beiden Stellungen der Blende kann mit Hilfe eines Antriebs erfolgen. Alternativ oder zusätzlich kann auch die
(bewegliche) Strahlquelle, beispielsweise in Form einer lonenquelle, im ausgeschalteten Zustand ein mechanisches Verschieben der Blende
ermöglichen, indem die Strahlquelle so in dem Bearbeitungsraum bewegt wird, dass diese gegen die Blende drückt und diese zwischen den beiden Stellungen verschiebt.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Strahlquelle zur Erzeugung des Bearbeitungsstrahls ausgewählt aus der Gruppe: lonenstrahlquelle,
Elektronenstrahlquelle und Laserquelle. Wie weiter oben beschrieben wurde, können in der Vorrichtung grundsätzlich alle Strahlquellen eingesetzt werden, die einen Bearbeitungsstrahl erzeugen, der ein berührungsloses Abtragen von Material ermöglicht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, anhand der Figuren der Zeichnung, die erfindungswesentliche Einzelheiten
zeigen, und aus den Ansprüchen. Die einzelnen Merkmale können je einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination bei einer Variante der Erfindung verwirklicht sein.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele sind in der schematischen Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur
Strahlbearbeitung eines Werkstücks mit einem lonenstrahl, sowie
Fig. 2a, b schematische Darstellungen eines Proben-Werkstücks vor und nach einer Strahlbearbeitung mit dem lonenstrahl.
In der folgenden Beschreibung der Zeichnungen werden für gleiche bzw.
funktionsgleiche Bauteile identische Bezugszeichen verwendet.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Strahlbearbeitung eines Werkstücks 2 mittels eines Bearbeitungsstrahls in Form eines lonenstrahls 3, der von einer
Strahlquelle 4 in Form einer lonenquelle erzeugt wird. Das Werkstück 2 ist in einem Bearbeitungsraum 5 angeordnet, welcher innerhalb eines Gehäuses 6 gebildet ist. Das Gehäuse 6, genauer gesagt der Bearbeitungsraum 5, ist mit Hilfe von nicht gezeigten Vakuum-Pumpen evakuiert, d.h. in dem Gehäuse 6 herrscht eine Vakuum-Umgebung.
Um eine möglichst präzise Bearbeitung des Werkstücks 2 zu ermöglichen, bei dem es sich im gezeigten Beispiel um einen Quarzglas-Rohling handelt, ist es günstig, den Materialabtrag des lonenstrahls 3 in dem Werkstück 2 (pro
Zeiteinheit) möglichst genau zu bestimmen. Zu diesem Zweck ist in dem
Bearbeitungsraum 5 ein Proben-Werkstück 7 eingebracht, welches aus einem
Substrat 8, im gezeigten Beispiel aus Zerodur, und einer auf das Substrat 8 aufgebrachten Schicht 9 aus Quarzglas gebildet ist. Das Material der Schicht 9 stimmt somit mit dem Material des Werkstücks 2 überein.
Um den Materialabtrag des lonenstrahls 3 bei einer vorgegebenen
Bestrahlungsdauer an der Schicht 9 des Proben-Werkstücks 7 zu bestimmen, wird eine interferometrische Schichtdickenmessung an der Schicht 9 des Proben-Werkstücks 7 vorgenommen. Zu diesem Zweck wird das Proben- Werkstück 7 an seiner Rückseite, d.h. an derjenigen Seite, die der Schicht 9 abgewandt ist, mit Beleuchtungsstrahlung 10 bestrahlt, die von einer
Beleuchtungsquelle 11 erzeugt wird, die außerhalb des Gehäuses 6
angeordnet ist. Die Beleuchtungsquelle 11 umfasst im gezeigten Beispiel zwei Lampen, die Beleuchtungsstrahlung 10 bei Wellenlängen zwischen 190 nm und 1050 nm erzeugen. Die Verwendung einer Beleuchtungsquelle 11 mit zwei oder mehr Lampen hat sich als günstig erwiesen, wenn die Beleuchtungsquelle 11 Beleuchtungsstrahlung 10 in einem breiten Spektralbereich, z.B. zwischen 190 nm und 1050 nm, erzeugen soll, da das Emissionsspektrum einer einzigen Lampe in diesem Fall nicht den gesamten gewünschten Spektralbereich abdeckt. Die Verwendung eines breiten Spektralbereichs der
Beleuchtungsstrahlung 10 ist insbesondere für eine Schichtdickenmessung an einer sehr dünnen Schicht 9 vorteilhaft.
Die Beleuchtungsstrahlung 10 wird über einen Faserabschnitt 12 in einen Lichtleiter 13 in Form einer Glasfaser eingekoppelt, der über eine Vakuum- Durchführung 14 in dem Gehäuse 6 in den Bearbeitungsraum 5 geführt wird. Der Lichtleiter 13 ist stirnseitig mit dem Gehäuse einer Abbildungsoptik 15 (Objektiv) verbunden, die zur Fokussierung der Beleuchtungsstrahlung 10 auf das Proben-Werkstück 7 dient. Bei dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel wird die Beleuchtungsstrahlung 10 im Wesentlichen parallel zur Dickenrichtung des Substrats 8 bzw. der Schicht 9 eingestrahlt.
Sowohl das Substrat 8 des Proben-Werkstücks 7 als auch die Schicht 9 sind aus einem für die Beleuchtungsstrahlung 10 transparenten Material gebildet, d.h. die Beleuchtungsstrahlung 10 wird im Wesentlichen von dem Proben- Werkstück 7 transmittiert. Ein geringer Anteil der Beleuchtungsstrahlung 10 wird aufgrund des jeweiligen Brechungsindexunterschieds an der Grenzfläche zwischen dem Substrat 8 und der Schicht 9 sowie an der Grenzfläche zwischen der Schicht 9 und der Vakuum-Umgebung in dem Bearbeitungsraum 5 reflektiert. Die an dem Proben-Werkstück 7 zurück reflektierte
Beleuchtungsstrahlung 0a weist somit zwei Strahlungsanteile auf, die eine unterschiedliche optische Weglänge zurückgelegt haben, wie in Fig. 1 jeweils durch einen Doppelpfeil angedeutet ist, wodurch sich ein Phasenunterschied ergibt.
Die an dem Proben-Werkstück 7 zurück reflektierte Beleuchtungsstrahlung 10a wird über den Lichtleiter 13 und die Vakuum-Durchführung 14 aus dem
Gehäuse 6 geführt und tritt in ein Spektrometer 16 ein, welches ein Interferenz- Spektrum S der reflektierten Beleuchtungsstrahlung 10a aufnimmt. In dem Spektrometer 16, im gezeigten Beispiel dem Modell MCS 60 -c (UV-NIR) der Fa. Carl Zeiss Spectroscopy, trifft die reflektierte Beleuchtungsstrahlung 10a auf ein Beugungsgitter und wird in ihre spektralen Anteile zerlegt. Die an dem Beugungsgitter gebeugte Beleuchtungsstrahlung 10a wird auf einen
ortsauflösenden Detektor gelenkt. Aus dem mittels des Spektrometers 16 erhaltenen Interferenz-Spektrum S kann beispielsweise durch eine Fourier- Analyse die Schichtdicke der Schicht 9 bestimmt werden, wie dies in dem eingangs zitierten Artikel„Koaxiale interferometrische Schichtdickenmessung", Dr. Gerd Jakob, Photonik 3/2000, beschrieben ist. Für die Bestimmung der Schichtdicke der Schicht 9 steht das Spektrometer 16 mit einer
Auswerteeinrichtung 17 in Verbindung.
Für die Bestimmung des Materialabtrags Äd des lonenstrahls 3 an der Schicht 9 wird wie nachfolgend beschrieben vorgegangen: Zunächst wird das Proben-
Werkstück 7 in den Bearbeitungsraum 5 eingebracht und relativ zu der
Abbildungsoptik 15 justiert, d.h. der Abstand und die Ausrichtung des Proben- Werkstücks 7 zur Abbildungsoptik 15 wird geeignet eingestellt. Nachfolgend wird die Schichtdicke d1 des Proben-Werkstücks 7 mit Hilfe des Spektrometers 16 und der Auswerteeinrichtung 17 vermessen (vgl. Fig. 2a), wobei sich im gezeigten Beispiel d1 = 3 μιη ergibt. Nach der Bestimmung der (ursprünglichen) Schichtdicke d1 wird das Proben-Werkstück 7 mit dem lonenstrahl 3 bearbeitet und Material der Schicht 9 abgetragen, wie in Fig. 2b zu erkennen ist, wodurch sich eine geringere Schichtdicke d2 ergibt. Der Materialabtrag an der Schicht 9 kann lokal erfolgen, wie dies in Fig. 2b dargestellt ist, es ist aber auch möglich, das Material der Schicht 9 homogen über die gesamte Schicht 9 abzutragen. Ein homogener Abtrag des Materials der Schicht 9 hat sich als günstig erwiesen, da das Ergebnis der Bestimmung der Schichtdicke d2 bei einem homogenen Materialabtrag stabiler gegenüber Positionierfehlem des
lonenstrahls 3 sowie der Abbildungsoptik 15 ist.
Nach dem Bearbeiten der Schicht 9 mit dem lonenstrahl 3 wird erneut eine Bestimmung der Schichtdicke d2 in dem Spektrometer 16 bzw. mittels der Auswerteeinrichtung 17 durchgeführt, wobei die in Fig. 2b gezeigte
Schichtdicke d2 von 1 μητι gemessen wird. Durch Vergleichen der Schichtdicke d1 der Schicht 9 vor der Bearbeitung mit dem lonenstrahl 3 und der
Schichtdicke d2 nach der Bearbeitung mit dem lonenstrahl 3, ergibt sich der Materialabtrag Ad, welcher der Differenz Ad = d1 - d2 der beiden
Schichtdicken d1 , d2 entspricht.
Die Bestimmung des Materialabtrags Ad an der Schicht 9 kann auf die weiter oben beschriebene Weise ggf. mehrfach durchgeführt werden, wobei jeweils die Parameter des lonenstrahls 3, beispielsweise die lonenenergie, variiert werden, um das Werkstück 2 möglichst präzise bearbeiten zu können.
Insbesondere in diesem Fall ist es günstig, wenn die Ausgangsdicke der
Schicht 9 des Proben-Werkstücks 7 möglichst groß ist und z.B. bei d1 = ca. 20 μηι liegt.
Sobald die Bestimmung des Materialabtrags Ad abgeschlossen ist, kann die Bearbeitung des Werkstücks 2 mit dem lonenstrahl 3 erfolgen. Zu diesem Zweck wird die lonenquelle 4 von der Messposition an eine in Fig. 1 gestrichelt dargestellte Bearbeitungsposition bewegt, an der die Bearbeitung des
Werkstücks 2 mit dem lonenstrahl 3 erfolgt.
Da die Bearbeitung des Werkstücks 2 zu Sputtern (Zerstäuben) von Material des Werkstücks 2 führen kann, welches sich an dem Proben-Werkstück 7 sowie an der Abbildungsoptik 15 anlagern kann, ist der eintrittsseitige Teil der Abbildungsoptik 15 und auch das Proben-Werkstück 7 mit einer ringförmigen Abschirmung 18 umgeben. Bei dem in Fig. 1 gezeigten Beispiel dient das in der Abschirmung 18 aufgenommene Proben-Werkstück 7 als„Fenster" und somit als Schutz für die Abbildungsoptik 15. Das Proben-Werkstück 7 selbst ist ggf. nicht gegen Ablagerungen geschützt, die beim Sputtern gebildet werden. Um Ablagerungen, die beim Bearbeiten des Werkstücks 2 auftreten, von dem Proben-Werkstück 7 zu entfernen, kann ein kurzer in-situ Reinigungsschritt des Proben-Werkstücks 7 mit Hilfe des lonenstrahls 3 durchgeführt werden.
Alternativ oder zusätzlich kann die Abschirmung 18 eine Blende 18a aufweisen, die zwischen einer ersten, in Fig.1 gestrichelt dargestellten geschlossenen Stellung und einer zweiten, in Fig. 1 mit einer durchgezogenen Linie
dargestellten geöffneten Stellung bewegbar ist. Die Blende 18a befindet sich typischerweise während der Bearbeitung des Werkstücks 2 mit dem
lonenstrahl 3 in der geschlossenen Stellung und wird in die geöffnete Stellung bewegt, wenn mit dem lonenstrahl 3 Material von dem Proben-Werkstück 7 abgetragen wird. Die Blende 18a kann von der geschlossenen in die geöffnete Stellung und umgekehrt bewegt werden, indem die lonenquelle 4 geeignet in dem Bearbeitungsraum 5 verschoben wird, so dass diese gegen die Blende
18a drückt. Für die Bewegung der Blende 18a in dem Bearbeitungsraum 5 kann auch ein Antrieb bzw. ein Aktuator in dem Bearbeitungsraum 5
vorgesehen sein. Es versteht sich, dass die Blende 18a zwischen der ersten und der zweiten Stellung nicht zwingend verschoben werden muss, sondern eine andere Art der Bewegung, z.B. eine Drehbewegung, ausführen kann.
Es versteht sich, dass die Bestimmung des Materialabtrags Äd auch mit einer anderen Art von Bearbeitungsstrahl durchgeführt werden kann, welcher einen berührungslosen Materialabtrag ermöglicht, beispielsweise einem
Elektronenstrahl oder einem Laserstrahl. Anders als in Fig. 1 dargestellt ist, kann die Beleuchtungsquelle 11 in den evakuierten Bearbeitungsraum 5 des Gehäuses 6 integriert werden, um eine homogenere Beleuchtung des Proben- Werkstücks 7 mit der Beleuchtungsstrahlung 10 zu erreichen.
Um das Proben-Werkstück 7 nicht zu häufig austauschen zu müssen, wozu dieses durch Belüften und Öffnen des Gehäuses 6 entnommen und durch ein weiteres Proben-Werkstück 7 ersetzt werden muss, können in dem
Bearbeitungsraum 5 ggf. mehrere Proben-Werkstücke 7 in einem Magazin angeordnet werden, von denen jeweils nur eines vermessen wird und an der in Fig. 1 dargestellten Messposition in dem Bearbeitungsraum 5 angeordnet wird. Das Magazin kann beispielsweise in der Art eines Drehtellers ausgebildet sein, wie dies in der eingangs zitierten DE 10 2015 215 851 A1 beschrieben ist, welche durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Anmeldung gemacht wird. Für das Einschleusen und das Ausschleusen des Proben-Werkstücks 7 in das Gehäuse 6 bzw. aus dem Gehäuse 6 kann eine Vakuum-Schleuse verwendet werden, die sich von einer Vakuum-Schleuse für das Einschleusen und das Ausschleusen des Werkstücks 2 unterscheidet, um beim Austauschen des Proben-Werkstücks 7 einen Stillstand bei der Bearbeitung des Werkstücks 2 zu vermeiden.