DE102007039039B4 - Ansteuerung von Sicherheitsmitteln eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
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Abstract
Description
- Technisches Gebiet
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ansteuern von Sicherheitsmitteln in einem Kraftfahrzeug in einer Fahrsituation, in der es zu einer Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und einem Umfeldobjekt im Umfeld des Kraftfahrzeugs kommen kann. Die Erfindung betrifft zudem ein System zum Ansteuern von Sicherheitsmitteln, das zur Durchführung des Verfahrens geeignet ist.
- Hintergrund der Erfindung
- Moderne Kraftfahrzeuge verfügen teilweise bereits über Sicherheitssysteme, die in Fahrsituationen, in denen es zu einer Kollision mit einem Umfeldobjekt kommen könnte, Sicherheitsmittel ansteuern, welche den Fahrer auf die Gefahr aufmerksam machen, mittels derer kollisionsvermeidende Eingriffe in das Fahrverhalten des Fahrzeugs vorgenommen werden können und/oder welche die passive Sicherheit erhöhen, d. h. mögliche Unfallfolgen für die Fahrzeuginsassen reduzieren. Grundlage für die Ansteuerung der Sicherheitssysteme ist eine Erfassung der aktuellen Fahrsituation mittels einer geeigneten Umfeldsensorik und eine elektronische Auswertung der erfassten Daten im Hinblick auf die Gefahr von Kollisionen zwischen dem Fahrzeug und den erfassten Objekten. Nach Maßgabe der dabei ermittelten Kollisionsgefahr erfolgt dann die Ansteuerung der Sicherheitsmittel des Kraftfahrzeugs.
- Dabei kann es zu Situationen kommen, in denen der Fahrer des Kraftfahrzeugs das Kollisionsrisiko anders, insbesondere geringer einschätzt, als es sich anhand der elektronischen Auswertung der erfassten Daten ergibt. In diesen Situationen kann es zu einer für den Fahrer unerwartet heftigen Ansteuerung der Sicherheitsmittel kommen, die von dem Fahrer als störend wahrgenommen wird. Ferner kann der Fahrer das Risiko für eine Kollision mit einem Umfeldobjekt in komplexen Fahrsituationen oftmals besser einschätzen als ein elektronisches Auswertesystem. Daher können beispielsweise Eingriffe in das Fahrverhalten des Fahrzeugs, die aufgrund einer von der Einschätzung des Fahrers abweichenden elektronischen Bewertung der Fahrsituation erfolgen, unverhältnismäßig heftig sein. Die
DE 101 32 386 A1 offenbart ein Fahrerassistenzsystem, das zur Unterstützung eines Fahrers eine Situationsvorhersage des Fahrzeugumfelds und eine Vorhersage der Fahrerreaktion umfasst. Beide Größen werden miteinander verknüpft, um zu einer Entscheidung über Gegenmaßnahmen zu gelangen. Die Offenlegungsschrift beschreibt ein System zur Gefahrenabwendung für ein Fahrzeug. Dazu umfasst das Fahrzeug Einrichtungen zur Erfassung von Fahrzustandsgrößen, zur Erfassung der Umgebungsdaten und zur Erfassung der Fahreraktivität. Basierend auf den erfassten Daten wird eine Sicherheitseinrichtung entsprechend einer vorgegebenen Steuerstrategie angesteuert. In der SchriftDE 10 2005 013 164 A1 wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Steuerung eines passiven Rückhaltesystems angegeben. Das Rückhaltesystem für ein Fahrzeug wird nur dann aktiviert, wenn ein vorbestimmter Abbremsungsgrad seitens des Fahrers erreicht wird und eine Kollisionswahrscheinlichkeit mit einem Objekts größer als ein vorbestimmter Schwellwert ist. - Darstellung der Erfindung
- Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Einschätzung der vorliegenden Fahrsituation bei der Ansteuerung der Sicherheitsmittel zu berücksichtigen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein System mit den Merkmalen des Patentanspruchs 11 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Demgemäß ist es vorgesehen, dass ein Verfahren der eingangs genannten Art so durchgeführt wird, dass die Sicherheitsmittel in vorgegebenen Interventionsstufen ansteuerbar sind und dass
- – in Abhängigkeit von erfassten Bewegungsdaten des Umfeldobjekts ein Risiko für eine Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Umfeldobjekt ermittelt wird und nach Maßgabe des Kollisionsrisikos eine erste Interventionsstufe bestimmt wird,
- – wenigstens eine Größe ermittelt wird, die ein Verhalten eines Fahrers des Kraftfahrzeugs charakterisiert, wobei in Abhängigkeit von der ermittelten Größe eine zweite Interventionsstufe bestimmt wird, und
- – die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel angesteuert werden, auf die geringere der ersten und der zweiten Interventionsstufe begrenzt wird.
- Darüber hinaus wird ein System zum Ansteuern von Sicherheitsmitteln in einem Kraftfahrzeug in einer Fahrsituation bereitgestellt, in der es zu einer Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und einem Umfeldobjekt im Umfeld des Kraftfahrzeugs kommen kann, wobei die Sicherheitsmittel in vorgegebenen Interventionsstufen ansteuerbar sind. Das System umfasst
- – eine Auswerteeinheit, die dazu ausgebildet ist in Abhängigkeit von erfassten Bewegungsdaten des Umfeldobjekts ein Risiko für eine Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Objekt zu ermitteln,
- – wenigstens einen Sensor zum Erfassen einer Größe, die ein Verhalten eines Fahrers des Kraftfahrzeugs charakterisiert, und
- – einen Gefahrenrechner, der dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit von dem ermittelten Kollisionsrisiko eine erste Interventionsstufe zu ermitteln, in Abhängigkeit von der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe eine zweite Interventionsstufe zu bestimmen und die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel ansteuerbar sind, auf die geringere der ersten und der zweiten Interventionsstufe zu begrenzen.
- Die Erfindung geht davon aus, dass sich die Einschätzung einer Fahrsituation durch den Fahrer in dem Verhalten des Fahrers widerspiegelt, und beinhaltet dabei die Idee, die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel des Kraftfahrzeugs angesteuert werden, in Abhängigkeit von dem Verhalten des Fahrers zu begrenzen. Dabei wird die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel angesteuert werden, auf die geringere der ersten, in Abhängigkeit von elektronisch ermittelten Kollisionsrisiko ermittelten Interventionsstufe und der zweiten, in Abhängigkeit von der das Fahrerverhalten charakterisierenden Größe ermittelten Interventionsstufe begrenzt. Dies bedeutet, es erfolgt eine Begrenzung auf die erste Interventionsstufe, wenn die zweite Interventionsstufe höher ist als die erste Interventionsstufe ist, und auf die zweite Interventionsstufe, wenn diese geringer als die erste Interventionsstufe ist. Die Höhe der Interventionsstufe bestimmt dabei das Maß der mittels der Sicherheitsmittel vorgenommenen Eingriffe, d. h. die ”Heftigkeit” der ausgeführten Sicherheitsmaßnahmen. In geringeren Interventionsstufen kann dabei beispielsweise eine Warnung des Fahrers und/oder ein von dem Fahrer nicht wahrnehmbarer Eingriff in eine Bremsanlage des Kraftfahrzeugs vorgenommen werden. Höhere Interventionsstufe können beispielsweise Eingriffe in das Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs vorsehen, wie etwa Bremsen- und/oder Lenkeingriffe.
- Aufgrund der Begrenzung der Interventionsstufe wird verhindert, dass die Sicherheitsmittel in einer höheren Interventionsstufe angesteuert werden können. Durch die Begrenzung der Interventionsstufe in Abhängigkeit von dem Fahrerverhalten bzw. der das Fahrerverhalten charakterisierenden Größe wird somit insbesondere verhindert, dass Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt werden, die gegenüber der fahrerseitigen Einschätzung der Fahrsituation unverhältnismäßig sind oder gar im Widerspruch zu der fahrerseitigen Einschätzung der Fahrsituation stehen.
- Das Kollisionsrisiko, nach dessen Maßgabe die erste Interventionsstufe bestimmt wird, kann beispielsweise anhand einer Größe charakterisiert werden, die aus den Bewegungsdaten des Umfeldobjekts ermittelt wird. Ferner können Bewegungsdaten des Kraftfahrzeugs zur Ermittlung dieser Größer herangezogen werden. Insbesondere kann die Größe in Abhängigkeit von der relativen Position des Umfeldobjekts in Bezug auf das Kraftfahrzeug, der Zeitspanne bis zu einer möglichen Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und dem Umfeldobjekt, einer zur Vermeidung der Kollision erforderlichen Querbeschleunigung des Kraftfahrzeugs oder mehrerer dieser Daten berechnet werden.
- Eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems sieht vor, dass die Sicherheitsmittel in der geringeren der ersten und der zweiten Interventionsstufe angesteuert werden.
- Zudem ist es in einer Ausführungsform des Verfahrens und des Systems vorgesehen, dass es sich bei der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe um eine Stellung eines Fahrpedals handelt, wobei mittels des Fahrpedals ein Betriebszustand eines Antriebsmotors des Kraftfahrzeugs beeinflussbar ist.
- In dieser Ausführungsform wird die Erkenntnis genutzt, dass die fahrerseitige Einschätzung der Fahrsituation in der Regel das Verhalten des Fahrers bei der Betätigung des Fahrpedals beeinflusst. So verändert der Fahrer die Fahrpedalstellung in der Regel nur dann in eine Richtung, in der das von dem Antriebsmotor bereitgestellte Antriebsmoment erhöht wird, wenn er die Fahrsituation als weniger gefährlich einschätzt. In Fahrsituationen, in denen der Fahrer von einem höheren Kollisionsrisiko ausgeht, löst er im Allgemeinen das Fahrpedal.
- Eine weitere Ausführungsform des Verfahrens und des Systems sieht vor, dass die das Verhalten des Fahrers charakterisierende Größe einer Bremskraft entspricht, die von dem Fahrer eingestellt worden ist.
- In dieser Ausführungsform wird die Erkenntnis genutzt, dass der Fahrer in der Regel die Bremsanlage des Kraftfahrzeugs betätigt und eine Bremskraft einstellt, wenn er ein gewisses Risiko für die Kollision mit einem Umfeldobjekt befürchtet, insbesondere, wenn sich das Umfeldobjekt vor dem Kraftfahrzeug befindet.
- Eine verbundene Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems zeichnet sich dadurch aus, dass es sich bei der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe um eine Stellung eines von dem Fahrer bedienbaren Bremspedals zur Betätigung einer Bremsanlage des Kraftfahrzeugs und/oder um einen von dem Fahrer innerhalb der Bremsanlage eingestellten Bremsdruck handelt.
- Anhand der genannten Größen kann besonders einfach ermittelt werden, ob der Fahrer die Bremsanlage des Kraftfahrzeugs betätigt. Dabei sind Sensoren zur Erfassung einer oder beider der genannten Größen üblicherweise bereits zur Ausführung weiterer Assistenzfunktionen des Kraftfahrzeugs vorgesehen, und können im Rahmen der Erfindung ”mitbenutzt” werden.
- Eine Weiterbildung des Verfahrens und des Systems ist dadurch gekennzeichnet, dass anhand der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe eine Verhaltensweise ausgewählt wird aus einer Menge vorgegebener Verhaltensweisen, denen jeweils eine Interventionsstufe zugeordnet ist, wobei die Interventionsstufe als zweite Interventionsstufe ermittelt wird, die der ausgewählten Verhaltensweise zugeordnet ist.
- Es hat sich dabei gezeigt, dass das Fahrerverhalten durch die Zuordnung der das Fahrerverhalten charakterisierenden Größe zu einer von mehreren vorgegebenen Verhaltensweisen besonders einfach und zuverlässig berücksichtigt werden kann.
- Bei einer verbundenen Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems ist es vorgesehen, dass eine oder mehrere der von der Menge vorgegebener Verhaltensweisen umfassten Verhaltensweisen ausgewählt sind aus der Gruppe umfassend
- – eine erste Verhaltensweise, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Vergrößerung eines von dem Antriebsmotor bereitgestellten Antriebsmoments führt,
- – eine zweite Verhaltensweise, welche ein Beibehalten der Fahrpedalstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums umfasst,
- – eine dritte Verhaltensweise, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Verringerung eines von dem Antriebsmotor bereitgestellten Antriebsmoments führt, und
- – eine vierte Verhaltensweise, welche eine Betätigung der Bremsanlage des Kraftfahrzeugs umfasst.
- Mit Vorteil werden in dieser Ausgestaltung insbesondere Verhaltensweisen des Fahrers des Kraftfahrzeugs unterschieden, von denen sich gezeigt hat, dass sie typische Folgen bestimmter Einschätzungen der Kritikalität einer Fahrsituationen sind. Insbesondere entspricht die erste Verhaltensweise einer geringen von dem Fahrer wahrgenommenen Kritikalität der Fahrsituation, die dritte Verhaltensweise einer erhöhten wahrgenommenen Kritikalität der Fahrsituation und die vierte Verhaltensweise einer hohen wahrgenommenen Kritikalität der Fahrsituation. Anhand der zweiten Verhaltensweise wird vorteilhaft eine Verhaltensweise berücksichtigt, bei welcher keine Reaktion des Fahrers auf die vorliegende Fahrsituation erfolgt.
- Eine Ausführungsform des Verfahrens und des Systems ist zudem dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Interventionsstufe eine Ausgabe einer Fahrwarnung und/oder eine von dem Fahrer im Wesentlichen nicht wahrnehmbare Beeinflussung der Bremsanlage des Kraftfahrzeug vorsieht, wobei diese Interventionsstufe einer Verhaltensweise des Fahrers, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Vergrößerung eines von dem Antriebsmotor bereitgestellten Antriebsmoments führt, zugeordnet ist.
- Bei dieser Ausführungsform beschränken sich die vorgenommenen Sicherheitsmaßnahmen auf eine Fahrerwarnung und/oder von dem Fahrer nicht wahrnehmbare Eingriffe in die Bremsanlage, wenn festgestellt wird, dass der Fahrer die Fahrpedalstellung derart verändert, dass sich das von dem Antriebsmotor bereitgestellte Antriebsmoment vergrößert. Hierdurch wird berücksichtigt, dass der Fahrer die Fahrsituation in der Regel nicht als kritisch einschätzt, wenn er diese Verhaltensweise zeigt, so dass heftigere Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere wahrnehmbare Eingriffe in das Fahrverhalten des Fahrzeugs im Widerspruch zu der Situationseinschätzung des Fahrers stehen würden.
- Ferner zeichnet sich eine Ausführungsform des Verfahrens und des Systems dadurch aus, dass wenigstens eine Interventionsstufe eine Beeinflussung eines Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs vorsieht, wobei diese Interventionsstufe einer Verhaltensweise des Fahrers, welche eine Betätigung der Bremsanlage des Kraftfahrzeugs umfasst, zugeordnet ist.
- Vorteilhaft wird bei dieser Ausgestaltung eine Beeinflussung des Fahrverhaltens des Fahrzeugs zugelassen, wenn der Fahrer die Bremsanlage betätigt und somit davon auszugehen ist, dass die Fahrsituation von dem Fahrer als kritisch eingestuft wird. Zur Beeinflussung des Fahrverhaltens des Kraftfahrzeugs kann dabei beispielsweise ein mittels eines entsprechenden Aktors ausgeführter Bremsvorgang und/oder ein Lenkeingriff vorgesehen sein.
- Darüber hinaus zeichnet sich eine Ausgestaltung des Verfahrens und des Systems dadurch aus, dass eine Objektwahrscheinlichkeit ermittelt wird, die ein Maß für die Sicherheit ist, mit der das Umfeldobjekt detektiert worden ist, wobei in Abhängigkeit von der Objektwahrscheinlichkeit eine dritte Interventionsstufe ermittelt wird und die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel angesteuert werden, auf die geringste der ersten, zweiten und dritten Interventionsstufe begrenzt wird.
- Hierdurch wird berücksichtigt, dass Umfeldobjekte nicht immer mit einer hohen Genauigkeit und Zuverlässigkeit mittels der Umfeldsensorik des Kraftfahrzeugs detektiert werden können. Durch die vorgenommene Begrenzung der Interventionsstufe in Abhängigkeit von der Objektwahrscheinlichkeit können unverhältnismäßige Maßnahmen verhindert werden, wenn das Objekt bzw. seine Bewegungsdaten nur mit einer geringen Genauigkeit erfasst worden sind.
- Des Weiteren wird ein Computerprogrammprodukt bereitgestellt, das ein Computerprogramm umfasst, welches Befehle zur Ausführung eines Verfahrens der zuvor beschriebenen Art auf einem Computer aufweist. Bei dem Computer kann es sich insbesondere um einen Mikrocomputer handeln, der ein Bestandteil eines in dem Kraftfahrzeugs vorhandenen Sicherheitssystems ist.
- Ferner umfasst die Erfindung ein Kraftfahrzeug, das Sicherheitsmittel zur Erhöhung der Fahrsicherheit bei einer möglichen Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug und einem Umfeldobjekt aufweist sowie ein System der zuvor beschriebenen Art zum Ansteuern der Sicherheitsmittel.
- Die zuvor genannten sowie weiteren Vorteile, Besonderheiten und zweckmäßigen Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der nachfolgenden Darstellung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Figuren.
- Kurze Beschreibung der Figuren
- Von den Figuren zeigt:
-
1 eine schematische Blockdarstellung eines Kraftfahrzeugs mit einem erfindungsgemäß ausgestalteten Sicherheitssystem, -
2 ein schematisches Blockdiagramm des Sicherheitssystems des in1 dargestellten Kraftfahrzeugs, -
3 eine Veranschaulichung eines als Run-up-Schlauch bezeichneten Umfeldbereichs, -
4 eine Veranschaulichung eines als ACC-Schlauch bezeichneten Umfeldbereichs, -
5 eine Veranschaulichung eines als Pass-Schlauch bezeichneten Umfeldbereichs, -
6a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine Run-up-Hypothese, -
7a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine ACC-Hypothese, -
8a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine Pass-Hypothese, -
9a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine Cut-In-Hypothese, -
10a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine Collision-unavoidable-Hypothese, -
11a) –c) jeweils ein Diagramm mit einer Kurve zur Veranschaulichung einer Teilwahrscheinlichkeit zur Berechnung einer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine Collision--Hypothese und -
12 ein Diagramm zur Veranschaulichung der Bestimmung einer Interventionsstufe. - Darstellung von Ausführungsbeispielen
- In
1 ist ein Kraftfahrzeug100 dargestellt, welches über einen Antriebsmotor101 verfügt, der von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs100 mittels eines Fahrpedals102 gesteuert wird. Ein von dem Antriebsmotor101 bereitgestelltes Antriebsmoment wird über einen in der Figur nicht dargestellten Antriebsstrang an zwei oder alle vier Fahrzeugräder107VL ,107VR ,107HL ,107HR übertragen, um das Kraftfahrzeug100 anzutreiben. In der beispielhaften Darstellung sind die Vorderräder107VL ,107VR des Kraftfahrzeugs100 lenkbar ausgeführt und über einen Lenkstrang108 mit einem von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs100 bedienbaren Lenkrad109 verbunden. Zudem verfügt das Kraftfahrzeug100 über eine Bremsanlage, die beispielsweise als hydraulische Bremsanlage ausgeführt ist. Von dem Fahrer des Kraftfahrzeugs100 wird die Bremsanlage mittels eines Bremspedals103 betätigt. Aufgrund einer Betätigung des Bremspedals103 wird über einen in der Figur nicht dargestellten Bremskraftverstärker ein Bremsdruck in einem Hauptzylinder104 aufgebaut. Über eine Hydraulikeinheit105 kann der Bremsdruck an die Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR übertragen werden. Hierfür sind Hydraulikleitungen vorgesehen, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in1 nicht dargestellt sind. Die Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR umfassen einen fahrzeugfest angebrachten Bremskolben, der gegen eine radfest montierte Bremsscheibe gepresst wird, wenn die Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR mit Druck beaufschlagt werden, wodurch ein Bremsmoment erzeugt wird. Die Hydraulikeinheit105 ist in einer dem Fachmann an sich bekannten Art ausgeführt und ermöglicht eine fahrerunabhängige Einstellung des Bremsdrucks in den Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR . Insbesondere kann der Bremsdruck in den Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR mittels der Hydraulikeinheit104 selbsttätig erhöht werden. - Ferner verfügt das Kraftfahrzeug
100 über eine Fahrzustandssensorik110 . Diese umfasse insbesondere Raddrehzahlsensoren, aus deren Signalen die Längsgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs100 bestimmt werden kann, einen Gierratensensor zur Bestimmung der Gierrate des Kraftfahrzeugs100 und gegebenenfalls einen Querbeschleunigungssensor zum Bestimmen der Querbeschleunigung des Kraftfahrzeugs100 . Vorzugsweise umfasst die Fahrzustandssensorik110 ferner einen innerhalb des Lenkstrangs108 angeordneten Lenkwinkelsensor zur Erfassung des Einschlagswinkels der lenkbaren Vorderräder107VL ,107VR . Mithilfe der Messdaten der Fahrzustandssensorik110 lässt sich insbesondere der jeweils aktuelle fahrdynamische Zustand des Kraftfahrzeugs100 bestimmen. Über die Fahrzustandssensorik110 hinaus weist das Kraftfahrzeug100 zudem Sensoren auf, mittels derer der Betriebszustand einzelner Fahrzeugkomponenten ermittelt werden kann. Hierbei handelt es sich insbesondere um einen Fahrpedalsensor zum Erfassen der Fahrpedalstellung sowie einen Drucksensor zum Erfassen des in dem Hauptzylinder104 der Bremsanlage von dem Fahrer eingestellten Bremsdrucks. Anstelle des Drucksensors kann auch ein Pedalwegsensor vorgesehen werden, der die Stellung des Bremspedals103 erfasst. Mittels der letztgenannten Sensoren kann insbesondere das Verhalten des Fahrers bei der Längsführung des Kraftfahrzeugs100 ermittelt werden. - Zur Erfassung von Umfeldobjekten
112 im Umfeld des Kraftfahrzeugs100 verfügt dieses zudem über eine Umfeldsensorik111 . Die Umfeldsensorik111 umfasst beispielsweise einen Radarsensor mit einem Erfassungsbereich113 , der einem Raumwinkelbereich vor dem Kraftfahrzeug100 entspricht. Bei dem Radarsensor kann es sich beispielsweise um den Sensor eines in dem Kraftfahrzeug100 vorgesehenen ACC-Systems (ACC: Adaptive Cruise Control) zur automatischen Abstandsregelung handeln, der innerhalb der vorliegenden Erfindung eine Mehrwertfunktion ausführen kann. Alternativ oder zusätzlich zu dem Radarsensor kann die Umfeldsensorik110 beispielsweise einen Lidar-, Infrarot- oder Videosensor enthalten. Ferner kann der Erfassungsbereich113 der Umfeldsensorik111 mittels geeigneter Umfeldsensoren auch derart erweitert werden, dass er zusätzlich das seitliche und/oder hintere Umfeld des Kraftfahrzeugs100 umfasst. Bei den in dem Erfassungsbereich113 befindlichen und mittels der Umfeldsensorik110 detektierten Umfeldobjekten112 , die im Hinblick auf eine mögliche Kollision mit dem Egofahrzeug100 relevant sind, handelt es sich in erster Linie um weitere Kraftfahrzeuge, die sich zusammen mit dem Kraftfahrzeug100 im Straßenverkehr bewegen. Zur sprachlichen Unterscheidung von den weiteren Kraftfahrzeugen wird das Kraftfahrzeug100 daher im Folgenden auch als Egofahrzeug100 bezeichnet. - Mittels der Umfeldsensorik
111 werden die Relativposition und Relativgeschwindigkeiten der in ihrem Erfassungsbereich113 befindlichen Umfeldobjekte112 in Bezug auf das Egofahrzeug100 bestimmt. Als Position der Umfeldobjekte112 wird dabei die Position von Bezugspunkten der Umfeldobjekte112 , bei denen es sich üblicherweise um den anhand der Sensordaten geschätzten Mittelpunkt der dem Egofahrzeug100 zugewandten Objektfronten handelt. Anhand der Sensordaten wird in einer Auswertelektronik der Umfeldsensorik111 zudem eine erste Klassifizierung der erfassten Umfeldobjekte112 vorgenommen. Dabei werden beispielsweise anhand der erfassten Bewegung der Umfeldobjekte112 und anhand der erfassten Umrisse der Umfeldobjekte112 , die sich im Straßenverkehr bewegenden Umfeldobjekte112 , von solchen Umfeldobjekten112 unterschieden, die sich am Fahrbahnrand bzw. neben der Fahrbahn befinden. - Falls die Umfeldsensorik
111 einen Videosensor umfasst, können zudem Fahrspurmarkierungen erfasst werden, und die Auswertelektronik der Umfeldsensorik111 kann aus deren Verlauf den Verlauf der Fahrbahn ermitteln, auf der sich das Egofahrzeug100 und die am Straßenverkehr teilnehmenden Umfeldobjekte112 bewegen. Falls die Fahrspurmarkierungen nicht mittels der eingesetzten Umfeldsensorik111 erfasst werden können, kann der Fahrbahnverlauf unter Heranziehung von Umfeldobjekten112 , welche die Fahrbahn begrenzen – wie etwa Leitplanken – geschätzt werden. Über diese gegebenenfalls vorgesehene Verwendung hinaus werden die Umfeldobjekte112 , die nicht am Straßenverkehr teilnehmen jedoch nicht weiter betrachtet und verworfen. Im Folgenden bezeichnet der Begriff Umfeldobjekte daher nur solche Objekte im Umfeld des Egofahrzeugs100 , von denen angenommen wird, dass sie sich im Straßenverkehr bewegen. - Falls die Umfeldsensorik
111 einen in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne gerichteten Radarsensor umfasst, wovon im Folgenden ausgegangen wird, dann können auch Umfeldobjekte112 erfasst werden, die sich hinter dem unmittelbar vor dem Egofahrzeug100 befindlichen Umfeldobjekt112 befinden und von diesem verdeckt werden, sofern es sich bei dem vor dem Kraftfahrzeug befindlichen Umfeldobjekt112 um ein Fahrzeug mit ausreichender Bodenfreiheit handelt. Der Grund hierfür ist, dass die Radarstrahlung von der Fahrbahn reflektiert wird und somit unter einen vorausfahrenden Fahrzeug hindurch auf das verdeckte Umfeldobjekt112 trifft. Derartige verdeckte Umfeldobjekte112 können bei der Auswertung der aktuellen Fahrsituation ebenfalls berücksichtigt werden. - Darüber hinaus stellt die Umfeldsensorik
111 Messwerte, wie etwa den Rückstreuquerschnitt eines erfassten Umfeldobjekts112 , bereit, welche Rückschlüsse über die Qualität der Detektion des Umfeldobjekts112 zulassen. - Die mittels der zuvor beschriebenen Sensoren erfassten Daten werden innerhalb des Egofahrzeugs
100 einem Sicherheitssystem114 zugeführt, welches anhand dieser Daten potenziell kritische Fahrsituationen erkennt und in derartigen Fahrsituationen Steuerbefehle zur Ansteuerung von Sicherheitsmitteln116 des Egofahrzeugs100 bestimmt. - Die Sicherheitsmittel
116 umfassen die Hydraulikeinheit105 , mit der die Bremsanlage des Egofahrzeugs100 beeinflusst werden kann. Dabei kann etwa ein automatischer Bremsvorgang durchgeführt werden, oder die Radbremsen106VL ,106VR ,106HL ,106HR können für einen nachfolgenden Bremsvorgang vorkonditioniert werden, indem beispielsweise ein geringer Bremsdruck aufgebaut wird, durch den ein Lüftspiel zwischen den Bremskolben und der Bremsschreibe verringert bzw. beseitigt wird. Zudem ist es möglich, Schwellen zur Auslösung bestimmter Funktionen der Hydraulikeinheit105 zu beeinflussen, um diese Funktionen im Falle einer drohenden Kollision rascher auslösen zu können. Ein Beispiel für eine derartige Funktion ist ein an sich bekannter hydraulischer Bremsassistent (HBA), bei dem ein von dem Fahrer in der Bremsanlage eingestellter Bremsdruck in einer kritischen Fahrsituation auf einen Maximalwert erhöht wird, um eine maximale Verzögerung zu gewährleisten. Die Funktion wird üblicherweise aktiviert, wenn der Bremspedalgradient, d. h. die Geschwindigkeit, mit welcher der Fahrer das Bremspedal eintritt, oder Bremsdruckgradient, d. h. die Änderungsrate des Bremsdrucks innerhalb eines Hauptzylinders104 der Bremsanlage, einen vorgegebenen Auslöseschwellenwert überschreitet. Durch eine Absenkung dieses Auslöseschwellenwerts kann der HBA rascher ausgelöst werden, so dass sich der Bremsweg des Egofahrzeugs100 verkürzt. - Weitere Sicherheitsmittel
116 des Egofahrzeugs100 sind in1 schematisch in dem Block115 zusammengefasst. Die Sicherheitsmittel115 umfassen Einrichtungen zur optischen, akustischen oder haptischen Warnung des Fahrers vor einer möglichen Kollision mit einem Umfeldobjekt112 . Optische Warnungen können beispielsweise mittels eines von dem Fahrer des Egofahrzeugs100 einsehbaren Displays und/oder mittels einer Warnleuchte ausgegeben werden, die etwa in einer Armaturentafel des Egofahrzeugs100 angeordnet ist. Akustische Warnungen umfassen beispielsweise Warntöne, die mittels eines Lautsprechers bzw. mittels eines in dem Egofahrzeug100 vorgesehenen Audiosystems ausgegeben werden können. Haptische Warnungen können etwa mittels eines in dem Lenkstrang108 angeordneten Lenkaktors ausgegeben werden, indem dieser das Lenkrad109 kurzzeitig mit einem Drehmoment beaufschlagt. Alternativ oder zusätzlich kann das Egofahrzeug100 auch durch eine kurzzeitige mittels der Hydraulikeinheit105 ausgeführten Bremsdruckerhöhung abgebremst werden, so dass ein Bremsruck verursacht wird, welcher den Fahrer auf eine Gefahrsituation aufmerksam macht. - Darüber hinaus umfassen die Sicherheitsmittel
115 vorzugsweise eine oder mehrere Einrichtungen zur Erhöhung der passiven Fahrzeugsicherheit. Insbesondere können dabei reversible Gurtstraffer eingesetzt werden, mit denen die von den Fahrzeuginsassen angelegten Sicherheitsgurte angezogen werden können, um die Fahrzeuginsassen im Falle einer Kollision besser sichern zu können. Darüber hinaus können in dem Egofahrzeug100 Einrichtungen zum Verstellen der Sitzposition der Fahrzeuginsassen vorgesehen werden, welche die Fahrzeuginsassen durch eine Verstellung der Sitze in eine günstige Position bringen, sowie Einrichtungen, mit denen Fenster und/oder ein Schiebedach des Egofahrzeugs100 bei einer drohenden Kollision geschlossen werden können, um das Eindringen von Gegenständen in das Egofahrzeug100 zu verhindern. Ferner können die Sicherheitsmittel115 Einrichtungen zur Vorkonditionierung von irreversiblen Sicherheitsmitteln, wie Airbags und/oder pyrotechnischen Gurtstraffern, umfassen, welche die Auslöseschwellen der irreversiblen Sicherheitsmitteln im Falle einer möglichen Kollision herabsetzen, so dass die irreversiblen Sicherheitsmittel bei einer Kollision rascher ansprechen. - Darüber hinaus können die Sicherheitsmittel
115 beispielsweise auch einen Aktor zum Blockieren des Fahrpedals102 umfassen, mit dem insbesondere verhindert werden kann, dass der Fahrer das Egofahrzeug100 in einer kritischen Fahrsituation beschleunigt. - Das Sicherheitssystem
114 ist in der2 anhand eines schematischen Blockdiagramms näher dargestellt. Es umfasst eine Situationsanalyseeinrichtung201 , welche eine Analyse der aktuellen Fahrsituationen vornimmt und die ermittelte Fahrsituation im Hinblick auf die Gefahr von Kollisionen bewertet, sowie einen Gefahrenrechner202 , welcher in Abhängigkeit von der in der Situationsanalyseeinrichtung201 vorgenommenen Bewertung der aktuellen Fahrsituation Signale zur Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 bestimmt und an die Sicherheitsmittel116 bzw. die zur Steuerung der Sicherheitsmittel116 vorgesehenen Aktoren sendet. Die Situationsanalyseeinrichtung201 umfasst eine Auswerteeinrichtung203 , in der eine Analyse der vorliegenden Fahrsituationen vorgenommen wird. Dabei werden insbesondere Größen in Bezug auf die erfassten Umfeldobjekte112 ermittelt, die für die nachfolgende Bewertung der Fahrsituationen und für die Ermittlung der Steuerbefehle für die Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 herangezogen werden. Die Bewertung der Fahrsituation wird in den n Hypothesenblöcken205 1, ...,205 n vorgenommen. Darüber hinaus umfasst die Situationsanalyseeinrichtung201 eine erste Vorfilterungseinrichtung206 sowie eine zweite Vorfilterungseinrichtung207 . - In der Auswerteeinrichtung
203 werden die von der Umfeldsensorik111 und der Fahrzustandssensorik110 bereitgestellten Daten ausgewertet, um für die mittels der Umfeldsensorik111 erfassten Umfeldobjekte112 die Größen zu ermitteln, die für die nachfolgende Bewertung der aktuellen Fahrsituation herangezogen werden. In einer dem Fachmann grundsätzlich bekannten Weise werden dabei zunächst anhand der Bewegungsdaten der erfassten Umfeldobjekte112 Trajektorien der Umfeldobjekte112 berechnet. Ferner wird anhand der mittels der Fahrzustandssensorik110 erfassten Daten eine Trajektorie des Egofahrzeugs100 berechnet. Vorzugsweise geht in die Berechnung der Trajektorien der Umfeldobjekte112 und des Egofahrzeugs100 auch der ermittelte bzw. geschätzte Fahrbahnverlauf ein, da davon ausgegangen werden kann, dass das Egofahrzeug100 sowie die Umfeldobjekte112 im Wesentlichen der Fahrbahn folgen werden. Der Fahrbahnverlauf stellt dabei eine Randbedingung dar, die zumindest zur Plausibilisierung der Trajektorien herangezogen werden kann. - Anhand der Trajektorien der Umfeldobjekte
112 und des Eigenfahrzeugs100 wird dann für jedes Umfeldobjekt112 unter der Annahme stationärer Bedingungen die Zeitspanne bis zu dem Kollisionszeitpunkt berechnet, in dem sich das Egofahrzeug bzw. dessen Front auf gleicher Höhe wie das Umfeldobjekt112 befindet. Diese Zeitspanne wird im Folgenden als TTC (time to collision) bezeichnet. Für die Umfeldobjekte112 , für die eine TTC berechnet worden ist, die kleiner als ein vorgegebener Schwellenwert TTCSchwelle ist, wird zudem die Verzögerung des Egofahrzeugs100 bestimmt, die erforderlich ist, um durch einen Bremsvorgang zu vermeiden, dass die Fahrzeugfront auf gleiche Höhe mit dem Umfeldobjekt112 gelangt. Diese Verzögerung wird im Folgenden auch als Kollisionsvermeidungsverzögerung bezeichnet. Ferner wird in Bezug auf diese Umfeldobjekte112 eine Querbeschleunigung berechnet, die erforderlich ist, um eine Kollision mit dem Umfeldobjekt112 durch ein Ausweichmanöver bzw. ein Abweichen von der berechneten Trajektorie des Egofahrzeugs100 ohne Durchführung eines Bremseneingriffs zu vermeiden. Diese Querbeschleunigung wird im Folgenden als Ausweichquerbeschleunigung bezeichnet. Zur Bestimmung der TTC, der Kollisionsvermeidungsverzögerung und der Ausweichquerbeschleunigung kann dabei grundsätzlich jedes dem Fachmann bekannte Verfahren eingesetzt werden. Ein bekanntes Verfahren zur Bestimmung dieser Größen ist beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung beschrieben.WO 2005/082681 A1 - Falls es sich bei dem Umfeldobjekt
112 um ein gegebenenfalls berücksichtigtes verdecktes Umfeldobjekt112 handelt, dann werden die TTC, die Kollisionsvermeidungsverzögerung und die Ausweichquerbeschleunigung für dieses Umfeldobjekt112 unter Berücksichtigung des verdeckenden Umfeldobjekts112 bestimmt. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass eine Entfernung zwischen dem verdeckten Umfeldobjekt112 und dem Egofahrzeug100 angenommen wird, die um die Längsausdehnung des verdeckenden Umfeldobjekts112 zuzüglich eines Abstands zwischen dem verdeckenden und dem verdeckten Umfeldobjekt112 verringert ist. - Für die Umfeldobjekte
112 , denen einen TTC zugeordnet wurde, die kleiner als der Schwellenwert TTCSchwelle ist, wird zudem ein Abstand zwischen der berechneten Trajektorie des Egofahrzeugs100 und der aktuellen Position des entsprechenden Umfeldobjekts112 ermittelt. Dieser Abstand, der im Folgenden auch als Lateralversatz Δy des Objekts bezeichnet wird, entspricht dem Abstand der sich zwischen Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 einstellt, wenn das Umfeldobjekt112 an seiner aktuellen Position festgehalten wird und das Egofahrzeug100 entlang seiner Trajektorie solange verschoben wird, bis sich seine Front auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Die Strecke, um die das Egofahrzeug100 auf seiner berechneten Trajektorie verschoben werden müsste, damit seine Front sich auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet, wird im Folgenden auch kurz als Entfernung zwischen dem Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 bezeichnet. Zudem wird die Geschwindigkeitskomponente der aktuellen Geschwindigkeit des Umfeldobjekts112 ermittelt, die an dem Punkt senkrecht zu der berechneten Trajektorie des Egofahrzeugs100 steht, in dem sich die Front des Egofahrzeugs100 auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Diese Geschwindigkeitskomponente wird im Folgenden als Lateralgeschwindigkeit vy des Umfeldobjekts112 gerichtet ist. - Darüber hinaus wird für die Umfeldobjekte
112 mit einer TTC, die kleiner als der Schwellenwert TTCSchwelle ist, eine Objektwahrscheinlichkeit bestimmt. Die Objektwahrscheinlichkeit ist ein Maß für die Sicherheit dafür, dass ein Umfeldobjekt112 tatsächlich korrekt von der Umfeldsensorik111 erfasst worden ist und wird in Abhängigkeit von dem Rückstreuquerschnitt des Umfeldobjekts112 berechnet. Ferner wird das erfasste Bewegungsmuster des Umfeldobjekts112 bei der Bestimmung der Objektwahrscheinlichkeit berücksichtigt, da dieses ebenfalls Rückschlüsse darauf zulässt, ob es sich um ein relevantes Umfeldobjekt112 handelt. - Nach der Verarbeitung der von der Umfeldsensorik
111 und der Fahrzustandssensorik110 bereitgestellten Daten in der Auswerteeinrichtung liegt somit für jedes Umfeldobjekt112 insbesondere die ihm zugeordnete TTC vor. Für die Umfeldobjekte112 , denen eine TTC zugeordnet ist, die kleiner als der Schwellenwert TTCSchwelle ist, liegen zudem folgende Daten vor: - – Die Kollisionsvermeidungsverzögerung,
- – die Ausweichquerbeschleunigung,
- – der Lateralversatz Δy,
- – die Lateralgeschwindigkeit vy und
- – die Objektwahrscheinlichkeit.
- Anhand der Informationen über die TTC und den Lateralversatz Δy wird in der Vorfilterungseinrichtung
206 eine Vorauswahl der relevanten Umfeldobjekte112 vorgenommen, bei der die Umfeldobjekte112 verworfen werden, bei denen in naher Zukunft eine Kollision mit dem Egofahrzeug100 unmöglich oder zumindest höchst unwahrscheinlich ist. Insbesondere werden dabei die Umfeldobjekte112 verworfen, denen eine TTC zugeordnet ist, die größer als der Schwellenwert TTCSchwelle oder unendlich ist. Gleichfalls werden Umfeldobjekte112 verworfen, für die eine Kollisionsvermeidungsverzögerung ermittelt worden ist, die größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist. Ferner werden Umfeldobjekte112 verworfen, deren Lateralversatz Δy größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist, der dem Zweifachen einer Fahrspurbreite entspricht. Hierbei handelt es sich um Umfeldobjekte112 , die sich weder in derselben Fahrspur301 wie das Egofahrzeug100 noch in einer benachbarten Fahrspur302 befinden. Als Fahrspurbreite wird dabei in einer Ausführungsform ein fest vorgegebener Wert zugrunde gelegt, der in etwa der Breite einer typischen Fahrspur entspricht. Vorzugsweise werden zudem alle Umfeldobjekte112 verworfen, deren Absolutgeschwindigkeit über einen längeren Zeitraum den Wert 0 hatte, d. h. alle stehenden Umfeldobjekte112 , deren Anhalten nicht beobachtet worden ist. - Durch die Vorfilterung wird die weitere Datenverarbeitung auf die relevanten Umfeldobjekte
112 beschränkt, die potenziell ”gefährlich” sind, d. h. auf die Umfeldobjekte112 , mit denen eine Kollision innerhalb der anhand des Schwellenwerts TTCSchwelle vorgegebenen Zeitspanne nicht ausgeschlossen werden kann. Die Vorfilterung ist dabei sinnvoll, um die Rechenkapazität, die für die weitere Verarbeitung der Daten der Umfeldobjekte112 erforderlich ist, einschränken zu können bzw. die Datenverarbeitungsgeschwindigkeit zu erhöhen. - Für jedes relevante Umfeldobjekt
112 , das bei der Vorfilterung nicht verworfen worden ist, wird in den Hypothesenblöcken205 1, ...,205 n jeweils geprüft, ob auf das Umfeldobjekt112 eine dem entsprechenden Hypothesenblock205 1, ...,205 n zugeordnete Situationshypothese anwendbar ist. Die in den verschiedenen Hypothesenblöcken205 1, ...,205 n auf ihre Anwendbarkeit hin geprüften Situationshypothesen beziehen sich auf typische, im Straßenverkehr auftretende Fahrsituationen, in denen zumindest potenziell die Gefahr für eine Kollision zwischen dem Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 besteht, und die anhand der Daten unterscheidbar sind, die aus den Messsignalen der vorhandenen Umfeldsensorik111 und Fahrzustandssensorik110 ermittelt werden können. Anhand der Hypothesen werden diese Situationen im Hinblick auf ihre Kritikalität unterschieden, so dass die Kritikalität der in Bezug auf einem Umfeldobjekt112 vorliegenden Fahrsituation aus der Art der auf das Umfeldobjekt112 anwendbaren Hypothese abgeleitet werden kann. - Die Anwendbarkeit einer Hypothese auf ein Umfeldobjekt
112 ergibt sich aus dem Lateralversatz Δy des Umfeldobjekts112 , der ihm zugeordneten TTC sowie der ihm zugeordneten Kollisionsvermeidungsverzögerung. In Bezug auf die TTC und die Kollisionsvermeidungsverzögerung sind dabei vorzugsweise für jede Hypothese Wertebereiche anhand von Schwellenwerten vorgegeben, und die Anwendbarkeit einer Hypothese wird festgestellt, wenn die Größen in den vorgegebenen Wertebereichen liegen. In Bezug auf den Lateralversatz Δy eines Umfeldobjekts112 ist für jede Hypothese vorzugsweise ein vor dem Egofahrzeug100 liegender Umfeldbereich vorgegeben, der im Folgenden als Schlauch bezeichnet wird, in dem sich das Umfeldobjekt112 befinden muss, um die Anwendbarkeit der Hypothese feststellen zu können. Die Schläuche entsprechen Wertebereichen des Lateralversatzes Δy eines Umfeldobjekts112 , die in Abhängigkeiten von der Strecke vorgegeben sind, die das Egofahrzeug100 auf seiner berechneten Trajektorie zurücklegen müsste, damit sich eines Front auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Für eine geradlinige Bewegung des Egofahrzeugs100 sind verschiedene Schläuche300 ,400 und500 in den3 ,4 und5 veranschaulicht. Falls die Trajektorie des Egofahrzeugs100 eine Kurve beschreibt, sind die Schläuche gekrümmt, so dass insbesondere ihre Mittellinie auf der Trajektorie des Egofahrzeugs100 liegt. Wie aus den Figuren ersichtlich, erstrecken sich die Schläuche300 ,400 ,500 linsenförmig entlang der berechneten Trajektorie des Egofahrzeugs100 und werden mit zunehmender Entfernung vom Egofahrzeug100 schmaler. Hierdurch wird berücksichtigt, dass die berechnete Trajektorie für größere Entfernungen. bzw. größere Zeiträume ungenauer und unsicherer wird, und es wird verhindert, dass eine Hypothese angewendet wird, obwohl die zugrunde gelegten Daten eine hohe Unsicherheit aufweisen. - Für jede vorgegebene Hypothese ist in der Situationsanalyseeinrichtung
201 ein Hypothesenblock205 1; ...;205 n vorgesehen. In jedem Hypothesenblock205 1; ...;205 n wird für jedes Umfeldobjekt112 , das nicht in der Vorfilterungseinrichtung206 verworfen worden ist, überprüft, ob die jeweilige Hypothese auf das Umfeldobjekt112 anwendbar ist. Falls eine Hypothese auf ein Umfeldobjekt112 anwendbar ist, wird für dieses Umfeldobjekt112 zudem eine Hypothesenwahrscheinlichkeit berechnet. Diese ist ein Maß für die Sicherheit, mit der die Hypothese auf das betreffende Umfeldobjekt112 tatsächlich zutrifft. - Grundsätzlich können dabei beliebig viele Situationshypothesen vorgegeben werden, deren Anwendbarkeit auf ein bestimmtes Umfeldobjekt
112 jeweils in einem Hypothesenblock205 1, ...,205 n geprüft wird. Im Hinblick auf eine Einsparung benötigter Rechenkapazität bzw. eine Erhöhung der Datenverarbeitungsgeschwindigkeit in dem Sicherheitssystem114 ist es jedoch vorteilhaft, eine begrenzte Anzahl relevanter Hypothesen vorzugeben. In einer Ausführungsform der Erfindung sind daher sechs Hypothesen vorgegeben, die beispielsweise als Run-up-Hypothese, ACC-Hypothese, Pass-Hypothese, Cut-in-Hypothese, Collision-unavoidable-Hypothese und Collision-Hypothese bezeichnet werden. Im Folgenden werden diese Hypothesen und die Kriterien für ihre Anwendbarkeit näher erläutert: - 1. Run-up-Hypothese
- Die Run-up-Hypothese bezieht sich auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, das sich in derselben Fahrspur301 befindet wie das Egofahrzeug100 , welches jedoch so weit von dem Umfeldobjekt112 entfernt ist, dass ausreichend Zeit für die Vermeidung einer Kollision durch ein Ausweichen und/oder Bremsen zur Verfügung steht. - Für die Run-up-Hypothese kommen nur Umfeldobjekte
112 in Betracht, deren Lateralversatz Δy gering ist. Dabei wird ein Run-Up-Schlauch300 vorgegeben, der für den Fall einer geradlinigen Bewegung des Egofahrzeugs100 in3 dargestellt ist. Entsprechend den zuvor beschriebenen Fahrsituationen, auf die sich die Hypothese bezieht, entspricht die maximale Breite des Run-up-Schlauchs300 der Breite einer Fahrspur. Umfeldobjekte112 die sich außerhalb des Run-up-Schlauchs befinden, werden in Bezug auf die Run-up-Hypothese verworfen. Darüber hinaus werden Umfeldobjekte112 verworfen, denen eine TTC zugeordnet ist, die kleiner als ein Schwellenwert TTCRun-up ist, und für die Kollisionsvermeidungsverzögerung ermittelt worden ist, die größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist. Die Schwellenwerte sind so gewählt, dass Umfeldobjekte112 verworfen werden, bei denen eine Kollision mit dem Egofahrzeug100 nicht mehr oder kaum noch auszuschließen ist. Für diese Umfeldobjekte112 ist eine andere Hypothese anwendbar, namentlich die weiter unten beschriebene Collision-unavoidable-Hypothese oder die ebenfalls weiter unten beschriebene Collision-Hypothese. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die Run-up-Hypothese gemäß den zuvor genannten Kriterien anwendbar ist, wird jeweils eine Hypothesenwahrscheinlichkeit berechnet. Wie bereits erwähnt, ist die Hypothesenwahrscheinlichkeit ein Maß dafür, mit welcher Sicherheit die Hypothese tatsächlich auf ein Umfeldobjekt112 zutrifft. Für die Run-up-Hypothese und die nachfolgend beschriebenen Hypothesen wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit für ein Umfeldobjekt112 in Abhängigkeit von der dem Umfeldobjekt112 zugeordneten TTC, dem Lateralversatz Δy des Umfeldobjekts112 und seiner Lateralgeschwindigkeit vy bestimmt. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass jeweils eine Teilwahrscheinlichkeit pi,Run-up (i = 1, 2, 3) in Abhängigkeit von einer der drei zuvor genannten Größen bestimmt wird, und die Hypothesenwahrscheinlichkeit für das Umfeldobjekt112 als Funktion der einzelnen Teilwahrscheinlichkeiten berechnet wird. In einer Ausführungsform wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit dabei als Produkt der Teilwahrscheinlichkeiten bestimmt. Gleichfalls können die Teilwahrscheinlichkeiten auch mit unterschiedlichen Gewichten in die Hypothesenwahrscheinlichkeit eingehen. - In
6a ist die Teilwahrscheinlichkeit p1,Run-up gezeigt, die in Abhängigkeit von der für das Umfeldobjekt112 bestimmten TTC ermittelt wird. Die Wahrscheinlichkeit p1,Run-up ist für kleine TTC klein und steigt mit zunehmender TTC bis auf den Wert 1 an, der für TTC = TTCMax,Run-up angenommen wird. Für größere TTC nimmt die Wahrscheinlichkeit p1,Run-up ab. - In
6b ist die Wahrscheinlichkeit p2,Run-up veranschaulicht, die in Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy des Umfeldobjekts112 bestimmt wird. Entsprechend der Form des Run-up-Schlauchs300 hat die Wahrscheinlichkeit p2,Run-up für Objekte, deren Lateralversatz Δy betragsmäßig größer als der Schwellenwert dRun-up ist, den Wert 0. Der Schwellenwert dRun_up entspricht der halben Breite des Run-up-Schlauchs300 und wird für jedes Umfeldobjekt112 in Abhängigkeit von seiner Entfernung zu dem Egofahrzeug100 ermittelt, d. h. von der Strecke, die das Egofahrzeug100 auf seiner Trajektorie zurücklegen müsste, damit seine Front sich auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Ihren Maximalwert nimmt die Wahrscheinlichkeit p2,Run-up an, wenn sich das Umfeldobjekt112 in der Mitte des Run-Up-Schlauchs300 befindet. Mit zunehmender Annäherung des Umfeldobjekts112 an den Rand des Run-up-Schlauchs300 nimmt die Wahrscheinlichkeit p2,Run-up ab. - In
6c ist die Wahrscheinlichkeit p3,Run-up veranschaulicht, die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy des Umfeldobjekts112 ermittelt wird. Die Wahrscheinlichkeit p3,Run-up nimmt den Maximalwert für Lateralgeschwindigkeiten vy = 0 an und sinkt mit sich betragsmäßig vergrößernden Werten der Lateralgeschwindigkeit vy auf den Wert 0. Hierdurch wird berücksichtigt, dass Objekte mit hoher Lateralgeschwindigkeit vy die Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 mit hoher Wahrscheinlichkeit verlassen, so dass ein Auffahren des Egofahrzeugs100 auf ein solches Umfeldobjekt112 mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden wird. - 2. ACC-Hypothese
- Die ACC-Hypothese bezieht sich gleichfalls auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, das sich vor dem Egofahrzeug100 befindet, jedoch so weit von dem Umfeldobjekt112 entfernt ist, dass ausreichend Zeit zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 besteht. Im Gegensatz zu der Run-up-Hypothese bezieht sich die ACC-Hypothese jedoch auf Umfeldobjekte112 , die sich eher am Rand der Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 befinden. Daher wird für die ACC-Hypothese ein ACC-Schlauch400 vorgegeben, welcher die in dargestellte Form aufweist. Der ACC-Schlauch400 hat eine größere Breite als der Run-up-Schlauch300 , ist jedoch in der Mitte in etwa in der Form des Run-up-Schlauchs freigestellt, so dass sich voneinander getrennte Umfeldbereiche ergeben, die von dem ACC-Schlauch400 umfasst sind. An der Stelle der maximalen Breite des ACC-Schlauchs400 entspricht die Entfernung zwischen den Mitten dieser Bereiche in etwa der Breite einer Fahrspur. Umfeldobjekte112 , die sich nicht innerhalb des ACC-Schlauchs400 befinden, werden in Bezug auf die ACC-Hypothese verworfen. Analog zu den Kriterien für die Anwendbarkeit der Run-up-Hypothese werden zudem Umfeldobjekte112 für die ACC-Hypothese verworfen, denen eine TTC zugeordnet ist, die kleiner als ein Schwellenwert TTCRun-up ist, und für die die Kollisionsvermeidungsverzögerung ermittelt worden ist, die größer als ein vorgegebener Schwellenwert ist. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die ACC-Hypothese gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien anwendbar ist, wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit aus den Teilwahrscheinlichkeiten pi,ACC (i = 1, 2, 3) bestimmt. - Die aus der dem betreffenden Umfeldobjekt
112 zugeordneten TTC berechnete Teilwahrscheinlichkeit p1,ACC die in7a veranschaulicht ist sowie die in7c veranschaulichte Teilwahrscheinlichkeit p3,ACC, die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy des Umfeldobjekts112 bestimmt wird, entsprechen dabei den bereits im Zusammenhang mit der Run-up-Hypothese erläuterten Teilwahrscheinlichkeiten p1,Run-up und p3,Run-up. - In Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy wird die in
7b veranschaulichte Teilwahrscheinlichkeit p2,ACC berechnet. Wie aus der7b ersichtlich, nimmt die Teilwahrscheinlichkeit den Wert 0 für Umfeldobjekte112 an, die sich außerhalb des ACC-Schlauchs400 befinden. Die Wahrscheinlichkeit p2,ACC nimmt das Maximum an für Umfeldobjekte112 , die sich in der Mitte eines der beiden durch einen Zwischenraum getrennten Bereiche des ACC-Schlauchs400 befinden. Der halbe Abstand zwischen den Mitten dieser Bereiche hat dabei den Wert dACC. Der Wert dACC wird entsprechend der Form des ACC-Schlauchs400 in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen dem Umfeldobjekt112 und dem Egofahrzeug100 bestimmt, d. h., in Abhängigkeit von der Strecke, die das Egofahrzeug100 auf seiner berechneten Trajektorie zurücklegen müsste, damit sich seine Front auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Je näher sich ein Umfeldobjekt112 an den Rändern des ACC-Schlauchs400 befindet, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit p2,ACC. - 3. Pass-Hypothese
- Die Pass-Hypothese bezieht sich auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, welches sich vor dem Egofahrzeug100 in einer der Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 benachbarten Fahrspur302 befindet, wobei eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Egofahrzeug100 das Umfeldobjekt112 passieren wird, ohne dass es zu einer Kollision kommt. Typischerweise umfassen diese Situationen Überholvorgänge, bei denen sich das von dem Egofahrzeug100 überholte Umfeldobjekt112 in einer zu der Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 benachbarten Fahrspur302 befindet. - Daher wird für die Pass-Hypothese ein Pass-Schlauch
500 vorgegeben, der die in5 veranschaulichte Form hat. Die Form des Pass-Schlauchs500 entspricht im Wesentlichen der des ACC-Schlauchs400 . Der Pass-Schlauch500 ist jedoch im Vergleich mit dem ACC-Schlauch400 in Querrichtung gestreckt, so dass er anstelle des Randes der Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 die benachbarten Fahrspuren302 abdeckt. Umfeldobjekte112 , die sich nicht innerhalb des Pass-Schlauchs500 befinden, werden für die Pass-Hypothese verworfen. Gleichfalls werden Umfeldobjekte112 für die Pass-Hypothese verworfen, deren Lateralgeschwindigkeit vy betragsmäßig größer als ein vorgegebener Schwellenwert Vy,Pass ist. Falls es sich in Richtung der Trajektorie des Egofahrzeugs100 bewegen, kommt für ein Umfeldobjekt112 eine Anwendbarkeit der noch zu beschreibenden Cut-in-Hypothese in Betracht, falls es sich von der Trajektorie des Egofahrzeugs100 weg bewegt, braucht ein Umfeldobjekt112 im Hinblick auf eine mögliche Kollision mit dem Egofahrzeug100 nicht berücksichtigt zu werden. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die Pass-Hypothese gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien anwendbar ist, wird jeweils die Hypothesenwahrscheinlichkeit aus den Teilwahrscheinlichkeiten pi,Pass (i = 1, 2, 3). - In dem Diagramm in
8a ist die Teilwahrscheinlichkeit p1,Pass veranschaulicht, die in Abhängigkeit von der dem betreffenden Umfeldobjekte112 zugeordneten TTC ermittelt wird. Die Teilwahrscheinlichkeit p1,Pass besitzt ein Maximum bei dem Wert TTCMax,Pass und nimmt mit steigender TTC ab. Der Wert TTCMax,Pass wird dabei so festgelegt, dass eine Kollision im Falle eines Fahrspurwechsels des Umfeldobjekts112 auf die Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 nur durch heftige Eingriffe in das Fahrverhalten des Egofahrzeugs100 zu vermeiden wäre. - In
8b ist die in Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy des Umfeldobjekts112 bestimmte Teilwahrscheinlichkeit p2,Pass veranschaulicht. Diese Teilwahrscheinlichkeit ist für Umfeldobjekte112 maximal, die sich in der Mitte eines der beiden durch den Zwischenraum getrennten Bereiche des Pass-Schlauchs500 befinden. Der halbe Abstand zwischen den Mitten dieser Bereich hat dabei den Wert dPass. Der Wert dPass wird entsprechend der Form des Pass-Schlauchs500 in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen dem Umfeldobjekt112 und dem Egofahrzeug100 bestimmt, d. h., in Abhängigkeit von der Strecke, die das Egofahrzeug100 auf seiner berechneten Trajektorie zurücklegen müsste, damit sich seine Front auf gleicher Höhe mit dem Umfeldobjekt112 befindet. Je näher sich ein Umfeldobjekt112 an den Rändern des Pass-Schlauchs500 befindet, desto kleiner ist die Wahrscheinlichkeit p2,Pass. - Die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy des Umfeldobjekts
112 ermittelte Teilwahrscheinlichkeit p3,Pass ist anhand des in8c dargestellten Diagramms veranschaulicht. Die Teilwahrscheinlichkeit p3,Pass ist maximal, wenn die Lateralgeschwindigkeit vy des betreffenden Umfeldobjekts112 den Wert 0 aufweist. Für betragsmäßig wachsende Lateralgeschwindigkeiten vy sinkt die Teilwahrscheinlichkeit p3,Pass rasch auf den Wert 0. Hierdurch wird berücksichtigt, dass die Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Egofahrzeug100 das Umfeldobjekt112 passiert, größer ist, wenn die Lateralgeschwindigkeit vy des Umfeldobjekts112 geringer ist, so dass nicht davon ausgegangen werden muss, dass das Umfeldobjekt112 einen Fahrspurwechsel ausführt. - 4. Cut-in-Hypothese
- Die Pass-Hypothese bezieht sich auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, welches sich vor dem Egofahrzeug100 in einer der Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 benachbarten Fahrspur302 befindet, wobei eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Umfeldobjekt112 einen Spurwechsel in die Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 ausführt. Dabei wird davon ausgegangen, dass es aufgrund des Fahrspurwechsels zu einer Kollision mit dem Umfeldobjekt112 kommen könnte, wenn nicht rechtzeitig ein Brems- oder Ausweichmanöver des Egofahrzeugs100 ausgeführt wird. - Die Cut-in-Hypothese ist auf Umfeldobjekte
112 anwendbar, die sich innerhalb des Pass-Schlauchs500 befinden. Für Umfeldobjekte112 , die sich außerhalb des Pass-Schlauchs befinden, wird die Cut-in-Hypothese verworfen. Zudem wird die Cut-in-Hypothese für Umfeldobjekte112 verworfen, deren Lateralgeschwindigkeit vy betragsmäßig nicht größer als der Schwellenwert Vy,Pass ist, da bei diesen Umfeldobjekten112 nicht davon auszugehen ist, dass sie einen Fahrspurwechsel vornehmen. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die Cut-in-Hypothese gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien anwendbar ist, wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit aus den Teilwahrscheinlichkeiten pi,Cut-in (i = 1, 2, 3) bestimmt. - Die in Abhängigkeit von der TTC bestimmte Teilwahrscheinlichkeit p1,Cut-in ist beispielhaft in
9a dargestellt. Sie hat ein Maximum bei dem Wert TTCMax,Cut-in, der größer als der Wert TTCMax,Pass ist, und nimmt mit steigender TTC ab. Die Teilwahrscheinlichkeit p1,Cut-in entspricht dabei im Wesentlichen der zu größeren TTC hin verschobenen Teilwahrscheinlichkeit p1,pass. - In dem in
9b dargestellten Diagramm ist die Teilwahrscheinlichkeit p2,Cut-in veranschaulicht, die in Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy des betreffenden Umfeldobjekts112 berechnet wird. Sie hat einen ähnlichen Verlauf wie die Wahrscheinlichkeit p2,Pass, und besitzt insbesondere jeweils ein Maximum bei den Werten –dPass und dPass. Im Gegensatz zu der Teilwahrscheinlichkeit p2,Pass, fällt die Teilwahrscheinlichkeit p2,Cut-in jedoch rascher ab. - Die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy des betreffenden Umfeldobjekts
112 ermittelte Teilwahrscheinlichkeit p3,Cut-in ist in9c in einem Diagramm veranschaulicht. Sie ist für Umfeldobjekte112 , die sich links bzw. rechts von der berechneten Trajektorie des Egofahrzeugs100 befinden, verschieden. Unter der Annahme, dass der Lateralversatz Δy für sich rechts von der Trajektorie des Egofahrzeugs110 befindliche Umfeldobjekte112 positiv ist, gilt der rechte, durchgezogen gezeichnete Ast der Teilwahrscheinlichkeit p3,Cut-in für Umfeldobjekte112 , die sich rechts von der Trajektorie des Egofahrzeugs100 befinden, und der linke, gestrichelt gezeichnete Ast für Umfeldobjekte112 , die sich links von der Trajektorie des Egofahrzeugs100 befinden. Mit steigendem Betrag der Lateralgeschwindigkeit vy steigt die Teilwahrscheinlichkeit p3,Cut-in auf den Maximalwert an, der bei einer Lateralgeschwindigkeit Vy,Max,Cut-in erreicht wird. - 5. Collision-unavoidable-Hypothese
- Die Collision-unavoidable-Hypothese bezieht sich auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, welches sich in derselben Fahrspur301 vor dem Egofahrzeug100 befindet, und eine Lateralgeschwindigkeit vy aufweist, die auf einen möglichen Spurwechsel hindeutet. Es wird jedoch von einer kritischen Situation ausgegangen, bei der eine Kollision mit dem Umfeldobjekt112 nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit durch ein geeignetes Ausweichmanöver und/oder Bremsmanöver des Egofahrzeugs100 verhindert werden kann. - Die Collision-unavoidable-Hypothese ist auf Umfeldobjekte
112 anwendbar, die sich innerhalb des Run-up-Schlauchs300 befinden. Umfeldobjekte112 , die sich außerhalb des Run-up-Schlauchs300 befinden, werden im Hinblick auf die Collision-unavoidable-Hypothese verworfen. Gleichfalls werden Umfeldobjekte112 verworfen, die keine Lateralgeschwindigkeit vy haben. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die Collision-unavoidable-Hypothese gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien anwendbar ist, wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit aus den Teilwahrscheinlichkeiten pi,Collision-unavoidable (i = 1, 2, 3) bestimmt. - Die in Abhängigkeit von der TTC bestimmte Teilwahrscheinlichkeit p1,Collision-unavoidable ist in
10a veranschaulicht. Sie hat ihr Maximum bei kleinen Werten TTC und nimmt mit steigender TTC ab. - In dem Diagramm in
10b ist die Teilwahrscheinlichkeit p2,Collision_unavoidable veranschaulicht, die in Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy des betreffenden Umfeldobjekts112 bestimmt wird und der bereits im Zusammenhang mit der Run-up-Hypothese beschriebenen Teilwahrscheinlichkeit p2,Run-up entspricht. - Die Teilwahrscheinlichkeit p3,Collision-unavoidable, die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy eines Umfeldobjekts
112 bestimmt wird, ist in dem Diagramm in10c veranschaulicht. Entsprechend den zuvor beschriebenen Kriterien für die Anwendbarkeit der Collision-unavoidable-Hypothese nimmt sie bei einer Lateralgeschwindigkeit von vy = 0 den Wert 0 an. Mit steigendem Betrag der Lateralgeschwindigkeit vy vergrößert sich die Teilwahrscheinlichkeit p3,Collision-unavoidable und nimmt ihr Maximum bei dem Wert Vy,C-ua an. Vergrößert sich die Lateralgeschwindigkeit vy weiter, nimmt die Teilwahrscheinlichkeit p3,Collision-unavoidable ab. Somit ist die Teilwahrscheinlichkeit p3,Collision-unavoidable für Umfeldobjekte112 mit einer hohen Lateralgeschwindigkeit vy relativ gering. Diese Umfeldobjekte112 verlassen die Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 ausreichend schnell, so dass eine Kollision mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vermieden wird. - 6. Collision-Hypothese
- Die Collision-Hypothese bezieht sich auf Situationen, in denen sich das Egofahrzeug
100 einem Umfeldobjekt112 nähert, welches sich in derselben Fahrspur301 vor dem Egofahrzeug100 befindet und die Fahrspur301 nicht verlässt. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich eine Kollision zwischen dem Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vermeiden lässt. - Ähnlich wie die Collision-unavoidable-Hypothese ist die Collision-Hypothese auf Umfeldobjekte
112 anwendbar, die sich innerhalb des Run-up-Schlauchs300 befinden. Umfeldobjekte112 , die sich außerhalb des Run-up-Schlauchs300 befinden, werden im Hinblick auf die Collision-Hypothese verworfen. Gleichfalls werden Umfeldobjekte112 verworfen, deren Lateralgeschwindigkeit vy betragsmäßig einen vorgegebenen Schwellenwert überschreitet, da bei diesen Objekten davon ausgegangen wird, dass sie die Fahrspur301 des Egofahrzeugs100 so schnell verlassen, dass es zu keiner Kollision mit dem Egofahrzeug100 kommen wird. - Für die Umfeldobjekte
112 , auf welche die Collision-Hypothese gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien anwendbar ist, wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit aus den Teilwahrscheinlichkeiten pi,Collision (i = 1, 2, 3) bestimmt. Die in Abhängigkeit von der TTC berechnete Teilwahrscheinlichkeit p1,Collision, die in dem in11a dargestellten Diagramm veranschaulicht ist, entspricht der im Zusammenhang mit der Collision-unavoidable-Hypothese erläuterten Teilwahrscheinlichkeit p1,Collision-unavoidable. Die in11b veranschaulichte Teilwahrscheinlichkeit p2,Collision, die in Abhängigkeit von dem Lateralversatz Δy des Umfeldobjekts112 ermittelt wird, und die in11c veranschaulichte Teilwahrscheinlichkeit p3,Collision, die in Abhängigkeit von der Lateralgeschwindigkeit vy des entsprechenden Umfeldobjekts112 ermittelt wird, entsprechen den bereits im Zusammenhang mit der Run-up-Hypothese beschriebenen Teilwahrscheinlichkeiten p2,Run-up und p3,Run-up. - Die zuvor dargestellten Hypothesen erlauben, anhand der Art der einem Umfeldobjekt
112 zugeordneten Hypothese, eine Klassifizierung der Kritikalität eines Umfeldobjekts112 , im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Kollision zwischen Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 droht. Für die beschriebenen Rangfolgen besteht dabei im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Umfeldobjekts112 die folgende Rangfolge, bei der die Hypothese in der Reihenfolge sich erhöhender Kollisionswahrscheinlichkeit angegeben sind: - 1. Pass-Hypothese
- 2. ACC-Hypothese
- 3. Cut-In-Hypothese
- 4. Run-up-Hypothese
- 5. Collision-unavoidable-Hypothese
- 6. Collision-Hypothese
- Bei der in dem Gefahrenrechner
202 vorgenommenen Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 des Egofahrzeugs100 wird daher die Art der auf ein Umfeldobjekt112 anwendbaren Hypothese bei der Ermittlung der Stufe berücksichtigt, in der die Sicherheitsmittel116 angesteuert werden sollen. Ferner wird die Hypothesenwahrscheinlichkeit berücksichtigt, die angibt, mit welcher Sicherheit die Hypothese auf ein Umfeldobjekt112 zutrifft. Bei geringer Hypothesenwahrscheinlichkeit für eine bestimmte Hypothese wird dabei eine geringere Interventionsstufe gewählt, als bei einer großen Hypothesenwahrscheinlichkeit, um unangemessene Sicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Gemäß den zuvor beschriebenen Kriterien für die Anwendbarkeit der vorgegebenen Hypothesen können zudem für ein Umfeldobjekt112 verschiedene Hypothesen anwendbar sein. Ist dies der Fall, unterscheiden sich jedoch die Hypothesenwahrscheinlichkeiten, die für das betreffende Umfeldobjekt112 in Bezug auf die verschiedenen Hypothesen bestimmt worden sind. In diesem Fall geben vor allem die Hypothesenwahrscheinlichkeiten den Ausschlag dafür, welche Interventionsstufe von dem Gefahrenrechner202 gewählt wird. - Bevor die Ansteuersignale zur Ansteuerung
114 in dem Gefahrenrechner202 bestimmt werden, wird eine weitere Vorfilterung in der Vorfilterungseinrichtung207 vorgenommen. In einer Ausführungsform wird dabei gegebenenfalls zunächst die Anwendung jeder Hypothese auf eine vorgegeben Anzahl von Umfeldobjekten112 beschränkt, welche die größten Hypothesenwahrscheinlichkeiten für die entsprechende Hypothese aufweisen. Die übrigen Umfeldobjekte112 werden für diese Hypothese verworfen. Die vorgegebene Anzahl beträgt dabei beispielsweise sechs. - Aus der Menge der Umfeldobjekte
112 auf die dann noch wenigstens eine Hypothese anwendbar ist, wird dann eine vorgegebene Anzahl von Umfeldobjekten112 bestimmt, bei denen das Risiko für eine Kollision mit dem Egofahrzeug100 am größten ist. Die Auswahl dieser Umfeldobjekte112 erfolgt anhand der Art der den Umfeldobjekten112 jeweils zugeordneten Hypothese unter Berücksichtigung der Hypothesenwahrscheinlichkeit. Zudem können auch die Werte der TTC, die Kollisionsvermeidungsverzögerung und/oder die Ausweichquerbeschleunigung berücksichtigt werden, die den Umfeldobjekten112 zugeordnet sind. Die vorgegebene Anzahl beträgt dabei beispielsweise ebenfalls sechs. - Wie auch durch die erste Vorfilterung wird durch diese Begrenzung der innerhalb des Gefahrenrechners
202 zu berücksichtigenden Umfeldobjekte112 die benötigte Rechenkapazität verringert bzw. die Datenverarbeitungsgeschwindigkeit erhöht. - Innerhalb des Gefahrenrechners
202 werden anhand der Objektdaten der verbleibenden Umfeldobjekte112 Ansteuersignale zur Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 ermittelt, wobei sich ein Modus zur Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 aus einer Interventionsstufe ergibt, die ebenfalls in dem Gefahrenrechner202 ermittelt wird. Dabei sind mehrere Interventionsstufen vorgegeben, die sich im Hinblick darauf unterscheiden, ob die Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 von dem Fahrer des Egofahrzeugs100 wahrgenommen wird, ob ein Eingriff in das Fahrverhalten des Egofahrzeugs100 vorgenommen wird, und im Hinblick darauf, in welchem Maße gegebenenfalls in das Fahrverhalten des Egofahrzeugs100 eingegriffen wird. Die Interventionsstufen sind in einer Ausführungsform nummeriert, wobei Interventionsstufen mit höherer Ordnungszahl stärkere Maßnahmen umfassen. Für jede Interventionsstufe sind Modi vorgegeben, in den die Sicherheitsmittel116 angesteuert werden. - Dabei kann beispielsweise die zur Beeinflussung der Bremsanlage vorgesehene Hydraulikeinheit
105 in folgenden Modi angesteuert werden: - i) Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR mit Druckmittel, um das Lüftspiel zwischen den Bremskolben und Bremsscheiben zu verringern bzw. zu beseitigen, so dass das Egofahrzeug100 bei einem nachfolgenden Bremsvorgang rascher verzögert werden kann. - ii) Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR mit einem höheren Druck, so dass eine geringe Verzögerung des Egofahrzeugs100 von beispielsweise 0,1 g bewirkt wird, wobei hier und im Folgenden mit g die Erdbeschleunigung bezeichnet ist. Hierdurch kann das Egofahrzeug100 bei einem nachfolgenden Bremsvorgang ebenfalls rascher verzögert werden. - iii) ”Vorbremsen”: In diesem Modus werden Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR mit einem Bremsdruck beaufschlagt, der zu einer stärkeren Verzögerung des Egofahrzeugs100 von beispielsweise 0,3 g führt - iv) ”Zielbremsen”: In diesem Modus wird ein selbsttätiger Bremsvorgang mit einer vorgegebenen Verzögerung des Egofahrzeugs
100 ausgeführt. Die Verzögerung kann dabei innerhalb des Gefahrrechners202 beispielsweise in Abhängigkeit von der Kollisionsvermeidungsverzögerung ermittelt werden, die für ein Umfeldobjekt112 bestimmt worden ist. - v) ”Vollbremsung”. In diesem Modus wird ein selbsttätiger Bremsvorgang mit einem maximalen Bremsdruck ausgeführt, bei dem die maximale Bremswirkung der Bremsanlage erzielt wird. Ein Blockieren der Räder
107VL ,107VR ,107HL ,107HR des Egofahrzeugs100 wird bei der Vollbremsung vorzugsweise durch ein Antiblockiersystem (ABS) des Egofahrzeugs100 verhindert. - Wie oben bereits beschrieben, kann es darüber hinaus auch vorgesehen sein, die Eintrittsschwelle des hydraulischen Bremsassistenten zu senken. Diese Maßnahme sowie der zuvor unter Ziffer i) aufgeführte Bremseneingriff werden von dem Fahrer bzw. den Insassen des Egofahrzeugs
100 nicht wahrgenommen. Daher können diese Maßnahmen bereits in einer sehr geringen Interventionsstufe vorgesehen sein. In den unter den Ziffern ii) bis v) aufgeführten Ansteuerungsmodi wird in zunehmendem Maß in das Fahrverhalten des Egofahrzeugs100 eingegriffen. Diese Ansteuerungsmodi sind daher in höheren Interventionsstufen vorgesehen. Insbesondere eine Vollbremsung wird dabei vorzugsweise nur in der höchsten Interventionsstufe ausgeführt. - Als Sicherheitsmittel
116 in dem Egofahrzeug100 eingesetzte reversible Gurtstraffer können beispielsweise in den folgenden Modi angesteuert werden: - i) Leichtes Anziehen der Sicherheitsgurte mit einer Kraft von beispielsweise etwa 50 Nm, so dass Gurtlose entfernt werden.
- ii) Stärkeres Anziehen der Sicherheitsgurte mit einer Kraft von beispielsweise etwa 75 Nm, um die Gurte sicher anzulegen.
- iii) Starkes Anziehen der Sicherheitsgurte, um die Fahrzeuginsassen korrekt in ihren Sitzen zu positionieren.
- Reversible Gurtstraffer sind dabei vorzugsweise an jedem Sitz des Egofahrzeugs
100 vorhanden und werden für die von den Fahrzeuginsassen belegten Sitze synchron angesteuert. Ein leichtes Anziehen der Sicherheitsgurte, zum Entfernen der Gurtlose ist dabei bereits in niedrigeren Interventionsstufen möglich, da diese zwar von den Fahrzeuginsassen bemerkt, jedoch in der Regel nicht als Komforteinbuße wahrgenommen wird. Die unter den Ziffern ii) und iii) aufgeführten Ansteuerungsmodi werden vorzugsweise erst in höheren Interventionsstufen eingesetzt, um die Fahrzeuginsassen im Falle eines hohen bzw. sehr hohen Kollisionsrisikos geeignet zu sichern. - Darüber hinaus können in einer gefährlichen oder potenziell gefährlichen Fahrsituation verschiedenartige Fahrerwarnungen in dem Egofahrzeug
100 ausgegeben werden. Insbesondere können dabei folgende Warnstufen vorgesehen werden: - i) Eine optische Warnung des Fahrers anhand eines Warnhinweises, der in einem von dem Fahrer des Egofahrzeugs
100 einsehbaren Display dargestellt wird oder mittels einer zusätzlichen Lampe ausgegeben wird, die in der Armaturentafel des Egofahrzeugs100 angeordnet ist. - ii) – Eine akustische Vorwarnung des Fahrers. Diese kann beispielsweise der an sich bekannten Warnung eines ACC-Systems entsprechen, mit dem dieses den Fahrer zum Eingriffen auffordert.
- iii) eine akustische Akutwarnung des Fahrers, die eindrücklicher ist, als die akustische Vorwarnung. Insbesondere kann die Akutwarnung lauter sein, als die Vorwarnung des Fahrers und/oder höhere Töne enthalten.
- iv) – Eine haptische Warnung des Fahrers. Diese kann beispielsweise durch einen kurzzeitigen Bremsimpuls erzeugt werden, der mittels der Hydraulikeinheit
105 in die Bremsanlage eingesteuert wird, oder es wird etwa mittels des Lenkaktors kurzzeitig ein Drehmoment auf das Lenkrad109 aufgebracht. - Eine optische Warnung des Fahrers kann dabei bereits in geringeren Interventionsstufen vorgesehen werden, da diese von dem Fahrer in der Regel als Hinweis und nicht als Störung empfunden wird. Die unter den Ziffern ii) bis iv) aufgeführten Warnstufen werden in höheren Interventionsstufen eingesetzt.
- Darüber hinaus können, wie oben bereits erwähnt, Einrichtungen zur Vorkonditionierung passiver Sicherheitsmittel, wie etwa Airbags, zur Verstellung der Sitzposition der Fahrzeuginsassen oder zum Schließen von Fenstern und/oder eines Schiebedachs des Egofahrzeugs
100 durch den Fahrer angesteuert werden. Eine weitere Maßnahme besteht beispielsweise in der Blockierung des Fahrpedals102 durch einen von dem Gefahrenrechner202 angesteuerten Aktor. - Die Interventionsstufen umfassen insbesondere eine Interventionsstufe 0, in der keine Ansteuerung der Sicherheitsmittel
116 erfolgt. Darüber hinaus kann eine beliebige Anzahl weiterer Interventionsstufen vorgesehen werden, die mit sich erhöhender Ordnungszahl heftigere Maßnahmen vorsehen. Bei diesen Maßnahmen kann es sich um einzelne der zuvor genannten Maßnahmen handeln, gleichfalls können jedoch auch Kombinationen mehrerer Maßnahmen in einer Interventionsstufe vorgesehen sein. - In einer Ausführungsform sind beispielsweise neben der Interventionsstufe 0 die neun weiteren Interventionsstufen vorgesehen, die im Folgenden mit ihren Ordnungszahlen angegeben werden:
- 1. Die Auslöseschwelle des hydraulischen Bremsassistenten wird abgesenkt.
- 2. Zusätzliche zu den Maßnahmen der Stufe 1 wird eine optische und gegebenenfalls akustische Vorwarnung des Fahrers ausgegeben.
- 3. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 2 erfolgt eine Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR . - 4. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 3 erfolgt eine akustische Akutwarnung des Fahrers, wobei die Akutwarnung anstelle einer gegebenenfalls in Stufe 3 vorgesehenen akustischen Vorwarnung ausgegeben wird.
- 5. Zusätzlich zu dem Maßnahmen der Stufe 4 wird das Fahrpedal
102 blockiert. - 6. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 5 erfolgt eine Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR mit einem höheren Bremsdruck, die anstelle der in Stufe 5 vorgesehenen Vorbefüllung durchgeführt wird. - 7. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 5 erfolgt ein selbsttätiges Vorbremsen, das anstelle der in Stufe 5 vorgesehenen Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR durchgeführt wird. - 8. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 5 erfolgt eine Zielbremsung, die anstelle der in Stufe 5 vorgesehenen Vorbefüllung der Radbremsen
106VL ,106VR ,106HL ,106HR durchgeführt wird. - 9. Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 8 werden die Sicherheitsgurte mittels der Gurtstraffer stark angezogen, und es erfolgt eine Vorkonditionierung der Airbags des Egofahrzeugs
100 . - Zur Ermittlung bzw. Auswahl der Interventionsstufe, die in Bezug auf die vorliegende Fahrsituation angemessen ist, werden in dem Gefahrenrechner
202 die Objektdaten der Umfeldobjekte112 herangezogen, die nicht in der Vorfilterungseinrichtung207 verworfen worden sind. Die Objektdaten, die für die Auswertung in dem Gefahrenrechner202 relevant sind, umfassen insbesondere die TTC, die Kollisionsvermeidungsverzögerung und die Ausweichquerbeschleunigung, die einem Umfeldobjekt112 zugeordnet sind, die Art der auf das Umfeldobjekt112 anwendbaren Hypothesen sowie die entsprechenden Hypothesenwahrscheinlichkeiten und die Objektwahrscheinlichkeit. - Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Interventionsstufe vorzugsweise verschiedene Größen herangezogen, die das Verhalten des Fahrers des Egofahrzeugs
100 charakterisieren, wie insbesondere die Fahrpedalstellung und die Bremspedalstellung bzw. der von dem Fahrer im Hauptzylinder105 der Bremsanlage eingestellte Bremsdruck. Vorzugsweise wird zudem der Fahrzeugzustand berücksichtigt, insbesondere der Betriebszustand des Antriebsmotors101 des Egofahrzeugs100 und eine abgesicherte Information darüber, ob sich das Egofahrzeug100 in Vorwärtsrichtung bewegt. - Zur Bestimmung der angemessenen Interventionsstufe ermittelt der Gefahrenrechner
202 zunächst für jedes relevante Umfeldobjekt112 eine Interventionsstufe pro auf das Umfeldobjekt112 anwendbarer Hypothese. Das heißt, für ein Umfeldobjekt112 , dem mehrere Situationshypothesen zugeordnet sind, wird jeweils eine Interventionsstufe in Bezug auf jede auf das Umfeldobjekt112 anwendbare Hypothese ermittelt. Aus den in dieser Weise ermittelten einzelnen Interventionsstufen ermittelt der Gefahrenrechner202 dann das Maximum, um die Interventionsstufe zu ermitteln, auf deren Grundlage die Ansteuerung der Sicherheitsmittel116 vorgenommen wird. - Die von dem Gefahrenrechner
202 durchgeführte Berechnung der Interventionsstufe bezüglich eines Umfeldobjekts112 und einer auf dieses anwendbaren Hypothese ist schematisch in12 veranschaulicht. - Dabei wird anhand der Objektdaten eine ”gewünschte Interventionsstufe” IS1 bestimmt, welche insbesondere die in der Auswerteeinrichtung
203 vorgenommene Auswertung der Fahrsituation in Bezug auf das Umfeldobjekt112 berücksichtigt. Wie aus12 ersichtlich, ist die Interventionsstufe IS1 das Minimum der Interventionsstufen IS1A, IS1B und IS1C. - Die Interventionsstufe IS1A wird in Abhängigkeit von der Art der dem Umfeldobjekt
112 zugeordneten Hypothese ermittelt. Ferner werden bei der Bestimmung der Interventionsstufe IS1A die TTC, die Kollisionsvermeidungsverzögerung und/oder die Ausweichquerbeschleunigung herangezogen, die dem Umfeldobjekt112 zugeordnet sind. Vorzugsweise berechnet der Gefahrenrechner202 aus diesen Größen und der Information über die Art der auf das Umfeldobjekt112 anwendbaren Hypothese ein Gefahrenpotenzial, das ein Maß für das Risiko einer Kollision zwischen dem Egofahrzeug100 und dem Umfeldobjekt112 ist. Anhand dieses Gefahrenpotenzials kann dann die Interventionsstufe ISA1 ermittelt werden. In einer Ausführungsform sind dabei anhand von Schwellenwerten Intervalle des Gefahrenpotenzials vorgegeben, denen jeweils eine Interventionsstufe zugeordnet ist. - Die Interventionsstufe IS1B wird aus der dem Umfeldobjekt
112 in Bezug auf die anwendbare Situationshypothese zugeordnete Hypothesenwahrscheinlichkeit bestimmt. Hierzu wird der zwischen 0 und 1 liegende Wertebereich der Hypothesenwahrscheinlichkeit in Intervalle eingeteilt, denen jeweils eine der vorgegebenen Interventionsstufen zugeordnet sind. Aufgrund der nachfolgenden Minimalwertbildung zur Bestimmung der Interventionsstufe IS1 wird die Interventionsstufe IS1 somit auf eine in Abhängigkeit von der Hypothesenwahrscheinlichkeit ermittelte Interventionsstufe begrenzt. Somit ergibt sich bei einer geringen Hypothesenwahrscheinlichkeit auch dann keine hohe Interventionsstufe IS1, wenn die auf das Umfeldobjekt112 anwendbare Hypothese eine hohe Rangstufe hat. Hierdurch wird die Gefahr von unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen reduziert. - In ähnlicher Weise wird die Interventionsstufe IS1C in Abhängigkeit von der Objektwahrscheinlichkeit ermittelt. Dabei kann es gleichfalls vorgesehen sein, dass der Wertebereich der Objektwahrscheinlichkeit in Intervalle eingeteilt wird, denen jeweils eine Interventionsstufe zugeordnet ist. Aufgrund der nachfolgenden Minimalwertbildung begrenzt dabei die Interventionsstufe IS1C die Interventionsstufe IS1, wodurch die Durchführung unverhältnismäßiger Sicherheitsmaßnahmen im Falle einer ungenauen bzw. unzuverlässigen Detektion des Umfeldobjekts
112 verhindert wird. - Die Interventionsstufe IS2 wird anhand der zuvor genannten Informationen über das Verhalten des Fahrers des Egofahrzeugs
100 und über den Fahrzeugzustand ermittelt. Nachfolgend ergibt sich die insgesamt im Hinblick auf das Umfeldobjekt112 ermittelte Interventionsstufe IS als Minimum der Interventionsstufen IS1 und IS2. Aufgrund der Minimalwertbildung erfolgt auch anhand der Interventionsstufe IS2 eine Begrenzung der Interventionsstufe IS auf eine Stufe, die insbesondere nicht im Widerspruch zu dem Verhalten des Fahrers steht. Hierdurch wird gleichfalls die Ausführung von unverhältnismäßigen oder von dem Fahrer nicht gewünschten bzw. erwarteten Sicherheitsmaßnahmen vermieden. - In Abhängigkeit von dem Verhalten des Fahrers des Egofahrzeugs
100 wird dabei die Interventionsstufe IS2A ermittelt. Zur Bestimmung der Interventionsstufe IS2A werden in einer Ausführungsform folgende Verhaltensweisen des Fahrers des Egofahrzeugs100 unterschieden, die einen Anhaltspunkt dafür geben, ob der Fahrer die Situation als unbedenklich, unsicher oder eher gefährlich einschätzt: - i) Der Fahrer beschleunigt das Egofahrzeug
100 durch eine entsprechende Betätigung des Fahrpedals102 . Dies entspricht einer negativen Rückmeldung des Fahrers. - ii) Der Fahrer hat das Fahrpedal
102 innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne nicht mehr betätigt oder die Pedalstellung des Fahrpedals102 ist innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne unverändert geblieben. In diesem Fall zeigt der Fahrer keine Reaktion auf die aktuelle Fahrsituation. - iii) Der Fahrer löst das Fahrpedal
102 . Dies entspricht einer leicht positiven Rückmeldung des Fahrers. - iv) Der Fahrer betätigt das Bremspedal
103 bzw. erhöht den Bremsdruck im Hauptzylinder104 der Bremsanlage. Dies entspricht einer stark positiven Rückmeldung des Fahrers. - Jeder dieser Verhaltensweisen ist einer Interventionsstufe zugeordnet, die aufgrund er vorgesehenen Minimalwertbildung zur Bestimmung der Interventionsstufe IS der höchsten Interventionsstufe entspricht, die bei dem entsprechenden Verhalten des Fahrers anwendbar ist. Bei einer negativen Rückmeldung des Fahrers ist eine niedrige Interventionsstufe vorgegeben, beispielsweise eine Interventionsstufe, die auf eine Fahrerwarnung beschränkt ist. Ein Eingriff in das Fahrverhalten des Egofahrzeugs
100 erfolgt in diesem Fall nicht, da davon auszugehen ist, dass der Fahrer die Situation nicht als riskant einschätzt. Ist keine Reaktion des Fahrers erkennbar oder liegt eine leicht positive Rückmeldung des Fahrers vor, dann wird vorzugsweise eine mittlere Interventionsstufe vorgegeben. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Fahrer die Situation zumindest nicht als sicher einschätzt. Bei einer starken positiven Rückmeldung des Fahrers ist davon auszugehen, dass dieser die Fahrsituation zumindest als potenziell gefährlich ansieht und einen Eingriff in das Fahrverhalten für erforderlich hält. Daher ist in diesem Fall vorzugsweise die höchste Interventionsstufe als maximale Interventionsstufe vorgesehen. - Die Interventionsstufe IS2B wird in Abhängigkeit von den Informationen über den Fahrzeugzustand des Egofahrzeugs
100 ermittelt. Dabei wird, wie zuvor bereits erwähnt, geprüft, ob der Antriebsmotor101 des Egofahrzeugs100 in Betrieb ist und ob sich das Egofahrzeug100 in Vorwärtsrichtung bewegt. Ist dies der Fall, dann ist grundsätzlich die Ansteuerung aller vorhandenen Sicherheitsmittel116 in jedweder Stufe möglich. Daher wird in diesem Fall die höchste Interventionsstufe ausgewählt. Wenn der Antriebsmotor des Egofahrzeugs100 nicht in Betrieb ist oder sich das Egofahrzeug100 nicht in Vorwärtsrichtung bewegt, dann werden vorzugsweise keinerlei Sicherheitsmaßnahmen eingeleitet. Daher wählt der Gefahrenrechner202 in diesem Fall die Interventionsstufe 0 aus. - Die Ansteuerung der Sicherheitsmittel
116 des Egofahrzeugs100 wird von dem Gefahrenrechner202 auf der Grundlage der höchsten Interventionsstufe vorgenommen, die für die relevanten Umfeldobjekte114 in der zuvor beschriebenen Weise ermittelt wird. Die Modi, in denen die Sicherheitsmittel116 innerhalb der verschiedenen Interventionsstufen betrieben werden, sind innerhalb des Gefahrenrechners202 bzw. des Sicherheitssystems114 in einer Tabelle gespeichert. Entsprechend der ermittelten Interventionsstufe werden die vorgesehenen Sicherheitsmittel116 dann anhand von Steuerbefehlen von dem Gefahrenrechner202 angesteuert. Falls dabei zur Ansteuerung eines Sicherheitsmittels116 die Stärke des Eingriffs zu ermitteln ist, wie es beispielsweise im Falle einer Zielbremsung der Fall ist, dann werden die entsprechenden Stellgrößen gleichfalls von dem Gefahrenrechner202 anhand der Objektdaten des ”gefährlichsten Umfeldobjekts” – d. h. des Umfeldobjekts112 , für das die insgesamt maßgebliche Interventionsstufe ermittelt worden ist – berechnet und an das betreffende Sicherheitsmittel114 übergeben.
Claims (12)
- Verfahren zum Ansteuern von Sicherheitsmitteln (
116 ) in einem Kraftfahrzeug (100 ) in einer Fahrsituation, in der es zu einer Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug (100 ) und einem Umfeldobjekt (112 ) im Umfeld des Kraftfahrzeugs (100 ) kommen kann, wobei die Sicherheitsmittel (116 ) in vorgegebenen Interventionsstufen ansteuerbar sind, bei dem – in Abhängigkeit von erfassten Bewegungsdaten des Umfeldobjekts (112 ) ein Risiko für eine Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug (100 ) und dem Umfeldobjekt (112 ) ermittelt wird, und nach Maßgabe des Kollisionsrisikos eine erste Interventionsstufe bestimmt wird, – wenigstens eine Größe ermittelt wird, die ein Verhalten eines Fahrers des Kraftfahrzeugs (100 ) charakterisiert, wobei in Abhängigkeit von der ermittelten Größe eine zweite Interventionsstufe bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass eine Objektwahrscheinlichkeit ermittelt wird, die ein Maß für die Sicherheit ist, mit der das Umfeldobjekt (112 ) detektiert worden ist, wobei in Abhängigkeit von der Objektwahrscheinlichkeit eine dritte Interventionsstufe ermittelt wird und die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel (116 ) angesteuert werden, auf die geringste der ersten, zweiten und dritten Interventionsstufe begrenzt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsmittel (
116 ) in der geringeren der ersten und der zweiten Interventionsstufe angesteuert werden. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe um eine Stellung eines Fahrpedals (
102 ) handelt, wobei mittels des Fahrpedals (102 ) ein Betriebszustand eines Antriebsmotors (101 ) des Kraftfahrzeugs (100 ) beeinflussbar ist. - Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die das Verhalten des Fahrers charakterisierende Größe einer Bremskraft entspricht, die von dem Fahrer eingestellt worden ist.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe um eine Stellung eines von dem Fahrer bedienbaren Bremspedals (
103 ) zur Betätigung einer Bremsanlage des Kraftfahrzeugs (100 ) und/oder um einen von dem Fahrer innerhalb der Bremsanlage eingestellten Bremsdruck handelt. - Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass anhand der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe eine Verhaltensweise ausgewählt wird aus einer Menge vorgegebener Verhaltensweisen, denen jeweils eine Interventionsstufe zugeordnet ist, wobei die Interventionsstufe als zweite Interventionsstufe ermittelt wird, die der ausgewählten Verhaltensweise zugeordnet ist.
- Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der von der Menge vorgegebener Verhaltensweisen umfassten Verhaltensweisen ausgewählt sind aus der Gruppe umfassend – eine erste Verhaltensweise, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Vergrößerung eines von dem Antriebsmotor (
101 ) bereitgestellten Antriebsmoments führt, – eine zweite Verhaltensweise, welche ein Beibehalten der Fahrpedalstellung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums umfasst, – eine dritte Verhaltensweise, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Verringerung eines von dem Antriebsmotor (101 ) bereitgestellten Antriebsmoments führt, und – eine vierte Verhaltensweise, welche eine Betätigung der Bremsanlage des Kraftfahrzeugs (100 ) umfasst. - Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Interventionsstufe eine Ausgabe einer Fahrwarnung und/oder eine von dem Fahrer im Wesentlichen nicht wahrnehmbare Beeinflussung der Bremsanlage des Kraftfahrzeug (
100 ) vorsieht, wobei diese Interventionsstufe einer Verhaltensweise des Fahrers, welche eine Veränderung der Fahrpedalstellung umfasst, die zu einer Vergrößerung eines von dem Antriebsmotor (101 ) bereitgestellten Antriebsmoments führt, zugeordnet ist, - Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Interventionsstufe eine Beeinflussung eines Fahrverhalten des Kraftfahrzeugs (
100 ) vorsieht, wobei diese Interventionsstufe einer Verhaltensweise des Fahrers, welche eine Betätigung der Bremsanlage des Kraftfahrzeugs (100 ) umfasst, zugeordnet ist. - Computerprogrammprodukt, das ein Computerprogramm umfasst, welches Befehle zur Ausführung eines Verfahrens nach einem der vorangegangenen Ansprüche auf einem Computer aufweist.
- System zum Ansteuern von Sicherheitsmitteln (
116 ) in einem Kraftfahrzeug (100 ) in einer Fahrsituation, in der es zu einer Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug (100 ) und einem Umfeldobjekt (112 ) im Umfeld des Kraftfahrzeugs (100 ) kommen kann, wobei die Sicherheitsmittel (116 ) in vorgegebenen Interventionsstufen ansteuerbar sind, umfassend – eine Auswerteeinheit (201 ,205 1, ...,205 n), die dazu ausgebildet ist in Abhängigkeit von erfassten Bewegungsdaten des Umfeldobjekts (112 ) ein Risiko für eine Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug (100 ) und dem Objekt zu ermitteln, – wenigstens einen Sensor zum Erfassen einer Größe, die ein Verhalten eines Fahrers des Kraftfahrzeugs (100 ) charakterisiert, und – einen Gefahrenrechner (202 ), der dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit von dem ermittelten Kollisionsrisiko eine Interventionsstufe zu ermitteln, in Abhängigkeit von der das Verhalten des Fahrers charakterisierenden Größe eine zweite Interventionsstufe zu bestimmen dadurch gekennzeichnet, dass der Gefahrenrechner (202 ) ferner dazu ausgebildet ist, eine Objektwahrscheinlichkeit zu ermitteln, die ein Maß für die Sicherheit ist, mit der das Umfeldobjekt (112 ) detektiert worden ist, und in Abhängigkeit von der Interventionsstufe zu ermitteln und die Interventionsstufe, in der die Sicherheitsmittel (116 ) angesteuert werden, auf die geringste der ersten, zweiten und dritten Interventionsstufe zu begrenzen. - Kraftfahrzeug, umfassend Sicherheitsmittel (
116 ) zur Erhöhung der Fahrsicherheit bei einer möglichen Kollision zwischen dem Kraftfahrzeug (100 ) und einem Umfeldobjekt (112 ) und ein System nach Anspruch 11 zum Ansteuern der Sicherheitsmittel (116 ).
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