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DE102011107965A1 - Beschichtetes Papier oder Karton - Google Patents

Beschichtetes Papier oder Karton Download PDF

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DE102011107965A1
DE102011107965A1 DE201110107965 DE102011107965A DE102011107965A1 DE 102011107965 A1 DE102011107965 A1 DE 102011107965A1 DE 201110107965 DE201110107965 DE 201110107965 DE 102011107965 A DE102011107965 A DE 102011107965A DE 102011107965 A1 DE102011107965 A1 DE 102011107965A1
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Germany
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paper
cardboard
recycled
coated paper
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DE201110107965
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English (en)
Inventor
Rune Skåtar
Mats Holti
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Walki Group Oy
Original Assignee
Walki Group Oy
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Priority to ES12745771.1T priority patent/ES2555276T3/es
Priority to EP12745771.1A priority patent/EP2734362B1/de
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Abstract

Beschichtetes Papier oder Karton umfassend eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton, eine auf der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton angeordnete Schicht aus einem Haftvermittler und eine auf der Schicht aus einem Haftvermittler angeordnete Schicht aus einem Biokunststoff.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein beschichtetes Papier oder einen beschichteten Karton.
  • Seit langem ist bekannt, das bei Lebensmitteln, die Kontakt mit Recyclingkartons haben, die Gefahr einer Kontamination durch den Übergang von Verpackungsbestandteilen auf die Lebensmittel besteht. Demzufolge wird der Einsatz von Recyclingkartons für Lebensmittelverpackungen in der Regel auf trockene und nicht fetthaltige Lebensmittel beschränkt.
  • Dies galt als ausreichend, bis aktuelle Forschungsergebnisse des Kantonalen Labors Zürich gezeigt haben, dass Mineralöle aus bestimmten Druckfarben, die durch den Recyclingprozess nicht vollständig entfernt wurden, durch „Ausgasen” in bestimmte Lebensmittel übergehen und diese kontaminieren können. Reis, Brot und Getreideprodukte mit großen Oberflächen sind besonders gefährdet, da sie die winzigen Kohlenwasserstoffe leicht aufnehmen können. Auch wenn Lebensmittel, zum Beispiel Cornflakes oder andere Cerealien, in einem Beutel in Recyclingkarton eingepackt sind, ist eine Migration von Mineralölen über die Gasphase in die Lebensmittel hinein möglich. Ferner ist bekannt, dass bei einer Anreicherung derartiger Chemikalien über bestimmte Werte hinaus Gesundheitsrisiken für Tiere und damit auch für Menschen bestehen.
  • Es besteht jedoch ein grundlegender Mangel an Daten zu diesem Thema. Dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zufolge sollte der Übergang von Mineralölen in Lebensmitteln daher minimiert werden. Zurzeit laufen Untersuchungen zur Bestimmung sicherer Grenzwerte für diese Stoffe.
  • Recyclingkartons enthalten typischerweise einen Mineralölanteil von 300 bis 1000 mg/kg. Es ist jedoch nicht bekannt, in welchem Maße Lebensmittel durch den Übergang von Mineralöl aus Kartonverpackungen kontaminiert werden und welche in Mineralöl vorkommenden chemischen Bestandteile daran beteiligt sind.
  • Die in Karton nachgewiesenen Mineralölbestandteile bestehen aus gesättigten sowie aromatischen Kohlenwasserstoffen. Chemisch betrachtet handelt es sich bei den gesättigten Kohlenwasserstoffen um ketten- und ringförmige Kohlenwasserstoffe (MOSH). Aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH) bestehen aus einer komplexen Mischung, überwiegend aus alkylierten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen.
  • Dass BfR hat empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die potentielle Gesundheitsgefährdung der Verbraucher zu minimieren. Es hat den Kartonherstellern vorgeschlagen, migratiosarme Druckfarben oder Verpackungsmaterialien mit geeigneten Barriereschichten oder Innenbeschichtungen zu verwenden, um eine Migration aus potentiell kontaminiertem Karton zu verhindern. (Walki News Release. 25. Januar 2011).
  • Das deutsche Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) plant derzeit eine nationale Mineralölverordnung. Darin sollen Höchstmengen für den Übergang gesättigter und aromatischer Kohlenwasserstoffe aus Lebensmittelbedarfsgegenständen, die unter Verwendung von recycliertem Altpapier hergestellt wurden, auf die Lebensmittel festgelegt werden. Die derzeitige Entwurfsfassung der Verordnung sieht folgende Grenzwerte vor:
    • – MOAH: nicht nachweisbar im Lebensmittel; als nicht nachweisbar gilt ein maximaler Übergang von 0,15 mg/kg Lebensmittel (MOAH mit einer Kettenlänge von C10 bis C25). Dieser Grenzwert stellt die derzeitige analytische Nachweisgrenze dar;
    • – MOSH: 0,6 mg/pro kg Lebensmittel (Summe der MOSH mit einer Kettenlänge von C10 bis C15).
  • Auch aus Frischfaserkartons können, bedingt durch den Herstellungsprozess, Mineralöle austreten. Diese stammen aus Fetten, Schmiermitteln etc., die aus der Mechanik der Produktionsmaschinen in die Frischfaserkartons gelangen. Bei der Überprüfung der Migration von Mineralöl aus Frischfaserkartons und ihr Ausmaß sind auch dort auch migrierenden Mineralöle festgestellt wurden. Das Ausmaß ist zwar wesentlich geringer als bei Recyclingmaterialien. Dennoch ist es auch bei Frischfaserkartons möglich, dass aufgrund der Migration von Mineralöl der Grenzwert von 0,6 mg/kg Lebensmittel überschritten wird.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein beschichtetes Papier oder Karton mit einer Barriere zu schaffen, welche die Migration von Mineralöl stark herabsetzt.
  • Die Aufgabe wird durch ein beschichtetes Papier oder Karton mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des beschichteten Papiers oder Kartons sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Das beschichtete Papier oder Karton umfasst
    • – eine Schicht aus Papier oder Karton,
    • – eine auf der Schicht aus Papier oder Karton angeordnete Schicht aus einem Haftvermittler und
    • – eine auf der Schicht aus einem Haftvermittler angeordnete Schicht aus einem Biokunststoff.
  • Untersuchungen der Anmelderin haben gezeigt, dass Standardbeschichtungen aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE, PE-LD, Abkürzung für low density polyethylen) und Polyethylen hoher Dichte (HDPE, PE-HD, Abkürzung für high density polyethylen), die normalerweise als effektive funktionale Barrieren für die Fett- und Wasserbeständigkeit von Karton sorgen, keine adäquate Barriere für das „Ausgasen” von Mineralöl bilden, da dieses durch Standard-LDPE und -HDPE hindurch migriert. Überraschenderweise hat sich nun gezeigt, dass eine Schicht aus Biokunststoff auf einer Schicht auf Papier oder Karton eine besonders wirksame Barriere gegen die Migration von Mineralöl aus Papier oder Karton ist. Als Biokunststoff werden Kunststoffe bezeichnet, die auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden. Diese Biokunststoffe werden vollständig oder zu überwiegenden Anteilen aus Biopolymeren hergestellt. Biokunststoffe haben somit eine andere Rohstoffbasis als erdölbasierende Druckfarben, Fette- oder Schmiermittel, die im Papier oder Karton enthalten sind. Anscheinend beruht die Sperrwirkung der Schicht aus Biokunststoff darauf, dass die im Papier oder Karton enthaltenen Mineralöle aufgrund ihrer abweichenden Rohstoffbasis die Schicht aus Biokunststoff nicht durchdringen können. Obendrein hat sich gezeigt, dass die Mineralöle aus dem Papier oder Karton sich mit dem Biokunststoff auch nicht verbinden oder in diesen eindringen. Andernfalls könnte dies dazu führen, dass sich beim Aufrollen eines beschichteten Papiers oder Kartons Mineralöle von der Außenseite des Papiers oder Kartons aus an der Innenseite des Biokunststoffes anlagern, die bei Verwendung des beschichteten Papiers oder Kartons als Verpackungsmaterial in Kontakt mit dem Produkt kommt. Die Barriere wäre dann durch das Aufrollen des beschichteten Papiers oder Kartons, das regelmäßig zu Lagerungs- und Transportzwecken erfolgt, überwunden. Ferner hat sich gezeigt, dass Biokunststoffe grundsätzlich nicht direkt mit Papier oder Karton verbindbar sind. Deshalb ist erfindungsgemäß eine Schicht aus einem Haftvermittler zwischen der Schicht aus Papier oder Karton und der Schicht aus einem Biokunststoff angeordnet. Der Haftvermittler stellt die Anhaftung des Biokunststoffes an dem Papier oder Karton sicher. Biokunststoff als Barriereschicht hat den weiteren Vorteil der biologischen Abbaubarkeit. Vorzugsweise ist das gesamte beschichtete Papier oder Karton biologisch abbaubar.
  • Die Schicht aus Papier oder Karton, auf die der Haftvermittler und der Biokunststoff aufgebracht sind, ist bevorzugt ein Recyclingpapier oder ein Recyclingkarton. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass die Schicht aus Papier oder Karton ein Frischfaserpapier oder Frischfaserkarton ist. Nachfolgend werden sowohl Recyclingmaterialien als auch Frischfasermaterialien angesprochen, indem diese als (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton bezeichnet werden. Dies gilt auch für die Patentansprüche.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Biokunststoff Polymilchsäure. Es hat sich gezeigt, dass mit diesem Biokunststoff eine besonders wirksame Barriere für Mineralöle aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton herstellbar ist. Polymilchsäure wird vorzugsweise aus dem nachwachsenden Rohstoff Mais hergestellt. Ein geeigneter Biokunststoff aus Polymilchsäure wird unter der Handelsbezeichnung Ecovio® (zum Beispiel Ecovio® FS Paper) von der BASF AG, Deutschland, vermarktet.
  • Der Haftvermittler und der Biokunststoff können durch Extrudieren auf die Schicht aus (Recycling-)Papier oder Recyclingkarton aufgebracht werden. Hierfür kann beispielsweise ein Tripleextruder mit Feedblock (Sammelstück und Verteiler) zum Einsatz kommen. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton und der Schicht aus einem Haftvermittler eine Schicht aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und/oder eine Schicht aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) angeordnet. Eine Schicht aus LDPE bildet eine Wasserdampfsperre, die bei der Verwendung des beschichteten Papiers oder Kartons als Verpackungsmaterial häufig benötigt wird. Durch die Wasserdampfsperre bleiben Lebensmittel und andere Füllgüter länger frisch, kross etc. und haben eine verlängerte Haltbarkeit. Eine Schicht aus HDPE bildet eine Fettsperre, die für die Verpackung vieler Produkte benötigt wird. Beispielsweise ist bei der Verpackung von Cornflakes eine Fettdichtigkeit des Verpackungsmaterials erforderlich. Zugleich bildet auch HDPE eine Wasserdampfsperre. Vorzugsweise weist das beschichtete Papier oder Karton nur eine einzige Schicht aus LDPE oder aus HDPE zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton und der Schicht aus einem Haftvermittler auf. Das beschichtete Papier oder Karton kann auch zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papieroder (Recycling-)Karton und der Schicht aus einem Haftvermittler mit einer Schicht aus LDPE und einer Schicht aus HDPE versehen sein, wobei die Reihenfolge grundsätzlich beliebig ist.
  • Geeignete Haftvermittler zur Verbindung der Schicht aus Biokunststoff mit der Schicht aus Recyclingpapier oder Recyclingkarton werden unter den Produktbezeichnungen Lotader 3210 und 3410 von der Firma Arcema Inc., Philadelphia, USA angeboten. Lotader® 3210 und Lotader® 3410 sind Zufalls-Terpolymere aus Ethylen, Acrylester und Maleinsäureanhydrid, polymerisiert in einem Hochdruck-Autoklavenverfahren.
  • Ein weiterer geeigneter Haftvermittler wird und der Handelsbezeichnung Plexar® PX 5125 (extrudable tielayer raisin anhydride modified LLDPE) von der Firma Lyondell Chemical Company, Houston, Texas, USA angeboten. Plexar® PX 5125 ist ein chemisch modifiziertes Harz.
  • Weiterer geeignete Haftvermittler – Harze werden unter der Produktbezeichnung Surlyn® 1802 und Surlyn 1652 von der Firma DuPont Company, Wilmington, DE 19805, USA, angeboten.
  • Weitere geeignete Haftvermittler stehen dem Fachmann zur Verfügung.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung wird der Biokunststoff mit einem Flächengewicht von mindestens 3 g/m2 und/oder von höchstens 10 g/m2 auf die Schicht aus einem Haftvermittler aufgebracht. Eine Schicht aus Ecovio® mit einem Flächengewicht von 3 g/m2 wird von Mineralölen allenfalls an der Nachweisgrenze durchwandert. Mit höheren Flächengewichten wird eine Durchwanderung deutlich unterhalb der Nachweisgrenze erreicht. Vorzugsweise wird der Biokunststoff mit einem Flächengewicht von 5 g/m2 aufgebracht.
  • Gemäß einer Ausgestaltung beträgt das Flächengewicht der Schicht aus einem Haftvermittler 2 bis 15 g/m2. Vorzugsweise beträgt das Flächengewicht der Schicht aus einem Haftvermittler 10 g/m2.
  • Ferner wird die Aufgabe durch ein beschichtetes Papier oder Karton gemäß Anspruch 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des beschichteten Papiers oder Kartons sind in Unteransprüchen angegeben.
  • Das beschichtete Papier oder Karton umfasst
    • • eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton,
    • • eine Schicht aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und/oder eine Schicht aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) auf der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton,
    • • eine Schicht aus einem Haftvermittler auf der Schicht aus LDPE und/oder auf der Schicht aus HDPE,
    • • eine Schicht aus Ethylenvinylacetat oder Polyamid oder einem anderen Barrierematerial aus Kunststoff mit guter Barrierewirkung gegen die Migration von Mineralölen auf der Schicht aus einem Haftvermittler und
    • • eine äußere Stützschicht auf der Schicht aus einem Barrierematerial.
  • Die Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass Kunststoffe mit einer guten Barrierewirkung („High-Barrier-Kunststoffe”) gegen Mineralöle und deren Migration in der Gasphase existieren, diese jedoch schlechte Extrusionseigenschaften aufweisen. Eine einlagige Extrusion, die bei der Beschichtung von Verpackungsmaterial bislang Standard ist, ist nicht möglich. Erfindungsgemäß ist deshalb zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton eine Schicht aus LDPE und/oder eine Schicht aus HDPE angeordnet, die den Kunststoff mit guten Barriereeigenschaften beim Extrudieren stützt. Die Schicht aus LDPE und/oder HDPE bildet zugleich einen Haftvermittler zur Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton, da sie sich gut mit dieser verbindet. Zudem wird zwischen der Schicht aus LDPE und/oder aus HDPE eine Schicht aus einem Haftvermittler aufgebracht, da sich die Schicht aus Barrierematerial nicht mit der Schicht aus LDPE und/oder HDPE verbindet. Auch die Schicht aus einem Haftermittler stützt die Schicht aus Barrierematerial. Zur weiteren Stützung der Schicht aus Barrierematerial wird beim Extrudieren auf die Schicht aus Barrierematerial eine äußere Stützschicht aufgebracht. Diese Stützschicht kann aus einem Haftvermittler bestehen. Sie kann aber auch eine Stützschicht aus einem anderen Material sein, das direkt oder über einen Haftvermittler mit der Schicht aus Barrierematerial verbunden ist. Die Beschichtung des (Recycling-)Papiers oder (Recycling-)Kartons bildet eine wirksame Barriere gegen die Migration von Mineralölen. Zudem ist das beschichtete Papier oder Karton durch eine Schicht aus LDPE zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton und der Schicht aus Haftvermittler gegen den Durchtritt von Wasserdampf geschützt. Beim Einsatz von HDPE ist das beschichtete Papier oder Karton fettdicht und weist eine Wasserdampfsperre auf. LDPE und HDPE können auch in Kombination in beliebiger Abfolge zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton und der Schicht aus Haftvermittler eingesetzt werden.
  • Das beschichtete Papier oder Karton ist durch Koextrusion der Schichten auf eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton herstellbar. Hierfür kann beispielsweise ein Triple-Extruder mit einem. Feedblock (Sammelstück und Verteiler) zum Einsatz kommen, der die Extrusion von fünf Lagen Kunststoff ermöglicht.
  • Bei dem beschichteten Papier oder Karton gemäß Anspruch 6 können für die Haftvermittler dieselben Produkte zum Einsatz kommen wie bei dem beschichteten Papier oder Karton gemäß Anspruch 1.
  • Gemäß einer Ausgestaltung besteht die äußere Stützschicht aus einem ein Mineralöl nicht anlagernden und dieses nicht aufnehmenden Polymer. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich beim Aufrollen des einseitig beschichteten Papiers oder Kartons kein Mineralöl von der Außenseite des (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Kartonsaus an der Innenseite der Beschichtung anlagert, die mit dem Produkt in Kontakt kommt. LDPE kommt für dieses Polymer nicht in Betracht, da es Mineralöl anlagert bzw. aufnimmt. Ein weiterer Vorteil der außenliegenden Schicht aus einem Polymer ist, dass sie eine Versiegelung des Materials durch Erwärmung (mittels Heißluft und/oder Heizbacken) ermöglicht. Die Versiegelbarkeit des beschichteten Papiers oder Kartons kann zur Herstellung von Faltschachteln und anderen Verpackungen genutzt werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung des beschichteten Papiers oder Kartons von Anspruch 1 und von Anspruch 6 weist das beschichtete Papier oder Karton mehrere Schichten aus Papier oder Karton auf, wobei mindestens eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton ist. Dieses beschichtete Papier kann für die Herstellung von Linern verwendet werden. Bevorzugt weist dieses beschichtete Papier oder Karton zwei Schichten aus Papier oder Karton auf. Beide Schichten aus Papier oder Karton können aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton bestehen. Es ist aber auch möglich, das eine der beiden Schichten aus Frischfaserpapier oder Frischfaserkarton besteht und nur eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton bzw. aus Sekundärfaserpapier oder Sekundärfaserkarton.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Verpackung, die ganz oder teilweise aus einem beschichteten Papier oder Karton gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 hergestellt ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung ist die Verpackung eine Faltschachtel, Einschlagpapier oder Beutel.
  • Ferner betrifft die Erfindung einen Liner, der aus einem beschichteten Papier oder Karton gemäß Anspruch 9 hergestellt ist. Ein Liner ist ein Papier oder Karton, der aus mehreren Schichten Papier oder Karton besteht und eine erhöhte Festigkeit aufweist. Ein Liner wird beispielsweise auf Wellpappe geklebt, um Kisten für Lebensmittel (zum Beispiel Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch) herzustellen. Eine Lage Papier kann außen gestrichen sein, um eine gute Grundlage für einen Farbaufdruck zu bilden.
  • Es folgen drei Ausführungsbeispiele:
    (Recycling-)Karton der Qualität GD2 260 g/m2 wurde mit einer Schicht aus einem Haftvermittler vom Typ Lotader 3210 mit einem Flächengewicht von 10 g/m2 beschichtet. Darauf wurde eine Schicht des Biokunststoffes Ecovio® FS Paper aufgebracht. Sämtliche Schichten wurden im Koextrusionsverfahren mittels eines Triple-Extruders mit Feedblock aufextruiert. Beim ersten Ausführungsbeispiel betrug das Flächengewicht des Biokunststoffes 3 g/m2, beim zweiten Ausführungsbeispiel betrug sie 5 g/m2 und beim dritten Ausführungsbeispiel 10 g/m2.
  • Die drei Ausführungsbeispiele wurden auf Migration von Mineralölen überprüft. Hierzu wurde auf der beschichteten Seite auf einer Prüffläche von 1 dm2 4,0 g Tenax® (Poly (2,6 Diphenyl-P-Phenylenoxid)) aufgebracht. Die halbquantitative Bestimmung der Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW, gesamt) erfolgte nach Elution vom Tenax mittels Gaskomatographie und Flammenionisationsdetektor (GC-FID) gegen den internen Standard (C13 Kohlenwasserstoffe).
  • Die Untersuchung ergab, dass die Migration von Mineralölkohlenwasserstoffe bei Ausführungsbeispiel 1 an der Nachweisgrenze blieb.
  • Bei den Ausführungsbeispielen 2 und 3 blieb sie unterhalb der Nachweisgrenze. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
    Substanz: Mineralole MOSH {mineral oil saturated hydrocarbons) und MOAH {mineral oil aromatic hydrocarbons)
    Richtwert 0,6 mg/kg Food
    Muster 103279 GD 2 Karton 260 g/m2 + Polymer 13 g/m2 Mineralöl {MKW, gesamt) Dimension
    Messwerte ca. 0,025 [mg C13-Äquiualent/dm3 Packstoff]
    Umrechnung (EU-Würfe!) ca. 0,15 mg/kg Food
    Muster 103280 GD 2 Karton 260 g/ma + Polymer 15 g/m2 Mineralöl (MKW, gesamt) Dimension
    Messwerte < 0,02 [mg C13-Äquivalent/dm2 Packstoff]
    Umrechnung (EU-Würfel) < 0,12 mg/kg Food
    Muster 103231 GD 2 Karton 260 g/m2 + Polymer 20 g/m2 Mineralöl (MKW, gesamt) Dimension
    Messwerte < 0,02 [mg C13-Äquivalent/dm2 Packstoff]
    Umrechnung (EU-Würfe!) < 0,12 mg/kg Food
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • Walki News Release. 25. Januar 2011 [0007]

Claims (12)

  1. Beschichtetes Papier oder Karton umfassend – eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton, – eine auf der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton angeordnete Schicht aus einem Haftermittler und – eine auf der Schicht aus einem Haftvermittler angeordnete Schicht aus einem Biokunststoff.
  2. Beschichtetes Papier oder Karton nach Anspruch 1, bei dem der Biokunststoff Polymilchsäure ist.
  3. Beschichtetes Papier oder Karton nach Anspruch 1 oder 2 umfassend zwischen der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton und der Schicht aus einem Haftvermittler eine Schicht aus LDPE und/oder eine Schicht aus HDPE.
  4. Beschichtetes Papier oder Karton nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Schicht aus Biokunststoff ein Flächengewicht von 3 bis 10 g/m2 hat.
  5. Beschichtetes Papier oder Karton nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem der Haftvermittler ein Flächengewicht von 2 bis 15 g/m2 hat.
  6. Beschichtetes Papier oder Karton umfassend – eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton, – eine Schicht aus LDPE und/oder eine Schicht aus HDPE auf der Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton, – eine Schicht aus einem Haftvermittler auf der Schicht aus LDPE und/oder HDPE, – eine Schicht aus Ethylenvinylacetat oder Polyamid oder einem anderen Barrierematerial aus Kunststoff mit guten Barrierewirkungen gegen die Migration von Mineralölen auf der Schicht aus einem Haftvermittler und – eine äußere Stützschicht auf der Schicht aus einem Barrierematerial.
  7. Beschichtetes Papier oder Karton nach Anspruch 6, bei dem die äußere Stützschicht eine weitere Schicht aus einem Haftvermittler umfasst.
  8. Beschichtetes Papier oder Karton gemäß Anspruch 6 oder 7, bei dem die äußere Stützschicht eine Schicht aus einem Mineralöl nicht anlagernden oder dieses nicht aufnehmenden Polymer umfasst.
  9. Beschichtetes Papier oder Karton gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8 mit mehreren Schichten aus Papier oder Karton, wobei mindestens eine Schicht aus (Recycling-)Papier oder (Recycling-)Karton ist.
  10. Verpackung ganz oder teilweise hergestellt aus einem beschichtetes Papier oder Karton gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9.
  11. Verpackung gemäß Anspruch 10, die eine Faltschachtel, ein Einschlagpapier oder ein Beutel ist.
  12. Liner hergestellt aus einem beschichteten Papier oder Karton gemäß Anspruch 9.
DE201110107965 2011-07-20 2011-07-20 Beschichtetes Papier oder Karton Pending DE102011107965A1 (de)

Priority Applications (5)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE201110107965 DE102011107965A1 (de) 2011-07-20 2011-07-20 Beschichtetes Papier oder Karton
PCT/EP2012/002917 WO2013010649A2 (de) 2011-07-20 2012-07-11 Beschichtetes papier oder karton
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