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DE202004008076U1 - Manipulationssicherer Deckel - Google Patents

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DE202004008076U1
DE202004008076U1 DE202004008076U DE202004008076U DE202004008076U1 DE 202004008076 U1 DE202004008076 U1 DE 202004008076U1 DE 202004008076 U DE202004008076 U DE 202004008076U DE 202004008076 U DE202004008076 U DE 202004008076U DE 202004008076 U1 DE202004008076 U1 DE 202004008076U1
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Abstract

Manipulationssicherer Deckel (1) für einen Behälter (2), welcher Behälter einen um eine obere Behälteröffnung (3) umlaufenden, insbesondere umgebördelten Öffnungsrand (4) aufweist, mit einem die obere Behälteröffnung im Wesentlichen abdenkenden Deckelteil (5) und einem vom Deckelteil (5) im Wesentlichen nach unten in Richtung Behälter (2) verlaufenden Deckelrand (6), welcher zumindest stellenweise ein den Öffnungsrand (4) untergreifendes Verriegelungselement (7) aufweist, das vom Deckel (1) insbesondere zusammen mit einem unteren Randendabschnitt (8) des Deckelrandes (6) zum Abnehmen des Deckels vom Behälter unwiderruflich abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) vom Deckelteil (5) im Wesentlichen schräg nach unten und außen verläuft und das Verriegelungselement (7) als in Umfangsrichtung (9) des Deckels (1) umlaufender Verriegelungsrand (10) ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen manipulationssicheren Deckel für einen Behälter, welcher Behälter einen um eine obere Behälteröffnung umlaufenden, insbesondere umgebördelten Öffnungsrand aufweist, mit einem die obere Behälteröffnung im Wesentlichen abdeckenden Deckelteil und einem vom Deckelteil im Wesentlichen nach unten in Richtung Behälter verlaufenden Deckelrand, welcher zumindest stellenweise ein den Öffnungsrand untergreifendes Verriegelungselement aufweist, das vom Deckel insbesondere zusammen mit einem unteren Randendabschnitt des Deckelrandes zum Abnehmen des Deckels vom Behälter unwiderruflich abtrennbar ist.
  • Ein solcher Deckel ist aus der US-A-5002198 bekannt. Das entsprechende Deckelteil ist von oben auf den Öffnungsrand aufgelegt und deckt die Behälteröffnung ab. Mit diesem Deckelteil ist der Deckelrand verbunden, der sich vom Deckelteil vertikal nach unten erstreckt. Der Deckelrand liegt im Wesentlichen tangential an dem eingerollten oder umgebördelten Behälterrand an und von seinem freien Ende steht ein Verriegelungselement ab, das unterhalb des Öffnungsrandes endet und diesen im Wesentlichen untergreift.
  • Um den Deckel vom Behälter manipulationssicher bzw. aufbruchsicher zu lösen, wird ein Teil des Deckelrandes und insbesondere ein unterer Randendabschnitt zusammen mit dem Verriegelungselement abgetrennt. Danach kann der Deckel vom Behälter abgenommen werden. Durch das unwiderrufliche Trennen von Randendabschnitt mit Verriegelungselement vom übrigen Deckel ist im Wesentlichen gewährleistet, dass auch bei noch oder wieder aufgesetztem Deckel feststellbar ist, ob dieser durch einen anderen Benutzer bereits abgenommen oder zumindest zum Abnehmen vorbereitet wurde. Dies ermöglicht, jegliche Manipulation oder jeglichen Versuch zum Aufbrechen bzw. Öffnen des Behälters festzustellen. Ein solcher Deckel kann beispielsweise verhindern, dass der entsprechende Behälter geöffnet, der Inhalt in irgend einer Weise beeinflusst oder auch teilweise entnommen und anschließend der Behälter wieder verschlossen wird, ohne dass das Öffnen des Behälters von außen erkennbar ist.
  • Bei dem vorbekannten Deckel besteht allerdings die Möglichkeit, dass eine Manipulation am Verriegelungselement stattfindet, wodurch dieses soweit elastisch radial nach außen auslenkbar ist, dass der Behälterrand nicht mehr untergriffen und der Deckel auch ohne unwiderrufliches Trennen des unteren Randendabschnitts vom Behälter gelöst werden kann. Weiterhin ist der vertikal verlaufende Deckelrand relativ wenig elastisch auslenkbar, so dass beim Aufsetzen des Deckels auf den Behälter das Verriegelungselement über eine entsprechend hohe Elastizität verfügen muss, damit es im Bereich des nach außen umgerollten Öffnungsrandes ausreichend radial nach außen auslenkbar ist. Diese relativ große Elastizität des Verriegelungselements erleichtert eine entsprechende Manipulation zum Abnehmen des Deckels, indem aufgrund dieser relativ hohen Eigenelastizität des Verriegelungselements dieses leichter nach außen auslenkbar und dann der Deckel vom Behälter abnehmbar ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen manipulationssicheren Deckel der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass dieser in konstruktiv einfacher Weise gegen eventuelle Manipulationen des Verriegelungselements zum Abnehmen des Deckels gesichert und andererseits die Verschlussfunktion des Deckels sicher gewährleistet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der Deckelrand vom Deckelteil im Wesentlichen schräg nach unten und außen verläuft und das Verriegelungselement als in Umfangsrichtung des Deckels umlaufender Verriegelungsrand ausgebildet ist.
  • Durch die Verwendung eines umlaufenden Verriegelungsrandes fehlen Möglichkeiten seitlich zwischen Verriegelungsrand und dem schräg verlaufenden Deckelrand einzugreifen und beispielsweise dadurch den Verriegelungsrand aus dem Eingriff unterhalb des Behälterrandes zu lösen. Durch das Verlaufen des Deckelrandes schräg nach unten und außen ist dieser beim Aufsetzen des Deckels ebenfalls elastisch auslenkbar, so dass beim Aufsetzen des Deckels sowohl Verriegelungsrand als auch Deckelrand elastisch ausgelenkt werden und damit die Elastizität im Wesentlichen nicht nur im Bereich des Verriegelungselements zu finden ist.
  • Außerdem kann bei dem schräg verlaufenden Deckelrand der entsprechende Verriegelungsrand nicht ohne gleichzeitige Manipulation des Deckelrandes in eine im Wesentlichen vertikale Anordnung gebracht werden, um den Deckel gegebenenfalls vom Behälter abzunehmen. Statt dessen wird durch die schräge Anordnung des Deckelrandes der entsprechende Verriegelungsrand selbst bei Anlage an den Deckelrand von innen in einer gewissen Schräglage gehalten, so dass ein Vorbeischieben am Öffnungsrand zum Abnehmen des Deckels ohne sichtbare Spuren nahezu unmöglich ist.
  • Dadurch ist die Manipulationssicherheit des erfindungsgemäßen Deckels in einfacher Weise erhöht. Gleichzeitig wird das Aufsetzen des Deckels auf den Behälter durch die Verteilung der Elastizitäten auf Deckelrand und Verriegelungsrand leichter, ohne dass dadurch die Manipulationssicherheit oder die Dichtigkeit des Deckels vermindert wird.
  • Erfindungsgemäß besteht die Möglichkeit, dass das entsprechende Deckelteil verschiedene Formen aufweist. Einerseits entspricht die geometrische Form des Deckelteils entlang des Öffnungsrandes im Wesentlichen der Form der Behälteröffnung. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass außerhalb des Öffnungsrandes das Deckelteil beispielsweise in Richtung zum Inneren des Behälters gewölbt, geknickt oder in anderer Weise verformt ist, oder auch vom Behälter weg entsprechend verformt ist. Ein einfaches Deckelteil, dass ebenfalls einfach herstellbar ist, kann im Wesentlichen eben sein. Dieses liegt dann auf dem Behälterrand auf und überdeckt die gesamte Behälteröffnung, um diese gegen äußere Einflüsse zu sichern und gleichzeitig das Behälterinnere abzudichten.
  • Um beispielsweise ein Handhaben des Deckels zum Abnehmen vom Behälter zu vereinfachen, kann das Deckelteil einen in Umfangsrichtung umlaufenden und im Wesentlichen vertikal nach oben abstehenden Randflansch aufweisen.
  • Der Deckelrand kann direkt mit dem ebenen Deckelteil oder auch mit dem Randflansch verbunden sein.
  • Ein einfaches Beispiel für eine direkte Verbindung mit dem Randflansch kann darin gesehen werden, wenn der Deckelrand einen im Wesentlichen umgekehrt U-förmigen obe ren Randendabschnitt aufweist, wobei der Randflansch in die U-Öffnung eingesteckt und dort befestigt ist. Die Tiefe der U-Öffnung kann im Wesentlichen der vertikalen Länge des Randflansches entsprechen. Auf diese Weise wird der Randflansch beidseitig durch die entsprechenden U-Schenkel des oberen Randendabschnitts umgriffen und kann mit diesen beispielsweise durch Verkleben, Heißversiegeln oder in anderer Weise befestigt werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass der Deckelrand vom oberen bis zum unteren Ende gleichmäßig schräg nach unten und außen verläuft. Um allerdings das Aufsetzen und gleichzeitig das Abdichten durch den Deckelrand zu vereinfachen bzw. zu verbessern, kann der Deckelrand zwischen oberem Randendabschnitt und seinem unteren Ende zumindest einen oberen und einen unteren Randabschnitt aufweisen, welche jeweils schräg nach außen weg vom Deckelteil verlaufen und welche durch einen im Wesentlichen vertikalen Zwischenrandabschnitt verbunden sind. Dieser Zwischenrandabschnitt kann insbesondere zur Anlage an den Öffnungsrand von außen dienen, so dass der Deckel selbst bei unwiderruflich abgetrenntem unteren Randendabschnitt sicher auf den Behälter aufsetzbar und dort gehalten ist.
  • Durch diesen im Wesentlichen stufenartig schrägen Verlauf des Deckelrandes ergibt sich ein optisch vorteilhaftes Erscheinungsbild für den Deckel und der Deckel ist leichter ergreifbar und auf den Behälter aufsetzbar.
  • Der bereits erwähnte untere Randendabschnitt kann in diesem Zusammenhang so ausgebildet sein, dass er zwischen unterem Randabschnitt und unterem Ende des Deckelrandes im Wesentlichen vertikal verläuft. Dadurch ist der Zwischenraum zwischen unterem Randendabschnitt und Behälterwand kleiner als bei einem Schrägverlauf dieses unteren Randendabschnitts, so dass weniger Platz für mögliche Manipulationen ist.
  • Der im Wesentlichen vertikale Verlauf von Zwischenrandabschnitt und unterem Randendabschnitt kann auch durch einen gewissen Schrägverlauf dieser Abschnitte ersetzt werden, wobei diese Abschnitte unter einem geringeren Neigungswinkel als oberer und unterer Randabschnitt schräg nach außen verlaufen.
  • Für das optische Erscheinungsbild und für die Herstellung des Deckels ist es weiterhin als vorteilhaft zu erachten, wenn die Neigungswinkel von oberem und unterem Randabschnitt und/oder vom Zwischen- und unterem Randendabschnitt jeweils gleich sind.
  • Eine Stabilisierung des unteren Randendabschnitts und damit ebenfalls eine Stabilisierung des Verriegelungsrandes kann sich dadurch ergeben, dass zumindest der untere Randendabschnitt zweischichtig mit äußerer und innerer Schicht ausgebildet ist. Dadurch weist dieser untere Randendabschnitt eine erhöhte Steifigkeit auf, die einerseits dessen Manipulation zum Abnehmen des Deckels erschwert und andererseits den Verriegelungsrand verstärkt.
  • Bei einem einfachen Ausführungsbeispiel kann der Verriegelungsrand als Verlängerung der inneren Schicht ausgebildet sein. Dabei erstreckt er sich einfach in Verlängerung der inneren Schicht in Richtung Behälter, um den entsprechenden Öffnungsrand zu untergreifen.
  • Der Verriegelungsrand kann direkt als Verlängerung der inneren Schicht im Bereich des unteren Randendabschnitts abstehen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass sich diese innere Schicht zumindest teilweise bis in den unteren Randabschnitt erstreckt und der entsprechende Neigungswinkel dieses Randabschnitts zur Umlenkung der inneren Schicht und damit des Verriegelungsrandes in Richtung Behälterwand dient.
  • Dabei kann der Neigungswinkel des unteren Randabschnitts ebenfalls im Verriegelungsrand fortgesetzt werden, so dass sich dieser bei auf dem Behälter aufgesetztem Deckel schräg nach oben in Richtung Behälterwand erstreckt und den Öffnungsrand untergreift.
  • Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass erfindungsgemäß die Elastizität zum Auslenken des Deckelrandes und des Verriegelungsrandes und damit zum Aufsetzen des Deckels auf den Behälter auf Deckelrand und Verriegelungsrand aufgeteilt ist. Gerade beim Aufsetzen auf den Behälter ist es dabei von Vorteil, wenn der Verriegelungsrand elastisch radial nach außen auslenkbar ist. Dies betrifft zumindest den vom unteren Randabschnitt bzw. unteren Randendabschnitt abstehenden Teil des Verriegelungsrandes.
  • Um einen möglichst geringen Zwischenraum zwischen freiem Ende des Verriegelungsrandes und einer Behälterwand zu gewährleisten und gleichzeitig ein Manipulieren des Verriegelungsrandes zu erschweren, kann der Verriegelungsrand an seinem freien Ende eine im Wesentlichen parallel zur Behälterwand bei aufgesetztem Deckel verlaufende Schnittendkante aufweisen. Diese Schnittendkante kann auch direkt an der Behälterwand bei aufgesetztem Deckel anliegen. Durch den entsprechenden Verlauf der Schnittendkante wird ein Aufspreizen und damit Vorbeiführen des freien Endes des Verriegelungsrandes am Öffnungsrand erschwert.
  • Zum Öffnen des Deckels ist die unwiderrufliche Abtrennung des unteren Randendabschnitts und des Verriegelungsrandes vom übrigen Deckel notwendig. Um dies in einfacher Weise durchführen zu können, kann eine Aufreißhandhabe vom Deckelrand abstehen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass mehr als eine Aufreißhandhabe angeordnet ist. Die Aufreißhandhabe kann beispielsweise in etwa senkrecht vom Deckelrand abstehen, so dass sie einfach seitlich vom Deckelrand ergreifbar und dann zur Abtrennung des entsprechenden Teils des Deckels einsetzbar ist. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass sich die Aufreißhandhabe in Verlängerung des Deckelrandes an seinem unteren Ende erstreckt.
  • Um durch die Aufreißhandhabe ein Einreißen in den unteren Randendabschnitt in sicherer und kontrollierter Weise zu ermöglichen, kann im Bereich der Aufreißhandhabe und insbesondere an ihrer in Aufreißrichtung vorderen Kante eine im Wesentlichen vertikale Aufreißhilfe im Deckelrand ausgebildet sein. Wird die Aufreißhandhabe dann ergriffen und in Aufreißrichtung bewegt, erfolgt zuerst ein Einreißen des Deckelrandes entlang der vertikalen Aufreißhilfe und anschließend eine weitere Abtrennung des entsprechenden Teils des Deckelrandes im Wesentlichen in Umfangsrichtung.
  • Eine solche Aufreißhilfe kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Allgemein ist sie als Materialschwächungslinie ausgebildet. Eine solche Materialschwächungslinie kann eine Materialverdünnung, eine Perforation oder dergleichen sein.
  • Um auch das weitere Entfernen des entsprechenden Teils des Deckelrandes in einfacher und kontrollierter Weise zu ermöglichen und gleichzeitig das Erscheinungsbild des Deckels auch nach Entfernen dieses Teils nicht zu verschlechtern, kann im Wesentli chen senkrecht zur Aufreißhilfe im Deckelrand beabstandet von dessen unterem Ende eine in Umfangsrichtung verlaufende Randabreißhilfe ausgebildet sein. Diese schneidet sich mit der senkrechten Aufreißhilfe, so dass bei Bewegen der Aufreißhandhabe in Aufreißrichtung nach Einreißen der Aufreißhilfe anschließend entlang der Randabreißhilfe die weitere Abtrennung des entsprechenden Teils des Deckelrandes erfolgt.
  • Die Randabreißhilfe kann dabei ähnlich wie die Aufreißhilfe als Materialschwächungslinie ausgebildet sein.
  • Um in diesem Zusammenhang zu gewährleisten, dass selbst bei entsprechend abgetrenntem Teil des Deckelrandes noch ein Aufsetzen des Deckels auf den Behälter und ein Halten des Deckels mittels des Deckelrandes am Öffnungsrand möglich ist, kann die Randabreißhilfe bei auf dem Behälter aufgesetztem Deckel näher zum unteren Ende des Deckelrandes als der Öffnungsrand angeordnet sein. Dadurch ist gesichert, dass vom Deckelrand zumindest so viel nach Abreißen des entsprechenden Teils verbleibt, dass dieser sich im Wesentlichen über den Öffnungsrand nach unten erstreckt und ein Wiederaufsetzen des Deckels und sicheres Halten des Deckels am Behälter ermöglicht, ist.
  • Für den Deckel sind im Wesentlichen verschiedene Materialien denkbar. Der Deckel kann vollständig oder auch nur teilweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt sein. Dieses kann zumindest teilweise transparent oder durchscheinend sein, wobei dies insbesondere für das Deckelteil gelten kann. Dadurch ist das Innere des Behälters einsehbar. Ein einfach herstellbarer und leicht zu recycelnder Deckel kann sich dadurch ergeben, dass der Deckel im Wesentlichen aus einer oder mehreren Papierschichten gebildet ist. Außerdem ist eine solche Papierschicht leicht zu Werbezwecken oder zum Hinweis auf den Inhalt des Bechers bedruckbar.
  • Da der Deckelteil bei aufgesetztem Deckel den im Behälter befindlichen Inhalt vor einem Eindringen ungewollter Substanzen, aber auch gegenüber einem Ausdringen des Behälterinhalts schützen soll, kann zumindest im Bereich des Deckelteils auf dessen Unterseite eine fluiddichte Kunststoffolie aufgebracht sein. Durch eine solche Kunststofffolie wird zusätzlich verhindert, dass beispielsweise bei einer Flüssigkeit im Behälter die Papier schicht des Deckels und insbesondere des Deckelteils durch die Flüssigkeit aufgeweicht und gegebenenfalls optisch unvorteilhaft beeinflusst wird.
  • Es besteht natürlich ebenfalls die Möglichkeit, dass der Deckel oder eines seiner Teile nicht nur aus einer Papierschicht, sondern aus miteinander verbundenen und insbesondere laminierten Papierschichten besteht. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass zumindest im Bereich des unteren Randendabschnitts ein zweischichtiger Aufbau vorliegt, wobei durch die innere Schicht der Verriegelungsrand gebildet ist. Auch hier gilt, dass die entsprechende Schicht eine Papierschicht sein kann.
  • Um den Deckel in einfacher Weise zum Verschließen der Behälter bzw. nach deren Herstellung bevorraten zu können, kann der Deckel stapel- und entstapelbar sein.
  • Solche Stapel- und Endstapelbarkeit kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass ein Innendurchmesser des Deckelrandes zumindest an seinem unteren Ende größer als ein Außendurchmesser des oberen Randendabschnitts ist. Eine entsprechende Relation zwischen Innendurchmesser und Außendurchmesser kann auch für den unteren Randendabschnitt bis gegebenenfalls in den Bereich des unteren Randabschnitts vorliegen, wodurch die Stapelbarkeit der Deckel verbessert ist.
  • Um während des Stapelns die Deckel nicht so fest miteinander zu verklemmen, dass ein Endstapel beipielsweise durch einen entsprechenden Automaten erschwert ist, kann der Verriegelungsrand als Stapelstoppelement ausgebildet sein, welches bei gestapelten Deckeln von außen und insbesondere oben am oberen Randendabschnitt anliegt.
  • Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der in der Zeichnung beigefügten Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines auf einem Becher aufgesetzten erfindungsgemäßen manipulationssicheren Deckels;
  • 2 eine vergrößerte Darstellung eines Details „X" aus 1;
  • 3 eine Ansicht analog zu 2 mit zwei übereinander gestapelten Deckeln;
  • 4a einen ersten Schritt beim Aufsetzen eines Deckels auf einen Behälter;
  • 4b einen zweiten Schritt beim Aufsetzen eines Deckels auf einen Behälter;
  • 4c einen auf den Behälter aufgesetzten Deckel nach den Schritten aus 4a und 4b;
  • 5 eine teilweise geschnittene Seitenansicht von zwei übereinander gestapelten Deckeln analog zu 3;
  • 6a eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Deckels mit Aufreißhandhabe;
  • 6b den Deckel nach 6a in teilweise aufgerissenem Zustand, und
  • 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel für einen erfindungsgemäßen Deckel mit anderer Form einer Aufreißhandhabe.
  • 1 zeigt eine seitliche, teilweise geschnittene Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Deckels 1 auf einen becherförmigen Behälter 2.
  • Der Behälter 2 weist eine obere Behälteröffnung 3 auf, siehe auch die übrigen Figuren, die von einem nach außen umgebördelten Öffnungsrand 4 umrandet ist. An seinem unteren Ende ist in dem Behälter 2 ein Bodenteil eingesetzt und dort in an sich bekannter Weise durch einen nach innen umgebugten Endabschnitt einer Behälterwand 24 gehalten und abgedichtet.
  • Oben auf dem Behälter 2 ist der Deckel 1 aufgesetzt. Dieser umfasst ein im Wesentlichen ebenes Deckelteil 5, das von oben auf den Öffnungsrand 4 abdichtend anliegt. Der Deckel 1 weist weiterhin einen Deckelrand 6 auf, der sich vom Deckelteil 5 schräg nach unten und außen erstreckt. Der Deckelrand 6 erstreckt sich entlang des Öffnungsrandes 4 in Umfangsrichtung 9 um den Behälter herum. Am Deckelrand 6 ist insbesondere an einem unteren Ende 14, siehe auch 2, eine Aufreißhandhabe 27 angeordnet. Diese ist durch einen Benutzer ergreifbar und entlang einer Aufreißrichtung 29 im Wesentlichen in Umfangsrichtung 9 um den Behälter 2 herum bewegbar, siehe auch 6a, 6b und 7.
  • Wird die Aufreißhandhabe 27 in Aufreißrichtung 29 bewegt, erfolgt ein Einreißen des Deckelrandes 6 im Bereich einer in Aufreißrichtung 29 vorderen Kante 29 der Aufreißhandhabe 27. In Verlängerung diese vorderen Kante 28 oder auch als Kante selbst ist eine Aufreißhilfe 30 als Materialschwächungslinie 31 im Deckelrand 6 ausgebildet. Diese erstreckt sich im Wesentlichen vertikal nach oben in Richtung Öffnungsrand 4. Senkrecht zur Aufreißhilfe 30 verläuft in Umfangsrichtung 9 und ebenfalls in Aufreißrichtung 29 eine Randabreißhilfe 32. Diese ist ebenfalls als Materialschwächungslinie ausgebildet.
  • Durch Bewegen der Aufreißhandhabe 27 in Richtung Aufreißrichtung 29 wird ein unterer Teil des Deckelrandes 6 entlang der Randabreißhilfe 32 abgetrennt zusammen mit einem Verriegelungsrand 10 als Verriegelungselement 7, so dass der Deckel 1 vom Behälter 2 abnehmbar ist, siehe auch 6b und 7.
  • Durch Abtrennen des entsprechenden Teils des Deckelrandes zum Abnehmen des Deckels 1 erhält man einen Hinweis, dass Behälter 2 mit Deckel 1 bereits in Benutzung ist oder zumindest erste Versuche unternommen wurden, den Deckel 1 vom Behälter 2 abzunehmen. Dadurch ist der Deckel manipulationssicher, da dieser Versuch des Öffnens nicht rückgängig gemacht werden kann und immer durch einen anderen Benutzer feststellbar ist.
  • In 2 ist ein Detail „X" aus 1 vergrößert dargestellt. Gleiche Teile sind jeweils durch gleiche Bezugszeichen in allen Figuren bezeichnet und werden teilweise nur im Zusammenhang mit einer Figur erwähnt.
  • Der Behälter 2 weist am oberen Ende seiner Behälterwand 24 einen nach außen umgebördelten Öffnungsrand 4 auf. Auf dessen Oberseite liegt Deckelteil 5 des Deckels 1 mit seiner Unterseite 33 auf. Im Bereich dieses Öffnungsrandes weist Deckelteil 5 einen im Wesentlichen vertikal nach oben abstehenden Randflansch 11 auf. Entlang dieses Randflansches sowie entlang der Unterseite 33 ist eine fluiddichte Kunststofffolie 34 auf dem Deckelteil 5 aufgetragen. Das Deckelteil 5 sowie auch der übrige Teil des Deckels 1 ist ansonsten aus einer oder mehreren Papierschichten 38 gebildet. Statt einer Papierschicht können auch zwei miteinander insbesondere durch Laminieren verbundene Papierschichten, entsprechend eine oder mehrere Kartonschichten und dergleichen verwendet werden.
  • Mit dem Deckelteil 5 ist über seinen Randflansch 11 ein Deckelrand 6 des Deckels 1 verbunden. Dieser Deckelrand 6 erstreckt sich vom Deckelteil 5 schräg nach unten und außen.
  • Der Deckelrand 6 weist einen oberen Randendabschnitt 12 auf. Dieser ist im Wesentlichen umgekehrt U-förmig. In eine entsprechende U-Öffnung 13 ist der Randflansch 11 eingesteckt und dort zwischen den entsprechenden U-Schenkeln befestigt.
  • Der Deckelrand 6 weist anschließend an den oberen Randendabschnitt 12 einen oberen Randabschnitt 15, einen Zwischenrandabschnitt 17, einen unteren Randabschnitt 16 und einen unteren Randendabschnitt 8 auf. Oberer und unterer Randabschnitt 15, 16 verlaufen unter einem Neigungswinkel nach außen relativ zum Behälter 2. Zwischenrandabschnitt 17 und unterer Randendabschnitt 8 sind geringer nach außen geneigt und können auch im Wesentlichen vertikal verlaufen, siehe 7a bis 7.
  • Durch die entsprechenden Randabschnitte 15, 17, 16 und 8 des Deckelrandes 6 ergibt sich ein in etwa stufenförmiger Verlauf des Deckelrandes bis zu seinem unteren Ende 14.
  • Die entsprechenden Neigungswinkel von oberem Randabschnitt 15, Zwischenrandabschnitt 17, unterem Randabschnitt 16 und unterem Randendabschnitt 8 sind in 3 dargestellt, siehe dort die Bezugszeichen 18, 19, 20 und 21.
  • Bezüglich der Neigungswinkel 20 und 21 für oberen und unteren Randabschnitt 15, 16 besteht die Möglichkeit, dass diese gleich sind, siehe auch 4a bis 7, wie auch die Neigungswinkel 18, 19 von Zwischenrandabschnitt 17 und unterem Randendabschnitt 8. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel, siehe auch 3, sind die Neigungswinkel 20, 21 unterschiedlich, wobei insbesondere der Neigungswinkel 21 größer als der Neigungswinkel 20 sein kann.
  • Die verschiedenen Neigungswinkel ergeben sich jeweils durch den entsprechenden Winkel zwischen einer Vertikalen und der entsprechenden Neigung nach außen des entsprechenden Randabschnitts.
  • Im Bereich des Zwischenrandabschnitts 17 ist unterhalb des Öffnungsrandes 4 die Randabreißhilfe 32 erkennbar. Diese ist in geringerem Abstand zum unteren Ende 14 des Deckelrandes 6 angeordnet, als eine Unterseite des Öffnungsrandes 4. Dadurch ist sichergestellt, dass selbst bei entlang der Randabreißhilfe 32 abgetrenntem Teil des Deckelrandes 6 noch ein Aufsetzen des Deckels 1 auf den Behälter 2 und entsprechend ein Halten des Deckels am Öffnungsrand 4 durch dessen Anlage an die entsprechende Innenseite des Deckelrandes 6 möglich ist.
  • Der untere Randendabschnitt 8 ist im Wesentlichen zweischichtig aus einer äußeren Schicht 22 und einer inneren Schicht 23, siehe auch 3 aufgebaut. Dieser zweischichtige Aufbau ergibt sich durch Umfalten oder-biegen einer Verlängerung der äußeren Schicht als innerer Schicht auf die Innenseite der äußeren Schicht und entsprechendes Verbinden beider Schichten zumindest im Bereich des unteren Randendabschnitts 8. Ansonsten ist die innere Schicht 23 eine Fortsetzung der äußeren Schicht 22. Die innere Schicht 23 erstreckt sich bis in den unteren Randabschnitt 16 mit Neigungswinkel 21 und verläuft entsprechend schräg nach innen und oben in Richtung Deckelteil 5. Die innere Schicht verläuft im Wesentlichen anschließend an den unteren Randabschnitt 16 getrennt vom übrigen Deckelrand 6 in Richtung Behälterwand 24 und bildet dabei den Verriegelungsrand 10 als Verriegelungselement 7. Der Verriegelungsrand 10 erstreckt sich um den gesamten Behälter 2 in Umfangsrichtung 9.
  • Ein freies Ende des Verriegelungsrandes 10 untergreift den Öffnungsrand 4 und ist nahe einer Außenseite der Behälterwand 24 bei auf dem Behälter 2 aufgesetztem Deckel 1 angeordnet oder gegebenenfalls auch mit der Behälterwand in Anlage.
  • Die Anlage des freien Endes 25, siehe auch 3, des Verriegelungsrandes 10 an der Außenseite der Behälterwand 24 kann in einer solchen Weise erfolgen, dass nach entsprechendem Aufsetzen des Deckels 1 auf den Behälter 2 das freie Ende 25 durch die Anlage an der Behälterwand 24 in Richtung Öffnungsrand 4 weiter ausgelenkt wird, um die Manipuliersicherheit des Deckels 1 zu erhöhen. Die Auslenkung kann in diesem Zusammenhang soweit erfolgen, dass das freie Ende im Wesentlichen in einen Spalt 39 zwischen Öffnungsrand 4 und Behälterwand 24 zumindest teilweise eingreift.
  • Beim Aufsetzen des Deckels 1 auf den Behälter 2 sind der Deckelrand 6 zumindest mit unterem Randendabschnitt 8, unterem Randabschnitt 16 und Zwischenrandabschnitt 17 sowie der Verriegelungsrand 10 elastisch radial nach außen aufweitbar, um an dem Öffnungsrand 4 vorbeigeführt werden zu können. Sobald das freie Ende 25 die Unterseite des Öffnungsrandes 4 erreicht, wird es aufgrund der Elastizität von Deckelrand 6 und Verriegelungsrand 10 in Richtung Behälterwand 24 und insbesondere in die Spaltöffnung 39 zwischen den umgebördelten Öffnungsrand 4 und der Behälterwand 24 gedrückt.
  • In den 4a bis 4c sind verschiedene Schritte beim Aufsetzen eines entsprechenden Deckels 1 auf einen Behälter 2 dargestellt. Bei diesen Schritten ist insbesondere das Auslenken des Verriegelungsrandes erkennbar.
  • Bei dem Deckel 1 nach 4a bis c ist insbesondere noch erkennbar, dass die Neigungswinkel von oberem und unterem Randabschnitt sowie von Zwischenrandabschnitt und unterem Randendabschnitt jeweils gleich sind, wobei Zwischenrandabschnitt und unterer Randendabschnitt im Wesentlichen vertikal verlaufen.
  • Weiterhin ist in den 4a bis c eine Strukturierung des Deckels 1 auf seiner Außenseite im Bereich des oberen Randendabschnitts 12 erkennbar. Diese Strukturierung wird durch eine Vielzahl von in Umfangsrichtung 9 angeordneten Vertiefungen bzw. Erhöhungen gebildet.
  • In 3 sind zwei übereinander angeordnete Deckel 2 abgebildet, die gestapelt sind. Bezüglich der Beschreibung der entsprechenden Details wird auf die übrigen Figuren sowie zugehörige Beschreibung verwiesen.
  • In 3 ist insbesondere noch erkennbar, dass ein Innendurchmesser 35 vom unteren Randendabschnitt 8 größer als ein Außendurchmesser 36 des oberen Randendabschnitts 12 ist. Dadurch sind die beiden Deckel 2 zumindest soweit stapelbar, dass der obere Randendabschnitt 12 eines unteren Deckels bis zur Unterseite des Verriegelungsrandes 10, siehe auch 5, in den oberen Deckel eingesteckt ist. Der Verriegelungsrand 10 bildet zumindest bei dem Ausführungsbeispiel nach 3 ein Stapelstoppelement 37, das von oben und im Wesentlichen außen auf dem oberen Randendabschnitt 8 des unteren Deckels 2 aufliegt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 5 verlaufen unterer Randendabschnitt 8 und oberer Randendabschnitt 12 im Wesentlichen vertikal, so dass die gestapelten Deckel passgenau übereinander angeordnet sind und ein Einstecken des unteren Deckels in den oberen Deckel bis in etwa zur Anlage des unteren Endes 14 des oberen Deckels mit dem oberen Randabschnitt 15 erfolgt.
  • In den 6a und b sowie 7 sind weitere Ausführungsbeispiele für eine Aufreißhandhabe 27 dargestellt. In der 6b ist der abtrennbare Teil des Deckelrandes 6 zumindest teilweise bereits gelöst.
  • Dies gilt analog für 7, wobei bei diesem Ausführungsbeispiel die Aufreißhandhabe 27 im Wesentlichen nicht als separates Teil des Deckelrandes 6 ausgebildet ist, sondern durch einen benachbart zur Aufreißlinie 30 angeordneten Teil des Deckelrandes 6 gebildet ist.
  • Bezüglich der Behälterquerschnitte und ebenfalls der entsprechenden Formen des Deckels sei noch darauf verwiesen, dass diese rund, oval, elliptisch, quadratisch, rechteckig oder dergleichen gebildet sein können. Bei eckigen Ausführungsbeispielen sind abgerundete Kanten von Vorteil.
  • Weiterhin sei noch darauf verwiesen, dass nicht nur aufgrund der Elastizität des Deckelrandes 6 und entsprechend des Verriegelungsrandes 10 ein Aufsetzen des Deckels 1 auf den Behälter 2 möglich ist. In der Regel ist auch der Behälter 2 im Bereich des Öffnungsrandes 4 bzw. der Behälterwand 24 zumindest teilweise elastisch, so dass sich auch dieser beim Aufsetzen des Deckels elastisch verformen kann.
  • Bei den Ausführungsbeispielen nach 4a bis 7 sei noch darauf hingewiesen, dass dort ein entsprechender Neigungswinkel des Verriegelungsrandes 10 im Wesentlichen gleich dem Neigungswinkel 20, 21 von oberem und unterem schräg verlaufenden Randabschnitt 15, 16 ist. Dabei sind die entsprechenden Neigungswinkel 20, 21 ebenfalls im Wesentlichen gleich während die übrigen Randabschnitte 12, 17, 8 nicht geneigt und im Wesentlichen vertikal verlaufen.
  • Bei den Ausführungsbeispielen nach 4a bis 7 ist ein weiterer Unterschied, dass dort das Deckelteil 5 sich im Wesentlichen bis zum unteren Ende des oberen Randabschnitts 15 radial nach außen erstreckt und in etwa mit der Außenkontur des Öffnungsrandes 4 abschließt. Dadurch ergibt sich eine bessere Abdichtung des Behälters 2 durch Deckelteil 5. Außerdem verbleibt eine geringere Lücke zwischen Deckelrand 6 und Öffnungsrand 4, siehe hierzu beispielsweise 2 im Vergleich zu 4c.
  • Bei den Ausführungsbeispielen der 4a bis 7 ist insbesondere dargestellt, wie das freie Ende 25 des Verriegelungsrandes 10 in die Spaltöffnung 39 zwischen Behälterwand und Öffnungsrand 4 eingreift.

Claims (25)

  1. Manipulationssicherer Deckel (1) für einen Behälter (2), welcher Behälter einen um eine obere Behälteröffnung (3) umlaufenden, insbesondere umgebördelten Öffnungsrand (4) aufweist, mit einem die obere Behälteröffnung im Wesentlichen abdenkenden Deckelteil (5) und einem vom Deckelteil (5) im Wesentlichen nach unten in Richtung Behälter (2) verlaufenden Deckelrand (6), welcher zumindest stellenweise ein den Öffnungsrand (4) untergreifendes Verriegelungselement (7) aufweist, das vom Deckel (1) insbesondere zusammen mit einem unteren Randendabschnitt (8) des Deckelrandes (6) zum Abnehmen des Deckels vom Behälter unwiderruflich abtrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) vom Deckelteil (5) im Wesentlichen schräg nach unten und außen verläuft und das Verriegelungselement (7) als in Umfangsrichtung (9) des Deckels (1) umlaufender Verriegelungsrand (10) ausgebildet ist.
  2. Deckel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelteil (5) im Wesentlichen eben ist.
  3. Deckel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelteil (5) einen in Umfangsrichtung (9) umlaufenden und von diesem im Wesentlichen vertikal nach oben abstehenden Randflansch (11) aufweist.
  4. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) mit dem Randflansch (11) verbunden ist.
  5. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) einen im Wesentlichen umgekehrt U-förmigen oberen Randendabschnitt (12) aufweist, wobei der Randflansch (11) in die U-Öffnung (13) eingesteckt und dort befestigt ist.
  6. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) zwischen oberem Randendabschnitt (12) und seinem unteren Ende (14) zumindest einen oberen und einen unteren Randabschnitt (15, 16) aufweist, welche jeweils schräg nach außen weg vom Deckelteil (5) verlaufen und durch einen im Wesentlichen vertikalen Zwischenrandabschnitt (17) verbunden sind.
  7. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelrand (6) zwischen unterem Randabschnitt (16) und unterem Ende (14) den im Wesentlichen vertikal verlaufenden unteren Randendabschnitt (8) aufweist.
  8. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Zwischenrandabschnitt (17) und unterem Randendabschnitt (8) unter einem geringeren Neigungswinkel (18, 19) als die Randabschnitte (15, 16) schräg nach außen verlaufen.
  9. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigungswinkel (20, 21) der Randabschnitte (15, 16) und/oder von Zwischen- und Randendabschnitten (17, 12, 18) jeweils gleich sind.
  10. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der untere Randendabschnitt (18) zweischichtig mit äußerer und innerer Schicht (22, 23) ausgebildet ist.
  11. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsrand (4) als Verlängerung der inneren Schicht (23) ausgebildet ist.
  12. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Schicht (23) sich weiterhin im Wesentlichen entlang des unteren Randabschnitts (16) mit entsprechendem Neigungswinkel (21) erstreckt.
  13. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsrand (10) sich im Wesentlichen unter gleichem Neigungswinkel wie der untere Randabschnitt (16) bei auf den Behälter (2) aufgesetztem Deckel (1) schräg nach oben in Richtung Behälterwand (24) erstreckt.
  14. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsrand (10) elastisch radial nach außen auslenkbar ist.
  15. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsrand (10) an seinem freien Ende (25) eine im Wesentlichen parallel zur Behälterwand (24) bei aufgesetztem Deckel (1) verlaufende Schnittendkante (26) aufweist.
  16. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufreißhandhabe (27) vom Deckelrand (6) absteht.
  17. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Aufreißhandhabe (27) und insbesondere an ihrer in Aufreißrichtung (29) vorderen Kante (28) eine im Wesentlichen vertikale Aufreißhilfe (30) im Deckelrand (6) ausgebildet ist.
  18. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißhilfe (30) als Materialschwächungslinie (31) ausgebildet ist.
  19. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Wesentlichen senkrecht zur Aufreißhilfe (30) im Deckelrand (6) beabstandet von dessen unterem Ende (14) eine in Umfangsrichtung (9) verlaufende Randabreißhilfe (32) ausgebildet ist.
  20. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Randabreißhilfe (32) bei auf dem Behälter (2) aufgesetztem Deckel (1) näher zum unteren Ende (14) des Deckelrandes (6) als der Öffnungsrand (4) des Behälters (2) angeordnet ist.
  21. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1) im Wesentlichen aus einer oder mehreren Papierschichten (38) gebildet ist.
  22. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Bereich des Deckelteils (5) auf dessen Unterseite (33) eine fluiddichte Kunststofffolie (34) aufgebracht ist.
  23. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1) stapel- und engstapelbar ist.
  24. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innendurchmesser (35) des Deckelrandes (6) zumindest an seinem unteren Ende (14) und insbesondere des unteren Randabschnitts größer als ein Außendurchmesser (36) des oberen Randabschnitts (12) ist.
  25. Deckel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsrand (10) als Stapelstoppelement (37) ausgebildet ist, welches bei gestapelten Deckeln (1) von außen am oberen Endabschnitt (12) anliegt.
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