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DE60002174T2 - Verschlusskappe - Google Patents

Verschlusskappe

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Publication number
DE60002174T2
DE60002174T2 DE60002174T DE60002174T DE60002174T2 DE 60002174 T2 DE60002174 T2 DE 60002174T2 DE 60002174 T DE60002174 T DE 60002174T DE 60002174 T DE60002174 T DE 60002174T DE 60002174 T2 DE60002174 T2 DE 60002174T2
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DE
Germany
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closure cap
cap according
strip
closure
Prior art date
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Application number
DE60002174T
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English (en)
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DE60002174D1 (de
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Udo Bosl
Lino Dreyer
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Obrist Closures Switzerland GmbH
Original Assignee
Crown Cork and Seal Technologies Corp
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Publication date
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Publication of DE60002174D1 publication Critical patent/DE60002174D1/de
Publication of DE60002174T2 publication Critical patent/DE60002174T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65D2401/15Tearable part of the closure
    • B65D2401/35Vertical or axial lines of weakness

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  • Curing Cements, Concrete, And Artificial Stone (AREA)
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlusskappe, welche für eine Verwendung bei wiederverwertbaren Behältern geeignet ist. Derartige Behälter werden durch den Verbraucher zurückgebracht, sobald diese leer sind, anschließend gewaschen und erneut befüllt. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Verschlusskappe mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Ein solcher Verschluss ist aus der US 4 565 295 A bekannt.
  • Verschlusskappen weisen oft einen mechanischen Garantiestreifen auf, der dazu verwendet wird, die Unversehrtheit des Behälters anzuzeigen, der mit dem Verschluss verschlossen ist. Diese Garantiestreifen werden an der unteren Kante einer Verschlusskappe mittels zerbrechbarer Brückenabschnitte angebracht und wirken mit Rückhaltemitteln zusammen, die sich an der Außenseite eines Behälters befinden. Sobald der Verschluss erstmalig von dem Behälter abgeschraubt wird, zerreißen die zerbrechbaren Brückenabschnitte und der Garantiestreifen ist wenigstens teilweise von der Verschlusskappe getrennt. Ein abgelöster Garantiestreifen zeigt an, dass der Behälter schon geöffnet worden ist. Bei solchen Behältern, die für einen einmaligen Gebrauch bestimmt sind, weisen die meisten Verschlusskappen einen Garantiestreifen auf, der nach dem Öffnungsvorgang vollständig von der Kappe getrennt ist und auf dem Behälterhals zurückbleibt, sobald der Verschluss entfernt worden ist. Die Verwendung solcher Garantiestreifen bei erneut befüllbaren wiederverwertbaren Flaschen ist nicht möglich. Bei solchen Behältern muss sorgfältig beachtet werden, dass der Garantiestreifen zusammen mit der Verschlusskappe entfernt wird, wenn diese ihrerseits von dem Behälter entfernt wird. Aus diesem Grund stehen die Garantiestreifen solcher Verschlusskappen, die zur Verwendung bei wiederverwertbaren Behältern bestimmt sind, vorzugsweise über einen Wurzelabschnitt mit der Verschlusskappe in fester Verbindung. In der Nähe des Wurzelabschnitts ist ein axiale Bruchlinie vorgesehen, wobei diese Bruchlinie beim ersten Öffnen des Behälters bricht, und zwar gleichzeitig mit den zerbrechbaren Brückenabschnitten, so dass ein Zopf gebildet wird, der an dem Wurzelabschnitt mit der Verschlusskappe in Verbindung bleibt.
  • Ein Nachteil solche Anordnungen besteht darin, dass der Zopf nicht länger flach an dem Flaschenhals anliegt, sondern sich auswärts erstreckt sobald der Garantiestreifen nicht mehr vollständig mit der Verschlusskappe in Verbindung steht. Solche herausragenden Zöpfe sind vor allem während der Verfahren des Waschens und des erneuten Befüllens schädlich, insbesondere bei wiederverwertbaren Behältern.
  • Eher öfter als nicht werden wiederverwertbare Behälter in Getränkekisten zurückgeführt und müssen diesen Kisten (im Rahmen eines sogenannten decasing) mittels eines Greifers (decaser) entnommen werden. Während dieses Verfahrens besteht das Problem, dass der Greifer, der die Verschlusskappe in axialer Richtung von oben erfasst, sich mit dem, die Unversehrtheit anzeigenden Streifen verhakt, welches zu Störungen führen kann. Garantiestreifen werden nach Maßgabe einer vergleichsweise hohen Festigkeit ausgeführt, so dass sie zuverlässig abgerissen werden und nicht in radialer Richtung beim ersten Entfernen der Verschlusskappe von einem Behälter gedehnt werden. Aufgrund dieser Festigkeit kann sich der Garantiestreifen während des Absenkens des Greifers nicht aus dessen Weg herausbewegen.
  • Aus der WO 97/33799 ist es bekannt, einen Garantiestreifen mit Gelenken zu versehen, die in einer radialen Richtung wirken, um zu verhindern, dass Behälter, die seitlich nebeneinander stehen, durch die nach außen vorstehenden Zöpfe wechselseitig miteinander verhakt werden. Diese Zunahme an Flexibilität der Garantiestreifen in radialer Richtung verhindert in der Tat Probleme bei Verarbeitungsanlagen, in denen die Behälter oft seitlich nebeneinander angeordnet sind. Durch diese Anordnung wird jedoch das oben beschriebene Problem, welches bei Greifern während des Erfassens zwecks Herausnahme aus einem Kasten auftaucht, nicht hinreichend gelöst.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht deshalb darin, die oben beschriebenen Nachteile bekannter Verschlusskappen zu vermeiden. Insbesondere ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Verschlusskappe zum Verschließen eines wiederbefüllbaren Behälters herzustellen, welche in einem weiten Rahmen eine problemfreie automatisierte Entfernung der Behälter aus Getränkekisten selbst im Fall solcher Behälter ermöglicht, welche Verschlüsse mit Garantiestreifen aufweisen, welche seitlich hervorstehen.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Ziel mit einer Verschlusskappe erreicht, welche die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1 aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Verschlusskappe besteht im Wesentlichen aus einer Krone mit einem ungefähr zylindrischen Mantel, der sich ausgehend von der äußeren Kante der Krone abwärts erstreckt. Ein Garantiestreifen steht mit der unteren Kante des Mantels über zerbrechbare Brückenabschnitte in Verbindung. Der Verschluss ist als sogenannter Zopf-Verschluss hergestellt. Dies bedeutet, dass der Garantiestreifen fest mit der unteren Kante des Mantels über wenigstens einen Wurzelabschnitt in Verbindung steht und das in Umfangsrichtung gesehen der Garantiestreifen mit einer axialen Bruchlinie in der Nähe des Wurzelabschnitts versehen ist. Diese Anordnung eines Wurzelabschnitts und einer axialen Bruchlinie führt dazu, dass der Garantiestreifen nicht vollständig von der Verschlusskappe beim ersten Öffnen getrennt wird, sondern vielmehr fest mit der letzteren unter Bildung eines Zopfes in Verbindung bleibt. Solche Zopfverschlüsse sind daher insbesondere geeignet für eine Verwendung bei wieder befüllbaren Behältern.
  • Erfindungsgemäß ist der Garantiestreifen mit wenigstens einem Gelenk versehen. Betrachtet man die Verschlusskappe in Umfangsrichtung befindet sich das Gelenk auf der der axialen Bruchlinie gegenüber liegenden Seite des Wurzelabschnitts und ist mit der Maßgabe angeordnet, dass der Zopf in axialer Richtung gebogen werden kann.
  • Sollten auf diese Weise die Zöpfe einander benachbarter Flaschen miteinander verhakt werden, kann eine Flasche durch den Greifer aus einem Kasten oder beispielsweise von einem Förderband angehoben werden, ohne dass die andere mit dieser verhakte Flasche oder die anderen, mit diesen verhakten Flaschen mitgezogen werden. Durch die Flexibilität der Zöpfe in axialer Richtung ist sichergestellt, dass wenigstens einer der Zöpfe ausweichen kann während die Flasche angehoben wird.
  • Vorteilhafterweise kann das Gelenk mit der Maßgabe angeordnet sein, dass das vorspringende Teil des Garantiestreifens nach unten gefaltet werden kann, nämlich von der Verschlusskappe fort, sobald ein für die Entfernung des Behälters aus der Getränkekiste bestimmter Greifer über die Verschlusskappe bewegt wird und an den vorspringenden Garantiestreifen anstößt.
  • Das Gelenk kann mit einer geschwächten Zone versehen sein, welche als Gelenk wirkt, welches eine Faltung des Zopfes in axialer Richtung ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise befindet sich die geschwächte Zone auf der Oberseite des Garantiestreifens, welche dem Mantel des Verschlusses zugekehrt ist. Diese Anordnung ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion. Aufgrund der Schwächungszone kann der Garantiestreifen insbesondere leicht im Bereich seiner oberen Kante expandieren, während der ungeschwächte untere Teil des Garantiestreifens als Gelenk wirkt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die geschwächte Zone als eine Ausnehmung an der Seite des die Unversehrtheit anzeigenden Streifens ausgebildet, die dem Mantel des Verschlusses zugekehrt ist. Die Ausnehmung erstreckt sich vorzugsweise über eine Höhe, welche ungefähr einem Drittel bis einer Hälfte der Höhe des Garantiestreifens entspricht.
  • Es ist ausreichend, die geschwächte Zone als Schlitz in dem Garantiestreifen auszubilden, der sich mehr oder weniger axial erstreckt. Es ist jedoch festgestellt worden, dass eine ungefähr U-förmig gestaltete Ausnehmung besonders vorteilhaft aus Gründen der Produktionstechnik ist. Es ist auch möglich, die geschwächte Zone dadurch zu bilden, dass die Wandungsdicke des Garantiestreifens örtlich vermindert ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der Garantiestreifen anstelle der Vorsehung einer geschwächten Zone örtlich um den Wurzelabschnitt herum verdickt ausgebildet. Dies führt dazu, dass der Streifen steifer und starrer im Bereich seiner festen Verbindung mit der Kappe ausgebildet wird. Die Ecke der verdickten Zone auf der der axialen Bruchlinie gegenüberliegenden Seite des Wurzelabschnitts ist abgeschrägt ausgebildet (die verdickte Zone weist einen schrägen Verlauf auf). Diese abgeschrägte Kante bildet eine bevorzugte Faltungslinie für den Zopf, und zwar aufgrund des Übergangs zwischen der starren verdickten Zone und dem benachbarten dünneren Abschnitt des Garantiestreifens, womit das Gelenk gebildet wird.
  • Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass die Bildung eines Gelenkes kein Schnittverfahren erforderlich macht, und dass die Formung einer verdickten Zone um den Wurzelabschnitt herum relativ leicht durchführbar ist.
  • Vorzugsweise ist die abgeschrägte Kante der verdickten Zone unter einem Winkel von ungefähr 45º zur Achse des Verschlusses angeordnet, weil dies eine Biegung des Zopfes senkrecht zur Achsrichtung des Verschlusses ermöglicht. Die verdickte Zone kann sich schräg zur oberen oder unteren Kante des Garantiestreifens erstrecken, und zwar in Abhängigkeit davon, ob es erwünscht ist, dass der Zopf axial in Richtung auf den jeweiligen Rest der Verschlusskappe hin oder von diesem fort gefaltet werden soll.
  • Es ist natürlich allgemein bekannt, das mehrere Wurzelabschnitte und axiale Bruchlinien vorgesehen werden können. Ferner können ein einzelnes oder mehrere Gelenke entsprechend jedem Wurzelabschnitt vorgesehen sein.
  • Die erfindungsgemäßen Gelenke sind insbesondere in Kombination mit Rückhalteelementen auf der Innenseite des Garantiestreifens von Vorteil, welche als einwärts und aufwärts ragende Zungen ausgebildet sind und gelenkig mit dem Garantiestreifen in Verbindung stehen. Garantiestreifen mit solchen Rückhalteelementen sind beispielsweise aus der WO 94114673, der WO 96/24532 oder der WO 98/22361 bekannt. Solche Anordnungen verleihen dem Garantiestreifen eine besonders hohe Steifigkeit in radialer Richtung. Dies ist wünschenswert, um zu vermeiden, dass der Garantiestreifen versehentlich über die Rückhaltesicke auf dem Behälterhals beim erstmaligen Öffnen des Verschlusses gleiten kann. Bei solchen Garantiestreifen ist die erhöhte Flexibilität in axialer Richtung, die mit dem erfindungsgemäßen Gelenk erreicht wird, besonders vorteilhaft.
  • Falls der Garantiestreifen mit solchen Rückhaltezungen versehen ist und die Gelenke durch geschwächte Zonen gebildet sind, erkennt man, dass es aus geometrischen Gründen vorzuziehen ist, die geschwächte Zone auf der Seite des Garantiestreifens anzuordnen, welche dem Mantel des Verschlusses zugekehrt ist, so dass ein axiales Biegen des Garantiestreifens von der Verschlusskappe fort ermöglicht wird. Falls umgekehrt die Gelenke durch eine verdickte Zone gebildet werden, die sich um den Wurzelabschnitt des Garantiestreifens herum erstreckt, ist es vorzuziehen, dass die verdickte Zone sich schräg zu der Seite des Garantiestreifens hin erstreckt, welche dem Mantel des Verschlusses zugekehrt ist, so dass der Garantiestreifen axial in Richtung auf die Verschlusskappe hin gebogen werden kann.
  • Das Gelenk ist vorzugsweise zwischen dem Wurzelabschnitt und dem ersten zerbrechbaren Brückenabschnitt angeordnet (bei Betrachtungsrichtung der Verschlusskappe in Umfangsrichtung). Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Gesamtheit des hervorspringenden Teils des Garantiestreifens in axialer Richtung gedreht werden kann. Zusätzliche Gelenke können auch zwischen zwei aufeinanderfolgenden zerbrechbaren Brückenabschnitten vorgesehen sein. Solange der zerbrechbare Brückenabschnitt nicht gebrochen ist (beispielsweise insbesondere während des Verfahrens des Absenkens) ist die Wirkung des Gelenkes kaum wahrnehmbar. Die zerbrechbaren Brückenabschnitte halten den Garantiestreifen in der gewünschten Position. Sobald jedoch die zerbrechbaren Brückenabschnitte zerrissen sind, kann der Garantiestreifen leicht in axialer Richtung aufgrund des Gelenkes gebogen werden.
  • Die Erfindung wird nunmehr unter beispielhaftem Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben werden. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Verschlusskappe mit einer V-förmig gestalteten geschwächten Zone;
  • Fig. 2 die Verschlusskappe der Fig. 1 mit teilweise abgerissenem Garantiestreifen;
  • Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Verschlusskappe entsprechend den Fig. 1 und 2, wobei der Garantiestreifen seitlich absteht;
  • Fig. 4a bis 4d unterschiedliche Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen geschwächten Zone;
  • Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Garantiestreifen mit einer Rückhaltezunge;
  • Fig. 6 eine Seitenansicht einer Verschlusskappe entsprechend einer anderen Ausführungsform der Erfindung, welche einen verdickten Bereich um die feste Verbindung des Garantiestreifens mit dem Verschluss aufweist;
  • Fig. 7 die Verschlusskappe der Fig. 6 mit teilweise abgerissenem Garantiestreifen.
  • In Fig. 1 besteht eine Verschlusskappe 1 im Wesentlichen aus einer Krone 2 und einem ungefähr zylindrischen Mantel 4, der sich ausgehend von der äußeren Kante 3 der Krone 2 abwärts erstreckt. Ein Garantiestreifen 5 ist an der unteren Kante 7 des Mantels 4 über zerbrechbare Brückenabschnitte 6 und einen festen Wurzelabschnitt 8 befestigt. Bei der erstmaligen Öffnung der Verschlusskappe 1 wird der Garantiestreifen 5 von dem Mantel 4 im Bereich der zerbrechbaren Brückenabschnitte 6 getrennt und bleibt mit dem Mantel 4 über den Wurzelabschnitt 8 in Verbindung. Eine axiale Bruchlinie 9 ist auf einer Seite des Wurzelabschnitts 8 vorgesehen, welche bei der erstmaligen Entfernung des Verschlusses gleichermaßen bricht.
  • Eine große Anzahl an geschwächten Zonen 11 ist auf der Oberseite 10 des Garantiestreifens 5 angeordnet. Eine erste geschwächte Zone 11 befindet sich - bezüglich des Verschlusses in Umfangsrichtung gesehen - auf der der axialen Bruchlinie 9 gegenüberliegenden Seite 12 des Wurzelabschnitts 8. Weitere geschwächte Zonen 11 sind gleichförmig entlang des Umfangs des Garantiestreifens 5 verteilt angeordnet. Mehrere geschwächte Zonen 11 verbessern die Flexibilität des Garantiestreifens 5 und können wahlweise vorgesehen sein.
  • Die in Fig. 1 gezeigten geschwächten Zonen sind ungefähr als U-förmig gestaltete Ausnehmungen 20 gebildet. Die Ausnehmung 20 erstreckt sich über eine Höhe h, welche ungefähr einem Drittel bis einer Hälfte der Höhe H des Garantiestreifens 5 entspricht.
  • Fig. 2 zeigt die Verschlusskappe der Fig. 1, wobei der Garantiestreifen 5 abgerissen ist. Es sind ähnliche Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern wie diejenigen bezeichnet worden, die in Fig. 1 benutzt worden sind.
  • Bei einer Kraft F, die von oben in axialer Richtung wirkt (beispielsweise durch den Greifer einer Einrichtung zur Entnahme aus einer Kiste) wird der Garantiestreifen 5 nach unten um die geschwächte Zone 11 herum gebogen, welche als Gelenk wirkt. Auf diese Weise kann der Greifer der genannten Einrichtung leicht über den Verschluss bis zu einer Flasche greifen und die Flasche ergreifen.
  • Ferner können die geschwächten Zonen 11 auch die Flexibilität des Garantiestreifens in einer Ebene senkrecht zur axialen Richtung der Verschlusskappe 1 verbessern. Es wird deshalb ein Verhaken von auswärts herausragenden, teilweise abgerissenen Garantiestreifen (beispielsweise im Fall von Flaschen, die seitlich nebeneinander auf einem Förderband stehen) in gleicher Weise verhindert.
  • Fig. 3 zeigt eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verschlusskappe. Der abgerissene Garantiestreifen 5 bleibt fest mit dem Mantel 4 über den Wurzelabschnitt 8 verbunden, sobald die Verschlusskappe 1 erstmalig geöffnet wird. Die Festigkeit des Wurzelabschnitts 8 ist dahingehend bemessen, dass bei normalem Gebrauch der Garantiestreifen nicht abgerissen wird. Es ist natürlich möglich den Garantiestreifen 5 durch Anwendung einer erhöhten Kraft zu entfernen.
  • Der abgerissene Teil des Garantiestreifens 5 steht seitlich wie ein Zopf 14 ab. Aufgrund der Schwächungszonen 11 kann der Zopf 14 nach unten in eine Position 14' gedrückt werden, wie durch die strichpunktierten Linien dargestellt.
  • Die Fig. 4a bis 4d zeigen unterschiedliche Konfigurationen der geschwächten Zonen 11 der Erfindung.
  • In Fig. 4a ist die geschwächte Zone als U-förmig gestaltete Ausnehmung 20 gebildet.
  • In Fig. 4b ist die geschwächte Zone als Materialverdünnung in einem Bereich 21 gebildet. Die Materialverdünnung kann auf der inneren oder der äußeren Oberfläche des Garantiestreifens 5 vorgesehen sein.
  • Gemäß Fig. 4c ist die geschwächte Zone als Schlitz 22 ausgebildet, der sich ausgehend von der oberen Kante des Garantiestreifens 5 nach unten erstreckt.
  • In Fig. 4d ist eine Schwächungszone in der Form einer Ausnehmung 23 gezeigt, welche in der unteren Kante des Garantiestreifens 5 angeordnet ist. Die Ausnehmung 23 ist in Richtung auf die freie Kante des Garantiestreifens 5 hin aufgeweitet und bildet einen ausreichenden Raum innerhalb des Garantiestreifens für den Zopf 14 (vgl. Fig. 3), der axial von der Verschlusskappe 4 fort gefaltet werden kann. Alternativ kann die Ausnehmung 23 in ähnlicher Weise wie in Fig. 2 wirken, so dass der Garantiestreifen axial in Richtung auf die Verschlusskappe hin gebogen werden kann.
  • Fig. 5 ist eine schematische Darstellung eines Garantiestreifens mit einer angelenkten Rückhaltezunge 13, die sich einwärts und aufwärts erstreckt. Die Zunge 13 dient zum Untergreifen einer Sicke auf einem (nicht gezeigten) Behälterhals.
  • Die Fig. 6 und 7 zeigen eine zu den in den Fig. 1 und 2 gezeigte alternative Ausführungsform der Erfindung, wobei wiederum gleiche Komponenten mit gleichen Bezugsziffern bezeichnet sind.
  • Wie vorstehend beschrieben, umfasst die Verschlusskappe 1 eine Krone 2 mit einem sich nach unten erstreckenden Mantel 4 und einem Garantiestreifen 5. Der Garantiestreifen 5 steht mit dem Mantel 4 über zerbrechbare Brückenabschnitte 6 und fest über einen Wurzelabschnitt 8 in Verbindung. Eine axiale Bruchlinie 9 befindet sich auf dem Garantiestreifen 5 auf einer Seite des Wurzelabschnitts 8. Der Bereich des Garantiestreifens, der sich direkt um den Wurzelabschnitt 8 herum erstreckt ist dicker bemessen als der Rest des Garantiestreifens 5 und diese verdickte Zone 15 weist eine schräg verlaufende Kante 16 auf der Seite des Wurzelabschnitts 8 auf, welche der axialen Bruchlinie 9 gegenüberliegt (in Umfangsrichtung gesehen). Die verdickte Zone 15 erstreckt sich in Richtung auf die Kante des Garantiestreifens 5 hin, welche dem Mantel 4 des Verschlusses gegenüberliegt. Aufgrund des Steifigkeitsübergangs zwischen der verdickten Zone 15 und dem Rest des Garantiestreifens 5 wirkt die schräge Kante der verdickten Zone 15 als eine bevorzugte Faltungslinie 16, welche ein Gelenk bildet, welches es ermöglicht, dass der Garantiestreifen 5 axial in Richtung auf die Verschlusskappe 1 hin gefaltet werden kann, sobald er beim erstmaligen Öffnen teilweise von der Kappe gelöst worden ist.
  • Obgleich die verdickte Zone 15 dahingehend dargestellt ist, dass sie sich schräg in Richtung auf die Kante des Garantiestreifens 5 hin erstreckt, welche dem Mantel 4 des Verschlusses gegenüberliegt, ist es offensichtlich, dass die schräge Kante 16 auch umgekehrt verlaufen könnte, sodass die verdickte Zone 15 sich schräg in Richtung auf die freie Kante des Garantiestreifens 5 hin erstreckt. Bei dieser Ausgestaltung wird durch die bevorzugte Faltungslinie 16 ermöglicht, dass der Garantiestreifen 5 axial von der Verschlusskappe 1 fort gefaltet werden kann. Falls die Verschlusskappe 1 mit einer angelenkten Rückhaltezunge 13 (wie in Fig. 5 gezeigt) versehen ist, verläuft die verdickte Zone 15 vorzugsweise schräg in Richtung auf die Seite des Garantiestreifens 5 hin, welche dem Mantel 4 des Verschlusses zugekehrt ist (wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt), weil diese Ausgestaltung aufgrund geometrischer Betrachtungen einfacher herzustellen ist.
  • Die Verschlusskappe kann aus einem Kunststoff wie z. B. Polyethylen durch übliche, dem einschlägigen Durchschnittsfachmann bestens bekannte Spritzgussverfahren hergestellt werden. Die Verschlusskappe ist ferner mit üblichen Elementen wie z. B. Gewinde oder Verrastungssicken zum Festlegen des Verschlusses auf einem Behälterhals, mit Dichtungen (unter Verwendung einer eingesetzten Dichtung oder Dichtungslippen) und Rückhalteelementen, (Zungen oder Sicken) auf dem Garantiestreifen versehen. Die zerbrechbaren Brückenabschnitte 6, die Wurzelabschnitte 8 und die axiale Bruchlinie 9 können durch Einschneiden oder während des Kunststoff-Formungsprozesses hergestellt werden. Gleiches gilt für die Ausnehmungen 20, 23 und den Schnitt 22, welche gleicherweise während des Kunststoff-Formgebungsprozesses oder in einem sekundären Schnittverfahren herstellt werden können.

Claims (10)

1. Verschlusskappe (1) mit einer Krone (2), von deren Umfang (3 sich ein im Wesentlichen zylindrischer Mantel (4) abwärts erstreckt, und mit einem Garantiestreifen (5), der über zerbrechbare Brückenabschnitte (6) und über wenigstens einen Wurzelabschnitt (8) fest mit der unteren Kante (7) des Mantels (4) in Verbindung steht, wobei der Garantiestreifen wenigstens eine axiale Bruchlinie (9) aufweist, die in der Nähe zu lediglich einer Seite des Wurzelabschnitts (8) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Garantiestreifen (5) wenigstens ein Merkmal (11, 16) aufweist, welches sich auf der der axialen Bruchlinie (9) gegenüberliegenden Seite des Wurzelabschnitts (8) befindet und welches dahingehend ausgestaltet ist, der Garantiestreifen (5) in axialer Richtung gebogen werden kann.
2. Verschlusskappe nach Anspruch 1, wobei das Merkmal durch eine geschwächte Zone (11) gebildet ist.
3. Verschlusskappe nach Anspruch 2, wobei die geschwächte Zone (11) durch eine Ausnehmung (20, 23) an der oberen Kante (10) oder der unteren Kante (5) des Garantiestreifens (5) gebildet ist.
4. Verschlusskappe nach Anspruch 3, wobei sich die Ausnehmung (20, 23) über eine Höhe (h) erstreckt, welche ungefähr einem Drittel bis einer Hälfte der Höhe (H) des Garantiestreifens entspricht.
5. Verschlusskappe nach Anspruch 3 oder 4 wobei die Ausnehmung (20, 23) im wesentlichen U-förmig oder V-förmig gestaltet ist.
6. Verschlusskappe nach Anspruch 2, wobei die geschwächte Zone (11) durch einen werkstofflich ausgedünnten Bereich (21) gebildet ist.
7. Verschlusskappe nach Anspruch 1, wobei der Teil des Garantiestreifens, der dem Wurzelabschnitt (8) benachbart ist, örtlich dicker als der Rest des Garantiestreifens (5) ausgestaltet ist und dass dieser verdickte Abschnitt (15) auf der der axialen Bruchlinie gegenüberliegenden Seite des Wurzelabschnitts (8) eine schräge Kante aufweist, wobei diese schräge Kante eine bevorzugte Faltungslinie (16) bildet, welche im Sinne des Merkmals (11, 16) wirkt.
8. Verschlusskappe nach Anspruch 7, wobei die bevorzugte Faltungslinie (16) unter einem Winkel von ungefähr 45º schräg zu der Axialrichtung des Verschlusses verläuft.
9. Verschlusskappe nach einem der vorangegangenen Ansprüche, wobei das Merkmal (11, 16) zwischen dem Wurzelabschnitt (8) und dem ersten benachbarten zerbrechbaren Brückenabschnitt (6) angeordnet ist.
10. Verschlusskappe nach Anspruch 8, welche eine Vielzahl von Merkmalen (11, 16) umfasst, wobei das erste Merkmal (11, 16) zwischen dem Wurzelabschnitt (8) und dem ersten benachbarten zerbrechbaren Brückenabschnitt (6) angeordnet ist und wobei nachfolgende Merkmale (11, 16) zwischen jeweils einander benachbarten zerbrechbaren Brückenabschnitten (6) angeordnet sind.
DE60002174T 1999-02-16 2000-02-07 Verschlusskappe Expired - Lifetime DE60002174T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
EP99200419A EP1029798A1 (de) 1999-02-16 1999-02-16 Verschlusskappe
PCT/GB2000/000348 WO2000048920A1 (en) 1999-02-16 2000-02-07 Closure cap

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60002174D1 DE60002174D1 (de) 2003-05-22
DE60002174T2 true DE60002174T2 (de) 2003-10-23

Family

ID=8239892

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60002174T Expired - Lifetime DE60002174T2 (de) 1999-02-16 2000-02-07 Verschlusskappe

Country Status (5)

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EP (2) EP1029798A1 (de)
AT (1) ATE237517T1 (de)
AU (1) AU2309100A (de)
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WO (1) WO2000048920A1 (de)

Families Citing this family (7)

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