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DE60123422T2 - Verfahren zur versorgung von reinluft in räumen und vorrichtung zum durchführen dieses verfahren - Google Patents

Verfahren zur versorgung von reinluft in räumen und vorrichtung zum durchführen dieses verfahren Download PDF

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DE60123422T2
DE60123422T2 DE60123422T DE60123422T DE60123422T2 DE 60123422 T2 DE60123422 T2 DE 60123422T2 DE 60123422 T DE60123422 T DE 60123422T DE 60123422 T DE60123422 T DE 60123422T DE 60123422 T2 DE60123422 T2 DE 60123422T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
air
treatment plant
cooled
premises
zone
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60123422T
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English (en)
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DE60123422D1 (de
Inventor
Jan Ake Allan Kristensson
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Airsonett Se AB
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE60123422T2 publication Critical patent/DE60123422T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G13/00Operating tables; Auxiliary appliances therefor
    • A61G13/10Parts, details or accessories
    • A61G13/108Means providing sterile air at a surgical operation table or area
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F3/00Air-conditioning systems in which conditioned primary air is supplied from one or more central stations to distributing units in the rooms or spaces where it may receive secondary treatment; Apparatus specially designed for such systems
    • F24F3/12Air-conditioning systems in which conditioned primary air is supplied from one or more central stations to distributing units in the rooms or spaces where it may receive secondary treatment; Apparatus specially designed for such systems characterised by the treatment of the air otherwise than by heating and cooling
    • F24F3/16Air-conditioning systems in which conditioned primary air is supplied from one or more central stations to distributing units in the rooms or spaces where it may receive secondary treatment; Apparatus specially designed for such systems characterised by the treatment of the air otherwise than by heating and cooling by purification, e.g. by filtering; by sterilisation; by ozonisation
    • F24F3/163Clean air work stations, i.e. selected areas within a space which filtered air is passed
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F5/00Air-conditioning systems or apparatus not covered by F24F1/00 or F24F3/00, e.g. using solar heat or combined with household units such as an oven or water heater
    • F24F5/0042Air-conditioning systems or apparatus not covered by F24F1/00 or F24F3/00, e.g. using solar heat or combined with household units such as an oven or water heater characterised by the application of thermo-electric units or the Peltier effect

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bereitstellung von sauberer Luft oder Reinluft in einer Räumlichkeit, bei dem unsaubere oder verunreinigte Luft vom unteren Teil der Räumlichkeit durch eine Luftaufbereitungsanlage aufgenommen wird und darin gereinigt oder aufbereitet wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
  • Die Veröffentlichung SE, C2, 500 707 beschreibt eine Vorrichtung zur Zuführung von Luft zu einem Aufbereitungsbereich in der Räumlichkeit. Diese Vorrichtung ermöglicht jedoch nicht die Schaffung einer bestimmten Zone von Reinluft in der Räumlichkeit, bei gleichzeitiger Zufuhr von Reinluft zu den übrigen Teilen der Räumlichkeit.
  • Das Patent US-A-3 385 036 beschreibt ein Verfahren zur Versorgung einer Räumlichkeit mit Reinluft und eine Luftaufbereitungsanlage, die den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 22 entspricht.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung war die Lösung dieses Problems, und dies erfolgt durch Bereitstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit den kennzeichnenden Maßnahmen des nachfolgenden Anspruchs 1.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung des vorgenannten Verfahrens erhält die kennzeichnenden Merkmale des nachfolgenden Anspruchs 1.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, zumindest eine bestimmte Zone von Reinluft in der Räumlichkeit zu schaffen und gleichzeitig die übrige Räumlichkeit mit Reinluft zu versorgen.
  • Die Erfindung wird im Folgenden näher beschrieben mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen:
  • 1 ist eine schematische Darstellung der Räumlichkeit mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 2 ist eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt, einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
  • 3 ist ein Schnitt durch eine Luftaustritts- oder Luftentlassungs-Einheit, die Teil der Vorrichtung von 1 ist; und
  • 4 ist eine schematische Darstellung einer Kühlvorrichtung, die Teil der Vorrichtung von 1 ist.
  • 1 zeigt eine Luftaufbereitungsanlage 1 mit einem Rahmen 2 mit Antriebsrädern 3, damit die Luftaufbereitungsanlage 1 auf dem Boden 4 in der Räumlichkeit bewegt werden kann. Eine am Rahmen 2 vorgesehene Stütze 5 weist ein vertikales Element 6 auf, das oben in ein seitlich ausgerichtetes Element 7 übergeht. Das vertikale Element 6 hat unten zwei Lufteinlassöffnungen 8, 9 zum Einlassen verunreinigter Luft OR von der Höhe des Bodens in der Räumlichkeit in einen Luftdurchlass 10 in der Stütze 5.
  • Im Luftdurchlass 10 befindet sich so nahe wie möglich an den Lufteinlassöffnungen 8, 9 eine Luftreinigungsvorrichtung 11 einer geeigneten Art, z.B. zwei Filteranlagen 11a, 11b, um der eingelassenen Luft einen gewünschten Reinheitsgrad zu geben. Im Luftdurchlass 10 ist hinter der Luftreinigungsvorrichtung 11 eine Gebläsevorrichtung 12 vorgesehen, um Luft in den Luftdurchlass 10 anzusaugen und durch den Luftdurchlass 10 und weiter durch die Luftaufbereitungsanlage 1 hindurch strömen zu lassen.
  • Der Luftdurchlass 10 ist in zumindest einen ersten und einen zweiten Durchlasszweig 10a, 10b unterteilt. Ein erster Teilstrom DS1 gereinigter Luft RL wird durch den Durchlasszweig 10a geleitet, und ein zweiter Teilstrom DS2 gereinigter Luft RL wird durch den Durchlasszweig 10b geleitet. Im ersten Durchlasszweig 10a befindet sich eine Kühlvorrichtung 13 zum Kühlen des ersten Teilstroms DS1, und dieser Durchlasszweig 10a ist vorgesehen, um gekühlte Luft KL zu zumindest einer Luftaustrittseinheit 15, die sich auf der Unterseite des seitlich ausgerichteten Elements 7 befindet, zu leiten. Im zweiten Durchlasszweig 10b befindet sich eine Heizvorrichtung 14 zum Erwärmen des zweiten Teilstroms DS2, und der zweite Durchlasszweig 10b ist vorgesehen, um die erwärmte Luft VL von der Heizvorrichtung 14 zu zumindest einer Luftaustrittsöffnung 16 oder entsprechenden Mitteln für den Austritt erwärmter Luft VL zu leiten.
  • Wie aus 1 und 2 hervorgeht, sind die Luftaustrittseinheit 15 und die Luftaustrittsöffnung 16 auf gegenüberliegenden Teilen der Luftaufbereitungsanlage 1 und in einem wesentlichen Abstand voneinander vorgesehen, nämlich so, dass die gekühlte und die erwärmte Luft in verschiedene Teile der Räumlichkeit ausströmen. Somit entlässt die Luftaustrittseinheit 15 gekühlte Luft KL, um zumindest eine Reinluftzone RZ unterhalb der Luftaustrittseinheit 15 auf einer Seite der Luftaufbereitungsanlage 1 zu erzeugen, während die Luftaustrittsöffnung 16 auf einer gegenüberliegenden Seite der Luftaufbereitungsanlage 1 vorgesehen ist, so dass sie erwärmte Luft VL nach oben in Richtung des Deckenbereichs TR in der Räumlichkeit entlässt, in einem wesentlichen Abstand von der Reinluftzone RZ.
  • Die Kühlvorrichtung 13 ist vorgesehen zum Kühlen des ersten Teilstroms DS1 auf eine solche Temperatur relativ zur Temperatur der Luft in der Räumlichkeit, in welche die gekühlte Luft KL ausgebracht werden soll, dass diese gekühlte Luft KL langsam durch ein Zellkörperelement 17, das Teil der Luftaustrittseinheit 15 ist, absinkt, zur Erzeugung der Reinluftzone RZ, ohne dadurch in wesentlichem Ausmaß verunreinigte Umgebungsluft in die Reinluftzone RZ mit auszustoßen, und vorzugsweise, ohne wesentliche Turbulenzen in der Luft in der Räumlichkeit zu erzeugen.
  • Die Heizvorrichtung 14 ist vorgesehen, um den zweiten Teilstrom DS2 auf eine solche Temperatur relativ zur Temperatur der Luft in der Räumlichkeit, in welche die erwärmte Luft VL ausgebracht werden soll, dass diese erwärmte Luft VL lang sam nach oben in Richtung des Deckenbereichs TR der Räumlichkeit aufsteigt, ohne dadurch wesentliche Turbulenzen in der Luft in der Räumlichkeit zu verursachen.
  • Die Reinluftzone RZ kann Teile der Atemzone A bilden oder festlegen für eine Person 18, die z.B. auf einem Bett 19 oder Ähnlichem liegt, diese Reinluftzone RZ kann jedoch auch eine andere Zone sein, in der Reinluft benötigt wird, z.B. ein Arbeitsbereich, in dem gearbeitet wird.
  • Die Kühlvorrichtung 13 kann eine thermoelektrische Vorrichtung mit Peltier-Effekt sein, d.h. einem Effekt, der entsteht, wenn ein elektrischer Strom durch zwei Metalle, die miteinander in Kontakt sind, geschickt wird. Dadurch wird in der Kontaktfläche eine Kühlung erzielt. 3 zeigt schematisch eine solche thermoelektrische Vorrichtung mit Kühlelementen 13a und wärmeabgebenden oder exothermen Elementen 14a. Die Kühlelemente 13a sind in diesem Fall die Kühlvorrichtung 13, aus der die gekühlte Luft KL entlassen wird, und die wärmeabgebenden Elemente 14a sind durch die Heizvorrichtung 14, aus der die erwärmte Luft VL entlassen wird, definiert.
  • Die Kühlvorrichtung 13 kann durch eine Steuervorrichtung RC gesteuert werden, die mit einem Transmitter 20 zusammenwirkt, welcher sich auf dieser oder im Wesentlichen auf derselben Höhe wie die Atemzone A oder Ähnliches und vorzugsweise an einer Stelle oder einem Punkt außerhalb dieser Zone befindet.
  • Die Steuervorrichtung RC wirkt mit einem Transmitter 21 zusammen, der im Durchlasszweig 10a hinter der Kühlvorrichtung 13 angeordnet ist. Der Transmitter 21 ist derart ausgelegt, dass sie die Temperatur in der vorgenannten Höhe misst und aufgrund des Messergebnisses ein Signal an die Steuervorrichtung RC sendet. Die Steuervorrichtung ist derart ausgelegt, dass sie die Kühlvorrichtung 13 aufgrund der in dieser Höhe herrschenden Temperatur steuert. Der Transmitter 21 ist vorzugsweise ein Sollwert-Transmitter, der auf eine bestimmte Solltemperatur für die Aufbereitungsluft eingestellt ist.
  • Die Gebläsevorrichtung 12 ist derart ausgelegt, dass sie die Aufbereitungsluft so durch die Luftaufbereitungsanlage 1 leitet, dass der Luftstrom die Widerstände darin überwindet, aber nicht so, dass der Luftstrom durch die Luftaustrittseinheit 15 herausgedrückt oder herausgezwungen wird. Dadurch ist gewährleistet, dass die aus der Luftaustrittseinheit 15 entlassene Luft nicht wesentlich turbulent wird und keine verunreinigte Luft aus der Umgebung mit ausstößt.
  • Das Zellkörperelement 17 der Luftaustrittseinheit 15 hat vorzugsweise eine poröse äußere Zellkörperschicht 17a und eine poröse innere Zellkörperschicht 17b. Die äußere Zellkörperschicht 17a ist vorzugsweise härter und großporiger als die innere Zellkörperschicht 17b, so dass die äußere Zellkörperschicht 17a einen tragenden Teil des Zellkörperelements 17 definiert und für einen geringeren Druckabfall für die hindurchströmende Aufbereitungsluft sorgt als die innere Zellkörperschicht 17b.
  • Im Zellkörperelement 17 ist vorzugsweise ein Luftleitmittel 22 vorgesehen, das relativ zum hereinkommenden Strom der Aufbereitungsluft ein Querelement hat und das relativ zum Zellkörperelement 17 vertikal einstellbar ist. Dieses Luftleitmittel 22 ist derart ausgelegt, dass es die in das Zellkörperelement 17 einströmende Luft relativ zu den verschiedenen Abschnitten dieses Zellkörperelements 17 leitet.
  • Die Luftaustrittseinheit 15 kann mit Hilfe einer (nicht abgebildeten) Bajonettbefestigung oder mit Hilfe einer anderen Kopplungsvorrichtung an dem seitlich ausgerichteten Element 7 der Stütze 5 montiert werden.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt:
    Der erste Teilstrom DS1 wird in der Kühlvorrichtung 13 auf eine Temperatur gekühlt, die niedriger ist, z.B. 1–3°C niedriger, als die vom Transmitter 20 in Höhe der Atemzone A oder Ähnlichem gemessene Temperatur und wird so durch das Zellkörperelement 17 der Luftaustrittseinheit 15 geleitet, dass die Fallrate der gekühlten Luft KL gering wird. Diese gekühlte Luft KL erhält eine solche Ausbreitung oder Ausdehnung, dass ein äußerer Bereich RZY nicht in wesentlichem Ausmaß verunreinigte Luft mit ausstößt und dadurch verhindert, dass verunreinigte Luft mit der Reinluftzone RZ und insbesondere mit einem zentralen Bereich dieser Reinluftzone vermischt wird. Dadurch kann erreicht werden, dass die Luft im zentralen Bereich RZZ der Reinluftzone RZ im Wesentlichen denselben Reinheitsgrad hat wie die Reinluft RL unmittelbar nach oder hinter der Luftreinigungsvorrichtung 11. Somit wird der Reinheitsgrad der Luft in der Reinluftzone RZ im Wesentlichen derselbe wie unmittelbar hinter der Luftreinigungsvorrichtung 11, obwohl die Luft durch verunreinigte Luft in der Räumlichkeit geleitet wird.
  • Der Luftstrom in der Reinluftzone RZ beträgt vorzugsweise 100–300 m3/h, und die Luftaustrittseinheit 15 ist vorzugsweise in einer Höhe von 0,5–1,5 m über der Atemzone A oder Ähnlichem gelegen. Das Zellkörperelement 17 der Luftaustrittseinheit 15 ist vorzugsweise derart ausgelegt, dass es Luft bestehend aus laminaren Teil-Luftströmen entlässt oder freisetzt. Feuchtigkeit und/oder eine gasförmige Arznei kann, wenn nötig, der Luft im ersten Teilstrom DS1, der die Reinluftzone RZ definiert, hinzugefügt werden.
  • Es sei auch erwähnt, dass die erwärmte Luft VL derart nach oben geleitet wird, dass sie in unmittelbarer Nähe der Decke eine obere Luftschicht L1 bildet, und diese obere Luftschicht L1 wird auf einer Temperatur von vorzugsweise ca. 22°C gehalten. Gleichzeitig wird Luft von einer unteren Luftschicht L2 in unmittelbarer Nähe des Bodens 4, die eine geringere Temperatur als die obere Luftschicht L1 hat, in die Luftaufbereitungsanlage 1 eingesaugt, und diese unterere Luftschicht L2 hat eine Temperatur von ca. 20°C.
  • Es wird bewirkt, dass die Luft mit geringer Geschwindigkeit und ohne Turbulenzen von der oberen Luftschicht L1 zur unteren Luftschicht L2, vorzugsweise durch eine dazwischenliegende Luftschicht L3, die eine Temperatur von ca. 21°C haben kann, fällt oder absinkt.
  • Hierbei kann eine in der Räumlichkeit vorhandene gesteuerte Zoneneinteilung verwendet werden, um die warme ("leichtere") Luft entlang der Decke zu zerstreuen und gleichzeitig die kühlere/verunreinigte Luft von der Bodenebene in die Luftaufbereitungsanlage 1 einzusaugen. Das führt dazu, dass ein turbulenzenfreier Luftstrom erzeugt wird, wenn die gereinigte Luft langsam in der Räumlichkeit absinkt. Dieser Effekt verstärkt das natürliche Prinzip der Ablagerung, bei dem Partikel in der Räumlichkeit langsam in Richtung auf die Bodenebene fallen oder sinken, vorausgesetzt, dass es in dieser Räumlichkeit keine turbulenzenerzeugenden Vorrichtungen, z.B. luftmischende Luftzufuhreinheiten oder Ähnliches gibt.
  • Das oben beschriebene Verfahren und die oben beschriebene Vorrichtung können innerhalb des Umfangs der nachfolgenden Ansprüche variieren. Eine weiter oben nicht beschriebene alternative Ausführungsform könnte beinhalten, dass die Luftreinigungsvorrichtung 11 die Luft auf andere Weise aus durch Filtern reinigen kann und dass die Luft dadurch strahlenbehandelt oder ionisiert oder mit Feuchtigkeit und/oder einer Arznei versehen wird. Ungefähr die Hälfte der in die Luftaufbereitungsanlage 1 eingebrachten Luft wird als gekühlte Luft KL und ungefähr die Hälfte als erwärmte Luft VL entlassen oder freigesetzt. Die Kühlvorrichtung 13 kann eine andere Kühlvorrichtung als eine thermoelektrische Vorrichtung sein. Die Luftaustrittseinheit 15 kann eine andere Form als die beschriebene und dargestellte haben, und sie kann ein oder mehrere Zellkörperelemente 17 und/oder Zellkörperschichten aufweisen. Es können auch mehr als eine Luftaustrittseinheit 15 vorhanden sein. Die Atemzone A oder Ähnliches kann ein anderer Bereich sein, in dem Reinluft benötigt wird, und anstelle von Luft oder in Verbindung damit kann ein Schutzgas eingesetzt werden.

Claims (39)

  1. Verfahren zur Bereitstellung von Reinluft in einer Räumlichkeit, bei dem verunreinigte Luft vom unteren Teil der Räumlichkeit durch eine Luftaufbereitungsanlage (1) aufgenommen oder in diese eingebracht wird und darin gereinigt oder aufbereitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Teilstrom (DS1) der von der Luftaufbereitungsanlage (1) aufgenommenen oder in diese eingebrachten Luft auf eine Temperatur gekühlt wird, die niedriger ist als eine außerhalb der Luftaufbereitungsanlage (1) gemessene Temperatur, während ein zweiter Teilstrom (DS2) der von der Luftaufbereitungsanlage (1) aufgenommenen oder in diese eingebrachten Luft erwärmt wird, dass die gekühlte Luft (KL) im ersten Teilstrom (DS1) dazu veranlasst wird, derart durch zumindest ein Zellkörperelement (17) in zumindest einer Luftaustrittseinheit (15) zu strömen, dass die Fallgeschwindigkeit der gekühlten Luft klein wird, und dass dadurch ein beträchtlicher Mit-Ausstoß von verunreinigter Umgebungsluft vermieden wird, so dass zumindest eine Reinluftzone (RZ) in den Räumlichkeiten unterhalb der Luftaustrittseinheit (15) festgelegt wird, und dass die erwärmte Luft (VL) des zweiten Teilstroms (DS2) derart durch eine Luftaustrittsöffnung (16) in Aufwärtsrichtung entlassen wird, dass die erwärmte Luft mit geringer Geschwindigkeit in den Räumlichkeiten aufsteigt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch die gekühlte Luft (KL) eine Reinluftzone (RZ) in Form einer Atemzone (A) für mindestens eine Person (18) festlegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch die zugeführte gekühlte Luft (KL) Partikel und/oder Milben von der Person (18) in der Atemzone (A) entfernt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft in einer Luftreinigungsvorrichtung (11) derart gesäubert oder gereinigt wird, dass die Luft sofort danach den gewünschten Reinheitsgrad besitzt, und dass die gekühlte Luft (KL) den selben oder im wesentlichen den selben Reinheitsgrad in einem zentralen Bereich (RZZ) der Atemzone (A) wie die saubere Luft unmittelbar nach der Luftreinigungsvorrichtung (11) aufweist.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufttemperatur in den Räumlichkeiten in Höhe der Atemzone (A) gemessen wird und dass eine Kühlvorrichtung (13) für Kühlluft in Abhängigkeit von der Lufttemperatur in genannter Höhe geregelt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–5, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittseinheit (15) in einer Höhe 0,5–1,5 m über der Atemzone (A) der Person (18) angeordnet wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 2–6, dadurch gekennzeichnet, dass der gekühlten Luft (KL), welche die Atemzone (A) festlegt, Feuchtigkeit und/oder eine Arznei zugeführt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erwärmte Luft (VL) dazu gebracht wird, derart aufwärts zu strömen, dass sie eine obere Luftschicht (L1) nahe der Decke bildet, wodurch vorzugsweise eine Temperatur der oberen Luftschicht (L1) von etwa 22°C gehalten wird, dass von einer Luftaufbereitungsanlage (1) Luft aus einer unteren Luftschicht (L2) nahe des Bodens in den Räumlichkeiten angesaugt wird, welche eine niedrigere Temperatur als die obere Luftschicht (L1) aufweist, wobei vorzugsweise eine Temperatur der unteren Luftschicht (L2) von etwa 20°C gehalten wird, und dass Luft dazu gebracht wird mit langsamer Geschwindigkeit und frei von Turbulenzen aus der oberen Luftschicht (L1) zu der unteren Luftschicht (L2) bevorzugt durch eine dazwischen liegende Luftschicht (L3) abzusinken, ohne dabei erhebliche Turbulenzen an die herabsinkende Luft weiterzugeben.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft (KL) im Teilstrom (DS1) gekühlt wird in einer Kühlvorrichtung (13), welche während des Betriebs Wärme erzeugt, und dass die Luft (VL) im zweiten Teilstrom (DS2) mittels der von der Kühlvorrichtung (13) erzeugten Wärme erwärmt wird.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass verunreinigte Luft (OR) aus dem unteren Teil der Räumlichkeiten mit Hilfe einer Gebläsevorrichtung (12) durch eine Luftaufbereitungsanlage (1) angesaugt wird, wobei die Gebläsevorrichtung (12) einen Teil der Luftaufbereitungsanlage (1) bildet, dass die verunreinigte Luft (OR) durch Filtration in der Luftaufbereitungsanlage (1) gereinigt wird, und dass die gereinigte Luft in zwei Teilströme (DS1 und DS2) aufgeteilt wird, von denen einer (DS1) gekühlt und der andere erwärmt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gekühlte Luft (KL) von der Luftaustrittseinheit (15) an einer Stelle in der Räumlichkeit entlassen wird und die erwärmte Luft (VL) an einer anderen Stelle in der Räumlichkeit entlassen wird.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gekühlte Luft (KL) bis zu einer Temperatur gekühlt wird, welche 1–3°C unterhalb der Lufttemperatur im Gebäude im Umfeld der Reinluftzone (RZ) liegt.
  13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gekühlte Luft (KL) durch die Luftaustrittseinheit (15) mit einem Luftdurchsatz von 100–300 m3/h entlassen wird.
  14. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Zellkörperelement (17) der Luftaustrittseinheit (15) gekühlte Luft (KL) bestehend aus laminaren Teil-Luftströmungen abwärts und abwärts/nach außen relativ zu der Luftaustrittseinheit (15) entlassen oder abgegeben wird.
  15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass verunreinigte Luft (OR) aus solchen Bereichen der Räumlichkeiten, die auf einer niedrigeren Höhe als die Reinluftzone (RZ) liegen, in die Luftaufbereitungsanlage (1) eingebracht wird.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erwärmte Luft (VL) in einem Bereich neben und auf einer Höhe oberhalb der Reinluftzone (RZ) entlassen wird.
  17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verunreinigte Luft (OR) durch Filtration in der Luftaufbereitungsanlage (1) gereinigt wird.
  18. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft in der Luftaufbereitungsanlage (1) durch Bestrahlung behandelt wird.
  19. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Luft in der Luftaufbereitungsanlage (1) ionisiert wird.
  20. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass etwa die Hälfte der in die Luftaufbereitungsanlage (1) eingebrachten Luft als gekühlte Luft (KL) und etwa die Hälfte als erwärmte Luft (VL) entlassen wird.
  21. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit der erwärmten Luft (VL) eine Reinluftzone (RZ) in Form eines Arbeitsbereiches gebildet wird.
  22. Luftaufbereitungsanlage (1) für die Bereitstellung gereinigter Luft in Räumlichkeiten, wobei die Luftaufbereitungsanlage (1) Mittel für die Einbringung verunreinigter Luft (OR) aus dem unteren Bereich der Räumlichkeiten aufweist, und wobei die Luftaufbereitungsanlage (1) für die Reinigung genannter verunreinigter Luft (OR) weiterhin eine Luftreinigungsvorrichtung (11) und zumindest eine Luftaustrittseinheit (15) mit mindestens einem Zellkörperelement (17) aufweist, welche abwärts ausströmende oder austretende Luft bereitstellt, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaufbereitungsänlage (1) außerdem einen Luftdurchlass (10) aufweist welcher für einen ersten und zweiten Teilstrom (DS1 und DS2) der in die Luftaufbereitungsanlage (1) eingebrachten Luft zumindest teilweise geteilt ist in einen ersten und zweiten Durchlasszweig (10a, 10b), dass im ersten Durchlasszweig (10a) eine Kühlvorrichtung (13) zum Abkühlen des durch den ersten Durchlasszweig (10a) strömenden ersten Teilstroms (DS1) vorgesehen ist, dass der genannte erste Durchlasszweig (10a) mit der Luftaustrittseinheit (15) kommuniziert, um gekühlte Luft zu ihr zu leiten, dass im zweiten Durchlasszweig (10b) eine Heizvorrichtung (14) zum Erwärmen des durch den zweiten Durchlasszweig (10b) strömenden zweiten Teilstroms (DS2) vorgesehen ist, dass der zweite Durchlasszweig (10b) mit Mitteln (16) zum Auslassen oder Entlassen der in der Wärmevorrichtung (14) erwärmten Luft (VL) kommuniziert, dass die Mittel (16) zum Auslassen warmer Luft (VL) in einem wesentlichen Abstand von der Luftaustrittseinheit (15) derart angeordnet sind, dass die die Luftaustrittseinheit (15) verlassende gekühlte Luft (KL) und die die Mittel (16) verlassende heiße oder warme Luft (VL) in verschiedenen Bereichen der Räumlichkeiten entlassen werden, dass die Kühlvorrichtung (13) derart ausgelegt ist, dass sie die Luft derart auf eine Temperatur relativ zur Temperatur in den Räumlichkeiten, in welche die gekühlte Luft (KL) ausgebracht werden soll, kühlt, dass die gekühlte Luft (KL) zur Festlegung einer Reinluftzone (RZ) unterhalb der Luftaustrittseinheit (15) langsam und ohne beträchtlichen Mit-Ausstoß von verunreinigter Umgebungsluft absinkt, und dass die Heizvorrichtung (14) derart ausgelegt ist, dass sie die Luft derart auf eine Temperatur relativ zur Temperatur in den Räumlichkeiten, in welche die warme Luft (VL) ausgebracht wird, erwärmt, dass die warme Luft (VL) langsam in Richtung des Deckenbereiches (TR) der Räumlichkeiten aufsteigt.
  23. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizvorrichtung (14) eine Vorrichtung ist, welche die von der Kühlvorrichtung (13) erzeugte Wärme (13) zum Aufwärmen der Luft im zweiten Durchlasszweig (10b) nutzt.
  24. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Transmitter (20) zum Messen der Lufttemperatur in den Räumlichkeiten in Höhe oder im wesentlichen in Höhe einer Atemzone (A) oder dergleichen, die durch die Reinluftzone (RZ) festgelegt ist, vorgesehen ist, und dass eine Steuervorrichtung (RC) vorgesehen ist, welche die Kühlvorrichtung (13) in Abhängigkeit der vom Transmitter (20) in genannter Höhe gemessenen Temperatur steuert.
  25. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (RC) die Kühlvorrichtung (13) derart steuert, dass die Luft (KL) auf eine Temperatur 1–3°C unterhalb der vom Transmitter (20) in den Räumlichkeiten gemessenen Temperatur gekühlt wird.
  26. Luftaufbereitungsanlage nach einen der Ansprüche 22–25, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaufbereitungsanlage (1) für eine Ausbringung eines gekühlten Teilstroms (KL) mit einer Luftauslassrate von 100–300 m3/h ausgelegt ist.
  27. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–26, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittseinheit (15) in einer Höhe oder Ebene 0,5–1,5m über der Atemzone (A) oder Ähnlichem gelegen ist.
  28. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–27, dadurch gekennzeichnet, dass das Zellkörperelement (17) der Luftaustrittseinheit (15) zur Ausbringung oder Ausströmung laminarer Luftströme in Abwärtsrichtung ausgebildet ist.
  29. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–28, wobei das Zellkörperelement (17) der Luftaustrittseinheit (15) im wesentlichen halbkugelförmig ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Zellkörperelement (17) eine äußere poröse Zellkörperschicht (17a) und eine innere poröse Zellkörperschicht (17b) aufweist, und dass die genannte äußere Zellkörperschicht (17a) härter und großporiger als die innere Zellkörperschicht (17b) ist.
  30. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–29, dadurch gekennzeichnet, dass diese mindestens eine Einlassöffnung (8 und/oder 9) zum Einlass von verunreinigter Luft (OR) aus dem Bodenbereich der Räumlichkeiten in die Kühlvorrichtung (13) aufweist.
  31. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–30, dadurch gekennzeichnet, dass eine Luftreinigungsvorrichtung für die Reinigung verunreinigter Luft (OR) eine Filteranlage (11a und/oder 11b) ist.
  32. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–31, dadurch gekennzeichnet, dass diese zur Strahlenbehandlung der Luft geeignet ist.
  33. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–32, dadurch gekennzeichnet, dass diese zur Luftionisierung geeignet ist.
  34. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–33, dadurch gekennzeichnet, dass diese zur Bildung einer Reinluftzone (RZ) in Form einer Atemzone (A) für eine Person (18) geeignet ist.
  35. Luftaufbereitungsanlage nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass der gekühlten Luft (KL) welche die Atemzone (A) festlegt, Feuchtigkeit und/oder eine Arznei hinzugefügt wird.
  36. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–35, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Gebläsevorrichtung (12) zum Ansaugen von Luft und zur Durchströmung der Luftaufbereitungsanlage (1) aufweist.
  37. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–36, dadurch gekennzeichnet, dass diese eine Stütze (5) mit einem vertikalen Element (6) und mit einem seitlich ausgerichteten Element (7) aufweist, dass das vertikale Element (6) der Stütze (5) die Kühlvorrichtung (13) und die Heizvorrichtung (14), eine Luftreinigungsvorrichtung (11) und eine Gebläsevorrichtung (12) umfasst, dass das seitlich ausgerichtete Element (7) der Stütze (5) die Luftaustrittseinheit (15) umfasst, dass eine Lufteintrittsöffnung (8 und/oder 9) für das Einbringen der Luft in die Luftreinigungsvorrichtung (11), die Gebläsevorrichtung (12), die Kühlvorrichtung (13) und die Heizvorrichtung (14) unten im Vertikalelement (6) angeordnet sind, und dass das genannte Mittel für den Austritt der warmen Luft (VL) zumindest als eine Luftaustrittsöffnung (16) ausgebildet ist, welche am oberen Ende im vertikalen Element (6) und auf dessen der Luftaustrittseinheit (15) gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
  38. Luftaufbereitungsanlage nach einem der Ansprüche 22–37, dadurch gekennzeichnet, dass diese beweglich ist, um in den Räumlichkeiten bewegt werden zu können.
  39. Luftaufbereitungsanlage nach einen der Ansprüche 22–38, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlvorrichtung (13) eine thermoelektrische Vorrichtung mit Peltier-Effekt ist.
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