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DE69415805T2 - Saugfähige artikel mit einem verschlusssystem mit verbesserter dynamischen anpassung - Google Patents

Saugfähige artikel mit einem verschlusssystem mit verbesserter dynamischen anpassung

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Publication number
DE69415805T2
DE69415805T2 DE69415805T DE69415805T DE69415805T2 DE 69415805 T2 DE69415805 T2 DE 69415805T2 DE 69415805 T DE69415805 T DE 69415805T DE 69415805 T DE69415805 T DE 69415805T DE 69415805 T2 DE69415805 T2 DE 69415805T2
Authority
DE
Germany
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wearer
diaper
waist
elastic
fastening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69415805T
Other languages
English (en)
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DE69415805D1 (de
Inventor
Kenneth Barclay Cincinnati Oh 45215 Buell
Edward Paul Maineville Oh 45039 Carlin
Dean Jeffrey Cincinnati Oh 45241 Daniels
Gary Dean West Chester Oh 45044 Lavon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=22106600&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69415805(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE69415805D1 publication Critical patent/DE69415805D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69415805T2 publication Critical patent/DE69415805T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

    GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft wegwerfbare absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Windeln, Inkontinenzeinlagen, Übungsunterhosen, Windelhalter und -einlagen, Sanitärhygiene-Kleidungsstücke und dergleichen, und vor allem absorbierende Artikel, welche anhaltenden dynamischen Sitz um den Träger beistellen.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Säuglinge und andere inkontinente Personen tragen absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Windeln, um Urin und andere Körperexsudate zu absorbieren und zu halten. Absorbierende Artikel funktionieren sowohl, um die ausgeschiedenen Materialien zu enthalten, als auch, um diese Materialien vom Körper des Trägers und von den Kleidungsstücken des Trägers und Bettzeug zu isolieren. Wegwerfbare absorbierende Artikel mit vielen unterschiedlichen grundlegenden Designs sind in der Fachwelt bekannt. Beispielsweise beschreibt das US-Patent Re. 26.152 mit dem Titel "Wegwerfwindel", erteilt an Duncan und Baker am 31. Jänner 1967, eine Wegwerfwindel, welche breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg erzielt hat. Das US-Patent 3,860.003 mit dem Titel "Kontrahierbare Seitenabschnitte für Wegwerfwindel", erteilt an Buell am 14. Jänner 1975, beschreibt eine Wegwerfwindel mit elastischem Beinbündchen, welches breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg erzielt hat.
  • Jedoch haben absorbierende Artikel eine Tendenz, während der Verwendung durchzuhängen oder vom Körper des Trägers wegzustehen oder hinunterzugleiten/hinunterzurutschen. Dieses Durchhängen/Wegstehen und Gleiten/Rutschen wird von den Relativbewegungen des Trägers, wenn der Träger atmet, sich bewegt und Position ändert, durch die Abwärtskräfte, welche erzeugt werden, wenn der absorbierende Artikel mit Körperexsudaten beladen ist, und durch die Verformung der Materialien des absorbierenden Artikels selbst, wenn er derartigen Trägerbewegungen unterworfen ist, verursacht. Dieses Durchhängen/Wegstehen und Gleiten/Rutschen des absorbierenden Artikels kann zu vorzeitigem Auslaufen und zu mäßigem Sitz des absorbierenden Artikels um den Träger führen.
  • Konventionelle Wegwerfwindeln sind in der Regel entworfen, um oben am Bauch des Trägers und an den Schenkeln abwärts zu sitzen, sodaß die Windel in den Zonen des Trägers sitzt, welche während des Gebrauchs dynamischer Bewegung (und demnach dynamischen Kräften) unterworfen sind. Diese dynamischen Bewegungen und Kräfte, insbesondere durch das Bauchaufblähen und -kontrahieren, tendieren, die Materialien, welche die Windel ausmachen, zu verformen, und tendieren, die Windel vom Körper des Trägers weg zu stoßen. Demnach tendiert die Windel, durchzuhängen/vom Körper wegzustehen. Das Verschlußsystem der Windel ist ebenso in der Regel entworfen, um eine definierte Dimension der Taillen- und Beinöffnungen und eine Linie von Zugspannung (verleiht eine Zugspannungskraft entlang einer Linie) um den Träger zu bilden, um die Windel am Träger zu fixieren. Die US-PS 4,936,840 offenbart ein Verfahren zum Herstellen einer Befestigungsmittel-Auftreffzone innerhalb einer ausgewählten Fläche am vorderen Taillenfeld einer Wegwerfwindel. Die Auftreffzone ist am vorderen Taillenfeld geformt und ausgerichtet, um so über es ein Verteilungsmuster für Zugspannungskraft zu verleihen. Jedoch kann diese definierte Taillendimension, welche durch das Verschlußsystem geschaffen worden ist, die Veränderungen in Körperdimension, welche durch Trägerbewegung verursacht worden sind, nicht aufnehmen, sodaß die Windel tendiert, am Träger hinunterzugleiten/zu rutschen, wenn die Dimension des Bauches des Trägers kleiner wird als die definierte Dimension, welche durch den Verschluß gebildet ist. Wenn weiters die Bauchdimension größer wird als die definierte Dimension, welche durch das Verschlußsystem gebildet worden ist, tendiert der Körper, die Windel zu einer unterschiedlichen Position am Träger zu stoßen (in der Regel zu einer Zone kleinerer Dimension, welche tiefer ist als der Punkt anfänglichen Sitzes), oder die Windel tendiert, am Bauch so eng zu sein, daß die Windel die Haut des Trägers markieren kann oder unangenehm zu tragen sein kann. Weiters sitzen der absorbierende Kern und andere steife nicht-elastische Bauteile der Windel in der Regel in den Zonen des Bauches oder der Beine, welche derartige dynamische Kräfte durchmachen, sodaß der absorbierende Kern durch die dynamischen Kräfte hinunter oder einwärts gestoßen wird, was zu weiterem Wegstehen/Gleiten des Produkts am Träger führt.
  • Um absorbierende Artikel um den Träger enger sitzen zu lassen, sind bestimmte kommerziell verfügbare absorbierende Artikel mit elastischen Elementen um die Taille, Hüften oder Beine versehen worden. Ein Beispiel einer Wegwerfwindel mit einem elastischen Taillenelement, welches breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg erzielt hat, ist im US-Patent 4,515.595, erteilt an Kievit und Osterhage am 7. Mai 1985, geoffenbart. Ein Beispiel einer Wegwerfwindel mit einem elastischen Beinbündchen ist in dem zuvor erwähnten US-Patent 3,860.003 geoffenbart. Ein Beispiel einer Wegwerfwindel mit elastischen Seitenfeldern, um über den Hüften zu sitzen, ist im US-Patent 4,857.067, erteilt an Wood et al. am 15. August 1989, geoffenbart. Die elastischen Elemente sind entworfen, um mit den Bewegungen des Trägers zu expandieren und zu kontrahieren und um den Sitz des absorbierenden Artikels um den Träger während des Gebrauchs beizubehalten (d. h. anhaltenden dynamischen Sitz beizustellen).
  • Jedoch hat sich herausgestellt, daß wegwerfbare absorbierende Artikel mit elastischen Elementen ebenso eine Tendenz aufweisen, während des Gebrauchs durchzuhängen/wegzustehen und zu gleiten/zu rutschen.
  • Demnach würde es vorteilhaft sein, einen wegwerfbaren absorbierenden Artikel beizustellen, welcher besseren Sitz, reduziertes Auslaufen und Trägerkomfort beistellt. Es würde weiter vorteilhaft sein, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher während des Gebrauchs reduziertes Durchhängen und Wegstehen sowie reduziertes Gesamtgleiten/-rutschen des absorbierenden Artikels und/oder des absorbierenden Kerns am Träger aufweist.
  • Daher ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel mit anhaltendem dynamischen Sitz um den Träger während des Gebrauchs beizustellen, indem Durchhängen/Wegstehen und Gleiten/Rutschen des absorbierenden Artikels am Träger reduziert werden.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher erhöhten Komfort für den Träger beistellt, indem Bewegungsfreiheit für den Träger und Minimieren der Auswirkungen von Kräften, welche durch die Bewegungen des Trägers verursacht worden sind, auf die Produktstabilität beigestellt werden.
  • Es ist ebenso ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher geformt ist, um innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers zu sitzen und/oder um Expansion des absorbierenden Artikels an jenen Abschnitten beizustellen, welche nicht innerhalb der Zone geringer Bewegung passen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, den absorbierenden Artikel um den Umfang der Zone geringer Bewegung des Trägers zu verankern, um anhaltenden dynamischen Sitz zu erzielen.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher einen absorbierenden Kern aufweist, welcher geformt ist, um in der Zone geringer Bewegung des Trägers zu sitzen, sodaß der absorbierende Artikel während der Verwendung anhaltenden dynamischen Sitz aufweist.
  • Es ist ebenso ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verschlußsystem und ein Design für einen Einschließungsaufbau (Grundstruktur) beizustellen, welche den absorbierenden Kern in der Zone geringer Bewegung am Träger verankern, um den anhaltenden dynamischen Sitz zu erhöhen.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Design für einen Einschließungsaufbau (Grundstruktur), ein Verschlußsystem und eine Form für einen absorbierenden Kern beizustellen, welche miteinander kooperieren, um ein Durchhängen und Wegstehen sowie Gesamtgleiten/Rutschen des absorbierenden Artikels während des Gebrauchs zu reduzieren.
  • Diese und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden leichter zutage treten, wenn sie unter Bezug auf die folgende Beschreibung erwogen und wenn sie in Zusammenhang mit den beigeschlossenen Zeichnungen gebracht werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Windeln, Inkontinenzhosen, Übungsunterhosen, Windelhalter und Einlagen, Damenhygiene-Kleidungsstücke und dergleichen bei, welche entworfen sind, um anhaltenden dynamischen Sitz um den Träger während der Verwendung beizustellen, sowie um das Haltevermögen für Körperexsudate und Trägerkomfort/Mobilität zu verbessern. Ein derartiger absorbierender Artikel weist einen Einschließungsaufbau (Grundstruktur) auf, welcher eine äußere Deckschichte, welche in der Regel ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt und ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt umfaßt, und einen absorbierenden Kern, welcher mit der äußeren Deckschichte verbunden ist, aufweist. Der absorbierende Kern ist vorzugsweise entworfen, um innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers (ein der Zone geringer Bewegung anatomisch passender absorbierender Kern) zu passen, sodaß dynamische Kräfte, welche durch Bewegungen des Trägers auf den absorbierenden Kern ausgeübt worden sind, minimiert sind. Der absorbierende Artikel ist ebenso mit einem Verschlußsystem zum Verankern des absorbierenden Artikels am Träger ausgestattet, um den dynamischen Sitz des absorbierenden Artikels um den Träger während des Tragens anhalten zu lassen. Das Verschlußsystem ist entworfen, sodaß eine Hauptzugspannungslinie, welche in einem Winkel dem Körper paßt, gebildet wird, um den absorbierenden Artikel an einem Träger auf eine Weise zu fixieren, welche nicht zum Durchhängen oder Gleiten der Windel beiträgt. Der absorbierende Artikel umfaßt weiters vorzugsweise elastische Elemente, um um die Extremitäten des Trägers zu sitzen, einschließlich elastischen Taillenelementen, elastischen Beinbündchen und elastischen Seitenfeldern, welche Bewegungsfreiheit für den Träger sowie Beibehalten von Kräften um den Körper gestatten, um den Sitz des absorbierenden Artikels anhalten zu lassen.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der absorbierende Kern entworfen, um innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers zu sitzen (d. h., ein der Zone geringer Bewegung anatomisch passender absorbierender Kern). Durch Entwerfen des absorbierenden Kerns, um innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers zu passen, ist es nicht wahrscheinlich, daß der absorbierende Kern während des Gebrauchs durchhängt/wegsteht oder rutscht/gleitet, weil der absorbierende Kern in der Zone des Trägers positioniert ist, welche geringe oder keine dynamische Bewegungen oder Kräfte aufweist, welche tendieren zu verursachen, daß er wegsteht oder rutscht. Der absorbierende Kern ist mit einem vorderen Taillenrand versehen, welcher vorzugsweise eine bogenförmige konkave Gestalt aufweist, um unterhalb oder an der Bauchfalte des Trägers zu sitzen. Es ist bevorzugt, daß die Krümmung des vorderen Taillenrandes sich der Krümmung der Bauchfalte des Trägers annähert, sodaß der absorbierende Kern na türlicherweise in die Zone mit geringer Bewegung passen wird, um den Komfort des Trägers zu maximieren. Der absorbierende Kern ist ebenso mit bogenförmigen konkaven Seitenrändern versehen, welche entworfen sind, um in den Beinfalten des Trägers zu sitzen und um eine schmale Schrittbreite zu definieren, welche zwischen den Beinen des Trägers paßt. Diese Beinausschnitte sind im absorbierenden Kern weiter nach vorne positioniert als die Quermittellinie, sodaß der vordere Abschnitt des absorbierenden Kerns in der Länge kürzer ist, um unterhalb der Bauchfalte zu passen und um dem absorbierenden Kern zu gestatten, höher über den Gesäßbacken zu sitzen und in die Lendenkurve des Rückens zu passen. Vorzugsweise ist der absorbierende Kern am Rücken lang genug, um aufwärts über die Gesäßbacken des Trägers in die Lendenkurve des Rückens zu passen, um die Rückseite zu verankern und um geringeres Wegstehen des absorbierenden Kern am Rücken beizustellen, um weiter BM-Einschließung zu erhöhen.
  • Der absorbierende Artikel ist ebenso vorzugsweise mit einem Verschlußsystem zum Verankern des absorbierenden Artikels am Träger versehen. Vorzugsweise stellt das Verschlußsystem eine Hauptzugspannungslinie rund um den Träger bei, welche vorrangig innerhalb der Zone geringer Bewegung paßt, um den dynamischen Sitz zu erhöhen und um den absorbierenden Kern am richtigen Platz zu verankern, sodaß er während des Gebrauchs nicht rutschen/gleiten wird. Die Hauptzugspannungslinie, welche durch das Verschlußsystem etabliert ist, ist in einem Winkel am Träger angeordnet. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist das Verschlußsystem mit im Winkel verlaufenden Bändern, vorzugsweise mit Bändern von einem spezifischen Design, versehen, um dem Träger zu gestatten, leicht die "im Winkel verlaufende" Hauptzugspannungslinie um den Träger zu bilden. Das Verschlußsystem ist ebenso mit einem Auftreffbauteil versehen, welcher entworfen ist, um die Gelegenheit für den Verwender zu erhöhen, um diese Hauptzugspannungslinie gleichmäßig zu etablieren, jedes Mal, wenn das Verschlußsystem verwendet wird.
  • Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt der absorbierende Artikel zusätzlich elastische Elemente, welche außerhalb des absorbierenden Kerns positioniert sind, um den dynamischen Sitz des absorbierenden Artikels um den Träger in jenen Zonen zu erhöhen, welche dynamische Veränderungen, welche durch die Bewegungen des Trägers verursacht wurden, durchmachen. Bei einem Ausführungsbeispiel ist jede Zone außerhalb des absorbierenden Kerns elastifiziert, um diese Art von Sitz beizustellen. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der absorbierende Artikel mit elastischen Taillenelementen, elastischen Beinbündchen und elastischen Seitenfeldern versehen, welche elastische Verlängerbarkeit beistellen, um größere Bewegungsfreiheit für den Träger und einen angenehmeren und konturierenden Sitz durch an fängliches anpaßbares Anlegen der Windel am Träger und durch Andauern dieses Sitzes während des Gebrauchs beizustellen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Während die Beschreibung mit Ansprüchen abschließt, welche das Wesentliche, was als die vorliegende Erfindung bildend erachtet wird, besonders hervorheben und unterscheidend beanspruchen, wird angenommen, daß die Erfindung aus der folgenden Beschreibung verstanden werden wird, welche in Verbindung mit den beigeschlossenen Zeichnungen vorgenommen worden ist, in welchen gleiche Bezeichnungen verwendet werden, um im wesentlichen identische Elemente zu bezeichnen, und in welchen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, wobei Abschnitte weggeschnitten sind, um darunterliegende Struktur zu enthüllen, wobei die äußere Oberfläche der Windel dem Betrachter zugewandt ist;
  • Fig. 2 ist eine Draufsicht auf das Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel, welches in Fig. 1 gezeigt ist, wobei Abschnitte weggeschnitten sind, wobei die innere Oberfläche der Windel dem Betrachter zugewandt ist;
  • Fig. 3 ist eine fragmentarische Querschnittsansicht des Wegwerfwindel- Ausführungsbeispiels von Fig. 1, vorgenommen durch die Linie 3-3 von Fig. 1 im vorderen Taillenbereich;
  • Fig. 3A ist eine fragmentarische Querschnittsansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels eines elastischen Taillenelements, vorgenommen durch die Linie 3-3 von Fig. 1 im vorderen Taillenbereich;
  • Fig. 4 ist eine vereinfachte Draufsicht auf das in Fig. 1 gezeigte Wegwerfwindel-Ausführungsbeispiel, welche den absorbierenden Kern im Verhältnis zur Gestalt der Grundstruktur (Einschließungsaufbau) zeigt;
  • Fig. 5 ist eine Draufsicht auf den in Fig. 1 gezeigten absorbierenden Kern;
  • Fig. 6A ist eine vordere kranzartige Ansicht des Körpers eines Trägers, welche bestimmte anatomische Elemente und die Stelle der Zone geringer Bewegung zeigt;
  • Fig. 6B ist eine hintere kranzartige Ansicht des Körpers eines Trägers, welche bestimmte anatomische Elemente und die Stelle der Zone geringer Bewegung zeigt;
  • Fig. 6C ist eine Seitenansicht des Körpers eines Trägers, welche den Winkel der Hauptzugspannungslinie zeigt, welche durch die vorliegende Erfindung geschaffen wird;
  • Fig. 7A ist eine Draufsicht auf ein alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 7B ist eine Draufsicht auf ein weiteres alternatives Auführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 7C ist eine Draufsicht auf noch ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 7D ist eine Draufsicht auf ein sogar noch weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 8 ist eine Draufsicht auf eine bevorzugte Bandlasche, welche in der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • Fig. 9 ist eine Vorderansicht eines alternativen Ausführungsbeispiels eines absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 10 ist eine Draufsicht auf ein vereinfachtes Windel-Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei die innere Oberfläche dem Betrachter zugewandt ist, um die Konfiguration der Sperrbündchen in einer im Z gefalteten Anordnung anliegend an jeden Stirnrand zu zeigen;
  • Fig. 11 ist eine Querschnittsansicht, vorgenommen entlang der Linie 10-10 in Fig. 10, welche ein im Z gefaltetes Segment des Sperrbündchens im hinteren Taillenbereich zeigt;
  • Fig. 12 ist eine Draufsicht auf ein alternatives Wegwerfwindel- Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, welche eine alternative Form für den Einschließungsaufbau zeigt;
  • Fig. 13 ist eine Draufsicht auf noch ein alternatives Wegwerfwindel- Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, welche eine alternative Gestalt für den Einschließungsaufbau zeigt; und
  • Fig. 14 ist eine Draufsicht auf eine alternative elastische Seitenfeld-Konfiguration für die vorliegende Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "absorbierender Artikel" auf Vorrichtungen, welche Körperexsudate absorbieren und halten, und insbesondere bezieht er sich auf Vorrichtungen, welche gegen oder in Nachbarschaft des Körpers des Trägers angeordnet sind, um die verschiedenen vom Körper abgegebenen Exsudate zu absorbieren und zu halten. Der Ausdruck "wegwerfbar" wird hierin verwendet, um absorbierende Artikel zu beschreiben, welche nicht gedacht sind, um gewaschen oder sonst wiederhergestellt oder als ein absorbierender Artikel wiederverwendet zu werden (d. h. sie sind gedacht, um nach einem einzigen Gebrauch entsorgt zu werden, und vorzugsweise, um rezykliert, kompostiert oder sonst auf eine umweltverträgliche Art entsorgt zu werden). Ein "unitärer" absorbierender Ar tikel bezieht sich auf absorbierende Artikel, welche aus gesonderten Teilen gebildet sind, welche miteinander vereinigt worden sind, um eine koordinierte Gesamtheit zu bilden, sodaß sie nicht gesonderte manipulative Teile, wie einen gesonderten Halter und eine Einlage, erfordern. Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung ist der unitäre wegwerfbare absorbierende Artikel, die Windel 20, welche in Fig. 1 gezeigt ist. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Windel" auf einen absorbierenden Artikel, welcher allgemein von Säuglingen und inkontinenten Personen getragen wird, welcher um den Unterleib des Trägers getragen wird. Es sollte jedoch verstanden werden, daß die vorliegende Erfindung ebenso auf andere absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Inkontinenzhosen, Übungsunterhosen, Windelhalter und Einlagen, Damenhygienekleidungsstücke und dergleichen anwendbar ist.
  • Fig. 1 ist eine Draufsicht auf die Windel 20 der vorliegenden Erfindung in deren flach ausgelegtem, unkontrahiertem Zustand (d. h. mit Gummi-induzierter Kontraktion herausgezogen, mit Ausnahme in den Seitenfeldern, worin der Gummi in seinem entspannten Zustand belassen worden ist), wobei Abschnitte der Struktur weggeschnitten sind, um klarer die Konstruktion der Windel zu zeigen, wobei der Abschnitt der Windel, welcher vom Träger abgewandt ist, die äußere Oberfläche, dem Betrachter zugewandt ist. Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt die Windel 20 einen Einschließungsaufbau 22, welcher vorzugsweise eine äußere Deckschichte, welche ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 24 und ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt 26, welches mit dem Deckblatt 24 verbunden ist, umfaßt, und einen mit der äußeren Deckschichte verbundenen absorbierenden Kern 28, welcher vorzugsweise zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 positioniert ist, aufweist; elastische Seitenfelder 30, elastische Beinbündchen 32, elastische Taillenelemente 34 und ein Verschlußsystem, welches vorzugsweise ein doppeltes Zugspannungsbefestigungssystem umfaßt. Das doppelte Zugspannungsbefestigungssystem umfaßt vorzugsweise ein Hauptverschlußsystem und ein Taillenverschlußsystem. Das Hauptverschlußsystem umfaßt vorzugsweise ein Paar Fixierungsbauteile, vorzugsweise Bandlaschen 36, und einen Auftreffbauteil 38. Das Taillenverschlußsystem umfaßt vorzugsweise ein Paar erste Befestigungsbestandteile 40 und einen zweiten Befestigungsbestandteil 42. Die Windel 20 umfaßt ebenso vorzugsweise einen Positionierungsflecken 44, welcher unterhalb jedem ersten Befestigungsbestandteil 40 angeordnet ist.
  • Der Einschließungsaufbau 22 ist gezeigt, daß er eine äußere Oberfläche 46 (in Fig. 1 dem Betrachter zugewandt), eine der äußeren Oberfläche 46 gegenüberliegende innere Oberfläche 48, einen vorderen Taillenbereich 50, einen dem vorderen Taillenbereich 50 gegenüberliegenden hinteren Taillenbereich 52 und eine Peripherie umfaßt, welche durch die äußeren Ränder des Einschließungsaufbaus definiert ist, in welcher die Längsränder mit 54 bezeichnet sind und die Stirnränder vorderer Endrand 56 und hinterer Endrand 58 bezeichnet sind. (Während der Fachmann erkennen wird, daß eine Windel üblicherweise mit Worten beschrieben wird, daß sie ein Paar Taillenbereiche und einen Schrittbereich zwischen den Taillenbereichen aufweist; ist in dieser Anmeldung wegen der Einfachheit der Terminologie die Windel beschrieben, daß sie lediglich Taillenbereiche aufweist, wobei jeder der Taillenbereiche einen Abschnitt der Windel inkludiert, welcher in der Regel als Teil des Schrittbereichs bezeichnet werden würde.) Die innere Oberfläche 48 umfaßt jenen Abschnitt des Einschließungsaufbaus 22, welcher während des Gebrauchs anliegend an den Körper des Trägers positioniert ist (d. h. die innere Oberfläche 48 ist allgemein durch mindestens einen Abschnitt des Deckblatts 24 und andere Bestandteile, welche mit dem Deckblatt 24 verbunden sind, gebildet). Die äußere Oberfläche 46 umfaßt jenen Abschnitt des Einschließungsaufbaus 22, welcher vom Körper des Trägers weg positioniert ist (d. h. die äußere Oberfläche 46 ist allgemein von mindestens einem Abschnitt des Rückenblatts 26 und anderen mit dem Rückenblatt 26 verbundenen Bestandteilen gebildet). Der vordere Taillenbereich 50 und der hintere Taillenbereich 52 erstrecken sich jeweils vom vorderen Endrand 56 und vom hinteren Endrand 58 zur Quermittellinie 66. Jeder Taillenbereich umfaßt einen Mittelbereich 60 und ein Paar Seitenfelder, welche in der Regel die äußeren seitlichen Abschnitte der Taillenbereiche umfassen. Die Seitenfelder, welche im vorderen Taillenbereich 50 positioniert sind, sind vordere Seitenfelder 62 bezeichnet, während die Seitenfelder im hinteren Taillenbereich 52 hintere Seitenfelder 64 bezeichnet sind. (Während es nicht erforderlich ist, daß das Paar Seitenfelder oder jedes Seitenfeld identisch ist, sind sie vorzugsweise Spiegelbilder voneinander.) Bei einer bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind die hinteren Seitenfelder 64 elastisch verlängerbar gemacht in einem Winkel zur Querrichtung, wie durch die Aktivierungslinien in Fig. 1 gezeigt ist, um elastische Seitenfelder 30 zu bilden. (Die Querrichtung (X-Richtung oder Breite) ist definiert als die Richtung parallel zur Quermittellinie 66; die Längsrichtung (Y-Richtung oder Länge) ist definiert als die Richtung parallel zur Längsmittellinie 67; und die Axialrichtung (Z-Richtung oder Dicke) ist definiert als die Richtung, welche sich durch die Dicke der Windel 20 erstreckt.)
  • Fig. 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Windel 20, in welchem das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 Längen- und Breitendimensionen, welche größer als jene des absorbierenden Kerns 28 sind, aufweisen. Das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 erstrecken sich über die Ränder des absorbierenden Kerns 28 hinaus, um dadurch die Peripherie des Einschließungsaufbaus 22 zu bilden. Die Peripherie definiert den äußeren Umfang oder, mit anderen Worten, die Ränder des Einschließungsaufbaus 22. Die Peripherie umfaßt die Längsränder 54, den vorderen Endrand 56 und den hinteren Endrand 58.
  • Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf die Windel 20, wobei die innere Oberfläche 48 dem Betrachter zugewandt ist, wobei Abschnitte des Deckblatts 24 und die elastischen Beinbündchen 32 weggeschnitten sind, um klarer die Konstruktion der Windel 20 zu zeigen. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, umfaßt jedes elastische Taillenelement 34 vorzugsweise eine einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70, welche aus einem einzigen Stück aus elastomerem Material gebildet ist. Das elastische Beinbündchen 32 umfaßt ein dichtendes Bündchen 74 und ein Sperrbündchen 76. Das Sperrbündchen 76 umfaßt einen Sperrlappen 77 mit einem proximalen Rand 78 und einem distalen Rand 79 und einen beabstandenden elastischen Bauteil 80. Der distale Rand 79 ist am Deckblatt 24 seitlich einwärts vom proximalen Rand 78 im vorderen Taillenbereich 50 und vorzugsweise quer auswärts vom proximalen Rand 78 im hinteren Taillenbereich 52 fixiert, sodaß das Sperrbündchen 76 einwärtsgebogen ist, um ein ausgeschlagenes Sperrbündchen zu bilden. Die elastischen Seitenfelder 30 umfassen jeweils im allgemeinen das hintere Seitenfeld 64 und einen elastischen Seitenfeldbauteil 82, welcher operativ mit dem hinteren Seitenfeld 64 verbunden ist.
  • Fig. 3 ist eine Querschnittsansicht der Windel 20, angenommen entlang der Schnittlinie 3-3 von Fig. 1 im vorderen Taillenbereich 50. Der absorbierende Kern 28 ist zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 angeordnet, wobei das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 sich über den vorderen Taillenrand 84 des absorbierenden Kerns 28 hinaus erstrecken. Das elastische Taillenelement 34 umfaßt eine Taillenabdeckung/ein Taillenband 70 aus einem Stück, welches aus einem einzigen Stück elastomeren Materials gebildet wird, welches operativ mit dem Deckblatt 24 verbunden ist. Die Taillenabdeckung/das Taillenband 70 aus einem Stück haben einen elastifizierten Taillenbandabschnitt 71 und einen Taillenabdeckungsabschnitt 72. Der elastifizierte Taillenbandabschnitt 71 ist operativ in einem elastisch kontrahierbaren Zustand anschließend an den vorderen Endrand 56 durch ein Taillenbandfixierungsmittel (nicht gezeigt), wie zum Beispiel einen Klebstoff, wie er in der Fachwelt allgemein bekannt ist, verbunden, um so ein elastifiziertes Taillenband zu bilden. Der Taillenabdeckungsabschnitt 72 ist anschließend an den Taillenbandabschnitt 71 und weist einen proximalen Rand 88 und einen distalen Rand 90 auf. Der proximale Rand 88 des Taillenabdeckungsabschnitts 72 ist vom vorderen Endrand 56 einwärts, vorzugsweise zwischen dem vorderen Taillenrand 84 des absorbierenden Kerns 28 und dem vorderen Endrand 56, durch Verbinden eines Segments des Taillenabdeckungsabschnitts 72 mit dem Deckblatt 24 durch Befestigungsmittel (nicht gezeigt), wie zum Beispiel einen Klebstoffwulst, gebildet, um so eine Siegelung entlang dem proximalen Rand 88 zu bilden. Der distale Rand 90 ist der Länge nach einwärts vom proximalen Rand 88 angeordnet und, in der gezeigten Ansicht, ist er nicht an irgendwelchen darunterliegenden Elementen der Windel, insbesondere dem Deckblatt 24, fixiert, sodaß der Taillenabdeckungsabschnitt 72 vom Deckblatt 24 weg beabstandet sein kann, um so einen Kanal zu bilden. Der Kanal ist offen und imstande, um Körperexsudate innerhalb der Windel zurückzuhalten, zu enthalten und festzuhalten. Ein Verstärkungsstreifen 92 ist am Rückenblatt 26 fixiert, um so den Auftreffbauteil 38 zu bilden. Der Verstärkungsstreifen 92 gestattet dem ersten Verschlußbestandteil der Bandlasche, lösbar am zweiten Verschlußbestandteil 39, der äußeren Oberfläche des Verstärkungsstreifens, zu haften, ohne den Verstärkungsstreifen 92 oder das Rückenblatt 26 zu zerreißen oder in Falten zu ziehen (alternativ könnte der Verstärkungsstreifen zwischen dem Rückenblatt und dem absorbierenden Kern positioniert sein, um den Auftreffbauteil - die äußere Oberfläche des Rückenblatts - innen zu verstärken.)
  • Der Einschließungsaufbau 22 ist in Fig. 1 gezeigt, wie er den Hauptkörper (Grundstruktur) der Windel 20 umfaßt. Der Einschließungsaufbau 22 umfaßt mindestens einen absorbierenden Kern 28 und vorzugsweise eine äußere Deckschichte, welche das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26 umfaßt. Wenn der absorbierende Artikel einen gesonderten Halter und eine Einlage umfaßt, umfaßt der Einschließungsaufbau im allgemeinen den Halter und die Einlage (d. h. der Einschließungsaufbau umfaßt eine oder mehrere Materialschichten, um den Halter zu definieren, während die Einlage einen absorbierenden Verbundstoff, wie zum Beispiel ein Deckblatt, ein Rückenblatt und einen absorbierenden Kern, umfaßt). Für unitäre absorbierende Artikel umfaßt der Einschließungsaufbau die Hauptstruktur der Windel mit anderen Elementen, welche beigegeben sind, um die Windelverbundstruktur zu bilden. Demnach umfaßt der Einschließungsaufbau 22 für die Windel 20 im allgemeinen das Deckblatt 24, das Rückenblatt 26 und den absorbierenden Kern 28.
  • Das Deckblatt 24 ist biegsam, weich im Anfühlen und für die Haut des Trägers nicht-reizend. Weiters ist das Deckblatt flüssigkeitsdurchlässig, wobei es Flüssigkeiten (z. B. Urin) gestattet, leicht durch seine Dicke zu penetrieren. Ein geeignetes Deckblatt kann aus einem breiten Bereich von Materialien, wie zum Beispiel porösen Schaumstoffen; vernetzten Schaumstoffen; mit Öffnungen versehenen Kunststoff-Folien; oder gewebten oder Faservlies-Bahnen aus natürlichen Fasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (z. B. Polyester- oder Polypropylenfasern) oder einer Kombination aus natürlichen und synthetischen Fasern hergestellt sein. Vorzugsweise ist das Deckblatt aus einem hydrophoben Material hergestellt, um die Haut des Trägers vor Flüssigkeiten, welche im absorbierenden Kern enthalten sind, zu isolieren, welches Deckblatt an mindestens einer Seite mit einem Tensid behandelt ist, um Flüssigkeiten zu gestatten, leicht durch seine Dicke zu penetrieren.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein Abschnitt des Deckblatts mechanischem Strecken unterworfen worden, um ein "spannungsloses" Strecklaminat beizustellen, welches die elastischen Seitenfelder bildet. Demnach ist das Deckblatt vorzugsweise verlängerbar, am bevorzugtesten ziehbar, aber nicht notwendigerweise elastomer, sodaß das Deckblatt nach mechanischem Strecken mindestens bis zu einem Grad permanent verlängert sein wird, sodaß es nicht vollständig zu seiner ursprünglichen Konfiguration zurückkehren wird. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen kann das Deckblatt ohne ungebührliches Reißen oder Zerreißen des Deckblatts mechanischem Strecken unterworfen werden. Demnach ist es bevorzugt, daß das Deckblatt quer zur Maschinenrichtung (Querrichtung) eine geringe Streckgrenze aufweist.
  • Es gibt eine Anzahl von Herstellungstechniken, welche zur Herstellung des Deckblatts verwendet werden können. Beispielsweise kann das Deckblatt eine Faservlies-Bahn aus Fasern sein. Wenn das Deckblatt eine Faservlies-Bahn umfaßt, kann die Bahn Spinnvlies, gekrempelt, naßgelegt, schmelzgeblasen, hydroverfilzt, Kombinationen des vorigen oder dergleichen sein. Ein bevorzugtes Deckblatt ist gekrempelt und thermisch durch Mittel gebunden, welche den Fachleuten auf dem Gebiet der Textilien gut bekannt sind. Ein bevorzugtes Deckblatt umfaßt Stapellänge-Polypropylenfasern mit einer Denierzahl von etwa 2, 2. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "Stapellängefasern" auf jene Fasern mit einer Länge von mindestens etwa 15,9 mm (0,615 in). Vorzugsweise hat das Deckblatt ein Flächengewicht von etwa 18 bis etwa 25 g/m². Ein geeignetes Deckblatt wird von Veratec Inc., einer Abteilung von International Paper Company aus Walpole, Massachusetts, unter der Bezeichnung P-8 hergestellt.
  • Das Deckblatt 24 ist anliegend an die Körper-Oberfläche 94 des absorbierenden Kerns 28 positioniert und ist vorzugsweise damit und mit dem Rückenblatt 26 durch Fixierungsmittel (nicht gezeigt) wie jene, welche in der Fachwelt allgemein bekannt sind, verbunden. Geeignete Fixierungsmittel sind nachstehend im Hinblick auf das Verbinden des Deckblatts 26 mit dem absorbierenden Kern 28 beschrieben. Wenn hierin verwendet, umreißt der Ausdruck "verbunden" Konfigurationen, bei welchen ein Element direkt am anderen Element durch direktes Fixieren des Elements am anderen Element fixiert ist, und Konfigurationen, bei welchen das Element indirekt am anderen Element durch Fixieren des Elements an einem Zwischenbauteil(en) fixiert ist, welcher seinerseits/ihrerseits am anderen Element fixiert ist/sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind das Deckblatt und das Rückenblatt an der Windelperipherie direkt miteinander verbunden und indirekt miteinander verbunden, indem sie direkt mit dem absorbierenden Kern durch die Befestigungsmittel (nicht gezeigt) verbunden sind. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel muß der absorbierende Kern nicht mit entweder dem Deckblatt oder dem Rückenblatt verbunden sein, sodaß der absorbierende Kern zwischen ihnen "schwimmen" kann.
  • Das Rückenblatt 26 ist für Flüssigkeiten (z. B. Urin) undurchlässig und ist vorzugsweise aus einer dünnen Kunststoff-Folie hergestellt, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien ebenso verwendet werden können. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel" auf Materialien, welche biegsam sind und sich leicht an die allgemeine Gestalt und Konturen des menschlichen Körpers anpassen werden. Das Rückenblatt hindert die im absorbierenden Kern absorbierten und enthaltenen Exsudate am Benetzen von Gegenständen, welche die Windel berühren, wie zum Beispiel Leintücher und Unterwäsche. Das Rückenblatt kann demnach ein gewebtes oder Faservlies-Material, polymere Folien, wie zum Beispiel thermoplastische Folien aus Polyethylen oder Polypropylen, oder Verbundstoffmaterialien, wie zum Beispiel ein folienbeschichtetes Faservliesmaterial, umfassen. Vorzugsweise ist das Rückenblatt eine thermoplastische Folie mit einer Dicke von etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mil).
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist mindestens ein Abschnitt des Rückenblatts mechanischem Strecken unterworfen, um sowohl ein "spannungsloses" Strecklaminat beizustellen, welches die elastischen Seitenfelder bildet, als auch, falls erwünscht, um den Abschnitt des Rückenblatts, welcher mit dem elastischen Taillenelement oder irgendeinem anderen elastischen Element koinzidiert, vorzudehnen. Demnach ist das Rückenblatt vorzugsweise verlängerbar, am bevorzugtesten ziehbar, aber nicht erforderlichenfalls elastomer, sodaß das Rückenblatt nach mechanischem Strecken mindestens bis zu einem Grad permanent verlängert sein wird, sodaß es nicht vollständig zu seiner ursprünglichen unverzerrten Konfiguration zurückkehren wird. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen kann das Rückenblatt ohne ungebührliches Reißen oder Zerreißen mechanischem Strecken unterworfen werden. Demnach ist es bevorzugt, daß das Rückenblatt eine Höchstverlängerung bei Bruch von mindestens etwa 400% bis etwa 700% quer zur Maschinenrichtung, gemessen unter Verwendung eines Verfahrens, welches mit ASTM D-638 konsistent ist, aufweist. Demnach enthalten bevorzugte polymere Folien zur Verwendung als das Rückenblatt einen hohen Gehalt an linearem Polyethylen niedriger Dichte. Besonders bevorzugte Materialien für das Rückenblatt inkludieren Mischungen, welche zu etwa 45 bis 90% aus linearem Polyethylen niedriger Dichte und zu etwa 10 bis 55% aus Polypropylen bestehen. Beispielhafte Folien zur Verwendung als das Rückenblatt der vorliegenden Erfindung werden von Tredegar Industries Inc. aus Terre Haute, Indiana, unter den Bezeichnungen X-8323, RR8220, Mischung für bestimmte geblasene Folien, und RR5475, Mischung für bestimmte gegossene Folien, hergestellt.
  • Das Rückenblatt 26 ist vorzugsweise geprägt (in der Regel auf eine Abgreifhöhe von etwa 0,127 mm (5,5 mil)) und/oder matt gefinisht, um ein textilähnlicheres Aussehen beizustellen. Weiters kann das Rückenblatt Dämpfen gestatten, aus dem absorbierenden Kern auszutreten (d. h. atmungsfähig), während es noch Exsudate am Durchgehen durch das Rückenblatt hindert.
  • Das Rückenblatt 26 ist anliegend an die Kleidungsstück-Oberfläche 96 des absorbierenden Kerns 28 positioniert und ist vorzugsweise damit durch Befestigungsmittel (nicht gezeigt) wie jene, welche den Fachleuten auf dem Gebiet allgemein bekannt sind, verbunden. Beispielsweise kann das Rückenblatt 26 am absorbierenden Kern 28 durch eine einheitliche kontinuierliche Klebstoffschichte, eine gemusterte Schichte von Klebstoff oder einen Raster von gesonderten Linien, Spiralen oder Punkten von Klebstoff fixiert sein. Klebstoffe, welche als zufriedenstellend befunden wurden, werden von Century Adhesives Inc. aus Columbus, Ohio, hergestellt und als Century 5227 auf den Markt gebracht; und von H. B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota, hergestellt und als HL-1258 auf den Markt gebracht. Die Befestigungsmittel werden vorzugsweise ein Netzwerk aus Klebstoff-Filamenten mit offenem Muster umfassen, wie es im US-Patent 4,573.986 mit dem Titel "Wegwerfbares Ausscheidungshalte-Kleidungsstück" geoffenbart ist, welches an Minetola und Tucker am 4. März 1986 erteilt worden ist. Ein exemplarisches Befestigungsmittel eines Filamentnetzwerks mit offenem Muster umfaßt verschiedene Linien von Klebstoff-Filamenten, welche zu einem Spiralmuster verwirbelt worden sind, wie es durch die Vorrichtung und das Verfahren illustriert ist, welche im US- Patent 3,911.173, erteilt an Sprague Jr. am 7. Oktober 1975; im US-Patent 4,785.996, erteilt an Ziecker et al. am 22. November 1978; und im US-Patent 4,842.666, erteilt an Werenicz am 27. Juni 1989, gezeigt sind. Alternativ kann das Befestigungsmittel Hitzebindungen, Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamische mechanische Bindungen oder beliebige andere geeignete Befestigungsmittel oder Kombinationen dieser Befestigungsmittel, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, umfassen.
  • Der absorbierende Kern 28 kann jedes absorbierende Mittel sein, welches zum Absorbieren und Zurückhalten von Flüssigkeiten, wie zum Beispiel Urin und anderen bestimmten Körperexsudaten, imstande ist. Wie in den Zeichnungen gezeigt, weist der absorbierende Kern 28 eine Körper-Oberfläche 94, eine Kleidungsstück-Oberfläche 96, Seitenränder 98, einen vorderen Taillenrand 84 und einen hinteren Taillenrand 86 auf.
  • Der absorbierende Kern 28 kann aus einer breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien hergestellt sein, welche üblicherweise in Wegwerfwindeln oder anderen absorbierenden Artikeln verwendet werden, wie zum Beispiel aus zerfasertem Holz-Zellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet ist. Beispiele anderer geeigneter absorbierender Materialien inkludieren gekreppte Zellulosewattierung, schmelzgeblasene polymere Fasern oder Mischungen davon, einschließlich Coform, chemisch modifizierte oder vernetzte zellulosehältige Fasern, Tissue einschließlich Tissue-Hüllen und Tissue-Laminaten, absorbierende Schaumstoffe, absorbierende Schwämme, superabsorbierende Polymere, absorbierende gelbildende Materialien oder irgendein äquivalentes Material oder Kombination von Materialien, Die Konfiguration und Konstruktion des absorbierenden Kerns können ebenso variiert werden (z. B. kann der absorbierende Kern variierende Abgreifzonen, hydrophile Gradienten, Superabsorbens-Gradienten oder Zonen mit geringerer durchschnittlicher Dichte und/oder geringerem durchschnittlichen Flächengewicht umfassen; oder kann eine oder mehrere Schichten oder Strukturen umfassen). Die Gesamtabsorptionskapazität des absorbierenden Kerns sollte jedoch mit der Designbeladung und der gedachten Verwendung der Windel kompatibel sein. Weiters können die Größe und die Absorptionskapazität des absorbierenden Kerns variiert werden, um Trägern im Bereich von Säuglingen bis zu Erwachsenen zu entsprechen.
  • Eine exemplarische absorbierende Struktur zur Verwendung als der absorbierende Kern 28 der vorliegenden Erfindung, welche breite Akzeptanz und kommerziellen Erfolg erzielt hat, ist im US-Patent 4,610.678 mit dem Titel "Hochdichte absorbierende Strukturen", erteilt an Weisman und Goldman am 9. September 1986, beschrieben. Das US-Patent 4,673.402 mit dem Titel "Absorbierende Artikel mit doppelschichtigen Kernen", erteilt an Weisman, Houghton und Gellert am 16. Juni 1987; das US-Patent 4,888.231 mit dem Titel "Absorbierender Kern mit einer staubdichten Schichte", erteilt an Angstadt am 19. Dezember 1989; das US-Patent 4,834.735 mit dem Titel "Hochdichte absorbierende Bauteile mit Erfassungszonen mit geringerer Dichte und geringerem Flächengewicht", erteilt an Alemany und Berg am 30. Mai 1989; und das US-Patent 5,147.345 mit dem Titel "Hochwirksame absorbierende Artikel für Inkontinenzbehandlung", erteilt an Young, LaVon und Taylor am 15. September 1992, beschreiben ebenso absorbierende Strukturen, welche in der vorliegenden Erfindung nützlich sind. Ein besonders bevorzugter absorbierender Kern ist eine doppelschichtige Struktur mit einem Erfassungskern aus chemisch versteiften, vernetzten Fasern auf Zellulosebasis und einem Speicherkern, welcher eine Mischung aus Zellstoff-Fasern und superabsorbierenden Partikeln umfaßt, wie im US-Patent Nr. 5,234.423 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit elastischem Taillenelement und erhöhter Absorptionsfähigkeit", geoffenbart ist. In diesen Ausführungsbeispielen kann der Erfassungskern eine gewünschte Gestalt aufweisen (er ist vorzugsweise kleiner in der oberen Oberfläche als der Speicherkern), wobei der Speicherkern die bevorzugten Gestalten, wie hierin beschrieben, aufweist.
  • Die Fig. 6A und 6B zeigen vordere und hintere kranzartige Ansichten eines Trägers, welche zeigen, wo die Zone geringer Bewegung des Trägers lokalisiert ist. Die Zone geringer Bewegung ist in den Zeichnungen durch die schattierten Zonen hervorgehoben. Wie durch die Anatomie des Trägers definiert, ist die "Zone geringer Bewegung" definiert, um die Zone oder Fläche des Körpers zu meinen, welche trotz dynamischer Bewegungen im wesentlichen unverformt bleibt oder sehr geringe Bewegung durchmacht. Wie in Fig. 6A gezeigt, ist die Zone geringer Bewegung von der bogenförmigen Linie im hypogastrischen Bauchbereich begrenzt, welche jeden vorderen oberen Darmbeinfortsatz, "S", über die Kerbe oder die Falte, welche durch den Rectus-abdominus-Muskel gebildet ist, hierin nachstehend die Bauchfalte "T", verbindet. Die Bauchfalte ist in der Regel die Falte oder der Biegekniff der Haut oder des Muskels, geschaffen durch den Bauch, wenn der Träger sich in eine sitzende Position begibt. Die Zone geringer Bewegung ist an jeder Querseite von der bogenförmigen Linie, welche den vorderen oberen Darmbeinfortsatz über den Damm entlang dem Leistenband unter dem Gluteus maximus (entlang der Glutealfalte) zu etwa dem hinteren unteren Darmbeinfortsatz verbindet, hierin nachstehend die Beinfalte "L", begrenzt. Wie in Fig. 6B gezeigt, ist die Zone geringer Bewegung an der Rückseite des Trägers durch die Linie, welche den hinteren unteren Darmbeinfortsatz über den Gluteus maximus und entlang der Lendenkurve des Rückens "R" (dem Kreuz des Rückens) verbindet, begrenzt. Für Zwecke der vorliegenden Erfindung inkludiert die Zone geringer Bewegung ebenso die Zone oder den Bereich des Gluteus maximus (obwohl in Fig. 6B nicht schattiert), trotz der Tatsache, daß der Gluteus maximus eine gewisse dynamische Bewegung durchmacht, weil die in dieser Zone erzeugten Kräfte, welche durch die Bewegungen des Trägers verursacht worden sind, tendieren, den absorbierenden Kern über die Gesäßbacken in die Lendenkurve aufwärtszustoßen, um den Sitz des absorbierenden Kerns und der Windel zu erhöhen, statt derartigen Sitz zu vermindern.
  • Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf eine bevorzugte Gestalt für den absorbierenden Kern 28 der vorliegenden Erfindung. Die Gestalt des absorbierenden Kerns ist so entworfen, daß der absorbierende Kern im wesentlichen innerhalb der Zone geringer Bewegung und geringer Verdrehung (die Zone geringer Bewegung) der Anatomie des Trägers im wesentlichen paßt. Dieser der Zone geringer Bewegung anatomisch passende absorbierende Kern führt zu besserem Sitz, weniger Verdrehung und Bewegung des absorbierenden Kerns während des Tragens, weniger Bündeln und Seilbilden der Kernmaterialien und größerem Trägerkomfort und -mobilität. Mit diesem Design von absorbierendem Kern wird hervorragender Sitz erzielt, weil die Gestalt sich an die Anatomie des Trägers anpaßt, sodaß es weniger Wegstehen, Bündeln und plötzliches Hinunterfallen des absorbierenden Kerns gibt. Anhaltender dynamischer Sitz wird erzielt, weil der absorbierende Kern entworfen ist, um jene Teile der Anatomie des Trägers zu bedecken, welche während des Tragens der geringsten Bewegung oder Veränderung in der Gestalt unterworfen sind, sodaß der Sitz vom anfänglichen Anlegen der Windel am Träger bis zum Abnehmen der Windel, nachdem sie beschmutzt worden ist, kontrolliert werden kann. Weil der absorbierende Kern entworfen ist, um unterhalb oder in die Bauchfalte zu passen, hat der Bauch des Trägers weiters eine reduzierte Tendenz, den absorbierenden Kern nach unten zu stoßen und die Windel zu veranlassen, durchzuhängen. Demnach verbleibt der absorbierende Kern im wesentlichen innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers. Weil der absorbierende Kern weniger dynamischen Kräften, welche von Trägerbewegungen verursacht worden sind, unterworfen ist, weil der absorbierende Kern innerhalb der Zone geringer Bewegung ist, weist der absorbierende Kern ebenso eine geringere Tendenz auf, zu klumpen oder sich zu einem Seil zu verwinden. Trägerkomfort und -mobilität sind zufolge der verminderten Masse des absorbierenden Kerns und der Tatsache, daß die steiferen Materialien des absorbierenden Kerns nicht in Zonen positioniert sind, welche Trägerbewegung unterworfen sind, verbessert.
  • Der absorbierende Kern 28 ist in Fig. 5 gezeigt, wie er ein vorderes Teilstück 100, ein an das vordere Teilstück 100 anschließendes hinteres Teilstück 102, einen vorderen Taillenrand 84, einen hinteren Taillenrand 86 und Seitenränder 98 aufweist. Der absorbierende Kern 28 weist zusätzlich eine Quermittellinie, welche mit 104 bezeichnet ist, und eine Längsmittellinie, welche mit 106 bezeichnet ist, auf. Das vordere Teilstück 100 und das hintere Teilstück 102 erstrecken sich jeweils vom vorderen Taillenrand 84 und hinteren Taillenrand 86 gegen die Quermittellinie 104 zum Punkt korrespondierend dem Mittelpunkt der bogenförmigen Beinausschnitte der Seitenränder 98, welcher als der Schrittpunkt 108 bezeichnet ist.
  • Wie in Fig. 5 gezeigt ist, weist der vordere Taillenrand 84 vorzugsweise eine im wesentlichen bogenförmige konkave Gestalt auf, um unterhalb oder an der Bauchfalte des Trägers sicher zu sitzen. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "bogenförmig" auf andere Linien als eine gerade Linie, obwohl bestimmte Segmente der Linie gerade Liniensegmente sein mögen. Der Ausdruck "konkav" wird verwendet, um eine bogenförmige Linie zu bezeichnen, in welcher die Normalen zur Kurve konvergieren. Die bogenförmige konkave Gestalt des vorderen Taillenrandes 84 entspricht im allgemeinen der Bauchfalte und ist in einem anatomischen Sinn durch drei Punkte am vorderen Taillenrand entsprechend drei Punkten am Träger definiert. Die zwei Punkte des vorderen Taillenrandes 84, welche von der Quermittellinie 104 benachbart den Seitenrändern 98 am weitesten weg sind, entsprechen einem Punkt benachbart jedem vorderen oberen Darmbeinfortsatz des Trägers. Demnach sind diese zwei Punkte als "Hüftpunkte" 110 bezeichnet. Der dritte Punkt ist der Punkt entlang der Längsmittellinie 106 des absorbierenden Kerns 28 allgemein in einer Linie mit dem Nabel des Trägers, in der Regel den unteren Punkt der Bauchfalte des Trägers definierend. Dieser Punkt ist der "Bauchpunkt" 112 bezeichnet. Es hat sich herausgestellt, daß die Hüftpunkte 110 und der Bauchpunkt 112 bestimmte definierte Dimensionen und Beziehungen aufweisen, welche über Träger in vergleichbaren Gewichtsbereichen nicht signifikant variieren. Die Hüftpunkte 110 sind über eine Querdistanz "H" geringer als oder gleich etwa der Querdistanz zwischen den vorderen oberen Darmbeinfortsätzen des gedachten Trägers quer voneinander beabstandet. Der Bauchpunkt 112 ist der Länge nach einwärts von den Hüftpunkten 110 durch eine Längsdistanz "D" beabstandet. Es hat sich herausgestellt, daß das Verhältnis (H : D) der Querdistanz zwischen den Hüftpunkten 110, H, zur Längsdistanz zwischen den Hüftpunkten 110 und dem Bauchpunkt 112, D, innerhalb eines bestimmten spezifizierten Bereiches fallen soll, um dem vorderen Taillenrand 84 zu gestatten, der Bauchfalte des Trägers zu folgen. Das Verhältnis H : D ist vorzugsweise zwischen etwa 6 : 1 und etwa 9 : 1, bevorzugter zwischen etwa 7 : 1 und etwa 8 : 1. Die Distanz zwischen den Hüftpunkten 110 kann basierend auf den ins Auge gefaßten Trägern leicht ausgewählt werden und ist vorzugsweise zwischen etwa 14 cm und etwa 24 cm für Träger im Bereich von etwa 9 kg bis etwa 21 kg. Eine Tabelle von Bereichen von Hüftpunkt-Distanzen für gegebene Größen von gedachten Trägern ist: Geburt - 5 kg: 6 cm - 12 cm; 6 kg - 9 kg: 11,4 cm - 17,6 cm; 10 kg - 13 kg: 14,5 cm - 18,8 cm; 14 kg - 21 kg: 16,8 cm - 24 cm. Während die Kurve, welche die Hüftpunkte 110 und den Bauchpunkt 112 verbindet, von jeder gewünschten Gestalt einschließlich geraden Liniensegmenten sein kann, ist es bevorzugt, daß die Gestalt der Kurve im allgemeinen der Kurve der Bauchfalte folgt. Es hat sich herausgestellt, daß die Kurve, welche der Bauchfalte folgt, im allgemeinen ein Bogen ist mit einem Radius, welcher ausreichend ist, um den Hüftpunkten 110 und dem Bauchpunkt 112 zu passen. Unter Verwendung von Kurven passenden Techniken ist eine plane Kurve (um 29º in die x-y-Ebene des absorbierenden Kerns gedreht), welche befunden wurde, daß sie sich dem Bogen der Bauchfalte annähert, eine Polynomkurve mit der Gleichung: y = 1/(a + bx²), wobei die Koeffizienten a und b vorzugsweise sind: a = 0,45763285 und b = -0,021195617.
  • Die Gestalt der Seitenränder 98 des absorbierenden Kerns 28 ist entworfen, um einen Beinausschnitt beizustellen, um an den Beinfalten oder in den Beinfalten der Zone geringer Bewegung zu passen und einen Abschnitt beizustellen, um vorzugsweise in die Lendenkurve des Rückens über den Gesäßbacken zu passen. Die Seitenränder 98 haben demnach ein Beinsegment 114 und ein Gesäßbackensegment 116.
  • Das Beinsegment 114 weist eine im wesentlichen bogenförmige konkave Gestalt auf, um innerhalb den Beinfalten zu passen. Entlang der bogenförmigen Kur ve, welche das Beinsegment 114 bildet, ist ein Punkt, welcher als der "Schriftpunkt" 108 bezeichnet ist, welcher dem schmalsten Abschnitt des absorbierenden Kerns 28 in den Beinsegmenten 114 entspricht. Während die Krümmung, welche das Beinsegment 114 einschließlich den Schrittpunkt 108 bildet, von jeder gewünschten Gestalt einschließlich geraden Liniensegmenten sein kann, ist es bevorzugt, daß die Gestalt der Krümmung im allgemeinen der Kurve der Beinfalte folgt. Es hat sich herausgestellt, daß die Kurve im allgemeinen ein Bogen ist mit einem Radius, ausreichend, um dem Schrittpunkt 108 über die Beinfalten zu passen. Unter Verwendung von kurvenpassenden Techniken ist eine plane Kurve (um 31º in die x-y- Ebene des absorbierenden Kerns gedreht), von welcher sich herausgestellt hat, daß sie sich dem Bogen der Beinfalte nähert, eine Polynomkurve mit der Gleichung: y = a + bx + cx² + dx³ + ex&sup4; + fx&sup5; + gx&sup6;, wobei die Koeffizienten a, b, c, d, e, f und g vorzugsweise sind: a = -0,02015642, b = 0,02621513, c = 0,055790377, d = -0,03472119, e = 0,034448752, f = 0,000858783 und g = -0,0022505.
  • Um optimalen Sitz des absorbierenden Kerns 28 in der Zone geringer Bewegung beizustehen, sind die Schrittpunkte 108 vorzugsweise mehr gegen die Vorderseite des absorbierenden Kerns 28 positioniert, sodaß das vordere Teilstück 100 vorzugsweise kürzer in der Längslänge ist als das hintere Teilstück 102. Das vordere Teilstück 100 wird demnach unten am Träger niedrig sitzen, um unterhalb oder an der Bauchfalte zu sitzen, während das hintere Teilstück 102 vorzugsweise sich über die Gesäßbacken in die Lendenkurve des Rückens erstreckt. Daher sind die Schrittpunkte 108 vorzugsweise von der Quermittellinie 104 des absorbierenden Kerns 28 nach vorne positioniert. Das Verhältnis der Längslänge des hinteren Teilstücks 102 zur Längslänge des vorderen Teilstücks 100 ist demnach vorzugsweise größer als etwa 1 : 1.
  • Die Querbreite des absorbierenden Kerns 28 zwischen den Schrittpunkten 108, die Schrittbreite, kann beim Beistellen von verbessertem Sitz am Träger ebenso wesentlich sein. Während die Schrittbreite breit variieren kann, ist es bevorzugt, daß die Schrittbreite schmal genug ist, um einen angenehmen Sitz am Träger sowie optimale Absorptionsfähigkeit beizustellen. Es ist bevorzugt, daß die Schrittbreite so klein ist, daß der absorbierende Kern nicht bündelt, wenn die Beine des Trägers geschlossen sind. Jedoch reduziert ein Reduzieren der Schrittbreite die Menge an absorbierendem Material, welches in der Zone von typischer Flüssigkeitsablage verfügbar ist. Wenn hochabsorbierende Materialien verwendet werden, welche in diesem Abschnitt des absorbierenden Kerns ausreichende Kapazität beistellen, kann die Schrittbreite stark reduziert werden, sodaß die Schrittbreite klein genug ist, sodaß der absorbierende Kern angenehm zwischen den Beinfalten des Trägers paßt, wenn die Beine des Trägers geschlossen sind. Nichtsdestoweniger kann es bei den meisten absorbierenden Materialien, welche üblicherweise in Windeln oder anderen absorbierenden Artikeln verwendet werden, sein, daß die Schrittbreite weiter sein muß als die Breite des Körpers des Trägers mit den Beinen aneinander, damit der absorbierende Kern noch ausreichend Absorptionskapazität aufweisen wird. Die Gestalt der Beinsegmente jedoch gestattet den Seitenrändern, sich an die Beinfalten der Zone geringer Bewegung mit minimalem Bündeln und minimalem Verdrehen anzupassen. Bei alternativen Ausführungsbeispielen (und insbesondere mit steiferen absorbierenden Materialien) kann der absorbierende Kern mit Mitteln zum Vorsehen erhöhten Bündels des Kernmaterials versehen sein, wie zum Beispiel mit vordisponierten Kerblinien, Kerben oder Ausschnitten aus Material. Für die absorbierenden Kerne, welche in den Zeichnungen gezeigt sind, hat sich herausgestellt, daß die Schrittbreite vorzugsweise nicht größer als etwa 3 Inch (7,5 cm), bevorzugter zwischen etwa 1 1/2 Inch (3,78 cm) bis 2 1/2 Inch (6,35 cm), am bevorzugtesten etwa 2 Inch (5 cm) sein sollte.
  • Das Gesäßbackensegment 116 des Seitenrandes 98 ist anschließend an das Beinsegment 114 und umfaßt jenen Abschnitt des Seitenrandes 98, welcher sich vom Beinsegment 114 zum hinteren Taillenrand 86 erstreckt. Die Gesäßbackensegmente 116 können von jeder gewünschten Form sein. Vorzugsweise ist das Gesäßbackensegment 116 entworfen, sodaß das Gesäßbackensegment 116 über den Gesäßbacken des Trägers in die Lendenkurve des Rückens paßt. Beim in Fig. 5 gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Gesäßbackensegment 116 im wesentlichen geradlinig (eine gerade Linie) und parallel zur Längsrichtung. Das Gesäßbackensegment 116 ist vorzugsweise geradlinig, um im hinteren Taillenbereich breitere elastische Seitenfelder zuzulassen.
  • Der hintere Taillenrand 86 des absorbierenden Kerns 28 kann ebenso eine Anzahl unterschiedlicher Gestalten aufweisen. Beispielsweise kann der hintere Taillenrand 86 bogenförmig oder geradlinig oder Kombinationen von beiden sein. Weiters können Rücksprünge aus dem hinteren Taillenrand 86 ausgeschnitten sein, um ein Bündeln zu steuern. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 5 gezeigt ist, ist der hintere Taillenrand 86 geradlinig und parallel zur Querrichtung.
  • Demnach weist der absorbierende Kern 28 eine insgesamt modifizierte T- Form auf, welche sicher innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers sitzt.
  • Fig. 7A zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung. Der absorbierende Kern 728 weist eine allgemeine "Wal"-Gestalt auf. Der vordere Taillenrand 84 und die Beinsegmente 114 sind identisch dem absorbierenden Kern, welcher in Fig. 5 gezeigt ist. Das Gesäßbackensegment 116 des Seitenrandes 98 hat eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt, um sich sehr eng um die Gesäßbacken anzulegen. Wenn hierin verwendet, bezeichnet der Ausdruck "konvex" eine bogenförmige Linie, in welcher die Normalen zur Kurve divergieren. Der hintere Taillenrand 86 weist eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt auf, sodaß der absorbierende Kern 728 anpaßbar in der Lendenkurve des Rückens des Trägers paßt, und sodaß die Gestalt des absorbierenden Kerns die Bildung einer Hauptzugspannungslinie fördert, welche in einem Winkel am Körper des Trägers ausgerichtet ist.
  • Fig. 7B zeigt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung. Der absorbierende Kern 728' hat eine "modifizierte Wal"-Gestalt. Der vordere Taillenrand 84 und die Seitenränder 98 sind identisch dem in Fig. 7A gezeigten absorbierenden Kern. Der hintere Taillenrand 86 hat eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt mit einem Rücksprung 710, wobei der Rücksprung 710 durch ein Segment des hinteren Taillenrandes 86, welches eine bogenförmige konkave Gestalt aufweist, gebildet ist. Dieser Rücksprung erhöht das Fassungsvermögen für Fäkalmaterial, welches innerhalb der Windel abgelegt worden ist.
  • Fig. 7C zeigt noch ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung. Der absorbierende Kern 728" hat eine insgesamt "Spaten"-Gestalt. Der vordere Taillenrand 784 hat eine geradlinige Gestalt, im allgemeinen parallel zur Querrichtung. Die Beinsegmente 114 sind identisch dem in Fig. 5 gezeigten absorbierenden Kern. Jedes Gesäßbackensegment 116 hat eine bogenförmige konvexe Gestalt, um sich sehr eng um die Gesäßbacken anzulegen. Der hintere Taillenrand 786 hat eine bogenförmige konvexe Gestalt, sodaß der absorbierende Kern 728" angenehm in der Lendenkurve des Rückens sitzt und daß der absorbierende Kern 728" die Bildung einer Hauptzugspannungslinie, welche am Körper des Trägers in einem Winkel ausgerichtet ist, fördert. Die Längsdistanz zwischen den Hüftpunkten 110 des vorderen Taillenrandes 784 ist signifikant kürzer als die Längsdistanz zwischen den Hüftpunkten des in Fig. 7A gezeigten absorbierenden Kerns. Diese Gestalt für den absorbierenden Kern 728" erzielt verbesserten Sitz mit reduziertem Kern-Bündeln, insbesondere an der Vorderseite und im Schritt des absorbierenden Kerns 728". Die schmälere Schrittbreite und der vordere Taillenrand unterstützen beim Verhindern von Kern-Bündeln von den Schenkelbewegungen des Trägers. Während der "Spaten"-förmige absorbierende Kern 728" in irgendeiner der Grundstrukturgestalten des Einschließungsaufbaus, welcher hierin geoffenbart ist, nützlich ist, hat sich herausgestellt, daß der spatenförmige absorbierende Kern 728" in einem absorbierenden Artikel mit einer Grundstruktur mit durchgehendem Stretch, wie er in Fig. 9 gezeigt ist, besonders nützlich ist.
  • Fig. 7D zeigt ein sogar noch weiteres alternatives Ausführungsbeispiel eines absorbierenden Kerns der vorliegenden Erfindung. Der absorbierende Kern 728''' hat eine "modifizierte Wal"-Gestalt. Die Gestalt des absorbierenden Kerns 728''' ist ähnlich dem walförmigen absorbierenden Kern, welcher in Fig. 7A gezeigt ist, mit Ausnahme dessen, daß der hintere Taillenrand 786 eine geradlinige Gestalt allgemein parallel zur Querrichtung aufweist.
  • Während die absorbierenden Kerne der vorliegenden Erfindung in einem Einschließungsaufbau mit verschiedenen Größen und Gestalten positioniert sein können, ist es bevorzugt, daß der Einschließungsaufbau ebenso bestimmte Gestalten aufweist, um besser den absorbierenden Kern in die Zone geringer Bewegung des Trägers passen zu lassen und ein Wegstehen des Einschließungsaufbaus zu reduzieren. Demnach weist, wie in Fig. 1 gezeigt ist, der Einschließungsaufbau 22 vorzugsweise einen vorderen Endrand 56, welcher eine im wesentlichen bogenförmige konkave Gestalt aufweist, und einen hinteren Endrand 58 auf, welcher eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt aufweist. Die bogenförmige konkave Gestalt des vorderen Endrandes 56 gestattet dem vorderen Endrand, am Umfang herum um den Bauch des Trägers angeordnet zu sein, und kann vorzugsweise unterhalb dem Bauch angeordnet sein, sodaß der Bauch tendieren wird, nicht gegen den vorderen Endrand zu reiben, zu schürfen oder sonst nach außen zu pressen. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der Bauch über der Hauptzugspannungsmittellinie darüber hängen, sodaß Umreifungsspannungen gegen die Windel kontrolliert werden und andauern. Der hintere Endrand 58 weist vorzugsweise eine bogenförmige konvexe Gestalt auf, sodaß, wenn die Windel getragen wird, der hintere Endrand 58 diagonal abwärts über die Hüften gegen die Vorderseite des Trägers ausgerichtet ist. Demnach sitzt der hintere Taillenbereich 52 auf dem Kreuz des Rückens auf oder ist sonst davon getragen, um den Einschließungsaufbau 22 davon abzuhalten, daß er den Körper des Trägers während Bewegungen stört, und um die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie um den Träger von der Lendenkurve des Rückens über die Hüften bis unter die Bauchfalte zu verankern. Eine bogenförmige konvexe Gestalt für den hinteren Endrand 58 tendiert ebenso, ein Wegstehen im hinteren Taillenbereich 52 zu reduzieren.
  • Fig. 12 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Gestalt eines Einschließungsaufbaus der vorliegenden Erfindung, wobei der hintere Endrand 58' eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt aufweist, wobei die Krümmung des hinteren Endrandes kontinuierlich von einem Längsrand 54 zum anderen Längsrand 54 ist. Demnach weist nicht nur der Mittelbereich 60 des Einschließungsaufbaus 22' eine derartige bogenförmige konvexe Gestalt auf, sondern weisen die hinteren Seitenfelder 64 ebenso dieselbe Gestalt auf. Diese Konfiguration der Gestalt für den hinteren Endrand erhöht die Formation einer kontinuierlichen Hauptzugspannungslinie in einem Winkel zum Körper des Trägers, weil die Kräfte entlang der kontinuierlichen Kurve des hinteren Endrandes abgebaut werden können. Weiters verbessert diese Gestalt für den Einschließungsaufbau 22' die Applikation der Windel und den anfänglichen Sitz, weil der hintere Endrand 56' tendiert, der Kurve der Gestalt des Körpers des Trägers zu folgen, und die Bandlaschen natürlicherweise dem Winkel des Auftreffbauteils folgen.
  • Fig. 13 zeigt ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung einer Gestalt eines Einschließungsaufbaus, bei welchem der hintere Endrand 58" eine bogenförmige konvexe Gestalt im Mittelbereich 60 und eine gesonderte bogenförmige konvexe Gestalt in jedem hinteren Seitenfeld 64 aufweist. Mit dieser Gesamtform sind zwei Wendepunkte "I" am hinteren Endrand 58" entsprechend den Begrenzungen des Mittelbereichs 60 mit den hinteren Seitenfeldern 64 definiert. Diese Gesamtgestalt des hinteren Endrandes 58" definiert eine "Hängebrücken"-Form. Zusätzlich weist der vordere Endrand 56" eine Hängebrücken-Form mit einer bogenförmigen konkaven Gestalt im Mittelbereich 60 und einer gesonderten bogenförmigen konkaven Gestalt in jedem vorderen Seitenfeld 62 auf, wobei dadurch zwei Wendepunkte "J" definiert werden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieses Einschließungsaufbaus 22" paßt die Krümmung des Mittelbereichs 60 des hinteren Endrandes 58" zur Krümmung des Mittelbereichs 60 des vorderen Endrandes 56". Bevorzugter entspricht die Krümmung der hinteren Seitenfelder 64 der Krümmung der vorderen Seitenfelder 62. Mit dieser Anordnung ist es leichter, die Windel kontinuierlich an einer Produktionsstraße mit hoher Geschwindigkeit herzustellen, weil die Seitenfelder einwärtsgefaltet werden können und die Windel in der Hälfte gefaltet werden kann, wobei lediglich ein Schnitt gemacht werden muß, um die bogenförmigen Endränder zu bilden, sodaß der einzige Schnitt sowohl den hinteren Endrand 58" einer Windel, als auch den vorderen Endrand 56" der darauffolgenden Windel bildet. Zusätzlich gibt es kein vergeudetes Material und kein Verschnittmaterial, das weggeworfen werden muß, zufolge des einzigen Schnittes an den Endrändern, sodaß die Kosten des Endprodukts geringer sein sollten. Es wird von einem Fachmann auf dem Gebiet erkannt werden, daß es andere Gestalten für den hinteren Endrand und den vorderen Endrand geben mag, welche eine derartige Herstellungserleichterung gestatten.
  • Es hat sich herausgestellt, daß es eine Beziehung zwischen der Anordnung des absorbierenden Kerns 28 und der Anordnung des hinteren Endrandes 58 des Einschließungsaufbaus 22 gibt, um das gewünschte Verankern des Produkts um den Träger und den Sitz des absorbierenden Kerns in der Zone geringer Bewegung beizustellen. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, ist diese Beziehung von zwei Längsdistanzen an dem Einschließungsaufbau 22 definiert. Die erste Distanz ist die Längsdistanz vom Bauchpunkt 112 des absorbierenden Kerns 28 zur Querlinie, welche die Schrittpunkte 108 der Seitenränder 98 des absorbierenden Kerns 28 verbindet. Diese Distanz der vorderen Länge ist mit "A" bezeichnet. Die zweite Distanz ist die Längsdistanz zwischen der Querlinie, welche die Schrittpunkte 108 verbindet, und einem Punkt am hinteren Endrand 58 der Windel an der Längsmittellinie 67. Diese Distanz der hinteren Länge ist mit "B" bezeichnet. Es hat sich herausgestellt, daß das Verhältnis der hinteren Länge zur vorderen Länge (B : A) größer sein muß als etwa 1,5 : 1, bevorzugter zwischen etwa 2,0 : 1 und etwa 3,0 : 1, mit einem Ziel von etwa 2,5 : 1 für die meisten Windeln. Dieses Verhältnis zwischen der hinteren Länge B und der vorderen Länge A gestattet dem hinteren Endrand 58, in der Lendenkurve des Rückens angeordnet zu werden, und dem vorderen Taillenrand 84 des absorbierenden Kerns 28, an oder unterhalb der Bauchfalte des Trägers positioniert zu werden. Demnach kann sich eine Zugspannungslinie (Hauptzugspannungslinie) rund um den Träger von der Lendenkurve des Rückens über die Hüften bis unter die Bauchfalte entwickeln, um das Produkt am Träger zu verankern. Wie in Fig. 6C gezeigt ist, definiert dieses Verhältnis ebenso einen Winkel α zwischen der Linie, welche die Lendenkurve des Rückens und den Nabel, einer Querlinie im Hinblick auf die Windel, zu einem Punkt unterhalb der Bauchfalte verbindet, von mehr als etwa 5º, in der Regel von 5º bis etwa 60º, vorzugsweise von etwa 5º bis etwa 30º, bevorzugter von etwa 10º bis etwa 20º; am bevorzugtesten etwa 15º. Wie hierin nachher erörtert werden wird, ist das Verschlußsystem entworfen, um eine Linie oder Zone von Zugspannung zu schaffen, welche eine Umreifungskraft verursacht, welche die Lendenkurve des Rückens über die Hüften bis unter die Bauchfalte verbindet, um die verankernde Funktion zu bilden.
  • Die Windel 20 ist mit einem Verschlußsystem (Verschlußmittel) zum Verankern der Windel um den Träger während der Windelverwendung versehen, sodaß die Windel eine reduzierte Wahrscheinlichkeit aufweist, während der Verwendung durchzuhängen/wegzustehen und zu gleiten/zu rutschen. Das Verschlußsystem ergibt eine Linie oder Linien (Zone) von Zugspannung (hierin nachstehend die Hauptzugspannungslinie) im wesentlichen um den Umfang der Zone geringer Bewegung, was verankernde Kräfte verleiht, um die Position der Windel während des Tragens beizubehalten. Wie in Fig. 6C gezeigt ist, ist die Hauptzugspannungslinie in einem Winkel α zur Horizontalen am Körper des Trägers angeordnet (ein Winkel zur Querrichtung der Windel), sodaß die Hauptzugspannungslinie sich von rund um die Lendenkurve des Rückens (dem Kreuz des Rückens) über den Darmbeinkamm der Hüften zu unterhalb der Linie der Bauchfalte erstreckt. Demnach ist die Hauptzugspannungslinie in der Zone von minimaler Veränderung von Körperdimension, einer andauernden Trageposition, angeordnet (d. h., die Hauptzugspannungslinie ist nicht über dem Bauch oder dem Gluteous maximus angeordnet, welche während Bewegung in der Dimension zunehmen und abnehmen), sodaß die Hauptzugspannungslinie verankernde Kräfte, welche die Position der Windel am Träger halten, stabilisiert und aufrechterhält, sodaß es unwahrscheinlich ist, daß die Windel während der gesamten Verwendungszeit zufolge der Bewegungen des Trägers oder der Kraft des erhöhten Gewichts der Windel, wenn sie beladen ist, hinuntergleitet oder -rutscht. Die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie, welche durch das Verschlußsystem geschaffen ist, verleiht der Windel ebenso eine verankernde Kraft nach oben, welche tendiert, die Windel am Körper hinaufzuziehen, und demnach der Kraft des Gewichts der beladenen Windel entgegenwirkt, weil die Hauptzugspannungslinie eine Vektorkomponente in der Längsrichtung aufweist. Die verankernden Normalkräfte, welche durch die Hauptzugspannungslinie geschaffen sind (eine weitere Vektorkomponente der im Winkel verlaufenden Hauptzugspannungslinie), verankern die Windel, insbesondere den absorbierenden Kern, in der Zone geringer Bewegung, weil die verankernden Normalkräfte kompressiv wirken, um den absorbierenden Kern gegen den Körper zu stoßen. Diese verankernden Normalkräfte unterstützen demnach beim Halten des Sitzes der Windel sowie beim Reduzieren des Auslaufens, weil der absorbierende Kern in einer Beziehung mit dem Körper gehalten wird. Die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie tendiert ebenso, ein Rotwerden zu reduzieren, da die verankernden Kräfte in der Zone geringer Bewegung angeordnet sind, sodaß die Körperdimension entlang der Hauptzugspannungslinie nicht zunimmt oder abnimmt, was ein Rotwerden verursachen könnte. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel des Verschlußsystems der vorliegenden Erfindung ist die Hauptzugspannungslinie kontinuierlich um den Rücken und die Hüften des Trägers, um weiter die Größe der verankernden Kräfte zu erhöhen. Das Gesamtdesign des Einschließungsaufbaus 22, das elastische Taillenelement 34 im hinteren Taillenbereich 52 (das hintere Taillenelement) und die elastischen Seitenfelder 30 (insbesondere die Aktivierung der elastischen Seitenfelder 30 in einem Winkel) gestatten, daß eine kontinuierliche Hauptzugspannungslinie in der Windel beigestellt wird.
  • Weil die Hauptzugspannungslinie in einem Winkel zur Querrichtung angeordnet weden soll, um ihre verankernde Funktion beizustehen, ist das Verschlußsystem entworfen, um einen im Winkel verlaufenden Verschlußmechanismus beizustellen um zu gewährleisten, daß der Windel eine derartige Hauptzugspannungslinie verliehen wird. Das Verschlußsystem kann demnach eine Anzahl von unterschiedlichen Befestigungssystemen zum Beistellen einer im Winkel verlaufenden Hauptzugspannungslinie aufweisen. Beispielsweise kann das Verschlußsystem einfach ein Hauptverschlußsystem aufweisen. Das Verschlußsystem kann zusätzlich einen Abschnitt des elastischen Taillenelements im vorderen Taillenbereich und, falls erwünscht, einen Abschnitt des elastischen Beinbündchens verankern. Demnach kann das Verschlußsystem ein Befestigungssystem mit voller Länge umfassen. Beispiele von Befestigungssystemen mit voller Länge sind im US-Patent 4,701.176, erteilt an Wilson et al. am 20. Oktober 1987, geoffenbart. Am bevorzugtesten umfaßt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, das Verschlußsystem ein doppeltes Zug spannungsbefestigungssytem, welches entworfen ist, um die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie, wie hierin beschrieben, zu schaffen und um dynamisch Zugspannung zu schaffen/beizubehalten, vorzugsweise, um eine weitere im Winkel verlaufende Zugspannungslinie durch das elastische Taillenelement 34 im vorderen Taillenbereich 50 (hierin nachstehend vorderes elastisches Taillenelement) zu schaffen, sodaß das vordere elastische Taillenelement ebenso einen anhaltenden dynamischen Sitz aufweist.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt das Hauptverschlußsystem einen Fixierungsbauteil, vorzugsweise eine Bandlasche 36, welche benachbart jedem Längsrand 54 im hinteren Taillenbereich 52 angeordnet ist, und mindestens einen Auftreffbauteil 38, welcher im vorderen Taillenbereich 50 angeordnet ist. Jeder Fixierungsbauteil umfaßt vorzugsweise eine Bandlasche 36 mit einem ersten Verschlußbestandteil 37. Der Auftreffbauteil 38 umfaßt einen komplementären zweiten Verschlußbestandteil 39, welcher mit dem ersten Verschlußbestandteil 37 in Eingriff bringbar ist. Ein beispielhaftes Hauptverschlußsystem, bei welchem die ersten und zweiten Verschlußbestandteile jeweils mechanische Verschlußelemente umfassen, welche Haken- und Schlaufenverschlußmaterialien umfassen, ist im US-Patent 4,963.140 mit dem Titel "Mechanische Verschlußsysteme mit Entsorgungsmitteln für wegwerfbare absorbierende Artikel", erteilt an Robertson und Scripps am 16. Oktober 1990, geoffenbart. Ein Hauptverschlußsystem mit einer Kombination von klebenden/mechanischen Verschlußelementen ist im US-Patent 4,946.527 mit dem Titel "Druckempfindliches klebendes Befestigungsmittel und Verfahren zum Herstellen desselben", erteilt an Battrell am 7. August 1990, beschrieben. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, das Hauptverschlußsystem ein Verschlußsystem mit Klebebandlasche, welches eine Bandlasche 36 mit einem ersten Verschlußbestandteil 37, welcher eine klebende Befestigungsschichte umfaßt, und einen Auftreffbauteil 38 umfaßt, welcher einen zweiten Verschlußbestandteil 39 aufweist, welcher einen Verstärkungsstreifen 92 umfaßt, welcher mit dem Rückenblatt 26 verbunden ist. Beispiele derartiger klebender Bandverschlußsysteme sind im US-Patent 3,848.594 mit dem Titel "Bandverschlußsystem für Wegwerfwindel", erteilt an Buell am 19. November 1974, geoffenbart, und die klebenden Bandlaschen, der Verstärkungsstreifen und Anzeigemittel sind im US-Patent B1 4,662.875 mit dem Titel "Absorbierender Artikel", erteilt an Hirotsu und Robertson am 5. Mai 1987, geoffenbart.
  • Jeder Fixierungsbauteil des Hauptverschlußsystems ist gedacht, um ein Befestigungsmittel zum Ergreifen des Auftreffbauteils beizustellen, um so einen sicheren, vorzugsweise einen variabel positionierenden Seitenverschluß für die Windel beizustehen, welcher den absorbierenden Kern in der Zone geringer Bewegung des Trägers verankert. Demnach umfaßt der Fixierungsbauteil einen Verschlußbestand teil. Jeder Fixierungsbauteil umfaßt ebenso vorzugsweise ein Mittel zum Positionieren des Verschlußbestandteils benachbart zum Auftreffbauteil, um so den Seitenverschluß zu erzielen. Demnach kann der Fixierungsbauteil irgendeine der gut bekannten Konfigurationen und Mittel zum Erzielen eines Seitenverschlusses an einer Windel umfassen, wie zum Beispiel (i) einen Flecken oder Streifen eines Verschlußbestandteils, welcher angeordnet ist, um einen Abschnitt der inneren Oberfläche der Windel zu bilden, einen inneren Verschlußbauteil (zum Beispiel US-Patent 4,610.682, erteilt an Kopp am 9. September 1986; und US-Patent 3,141.161, erteilt an Farris am 21. Juli 1964) oder (ii) eine Bandlasche mit einem daran positionierten Verschlußbestandteil.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt jeder Fixierungsbauteil vorzugsweise eine Bandlasche 36. Die Bandlaschen 36 müssen imstande sein, um am Auftreffbauteil 38 fixiert zu werden, um so eine Hauptzugspannungslinie über die Windel in einem Winkel zur Querrichtung beizustellen. Demnach ist die Bandlasche 36 allgemein geformt und ausgerichtet, um dem ersten Verschlußbestandteil 37 zu gestatten, den zweiten Verschlußbestandteil 39 des Auftreffbauteils 38 zu ergreifen, um so eine Hauptzugspannungslinie in einem Winkel zur Querrichtung, vorzugsweise über die Windel im wesentlichen um die Zone geringer Bewegung, beizustellen.
  • Die Fig. 1 und 8 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer bevorzugten Bandlasche 36 der vorliegenden Erfindung. Die Bandlasche 36 ist mit dem Rückenblatt 26 verbunden, um einen fixierten Abschnitt 122 zu schaffen (d. h. das Ende der Bandlasche, welches mit der Windel 20 während der Herstellung verbunden wird). Die Bandlasche 36 hat ein weiteres Element, welches der Laschenabschnitt 124 ist (d. h. das Ende der Bandlasche anschließend an den fixierten Abschnitt 122, welches so angeordnet ist, um imstande zu sein, um sich quer auswärts über den Längsrand 54 hinaus zu erstrecken, und welches vom Windelverwender beim Fixieren der Windel 20 am Träger ergriffen wird). Der Laschenabschnitt 124 hat einen proximalen Rand 126 anschließend an den fixierten Abschnitt 122, einen distalen Rand 128 und seitliche Ränder 130. Der proximale Rand 126 hat einen oberen Punkt 132 und einen unteren Punkt 134. Der distale Rand 128 hat einen oberen Punkt 136 und einen unteren Punkt 138. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der Bandlaschen der vorliegenden Erfindung ist der Laschenabschnitt 124 in einem Winkel zur Querrichtung geformt und ausgerichtet, um die Bildung der Hauptzugspannungslinie in einem Winkel zur Querrichtung zu gewährleisten. Demnach ist der obere Punkt 136 des distalen Randes 128 in einem Winkel zur Querrichtung vom oberen Punkt 132 des proximalen Randes 126 angeordnet und vorzugsweise ist der untere Punkt 134 des distalen Randes 128 in einem Winkel (nicht erforderlich der gleiche Winkel) zur Querrichtung vom unteren Punkt 134 des proximalen Randes 126 angeordnet. Beim in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbei spiel sind die seitlichen Ränder 130 gekrümmt, um ein Spitz-Zulaufen im Winkel zu gestatten, um der Windelform/der Gestalt des Trägers zu folgen, um die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie um die Zone geringer Bewegung zu schaffen, um die Windel am Träger zu verankern und um dem Windelanleger zu gestatten, den Laschenabschnitt 124 am Auftreffbauteil 38 bequem anzubringen, um so das Windeldesign unterzubringen. Weiters gestattet die gekrümmte Gestalt der seitlichen Ränder 130 des Laschenabschnitts 124 hohe Laschenanordnung im hinteren Taillenbereich 52, gestattet aber auch niedrige Bandanordnung am Auftreffbauteil 38, um ein Rotwerden des Bauches, der Hüften, der Beine des Trägers zu minimieren, um den Komfort der Windel für den Träger zu verbessern. Der Laschenabschnitt 124 bringt ebenso das Bein des Trägers unter, indem, wenn die Bandlasche am Produkt zu niedrig positioniert wäre, ein Rotwerden an den Beinen des Trägers auftreten könnte, was Komfort und Sitz negativ beeinflussen würde.
  • Es hat sich herausgestellt, daß der Winkel, welcher zwischen dem proximalen Rand 126 des Laschenabschnitts 124 und dem distalen Rand 128 des Laschenabschnitts 124 gebildet ist, geringer als etwa 30º, vorzugsweise zwischen etwa 5º und etwa 30º, bevorzugter zwischen etwa 10º und etwa 25º, am bevorzugtesten etwa 20º sein sollte, um dem Winkel des Sitzes der Windel am Träger näherzukommen. Der Laschenabschnitt 124 mit einem Winkel von mehr als etwa 30º tendiert, zu veranlassen, daß die Hauptzugspannungslinie sehr schmal über die Bandlasche ist, was zu einer Bandrotation oder Produktrotation führen kann, zufolge der nicht- abgelenkten Kräfte, welche in der Bandlasche errichtet worden sind. Die Bandlasche würde ebenso nicht dem Winkel des Produkts folgen, um die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie von annähernd 15º zu errichten.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Bandlasche 36, wie sie in Fig. 8 gezeigt ist, ist der fixierte Abschnitt 122 in der Querdimension zwischen etwa 28 mm und etwa 30 mm lang, ist der Laschenabschnitt 124 in der Querrichtung etwa 35 mm (1,375 Inch) lang und die Gesamtbreite der Bandlasche in der Längsrichtung etwa 29 mm (1,125 Inch). Der Winkel zwischen dem oberen Punkt 132 und dem unteren Punkt 134 des proximalen Randes bzw. dem oberen Punkt 136 und dem unteren Punkt 138 des distalen Randes des Laschenabschnitts 124 ist etwa 20º, sodaß die Längsdistanz zwischen dem oberen Punkt 132 oder dem unteren Punkt 134 des proximalen Randes 126 und dem oberen Punkt 136 oder dem unteren Punkt 138 des distalen Randes 128 etwa 13 mm (0,5 Inch) ist. (Der distale Rand 128 des Laschenabschnitts 124 kann ebenso mit abgerundeten Ecken versehen sein, um die Möglichkeit von scharfen Eckrändern, welche die Haut des Trägers berühren, zu eliminieren, um so ein Bauch- und Beinrotwerden zu verhindern.)
  • Wie in Fig. 2 gezeigt ist, umfaßt die bevorzugte Bandlasche 36 ebenso einen Freigabeabschnitt 140, welcher mit dem Deckblatt 24 verbunden ist. Der Freigabe abschnitt 140 gestattet dem Laschenabschnitt 124, während der Herstellung einwärtsgefaltet zu werden, um den ersten Verschlußbestandteil 37 (klebende Befestigungsschichte) vor dem Gebrauch vor Verunreinigung oder Delamination zu schützen. Der Laschenabschnitt 124 ist vorzugsweise kürzer in der Querrichtung als der Freigabeabschnitt 140, vorzugsweise etwa 3 mm (1/8 Inch) bei einem in Fig. 2 gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel, so daß es für den Windelanleger leichter ist, anfänglich den Laschenabschnitt 124 zu ergreifen. (Alternativ kann der Laschenabschnitt 124 in der Querrichtung länger sein, sodaß die Greiflasche am distalen Rand 128 des Laschenabschnitts 124 sich über den Freigabeabschnitt 140 hinaus erstreckt.) Der Freigabeabschnitt 140 erstreckt sich in bestimmten Ausführungsbeispielen vom Längsrand 54 einwärts, vorzugsweise bis zu einem Abschnitt des elastischen Seitenfeldbauteils 82 und darübergelegt, sodaß die Last, welche von der Bandlasche 36 getragen wird, in den elastischen Seitenfeldbauteil 82 übertragen wird, was zu wirksamerer Verteilung der verankernden Kräfte, welche durch das Verschlußsystem geschaffen sind, führt.
  • Bei alternativen bevorzugten Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann der Laschenabschnitt 124 oder die gesamte Bandlasche auf den Einschließungsaufbau 22 in einem Winkel zur Querrichtung aufgebracht sein, um die erwünschte im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie beizustellen. Beispielsweise kann eine rechteckige Bandlasche, wie sie in der Fachwelt bekannt ist, oder eine Bandlasche mit irgendeiner anderen Form im Hinblick auf die Querrichtung gedreht werden, wenn sie auf den Einschließungsaufbau aufgebracht wird, sodaß die Bandlasche in einem Winkel zur Querrichtung von bevorzugt zwischen etwa 5º bis etwa 30º, vorzugsweise von etwa 15º bis etwa 20º, angeordnet ist, um eine im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie beizustellen. Während eine derartige Bandlasche bei vielen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung adäquat arbeiten wird, ist sie nicht so bevorzugt wie die Bandlasche 36, die in Fig. 8 gezeigt ist.
  • Die Flexibilität der Materialien, welche die verschiedenen Abschnitte der Bandlasche ausmachen, hat sich ebenso als wesentlich beim Vermeiden von Hautrotwerden der Beine und der Taille des Trägers herausgestellt. Steife Bandlaschen haben eine Tendenz, die Haut zu markieren, weil sie nicht flexibel genug sind, um sich zu biegen oder zu krümmen, wenn sich der Träger bewegt und Kräfte gegen die Bandlasche erzeugt. Die Flexibilität der Bandlaschen ist ein besonders wesentlicher Design-Parameter für die Bandlaschen der vorliegenden Erfindung zufolge der hohen Zugspannung, welche wegen der elastischen Seitenfelder 30 und des Sitzes, welcher durch die Windel 20 beigestellt wird, in der Windel entlang den Seitenfeldern geschaffen wird. Demnach werden bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung mindestens der Laschenabschnitt 124 und vorzugsweise der fixierte Abschnitt 122 und der Freigabeabschnitt 140 aus Materialien hergestellt, welche extrem flexibel sind. Während die Flexibilität der Bandlaschenmaterialien auf eine Anzahl von Arten gemessen werden kann, hat sich herausgestellt, daß es ein bevorzugtes Testverfahren zum Messen der Flexibilität der Bandlaschenmaterialien gibt. Unter Verwendung eines Biegekrümmungstests, wie hierin nachstehend definiert ist, sollte jeder der verschiedenen Abschnitte der Bandlaschen, insbesondere der Laschenabschnitt 124, eine Krümmungs- Durchbiegungs-Verlängerungskraft von weniger als etwa 50 Grammf, vorzugsweise weniger als etwa 30 Grammf, bevorzugter weniger als etwa 20 Grammf, aufweisen.
  • Für die Bandlasche bevorzugte Materialien umfassen ein polymeres Material, vorzugsweise eine Polyethylenfolie. Bandmaterialien, welche zur Verwendung als die Bandlaschen geeignet sind, sind XPF-3062, XPF-3-014, Y-9376 oder Y-9030, wie sie von der Minnesota Mining and Manufacturing Company aus St. Paul, Minnesota, erhältlich sind. Bevorzugte Bandlaschen einschließlich druckempfindlichem Klebstoff für den ersten Verschlußbestandteil sind von der Minnesota Mining and Manufacturing Company unter der Code-Nummer XPF-3062 erhältlich. Ein bevorzugter Freigabeabschnitt inkludiert jenen, welcher von Minnesota Mining and Manufacturing Company unter der Code-Nr. KS-0076 erhältlich ist.
  • Fig. 12 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines Fixierungsbauteils der vorliegenden Erfindung. Der Fixierungsbauteil umfaßt einen inneren Verschlußbauteil 1200, welcher an der inneren Oberfläche 48 der hinteren Seitenfelder 64 positioniert ist. Der innere Verschlußbauteil 1200 hat einen Fixierungsabschnitt 1202 und einen Freigabeabschnitt 1204. Der Fixierungsabschnitt 1202 hat einen ersten Verschlußbestandteil 1237, welcher vorzugsweise eine Klebstoffschichte umfaßt, welche an ihm angeordnet ist, um den Seitenverschluß der Windel zu bilden. Der Freigabeabschnitt 1204 dient dazu, um den ersten Verschlußbestandteil 1237 vor dem Gebrauch der Windel vor Verunreinigung zu schützen. Der Fixierungsabschnitt 1202 wird vorzugsweise während der Herstellung auf den Freigabeabschnitt 1204 umgefaltet, sodaß der Verwender den Fixierungsabschnitt 1202 vom Freigabeabschnitt 1204 vor dem Gebrauch freigeben würde. Der Fixierungabschnitt 1202 muß nicht mit dem hinteren Seitenfeld 64 verbunden sein, sodaß lediglich der Fixierungsabschnitt 1202 umgefaltet sein muß oder der Fixierungsabschnitt am hinteren Seitenfeld fixiert sein kann, sodaß das hintere Seitenfeld zusammen mit dem Fixierungsabschnitt auf den Freigabeabschnitt 1204 umgefaltet werden muß. Wie in Fig. 12 gezeigt ist, ist der Fixierungsabschnitt 1202 quer auswärts vom Freigabeabschnitt 1204 positioniert. Jedoch kann, falls erwünscht, die Position eines jeden umgedreht werden. Fig. 12 zeigt ebenso, daß der innere Verschlußbauteil 1200 eine allgemein rechteckige Gestalt aufweist und in einem Winkel zur Querrichtung angeordnet ist, um die Bildung der im Winkel angeordneten Hauptzug spannungslinie zu fördern. Alternativ kann der innere Verschlußbauteil eine andere Gestalt aufweisen, einschließlich der Gestalt des Laschenabschnitts oder Freigabeabschnitts der Bandlasche, welche in Fig. 1 und Fig. 8 gezeigt ist. Alternativ muß der innere Verschlußbauteil 1200 nicht in einem Winkel angeordnet sein, während der erste Verschlußbauteil 1237 einen derartigen Winkel bilden kann.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der Bandlaschen, welche hierin beschrieben sind, können der fixierte Abschnitt und der Freigabeabschnitt das gleiche Element umfassen, wie es in Fig. 12 gezeigt ist, mit Ausnahme, daß der Laschenabschnitt sich quer auswärts vom Längsrand erstreckt. Demnach ist der fixierte Abschnitt an der inneren Oberfläche des Einschließungsaufbaus fixiert und an dessen exponierter Oberfläche mit einer Freigabebeschichtung beschichtet, sodaß der Laschenabschnitt vom Hersteller quer einwärts gefaltet werden kann, um den ersten Verschlußbestandteil zu schützen. Der Vorteil einer derartigen Konstruktion für die Bandlaschen der vorliegenden Erfindung ist, daß lediglich eine Schichte von Bandlaschenmaterial mit dem Einschließungsaufbau in dem Abschnitt des hinteren Seitenfeldes, welcher einen Abschnitt der Bandlasche enthält, verbunden ist, sodaß die Flexibilität dieses Abschnitts des hinteren Seitenfeldes erhöht ist, um dadurch die Möglichkeit des Rotwerdens der Haut des Trägers zu reduzieren.
  • Der erste Verschlußbestandteil 37 des Fixierungsbauteils bildet den Verschluß zwischen dem Fixierungsbauteil und dem komplementären zweiten Verschlußbestandteil 39 des Auftreffbauteils 38. Demnach ergibt der erste Verschlußbestandteil 37 ein Mittel zum Ergreifen des komplementären zweiten Verschlußbestandteils 39 des Auftreffbauteils 38, um den ersten Taillenbereich 56 und den zweiten Taillenbereich 58 in einer überlappenden Konfiguration zu halten, um einen sicheren Seitenverschluß für die Windel 20 beizustellen. Weiters ist es bevorzugt, daß eine Windel einem Bereich unterschiedlicher Größen von Trägern paßt und daß das Verschlußsystem einfach und leicht beim Gebrauch ist. Daher sollten die Verschlußbestandteile ein variables Positionieren der Verschlußzone gestatten, sodaß die Windel einem Bereich von Größen von Trägern passen kann, während sie ebenso einfach mit minimaler Anstrengung zu befestigen ist. Die Verschlußbestandteile umfassen demnach vorzugsweise beliebige der gut bekannten Befestigungsmittel zum Erzielen eines einstellbaren positionierenden Verschlusses, wie hierin nachstehend definiert ist. Beispiele derartiger einstellbarer positionierender Befestigungsmittel inkludieren eine klebende Fixierungsschichte, wie zum Beispiel druckempfindliche Klebstoffe, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, mechanische Verschlußelemente, wie zum Beispiel Hakenbefestigungsmaterialien oder Schlaufenbefestigungsmaterialien, kohäsive Materialien, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, oder eine Kombination von klebenden/mechanischen Verschlußelementen, welche jeweils hierin nachstehend im Hinblick auf das Taillenverschlußsystem beschrieben sind.
  • Der erste Verschlußbestandteil 37 ist am Fixierungsbauteil angeordnet, sodaß er ein gesonderter Bauteil sein kann, welcher mit dem Fixierungsbauteil verbunden und diesem zugeordnet ist, oder ein mit dem Fixierungsbauteil einstückiger Bauteil ist. Beispielsweise kann das Deckblatt 24 oder das Rückenblatt 26 aus einem Material hergestellt sein, welches mechanisch den Auftreffbauteil 38 ergreift (das Deckblatt 24 oder das Rückenblatt 26 sind ein einstückiger Verschlußbestandteil). Alternativ kann ein diskreter Materialflecken oder -streifen mit dem Fixierungsbauteil verbunden sein (ein gesonderter Verschlußbestandteil). Vorzugsweise ist der erste Verschlußbestandteil 37 ein gesondertes Material, wie zum Beispiel eine klebende Befestigungsschichte oder ein mechanisches Verschlußelement, welches an der Bandlasche 36 positioniert und damit verbunden ist. Der erste Verschlußbestandteil 37 umfaßt vorzugsweise eine klebende Befestigungsschichte, welche auf den Laschenabschnitt 124 aufgetragen ist, um die Befestigungsoberfläche der Bandlasche 36 zu bilden.
  • Zusätzlich kann der erste Verschlußbestandteil 37 irgendwo am Fixierungsbauteil positioniert sein. Beispielsweise kann der erste Verschlußbestandteil 37 an den hinteren Seitenfeldern 64 benachbart zu den Längsrändern 54 positioniert sein. (Exemplarische Beispiele dieser Konstruktion sind im US-Patent 4,610.682, erteilt an Kopp am 9. September 1986; und im US-Patent 3,141.161, erteilt an Farris am 21. Juli 1964; und in Fig. 12 gezeigt.) Wenn der Fixierungsbauteil eine Bandlasche umfaßt, ist der erste Verschlußbestandteil 37 vorzugsweise entweder am gesamten Laschenabschnitt 124 oder an mindestens einem Abschnitt des Laschenabschnitts 124 positioniert. Der erste Verschlußbestandteil 37 kann eine Kombination von klebendem/mechanischem Verschlußelement umfassen mit einer klebenden Befestigungsschichte und einem mechanischem Verschlußelement, welches an einer anderen Zone der Bandlasche 124 angeordnet ist. Ein exemplarisches Ausführungsbeispiel dieser Konfiguration ist in dem hierin zuvor Bezug genommenen US- Patent 4,963.140, erteilt an Robertson am 16. Oktober 1990, geoffenbart.
  • Der Auftreffbauteil 38 des Hauptverschlußsystems ergibt ein Mittel, um sich selbst am Fixierungsbauteil zu fixieren, um einen Seitenverschluß beizustellen und um den vorderen Taillenbereich 50 und den hinteren Taillenbereich 52 in einer überlappenden Konfiguration zu halten. Der Auftreffbauteil 38 kann irgendwo an der Windel 20 angeordnet sein, solange als er den Fixierungsbauteil ergreifen kann, um so den Seitenverschluß und vorzugsweise ein variables Positionieren des Seitenverschlusses beizustellen. Beispielsweise kann der Auftreffbauteil 38 im hinteren Taillenbereich 52, im vorderen Taillenbereich 50 oder in irgendeinem Bereich oder irgendeiner Zone oder an irgendeinem Element der Windel 20 angeordnet sein, wel che/r/s angeordnet ist, um mit dem Fixierungsbauteil 42 in Eingriff zu gelangen. Da der Auftreffbauteil 38 die Stelle bestimmt, wo der Fixierungsbauteil 42 für optimalen Sitz angeordnet sein soll, ist der Auftreffbauteil 38 vorzugsweise entworfen, um so variables Positionieren des Seitenverschlusses zu gestatten, sodaß die Windel einem Bereich von Größen passen kann, sodaß ein Überlappen zwischen dem vorderen Taillenbereich 50 und dem hinteren Taillenbereich 52 erzielt wird, sodaß eine im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie (Hauptzugspannungslinien) über die Windel etabliert wird (werden), um sie am Träger zu verankern, und vorzugsweise so, daß, wenn der Seitenverschluß gebildet ist, die Befestigungsbestandteile des Taillenverschlußsystems einander ergreifen, sodaß die Bildung des Seitenverschlusses ebenso passiv den Taillenverschluß bildet.
  • Der Auftreffbauteil 38 kann variierende Größen und Gestalten annehmen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Windel 20, wie es in Fig. 1 illustriert ist, umfaßt der Auftreffbauteil 38 einen Verstärkungsstreifen 92 mit einer modifizierten Zick-Zack-Gestalt, um so die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie der vorliegenden Erfindung zu schaffen.
  • Der Auftreffbauteil 38 umfaßt einen Verschlußbestandteil (zweiter Verschlußbestandteil 39), welcher mit dem Verschlußbestandteil des Fixierungsbauteils (erster Verschlußbestandteil 37) in Eingriff gelangen kann. Demnach kann der Verschlußbestandteil des Auftreffbauteils 38 (zweiter Verschlußbestandteil 39) aus einem breiten Bereich von Materialien und Konfigurationen hergestellt werden, welche zum sicheren Ergreifen des Verschlußbestandteils des Fixierungsbauteils (erster Verschlußbestandteil 37) imstande sind. Der zweite Verschlußbestandteil 39 kann entweder ein diskretes gesondertes Element oder Elemente sein, welches mit der Windel verbunden ist/sind, und/oder ein mit einem Element der Windel 20 einstückiges Materialstück sein. Der zweite Verschlußbestandteil 39 kann demnach beispielsweise einen Abschnitt des Rückenblatts 26 umfassen. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt der zweite Verschlußbestandteil 39 vorzugsweise einen Verstärkungsstreifen 92, welcher mit der äußeren Oberfläche des Rückenblatts 26 im vorderen Taillenbereich 50 verbunden ist. Der zweite Verschlußbestandteil 39 ist am Rückenblatt 26 vorzugsweise durch ein klebendes Befestigungsmittel (nicht gezeigt), wie es hierin erörtert worden ist, fixiert. (Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt der zweite Verschlußbestandteil einen Abschnitt des Rückenblatts mit einem verstärkenden Streifen (mit verstärkenden Streifen), welcher an der inneren Oberfläche des Rückenblatts fixiert ist (d. h. ein inneres Verstärkungssystem).)
  • Wenn der erste Verschlußbestandteil 37 ein mechanisches Verschlußelement umfaßt, umfaßt der zweite Verschlußbestandteil 39 ebenso ein mechanisches Verschlußelement. Wenn demnach der erste Verschlußbestandteil 37 ein Hakenbefesti gungsmaterial umfaßt, umfaßt vorzugsweise der zweite Verschlußbestandteil 39 ein Schlaufenbefestigungsmaterial. Wenn der erste Verschlußbestandteil 37 eine klebende Befestigungsschichte umfaßt, umfaßt der zweite Verschlußbestandteil 39 des Auftreffbauteils 38 vorzugsweise einen Verstärkungsstreifen 92 und/oder das Rückenblatt 26. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, der zweite Verschlußbestandteil 39 vorzugsweise einen Verstärkungsstreifen 92, welcher mit der klebenden Befestigungsschichte der Bandlaschen 36 lösbar in Eingriff bringbar ist. Der Verstärkungsstreifen 92 kann irgendeines einer Anzahl von Materialien umfassen. Der Verstärkungsstreifen 92 umfaßt vorzugsweise ein Blatt von biaxial ausgerichteter Polypropylenfolie.
  • Der Verstärkungsstreifen 92 ist ebenso vorzugsweise mit Anzeigemitteln 144 zum Unterstützen des Windelanlegers beim Anlegen der Windel an einem Träger versehen, um optimalen Taillensitz und Beinöffnungssitz zu erhalten. Die Anzeigemittel 144 können von jeder Art von Linien, Mustern, ornamentalem Design, Symbolen, Schriftzeichen, Farbcodes oder anderen Markierungen sein, welche die Fähigkeit, entweder inhärent oder mit zusätzlicher Bezeichnung, aufweisen, um beim individuellen Anpassen der Windel am Träger zu unterstützen, um die gewünschten Fixierungspunkte für ein bestimmtes Bandlaschenbefestigungsmittel genau zu lokalisieren. Derartige Anzeigemittel 144 sind vollständiger im US-Patent B1 4,662.875 mit dem Titel "Absorbierender Artikel", welches an Hirotsu und Robertson am 5. Mai 1987 erteilt worden ist, beschrieben. Anzeigemittel der vorliegenden Erfindung sind vorzugsweise in Reihen angeordnet, welche in einem Winkel zur Querrichtung angeordnet sind, vorzugsweise im gleichen Winkel wie die Bandlaschen 36, um ein im Winkel angeordnetes Befestigen der Bandlasche für optimierten Sitz zu gestatten und um eine im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie beizustellen. Die Anzeigemittel 144 umfassen eine Kombination unterschiedlicher geometrischer Gestalten, Farben und Gegenstände, beispielsweise Reihen und Kolonnen von Teddybären.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie in Fig. 1 gezeigt ist, das Verschlußsystem zusätzlich ein Taillenverschlußsystem zum Beistellen eines Taillenverschlusses anliegend an den vorderen Endrand 56 der Windel 20. Der Taillenverschluß verankert einen Abschnitt der Spanne des vorderen Endrandes 56. Wenn die Windel ein vorderes elastisches Taillenelement umfaßt, schafft/hält weiters der Taillenverschluß dynamisch Zugspannung über das vordere elastische Taillenelement (d. h. über den elastifizierten Taillenbandabschnitt der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenband 70. Ein exemplarisches Beispiel eines Taillenverschlußsystems ist im US-Patent Nr. 5,318,204 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit Befestigungssystem, welches ein dynamisches elastifiziertes Taillenband beistellt"), beschrieben.
  • Der Taillenverschluß verankert einen Abschnitt der Spanne des vorderen Endrandes 56, vorzugsweise einen Abschnitt der verlängerbaren Spanne des vorderen elastischen Taillenelements, vorzugsweise den elastifizierten Taillenbandabschnitt der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenband 70 (d. h. die ersten und zweiten Befestigungsbestandteile des Taillenverschlußsystems wirken, um die positionelle Beziehung des elastifizierten Taillenbandabschnitts mit den elastischen Seitenfeldern 30 zu verankern). Die positionelle Beziehung des elastifizierten Taillenbandabschnitts mit den elastischen Seitenfeldern 30 (d. h. die geometrische Beziehung zwischen den Verankerungszonen der ersten Befestigungsbestandteile 40) etabliert eine definierte Taillenumfangsdimension anliegend an den vorderen Endrand 56, welcher unterschiedlich (der Länge nach beabstandet) von der herumführenden Dimension ist, welche von dem Seitenverschluß etabliert wird, welcher durch das Hauptbefestigungssystem gebildet ist. Diese unterschiedliche definierte Taillenumfangsdimension schafft/hält die erforderlichen Sitz-Dimension(en) an den oberen Extremitäten (benachbart zum vorderen Endrand 56) der Windel 20. Demnach kann das Taillenverschlußsystem der vorliegenden Erfindung bei der Verwendung an Windeln, welche nicht ein elastisches Taillenelement verwenden (z. B. einen Taillenschutz oder ein nicht-verlängerbares Taillenelement), ebenso von Vorteil sein, um so einen nicht-verlängerbaren Sitz am vorderen Endrand 56 (oberen Rand) der Windel 20 zu halten. Das Verankern stellt ebenso ein Mittel zum Übertragen von Scherkräften (Zugspannungen) zwischen dem vorderen elastischen Taillenelement und den elastischen Seitenfeldern zur Verfügung, um so die anfängliche Vorspannung, welche innerhalb dem vorderen elastischen Taillenelement geschaffen ist, zu erhöhen.
  • Der Taillenverschluß schafft/hält ebenso eine Zugspannungslinie(n) über das vordere elastische Taillenelement (d. h., den Taillenbandabschnitt 71 der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenbands 70). Der Taillenverschluß trägt einen gewissen Anteil einer anfänglichen Vorspannung (mit einer Vektor-Komponente in der Querrichtung) innerhalb des elastifizierten Taillenbandabschnitts bei, was dem elastifizierten Taillenbandabschnitt gestattet, gegen die Taille des Trägers eng zu sitzen, wenn er anfänglich angelegt wird. Der elastifizierte Taillenbandabschnitt behält während des Gebrauchs einen gewissen Anteil der Vorspannung bei, welche durch das Taillenverschlußsystem in ihm geschaffen ist. Weil der elastifizierte Taillenbandabschnitt einen gewissen Anteil der Vorspannung, welcher in ihm geschaffen ist, beibehält, kann der elastifizierte Taillenbandabschnitt mit den Bewegungen des Trägers wiederholt elastisch expandieren oder kontrahieren, um so während der Verwendung den engen Sitz der Windel gegen die Taille des Trägers aufrechtzuer halten. Insbesondere kann es sein, daß während Tragekonditionen der elastifizierte Taillenbandabschnitt, um den Bewegungen der Taille des Trägers zu folgen, zu seinem ungespannten Zustand kontrahieren muß (d. h., die Vorspannung geht auf null); weil die Befestigungsbestandteile jedoch in Eingriff verbleiben, wird die Vorspannung innerhalb des elastifizierten Taillenbandabschnitts mit weiterer Bewegung und Aktivität durch den Träger wieder etabliert werden. (Dies ist im Gegensatz zu den meisten konventionellen elastischen Taillenelementen, welche nicht vorgespannt sind, sodaß sie nicht imstande sind, weiter zu kontrahieren, um dem Träger dynamisch zu passen.) Dieses anfängliche Vorspannen und das Halten der Zugspannung führen demnach zu reduziertem Wegstehen und besserem andauernden Sitz des vorderen elastischen Taillenelements. Weiters stellten die querlaufende(n) Zugspannung(en), welche vom Taillenverschluß geschaffen/gehalten wird/werden, wiederherstellende Kräfte innerhalb des vorderen elastischen Taillenelements bei, welche das Auftreten von Taillenband-"Umrollen" reduzieren oder diesem entgegenwirken. Demnach ergibt das Taillenverschlußsystem einen Verschluß um die Taille des Trägers, um die Charakteristika der Windel betreffend den anfänglichen und dynamischen Sitz und Fassungsvermögen zu verbessern.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt das Taillenverschlußsystem mindestens einen, vorzugsweise ein Paar erste Befestigungsbestandteile 40 und mindestens einen zweiten Befestigungsbestandteil 42. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, sind die ersten Befestigungsbestandteile 40 der Länge nach axial mit dem vorderen elastischen Taillenelement, vorzugsweise dem elastifizierten Taillenbandabschnitt der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenband 70 angeordnet, sodaß die Zugspannung, welche durch das Taillenverschlußsystem dynamisch geschaffen/beibehalten ist, sich während des Gebrauchs in und durch das vordere elastische Taillenelement erstreckt. Weiters sind die Befestigungsbestandteile des Taillenverschlußsystems der Länge nach von den Bandlaschen und dem Auftreffbauteil des Hauptverschlußsystems beabstandet, um für die Windel eine unterschiedliche, definierte Taillenumfangsdimension und zwei unterschiedliche Zugspannungszonen beizustellen. Die Zugspannungslinie oder -zone, welche durch das Hauptverschlußsystem geschaffen ist (Hauptzugspannungslinie), fixiert die Windel am Träger, während die Zugspannungslinie oder -zone, welche durch das Taillenverschlußsystem dynamisch geschaffen/aufrechterhalten wird, den oberen Taillenverschluß während des Tragens dynamisch hält.
  • Mindestens zwei Verankerungszonen werden durch die Befestigungsbestandteile geschaffen, wenn der Taillenverschluß gebildet wird. Diese zwei Verankerungszonen sind quer voneinander beabstandet, wobei das gesamte oder mindestens ein Abschnitt des vorderen elastischen Taillenelements zwischen den Verankerungszonen positioniert ist. Das Querbeabstanden dieser Verankerungszonen kann auf eine Anzahl unterschiedlicher Arten erzielt werden. Beispielsweise kann das Querbeabstanden zwischen den Verankerungszonen durch Versehen des Taillenverschlußsystems mit einem Paar voneinander quer beabstandeter erster Befestigungsbestandteile und einem zweiten Befestigungsbestandteil(en) fixiert werden, was einstellbares Positionieren mit den ersten Befestigungsbestandteilen gestattet (zum Beispiel ist (sind) der/die zweiten Befestigungsbestandteil(en) relativ breit). Bei diesem Ausführungsbeispiel bestimmt, da die Querbeabstandung der ersten Befestigungsbestandteile fixiert ist, die Querbeabstandung der ersten Befestigungsbestandteile die Querbeabstandung der Verankerungszonen und legt sie fest. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel kann das Taillenverschlußsystem ein Paär zweite Befestigungsbestandteile, welche quer voneinander beabstandet sind, und einen ersten Befestigungsbestandteil(en) umfassen, was einstellbares Positionieren mit den zweiten Befestigungsbestandteilen gestattet (zum Beispiel ist der erste Befestigungsbestandteil relativ breit). Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Querbeabstandung der Verankerungszonen von der Größe der Taille des Trägers und der Gesamtdimension/Gestalt der Windel bestimmt, weil die Stelle, wo der zweite Befestigungsbestandteil 42 die ersten Befestigungsbestandteile 40 ergreift, von der Überlappung der hinteren Seitenfelder 64 mit den vorderen Seitenfeldern 62 abhängt.
  • Die bevorzugte Querbeabstandung der Verankerungszonen ist entworfen, um passive Aktivierung des Taillenverschlusses zu gestatten, wenn der Seitenverschluß gebildet wird, und um das Aufrechterhalten von Normalkräften, welche auf die Taille des Trägers aufgebracht werden, zu gewährleisten, damit die Tendenz des vorderen elastischen Taillenelements abnimmt, sich nicht-rückformbar umzurollen, während es eine wirksame Menge von Stretch im vorderen elastischen Taillenelement beistellt, was den Sitz und das Haltevermögen der Windel an der Taille verbessert. Um Normalkräfte innerhalb des vorderen elastischen Taillenelements beizubehalten, welche für Rückformung des vorderen elastischen Taillenelements sorgen und ein Ausklappen des unter Zugspannung gesetzten vorderen elastischen Taillenelements (d. h., nicht-rückformbares Umrollen) minimieren, würde die Querbeabstandung der Verankerungszonen wünschenswerterweise auf einem Minimum gehalten werden. Um jedoch eine maximale Menge an Stretch im vorderen elastischen Taillenelement beizustellen, würde die Querbeabstandung der Verankerungszonen wünschenswerterweise gewählt werden, um auf einem Maximum zu sein. Daher ist die Querbeabstandung der Verankerungszonen so gewählt, um das Erfordernis zum Beibehalten der Normalkräfte mit dem Erfordernis zum Beistellen einer wirksamen Menge an Stretch im vorderen elastischen Taillenelement auszugleichen.
  • Beim in Fig. 1 gezeigten Windelausführungsbeispiel ist die Querbeabstandung zwischen den Verankerungszonen (zwischen den ersten Befestigungsbestandteilen 40) mindestens etwa 25 mm. Bevorzugter ist die Querbeabstandung minde stens etwa 50 mm. Die Querbeabstandung der ersten Befestigungsbestandteile ist am bevorzugtesten zwischen etwa 100 mm und etwa 200 mm. Die Querbeabstandung der Verankerungszonen wird durch Messen der Distanz von der innersten Fixierungslinie (d. h. jener Linie, welche am nächsten zur Längsmittellinie 67 ist) einer Verankerungszone zur innersten Fixierungslinie der anderen Verankerungszone mit dem vorderen elastischen Taillenelement in dessen kontrahiertem Zustand bestimmt. Daher wird bei dem in Fig. 1 illustrierten Ausführungsbeispiel die Querbeabstandung durch Messen der Distanz vom innersten Rand von einem der ersten Befestigungsbestandteile zum innersten Rand des anderen ersten Befestigungsbestandteils bestimmt.
  • Jeder Befestigungsbestandteil umfaßt ein Verschlußmittel, welches ein komplementäres Verschlußmittel zum Beistellen eines Taillenverschlusses, vorzusgsweise eines variabel positionierenden, passiv aktivierten Taillenverschlusses, ergreift. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "variabel positionierender" Verschluß auf ein Verschlußsystem, bei welchem mindestens eine der Positionen der Bestandteile breit variiert werden kann, um so dem Verwender zu gestatten, einen Verschluß an einer Anzahl unterschiedlicher Stellen zu bilden. Demnach kann beispielsweise einer der Bestandteile eine fixierte Stelle an der Windel (zum Beispiel ist die Querbeabstandung zwischen den ersten Befestigungsbestandteilen fixiert, um so für das Vorspannen des vorderen elastischen Taillenelements und die passive Aktivierung des Taillenverschlusses zu sorgen) aufweisen, während der andere Bestandteil variable Stellen zur Fixierung am fixierten Bestandteil gestattet. Dies ist im Gegensatz zu einem "fixierten" positionierenden Verschluß, welcher sowohl die passenden Elemente erfordert, damit sie in Position fixiert sind, so daß die Bestandteile an einer bestimmten Stelle jedesmal, wenn der Verschluß geformt wird, verbunden werden müssen (z. B. Schnapper und Schnallen). Das Taillenverschlußsystem ergibt ebenso einen passiv aktivierten Taillenverschluß. Mit "passiv aktiviert" ist gemeint, daß ein funktioneller Taillenverschluß mit geringer oder keiner zusätzlichen Anstrengung durch den Windelanleger erzielt wird, nachdem ein geeigneter anfänglicher Körper-/Beinsitz (Seitenverschluß) unter Verwendung des Hauptverschlußsystems erzielt worden ist. Passive Aktivierung des Taillenverschlußsystems erfordert, daß die Befestigungsbestandteile nicht nur miteinander in Eingriff gelangen, um so eine sichere Verankerung mit geringer oder keiner zusätzlichen Anstrengung beizustellen, sondern ebenso, um an der Windel in einer Anordnung positioniert zu werden, welche die Zugspannungen innerhalb des vorderen elastischen Taillenelements schafft/hält.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfassen die Befestigungsbestandteile vorzugsweise mechanische Verschlußelemente. Wenn hierin verwendet, beschreibt der Ausdruck "mechanische Verschlußelemente" Verschlußmittel, welche einander mecha nisch ergreifen, um einen Verschluß mit variabler Position beizustellen. Demnach können die mechanischen Verschlußelemente beliebige der gut bekannten Mittel zum Erzielen eines Verschlusses mit variabler Position durch mechanisches Ineinandergreifen, wie zum Beispiel VELCRO oder andere Haken- und Schlaufenbefestigungsmaterialien, umfassen.
  • Wenn der erste Befestigungsbestandteil 40 ein mechanisches Verschlußelement umfaßt, kann der zweite Befestigungsbestandteil 42 "identische" komplementäre mechanische Verschlußelemente oder "unterschiedliche" komplementäre mechanische Verschlußelemente umfassen. Wenn hierin verwendet, wird der Ausdruck "identische" komplementäre mechanische Verschlußelemente verwendet, um mechanische Verschlußsysteme zu definieren, bei welchen die ergreifenden Elemente des ersten Bestandteils und des zweiten Bestandteils dieselbe Konfiguration oder Struktur aufweisen, welche verriegelnd sind. Beispiele derartiger Systeme sind im US-Patent 4,322.875 mit dem Titel "Zweistreifen-Materialien, welche zum Bilden von Verschlußmitteln verwendet werden", erteilt an Brown et al. am 16. April 1982, beschrieben. Der Ausdruck "unterschiedliche" komplementäre mechanische Verschlußelemente wird hierin verwendet, um mechanische Verschlußsysteme zu definieren, bei welchen der erste Bestandteil unterschiedlich vom zweiten Bestandteil ist, aber damit in Eingriff bringbar ist, wie zum Beispiel ein Hakenbefestigungsmaterial und ein Schlaufenbefestigungsmaterial. Zum Beispiel wird, wenn der zweite Befestigungsbestandteil ein Schlaufenbefestigungsmaterial umfaßt, dann der erste Befestigungsbestandteil ein Hakenbefestigungsmaterial umfassen und vice versa.
  • Wenn hierin verwendet, wird der Ausdruck "Hakenbefestigungsmaterial" verwendet, um ein Material mit eingreifenden Elementen zu bezeichnen. Demnach kann das Hakenbefestigungsmaterial ebenso als ein männliches Befestigungsmittel bezeichnet werden. Es sollte jedoch verstanden werden, daß der Gebrauch des Ausdrucks "Haken" nicht begrenzend sein soll in dem Sinn, daß die eingreifenden Elemente beliebige Gestalten aufweisen können, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, solange als sie adaptiert sind, um ein komplementäres mechanisches Verschlußelement, wie zum Beispiel ein Schlaufenbefestigungsmaterial oder ein anderes Hakenbefestigungsmaterial, zu ergreifen.
  • Das Hakenbefestigungsmaterial ist vorzugsweise gedacht, um mit faserigen Elementen eines Schlaufenbefestigungsmaterials mechanisch in Eingriff zu gelangen, um einen sicheren Verschluß beizustellen. Demnach kann ein Hakenbefestigungsmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein. Geeignete Materialien inkludieren Nylon, Polyester, Polypropylen oder irgendeine Kombination dieser Materialien oder andere Materialien, wie sie in der Fachwelt bekannt sind. Ein geeignetes Hakenbefestigungsmaterial umfaßt eine Anzahl geformter einrastender Elemente, welche von einer Unterlage abragen, wie zum Beispiel das kommerziell erhältliche Material, welches als "SCOTCHMATE", Schutzmarke Nr. FJ3402 bezeichnet ist, welches von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich ist. Alternativ können die einrastenden Elemente jede Gestalt, wie zum Beispiel Haken, "T's", Schwammerl oder irgendeine andere Gestalt aufweisen, wie sie in der Fachwelt allgemein bekannt ist. Ein exemplarisches Hakenbefestigungsmaterial ist im US- Patent 4,846.815 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit einer verbesserten Verschlußvorrichtung", erteilt an Scripps am 11. Juli 1989, beschrieben.
  • Ein besonders bevorzugtes Hakenbefestigungsmaterial, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt eine Gruppe von Häkchen, welche aus thermoplastischem Material gebildet sind. Hotmelt-Klebstoff-Thermoplaste, insbesondere Polyester- und Polyamid-Hotmelt-Klebstoffe, sind zum Bilden der Häkchen des Hakenbefestigungsmaterials besonders gut geeignet. Die Häkchen werden vorzugsweise unter Verwendung eines modifizierten Druck- oder Siebdruckverfahrens durch Aufdrucken des thermoplastischen Materials in dessen geschmolzenem Zustand auf ein Substrat in diskreten Einheiten, Abtrennen des Materials auf eine Weise, welche ein Strecken eines Abschnitts des thermoplastischen Materials vor dem Abtrennen gestattet, und Zulassen, daß das gestreckte geschmolzene Material "frostet", was zu Häkchen führt, hergestellt. Dieses bevorzugte Hakenbefestigungsmaterial und Verfahren und Vorrichtungen zum Herstellen eines derartigen Hakenbefestigungsmaterials sind detaillierter im US-Patent 5,058.247 mit dem Titel "Mechanisches befestigendes Häkchen", erteilt an Thomas und Blanay am 22. Oktober 1991, beschrieben.
  • Ein Schlaufenbefestigungsmaterial stellt eine Vielzahl von faserigen Elementen bei, welche die einrastenden Elemente eines Hakenbefestigungsmaterials ergreifen. Das Schlaufenbefestigungsmaterial kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein, um faserige Elemente, vorzugsweise Schlaufen, beizustellen. Derartige geeignete Materialien inkludieren Nylon, Polyester, Polypropylen, irgendeine Kombination dieser Materialien oder andere Materialien, welche in der Fachwelt bekannt sind. Ein geeignetes Schlaufenbefestigungsmaterial umfaßt eine Anzahl von Faserschlaufen, welche von einer Unterlage abragen, wie zum Beispiel das kommerziell erhältliche Material, welches als Schutzmarke "SCOTCHMATE", Nylon mit gewebter Schlaufe Nr. SJ3401 bezeichnet ist, welches von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota, erhältlich ist. Ein weiteres kommerziell erhältliches Schlaufenbefestigungsmaterial umfaßt ein Trikotstrick- Textilerzeugnis mit einer Mehrzahl von Nylonfilamentschlaufen, welche von einer Unterlage aus Nylon abragen, wie zum Beispiel das kommerziell erhältliche Material, welches als "Guilford Nr. 16110" bezeichnet ist, welches von Guilford Mills aus Greensboro, North Carolina, erhältlich ist. Ein exemplarisches preiswertes Schlaufenbefestigungsmaterial und ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Schlau fenbefestigungsmaterials sind im US-Patent 5,032.122 mit dem Titel "Schlaufenbefestigungsmaterial für Befestigungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen desselben", erteilt an Noel und Scripps am 16. Juli 1991, beschrieben, welches Patent hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist. Ein geeignetes Schlaufenbefestigungsmaterial kann ebenso ein gewebtes oder Faservlies-Textilerzeugnis oder eine beliebige andere Art von faserigem Material oder Schlaufenmaterial sein, welche in der Fachwelt allgemein bekannt sind. Beispiele von Faservlies- Materialien, welche zur Verwendung als ein Schlaufenbefestigungsmaterial hierin geeignet sind, sind im Hinblick auf die Materialien, welche als das Deckblatt 24 der Windel 20 nützlich sind, erörtert. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt der zweite Befestigungsbestandteil 42 ein Schlaufenbefestigungsmaterial, welches aus dem Faservlies-Material des Deckblatts 24 gebildet ist.
  • Die Befestigungsbestandteile können alternativ eine klebende Befestigungsschichte (eine Schichte aus klebendem Material) umfassen. Klebstoffe, welche in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind vorzugsweise druckempfindliche Klebstoffe, welche formuliert sind, um bei Umgebungstemperatur an einer Oberfläche durch Aufbringen von lediglich leichtem Druck zu haften. Besonders bevorzugte Klebstoffe zur Verwendung hierin als die klebende Befestigungsschichte sind druckempfindliche Hotmelt-Klebstoffe, wie sie in der Fachwelt bekannt sind. Ein exemplarischer druckempfindlicher Hotmelt-Klebstoff ist ein Klebstoff auf Kraton-Basis mit Klebrigmachern und anderen Additiven, wie er zum Beispiel von Findley Adhesives Inc., aus Elm Grove, Wisconsin, unter der Handelsbezeichnung Findley 990 oder H-2085 auf den Markt gebracht wird.
  • Die Befestigungsbestandteile können weiters eine Kombination von klebendem/mechanischem Verschlußelement umfassen. Beispielsweise können die Befestigungsbestandteile ein Kombinationsbefestigungsmittel, wie zum Beispiel Hakenbefestigungsmaterial und eine klebende Befestigungsschichte, welche auf das Hakenbefestigungsmaterial aufgelegt ist, oder ein mechanisches Verschlußelement, wie zum Beispiel ein Hakenbefestigungsmaterial mit einer Schichte von Klebstoff, aufgetragen über einen Abschnitt der Grundfläche der Häkchen des Hakenbefestigungsmaterials, umfassen. Ein exemplarisches Befestigungsmittel mit einer Kombination von mechanischem/klebendem System ist das druckempfindliche klebende Befestigungsmittel mit einer texturierten Befestigungsoberfläche, wie es im US- Patent 4,946.527, erteil an Battrell am 7. August 1990, geoffenbart ist.
  • Die Befestigungsbestandteile können alternativ weiters irgendein anderes kohäsives Material oder Materialien umfassen, welche in der Fachwelt zum Beistellen eines variabel positionierenden Befestigungsmittels, welches imstande ist, um passiv aktiviert zu werden, bekannt sind. Zum Beispiel kann ein kohäsiver Material- Streifen Schaumstoffe, Gummis, wie zum Beispiel Krepp- oder Latexgummis, ande re Klebstoffe oder ein hochstatisches Vinylmaterial, sein. Ein trennbares Befestigungsmittel aus einem hochstatischen Vinylmaterial ist ausführlicher im US-Patent 4,979.613, erteilt an McLaughlin & Kleinsmith am 25. Dezember 1990, beschrieben.
  • Während die Befestigungsbestandteile vorzugsweise für variables Positionieren und passive Aktivierung sorgen, können bei alternativen Ausführungsbeispielen die Befestigungsbestandteile Verschlußmittel mit fixierter Position und/oder Verwender-aktivierte Verschlußmittel umfassen. Beispiele derartiger Verschlußmittel inkludieren Schnapper, Haken- und Ösenbefestigungsmittel, Nieten, Knöpfe oder dergleichen.
  • Die Befestigungsbestandteile können ein gesondertes Element umfassen, welches mit der Windel verbunden ist, oder können ein einstückiges Element mit einem der anderen Bestandteile der Windel sein. Beispielsweise kann das Deckblatt 24 aus einem Material (zum Beispiel aus einer Faservlies-Bahn) hergestellt sein, welches imstande ist, den anderen Befestigungsbestandteil mechanisch zu ergreifen (z. B. ein Hakenbefestigungsmaterial). Weiters kann das Rückenblatt 26 aus einer Bahn mit einem texturierten Muster mit einer Schichte aus Klebstoff, welcher über einen Abschnitt der Rückenblattoberfläche aufgetragen ist, gebildet sein, um ein mechanisches/klebendes Kombinationsbefestigungsmittel (Befestigungsbestandteil) zu bilden, wie in dem hierin zuvor bezug genommenen US-Patent 4,946.527 an Battrell gezeigt ist. In jedem dieser Fälle ist der Befestigungsbestandteil mit einem weiteren Bestandteil der Windel einstückig. Alternativ kann der Befestigungsbestandteil einen diskreten Streifen oder Flecken, welcher mit der Windel verbunden ist, umfassen. Bei einem in Fig. 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt jeder erste Befestigungsbestandteil 40 einen diskreten gesonderten Flecken eines Hakenbefestigungsmaterials, welches mit dem Rückenblatt 26 verbunden ist, um so einen Abschnitt der äußeren Oberfläche 46 zu bilden, während der zweite Befestigungsbestandteil 42 ein einstückiges Element ist, welches im zweiten Taillenbereich 58 einen Abschnitt des Deckblatts 24 umfaßt.
  • Jeder erste Befestigungsbestandteil 40 umfaßt einen etwa 12 mm breiten (d. h. im allgemeinen lotrecht zur Längsmittellinie 67) mal etwa 19 mm langen Flecken eines Hakenbefestigungsmaterials. Die ersten Befestigungsbestandteile 40 sind vorzugsweise so positioniert, daß sie eine Querbeabstandung von etwa 171 mm aufweisen. Jeder erste Befestigungsbestandteil 40 ist ebenso der Länge nach vom vorderen Endrand 56 beabstandet. Wenn die Längsbeabstandung des ersten Befestigungsbestandteils (gemessen vom vorderen Endrand 56 der Windel zum nächstgelegenen Rand des ersten Befestigungsbestandteils 40) zu klein ist, kann der erste Befestigungsbestandteil zu hoch an der Windel und in einer Position sein, um die Haut des Trägers zu berühren; wenn die Längsbeabstandung zu groß ist, kann der erste Befestigungsbestandteil so niedrig sein, um ein gewisses Umrollen des vorderen elastischen Taillenelements zu gestatten. Die ersten Befestigungsbestandteile sind vorzugsweise etwa 3 mm (1/8 Inch) bis etwa 15 mm (5/8 Inch), vorzugsweise etwa 8 mm bis etwa 10 mm, vom vorderen Endrand 56, beabstandet. Das Hakenbefestigungsmaterial, welches für die ersten Befestigungsbestandteile 40 verwendet wird, umfaßt vorzugsweise eine Gruppe von thermoplastischen Häkchen, welche an einer Unterlage gebildet sind; wobei die Häkchen eines jeden Hakenbefestigungsmaterials am bevorzugtesten mit den ergreifenden Mitteln in einem Winkel zur Querrichtung korrespondierend der Krümmung oder unterschiedlichen Verlängerbarkeit des vorderen elastischen Taillenelements, sodaß maximale Zugspannung im vorderen elastischen Taillenelement geschaffen wird, oder zur Hauptzugspannungslinie ausgerichtet sind, um so parallel zur Hauptzugspannungslinie zu sein. Das Taillenverschlußsystem umfaßt ebenso einen einzigen zweiten Befestigungsbestandteil 42, welcher ein Schlaufenbefestigungsmaterial enthält, welches durch einen Abschnitt des Faservlies-Materials des Deckblatts 24 gebildet ist.
  • Die Windel 20 umfaßt zusätzlich einen Positionierungsflecken 44, welcher unterhalb dem ersten Befestigungsbestandteil 40 angeordnet ist. Der Positionierungsflecken 44 hebt den ersten Befestigungsbestandteil 40 in der Z-Richtung (Dicke) an, um dem ersten Befestigungsbestandteil 40 zu gestatten, in besseren Kontakt mit dem zweiten Befestigungsbestandteil 42 zu gelangen, und dem Taillenverschlußsystem zu gestatten, leichter geschlossen zu werden (mit weniger Anstrengung). Demnach wird das Taillenverschlußsystem wirksamer passiv aktiviert. Der Positionierungsflecken 44 ergibt ebenso eine Zone von erhöhter Biegesteifigkeit, welche die Tendenz der flexiblen vorderen Seitenfelder 62 reduziert, sich auf die ersten Befestigungsbestandteile 40 umzufalten, wodurch die Haken behindert werden, während der Windel-Applikation fixiert zu werden. Demnach kann der Positionierungsflecken 44 irgendein Element umfassen, welches für die ersten Befestigungsbestandteile 40 einen Z-Richtungsaufbau beistellt. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfassen die Positionierungsflecken 44 jeweils ein rechteckig geformtes Materialstück, welches unterhalb dem ersten Befestigungsbestandteil 40 positioniert ist. Während die Positionierungsflecken 44 direkt unterhalb den ersten Befestigungsbestandteilen 40 positioniert sein können, sind die Positionierungsflecken 44 vorzugsweise zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 positioniert. Um einen biegesteifen Umfang um die Taille des Trägers beizustellen, können die Querränder der Positionierungsflecken aneinander anstoßen oder mit den Seitenrändern des Materials, welches das vordere elastische Taillenelement bildet, gering überlappend sein. Die Positionierungsflecken 44 umfassen vorzugsweise einen 38 mm breiten mal 32 mm langen Flecken aus Elastomerschaumstoff. Bevorzugter werden während der Herstellung der Windel die Positionierungsflecken 44 aus dem gleichen Material wie der elastische Seitenfeldbauteil 82 mit dem elastischen Seitenfeldbauteil 82 einer Windel gebildet und der Positionierungsflecken 44 der benachbarten Windel wird aus dem gleichen Materialsegment gebildet, welches dann abgeschnitten wird, nachdem die Windel vervollständigt worden ist. Demnach erstreckt sich der Positionierungsflecken 44 vom vorderen Endrand 56 der Länge nach einwärts gegen die Quermittellinie 66.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt die Windel 20 weiters elastische Elemente, um verbesserte Körperanpaßbarkeit, Sitz und Komfort für den Träger beizustellen. Bei einem Ausführungsbeispiel kann der gesamte Einschließungsaufbau der Windel, welcher außerhalb der Zone, welche von dem absorbierenden Kern eingenommen ist, positioniert ist, elastisch verlängerbar sein, um eine Expansion des Körpers des Trägers in den Zonen des Trägers, welche während des Tragens einer Bewegung unterworfen sind, zu gestatten. Ein bevorzugtes Material für ein derartiges insgesamt elastifiziertes Produkt ist das Material, welches im US-Patent 5,032.120 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit verbesserten Beinbündchen", erteilt an Freeland und Allen am 16. Juli 1991, beschrieben ist. Das Material umfaßt vorzugsweise das darin beschriebene dreilagige Laminat, welches eine mittlere dünne Schichte aus elastomerem Hotmelt-Klebstoff, wie er zum Beispiel von Findley Adhesives Corporation aus Wauwatosa, Wisconsin, unter der Handelsbezeichnung 198-338 auf den Markt gebracht wird, welche zwischen zwei außenliegenden dünnen Schichten, wie zum Beispiel Faservlies-Textilerzeugnissen, positioniert ist, umfaßt. Alternativ kann das Material ein Stretchlaminat sein, wie zum Beispiel ein spannungsloses Stretchlaminat, wie es hierin nachstehend beschrieben ist. Wegen der Wirtschaftlichkeit des Beistellens eines gesamtelastomeren Einschließungsaufbaus ist die Windel 20 vorzugsweise mit spezifischen elastischen Elementen versehen, um die Extremitäten des Trägers unterzubringen. Insbesondere ist die Windel 20 mit elastischen Seitenfeldern 30, elastischen Beinbündchen 32 und elastischen Taillenelementen 34 versehen.
  • Wie in Fig. 2 gezeigt ist, umfaßt die Windel 20 vorzugsweise elastische Beinbündchen 32 zum Beistellen verbesserten Haltevermögens für Flüssigkeiten und andere Körperexsudate und zum Unterbringen der Bewegungen des Trägers anliegend an die Beine. Jedes elastische Beinbündchen 32 kann verschiedene unterschiedliche Ausführungsbeispiele umfassen. (Das Beinbündchen kann ebenso als Beinbänder, Seitenlappen, Sperrbündchen oder elastische Bündchen bezeichnet sein.) Das US-Patent 3,860.003 mit dem Titel "Kontrahierbare Seitenabschnitte für eine Wegwerfwindel", erteilt an Buell am 14. Jänner 1975, beschreibt eine Wegwerfwindel, welche eine kontrahierbare Beinöffnung beistellt, welche einen Seitenlappen und einen oder mehr elastische Bauteile aufweist, um ein elastifiziertes Beinbündchen (dichtendes Bündchen) beizustellen. Das US-Patent 4,909.803 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit elastifizierten Lappen", erteilt an Aziz und Blaney am 20. März 1990, beschreibt eine Wegwerfwindel mit "aufstehenden" elastifizierten Lappen (Sperrbündchen), um das Haltevermögen der Beinbereiche zu verbessern. Das US-Patent 4,695.278 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit Doppelbündchen", erteilt an Lawson am 22. September 1987, beschreibt eine Wegwerfwindel mit Doppelbündchen, welche ein dichtendes Bündchen und ein Sperrbündchen inkludieren. Das US-Patent 4,704.115 mit dem Titel "Wegwerfbares Ausscheidungshaltekleidungsstück", erteilt an Buell am 3. November 1987, offenbart eine Wegwerfwindel oder ein Inkontinenzkleidungsstück mit Seitenrand-Auslaufschutz-Leisten; welche konfiguriert sind, um freie Flüssigkeit innerhalb des Kleidungsstücks zu halten. Das US-Patent 5,032.120 mit dem Titel "Wegwerfbarer absorbierender Artikel mit verbesserten Beinbündchen", erteilt an Freeland und Allen am 16. Juli 1991, offenbart eine Wegwerfwindel mit verbesserten elastischen Beinbündchen. Während jedes elastische Beinbündchen 32 so konfiguriert sein kann, um ähnlich irgendeinem der Beinbänder, dichtenden Bündchen, Seitenlappen, Sperrbündchen oder elastischen Bündchen, welche zuvor beschrieben worden sind, zu sein, ist es bevorzugt, das jedes elastische Beinbündchen 32 mindestens ein Sperrbündchen 76 umfaßt, welches einen Sperrlappen 77 und einen beabstandenden elastischen Bauteil 80 aufweist, wie es in dem zuvor Bezug genommenen US-Patent 4,909.803 beschrieben ist. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfaßt das elastische Beinbündchen 32 zusätzlich ein dichtendes Bündchen 74 mit einer oder mehreren elastischen Litzen 75, welche außerhalb des Sperrbündchens 76 positioniert sind, wie es in dem zuvor bezug genommenen US- Patent 4,695.278 beschrieben ist. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Sperrbündchen einwärtsgebogen, sodaß der distale Rand 79 des Sperrbündchens 76 im hinteren Taillenbereich 52 außerhalb des proximalen Randes 78 ist, um besseren Sitz und Haltevermögen um die Gesäßbacken des Trägers beizustehen. Eine derartige Konfiguration ist detaillierter im US-Patent 5,087.255 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit eingebogenen Sperrbündchen", erteilt an Simms am 11. Februar 1992, beschrieben.
  • Fig. 10 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines elastischen Beinbündchens, welches in der vorliegenden Erfindung nützlich ist. (Fig. 10 zeigt zur Vereinfachung der Zeichnung eine konventionelle Gestalt für eine Windel.) Weil die vorliegende Erfindung eine relativ schmale Schrittzone und einen ebensolchen absorbierenden Kern erfordert, um innerhalb der Zone geringer Bewegung der Beinfalten des Trägers zu passen, müssen die Sperrbündchen in der Schrittzone und nahe den Endrändern genau voneinander quer beabstandet sein, während sie ausreichende Höhe beistellen, um Körperexsudate gut zu halten. Demnach erfordern derzeitige Sperrbündchen-Designs, daß ein Designer einen Kompromiß zwischen der Querbeabstandung zwischen den Sperrbündchen und der Höhe der Sperrbündchen schließt. Die vorliegende Erfindung löst dieses Dilemma mit "Z"-Falten und Hinunterbiegen der Sperrbündchen in den Zonen benachbart zu den elastischen Taillenelementen in sowohl dem vorderen Taillenbereich als auch dem hinteren Taillenbereich. Das im Z gefaltete Sperrbündchen-Design gestattet sowohl ausreichende Querbeabstandung der Sperrbündchen für die Genitalien an der Vorderseite und für BM-Fassungsvermögen am Rücken sowie ausreichende Bündchenhöhe im Schrittbereich für guten Sitz in die Beinfalten und gutes Fassungsvermögen von Körperexsudaten. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, ist die Windel 1020 mit einem Deckblatt 24, einem Rückenblatt (nicht gezeigt), einem absorbierenden Kern (nicht gezeigt), elastischen Beinbündchen, welche jeweils ein dichtendes Bündchen 1074 und ein Sperrbündchen 1076 umfassen, und elastischen Taillenelementen 34 versehen, welche jeweils vorzugsweise eine einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 umfassen. Die Sperrbündchen 1076 umfassen jeweils einen Sperrlappen 77 und einen beabstandenden elastischen Bauteil 80 und weisen der Länge nach gegenüberliegende Enden 1000, einen proximalen Rand 78 und einen distalen Rand 79 auf. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, ist der distale Rand 79 im Schrittbereich der Windel quer näher aneinander beabstandet als in den Taillenzonen (benachbart den Enden 1000), insbesondere, wenn die Windel sich in ihrem kontrahierten Zustand befindet. Diese Konfiguration wird durch Z-Faltung der Sperrlappen in den Zonen benachbart den Endrändern erzielt.
  • Fig. 11 zeigt eine Querschnittsansicht der Windel 1020 von Fig. 10, vorgenommen entlang der Linie 11-11. Wie in Fig. 11 gezeigt ist, umfaßt die Windel 1020 ein Deckblatt 24; ein Rückenblatt 26; einen absorbierenden Kern 28, welcher zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 positioniert ist; ein Sperrbündchen 1076 mit einem proximalen Rand 78, einem distalen Rand 79, einer inneren Oberfläche 1001 und einer äußeren Oberfläche 1002, und welches einen Sperrlappen 77 und einen beabstandenden elastischen Bauteil 80 umfaßt; und eine einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70. Der proximale Rand 78 ist direkt mit dem Deckblatt 24 durch einen proximalen Befestigungsbauteil (nicht gezeigt), wie zum Beispiel dynamische mechanische Bindungen, verbunden. Der Sperrlappen 77 ist quer auswärts zurück auf sich selbst gefaltet, sodaß ein erstes Segment 1004 und ein zweites Segment 1006 gebildet werden, wobei der äußere Oberflächenabschnitt des ersten Segments direkt dem äußeren Oberflächenabschnitt des zweiten Segments zugewandt ist. Das erste Segment 1004 ist mit dem zweiten Segment 1006 durch einen ersten Befestigungsbauteil 1008, wie zum Beispiel einen Klebehaft, verbunden. Der Sperrlappen 77 ist ebenso quer einwärts zurück auf sich selbst gefaltet, sodaß ein drittes Segment 1010 gebildet wird, wobei der innere Oberflächenabschnitt des dritten Segments dem inneren Oberflächenabschnitt des zweiten Segments 1006 zugewandt ist. Das dritte Segment 1010 ist mit dem zweiten Segment 1006 durch einen zweiten Befestigungsbauteil 1012, wie zum Beispiel einen Klebehaft, verbunden. Das dritte Segment 1010 an der äußeren Oberfläche ist ebenso vorzugsweise mit der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenband 70 durch einen Verschlußbauteil 1014, wie zum Beispiel einen Klebehaft, verbunden. Der distale Rand 79 ist mit dem Deckblatt 24 durch einen zweiten Verschlußbauteil 1016, wie zum Beispiel einen Klebehaft, verbunden. Der Querrand der einstückigen Taillenabdeckung/Taillenband 70 ist mit dem Deckblatt 24 durch einen Seitenverschluß; Bauteil 1018, wie zum Beispiel einen Klebehaft, verbunden. Demnach ist der Sperrlappen 77, und demnach das Sperrbündchen 1076, im Z gefaltet und in einer Position angeheftet, welche größere Querbeabstandung zwischen den Sperrbündchen benachbart den Enden 1000 in den Taillenzonen der Windel gestattet. Weitere Details, wie die Konstruktion und die Materialien, welche für die verschiedenen Elemente dieser Erfindung nützlich sind, sind im US-Patent 4,695.278, erteilt an Lawson am 22. September 1987; im US-Patent 4,938.755, erteilt an Foreman am 3. Juli 1990; und im US-Patent 5,021.051, erteilt an Hiuke am 4. Juni 1991, zu finden.
  • Die Windel 20 umfaßt weiters elastische Taillenelemente, welche verbesserten Sitz und Haltevermögen beistellen. Jedes elastische Taillenelement erstreckt sich von dem jeweiligen Taillenrand des absorbierenden Kerns mindestens der Länge nach auswärts und bildet im allgemeinen mindestens einen Abschnitt des jeweiligen Endrandes. Demnach umfaßt ein elastisches Taillenelement im allgemeinen jenen Abschnitt der Windel, welcher sich mindestens vom Taillenrand des absorbierenden Kerns zum Endrand des Einschließungsaufbaus erstreckt. Wegwerfwindeln sind im allgemeinen so konstruiert, daß sie zwei elastische Taillenelemente aufweisen, wobei eines im vorderen Taillenbereich 50 positioniert ist (vorderes elastisches Taillenelement) und eines im hinteren Taillenbereich 52 positioniert ist (hinteres elastisches Taillenelement). Während ein absorbierender Artikel der vorliegenden Erfindung mit einem einzigen elastischen Taillenelement, welches den Träger umgürtet, wie zum Beispiel an einer Übungsunterhose, konstruiert sein kann, wird die Erörterung, welche die elastischen Taillenelemente betrifft, auf absorbierende Artikel mit einem Paar elastischer Taillenelemente abzielen. Während jedes elastische Taillenelement oder irgendeines von dessen wesentlichen Elementen ein gesondertes Element umfassen kann, welches am Einschließungsaufbau fixiert ist, sind weiters beide elastischen Taillenelemente bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel als eine Verlängerung anderer Elemente des Einschließungsaufbaus 22, wie zum Beispiel des Rückenblatts 26 oder des Deckblatts 24, vorzugsweise sowohl des Deckblatts 24 als auch des Rückenblatts 26, konstruiert.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt ist, jedes elastische Taillenelement 34 eine einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70, wie es im US-Patent 5,026.364 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit Taillenabdeckung und Taillenband aus einem Stück", erteilt an Robertson am 25. Juli 1991, beschrieben ist. Die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 unterstützt, den absorbierenden Kern 28 in engem Körperkontakt zu halten, um sowohl ein Wegstehen zu vermeiden als auch ein Auslaufen an der Taille zu kontrollieren. Ein einziges (einstückiges) Materialstück dient sowohl als ein elastifiziertes Taillenband als auch als eine Taillenabdeckung (Sperrtaillenbündchen). Dieses einzige Materialstück wird hierin als eine einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 bezug genommen. Die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 dient zwei Funktionen: es stellt ein elastifiziertes Taillenband bei, um den Sitz der Windel um die Taille des Trägers zu erhöhen, und es stellt ein Sperrtaillenbündchen bei, welches von der flüssigkeitsaufnehmenden Oberfläche der Windel weg beabstandet ist, um einen Kanal zu bilden, welcher Körperexsudate innerhalb der Windel zurückhält, enthält und hält (eine Taillenabdeckung). Die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 ist aus einem elastomeren Material oder Materialien, einschließlich geeigneten elastischen Materialien, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, gebildet. Vorzugsweise ist die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 ein elastomeres Folienlaminat, welches eine elastomere Folie und eine Coverstock-Schichte umfaßt; bevorzugter ein Laminat aus einer ersten Coverstock-Schichte, einer zweiten Coverstock-Schichte und einer Elastomerfolie, welche zwischen der ersten Coverstock-Schichte und der zweiten Coverstock-Schichte positioniert ist. Die drei Materialien sind auf jede geeignete Art, wie sie in der Fachwelt bekannt ist, aneinander laminiert. Die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 ist an den Einschließungsaufbau 22, vorzugsweise direkt am Deckblatt 24, fixiert, um einen Abschnitt der inneren Oberfläche 48 des Einschließungsaufbaus 22 zu bilden. Die einstückige Taillenabdeckung/Taillenband 70 ist operativ mit dem Einschließungsaufbau 22 verbunden, indem es vorzugsweise in einem elastisch kontrahierbaren Zustand fixiert ist.
  • Das vordere elastische Taillenelement und das hintere elastische Taillenelement weisen jeweils vorzugsweise eine bogenförmige Gestalt auf, sodaß Kräfte, welche durch die elastischen Taillenelemente übertragen wurden, entlang einer Linie in einem Winkel zum Körper des Trägers, wie hierin erörtert ist, sind. Demnach weist das vordere elastische Taillenelement vorzugsweise eine im wesentlichen bogenförmige konkave Gestalt auf, um eine Zugspannungslinie zu etablieren, welche der natürlichen Kurve des Bauches des Trägers paßt, und um angenehmen Sitz um den Träger beizustellen. Das hintere elastische Taillenelement weist eine im wesentlichen bogenförmige konvexe Gestalt auf, um weiter die Windel in die Lendenkurve am Rücken anzupassen und um den Zugspannungskräften (der Hauptzugspannungslinie) zu gestatten, abwärts gegen die Bauchfalte des Trägers gerichtet zu werden, um so eine kontinuierliche Hauptzugspannungslinie beizustehen. Zufolge dieser Formen für die elastischen Taillenelemente weist jedes elastische Taillenelement in der Regel entlang der Längsachse unterschiedliche Verlängerbarkeit auf, wenn es in der Querrichtung gestreckt wird. Die unterschiedliche Verlängerbarkeit gestattet Abschnitten, seitlich in einem größeren Grad zu expandieren als andere Abschnitte entlang der Längsachse. Diese unterschiedliche Verlängerbarkeit ergibt ein an den Bauch passendes vorderes elastisches Taillenelement, welches dem vorderen elastischen Taillenelement gestattet, eine unterschiedliche Form anzunehmen, zu expandieren und sich mit dem Bauch des Trägers zu bewegen, wenn der Träger sich bewegt, sitzt und steht, und lenkt auch die Zugspannungskräfte im hinteren elastischen Taillenelement in einem geeigneten Winkel entlang dem Träger.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel kann eines oder können beide der elastischen Taillenelemente einfach ein elastifiziertes Taillenband umfassen, welches einen Abschnitt des Deckblatts, einen Abschnitt des Rückenblatts und einen elastischen Bauteil oder Bauteile, welcher/welche zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt ist/sind, umfassen. Der elastische Bauteil kann einen Streifen oder Streifen (Litzen) aus elastischem Material umfassen, welche in einer bogenförmigen Konfiguration angeordnet sind, welche der Gestalt des besonderen Endrandes, an welchem er angeordnet ist, paßt. Demnach weisen die Kräfte, welche durch den (die) gekrümmten elastischen Taillenbauteil(e) erzeugt worden sind, in der Längsrichtung Vektorkomponenten auf, welche durch besseren Taillenbandkontakt mit dem Träger zu anhaltendem Sitz und weniger Umrollen beitragen.
  • Ein Beispiel eines weiteren elastischen Taillenelements, welches in der vorliegenden Erfindung nützlich ist, ist das elastische Taillenelement 334, welches in Fig. 3A gezeigt ist und im US-Patent 5,151.092 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit einem dynamischen elastischen Taillenelement, welches ein vordisponiertes elastisches Biegegelenk aufweist", erteilt an Buell, Clear & Falcone am 29. September 1992, geoffenbart ist. Während das elastische Taillenelement 334 nur ein elastifiziertes Taillenband und eine Biegegelenk-Zone, welche das elastifizierte Taillenband mit dem Einschließungsaufbau verbindet, umfassen muß, umfaßt das elastische Taillenelement 334 eine Verbindungsfeld-Zone 300, eine erste Biegegelenkzone 302, welche die Verbindungsfeld-Zone 300 mit dem Einschließungsaufbau 22 benachbart zum Taillenrand 384 des absorbierenden Kerns 28 verbindet, ein elastifiziertes Taillenband 304 und eine zweite Biegegelenk-Zone 306, welche das elastifizierte Taillenband 304 mit der Verbindungsfeld-Zone 300 verbindet. Die Verbindungsfeld-Zone 300 stellt vorzugsweise ein Verbindungsglied zwi schen dem elastifizierten Taillenband 304 und dem absorbierenden Kern 28 bei. Das elastifizierte Taillenband 304 stellt einen Bauteil bei, welcher eine definierte Zonenabdeckung beibehält, den Träger berührt und welcher in einer Richtung mit einer Vektorkomponente in der Querrichtung elastisch verlängerbar ist, um so dynamisch gegen den Träger zu sitzen und um dynamisch dem Träger zu passen, um so verbesserten Sitz beizustellen. Das elastifizierte Taillenband 304 umfaßt vorzugsweise eine Formgebungsfeld-Zone 308, eine Taillenlinienfeld-Zone 310 und eine vordisponierte elastische Taillenband-Biegegelenk-Zone 312, welche die Formgebungsfeld-Zone 308 und die Taillenlinienfeld-Zone 312 verbindet.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der elastischen Taillenelemente, welche im US-Patent 5,151.092 beschrieben und wie sie in Fig. 3A gezeigt sind, umfaßt das elastische Taillenelement 334 vorzugsweise eine Verbindungsfeld-Zone 300, welche einen Abschnitt sowohl des Deckblatts 24 als auch des Rückenblatts 26 umfaßt; eine erste Biegegelenk-Zone 302 und eine zweite Biegegelenk-Zone 306, welche aus einer strukturellen Diskontinuität zufolge des Fehlens des absorbierenden Kerns 28 von der Verbindungsfeld-Zone 300 oder des Fehlens der elastischen Bauteile und biegsamen Bauteile in dem elastifizierten Taillenband 304 gebildet sind. Das elastifizierte Taillenband 304 umfaßt vorzugsweise, während es aus einer Anzahl unterschiedlicher Konfigurationen gebildet sein kann, einen Abschnitt des Deckblatts 24, einen Abschnitt des Rückenblatts 26, wobei dieser Abschnitt des Rückenblatts, falls erwünscht, "mechanisch vorgestreckt" sein kann, einen Elastomerbauteil 314 und einen elastischen Bauteil 316. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der Elastomerbauteil 314 vorzugsweise zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26 positioniert, wobei der elastische Bauteil 316 vorzugsweise zwischen dem Rückenblatt 26 und dem Elastomerbauteil 314 positioniert ist. Die Taillenband-Biegegelenkzone 310 ist durch eine strukturelle Diskontinuität im Bindungsmuster zwischen der Formgebungsfeld-Zone 308 und der Taillenlinienfeld- Zone 312 gebildet, sodaß das elastifizierte Taillenband 304 tendieren wird, entlang dem Bereich in dem Muster, wo es weniger Bindungen gibt, leichter mit Durchbiegung zu biegen.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel umfaßt das elastische Taillenelement eine Verbindungsfeld-Zone mit relativ hoher Randkompressionssteifigkeit, welche biegsam mit dem Einschließungsaufbau verbunden ist; und ein elastifiziertes Taillenband mit "expansivem Bauchfeld", welches mit der Verbindungsfeld- Zone biegsam verbunden ist; wobei eine erste Biegegelenk-Zone die Verbindungsfeld-Zone mit dem Einschließungsaufbau biegsam verbindet; und eine zweite Biegegelenk-Zone, welche das elastifizierte Taillenband mit der Verbindungsfeld-Zone biegsam verbindet. Das elastifizierte Taillenband weist vorzugsweise eine tiefe "Fünfeck"-Form auf, um ein "expansives Bauchfeld" zu bilden. Das elastifizierte Taillenband ist länger (Längsdimension), um dafür zu sorgen, daß der Hauptseitenverschluß unterhalb der Bauchfalte in der Zone geringer Bewegung gebildet wird. Diese Gestalt für das Taillenband ergibt ein Taillenband, welches sich mit dem Bauch des Trägers bewegt und expandiert, sowie eine unterschiedliche Querverlängerbarkeit, sodaß Abschnitte des elastifizierten Taillenbands benachbart zum Endrand verlängerbarer sind als benachbarte Abschnitte, welche vom Endrand weiter weg sind. Das elastifizierte Taillenband ist vorzugsweise aus einem Abschnitt des Rückenblatts, einem Abschnitt des Deckblatts, einem Elastomerbauteil, welcher zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt positioniert ist, und einem elastischen Bauteil konstruiert, welcher zwischen dem Rückenblatt und dem Elastomerbauteil positioniert ist. Der Elastomerbauteil umfaßt vorzugsweise einen Elastomerschaumstoff oder eine Elastomerfolie (oder Strecklaminat), während der elastische Bauteil vorzugsweise eine Faservlies-Schichte umfaßt. Das elastifizierte Taillenband umfaßt vorzugsweise ein Strecklaminat, sodaß das elastifizierte Taillenband imstande ist, über den ursprünglichen planen Zustand der Windel hinaus zu expandieren. Dieses Strecklaminat, vorzugsweise ein mechanisch gestrecktes vorgespanntes Strecklaminat, gestattet eine Expansion des elastifizierten Taillenbandes gut über die Dimensionen des Umfangs der Windel, welcher durch das Hauptverschlußsystem gebildet ist, hinaus und über die ursprüngliche Dimension des Endrandes hinaus (über den planen Zustand der Windel selbst hinaus). (D. h., Das elastifizierte Taillenband ist imstande, gut über die Dimension des Umfangs der fixierten Dimension des Seitenverschlusses hinaus zu expandieren (sogar über die Dimension der Materialien, welche ursprünglich die Windel bilden, hinaus), um so den Bewegungen des Bauches des Trägers zu folgen.) Das Strecklaminat kann ebenso durch mechanisches Strecken des Strecklaminats in einem Winkel zur Längsrichtung aktiviert werden, um unterschiedlichen Stretch beizustellen. Diese Expansion kann ebenso durch "Fensterbilden" im elastischen Taillenelement ausgeführt oder erhöht werden. Die elastifizierten Taillenbänder sind vorzugsweise entworfen, um Kraft/Verlängerungs-Charakteristika aufzuweisen, sodaß die Verlängerungskräfte geringer als oder gleich etwa 400 Grammf, vorzugsweise geringer als oder gleich etwa 350 Grammfund bevorzugter geringer als oder gleich etwa 300 Grammf bei Verlängerungen von zwischen etwa 25 mm (1 Inch) und etwa 50 mm (2 Inch), bevorzugter zwischen etwa 25 mm (1 Inch) und etwa 76 mm (3 Inch), sind.
  • Die Windel 20 umfaßt weiters ebenso vorzugsweise elastische Seitenfelder 30, welche im hinteren Taillenbereich 52 angeordnet sind. (Wenn hierin verwendet, wird der Ausdruck "angeordnet" verwendet, um zu meinen, daß ein Element(e) der Windel an einer bestimmten Stelle oder Position als eine einstückige Struktur mit anderen Elementen der Windel oder als ein gesondertes Element, welches mit einem anderen Element verbunden ist, gebildet ist/sind (verbunden und positioniert)). Die elastischen Seitenfelder stellen ein elastisch verlängerbares Element bei, welches einen angenehmeren und konturiererenden Sitz durch anfängliches anpaßbares Anlegen der Windel am Träger und Andauern dieses Sitzes während der Tragezeit gut darüberhinaus, wenn die Windel mit Exsudaten beladen worden ist, beistellt, weil die elastischen Seitenfelder den Seiten der Windel gestatten, zu expandieren und zu kontrahieren. Weiters entwickeln die elastischen Seitenfelder Tragekräfte (Zugspannungen) und halten sie aufrecht und erhöhen die Zugspannungen, welche durch das Verschlußsystem entwickelt und gehalten worden sind, um die Windel am Träger zu halten und den Sitz zu erhöhen. Die elastischen Seitenfelder unterstützen insbesondere beim Beibehalten der im Winkel verlaufenden Hauptzugspannungslinie, welche durch das Hauptverschlußsystem gebildet ist; wobei der Windel gestattet wird, sich anpaßbar über den Hüften des Trägers, wo es dynamische Bewegung gibt, anzulegen, und ein anfängliches Vorspannen des vorderen elastischen Taillenelements gestattet wird, weil der Windelanleger in der Regel die elastischen Seitenfelder streckt, wenn er die Windel am Träger anlegt, sodaß, wenn die elastischen Seitenfelder kontrahieren, Zugspannung von den elastischen Seitenfeldern über das Taillenverschlußsystem in das vordere elastische Taillenelement übertragen wird. Die elastischen Seitenfelder stellen weiters effektivere Applikation der Windel bei, weil sogar, wenn während des Anlegens der Windelanleger ein elastisches Seitenfeld weiter als das andere zieht (asymmetrisch), sich die Windel während des Tragens "selbst einstellen" wird. Während die Windel 20 der vorliegenden Erfindung vorzugsweise die elastischen Seitenfelder 30 im hinteren Taillenbereich 52 angeordnet hat; kann alternativ die Windel 20 mit elastischen Seitenfeldern versehen sein, welche im vorderen Taillenbereich 50 oder in sowohl dem vorderen Taillenbereich 50 als auch dem hinteren Taillenbereich 52 angeordnet sind.
  • Die elastischen Seitenfelder 30 können auf eine Anzahl von Konfigurationen konstruiert sein. Beispielsweise können die elastischen Seitenfelder 30 ein gesondertes elastisch verlängerbares Material oder Laminat umfassen, welches mit dem Einschließungsaufbau 22 verbunden ist, oder können ein einstückiges Strecklaminat sein, welches durch operatives Verbinden eines elastischen Seitenfeldbauteils mit dem Einschließungsaufbau gebildet ist. Beispiele von Windeln mit elastischen Seitenfeldern, welche in der vorliegenden Erfindung nützlich sind, sind im US-Patent 4,857.067 mit dem Titel "Wegwerfwindel mit gekräuselten Ohren", erteilt an Wood et al. am 15. August 1989; im US-Patent 4,381.781, erteilt an Sciaffara et al. am 3. Mai 1983; im US-Patent 4,938.753, erteilt an Van Gompel et al. am 3. Juli 1990; und in dem hierin zuvor bezug genommenen US-Patent 5,151.092, erteilt an Buell et al. am 29. September 1992, geoffenbart.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, wie es in Fig. 1 gezeigt ist, umfassen die elastischen Seitenfelder 30 einen elastischen Seitenfeldbauteil 82, welcher mit dem Einschließungsaufbau 22 am hinteren Seitenfeld 64 verbunden ist (vorzugsweise zwischen dem Deckblatt 24 und dem Rückenblatt 26). Der elastische Seitenfeldbauteil 82 ist in einem im wesentlichen ungespannten Zustand mit dem resultierenden Laminat verbunden, welches mechanischem Strecken unterworfen wird, welches ausreichend ist, um die nicht-elastischen Komponenten (das Deckblatt 24 und das Rückenblatt 26) permanent zu verlängern, und dann zu ihrem im wesentlichen ungespannten Zustand zurückkehren gelassen wurde. Die bevorzugten elastischen Seitenfelder 30 umfassen demnach ein "spannungsloses" Strecklaminat, wie sie ausführlicher im US-Patent 5,151.092 erörtert sind. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "spannungsloses" Strecklaminat auf ein Laminat, welches aus mindestens zwei Materiallagen besteht, welche entlang mindestens einem Abschnitt ihrer koextensiven Oberflächen aneinander fixiert werden, während sie in einem im wesentlichen ungespannten ("spannungslosen") Zustand sind; wobei eine der Lagen ein Material umfaßt, welches streckbar und elastomer ist (d. h., es wird im wesentlichen zu seinen ungespannten Dimensionen zurückkehren, nachdem eine aufgebrachte Zugspannungskraft freigegeben worden ist), und eine zweite Lage verlängerbar ist (aber nicht notwendigerweise elastomer), sodaß nach dem Strecken die zweite Lage mindestens bis zu einem Grad permanent verlängert sein wird, sodaß nach Freigabe der aufgebrachten Zugspannungskräfte sie nicht vollständig zu ihrer ursprünglichen unverformten Konfiguration zurückkehren wird. Das resultierende "spannungslose" Strecklaminat ist dadurch mindestens bis zu dem Punkt des anfänglichen Streckens in der Richtung des anfänglichen Streckens elastisch verlängerbar gemacht. (Alternativ könnten die elastischen Seitenfelder vorgespannte Strecklaminate, welche durch operatives Verbinden des Elastomerbestandteils mit dem nicht-elastischen Bestandteil in einem unter Zugspannung gesetzten Zustand gebildet sind und dann das resultierende Laminat mechanischem Strecken unterworfen wird, umfassen.) Bevorzugte Ausführungsbeispiele spannungsloser Strecklaminate und vorgespannter Strecklaminate sind in dem zuvor bezug genommenen US-Patent 5,151.092 geoffenbart.
  • Besonders bevorzugte Verfahren und Vorrichtungen, welche zum Herstellen von "spannungslosen" Strecklaminaten aus einem Deckblatt, einem Rückenblatt und einem Elastomerbauteil, welcher zwischen denselben positioniert ist, verwendet werden, verwenden ineinandergreifende geriffelte Walzen, um die Bestandteile mechanisch zu strecken. Eine Erörterung geeigneter Vorrichtungen und Verfahren zum mechanischen Strecken von Abschnitten einer Windel ist im US-Patent 5,167.897 mit dem Titel "Verfahren zum schrittweisen Strecken einer spannungslosen Strecklaminatbahn, um derselben Elastizität zu verleihen", erteilt an Weber et al. am 1. Dezember 1992; und im US-Patent 5,156.793 mit dem Titel "Verfahren zum schrittweisen Strecken einer spannungslosen Strecklaminatbahn auf eine nicht-einheitliche Weise, um derselben einen variierenden Grad von Elastizität zu verleihen", erteilt an Buell et al. am 20. Oktober 1992, enthalten.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung sind die elastischen Seitenfelder 30 mechanisch gestreckt, sodaß das Strecklaminat in einem Winkel zur Querrichtung verlängerbar ist (d. h., die elastischen Seitenfelder sind in einer Richtung mit einer Vektorkomponente in der Längsrichtung elastisch verlängerbar). Vorzugsweise können die elastischen Seitenfelder 30 in einem Winkel von etwa 5º bis etwa 60º, vorzugsweise von etwa 5º bis etwa 30º, bevorzugter zwischen etwa 10º und etwa 25º, am bevorzugtesten von etwa 20º zur Querrichtung (Maschinenrichtung) der Windel 20 gestreckt werden. Diese im Winkel angeordnete Aktivierung gestattet den elastischen Seitenfeldern 30, in einem Winkel zum Körper Kräfte zu bilden, um die Bildung einer im Winkel angeordneten Hauptzugspannungslinie zu fördern. Diese im Winkel angeordnete Aktivierung wird durch Ausrichten der Riffelung der ineinandergreifenden geriffelten Walzen in dem geeigneten Winkel zur Maschinenrichtung ausgeführt, um so elastische Verlängerbarkeit in einer Linie in einem Winkel zum Körper zu erzeugen. (Für eine ausführlichere Erörterung von im Winkel angeordneter Aktivierung der Stretchlaminate vergleiche US- Patent 5,156.793.)
  • Die elastischen Seitenfeldbauteile 82 können eine Anzahl von unterschiedlichen Größen, Formen, Konfigurationen und Materialien annehmen. Beispielsweise können die elastischen Seitenfelder aus einem oder einer Mehrzahl von elastischen Seitenfeldbauteilen gebildet sein, welche in jedem Seitenfeld operativ verbunden sind; die elastischen Seitenfeldbauteile können variierende Breiten und Längen aufweisen; oder die elastischen Seitenfeldbauteile können relativ schmale Litzen aus Elastomermaterial oder eine größere Zone eines Elastomerfleckens umfassen. Ein Elastomermaterial, welches als besonders geeignet zur Verwendung als der elastische Seitenfeldbauteil befunden wurde (insbesondere für "spannungslose" Strecklaminate), ist ein Elastomerschaumstoff, welcher eine Verlängerung beim Bruch von mindestens etwa 400% und eine Verlängerungskraft von etwa 200 g/in Probenstück-Breite bei 50% Verlängerung von seiner eigenen Strecklänge aufweist. Andere geeignete Elastomermaterialien zur Verwendung als die elastischen Seitenfeldbauteile inkludieren "lebenden" synthetischen oder Naturgummi, andere synthetische oder Naturgummi-Schaumstoffe, Elastomerfolien (einschließlich hitzeschrumpfbaren Elastomerfolien), elastomere Gazen, elastomere gewebte oder Faservlies-Bahnen, elastomeren Verbundstoffen, wie zum Beispiel Elastomerlaminate oder dergleichen.
  • Während der elastische Seitenfeldbauteil 82 sich über die gesamte Länge des hinteren Seitenfeldes 56, wie in Fig. 1 gezeigt ist, der Länge nach erstrecken kann, umfaßt der elastische Seitenfeldbauteil 82 einen Flecken von Elastomermaterial (Elastomerflecken), welcher sich vorzugsweise über nur einen Abschnitt der Längslänge des hinteren Seitenfeldes 56 erstreckt, um so ein Verlängerungsfeld 146 zu bilden. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, ist das Verlängerungsfeld 146 ebenso mindestens bis zu einem Grad mechanisch gestreckt worden, um verlängerbar zu sein (d. h., die Materialien, welche das Verlängerungsfeld ausmachen, sind gedehnt oder permanent verlängert worden). Das Verlängerungsfeld gestattet diesem Abschnitt des hinteren Seitenfeldes 56, sich effektiv zu verlängern (strecken), wenn das elastische Seitenfeld 30 verlängert wird, ohne exzessive Zugspannungskräfte nahe dem Beinbereich des Trägers zu erzeugen, was Haut-Irritation oder Rotwerden der Beine verursachen könnte. (Ohne die Verlängerungsfelder würden Zugspannungskräfte entlang einer Linie durch das hintere Seitenfeld konzentriert sein, wenn das elastische Seitenfeld verlängert wird, was die Haut des Trägers kerben, reiben oder abschürfen könnte.) Während es eine Anzahl von Arten gibt, um das Verlängerungsfeld zu dehnen, wird das Verlängerungsfeld vorzugsweise auf dieselbe Art und zum gleichen Zeitpunkt gedehnt, wie das mechanische Strecken an den elastischen Seitenfeldern ausgeführt wird. (Alternativ kann das Verlängerungsfeld in einem unterschiedlichen Winkel von dem Seitenfeld gedehnt werden, um besser Belastung entlang dem Bein freizugeben; zum Beispiel, daß es lotrecht zur Richtung des mechanischen Streckens des elastischen Seitenfeldes gedehnt wird.) Während das Verlängerungsfeld aus einer Anzahl unterschiedlicher Materialien gebildet sein kann, ist bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel das Verlängerungsfeld aus den Abschnitten des Deckblatts und des Rückenblatts im hinteren Seitenfeld gebildet.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann, wie in Fig. 14 gezeigt ist, der elastische Seitenfeldbauteil 1482 sich über die gesamte Länge des hinteren Seitenfeldes 56 erstrecken. Der elastische Seitenfeldbauteil 1482 ist vorzugsweise mechanisch in zwei unterschiedlichen Richtungen gestreckt, um Expansion gegen die Taille (der obere Pfeil in Fig. 14) und gegen die Beine (der untere Pfeil in Fig. 14) beizustehen. Demnach bildet ein erster Abschnitt 1400 des elastischen Seitenfeldbauteils 1482 das elastische Seitenfeld 30 und ein zweiter Abschnitt 1402 bildet ein Segment des elastischen Beinbündchens 1432. Während die Begrenzung zwischen den Zonen unterschiedlicher Verlängerbarkeit irgendwo entlang dem elastischen Seitenfeldbauteil positioniert sein kann, bestimmt, wie in Fig. 14 gezeigt ist, die Position der Bandlasche vorzugsweise die Begrenzung zwischen den Zonen unterschiedlicher Verlängerbarkeit, sodaß die Zugspannungslinien jeweils durch die Bandlasche aktiviert werden. Der erste Abschnitt des elastischen Seitenfeldbauteils wird vorzugsweise in den Winkeln aktiviert, welche hierin im Hinblick auf die elastischen Seitenfelder erörtert worden sind, sodaß eine im Winkel angeordnete Hauptzugspannungslinie gebildet wird. Der zweite Abschnitt des elastischen Seitenfeldbauteils wird vorzugsweise in einem Winkel zur Aktivierungslinie des ersten Abschnitts aktiviert, vorzugsweise lotrecht zur Aktivierungslinie des ersten Abschnitts, sodaß die elastischen Seitenfeldbauteile ein elastisches Schenkelfeld bilden, welches zu elastischer Verlängerung entlang dem Längsrand des Einschließungsaufbaus imstande ist. Die elastifizierten Schenkelfelder erhöhen Sitz und Haltevermögen in den Zonen um die Beine. Eine detailliertere Erörterung einer Windel mit elastifizierten Schenkelfeldern ist im US-Patent Nr. 5,368.584 mit dem Titel "Absorbierender Artikel mit dynamischem elastischen Beinelement, welches elastifizierte Schenkelfelder umfaßt", enthalten.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist der elastische Seitenfeldbauteil 82 im wesentlichen kontinuierlich an sowohl dem Deckblatt 24 als auch dem Rückenblatt 26 unter Verwendung eines Klebstoffs gebunden. Ein Leim-Applikator kann verwendet werden, um eine im wesentlichen einheitliche und kontinuierliche Klebstoffschichte auf das Rückenblatt 26 und/oder das Deckblatt 24 und jene vorher festgelegte Zonen aufzubringen, wo der im wesentlichen ungespannte elastische Seitenfeldbauteil 82 angeordnet werden wird. Bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der ausgewählte Klebstoff streckbar und der Leim-Applikator umfaßt ein Applikationssystem für Schmelzblasen, wie zum Beispiel Modell Nr. GM-50-2-1-GH, wie es von J&M Laboratories aus Gainsville, Georgia, erhältlich ist. Alternativ können der elastische Seitenfeldbauteil 82 und beliebige andere Bestandteile, welche die "spannungslosen" Abschnitte der Windel 20 enthalten, intermittierend oder kontinuierlich unter Verwendung unerwärmten Klebstoffs, von Hitzebindung, Druckbindung, Ultraschallbindung, dynamischer mechanischer Bindung oder irgendeines anderen Verfahrens, wie es in der Fachwelt bekannt ist, aneinander gebunden werden.
  • Die Windel 20 wird vorzugsweise am Träger durch Positionieren des hinteren Taillenbereichs 52 unter dem Rücken des Trägers und Ziehen des Restes der Windel zwischen die Beine des Trägers, sodaß der vordere Taillenbereich 50 über der Vorderseite des Trägers positioniert ist, angelegt. Der Laschenabschnitt 124 einer der Bandlaschen 36 wird dann vom Freigabeabschnitt 140 freigegeben. Der erste Verschlußbestandteil 37 an der Bandlasche 36 wird am zweiten Verschlußbestandteil 39 am Auftreffbauteil 38 fixiert, um den Seitenverschluß zu bewirken, sodaß eine Hauptzugspannungslinie um den Träger in einem Winkel zur Querrichtung etabliert wird. Die andere Bandlasche wird daraufhin auf eine ähnliche Weise fixiert. Die elastischen Seitenfelder 30 und das hintere elastische Taillenelement werden während dieses Vorgangs in der Regel unter Zugspannung verlängert werden, um sich so an die Größe und Gestalt des Trägers anzupassen. Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung wird, wenn die Seitenverschlüsse gebildet werden, ebenso der Taillenverschluß "automatisch" gebildet (d. h., der Taillenverschluß ist passiv aktiviert). Der Taillenverschluß wird durch das Ineinander greifen der ersten Befestigungsbestandteile 40 mit dem zweiten Befestigungsbestandteil 42 gebildet. Mit der Bildung des Taillenverschlusses wird das vordere elastische Taillenelement vorgespannt, um so die Vorteile betreffend Sitz und Haltevermögen, welche hierin beschrieben worden sind, beizustellen. Demnach ist der absorbierende Kern innerhalb der Zone geringer Bewegung des Trägers positioniert und die Windel wird in ihrer höchsten andauernden Trageposition durch die im Winkel verlaufende Hauptzugspannungslinie, welche über das hintere elastische Taillenelement durch die elastischen Seitenfelder und durch das Hauptverschlußsystem gebildet ist, verankert. Die Hauptzugspannungslinie verankert ebenso den absorbierenden Kern unterhalb der Bauchfalte. Die Abschnitte der Windel, welche außerhalb der Zone geringer Bewegung sind, sind hauptsächlich elastisch verlängerbar und biegsam, um sich an die verändernden Dimensionen des Trägers anzupassen, wobei das vordere elastische Taillenelement gedacht ist, um ein Umrollen, Durchhängen und Wegstehen zu verhindern. Demnach verbleibt die Windel während des Gebrauchs in ihrer anfänglichen Paßposition und hängt nicht durch, steht nicht weg und gleitet/rutscht nicht am Träger.
  • Fig. 9 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel eines wegwerfbaren absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung. Der wegwerfbare absorbierende Artikel von Fig. 9 umfaßt vorzugsweise ein hosenartiges Kleidungsstück (Übungsunterhose 920) mit geschlossenen Seitennähten 900, sodaß der Träger die Hose am Körper hinaufzieht, statt daß sie durch ein Verschlußsystem fixiert wird. (Alternativ kann der absorbierende Artikel mit einem Verschlußsystem versehen sein, wie zum Beispiel jenem, welches hierin beschrieben ist, statt durch Seitennähte.) Die Übungsunterhose 920 kann als eine Übungshose oder als eine Windel verwendet werden. Die Übungsunterhose 920 umfaßt einen Einschließungsaufbau 922, welcher eine erste äußere Deckschichte 924, eine zweite äußere Deckschichte 926, Seitennähte 900, elastische Beinbündchen 932, ein elastisches Taillenelement 934 und einen absorbierenden Kern 928 umfaßt.
  • Der Einschließungsaufbau 922 hat die Gesamtgestalt eines Unterwäschestücks von der Art, welche üblicherweise als Unterhosen oder Übungsunterhosen getragen werden. Der Einschließungsaufbau 922 umfaßt vorzugsweise gewebte oder Faservlies-Textilmaterialien, welche elastisch verlängerbar sind, um für die Übungsunterhose 920 Gesamtelastizität beizustellen. Der Körper des Einschließungsaufbaus 922 kann eine Anzahl unterschiedlicher Materialien umfassen, wie sie in der Fachwelt bekannt sind, einschließlich elastomeren Faservliesen und Laminaten aus elastomeren Materialien und Faservliesen, welche mechanisch gestreckt oder streckbar sind. Gummi wird um die Bein- und Taillenöffnungen fixiert, um elastische Beinbündchen 932 und ein elastisches Taillenelement 934 zu bilden, um weiter die Übungsunterhose sicher am richtigen Platz zu halten.
  • Der absorbierende Kern 928 ist vorzugsweise der absorbierende Kern der vorliegenden Erfindung, wie er in Fig. 5 oder alternativ in den Fig. 7A, 7B, 7C oder 7D gezeigt ist. Der absorbierende Kern 938 paßt demnach in der Zone geringer Bewegung und wird in der Zone geringer Bewegung durch die Gesamtelastizität der Übungsunterhose 920 verankert. Der absorbierende Kern 928 kann zwischen der ersten äußeren Deckschichte 924 und der zweiten äußeren Deckschichte 926 positioniert sein, oder der absorbierende Kern kann aus einem gesonderten absorbierenden Aufbau, welcher ein Deckblatt, den absorbierenden Kern und ein Rückenblatt umfaßt, gebildet sein, wobei der absorbierende Aufbau in der Übungsunterhose an der ersten äußeren Deckschichte 924 fixiert ist. Ein exemplarisches Beispiel eines Übungsunterhosenaufbaus ist ausführlicher im US-Patent 5,464.401 mit dem Titel "Elastifizierte Wegwerfübungsunterhose und Verfahren zur Herstellung derselben", beschrieben.
  • BIEGEKRÜMMUNGSTEST
  • Der Biegekrümmungstest ist ähnlich dem Biegekrümmungstest, welcher im US-Patent 5,151.092, erteilt an Buell, Clear und Falcone am 29. September 1992, beschrieben ist.
  • Das zu testende Probenstück wird von den Bandlaschenmaterialien, wie sie an der Windel positioniert sind, entnommen (zum Beispiel, wenn der Bandlaschenabschnitt 124 getestet werden soll, hat das Material das erste Befestigungselement daran). Das Probenstück ist mindestens 16 mm lang (Längsrichtung), vorzugsweise 25 mm oder von irgendeiner Länge, welche verfügbar ist, und 50 mm breit (Querrichtung). Das Probenstück wird an den Tragstangen zentriert.
  • Der Test wird gemäß den beschriebenen Verfahren ablaufen gelassen, mit Ausnahme, daß die Ablenkungskraft bei 4 mm und 5 mm für jeden Zyklus an der Kurve für Verlängerung/Kraft (der oberen Kurve) bestimmt ist. Die Verlängerungsablenkkräfte werden gemittelt, um eine Zyklus-Verlängerungsablenkkraft zu berechnen. Der Durchschnitt beider Zyklus-Verlängerungsablenkkräfte für jedes Probenstück bestimmt die Probenstück-Verlängerungsablenkkraft. Die Biegekrümmungsverlängerungskraft für das Material ist der Durchschnitt des Wertes der Probenstück-Verlängerungsablenkkraft für die 10 Probenstücke.

Claims (9)

1. Wegwerfbarer absorbierender Artikel (20), welcher umfaßt:
einen Einschließungsaufbau (22) mit einem vorderen Taillenbereich (50), einem dem genannten vorderen Taillenbereich (50) gegenüberliegenden hinteren Taillenbereich (52), einem vorderen Endrand (56) und einem hinteren Endrand (58), Längsrändern (54), einer Längsmittellinie (67), einer Längsrichtung, welche als die Richtung parallel zur genannten Längsmittellinie (67) definiert ist, einer Quermittellinie (66), einer Querrichtung, welche als die Richtung parallel zur genannten Quermittellinie (66) definiert ist, wobei der genannte Einschließungsaufbau (22) umfaßt:
eine äußere Deckschichte und einen absorbierenden Kern (28), welcher mit der genannten äußeren Deckschichte verbunden ist;
ein Verschlußmittel zum Verankern des genannten wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) am Träger, wobei das genannte Verschlußmittel umfaßt
a) eine Bandlasche (36), welche mit dem genannten Eirischließungsaufbau (22) im genannten hinteren Taillenbereich (52) angrenzend an jeden genannten Längsrand (54) verbunden ist, wobei jeder genannte Fixierungsbauteil (36) einen ersten Verschlußbestandteil (37) aufweist,
b) einen Auftreffbauteil (38), welcher mit dem genannten Einschließungsaufbau (22) im genannten vorderen Taillenbereich (50) verbunden ist, wobei der genannte Auftreffbauteil (38) einen zweiten Verschlußbestandteil (39) aufweist, welcher mit dem genannten ersten Verschlußbestandteil (37) in Eingriff bringbar ist, um so einen variabel positionierenden wiederbefestigbaren Seitenverschluß beizustellen,
dadurch gekennzeichnet,
daß das genannte Verschlußmittel eine Hauptzugspannungslinie, welche in einem Winkel zwischen 5 Grad und 30 Grad, vorzugsweise zwischen 10 Grad und 25 Grad, von der Querrichtung angeordnet ist, bildet, um den Sitz des genannten absorbierenden Artikels (20) während des Tragens andauern zu lassen,
wobei jeder genannte Fixierungsbauteil mindestens einen Abschnitt davon geformt und in einem Winkel zur Querrichtung ausgerichtet hat, wobei der genannte Auftreffbauteil geformt und ausgerichtet ist, sodaß der genannte erste Verschlußbestandteil und der genannte zweite Verschlußbestandteil einander auf eine Weise ergreifen, um so eine Hauptzugspannungslinie in einem Winkel zur Querrichtung zu verleihen.
2. Wegwerfbarer absorbierender Artikel (20) nach Anspruch 1, bei welchem jede genannte Bandlasche (36) einen fixierten Abschnitt (122), welcher mit dem genannten Einschließungsaufbau (22) verbunden ist, und einen Laschenabschnitt (124), welcher an den genannten fixierten Abschnitt (122) anschließt und so angeordnet ist, um imstande zu sein, um sich über den genannten Längsrand (54) des genannten Einschließungsaufbaus (22) hinaus zu erstrecken, wobei der genannte erste Verschlußbestandteil (37) mit dem genannen Laschenabschnitt (124) verbunden ist, der genannte Laschenabschnitt (124) einen proximalen Rand (126) mit einem oberen Punkt (132) und einem unteren Punkt (134), einen distalen Rand (128) mit einem oberen Punkt (136) und einem unteren Punkt (138) und Seitenlängsränder (130) umfaßt.
3. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 2, bei welchem der genannte obere Punkt (136) des genannten distalen Randes (128) in einem Winkel zur Querrichtung vom genannten oberen Punkt (132) des genannten proximalen Randes (126) angeordnet ist und der genannte untere Punkt (138) des genannten distalen Randes (128) in einem Winkel zur Querrichtung vom genannten unteren Punkt (134) des genannten proximalen Randes (126) angeordnet ist, sodaß der genannte Laschenabschnitt (124) in einem Winkel zur Querrichtung angeordnet ist, wobei der genannte Laschenabschnitt (124) in einem Winkel zwischen 5º und 30º von der Querrichtung ausgerichtet ist.
4. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 3, bei welchem die genannten Seitenlängsränder (130) eines jeden genannten Laschenabschnitts (124) jeweils eine gekrümmte Form aufweisen.
5. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 4, bei welchem der genannte fixierte Abschnitt (122) eine rechteckige Gestalt aufweist, mit zwei Seiten lotrecht zur Querrichtung.
6. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 5, bei welchem der genannte fixierte Abschnitt (122) eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche aufweist, wobei die genannte erste Oberfläche mit dem genannten Deckblatt (24) verbunden ist, sodaß der genannte fixierte Abschnitt (122) an der genannten innenseitigen Oberfläche des genannten Einschließungsaufbaus (22) angeordnet ist, wobei die genannte zweite Oberfläche des genannten fixierten Abschnitts (122) eine Freigabebeschichtung daran aufweist, sodaß der genannte fixierte Abschnitt (122) ebenso als ein Freigabeabschnitt (140) für den genannten ersten Verschlußbestandteil (37) des genannten Laschenabschnitts (124) wirken kann.
7. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem der genannte Auftreffbauteil (38) eine modifizierte Zick- Zack-Gestalt aufweist, vorzugsweise, bei welchem der genannte Auftreffbauteil (38) zusätzlich Anzeigemittel zum Unterstützen beim Anlegen des absorbierenden Arti kels (20) am Träger umfaßt, indem genaues Positionieren der genannten Bandlaschen (36) am genannten Auftreffbauteil (38) gestattet wird, - wobei die genannten Anzeigemittel (144) am genannten Auftreffbauteil (38) in Reihen in einem Winkel zur Querrichtung angeordnet sind.
8. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, bei welchem der genannte Fixierungsbauteil einen inneren Verschlußbauteil (1200), welcher mit dem genannten Deckblatt (24) verbunden ist, umfaßt, wobei der genannte innere Verschlußbauteil (1200) einen Fixierungsabschnitt (1202) mit einem daran angeordneten ersten Verschlußselement (1237) umfaßt, vorzugsweise bei welchem der genannte Fixierungsabschnitt (1202) des genannten inneren Verschlußbauteils (1200) in einem Winkel zur Querrichtung ausgerichtet ist, bevorzugter, bei welchem der genannte innere Verschlußbauteil (1200) zusätzlich einen Freigabeabschnitt (1204) anschließend an den genannten Fixierungsabschnitt (1202) umfaßt, wobei der genannte Freigabeabschnitt (1204) quer einwärts vom genannten Fixierungsabschnitt (1202) ausgerichtet ist, am bevorzugtesten, bei welchem der genannte Fixierungsabschnitt (1202) einen proximalen Rand anliegend an den genannten Freigabeabschnitt (1204), einen distalen Rand und Seitenlängsränder aufweist, wobei jeder der genannten Seitenlängsränder vorzugsweise eine gekrümmte Gestalt aufweist.
9. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem das genannte erste Verschlußelement eine Schichte von Klebstoff oder ein Hakenbefestigungsmaterial umfaßt.
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