DE69614726T2 - Datenspeicheranordnung und diese verwendende Datenverarbeitungsanordnung - Google Patents
Datenspeicheranordnung und diese verwendende DatenverarbeitungsanordnungInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Informationsspeichervorrichtung und eine Informationsverarbeitungsvorrichtung, die eine solche Informationsspeichervorrichtung enthält, wie es im Oberbegriff des Anspruchs 1 und im Oberbegriff des Anspruchs 7 definiert ist. Eine solche Informationsspeichervorrichtung und eine solche Informationsverarbeitungsvorrichtung sind aus Patent Abstracts of Japan, vol. 013 No. 261(P885), 16. Juni 1989 & JP 01 055691 A bekannt. Hier ist eine Zustandsanzeigeeinrichtung als Teil eines Stützelements in Form eines Gehäuses der Informationsspeichervorrichtung vorgesehen. Die Zustandsanzeigeeinrichtung weist einen Anschluß auf, der an der Oberfläche des Stützelements vorgesehen ist und der ein Erdpotential hat, um als Schreibschutz zu funktionieren. Ein weiterer Teil der Zustandsanzeigeeinrichtung ist eine isolierende Dichtung, die über dem Anschluß angebracht werden kann. Wenn die isolierende Dichtung angebracht ist, wird ein Schreiben von Daten verhindert. Alternativ dazu kann das gesamte Stützelement ein Erdpotential haben und kann der Datenschreibschutz durch Anheften der isolierenden Dichtung bei einer spezifischen Position an der Oberfläche des Stützelements realisiert werden.
- GB 2 208 029 A offenbart eine Informationsspeichervorrichtung mit einem Kopierschutz. Die Informationsspeichervorrichtung ist ein plattenartiger Speicher. Der spezifische Bereich eines Gehäuses ist beispielsweise durch einen leitenden Film mittels einer Metallaufdampfung bedeckt. Innerhalb dieses Bereichs sind Durchgangslöcher vorgesehen, und zwar insbesondere Durchgangslöcher, die Buchstaben des Alphabets entsprechen. Eine Verarbeitungsvorrichtung hat eine Vielzahl von Elektroden und Projektionen und ein Auslesen aus der Informationsspeichervorrichtung wird nur freigegeben, wenn die Projektionen geeignet in die Durchgangslöcher passen, so daß die Elektroden einen Kontakt zum leitenden Film herstellen können. Das bedeutet, daß dann, wenn die Projektionen entsprechend dem Anordnungsmuster der Durchgangslöcher angeordnet sind, die Elektroden einen Kontakt herstellen können und ein Auslesen freigegeben wird.
- Bei einem herkömmlichen Verfahren zum gemeinsamen Nutzen von Daten unter Informationsverarbeitungsvorrichtungen wird allgemein eine anbringbare/loslösbare bzw. entfernbare externe Speichervorrichtung verwendet, in welcher Daten geschrieben sein können. Diese Art von externer Spichervorrichtung ist normalerweise mit einem Schreib- Verhinderungsmechanismus versehen, um wertvolle interne Speicherdaten davor zu schützen, daß sie fehlerhaft gelöscht werden.
- Bei einem typischen Schreib-Verhinderungsmechanismus, wie er beispielsweise bei einem Magnetband oder einer Floppydisk verwendet wird, ist die Form eines Teils eines Gehäuses der externen Speichervorrichtung veränderbar gemacht, und die Änderung in bezug auf die Form wird optisch oder mechanisch auf der Seite der Informationsverarbeitungsvorrichtung erfaßt.
- Die Fig. 5A und 5B stellen ein Beispiel des herkömmlichen Schreib-Verhinderungsmechanismus dar, der beispielsweise bei einer 3,5 Inch-Floppydisk verwendet wird.
- Eine Floppydisk 1 hat an geeigneten Stellen einen gleitenden Verschluß 2 für ein Schreiben/Lesen von Daten, eine Trägereinheit 3 zum Drehen einer eingebauten Magnetscheibe, einen Kennungs-Anbringungsabschnitt 4, an welchem eine Kennung, die einen Titel, etc. anzeigt, angebracht ist, und einen Schreibschutz-Tabulator bzw. -Reiter 5. Wie es in den Fig. 5A und 5B gezeigt ist, weist der Schreibschutz-Tabulator 5 einen Gleiter bzw. Schieber 5a und ein Öffnungsfenster 5b auf, das gemäß der Bewegung des Schiebers 5a geschlossen und geöffnet wird.
- Insbesondere werden beim Schreibschutzmechanismus unter Verwendung des Schreibschutz-Tabulators 5 die zwei Formen des Fensters 5b, d. h. die offene Form und die geschlossene Form, die durch die Bewegung des Schiebers 5a bestimmt werden, mittels eines Kontaktschalters, etc. erfaßt. Somit können der Schreib-Verhinderungszustand auf der Seite der Informationsverarbeitungsvorrichtung unterschieden werden.
- Bei einem anderen Datenschreib-Verhinderungsmechanismus wird ein elektrischer Schreibpfad durch einen Mikroschalter aufgetrennt, wie bei einer Speicherkarte, in welcher ein Schreiben von Daten elektrisch bewirkt wird.
- Beim Schreib-Verhinderungsmechanismus wird eine Änderung in bezug auf eine physikalische Form mechanisch durchgeführt. Daher gibt es einen Vorteil, der darin besteht, daß der Schreib-Zulassungszustand oder der Schreib- Verhinderungszustand durch das Auge erkannt werden kann.
- Bei jedem Mechanismus muß jedoch die externe Speichervorrichtung bestimmte Dimensionen und eine bestimmte Dicke haben.
- Andererseits gibt es ein Verfahren, bei welchem ein Schreib- Verhinderungszustand als interne Daten in einer externen Speichervorrichtung gespeichert wird. Vorteilhafterweise kann dieses Verfahren auf jeden Typ von externer Speichervorrichtung angewendet werden, und zwar ungeachtet der Größe und der Dicke davon.
- Bei diesem Verfahren kann jedoch der Schreib- Zulassungszustand oder der Schreib-Verhinderungszustand nicht erkannt werden, bis die externe Speichervorrichtung in einer Informationsverarbeitungsvorrichtung angebracht ist und tatsächlich betrieben wird.
- Wie es oben beschrieben worden ist, muß die externe Speichervorrichtung beim Stand der Technik bestimmte Dimensionen und eine bestimmte Dicke haben, damit man den Schreib-Verhinderungszustand erkennen kann.
- Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine kleine und dünne Informationsspeichervorrichtung zu schaffen, und eine Informationsverarbeitungsvorrichtung, die jemandem erlauben, den Schreibschutzzustand davon visuell zu erkennen, und die es möglich machen, einen Schreib-Verhinderungsmechanismus mit niedrigen Kosten zu realisieren.
- Diese Aufgabe wird durch eine Informationsspeichervorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Weiterhin wird diese Aufgabe durch eine Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsbeispiele und Verbesserungen der Erfindung können den abhängigen Ansprüchen entnommen werden.
- Vorzugsweise weist die Speichermediumeinrichtung eine Speichermediumvorrichtung mit wenigstens einer nichtflüchtigen Halbleiterspeichervorrichtung auf.
- Vorzugsweise hat das Stützelement einen Ausschnitt, in welchem das zustandsanzeigende leitende Element vorgesehen ist.
- Vorzugsweise ist das Stützelement nichtleitend und ist das zustandsanzeigende leitende Element leitend, um den Informations-Schreib-Verhinderungszustand der Speichermediumeinrichtung anzuzeigen.
- Vorzugsweise ist das zustandsanzeigende leitende Element eine Dichtung.
- Vorzugsweise unterscheidet die Unterscheidungseinrichtung den Verhinderungszustand zum Schreiben von Information zur Speichermediumeinrichtung durch Erfassen des leitenden Zustands des zustandsanzeigenden leitenden Elements.
- Vorzugsweise unterscheidet die Unterscheidungseinrichtung den Verhinderungszustand zum Schreiben von Information zur Speichermediumeinrichtung durch Bringen von zwei oder mehreren Verbindungsstiften in Kontakt mit dem zustandsanzeigenden leitenden Element und durch Erfassen der Leitfähigkeit des zustandsanzeigenden leitenden Elements.
- Vorzugsweise ist die Verarbeitungsvorrichtung eine Verarbeitungsvorrichtung mit einem Antriebsmechanismus zum Antreiben der Informationsspeichervorrichtung.
- Vorzugsweise enthält die Verarbeitungsvorrichtung einen kartenförmigen Halter, der an der Verarbeitungsvorrichtung entfernbar angebracht ist und der einen Antriebsmechanismus zum Antreiben der Informationsspeichervorrichtung enthält, die im kartenförmigen Halter eingebaut ist.
- Bei dieser Erfindung kann mittels der oben beschriebenen Strukturen der Schreib-Verhinderungszustand auf der Basis der Änderung in bezug auf einen elektrischen Zustand unterschieden werden, und kann auch visuell erkannt werden, und zwar selbst bei einer Verwendung einer kleinen und dünnen Informationsspeichereinrichtung.
- Diese Erfindung kann vollständiger aus der folgenden detaillierten Beschreibung verstanden werden, wenn sie in Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen genommen wird, wobei:
- Fig. 1A ein ebenes Muster eines Speichermoduls gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch zeigt;
- Fig. 1B eine Querschnittsansicht entlang der Linie 1B-1B in Fig. 1A ist;
- Fig. 2A eine perspektivische Ansicht der abgedichteten Oberflächenseite eines in einem Speichermodul eingebauten Halbleiterspeicherpakets ist;
- Fig. 2B eine perspektivische Ansicht der Anschlußoberflächenseite des in Fig. 2A gezeigten Speicherpakets ist;
- Fig. 2C eine Querschnittsansicht entlang der Linie IIC-IIC in Fig. 2A ist;
- Fig. 3 einen Fall darstellt, bei welchem ein Speichermodul in einem kartenförmigen Halter eingefügt ist, der separat von einer elektronischen Vorrichtung vorbereitet ist, und bei welchem der Halter in der elektronischen Vorrichtung angebracht ist;
- Fig. 4 eine Querschnittsansicht ist, die die Struktur eines Hauptteils des kartenförmigen Halters schematisch zeigt; und
- Fig. 5A und 5B schematische Draufsichten auf ein Floppydisk zum Betreiben des Standes der Technik und von Problemen davon sind.
- Nun wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
- Die Fig. 1A und 1B zeigen schematisch die Struktur eines Speichermoduls 11 der vorliegenden Erfindung. Fig. 1A ist eine Draufsicht auf ein Speichermodul 11 und Fig. 1B ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 1B-1B in Fig. 1A.
- Das Speichermodul 11 wird als externe Speichervorrichtung, wie beispielsweise als Floppydisk, verwendet. Eine Halbleiterspeicherpackung 13 (die später detailliert beschrieben wird), die als Speichermedium dient, ist in einem kleinen kartenförmigen Stützelement 12 angebracht, das aus z. B. Plastikmaterial ausgebildet ist.
- Das Stützelement 12 hat einen Kennungs-Anbringungsabschnitt 14, auf welchem eine Anzeigekennung zum Anzeigen eines Indexes von Daten vorgesehen ist, die im Halbleiterspeicherpaket 13 gespeichert sind, und einen Dichtungs-Anbringungsabschnitt 15, auf welchem eine leitende Dichtung bzw. Versiegelung vorgesehen ist, die als Einrichtung zum Verhindern eines versehentlichen Schreibens von Daten in das Halbleiterspeicherpaket 13 dient.
- Die Größe des Stützelements 12 ist beispielsweise 37 mm · 45 mm (was kleiner als die Hälfte der Größe ist, die in ISO7813 spezifiziert ist) und seine Dicke ist 0,76 mm ± 0,08 mm, die in ISO7813 spezifiziert ist.
- Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Größe des Speichermoduls 11 auf kleiner als die Hälfte der Größe eingestellt, die in ISO7813 spezifiziert ist, so daß es als Floppydisk verwendet werden kann.
- Eine Ecke des Stützelements 12, beispielsweise eine Ecke einer Seite, die in eine Treibervorrichtung einzufügen ist, ist ausgeschnitten. Dadurch wird eine umgekehrte Einfügung in die Treibervorrichtung verhindert.
- Der ausgeschnittene Teil dient nicht nur als Mittel zum Verhindern einer umgekehrten Einfügung, sondern auch als die Verwendung des Speichermoduls 11 beschränkend. Beispielsweise dann, wenn das Halbleiterspeicherpaket 13, das bei 5 V betreibbar ist, und das Halbleiterspeicherpaket 13, das bei 3,3 V betreibbar ist, vorbereitet werden, kann das erstere allein mit dem ausgeschnittenen Eckenteil versehen sein. Somit kann die Einfügung des Speicherpakets 13, das bei 3,3 V betreibbar ist, in die Treibervorrichtung verhindert werden, und der Speicherchip innerhalb des Speichermoduls 11 kann gegenüber einer elektrischen Zerstörung aufgrund einer Veränderung in bezug auf eine Versorgungsspannung geschützt werden.
- Der Kennungs-Anbringungsabschnitt 14 hat einen Ausschnitt mit einer Tiefe entsprechend der Dicke einer anzubringenden Kennung. Der Kennungs-Anbringungsabschnitt 14 erstreckt sich von der oberen Oberfläche zur unteren Oberfläche, um einen Seitenrand des Stützelements 12 zu bedecken.
- Der Dichtungs-Anbringungsabschnitt 15 hat einen kreisförmigen Ausschnitt mit einem Durchmesser von z. B. 10 mm. Der Dichtungs-Anbringungsabschnitt 15 zeigt eine Anbringungsposition einer leitenden Dichtung an und verhindert, daß die leitende Dichtung von der oberen Oberfläche des Stützelements 12 in Richtung nach oben vorsteht, um dadurch die Flachheit bzw. Ebenheit der Oberfläche des Speichermoduls 11 beizubehalten. Somit wird dann, wenn das Speichermodul 11 aus der Treibervorrichtung herausgezogen oder in sie eingefügt wird, verhindert, daß die Dichtung abgeschält oder zerkratzt wird.
- Die leitende Dichtung funktioniert als Schreibschutz zum Bilden eines Schreib-Verhinderungsmechanismus. Die leitende Dichtung ist beispielsweise durch Beschichten einer Oberfläche eines Papierbogens mit einem Klebemittel und durch Beschichten der anderen Oberfläche davon mit einem leitendem Material, wie beispielsweise mit Aluminium, billig ausgebildet. Die leitende Dichtung hat eine kreisförmige Form mit einem Durchmesser von z. B. 8 mm, so daß sie innerhalb des Dichtungs-Anbringungsabschnitts 15 am Stützelement 12 angebracht werden kann.
- Insbesondere wird die leitende Dichtung am Dichtungs- Anbringungsabschnitt 15 am Stützelement 12 angebracht, um dadurch visuell anzuzeigen, daß ein Schreiben von Daten in das Halbleiterspeicherpaket 13 verhindert wird.
- Zusätzlich wird der Schreib-Verhinderungsmechanismus auf einfache Weise erreicht, da der Datenschreib- Verhinderungszustand auf der Basis des leitenden Zustands automatisch erkannt werden kann, der durch die leitende Dichtung bewirkt wird.
- Die Fig. 2A bis 2C zeigen schematisch die Struktur des Halbleiterspeicherpakets 13. Die Fig. 2A ist eine perspektivische Ansicht der abgedichteten Oberflächenseite des Pakets 13, die Fig. 2B ist eine perspektivische Ansicht der Anschluß-Oberflächenseite des Pakets und die Fig. 2C ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie IIC-IIC in Fig. 2A.
- Das Halbleiterspeicherpaket 13 ist so gebildet, daß ein 16- MBit-NAND-Flash-EEPROM-Chip 13b, der als Speichermedium oder als nichtflüchtige Halbleiterspeichervorrichtung funktioniert, auf einem auf Harz basierenden Substrat 13a angebracht ist. Eingangs/Ausgangs-Anschlüsse (nicht gezeigt) des Chips 13b sind mit einer Verdrahtung auf einer Hauptoberfläche des Substrats 13a mittels Bondierungsdrähten 13c verbunden. Der Chip 13b sowie die Bondierungsbereiche sind durch ein Dichtungsharz 13d durch ein einseitiges Übertragungsgießverfahren mittels Harz abgedichtet.
- Die Verdrahtung auf der Hauptoberfläche des auf Harz basierenden Substrats 13a ist gegenüber der nicht abgedichteten Seite (der Bodenseite) des Substrats 13a über Durchgangslöcher freigelegt und als flache externe Verbindungsanschlüsse 13e nach außen geführt. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel hat das Halbleiterspeicherpaket 13 eine Größe von 16,62 mm · 27,59 mm auf der Anschluß-Oberflächenseite, was kleiner als die Hälfte des Bereichs des Stützelements 12 in seiner Längsrichtung ist.
- Das Speicherpaket 13 ist am Stützelement 12 so angebracht, daß die oberen Oberflächen der externen Verbindungsanschlüsse 13e im wesentlichen mit der Oberfläche des Stützelements 12 ausgerichtet sind, auf welcher der Dichtungs- Anbringungsabschnitt 15, etc. ausgebildet sind.
- Wenn das Speichermodul 11 mit der obigen Struktur als externe Speichervorrichtung, wie beispielsweise als Floppydisk, verwendet wird, ist eine Treibervorrichtung, wie beispielsweise ein Floppydisk-Laufwerk nötig.
- Fig. 3 stellt einen Fall dar, in welchem das Speichermodul 11 in einer Montageeinheit bzw. Anbringeinheit einer elektronischen Vorrichtung, wie beispielsweise einer Informationsverarbeitungsvorrichtung, unter Verwendung einer Treibervorrichtung angebracht ist, die separat von der elektronischen Vorrichtung vorbereitet ist.
- Beispielsweise wird dann, wenn das Speichermodul 11 als Floppydisk verwendet wird, das Speichermodul 11 zuerst in einen kartenförmigen Halter 21 eingefügt, und dann wird der kartenförmige Halter 21 in der Anbringeinheit der elektronischen Vorrichtung angebracht. Der Kartenhalter 21 hat eine Größe, die beispielsweise in PCMCIA (z. B. Typ 11) spezifiziert ist, hat eine Eingangs/Ausgangs-Schnittstelle und enthält eine Speichersteuerung (nicht gezeigt), die als Treibervorrichtung zum Schreiben und Lesen von Daten funktioniert.
- Fig. 4 zeigt schematische die Struktur eines Hauptteils des kartenförmigen Halters 21.
- Insbesondere hat der Halter 21 eine Anschlußstückeinheit 22. Ein Anschlußstück-Stift-Halteabschnitt 23 ist innerhalb der Anschlußstückeinheit 22 vorgesehen, in welcher das Speichermodul 11 angebracht ist. Der Anschlußstück-Stift- Halteabschnitt 23 ist mit einer Vielzahl von Anschlußstück- Stiften 24 versehen, die in Kontakt mit den externen Verbindungsanschlüssen 13e des Halbleiterspeicherpakets 13 zu bringen sind, und Anschlußstück-Stifte 25, die in Kontakt mit dem Dichtungs-Anbringungsabschnitt auf dem Stützelement 12 zu bringen sind. Die Anschlußstück-Stifte 24 sind mit der Speichersteuerung verbunden, die im kartenförmigen Halter 21 eingebaut ist.
- Obwohl Fig. 4 nur einen Anschlußstück-Stift 25 zeigt, ist die Anzahl von Anschlußstück-Stiften 25 wenigstens zwei, und die zwei Anschlußstück-Stifte 25 sind in einem Abstand von 1 mm oder darüber voneinander angeordnet. Die Anschlußstück-Stifte 25 sind mit einer Unterscheidungsschaltung (nicht gezeigt) verbunden, die innerhalb der elektronischen Vorrichtung oder des kartenförmigen Halters 21 vorgesehen ist. Die Unterscheidungsschaltung unterscheidet den Datenschreib- Zulassungszustand und den Datenschreib-Verhinderungszustand auf der Basis des leitenden Zustands und des nichtleitenden Zustands zwischen den Anschlußstück-Stiften 25.
- Beispielsweise werden die Anschlußstück-Stifte 25 dann, wenn die leitende Dichtung 16 nicht am Speichermodul 11 angebracht ist, in Kontakt mit einem nichtleitenden Teil (dem Dichtungs- Anbringungsabschnitt 15) am Stützelement 12 gebracht. In diesem Fall wird deshalb, weil das Stützelement 12 keine elektrische Leitfähigkeit hat, eine elektrische Leitung zwischen den Anschlußstück-Stiften 25 nicht bewirkt. Somit wird durch die Unterscheidungsschaltung auf den Schreib- Zulassungszustand entschieden.
- Andererseits werden die Anschlußstück-Stifte 25 dann, wenn die leitende Dichtung 16 am Speichermodul 11 angebracht ist, in Kontakt mit der leitenden Dichtung 16 gebracht. Da die leitende Dichtung 16 elektrisch leitend ist, wird eine elektrische Leitung zwischen den Anschlußstück-Stiften 25 durch die leitende Dichtung 16 bewirkt. Somit wird durch die Unterscheidungsschaltung auf den Schreib-Verhinderungszustand entschieden.
- Wie es oben beschrieben worden ist, wird das Speichermodul 11 durch Anbringen der leitenden Dichtung 16 am Dichtungs- Anbringungsabschnitt 15 auf dem Stützelement 12 in den Schreib-Verhinderungszustand versetzt. Wenn die leitende Dichtung 16 angebracht ist, kann der Anwender den Schreib- Verhinderungszustand des Speichermoduls 11 visuell erkennen. Zusätzlich wird dann, wenn das Speichermodul 11 im kartenförmigen Halter 21 angebracht ist, eine elektrische Leitung zwischen den Anschlußstück-Stiften 25 bewirkt, und die Speichersteuerung kann den Schreib-Verhinderungszustand des Moduls 11 auch erkennen.
- Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel kann auf den Schreib-Verhinderungszustand auf der Basis der Änderung in bezug auf einen elektrischen Zustand entscheiden werden, und kann auch der Schreib-Verhinderungszustand visuell erkannt werden.
- Insbesondere ist die leitende Dichtung dann, wenn das Speichermodul in den Schreib-Verhinderungszustand versetzt ist, bei einer vorbestimmten Position angebracht. Dadurch wird der Schreib-Verhinderungszustand visuell angezeigt und elektrisch erfaßt. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel kann daher der Schreib-Verhinderungszustand bei einer Verwendung eines kleinen, dünnen Speichermoduls verglichen mit einem herkömmlichen großen, dicken Speichermodul, bei welchem der Schreib-Verhinderungszustand durch Verwenden der Änderung seiner Form eingestellt wird, vollständig erkannt und erfaßt werden. Anders ausgedrückt kann selbst dann, wenn das Speichermodul klein und dünn ist, der Schreib- Verhinderungszustand visuell erkannt und elektrisch erfaßt werden.
- Beim vorliegenden Verfahren, bei welchem der Schreib- Verhinderungszustand durch Anbringen der leitenden Dichtung eingestellt wird, kann das Speichermodul auf einfache Weise aus dem Schreib-Verhinderungszustand zum Schreib- Zulassungszustand wiederhergestellt werden, indem die leitende Dichtung entfernt wird. Daher kann das Speichermodul verglichen mit einem herkömmlichen Verfahren, bei welchem ein Loch im Modul ausgebildet ist, auf einfache Weise aus dem Schreib-Verhinderungszustand zu dem Schreib-Zulassungszustand wiederhergestellt werden, und die Stärke bzw. Festigkeit des Speichermoduls wird nicht verschlechtert.
- Zusätzlich wird gemäß dem vorliegenden Verfahren, bei welchem auf den Datenschreib-Verhinderungszustand auf der Basis des Vorhandenseins/Nichtvorhandenseins der leitenden Dichtung entschieden wird, der Schreib-Verhinderungsmechanismus mit niedrigeren Kosten als beim herkömmlichen Verfahren realisiert, bei welchem der Schreib-Verhinderungszustand durch Verwenden der Änderung in bezug auf eine Form eingestellt wird.
- Das obige Ausführungsbeispiel betrifft einen Fall, bei welchem der Schreib-Verhinderungszustand durch Anbringen der leitenden Dichtung am nichtleitenden Speichermodul eingestellt wird. Die vorliegende Erfindung ist jedoch auf einen Fall anwendbar, bei welchem der Schreib- Zulassungszustand durch Anbringen einer leitenden Dichtung eingestellt wird.
- Beim vorliegenden Verfahren kann der durch Anbringen der leitenden Dichtung erhaltene leitende Zustand entweder dem Schreib-Verhinderungszustand oder dem Schreib- Zulassungszustand zugeordnet werden, und zwar in Abhängigkeit davon, ob der leitende Zustand, der zwischen den Anschlußstück-Stiften 25 durch das Anbringen der leitenden Dichtung bewirkt wird, dem Schreib-Verhinderungszustand oder dem Schreib-Zulassungszustand zugeordnet ist.
- Es soll angenommen sein, daß das Anbringen der leitenden Dichtung dem Schreib-Verhinderungszustand zugeordnet ist. In diesem Fall wird dann, wenn ein defekter Kontakt zwischen der leitenden Dichtung und den Anschlußstück-Stiften aus irgendeinem Grund auftritt, der Schreib-Zulassungszustand fehlerhaft erkannt, und nötige Daten würden gelöscht werden.
- Andererseits muß dann, wenn die Anbringung der leitenden Dichtung zum Schreib-Zulassungszustand zugeordnet ist, die Dichtung vor der Schreiboperation angebracht werden. Die Häufigkeit einer tatsächlichen Verwendung des Speichermoduls im Schreib-Zulassungszustand ist viel höher als diejenige im Schreib-Verhinderungszustand. Folglich wird die Dichtung früher abgenutzt und muß die Zuverlässigkeit der Erfassung des leitenden Zustands sichergestellt werden, um die frühere Abnutzung der Dichtung zu kompensieren.
- Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der leitende Zustand, der durch das Anbringen der leitenden Dichtung bewirkt wird, zum Sicherstellen der Zuverlässigkeit der Erfassung des leitenden Zustands dem Schreib- Verhinderungszustand zugeordnet, in welchem das Modul viel weniger häufig verwendet wird. Jedoch kann der Anwender in Abhängigkeit vom Zweck einer Anwendung, etc. geeignet entscheiden, ob der leitende Zustand dem Schreib- Verhinderungszustand oder dem Schreib-Zulassungszustand zugeordnet ist.
- Wenn ein elektrisch leitendes Speichermodul verwendet wird, kann eine elektrisch nichtleitende Dichtung angebracht werden, um den Schreib-Verhinderungszustand oder den Schreib- Zulassungszustand einzustellen.
- Beim obigen Ausführungsbeispiel wird das Speichermodul in den kartenförmigen Halter eingefügt, und der das Modul enthaltende kartenförmige Halter wird in der elektronischen Vorrichtung angebracht. Jedoch kann das Speichermodul direkt in der Anbringungseinheit der elektronischen Vorrichtung mit der Treibervorrichtung angebracht werden.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht nur auf das Speichermodul anwendbar, sondern auch auf verschiedene Speichermedien, wie beispielsweise Floppydisks oder Magnetbänder.
- Die leitende oder nichtleitende Dichtung kann durch ein leitendes oder nichtleitendes Beschichtungsmaterial ersetzt werden, wie beispielsweise durch Tinte. In diesem Fall kann auch derselbe Vorteil wie beim obigen Ausführungsbeispiel erhalten werden.
- Andere Modifikationen können durchgeführt werden, ohne vom Sinngehalt der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
- Wie es oben detailliert beschrieben worden ist, ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine kleine und dünne Informationsspeichervorrichtung geschaffen, die zuläßt, daß man ihren Schreib-Verhinderungszustand visuell erkennt, und die es möglich macht, einen Schreib-Verhinderungsmechanismus mit niedrigen Kosten zu realisieren, und eine Informationsverarbeitungsvorrichtung, die diese Informationsspeichervorrichtung verwendet.
Claims (16)
1. Informationsspeichervorrichtung (11) umfassend:
ein Halterungselement (12);
eine mit Information beschreibbare
Speichermediumeinrichtung (13), in die Information
geschrieben werden kann, wobei die mit Information
beschreibbare Speichermediumeinrichtung(13) in dem
Halterungselement (12) eingebaut ist; und
eine Zustandsanzeigeeinrichtung, die einen Zustand der
Speichermediumeinrichtung (13) anzeigt, in dem ein
Einschrieben von Information in die
Speichermediumeinrichtung (13) gesperrt ist oder nicht;
dadurch gekennzeichnet, dass
die Zustandsanzeigeeinrichtung einen
Anbringungsabschnitt (15) umfasst, der für ein
sichtbares und entfernbares Aufnehmen eines leitenden
Zustandsanzeigeelements (16) ausgelegt ist.
2. Informationsspeichervorrichtung (11) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) auf der Oberfläche des
Halterungselements (12) vorgesehen ist.
3. Informationsspeichervorrichtung (11) nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) eine Ausnehmung (14)
aufweist, in der das leitende Zustandsanzeigeelement
(16) sichtbar und entfernbar anbringbar ist.
4. Informationsspeichervorrichtung (11) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) nicht leitend ist, das
Halterungselement (12) nicht leitend ist und das
leitende Zustandsanzeige-Element (16) leitend ist, um
den Informationsschreibsperrzustand der
Speichermediumeinrichtung (13) anzuzeigen.
5. Informationsspeichervorrichtung (11) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das leitende Zustandsanzeigeelement (16) ein Siegel ist.
6. Informationsspeichervorrichtung (11) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Speichermediumeinrichtung eine
Speichermediumvorrichtung (13) mit wenigstens einer
nicht-flüchtigen Halbleiterspeichervorrichtung umfasst.
7. Informationsverarbeitungsvorrichtung, umfassend:
eine Informationsspeichervorrichtung (11) mit:
einem Halterungselement (12);
einer mit Information beschreibbaren
Speichermediumeinrichtung (13), in die Information
geschrieben werden kann, wobei die mit Information
beschreibbare Speichermediumeinrichtung (13) in das
Halterungselement (12) eingebaut ist; und
einer Zustandsanzeigeeinrichtung, die einen Zustand der
Speichermediumeinrichtung (13) anzeigt, in dem ein
Schreiben von Information an die
Speichermediumeinrichtung (13) gesperrt ist oder nicht;
dadurch gekennzeichnet, dass
die Zustandsanzeigeeinrichtung einen
Anbringungsabschnitt (15) umfasst, der für ein
sichtbares und entfernbares Aufnehmen eines leitenden
Zustandsanzeigeelements (16) ausgelegt ist; und
eine Verarbeitungsvorrichtung (12) zum Aufnehmen der
Informationsspeichervorrichtung (11) vorgesehen ist,
wobei die Verarbeitungsvorrichtung eine
Unterscheidungseinrichtung zum Erfassen der
Leitfähigkeit des Zustandsanzeigeelements (16) aufweist,
um den Sperrzustand zum Schreiben von Information an die
Speichermediumeinrichtung (13) zu unterscheiden.
8. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) auf der Oberfläche des
Halterungselements (12) vorgesehen ist.
9. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) eine Ausnehmung (14)
aufweist, in der das leitende Zustandsanzeigeelement
(16) sichtbar und entfernbar anbringbar ist.
10. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Anbringungsabschnitt (15) nicht-leitend ist, das
Halterungselement (12) nicht leitend ist und das
leitende Zustandsanzeigeelement (16) leitend ist, um den
Informationsschreib-Sperrzustand der
Speichermediumeinrichtung (13) anzuzeigen.
11. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
das leitende Zustandsanzeigeelement (16) ein Siegel ist.
12. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Speichermediumeinrichtung eine
Speichermediumvorrichtung (13) mit wenigstens einer
nicht-flüchtigen Halbleiterspeichervorrichtung umfasst.
13. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Unterscheidungseinrichtung den Sperrzustand zum
Einschreiben von Information an die
Speichermediumeinrichtung durch Erfassen des leitenden
Zustands des leitenden Zustandsanzeige-Elements (13)
unterscheidet.
14. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Unterscheidungseinrichtung den Sperrzustand zum
Einschreiben von Information an die
Speichermediumeinrichtung dadurch unterscheidet, dass
zwei oder mehrere Verbindungsstifte (25) in Kontakt mit
dem leitenden Zustandsanzeigeelement gebracht werden und
die Leitfähigkeit des leitenden Zustandsanzeigeelements
(16) erfasst wird.
15. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verarbeitungsvorrichtung (21) eine
Verarbeitungsvorrichtung mit einem Ansteuermechanismus
zum Ansteuern der Informationsspeichervorrichtung ist.
16. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verarbeitungsvorrichtung (21) einen kartenförmigen
Halter (21) umfasst, der entfernbar an der
Verarbeitungsvorrichtung angebracht ist und umfassend
einen Ansteuermechanismus zum Ansteuern der
Informationsspeichervorrichtung (11), die in den
kartenförmigen Halter (21) eingebaut ist.
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