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DE69711635T2 - Silikon beschichtungs-zusammensetzung für beschichtung von textilem substrat - Google Patents

Silikon beschichtungs-zusammensetzung für beschichtung von textilem substrat

Info

Publication number
DE69711635T2
DE69711635T2 DE69711635T DE69711635T DE69711635T2 DE 69711635 T2 DE69711635 T2 DE 69711635T2 DE 69711635 T DE69711635 T DE 69711635T DE 69711635 T DE69711635 T DE 69711635T DE 69711635 T2 DE69711635 T2 DE 69711635T2
Authority
DE
Germany
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weight
polyorganosiloxane
composition according
coating
composition
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69711635T
Other languages
English (en)
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DE69711635D1 (de
Inventor
Fabrice Bohin
Alain Pouchelon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rhodia Chimie SAS
Original Assignee
Rhodia Chimie SAS
Rhone Poulenc Chimie SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Application filed by Rhodia Chimie SAS, Rhone Poulenc Chimie SA filed Critical Rhodia Chimie SAS
Application granted granted Critical
Publication of DE69711635D1 publication Critical patent/DE69711635D1/de
Publication of DE69711635T2 publication Critical patent/DE69711635T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/23Inflatable members
    • B60R21/235Inflatable members characterised by their material
    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C09DYES; PAINTS; POLISHES; NATURAL RESINS; ADHESIVES; COMPOSITIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; APPLICATIONS OF MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • C09DCOATING COMPOSITIONS, e.g. PAINTS, VARNISHES OR LACQUERS; FILLING PASTES; CHEMICAL PAINT OR INK REMOVERS; INKS; CORRECTING FLUIDS; WOODSTAINS; PASTES OR SOLIDS FOR COLOURING OR PRINTING; USE OF MATERIALS THEREFOR
    • C09D183/00Coating compositions based on macromolecular compounds obtained by reactions forming in the main chain of the macromolecule a linkage containing silicon, with or without sulfur, nitrogen, oxygen, or carbon only; Coating compositions based on derivatives of such polymers
    • C09D183/04Polysiloxanes
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D06M15/00Treating fibres, threads, yarns, fabrics, or fibrous goods made from such materials, with macromolecular compounds; Such treatment combined with mechanical treatment
    • D06M15/19Treating fibres, threads, yarns, fabrics, or fibrous goods made from such materials, with macromolecular compounds; Such treatment combined with mechanical treatment with synthetic macromolecular compounds
    • D06M15/37Macromolecular compounds obtained otherwise than by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds
    • D06M15/643Macromolecular compounds obtained otherwise than by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds containing silicon in the main chain
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06NWALL, FLOOR, OR LIKE COVERING MATERIALS, e.g. LINOLEUM, OILCLOTH, ARTIFICIAL LEATHER, ROOFING FELT, CONSISTING OF A FIBROUS WEB COATED WITH A LAYER OF MACROMOLECULAR MATERIAL; FLEXIBLE SHEET MATERIAL NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06N3/00Artificial leather, oilcloth or other material obtained by covering fibrous webs with macromolecular material, e.g. resins, rubber or derivatives thereof
    • D06N3/12Artificial leather, oilcloth or other material obtained by covering fibrous webs with macromolecular material, e.g. resins, rubber or derivatives thereof with macromolecular compounds obtained otherwise than by reactions only involving carbon-to-carbon unsaturated bonds, e.g. gelatine proteins
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Description

  • Das allgemeine Gebiet der Erfindung ist dasjenige der kalt vulkanisierbaren Siliconzusammensetzungen, insbesondere derjenigen vom Zweikomponententyp (EVF II), die durch Hydrosilylierung oder Polyaddition vernetzen, um ein Dünnschichtelastomer zu erzeugen. Diese vernetzten Zusammensetzungen sind unter anderem als Beschichtung beispielsweise zum Schutz oder zur mechanischen Verstärkung von verschiedenen textilen Substraten, wie beispielsweise gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Trägern geeignet.
  • Solche Beschichtungen aus Silicon werden im Allgemeinen durch Beschichten des Substrats und anschließendes Aushärten, das sich aus der Polyaddition der ungesättigten Gruppen (Alkenyl, z. B. Si-Vi) eines Polyorganosiloxans an Wasserstoffen des gleichen oder eines anderen Polyorganosiloxans ergibt, erhalten.
  • Diese Siliconzusammensetzungen haben einen wichtigen Absatzmarkt bei der Beschichtung der - gewebten, gewirkten oder nicht gewebten - flexiblen Materialien gefunden, die für die Herstellung von Säcken zum individuellen Schutz eines Fahrzeuginsassen, auch "Airbag" genannt, verwendet werden.
  • Für mehr Einzelheiten über diese individuellen Schutzsäcke oder "Airbags", kann man sich insbesondere auf das französische Patent FR-A 2 668 106 beziehen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft auch die Anwendung der Silicone z. B. (EVF II) bei der Herstellung solcher Schutzsäcke.
  • Herkömmlicherweise bestehen diese Letzteren aus einem Stoff aus synthetischer Faser, beispielsweise aus Polyamid (Nylon®), der auf wenigstens einer seiner Seiten mit einer Schicht eines Elastomers vom Chloropren-Typ bedeckt ist. Die Gegenwart einer solchen Schicht oder einer solchen Beschichtung zum Schutz wird von der Tatsache bestimmt, dass die von dem Gaserzeuger im Fall eines Aufpralls freigesetzten Gase (beispielsweise: Kohlenmonoxid, NOx) extrem heiß sind und glühende Teilchen enthalten, die den Sack aus Nylon® beschädigen können. Die innere Schutzschicht aus Elastomer muss folglich gegen hohe Temperaturen und mechanische Belastungen besonders widerstandsfähig sein. Es ist auch wichtig, dass diese Elastomerbeschichtung in Form eines dünnen, gleichmäßigen und am Träger aus synthetischem Gewebe, das die Wände des "Airbags" bildet, perfekt haftenden Films vorliegt.
  • Um den Durchtritt der von dem Gaserzeuger freigesetzten Gase in den Fahrgastraum zu verhindern, ist es wichtig, eine gute und konstante Undurchlässigkeit des Schutzsacks zu gewährleisten. Die Elastomerbeschichtung muss es ermöglichen, auch dieses Ziel zu erreichen, und dies sogar mit geringen abgeschiedenen Mengen.
  • Ein weiterer Zwang, der für die Elastomerbeschichtung vorgegeben ist, ist die Alterungsbeständigkeit, d. h. die Bewahrung der thermischen, mechanischen und der Hafteigenschaften über die Zeit. Dieser Zwang ist um so stärker, als die Säcke zum individuellen Schutz in den Kraftfahrzeugen vor ihrer eventuellen helfenden Expansion im Fall eines Unfalls in gefalteter Form aufbewahrt werden.
  • Als weiteres Kriterium, das auch nicht vernachlässigbar ist, sei betont, dass die Schutzbeschichtung keine Probleme bezüglich der Herstellung des "Airbags" durch Nähen machen darf.
  • Die Siliconzusammensetzungen haben die Chloroprene bei dieser Anwendung mühelos verdrängt, weil es sich erwiesen hat, dass diese Letzteren nicht auf zufriedenstellende Weise allen oben erwähnten Spezifikationen entsprechen. Zusammensetzungen, die für die Anwendung bei dem aufblasbaren Sack zum individuellen Schutz in den Fahrzeugen verwendet werden können, sind insbesondere in EP-A-0 533 840 und US-A-5 296 298 beschrieben.
  • Gemäß EP-A-0 553 840 umfassen diese bekannten Siliconzusammensetzungen:
  • - (A) ein Polydiorganosiloxan mit wenigstens zwei Alkenylgruppen pro Molekül,
  • - (B) ein Polyorganohydrogensiloxan mit wenigstens zwei an das Silicium gebundenen Wasserstoffatomen in jedem Molekül,
  • - (C) einen metallischen Katalysator aus der Gruppe des Platins,
  • - (D) einen Haftungspromotor, der aus einer epoxyfunktionellen Organosiliciumverbindung besteht,
  • - (E) einen anorganischen Füllstoff,
  • - (F) ein Polyorganosiloxanharz,
  • - (G) und gegebenenfalls eine Verbindung, die als Vernetzungsinhibitor dient.
  • In US-A-5 296 298 trifft man erneut auf die oben angeführten Bestandteile (A) bis (E), aber man stellt fest, dass der Haftungspromotor (D) hier aus der Verbindung einer epoxyfunktionellen Organosiliciumverbindung mit einem Alkoxysilan, das pro Molekül eine (Meth)acryl- oder (Meth)acryloxygruppe enthält, und gegebenenfalls mit einem Aluminiumchelat besteht, während der anorganische Füllstoff (E) als Option dargestellt wird, obwohl er in allen Beispielen 1 bis 20, die die Erfindung erläutern, eingesetzt wird.
  • Die oben angeführten bekannten Siliconzusammensetzungen leiden jedoch unter dem Nachteil, nicht ausreichend an dem Polyamidgewebe des Sacks zu haften, um eine optimale Zuverlässigkeit zu gewährleisten, die hinsichtlich der Verkehrssicherheit so überaus wichtig ist.
  • Es ist das Verdienst der Anmelderin, in der Schrift EP-A 0 681 014 eine Lösung vorgeschlagen zu haben, die das Ziel hat, den Nachteilen des Stands der Technik abzuhelfen. Die Grundproblematik der Erfindung, die in dieser anderen Schrift des Stands der Technik beansprucht wird, ist der Erhalt einer Siliconzusammensetzung, die insbesondere als innere Beschichtung eines "Airbags" anwendbar ist und die zu diesem Zweck die günstigsten Eigenschaften aufweist, insbesondere in puncto Beständigkeit gegen Feuer und Temperatur, mechanische Eigenschaften, Alterungsbeständigkeit, Haftung und Gleichmäßigkeit der Oberfläche, wobei die Haftung auf textilen Substraten spezieller angestrebt ist. Die von dieser Erfindung vorgeschlagene Lösung besteht darin zu verwenden:
  • - eine Siliconzusammensetzung zum Beschichten des kalt vulkanisierbaren Typs (EVF), die aus dem Gemisch besteht, das gebildet wird von:
  • (I) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene C&sub2;-C&sub6;-Alkenylgruppen aufweist,
  • (II) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene Wasserstoffatome aufweist,
  • (III) einer katalytisch wirksamen Menge wenigstens eines Katalysators, der aus wenigstens einem Metall, das der Gruppe des Platins angehört, besteht,
  • (IV) einem Haftungspromotor,
  • (V) gegebenenfalls einem mineralischen Füllstoff,
  • (VI) gegebenenfalls wenigstens einem Vernetzungsinhibitor,
  • (VII) und gegebenenfalls wenigstens einem Polyorganosiloxanharz,
  • - worin der Haftungspromotor ausschließlich aus der wenigstens ternären Verbindung der folgenden Bestandteile besteht:
  • (IV.1) wenigstens ein Alkoxyorganosilan, das pro Molekül wenigstens eine C&sub2;- C&sub6;-Alkenylgruppe enthält,
  • (IV.2) wenigstens eine Organosiliciumverbindung, die wenigstens einen Epoxyrest umfasst,
  • (IV.3) wenigstens ein Chelat eines Metalls M und/oder ein Metallalkoxid der allgemeinen Formel: M(OJ)n mit n = Wertigkeit von M und J = linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub8;-Alkylrest,
  • wobei M aus der Gruppe ausgewählt ist, die gebildet wird von: Ti, Zr, Ge, Li, Mn, Fe, Al und Mg.
  • Ein verstärkender Füllstoff, wie ein pyrogenes Siliciumdioxid, ist in dem experimentellen Teil der Schrift EP-A-0 681 014 immer vorhanden.
  • Bei bestimmten Anwendungen, insbesondere für die Herstellung von "Airbags" versucht man aus Gründen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, sehr dünne Siliconschichten aufzutragen. Die Anmelderin hat festgestellt, dass die Beschichtungszusammensetzungen, die einen Verstärkungsfüllstoff umfassen, es nicht ermöglichen, durch die herkömmliche Technik vom Rakel-Typ sehr geringe Abscheidungsgewichte der Überzugsschicht, wie beispielsweise diejenigen, die geringer sind als ein Wert in der Größenordnung von 30 g/m², leicht zu erhalten.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist, eine neue Siliconzusammensetzung zum Beschichten vorzuschlagen, die es ermöglicht, das Abscheidungsgewicht der Überzugsschicht zu verringern, ohne deshalb die Beschichtungstechnik noch die Betriebsführung der entsprechenden Maschine zu verändern.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine neue Siliconzusammensetzung zum Beschichten zu liefern, die es ermöglicht, Beschichtungen zu erhalten, deren Abscheidungsgewicht leicht verringert werden kann, bei Bedarf bis zum Erreichen eines so geringen Werts wie kleiner als etwa 30 g/m².
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es darüberhinaus, eine neue Siliconzusammensetzung zum Beschichten zu liefern, die es ermöglicht, verglichen mit dem, was mit Zusammensetzungen mit Füllstoff gemäß der Schrift EP-A 0 681 014, die das gleiche geringe ~ Abscheidungsgewicht aufweisen, passiert, Eigenschaften des beschichteten Substrats zu erhalten, insbesondere in puncto:
  • - Beständigkeit gegen Feuer und Temperatur, die zumindest gleichwertig sind,
  • - Knitter- und Abriebfestigkeit ("scrub"-Test), die verbessert sind,
  • - Beständigkeit gegen das Zerreißen, die ebenfalls verbessert sind,
  • - thermischer Isolation, die auch verbessert sind.
  • Diese Ziele werden unter anderem von der vorliegenden Erfindung erreicht, die darin besteht, aus der Gesamtheit der Möglichkeiten, die in der Schrift EP-A-0 681 014 angeboten werden, die Siliconzusammensetzungen zum Beschichten auszuwählen, die einen Haftungspromotor umfassen, der ausschließlich die in diesem Stand der Technik angegebenen Bestandteile umfasst, die keine Füllstoffe und zwingend ein Polyorganosiloxanharz enthalten.
  • Genauer betrifft die vorliegende Erfindung als ersten Gegenstand eine Beschichtungszusammensetzung des kalt vulkanisierbaren Typs (EVF), dadurch gekennzeichnet, dass sie frei von jeglichem mineralischen Füllstoff zur Verstärkung ist und dass sie aus dem Gemisch besteht, das gebildet wird von:
  • (1) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene C&sub2;-C&sub6;-Alkenylgruppen aufweist,
  • (2) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene Wasserstoffatome aufweist,
  • (3) einer katalytisch wirksamen Menge wenigstens eines Katalysators, der aus wenigstens einem Metall besteht, das der Gruppe des Platins angehört,
  • (4) einem Haftungspromotor, der ausschließlich umfasst:
  • (4.1) wenigstens ein Alkoxyorganosilan, das pro Molekül wenigstens eine C&sub2;-C&sub6;-Alkenylgruppe enthält,
  • (4.2) wenigstens eine Organosiliciumverbindung, die wenigstens einen Epoxyrest umfasst,
  • (4.3) wenigstens ein Chelat eines Metalls M und/oder ein Metallalkoxid der allgemeinen Formel: M(OJ)n mit n = Wertigkeit von M und J = linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub8;-Alkylrest,
  • wobei M aus der Gruppe ausgewählt ist, die gebildet wird von: Ti, Zr, Ge, Li, Mn, Fe, Al und Mg,
  • (5) wenigstens einem Polyorganosiloxanharz,
  • (6) und gegebenenfalls wenigstens einem Vernetzungsinhibitor.
  • Es handelt sich um eine Zusammensetzung ohne Lösungsmittel.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das Alkoxyorganosilan (4.1) des Promotors (4) spezieller ausgewählt unter den Produkten der folgenden allgemeinen Formel:
  • worin:
  • - R¹, R², R³ untereinander gleiche oder verschiedene Wasserstoff- oder Kohlenwasserstoffreste sind und vorzugsweise Wasserstoff, einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest oder einen gegebenenfalls mit wenigstens einem C&sub1;- C&sub3;-Alkylrest substituierten Phenylrest darstellen,
  • - U ein linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub4;-Alkylenrest ist,
  • - W eine Valenzbindung ist,
  • - R&sup4; und R&sup5; gleiche oder verschiedene Reste sind und einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest darstellen,
  • - x' = 0 oder 1,
  • - x = 0 bis 2, vorzugsweise 0 oder 1 und noch stärker bevorzugt 0.
  • Ohne dass dies beschränkend wäre, kann Vinyltrimethoxysilan als eine besonders geeignete Verbindung (4.1) betrachtet werden.
  • Wenn es sich um die Organosiliciumverbindung (4.2) handelt, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, sie auszuwählen
  • - entweder unter den Produkten (4.2a), die der folgenden allgemeinen Formel entsprechen:
  • worin:
  • - R&sup6; ein linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest ist,
  • - R&sup7; ein linearer oder verzweigter Alkylrest ist,
  • - y gleich 0, 1, 2 oder 3, vorzugsweise gleich 0 oder 1 und noch stärker bevorzugt gleich 0 ist,
  • mit
  • Δ E und D, die gleiche oder verschiedene, unter den linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylresten ausgewählte Reste sind,
  • Δ z, das gleich 0 oder 1 ist,
  • Δ R&sup8;, R&sup9;, R¹&sup0;, die gleiche oder verschiedene Reste sind, die Wasserstoff oder einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest darstellen, wobei Wasserstoff spezieller bevorzugt ist,
  • Δ wobei R&sup8; und R&sup9; oder R¹&sup0; alternativ zusammen und mit den beiden Kohlenstoffatomen, die die Epoxygruppe tragen, einen Alkylring mit 5 bis 7 Ringgliedern bilden können,
  • - oder unter den Produkten (4.2b), die von epoxyfunktionellen Polydiorganosiloxanen gebildet werden, die umfassen:
  • (i) wenigstens eine Siloxyeinheit der Formel:
  • worin
  • - X der wie oben für die Formel (IV.2a) definierte Rest ist,
  • - G eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und vorzugsweise ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, vorteilhafterweise unter den Gruppen Methyl, Ethyl, Propyl und 3,3,3- Trifluorpropyl, sowie unter den Arylgruppen und vorteilhafterweise unter den Resten Xylyl, Tolyl und Phenyl,
  • - p = 1 oder 2,
  • - q = 0, 1 oder 2,
  • - p + q = 1, 2 oder 3,
  • und (2i) gegebenenfalls wenigstens eine Siloxyeinheit der Formel:
  • worin G dieselbe Bedeutung wie oben hat und r einen Wert zwischen 0 und 3, beispielsweise zwischen 1 und 3 hat.
  • Die Verbindungen (4.2) sind vorzugsweise Epoxyalkoxymonosilane (IV.2a).
  • Als Beispiel für solche Verbindungen (IV.2a) kann man anführen:
  • - 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan (GLYMO)
  • - oder 3,4-Epoxycyclohexylethyltrimethoxysilan.
  • Bezüglich der letzten wesentlichen Verbindung (4.3) des Haftungspromotors (4) der erfindungsgemäßen Siliconzusammensetzung (EVF) sind die bevorzugten Produkte diejenigen, worin das Metall M aus der folgenden Liste ausgewählt ist: Ti, Zr, Ge, Li, Mn. Es muss unterstrichen werden, dass Titan spezieller bevorzugt ist. Man kann es beispielsweise mit einem Alkoxyrest vom Typ Butoxy verknüpfen.
  • Gemäß der Erfindung ist eine vorteilhafte Kombination für die Bildung des Haftungspromotors die folgende:
  • Vinyltrimethoxysilan (VTMS)/3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan (GLYMO)/ Butyltitanat.
  • Auf quantitativer Ebene kann genau angegeben werden, dass die Gewichtsanteile von (4.1), (4.2) und (4.3), ausgedrückt als Gewichtsprozentgehalte, bezogen auf die Summe der drei, die folgenden sind:
  • (4.1) ≥ 10, vorzugsweise zwischen 15 und 70 und noch stärker bevorzugt zwischen 25 und 65,
  • (4.2) ≤ 90, vorzugsweise zwischen 70 und 15 und noch stärker bevorzugt zwischen 65 und 25,
  • (4.3) ≥ 1, vorzugsweise zwischen 5 und 25 und noch stärker bevorzugt zwischen 8 und 18,
  • wobei es sich versteht, dass die Summe dieser Anteile an (4.1), (4.2), (4.3) gleich 100% ist.
  • Es konnte ein Zusammenhang nachgewiesen werden zwischen einerseits den Haftungs- und Strukturleistungen der Siliconbeschichtung und andererseits dem Gewichtsverhältnis (4.2) : (4.1). So liegt dieses Verhältnis vorzugsweise zwischen 2 : 1 und 0,5 : 1, wobei das Verhältnis 1 : 1 spezieller bevorzugt ist.
  • Vorteilhafterweise ist der Haftungspromotor in einer Menge von 0,1 bis 10, vorzugsweise von 0,5 bis 5 und noch stärker bevorzugt von 1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtheit der Bestandteile der Zusammensetzung, vorhanden.
  • Die erfindungsgemäße Zusammensetzung umfasst außerdem zwingend wenigstens ein Polyorganosiloxanharz (5), das wenigstens einen Alkenylrest in seiner Struktur umfasst, und dieses Harz weist einen Gewichtsgehalt an Alkenylgruppe(n) zwischen 0,1 und 20 Gew.-% und vorzugsweise zwischen 0,2 und 10 Gew.-% auf.
  • Diese Harze sind verzweigte Organopolysiloxanoligomere oder -polymere, die gut bekannt und im Handel verfügbar sind. Sie liegen in Form von Lösungen, vorzugsweise von Siloxanlösungen vor. Sie weisen in ihrer Struktur wenigstens zwei verschiedene Einheiten auf, die unter denen der Formel R&sub3;Si0,5 (Einheit M), R&sub2;SiO (Einheit D), RSiO1,5 (Einheit T) und SiO&sub2; (Einheit Q) ausgewählt sind, wobei wenigstens eine dieser Einheiten eine T- oder Q-Einheit ist.
  • Die Reste R sind gleich oder verschieden und sind unter den linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub6;-Alkylresten, den C&sub2;-C&sub4;-Alkenylphenylresten, 3,3,3-Trifluorpropyl ausgewählt. Beispielsweise kann man anführen: als Alkylreste R die Reste Methyl, Ethyl, Isopropyl, tert.-Butyl und n-Hexyl und als Alkenylreste R die Vinylreste.
  • Man muss verstehen, dass in den Harzen (5) vom oben angeführten Typ ein Teil der Reste R Alkenylreste sind.
  • Als Beispiele für verzweigte Organopolysiloxanoligomere oder -polymere kann man die MQ-Harze, die MDQ-Harze, die TD-Harze und die MDT-Harze anführen, wobei die Alkenylfunktionen von den Einheiten M, D und/oder T getragen werden können. Als Beispiel für Harze, die sich besonders gut eignen, kann man die MDQ- Vinylharze mit einem Gewichtsgehalt an Vinylgruppen zwischen 0,2 und 10 Gew.-% anführen.
  • Diese Verbindung (5) hat die Funktion, die mechanische Festigkeit der Siliconelastomerbeschichtung sowie ihre Haftung im Rahmen des Beschichtens der Seiten eines synthetischen Gewebes (beispielsweise aus Polyamid), das genäht wird, um "Airbags" zu bilden, zu steigern. Dieses Strukturharz ist vorteilhafterweise in einer Konzentration zwischen 10 und 70 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtheit der Bestandteile der Zusammensetzung, vorzugsweise zwischen 30 und 60 Gew.-% und noch stärker bevorzugt zwischen 40 und 60 Gew.-% vorhanden.
  • Besonders bevorzugt umfasst das Polyorganosiloxanharz (5) wenigstens 2 Gew.-% SiO&sub2;-Einheiten (Q-Einheiten), insbesondere 4 bis 14%, vorzugsweise 5% bis 12%.
  • Das Polyorganosiloxan (1) ist gewichtsmäßig einer der wesentlichen Bestandteile der erfindungsgemäßen Zusammensetzung. Vorteilhafterweise handelt es sich um ein Produkt, das umfasst
  • (i) Siloxyeinheiten der Formel:
  • worin:
  • - T eine Alkenyl-, vorzugsweise Vinyl- oder Allylgruppe ist,
  • - Z eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und vorzugsweise ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, vorteilhafterweise unter den Gruppen Methyl, Ethyl, Propyl und 3,3,3-Trifluorpropyl, sowie unter den Arylgruppen und vorteilhafterweise unter den Resten Xylyl, Tolyl und Phenyl,
  • - a 1 oder 2 ist, b 0, 1 oder 2 ist und a + b zwischen 1 und 3, vorzugsweise zwischen 2 und 3 liegt,
  • und (2i) gegebenenfalls weitere Siloxyeinheiten der Formel:
  • worin Z dieselbe Bedeutung wie oben hat und c einen Wert zwischen 0 und 3, vorzugsweise zwischen 2 und 3 hat.
  • Es ist vorteilhaft, wenn dieses Polydiorganosiloxan eine Viskosität von wenigstens gleich 1000 mPa·s und vorzugsweise zwischen 5.000 und 200.000 mPa·s besitzt.
  • Stärker bevorzugt liegt diese Viskosität zwischen 10.000 und 200.000 mPa·s, insbesondere zwischen 30.000 und 170.000, besonders zwischen 40.000 und 120.000. Selbstverständlich berücksichtigt man im Fall eines Gemischs von mehreren Ölen (1) mit verschiedenen Viskositäten die Viskosität des Gemischs.
  • Alle Viskositäten, von denen in der vorliegenden Abhandlung die Rede ist, entsprechen einer Größe der dynamischen Viskosität, die auf an sich bekannte Weise bei 25ºC gemessen wird.
  • Das Polyorganosiloxan (1) kann nur aus Einheiten der Formel (1.1) bestehen oder kann außerdem Einheiten der Formel (1.2) enthalten. Desgleichen kann es eine lineare, verzweigte, cyclische oder netzartige Struktur aufweisen.
  • Z ist im Allgemeinen unter den Methyl-, Ethyl- und Phenylresten ausgewählt, wobei wenigstens 60 Mol% (oder Zahlen-%) der Reste Z Methylreste sind.
  • Beispiele für Siloxyeinheiten der Formel (1.1) sind die Vinyldimethylsiloxyeinheit, die Vinylphenylmethylsiloxyeinheit, die Vinylmethylsiloxyeinheit und die Vinylsiloxyeinheit.
  • Beispiele für Siloxyeinheiten der Formel (1.2) sind die Einheiten SiO4/2, Dimethylsiloxy, Methylphenylsiloxy, Diphenylsiloxy, Methylsiloxy und Phenylsiloxy.
  • Beispiele für Polyorganosiloxane (1) sind lineare und cyclische Verbindungen wie: die Dimethylpolysiloxane mit Dimethylvinylsilyl-Enden, die (Methylvinyl)(dimethyl)polysiloxan-Copolymere mit Trimethylsilyl-Enden, die (Methylvinyl)(dimethyl)- polysiloxan-Copolymere mit Dimethylvinylsilyl-Enden; die cyclischen Methylvinylpolysiloxane.
  • Das Polyorganosiloxan (2) ist vorzugsweise vom Typ derjenigen, die umfassen:
  • (i) Siloxyeinheiten der Formel:
  • worin:
  • - L eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und vorzugsweise ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, vorteilhafterweise unter den Gruppen Methyl, Ethyl, Propyl und 3,3,3-Trifluorpropyl, sowie unter den Arylgruppen und vorteilhafterweise unter den Resten Xylyl, Tolyl und Phenyl,
  • - d 1 oder 2 ist, e 0, 1 oder 2 ist, d + e einen Wert zwischen 1 und 3, vorzugsweise zwischen 2 und 3 hat,
  • und (2i) gegebenenfalls weitere Siloxyeinheiten der mittleren Formel:
  • worin L dieselbe Bedeutung wie oben hat und g einen Wert zwischen 0 und 3, vorzugsweise zwischen 2 und 3 hat.
  • Die dynamische Viskosität dieses Polyorganosiloxans (2) beträgt wenigstens gleich 10 mPa·s und vorzugsweise liegt sie zwischen 20 und 1000 mPa·s.
  • Das Polyorganosiloxan (2) kann nur aus Einheiten der Formel (2.1) bestehen oder zusätzlich Einheiten der Formel (2.2) umfassen.
  • Das Polyorganosiloxan (2) kann eine lineare, verzweigte, cyclische oder netzartige Struktur aufweisen.
  • Die Gruppe L hat die gleiche Bedeutung wie die obige Gruppe Z.
  • Beispiele für Einheiten der Formel (2.1) sind:
  • H(CH&sub3;)&sub2;SiO1/2, HCH&sub3;SiO2/2, H(C&sub6;H&sub5;)SiO2/2
  • Die Beispiele für Einheiten der Formel (2.2) sind die gleichen wie die oben für die Einheiten der Formel (1.2) angegebenen.
  • Beispiele für Polyorganosiloxane (2) sind lineare und cyclische Verbindungen wie:
  • - die Dimethylpolysiloxane mit Hydrogendimethylsilyl-Enden,
  • - die Copolymere mit (Dimethyl)(hydrogenmethyl)polysiloxan-Einheiten mit Trimethylsilyl-Enden,
  • - die Copolymere mit (Dimethyl)(hydrogenmethyl)polysiloxan-Einheiten mit Hydrogendimethylsilyl-Enden,
  • - die Hydrogenmethylpolysiloxane mit Trimethylsilyl-Enden,
  • - die cyclischen Hydrogenmethylpolysiloxane.
  • Das Verhältnis der Anzahl an Wasserstoffatomen, die in dem Polyorganosiloxan (2) an das Silicium gebunden sind, zu der Gesamtzahl an ungesättigten Alkenylgruppen des Polyorganosiloxans (1) und des Harzes (5) liegt zwischen 0,4 und 10, vorzugsweise zwischen 0,6 und 5.
  • Die Grundlagen für Polyadditionssiliconzusammensetzungen können nur lineare Polyorganosiloxane (1) und (2) umfassen, wie beispielsweise diejenigen, die in den Patenten: US-A-3 220 972, US-A-3 697 473 und US-A-4 340 709 beschrieben sind, oder gleichzeitig verzweigte oder netzartige Polyorganosiloxane (1) und (2) umfassen, wie beispielsweise diejenigen, die in den Patenten: US-A-3 284 406 und US-A 3 434 366 beschrieben sind.
  • Vorzugsweise setzt man ein:
  • - wenigstens ein lineares Polyorganosiloxan (1), das Ketten umfasst, die gebildet werden von Einheiten der Formel (1.2), worin c = 2, die an jedem ihrer Enden durch Einheiten der Formel (1.1), worin a = 1 und b = 2, blockiert sind, und
  • - wenigstens ein lineares Polyorganosiloxan (2), das in seiner Struktur wenigstens drei an das Silicium gebundene Wasserstoffatome umfasst, die in den Ketten und/oder an Kettenenden liegen.
  • Sehr bevorzugt setzt man ein:
  • - wenigstens ein lineares Polyorganosiloxan (1), das Ketten umfasst, die gebildet werden von Einheiten der Formel (1.2), worin c = 2, die an jedem ihrer Enden durch Einheiten der Formel (1.1), worin a = 1 und b = 2, blockiert sind, und
  • - wenigstens ein lineares Polyorganosiloxan (2), das Ketten umfasst, die gebildet werden von Einheiten der Formel (2.1), worin d = 1 und e = 1, und gegebenenfalls von Einheiten der Formel (2.2), worin g = 2, die an jedem ihrer Enden durch Einheiten der Formel (2.1), worin d = 1 und e = 2, blockiert sind.
  • Die Katalysatoren (3) sind ebenfalls gut bekannt. Man verwendet vorzugsweise die Verbindungen des Platins und des Rhodiums. Insbesondere kann man die Komplexe des Platins und eines organischen Produkts, beschrieben in den Patenten US-A 3 159 601, US-A-3 159 602, US-A 3 220 972 und den europäischen Patenten EP-A-0 057 459, EP-A-0 188 978 und EP-A 0 190 530, die Komplexe von Platin und Vinylorganosiloxanen, beschrieben in den Patenten US-A-3 419 593, US-A-3 715 334, US-A-3 377 432 und US-A-3 814 730, verwenden. Der im Allgemeinen bevorzugte Katalysator ist Platin. In diesem Fall liegt die Gewichtsmenge an Katalysator (3), berechnet in Gewicht Platinmetall, im Allgemeinen zwischen 2 und 400 ppm, vorzugsweise zwischen 5 und 200 ppm, auf Grundlage des Gesamtgewichts der Polyorganosiloxane (1) und (2).
  • Vorteilhafterweise kann die erfindungsgemäße Siliconzusammensetzung außerdem wenigstens einen Verzögerer (6) der Additionsreaktion (Vernetzungsinhibitor) umfassen, der ausgewählt ist unter den folgenden Verbindungen:
  • - Polyorganosiloxane, substituiert mit wenigstens einem Alkenylrest, die gegebenenfalls in cyclischer Form vorliegen können, wobei Tetramethylvinyltetrasiloxan besonders bevorzugt ist,
  • - Pyridin,
  • - die organischen Phosphine und Phosphite,
  • - die ungesättigten Amide,
  • - die Alkylmaleate
  • - und die Acetylenalkohole.
  • Diese Acetylenalkohole (vgl. FR-B-1 528 464 und FR-A-2 372 874), die zu den bevorzugten Verbindungen, die die Hydrosilylierungsreaktion thermisch blockieren, gehören, haben als Formel:
  • R'-(R")C(OH)-C CH
  • eine Formel, worin:
  • - R' ein linearer oder verzweigter Alkylrest oder ein Phenylrest ist;
  • - R"H oder ein linearer oder verzweigter Alkylrest oder ein Phenylrest ist; wobei die Reste R', R" und das in α-Position zur Dreifachbindung gelegene Kohlenstoffatom gegebenenfalls einen Ring bilden können;
  • wobei die Gesamtanzahl an Kohlenstoffatomen, die in R' und R" enthalten sind, wenigstens 5, vorzugsweise 9 bis 20 beträgt.
  • Besagte Alkohole sind vorzugsweise unter denen ausgewählt, die einen Siedepunkt höher als 250ºC aufweisen. Als Beispiele kann man anführen:
  • - 1-Ethinyl-1-cyclohexanol;
  • - 3-Methyl-1-dodecin-3-ol;
  • - 3,7,11-Trimethyl-1-dodecin-3-ol;
  • - 1,1-Diphenyl-2-propin-1-ol;
  • - 3-Ethyl-6-ethyl-1-nonin-3-ol;
  • - 2-Methyl-3-butin-2-ol;
  • - 3-Methyl-1-pentadecin-3-ol.
  • Diese α-Acetylenalkohole sind Produkte des Handels.
  • Ein solcher Verzögerer (6) ist in einer Menge von maximal 3 000 ppm, vorzugsweise in einer Menge von 100 bis 1000 ppm, bezogen auf das Gesamtgewicht der Organopolysiloxane (1) und (2), vorhanden.
  • Auf an sich bekannte Weise können der Siliconelastomerzusammensetzung ein oder mehrere herkömmliche Zusätze, wie beispielsweise Farbstoffe, zugesetzt werden.
  • Gemäß einem weiteren dieser Aspekte bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein zweikomponentiges Vorstufensystem der oben beschriebenen Siliconzusammensetzung. Ein solches Vorstufensystem liegt in zwei unterschiedlichen Teilen A und B vor, die dazu bestimmt sind, gemischt zu werden, um die Zusammensetzung zu bilden, wobei einer dieser Teile A oder B den Katalysator (3) und eine einzige Polyorganosiloxanspezies (1) oder (2) umfasst. Ein weiteres Merkmal dieses Vorstufensystems ist, dass sein Teil A oder B, der das Polyorganosiloxan (2) enthält, frei von Verbindungen (4.3) des Promotors (4) ist, und dass sein Teil A oder B, der die Verbindung (4.1) des Promotors (4) enthält, nicht den Katalysator (3) umfasst. Ein weiteres Merkmal dieses Vorstufensystems ist noch, dass das Harz (5) im Teil A oder im Teil B oder in beiden Teilen A und B eingesetzt werden kann, wobei der Katalysator (3) nicht in dem Teil A oder B vorhanden sein darf, der das Polyorganosiloxan (2) und das Harz (5) enthält.
  • So kann der Teil A beispielsweise einen Teil des Polyorganosiloxans (1), das Polyorganosiloxan (2), die Verbindungen (4.1) und (4.2) des Promotors (4), einen Teil des Harzes (5) und gegebenenfalls den Vernetzungsinhibitor (6) enthalten; während der Teil B beispielsweise den restlichen Teil des Polyorganosiloxans (1), den Katalysator (3), die Verbindung (4.3) des Promotors (4), den restlichen Teil des Harzes (5) und gegebenenfalls eine Farbstoffbase enthalten kann.
  • Die Viskosität der Teile A und B und ihres Gemischs kann eingestellt werden, indem man die Mengen der Bestandteile variiert und indem man die Polyorganosiloxane mit unterschiedlicher Viskosität wählt.
  • Wenn sie miteinander gemischt sind, bilden die Teile A und B eine gebrauchsfertige Siliconzusammensetzung (EVF II), die durch jedes geeignete Mittel zum Beschichten (beispielsweise Rakel oder Walze) auf den Träger aufgebracht werden kann.
  • Obwohl die Vernetzung der Zusammensetzung, die auf den zu beschichtenden Träger aufgebracht ist, in der Kälte (d. h. bei einer Temperatur nahe der Raumtemperatur = 23ºC) ausgeführt werden kann, sei betont, dass die erfindungsgemäßen Verbindungen auch auf thermischem Weg und/oder durch elektromagnetische Strahlung (Strahlung beschleunigter Elektronen oder "electron beam") vernetzt werden können.
  • Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können für das Beschichten oder Überziehen von gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Trägern und vorzugsweise von gewebten, gewirkten oder nicht gewebten Trägern aus synthetischen Fasern, vorteilhafterweise aus Polyester oder aus Polyamid, verwendet werden.
  • Die Erfindung hat spezieller das Beschichten oder Überziehen von wenigstens einer der Seiten des flexiblen Trägermaterials (beispielsweise Gewebe aus Polyamid) zum Ziel, das für die Herstellung durch Nähen von aufblasbaren Säcken für den individuellen Schutz von Fahrzeuginsassen im Fall eines Aufpralls dient.
  • In diesem Zusammenhang erweisen sich die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen nicht nur für das Beschichten von herkömmlicherweise bei der Herstellung von aufblasbaren Säcken verwendeten Trägern als bemerkenswert, sondern auch für die Beschichtung von Trägern mit offenem Gewebebild zu diesem Zweck. Unter Träger mit offenem Gewebebild versteht man die Träger mit einer Porosität > 15 l/dm²/min gemäß der Norm DIN 53 887. Im Fall eines Gewebes kann man das offene Gewebebild insbesondere definieren als die Anzahl an Kett- und Schussfäden pro Zentimeter, deren Summe kleiner oder gleich 36 ist.
  • Als im Rahmen der vorliegenden Erfindung besonders empfohlene Gewebe führt man allgemein die Gewebe an, deren Gewicht in nicht beschichtetem Zustand kleiner als 200 g/m² und insbesondere kleiner oder gleich 160 g/m² ist. So kann man solche Gewebe, insbesondere aus Polyamid, mit 16 · 16 bis 18 · 18 Fäden/cm, beispielsweise die Gewebe mit 470 dtex (Dezitex), mit diesen Merkmalen anführen.
  • Es wird betont, dass man auch Substrate, insbesondere Gewebe verwenden kann, die aus technischen Textilfasern gebildet werden, das heißt aus Textilfasern, die, verglichen mit den herkömmlichen Fasern, verbesserte Eigenschaften, beispielsweise eine gesteigerte Reißfestigkeit, aufweisen, um besondere oder verstärkte Eigenschaften in Abhängigkeit von den Anwendungen des beschichteten Trägers oder Gewebes zu verleihen.
  • Die Anmelderin konnte zeigen, dass die Erfindung es ermöglichte, kalt vulkanisierbare Elastomere zu erhalten, die, wenn sie vernetzt sind, die folgenden Merkmale besitzen können:
  • - Dichte < 1,1 (kann beispielsweise durch Wiegen eines bekannten Volumens oder durch Pyknometrie oder Gradientensäule gemessen werden);
  • - thermische Leitfähigkeit bei 23ºC (ASTM D2326-70) &le; 0,18 W/m·K;
  • - elastische Eigenschaft, dargestellt durch das Verhältnis zwischen der Reißfestigkeit (in mPa, gemäß der Norm 53504) des vernetzten Elastomers und der Dehnung beim Reißen (in %, gemäß der Norm 53504) des vernetzten Elastomers, wobei dieses Verhältnis < 0,02 ist;
  • - Haftung (NFG 37110) Scrub &ge; 400.
  • Die besten Leistungen werden im Fall von Zusammensetzungen erhalten, die Öl (1) mit einer Viskosität zwischen 10.000 und 200.000 mPa·s, insbesondere zwischen 30.000 und 170.000, speziell zwischen 40.000 und 120.000, und Harz (5) mit Q-Einheiten, insbesondere wenigstens 2 Gew.-% solcher Einheiten, speziell 4 bis 14%, vorzugsweise 5% bis 12% umfassen.
  • Die durch die erfindungsgemäße Zusammensetzung erhaltene Dichte ermöglicht es, Beschichtungen in dünner Schicht vorteilhafterweise kleiner oder gleich 30 g/m², insbesondere zwischen 15 und 30 g/m², vorzugsweise in der Größenordnung von 25 g/m² herzustellen. Das elastische Merkmal des Elastomers ermöglicht es, die Beständigkeit gegen das Zerreißen des beschichteten Textils beträchtlich zu vergrößern. Die geringe thermische Leitfähigkeit des Elastomers verleiht dem beschichteten Gewebe einen thermischen Schutz erster Ordnung, selbst mit einer so geringen Beschichtungsdicke.
  • Weitere Eigenschaften, wie die Faltbarkeit, die Haftung des Elastomers am Gewebe, die Gasundurchlässigkeit, die Knitter- und Abriebfestigkeit, die Alterungsbeständigkeit und die Eignung und das Verhalten beim Nähen sind ebenfalls von einem sehr hohen Niveau.
  • Man kann insbesondere angeben, dass es die Erfindung ermöglicht, einen beschichteten Träger zu erhalten, der aufweist:
  • - Beständigkeit gegen das Zerreißen größer oder gleich 400 N (Norm ASTM D 1682),
  • - thermischer Schutz des Gewebes verbessert um 30%, verglichen mit einem Standardsilicon höherer Dichte für ein gleiches Abscheidungsgewicht;
  • - Porosität (DIN 53 887) < 2 l/dm²/min.
  • Die vorliegende Erfindung hat folglich auch die Verwendung einer Zusammensetzung oder ihres Vorstufensystems, wie oben beschrieben, für das Beschichten oder Überziehen von gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Trägern, insbesondere aus synthetischen Fasern, vorteilhafterweise aus Polyester oder Polyamid, zum Gegenstand.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform hat die Erfindung das Beschichten eines Gewebes mit offenem Gewebebild gemäß der oben angegebenen Definition zum Ziel.
  • Die Erfindung hat folglich auch einen solchen faserigen Träger, der erfindungsgemäß beschichtet ist und folglich die oben angegebenen Merkmale und Eigenschaften aufweisen kann, zum Gegenstand.
  • Vorzugsweise ist der faserige Träger ein Gewebe mit offenem Gewebebild. Vorzugsweise umfasst die Zusammensetzung ein Öl (1) mit einer Viskosität zwischen 10.000 und 200.000, vorzugsweise zwischen 30.000 und 170.000, noch stärker bevorzugt zwischen 40.000 und 120.000 mPa·s bei 25ºC, und vorzugsweise ein Harz (5) mit wenigstens 2 Gew.-% Q-Einheiten, insbesondere 4 bis 14%, noch stärker bevorzugt 5% bis 12%. Weiterhin ist das Gewicht an abgeschiedenem Elastomer vorzugsweise kleiner oder gleich 30 g/m², insbesondere in der Größenordnung von 25 g/m². Der beschichtete Träger weist vorteilhafterweise ein Gewicht kleiner oder gleich 200 g/m² auf.
  • Dank den zuvor angegebenen Eigenschaften und Merkmalen kann man aufblasbare Säcke zum individuellen Schutz der Insassen eines Fahrzeugs aus Geweben mit offenem Gewebebild, wie oben beschrieben, insbesondere Geweben aus Polyamid oder Polyester, herstellen, die, wenn sie beschichtet sind, ein Gewicht kleiner oder gleich 200 g/m² haben und außerdem optimale Eigenschaften insbesondere der Beständigkeit gegen das Zerreißen, des thermischen Schutzes, der Porosität und Faltbarkeit besitzen. Dies ermöglicht es, aufblasbare Säcke herzustellen, die leichter, leistungsfähiger und billiger sind als die Säcke, die aus nicht beschichteten Geweben oder beschichteten Geweben des Stands der Technik hergestellt werden.
  • Die Erfindung hat auch zum Gegenstand die Verwendung einer Siliconzusammensetzung insbesondere des kalt oder warm vulkanisierbaren Typs, die zu einem Elastomer vernetzt, das eine Dichte < 1,1, eine thermische Leitfähigkeit bei 23ºC 18 W/m·K aufweist und bei dem das Verhältnis zwischen der Reißfestigkeit und der Dehnung beim Reißen < 0,02 ist, für die Beschichtung eines gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Substrats insbesondere im Hinblick auf die Herstellung von aufblasbaren Säcken für den Schutz von Fahrzeuginsassen. Die Erfindung hat insbesondere zum Ziel die Beschichtung von Substraten mit offenem Gewebebild gemäß der oben angegebenen Definition vorzugsweise mit einer Elastomerdicke kleiner oder gleich 30 g/m², speziell in der Größenordnung von 25 g/m², insbesondere um ein beschichtetes Substrat mit einem Gewicht kleiner oder gleich 200 g/m² zu erhalten. Die Erfindung hat auch die so erhaltenen beschichteten faserigen Träger zum Ziel.
  • Die Erfindung hat insbesondere das Beschichten oder Überziehen von wenigstens einer der Seiten des flexiblen Trägermaterials (beispielsweise Gewebe aus Polyamid) zum Ziel, das für die Herstellung durch Nähen von aufblasbaren Säcken für den individuellen Schutz von Fahrzeuginsassen im Fall eines Aufpralls dient.
  • Es ist jedoch selbstverständlich, dass die Erfindung dadurch nicht beschränkt wird und bei jeder Anwendung eingesetzt werden kann, die ähnliche Eigenschaften anstrebt. Man kann beispielsweise die Zeltstoffe, die Fallschirmstoffe und Entsprechendes anführen, die ebenfalls bestimmte der oben angeführten Eigenschaften, die mit dem geringen Gewicht verbunden sind, nutzen können.
  • Im Allgemeinen kann das Beschichten, um das es sich hier handelt, der Abscheidung einer einzigen Schicht auf wenigstens einer der Seiten des flexiblen Trägermaterials entsprechen (Primärbeschichtung). Es kann sich aber auch um die Abscheidung einer zweiten Schicht oder gegebenenfalls einer dritten Schicht auf wenigstens einer der Seiten des bereits beschichteten Trägermaterials handeln (Sekundärbeschichtung), um insgesamt die gewünschte Dicke zu haben, die die besten möglichen Leistungen in puncto Undurchlässigkeit gewährleistet.
  • Die folgenden Beispiele zur Herstellung der Zusammensetzung und ihrer Anwendung als Beschichtung von Gewebe aus Polyamid ermöglichen es, die Erfindung besser zu verstehen und ihre Vorteile und ihre Ausführungsvarianten herauszustellen. Die Leistungen der Zusammensetzung der Erfindung werden durch Vergleichsversuche hervorgehoben.
  • BEISPIELE:
  • In diesen Beispielen wird die Viskosität mit Hilfe eines BROOKFIELD- Viskosimeters gemäß den Angaben der Norm AFNOR NFT 76 106 vom Mai 82 gemessen.
  • Beispiel 1: Beispiel zur Herstellung von Zusammensetzungen 1. - Herstellung einer Siliconzusammensetzung ohne Füllstoff gemäß der Erfindung (Zusammensetzung C1): 1.1 - Herstellung des Teils A des Zweikomponentensystems:
  • In einem Reaktor mischt man bei Raumtemperatur:
  • - 48 Gewichtsteile Harz (5) mit der Struktur MMViDDViQ, das 0,6 Gew.-% Vinylgruppen (Vi) enthält und aus 17 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub3;SiO0,5, 0,5 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub2;ViSiO0,5, 75 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub2;SiO, 1,5 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)ViSiO und 6 Gew.-% Einheiten SiO&sub2; besteht [im Folgenden Harz (5) genannter Bestandteil];
  • - 30 Gewichtsteile eines Polyorganosiloxans (1), das besteht aus einem Polydimethylsiloxanöl, das an jedem der Kettenenden durch eine Einheit (CH&sub3;)&sub2;ViSiO0,5 blockiert ist, mit einer Viskosität von 100.000 mPa·s, und das 0,003 Si-Vi-Funktionen pro 100 g Öl enthält [im Folgenden Öl (1) mit hoher Viskosität genannter Bestandteil];
  • - 15 Gewichtsteile eines Polyorganosiloxans (1), das besteht aus einem Polydimethylsiloxanöl, das an jedem der Kettenenden durch eine Einheit (CH&sub3;)&sub2;ViSiO0,5 blockiert ist, mit einer Viskosität von 10.000 mPa·s, und das 0,005 Si-Vi-Reste pro 100 g Öl enthält [im Folgenden Öl (1) mit niedriger Viskosität genannter Bestandteil];
  • - 5 Gewichtsteile eines Polyorganosiloxans (2), das besteht aus einem Poly(dimethyl)(hydrogenmethyl)siloxanöl, das an jedem der Kettenenden durch eine Einheit (CH&sub3;)&sub2;HSiO0,5 blockiert ist, mit einer Viskosität von 25 mPa·s, und das insgesamt 0,7 Si-H-Funktionen pro 100 g Öl enthält (von denen 0,6 Si-H- Funktionen in der Kette liegen) [im Folgenden Öl (2) genannter Bestandteil];
  • - 0,025 Gewichtsteile Inhibitor (6), der aus Ethylcyclohexanol besteht [im Folgenden Inhibitor (6) genannter Bestandteil];
  • - 1 Gewichtsteil der Verbindung (4.1) des Promotors (4), die aus Vinyltrimethoxysilan besteht [im Folgenden VTMS (4.1) genannter Bestandteil];
  • - und 1 Gewichtsteil der Verbindung (4.2) des Promotors (4), die aus 3-Glycidoxypropyltrimethoxysilan besteht [im Folgenden GLYMO (4.2) genannter Bestandteil].
  • 1.2 - Herstellung des Teils B des Zweikomponentensystems:
  • In einem Reaktor mischt man bei Raumtemperatur:
  • - 44,6 Gewichtsteile Harz (5);
  • - 36,3 Gewichtsteile Öl (1) mit hoher Viskosität;
  • - 14,5 Gewichtsteile Öl (1) mit niedriger Viskosität;
  • - 0,6 Gewichtsteile Farbstoffbase auf der Basis von Bromophthal-Blau, bezeichnet mit 4 GNP, verkauft von der Firma CIBA GEIGY [im Folgenden Farbstoffbase genannter Bestandteil];
  • - 0,0215 Gewichtsteile Platinmetall, zugesetzt in Form eines metallorganischen Komplexes mit 12 Gew.-% Platinmetall, bekannt unter dem Namen Karstedt- Katalysator [im Folgenden Platin des Katalysators (3) genannter Bestandteil];
  • - und 4 Gewichtsteile der Verbindung (4.3) des Promotors (4), die aus Butyltitanat Ti(OBu)&sub4; besteht [im Folgenden Ti(OBu)&sub4; (4.3) genannter Bestandteil].
  • 1.3 - Herstellung des Zweikomponentensystems:
  • Das Zweikomponentensystem wird durch Mischen bei Raumtemperatur von 100 Gewichtsteilen des Teils A und von 10 Gewichtsteilen des Teils B erhalten. Man erhält so die Zusammensetzung C1, deren Anteile der Bestandteile in der folgenden Tabelle 1 angegeben sind.
  • 2. - Herstellung einer Siliconzusammensetzung mit Füllstoff, die die Rolle einer Vergleichszusammensetzung spielt (Zusammensetzung C2): 2.1 - Herstellung einer Primärpaste:
  • In ein Planetenrührwerk gibt man:
  • - 35 Gewichtsteile Harz (5);
  • - 29 Gewichtsteile gemahlenen Quarz mit einer mittleren Korngröße in der Größenordnung von 2,5 um, der eine BET-Oberfläche in der Größenordnung von 3 m²/g entwickelt, verkauft von der Firma SIFRACO [im Folgenden Füllstoff Nr. 1 genannter Bestandteil];
  • - 23,2 Gewichtsteile Öl (1) mit hoher Viskosität;
  • - 11,8 Gewichtsteile Öl (1) mit niedriger Viskosität;
  • - und 1 Gewichtsteil pyrogenes Siliciumdioxid, das mit Octamethylcyclotetrasiloxan behandelt ist, das eine BET-Oberfläche in der Größenordnung von 250 m²/g entwickelt [im Folgenden Füllstoff Nr. 2 genannter Bestandteil].
  • 2.2 - Herstellung des Teils A des Zweikomponentensystems:
  • In einem Reaktor mischt man bei Raumtemperatur:
  • - 94 Gewichtsteile der obigen Paste;
  • - 4 Gewichtsteile Öl (2);
  • - 0,025 Gewichtsteile Inhibitor (6);
  • - 1 Gewichtsteil VTMS (4.1);
  • - und 1 Gewichtsteil GLYMO (4.2).
  • 2.3 - Herstellung des Teils B des Zweikomponentensystems:
  • In einem Reaktor mischt man bei Raumtemperatur:
  • - 88,3 Gewichtsteile der obigen Paste;
  • - 7,6 Gewichtsteile Öl (1) mit hoher Viskosität;
  • - 0,1 Gewichtsteile Farbstoffbase;
  • - 0,0215 Gewichtsteile Platin des Katalysators (3);
  • - und 4 Gewichtsteile Ti(OBu)&sub4; (4.3).
  • 2.4 - Herstellung des Zweikomponentensystems:
  • Das Zweikomponentensystem wird durch Mischen bei Raumtemperatur von 100 Gewichtsteilen des Teils A und von 10 Gewichtsteilen des Teils B erhalten. Man erhält so die Vergleichszusammensetzung C2, deren Anteile der Bestandteile in der folgenden Tabelle I angegeben sind. TABELLE I
  • BEISPIEL 2: Beispiel zur Anwendung als Beschichtung von Gewebe aus Polyamid 1. - Protokoll des Auftragens:
  • Die Zusammensetzung wird mit Hilfe von Rakeln auf Gewebe auf der Basis von Polyamid vom Typ 6,6 (Polyhexamethylenadipamid) mit variierenden Titern in Dezitex (dtex) abgeschieden, dann, nach dem Auftragen, wird sie jedesmal 4 Minuten bei 150ºC in einem Ofen, der von der Firma MATTHIS verkauft wird, vernetzt.
  • 2. - Ergebnisse:
  • 2.1 - Beschichtung auf einem entschlichteten Polyamidgewebe mit 235 dtex, das 28,5 · 28,5 Fäden/cm hat, und Bewertung des Gewinns, der bezüglich der Verringerung des Abscheidungsgewichts der Überzugsschicht für eine gleiche Einstellung des Beschichtungsrakels erhalten wird, wenn man von der Vergleichszusammensetzung zu der erfindungsgemäßen Zusammensetzung übergeht: Tabelle II
  • (1) Die Messungen werden gemäß den Angaben der Norm FMVSS 302 ("Flammability Motor Vehicule Safety Standard") durchgeführt.
  • (2) Der Versuch zur Knitter- und Abriebfestigkeit ("scrub"-Test) (Norm NF G 37110) spiegelt die Haftung und die Alterungsbeständigkeit der Zusammensetzung wider. Dieser Versuch besteht darin, das Gewebe einerseits einer Scherbewegung mit Hilfe von zwei Backen, die die beiden gegenüber liegenden Ränder einer Probe einklemmen und die zu einer relativ zueinander hin- und hergehenden Bewegung angeregt werden, und andererseits einem Abrieb durch Kontakt mit einem beweglichen Träger zu unterziehen.
  • 2.2 - Beschichtung auf einem entschlichteten Polyamidgewebe mit 470 dtex, das 18 · 18 Fäden/cm hat, d. h. ein Gewebe mit offenem Gewebebild (Porosität > 15 l/dm²/min), und Bewertung der Feuerbeständigkeit und des "scrub"- Tests, wenn man von der Vergleichszusammensetzung zu der erfindungsgemäßen Zusammensetzung für ein gleiches Abscheidungsgewicht der Überzugsschicht übergeht: Tabelle III
  • (1) und (2) vgl. oben die unter der Tabelle II angegebenen Angaben
  • 2.3. - Beschichtung auf einem entschlichteten Polyamidgewebe mit 470 dtex, das 18 · 18 Fäden/cm hat (offenes Gewebebild), und Bewertung der mechanischen Eigenschaften an dem beschichteten Gewebe, wenn man von der Vergleichszusammensetzung zu der erfindungsgemäßen Zusammensetzung übergeht: Tabelle IV
  • (1) Die Messungen werden gemäß den Angaben der Norm ASTM D 1682 durchgeführt.
  • 2.4 - Die thermische Leitfähigkeit der massiven Siliconelastomere, die durch Vernetzung der Zusammensetzungen C1 und C2 bei 150ºC hergestellt wurden, wurde bei zwei verschiedenen Temperaturen gemäß den Angaben der Norm ASTM D 2326-70 gemessen. Das Verhältnis zwischen der Reißfestigkeit [(R/R) in MPa] des vernetzten Elastomers und seiner Dehnung beim Reißen [(A/R) in %] wurde ebenfalls gemessen. [(R/R) und (A/R) werden gemäß den Angaben der Norm DIN 53504 bestimmt]: Tabelle V
  • Wenn die mit der gleichen Dicke der Zusammensetzungen C1 und C2 beschichteten Geweben einer hohen Temperatur unterzogen werden, ist der mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung C1 erhaltene Schutz größer.
  • 2.5 - Beschichtung auf einem entschlichteten Polyamidgewebe mit 470 dtex, das 16 · 16 Fäden/cm hat (offenes Gewebebild), mit der Zusammensetzung C1 und einer Zusammensetzung C3, die im Folgenden definiert wird.
  • 2.5.1 - Zusammensetzung C3: Teil A des Zweikomponentensystems:
  • Gleich wie Teil A von C1, außer für die Bestandteile (5) und (1), die werden zu:
  • - 48 Gewichtsteilen Harz (5) mit der Struktur MMViDDViQ, das 0,8 Gew.-% Vinylgruppen (Vi) enthält und das aus 27 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub3;SiO0,5, 0,15 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub2;ViSiO0,5, 60 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)&sub2;SiO, 2,4 Gew.-% Einheiten (CH&sub3;)ViSiO und 9,6 Gew.-% Einheiten SiO&sub2; besteht;
  • - 45 Gewichtsteilen eines Organopolysiloxans (1), das besteht aus einem Polydimethylsiloxanöl, das an jedem der Kettenenden durch eine Einheit (CH&sub3;)&sub2;ViSiO0,5 blockiert ist, mit einer Viskosität von 100.000 mPa·s, und das 0,003 Si-Vi-Funktionen pro 100 g Öl enthält.
  • Teil B des Zweikomponentensystems:
  • Gleich wie Teil B von C1, außer für die Bestandteile (5) und (1), die werden zu:
  • - 45 Gewichtsteilen Harz (5), wie in A beschrieben;
  • - 51 Gewichtsteilen Öf (1), wie in A beschrieben.
  • Herstellung des Zweikomponentensystems:
  • Gleich wie C1.
  • 2.5.2 - Merkmale des Gewebes und der Beschichtung:
  • - Gewicht des nicht beschichteten Gewebes: 160 g/cm²;
  • - Gewicht an abgeschiedenem Silicon: 30 g/cm².
  • 2.5.3 - Ergebnisse:
  • Eigenschaften des vernetzten Elastomers:
  • - Leitfähigkeit bei 23ºC (Norm ASTM D 2326-70): 0,17 W/m-K für C1 und C3;
  • - Dehnung beim Reißen (DIN 53504): 190% für C1;
  • 250% für C3;
  • - Beständigkeit gegen das Zerreißen (ASTM D624): 3 kN/m für C1;
  • 9 kN/m für C3;
  • Eigenschaften des beschichteten Gewebes:
  • - Beständigkeit gegen das Zerreißen (DIN ASTM D 1682):
  • Gewebe allein: 100 N;
  • Gewebe beschichtet: 450 N für C1 und C3.
  • - Knitterfestigkeit mit 30 g/m² (NF G 37110):
  • 800-1000 für C1;
  • 1500-1700 für C3.
  • 2.6 - Beschichtung auf einem entschlichteten Polyamidgewebe mit 470 dtex und mit 21 · 20 Fäden/cm, Beschichtung 25 g/cm² mit der Zusammensetzung C1 und der Zusammensetzung C3:
  • - Beständigkeit gegen das Zerreißen (ASTM D 1682):
  • Gewebe allein: 210 N;
  • Gewebe beschichtet mit C1: 550 N;
  • Gewebe beschichtet mit C3: 520 N.
  • - Faltbarkeit (ASTM D 4032-94):
  • Gewebe beschichtet mit C1: 15;
  • Gewebe beschichtet mit C3: 9.
  • Dieser Faltbarkeitsversuch spiegelt die Flexibilität des Gewebes und seine Fähigkeit, zu einem geringen Volumen gefaltet zu werden, wider (je kleiner der Wert, desto besser ist die Faltbarkeit).

Claims (33)

1. Beschichtungszusammensetzung des kalt vulkanisierbaren Typs (EVF), dadurch gekennzeichnet, dass sie frei von jeglichem mineralischen Füllstoff zur Verstärkung ist und dass sie aus dem Gemisch besteht, das gebildet wird von:
(1) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene C&sub2;-C&sub6;-Alkenylgruppen aufweist,
(2) wenigstens einem Polyorganosiloxan, das pro Molekül wenigstens zwei an das Silicium gebundene Wasserstoffatome aufweist,
(3) einer katalytisch wirksamen Menge wenigstens eines Katalysators, der aus wenigstens einem Metall besteht, das der Gruppe des Platins angehört,
(4) einem Haftungspromotor, der ausschließlich umfasst:
(4.1) wenigstens ein Alkoxyorganosilan, das pro Molekül wenigstens eine C&sub2;- C&sub6;-Alkenylgruppe enthält,
(4.2) wenigstens eine Organosiliciumverbindung, die wenigstens einen Epoxyrest umfasst,
(4.3) wenigstens ein Chelat eines Metalls M und/oder ein Metallalkoxid der allgemeinen Formel: M(OJ)n mit n = Wertigkeit von M und J = linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub8;-Alkylrest,
wobei M aus der Gruppe ausgewählt ist, die gebildet wird von: Ti, Zr, Ge, Li, Mn, Fe, Al und Mg,
(5) wenigstens einem Polyorganosiloxanharz,
(6) und gegebenenfalls wenigstens einem Vernetzungsinhibitor.
2. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Alkoxyorganosiloxan (4.1) des Promotors (4) der folgenden allgemeinen Formel entspricht:
worin:
- R¹, R², R³ untereinander gleiche oder verschiedene Wasserstoff- oder Kohlenwasserstoffreste sind und Wasserstoff, einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;- Alkylrest oder einen gegebenenfalls mit wenigstens einem C&sub1;-C&sub3;-Alkylrest substituierten Phenylrest darstellen,
- U ein linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub4;-Alkylenrest ist,
- W eine Valenzbindung ist,
- R&sup4; und R&sup5; gleiche oder verschiedene Reste sind und einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest darstellen,
- x' = 0 oder 1,
- x = 0 bis 2.
3. Zusammensetzung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Organosiliciumverbindung (4.2) des Promotors (4) ausgewählt ist:
- entweder unter den Produkten (4.2a), die der folgenden allgemeinen Formel entsprechen:
worin:
- R&sup6; ein linearer oder verzweigter C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest ist,
- R&sup7; ein linearer oder verzweigter Alkylrest ist,
- y gleich 0, 1, 2 oder 3 ist
mit
&Delta; E und D, die gleiche oder verschiedene, unter den linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylresten ausgewählte Reste sind,
&Delta; z, das gleich 0 oder 1 ist,
&Delta; R&sup8;, R&sup9;, R¹&sup0;, die gleiche oder verschiedene Reste sind, die Wasserstoff oder einen linearen oder verzweigten C&sub1;-C&sub4;-Alkylrest darstellen,
&Delta; wobei R&sup8; und R&sup9; oder R¹&sup0; alternativ zusammen und mit den beiden Kohlenstoffatomen, die die Epoxygruppe tragen, einen Alkylring mit 5 bis 7 Ringgliedern bilden können,
- oder unter den Produkten (4.2b), die von epoxyfunktionellen Polydiorganosiloxanen mit gebildet werden, die umfassen:
(i) wenigstens eine Siloxyeinheit der Formel:
worin
- X der wie oben für die Formel (IV.2a) definierte Rest ist,
- G eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, sowie unter den Arylgruppen,
- p = 1 oder 2,
- q = 0, 1 oder 2,
- p + q = 1, 2 oder 3,
und (2i) gegebenenfalls wenigstens eine Siloxyeinheit der Formel:
worin G dieselbe Bedeutung wie oben hat und r einen Wert zwischen 0 und 3 hat.
4. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Metall M des Chelats und/oder des Alkoxids (4.3) aus der folgenden Liste ausgewählt ist: Ti, Zr, Ge, Li, Mn.
5. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewichtsanteile von (4.1), (4.2) und (4.3), ausgedrückt als Gewichtsprozentgehalte, bezogen auf die Summe der drei, die Folgenden sind:
(4.1) liegt zwischen 15 und 70,
(4.2) liegt zwischen 70 und 15,
(4.3) liegt zwischen 5 und 25;
und dadurch, dass das Gewichtsverhältnis (4.2) : (4.1) zwischen 2 : 1 und 0,5 : 1 liegt.
6. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Haftungspromotor in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf die Gesamtheit der Bestandteile, vorliegt.
7. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyorganosiloxanharz (5) in seiner Struktur 0,1 bis 20 Gew.-% einer Alkenylgruppe(n) umfasst, wobei besagte Struktur wenigstens zwei verschiedene Einheiten aufweist, die unter den Einheiten der Typen M, D, T und Q ausgewählt sind, wobei wenigstens eine dieser Einheiten eine Einheit vom Typ T oder Q ist.
8. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Harz (5) in einer Menge von 10 bis 70 Gew.-%, bezogen. auf die Gesamtheit der Bestandteile, vorliegt.
9. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyorganosiloxan (1) aufweist:
(i) Siloxyeinheiten der Formel:
worin:
- T eine Alkenyl-, vorzugsweise Vinyl- oder Allylgruppe ist,
- Z eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, sowie unter den Arylgruppen,
- a 1 oder 2 ist, b 0, 1 oder 2 ist und a + b zwischen 1 und 3 liegt, und (2i) gegebenenfalls weitere Siloxyeinheiten der Formel:
worin Z dieselbe Bedeutung wie oben hat und c einen Wert zwischen 0 und 3 hat.
10. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyorganosiloxan (2) umfasst:
(i) Siloxyeinheiten der Formel:
worin:
- L eine einwertige Kohlenwasserstoffgruppe ohne ungünstige Wirkung auf die Aktivität des Katalysators ist und ausgewählt ist unter den Alkylgruppen mit einschließlich 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls substituiert mit wenigstens einem Halogenatom, sowie unter den Arylgruppen,
- d 1 oder 2 ist, e 0, 1 oder 2 ist, d + e einen Wert zwischen 1 und 3 hat, und (2i) gegebenenfalls weitere Siloxyeinheiten der mittleren Formel:
worin L dieselbe Bedeutung wie oben hat und g einen Wert zwischen 0 und 3 hat.
11. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anteile von (1), (2) und (5) derart sind, dass das Verhältnis der Anzahl der an das Silicium gebundenen Wasserstoffatome in dem Polyorganosiloxan (2) zur Anzahl an Alkenylresten, die von dem Polyorganosiloxan (1) und dem Harz (5) eingebracht werden, zwischen 0,4 und 10 liegt.
12. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das 01(1) eine Viskosität von wenigstens gleich 1.000 mPa·s bei 25ºC hat.
13. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Öl (1) eine Viskosität zwischen 5.000 und 200.000 mPa·s hat.
14. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Polyorganosiloxanharz (5) Q-Einheiten umfasst.
15. Zusammensetzung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens 2 Gew.-% an Q-Einheiten umfasst.
16. Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie außerdem einen oder mehrere herkömmliche Zusätze umfasst.
17. Zweikomponentiges Vorstufensystem der Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeichnet:
- dadurch, dass es in zwei unterschiedlichen Teilen A und B vorliegt, die dazu bestimmt sind, gemischt zu werden, um die Zusammensetzung zu bilden,
- und dadurch, dass einer dieser Teile A und B den Katalysator (3) und eine einzige Polyorganosiloxanspezies (1) oder (2) umfasst,
- dadurch, dass der Teil A oder B, der das Polyorganosiloxan (2) enthält, frei von Verbindung (4.3) des Promotors (4) ist und der Teil A oder B, der die Verbindung (4.1) der Promotors (4) enthält, nicht den Katalysator (3) umfasst,
- und dadurch, dass das Harz (5) im Teil A oder im Teil B oder in beiden Teilen A und B eingesetzt werden kann, wobei der Katalysator (3) nicht in dem Teil A oder B vorliegen darf, der das Polyorganosiloxan (2) und das Harz (5) enthält.
18. Gewebter, gewirkter oder nicht gewebter faseriger Träger, beschichtet auf einer oder beiden Seiten mit einer Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16 oder mit einem Zweikomponentensystem gemäß Anspruch 17.
19. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der faserige Träger ein Gewebe mit offenem Gewebebild ist, das eine Porosität > 15 l/dm²/min gemäß der Norm DIN 53887 hat.
20. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung umfasst ein Öl (1) mit einer Viskosität zwischen 10.000 und 200.000 mPa·s bei 25ºC und ein Harz (5) mit Q-Einheiten in Anteilen von wenigstens 2 Gew.-%.
21. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewicht an Elastomer kleiner oder gleich 30 g/m² ist.
22. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Gewicht kleiner oder gleich 200 g/m² aufweist.
23. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Beständigkeit gegen das Zerreißen von höher oder gleich 400 N aufweist.
24. Gewebter, gewirkter oder nicht gewebter faseriger Träger, beschichtet auf einer oder beiden Seiten mit einem Elastomer, das durch Vernetzung einer Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16 oder eines Zweikomponentensystems gemäß Anspruch 17 erhalten werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass das Elastomer eine Dichte < 1,1, eine thermische Leitfähigkeit bei 23ºC &le; 0,18 W/m·K aufweist, und dessen Verhältnis zwischen der Reißfestigkeit und der Dehnung beim Reißen < 0,02 ist, und dadurch, dass der Träger ein Träger mit offenem Gewebebild ist mit einer Porosität > 15 l/dm²/min gemäß der Norm DIN 53887.
25. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Elastomerbeschichtung mit einer Dicke kleiner oder gleich 30 g/m² umfasst.
26. Beschichteter Träger gemäß Anspruch 25 mit einem Gewicht kleiner oder gleich 200 g/m².
27. Beschichteter Träger gemäß einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Beständigkeit gegen das Zerreißen von höher oder gleich 400 N aufweist.
28. Aufblasbarer Sack zum Schutz eines Fahrzeuginsassen, gebildet aus einem beschichteten Gewebe gemäß einem der Ansprüche 18 bis 27.
29. Verwendung der Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16 oder des Vorstufensystems gemäß Anspruch 17 für das Beschichten von gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Trägern.
30. Verwendung gemäß Anspruch 29 für das Beschichten von Trägern, die dazu bestimmt sind, aufblasbare Säcke für den Schutz von Fahrzeuginsassen zu bilden.
31. Verwendung gemäß Anspruch 29 oder 30 für das Beschichten eines Gewebes mit offenem Gewebebild mit einer Porosität > 15 l/dm²/min gemäß der Norm DIN 53887.
32. Verwendung einer Siliconzusammensetzung, insbesondere einer Zusammensetzung des kalt vulkanisierbaren Typs (EVF), gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, die zu einem Elastomer vernetzt, das eine Dichte < 1,1, eine thermische Leitfähigkeit bei 23ºC &le; 0,18 W/m·K aufweist und dessen Verhältnis zwischen der Reißfestigkeit und der Dehnung beim Reißen < 0,02 ist, für das Beschichten eines gewebten, gewirkten oder nicht gewebten faserigen Trägers, insbesondere im Hinblick auf die Herstellung von aufblasbaren Säcken für den Schutz von Fahrzeuginsassen.
33. Verwendung gemäß Anspruch 32 für das Beschichten eines Substrats mit offenem Gewebebild mit einer Porosität > 15 l/dm²/min gemäß der Norm DIN 53887.
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