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TECHNISCHES
GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft therapeutische Mittel für lymphatische
Tumoren (ausgenommen Myelom), umfassend als wirksamen Inhaltsstoff
Antikörper,
die spezifisch an Proteine binden, die in diesen lymphatischen Tumoren
exprimiert sind. Die vorliegende Erfindung betrifft auch therapeutische
Mittel für
T-Zell-Tumoren oder B-Zell-Tumoren (ausgenommen Myelom). Des weiteren
betrifft die vorliegende Erfindung Antikörper, die spezifisch an Proteine
binden, die in lymphatischen Tumoren exprimiert sind, und die eine
zytotoxische Wirkung haben.
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TECHNISCHER
HINTERGRUND
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Lymphatische
Zellen sind hauptsächlich
für die
Immunität
im lebenden Körper
verantwortlich. Lymphatische Zellen stammen alle von den gleichen
hämopoetischen
Stammzellen ab, welche nach wiederholten Differenzierungen durch
die Einwirkung verschiedener Differenzierungs-induzierender Faktoren
oder Wachstumsfaktoren im Knochenmark oder anderen Organen in das
periphere Blut freigesetzt werden. Aufgrund von Unterschieden in
dieser Differenzierung werden Lymphozyten grob in B-Zellen und T-Zellen
klassifiziert. Von den B-Zellen wird angenommen, dass sie die Fähigkeit
zum Herstellen von Antikörpern
haben, während
von den T-Zellen angenommen wird, dass sie die Fähigkeit haben, Antigene zu
präsentieren,
Zytotoxizität
auszuüben
und ähnliches.
Wenn in diesen Zellen aus irgendeinem Grund in bestimmten Stadien
der Differenzierung eine tumorigene Änderung auftritt, und diese
in unkontrollierter Weise im Knochenmark, den lymphatischen Geweben,
dem Blut oder ähnlichem
zu proliferieren beginnen, wird ein solcher Zustand als lymphatischer
Tumor bezeichnet.
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Aufgrund
der Einführung
neuer Techniken, insbesondere technischer Vorteile, die von monoklonalen Antikörpern gegen
Differenzierungsantigene auf der Zelloberfläche Verwendung machen, ist
es möglich
geworden, den Ursprung und/oder das Differenzierungsstadium lymphatischer
Zellen zu identifizieren. Hiervon begleitet wurde es ebenfalls nicht
nur möglich
zu bestimmen, ob solche Tumorzellen von T- oder B-Zellen abstammen,
sondern auch den Grad der Reife der Tumorzellen zu identifizieren.
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Lymphatische
Tumoren werden grob in B-Zell-Tumoren und T-Zell-Tumoren, in Abhängigkeit des Ursprungs und
des Grads der Reife der Tumorzellen, eingeteilt. Auf der Grundlage
des Grads der Reife der Tumorzellen werden die B-Zell-Tumoren in
akute B-lymphatische Leukämie
(B-ALL), chronische B-lymphatische Leukämie (B-CLL),
Prä-B-Lymphom,
Burkitt-Lymphom,
follikuläres
Lymphom, follikuläres
Palliumlymphom, diffuses Lymphom und ähnliche eingeteilt. Dagegen
werden die T-Zell-Tumoren auf der Grundlage des Reifegrades der
Tumorzellen in akute T-lymphatische Leukämie (T-ALL), chronische T-lymphatische
Leukämie (T-CLL),
adulte T-Zell-Leukämie (ATL),
nicht-ATL-periphäres
T-Lymphom (PNTL) und ähnliche
eingeteilt (Zukai Rinsho [Gan] (illustrated Clinical: Cancer), Seriennr.
17 Leukemia and Lymphoma, Takashi Sugimura et al., Medical View
Co., Ltd., 1987, B cell tumors, Kiyoshi Takatsuki, Nishimura Shoten,
1991).
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Es
ist wahr, dass trotz kürzlicher
Fortschritte in den medizintechnischen Technologien Behandlungen lymphatischer
Tumoren nicht befriedigend sind. Die Heilungsrate der akuten lymphatischen
Leukämie
(ALL) ist beispielsweise noch immer 20 % niedriger und die von Lymphomen
beträgt
im fortgeschrittenen Stadium noch immer ungefähr 50 %, obwohl die Heilungsrate
beim B-Zell-Lymphom aufgrund des Fortschritts in Multi-Medikamenten-Therapien
angeblich relativ hoch ist. Des weiteren ist ein T-Zell-Lymphom
schlechter aufzuspüren
und hat eine Heilungsrate von gegenwärtig ungefähr 30 %, und die Rate beträgt weniger
als 10 % bei der adulten T-Zell-Leukämie (ATL).
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Andererseits
haben Goto, T. et al. von einem monoklonalen Antikörper (Anti-HM1.24-Antikörper) berichtet,
der durch die Immunisierung von Mäusen mit menschlichen Myelomzellen
erhalten wurde (Blood (1994) 84, 1922–1930). Wenn der Anti-HM1.24-Antikörper einer
Maus verabreicht wurde, der menschliche Myelomzellen transplantiert
waren, häuft
sich der Antikörper
in den Tumorgeweben in spezifischer Form an (Masaaki Kosaka et al.,
Nippon Rinsho (Japan Clinical) (1995) 53, 627–635), was nahelegte, dass
der Anti-HM1.24-Antikörper
bei der Diagnose der Tumorlokalisierung durch Radioisotopenmarkierung,
Missile-Therapie, wie beispielsweise eine Radioimmuntherapie und ähnliche,
angewandt werden könnte.
Es ist jedoch nicht bekannt, dass der Anti-HM1.24-Antikörper für die Behandlung
anderer lymphatischer Tumoren nützlich ist.
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Ozaki
S. et al berichten in Blood, Bd. 90, Nr. 8 (1997), S. 3179–3186 von
der Behandlung von Mäusen, die
mit Myelom-Zelllinien
ARH-77 und RPMI 8226 xenotransplantiert wurden mit einem murinen
monoklonalen Antikörper,
der für
HM1.24 spezifisch ist.
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EP 0733643 offenbart ein
Membranprotein-Polypeptid mit der Funktion der Unterstützung des Prä-B-Zellwachstums.
Das Polypeptid hat die Aminosäuresequenz
der SEQ ID NO: 1 der vorliegenden Erfindung. Ein monoklonaler Antikörper, der
dieses Polypeptid erkennt, ist ebenfalls offenbart.
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EP 1023906 stellt einen
Verstärker
für einen
Antikörper
bereit, der spezifisch an ein Protein mit Aminosäuresequenz der SEQ ID NO: 1
der vorliegenden Erfindung bindet.
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EP 0972524 offenbart einen
Inhibitor der Lymphocytenaktivierung, welcher den Anti-HM1.24-Antikörper umfasst.
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OFFENBARUNG
DER ERFINDUNG
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Therapeutische
Verfahren für
lymphatische Tumoren, die gegenwärtig
verwendet werden, schließen verschiedene
Chemotherapien, Röntgenstrahlen-Therapien,
die Knochenmarkstransplantation und ähnliche ein. Wie oben erwähnt wurde,
ist jedoch bis jetzt keine hiervon bis für die Erkrankungen zufriedenstellend,
und daher werden jetzt Epochen-machende therapeutische Mittel oder
Verfahren, die lymphatische Tumoren lindern können und die Überlebensdauer
des Patienten verlängern
können,
erwartet.
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D.h.,
dass es ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein neues therapeutisches
Mittel für
lymphatische Tumoren, ausgenommen Myelome, bereitzustellen. Um ein
solches therapeutisches Mittel bereitzustellen, haben die Erfinder
umfangreiche in vitro Studien, einschließlich Durchflusszytometrie
(FCM)-Analyse, die Bestimmung der zytotoxischen Wirkungen, wie beispielsweise
der ADCC-Wirkung, der CDC-Wirkung, etc. durchgeführt, sowie in vivo Studien
der Anti-Tumor-Wirkungen unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers (Goto,
T. et al., Blood (1994) 84, 1922–1930) sowie Studien zur Isolierung
des Antigenproteins, an das der Anti-HM1.24-Antikörper spezifisch
bindet. Im Ergebnis haben die Erfinder herausgefunden, dass das
Antigenprotein, dass durch Anti-HM1.24-Antikörper erkannt wird, auf lymphatischen Tumoren
exprimiert wird, und das der Anti-HM1.24-Antikörper eine Anti-Tumor-Wirkung
gegen lymphatische Tumoren hat, und dadurch haben sie die vorliegende
Erfindung vollendet.
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D.h.,
dass die vorliegende Erfindung die Verwendung eines Antikörpers bereitstellt,
der spezifisch an ein HM1.24-Antigenprotein
mit der Aminosäuresequenz,
die in SEQ ID NO: 1 ausgeführt
ist, bindet, und der zytotoxische Wirkung hat, zur Herstellung eines
Medikamentes zur Behandlung lymphatischer Tumoren, mit der Ausnahme
des Myeloms.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine solche Verwendung zur Behandlung
von T-Zell-Tumoren oder B-Zell-Tumoren (ausgenommen Myelom) bereit.
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Die
bevorzugten Aspekte der Erfindung werden in den beiliegenden Ansprüchen ausgeführt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein Histogramm der FCM-Analyse der angegebenen B-Zelllinie mit Hilfe
der indirekten Methode unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers und
Kontroll-Maus-IgG2a.
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2 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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3 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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4 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti- HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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5 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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6 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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7 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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8 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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9 zeigt
ein Histogramm der angegebenen B-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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10 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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11 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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12 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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13 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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14 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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15 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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16 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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17 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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18 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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19 zeigt
ein Histogramm der angegebenen T-Zelllinie, die durch das indirekte
Verfahren unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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20 zeigt
ein Histogramm der angegebenen Non-T-, Non-B-Zelllinie die durch das indirekte Verfahren
unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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21 zeigt
ein Histogramm der angegebenen Non-T-, Non-B-Zelllinie die durch das indirekte Verfahren
unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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22 zeigt
ein Histogramm der angegebenen Non-T-, Non-B-Zelllinie die durch das indirekte Verfahren
unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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23 zeigt
ein Histogramm der angegebenen Non-T-, Non-B-Zelllinie die durch das indirekte Verfahren
unter Verwendung des Anti-HM1.24-Antikörpers sowie den Kontroll-Maus-IgG2a
FCM-analysiert wurde.
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24 ist
ein Graph, der zeigt, dass der Anti-HM1.24-Antikörper in dosisabhängiger Weise
eine zytotoxische Wirkung auf die T-Zell-Tumorlinien CCRF-CEM, CCRF-HSB-2
und HPB-MLT ausübt.
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25 ist
ein Graph, der zeigt, dass der Anti-HM1.24-Antikörper in dosisabhängiger Weise
eine zytotoxische Wirkung auf die B-Zell-Tumorlinien EB-3, MC 116
und CCRF-SB ausübt.
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26 ist
ein Graph, der zeigt, dass ein Anstieg des Tumorvolumens bei Mäusen, die
mit einem menschlichen lymphatischen Tumor transplantiert wurden,
in der Anti- HM1.24-Antikörper-Verabreichungsgruppe
unterdrückt
wird, verglichen mit der Kontroll-Maus-IgG2a-Verabreichungsgruppe.
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27 ist
ein Graph, der zeigt, dass in Mäusen,
die mit einem menschlichen lymphatischen Tumor transplantiert worden
sind, die Überlebensdauer
in der Anti-HM1.24-Antikörper-Darreichungsgruppe
im Vergleich mit der Kontroll-Maus-IgG2a-Verabreichungsgruppe verlängert wurde.
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AUSFÜHRUNGSFORM ZUR DURCHFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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1. ANTIKÖRPERHERSTELLUNG
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1-1. Hypridom-Herstellung
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Hybridome,
die Antikörper
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung herstellen, können grundsätzlich unter
Verwendung eines, wie unten beschrieben, bekannten Verfahrens hergestellt
werden. Das bedeutet, dass das HM1.24-Antigenprotein oder Zellen, die das
HM1.24-Antigen exprimieren, als Sensibilisierungsantigen verwendet
werden können,
und für
die Immunisierung in einem konventionellen Immunisierungsverfahren
verwendet wird. Die Immunzellen, die auf diese Weise erhalten werden,
werden mit bekannten Elternzellen in einem konventionellen Zellfusionsverfahren
fusioniert, und dann werden sie mit Hilfe konventioneller Screening-Verfahren
durchmustert, um Zellen auszuwählen,
die monoklonale Antikörper
herstellen.
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Genauer
gesagt, können
monoklonale Antikörper
auf folgende Weise erhalten werden. Beispielsweise kann als HM1.24-Antigen-exprimierende
Zelle, die ein Sensibilierungsantigen zum Erhalt von Antikörper ist, die
menschliche multiple Myelom-Zelllinie KPMM2 (japanische nicht geprüfte Patentveröffentlichung
(Kokai) Nr. 7-236475) oder KPC-32 (Goto T. et al., Jpn. J. Clin.
Hematom. (1991) 32, 1400) verwendet werden. Alternativ dazu kann
als Sensibilisierungsantigen ein Protein mit der in SEQ ID NO: 1
ausgeführten
Aminosäuresequenz
verwendet werden, oder ein Peptid oder Polypeptid, welches ein Epitop
enthält,
das von einem Anti-HM1.24-Antikörper
erkannt wird.
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Hierin
ist cDNA, die ein Protein kodiert, das die Aminosäuresequenz,
die in SEQ ID NO: 1 ausgeführt ist,
in die XbaI-Spaltstelle des pUC19-Vektors inseriert worden, um das
Plasmid pRS38-pUC19 herzustellen. E. coli mit diesem Plasmid sind
international unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrags
als Escherichia coli DH5α (pRS38-pUC19)
am 05. Oktober 1993 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
Agency of Industrial Science and Technology, of 1–3, Higashi
1-chome, Tsukuba city, Ibaraki pref., Japan, als FERM BP-4434 hinterlegt
worden (siehe die japanische nicht-geprüfte Patentveröffentlichung
(Kokai) Nr. 7-196694). Das in diesem Plasmid enthaltene cDNA-Fragment
pRS38-pUC19 kann verwendet werden, um ein Peptid oder ein Polypeptid
herzustellen, das ein Epitop enthält, das von dem Anti-HM1.24-Antikörper erkannt
wird, indem die Genmanipulationstechnologie verwandt wird.
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Bevorzugt
werden Säuger,
die mit dem Sensibilisierungsantigen immunisiert werden sollen,
unter Beachtung ihrer Kompatibilität mit der Eltern-Zelllinie
zur Verwendung der Zellfusion ausgewählt. Diese schließen allgemein
Nager, wie beispielsweise Mäuse,
Ratten, Hamster und ähnliche
ein, sind aber nicht darauf beschränkt.
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Die
Immunisierung von Tieren mit einem Sensibilisierungsantigen wird
mit einem bekannten Verfahren durchgeführt. Ein allgemeines Verfahren
schließt
z.B. die intraperitoneale oder subkutane Verabreichung des Sensibilisierungsantigens
an den Säuger
ein. Genauer gesagt, wird ein Sensibilisierungsantigen, das wie
gewünscht
in einer geeigneten Menge phosphatgepufferte Kochsalzlösung (PBS)
oder physiologischer Kochsalzlösung
etc. verdünnt
und suspendiert worden ist, mit einer geeigneten Menge an Freund's kompletten Adjuvans
gemischt. Nachdem es emulgiert worden ist, wird es bevorzugt mehrere
Male alle 4 bis 21 Tage einem Säuger
verabreicht. Alternativ dazu kann ein geeigneter Träger zum
Zeitpunkt der Immunisierung mit dem Sensibilisierungsantigen verwendet
werden.
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Nach
der Immunisierung und der Bestätigung
eines Anstiegs des gewünschten
Antikörperniveaus
im Serum, werden die Immunzellen aus dem Säuger entnommen und einer Zellfusion
unterzogen, bei der bevorzugte Immunzellen insbesondere Milzzellen
einschließen.
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Die
Säuger-Myelomzellen
als die anderen Elternzellen, die mit den oben erwähnten Immunzellen
einer Zellfusion unterworfen werden, schließen bevorzugt bekannte Zelllinien
ein, wie beispielsweise P3X63Ag8.653) (J. Immunol. (1979) 123: 1548–1550),
P3X63Ag8U.1 (Current Topics in Microbiology and Immunology (1978)
81: 1–7),
NS-1 (Kohler, G. und Milstein, C., Eur. J. Immunol (1976) 6: 511–519), MPC-11 (Margulies,
D.H. et al., Cell (1976) 8: 405–415),
SP2/0 (Shulman, M. et al., Nature (1978) 276: 269–270), FO (de
St. Groth, S.F. et al., J. Immunol. Methods (1980) 35: 1–21), 5194
(Trowbridge, I.S., J. Exp. Med. (1978) 148: 313–323), R210 (Galfre, G. et
al., Nature (1979) 277: 131–133)
und ähnliche.
Die Zellfusion zwischen den obengenannten Immunzellen und den Myelomzellen
kann im wesentlichen in Übereinstimmung
mit einem bekannten Verfahren, wie beispielsweise in Milstein et
al. (Kohler, G. und Milstein, C., Methods Enzymol (1981) 73: 3–46) und ähnlichen
durchgeführt
werden.
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Genauer
gesagt, wird die oben erwähnte
Zellfusion in einer konventionellen Nährflüssigkeit in Gegenwart von beispielsweise
einem Zellfusionsbeschleuniger durchgeführt. Als Zellfusionsbeschleuniger
können beispielsweise
Polyethylenglycol (PEG), das Sendai-Virus (HVJ) und ähnliche
verwendet werden, und zusätzlich
kann ein Adjuvans, wie beispielsweise Dimethylsulfoxid etc. nach
Wunsch hinzugegeben werden, um die Fusions-Effizienz zu verstärken.
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Das
bevorzugte Verhältnis
der Immunzellen und der Myelomzellen, die zu verwenden sind, beträgt beispielsweise
1:10-mal mehr Immunzellen als Myelomzellen. Beispiele für ein zu
verwendendes Kulturmedium, bei der oben erwähnten Zellfusion, schließen RPMI
1640-Medium und MEM-Kulturmedium ein, die für das Wachstum der oben erwähnten Myelom-Zelllinien geeignet
sind, und das für
diese Art von Zellkultur verwendete konventionelle Kulturmedium,
und daneben kann ein Serumsupplement, wie beispielsweise fötales Kälberserum
(FCS) hinzugegeben werden.
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Bei
der Zellfusion werden zuvor bestimmte Mengen der oben erwähnten Immunzellen
und Myelomzellen in dem oben erwähnten
Kulturmedium gut miteinander gemischt, zu dem eine zuvor auf ungefähr 37°C erwärmte PEG-Lösung, beispielsweise
eine PEG-Lösung mit
einem mittleren Molekulargewicht von ungefähr 1.000 bis 6.000 in einer
Konzentration von 30 bis 60 % (w/v) hinzugegeben wird, und zugemischt
wird, um die erwünschten
Fusionszellen (Hybridome) zu erhalten. Dann können durch Wiederholung der
aufeinanderfolgenden Zugabe eines geeigneten Kulturmediums und Zentrifugieren,
um den Überstand
zu entfernen, Zellfusionsmittel etc., die für das Wachstum des Hybridoms
unerwünscht
sind, entfernt werden.
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Dieses
Hybridom wird durch Kultivieren in einem konventionellen Selektionsmedium,
z.B. HAT-Kulturmedium (eine Kulturflüssigkeit, die Hypoxanthin,
Aminopterin und Thymidin enthält)
ausgewählt.
Die Kultivierung in diesem HAT-Kulturmedium
wird allgemein für
einen ausreichenden Zeitraum durchgeführt, um andere Zellen als die
gewünschten
Hybridome (nicht-fusionierte Zellen) abzutöten, im allgemeinen einige
Tage bis einige Wochen. Das konventionelle "Limiting-Dilution"-Verfahren wird durchgeführt, wobei
Hybridome, die den gewünschten
Antikörper
herstellen, ausgewählt
werden und monoklonal kloniert werden.
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Um
zusätzlich
das oben erwähnte
Hybridom durch Immunisieren eines Tiers mit einem Antigen zu erhalten,
welches nicht ein Mensch ist, ist es ebenfalls möglich, menschliche Lymphocyten
in vitro mit dem HM1.24-Antigen oder HM1.24-Antigenexprimierenden
Zellen zu sensibilisieren, und die erhaltenen sensibilisierten Lymphocyten
werden mit menschlichen Myelomzellen, beispielsweise U266, fusioniert,
um den gewünschten
menschlichen Antikörper
mit der Fähigkeit
an das HM1.24-Antigen oder an HM1.24-Antigen exprimierende Zellen
zu binden, zu erhalten (siehe japanische geprüfte Patentveröffentlichung
(Kokoku) Nr. 1-59878). Des weiteren wird ein transgenes Tier mit
einem Repertoire aller menschlichen Antikörpergenen mit dem Antigen immunisiert,
d.h. mit dem HM1.24-Antigen oder HM1.24-Antigenexprimierenden Zellen,
um den gewünschten
humanisierten Antikörper
in dem oben beschriebenen Verfahren zu erhalten (siehe internationale
Patentanmeldungen WO 93/12227, WO 92/03918, WO 94/02602, WO 94/25585,
WO 96/34096 und WO 96/33735).
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Die
auf diese Weise hergestellten den monoklonalen Antikörper herstellenden
Hybridome können
in einem konventionellen Kulturmedium subkultiviert werden, oder
sie können
für einen
längeren
Zeitraum in Flüssigstickstoff
aufbewahrt werden.
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Um
den monoklonalen Antikörper
aus diesem Hybridom zu erhalten, können ein Verfahren ein Verfahren
erwähnt
werden, in dem dieses Hybridom auf konventionelle Weise kultiviert
wird, und die Antikörper
in dem Überstand
erhalten werden, oder ein Verfahren, bei dem das Hybridom einem
Säuger
verabreicht wird und darin gezüchtet
wird, der mit diesem Hybridom kompatibel ist und die Antikörper werden
in der Ascitesflüssigkeit
erhalten. Das zuerst genannte Verfahren ist geeignet, um Antikörper von
hoher Reinheit zu erhalten, während
das Letzte für
die Herstellung von Antikörpern
im großen
Maßstab
geeignet ist.
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Genauer
gesagt, kann das Anti-HM1.24-Antikörper-herstellende Hybridom
durch das Verfahren von Goto, T. et al. (Blood (1994) 84: 1922–1930) hergestellt
werden. Es kann durch ein Verfahren hergestellt werden, bei dem
das Anti-HM1.24-Antikörper-hergestellende
Hybridom, das international unter den Vorraussetzungen des Budapester
Vertrages als FERM PB-5233 am 04.September 1995 beim National Institut
of Bioscience and Human-Technology, Agency of Industrial Science
and Technolgoy, of 1–3,
Higashi 1-chome, Tsukuba city, Ibaraki perf., Japan hinterlegt wurde,
intraperitoneal in BALB/c-Mäuse
injiziert wird (hergestellt von CLEA Japan), um die Ascitesflüssigkeit
zu erhalten, aus der der Anti-HM1.24-Antikörper gereinigt wird, oder durch
ein Verfahren, bei dem dieses Hybridom in einem geeigneten Kulturmedium,
wie beispielsweise RPMI 1640-Medium, enthaltend 10 % fötales Rinderserum
und 5 % BM-Condimed H1 (hergestellt von Boehringer Mannheim), das
Hybridom-SFM-Medium (hergestellt von GIBCO-BRL), das PFHM-II-Medium
(hergestellt von GIBCO-BRL) und ähnliche,
kultiviert wird, und der Anti-HM1.24-Antikörper kann
aus dem Überstand
gereinigt werden.
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1-2. Rekombinanter Antikörper
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Ein
rekombinanter Antikörper,
der durch die rekombinante Gentechnik hergestellt wurde, bei der
ein Antikörpergen
aus dem Hybridom kloniert wurde und in einen geeigneten Vektor integriert
wurde, der dann in einen Wirt eingeschleust wurde, kann in der vorliegenden
Erfindung als monoklonaler Antikörper
verwendet werden (siehe z.B. Carl, A.K., Borrebaeck, and James,
W. Larrick, THERPEUTIC MONOCLONAL ANTIBODIES, veröffentlicht
in Großbritannien
von MICMILLAN PUBLISHERS LTD. 1990).
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Genauer
gesagt, wird mRNA, die die variable Region (V-Region) des gewünschten
Antikörpers
kodiert, aus dem Hybridom isoliert, das diesen Antikörper herstellt.
Die Isolierung der mRNA wird durchgeführt, indem die gesamte RNA
hergestellt wird, wobei beispielsweise ein bekanntes Verfahren,
wie das Guanidin-Ultrazentrifugations-Verfahren (Chirgwin, J.M.
et al., Biochemistry (1979) 18, 5294–5299), das AGPC-Verfahren (Chomczynski,
P. et al., Analytical Biochemistry (1987) 162, 156–159) durchgeführt wird,
und die mRNA dann aus der Gesamt-RNA
unter Verwendung des mRNA-Purification-Kits (hergestellt von Pharmacia)
und ähnlicher
gereinigt wird. Alternativ kann mRNA direkt unter Verwendung des
Quick-Prep-mRNA-Purification-Kit (hergestellt
von Pharmacia) hergestellt werden.
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Die
cDNA der V-Region des Antikörpers
kann aus der mRNA, die auf diese Weise erhalten wurde, unter Verwendung
der Reversen Transkriptase synthetisiert werden. cDNA kann unter
Verwendung des AMV-Reverse-Transkriptase-Erststrang-cDNA-Synthese-Kits und ähnlicher
synthetisiert werden. Alternativ dazu kann zur Synthese und Amplifizierung
der cDNA der 5'-Ampli FINDER RACE
Kit (hergestellt von Clontech) und das 5'-RACE-Verfahren
(Frohman, M.A. et al., Proc. Natl. Acad. Sci. USA (1988) 85, 8998–9002; Belyavsky,
A. et al., Nucleic Acids Res. (1989) 17, 2919–2932), welche die Polymerase-Kettenreaktion (PCR)
benutzen, verwendet werden. Das gewünschte DNA-Fragment wird aus
dem erhaltenen PCR-Produkt gereinigt und kann in Vektor-DNA ligiert
werden. Außerdem
wird ein rekombinanter Vektor hieraus konstruiert und dann in E.
coli etc. eingeschleust, aus denen Kolonien ausgewählt werden,
um einen gewünschten
rekombinanten Vektor herzustellen. Die Nucleotidsequenz der gewünschten
DNA kann durch ein bekanntes Verfahren, wie beispielsweise das Dideoxyverfahren,
bestätigt
werden.
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Sobald
die DNA, die für
die V-Region des gewünschten
Antikörpers
kodiert, erhalten worden ist, kann sie mit DNA, die den konstanten
Bereich (C-Region) des gewünschten
Antikörpers
kodiert, ligiert werden, welche dann in einen Expressionsvektor
integriert wird. Alternativ dazu kann DNA, die die V-Region des
Antikörpers
kodiert, in einen Expressionsvektor integriert werden, der bereits
die DNA enthält,
die die C-Region des Antikörpers
kodiert.
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Um
den Antikörper
zur erfindungsgemäßen Verwendung
herzustellen wird das Antikörpergen,
wie unten beschrieben, in einen Expressionsvektor integriert, so
dass er unter Kontrolle der Expressions-Regulationsregion, beispielsweise
eines Enhancers und/oder eines Promotors, exprimiert wird. Anschließend kann
der Expressionsvektor in eine Wirtszelle transformiert werden und
der Antikörper
kann hierin exprimiert werden.
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1-3. Veränderter
Antikörper
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Erfindungsgemäß kann ein
künstlich
veränderter
rekombinanter Antikörper,
wie beispielsweise ein chimärer
Antikörper
und ein humanisierter Antikörper
zum Zwecke der Absenkung der heterologen Antigenizität gegen
Menschen verwendet werden. Diese veränderten Antikörper können unter
Verwendung bekannter Verfahren hergestellt werden.
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Ein
chimärer
Antikörper
kann durch das Ligieren der so erhaltenen DNA, die eine V-Region
des Antikörpers
enthält,
mit DNA, die eine C-Region des menschlichen Antikörpers enthält, erhalten
werden, welche dann in einen Expressionsvektor inseriert wird, und
zur Produktion des Antikörpers
in einen Wirt eingeschleust wird (siehe europäische Patentanmeldung
EP 125023 und die internationale
Patentanmeldung WO 96/02576). Unter Verendung dieses bekannten Verfahrens
kann ein für
die vorliegende Erfindung nützlicher
chimärer
Antikörper
erhalten werden.
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Beispielsweise
sind E. coli mit dem Plasmid, das DNA enthält, welche für die L-Ketten-V-Region
oder die H-Ketten-V-Region des chimären Anti-HM1.24-Antikörpers kodiert,
international unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrages
als Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24L-gĸ) bzw.
Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24H-gγ1) am 29.
August 1996 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
Agency of Industrial Science and Technology, of 1-3, Higashi 1-chome,
Tsukuba city, Ibaraki perf., Japan als FERM BP-5646 und FERM BP-5644,
(siehe japanische Patentanmeldung Nr. 9-271536) hinterlegt worden.
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Ein
humanisierter Antikörper,
der ebenfalls als umgeformter menschlicher Antikörper bezeichnet wird, wurde
durch die Aufpfropfung der Komplimentaritäts-bestimmenden Region (CDR)
eines Antikörpers
eines Säugers,
der nicht ein Mensch ist, beispielsweise eines Maus-Antikörpers, in
die CDR-Region eines menschlichen Antikörpers hergestellt. Die allgemeine
rekombinante DNA-Technik zur Herstellung solcher Antikörper ist
ebenfalls bekannt (siehe europäische
Patentanmeldung
EP 125023 und
die internationale Patentanmeldung WO 96/02576).
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Genauer
wird eine DNA-Sequenz, die dafür
entworfen wurde, die CDR eines Maus-Antikörpers mit dem Rahmenbereich
(FR) eines menschlichen Antikörpers
mit Hilfe des PCR-Verfahrens aus mehreren geteilten Oligonucleotiden
mit den Abschnitten, die miteinander an den Enden überlappen,
synthetisiert. Die so erhaltene DNA wird mit der DNA ligiert, die
die C-Region des menschlichen Antikörpers kodiert und dann in einen Expressionsvektors
inseriert, welcher dann zur Antikörperproduktion in einen Wirt
eingeschleust wird (siehe europäische
Patentanmeldung
EP 239400 und
die internationale Patentanmeldung WO 96/02576).
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FRs
menschlicher Antikörper,
die durch CDRs verbunden werden, werden so ausgewählt, dass
die Komplementaritäts-bestimmenden Regionen
eine günstige
Antigen-Bindungsstelle bilden. Falls erwünscht, können die Aminosäuren in
den Rahmenregionen des Antikörpers
der variablen Region substituiert werden, dass die Komplimentaritäts-bestimmende
Region des umgeformten menschlichen Antikörpers eine geeignete Antigen-Bindungsstelle bilden
kann.
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Beispielsweise
sind E. coli mit dem Plasmid, das eine DNA enthält, die die Version a (SEQ
ID NO: 2) der L-Ketten-V-Region
und die die Version r (SEQ ID NO: 3) der H-Ketten-V-Region eines humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörpers
kodiert international unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrages
als Escherichia coli DH5α (pUC19-RV-La-AHM-gk)
und Escherichia coli DH5α (pUC19-RVHr-AHM-gγ1) am 29.
August 1996 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
of 1-3 Higashi 1-chome, Tsukuba city, Ibarak pref., Japan, als FERM
BP-5645 bzw. FERM BP-5643 (japanische Patentveröffentlichung Nr. 9-271536) hinterlegt
worden (japanische Patentveröffentlichung
Nr. 9-271536). Des weiteren sind E. coli mit dem Plasmid, welches
eine DNA enthält,
die die Version s (SEQ ID NO: 4) der H-Ketten-V-Region des humanisierten Anti-HM1.24-Antikörpers kodiert
unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrages als Escherichia
coli DH5α (pUC19-RVHs-AHM-gγ1) am 29.
September 1997 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
of 1-3 Higashi 1-chome, Tsukuba city, Ibarak pref., Japan, als FERM
BP-6127 (japanische Patentveröffentlichung
Nr. 9-271536) hinterlegt worden.
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Bei
chimären
Antikörpern
oder humanisierten Antikörpern
wird die C-Region des menschlichen Antikörpers verwendet, und bevorzugter
Weise kann menschliches Cγ,
wie beispielsweise Cγ1,
Cγ2, Cγ3 und Cγ4 als konstanter
Bereich des menschlichen Antikörpers
verwendet werden. Aus diesen haben Antikörper, die die Cγ1 und Cγ3 enthalten,
eine starke zytotoxische Aktivität,
d.h. eine ADCC-Aktivität
und CDC-Aktivität,
und daher werden sie erfindungsgemäß bevorzugt verwendet.
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Ein
chimärer
Antikörper
umfasst die variable Region eines Antikörpers, der von einem Säuger, der nicht
der Mensch ist, stammt, und die C-Region, die von einem menschlichen
Antikörper
stammt, während
humanisierte Antikörper
die Komplementaritäts-bestimmenden
Regionen eines Antikörper
s umfassen, die von einem Säuger
stammen, der nicht der Mensch ist, und die Rahmenbereiche (FRs)
und die C-Region des Antikörpers
stammen aus einem menschlichen Antikörper. Entsprechend wurde die
Antigenizität
hiervon im menschlichen Körper
reduziert, so dass sie als wirksamer Inhaltsstoff der therapeutischen
Mittel der vorliegenden Erfindung nützlich sind.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
eines humanisierten Antikörpers
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung schließt den humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörper
(siehe japanische Patentanmeldung Nr. 9-271536) ein. Eine bevorzugte
Ausführungsform
einer L-Ketten-V-Region des humanisierten Anti-HM1.24-Antikörpers schließt eine
ein, die eine Aminosäuresequenz
hat, die durch die Nucleotidsequenz kodiert wird, die in SEQ ID
NO: 2 ausgeführt
ist. Eine bevorzugte Ausführungsform
der H-Ketten-V-Region des humanisierten Anti-HM1.24-Antikörpers schließt eine
ein, die eine Aminosäuresequenz
hat, die durch die Basensequenz, die in SEQ ID NO: 3 oder 4 ausgeführt ist,
kodiert wird.
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1-4. Expression und Produktion
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Antikörpergene,
die wie oben beschrieben hergestellt werden, können exprimiert werden und
der Antikörper
kann durch ein bekanntes Verfahren erhalten werden. Im Falle von
Säugerzellen
kann die Expression unter Verwendung eines Expressionsvektors erreicht
werden, der einen für
gewöhnlich
verwendeten nützlichen
Promotor, ein Antikörpergen,
das exprimiert werden soll und DNA, in der ein Poly-A-Signal funktionsfähig 3'-stromabwärts damit
verbunden ist oder ein Vektor, der diese DNA enthält, verwendet
werden. Beispiele des Promotors/Enhancers schließen den menschlichen Cytomegalievirus "immediate early Promotor/Enhancer" ein.
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Zusätzlich können als
Promotor/Enhancer, die zur Expression eines Antikörpers zur
Verwendung in der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, virale
Promotor/Enhancer, wie beispielsweise ein Retrovirus, Polyomavirus,
Adenovirus und Simian virus 40 (SV40) verwendet werden, und Promotor/Enhancer, die
aus Säugerzellen
stammen, wie beispielsweise der menschliche Elongationsfaktor 1α (HEF1α).
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Beispielsweise
kann eine Expression leicht mit Hilfe des Verfahrens von Mulligan
et al. (Nature (1979) 277, 108) erreicht werden, wenn ein SV40-Promotor/Enhancer
verwendet wird, oder mit dem Verfahren von Mizushima et al. (Nucleic
Acids Res. (1990) 18, 5322), wenn der HEF1α-Promotor/Enhancer verwendet wird.
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Im
Falle von E. coli kann die Expression mit einem funktionsfähigen und
für gewöhnlich verwendeten nützlichen
Promotor, einer Signalsequenz zur Antikörpersekretion und dem zu exprimierenden
Antikörpergen, gefolgt
von der Expression hiervon durchgeführt werden. Als Promotor kann
beispielsweise der lacz-Promotor und der araB-Promotor erwähnt werden.
Das Verfahren von Ward et al. (Nature (1098) 341, 544–546; FASEB J.
(1992) 6, 2422–2427)
kann verwendet, wenn der lacz-Promotor
verwendet wird, und das Verfahren von Better et al. (Science (1988)
240, 1041–1043)
kann verwendet werden, wenn der araB-Promotor verwendet wird.
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Als
Signalsequenz zur Antikörpersekretion,
wenn sie im Periplasma von E. coli produziert werden, kann die pelB-Signalsequenz (Lei,
S.P. et al., J. Bacteriol. (1987) 169, 4379) verwendet werden. Nach
dem Abtrennen des Antikörpers,
die im Periplasma hergestellt wurde, wird die Struktur des Antikörpers vor
der Verwendung richtig zurückgefaltet
(siehe z.B. WO 96/20394).
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Als
Replikationsursprung kann ein solcher verwendet werden, der von
SV40, Polyomavirus, Adenovirus, Rinderpapillomavirus (BPV) und ähnlichen
stammt. Des weiteren kann zur Amplifizierung der Gen-Kopienanzahl
im Wirtszellsystem ein Expressionsvektor als selektionierbarer Marker
das Aminoglycosidtransferase (APH)-Gen, das Thymidinkinase (TK)-Gen, das E. coli
Xanthin-Guaninphosphoribosyl-Transferase (Ecogpt)-Gen, das Dihydrofolatreduktase
(dhfr)-Gen und ähnliche
enthalten.
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Zur
Herstellung eines Antikörpers
zur Verwendung nach der vorliegenden Erfindung kann jedes Herstellungssystem
verwendet werden. Das Produktionssystem zur Antikörperherstellung
umfasst ein in vitro oder in vivo Produktionssystem. Als in vitro
Produktionssystem können
ein Produktionssystem erwähnt
werden, das eukaryontische Zellen verwendet und ein Produktionssystem,
das prokaryontische Zellen verwendet.
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Wenn
eukaryontische Zellen verwendet werden, gibt es Produktionssysteme
die Tierzellen, Pflanzenzellen und Pilzzellen benutzen. Bekannte
Tierzellen schließen
(1) Säugerzellen,
wie beispielsweise CHO-Zellen, COS-Zellen, Myelomazellen, Baby-Hamster-Nieren-Zellen
(BHK), HeLa-Zellen und Vero-Zellen ein, (2) Amphibienzellen, wie
beispielsweise Xenopus-Oocyten oder (3) Insektenzellen, wie beispielsweise
sf9, sf21 und Tn5. Bekannte Pflanzenzellen schießen beispielsweise solche ein,
die vom Genus Nicotiana stammen, genauer gesagt, Zellen die aus
Nicotiana tabacum stammen, welche einer Calluskultur unterworfen
werden. Bekannte Pilzzellen schießen Hefen ein, wie beispielsweise
den Genus Saccharomyces, genauer gesagt Saccharomyces cereviceae,
oder filamentöse
Pilze, wie beispielsweise den Genus Aspergillus, genauer gesagt Aspergillus
niger.
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Wenn
prokaryontische Zellen verwendet werden, gibt es Produktionssysteme,
die bakterielle Zellen verwenden. Bekannte bakterielle Zellen schließen Escherichia
coli (E. coli) und Bacillus subtilis ein.
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Durch
Einschleusung des Gens des gewünschten
Antikörpers
in diese Zellen durch eine Transformation und der Kultivierung der
transformierten Zellen in vitro kann ein Antikörper erhalten werden. Die Kultur
wird in bekannten Verfahren durchgeführt. Beispielsweise können als
Kulturmedien DMEM, MEM, RPMI1640 und IMDM verwendet werden, und
Serumzusatzstoffe, wie beispielsweise fötales Kälberserum (FCS) können in Kombination
verwendet werden. Zusätzlich
können
Antikörper
in vivo durch das Implantieren von Zellen, in die das Antikörpergen
eingeschleust wurde, in die Abdominalhöhle eines Tieres und ähnliches
hergestellt werden.
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Als
weitere in vivo Produktionssysteme können solche erwähnt werden,
die Tiere benutzen, und solche, die Pflanzen benutzen. Wenn Tiere
verwendet werden, gibt es Produktionssysteme, die Säuger und
Insekten benutzen.
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Als
Säuger
können
Ziegen, Schweine, Schafe, Mäuse
und Rinder verwendet werden (Vicki Glaser, SPECTRUM Biotechnology
Applications, 1993). Ebenfalls können
Seidenraupen als Insekten verwendet werden.
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Wenn
Pflanzen verwendet werden, kann beispielsweise Tabak verwendet werden.
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Antikörpergene
werden in diese Tiere oder Pflanzen eingeschleust, die Antikörper werden
in solchen Tieren oder Pflanzen hergestellt und gewonnen. Beispielsweise
kann ein Antikörpergen
in die Mitte des Gens inseriert werden, das ein Protein kodiert,
das inhärent
in der Milch produziert wird, wie beispielsweise Ziegen-β-Kasein,
um so Fusionsgene herzustellen. DNA-Fragmente, die das Fusionsgen
enthalten, in das das Antikörpergen
inseriert worden ist, werden in einen Ziegen-Embryo injiziert, und
der Embryo wird in eine weibliche Ziege eingepflanzt. Der gewünschte Antikörper wird
aus der Milch gewonnen, die von der transgenen Ziege hergestellt
wird, die von der Ziege geboren wurde, die den Embryo erhielt, oder
von den Nachkommen hiervon. Um die Milchmenge zu erhöhen, die
den gewünschten
Antikörper
enthält,
welcher von der transgenen Ziege hergestellt wird, können, falls
notwendig, Hormone der transgenen Ziege gegeben werden (Ebert, K.M. et
al., Bio/Technology (1994) 12, 699–702).
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Wenn
Seitenraupen verwendet werden, wird ein Baculovirus, in das ein
gewünschtes
Antikörpergen inseriert
worden ist, in die Seidenraupe infiziert und der gewünschte Antikörper kann
aus der Körperflüssigkeit der
Seidenraupe gewonnen werden (Susumu, M. et al., Nature (1985) 315,
592–594).
Wenn außerdem
Tabak verwendet wird, kann ein gewünschtes Antikörpergen
in einen Expressionsvektor für
Pflanzen, beispielsweise pMON 530, inseriert werden, und der Vektor
wird in ein Bakterium, wie beispielsweise Agrobacterium tumefaciens,
eingeschleust. Das Bakterium wird dann in Tabak, wie beispielsweise
Nicotiana tabacum, infiziert, um den gewünschten Antikörper aus
den Blättern
des Tabaks zu gewinnen (Julian, K.-C. Ma et al., Eur. J. Immunol.
(1994) 24, 131–138).
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Wenn
ein Antikörper
wie oben beschrieben in in vitro oder in vivo Produktionssystemen
hergestellt wird, kann DNA die die schwere Kette (H-Kette) oder
die leichte Kette (L-Kette) des Antikörpers kodiert, getrennt voneinander
in einen Expressionsvektor inseriert werden, und die Wirte werden
gleichzeitig transformiert, oder DNA, die die H-Kette und die L-Kette
kodieren können,
werden in einen einzigen Expressionsvektor integriert, und der Wirt
hiermit transformiert (siehe internationale Patentanmeldung WO 94-11523).
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Der
wie oben hergestellte Antikörper
kann zur Verwendung als modifizierter Antikörper an zahlreiche Moleküle gebunden
werden, wie beispielsweise Polyethylenglycol (PEG). "Antikörper" schließt, so wie
er hier verwendet wird, diese modifizierten Antikörper ein.
Um einen solchen modifizierten Antikörper zu erhalten, kann der
Antikörper
chemisch modifiziert werden. Diese Verfahren sind bereits im Stand
der Technik etabliert worden.
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2. ABTRENNUNG
UND REINIGUNG DES ANTIKÖRPERS
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2-1. Abtrennung und Reinigung
des Antikörpers
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Antikörper, die
wie oben beschrieben hergestellt und exprimiert wurden, können vom
Inneren oder Äußeren der
Zelle oder vom Wirt abgetrennt werden und dann bis zur Homogenität gereinigt
werden. Die Abtrennung und Reinigung des Antikörpers zur erfindungsgemäßen Verwendung
kann durch Affinitätschromatographie
erfolgen. Als Säule,
die in einer solchen Affinitätschromatographie
verwendet wird, können
beispielsweise eine Protein-A-Säule
und Protein-G-Säule
erwähnt
werden. Beispiele für
Träger
für die
Protein-A-Säulen
sind Hyper D, POROS, Sepharose F. F. und ähnliche.
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Alternativ
können
ohne Beschränkung
Verfahren zur Trennung und Reinigung, die für Proteine konventionell benutzt
werden, verwendet werden. Die Abtrennung und Reinigung eines Antikörpers zur
erfindungsgemäßen Verwendung
kann durch das Kombinieren einer geeigneten Chromatographie, die
anders ist als die oben erwähnte
Affinitätschromatographie,
von Filtration, Ultrafiltration, Aussalzung, Dialyse und ähnlicher
erreicht werden. Die Chromatographie schließt beispielsweise Ionenaustauschchromatographie,
hydrophobe Chromatographie, Gelfiltration und ähnliche ein. Diese Chromatographien
können
auf die HPLC angewandt werden. Alternativ dazu kann Umkehrphasenchromatographie
verwendet werden.
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2-2. Bestimmung der Antikörperkonzentration
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Die
Konzentration des in dem obigen 2-1 erhaltenen Antikörpers kann
durch die Messung der Absorption oder durch einen Enzym-gebundenen
Immunosorbent-Assay (ELISA) und ähnliche
bestimmt werden. D.h., wenn eine Absorptionsmessung verwendet wird,
dass der Antikörper
zur erfindungsgemäßen Verwendung
oder eine Probe, die den Antikörper
enthält,
entsprechend mit PBS(–)
verdünnt
wird und dann wird die Absorption bei 280 nm gemessen, gefolgt von
der Berechnung unter Verwendung des Absorptionskoeffizienten bei
1,35 OD entsprechend 1 mg/ml. Wenn das ELISA-Verfahren verwendet
wird, wird die Messung wie folgt durchgeführt. D.h., dass 100 μl Ziege-Anti-Human-IgG
(hergestellt von BIO SOURCE), welches auf 1 μg/ml in 0,1 M Bicarbonatpuffer,
pH 9,6, verdünnt
ist, zu einer 96-Well-Platte (hergestellt von Nunc) gegeben wird,
und über
Nacht bei 4°C
inkubiert wird, um den Antikörper
zu immobilisieren.
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Nach
dem Blockieren werden 100 μl
jedes entsprechend verdünnten
Antikörpers
der vorliegenden Erfindung oder eine Probe, die den Antikörper enthält, oder
100 μl humanes
IgG einer bekannten Konzentration als Standard hinzugegeben, und
bei Raumtemperatur für
1 Stunde inkubiert. Nach dem Waschen werden 100 μl eines 5.000-fach verdünnten alkalischen
Phosphatase-markierten Anti-Human-IgG-Antikörpers (hergestellte von BIO
SOURCE) hinzugegeben und bei Raumtemperatur für 1 Stunde inkubiert. Nach
dem Waschen wird die Substratlösung
hinzugegeben und inkubiert, gefolgt von der Messung der Absorption
bei 405 nm unter Verwendung des MICROPLATE READER-Modells 3550 (hergestellt
von Bio-Rad) um die Konzentration des gewünschten Antikörpers zu
berechnen.
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3. FCM-ANALYSE
-
Die
Reaktivität
des Antikörpers
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung gegenüber lymphatischen
Tumorzellen kann durch die Durchflusszytometrie (FCM)-Analyse untersucht
werden. Die verwendeten Zellen können
etablierte Zelllinien sein oder frisch isolierte Zellen. Als etablierte
Zelllinien können
als T-Zelllinie beispielsweise verwendet werden RPMI 8402 (ATCC
CRL-1994), CCRF-CEM (ATCC CCL-119), die aus einer akuten lymphoblastischen
Leukämie
stammen, HPB-ALL (FCCH1018), die aus einer akuten lymphatischen Leukämie stammt,
HPB-MLT (FCCH1019), die aus einem T-Lymphom stammt, JM (FCCH1023),
die aus einem akuten lymphatischen Leukämie stammt, MOLT-4 (ATCC CRL-1582),
die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt, Jurkat (FCCH1024),
die aus einer akuten lymphatischen Leukämie stammt, CCRF-HSB-2 (ATCC
CCL-120.1), die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt,
MT-1 (FCCH1043), die aus einer adulten T-Zell-Leukämie
stammt, KT-3, die aus einem Lennert's-Lymphom stammt (Shimizu, S. at al.,
Blood (1988) 71, 196–203)
und ähnliche;
als B-Zelllinie können
eine EB-Virus-transformierte Zelle CESS (ATCC TIB-190), eine EB-Virus-positive
B-Zelle SKW 6.4 (ATCC TIP-215), MC116 (ATCC CRL-1649), die aus einem
B-Lymphom stammt,
CCRF-SB (ATCC CCL-120), die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt,
die B-Zelle RPMI 6410 (FCCH6047), die aus einem Patienten mit akuter
myelozytischer Leukämie
stammt, Daudi (ATCC CCL-213), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt, EB-3
(ATCC CCL-85), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt, Jijoye (ATCC CCL-87),
die aus einem Burkitt-Lymphom stammt,
Raji (ATCC CCL-86), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt, verwendet werden und
als Non-T-, Non-B-Zelllinie
HL-60 (ATCC CCL-240), die von einer akuten myelozytischen Leukämie stammt,
THP-1 (ATCC TIB-202), die von einer akuten monozytischen Leukämie abstammt,
U-937 (ATCC CRL-1593), die aus einem histiozytischen Lymphom stammt,
K-562 (ATCC CCL-243), die aus einer chronischen myelozytischen Leukämie stammt
und ähnliche.
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Nach
dem Waschen der oben genannten Zellen in PBS(–), werden 100 μl eines Antikörpers oder
eines Kontroll-Antikörpers,
der auf 25 μg/ml
in dem FACS-Puffer (PBS(–),
enthaltend 2 fötales
Kälberserum
und 0,1 % Natriumazid) verdünnt
ist, hinzugegeben, welche dann auf Eis für 30 Minuten inkubiert werden.
Nach dem Waschen in FACS-Puffer werden 100 μl 25 μg/ml FITC-markierter Ziege-Anti-Maus-Antikörper (GAM,
hergestellt von Becton Dickinson) hinzugegeben, welche dann für 30 Minuten
auf Eis inkubiert werden. Nach dem Waschen im FACS-Puffer werden
die Zellen in 600 μg
oder 1 ml FACS-Puffer suspendiert und jede der Zellen kann hinsichtlich
ihrer Fluoreszenzintensität
unter Verwendung des FACScan (hergestellt von Becton Dickinson)
gemessen werden.
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Aus
dem gemessenen Wert der Fluoreszenzintensität für jede der Zellen kann die
Reaktivität
des Antikörpers
zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung mit jeder der Zellen
erkannt werden. D.h., dass aus dem gemessenen Fluoreszenzintensitätswert für jede der
Zellen erkannt werden kann, ob das HM1.24-Antigen auf jeder der
Zellen (positiv oder negativ) exprimiert ist, oder der Grad der
Expression kann erkannt werden. Das Vorhandensein und die Intensität der Expression
des HM1.24-Antigens in lymphatischen Tumorzellen werden in der FCM-Analyse
in Beispiel 2.2. unten beschrieben.
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Die
Tumorzellen der lymphatischen Tumoren, die Ziel der Behandlung der
vorliegenden Erfindung sein können,
exprimieren das HM1.24-Antigen. Genauer gesagt sind die Tumorzellen
der lymphatischen Tumoren bevorzugt solche, bei denen die prozentuale
Positivität
des HM1.24-Antigens niedriger als 5 % ist. Noch genauer ausgedrückt, sind
die Tumorzellen der lymphatischen Tumoren bevorzugt solche, bei
denen die prozentuale Positivität
des HM1.24-Antigens 20 oder mehr ist. Genauer gesagt sind die Tumorzellen
der lymphatischen Tumoren bevorzugt solche, bei denen die prozentuale
Positivität
des HM1.24-Antigens 50 % oder mehr ist. Genauer gesagt sind die
Tumorzellen der lymphatischen Tumoren bevorzugt solche, bei denen
die prozentuale Positivität
des HM1.24-Antigens 80 % oder mehr ist.
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4. ZYTOTOXISCHE
AKTIVITÄT
-
4-1. Messung der CDC-Aktivität
-
Der
Antikörper
zur erfindungsgemäßen Verwendung
ist einer, der als zytotoxische Aktivität beispielsweise eine CDC-Aktivität besitzt.
-
Die
CDC-Aktivität
eines erfindungsgemäßen therapeutischen
Mittels für
lymphatische Tumoren kann auf folgende Weise gemessen werden. Zuerst
werden die Zielzellen zu 4 × 105 Zellen/ml in einem geeigneten Medium hergestellt,
z.B. einem RPMI1640-Medium, das 10 % fötales Kälberserum (hergestellt von
GIBCO-BRL) enthält.
Als Zielzellen können
verwendet werden CCRF-CEM (ATCC CCL-119), CCRF-HSB-2 (ATCC CCL-120.1),
HPB-MLT (FCCH1019), EB-3 (ATCC CCL-85), MC116 (ATCC CAL-1649), CCRF-SB (ATCC
CCL-120), K-562 (ATCC CCL-243) und ähnliche. 50 μl dieser
Zellen werden z einer 96-Well-Flachbodenplatte
(hergestellt von FALCON) gegeben und die Platte wird in einem CO2-Inkubator bei 37°C über Nacht inkubiert.
-
Dann
wird der Antikörper,
dessen CDC-Aktivität
zu messen ist, hinzugegeben und für 60 Minuten inkubiert, und
dann passend verdünntes
Komplement, z.B. Baby-Kaninchen-Komplement (hergestellt von CEDARLANE)
zugegeben und für
2 Stunden inkubiert. Zu jedem der Wells werden 10 μl Alamar
Blue (hergestellt von BIO SOURCE) hinzugegeben und für 4 Stunden
inkubiert, welches dann unter Verwendung eines Fluoreszenzmessungssystems
CytoFluor 2350 (hergestellt von MILLIPORE) hinsichtlich seiner Fluoreszenzintensität gemessen
wird (Anregungswellenlänge
530 nm, Emissionswellenlänge
590 nm). Die zytotoxische Aktivität (%) kann als (A – C)/(B – C) × 100 berechnet
werden, bei der A die Fluoreszenzintensität ist, wenn in Gegenwart des
Antikörpers
inkubiert wurde, B die Fluoreszenzintensität ist, wenn im Medium alleine,
welches keinen Antikörper
enthält,
inkubiert wird, und C die Fluoreszenzintensität eines Wells ist, das keine
Zellen enthält.
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4-2. Messung der ADCC-Aktivität
-
Der
Antikörper
zur erfindungsgemäßen Verwendung
ist einer, der als zytotoxische Aktivität beispielsweise eine ADCC-Aktivität aufweist.
-
Die
ADCC-Aktivität
eines erfindungsgemäßen therapeutischen
Mittels für
lymphatische Tumoren kann auf folgende Weise gemessen werden. Zuerst
werden mononukleare Zellen als Effektorzellen aus menschlichen peripherem
Blut oder Knochenmark durch das Gravitäts-Zentrifukations-Verfahren
isoliert. Als Zielzellen werden CCRF-CEM (ATCC CCL-119), CCRF-HAB-2
(ATCC CCL-120.1), HPB-MLT (FCCH1019), EB-3 (ATCC CCL-85), MC116
(ATCC CAL-1649), CCRF-SB (ATCC CCL-120), K-562 (ATCC CCL-243) oder ähnliche
mit 51Cr markiert, um die Zielzellen herzustellen.
Anschließend
wird der für
die ADCC-Aktivität zu messende
Antikörper
zu den markierten Zielzellen hinzugegeben und inkubiert. Effektorzellen
in einem geeigneten Verhältnis zu
den Zielzellen werden dann hinzugegeben und inkubiert.
-
Nach
der Inkubation wird der Überstand
eingesammelt und hinsichtlich der Radioaktivität unter Verwendung eines Gamma-Strahlenmessgeräts gemessen,
wobei 1 % NP-40 für
die Messung der maximalen freien Radioaktivität verwendet werden kann. Die
zytotoxische Aktivität
(%) kann berechnet werden als (A – C)/(B – C) × 100, wobei A die Radioaktivität (cpm)
ist, die in Gegenwart des Antikörpers
freigesetzt wird, B die Radioaktivität (cpm) ist, die durch NP-40
freigesetzt wurde, und C die Radioaktivität (cpm) ist, die vom Medium selbst
freigesetzt wurde, welches keinen Antikörper enthielt.
-
4-3. Verstärkung der
zytotoxischen Aktivität
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Um
eine zytotoxische Wirkung, wie beispielsweise eine ADCC-Wirkung und eine
CDC-Wirkung auszuüben,
wird es bevorzugt Cγ,
insbesondere Cγ1
und Cγ3
als konstanten Bereich (C-Bereich) des Antikörpers bei Menschen zu verwenden.
Des weiteren kann eine stärkere
ADCC-Aktivität
oder CDC-Aktivität
durch Zugeben, Verändern
oder Modifizieren eines Teils der Aminosäuren im C-Bereich des Antikörpers induziert
werden.
-
Beispielhaft
können
die Konstruktion eines IgM-artigen Polymers aus IgG durch eine Aminosäuresubstitution
erwähnt
werden (Smith, R.I.F. & Morrison,
S.L. BIO/TECHNOLOGY (1994) 12, 683–688), die Konstruktion eines
IgM-artigen Polymers aus IgG durch die Aminosäureaddition (Smith, R.I.F.
et al., J. Immunology (1995) 154, 2226–2236), die Expression eines
Tandem-artig ligierten Gens, das die L-Kette enthält (Shuford, W.
et al., Science (1991) 252, 724–727),
die Dimerisierung von IgG mittels Aminosäuresubstitution (Caron, P.C.
et al., J. Exp. Med. (1992) 176, 1191–1195, Shopes, B., J. Immunology
(1992) 148, 2918–2911),
die Dimerisierung von IgG durch chemische Modifikation (Wolff, E.
A. et al., Cancer Res. (1993) 53, 2560–2565) und die Einschleusung
einer Effektorfunktion durch Änderung
der Aminosäuren
in dem Scharnierbereich des Antikörpers (Norderhaug, L. et al.,
Eur. J. Immunol. (1991) 21, 2379–2384) und ähnliche. Diese können mit
Hilfe der Oligomer-ortsspezifischen Mutagenese unter Verwendung
eines Primers, der Zugabe einer Basensequenz unter Verwendung einer
Restriktions-Enzyms-Spaltungsstelle oder der Verwendung eines chemischen
Modifikationsmittels, das eine kovalente Bindung erzeugt, erreicht
werden.
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5. BESTÄTIGUNG DER
THERAPEUTISCHEN WIRKUNGEN
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Die
therapeutischen Wirkungen eines therapeutischen Mittels zur erfindungsgemäßen Verwendung für lymphatische
Tumoren können
durch die Verabreichung des Antikörpers in der erfindungsgemäßen Verwendung
an Tiere bestätigt
werden, die mit lymphatischen Tumorzellen transplantiert wurden,
und dann durch Ermittlung der Antitumorwirkung auf die Tiere.
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Als
lymphatische Tumorzellen, die dem Tier gegeben werden können, können eine
etablierte Zelllinie oder frisch isolierte Zellen verwendet werden.
Als etablierte Zelllinie können
CCRF-CEM (ATCC CCL-119), HPB-MLT (FCCH1019), MOLT-4 (ATCC CRL-1582),
CCRF-HSB-2 (ATCC CCL-120.1) und ähnliche
als T-Zelllinie und CESS (ATCC TIP-190), SKW 6.4 (ATCC TIB-215),
CCRF-SB (ATCC CCL-120), RPMI 6410 (FCCH6047), EB-3 (ATCC CCL-85)
und ähnliche
als B-Zelllinie verwendet werden.
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Tiere,
die ein Transplantat erhalten sind bevorzugt solche, deren immunologische
Funktionen reduziert oder nicht vorhanden sind. Beispielsweise können eine
Nacktmaus, eine SCID-Maus, eine Beige-Maus, eine Nacktratte und ähnliche
verwendet werden. Die Antitumorwirkungen, die ermittelt werden sollen,
können durch
Messung des Volumens und Gewicht des Tumors, oder der Überlebensdauer
der Tiere und ähnliches bestätigt werden.
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Wie
in den Beispielen unten gezeigt wird, führte die Verabreichung des
Anti-HM1.24-Antikörpers
zur Unterdrückung
einer Zunahme im Tumorwachstum und außerdem zur Verlängerung
der Überlebensdauer
der Tumor-transplantieren Mäuse.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass der Anti-HM1.24-Antikörper eine
Antitumorwirkung auf lymphatische Tumoren hat.
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6. VERABREICHUNGSWEG
UND PHARMAZEUTISCHE Herstellung
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Die
erfindungsgemäßen therapeutischen
Mittel für
lymphatische Tumoren können
entweder systemisch oder lokal, auf parenteralem Wege, z.B. intravenöse Injektion,
die Tröpfcheninfusion,
intramuskuläre
Injektion, intraperitoneale Injektion und subkutane Injektion verabreicht
werden. Das Verabreichungsverfahren kann in Abhängigkeit vom Alter und dem
Zustand des Patienten passend gewählt werden. Die wirksame Dosis wird
ausgewählt
aus dem Bereich von 0,01 mg bis 100 mg pro kg Körpergewicht je Verabreichung.
Alternativ dazu kann der Dosisbereich von 1 bis 1.000 mg, bevorzugt
5 bis 50 mg pro Patient gewählt
werden.
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Die
erfindungsgemäßen therapeutischen
Mittel für
lymphatische Tumoren können
abhängig
von dem Verabreichungsweg pharmazeutisch annehmbare Träger oder
Zusatzstoffe enthalten. Beispiele solcher Träger oder Zusatzstoffe schließen Wasser,
ein pharmazeutisch annehmbares organisches Lösungsmittel, Kollagen, Polyvinylalkohol,
Polyvinylpyrrolidon, ein Carboxyvinylpolymer, Carboxymethylcellulosenatrium,
Polyacrylnatrium, Natriumalginat, wasserlösliches Dextran, Carboxymethylstärkenatrium,
Pektin, Methylcellulose, Ethylcellulose, Xanthangum, Gummi-Arabicum,
Kasein, Gelatine, Agar, Diglycerin, Propylenglycol, Polyethylenglycol,
Vaseline, Paraffin, Stearylalkohol, Stearinsäure, menschliches Serumalbumin
(HSA), Mannitol, Sorbitol, Lactose, ein pharmazeutisch annehmbares
Tensid und ähnliche
ein. Verwendete Zusatzmittel werden aus den oben genannten oder
aus Kombinationen daraus in Abhängigkeit
von der Dosierungsform ausgewählt,
sind aber nicht darauf beschränkt.
-
Die
erfindungsgemäß zu behandelnden
Erkrankungen sind lymphatische Tumoren (ausgenommen Myelome), die
ein Antigen auf den Tumorzellen haben, an die der Antikörper zur
erfindungsgemäßen Verwendung
bindet. Spezifisch können
die akute B-lymphatische Leukämie
(B-ALL), chronische B- lymphatische
Leukämie
(B-CLL), Pre-B-Lymphom, Burkitt-Lymphom,
follikuläres
Lymphom, follikuläres
Palliumlymphom, diffuses Lymphom, akute T-lymphatische Leukämie (T-ALL),
chronische T-lymphatische Leukämie
(T-CLL), adulte T-Zell-Leukämie (ATL),
nicht-ATL-peripheres T-Lymphom (PNTL) und ähnliche erwähnt werden. Die erfindungsgemäßen therapeutischen
Mittel sind als therapeutische Mittel für diese lymphatischen Tumoren
nützlich.
-
BEISPIELE
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun unten in genaueren Details unter
Bezugnahme auf die folgenden Beispiele beschrieben. Es ist anzumerken,
dass die vorliegende Erfindung in keiner Weise durch diese Beispiele
beschränkt
wird.
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BEISPIEL 1 Herstellung
EINES ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS
-
1. Herstellung von Maus-Ascitesflüssigkeit,
enthaltend den Anti-HM1.24-Antikörper.
-
Hybridome,
die einen Anti-HM1.24-Antikörper
herstellen, wurden gemäß dem Verfahren
von Goto, T. et al. (Blood (1994) 84, 1922–1930) erhalten.
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Einer
BALB/c-Maus (von CLEA Japan gezüchtet),
die zuvor eine intraperitoneale Verabreichung von 500 μl von 2,6,10,14-Tetramethylpentadecan
(hergestellt von Wako Pure Chemical Industries, Ltd.) wurden jeweils
11 und 3 Tage zuvor 5 × 106 Hybridomzellen intraperitoneal injiziert.
Ab Tag 10 nach der Injektion der Hybridomzellen wurde Ascitesflüssigkeit,
die sich in der Abdominalhöhle
der Maus ansammelte, über
eine 19 Gauge Dauer-Nadel Happycas (hergestellt von Medikit) eingesammelt.
Die eingesammelte Ascitesflüssigkeit wurde
zweimal bei einer Umdrehungsgeschwindigkeit von 1.000 und 3.000
RPM unter Verwendung einer Niedriggeschwindigkeits-Zentrifuge RLX-131 (hergestellt
von Tomy Seiko) zentrifugiert, um das Hybridom und die Kontaminanten,
wie beispielsweise Blutzellen und ähnliche, zu entfernen.
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2. Reinigung des Anti-HM1.24-Antikörpers aus
Maus-Ascitesflüssigkeit.
-
Die
Reinigung des Anti-HM1.24-Antikörpers
aus der oben genannten Maus-Ascitesflüssigkeit wurde mit dem folgenden
Verfahren durchgeführt.
Nach der Hinzugabe einer gleichen Menge an PBS(–) zur Maus-Ascitesflüssigkeit
wurde das Gemisch unter Verwendung eines Hohlphaserfilters Medi-aprep
(hergestellt von MILLIPORE) filtriert, und dann wurde es unter Verwendung
eines Hochgeschwindigkeits-Antikörperreinigungsinstruments
ConSep LC100 (hergestellt von MILLIPORE) affinitätsgereinigt und mit der Hyper-D-Protein-A-Säule (Säulenvolumen 20 ml, hergestellt
von Nihon Gaisi), und PBS(–)
als Adsorptionspuffer sowie 0,1 M Natriumcitratpuffer (pH 4) als
Elutionspuffer gemäß den beigefügten Anweisungen
gereinigt. Die eluierten Fraktionen wurden durch Hinzugabe von 1
M Tris-HCl (pH 8,0) sofort auf einen pH-Wert von ungefähr 7,4 eingestellt
und wurden dann einer Aufkonzentrierung und Ersetzen des Puffers
gegen PBS(–)
unter Verwendung eines Zentrifugen-Ultrafilrationskonzentrat Centriprep
10 unterworfen, welches dann mit dem Membranfilter MILLEX-GV mit
einer Porengröße von 0,22 μm filtersterilisiert
wurde (hergestellt von MILLIPORE), um den gereinigten HM1.24-Antikörper zu
erhalten.
-
3. BESTIMMUNG
DER ANTIKÖRPERKONZENTRATION
-
Die
Konzentration des gereinigten Antikörpers wurde durch die Messung
der Absorption bestimmt. D.h., dass der gereinigte Antikörper in
PBS(–)verdünnt wurde,
die Absorption bei 280 nm gemessen wurde und die Konzentration unter
Verwendung von 1,35 OD bei 1 mg/ml berechnet wurde.
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BEISPIEL 2 UNTERSUCHUNG
DER REAKTIVITÄT
DES ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS GEGENÜBER LYMPHATISCHEN
TUMORZELLEN
-
1. Reinigung von Kontroll-IgG2a
der Maus
-
Kontroll-IgG2a
der Maus wurde im folgenden Verfahren gereinigt. Kommerziell erhältliches
IgG2a (KAPPA) (UPC 10) Ascitesflüssigkeit
(hergestellt von CAPPEL) wurde in gereinigtem Wasser und PBS(–) gelöst. Die
Lösung
wurde unter Verwendung des Membranfilters Acrodisc (hergestellt
von Gelman Sciences) mit einer Porengröße von 0,2 μm filtriert und wurde dann unter
Verwendung des Hochgeschwindigkeits-Antikörperreinigungsinstruments ConSep
LC100 (hergestellt von MILLIPORE) und der Hyper-D-Protein-A-Säule (Säulenvolumen
20 ml, hergestellt von Nihon Gaisi), und PBS(–) als Adsorptionspuffer und
0,1 M Natriumcitratpuffer (pH 4) als Elutionspuffer gemäß den beigefügten Instruktionen
gereinigt.
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Die
eluierten Fraktionen wurden durch Zugabe von 1 M Tris-HCl (pH 8,0)
sofort auf einen pH-Wert von 7,4 eingestellt, und dann wurden mit
Hilfe eines Zentrifugations-Ultrafiltrations-Konzentrators Centriperp 10 sie einer
Aufkonzentrierung und einem Ersatz des Puffers gegen PBS(–)unterworfen,
welches dann mit einem Membranfilter MILLEX-GV (hergestellt von
MILLIPORE) mit einer Porengröße von 0,22 μm Filtersterilisiert wurde,
um den gereinigten Kontroll-IgG2a der Maus zu erhalten.
-
Die
Bestimmung der Konzentration des Kontroll-IgG2a der Maus wurde gemäß dem obigen
3 durchgeführt.
-
BESTIMMUNG DER ANTIKÖRPERKONZENTRATION
-
2. FCM-ANALYSE
-
Die
Reaktivität
des Anti-HM1.24-Antikörpers
mit lymphatischen Tumorzellen wurde durch Durchflusszytometrie (FM)-Analyse
untersucht. Nach dem Waschen der T-Zelllinie RPMI 8402 (ATCC CRL-1995), CCRF-CEM
(ATCC CRL-119), die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt,
von HPB-ALL (FCCH1018), die aus einer akuten lymphatischen Leukämie stammt,
von HPB-MLT (FCCH1019), die aus einem T-Lymphom stammt, von JM (FCCH1023),
die aus einer akuten lymphatischen Leukämie stammt, von MOLT-4 (ATCC
CRL-1582), die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt,
von Jurkat (FCCH1024), die aus einer akuten lymphatischen Leukämie stammt,
von CCRF-HSB-2 (ATCC CCL-120.1), die aus einer akuten lymphoblastischen
Leukämie
stammt, von MT-1 (FCCH1043), die aus einer akuten T-Zellleukämie stammt,
und von KT-3, die aus dem Lennert's-Lymphom stammt (Shimizu, S. et al.,
Blood (1988) 71, 196–203);
sowie als B-Zelllinie der EB-Virustransformierte Zelle CESS (ATCC
TIB-190), der EB-Viruspositive B-Zelle SKW 6.4 (ATCC TIB-215), von
MC116 (ATCC CRL-1649), die aus einem B-Lymphom stammt, von CCRF-SB
(ATCC CCL-120), die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt,
der B-Zelle-RPMI 6410 (FCCH6047), die aus einem Patienten mit akuter
myelozytischer Leukämie
stammt, von Daudi (ATCC CCL-213), die aus einem Burkitt-Lymphom
stammt, von EB-3 (ATCC CCL-85), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt,
von Jijoye (ATCC CCL-87), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt,
von Raji (ATCC CCL-86), die aus einem Burkitt-Lymphom stammt, und
als Non-T-, Non-B-Zelllinie der HL-60 (ATCC CCL-240), die aus einer akuten
myelozytischen Leukämie
stammt, von THP-1 (ATCC TIB-202), die aus einer akuten monocytischen Leukämie stammt,
von U-937 (ATCC CRL-1593), die aus einem histiocytischen Lymphom
stammt und von K-562 (ATCC CCL-243), die aus einer chronischen myelocytischen
Leukämie
stammt in PBS(–),
wurden 100 μl
Anti-HM1.24-Antikörper
oder der gereinigte Kontrollmaus-IgG2a-Antikörper, der auf 25 μg/ml in FACS-Puffer (PBS(–), enthaltend
2 % fötales
Kälberserum
und 0,1 % Natriumazid) verdünnt
war, hinzugegeben, welche dann für
30 Minuten auf Eis inkubiert wurden.
-
Nach
dem Waschen im FACS-Puffer, wurde 100 μl 25 μg/ml FITC-markierter Ziege-Anti-Maus-Antikörper (GAM)
hier zugegeben, welche dann für
30 Minuten auf Eis inkubiert wurden. Nach dem Waschen im FACS-Puffer
wurden die Zellen in 600 μl
oder 1 ml FACS-Puffer suspendiert und jede Zellsuspension wurde hinsichtlich
ihrer Fluoreszenzintensität
unter Verwendung von FACScan (hergestellt von Becton Dickinson)
gemessen. Die Ergebnisse, die in den 1 bis 23 gezeigt
werden, bestätigten,
dass alle T-Zelllinien und alle B-Zelllinien (ausgenommen Daudi
und Raji, die nicht reagierten) mit dem Anti-HM1.24-Antikörper reagierten
und das HM1.24-Antigen stark exprimierten. Andererseits reagierte
keine der Non-T-, Non-B-Zelllinien mit dem Anti-HM1.24-Antikörper und
die Expression des Antigens wurde in keiner hiervon nachgewiesen.
-
In
den Histogrammen der 1 bis 23 wurden
Histogrammmarker so angesetzt, dass die negativen Zellen 98 % und
die positiven Zellen für
2 % bei der Färbung
mit dem Kontroll-Maus-IgG2a ausmachten. Dann wurde gemäß den Histogrammmarkern
der Prozentsatz der HM1.24-Antigenpositiven Zellen, wenn der Anti-HM1.24-Antikörper verwendet
wurden, ausgerechnet und das Ergebnis wird in Tabelle 1 gezeigt.
Bei dem Prozentsatz der HM1.24-Antigen-positiven Zellen wurde die
Expressionsrate des HM1.24-Antigens in 5 Stadien unterteilt: –, +/–, +, ++
und +++. Im Ergebnis wurde bestätigt,
dass alle T-Zelllinien und B-Zelllinien (ausgenommen Daudi und Raji)
das HM1.24-Antigen ähnlich
den Ergebnissen in 1 bis 23 stark
exprimierten. Ebenfalls war in allen Fällen der Non-T-, Non-B-Zelllinien
der Prozentsatz der HM1.24-Antigen-positiven Zellen negativ oder
betrug weniger als 5 %, was darauf hindeutete, dass die Expression
des Antigens nicht vorhanden oder sehr niedrig ist.
-
-
- – <5 %
- +/–,
5 – 20
%;
- +, 20 – 50
%;
- ++, 50 – 80
%;
- +++, >80 %
-
BEISPIEL 3 BESTIMMUNG
DER CDC-AKTIVITÄT
-
Die
CDC-Aktivität
des Anti-HM1.24-Antikörpers
gegen lymphatische Tumorzellen wurde wie folgt bestimmt:
-
1. HERSTELLUNG VON ZIELZELLEN
-
Als
Zielzelle wurde CCRF-CEM (ATCC CCL-119), die aus einer akuten lymphatischen
Leukämie stammt,
CCRF-HSB-2 (ATCC CCL-120.1),
die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammt, HPB-MLT (FCCH1019),
die aus einem T-Lymphom stammt, EB-3 (ATCC CCL-85), die aus einem
Burkitt-Lymphom stammt, MC 116 (ATCC CAL-1649), die aus einem Burkitt-Lymphom
stammt, CCRF-SB (ATCC CCL-120), die aus einer akuten lymphatischen
Leukämie
stammt und K-562 (ATCC CCL-243), die aus einer chronischen myelozytischen
Leukämie
stammt zu 4 × 105 Zellen/ml in dem RPMI 1540-Medium (hergestellt von
GIBCO-BRL), enthaltend 10 % fötales
Kälberserum
(GIBCO-BRL), gegeben. 50 μl
jeder dieser Zellsuspensionen wurden in eine 96-Well-Flachbodenplatte
(hergestellt von FALCON) gegeben und bei 5 % CO2 in einem
Hochfeuchtigkeits-Inkubator (hergestellt von TABAI) über Nacht
bei 37°C
inkubiert.
-
2. HERSTELLUNG DES ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS
-
Der
gereinigte Anti-HM1.24-Antikörper,
der im obigen Beispiel 1 erhalten wurde, wurde zu 0, 0,2, 2 und 20 μg/ml in dem
RPMI 1640-Medium, das 10 % fötales
Kälberserum
enthält
(hergestellt von GIBCO-BRL) hergestellt und 50 μl hiervon wurde zu der im obigen
1. hergestellten 96-Well-Flachbodenplatte
hinzugegeben. Nach dem Inkubieren der Platte in einem 5%igen CO2-Hochfeuchtigkeitsinkubator (hergestellt
von TABA1) für 60
Minuten bei 37°C
wurde in der Niedriggeschwindkeitszentrifuge O5PR-22 (hergestellt
von Hitachi) bei 100 UPM für
5 Minuten zentrifugiert und 50 μl
des Überstands
wurden entfernt.
-
3. HERSTELLUNG
VON KOMPLEMENT
-
Babykaninchen-Komplement
(hergestellt von DECARLANE) wurde in gereinigtem Wasser zu 1 ml
pro Fläschchen
gelöst,
welches weiter in 5 ml RPMI 1640-Medium (hergestellt von GIBCO-BRL),
ohne FCS verdünnt
wurde. 50 μl
wurden in die 96-Well-Flachbodenplatte
gegeben, die in dem obigen Abschnitt 2 hergestellt wurde und in
einem 5 % CO2-Hochfeuchtigkeitsinkubator (hergestellt
von TABA1) für
2 Stunden bei 37°C
inkubiert.
-
4. BESTIMMUNG
DER CDC-AKTIVITÄT
-
Nachdem
die Inkubation beendet war, wurden 10 μl Alamar Blue (hergestellt von
BIO SOURCE) zu jedes Well der 96-Well-Flachbodenplatte des obigen Abschnitts
3 hinzugegeben und bei 37°C
für 4 Stunden in
einem 5 % CO2-Hochfeuchtigkeitsinkubator (hergestellt
von TABA1) inkubiert. Jedes Well wurde dann hinsichtlich der Fluoreszenzintensität (Anregungswellenlänge 530
nm, Emissionswellenlänge
590 nm) unter Verwendung Fluoreszenzmessungssystem CytoFluor 2350
(hergestellt von MILLIPORE) gemessen. Die zytotoxische Aktivität (%) wurde
berechnet als (A – C)/(A – V) × 100, wobei
A die Fluoreszenzintensität
ist, wenn in Gegenwart des Antikörpers
inkubiert wurde, B die Fluoreszenzintensität ist, wenn im Medium alleine
ohne Antikörper
inkubiert wurde, und C die Fluoreszenzintensität des Wells ohne Zellen war.
-
Das
Ergebnis zeigte, dass, wie in 24 und 25 gezeigt,
K562 in der FCM-Analyse nicht mit dem Anti-HM1.24-Antikörper reagierte
und keine Zytotoxizität
aufwies, selbst nachdem der Anti-HM1.24-Antikörper hinzugegeben wurde, während CCRF-CM,
CCRF-HSB-2, HPB-MLT, EB-3, MC116 und CCRF-SB, die mit dem Anti-HM1.24-Antikörper reagierten,
Zytotoxizität
in einer Konzentrations-abhängigen
Weise vom Anti-HM1.24-Antikörper
zeigten. Dies stellte klar, dass der Anti-HM1.24-Antikörper gegen
lymphatische Tumoren, welche ein Antigenprotein auf der Oberfläche haben,
an das der Anti-HM1.24-Antikörper
spezifisch bindet, eine CDC-Aktivität besitzt.
-
BEISPIEL 4 ANTITUMORWIRKUNGEN
DES ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS
AUF MÄUSE,
DIE MIT EINEM HUMANEN LYMPHATISCHEN TUMOR TRANSPLANTIERT WURDEN:
-
1. HERSTELLUNG DES ZU
VERABREICHENDEN ANTIKÖRPERS
-
1-1. Herstellung des Anti-HM1.24-Antikörpers
-
Der
gereinigte Anti-HM1.24-Antikörper,
der im obigen Beispiel 1 erhalten wurde, wurde zu 1 mg/ml und 200 μg/ml in Filtersterilisiertem
PBS(–)
hergestellt und wurde für
die folgenden Experimente verwendet.
-
1-2. Herstellung von Kontroll-IgG2a
der Maus
-
Der
im obigen Beispiel 2 erhaltene gereinigte Antikörper wurde zu 1 mg/ml in Filter-sterilisiertem PBS(–) hergestellt
und wurde für
die folgenden Experimente verwendet.
-
2. ANTITURMORWIRKUNGEN
DES ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS
BEI MÄUSEN,
DENEN EIN HUMANER LYMPHATISCHER TUMOR TRANSPLANTIERT WURDE
-
2-1. Herstellung von Mäusen, denen
ein humaner lymphatischer Tumor transplantiert wurde.
-
Mäuse, die
mit einem humanen lymphatischen Tumor transplantiert wurden, wurden
wie folgt hergestellt. Die aus einer akuten lymphoblastischen Leukämie stammenden
CCRF-HSB-2-Zellen (ATCC CCL 120.1), die in vivo unter Verwendung
von SCID-Mäusen
(CLEA Japan) subkultiert wurden, wurden zu 1 × 108-Zellen
pro ml in RPMI 1640-Medium, enthaltend 10 % fötales Kälberserum (hergestellt von
GIBCO-BRL) hergestellt. Die Zellsuspensionen, die wie oben hergestellt
wurden, wurden subkutan in den Unterbauch der SCID-Mäuse (männlich,
6 Wochen alt) injiziert, die jeweils zuvor (Wako Pure Chemicals
Industries, Ltd.) am vorherigen Tag eine intraperitoneale Verabreichung
von 100 μl
Anti-Asialo-GM1
erhalten hatten.
-
2-2. Verabreichung des
Antikörpers
-
Am
Tag 7 nach der Transplantation des Tumors wurde der Durchmesser
des Tumors unter Verwendung von Messschiebern an der Stelle, wo
die CCRF-HSB-2 der oben genannten Mäuse, die mit einem humanen
lymphatischen Tumor transplantiert wurden gemessen. Nachdem das
Volumen des Tumores berechnet worden war, wurden die Tiere eingruppiert,
so dass das mittlere Tumorvolumen jeder Gruppe ungefähr gleich der
anderen war (acht Tiere je Gruppe, 3 Tiere). Vom gleichen Tag an
wurden 100 μl
1 mg/ml oder 200 μg/ml des
Anti-HM1.24-Antikörpers
oder 1 mg/ml des Kontroll-Maus-IgG2a, das im obigen 1 hergestellt
worden war, intraperitoneal jeder Gruppe verabreicht. Die Verabreichung
wurde zweimal pro Woche insgesamt 19-mal in gleiche Weise durchgeführt. Während dieser
Zeit wurde der Durchmesser des Tumors unter Verwendung von Messschiebern
zweimal je Woche gemessen und das Volumen des Tumores wurde berechnet.
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2-3. Untersuchung der
Anti-Tumorwirkung des AntiHM1.24-Antikörpers in
Mäusen,
denen ein menschlicher lymphatischer Tumor transplantiert worden
ist
-
Die
Tumorwirkung des Anti-HM1.24-Antikörpers wurde durch Veränderungen
des Tumorvolumens und die Überlebensdauer
der Mäuse
untersucht. Im Ergebnis, wie in 26 gezeigt,
wurde ein Anstieg des Volumen des Tumors in der Gruppe der Anti-HM1.24-Antikörper verabreicht
wurde, im Vergleich zur Gruppe, der Kontroll-Maus-IgG2a verabreicht
wurde, unterdrückt.
Wie ebenfalls in 27 gezeigt, wurde eine Verlängerung
der Überlebensdauer
in der Anti-HM1.24-Antikörper- Verabreichungsgruppe
im Vergleich zur Kontroll-Maus-IgG2a-Verabreichungsgruppe beobachtet. Diese
Tatsachen deuten darauf hin, dass der Anti-HM1.24-Antikörper einen
Antitumoreffekt bei Mäusen
hat, denen ein humaner lymphatischer Tumor transplantiert worden
ist.
-
REFERENZBEISPIEL 1 HERSTELLUNG
VON HYBRIDOMEN, DIE DEN MONOKLONALEN ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPER HERSTELLEN
-
In Übereinstimmung
mit dem Verfahren von Goto, T. et al., Blood (1994) 84, 1992–1930, wurden
Hybridome, die einen monoklonalen Maus-Anti-HM1.24-Antikörper herstellen,
hergestellt.
-
Die
Plasmazelllinie KPC-32 (1 × 107), die aus dem Knochenmark eines Patienten
mit einem menschlichen multiplen Myelom stammt (Goto, T. et al.,
Jpn. J. Clin. Hematol. (1991) 32, 1400) wurde zweimal alle 6 Wochen
in die Abdominalhöhle
einer BALB/c-Maus (hergestellt von Charles River) injiziert.
-
3
Tage vor dem Opfern des Tiers wurden 1,5 × 106 KPC-32
in die Milz der Maus injiziert, um die Antikörper-Produktionsfähigkeit der Maus weiter zu
verstärken
(Goto, T. et al., Tokushima J. Exp. Med. (1990) 37, 89). Nach dem
Opfern des Tieres wurde die Milz entnommen und das herausgenommene
Organ wurde einer Zellfusion mit der Myelomzelle SP2/0 gemäß dem Verfahren
von Groth, de St. & Schreidegger
(Cancer Research (1981) 41, 3465) unterworfen.
-
Durch
Zell-ELISA (Posner, M.R. et al., J. Immunol. Methods (1982) 48,
23) unter Verwendung von KPC-32, wurde der Kulturüberstand
des Hybridoms auf Antikörper
durchmustert. 5 × 104 KPC-32 wurden in 50 ml PBS suspendiert
und dann wurden sie in eine 96-Well-Platte aliquotiert (U-bodenförmig, Corning,
hergestellt von Iwaki), welche dann bei 37°C über Nacht luftgetrocknet wurde.
Nach dem Blockieren mit PBS, das 1 % Rinderserumalbumin (BSA) enthielt,
wurde der Kulturüberstand
des Hybridoms zugegeben und für
2 Stunden bei 4°C
inkubiert. Dann wurde ein Peroxidase-markierter Anti-Maus-IgG-Ziegen-Antikörper (hergestellt von
Zymed) für
1 Stunde bei 4°C
reagieren gelassen. Nach dem Waschen wurde eine o-Phenylendiaminlösung (hergestellt
von Sumitomo Bakelite) bei Raumtemperatur für 30 Minuten umgesetzt.
-
Die
Reaktion wurde durch die Zugabe von 2 N Schwefelsäure gestoppt
und die Absorption wurde bei 492 nm unter Verwendung des ELISA-Readers
gemessen (hergestellt von Bio-Rad). Um das Hybridom, das die Antikörper gegen
humanes Immunglobulin produziert, zu entfernen, wurde der Kulturüberstand
des positiven Hybridoms zuvor gegen Humanserum adsorbiert und die
Reaktivität
gegenüber
anderen Zelllinien wurde mittels ELISA gescreent. Positive Hybridome
wurden ausgewählt
und ihre Reaktivität
gegenüber
verschiedenen Zellen wurde mittels Durchflusszytometrie untersucht.
Der zuletzt ausgewählte
Hybridomklon wurde zweimal kloniert und wurde in die Abdominalhöhle einer
Pristan-behandelten BALB/c-Maus injiziert und hieraus wurde Ascitesflüssigkeit
gewonnen.
-
Monoklonale
Antikörper
wurden mittels Ammoniumsulfatpräzipitierung
aus der Ascitesflüssigkeit
der Maus gereinigt und mit einem Protein A-Affinitätschomatographie-Kit (Ampure
PA, hergestellt von Amersham). Die gereinigten Antikörper wurden
unter Verwendung des Qick-Tag-FITC Binding Kit (hergestellt von
Boehringer Mannheim) mit FITC markiert.
-
Im
Ergebnis reagierten monoklonale Antikörper, die von 30 Hybridomklonen
hergestellt wurden, mit KPC-32 und RPMI 8226. Nach dem Klonieren
wurde die Reaktivität
des Kulturüberstandes
dieser Hybridome gegenüber
andere Zelllinien oder peripherer mononuklearer Blutzellen untersucht.
-
Hiervon
produzierten 3 Klone monoklonale Antikörper, die spezifisch mit der
Plasmazelle reagierten. Von diesen drei Klonen wurde ein Hybridomklon,
der am nützlichsten
für die
Durchflusszytometrieanalyse war und eine CDC-Aktivität gegen
RPMI 8226 wurde ausgewählt
und als HM1.24 bezeichnet. Die Subklasse des monoklonalen Antikörpers, der
von diesem Hybridom hergestellt wird, wurde mit Hilfe eines ELISAs
unter Verwendung eines Subklassen-spezifischen Anti-Maus-Kaninchen-Antikörpers (hergestellt
von Zymed) bestimmt. Anti-HM1.24-Antikörper hat
die Subklasse IgG2a ĸ.
Das Hybridom HM1.24, das den Anti-HM1.24-Antikörper produziert, wurde international
unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrags als FERM BP-5233
am 14. September 1995 beim National Institute of Bioscience and
Human-Technology, Agency of Industrial Science and Technology, of
1-3, Higashi 1-chome, Tsukuba city, Ibaraki pref., Japan, hinterlegt.
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REFERENZBEISPIEL 2 HERSTELLUNG
EINES HUMANISIERTEN ANTI-HM1.24-ANTIKÖRPERS
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Ein
humanisierter Anti-HM1.24-Antikörper
wurde in dem folgenden Verfahren gewonnen.
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Vom
Hybridom HM1.24, das in Referenzbeispiel 1 hergestellt wurde, wurde
mit Hilfe eines konventionellen Verfahrens Gesamt-RNA hergestellt.
Hieraus wurde cDNA, die die V-Region des Mausantikörpers kodiert,
synthetisiert und mit Hilfe des Polymerasekettenreaktion (PCR)-Verfahrens
und dem 5'-RACE-Verfahren amplifiziert.
Ein DNA-Fragment, das das Gen enthält, das die Maus-V-Region kodiert,
wurde gewonnen, welches jeweils in einen Plasmid-pUC-Klonierungsvektor
ligiert wurde und dann in kompetente E. coli-Zellen eingeschleust
wurde, um eine E. coli-Transformante zu gewinnen. Das oben erwähnte Plasmid
wurde aus der Transformante gewonnen. Die Nukleotidsequenz der cDNA-kodierenden Region
in dem Plasmid wurde in konventioneller Weise bestimmt, und die
Komplementaritäts-bestimmende
Region (CDR) jeder V-Region wurde bestimmt.
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Um
einen Vektor herzustellen, der einen chimären Anti-HM1.24-Antikörper exprimiert,
wurde cDNA, die die V-Region sowohl der L-Kette und der H-Kette
des Maus-Anti-HM1.24-Antikörpers
kodiert, in den HEF-Vektor inseriert. Des weiteren wurde eine V-Region-CDR
eines Maus-Anti-HM1.24-Antikörpers
auf einen menschlichen Antikörper
mit Hilfe des CDR-Grafting-Verfahrens aufgepfropft, um einen humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörper
zu konstruieren. Die L-Kette des menschlichen Antikörpers REI
wurde als L-Kette des menschlichen Antikörpers verwendet, die FRs 1
bis 3 des menschlichen Antikörpers
HG3 wurden als Rahmenbereiche (FRs) 1 bis 3 der H-Kette des menschlichen
Antikörpers
verwendet, und FR4 des menschlichen Antikörpers JH6 wurde als FR4 verwendet.
Einige Aminosäuren
im FR und der H-Kette-V-Region wurden ersetzt, so dass der CDR-transplantierte Antikörper eine
geeignete Antigen-bindende Stelle ausformen kann.
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Um
das Gen der L-Kette und der H-Kette des so konstruierten humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörpers in
einer Säugerzelle
zu exprimieren, wurde jedes Gen separat in den HEF-Vektor eingeschleust,
um einen Vektor zu konstruieren, der die L-Kette oder die H-Kette des humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörpers exprimiert.
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Durch
das gleichzeitige Einschleusen dieser zwei Expressionsvektoren in
CHO-Zellen, wurde eine Zelllinie etabliert, die humanisierten Anti-HM1.24-Antikörper herstellt.
Die Antigen-Bindungsaktivität
und die Bindungs-Inhibierungsaktivität an der
menschlichen Amnion-Zelllinie WISH des humanisierten Anti-HM1.24-Antikörpers, der
durch Kultivieren dieser Zelllinie erhalten wurde, wurde durch Zell-ELISA
untersucht. Das Ergebnis zeigte an, dass der humanisierte Anti-HM1.24-Antikörper Antigen-Bindungsaktivität hat, die
dem chimären
Antikörper
gleich ist, und bei Bindungs-Inhibierungsfähigkeit unter Verwendung eines
biotinylierten Maus-Anti-HM1.24-Antikörpers hatte er ebenfalls eine
gleiche Aktivität
wie der chimäre
Antikörper oder
Maus-Antikörper.
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Im übrigen sind
E. coli mit dem Plasmid, das die DNA enthält, welche die L-Ketten-V-Region
kodiert, und die für
die H-Ketten-V-Region
des chimären
Anti-HM1.24-Antikörpers
international unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrages
als Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24L-gĸ) bzw.
Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24H-gγ1) am 29.
August 1996 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
Agency of Industrial Science and Technology, of 1-3, Higashi 1-chome,
Tsukuba city, Ibaraki pref., Japan, als FERM BP-5646 bzw. FERM BP-5644
hinterlegt worden. Des weiteren sind E. coli mit dem Plasmid, das
die DNA enthält,
welche die Version a (SEQ ID NO: 2) der L-Ketten-V-Region oder die
für die
Version r (SEQ ID NO: 3) der H-Ketten-V-Region des humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörpers
enthält
international unter den Vorraussetzungen des Budapester Vertrages
als Escherichia coli DH5α (pUC19-RV-La-AHM-gĸ) bzw.
Escherichia coli DH5α (pUC19-RVHr-AHM-gγ1) am 29.
August 1996 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology, Agency
of Industrial Science and Technology, of 1-3, Higashi 1-chome, Tsukuba city,
Ibaraki pref., Japan, als FERM BP-5645 bzw. FERM BP-5643 hinterlegt
worden. Des weiteren sind E. coli mit dem Plasmid, das die DNA enthält, das
die Version s (SEQ ID NO: 4) der H-Ketten-V-Region und des humanisierten
Anti-HM1.24-Antikörpers
kodiert international unter den Voraussetzungen des Budapester Vertrages
als Escherichia coli DH5α (pUC19-RVHs-AHM-gγ1) am 29.
September 1997 beim National Institute of Bioscience and Human-Technology,
Agency of Industrial Science and Technology, of 1-3, Higashi 1-chome,
Tsukuba city, Ibaraki pref., Japan, als FERM BP-6127 hinterlegt
worden.
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REFERENZBEISPIEL 3 KLONIERUNG
VON cDNA, DIE DAS HM1.24-ANTIGENPROTEIN
KODIERT
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Es
wurde cDNA, die das HM1.24-Antigenprotein kodiert, welche spezifisch
vom Anti-HM1.24-Antikörper
erkannt wird, kloniert.
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1. KONSTRUKTION DER cDNA-BIBLIOTHEK
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1) Herstellung von Gesamt-RNA
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Aus
der menschlichen multiplen Myelomazelllinie KPMM2 wurde Gesamt-RNA
gemäß dem Verfahren von
Chirgwin et al. (Biochemistry, 18, 5294 (1979)) hergestellt. Das
bedeutet, dass 2,2 × 108 KPMM2-Zellen vollständig in 20 ml 4 M Guanidinthiocyanat
(hergestellt von Nacalai Tesque Inc.) homogenisiert wurden. Das Homogenat
wurde auf eine 5,3 M Cäsiumchloridlösung in
einer Zentrifugationsröhre
geschichtet, welche dann in einem Beckman-SW40-Rotor bei 31.000
UPM für
24 Stunden bei 20°C
zentrifugiert wurde, um RNA zu präzipitieren. Das RNA-Präzipitat
wurde in 70 Ethanol gewaschen und dann in 300 μl 10 mM Tris-HCl (pH 7,4), enthaltend
1 mM EDTA und 0,5 % SDS, gelöst.
Pronase (hergestellt von Boehringer) wurde in einer Konzentration
von 0,5 mg/ml zugegeben und wurde dann für 30 Minuten bei 37°C inkubiert.
Das Gemisch wurde mit Phenol und Chloroform extrahiert und die RNA
wurde mit Ethanol präzipitiert.
Das RNA-Präzipitat
wurde dann in 200 μl
10 mM Tris-HCl (pH 7,4), enthaltend 1 mM EDTA, gelöst.
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2) Herstellung von Poly(A)+RNA
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Poly(A)+RNA
wurde unter Verwendung von 500 μg
der Gesamt-RNA, die wie oben beschrieben hergestellt wurde, als
Material mit Dem Fast Track 2.0 mRNA-Isolationskit (hergestellt
von Invitrogen) gemäß der Anordnung,
die dem Kit beigefügt
war, gereinigt.
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3) Konstruktion der cDNA-Bibiliothek
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Doppelsträngige cDNA
wurde unter Verwendung von 10 μg
der oben erwähnten
Poly(A)+RNA mit dem cDNA-Synthesekit TimeSaver cDNA Synthese Kit
(hergestellt von Pharmacia) als Material gemäß der Anordnung, die dem Kit
beigefügt
war, synthetisiert und wurde weiter mit dem EcoRI-Adaptor, der im
Kit geliefert wurde, unter Verwendung der Directional Cloning Toolbox
(hergestellt von Pharmacia) gemäß den Anordnungen, die
dem Kit beigefügt
waren, ligiert. Die Kinierung und die Behandlung des EcoRI-Adaptors
mit dem Restriktionsenzym NotI wurden gemäß den Anordnungen, die dem
Kit beigefügt
waren, durchgeführt.
Des weiteren wurde die doppelsträngige
cDNA mit einer Größe von ungefähr 500 bp
oder mehr, der ein Adaptor angefügt worden
war, abgetrennt und unter Verwendung eines 1,5%igen Agarosegels
mit niedrigem Schmelzpunkt (hergestellt von Sigma) gereinigt, um
ungefähr
40 μl der
doppelsträngigen
cDNA mit angefügten
Adaptor zu gewinnen.
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Die
doppelsträngige
cDNA mit angefügtem
Adaptor, die auf diese Weise konstruiert wurde, wurde unter Verwendung
des pCOS1-Vektors (japanische Patentanmeldung 8-255196) unter T4-DNA-Ligase (hergestellt
von GIBCO-BRL), die zuvor mit den Restriktionsenzymen EcoRI und
NotI und alkalischer Phosphatase (hergestellt von Takara Shuzo)
behandelt worden war, ligiert, um eine cDNA-Bibliothek zu konstruieren.
Die konstruierte cDNA-Bibliothek wurde in den E. coli-Stamm DH5α (hergestellt
von GIBCO-BRL) transduziert und entsprechend wurde geschätzt, dass
das für
einen unabhängigen
Klon eine Gesamtgröße von ungefähr 2,5 × 106 vorliegt.
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2. KLONIERUNG
DURCH DAS DIREKTE EXPRESSIONSVERFAHREN
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1) Transfektion von COS-7-Zellen
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Ungefähr 5 × 105-Klone der oben transduzierten E. coli wurden
in 2-YT-Medium (Molecular Cloning: A Laboratory Manual, Sambrook
et al., Cold Spring Harbor Laboratory Press (1989)), enthaltend
50 μg/ml
Apicillin kultiviert, um cDNA zu amplifizieren, welche dann einem
Alkaliverfahren unterworfen wurde (Molecular Cloning: A Laboratory
Manual, Sambrook et al., Cold Spring Harbor Laboratory Press (1989)),
um Plasmid-DNA aus
E. coli zu gewinnen. Die Plasmid-DNA, die auf diese Weise gewonnen
wurde, wurde mit Hilfe des Elektroporationsverfahrens unter Verwendung
eines Gen-Pulser-Instruments
(hergestellt von Bio-Rad) in COS-7-Zellen transfiziert.
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Das
bedeutet, dass 10 μg
der gereinigten Plasmid-DNA zu 0,8 ml der COS-7-Zelllösung gegeben
wurden, in der die Zellen in PBS zu 1 × 106-Zellen/ml
verdünnt
worden waren und das Gemisch wurde Pulsen von 1.500 V und 25 μFD Kapazität ausgesetzt.
Nach einer 10-minütigen
Erholungsdauer bei Raumtemperatur wurden die elektroporierten Zellen
in einem DMEM-Kulturmedium (hergestellt von GIBCO-BRL), enthaltend
10 % fötales
Kälberserum
(hergestellt von GIBCO-BRL) unter Bedingungen von 5 % CO2 bei 37°C
für 3 Tage
kultiviert.
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2) Herstellung einer Panningvorrichtung
-
Eine
Panningvorrichtung, auf die Maus-Anti-HM1.24-Antikörper geschichtet
worden war, wurde gemäß dem Verfahren
von B. Seed et al. (Proc. Natl. Acad. Sci. USA, 84, 3365–3369 (1987))
hergestellt. D.h., dass Maus-Anti-HM1.24-Antikörper in einer Konzentration
von 10 μg/ml
zu 50 ml Tris-HCl (pH 9,5) gegeben wurde. 3 ml der Antikörperlösung, die
auf diese Weise hergestellt wurde, wurde zu einer Zellkulturvorrichtung mit
einem Durchmesser von 60 mm gegeben und bei Raumtemperatur für 2 Stunden
inkubiert. Nach dem dreimaligen Waschen in 0,15 M NaCl-Lösung wurde
PBS, das 5 % fötales
Kälberserum,
1 mM EDTA und 0,02 % NaN3 enthält, zu der
Schale gegeben. Nach dem Blockieren wurde diese für das folgende
Klonieren verwendet.
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3) Klonierung der cDNA-Bibliothek
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Die
COS-7-Zellen, die wie oben beschrieben transfiziert worden waren,
wurden mit PBS, enthaltend 5 mM EDTA, abgelöst. Nach dem einmaligen Waschen
der Zellen in PBS, enthaltend 5 % fötales Rinderserum, wurden sie
in PBS, enthaltend 5 % fötales
Rinderserum und 0,02 % NaN3 in einer Konzentration
von ungefähr 1 × 106 Zellen/ml suspendiert. Die Suspension wurde
in die Panning-Schale gegeben, die wie oben beschrieben, hergestellt
worden war, und für
ungefähr
2 Stunden bei Raumtemperatur inkubiert. Nach dem vorsichtigen dreimaligen
Waschen in PBS, enthaltend 5 % fötales
Kälberserum
und 0,02 % NaN3, wurde Plasmid-DNA aus den
Zellen gewonnen, die an die Panning-Schale gebunden hatten, indem
eine Lösung
verwendet wurde, die 0,6 % SDS und 10 mM EDTA enthält.
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Die
gewonnene Plasmid-DNA wurde in E. col DH5α transduziert. Nach der oben
beschriebenen Amplifizierung wurde die Plasmid-DNA mit Hilfe des Alkaliverfahrens gewonnen.
Die gewonnene Plasmid-DNA wurde mit Hilfe des Elektroporationsverfahrens
in COS-7-Zellen transfiziert, und Plasmid-DNA wurde wie oben beschrieben
aus den Zellen gewonnen. Ein ähnliches
Verfahren wurde einmal wiederholt und die gewonnene Plasmid-DNA
wurde mit den Restriktionsenzymen EcoRI und NotI verdaut, wodurch
die Konzentration des Inserts mit einer Größe von ungefähr 0,9 kbp
bestätigt
wurde. Des weiteren wurden E. coli-Zellen, in die ein Teil der gewonnenen
Plasmid-DNA transfuziert worden ist, in eine 2-YT-Agarplatte, enthaltend
50 μg/ml
Ampicillin inokuliert. Nach der Kultur über Nacht wurde Plasmid-DNA
aus einer Einzelkolonie gewonnen. Diese wurde mit den Restriktionsenzymen
EcoRI und NotI verdaut, um den Klon p3.19 zu gewinnen, bei dem die
Größe des Inserts
ungefähr
0,9 kbp beträgt.
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Dieser
Klon wurde unter Verwendung des PRISM, Dye Terminator Cycle Sequenzing
Kit (hergestellt von Perkin Elmer) gemäß den Anweisungen, die dem
Kit beilagen, umgesetzt und die Nukleotidsequenz wurde unter Verwendung
des ABI 373A-DNA-Sequenzgeräts (hergestellt
von Perker Elmer) bestimmt. In diese Nukleotidsequenz und die entsprechende
Aminosäuresequenz
werden in SEQ ID NO: 1 gezeigt.
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GEWERBLICHE
ANWENDBARKEIT
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Die
Ergebnisse der FCM-Analyse zeigten, dass der Anti-HM1.24-Antikörper stark
mit den meisten der Zellen reagierte, die aus menschlichen lymphatischen
Tumoren stammen, was darauf hindeutet, dass in vielen der lymphatischen
Tumoren ein Polypeptid mit einem Epitop, das von dem Anti-HM1.24-Antikörper erkannt wird,
stark exprimiert wird. Des weiteren führte bei Mäusen, denen ein humaner lymphatischer
Tumor transplantiert worden ist, der mit dem Anti-HM1.24-Antikörper reagiert,
die Verabreichung des Anti-HM1.24-Antikörpers zur Unterdrückung der
Zunahme des Tumorvolumens und außerdem zur Verhängerung
der Überlebensdauer.
Diese Fakten weisen darauf hin, dass der Anti-HM1.24-Antikörper oder
Antikörper,
die von einem Polypeptid mit einem Epitop, das von einem Anti-HM1.24-Antikörper, mit
einer zytotoxischen Aktivität
gegen viele lymphatischen Tumoren erkannt wird, was daher vermuten
lässt,
dass der Antikörper
für die
Behandlung von Patienten mit einem lymphatischen Tumor nützlich sein
kann.
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Bezugsnahme
auf Mikroorganismen, die unter dem Patentzusammenarbeitsvertrag,
Regel 13-2 hinterlegt wurden und der Name des Hinterlegungsinstitut. HINTERLEGUNGSINSTITUT
| Name: | The
National Institute of Bioscience and Human
Technology, Agency
of Industrial Science and
Technology |
| Adresse: | 1-3,
Higashi 1-chome, Tsukuba city, Tsukuba city,
Ibaraki perf.,
Japan |
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MIKROORGANISMUS (1)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pRS38-pUC19)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-4434
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Hinterlegungsdatum:
5. Oktober 1993
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MIKROORGANISMUS (2)
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Name:
Hybridom HM1.24
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Zulassungsnummer:
FERM BP-5233
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Hinterlegungsdatum:
14. September 1995
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MIKROORGANISMUS (3)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pUC19-RVHr-AHM-gγ1)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-5643
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Hinterlegungsdatum:
29. August 1996
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MIKROORGANISMUS (4)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24H-gγ1)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-5644
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Hinterlegungsdatum:
29. August 1996
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MIKROORGANISMUS (5)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pUC19-RVLa-AHM-gĸ)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-5645
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Hinterlegungsdatum:
29. August 1996
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MIKROORGANISMUS (6)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pUC19-1.24L-gγ)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-5643
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Hinterlegungsdatum:
29. August 1996
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MIKROORGANISMUS (7)
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Name:
Escherichia coli DH5α (pUC19-RVHs-AHM-gγ1)
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Zulassungsnummer:
FERM BP-6127
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Hinterlegungsdatum:
29. September 1997
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