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DE69332351T2 - Kanüle zum gebrauch in abgabesystemen für medikamente - Google Patents

Kanüle zum gebrauch in abgabesystemen für medikamente

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Publication number
DE69332351T2
DE69332351T2 DE69332351T DE69332351T DE69332351T2 DE 69332351 T2 DE69332351 T2 DE 69332351T2 DE 69332351 T DE69332351 T DE 69332351T DE 69332351 T DE69332351 T DE 69332351T DE 69332351 T2 DE69332351 T2 DE 69332351T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cannula
slots
channel
septum
slot
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE69332351T
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English (en)
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DE69332351D1 (de
Inventor
A. Bancsi
Charles Eller
A. Fowles
J. Gorman
J. Hebron
Charles Jersild
A. Jess
C. Wong
W. Wood
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Baxter International Inc
Original Assignee
Baxter International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Baxter International Inc filed Critical Baxter International Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69332351D1 publication Critical patent/DE69332351D1/de
Publication of DE69332351T2 publication Critical patent/DE69332351T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/14Infusion devices, e.g. infusing by gravity; Blood infusion; Accessories therefor
    • A61M5/1407Infusion of two or more substances
    • A61M5/1409Infusion of two or more substances in series, e.g. first substance passing through container holding second substance, e.g. reconstitution systems
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S604/00Surgery
    • Y10S604/905Aseptic connectors or couplings, e.g. frangible, piercable

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  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)
  • Nitrogen And Oxygen Or Sulfur-Condensed Heterocyclic Ring Systems (AREA)

Description

    Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Kanülen. Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf Kanülen zur Verwendung in Systemen zur Abgabe eines gesundheitsfördernden Mittels an einen Patienten oder an ein System zur späteren Abgabe an den Patienten.
  • Spitze Kanülen zur Verwendung an Injektionsstellen sind für den Einsatz im medizinischen Bereich bekannt. Solche Kanülen können verwendet werden, um Zugang zu einem Medikament in einem Behälter zu erlangen oder einen Fluidströmungsweg in einem Gehäuse zu erzeugen. Ein Beispiel für eine Injektionsstelle, die sich für eine durchstoßende Kanüle eignet, ist in dem US-Patent Nr. 4,412,573 offenbart.
  • Zur Erzeugung eines Fluidströmungsweges in einem Gehäuse wird eine spitze Kanüle verwendet, die durch ein Septum gestoßen wird, um in dem Gehäuse einen Strömungsweg zu erzeugen. Injektionsstellen, die wiederholt benutzt werden, können jedoch durch wiederholtes Durchstoßen mit einer scharfen Kanüle beschädigt werden.
  • Diese Beschädigung, die als Trichter- bzw. Rißbildung bekannt ist, kann zu einem anschließenden Auslaufen in dem Gehäuse führen. Wie nachfolgend im Detail aufgeführt, können bezüglich spitzer Kanülen auch andere Nachteile bestehen, wenn sie in Medikamentenabgabesystemen verwendet werden.
  • Das US-Patent Nr. 4,537,593 offenbart ein Nadelsystem zur Verwendung beim Überführen einer Flüssigkeit in einen oder von einem Behälter, das angeblich keine Trichter bildet und sich selbst entlüftet. Der Schaft der Nadel weist einen ebenen Bereich, der in einem Rand endet, und eine Öffnung auf, die an dem Rand ausgerichtet ist, um es der Flüssigkeit zu ermöglichen, aus dem Schaft der Nadel auszutreten.
  • Die europäische Patentanmeldung mit der Veröffentlichungsnummer 0,271,775 bezieht sich auf eine Unterhautinjektionseinrichtung. Die Einrichtung weist zwei oder mehr Portale über einem festen, konisch geformten Penetrationspunkt auf. Die Portale sind in gleichmäßigem Abstand entlang des Außendurchmessers der Einrichtung angeordnet, und die Seitenwände der Portale sind so konfiguriert, daß sie dem zu injizierenden Fluid einen Drehimpuls verleihen.
  • Für viele Anwendungszwecke können Medikamente vor der z. B. intravenösen Abgabe an einen Patienten mit einem Verdünnungsmittel vermischt werden. Das Verdünnungsmittel kann beispielsweise eine Dextroselösung, eine Salzlösung oder sogar Wasser sein. Zu diesem Zweck werden viele Medikamente in Pulverform geliefert und sind in Glasfläschchen oder -ampullen verpackt. Andere Medikamente wie z. B. Chemotherapiemedikamente sind in flüssigem Zustand in Glasfläschchen oder -ampullen verpackt.
  • Pulverförmige Medikamente können durch Verwendung einer Spritze, die die gemischte Lösung schließlich aus dem Glasfläschchen abzieht, rekonstituiert werden. Muß ein Medikament vor Abgabe an einen Patienten verdünnt werden, wird das Medikament nach der Rekonstitution häufig in einen Verdünnungsmittelbehälter injiziert, wobei der Behälter mit einer Verabreichungsvorrichtung zur Abgabe an den Patienten verbunden sein kann.
  • Es gibt eine Vielzahl von Beispielen für Medikamentenabgabesysteme. Ein Beispiel für ein solches System ist in dem US-Patent Nr. 4,850,978 offenbart. Das System weist eine Kartusche zur Einführung eines gesundheitsfördernden Mittels in eine Fluidleitung zur Abgabe des Mittels an einen Patienten auf. Die Kartusche weist ein starres Hohlrohr und eine das Mittel enthaltende Kammer auf, die zumindest teilweise in dem Rohr gleitbar angebracht ist. In einer ersten Position vor Gebrauch erstreckt sich die Kammer weiter von dem Hohlrohr als in einer zweiten Position. An dem Hohlrohr ist eine Kanüle angebracht, die sich gegenüber der Kammer erstreckt.
  • Befindet sich die Kammer in der zweiten Position, wird die Kanüle an dem Hohlrohr angebracht und erstreckt sich gegenüber der Kammer. Befindet sich die Kammer in der zweiten Position, durchstößt die Kanüle eine Verschlußeinrichtung und erzeugt einen Fluidströmungsweg.
  • Das US-Patent Nr. 4,804,366 offenbart ebenfalls ein Medikamentenabgabesystem, das ein Zwischenstück mit einer verbesserten Strömungswegeinrichtung aufweist und eine Einlaß- und eine Auslaßöffnung für die das Mittel enthaltende Kammer einer Kartusche vorsieht. Die Kartusche und das Zwischenstück ermöglichen eine einzige Öffnung durch die Injektionsstellen an gegenüberliegenden Enden der Strömungswegeinrichtung, ermöglichen aber dennoch das gleichzeitige Strömen sowohl in die als auch aus der Kammer.
  • Es werden ein Anschlußstück und eine Kartusche vorgesehen, die eine starre Kanüle mit einer Einlaß- und einer Auslaßöffnung sowie einem Mantel aufweisen, der im wesentlichen koaxial verläuft und von dem Kanülenzwischenstück der Kanüleneinlaß- und der Kanülenauslaßöffnung beabstandet ist, so daß der Mantel der Kanüle einen Kanal dazwischen definiert.
  • Sowohl die Kanüleneinlaß- als auch die Kanülenauslaßöffnung sind adaptierbar, um eine einzige Durchstoßöffnung an einer elastischen Injektionsstelle zu bilden, die mit dem Aufnahmebehälter des Abgabesystems in Verbindung steht. Sowohl die Kanaleinlaß- als auch die Kanalauslaßöffnung sind adaptiert, um eine einzige Durchstoßöffnung an einer elastischen Injektionsstelle zu bilden, die mit der Kartusche in Verbindung steht.
  • Die beiden zuvor beschriebenen Systeme sehen automatische Systeme zur Medikamentenabgabe und -rekonstitution vor. Manuelle Einrichtungen, die für die Rekonstitution eines Medikamentes in einem Glasfläschchen verwendet werden können, weisen typischerweise nicht die gleichen Probleme auf, denen man bei automatischen Systemen, z. B. den zuvor beschriebenen, begegnet. Wie in dem US-Patent Nr. 4,537,593 offenbart, wird die Kanüle bei manuellen Systemen typischerweise für die Infusion einer Flüssigkeit und ein separates Element für die Entlüftung verwendet.
  • Über einen kurzen Zeitraum wird ein Hochdruck- und Hochgeschwindigkeitsverdünnungsmittel durch die Kanüle geleitet Die Glasfläschchen werden nach der Injektion des Verdünnungsmittels typischerweise manuell geschüttelt, um das Lösen des Medikamentes zu vollenden. Der Druckunterschied zwischen dem Inhalt des Glasfläschchens und des Spritzenzylinders treibt das Gemisch in die Spritze. Der Benutzer kann ein Vakuum in den Spritzenzylinder ziehen.
  • Bei automatischen Systemen ergibt sich eine Reihe von Bedenken und Anforderungen, die bei solchen manuellen Systemen typischerweise nicht vorliegen.
  • Neben dem Problem der Trichterbildung kann eine spitze Kanüle, damit sie von einem Septum in einem automatischen System aufgenommen wird, das ein Glasfläschchen mit einem pulverförmigen Medikament verschließt, andere Nachteile haben. Wird die spitze Kanüle in das Glasfläschchen eingeführt, kann das pulverförmige Medikament in die spitze Kanüle aufgenommen werden, so daß die Kanüle verstopft und eine Fluidströmung verhindert wird.
  • Dies muß jedoch der Notwendigkeit einer Öffnung gegenübergestellt werden, die beim Befüllen des Glasfläschchens die Verdrängung einer maximalen Luftmenge erlaubt. Diese Bedingung erzwingt es, daß sich die Öffnung der Kanüle so nahe wie möglich am distalen Ende der Kanüle befindet.
  • Bei einer Rekonstitutionseinrichtung erodiert ein Fluid, das durch eine Einlaß- und eine Auslaßöffnung an gegenüberliegenden Enden des Glasfläschchens durch das Medikamentenbett strömt, das Medikament. Das Lösen des Medikamentes ist mit dem Durchsatz des Fluidvolumens korreliert. Aufgrund des geringen Drucks und der geringen Abgabeleistung des Betriebsystems bei automatischen Systemen ist es wichtig, daß durch die Auslaßöffnung der Kanüle keine Beschränkungen hervorgerufen werden, die die Fluidströmung behindern.
  • Eine weitere Anforderung bezüglich Einrichtungen zur Medikamentenabgabe oder - rekonstitution ist die Notwendigkeit, die Integrität des Systems aufrechtzuerhalten.
  • Es ist daher wichtig, während der Inaktivierung des Glasfläschchens, z. B. wenn die Kanüle das Septum durchstößt, ein geschlossenes System beizubehalten.
  • Weiterhin erfordern automatische Rekonstitutionseinrichtungen, anders als manuelle Rekonstitutionseinrichtungen, andersartige Strömungsbedingungen. Teilweise gelöste Medikamentenklumpen dürfen während des Lösungsprozesses nicht in das Kanülenlumen gelangen. Dringen Teilchen in das Lumen ein, kann dies zu einer Blockade des Lumens und zu ungleichmäßigen Medikamentenabgabeprofilen oder vollständigem Versagen führen.
  • Erfindungsgemäß wird eine Kanüle gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 4 angegeben, die zur Rekonstitution von pulverförmigen Medikamenten in einem Medikamentenabgabesystem verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung gibt außerdem eine Kartusche nach Anspruch 13 an, die eine erfindungsgemäße Kanüle aufweist.
  • Zu diesem Zweck gibt die vorliegende Erfindung eine Kanülenstruktur zur Verwendung in einer Rekonstitutionseinrichtung zur Rekonstitution eines pulverförmigen Medikamentes an, die eine Kanüle mit einem ersten und einem zweiten Ende aufweist und einen Kanal an einer Innenseite zwischen dem ersten und dem zweiten Ende bildet. Das erste Ende ist geschlossen und weist ein Element zum Durchstoßen eines Septums auf. Die Kanüle weist mindestens zwei Schlitze auf, die eine Fluidverbindung zwischen dem Kanal und einer Außenfläche der Kanüle bilden.
  • Die Schlitze liegen nebeneinander und sind dem ersten Ende benachbart angeordnet. Die Schlitze verlaufen senkrecht zu der Längsachse der Kanüle und haben eine Breite, gemessen entlang einer Länge der Kanüle, die geringer ist als eine Länge der Schlitze, gemessen um die Kanüle herum. Die Schlitze haben außerdem eine minimale projizierte Gesamtfläche, die gleich der oder größer als die Querschnittsfläche des Kanals ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Länge der Schlitze über etwa eine Hälfte des Außenumfangs der Kanüle.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist der Abstand zwischen einem vorderen Rand eines ersten Schlitzes und einem distalen Rand eines letzten Schlitzes geringer als die Dicke eines Septums, das für die Aufnahme der Kanüle ausgebildet ist.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist das zweite Ende der Kanüle stumpf.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung hat mindestens einer der Schlitze eine rechteckige Querschnittsgestalt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung haben die Schlitze im wesentlichen die gleiche Gestalt.
  • In einer Ausführungsform gibt die vorliegende Erfindung eine Kartusche zur Einführung eines gesundsheitsfördernden Mittels in eine Fluidleitung zur Abgabe des gesundheitsfördernden Mittels an. Die Kartusche weist ein starres Hohlrohr auf. Eine Kammer mit einem Septum/die ein zumindest teilweise festes gesundsheitsförderndes Mittel enthält, ist einem ersten Ende des Hohlrohrs benachbart angebracht und zumindest teilweise innerhalb des Hohlrohrs aus einer ersten Position in eine zweite Position gleitbar angebracht, so daß sich die Kammer in der ersten Position über eine größere Strecke von dem Hohlrohr erstreckt als in der zweiten Position.
  • Eine Kanüle ist in dem Hohlrohr angebracht und weist ein erstes Ende und ein zweites Ende auf. Das erste Ende besitzt ein geschlossenes Ende zum Durchstoßen des Septums. Die Kanüle weist einen Kanal zwischen dem ersten und dem zweiten Ende auf. Darüber hinaus weist die Kanüle zumindest zwei Schlitze auf, die eine Fluidverbindung zwischen einer Außenfläche des Kanals und dem Kanal bilden, wobei die Schlitze neben dem spitzen ersten Ende liegen und eine Gesamtfläche haben, die mindestens gleich der Querschnittsfläche des Kanals ist. Um ein geschlossenes System zu gewährleisten, ist die Länge der von den Schlitzen belegten Kanüle geringer als die oder gleich der Breite des Septums.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung umgibt ein starrer Mantel einen Teil der Kanüle und bildet einen Kanal zwischen einer Außenwand der Kanüle und einer Innenwand des starren Mantels.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist der, daß sie eine Kanüle angibt, die keine Trichter bildet und in einem Medikamentenabgabesystem verwendet werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist der, daß sie eine Kanüle angibt, die zur Rekonstitution pulverförmiger Medikamente verwendet werden kann und während des Aktivierungsprozesses mit dem pulverförmigen Medikament nicht verklumpt oder verstopft.
  • Weiterhin ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß sie eine Kanüle angibt, die keine Trichter bildet und gleichzeitig keine Fluidströmungsbeschränkungen erzeugt, die die Strömungsrate selbst bei einem geringen Druck und einer geringen Abgabeleistung des Betriebssystems behindern.
  • Darüber hinaus ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß die Kanüle es der Einrichtung bei Verwendung in einem Medikamentenabgabesystem erlaubt, ein geschlossenes System beizubehalten.
  • Weiterhin ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß die Kanüle verhindert, daß Teilchen in das Lumen der Kanüle gelangen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind in der detaillierten Beschreibung der derzeit bevorzugten Ausführungsformen und den Zeichnungen beschrieben bzw. angegeben und werden aus ihnen ersichtlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 stellt einen perspektivischen Querschnitt einer In-line-Einrichtung mit der erfindungsgemäßen verbesserten Kanüle dar.
  • Fig. 2 stellt einen perspektivischen Querschnitt einer In-line-Einrichtung mit der erfindungsgemäßen verbesserten Kanüle dar, wenn die Einrichtung in einem aktivierten Zustand ist.
  • Fig. 3 stellt eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen verbesserten Kanüle dar.
  • Fig. 4 stellt eine Vergrößerung eines Teils der Ausführungsform der Kanüle gemäß Fig. 3 dar.
  • Fig. 5 ist eine graphische Darstellung der in dem Experiment des Beispiels gewonnenen Daten.
  • Fig. 6 ist eine graphische Darstellung weiterer in dem Experiment des Beispiels gewonnener Daten.
  • Detaillierte Beschreibung derzeit bevorzugter Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung gibt eine verbesserte Kanüle an, die zur Rekonstitution von Medikamenten verwendet werden kann. Zwar wird die Kanüle in der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise zur Rekonstitution oder Verdünnung von Medikamenten in einem Medikamentenabgabesystem verwendet, doch die Kanüle kann auch für andere Anwendungszwecke eingesetzt werden. Darüber hinaus gibt die vorliegende Erfindung eine verbesserte Medikamentenabgabeeinrichtung mit der erfindungsgemäßen Kanüle an.
  • In den Fig. 1 und 2 ist eine In-line-Einrichtung oder Kartusche dargestellt, die so ausgebildet ist, daß sie mit einer IV-Vorrichtung verbunden werden kann. Die Kartusche kann im wesentlichen der in dem US-Patent Nr. 4,804,366 offenbarten ähneln, auf deren Offenbarung hierin Bezug genommen wird.
  • Kurz gesagt, die Kartusche 12 weist ein Zwischenstück 14 mit einer starren Hohlzylinderrohreinrichtung 16 und einer Keilnutwand 18 auf, wobei die Keilnutwand 18 Teil des Rohres 16 ist. Quer über dem Rohr 16 ist eine Platte 20 angebracht, die den Anfangspunkt der Keilnutwand 18 bildet. Die erfindungsgemäße verbesserte Kanüle 22 verläuft durch die Platte 20; die verbesserte Kanüle 22 wird nachfolgend detaillierter diskutiert.
  • Ein im allgemeinen zylindrischer Mantel 24 erstreckt sich von beiden Seiten der Platte 20. Das Hohlrohr 16, die Platte 20 und der Mantel 24 können als ein Stück aus einem und demselben Material, z. B. Kunststoff, gebildet sein.
  • Der Mantel 24 ist von der Kanüle 22 beabstandet, wobei der Mantel 24 die Kanüle 22 umgibt, jedoch kürzer als beide Enden der Kanüle 22 ist. Die Kanüle 22 weist ein erstes Ende 26 und ein zweites Ende 28 auf. Wie nachfolgend genauer diskutiert, endet das erste Ende 26 in einem geschlossenen spitzen Element 27. Das zweite Ende 28 weist eine Auslaßöffnung 29 auf und ist in der dargestellten Ausführungsform vorzugsweise stumpf.
  • Falls gewünscht, kann die spitze Kanüle jedoch auch am zweiten Ende 28 verwendet werden. Weiterhin kann das stumpfe Ende 28, falls gewünscht, von einer Hülle umgeben sein, z. B. der, die in der US-Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 07/573,529 (eingereicht am 27. August 1990) mit dem Titel: "Sheath for a cannula" offenbart ist, auf deren Offenbarung hier Bezug genommen wird.
  • Der Mantel 24 befindet sich zwischen dem ersten und dem zweiten Ende 26 bzw. 28 der Kanüle 22. Die Kanüle 22 und der Mantel 24 bilden einen Kanal 30 dazwischen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Peripherie der Kanüle 22 entlang ihrer Länge kreisförmig. In ähnlicher Weise ist die Innenfläche der Kanüle 22 vorzugsweise entlang ihrer Länge kreisförmig.
  • Der Kanal 30 weist eine Kanaleinlaßöffnung 32, die zwischen dem Mantel 24 und der Kanüle 22 gebildet ist, nahe der Kanülenauslaßöffnung 29 am zweiten Ende 28 auf. In ähnlicher Weise weist der Kanal 30 eine Kanalauslaßöffnung 34, die durch den Mantel 24 und die Kanüle 22 gebildet ist, nahe des ersten Endes 26 der Kanüle auf.
  • An der Kanüle 22 ist ein bevorzugter Kunststoffkanülenhalter 36 befestigt. Der Kanülenhalter 36 erfaßt die Kanüle 22. Verlängerungseinrichtungen 38 erstrecken sich zwischen dem Kanülenhalter 36 und dem Mantel 24 quer über den Kanal 30 und befestigen die Kanüle 22 relativ zu dem Mantel 26. In der dargestellten Ausführungsform ist die Verlängerungseinrichtung 38 Teil des Halters 36.
  • Die Kanüle 22 ist an dem Mantel 24 angebracht, wobei ein offener Strömungsweg durch die Kanaleinlaßöffnung 32, den Kanal 30 und die Kanalauslaßöffnung 34 beibehalten wird. Daher wird außerhalb einer einzigen Kanüle 22 mit Präzision ein sehr kleiner Strömungsweg geschaffen.
  • Die Kartusche 12 weist weiterhin eine rohrförmige Kammer 40 auf, die das gesundheitsfördernde Mittel, wie z. B. ein trockenes, pulverförmiges Medikament enthält. In einer Ausführungsform handelt es sich bei der rohrförmigen Kammer 40 um ein Glasfläschchen. Ein durchstoßbarer Stöpsel 42 oder eine andere Verschlußeinrichtung verschließt die rohrförmige Kammer 40.
  • Der Mantel 24 ist wie die Kanalauslaßöffnung 34 und das erste Ende der Kanüle 26 so ausgebildet, daß es den durchstoßbaren Stöpsel 42 oder eine andere Injektionsstelle/Verschlußeinrichtung der Kammer 40 mit dem gesundheitsfördernden Mittel darin durchstößt. Der durchstoßbare Stöpsel 42 ist an der Öffnung 44 der rohrförmigen Kammer 40 angebracht.
  • Der Gummistöpsel 42 kann, wie für die Befestigung eines Stöpsels in einem Standardmedikamentenfläschchen bekannt, mittels eines Metallbandes um die Peripherie der Öffnung und des Gummistöpsels in der rohrförmigen Kammer 40 befestigt sein.
  • Die rohrförmige Kammer 40 ist in dem starren Zylinder gleitbar angebracht, so daß der Gummistöpsel 42 der Platte 20 gegenüber liegt. Anstelle des durchstoßbaren Stöpsels 42 kann eine andere durchstoßbare Verschlußeinrichtung vorgesehen sein.
  • Befindet sich die Kammer 40 in der ersten Position, wird der Gummistöpsel 42 weder von dem Mantel noch dem ersten Ende 26 der Kanüle 22 durchstoßen. Der durchstoßbare Stöpsel 42 bleibt von der Kanüle 22 beabstandet, wenn sich die Kartusche 40 in der ersten Position befindet.
  • Wie dargestellt, weist das erste Ende 26 der Kanüle 22 erfindungsgemäß ein geschlossenes, spitzes Ende 27 auf. Das geschlossene, spitze Ende 27 ist zum Durchstoßen von dem Gummistöpsel 42 ausgebildet.
  • Wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt, weist die Kanüle 22 am ersten Ende 26 der Kanüle Schlitze 50 auf, um eine Fluidverbindung zwischen dem zweiten Ende 28 der Kanüle 22 durch das Lumen oder den Kanal der Kanüle zu schaffen. In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform sind zwei Schlitze 50a und 50b vorgesehen. Es können aber auch mehr als zwei Schlitze verwendet werden.
  • Wichtig ist, daß die Strömungsrate durch den Strömungsweg aufgrund des geringen Drucks und der geringen Abgabeleistung des Betriebssystems des automatischen Systems nicht beschränkt ist. Zu diesem Zweck sind die Kanüle 22 und die Schlitze 50a und 50b am ersten Ende 26 so ausgebildet, daß sie eine minimale projizierte Fläche aufweisen, die gleich der oder größer als die Querschnittsfläche des Kanülenlumens ist.
  • Daher ist die durch die Schlitze 50a und 50b definierte Fläche gleich der oder größer als die Querschnittsfläche des Lumens oder Kanals. Dementsprechend kann das Fluid durch das Lumen von einem zweiten Ende 28 durch die Schlitze 50a und 50b strömen und umgekehrt, ohne daß die Strömungsrate beschränkt ist.
  • Die Schlitze 50a und 50b haben jedoch einzeln eine maximale Oberfläche, die kleiner ist als die Querschnittsfläche des Lumens oder Kanals. Dies verhindert eine Blockade des Lumens.
  • Wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt, sind die Schlitze 50a und 50b so konstruiert, daß sie eine Breite bezüglich der Länge, gemessen in Richtung der Kanüle 22, haben, die kleiner ist als die Länge der Schlitze 50a und 50b bezüglich eines Umfangs der Kanüle 22. In einer dargestellten bevorzugten Ausführungsform weisen die Schlitze 50a und 50b eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsgestalt auf.
  • Diese Gestalt dient einer Reihe von Zwecken. Zunächst einmal ist die Gestalt der Schlitze 50a und 50b so ausgebildet, daß keine Teilchenklumpen in die Schlitze 50a und 50b aufgenommen werden und so das Lumen blockieren.
  • Weiterhin sind die Schlitze 50a und 50b so konstruiert, daß der Abstand "D", der Abstand vom vorderen Rand 51 des ersten Schlitzes 50a zum hinteren Rand 53 des letzten Schlitzes 50b, kleiner als die oder gleich der Breite des Gummistöpsels 42 ist. Dies gewährleistet, daß während der Aktivierung der Einrichtung ein geschlossenes System bereitgestellt wird.
  • Aufgrund des geschlossenen Endes 27 der Kanüle 22 wird eine Kanüle ohne Trichterbildung bereitgestellt. Weiterhin wird die Kanüle 22 während des Aktivierungsprozesses nicht mit dem pulverförmigen Medikament befüllt. Wie nachfolgend detailliert angegeben, sind die Befüllzeit und Befüllzeitschwankungen der Glasfläschchen erfindungsgemäß erheblich verbessert.
  • Wie dargestellt, befinden sich die Schlitze 50a und 50b unmittelbar neben dem geschlossenen Ende 27 der Kanüle 22. Damit liegen die Schlitzöffnungen 50a und 50b möglichst nahe am distalen (ersten) Ende 26 der Kanüle 22 und ermöglichen bei Befüllung des Glasfläschchens 40 optimale Betriebsbedingungen für die Luftverdrängung.
  • Diesbezüglich ist anzumerken, daß die Kanüle 22 in der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsform der Einrichtung 10 zu Beginn dazu dient, Luft aus dem Glasfläschchen 40 entweichen zu lassen, während durch den Kanal 30 Flüssigkeit in das Glasfläschchen 40 strömt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform, die sich als zufriedenstellend funktionierend erwiesen hat, ist die Kanüle 22 so konstruiert, daß der Abstand "A" vorzugsweise 0,086 Inch, der Abstand "B" vorzugsweise 0,021 Inch, der Abstand "C" vorzugsweise 0,013 Inch und der Abstand "D" vorzugsweise 0,041 Inch beträgt. In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform beträgt der Winkel α vorzugsweise 45 Grad.
  • Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion der Kanüle 22 ist es wichtig, daß die Kanüle gratfrei und öllos (sauber) maschinell bearbeitet wird. Ein Verfahren zur Herstellung der Kanüle 22, das sich als zufriedenstellend funktionierend erwiesen hat, ist ein als "Wasserbaddraht-EDM" bekanntes Verfahren. Dieses Verfahren erlaubt eine saubere, genaue und wirtschaftliche maschinelle Bearbeitung.
  • Nachfolgend wird beispielhaft, nicht einschränkend, ein Beispiel für die vorliegende Erfindung vorgestellt.
  • Die vorliegende Erfindung wurde bezüglich der Befüllzeit des Glasfläschchens und der Kanülenkonstruktion mittels Ampicillin-Natrium-Einheiten bewertet. Es stellte sich heraus, daß die aktuelle abgeschrägte (spitze, offene) Konstruktion der Kanüle eine Befüllzeit von 118 ± 68 Sekunden (Mittelwert ± Standardabweichung) aufwies. Die vorliegende Erfindung mit Schlitzen besaß eine Befüllzeit von 27 ± 9 Sekunden.
  • Aus dieser Untersuchung läßt sich schließen, daß die Kanüle mit geschlossenem, mit Schlitzen versehenem Ende bezüglich der absoluten Befüllzeit und der Befüllzeitschwankung eine bessere Systemleistung aufweist als die aktuelle Konstruktion mit abgeschrägter Nadel. Aus diesem Test läßt sich auch schließen, daß es basierend auf der Befüllzeit des Glasfläschchens bei der vorliegenden Erfindung zwischen der Befüllung am Glas- oder Stöpselende des Glasfläschchens keinen signifikanten Unterschied gab.
  • Bei Ampicillin-Natrium-Einrichtungen mit einer abgeschrägten Kanülenspitze wurde eine teilweise und vollständige Strömungsblockade beobachtet. Bei einer Nafcillin- Natrium-Strömungsblockade wurde in abgeschrägten Kanülenspitzen eine Pulververdichtung beobachtet. Der Zweck dieser Analyse war die Bewertung von Schlitzen in einer Kanüle mit geschlossenem Ende alternativ zu der aktuellen Konstruktion hinsichtlich der Befüllzeit des Glasfläschchens.
  • Lange Kartuschenbefüllzeiten können vom Benutzer als Strömungsunterbrechung der Einrichtung wahrgenommen werden. Eine reduzierte Befüllzeit würde eine geringere wahrgenommene Strömungsunterbrechung bedeuten.
  • Testartikel
  • Ampicillin-Natrium, 1 Gramm, in MainStreamTM-Glasfläschchen, erhältlich von Baxter Healthcare Corporation.
  • Es wurden zwei Arten von MainStreamTM-Einrichtungen verwendet:
  • - Kartuschen mit geschlossenem Ende und mit Schlitzen versehener Nadel (erfindungsgemäß hergestellt)
  • - Normale Kartuschen mit abgeschrägter Nadel
  • Testsystem
  • Es wurden MainStreamTM-Glasfläschchen mit Ampicillin-Natrium, 1 Gramm, zusammengestellt. Anschließend wurden die Glasfläschchen 300 Mal auf einem Quantachrome Dual Autotap entweder am Stöpsel- oder am Glasende angetippt. 300-maliges Antippen (leichtes Klopfen) simuliert die schlimmstmöglichen Transportbedingungen.
  • Die angetippten Glasfläschchen wurden unter Anwendung der vorliegenden Erfindung oder einer normalen abgeschrägten Nadel auf MainStreamTM-Kartuschen aktiviert. Die Kartuschen wurden an Lösungssätze von D5W mit einer Kopfhöhe von 30 Inch und einer Nadelstärke 20 am Ende angeschlossen. Zwar war die Walzenklemme vollständig offen, doch es wurde bis zum Start einer Stoppuhr zum Festklemmen des Schlauches eine Gefäßklemme verwendet. Die Zeit, bis der erste Tropfen in die Tropfkammer gelangte, wurde aufgezeichnet. Mit Schlitzen versehene Kanülenkartuschen ließ man nach dem ersten Tropfen 15 Minuten fang strömen. Experimentaufbau MainStreamTM-Glasfläschchen Tabelle 1 Test bezüglich Wirkung der Befüllung bei Kanülenkonstruktion mit Schlitzen
  • Die obige Statistik (Tabelle 1) vergleicht die Befüllzeit von 25 Einheiten beim Antippen am Glasende mit der Befüllzeit von 25 Einheiten beim Antippen am Stöpselende. Diese Daten sind in Fig. 4 graphisch dargestellt. Die Analyse der Daten deutet darauf hin, daß es keinen signifikanten Unterschied zwischen den Varianzen der beiden Antippverfahren gibt. Daher können die Mittelwerte verglichen werden. Bei Verwendung der beiden 95% Vertrauensintervalle bezüglich der Mittelwertdifferenz liegt diese Differenz irgendwo zwischen 3,21343 und 7,37343. Tabelle 2 Test bezüglich Wirkung der Befüllung auf abgeschrägte Kanülenkonstruktion
  • Die obige Statistik (Tabelle 2) vergleicht die Befüllzeit von 18 Einheiten beim Antippen am Glasende mit der Befüllzeit von 18 Einheiten beim Antippen am Stöpselende. Diese Daten sind in Fig. 5 graphisch dargestellt. Die Analyse der Daten deutet darauf hin, daß es keinen signifikanten Unterschied zwischen den Varianzen der beiden Antippverfahren gibt. Daher können die Mittelwerte verglichen werden. Bei Verwendung der beiden 95% Vertrauensintervalle bezüglich der Mittelwertdifferenz liegt diese Differenz irgendwo zwischen -77,8872 und 12,8872. Tabelle 3 Kombinierte Analyse von abgeschrägtem und mit Schlitzen versehenem geschlossenem Ende
  • Die obige Statistik (Tabelle 3) vergleicht die Befüllzeit von 36 Einheiten bei einer abgeschrägten Kanüle mit der Befüllzeit von 50 Einheiten bei mit Schlitzen versehenen Kanülen. Die Analyse der Daten deutet darauf hin, daß es keinen signifikanten Unterschied zwischen den Varianzen der beiden Antippverfahren gibt. Daher können die Mittelwerte verglichen werden. Bei Verwendung der beiden 95% Vertrauensintervalle bezüglich der Mittelwertdifferenz liegt diese Differenz irgendwo zwischen 67,0402 und 113,358. Da der Wert 0,0 nicht in diesem Intervall liegt, gibt es bei dem 95% Vertrauensniveau eine statistisch signifikante Differenz zwischen den Mittelwerten.
  • Schlußfolgerungen
  • Aus dieser Untersuchung läßt sich schließen, daß eine Kanüle mit einem mit Schlitzen versehenen geschlossenen Ende bezüglich der Befüllzeit des Glasfläschchens eine bessere Systemleistung aufweist als die aktuelle Konstruktion mit abgeschrägter Nadel. Die mittlere Befüllzeit für die Kanüle mit dem mit Schlitzen versehenen geschlossenen Ende ist statistisch signifikant niedriger (27 Sekunden versus 118 Sekunden bei der abgeschrägten Nadel). Lange Befüllzeiten des Glasfläschchens können vom Benutzer als Strömungsunterbrechung wahrgenommen werden. Eine reduzierte Befüllzeit würde eine geringere wahrgenommene Strömungsunterbrechung bedeuten.
  • Die Standardabweichung der Befüllzeit wird ebenfalls von 68 Sekunden bei der abgeschrägten Nadel auf 9 Sekunden bei der Kanüle mit einem mit Schlitzen versehenen geschlossenen Ende reduziert. Eine reduzierte Schwankung der Befüllzeit kann auch eine reduzierte Veränderlichkeit der Medikamentenabgabe bedeuten.
  • Es wurde beobachtet, daß das 300-malige Antippen von Ampicillin-Glasfläschchen eine maximale Verpackungs-Bedingung ist. Aus diesem Experiment läßt sich der Schluß ziehen, daß es keinen signifikanten Unterschied zwischen der Befüllung der Glasfläschchen am Glas- oder am Stöpselende gibt. Eine Ausweitung dieser Schlußfolgerung kann sein, daß die Transportausrichtung keine signifikanten Unterschiede bei der Befüllzeit der Glasfläschchen bewirkt.
  • Es ist davon auszugehen, daß verschiedene Veränderungen und Modifikationen der hierin beschriebenen, derzeit bevorzugten Ausführungsformen für den Fachmann erkennbar sind. Solche Veränderungen und Modifikationen können erfolgen, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen und die damit erzielbaren Vorteile zu verringern.

Claims (15)

1. Kanüle zur Verwendung in einer Einrichtung zur Rekonstitution eines pulverförmigen Medikaments, wobei die Kanüle ein erstes Ende (26) und ein zweites Ende (28) aufweist und einen Kanal in ihrem Inneren zwischen dem ersten Ende (26) und dem zweiten Ende (28) bildet, wobei das erste Ende (26) geschlossen ist und ein Element (27) zum Durchstoßen eines Septums (42) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle (22) mindestens zwei Schlitze (50a, 50b) aufweist, die zwischen dem Kanal und einer Außenseite der Kanüle (22) eine Fluidverbindung bilden, wobei die Schlitze (50a, 50b) nebeneinander liegen und dem ersten Ende (26) benachbart angeordnet sind, wobei die Schlitze (50a, 50b) zu der Längsachse der Kanüle (22) senkrecht verlaufen, wobei die Schlitze (50a, 50b) eine Breite haben, gemessen entlang einer Länge der Kanüle, die geringer als die Länge der Schlitze (50a, 50b), gemessen um die Kanüle (22) herum, ist, wobei die Schlitze (50a, 50b) eine minimale projizierte Gesamtfläche haben, die gleich der oder größer als die Querschnittsfläche des Kanals ist.
2. Kanüle nach Anspruch 1, wobei der Abstand (D) zwischen einem vorderen Rand des ersten Schlitzes (50a) und einem distalen Rand zumindest vom Schlitz (50b) geringer als die Dicke eines Septums (42) ist, das für die Aufnahme der Kanüle (22) ausgebildet ist.
3. Kanüle nach Anspruch 1, wobei die individuelle projizierte Fläche jedes Schlitzes (50a oder 50b) kleiner als die Querschnittsfläche des Kanals ist.
4. Kanüle zur Verwendung in einer Einrichtung zur Rekonstitution eines pulverförmigen Medikaments, wobei die Kanüle folgendes aufweist:
- ein erstes Ende (26) und ein zweites Ende (28);
- einen Kanal, der zwischen dem ersten Ende (26) und dem zweiten Ende (28) liegt;
- wobei das erste Ende (26) geschlossen ist und ein Element (27) zum Durchstoßen eines Septums (42) aufweist;
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanüle (22) mindestens zwei Schlitze aufweist, die nebeneinander liegen und dem ersten Ende (26) benachbart angeordnet sind, wobei die zwei Schlitze (50a, 50b) zu der Längsachse der Kanüle senkrecht verlaufen und zwischen der Außenseite der Kanüle und dem Kanal eine Fluidverbindung bilden, wobei die Gesamtfläche der Schlitze (50a, 50b) gleich der oder größer als die Querschnittsfläche des Kanals ist und der Abstand (D) von einem vorderen Rand eines ersten Schlitzes (50a) zu einem hinteren Rand eines letzten Schlitzes (50b) geringer als die oder gleich der Breite des Septums (42) ist, um ein geschlossenes System sicherzustellen, wenn die Kanüle (22) das Septum (42) durchstößt.
5. Kanüle nach Anspruch 4, wobei das erste Ende ein spitzes geschlossenes Ende zum Durchstoßen des Septums (42) aufweist.
6. Kanüle nach Anspruch 4, wobei sich die Schlitze (50a, 50b) ungefähr über eine Hälfte des Außenumfangs der Kanüle (22) erstrecken.
7. Kanüle nach Anspruch 4, wobei die Schlitze (50a, 50b) eine Breite, gemessen entlang der Länge der Kanüle, haben, die geringer als die Länge der Schlitze (50a, 50b) ist.
8. Kanüle nach Anspruch 4, wobei die Fläche jedes einzelnen Schlitzes (50a oder 50b) kleiner als die Querschnittsfläche des Kanals ist.
9. Kanüle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das zweite Ende (28) der Kanüle stumpf ist.
10. Kanüle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schlitze (50a, 50b) eine im wesentlichen rechteckige Querschnittsgestalt haben.
11. Kanüle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schlitze (50a, 50b) im wesentlichen die gleiche Gestalt haben.
12. Kanüle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kanüle (22) aus rostfreiem Stahl hergestellt ist.
13. Kartusche zum Einführen eines gesundheitsfördernden Mittels in eine Fluidleitung zur Abgabe des gesundheitsfördernden Mittels, wobei die Kartusche (12) folgendes aufweist:
- ein starres Hohlrohr (16);
- eine Kammer (40), die ein Septum (42) hat und ein zumindest teilweise festes gesundheitsförderndes Mittel enthält, wobei die Kammer (40) einem ersten Ende des Hohlrohrs (16) benachbart angebracht und zumindest teilweise innerhalb des Hohlrohrs (16) aus einer ersten Position in eine zweite Position gleitbar angebracht ist, so daß sich in der ersten Position die Kammer (40) über eine größere Strecke von dem Hohlrohr (16) erstreckt als in der zweiten Position;
und
- eine Kanüle nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die in dem Hohlrohr (16) angebracht ist, um ein geschlossenes System sicherzustellen.
14. Kartusche nach Anspruch 13, die einen starren Mantel (24) aufweist, der einen Bereich der Kanüle (22) umgibt und einen Kanal (30) zwischen einer Außenwand der Kanüle (22) und einer Innenwand des starren Mantels (24) bildet.
15. Kartusche nach Anspruch 14, wobei der Mantel (24) so ausgebildet ist, daß er das Septum (42) durchstößt, wenn die Kammer in eine zweite Position bewegt wird.
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