Tischplatte
Die Erfindung betrifft eine Tischplatte aus Kunststoff.
Üblicherweise werden bisher Tischplatten immer noch aus Holz oder holzartigen Werkstoffen, wie z. B. Preßspanplatten, her¬ gestellt. Sie sind normalerweise sehr schwer, bei nur einsei¬ tiger Beschichtung neigen sie durch unterschiedliche Feuch¬ tigkeitsaufnahme zum Verziehen, und abgerundete oder anders profilierte Randkanten müssen in einem sehr aufwendigen, sog. Postforming-Verfahren hergestellt werden. Auch die Verbindung der Tischplatte mit anderen Teilen des Tischs erfordert eine verhältnismäßig komplizierte, zeitaufwendige Montage, die deshalb in der Regel bereits beim Hersteller stattfindet. Dies gilt vor allem für solche Arbeitstische, wie z. B. Schreib- und Computertische, Küchentische und Labortische. Schließlich erfordert auch die Unterbrindung von Kabeln in den Tischen umfangreiche und teure Maßnahmen.
Die vorstehend genannten Nachteile gelten in gleicher Weise für bisher zum Einsatz gekommene Tischplatten aus Integral¬ schaum, denn man hat sich hierbei lediglich an den üblichen Platten aus Holzwerkstoffen orientiert. Tischplatten aus PVC- Hartintegralschaum müssen verhältnismäßig dick und entspre¬ chend schwer sein, um die normalen Belastungen eines Arbeits- tischs ohne unzulässige Durchbiegung aufnehmen zu können. Es ist zwar auch schon bekannt, die Tischplatten für z. B. Gar¬ tentische durch Strukturschaumgießen mit einer gewünschten Profilierung herzustellen, dies ist jedoch ein mit sehr hohen Kosten verbundenes Produktionsverfahren. Das kostengünstigere Extrudierverfahren zur Herstellung von Profilen aus Integral¬ schaum, z. B. nach dem sog. Celuka-Verfahren, wird, soweit bekannt, bisher nur zur Herstellung solcher profilierter Tei¬ le, wie Leisten, Schienen, Fensterbänke und Bauplatten be-
nutzt, die entweder verhältnismäßig schmal sind oder die bei größerer Breite, wie sie z. B. für eine Tischplatte erforder¬ lich ist, eine einfache, verhältnismäßig dicke Plattenform haben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Tisch¬ platte aus Kunststoff zu schaffen, welche trotz geringen Ge¬ wichts hoch belastbar ist und welche sich sehr rationell mit einer gerundeten oder in anderer Weise profilierten Randkante und Mitteln für die Montage fertigen läßt.
Vorstehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Tischplatte ein abgelängtes, extrudiertes Profilstück aus Integralschaum mit wenigstens einem sich in Längsrichtung er¬ streckenden, einstückig angeformten, profilierten Randflansch und mit mehreren auf derselben Seite angeformten Längsrippe ist, welche Hohlräume mit offenem Querschnitt begrenzen.
Die äußerlich sichtbare Dicke der Tischplatte richtet sich dabei nach der Höhe des Randflanschs und kann z. B. 48 mm be¬ tragen. Demgegenüber macht die eigentliche Plattenstärke mit z. B. 8 mm nur einen Bruchteil der äußerlich sichtbaren Dicke aus. Es hat sich überraschend gezeigt, daß auch solch eine verhältnismäßig geringe Plattenstärke für die Aufnahme der Belastungen eines Arbeitstischs ausreichen kann, wenn die vorgeschlagenen Rippen und Randflanschen hinzukommen. Vor al¬ lem bietet die Erfindung die Möglichkeit, metallische Ver¬ stärkungsprofile, z. B. Rund- oder Vierkantrohre, in die Hohlräume einzusetzen, die von den Rippen und Randflanschen begrenzt sind. Die Metallprofile wiederum bringen nicht nur eine beträchtliche Versteifung der Tischplatte mit sich, so daß auch Verzug infolge ungleichmäßiger Feuchtigkeitsaufnahme über die Oberseite und Unterseite der Platte vermieden wird, sondern verbessern auch ganz entscheidend die Verbindung an¬ derer Teile eines Arbeitstischs mit der Tischplatte.
Besonders vorteilhaft ist die Tatsache, daß bei der neuen Tischplatte von vornherein gerundete oder in anderer Weise profilierte Randkanten erhalten werden, ohne daß diese im teuren Postforming-Verfahren hergestellt werden müßten. Le¬ diglich die beim Ablängen entstehenden Endkanten müssen noch abgedeckt werden, wenn nicht zwei Tischplatten unmittelbar aneinander anschließen sollen. Andererseits erhöht dies die Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Zweckbestimmungen. Die Abschlußleisten an den Endkanten der Tischplatte können z. B. zusätzliche Funktionen übernehmen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Funktion eines Kabelkanals oder das Abdecken von Verbindungselementen zwischen der Tischplatte und Seitenwangen oder Beinen des Arbeitstischs. Außerdem kön¬ nen, in die Abschlußleisten Steckbuchsen gleich mit eingeformt sein, welche zu elektrischen Steckern eines bestimmten Sy¬ stems passen.
Die genannten Abschlußleisten können in einfacher Weise befe¬ stigt werden, indem sie mit Schrauben, welche in die Stirn¬ flächen der Rippen einzudrehen sind, festgeschraubt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall, die Rippen und im übrigen auch die Randflanschen mit derselben Wandstärke auszuführen, also z. B. 8 mm, wie den Hauptteil der Platte. Die Höhe der Rippen beträgt, wie die der Randflanschen, in bevorzugter Ausführung 48 mm.
Ein etwa über 180" nach innen gerundeter Randflansch eignet sich gut, um in dem von ihm begrenzten Hohlraum ein Stahlrohr aufzunehmen, welches durch eine benachbarte Rippe radial fi¬ xiert sein kann. Das Stahlrohr gibt die erforderliche Stei- figkeit im Randbereich und kann außerdem als Gelenkteil oder Tragorgan eines solchen dienen, wenn die Tischplatte um eine an der vorderen oder hinteren Kante gelegene Achse ver¬ schwenkbar sein soll. Um auch im mittleren Bereich für Ver¬ steifung zu sorgen, lassen sich zu beiden Seiten der Längs-
mittellinie Rippen vorsehen, die z. B. einen im wesentlichen L-förmigen Querschnitt haben können und damit einen sich längs der Unterseite der Tischplatte erstreckenden Hohlraum begrenzen, in den ein passendes metallisches Vierkantrohr eingeschoben werden kann. Es versteht sich, daß die Rippen auch andere Querschnittsformen haben können, um solche Hohl¬ räume, in welche Verstärkungsprofile eingeschoben werden kön¬ nen, zu begrenzen, und daß je nach Belastung und sonstiger Funktionen auch eine größere Anzahl von Rippen vorgesehen sein kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform begnügt man sich, abgesehen von den erwähnten beiden Rippen im mittleren Bereich der Tischplatte mit je zwei weiteren Rippen neben je¬ weils einem vorderen und einem hinteren Randflansch, wobei die Rippen und die Randflansche dieselbe Höhe haben und aus Vereinfachungsgründen die drei Paare zusammenwirkender Rippen Hohlräume gleichen Querschnitts begrenzen.
Sämtliche durch Randflansche und Rippen gebildeten Hohlräume haben einen sich in Längsrichtung der Tischplatte erstrecken¬ den Öffnungsschlitz und stellen hinterschnittene Nuten dar. Dies erlaubt es, Versteifungsprofile und andere Gegenstände mit größerem Querschnitt als der Öffnungsschlitz in die Hohl¬ räume einzusetzen, zusätzlich aber auch, schmalere Gegen¬ stände, wie z. B. Kabel, an beliebiger Stelle durch den Öff¬ nungsschlitz in den Hohlraum einzuführen und diesen mittels einer Abschlußplatte zu verschließen. Durch entsprechende Ge¬ staltung der freien Enden der Randflansche und der Rippen können Abschlußplatten auch an durch die Randflansche be¬ grenzten Öffnungsschlitzen oder an den Rippen auf der dem er¬ wähnten freien Schenkel gegenüberliegenden Seite z. B. durch Einrasten befestigt werden.
Bildet man einen Randflansch an der Hinterkante einer Tisch¬ platte mit einer oder mehreren hinterschnittenen Nuten aus, so lassen sich daran Lampenhalter, Tragarme für Telefone oder
Computerbildschirme sowie andere Gegenstände an beliebiger Stelle befestigen, so daß sie keinen Platz auf der Tischflä¬ che beanspruchen.
Die vorgeschlagene Tischplatte wird vorzugsweise aus Polycar- bonat oder einem Mischpolymerisat aus Polycarbonat und ABS, wie es z. B. unter dem Namen Bayblend im Handel erhältlich ist, hergestellt. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Materialien beschränkt, da je nach Anwendungsfall auch ande¬ re, wie z. B. PVC, in Frage kommen können. Eine weitere Mög¬ lichkeit, die Eigenschaften der Tischplatte zu beeinflussen, besteht darin, die Oberfläche zu beschichten. Dies kann z. B. durch Lackierung, Furnieren oder durch Kaschieren mit wider¬ standsfähigen Folien oder Laminaten geschehen, wie sie bei¬ spielsweise unter dem Markenzeichen "tacon" verfügbar sind.
Die neue Tischplatte wirkt sich bei sehr unterschiedlichen Tischkonstruktionen als vorteilhaft aus. Sehr einfach ist z. B. die Verbindung mit Seitenwangen, insbesondere wenn diese auf einer gleichartigen Konstruktion wie die Tischplatte be¬ ruhen, d. h. ebenfalls aus einer verhältnismäßig dünnen Plat¬ te aus Integralschaum mit Randflanschen und Rippen bestehen, die Hohlräume begrenzen. In diesem Fall können nämlich win¬ kelförmige Verbindungselemente, z. B. aus Stahl, einerseits in die Hohlräume der Tischplatte und andererseits in die Hohlräume der Seitenwangen eingreifen und für eine feste Ver¬ bindung dieser Teile sorgen. Außerdem lassen sich Kabel über die Hohlräume in den Seitenwangen zu den Hohlräumen in der Tischplatte verlegen. Die Hohlräume der Seitenwangen können in derselben Weise wie die Hohlräume der Tischplatte durch Abschlußplatte verschlossen werden. Schließlich können Kabel an beliebiger Stelle längs der Tischplatte durch Löcher in derselben oder in der Abdeckplatte eines Hohlraums nach oben oder unten zu einem elektrischen Gerät herausgeführt werden. Für schmalere Tischbeine gilt im Prinzip dasselbe wie für
Seitenwangen, denn auch Tischbeine lassen sich auf gleichar¬ tige Weise mit solchen Hohlräumen herstellen, die wahlweise Versteifungs- oder Befestigungszwecken und wahlweise als Ka¬ belkanäle dienen können.
Die über Längsschlitze offenen Hohlräume der Tischplatte, Seitenwangen oder ggf. Tischbeine eignen sich auch hervorra¬ gend zur Befestigung weiterer Teile, wie beispielsweise zum Anhängen von Schreibtischkästen oder Schubladensystemen. Selbst bei großem Gewicht können diese einfach und zuverläs¬ sig an von außen zugänglichen Metallprofilen in den Hohlräu¬ men angehängt werden.
Da sich der Zusammenbau eines derartigen Tischs im wesentli¬ chen auf eine Steckmontage und das Eindrehen weniger Schrau¬ ben beschränkt und diese Handgriffe auch von einem Nichtfach- mann ausgeführt werden können, besteht ein wesentlicher Vor¬ teil der Erfindung darin, daß die Tische im flach zusammenge¬ legten Zustand zum Versand und Verkauf kommen können. Die notwendigen Verbindungselementen finden dabei im Raum zwi¬ schen den Rippen Platz.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zei¬ gen:
Fig. 1 eine perspektische Darstellung von drei verschiedenen Tischen, deren wesentliche Teile Profilstücke aus extrudiertem Inte¬ gralschaum sind;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht verschiede¬ ner Verbindungselemente zwischen einer
Tischplatte und einer Seitenwange oder einem Tischbein;
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Tischplatte ohne Abschlußleiste;
Fig. 4 eine Stirnansicht eines Tischbeins.
Die in Fig. 1 gezeigten Tische haben jeweils eine Tischplatte 10., die aus einem abgelängten Profilstück aus extrudierte Integralschaum besteht. Bei dem in Fig. 1 rechts gezeigten Tisch hat die Tischplatte 10 den aus Fig. 3 ersichtlichen Querschnitt. Sie ruht auf Seitenwangen 12, die ebenfalls Pro¬ filabschnitte desselben Integralschaumprofils sind wie die Tischplatte 10. Um dies zu zeigen, ist der Tisch in Fig. 1 im teilweise montierten Zustand dargestellt, wobei sich zwischen der Tischplatte 10 und den Seitenwangen 12 noch ein Spalt be¬ findet, der den Blick auf das Profil der im Vordergrund be¬ findlichen Seitenwange freigibt. Es sind auch noch keine Ab¬ schlußplatten an den Innenseiten der Seitenwangen 12 ange¬ bracht. Allerdings sind bereits die durch das Ablängen ent¬ standenen Endkanten der Tischplatten 10 durch Abschlußleisten 14 abgedeckt.
Die Tischplatte 10 des in Fig. 1 gezeigten mittleren Tischs ist auf vier Tischbeinen 16 gelagert, deren jedes den in Fig. 4 dargestellten Querschnitt hat. Demzufolge hat die Tisch¬ platte 10 bei diesem Tisch einen gegenüber Fig. 3 geringfügig abgewandelten Querschnitt, worauf später noch eingegangen wird. Gleiches gilt für den in Fig. 1 links abgebildeten Tisch, dessen Tischplatte 10 auf nur zwei Tischbeinen 16 mit Füßen 18 ruht.
In Fig. 2 sind verschiedene Verbindungselemente gezeigt, mit¬ tels derer die Tischplatten 10 mit den in Fig. 1 dargestell¬ ten Seitenwangen oder Tischbeinen oder auch mit andersartigen Unterkonstruktionen durch einfache Steckmontage verbunden werden können. Zuvor sei jedoch noch auf einige Details der in Fig. 3 gezeigten Tischplatte und des in Fig. 4 gezeigten Tischbeins eingegangen.
Die Tischplatte 10 hat im Ausführungsbeispiel eine Platten¬ stärke von nur 8 mm. An beiden Längsseiten ist ein halbrunder Randflansch 20 einstückig angeformt. Sein äußerer Krümmungs¬ radius beträgt 24 mm und, da die Wandstärke des Randflanschs 20 ebenfalls 8 mm beträgt, ergibt sich ein innerer Krümmungs¬ radius von 16 mm.
Weiterhin sind auf der Unterseite der Tischplatte 10 drei Paare von Rippen 22 einstückig angeformt, die gleichfalls ei¬ ne Wandstärke von 8 mm haben. Die jeweils paarweise zugeord¬ neten Rippen von im wesentlichen L-förmigem Querschnitt wei¬ sen mit ihren freien Schenkeln gegeneinander und umgrenzen einen sich über die Länge der Tischplatte erstreckenden Hohl¬ raum 24 mit einem über dessen Länge reichenden unteren Öff¬ nungsschlitz 26. Vorzugsweise haben die Rippen jedes Paars denselben Abstand, so daß die inneren Hohlräume jeweils eine Breite von z. B. 60 mm und eine Höhe von 30 mm haben. Der Öffnungsschlitz 26 hat beispielsweise eine Weite von 45 mm.
Der Abstand jeder einem Randflansch 20 nächstkommenden Rippe 22 vom Krümmungsmittelpunkt des Randflanschs ist mit 16 mm genauso groß gewählt wie der Krümmungsradius der Innenwand des Randflanschs 20. Dadurch wird erreicht, daß ein in den durch den Randflansch 20 und die nächstliegende Rippe 22 be¬ grenzten Hohlraum 28 eingesetztes Rundrohr 30 radial fixiert ist. In gleicher Weise können in die Hohlräume 24 zwischen den paarweise zugeordneten Rippen 22 passende Vierkantrohre
von einem Ende der Tischplatte aus eingeschoben werden.. Im Beispielsfall nach Fig. 3 ließe sich somit das Tischplatten¬ profil durch insgesamt zwei Rundrohre und drei Vierkantrohre aussteifen. Wegen der Öffnungsschlitze 26 zwischen zusammen¬ gehörigen Rippen 22 und der nicht bezeichneten Öffnungs¬ schlitze zwischen den Randflanschen 20 und den nächstliegen- den Rippen 22 sind die eingesetzten metallischen Rohre an je¬ der Stelle ihrer Länge von außen zugänglich, so daß an ihnen hoch belastbare Verbindungselemente, wie z. B. Schrauben, an¬ greifen können.
Es versteht sich, daß es nicht unbedingt notwendig ist, den Randflanschen 20 genau die Form eines über 180' reichenden Bogens zu geben. Dieser könnte sich auch über einen größeren oder kleineren Umfang erstrecken, und entsprechend kleiner bzw. größer wäre der Öffnungsschlitz zwischen dem freien Ende des Randflanschs 20 und der nächstliegenden Rippe 22.
Durch die einwärts gekrümmte Form der Randflanschen 20 und durch die gegeneinander weisenden L-förmigen Rippen 22 sind hinterschnittene Nuten bzw. Hohlräume 28 und 30 gebildet, die sich, wenn nicht durch Metallrohre belegt, zur Installation elektrischer Leitungen eignen. Infolge der sehr guten Isola¬ tionseigenschaften der hier in Frage kommenden Kunststoffe besteht dabei keine Gefahr für die Benutzer solcher Tische. Nach dem Einlegen von Kabeln in die Hohlräume 24 , 28 können wegen der genannten Hinterschneidung auch noch Abschiußplat- ten axial eingeschoben oder in Querrrichtung eingerastet wer¬ den, um die Kabelkanäle zu verschließen. Zur Erleichterung des Einrastens können die gegeneinander weisenden Stirnenden der Rippen 22 mit Rastnasen geformt sein, wie aus Fig. 4 er¬ sichtlich. Darüber hinaus können an den Rippen jeweils auch auf der dem freien Schenkel gegenüberliegenden Seite (nicht gezeigte) Rastnasen angeformt sein, welche die Möglichkeit bieten, auch zwischen benachbarten Paaren von Rippen 22 mit-
tels Abschlußplatten Hohlräume abzugrenzen, die z. B. weitere Kabel, Belüftungsleitungen oder andere Installationen aufneh¬ men können.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, könnte die Tischplatte oh¬ ne weiteres auch mit einer sich über ihre Länge erstreckenden oberen Einsenkung bzw. einem Graben versehen sein, ohne daß sich prinzipiell etwas ändert.
Das in Fig. 4 im Querschnitt gezeigte Tischbein 16 hat im Ge¬ gensatz zu einer z. B. 80 oder 100 cm breiten Tischplatte nur eine Breite von 156 mm. Deshalb sind außer den Randflanschen 20 auch nur zwei zusammenwirkende Rippen 22 vorgesehen, wel¬ che in ihrer Form und Funktion den Randflanschen und Rippen der Tischplatte 10 entsprechen.
Zur Verbindung der Tischplatten 10 mit den Seitenwangen 12 oder Tischbeinen 16 dienen im einfachsten Fall Winkelstücke 32, die mit ihrem einen Schenkel unmittelbar in einen Hohl¬ raum 24 oder 28 der Tischplatte 10 oder in darin sitzende Me¬ tallrohre eingesteckt werden, während der andere Schenkel in gleicher Weise mit einer Seitenwange 12 oder einem Tischbein 16 in Eingriff gebracht wird. In der Eingriffsstellung kann entweder durch Schraubverbindungen zwischen einerseits der Tischplatte 10 bzw. dem darin steckenden Metallrohr und dem winkelförmigen Verbindungselement 32 und andererseits zwi¬ schen der Seitenwange 12 bzw. dem Tischbein 16 und dem Ver¬ bindungselement 32 oder durch geeignete Schnellverschlüsse oder Riegel, welche in die genannten Teile eingreifen, dafür gesorgt sein, daß sich die Teile nicht unbeabsichtigt lösen. Es versteht sich, daß die winkelförmigen Verbindungselemente 32 einen rechteckigen Querschnitt haben, wenn sie in Hohlräu¬ me 24 zwischen Rippen 22 oder in darin sitzende Vierkantrohre 34, wie in Fig. 2 gezeigt, eingreifen und einen runden Quer¬ schnitt haben, wenn der Eingriff in die durch die Randflan-
schen 20 begrenzten Hohlräume 28 der Tischplatte 10 und der Seitenwangen 12 bzw. der Tischbeine 16 erfolgt. Diese letzt¬ genannte Variante ist in Fig. 1 dargestellt, wobei im Falle des mittleren und linken Tischs die Tischplatten, abweichend von Fig. 3, ein Profil haben, welches mehrere Paare gerunde¬ ter Rippen aufweist, welche sich an den Stellen befinden, wo Verbindungselemente 32 mit rundem Querschnitt eingreifen müs¬ sen, die mit ihrem anderen Schenkel in die Hohlräume 28 der Tischbeine 16 mit dem in Fig. 4 gezeigten Querschnitt ein¬ greifen.
Über Verbindungselemente 36 der in Fig. 2 gezeigten Art mit zwei fluchtenden horizontalen Schenkeln und einem vertikalen Schenkel können auch zwei Tischplatten 10 in Flucht miteinan¬ der verbunden und durch eine unter der Stoßstelle stehende Tragwand von der Art der Seitenwange 12 abgestützt werden.
Schließlich zeigt Fig. 2 eine sehr einfache Möglichkeit, um die Tischplatte 10 gelenkig zu lagern. Wenn in dem durch den einen Randflansch 20 begrenzten Hohlraum 28 ein Rundrohr sitzt oder an den beiden axialen Enden dieses Hohlraums La¬ gerbuchsen eingesetzt sind (in Fig. 2 nicht gezeigt), kann darin auf jeder Seite ein Lagerzapfen 38 eingreifen, der über ein Befestigungsstück 40 mit einer die Tischplatte tragenden Unterkonstruktion verbunden ist, welche ihrerseits wieder, ebenso wie die gezeigten Seitenwangen 12, aus profilierten Platten bestehen kann.
Es besteht darüber hinaus die nicht gezeigte weitere Möglich¬ keit, eine oder mehrere Tischplatten 10 verschieblich auf langen Stangen oder Rohren zu lagern, welche sich durch die viereckigen oder runden Hohlräume 24 bzw. 28 erstrecken.
Die bereits erwähnten Abschlußleisten 14 überdecken sowohl die jeweiligen Endflächen der Tischplatte 10 als auch die
sonst ebenfalls sichtbaren Endflächen der Seitenwangen 12 oder Tischbeine 16. Es sind bei gleichem Profil der Tisch¬ platte 10 unterschiedliche Querschnitt der Abschlußleisten 14 verwendbar, so daß optisch unterschiedliche Tische angeboten werden können. Die Befestigung der Abschlußleisten 14 ge¬ schieht entweder durch Eingriff von an den Abschlußleisten angeformten Zapfen in die Hohlräume 24 und/oder 28 der Tisch¬ platte und/oder der Seitenwangen 12 oder Tischbeine 16 oder durch Festschrauben gegen die Stirnfläche einer der profi¬ lierten Platten. Es bietet sich dabei an, die Schrauben in die Endflächen der Rippen 22 einzudrehen.
Die Abschlußleisten 14 können auch die winkelförmigen Verbin¬ dungselemente 32 überdecken und als Verbindung zwischen Ka¬ belkanälen in Seitenwangen oder Tischbeinen und der Tisch¬ platte 10 fungieren. Gleichzeitig können sie auch als Steck¬ dosenleiste geformt und ausgeführt sein. Sie werden vorzugs¬ weise im TSG-Spritzgußverfahren als Hohlkörper hergestellt.
Wenn nur wenige Kabel zu verlegen sind, können diese durch die Hohlräume 24 und 28 gezogen werden. Es steht weiterhin der Raum zwischen zwei weit voneinander entfernten Rippen 22, die zu unterschiedlichen Rippenpaaren gehören, zur Verfügung, und auch dieser kann durch eine Abschlußplatte nach außen ab¬ gedeckt werden, welche an den Rippen 22 eingerastet werden kann. Schließlich besteht die Möglichkeit, eine Abschlußplat¬ te zu verwenden, die im wesentlichen über die gesamte Breite der Tischplatte, der Seitenwange oder eines Tischbeins reicht.
Die vorstehend beschriebenen profilierten Platten lassen sich auch zur Herstellung von Schubfachcontainern für Arbeitsti¬ sche verwenden. Diese Container können wahlweise als Rollcon¬ tainer, fest auf dem Boden neben einer Seitenwange stehende Container oder mit Abstand zum Boden an der Tischplatte auf-
gehängte Container ausgeführt sein. In allen Fällen wird man sich vorzugsweise der nutenartigen Hohlräume 24 und/oder 28 der profilierten Platten bedienen, um den Container mit der Tischplatte und/oder einer Seitenwange zu verbinden oder Laufrollen unter dem Container anzubringen. Wegen der Mög¬ lichkeit, Metallrohre in die nutenförmigen Hohlräume 24 und 28 einzusetzen, wobei diese Metallrohre danach durch die Öffnungsschlitze hindurch immer noch zugänglich sind, um an¬ dere Teile sehr fest und zuverlässig damit zu verbinden, eig¬ nen sich die beschriebenen Tischplatten auch für Schrankwän¬ de, wobei an den oberen und unteren Kanten entsprechende Ver¬ bindungen zur Anwendung kommen können, wie bei den beschrie¬ benen Tischen zwischen der Tischplatte und den Seitenwangen.