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In
Abgrenzung zur herkömmlichen
Lautsprecherbox, die eine Mehrzahl einzelner, individuell gestalteter
Lautsprechereinheiten mit schallabstrahlenden Membranen aufweisen,
handelt es sich bei dem Audioteil einer erfindungsgemäßen Anordnung
um einen Flächenlautsprecher,
bei dem ein flächiges Element
mit ausreichender Biegesteifigkeit zu transversalen Biegeschwingungen
und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist. Ein solches schallabstrahlendes
Element zur Abgabe von Toninformationen ist an sich bekannt und
beispielsweise in der Offenlegungsschrift
DE 199 17 584 A1 offenbart.
Für einen elektroakustischen
Wandler dieser Gattung sind eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten
bekannt.
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Aus
den europäischen
Patentschriften
EP
0 847 669 B1 ,
EP
0 847 670 B1 und
EP
0 847 671 B1 sind Lautsprecher bekannt, die ein Bauteil
mit der Fähigkeit
aufweisen, eingespeiste Schwingungsenergie aufrechtzuerhalten und
durch Biegewellen in zumindest einer wirksamen, quer zur Dicke verlaufenden Fläche fortzupflanzen,
wodurch Resonanzmoden-Schwingungskomponenten über diese
Fläche verteilt
werden. An durch Berechnungen vorbestimmten Positionen innerhalb
dieser Fläche
sind Wandler auf dem Bauteil angebracht, um es in Schwingungen zu
versetzen und in Resonanz treten zu lassen. Dabei wird ein akustischer
Strahler geschaffen, der ein akustisches Ausgangssignal liefert, wenn
er in Resonanz schwingt. Das Bauteil weist ein steifes, leichtes
Paneel mit einem Kern auf, der auf beiden Seiten mit Oberflächenschichten überzogen ist.
Der Kern besteht z.B. aus hartem Kunststoffschaum oder einer zellularen
Matrix, während
die Oberflächenschichten
z.B. aus Papier, Pappe, Kunststoff, einer Metallfolie oder Blech
bestehen. Das Paneel wird an seinem Umfang durch eine federnde Aufhängung gehalten,
z.B. eine Einfassung aus Schaumgummi, die wiederum in einem leichten
umgebenden Rahmen, z.B. aus Aluminium oder Kunststoff, gehalten
wird.
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Aufgrund
der für
solche Lautsprecher begrenzten Auswahl an geeigneten Materialien
war es bei diesen bekannten Anordnungen bisher erforderlich, den
Lautsprecher entweder in die Seitenwände des Gehäuses eines Computermonitors
zu integrieren (
EP
0 847 669 B1 ), oder an einem den Bildschirm eines Laptopcomputers
enthaltenden Bauteil zum Verschieben oder Verschwenken zwischen
einer Gebrauchs- und einer Lagerstellung anzubringen (
EP 0 847 671 B1 ), oder aber
als Projektionsschirm für
Bilder von einem Bewegungsbildprojektor eines audiovisuellen Multimediasystems
auszubilden (
EP 0 847 670
B1 ).
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Nachteilig
an den bisher bekannten audiovisuellen Anordnungen ist es, dass
neben den flächigen,
zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Elementen zusätzlich ein
oder mehrere Flächenlautsprecher
untergebracht werden müssen. Hierdurch
nimmt die audiovisuelle Anordnung einen großen Raum ein, was häufig unerwünscht ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine audiovisuelle Anordnung
der eingangs genannten Art bereitzustellen, die bei möglichst
einfachem Aufbau einen geringen Platzbedarf hat.
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Die
Aufgabe wird gelöst,
wenn bei einer audiovisuellen Anordnung mit einem flächigen,
zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Element, welches
zur Lichtemission ansteuerbar ist, und mit einem flächigen,
biegesteifen, zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten Element,
welches zur transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung
anregbar ist, das schallabstrahlende Element im Wesentlichen koextensiv
zum lichtemittierenden Element ausgebildet ist. Durch die koextensive,
d.h. sich über
den gleichen Flächeninhalt erstreckende,
Ausbildung der beiden flächigen
Elemente wird eine kompaktere Bauweise audiovisueller Anordnungen
erreicht. Ton- und Bildinformationen werden für den Zuhörer bzw. -schauer von der gleichen
flächigen
Quelle abgestrahlt, haben also im Wesentlichen den selben Ursprung.
Unter dem lichtemittierenden Element wird dabei eine optisch aktive
Fläche
verstanden, die nicht lediglich auf sie eingestrahltes Licht reflektiert,
wie dies Projektorleinwände
oder dergleichen tun. Damit lassen sich die zur Darstellung von
Bildinformationen und zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten
Elemente in ein Gerät integrieren,
wobei die durch die koextensive Ausbildung der flächigen Elemente
erreichte Raumersparnis vor allem bei kleinen Geräten besonders
vorteilhaft ist. Im Übrigen
besteht durch die im Wesentlichen koextensive Ausbildung der Elemente
die Möglichkeit
ganze Bauteile einzusparen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
ist das schallabstrahlende Elemente als Trägerschicht für das lichtemittierende
Element ausgebildet. Die beiden flächigen Elemente erstrecken
sich hier im Wesentlichen über
den gleichen Flächeninhalt,
liegen aber nicht in der selben geometrischen Ebene. Dieser Schichtaufbau
ist beispielsweise vorteilhaft, wenn das Material des lichtemittierenden
Elementes keine ausreichende Biegesteifigkeit aufweist, um als schallabstrahlendes
Element zu fungieren. Es wird dann das lichtemittierende Element
direkt oder in Sandwichbauweise mit funktionellen Zwischenlagen
auf ein schallabstrahlendes Element mit hinreichender Biegesteifigkeit
aufgebracht.
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In
einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung
ist das schallabstrahlende Element durch das lichtemittierende Element
selbst gebildet. Wenn für
das lichtemittierende Element ein Material mit hoher Biegesteifigkeit
eingesetzt wird, kann dieses auch zur transversa len Biegeschwingungen
und damit zur Schallabstrahlung angeregt werden. In diesem Fall
erstrecken sich die flächigen
Elemente im Wesentlichen über
den gleichen Flächeninhalt
und liegen in der selben geometrischen Ebene, sind also in ein gemeinsames
Bauteil integriert. Durch diese einstückige Bauweise eines Elementes,
welches zur Darstellung von Bildinformationen und gleichzeitig zur
Abgabe von Toninformationen ausgebildet ist, erschließen sich
zusätzliche
gestalterische Freiheiten für
gattungsgemäße audiovisuelle
Anordnungen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung
weist das lichtemittierende Element eine Schicht aus organischen
lichtemittierenden Dioden auf. Die grundlegende Zellenstruktur von
organischen lichtemittierenden Dioden, kurz OLED genannt, besteht
aus einem Stapel von dünnen
organischen Schichten, die in Sandwichbauweise zwischen einer transparenten
Anode und einer metallischen Kathode angeordnet sind. Die Bereitstellung
derartiger organischer Transistoren aus Polymerfolien ermöglicht die
Herstellung dünner,
großflächiger und
gleichzeitig flexibler Anzeigeelemente, die über Elektrolumineszenz gesteuert
Licht emittieren können.
Denkbar ist auch der Einsatz anderer flexibler Bildschirme, die
beispielsweise aus einem Spezialkunststoff bestehen, der aufleuchtet,
wenn eine Spannung angelegt wird. OLEDs können sowohl auf eine als schallabstrahlendes
Element ausgebildete Trägerschicht
aufgebracht, als auch als flexibles, biegesteifes Element, welches
zur Schallabstrahlung anregbar ist, verwendet werden.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung
ist dem schallabstrahlenden Element mindestens ein elektromagnetischer Wandler
zugeordnet, der ihm zugeführte
Audiosignale in mechanische Schwingungen umwandelt, mittels der
das schallabstrahlende Element zu transversalen Biegeschwingungen
anregbar ist. Abhängig
von Größe und Form
des schallabstrahlenden Elementes sowie abhängig von den umgebenden Randbedingungen
wird ein, vorzugsweise mehrere elektrome chanische Wandler mit dem
schallabstrahlenden Element, beispielsweise mittels Klebetechnik,
verbunden, welchen die Audiosignale eines Tonträgers als elektrische Eingangssignale
zugeführt
werden. Die etwa als Schwingspulen ausgebildeten elektromechanischen
Wandler transformieren die Audiosignale in mechanische Schwingungen,
die auf das schallabstrahlende Element übertragen werden. Hierdurch
wird das schallabstrahlende Element zu transversalen Biegeschwingungen
angeregt, wodurch von dem Element die den Audiosignalen entsprechende
Toninformation abgegeben wird.
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Vorzugsweise
ist dem mindestens einen Wandler eine elektronische Signalverarbeitungseinheit
vorgeschaltet, mittels der Nichtlinearitäten in der akustischen Übertragungscharakteristik
des schallabstrahlenden Elements ausgleichbar sind. Der Frequenzgang
eines hier verwendeten Flächenlautsprechers
ist durch die mechanischen Eigenschaften des schallabstrahlenden
Elements sowie durch Anzahl und Position der darauf aufgebrachten
Wandler festgelegt. Dieser Frequenzgang weist typischerweise Nichtlinearitäten auf,
die zu einer Klangverzerrung in der Schallabstrahlung in bestimmten
Frequenzbereichen führt.
Damit das schallabstrahlende Element Töne und Klänge verzerrungsfrei abgeben
kann, ist den Wandlern eine elektronische Signalverarbeitungseinheit
vorgeschaltet, in der die Audiosignale frequenzabhängig gefiltert
werden, um insgesamt ein akustisches System mit linearer Übertragungscharakteristik
bereitzustellen.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anordnung
weist die elektronische Signalverarbeitungseinheit einen digitalen
Signalprozessor auf, der zum Abspeichern der Übertragungsfunktion des schallabstrahlenden
Elements sowie zum Vorverarbeiten der ihm zugeführten Audiosignale im Frequenzgang
entsprechend den inversen Amplitudenwerten dieser Übertragungsfunktion
ausgebildet ist. Die Verwendung eines digitalen Signalprozessors
zur elektronischen Vorverarbeitung der Audiosignale gestattet das
Abspeichern von vorher ermit telten Übertragungsfunktionen des Systems
aus schallabgebendem Element und darauf aufgebrachten elektromechanischen
Wandlern. Für
jede Konfiguration kann somit zunächst abhängig von Material, Größe, Dicke
und Einspanngegebenheiten des Elements sowie Anzahl, Art und Positionen
der Wandler, die dieser Konfiguration eigene akustische Übertragungsfunktion
bestimmt werden. Diese Übertragungsfunktion
wird im Speicher des digitalen Signalprozessors abgelegt, wobei
der Signalprozessor derart programmiert wird, dass ihm zugeführte Audiosignale
gemäß der Inversen
der abgelegten Übertragungsfunktion
gefiltert werden, wodurch Nichtlinearitäten in der Übertragungsfunktion ausgeglichen
werden. Hierdurch stehen dem Gestalter audiovisueller Anordnungen
eine Vielzahl an Kombinationen von schallabstrahlenden Elementen
und Wandlern zur Verfügung,
die auch hohen klanglichen Anforderungen – sogar HiFi – vollauf
genügen
können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung
ist zur Signalübertragung
zwischen der elektronischen Signalverarbeitungseinheit und einem
dem mindestens einen Wandler vorgeschalteten Endverstärker eine
Infrarot- oder Funkübertragungsstrecke
vorgesehen. Unterliegt die audiovisuelle Anordnung etwa dem Zwang,
dass aus Platzgründen
die Signalverarbeitungseinheit nicht in unmittelbarer Nähe zum schallabstrahlenden
Element angeordnet werden kann und dass auch die Verbindung mittels
Tonkabeln nicht ohne weiteres möglich
oder konstruktiv zu aufwendig ist, so können die vorverarbeiteten Audiosignale drahtlos über Funk
oder Infrarotstrahlung übertragen werden.
Die empfangenen Audiosignale werden jedoch in einem vorgeschalteten
Endverstärker
verstärkt,
bevor sie dem mindestens einen elektromechanischen Wandler zugeführt werden.
So könnte beispielsweise
die Signalverarbeitungseinheit direkt beim Tongenerator, beispielsweise
DVD-Player oder Tuner, angeordnet werden, während der Endverstärker im
das schallabstrahlende Element aufweisenden Gerät untergebracht ist.
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Mit
Vorteil kann die erfindungsgemäße audiovisuelle
Anordnung in einem Mobilfunkgerät,
Personalcomputer- oder Laptop-Bildschirm,
Multimediagerät,
HiFi-Gerät,
Messgerät,
Küchengerät, Personal Digital
Assistant, oder dergleichen, verwendet werden. Die Vielseitigkeit
der Anwendung erstreckt sich im Wesentlichen auf alle audiovisuellen
Anordnungen, die flächige
Elemente sowohl zur Darstellung von Bildinformationen als auch zur
Abgabe von Toninformationen aufweisen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
sowie weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen
erläutert,
in deren
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen audiovisuellen
Anordnung, bei dem das schallabstrahlende Element als Trägerschicht
für das
lichtemittierende Element ausgebildet ist,
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2 ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen audiovisuellen
Anordnung, bei der das schallabstrahlende Element durch das lichtemittierende
Element selbst gebildet ist,
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3 eine
Querschnittsdarstellung einer organischen lichtemittierenden Diode
als Detail der Zellenstruktur des lichtemittierenden Elements, und
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4 ein
Blockschaltbild zur Darstellung der Signalverarbeitung für Audiosignale,
die von einem Tongenerator abgegeben und Wandlern einer erfindungsgemäßen audiovisuellen
Anordnung zugeführt werden,
schematisch veranschaulicht ist.
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Eine
audiovisuelle Anordnung 1, beispielsweise ein Mobilfunkgerät, ein Personalcomputer
oder ein Laptop, ein Multimediagerät, ein HiFi-Gerät, ein Messgerät, ein Küchengerät, ein Personal
Digital Assistant, oder dergleichen, weist gemäß 1 und 2 zur
Darstellung von Bildinformationen ein flächiges Element 2,
welches zur Lichtemission ansteuerbar ist, und zur Abgabe von Toninformationen
ein flächiges,
biegesteifes Element 3 auf, welches zu transversalen Biegeschwingungen
und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist. In den dargestellten Ausführungsbeispielen
der audiovisuellen Anordnung 1 ist das schallabstrahlende
Element 3 an seinem Rand wenigstens teilweise eingespannt,
wie dies bei Bildschirm- und Anzeigeeinheiten in Gehäusen der
genannten Geräte üblich ist.
Das schallabstrahlende Element 3 ist als dünne, biegesteife
Platte ausgebildet, auf deren Oberfläche mindestens ein elektromechanischer
Wandler 4 festgelegt ist. Der bzw. die elektromechanischen
Wandler 4 werden durch einen Tongenerator 6 angesteuert,
so dass der Wandler 4 gemäß der Audiosignale des Tongenerators 6 mechanisch
schwingt und durch dessen Festlegung auf dem schallabstrahlenden
Element 3 dieses zu Biegeschwingungen anregt. Tritt das
Element 3 beim Ausführen
transversaler Biegeschwingungen in Resonanz, so erzeugt das schallabstrahlende
Element 3 Töne
und Klänge.
Um im Frequenzgang eine möglichst
lineare Übertragungscharakteristik
des Systems aus Wandlern 4 und schallabgebenden Element 3 und
lichtemittierendem Element 2 zu erreichen, werden die Tonsignale
des Tongenerators 6 zunächst
einer Signalverarbeitungseinheit 5 zugeführt, deren
Aufbau und Funktion anhand 4 näher erläutert wird.
Erfindungsgemäß ist das
schallabstrahlende Element 3 im Wesentlichen koextensiv
zum lichtemittierenden Element 2 ausgebildet. Hierdurch wird
eine besonders kompakte Bauweise von Geräten der oben genannten Art
erreicht, da sich der Lautsprecher im Wesentlichen über den
gleichen Flächeninhalt
erstreckt wie der Bildschirm.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform ist das schallabstrahlende
Element 3 als Trägerschicht
für das
lichtemittierende Element 2 ausgebildet. Das flächige Element 2,
welches zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildet ist, ist
hier parallel zu dem flächigen
Element 3, welches zur Abgabe von Toninformationen ausgebildet
ist, angeordnet und auf diesem festgelegt. Diese Ausführungsform
ist vorteilhaft, wenn das lichtemittierende Element 2 alleine keine
ausreichende Biegesteifigkeit aufweist, um als schallabstrahlendes
Element 3 zu dienen. Ist dies doch gegeben, so kann wie
im in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel das schallabstrahlende
Element 3 durch das lichtemittierende Element 2 selbst
gebildet werden. Damit sind beide Funktionen, nämlich die Wiedergabe von Bild-
und Toninformationen, durch ein und dasselbe flächige Element 2 bzw. 3 realisierbar.
Die audiovisuellen Anordnungen 1 von oben genannten Geräten können dadurch
noch flacher und einfacher herstellt werden. Das lichtemittierende
Element 2 kann beispielsweise durch eine Folie aus organischen
lichtemittierenden Dioden 20 (vgl. 3) aufgebaut
sein, die heute bereits in aufrollbarer oder faltbarer Ausführung und
mit hinreichender Biegesteifigkeit zur Verwendung als Schallemitter
herstellbar sind.
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Bei
den lichtemittierenden Folien aus organischen lichtemittierenden
Dioden 20, kurz OLED genannt, unterscheidet man eine aktive
und eine passive Matrixstruktur. Eine grundlegende OLED-Zelle 20 ist
gemäß 3 aus
einem Stapel dünner
organischer Schichten aufgebaut, die in Sandwichbauweise zwischen
einer transparenten Anode 21, etwa aus Indium-Zinn-Oxid
in Querstreifenstruktur, und einer metallischen Kathode 22 angeordnet
sind. Die organischen Schichten weisen eine Loch-Injektions-Schicht 23, eine
Loch-Transport-Schicht, eine Schicht aus nebeneinanderliegenden
Streifen von organischen Emittern für Blau 25b, für Grün 25g und für Rot 25r,
und einer Elektronen-Transport-Schicht 26 auf. Wenn durch
die Spannungsquelle 28 zwischen Anode 21 und Kathode 22 eine
geeignete Gleichspannung von 2 bis 10 V angelegt wird, rekombinieren
die injizierten positiven Ladungen (Löcher) und negativen Ladungen
(Elektronen) in der Schicht 25 mit organischen Emittern,
um über
Elektrolumineszenz Licht zu erzeugen. Das erzeugte Licht in Blau 29b,
in Grün 29g und
in Rot 29r tritt durch eine Glassubstrat-Schicht 27 aus,
wobei durch gezielte Ansteuerung der einzelnen OLED-Zellen 20 auf
der Folie 2 Bildinformationen sowohl statischen als auch zeitlich
veränderlichen
Inhalts farbig dargestellt werden können.
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Entscheidend
für die
vorliegende Erfindung ist nun, dass die koextensive Formation des
lichtemittierenden Elements 2 und des schallabstrahlenden Elements 3 eine
genügend
hohe Biegesteifigkeit aufweist, um durch elektromechanische Wandler 4 zu transversalen
Biegeschwingungen angeregt in Form eines Flächenlautsprechers Schall abstrahlen
zu können.
Aufgrund der Vielzahl an denkbaren Materialien und Materialkombinationen
kombiniert mit der Vielzahl an unterschiedlich positionierten elektromechanischen
Wandlern 4, die vorzugsweise durch nach dem elektrodynamischen
Prinzip arbeitenden Schwingspulen ausgeführt sind, existiert eine ebenso große Zahl
unterschiedlicher Übertragungscharakteristika.
Hinzu kommen die unterschiedlichsten Abmessungen und Randbedingungen
(Einspannung dieser schwingenden Systeme), die alle mehr oder weniger
starke Nichtlinearitäten
in ihrer Übertragungsfunktion
aufweisen, die zu den bekannten Klangverzerrungen führen. Zur
Korrektur dieser Übertragungsfehler
wird erfindungsgemäß eine elektronische
Signalverarbeitungseinheit 5 vorgeschlagen, der gemäß 4 die
Audiosignale eines Tongenerators 6, beispielsweise eines
analogen Tonband- bzw. Kassettengerätes, zugeführt werden. Alternativ kann
der Tongenerator 6 aber auch ein CD- oder DVD-Abspielgerät sein,
wobei die entsprechenden Komponenten der Signalumwandlung von analog nach
digital und umgekehrt entfallen können. Die in ein Gehäuse 50 zusammengefassten
Komponenten der Signalverarbeitungseinheit 5 stellen insbesondere
ein elektronisches Filter dar, dessen Übertragungsfunktion invers
zum Frequenzgang der Übertragungscharakteristik
der audiovisuellen Anordnung 1 ausgebildet ist. Die Signalverarbeitungseinheit 5 besitzt
als Eingangsschaltung ein Abtast-/Halteglied 51, das häufig auch
als "sample & hold"-Schaltung bezeichnet
wird. Damit wird das von dem Tongenerator 6 als analoges
Signal zugeführte
Audiosignal nach einem vorgegebenen Abtasttheorem abgetastet. Der
jeweils abgetastete Momentanwert wird zwischengespeichert und einem
Analog-Digital-Wandler 52 angeboten. Dieser setzt die seriell
angebotenen Momentanwerte des Audiosignals in binär ausgedrückte Digitalsignale
um. Die Digitalsignale werden einem digitalen Signalprozessor 53 bzw.
einer CPU zugeführt,
in dem rein rechnerisch die zur Korrektur des Frequenzganges erforderliche
Signalformung ausgeführt
wird. An den Ausgang des Signalprozessors 53 ist ein Digital-Analog-Wandler 54 angeschlossen,
mit dem das binäre
Ausgangssignal des Signalprozessors 53 wieder in ein Analogsignal
umgesetzt wird. Dieses Analogsignal wird über eine als Ausgangsverstärker gebildete
Endstufe 56 dem elektromechanischen Wandler 4 bzw.
auch mehreren elektromechanischen Wandlern 4, in letzterem
Fall dann parallel, zugeführt.
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Die
in 4 dargestellte Ausgestaltung der Signalverarbeitungseinheit 5 nutzt
mit Vorteil Fortschritte in der Entwicklung der digitalen Signalverarbeitung.
Leistungsfähige
digitale Signalprozessoren werden bereits seit längerem im weiten Umfang auch für Realtime-Anwendungen
eingesetzt. Der Umgang mit digitalen Signalprozessoren, ihre Verwendungsmöglichkeiten
und Ausgestaltungen zum Erreichen individueller Funktionen können hier
als bekannt vorausgesetzt werden. In der schematischen Darstellung
von 4 ist deshalb der Schaltungsaufbau des digitalen
Signalprozessors 53 bzw. einer alternativ einsetzbaren
CPU nicht im Einzelnen angegeben. Üblicherweise besitzt ein Signalprozessor
neben einem Mikrocontroller, der eigentlichen Steuereinheit, einen
Programm-, einen Daten- und einen Ein-/Ausgabespeicher, wobei diese
Einheiten untereinander über
ein Bussystem mit parallelen Adress-, Steuer- und Datenleitungen
verbunden sind. Die Möglichkeit, in
den Programmspeicher ein bestimmtes, auf den individuellen Anwendungsfall
abgestimmtes Programm abzulegen, ertüchtigt den Signalprozessor 53 zu
einer universell einsetzbaren elektronischen Schaltung. Im vorliegenden
Fall ist es vorteilhaft, das bzw. die Filter in Form von FIR (Finite
Impulse Response)-Filtern zu implementieren, mit welchen sich in
bekannter Weise auch komplexe Übertragungsfunktionen
bei Realtime-Anforderungen realisieren lassen. Im Rahmen der vorliegenden
Lösung
kann die Signalverarbeitungseinheit 5 gegebenenfalls auch
mehrere digitale Signalprozessoren 53 umfassen, die dann
im Parallelbetrieb arbeiten, falls sehr hohe Anforderungen an die Übertragungsqualität der audiovisuellen
Anordnung 1 gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist
ferner darauf hinzuweisen, dass die Verbindung zwischen dem Ausgang
des Gehäuses 50 der
Signalverarbeitungseinheit 5 und der Endstufe 56 nicht
notwendigerweise als galvanische Leitung ausgebildet sein muss.
Wie im in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
veranschaulicht, kann es vorteilhaft sein, als Verbindung zwischen dem
Gehäuse 50 der
Signalverarbeitungseinheit 5 und dem Endverstärker 56 eine
Funkstrecke 55, beispielsweise eine Infrarotverbindung
vorzusehen. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn das Gehäuse 50 der
Signalverarbeitungseinheit 5 aus baulichen Gründen nicht
in unmittelbarer Nähe
der audiovisuellen Anordnung 1, d.h. den flächigen Elementen 2 bzw. 3 und
den darauf aufgebrachten Wandlern 4, angeordnet werden
kann.