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DE102004032223A1 - Audiovisuelle Anordnung - Google Patents

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DE102004032223A1
DE102004032223A1 DE102004032223A DE102004032223A DE102004032223A1 DE 102004032223 A1 DE102004032223 A1 DE 102004032223A1 DE 102004032223 A DE102004032223 A DE 102004032223A DE 102004032223 A DE102004032223 A DE 102004032223A DE 102004032223 A1 DE102004032223 A1 DE 102004032223A1
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Robert Bösnecker
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Siemens Corp
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine audiovisuelle Anordnung (1) mit einem flächigen, zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Element (2), welches zur Lichtemission ansteuerbar ist, und mit einem flächigen, biegesteifen, zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten Element (3), welches zu transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist. Indem das schallabgebende Element (2) im Wesentlichen koextensiv zum lichtemittierenden Element (3) ausgebildet ist, können Geräte mit gattungsgemäßen audiovisuellen Anordnungen besonders kompakt ausgebildet werden und gegebenenfalls Bauteile eingespart werden.

Description

  • In Abgrenzung zur herkömmlichen Lautsprecherbox, die eine Mehrzahl einzelner, individuell gestalteter Lautsprechereinheiten mit schallabstrahlenden Membranen aufweisen, handelt es sich bei dem Audioteil einer erfindungsgemäßen Anordnung um einen Flächenlautsprecher, bei dem ein flächiges Element mit ausreichender Biegesteifigkeit zu transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist. Ein solches schallabstrahlendes Element zur Abgabe von Toninformationen ist an sich bekannt und beispielsweise in der Offenlegungsschrift DE 199 17 584 A1 offenbart. Für einen elektroakustischen Wandler dieser Gattung sind eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten bekannt.
  • Aus den europäischen Patentschriften EP 0 847 669 B1 , EP 0 847 670 B1 und EP 0 847 671 B1 sind Lautsprecher bekannt, die ein Bauteil mit der Fähigkeit aufweisen, eingespeiste Schwingungsenergie aufrechtzuerhalten und durch Biegewellen in zumindest einer wirksamen, quer zur Dicke verlaufenden Fläche fortzupflanzen, wodurch Resonanzmoden-Schwingungskomponenten über diese Fläche verteilt werden. An durch Berechnungen vorbestimmten Positionen innerhalb dieser Fläche sind Wandler auf dem Bauteil angebracht, um es in Schwingungen zu versetzen und in Resonanz treten zu lassen. Dabei wird ein akustischer Strahler geschaffen, der ein akustisches Ausgangssignal liefert, wenn er in Resonanz schwingt. Das Bauteil weist ein steifes, leichtes Paneel mit einem Kern auf, der auf beiden Seiten mit Oberflächenschichten überzogen ist. Der Kern besteht z.B. aus hartem Kunststoffschaum oder einer zellularen Matrix, während die Oberflächenschichten z.B. aus Papier, Pappe, Kunststoff, einer Metallfolie oder Blech bestehen. Das Paneel wird an seinem Umfang durch eine federnde Aufhängung gehalten, z.B. eine Einfassung aus Schaumgummi, die wiederum in einem leichten umgebenden Rahmen, z.B. aus Aluminium oder Kunststoff, gehalten wird.
  • Aufgrund der für solche Lautsprecher begrenzten Auswahl an geeigneten Materialien war es bei diesen bekannten Anordnungen bisher erforderlich, den Lautsprecher entweder in die Seitenwände des Gehäuses eines Computermonitors zu integrieren ( EP 0 847 669 B1 ), oder an einem den Bildschirm eines Laptopcomputers enthaltenden Bauteil zum Verschieben oder Verschwenken zwischen einer Gebrauchs- und einer Lagerstellung anzubringen ( EP 0 847 671 B1 ), oder aber als Projektionsschirm für Bilder von einem Bewegungsbildprojektor eines audiovisuellen Multimediasystems auszubilden ( EP 0 847 670 B1 ).
  • Nachteilig an den bisher bekannten audiovisuellen Anordnungen ist es, dass neben den flächigen, zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Elementen zusätzlich ein oder mehrere Flächenlautsprecher untergebracht werden müssen. Hierdurch nimmt die audiovisuelle Anordnung einen großen Raum ein, was häufig unerwünscht ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine audiovisuelle Anordnung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die bei möglichst einfachem Aufbau einen geringen Platzbedarf hat.
  • Die Aufgabe wird gelöst, wenn bei einer audiovisuellen Anordnung mit einem flächigen, zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Element, welches zur Lichtemission ansteuerbar ist, und mit einem flächigen, biegesteifen, zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten Element, welches zur transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist, das schallabstrahlende Element im Wesentlichen koextensiv zum lichtemittierenden Element ausgebildet ist. Durch die koextensive, d.h. sich über den gleichen Flächeninhalt erstreckende, Ausbildung der beiden flächigen Elemente wird eine kompaktere Bauweise audiovisueller Anordnungen erreicht. Ton- und Bildinformationen werden für den Zuhörer bzw. -schauer von der gleichen flächigen Quelle abgestrahlt, haben also im Wesentlichen den selben Ursprung. Unter dem lichtemittierenden Element wird dabei eine optisch aktive Fläche verstanden, die nicht lediglich auf sie eingestrahltes Licht reflektiert, wie dies Projektorleinwände oder dergleichen tun. Damit lassen sich die zur Darstellung von Bildinformationen und zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten Elemente in ein Gerät integrieren, wobei die durch die koextensive Ausbildung der flächigen Elemente erreichte Raumersparnis vor allem bei kleinen Geräten besonders vorteilhaft ist. Im Übrigen besteht durch die im Wesentlichen koextensive Ausbildung der Elemente die Möglichkeit ganze Bauteile einzusparen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung ist das schallabstrahlende Elemente als Trägerschicht für das lichtemittierende Element ausgebildet. Die beiden flächigen Elemente erstrecken sich hier im Wesentlichen über den gleichen Flächeninhalt, liegen aber nicht in der selben geometrischen Ebene. Dieser Schichtaufbau ist beispielsweise vorteilhaft, wenn das Material des lichtemittierenden Elementes keine ausreichende Biegesteifigkeit aufweist, um als schallabstrahlendes Element zu fungieren. Es wird dann das lichtemittierende Element direkt oder in Sandwichbauweise mit funktionellen Zwischenlagen auf ein schallabstrahlendes Element mit hinreichender Biegesteifigkeit aufgebracht.
  • In einer alternativen bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung ist das schallabstrahlende Element durch das lichtemittierende Element selbst gebildet. Wenn für das lichtemittierende Element ein Material mit hoher Biegesteifigkeit eingesetzt wird, kann dieses auch zur transversa len Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung angeregt werden. In diesem Fall erstrecken sich die flächigen Elemente im Wesentlichen über den gleichen Flächeninhalt und liegen in der selben geometrischen Ebene, sind also in ein gemeinsames Bauteil integriert. Durch diese einstückige Bauweise eines Elementes, welches zur Darstellung von Bildinformationen und gleichzeitig zur Abgabe von Toninformationen ausgebildet ist, erschließen sich zusätzliche gestalterische Freiheiten für gattungsgemäße audiovisuelle Anordnungen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung weist das lichtemittierende Element eine Schicht aus organischen lichtemittierenden Dioden auf. Die grundlegende Zellenstruktur von organischen lichtemittierenden Dioden, kurz OLED genannt, besteht aus einem Stapel von dünnen organischen Schichten, die in Sandwichbauweise zwischen einer transparenten Anode und einer metallischen Kathode angeordnet sind. Die Bereitstellung derartiger organischer Transistoren aus Polymerfolien ermöglicht die Herstellung dünner, großflächiger und gleichzeitig flexibler Anzeigeelemente, die über Elektrolumineszenz gesteuert Licht emittieren können. Denkbar ist auch der Einsatz anderer flexibler Bildschirme, die beispielsweise aus einem Spezialkunststoff bestehen, der aufleuchtet, wenn eine Spannung angelegt wird. OLEDs können sowohl auf eine als schallabstrahlendes Element ausgebildete Trägerschicht aufgebracht, als auch als flexibles, biegesteifes Element, welches zur Schallabstrahlung anregbar ist, verwendet werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung ist dem schallabstrahlenden Element mindestens ein elektromagnetischer Wandler zugeordnet, der ihm zugeführte Audiosignale in mechanische Schwingungen umwandelt, mittels der das schallabstrahlende Element zu transversalen Biegeschwingungen anregbar ist. Abhängig von Größe und Form des schallabstrahlenden Elementes sowie abhängig von den umgebenden Randbedingungen wird ein, vorzugsweise mehrere elektrome chanische Wandler mit dem schallabstrahlenden Element, beispielsweise mittels Klebetechnik, verbunden, welchen die Audiosignale eines Tonträgers als elektrische Eingangssignale zugeführt werden. Die etwa als Schwingspulen ausgebildeten elektromechanischen Wandler transformieren die Audiosignale in mechanische Schwingungen, die auf das schallabstrahlende Element übertragen werden. Hierdurch wird das schallabstrahlende Element zu transversalen Biegeschwingungen angeregt, wodurch von dem Element die den Audiosignalen entsprechende Toninformation abgegeben wird.
  • Vorzugsweise ist dem mindestens einen Wandler eine elektronische Signalverarbeitungseinheit vorgeschaltet, mittels der Nichtlinearitäten in der akustischen Übertragungscharakteristik des schallabstrahlenden Elements ausgleichbar sind. Der Frequenzgang eines hier verwendeten Flächenlautsprechers ist durch die mechanischen Eigenschaften des schallabstrahlenden Elements sowie durch Anzahl und Position der darauf aufgebrachten Wandler festgelegt. Dieser Frequenzgang weist typischerweise Nichtlinearitäten auf, die zu einer Klangverzerrung in der Schallabstrahlung in bestimmten Frequenzbereichen führt. Damit das schallabstrahlende Element Töne und Klänge verzerrungsfrei abgeben kann, ist den Wandlern eine elektronische Signalverarbeitungseinheit vorgeschaltet, in der die Audiosignale frequenzabhängig gefiltert werden, um insgesamt ein akustisches System mit linearer Übertragungscharakteristik bereitzustellen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung weist die elektronische Signalverarbeitungseinheit einen digitalen Signalprozessor auf, der zum Abspeichern der Übertragungsfunktion des schallabstrahlenden Elements sowie zum Vorverarbeiten der ihm zugeführten Audiosignale im Frequenzgang entsprechend den inversen Amplitudenwerten dieser Übertragungsfunktion ausgebildet ist. Die Verwendung eines digitalen Signalprozessors zur elektronischen Vorverarbeitung der Audiosignale gestattet das Abspeichern von vorher ermit telten Übertragungsfunktionen des Systems aus schallabgebendem Element und darauf aufgebrachten elektromechanischen Wandlern. Für jede Konfiguration kann somit zunächst abhängig von Material, Größe, Dicke und Einspanngegebenheiten des Elements sowie Anzahl, Art und Positionen der Wandler, die dieser Konfiguration eigene akustische Übertragungsfunktion bestimmt werden. Diese Übertragungsfunktion wird im Speicher des digitalen Signalprozessors abgelegt, wobei der Signalprozessor derart programmiert wird, dass ihm zugeführte Audiosignale gemäß der Inversen der abgelegten Übertragungsfunktion gefiltert werden, wodurch Nichtlinearitäten in der Übertragungsfunktion ausgeglichen werden. Hierdurch stehen dem Gestalter audiovisueller Anordnungen eine Vielzahl an Kombinationen von schallabstrahlenden Elementen und Wandlern zur Verfügung, die auch hohen klanglichen Anforderungen – sogar HiFi – vollauf genügen können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anordnung ist zur Signalübertragung zwischen der elektronischen Signalverarbeitungseinheit und einem dem mindestens einen Wandler vorgeschalteten Endverstärker eine Infrarot- oder Funkübertragungsstrecke vorgesehen. Unterliegt die audiovisuelle Anordnung etwa dem Zwang, dass aus Platzgründen die Signalverarbeitungseinheit nicht in unmittelbarer Nähe zum schallabstrahlenden Element angeordnet werden kann und dass auch die Verbindung mittels Tonkabeln nicht ohne weiteres möglich oder konstruktiv zu aufwendig ist, so können die vorverarbeiteten Audiosignale drahtlos über Funk oder Infrarotstrahlung übertragen werden. Die empfangenen Audiosignale werden jedoch in einem vorgeschalteten Endverstärker verstärkt, bevor sie dem mindestens einen elektromechanischen Wandler zugeführt werden. So könnte beispielsweise die Signalverarbeitungseinheit direkt beim Tongenerator, beispielsweise DVD-Player oder Tuner, angeordnet werden, während der Endverstärker im das schallabstrahlende Element aufweisenden Gerät untergebracht ist.
  • Mit Vorteil kann die erfindungsgemäße audiovisuelle Anordnung in einem Mobilfunkgerät, Personalcomputer- oder Laptop-Bildschirm, Multimediagerät, HiFi-Gerät, Messgerät, Küchengerät, Personal Digital Assistant, oder dergleichen, verwendet werden. Die Vielseitigkeit der Anwendung erstreckt sich im Wesentlichen auf alle audiovisuellen Anordnungen, die flächige Elemente sowohl zur Darstellung von Bildinformationen als auch zur Abgabe von Toninformationen aufweisen.
  • Ein Ausführungsbeispiel sowie weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen erläutert, in deren
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen audiovisuellen Anordnung, bei dem das schallabstrahlende Element als Trägerschicht für das lichtemittierende Element ausgebildet ist,
  • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen audiovisuellen Anordnung, bei der das schallabstrahlende Element durch das lichtemittierende Element selbst gebildet ist,
  • 3 eine Querschnittsdarstellung einer organischen lichtemittierenden Diode als Detail der Zellenstruktur des lichtemittierenden Elements, und
  • 4 ein Blockschaltbild zur Darstellung der Signalverarbeitung für Audiosignale, die von einem Tongenerator abgegeben und Wandlern einer erfindungsgemäßen audiovisuellen Anordnung zugeführt werden, schematisch veranschaulicht ist.
  • Eine audiovisuelle Anordnung 1, beispielsweise ein Mobilfunkgerät, ein Personalcomputer oder ein Laptop, ein Multimediagerät, ein HiFi-Gerät, ein Messgerät, ein Küchengerät, ein Personal Digital Assistant, oder dergleichen, weist gemäß 1 und 2 zur Darstellung von Bildinformationen ein flächiges Element 2, welches zur Lichtemission ansteuerbar ist, und zur Abgabe von Toninformationen ein flächiges, biegesteifes Element 3 auf, welches zu transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist. In den dargestellten Ausführungsbeispielen der audiovisuellen Anordnung 1 ist das schallabstrahlende Element 3 an seinem Rand wenigstens teilweise eingespannt, wie dies bei Bildschirm- und Anzeigeeinheiten in Gehäusen der genannten Geräte üblich ist. Das schallabstrahlende Element 3 ist als dünne, biegesteife Platte ausgebildet, auf deren Oberfläche mindestens ein elektromechanischer Wandler 4 festgelegt ist. Der bzw. die elektromechanischen Wandler 4 werden durch einen Tongenerator 6 angesteuert, so dass der Wandler 4 gemäß der Audiosignale des Tongenerators 6 mechanisch schwingt und durch dessen Festlegung auf dem schallabstrahlenden Element 3 dieses zu Biegeschwingungen anregt. Tritt das Element 3 beim Ausführen transversaler Biegeschwingungen in Resonanz, so erzeugt das schallabstrahlende Element 3 Töne und Klänge. Um im Frequenzgang eine möglichst lineare Übertragungscharakteristik des Systems aus Wandlern 4 und schallabgebenden Element 3 und lichtemittierendem Element 2 zu erreichen, werden die Tonsignale des Tongenerators 6 zunächst einer Signalverarbeitungseinheit 5 zugeführt, deren Aufbau und Funktion anhand 4 näher erläutert wird. Erfindungsgemäß ist das schallabstrahlende Element 3 im Wesentlichen koextensiv zum lichtemittierenden Element 2 ausgebildet. Hierdurch wird eine besonders kompakte Bauweise von Geräten der oben genannten Art erreicht, da sich der Lautsprecher im Wesentlichen über den gleichen Flächeninhalt erstreckt wie der Bildschirm.
  • In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist das schallabstrahlende Element 3 als Trägerschicht für das lichtemittierende Element 2 ausgebildet. Das flächige Element 2, welches zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildet ist, ist hier parallel zu dem flächigen Element 3, welches zur Abgabe von Toninformationen ausgebildet ist, angeordnet und auf diesem festgelegt. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, wenn das lichtemittierende Element 2 alleine keine ausreichende Biegesteifigkeit aufweist, um als schallabstrahlendes Element 3 zu dienen. Ist dies doch gegeben, so kann wie im in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel das schallabstrahlende Element 3 durch das lichtemittierende Element 2 selbst gebildet werden. Damit sind beide Funktionen, nämlich die Wiedergabe von Bild- und Toninformationen, durch ein und dasselbe flächige Element 2 bzw. 3 realisierbar. Die audiovisuellen Anordnungen 1 von oben genannten Geräten können dadurch noch flacher und einfacher herstellt werden. Das lichtemittierende Element 2 kann beispielsweise durch eine Folie aus organischen lichtemittierenden Dioden 20 (vgl. 3) aufgebaut sein, die heute bereits in aufrollbarer oder faltbarer Ausführung und mit hinreichender Biegesteifigkeit zur Verwendung als Schallemitter herstellbar sind.
  • Bei den lichtemittierenden Folien aus organischen lichtemittierenden Dioden 20, kurz OLED genannt, unterscheidet man eine aktive und eine passive Matrixstruktur. Eine grundlegende OLED-Zelle 20 ist gemäß 3 aus einem Stapel dünner organischer Schichten aufgebaut, die in Sandwichbauweise zwischen einer transparenten Anode 21, etwa aus Indium-Zinn-Oxid in Querstreifenstruktur, und einer metallischen Kathode 22 angeordnet sind. Die organischen Schichten weisen eine Loch-Injektions-Schicht 23, eine Loch-Transport-Schicht, eine Schicht aus nebeneinanderliegenden Streifen von organischen Emittern für Blau 25b, für Grün 25g und für Rot 25r, und einer Elektronen-Transport-Schicht 26 auf. Wenn durch die Spannungsquelle 28 zwischen Anode 21 und Kathode 22 eine geeignete Gleichspannung von 2 bis 10 V angelegt wird, rekombinieren die injizierten positiven Ladungen (Löcher) und negativen Ladungen (Elektronen) in der Schicht 25 mit organischen Emittern, um über Elektrolumineszenz Licht zu erzeugen. Das erzeugte Licht in Blau 29b, in Grün 29g und in Rot 29r tritt durch eine Glassubstrat-Schicht 27 aus, wobei durch gezielte Ansteuerung der einzelnen OLED-Zellen 20 auf der Folie 2 Bildinformationen sowohl statischen als auch zeitlich veränderlichen Inhalts farbig dargestellt werden können.
  • Entscheidend für die vorliegende Erfindung ist nun, dass die koextensive Formation des lichtemittierenden Elements 2 und des schallabstrahlenden Elements 3 eine genügend hohe Biegesteifigkeit aufweist, um durch elektromechanische Wandler 4 zu transversalen Biegeschwingungen angeregt in Form eines Flächenlautsprechers Schall abstrahlen zu können. Aufgrund der Vielzahl an denkbaren Materialien und Materialkombinationen kombiniert mit der Vielzahl an unterschiedlich positionierten elektromechanischen Wandlern 4, die vorzugsweise durch nach dem elektrodynamischen Prinzip arbeitenden Schwingspulen ausgeführt sind, existiert eine ebenso große Zahl unterschiedlicher Übertragungscharakteristika. Hinzu kommen die unterschiedlichsten Abmessungen und Randbedingungen (Einspannung dieser schwingenden Systeme), die alle mehr oder weniger starke Nichtlinearitäten in ihrer Übertragungsfunktion aufweisen, die zu den bekannten Klangverzerrungen führen. Zur Korrektur dieser Übertragungsfehler wird erfindungsgemäß eine elektronische Signalverarbeitungseinheit 5 vorgeschlagen, der gemäß 4 die Audiosignale eines Tongenerators 6, beispielsweise eines analogen Tonband- bzw. Kassettengerätes, zugeführt werden. Alternativ kann der Tongenerator 6 aber auch ein CD- oder DVD-Abspielgerät sein, wobei die entsprechenden Komponenten der Signalumwandlung von analog nach digital und umgekehrt entfallen können. Die in ein Gehäuse 50 zusammengefassten Komponenten der Signalverarbeitungseinheit 5 stellen insbesondere ein elektronisches Filter dar, dessen Übertragungsfunktion invers zum Frequenzgang der Übertragungscharakteristik der audiovisuellen Anordnung 1 ausgebildet ist. Die Signalverarbeitungseinheit 5 besitzt als Eingangsschaltung ein Abtast-/Halteglied 51, das häufig auch als "sample & hold"-Schaltung bezeichnet wird. Damit wird das von dem Tongenerator 6 als analoges Signal zugeführte Audiosignal nach einem vorgegebenen Abtasttheorem abgetastet. Der jeweils abgetastete Momentanwert wird zwischengespeichert und einem Analog-Digital-Wandler 52 angeboten. Dieser setzt die seriell angebotenen Momentanwerte des Audiosignals in binär ausgedrückte Digitalsignale um. Die Digitalsignale werden einem digitalen Signalprozessor 53 bzw. einer CPU zugeführt, in dem rein rechnerisch die zur Korrektur des Frequenzganges erforderliche Signalformung ausgeführt wird. An den Ausgang des Signalprozessors 53 ist ein Digital-Analog-Wandler 54 angeschlossen, mit dem das binäre Ausgangssignal des Signalprozessors 53 wieder in ein Analogsignal umgesetzt wird. Dieses Analogsignal wird über eine als Ausgangsverstärker gebildete Endstufe 56 dem elektromechanischen Wandler 4 bzw. auch mehreren elektromechanischen Wandlern 4, in letzterem Fall dann parallel, zugeführt.
  • Die in 4 dargestellte Ausgestaltung der Signalverarbeitungseinheit 5 nutzt mit Vorteil Fortschritte in der Entwicklung der digitalen Signalverarbeitung. Leistungsfähige digitale Signalprozessoren werden bereits seit längerem im weiten Umfang auch für Realtime-Anwendungen eingesetzt. Der Umgang mit digitalen Signalprozessoren, ihre Verwendungsmöglichkeiten und Ausgestaltungen zum Erreichen individueller Funktionen können hier als bekannt vorausgesetzt werden. In der schematischen Darstellung von 4 ist deshalb der Schaltungsaufbau des digitalen Signalprozessors 53 bzw. einer alternativ einsetzbaren CPU nicht im Einzelnen angegeben. Üblicherweise besitzt ein Signalprozessor neben einem Mikrocontroller, der eigentlichen Steuereinheit, einen Programm-, einen Daten- und einen Ein-/Ausgabespeicher, wobei diese Einheiten untereinander über ein Bussystem mit parallelen Adress-, Steuer- und Datenleitungen verbunden sind. Die Möglichkeit, in den Programmspeicher ein bestimmtes, auf den individuellen Anwendungsfall abgestimmtes Programm abzulegen, ertüchtigt den Signalprozessor 53 zu einer universell einsetzbaren elektronischen Schaltung. Im vorliegenden Fall ist es vorteilhaft, das bzw. die Filter in Form von FIR (Finite Impulse Response)-Filtern zu implementieren, mit welchen sich in bekannter Weise auch komplexe Übertragungsfunktionen bei Realtime-Anforderungen realisieren lassen. Im Rahmen der vorliegenden Lösung kann die Signalverarbeitungseinheit 5 gegebenenfalls auch mehrere digitale Signalprozessoren 53 umfassen, die dann im Parallelbetrieb arbeiten, falls sehr hohe Anforderungen an die Übertragungsqualität der audiovisuellen Anordnung 1 gestellt werden. In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Verbindung zwischen dem Ausgang des Gehäuses 50 der Signalverarbeitungseinheit 5 und der Endstufe 56 nicht notwendigerweise als galvanische Leitung ausgebildet sein muss. Wie im in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel veranschaulicht, kann es vorteilhaft sein, als Verbindung zwischen dem Gehäuse 50 der Signalverarbeitungseinheit 5 und dem Endverstärker 56 eine Funkstrecke 55, beispielsweise eine Infrarotverbindung vorzusehen. Dies ist besonders dann vorteilhaft, wenn das Gehäuse 50 der Signalverarbeitungseinheit 5 aus baulichen Gründen nicht in unmittelbarer Nähe der audiovisuellen Anordnung 1, d.h. den flächigen Elementen 2 bzw. 3 und den darauf aufgebrachten Wandlern 4, angeordnet werden kann.

Claims (9)

  1. Audiovisuelle Anordnung (1) mit einem flächigen, zur Darstellung von Bildinformationen ausgebildeten Element (2), welches zur Lichtemission ansteuerbar ist, und mit einem flächigen, biegesteifen, zur Abgabe von Toninformationen ausgebildeten Element (3), welches zu transversalen Biegeschwingungen und damit zur Schallabstrahlung anregbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das schallabgebende Element (2) im Wesentlichen koextensiv zum lichtemittierenden Element (3) ausgebildet ist.
  2. Anordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das schallabstrahlende Element (3) als Trägerschicht für das lichtemittierende Element (2) ausgebildet ist.
  3. Anordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das schallabstrahlende Element (3) durch das lichtemittierende Element (2) selbst gebildet ist.
  4. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtemittierende Element (2) eine Schicht aus organischen lichtemittierenden Dioden (20) aufweist.
  5. Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem schallabstrahlenden Element (3) mindestens ein elektromechanischer Wandler (4) zugeordnet ist, der ihm als elektrische Eingangssignale zugeführte Audiosignale in mechanische Schwingungen umwandelt, mittels der das schallabstrahlende Element (3) zu transversalen Biegeschwingungen anregbar ist.
  6. Anordnung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem mindestens einen Wandler (4) eine elektronische Signalverarbeitungseinheit (5) vorgeschaltet ist, mittels der Nichtlinearitäten in der akustischen Übertragungscharakteristik des schallabstrahlenden Elements (3) ausgleichbar sind.
  7. Anordnung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektronische Signalverarbeitungseinheit (5) einen digitalen Signalprozessor (53) aufweist, der zum Abspeichern der Übertragungsfunktion des schallabstrahlenden Elements (3) sowie zum Vorverarbeiten der ihm zugeführten Audiosignale im Frequenzgang entsprechend den inversen Amplitudenwerten dieser Übertragungsfunktion ausgebildet ist.
  8. Anordnung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Signalübertragung zwischen der elektronischen Signalverarbeitungseinheit (5) und einem dem mindestens einem Wandler (4) vorgeschalteten Endverstärker (56) eine Infrarot- oder Funkübertragungsstrecke (55) vorgesehen ist.
  9. Verwendung einer audiovisuellen Anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 in einem Mobilfunkgerät, Personalcomputer- oder Laptop-Bildschirm, Multimediagerät, HiFi-Gerät, Messgerät, Küchengerät, Personal Digital Assistant, oder dergleichen.
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