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DE69528589T2 - Informationswiedergabegerät - Google Patents

Informationswiedergabegerät

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DE69528589T2
DE69528589T2 DE69528589T DE69528589T DE69528589T2 DE 69528589 T2 DE69528589 T2 DE 69528589T2 DE 69528589 T DE69528589 T DE 69528589T DE 69528589 T DE69528589 T DE 69528589T DE 69528589 T2 DE69528589 T2 DE 69528589T2
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DE
Germany
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data
Prior art date
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DE69528589T
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Hiroyoshi Fujimori
Shinichi Imade
Shinzo Matsui
Takeshi Mori
Hiroshi Sasaki
Yutaka Yunoki
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Olympus Corp
Original Assignee
Olympus Optical Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Publication of DE69528589D1 publication Critical patent/DE69528589D1/de
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Publication of DE69528589T2 publication Critical patent/DE69528589T2/de
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Description

    Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Informationsaufzeichnungsmedium, wie etwa einen Papierbogen, welcher als ein optisch lesbares Codemuster eine sogenannte Multimediainformation aufzeichnet, welche z. B. eine Audioinformation wie etwa Sprache und Musik, eine von einer Kamera und einem Videogerät erhaltene Videoinformation und Digitalcodedaten enthält, und auf eine Informationswiedergabevorrichtung zum optischen Auslesen des Codemusters auf dem Informationsaufzeichnungsmedium und Wiedergeben von dessen ursprünglicher Multimediainformation.
  • Stand der Technik
  • Verschiedene Medien, wie etwa Magnetbänder und optische Platten, sind herkömmlicherweise als die Medien zum Aufzeichnen der Sprache, Musik etc. bekannt gewesen. Diese Medien, welche in großer Menge hergestellt werden, beinhalten einigermaßen hohe Kosten je Einheit und beanspruchen zusätzlich mehr Platz zur Aufbewahrung. Falls irgend ein Medium mit sprachlicher Aufzeichnung an eine andere Person an einem entfernten Ort übergeben werden muß, sind viel Zeit und Aufwand erforderlich, auch wenn es per Post verschickt oder direkt an ihn oder sie übergeben wird. Das Gleiche kann auch über die sogenannte Multimediainformation als Ganzes gesagt werden, welche nicht nur die Audioinformation, sondern auch die von der Kamera, Videogerät etc. erhaltenen Videoinformation und die von Arbeitsplatzrechner, Wortprozessoren etc. erhaltenen Digitalcodedaten beinhalten.
  • Eine Gruppe, welche einige der Erfinder enthält, hat ein System, welches in der Lage ist, die wenigstens entweder die Audioinformationen und/oder Videoinformation und/oder Digitalcodedaten enthaltende Multimediainformation auf ein Informationsaufzeichnungsmedium, wie etwa einen Papierbogen, in Punktcodeform aufzuzeichnen, d. h., als eine Bildinformation, insbesondere kodierte Information, welche als Facsimile übertragen und in großer Menge zu geringen Kosten kopiert werden kann, und ein System, dieses wiederzugeben, erfunden und hat dies Systeme als eine internationale Anmeldung PCT/JP93/01377 (WO 94/08314) hinterlegt.
  • Bei dem Informationswiedergabesystem unter dieser internationalen Anmeldung eine Informationswiedergabevorrichtung ist angepaßt, um den Punktcode auf dem Informationsaufzeichnungsmedium optisch auszulesen und ihn wiederzugeben. Dieses Verfahren weist ein Bewirken eines Lesevorgangs durch Abtasten des Aufzeichnungsmediums entlang seines aufgezeichneten Punktcodes, während die Informationswiedergabevorrichtung manuell gehalten wird, auf.
  • Allerdings wird derzeit die Struktur des Punktcodemuster an sich untersucht, um die Aufzeichnungsdichte weiter zu verbessern. Unter dieser Situation ist das Informationsaufzeichnungsmedium und die Informationswiedergabevorrichtung unter der zuvor erwähnten internationalen Anmeldung im Hinblick auf die Flexibilität von deren zukünftigen Änderungen oder Modifizierungen noch nicht vollständig berücksichtigt worden.
  • Es ist auch wünschenswert, die Wiedergabe des Codemusters positiver zu bewirken.
  • Weitere Informationen bezüglich des Stands der Technik können in der JP-63-276943 gefunden werden, welche ein Kommunikationssteuerungssystem offenbart mit dem Ziel, eine Kommunikation mit weniger Kommunikationsoverhead durchzuführen, indem eine Hochordnungshierarchieprotokollbedingungsfestlegungseinrichtung, eine Analysiereinrichtung und eine Steuerungsinformationsfestlegungseinrichtung vorgesehen und die Relation einer Verbindung zwischen Ausrüstungsstücken gemäß der festgelegten Steuerung hergestellt wird, um Informationen zu senden/empfangen. Beim Anfordern der Verbindungsrelation unter einer Protokollbedingung an einer Endgeräteinrichtung setzt eine Hochordnungshierarchieprotokollbedingungsfestlegungseinrichtung eine Anweisungsinformation zusammen und fordert die Herstellung der Verbindungsrelation mit einem Protokollverbindungsabschnitt an. Der Steuerungsabschnitt fügt eine Hochordnungshierarchieprotokollbedingungsanweisungsinformation nach dem Protokollkopf und einen Verbindungsrelationsherstellungsanforderungsparameter in einer Protokolldateneinheit hinzu und sendet das Ergebnis an die entgegengesetzte Endgeräteinrichtung. Der Steuerungsabschnitt der entgegengesetzten Einrichtung extrahiert die Hochordnungshierarchieprotokollbedingungsanweisungsungsinformationen, verwendete die Analysiereinrichtung, um die Informationen zu analysieren, und legt die Kommunikationssteuerungsinformation zu einer Steuerungsinformationsdatei fest. Nach der Verbindungsrelationsherstellung bezieht sich der Steuerungsabschnitt auf die in der Datei festgelegten Steuerungsinformationen, um die Verbindungsrelation zu steuern. Durch einen solchen Aufbau wird erreicht, daß die Kommunikation weniger Kommunikationsoverhead aufweist, und eine Kostenerhöhung wird unterdrückt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es ist demgemäß die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Informationsaufzeichnungsmedium und eine Informationswiedergabevorrichtung zu schaffen, welche ein Codemuster positiv wiedergeben kann und, selbst wenn die Struktur des Codemuster an sich in der Zukunft abgeändert wird, mit dieser Situation umgehen kann.
  • In Übereinstimmung mit der Erfindung werden diese Aufgaben erreicht durch die Informationswiedergabevorrichtung von Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen wiedergegeben.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1A und 1B, zeigen jeweils ein Format eines Punktcodes;
  • Fig. 2 ist eine Ansicht, welche eine praktische Schichtsegmentstruktur eines Informationsübertragungsprotokolls in einem Multimediapapiersystem zeigt;
  • Fig. 3A ist eine Ansicht, welche ein praktisches Unterschichtformat in einer Schichtstruktur auf einer Wiedergabeseite zeigt, und Fig. 3B ist eine Ansicht, welche ein praktisches Oberschichtformat in einer Schichtstruktur auf einer Wiedergabeseite zeigt;
  • Fig. 4 ist eine Ansicht, welche ein aufgenommenes Punktbild zeigt;
  • Fig. 5 ist ein Blockdiagramm, welches eine Schicht 1 in einer Ausführungsform zeigt;
  • Fig. 6 ist eine Ansicht, welche ein Beispiel einer Erstschichtdienstdateneinheit No. 1 (1-SDU1) zeigt;
  • Fig. 7, 8A und 8B sind Ansichten zum Erläutern einer Systemsteuerungsdatei (SCF);
  • Fig. 9 ist eine Ansicht, welche einen Weg zeigt, wie ein Kopf geschrieben wird;
  • Fig. 10 ist ein Flußdiagramm zum Erläutern einer Kopf auf Zeichnungsverarbeitung, welche in einem Kopferzeugungsabschnitt und einem Kopfaufzeichnungsabschnitt der Schicht durchgeführt wird;
  • Fig. 11 ist ein Zeitdiagramm zum Erläutern einer Kopfschreibzeitabstimmung;
  • Fig. 12 ist ein Blockdiagramm, welches eine Schicht 2 in der Ausführungsform zeigt;
  • Fig. 13A ist eine Ansicht, welche 1-SDU1 (2-PDU1) geschrieben in einem ersten Speicher in Fig. 12 zeigt, und Fig. 13B ist eine Ansicht, welche die Inhalte einer Protokollsteuerungsinformation 2-PCI1 zeigt;
  • Fig. 14A ist eine Ansicht, welche 2-SDU1 geschrieben in einem zweiten Speicher zeigt, und Fig. 14B ist eine Ansicht, welche die Inhalte einer 2-SDU1 beigefügten Information in Fig. 14A in dem Fall zeigt, in welchem ein Benutzerdatenformattyp ein Code [01] ist;
  • Fig. 15 ist eine Ansicht, welche eine 2-SDU1 beigefügte Information in dem Fall zeigt, in welchem ein Benutzerdatenformattyp ein Code [02] ist;
  • Fig. 16A und 16B sind Ansichten, welche ein Flußdiagramm zum Erläutern des Betriebs von Schicht 2 zeigen;
  • Fig. 17 ist ein Blockdiagramm, welches eine Schicht 3 in der Ausführungsform zeigt; und
  • Fig. 18 ist ein Flußdiagramm zum Erläutern des Betriebs der Schicht 3.
  • Beste Art zum Ausführen der Erfindung
  • Vor der Erläuterung der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Erläuterung des Codemusters eines Punktcodes gegeben werden, welches genauer in PCT/JP93/01377 (WO 94/08314) dargelegt ist.
  • Wie in Fig. 1A und 1B gezeigt, enthält ein Punktcode 10 eine Mehrzahl von Blöcken 12, welche aus einer Mehrzahl von Bildpunkten bestehen, in Übereinstimmung mit den Dateninhalten, d. h., eine Sammlung von Blöcken 12, welche aus Daten in jeder gegebenen Einheit bestehen. Ein Block 12 enthält Marker 14, Blockadressen 16, Adreßfehlererfassungsdaten 18 und einen Datenbereich, in welchen tatsächliche Daten eintreten.
  • Jeder den Punktcode 10 bildende Block 12 besteht aus einer zweidimensionalen Matrix und weist eine beigefügte Blockadresse 16 auf. Die Blockadresse 16 weist diese Adressen auf, welche X- und Y-Adressen entsprechen. Z. B. ist der linke obere Block in Fig. 1A durch (X-Adresse, Y- Adresse) = (1, 1) bezeichnet, und die Blockadresse des rechts nächsten Blocks durch (2, 1). Auf diese Weise sind die Blockadressen allen Blöcken 12 beigefügt, wobei die X-Adresse zu der rechten Seite hin und die Y-Adresse zu der Unterseite hin hochgezählt wird.
  • Hier sind der unterste und rechteste Marker zu Pseudomarkern gemacht. D. h., der Block 12 gegenüber einem gegebenen Marker 14 entspricht diagonal rechten unteren Daten, welche von vier Markern umgeben sind, welche den Marker darüber und dem Marker der untersten und rechtesten Stufe entsprechend einem untergeordneten, d. h. Pseudomarker 22, enthalten und angeordnet sind, um einen Block zu definieren, welcher einem unteren zweiten und rechten zweiten Marker enspricht.
  • Nun wird nachstehend eine Erläuterung bezüglich des Inhalts dieses Blocks 12 gegeben werden. Wie in Fig. 1B gezeigt, sind die Blockadresse 16 und der Fehlererfassungscode 18 dieser Blockadresse zwischen dem Marker 14 des gegebenen Blocks 12 und einem niedrigeren Marker beigefügt. Weiter sind eine Blockadresse 16 und ihr Fehlererfassungscode 18 in ähnlicher Weise zwischen diesem Marker 14 und dem rechten Marker beigefügt. Auf diese Weise ist die Blockadresse 16 auf den linken und oberen Seiten des Datenbereichs 20 so angeordnet, daß sich der gegebene Marker 14 in der linken oberen Winkelposition befindet. Es ist zu bemerken, daß die Blockadresse 16 an zwei Orten in einem Block lokalisiert ist, daß aber eine einzige Blockadresse vorgesehen sein kann. Es ist jedoch vorzuziehen, die Blockadresse an zwei Orten vorzusehen, weil es, selbst wenn irgend ein Fehler aufgrund eines Rauschens an einer Blockadresse auftritt, immer noch möglich ist, an der anderen Adresse eine korrekte positiv zu erfassen.
  • Durch Annehmen des zweidimensionalen Blockteilungssystems wie zuvor dargelegt werden vier angrenzende Marker auf der Informationswiedergabeseite erfaßt, und ein Abstand von Marker zu Marker ist in gleiche Teile in Übereinstimmung mit der Anzahl von Punkten ge teilt. Durch die Verwendung einer solchen Normalisierung ist es möglich, mit der Vergrößerung, Zusammenziehung, Deformation etc. robust umzugehen und jeden Quittungsbetrieb positiv zu präsentieren etc.
  • Der Datenpunkt 24 des Datenbereichs 20 weist eine Größe von z. B. wenigen zehn um pro Punkt auf. Die Punktgröße kann bis zu wenigen um heruntergebracht werden, abhängig von Anwendung und Verwendung, und normalerweise 40 um, 20 um oder 80 um sein. Der Datenbereich 20 weist eine Größe von z. B. 64 · 64 Bildpunkten auf. Die Größen können frei vergrößert oder zusammengezogen werden in einem Bereich, in welchem es möglich ist, jeden sich aus der Teilung in gleiche Teile wie oben dargelegt ergebenden Fehler zu absorbieren. Weiter dient der Marker 14 als ein Positionsanzeiger, und in dem Fall einer Größe, welche nicht von irgend welchen modulierten Daten besessen wird, wird er als ein Blockmarker von z. B. 7 Bildpunkten in einer runden Kofiguration und etwa 7 · 7 Bildpunkten in einer kreisförmigen Konfiguration bezüglich des Datenpunkts 24 hergestellt. Weiter bestehen die Blockadresse 16 und ihrer Fehlererfassungsdaten 18 in ähnlicher Weise aus diesen Bildpunkten für den Fall des Datenpunkts 24.
  • Nachstehend wird eine Erläuterung gegeben bezüglich einer Form eines geschichteten Segments unter den Informationsübertragungsprotokollen in einem Multimediapapier-(MMP)-System, welches angepaßt ist, um eine Multimediainformationen auf einem Informationsaufzeichnungsmedium wie etwa Papier als ein optisch lesbares Codemuster, z. B. ein Codemuster wie genauer in JPN PAT ANMELDG 6-121368 (PCT/JP95/01050), welche von den gleichen Erfindern wie denen der vorliegenden Anmeldung eingereicht worden ist, dargelegt, aufzuzeichnen und davon wiederzugeben. Hier ist das Schicht-N-Protokoll (N = 1 bis 5) ein Betriebsprotokoll zum Realisieren notwendiger Funktionen von N Schichten, um auf Anfragen von an diese angrenzenden Schichten zu antworten.
  • Wie in Fig. 2 gezeigt, stellen die geschichteten Segmente eine logisch geschichtete Struktur mit Schichten 1 bis 5 auf einer Aufzeichnungs- und einer Wiedergabeseite bereit.
  • Auf der Aufzeichnungsseite wird die sogenannten Multimediainformation, welche eine Audioinformation wie etwa Sprache und Musik, eine von Kameras und Videogeräten erhaltene Videoinformation und von Arbeitsplatzrechnern und Textverarbeitungseinrichtungen erhaltene Digitalcodedaten, wie sie durch einen Anwendungsprozeß X, im Allgemeinen ein Anwendungsprogramm auf einem Rechner, erzeugt werden, enthält, durch eine Anwendungsschicht (Schicht 5) und eine Darstellungschicht (Schicht 4) in ähnlicher Weise auf dem Rechner an eine MMP- Aufzeichnungsvorrichtung 26 als eine Informationsauf Zeichnungsvorrichtung weitergeleitet. In der MMP- Aufzeichnungsvorrichtung werden die empfangenen Daten durch eine Datenverknüpfungsschicht (Schicht 3), eine Blockdatenschicht (Schicht 2) und eine physikalische Schicht (Schicht 1) auf ein/einem Informationsaufzeichnungsmedium (Übertragungsmedium) 30 wie etwa Papier als ein optisch lesbares Punktmuster gedruckt/aufgezeichnet.
  • Das Informationsaufzeichnungsmedium (Übertragungsmedium) 30 wird auf die Wiedergabeseite weitergegeben. Oder das auf dem Medium 30 aufgezeichnete Codemuster kann auf die Wiedergabeseite gefaxt werden, wo es gedruckt/aufgezeichnet wird.
  • In der MMP-Auf Zeichnungsvorrichtung hat das auf einem solchen Informationsaufzeichnungsmedium 30 aufgezeichnete Codemuster sein Bild aufgenommen auf, und, nachdem es einer Datenbearbeitungsverarbeitung durch einen Wiedergabeprozeß von der Schicht 1 zu der Schicht 3 oder Schicht 5, d. h. durch einen Prozeß, welcher dem zu der Aufzeichnungszeit umgekehrt ist, unterworfen worden ist, werden Ergebnisdaten an den Rechner der Wiedergabeseite weitergegeben. In dem Rechner der Wiedergabeseite wird durch einen Prozeß, welcher dem auf der Aufzeichnungsseite umgekehrt ist, wie durch die Schichten 4 und 5 erforderlich, eine wiedergegebene Multimediainformation an den Anwendungsprozeß (Anwendungsprogramm) weitergegeben.
  • Nachstehend wird eine genaue Beschreibung dieser Schichten auf der Wiedergabeseite gegeben werden, während eine Erläuterung auf der Aufzeichnungsseite in Anbetracht dessen, daß deren Prozeß dem auf der Wiedergabeseite umgekehrt ist, weggelassen werden wird.
  • D. h., Fig. 3A und 3B zeigen eine mehrfach geschichtete Struktur auf der Wiedergabeseite, d. h. eine Verarbeitung in den mehrfachen Stufen. In diesen Figuren zeigt N-SDUn eine Dienstdateneinheit Nr. n, einer N-ten Schicht; N-PDUn eine Protokolldateneinheit Nr. n der N- ten Schicht; N-PCIn eine Protokollsteuerungsinformation Nr. n einer N-ten Schicht; (entspr. verschiedenen Verarbeitungsinformationen der vorliegenden Erfindung); N-UDn Benutzerdaten Nr. n einer N-ten Schicht; ADU eine Anwendungsdateneinheit und ACH einen Anwendungssteuerungskopf (n = 1 zeigt Daten; 2, eine Statusinformation; und 3, eine Steuerungsinformation).
  • Die Schicht 1 (physikalsiche Schicht) bedient eine Grundfunktion zum Sicherstellen einer positiven Übertragung quantisierter Daten eines Punktbildes. Die Schicht 1 schreibt die elektrischen/physikalischen Bedingungen und verschiedene Bedingungen zur Quantisierung, wie etwa einfache Übergabebestimmungen, Ausgleichssystem, Quantisierungssystem, etc. des Punktmusters vor. Die Schichtfunktionen, welche für die Schicht 1 erforderlich sind, d. h., die bereitgestellten Dienste sind das Bereitstellen eines Mehrfachübertragungsmediums (Arten von Papier), Zulassen einer Mehrpunktdichte, das Vorsehen mehrerer Scanner- Bildauflösungen, das Bereitstellen von Lese-Start- /endfunktionen und so weiter und können, falls erforderlich, die Mehrfachgradationsanzeige (binär, mehrwertiger Pegel), das Zulassen der Mehrpunktanzeige (Farbbildaufnahme, Übertragung) etc. beinhalten.
  • Die Schicht 1, d. h. die physikalische Schicht, weist ein Funktionsmodul (Bildaufnahmemodul 32) zum optischen Abbilden eines auf dem Informationsaufzeichnungs- (Übertragungs)-medium 30 wie etwa dem Papier wie in Fig. 4 gezeigt aufgezeichneten Punktcodemusters und Ausgeben eines Bildsignals und ein Funktionsmodul (Wiedergabeausgleichsmodul 34, Quantisierungsmodul 36) zum Unterziehen eines Bildsignals einer Vorverarbeitung (Verstärkungsregelung, Ausgleichsverarbeitung) und Bewirken einer Abtastung/Quantisierung auf. Sie weist ferner ein Funktionsmodul zum Umwandeln eines quantisierten Werts in digitale Daten und Erzeugen von Bilddaten, ein Funktionsmodul zum Strukturieren der Bilddaten, Umwandeln dieser in ein gegebenes Datenformat, welches eine Strukturinformation (einen Kopf, d. h. die erste Verarbeitungsinformation) und Daten (Entität der Bilddaten) enthält, und Ausgeben dieser an eine angrenzende obere Schicht, d. h. die Schicht 2, ein Funktionsmodul zum Eingeben und Ausgeben einer Statusinformation über die Verarbeitung und einer Steuerungsinformation, etc. auf.
  • An die obere Schicht 2 werden die strukturierten (Bild-)daten einer Bildrahmeneinheit als die Dienstdateneinheit (1-SDU1) von der Schicht 1 weitergegeben.
  • Die Schicht 2 (Blockdatenschicht) bedient eine Grundfunktion eines positiven Übertragens des Blocks und einer bitinternen Bitfolge. Die Schicht 2 schreibt verschiedene Bedingungen für Blockübertragung (nämlich ein Blockerfassungssystem, Kanalbiterfassungssystem, Codemodulations-/demodulationssystem etc.) vor. Die für die Schicht 2 benötigte schichtinterne Funktion, d. h. der bereitgestellte Dienst beinhaltet die Extrahierung von Blöcken und Erfassung von Bildpunktabtastpunkten, das Bereitstellen eines Mehrfachaufzeichnungssystems (binäres, mehrwertiges Multiplexsystem etc.), das Bereitstellen des Mehrblockmusters, das Bereitstellen des Mehrcodemodulations-/demodulationssystems, die Erfassung der Blockrelativposition, die Meldung eines Blockerfassungsfehlers, die Operation zum Überwinden von Fehlern etc. Es ist zu bemerken, daß das Bereitstellen des Mehrblockmusters die Blockgrößenerfassungsfunktion, die Markerdefinitions-/erfassungsfunktion, die Vorbereitung einer Reihenfolge, in welcher verschiedene Arten von Bildpunkten ausgelesen werden, etc. beinhaltet.
  • Die Schicht 2, d. h. die Blockdatenschicht, weist ein Funktionsmodul auf zum Empfangen strukturierter (Bild- )daten (1-SDU1) von der angrenzenden unteren Schicht, d. h. der Schicht 1, als eine 2-PDU1 Abtrennen, während Erkennunens, der Strukturierungsinformation (2-PCI1, in Worten, die erste Verarbeitungsinformation) und Datenentität (2-UD1), und Umwandeln der Datenentität in eine zur Verarbeitung passende Form, ein Funktionsmodul (ein Blockeinheitsbildpunkterfassungspunktextraktions- (Markererfassungs-, Musteranpassungs-, etc.)-modul 38, Bildpunkterfassungs-(Unterscheidungs/Erfasungs)-modul 40) zum Verarbeiten der umgewandelten Datenentität in die passende Form und Extrahieren einer Mehrzahl von Blöcken in eine gegebene Informationscodeeinheit, und ein Funktionsmodul (Block-ID-Datenwiedergabemodul 42 und Blockinterndatenwiedergabemodul 44) zum Verarbeiten des extrahierten Blocks und zum Wiedergeben eines Informationscodes in einer Blockeinheit auf. Hier weist der Blockeinheitsinformationscode die Strukturierungsinformatin, codemodulierte Information und Datenentität zum Verknüpfen einer Mehrzahl von Blöcken miteinander auf. Die Schicht 2 weist ein Funktionsmodul (Codedemodulationsmodul 46) zum Auslesen der codemodulierten Information aus der Blockeinheitsinformation und Demodulieren der Datenentität in Übereinstimmung mit der codemodulieren Information, ein Funktionsmodul zum Ausgeben der strukturierten Information (BlockKopf, d. h. die zweite Verarbeitungsinformation) des demodulieren in Blöcke gebrachten Informationscode und Datenentität (Benutzerdaten) als eine 2-SDU1 an die angrenzende obere Schicht, d. h. die Schicht 3, und ein Funktionsmodul zum Eingeben und Ausgeben von Statusinformationen und Steuerungsinformationen, welche sich auf die Verarbeitung beziehen, auf.
  • D. h., die Schicht 2 erfaßt den Blockeinheitsbildpunkterfassungspunkt, d. h. den Marker, von den Bilddaten für jedes Blockdatenelement in einer ersten gegebenen Einheit, erfaßt den Datenpunkt in Blockeinheit in Übereinstimmung mit dem erfaßten Marker und gibt die Daten in der Bitfolge zurück. Diese Verarbeitung ist genauer in obiger PCT/JP93/01377 (WO 94/08314) erläutert worden. Bezüglich der Daten in Blockeinheit wird ein Kopf, d. h. Block-ID-Daten zuerst wiedergegeben, und dann werden die blockinternen Daten als die Benutzerdaten wiedergegeben und in codedemoduliertem Zustand als Blockdateneinheitsdaten an die obere Schicht, d. h. die Schicht 3, weitergegeben.
  • Die Schicht 3 (die Datenverknüpfungsschicht) bedient eine Grundfunktion zum Sicherstellen der Erzeugung einer gegebenen Datenmasse (Untermengenelement (vierte gegebene Einheit)) mit einer gegebenen sichergestellten Fehlerqualität und der positiven Übertragung. Die Schicht 3 schreibt die Bedingung zum Verknüpfen der Blockdaten (erste gegebene Einheit), verschiedene Bedingungen (d. h. das Verschachtelungssystem/Struktur) zum Erzeugen eines Makroblocks (dritte gegebene Einheit) / eines Übermakroblocks (zweite gegebene Einheit), einen (Über-)Makroblockkopf und Benutzerdatenfehlersteuerung (d. h. ein ECC- System/Struktur) etc. vor. Die für die Schicht 3 erforderliche schichtinterne Funktion, d. h. der bereitgestellte Dienst beinhaltet das Bereitstellen einer Blockadressenlese-/Schreibabweichungswiederherstellungsfunktion, die Bestätigung (Überprüfen eines lesewirksamen Blocks) eines erwünschten Blockauslesezustands, das Festlegen der Blockmatrixstruktur, die Erzeugung einer Zwischendatenmasse, das mehrfache Bereitstellen des Verschachtelungssystems/Bereichs/Struktur etc.
  • Die Schicht 3, d. h. die Datenverknüpfungsschicht weist ein Funktionsmodul (Blockverknüpfungs-(Makroblockerzeugungs)-modul 48) zum Empfangen eines in Blöcke gebrachten Informationscodes (2-SCU1) von der angrenzenden unteren Schicht, d. h. der Schicht 2, als eine 3-PDU1, Auslesen, während Erkennens, einer strukturierten Information (3-PCI1, d. h., der zweiten Verarbeitungsinformation) hieraus. Verknüpfen einer Mehrzahl von Blockeinheitsdaten (3-UD1) miteinander in Übereinstimmung mit der strukturierten Information und Erzeugen eines Makroblocks oder eines Übermakroblocks. D. h., die Schicht 3 empfängt eine Bitdatenfolge in einer Blockeinheit von der Schicht 2, trennt, während Erkennens, einen Blockkopf als eine 3-PCI1 (zweite Verarbeitungsinformation) entsprechend einem vorbestimmten Bit von einem Kopf des jeweiligen Blocks und nachfolgende Benutzerdaten als eine 3-UD1, verknüpft die Blöcke in Übereinstimmung mit der in dem Blockkopf geschriebenen Information miteinander und erzeugt einen Makroblock. Der so erzeugte Makroblock weist eine beigefügte Information (Makroblockkopf, d. h. eine der zweiten Verarbeitungsinformationen) in einer verteilten Weise und eine Datenentität (Benutzerdaten) auf.
  • Ferner beinhaltet die Schicht 3 ein Funktionsmodul (Makroblockkopfeinheitsentschachtelungs-/Fehlerkorrekturmodul 50) zum Lesen einer Verschachtelungsinformationen aus dem Makroblockkopf, Entschachteln der Benutzerdaten des Makroblocks in Übereinstimmung damit. Lesen von Fehlerkorrekturinformation aus dem Makroblockkopf und Unterziehen der entschachtelten Benutzerdaten einer Fehlerkorrektur demgemäß, ein Funktionsmodul (Makroblockverknüpfungs-(Übermakroblockerzeugungs)-modul 52) zum Lesen einer strukturierten Information zum Erzeugen (Strukturieren) eines Übermakroblocks aus dem Makroblockkopf, Verknüpfen einer Mehrzahl von Makroblöcken miteinander in Übereinstimmung damit und Erzeugen (Strukturieren) eines Übermakroblocks, ein Funktionsmodul. (ein Übermakroblockeinheitsentschachtelungsmodul 54) zum Auslesen einer Entschachtelungsinformation aus dem Makroblockkopf und Enschachteln der Benutzerdaten des Übermakroblocks in Übereinstimmung damit, ein Funktionsmodul (Übermakroblockeinheitsfehlerkorrekturmodul 56) zum Auslesen einer Fehlerkorrekturinformation aus dem Makroblockkopf und Unterziehen der entschachtelten Benutzerdaten einer Fehlerkorrektur in Übereinstimmung damit, ein Funktionsmodul (ein Untergruppenelementeinheitsausgabeverarbeitungsmodul 58) zum Auslesen einer strukturierten Spezifikationsinformation aus dem Makroblockkopf an das Untergruppenelement, d. h. ein Untergruppenelementkopf, und Trennen des Untergruppenelements aus den Benutzerdaten des fehlerkorrigierten Übermakroblocks in Übereinstimmung damit, ein Funktionsmodul zum Abliefern der abgetrennten Untergruppenelementeinheit, als eine 3-SDU1 an eine angrenzende obere Schicht, d. h. die Schicht 4, und ein Funktionsmodul zum Empfangen/Liefern einer Statusinformation und Steuerungsinformation, bezüglich der Verarbeitung.
  • Das heißt, die Schicht 3 führt eine mehrstufige Funktion aus zum ersten Verknüpfen von Blöcken miteinander, um einen Makroblock zu erzeugen, und zum Verknüpfen solcher Makroblöcke miteinander, um einen Übermakroblock zu erzeugen. Sie liest die untergruppenstrukturierte Spezifikation (dritte Verarbeitungsinformation) in dem Makroblockkopf aus, nachdem die Fehlerkorrekturverarbeitung beendet worden ist, und liefert den Übermakroblock in einer Form, welche konzeptionell in die Untergruppenelemente aufgeteilt ist, ab, d. h. gibt die Daten als eine 3-SDU1 an die obere Schicht in Untergruppenelementeinheiten weiter.
  • Die Schicht 4 (Darstellungsschicht) bedient die Grundfunktion eines Sicherstellens der Erzeugung der Untergruppen. Die Schicht 4 definiert verschiedene Funktionen eines Erzeugens der Untergruppe durch das Verknüpfen der Untergruppenelemente. Die für die Schicht 4 benötigte schichtinterne Funktion, d. h. der bereitstellende Dienst, beinhaltet das selektive Nehmen der für eine Zieldatei erforderlichen Untergruppenelemente, die Erzeugung des Untersatzes und seine bedingte Bestimmung, passende Datenumwandlung in ein DOS, etc. Hier bedeutet die Untergruppe erkennbare Informationseinheitsdaten, d. h., der zuvor erwähnte Makroblock und Übermakroblock enthalten Multimediainformationen wie etwa Ton und Bild. In anderen Worte, der Untersatz ist eine sogenannte Datenmassen, welche als eine Informationseinheit erkennbar ist, wie etwa der Ton, falls eine solche nur eine Toninformation ist, und das Bild, falls eine solche nur eine Bildinformation ist.
  • Die Schicht 4, d. h. die Darstellungsschicht, enthält ein Funktionsmodul (Unterdateiverknüpfungsinformationsauslesemodul 60) zum Empfangen von Untergruppenelementeinheitsdaten (3-SDU1) von der angrenzenden unteren Schicht, d. h. der Schicht 3, als eine 4-PDU1, und Lesen einer strukturierten Information (4-PCI1, d. h. vierte Verarbeitungsinformation) daraus und ein Funktionsmodul (Untergruppenelementverknüpfungs-(Untergruppenerzeugungs)-modul 62) zum Verknüpfen einer Datenentität (4-UD1) in einer Untergruppenelementeinheit in Übereinstimmung mit der ausgelesenen strukturierten Information und Erzeugen (Strukturieren) der Untergruppe. Hier weist die Untergruppenelementeinheit die strukturierte Information (Untergruppenelementkopf) zum Erzeugen (Bilden) der Untergruppe durch das Verknüpfen des Untergruppeelements und der Datenentität auf.
  • Ferner enthält die Schicht 4 ein Funktionsmodul zum Lesen einer beigefügten Information, welche für eine existierende oder eine neue Schnittstelle zu der angrenzenden oberen Schicht erforderlich ist, aus der erzeugten Untergruppe und Nehmen einer Schnittstellenanpassung, ein Funktionsmodul zum Abliefern einer teilweisen oder vollständiger beigefügten Information der Untergruppe und der Dateneinheit als eine 4-SDU1 an die angrenzende obere Schicht, d. h. die Schicht 5, und ien Funktionsmodul zum Empfangen und Liefern der Statusinformation und Steuerungsinformation bezüglich der Verarbeitung.
  • Die Schicht 5 (Anwendungsschicht) bedient eine Grundfunktion zum positiven Sicherstellen eines besseren Betriebs der Dateiverwaltung. Die Schicht 5 schreibt verschiedene Bedingungen (d. h. Dateierzeugungsbedingungen etc.) zur Dateiverwaltung vor. Die für die Schicht 5 erforderliche schichtinterne Funktion, d. h. der bereitstellende Dienst, stellt die Lese/Schreibverarbeitung der Datei oder der Untergruppe der Anwendungsanforderung bereit.
  • Die Schicht 5, d. h. die Anwendungsschicht, enthält ein Funktionsmodul (Dateiverwaltungssystemmodul 64) zum Empfangen, als eine 5-PDU1, von Daten (4-SDU1) der Untergruppe von der angrenzenden unteren Schicht, d. h. der Schicht 4, Auslesen der Dateiverwaltungsinformation aus den der Untergruppe beigefügten Information (5-PCI1, d. h. die fünfte Verarbeitungsinformation) oder der Datenentität (5-UD1), Durchführen einer Dateiverwaltung in Übereinstimmung mit der Dateiverwaltungsinformation, Erzeugen einer Datei durch das Verknüpfen der Untergruppeneinheit oder Untergruppe und Lesen derselben als eine Dateieinheit, ein Funktionsmodul zum Abliefern, als eine 5-SDU1 an den Anwendungsprozeß, die Dateneinheit der Untergruppeneinheit oder Dateieinheit, welche auf der Grundlage der Dateiverwaltung erzeugt wird, und ein Funktionsmodul zum Empfangen und Liefern der Statusinformation, Steuerungsinformation bezüglich der Verarbeitung.
  • Der Anwendungsprozeß bedient eine Grundfunktion zum Verwirklichen der Anwendung unter Ausnutzung des MMP- Systems. Der Anwendungsprozeß beinhaltet das/die Verschiebungssystem/-struktur der Quellenabtastdaten, das/die Verschlüsselungssystem/-struktur zur Verschlüsselung, das/die Datenkompressionssystem/-struktur, Datenstruktur von Ton-Text-Bild-Daten etc. D. h., die für den Anwendungsprozeß erforderliche Funktion, d. h. der bereitstellende Dienst, kann das Bereitstellen des Verschiebungssystems der Quellenabtastdaten, Bereitstellen des Verschlüsselungssystems etc. beinhalten und, falls erforderlich, das Bereitstellen des Datenkompressionssystems Kompressions/Dekompressionsbetriebs in Mehrzahl, Bestätigung einer Art einer Information, Auswahl der Datenstruktur etc. beinhalten.
  • Nachstehend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert werden. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Einzelheit der Schicht 1 (physikalische Schicht) und Schicht 2 (Blockdatenschicht) zum Verwirklichen einer geschichteten Struktur, wie in der internationalen Anmeldung PCT/JP95/01050 dargelegt.
  • Fig. 5 ist eine Ansicht zum Zeigen der Struktur der Schicht 1. Eine Steuerungseinrichtung 66 steuert die gesamte Schicht 1. Eine Lichtquelle 68 weist die Zeitabstimmung ihrer Lichtabgabe etc. durch die Steuerungseinrichtung 66 gesteuert auf und ist angepaßt, ein auf einem Informationsaufzeichnungs-(Übertragungs)- medium 30 wie etwa Papier aufgezeichnetes Punktcodemuster zu erleuchten. Ferner entspricht ein Bildaufnahmeelement 70 dem zuvor erwähnten Bildaufnahmemodul und ist angepaßt, die Zeitabstimmung seiner Aufnahme etc. durch die Steuerungseinrichtung 66 aufzuweisen. Es nimmt das Punktcodemuster auf, um ein Bildsignal zu erzeugen.
  • Das von dem Bildaufnahmeelement 70 erzeugte Bildsignal wird einer Vorverarbeitung (Verstärkungsregelung, Ausgleichsverarbeitung, etc.) durch einen analogen Verarbeitungsabschnitt 72, welcher dem Wiedergabeausgleichsmodul 34 enspricht, und dann einer Abtastungs/Quantisierungsverarbeitung durch einen A/D- Wandler 74, welcher dem Quantisierungsmodul 36 entspricht, unterworfen, so daß es in einen digitalen Verarbeitungsabschnitt 76 eintritt. Des weiteren wird den durch den digitalen Verarbeitungsabschnitt 76 einer zweidimensionalen Filterverarbeitung etc. unterworfenen Bilddaten in einem Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 ein Kopf gegeben, d. h. ein Kopf, welcher durch einen Kopferzeugungsabschnitt 78 erzeugt wird, um ihn in die Lage zu versetzen, als die Dienstdateneinheit Nr. 1 der ersten Schicht (1-SDU1) in einen ersten Speicher 82 geschrieben zu werden.
  • Ferner ist, mit Berücksichtigung einer Schattierungskorrektur etc., ein Rückführungssystem vorgesehen, welches die Daten in die Lage versetzt, von dem digitalen Verarbeitungsabschnitt 76 nach Passieren eines D/A-Wandlers 84, d. h. als ein analoges Signal, zurück in den analogen Verarbeitungsabschnitt 72 gespeist zu werden.
  • Mit der Steuerungseinrichtung 66 verbunden sind Eingangsschalter, wie etwa ein Abtaststartschalter 86 zum Anweisen des Beginns eines Abtastens des Punktcodemusters, ein SCF-Ausleseschalter 88 zum Anweisen des Auslesens einer später beschriebenen Systemsteuerungsdatei (SCF), und ein Parameterfestlegungschalter 90 zum Festlegen der Parameter. Ferner sind hier auch verschiedene Eingabeelemente angeschlossen, wenn sich der Bedarf ergibt. Ein Parameterspeicher 92 bezüglich der Schicht 1, ist mit der Steuerungseinrichtung 66 verbunden.
  • Zwischen der Steuerungseinrichtung 66 und der Schicht 2 wird ein Zustandssignal als eine Dienstdateneinheit Nr. 2 der ersten Schicht (1-SDU2) weitergegeben. Hier bedeutet das Zustandssignal z. B. ein Fehleranzeigesignal, ein Signal, welches anzeigt, daß die Daten in dem Speicher 82 gespeichert sind. Die Erzeugung des Fehlers kann durch einen Fehlererzeugungserkennungsabschnitt 66A in der Steuerungseinrichtung 66 erfaßt werden oder durch den entsprechenden Schaltungskonfigurationsabschnitt erfaßt werden. In dem analogen Verarbeitungsabschnitt 72 kann z. B. eine Schaltung zum Erfassen eines solchen Falls, wie wenn nur ein dunkler Teil als ein Videosignal eingegeben wird, vorgesehen sein. In diesem Fall wird das Erfassungssignal an die Steuerungseinrichtung 66 ausgegeben, um ihm zu erlauben, an 1-SDU2 zurückgegeben zu werden.
  • Ferner wird zwischen der Steuerungseinrichtung und der Schicht 2 ein Parameterfestlegungssignal als eine Dienstdateneinheit Nr. 3 der ersten Schicht (1-SDU3) weitergegeben. Hier bedeutet das Parameterfestlegungssignal ein Signal, welches, wenn das Punktcodemuster zum Beispiel ein aufgezeichnetes Farbmultiplex ist, an den Parameterspeicher 92 der Schicht 1 in einer Form festgelegt ist, um ein rotes Bild von der oberen Schicht einzugeben. In Übereinstimmung mit einem solchen Parameterfestlegungssignal ermöglicht eine Steuerungseinrichtung 66, daß das Rot für die Lichtquelle 68 ausgewählt wird, nur die Rotinformation an dem Bildaufnahmeelement 70 aufgenommen wird, ein Rotinformationen enthaltender Kopf in dem Kopferzeugungsabschnitt 78 erzeugt wird und der Kopf durch den Kopfaufzeichnungsabschnitt 80 hizugefügt und in dem ersten Speicher 82 gespeichert wird.
  • Nachstehend wird dann die Dienstdateneinheit Nr. 1 der ersten Schicht (1-SDU1) erläutert werden.
  • Fig. 6 zeigt eine praktische Form, in welcher zuerst ein Gruppenstandardidentifikationscode beschrieben ist. Der Gruppenstandardidentifikationscode 94 ist ein Code, welcher Parameter wie etwa Bildpunktgröße und Blockgröße darstellt. Der Gruppenstandardidentifikationscode 94 erlaubt diesen Parametern, von einem gegebenen Speicher mit Bezug darauf zitiert zu werden, d. h., die Parameter, welche für die Verarbeitung eines Dekodierens der Inhalte der Daten des Punktcodes, welche in der oberen Schicht ausgeführt wird, erforderlich sind. In dem Fall, in welchem der Gruppenstandardidentifikationscode 94 z. B. [00] ist, wird ein gegebener Parameter in der Schicht 1 festgelegt, wird ein für die Schicht 2 erforderlicher Parameter in der Schicht 2 festgelegt, wird ein für die Schicht 3 erforderlicher Parameter in der Schicht 3 festgelegt, wird ein für die Schicht 4 erforderlicher Parameter in der Schicht 4 festgelegt und wird ein für die Schicht 5 erforderlicher Parameter in der Schicht 5 festgelegt, und auf diese Weise wird der gleiche Code [00] wie etwa die Schicht 1, Schicht 2, ..., Schicht 5 übertragen, aber die so eingetretenen jeweiligen Parameter unterscheiden sich in den jeweiligen Schichten.
  • Der Gruppenstandardidentifikationscode 94 wird festgelegt durch Auslesen einer Systemsteuerungsdatei (SCF) 96, welche, wie in Fig. 7 gezeigt, auf einem Informationsaufzeichnungs-(Übertragungs)-medium 30 wie etwa Papier mit dem aufgezeichneten Punktcode 10 aufgezeichnet ist.
  • Die SCF 96 ist mit einem Muster von Bildpunkten auf die gleiche Weise aufgezeichnet wie der Punktcode 10, wie in Fig. 8A gezeigt. Die Form kann eine Blockkonfiguration, wie in Fig. 1B gezeigt, oder eine einfache Punktmatrix sein. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die SCF 96 mit Bildpunkten gegebener Größe auch in einem Drucksystem niedriger Auflösung oder umgekehrt höherer Auflösung aufgezeichnet ist. D. h., es ist vorzuziehen, sie als ein Code auszubilden, mit welchem jedwede MMP-Wiedergabevorrichtung darauf gelesen werden kann. Es kann möglich sein, eine Mehrzahl von Arten von SCFs 96 einer Dateigröße vorzubereiten und den Bereich, in welchem die MMP-Wiedergabevorrichtung damit lesbar ist, vorzuschreiben.
  • Wenn der SCF-Ausleseschalter 88 betätigt ist, wird das enstprechende Betriebssignal in die Steuerungseinrichtung 66 und in den Parameterspeicher 92 der Schicht 1 eingegeben, und ein vorbestimmter SCF- Ausleseparameter wird von dem Parameterspeicher 92 in die Steuerungseinrichtung 66 eingegeben. Die Steuerungseinrichtung 66 steuert jeden Teil in Übereinstimmung mit dem eingegebenen Parameter, und ausgelesene Bilddaten werden als eine 1-SDU1 an die obere Schicht ausgegeben, und ein Zustandssignal, welches zeigt, daß die SCF ausliest, wird ebenfalls als die 1- SDU1 an die obere Schicht ausgegeben. In der oberen Schicht wird der Inhalt der SCF96 dekodiert, das Parameterfestlegungssignal wird als die 1-SDU3 von der oberen Schicht eingegeben, es wird in dem Parameterspeicher 92 der Schicht 1 gespeichert, und auf das Lesen des der Betätigung des Abtaststartschalters 86 entsprechenden tatsächlichen Punktcodes 10 hin wird ein besser passender Gruppenstandardidentifikationscode 94 als ein Teil des Kopfes durch den Kopferzeugungsabschnitt 78 in Übereinstimmung mit dem Inhalt in dem Parameterspeicher 92 erzeugt.
  • Ferner kann die SCF 96, anstatt mit den Bildpunkten konfiguriert zu sein, mit Zeichen wie etwa "welche Größe ein Bildpunkt des Punktcodes 10 hat" und "welche Zahl unter dem Gruppenstandard zugeordnet ist" definiert sein, wie in Fig. 8B gezeigt. In diesem Fall führt der Bediener, die SCF 96 sehend, eine entsprechende Tastenbetätigung extern auf der Eingabeeinrichtung aus.
  • Oder der Gruppenstandardidentifikationscode 94 kann durch den Parameterfestlegungsschalter 90 festgelegt werden. D. h., durch das manuelle Einstellen der digitalen Daten wie etwa [00] oder [11] durch einen DIP-Schalter etc. können diese Parameter wie etwa die Bildpunktgröße frei und unmittelbar auf den Gruppenstandardidentifikationscode 94 reflektiert werden.
  • Dann wird ein UD1-Formattyp 98 in der 1-SDU1 beschrieben, und der UD1-Formattyp 98 stellt die Datenworte der Parameter auf den Bilddaten, welche mit einer später beschriebenen Rahmenhorizontalpixelnummer 100 zu der Rahmennummer 114 vorgeschrieben sind, dar. D. h., durch Beschreiben des UD1-Formattys 98 ist es möglich, alle Inhalte dieser Parameter wegzulassen. Wenn z. B. dieser UD1-Formattyp 98 zu [00] festgelegt ist, können die Inhalte dieser Parameter nicht vorgeschrieben werden, während, wenn andererseits [FF] dazu festgelegt ist, ein Modus wie etwa diese Parameter durch einen Benutzer frei festgelegt werden können, damit die Parameter für jedes Datenwort eingegeben werden können. D. h., der UD1- Formattyp 98 weist eine Parameterdarstellungsfunktion und eine Funktion eines Definierens des Datenworts des Parameters und Umschaltens desselben auf "festlegen", worauf das Datenwort geschrieben werden kann, auf.
  • Hier wird, als Parameter, eine Beschreibung vorgenommen bezüglich einer Rahmenhorizontalpixelnummer 100, einer Rahmenvertikalpixelnummer 102, einer Horizontalpixelabstandsinformation 104, einer Vertikalpixelabstandsinformation 106, einer gemultiplexten Information 108, einer Gradation 110, einer optischen Vergrößerung 112 und einer Rahmennummer 114. Hier stellt die gemultiplexte Information eine Farbinformation eines RGB dar, falls diese eine Farbe ist. D. h., sie ist eine Information, welcher Art ein nun aufgenommenes Bild angehört, wie etwa ein Rot, falls dieses rot ist, und ein Blau, falls dieses blau ist. Ferner ist die Gradation 110 jene, welche durch einen A/D-Wandler 74 dargestellt ist, und die optische Vergrößerung ist die einer Linse eines optischen Systems, nicht gezeigt. Die Rahmenzahl wird nicht benötigt in dem Fall, daß, wenn ein Rahmen nach dem anderen eingegeben wird, eine sequenzielle Verarbeitung begonnen wird. In einem System wie der vorliegenden Ausführungsform, in welchem eine Verarbeitung begonnen wird, nachdem alle Bilddaten in den ersten Speicher 82 eingegeben sind, ist die Rahmenzahl 114 auf dem Kopf beschrieben aus dem Grund, daß es leichter erkennbar ist, wenn es so gemacht wird.
  • Nach diesen Parametern werden die Bilddaten, welche die Benutzerdaten 116 werden, eingegeben.
  • Nachdem aus den zuvor erwähnten Parametern die Rahmenhorizontalpixelzahl 100, Rahmenvertikalpixelzahl 102, Horizontalpixelabstandsinformation 104, Vertikalpixelabstandsinformation 106 und optische Vergrößerung 112 Informationen sind, welche einmalig bestimmt werden, wenn der Bildausleseabschnitt der MMP- Wiedergabevorrichtung hergestellt wird, können diese als ein ROM in dem Kopferzeugungsabschnitt 78 oder Parameterspeicher 92 von Schicht 1 gespeichert werden. Ferner können die Parameter ein normalerweise eingesetztes Bilddatenformat wie etwa ein TIFF ausnutzen, nachdem die Schicht 1 eine Schicht ist, welche die Bilddaten handhabt.
  • Fig. 9 zeigt, wie der Kopf zu schreiben ist. D. h., in dem Fall, in welchem, wie in dem oberen Bereich gezeigt, die Bilddaten als die Benutzerdaten 116 an dem ersten Pixel, zweiten Pixel geschrieben werden, wird der Kopf 118 zuerst vor den Pixeldaten, wie in dem zweiten oberen Bereich gezeigt, geschrieben.
  • Hier kann es sein, daß es als den Kopf 118 nur einen Gruppenstandardidentifikationscode 94 wie unten gezeigt enthält, und, nachstehend gezeigt, kann es einen Gruppenstandardidentifikationscode 94 und UD1-Formattyp 98 enthalten. Ferner, wie in dem unteren Bereich gezeigt, ist der Gruppenstandardidentifikationscode 94 vorgesehen, gefolgt durch den UD1-Formattyp 98 und, falls der Modus zum Festlegen der oben erwähnten Parameter bezüglich des UD1-Formattyps 98 beschrieben ist, kann der Kopf Parameter der Rahmenhorizontalpixelzahl 100 bis zu der Rahmenzahl 114 enthalten.
  • Mit einem Typ eines Startens der Verarbeitung der oberen Schicht, nachdem alle Bilddaten einer Mehrzahl von Rahmen in dem ersten Speicher 82 gespeichert worden sind, ist ein solcher Kopf nur als ein Kopf in die Daten einzufügen, welche in den ersten Speicher 82 eingegeben sind. Ferner wird es mit einem Typ eines Startens der Verarbeitung jedes Mal, wenn die dem einen Rahmen entsprechenden Bilddaten gespeichert werden, nicht notwendig, den Kopf 118 einzufügen, so lange der Parameter nicht geändert wird. Allerdings ist es zur Bestätigung vorzuziehen, einen Kopf vor jeden Bilddaten eines Rahmens einzufügen.
  • Fig. 10 zeigt ein Flußdiagramm zum Erläutern der Aufzeichnungsverarbeitung des Kopfes 118, welche in dem Kopferzeugungsabschnitt 78 und Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 ausgeführt wird.
  • Der Kopferzeugungsabschnitt 78 bestimmt zuerst, ob oder nicht der Parameter bestätig ist, d. h. der Parameter zur Datendekodierung eingegeben ist. (Schritt S1). Diese Bestimmung ist angepaßt, ein Verbrauchen jedweder vergeudeten Zeit zu vermeiden, d. h., einer Zeit, welche für die Verarbeitung benötigt wird, um mit dem nicht bestätigten Parameter fortzufahren.
  • Wenn der Parameter noch nicht bestimmt ist, liefert der Kopferzeugungsabschnitt 78 eine Fehlerinformation an die Steuerungseinrichtung 66 ab (Schritt S2). Auf einen Empfang der Fehlerinformation hin läßt die Steuerungseinrichtung 66 zu, daß die Erzeugung des Fehlers in dem Fehlererzeugungsabschnitt 66A erfaßt wird, und überträgt diesen Zustand als ein Zustandssignal von 1-SDU2 an die obere Schicht. Auf einen Empfang dieses Zustandssignals hin ermöglicht die obere Schicht, daß es schließlich als ein Fehler auf einem Monitor angezeigt wird, und ein Fehlerton erzeugt wird, womit der Benutzer von der Erzeugung des Fehlers informiert wird.
  • Falls der Parameter bestimmt ist, erhält der Kopferzeugungsabschnitt 78 sequenziell Zugriff auf einen Formataufzeichnungsabschnitt (ROM), nicht gezeigt, und liest einen dort geschriebenen scannerspezifischen Parameter wie etwa die Rahmenhorizontalpixelzahl 100, Rahmenvertikalpixelzahl 102, Horizontalpixelabstandsinformation 104, Vertikalpixelabstandsinformation 106, optische Vergrößerung 112 etc. aus und liefert ihn an den Kopfaufzeichnungsabschnitt 80 (Schritt S3). Er erzeugt den Parameter wie etwa die Multiplexinformation 108 und Gradation 110 in Übereinstimmung mit der Farbe und der in dem Parameterspeicher 92 der Schicht 1 gespeicherter Multiplexinformation durch die Steuerungseinrichtung 66 es wird von der oberen Schicht festgelegt, und wird an den Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 geliefert (Schritt S4). Der Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 schreibt den Parameter in diesem Zustand einmal in den erste Speicher 82 (Schritt S5).
  • Danach bestimmt der Kopferzeugungsabschnitt 78, ob oder nicht die Rahmenzahl endgültig erforderlich ist (Schritt S6), und falls nicht, wird die Kopf auf Zeichnungsverarbeitung beendet. Falls benötigt, wird die Rahmenzahl hinaufgezält, um den Parameter der Rahmenzahl 114 zu erzeugen, und liefert ihn an den Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 ab (Schritt S7). Der Kopf auf zeichnungsabschnitt 80 schreibt die Rahmenzahl 114 in den ersten Speicher 82 (Schritt S8), womit die Kopfaufzeichnungsverarbeitung beendet wird.
  • D. h., falls, wie in dem Zeitdiagramm in Fig. 11 gezeigt, der Kopf zuerst in dem Schritt S5 aufgezeichnet wird, wird bezüglich der Aufzeichnung des Rahmenbilds eine Verschiebung vorgenommen, und schließlich wird bestimmt, daß die Rahmenzahl erforderlich ist, dann wird die Rahmenzahl berechnet und in Schritt S8 in den ersten Speicher 82 gespeichert.
  • Eine Erläuterung wird bezüglich der Schicht 2 gegeben werden.
  • Die Schicht 2 empfängt die Dienstdateneinheit Nr. 1 der ersten Schicht (1-SDU1) als eine Protokolldateneinheit Nr. 1 der zweiten Schicht (2-PDU1) von der Schicht 1. Ferner empfängt sie ein Zustandssignal "1-SDU2" als eine 2-PCI2 und ein Parameterfestlegungssignal "1-SDU3" als eine 2-PCI3, während sie andererseits eine 2-PCI2 als die 1-SDU2 und die 2-PCI3 als die 1-SDU3 an die Schicht 1 liefert.
  • Hier zeigt das Zustandssignal einen Fehlerzustand und Abtastzustand, Rahmenschreibzustand, Dienstdateneinheitschreibzustand etc., während in dieser entgegengesetzten Richtung das Zustandssignal den ausgelesenen Dienstdateneinheitschreibzustand, Datenlesezustand des ersten Speichers 82 etc. zeigt. Ferner ist das Parameterfestlegungssignal von einer solchen Art, daß es die Inhalte des Parameters aus dem Parameterspeicher 92 in der Schicht 1 liest oder sie dort schreibt.
  • Die Schicht 2 weist einen ersten Speicher 82, welcher durch die Schicht 1 gemeinsam benutzt wird, Steuerungseinrichtung 120, Blockerfassungsabschnitt 122, Blockadressenerfassungsabschnitt 124, Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126, Parameterspeicher 128 und durch die obere Schicht, d. h. die Schicht 3, gemeinsam benutzten zweiten Speicher 130 auf. Hier entsprechen der Blockerfassungsabschnitt 122 und Blockadressenerfassungsabschnitt 124 dem oben erwähnten Blockeinheitsbildpunkterfassungspunktextrahierungsmodul 38 und Bildpunkterfassungsmodul 40, und der Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126 entspricht dem oben erwähnten Block-ID-Datenwiedergabemodul 42, Blockinterndatenwiedergabemodus 44 und kodierten Demodulationsmodul 46.
  • Die oben erwähnte 2-PDU1 wird in dem ersten Speicher 82 gespeichert, der Kopf 118 als die strukturierte Information unter diesen wird als eine Protokollsteuerungsinformation Nr. 1 der zweiten Schicht (2-PCI1) in die Steuerungseinrichtung 120 eingegeben, und Benutzerdaten Nr. 1 der zweiten Schicht (2-UD1) werden als die Datenentität in den Blockerfassungsabschnitt 122, Blockadressenerfassungsabschnitt 124 und Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126 eingegeben.
  • Der Blockerfassungsabschnitt 122 enthält Abschnitte wie etwa einen Markererfassungsabschnitt, Datenmatrixrichtungserfassungsabschnitt. Marker interpolationskreis etc., wie detailliert in der internationalen Anmeldung PCT/JP93/01377 (WO 94/08314) dargelegt. Ferner enthält der Blockadressenerfassungsabschnitt 124 in ähnlicher Weise Abschnitte wie etwa eine Blockadressenerfassung, Fehlerbestimmung, Abschnitt genauer Mittenbestimmung, Marker/Blockadresseninterpolationsabschnitt etc. Der Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126 enthält in ähnlicher Weise einen Adressensteuerungsabschnitt, Interpolationskreis, Binärverarbeitungsabschnitt, Schwellenwertbestimmungskreis, Demodulationsabschnitt, etc. Bezüglich dieser Teile wird eine genaue Erläuterung weggelassen.
  • Ferner speichert der Parameterspeicher 128 die die Verarbeitungsmethoden darstellenden Parameter, für die Verarbeitung notwendige Parameter wie etwa die Blockgrößen, Demodulationssystem und die Daten.
  • Andererseits enthält die Steuerungseinrichtung 120 einen Protokollsteuerungsinformationsdekodierungsabschnitt 120A, Parameterfestlegungsabschnitt 120B, Fehlererzeugungserfassungsabschnitt 120C und Steuerungsabschnitt 120D. Hier ist der Protokollsteuerungsinformationsdekodierungsabschnitt 120A angepaßt, die Daten von 2-PCI1 zu dekodieren, und der Parameter festlegungsabschnitt 12 OB liest die Parameter von dem Parameterspeicher 128 aus und legt, auf der Grundlage der durch den Protokollinformationsdekodierungsabschnitt 120A dekodierten Information, den Ausleseparameter oder die aus dem Parameter berechneten Daten zu dem jeweiligen Block fest. Der Fehlererzeugungserfassungsabschnitt 120C ist angepaßt, die Erzeugung von z. B. einem Blockadressenfehler und anderen Fehler zu erfassen, und der Steuerungsabschnitt 120D ist angepaßt, die gesamte Schicht 2 zu steuern.
  • Ferner ermöglicht die Steuerungseinrichtung 120, daß ein Zustandssignal 2-SDU2 (3-PCI2 von der Seite der Schicht 3 aus gesehen) und ein Parameterfestlegungssignal 2-SDU3 (3-PCI3 von der Seite der Schicht 3 aus gesehen) zwischen der Steuerungseinrichtung und der oberen Schicht 3 weitergegeben werden. Hier enthält das Zustandssignal ein einen Fehlerzustand darstellendes Signal, welches in dem Fehlererzeugungserfassungsabschnitt 120C erfaßt wird, ein einen Abtastzustand darstellendes Signal, welches von der Schicht 1 empfangen wird, ein Schreibzustandssignal dahingehend, ob oder nicht der Inhalt der Dienstdateneinheit, welche in der Schicht 2 vorbereitet wird, in den zweiten Speicher geschrieben 130 geschrieben ist, und in der umgekehrten Richtung z. B. ein Lesezustandssignal zum Bestimmen, ob oder nicht der Inhalt des zweiten Speichers 130 in der Schicht 3 gelesen ist. Ferner wird das Parameterfestigungssignal verwendet, um die Daten von der oberen Schicht in den Parameterspeicher festzulegen oder die Inhalte des Parameterspeichers 120 in der oberen Schicht zu lesen.
  • Nachstehend werden die Inhalte der Dienstdateneinheit erläutert werden.
  • Die in den ersten Speicher 82 geschriebene 1-SDU1 (2-PDU1) weist, wie in Fig. 13A und 13B gezeigt, eine Protokollsteuerungsinformation als den Kopf 118 und Bilddaten 116 als die Benutzerdaten auf. Daher wird eine Erläuterung weggelassen.
  • Die 2-SDU1, der Ausgang der Schicht 2, welcher in dem zweiten Speicher 130 geschrieben ist, weist, wie in Fig. 14A gezeigt, eine 2-SDU1 beigefügte Information 132 als den Blockkopf und blockinterne Daten 134 auf, nachdem die Schicht 2 eine Verarbeitung an dem Block in einem Bild ausführt und ihn als eine Blockeinheit in den zweiten Speicher 130 schreibt.
  • Die zuvor erwähnte, 2-SDU1 beigefügte Information 132 dient als eine Blockidentifizierungsinformation und enthält, wie in Fig. 14B gezeigt, einen Gruppenstandardidentifikationscode 136, Benutzerdatenformattyp 138, Blockadresse 140 und Blockinterndatenzahl 142.
  • Hier ist der festgelegte Standardidentifikationscode 136 gleich einem, welcher von dem von der Schicht 1 gesendeten Gruppenstandardidentifikationscode 94 kopiert ist. Andererseits unterscheidet sich der Benutzerdatenformattyp 138 von dem Benutzerdatenformattyp 98 der Schicht 1 und stellt dar, wie die Schicht 3 die Inhalte der 3-PDU1 liest und wie die Arten und Inhalte der 3-PDU1 angeordnet sind. D. h., die Definition ist die gleiche wie die der Schicht 1, und z. B. in dem Fall, daß der Benutzerdatenformattyp 138 ein Code [01] ist, werden die Blockadresse 140 und Blockinterndatenzahl 142 als ein den Benutzerdaten hinzugefügtes Format, und in dem Fall eines Codes [02] werden die Blockadresse 140 und die Blockinterndatenzahl 142 als eine Form mit anderen Daten an die Benutzerdaten angehängt versendet, und die Schicht 3 selektiert und erkennt die Arten, Matrizen etc. der Information 3-PCI1.
  • Durch die Hinzufügung der Blockadresse 140 und der Blockinterndatenzahl 142 auf diese Weise erkennt die Schicht 3 diese Information und kann, auch falls die Information eines Codes mit einer unterschiedlichen Blockdatengröße von der Schicht 2 übertragen wird, ihren Unterschied erkennen und eine Verarbeitung durchführen.
  • Fig. 15 ist eine Ansicht, welche eine 2-SDU1 beigefügte Information 132 in dem Fall zeigt, in welchem der Benutzerdatenformattyp 138 der Code [02] ist. In diesem Fall enthält sie die Information, welche die Verarbeitungszustände zu der Blockerfassungszeit, wie etwa den Gruppenstandardidentifikationscode 136, Benutzerdatenformattyp 138, Blockadresse 140 und Blockinterndatenzahl 142 und, darüberhinaus, eine Blockadressenkompensierung/Nichtkompensierung 144, Fehlererfassungsmarkerinformation 146, Korrekturmarkerinformation 148, Demodulationsfehlerzahl 150 und Demodulationsfehlerstelleninformation 152 darstellt.
  • Hier ist die Demodulationsfehlerzahl 150 so vorgesehen, daß, falls auf das Verknüpfen der Blöcke in der Schicht 3 hin die gleichen Blöcke in den Daten in doppelter Zahl übertragen werden, d. h. die Blöcke der gleichen Adresse jedes Mal übertragen werden, wenn die Demodulationsfehlerzahl 150 von der Schicht 2 übertragen wird, ein Vergleich zwischen dem vorherigen Mal und diesem Mal in Bezug auf die Demodulationsfehlerzahlen angestellt wird, um zu ermöglichen, daß weniger Fehlerblockdaten zur Rekonstruktion ausgewählt werden, eine Datenfehlerrate vor einer Fehlerkorrektur reduziert wird und eine Fehlerkorrektur mit hohen Geschwindigkeiten vorgenommen wird.
  • Ferner werden in dem Fall, daß bezüglich der Daten des gleichen in doppelter Zahl übertragenen Blocks diesem Mal kein Fehler auftritt im Vergleich mit dem Bit oder Daten des Demodulationsfehlers des vorherigen Mals, das Bit oder die Daten dieses Mal auf dieses geändert, so daß die Fehlerrate reduziert werden kann und somit eine Fehlerkorrektur mit hohen Geschwindigkeiten vorgenommen werden kann. D. h., die Demodulationsfehlerstelleninformation 152 wird durch Ersetzen der Fehlerstelle durch neue fehlerfreie Daten in der Schicht 3 bereitgestellt.
  • Ferner wird die Fehlererfassungsmarkerinformation 146 so bereitgestellt, daß bezüglich der Daten des selben Blocks, welcher in doppelter Zahl übertragen wird, ein Vergleich zwischen der Blockinternfehlererfassungsinformation (Zahl und Bereich) dieses Mal und der des vorherigen Mals angestellt wird und die Blockdaten mit weniger Fehlererfassungsmarkerinformationen zur Rekonstruktion ausgewählt werden, so daß die Fehlerrate reduziert werden und eine Fehlerkorrektur mit hohen Geschwindigkeiten vorgenommen werden kann.
  • Nachstehend wird der Betrieb der Schicht 2 mit Bezug auf das Flußdiagramm von Fig. 16A und 16B erläutert werden.
  • Zuerst bewirkt die Steuerungseinrichtung 120 (Steuerungsabschnitt 120D) eine Initialisierung (Schritt S11) als ein Ganzes und bestimmt durch das Auslesen des Zustandssignals (2-PCI2), ob oder nicht die Daten von 1- SDU1 in den ersten Speicher 82 geschrieben sind (Schritt S12), und wartet auf die Beendigung dieses Schreibens, falls ein unbeendeter Zustand wie etwa "wird geschrieben" vorliegt.
  • Wenn der Zustand, d. h. ein Zustand, daß die 1-SDU1 geschrieben worden ist, erkannt ist, wird der Gruppenstandardidentifikationscode 94 der 2-PCI1 aus dem ersten Speicher 82 durch den Protokollinformationsdekodierungsabschnitt 120A ausgelesen und dekodiert. In Übereinstimmung mit dem Ergebnis wird ein für die schichtinterne Verarbeitung erforderlicher Parameter durch den Parameterspeicher 128 ausgelesen (Schritt S13). D. h., ein Parameter, welcher von dem Punktcode nicht wiedergegeben werden kann, wie etwa die Bildpunktgröße, Blockgröße, ein Demodulationssystem und ein Blockadressenfehlerkorrektursystem, wird aus dem Gruppenstandardidentifikationscode 94 erkannt, und ein entsprechender Parameter wird aus dem Parameterspeicher 128 ausgelesen.
  • Dann dekodiert der Protokollinformationsdekodierungsabschnitt 120A den Benutzerdatenformattyp 98 und einen nachfolgend geschriebenen Parameter (Schritt S14). D. h., durch das Lesen der Information wie etwa der Rahmenhorizontalpixelzahl 100, Rahmenvertikalpixelzahl 102, Horizontalpixelabstandsinformation 106, Vertikalpixelabstandsinformation 108, Gradation 110, optischen Verstärkung 112 und Rahmenzahl 114 wird eine Bestimmung dahingehend angestellt, welcher Art dieses Bild ist. Das Festlegen des Parameters wird auf der Grundlage dieser Information und der in Schritt S13 ausgelesenen Information erledigt (Schritt S15).
  • Dann werden die Bilddaten 116 der 2-SDU1 in den Blockerfassungsabschnitt 122 eingegeben, und eine Blockerfassungsverarbeitung wird durch die Ausnutzung eines Parameters ausgeführt (Schritt S16). Dies ermöglicht, daß die Blockerfassung in einem Bild vorgenommen wird. Es wird bestimmt, ob oder nicht es irgendeinen nicht verar beiteten Block der erfaßten Blöcke gibt. Falls nicht, wird die Steuerung zu Schritt S12 zurückgegeben. D. h., falls das Bild von einem nicht kodierenden Abschnitt genommen ist, wird kein Block erfaßt, und die Steuerung wird wieder zurückgegeben, womit das nächste Bild abgewartet wird.
  • Ferner geht die Steuerung, falls irgendein Code als in einem Bild enthalten bestimmt wird, z. B. das Bild vier nicht behandelte Blöcke enthält, zu dem nächsten Schritt, womit einer der nicht behandelten Blöcke ausgewählt wird (Schritt S18). Des weiteren werden die Erfassung der Adresse des entprechenden Blocks und Fehlererfassung der Adresse oder Fehlerkorrekturverarbeitung durch den Blockadressenerfassungsabschnitt 124 ausgeführt (Schritt S19).
  • Hier wird durch den Fehlererzeugungserfassungsabschnitt 120C bestimmt, ob oder nicht es irgendeinen Fehler gibt (Schritt S20). Falls es irgendeinen Fehler gibt, wird die Blockadresse dahingehend kompensiert (Schritt S21), und falls es in diesem Fall noch immer einen Fehler gibt (Schritt S22), wird der Fehlerzustand der Blockadresse auf die 2-SDU2 festgelegt, und nach seiner Übertragung an die Schicht 3 (Schritt S23) wird die Steuerung wieder an Schritt S16 zurückgegeben, womit ermöglicht wird, daß der nächste Block erfaßt wird.
  • In dem Fall, daß in Schritt S20 kein Adressenfehler vorliegt oder in Schritt S22 bestimmt wird, daß ein Fehler kompensiert worden ist, wird die 2-SDU2, d. h. das Zustandssignal, ausgelesen, und eine Bestätigung wird vorgenommen, um zu sehen, ob oder nicht der zweite Speicher 130 leer ist, d. h. ob oder nicht das Lesen der Daten von dem zweiten Speicher 130 in der Schicht 3 been det worden ist (Schritt S24), womit darauf gewartet wird, daß der zweite Speicher leer wird.
  • In dem Fall, daß der zweite Speicher 130 leer ist, wird der Gruppenstandardidentifikationscode 94 der 2-PCI1 auf die 2-SDU1 bezüglich der Schicht 3 kopiert und festgelegt (Schritt S25). Ferner wird der Benutzerdatenformattyp zum Transport zu der Schicht 3 aus dem Parameterspeicher 128 ausgelesen und auf den Benutzerdatenformattyp 138 der 2-SDU1 beigefügten Information 132 festgelegt (Schritt S26).
  • Dann wird die durch den Blockadressenerfassungsabschnitt 124 erfaßte Blockadresse auf die Blockadresse 140 der der 2-SDU1 beigefügten Information 132 festgelegt (Schritt S27), und die Blockinterndatenzahl wird berechnet und auf die Blockinterndatenzahl 142 der der 2-SDU1 beigefügten Information festgelegt (Schritt S28). Die Berechnung der Blockinterndatenzahl wird durch das Auslesen und die Anwendung der in dem Parameterspeicher 128 gespeicherten Blockgrößeninformation, d. h. der Information wie etwa ein Block von 50 Bildpunkten in einer Dimension · 50 Bildpunkten in der anderen Dimension und einer Markergröße irgendeines bestimtmen Bildpunkts, ausgeführt.
  • Durch den Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126 wird eine Erfassungsverarbeitung an den blockinternen Daten ausgeführt, welche bis zu einer Interpolation und Demodulation enthält (Schritt S29), und die bei der entsprechenden Berarbeitung berechnete Information wird durch den Benutzerdatenformattyp 138 ausgewählt und festgelegt (Schritt S30). D. h., falls sie z. B. einem Code [02] entspricht, wird die Information wie etwa die Blockadressenkompensation/Nichtkompensation 144, Fehlererfassungsmarkerinformation 146, Kompensationsmarkerinformation 148, Demodulationsfehlerzahl 150 und Demodulationsfehlerstelleninformation 152 festgelegt, wie in Fig. 15 gezeigt.
  • Des weiteren werden die Daten bezüglich der Schicht 3, d. h. die durch den Blockinterndatenerfassungsabschnitt 126 erfaßten blockinternen Daten 134 in den zweiten Speicher 130 geschrieben (Schritt S31). Nachdem die Speicherung eines "Schreibende"-Zustands im Speicher auf das Zustandssignal 2-SDU2 festgelegt worden ist, wird die Steuerung wieder an Schritt S16 zurückgegeben, und falls es irgendeinen nächsten Block gibt, wird die gleiche Verarbeitung ausgeführt, und falls nicht, wird ein Warten auf das nächste Bild ausgeführt (Schritt S17).
  • Es muß nicht gesagt werden, daß, obschon in Schritt S24 die Schicht 3 so erläutert worden ist, daß sie auf die Daten des zweiten Speichers 130 wartet, um das Ausgelesenwerden zu beenden, solches nicht ausgeführt werden muß in dem Fall, daß der zweite Speicher 130 eine große Speicherkapazität aufweist. Ferner muß, falls die Daten einzeln weitergeleitet werden, anstatt die Daten für jeden Block weiterzuleiten, der zweite Speicher 130 nicht vorgesehen werden, und ferner kann, anstelle des zweiten Speichers 130 mit einer einem Block entsprechenden Speicherkapazität, z. B. von einem FIFO-Speicher Gebrauch gemacht werden.
  • Dann wird nachstehend durch Bezug auf Fig. 17 eine Erläuterung bezüglich eines Blockverknüpfungsabschnitts in der Schicht 3 gegeben werden.
  • Hier wird die zuvor erwähnte 2-SDU1 in den zweiten Speicher 130 geschrieben, und sie wird in einem 3-PCI1- Protokollsteuerungsinformationsdekodierabschnitt 154A in einer Steuerungseinrichtung 154 dekodiert. D. h., der Protokollsteuerungsinformationsdekodierabschnitt 154A erlaubt einem Blockerfassungszustandsinformationsbestimmungsabschnitt 154A der 2-SDU1 beigefügten Information, die Demodulationsfehlerzahl 150, Fehlerstelleninformation 152, Fehlererfassungsmarkerinformation 146, Kompensationsmarkerinformation 148 und Blockadressenkompensation/Nichtkompensation 144 zu bestimmen, und liefert ein Dekodierungsergebnis an den Blockdatenauswahlverarbeitungsabschnitt 156 aus. Der Blockdatenauswahlverarbeitungsabschnitt 156 führt eine solche Blockdatenauswahlverarbeitung wie oben dargelegt aus, d. h. die Verarbeitung an Mehrfacheingangsblockdaten, wie etwa ein Ausschließen eines bestimmten Blocks, falls er mehr Demodulationsfehler enthält, d. h. Auswählen eines bestimmten Blocks mit weniger Fehler, um zu ermöglichen, daß zugehörige Daten in einen Blockdatenverknüpfungsspeicher (Speicher 2') an einer der Blockadresse entsprechenden Speicheradresse geschrieben werden.
  • Schließlich steuert ein Steuerungsabschnitt 154B in der Steuerungseinrichtung 154 die Schicht 3 als Ganzes, und ein Parameterspeicher 160 speichert für jede Verarbeitung notwendige Parameter.
  • Die obige Anordnung entspricht dem Blockverknüpfungsmodul 48.
  • Fig. 18 ist ein Flußdiagramm, welches diese in der Schicht 3 ausgeführten Verarbeitungen zeigt. D. h., zuerst führt die Steuerungseinrichtung 154 (Steuerungsabschnitt 154B) einen Initialisierungsvorgang als ein Ganzes durch (Schritt S41), und ob oder nicht die Daten der 2-SDU1 in den zweiten Speicher 130 geschrieben sind, wird aus einem Auslesezustandssignal (3-PCI2) bestimmt (Schritt S42).
  • Des weiteren wird, falls ein nicht beendeter Zustands wie etwa ein Zustand "wird jetzt geschrieben" betroffen ist, ein Warten darauf, daß der Schreibvorgang beendet wird, ausgeführt.
  • Falls der geschriebene Zustand von 2-SDU1 erkannt wird, wird der Gruppenstandardidentifikationscode 136 der 3-PCI1 zuerst durch den Protokollinformationskodierabschnitt 154A ausgelesen und dekodiert, und in Übereinstimmung mit diesem Ergebnis werden diese für die schichtinterne Verarbeitung benötigten Parameter aus dem Parameterspeicher 160 ausgelesen (Schritt S43).
  • Der Protokollinformationsdekodierungsabschnitt 154A dekodiert den Benutzerdatenformattyp 138 und nachfolgend geschriebene Parameter, und der Blockerfassungszustandsinformationsbestimmungsabschnitt 154A dekodiert die Modulationsfehlerzahl 150 und Fehlerstelleninformation 152, Fehlererfassungsmarkerinformation 146, Kompensationsmarkerinformation 148, Blockadressenkompensation/Nichtkompensation 144 etc. (Schritt S44). Des weiteren wird die Parameterfestlegung auf der Grundlage dieser Information und der in Schritt S43 ausgelesenen Information ausgeführt.
  • Anschließend wird die Auswahl der Blockdaten durch den Blockdatenerfassungsverarbeitungsabschnitt 156 auf der Grundlage der vorgenannten Information vorgenommen, und die Daten werden in den Blockdatenverknüpfungsspeicher (Speicher 2') 158 an einer Speicheradresse entsprechend der reweiligen Blockadresse geschrieben (Schritt S46). An den in dem Speicher 2' geschriebenen Daten werden andere Verarbeitungen wie etwa Entschachtelungs- und Fehlerkorrekturverarbeitungen in der Schicht 3 (Schritt S47) durchgeführt, und danach wird die Steuerung wieder an Schritt S42 zurückgegeben und auf die nächsten Daten gewartet.
  • Die vorstehende Offenbarung kann wie folgt zusammengefaßt werden:
  • (1) Ein Informationsaufzeichnungsmedium ist dadurch gekennzeichnet, daß es aufweist:
  • einen Abschnitt, welcher als ein optisch lesbares Codemuster (10) eine Multimediainformation aufzeichnet, welche wenigstens eine Audioinformation und/oder Videoinformation und/oder Digitalcodedaten enthält; und
  • einen Abschnitt, welcher eine Information (96) aufzeichnet, welche zum Dekodieren des Codemusters erforderliche Parameter darstellt.
  • D. h., die die zum Dekodieren des Codemusters erforderlichen Verarbeitungsparameter darstellende Information (Systemsteuerungsdatei: SCF) wird zusammen mit dem Codemuster aufgezeichnet, und die positive Dekodierung des Codemusters kann durch Festlegen der Parameter in Übereinstimmung mit der SCF erreicht werden.
  • (2) Das Informationsaufzeichnungsmedium gemäß (1) ist dadurch gekennzeichnet, daß die die Verarbeitungsparameter darstellende Information als ein Codemuster vorbestimmter Größe aufgezeichnet wird.
  • D. h., selbst wenn der Benutzer das Format des Codes der SCF nicht erkennt, ist es möglich, die Verarbeitungsparameter einfach durch Ausführen der Abtastung des SCF-Codemusters festzulegen.
  • (3) Das Informationsaufzeichnungsmedium gemäß (1) ist dadurch gekennzeichnet, daß die die Verarbeitungsparameter darstellende Information als ein Zeichen aufgezeichnet wird.
  • D. h., der Benutzer kann die Inhalte der Verarbeitungsparameter durch seine oder ihre Augen erkennen, und ferner ist die SCF-Codeerkennungsverarbeitung nicht auf der Wiedergabevorrichtung erforderlich, womit die Belastung der Verarbeitung gemildert wird.
  • (4) Eine Informationswiedergabevorrichtung zum Lesen, aus einem Informationsaufzeichnungsmedium (30) mit einem Abschnitt, welcher eine Multimediainformation, welche wenigstens eine Audioinformation und/oder Videoinformation und/oder Digitalcodedaten enthält, als ein optisch lesbards Codemuster (10) aufzeichnet, des Codemusters und Wiedergeben der ursprünglichen Multimediainformation, ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • das Informationsaufzeichnungsmedium einer Information (96) aufzeichnet, welche zum Dekodieren des Codemusters erforderliche Verarbeitungsparameter darstellt; und
  • eine Eingabeeinrichtung (70, 88) zum Eingeben der die auf dem Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichneten Verarbeitungsparameter darstellende Information vorgesehen ist.
  • D. h., das Informationsaufzeichnungsmedium zeichnet, zusammen mit dem Codemuster, die zum Dekodieren des Codemusters erforderliche Information (Systemsteuerungsdatei: SCF) auf, und durch Eingeben der SCF ist es möglich, einen Parameter in Übereinstimmung damit festzulegen und eine positivere Dekodierung des Codemusters sicherzustellen.
  • (5) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (4) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die die Verarbeitungsparameter darstellende Information als ein Codemuster vorbestimmter Größe aufgezeichnet wird; und
  • die Eingabeeinrichtung eine Leseeinrichtung (70) zum Auslesen des Codemusters und eine Dekodiereinrichtung (129) zum Dekodieren des ausgelesenen Codemusters enthält.
  • D. h., selbst wenn der Benutzer das Format des Codes der SCF nicht erkennt, ist es möglich, die Verarbeitungsparameter einfach durch Abtasten des SCF- Codemusters festzulegen.
  • (6) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (4) ist dadurch gekennzeichnet, daß sie ferner eine Schalteinrichtung (86, 88) zum Festlegen, auf ein Auslesen des Codemusters als die die Verarbeitungsparameter darstellende Information hin, der Verarbeitungsparameter der Leseeinrichtung und Dekodiereinrichtung auf vorbestimmte Parameter und zum Festlegen, auf ein Lesen und Dekodieren des die Multimediainformation darstellenden Codemusters hin, der Verarbeitungsparameter der Leseeinrichtung und Dekodiereinrichtung auf die dekodierten Parameter.
  • D. h., die SCF und das tatsächliche Codemuster erfordern zusätzliche Verarbeitungsparameter, und der Schaltvorgang wird leicht durchgeführt.
  • (7) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (4) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die die Verarbeitungsparameter darstellende Information als Zeichen aufgezeichnet wird; und
  • die Eingabeeinrichtung eine Schaltereingabeeinrichtung (90) zum manuellen Eingeben der die als die Zeichen aufgezeichneten Verarbeitungsparameter darstellende Information enthält.
  • D. h., die Inhalte der Verarbeitungsparameter werden durch das Auge des Benutzers erkannt und können durch den Schalter eingegeben werden. Es ist nicht notwendig, die SCF-Codeerkennungsverarbeitung auf der Wiedergabevorrichtung durchzuführen, womit die Verarbeitung erleichtert wird.
  • (8) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (4) ist dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:
  • eine Abtasteinrichtung zum Abtasten des Codemusters entsprechend der Multimediainformation; und
  • eine Einrichtung (66A) zum Liefern eines Fehlers als einen Ausgang, wenn die die Verarbeitungsparameter darstellende Information nicht zu einer Zeit eines Abtastens des Codemusters durch die Abtasteinrichtung von der Eingabeeinrichtung eingegeben wird.
  • D. h., der Fehler wird nicht als ein Ausgang geliefert, wenn der Verarbeitungsparameter nicht festgelegt ist, und durch diesen Vorgang ist der Grund, daß keine Wiedergabe erzeugt wird, auch wenn das Codemuster abgetastet wird, für den Benutzer offenkundig. Ferner beseitigt dies den Bedarf, irgend eine zusätzliche anschließende Verarbeitung auf der Informationswiedergabevorrichtung durchzuführen.
  • (9) Eine Informationswiedergabevorrichtung weist auf: eine Erstschichtverarbeitungseinrichtung zum optischen Lesen, aus einem Aufzeichnungsmedium (30) mit einem eine Multimediainformation (39), welche wenigstens eine Audioinformation und/oder Videoinformation und/oder Digitalcodedaten enthält, als ein den optisch lesbaren Code (10) aufzeichnenden Abschnitt, des Codes und zum Umwandeln des ausgelesenen Codes als ein Bild in Codedaten, während sie die mit dem Auslesen zusammenhängenden Informationen (Auflösung, Bildaufnahmebereich, Codedatenausdrucksformat etc.) auf eine Weise ausgibt, daß sie als erste Verarbeitungsinformation den Codedaten hinzugefügt werden; eine Zweitschichtverarbeitungseinrichtung zum Erkennen (Auslesen) der ersten Verarbeitungsinformation, welche von der Erstschichtverarbeitungseinrichtung ausgegeben wird, und Verarbeiten der von der Erstschichtverarbeitungseinrichtung ausgegebenen Codedaten, und zum Erzeugen eines Blocks mit den für jede vorbestimmte Einheit gesammelten Codedaten und Ausgeben des Blocks; eine Drittschichtverarbeitungseinrichtung zum Extrahieren, aus den Codedaten des Blocks, und Erkennen einer zweiten Verarbeitungsinformation, welche erforderlich ist, um von der Zweitschichtverarbeitungseinrichtung ausgegebene Blöcke zu sammeln und einen Übermakroblock auf der Grundlage der zweiten Verarbeitungsinformation zu erzeugen, zum Extrahieren, aus dem Übermakroblock und Erkennen der dritten Verarbeitungsinformation zum Durchführen einer fehlerbehandlungsbezogenen Verarbeitung und Durchführen, auf der Grundlage der dritten Verarbeitungsinformation, einer fehlerbehandlungsbezogenen Verarbeitung des Übermakroblocks, und zum Ausgeben eines Untergruppenelements, welches durch Abtrennen von Übermakroblöcken auf der Grundlage der dritten Verarbeitungsinformation erzeugt wird; eine Viertschichtverarbeitungseinrichtung zum Extrahieren, aus dem von der Drittschichtverarbeitungseinrichtung ausgegebenen Untergruppenelement, einer vierten Verarbeitungsinformation, welche wenigstens erforderlich ist, um eine aus einem Code einer vorbestimmten Einheit, welche in der Lage ist, die Multimediainformation wiederzugeben, bestehenden Untergruppe zu erzeugen, und zum Ausgeben der auf der Grundlage der vierten Verarbeitungsinformation erzeugten Untergruppe; und eine Ausgabeeinrichtung zum Ausgeben der Untergruppe, welche von der Viertschichtverarbeitungseinrichtung als wiedergegebene Multimediainformation ausgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Erstschichtverarbeitungseinrichtung aufweist:
  • eine Bildaufnahmeeinrichtung (70) zum Aufnehmen des Codes;
  • eine Quantisierungseinrichtung (74) zum Quantisieren eines Videosignals von der Bildaufnahmeeinrichtung und zum Umwandeln des quantisierten Signals in die Codedaten;
  • eine Kopferzeugungseinrichtung (78, 80) zum Erzeugen einer Information, welche sich auf die Bildaufnahme und Quantisierung bezieht, und Hinzufügen der Information als die erste Verarbeitungsinformation (Kopf) zu den Codedaten; und
  • eine Speichereinrichtung (82) zum Speichern der Codedaten, zu welchen die erste Verarbeitungsinformation hinzugefügt ist.
  • D. h., durch Definieren der Erstschichtverarbeitungseinrichtung wie oben dargelegt ist es möglich, ein Format zur Bildübertragung vorzuschreiben. Daher ist es ein Vorteil, daß, falls das Bildformat vorgeschrieben ist und ein Bild in diesem Format ausgebildet ist, eine Verarbeitung durch die Verarbeitungseinrichtung der nachfolgenden Schicht vorgenommen werden kann (unter der Voraussetzung, daß der Kopf erforderlich ist). Ferner ist es durch die Speichereinrichtung wie etwa einen Speicher möglich, die Verarbeitungen so abzugrenzen, daß die Änderung in der Erstschichtverarbeitungseinrichtung nicht die Verarbeitung einer anderen Schicht beeinflussen kann.
  • (10) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Kopferzeugungseinrichtung Mittel zum weiteren Erzeugen eines in der nächsten Zweitschichtverarbeitungseinrichtung benötigten Verarbeitungsparameters und zum Einbauen des Verarbeitungsparameters in die erste Verarbeitungsinformation in einer oberhalb der Codedaten hinzuzufügenden Form beinhaltet.
  • D. h., selbst wenn die Erstschichtverarbeitungseinrichtung einer Abweichung unterliegt, kann die Situation durch die Zweitschichtverarbeitungseinrichtung durch Darstellen des im Speicher gespeicherten Formats mit dem Kopf gehandhabt werden.
  • (11) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Kopferzeugungseinrichtung Mittel zum Erzeugen eines Gruppenstandardidentifikationscodes als Referenzinformation von Parametern, welche in Verarbeitungseinrichtungen anderer Schichten benötigt werden, und zum Einbauen des Codes in die erste Verarbeitungsinformation in einer vor den Codedaten hinzuzufügenden Form enthält.
  • D. h., selbst wenn verschiedene Parameter alle nicht beschrieben sind, wird eine Festlegung der Parameter in jeder Schicht einfach durch Beziehen auf den Gruppenstandardidentifikationscode vorgenommen, und es ist möglich, eine Kopfdatenmenge zu reduzieren.
  • (12) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Kopferzeugungseinrichtung Mittel zum Speichern der ersten Verarbeitungsinformation in der Speichereinrichtung vor einem Speichervorgang der Codedaten und Hinzufügen der ersten Verarbeitungsinformation zu den Codedaten enthält.
  • D. h., in der Zweitschichtverarbeitungseinrichtung kann sich vor der Verarbeitung der Codedaten (Benutzerdaten) auf den Kopf bezogen werden, und es ist insbesondere möglich, die Parameter vor der Verarbeitung festzulegen und eine Verarbeitung hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (13) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zweitschichtverarbeitungseinrichtung eine Dekodiereinrichtung (120A) zum Dekodieren der von der Erstschichtverarbeitungseinrichtung ausgegebenen ersten Verarbeitungsinformation enthält.
  • D. h., durch Dekodieren der ersten Verarbeitungsinformation ist es möglich, die Erstschichtverarbeitungseinrichtung (Bildaufnahmeabschnitt) in vielfältigen Anordnungen handzuhaben.
  • (14) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zweitschichtverarbeitungseinrichtung enthält: eine Blockerfassungseinrichtung (122) zum Erfassen eines Blocks aus den von der Erstschichtverarbeitungseinrichtung ausgegebenen Codedaten, welcher die in jeder vorhergehenden Einheit (z. B. 50 Bildpunkte in einer Dimension · 50 Bildpunkte in der anderen Dimension) gesammelten Codedaten aufweist; und eine Blockidentifikationsinformationserzeugungseinrichtung (120) zum Erzeugen einer Blockidentifikationsinformation zum Identifizieren des durch die Blockerfassungseinrichtung erfaßten Blocks.
  • D. h., durch die Blockidentifikationsinformation ist es möglich, die Auswahl der Blockdaten, Blockzahl und Block-zu-Block-Verbindungsmethode in der nächsten Drittschichtverarbeitungseinrichtung zu kennen.
  • (15) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (14) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Blockidentifikationsinformationserzeugungseinrichtung Mittel zum Erzeugen der eine Blockinterndatenzahl enthaltenden Blockidentifikationsinformation enthält.
  • D. h., selbst wenn es irgend einen Code von verschiedenen Blockinterndatenzahlen oder irgend einen Block einer unterschiedlichen Datenzahl in einem Code gibt, ist es möglich, die Wiedergabe durch Beziehen auf die Blockinterndatenzahl in der nachfolgenden Schicht zu bewirken.
  • (16) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (9) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Zweitschichtverarbeitungseinrichtung beinhaltet: eine Blockerfassungseinrichtung (122, 124, 126) zum Erfassen, aus den von der Erstschichtverarbeitungseinrichtung ausgebenen Codedaten, eines in jeder vorbestimmten Einheit (z. B. 50 Bildpunkte in einer Dimension · 50 Bildpunkte in der anderen Dimension) gesammelten Blocks; und eine Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung (120) zum Erzeugen einer Information, welche einen erfaßten Zustand des Blocks in der Blockerfassungseinrichtung zeigt.
  • D. h., auf die Erfassung des Blocks hin wird der Blockerfassungszustand für jeden Block erzeugt, und durch diesen Vorgang ist es möglich, durch Bezug auf den Blockerfassungszustand einen besseren Block einer Verarbeitung zu unterziehen und die Erzeugung eines Fehlers zu reduzieren.
  • (17) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154A) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation enthält.
  • D. h., für den Block einer bestimmten Blockadresse, welche in doppelte Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und durch dieses Vorgehen ist es möglich, durch die Auswahl des besseren Blocks oder der Blockdaten eine Fehlerrate zu reduzieren. Falls eine Fehlerkorrektur in der nachfolgenden Stufe durchgeführt wird, ist es möglich, eine Fehlerkorrekturrate zu erhöhen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (18) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Blockerfassungseinrichtung Mittel (126) zum Demodulieren von Codedaten enthält, und
  • die Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung Mittel (120C, 120D) zum Erzeugen einer Blockerfassungszustandsinformation enthält, welche eine Demodulationsfehlerzahlinformation enthält.
  • D. h., nachdem eine Demodulation durch eine Demodulationeinrichtung vorgenommen wird, welche in der Lage ist, die Demodulationsfehlerzahl für jeden Block zu erzeugen, vorgenommen wird und die Demodulationsfehlerzahl ausgegeben wird, ist es möglich, in der nachfolgenden Schicht einen Block mit geringerer Demodulationsfehlerzahl selektiv einer Verarbeitung zu unterziehen und die Erzeugung eines Fehlers zu reduzieren.
  • (19) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (18) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154A) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation enthält.
  • D. h., für den Block einer spezifischen Blockadresse, welche in doppelter Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und durch dieses Vorgehen ist es möglich, durch die Auswahl des Blocks geringeren Demodulationsfehlers die Fehlerrate zu reduzieren. Falls eine Fehlerkorrektur in der nachfolgenden Stufe vorgenommen wird, ist es möglich, eine hohe Fehlerkorrekturrate zu erreichen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (20) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Blockerfassungseinrichtung Mittel (126) zum Demodulieren der Codedaten enthält, und
  • die Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung Mittel (120C, 120D) zum Erzeugen einer Blockerfassungszustandsinformation beinhaltet, welche eine Demodulationsfehlerstelleninformation enthält.
  • D. h., auf eine Demodulation hin wird es durch die Demodulationseinrichtung erledigt, welche in der Lage ist, eine Demodulationsfehlerstelle für jeden Block zu erzeugen, und die Demodulationsfehlerstelle wird ausgegeben. In der nachfolgenden Schicht ist es daher möglich, die Blockdaten geringeren Demodulationsfehlers selektiv einer Verarbeitung zu unterziehen und die Erzeugung des Fehlers zu reduzieren.
  • (21) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (20) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation beinhaltet.
  • D. h., für die Blockdaten einer bestimmten Blockadresse, welche in doppelter Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und durch dieses Vorgehen ist es möglich, eine Fehlerrate durch die Auswahl des geringeren Demodulationsfehlers zu reduzieren. Falls eine Fehlerkorrektur in der nachfolgenden Stufe vorgenommen wird, ist es möglich, eine hohe Fehlerkorrekturrate zu erzielen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (22) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Blockerfassungseinrichtung Mittel (122) zum Erfassen eines Markers (14), welcher auf dem Block an einer vorbestimmten Stelle vorgesehen ist, während ein nicht erfaßter Marker kompensiert wird, und zum Erfassen eines Blocks auf der Grundlage des erhaltenen Markers enthält,
  • die Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung Mittel (120D) zum Erzeugen einer Blockerfassungszustandsinformation beinhaltet, welche die Information eines kompensierten Markers (Kompensationsmarkerzahl, Kompensationsmarkerstelle) 148 enthält.
  • D. h., es gibt manchmal den Fall, daß, falls irgend ein Kompensationsmarker oder viele Kompensationsmarker vorliegen, die Blockdatenstelle fehlerhaft sein kann. Durch das Ausgeben der Kompensationsmarkerinformation ist es daher möglich, in der nachfolgenden Schicht den Block geringerer Kompensationsmarkerzahl selektiv einer Verarbeitung zu unterziehen oder die Fehlererzeugung zu reduzieren.
  • (23) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (22) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154A) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation beinhaltet.
  • D. h., für den Block einer spezifischen Blockadresse, welche in doppelter Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und durch dieses Vorgehen wird der Block geringerer Kompensationsmarkerzahl ausgewählt, um eine Fehlerrate zu reduzieren. Ferner ist es, falls in der nachfolgenden Stufe eine Fehlerkorrektur vorgenommen wird, möglich, eine hohe Fehlerkorrekturrate zu erzielen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (24) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • die Blockerfassungseinrichtung (124) eine Blockadressenerfassungseinrichtung zum Erfassen einer Blockadresse, welche eine Adresse eines Blocks an einer vorbestimmten Stelle darstellt, eine Blockadressenkompensationseinrichtung (120D) zum Kompensieren einer Blockadresse, welche durch die Blockadressenerfassungseinrichtung als ein Fehler betrachtet wird, und Mittel (122) zum Erfassen eines Blocks auf der Grundlage einer durch die Blockadressenerfassungseinrichtung und Blockadressenkompensationseinrichtung erhaltenen Blockadresse beinhaltet, und
  • die Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung Mittel (120D) zum Erzeugen einer Blockerfassungszustandsinformation (kompensiert/nicht kompensiert) (144), welche die durch die Blockadressenkompensationseinrichtung ausgeglichene Blockadresse enthält, beinhaltet.
  • D. h., die Wahrscheinlichkeit, daß die Blockadresse als fehlerhaft zu einer Zeit einer Fehlerkorrekturverarbeitung erfaßt wird und die kompensierte Blockadresse fehlerhaft ist, ist höher als die, zu der Zeit einer Fehlerkorrektur nicht fehlerhaft zu sein. Ferner kann, falls die Blockadresse fehlerhaft ist, diese als in Form eines Fehlerpakets, welches durch Staub, Defekte etc. hervorgerufen ist, vorliegend betrachtet werden, und es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Blockdaten nahe der Blockadresse fehlerhaft sein werden. Durch das Ausgeben der Blockadressenkompensationsinformation ist es möglich, in der nachfolgenden Schicht einen nicht kompensierten Block selektiv einer Verarbeitung zu unterziehen und die Erzeugung eines Fehlers zu reduzieren.
  • (25) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (24) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154A) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation aufweisen.
  • D. h., für den Block einer spezifischen Blockadresse, welche in doppelter Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und durch dieses Vorgehen wird der nicht kompensierte Block ausgewählt, um eine Fehlerrate zu reduzieren. Falls in der nachfolgenden Stufe eine Fehlerkorrektur vorgenommen wird, ist es möglich, eine hohe Fehlerkorrekturrate zu erzielen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • (26) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (16) ist dadurch gekennzeichnet, daß
  • Die Blockerfassungseinrichtung Mittel (122) zum Erfassen eines Markers (14), welcher in dem Block an einer vorbestimmten Stelle vorgesehen ist, und zum Erfassen eines entsprechenden Blocks auf der Grundlage des erhaltenen Markers beinhaltet, und
  • die Blockerfassungszustandsinformationserzeugungseinrichtung Mittel (120D) zum Erzeugen einer Blockerfassungszustandsinformation (132), welche eine Information (146) eines fälschlich durch die Markererfassungseinrichtung als in dem Block vorliegend erfaßten Markers enthält, beinhaltet.
  • D. h., falls irgend ein Fehlererfassungsmarker in dem Block vorliegt, liegt in den Blockdaten ein Fehler vor. Ferner gibt es in dem Fall, daß es viele Fehlererfassungsmarker gibt und die Größe (der Bereich) groß ist, eine Möglichkeit, daß die Fehlerrate hoch ist. Durch das Ausgeben der Blockinternfehlererfassungsmarkerinformation ist es in der nachfolgenden Schicht möglich, die Blockdaten, d. h. die Daten, für welche kein Blockinterfehlererfassungsmarker erfaßt ist, oder besser weniger erfaßte Blockdaten, selektiv einer Verarbeitung zu unterziehen und die Erzeugung eines Fehlers zu reduzieren.
  • (27) Die Informationswiedergabevorrichtung gemäß (26) ist dadurch gekennzeichnet, daß die Drittschichtverarbeitungseinrichtung Mittel (154A) zum Dekodieren der Blockerfassungszustandsinformation beinhaltet.
  • D. h., für den Block einer spezifischen Blockadresse, welche in doppelter Zahl verarbeitet wird, wird die Blockerfassungszustandsinformation dekodiert, und die Blockdaten, für welche kein Blockinternfehlererfassungsmarker vorliegt und welcher besser erfaßt werden, werden ausgewählt, um die Fehlerrate zu reduzieren. Falls in der nachfolgenden Stufe eine Fehlerkorrektur vorgenommen wird, ist es möglich, eine hohe Fehlerkorrekturrate zu erzielen oder eine Korrektur mit hoher Geschwindigkeit zu erreichen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist es möglich, ein Informationsaufzeichnungsmedium und Informationswiedergabevorrichtung bereitzustellen, welche ein Codemuster positiv wiedergeben können und, selbst wenn das Codemuster an sich in der Zukunft geändert wird, die betroffene Situation handhaben können.
  • Obschon die vorliegende Erfindung anhand der vorangehenden Ausführungsformen erläutert worden ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die vorgenannten Ausführungsformen beschränkt und kann innerhalb des Umfangs der beigefügten Ansprüche modifiziert werden.

Claims (15)

1. Informationswiedergabevorrichtung, die aufweist:
eine Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) einer ersten Schicht zum optischen Lesen von Daten aus einem Aufzeichnungsmedium (30), das einen Bereich aufweist, der als einen optisch lesbaren Code (10) eine Multimediainformation aufzeichnet, die mindestens entweder eine Audioinformation, eine Videoinformation oder digitale Codedaten enthält, und zum Wandeln des ausgelesenen Codes als ein Bild zu Codedaten (116, 1-SDU&sub1;) und zum Ausgeben der Codedaten (116, 1- SDU&sub1;);
eine Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht zum Verarbeiten der Codedaten (116, 1-SDU&sub1;), welche aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) der ersten Schicht ausgegeben werden, auf der Grundlage einer ersten Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;), welche eine Information ist, die sich auf das Auslesen des Codes (10) bezieht, und zum Erzeugen von Blöcken mit den Codedaten (134), die in jeder vorbestimmten erfaßt werden, und Ausgeben der Blöcke;
eine Verarbeitungseinrichtung (Schicht 3) einer dritten Schicht zum Extrahieren der Blöcke aus den Codedaten (134) und Erkennen einer zweiten Verarbeitungsinformation (2- SDU&sub1;), die mindestens notwendig ist, um Blöcke zu erfassen, die aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht ausgegeben wird, und Erzeugen von Übermakroblöcken einer größeren vorbestimmten Einheit und Erzeugen von Übermakroblöcken auf der Grundlage der zweiten Verarbeitungsinformation (2-SDU&sub1;), zum Extrahieren und Erkennen einer dritten Verarbeitungsinformation zum Durchführen einer sich auf eine Fehlerhandhabung beziehenden Verarbeitung aus den Übermakroblöcken, zum Durchführen einer sich auf eine Fehlerhandhabung beziehenden Verarbeitung auf der Grundlage der dritten Verarbeitungsinformation und zum Ausgeben von Untergruppenelementen (3-SDU&sub1;), die durch Diskre tisieren der Übermakroblöcke auf der Grundlage der dritten Verarbeitungsinformation erzeugt werden;
eine Verarbeitungseinrichtung (Schicht 4) einer vierten Schicht zum Extrahieren einer vierten Verarbeitungsinformation, die mindestens notwendig ist, um Untergruppen (4- SDU&sub1;) zu erzeugen, die aus einem Code einer vorbestimmten Einheit bestehen, der imstande ist, die Multimediainformation wiederzugeben, aus den Untergruppenelementen (3-SDU&sub1;), die aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 3) einer dritten Schicht ausgegeben werden; und
eine Ausgabeeinrichtung (Schicht 5, Anwendungsverfahren) zum Ausgeben der Untergruppen (4-SDU&sub1;), welche aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 4) der vierten Schicht ausgegeben werden, als die wiedergegebene Multimediainformation;
wobei die Informationswiedergabevorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) einer ersten Schicht aufweist:
eine Bildaufnahmeeinrichtung (32; 70) zum Aufnehmen des Codes (10);
eine Quantisierungseinrichtung (36; 74) zum Quantisieren eines Videosignals aus der Bildaufnahmeeinrichtung (32; 70) und zum Wandeln des quantisierten Signals zu den Codedaten (116);
eine Kopferzeugungseinrichtung (78; 80) zum Hinzufügen einer Information (118), die sich auf die Bildaufnahmeeinrichtung (32; 70) und die Quantisierungseinrichtung (36; 74) bezieht, als die erste Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;) zu den Codedaten (116) und zum Ausgeben der sich ergebenden Codedaten (116, 1-SDU&sub1;); und
eine Speichereinrichtung (82) zum Speichern der Codedaten (116, 1-SDU&sub1;) mit der dazu hinzugefügten ersten Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;).
2. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kopferzeugungseinrichtung (78; 80) aufweist:
einen ROM zum Speichern einer Information, die sich auf die Bildaufnahmeeinrichtung (32; 70) und Quantisierungseinrichtung (32; 70) bezieht; und
eine Ausleseeinrichtung zum Lesen der ersten Verarbeitungsinformation (118; 1-SDU&sub1;), die den Codedaten (116) entspricht, aus dem ROM.
3. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kopferzeugungseinrichtung (78; 80)eine Einrichtung (80) zum weiteren Erzeugen von Verarbeitungsparametern (100 bis 114), die bei der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht erforderlich sind, und zum Hinzufügen der Verarbeitungsparameter (100 bis 114) vor die Codedaten (116) in einer Form, daß diese in die erste Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;) eingeschlossen werden, beinhaltet.
4. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kopferzeugungseinrichtung (78, 80) eine Einrichtung (78) zum Erzeugen eines Gruppenstandardidentifikationscodes (94; 136) als eine Referenzinformation von Parametern, die bei einer Verarbeitungseinrichtung Schicht 2, Schicht 3) einer anderen Schicht erforderlich sind, und zum Hinzufügen des Codes (94) vor die Codedaten in einer Form, daß diese in die erste Verarbeitungsinformation (118, 1- SDU&sub1;) eingeschlossen werden, beinhaltet.
5. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kopferzeugungseinrichtung (78, 80) eine Einrichtung (80) zum Speichern der ersten Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;) in die Speichereinrichtung (82) vor dem Speichern der Codedaten (116) und zum Hinzufügen der ersten Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;) zu den Codedaten (116) beinhaltet.
6. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht eine Decodiereinrichtung (120A) zum Decodieren der ersten Verarbeitungsinformation (118, 1-SDU&sub1;) beinhaltet, die aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) einer ersten Schicht ausgegeben wird.
7. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht beinhaltet:
eine Blockerfassungseinrichtung (38; 122) zum Erfassen eines Blocks (12), der die in jeder vorbestimmten Einheit erfaßten Codedaten aufweist, aus den Codedaten (116, 1- SDU&sub1;), die aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) einer ersten Schicht ausgegeben werden; und
eine Blockidentifikationsinformations-Erzeugungseinrichtung (42; 124) zum Erzeugen einer Blockidentifikationsinformation (140) zum Identifizieren des Blocks (12), der von der Blockerfassungseinrichtung (38; 122) erfaßt wird.
8. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 7, wobei die Blockidentifikationsinformations-Erzeugungseinrichtung (42; 142) eine Einrichtung zum Erzeugen der Blockidentifikationsinformation (142) beinhaltet, die eine Datenanzahl in dem Block enthält.
9. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Verarbeitungseinrichtung (Schicht 2) einer zweiten Schicht beinhaltet:
eine Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) zum Erfassen eines Blocks (12), der in jeder vorbestimmten Einheit erfaßt wird, aus den Codedaten (116, 1-SDU&sub1;), die aus der Verarbeitungseinrichtung (Schicht 1) einer ersten Schicht ausgegeben werden; und
eine Einrichtung (126) zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks zum Erzeugen einer Information (132, 144 bis 152), die einen erfaßten Zustand des Blocks (12) bei der Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) zeigt.
10. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 9, wobei
die Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) eine Einrichtung (46) zum Demodulieren der Codedaten (116) beinhaltet, und
die Einrichtung (126) zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks eine Einrichtung zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet, die eine Demodulationsfehleranzahlinformation (150) enthält.
11. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 9, wobei
die Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) eine Einrichtung (46) zum Demodulieren der Codedaten (116) beinhaltet, und
die Einrichtung (126) zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks eine Einrichtung zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet, die eine Demodulationsfehleranzahlpositionsinformation (152) enthält.
12. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 9, wobei
die Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) eine Einrichtung zum Erfassen einer Markierung, die auf dem Block an einer vorbestimmten Position vorgesehen ist, während eine nicht erfaßte Markierung kompensiert wird, und zum Erfassen von Blöcken (12) auf der Grundlage der erzielten Markierung (14) aufweist, und
die Einrichtung zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks eine Einrichtung zum Erzeugen einer Information (132) bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet, die die Information (148) bezüglich der kompensierten Markierung enthält.
13. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 9, wobei
die Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) eine Blockadressen-Erfassungseinrichtung (124) zum Erfassen einer Blockadresse (16), die eine Adresse des Blocks (12) bei einer vor bestimmten Position darstellt, eine Blockadressen- Kompensationseinrichtung (120C) zum Kompensieren einer Blockadresse (16), die von der Blockadressen-Erfassungseinrichtung (124) als ein Fehler betrachtet wird, und eine Einrichtung zum Erfassen eines Blocks (12) auf der Grundlage einer Blockadresse, die von der Blockadressen-Erfassungseinrichtung (124) und Blockadressen-Kompensationseinrichtung (120C) erfaßt wird, beinhaltet, und
die Einrichtung zum Erfassen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks eine Einrichtung zum Erzeugen einer Information (132) bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet, die die Blockadresse (140) enthält, die von der Blockadressen-Kompensationseinrichtung (120c) kompensiert wird.
14. Informationswiedergabevorrichtung nach Anspruch 9, wobei
die Blockerfassungseinrichtung (38; 120, 122, 124) eine Einrichtung zum Erfassen einer Markierung (14), die auf dem Block (12) bei einer vorbestimmten Position vorgesehen ist, und zum Erfassen eines entsprechenden Blocks (12) auf der Grundlage der erzielten Markierung (14) beinhaltet, und
die Einrichtung zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks eine Einrichtung zum Erzeugen einer Information bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet, die eine Information (146) bezüglich einer Markierung, die von der Markierungserfassungseinrichtung (38; 122) fehlerhaft erfaßt wird, als in dem Block (12) vorhanden enthält.
15. Informationswiedergabevorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, wobei die Verarbeitungseinrichtung (Schicht 3) einer dritten Schicht eine Einrichtung (154A) zum Decodieren der Information (132) bezüglich eines erfaßten Zustands eines Blocks beinhaltet.
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